Common use of Anwendbares Recht und Gerichtsstand Clause in Contracts

Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die vorliegende Kreditvereinbarung untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist der Sitz der Bank. Dies ist zu- gleich auch der Erfüllungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände. Der Kreditnehmer: • entbindet hiermit bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags die Bürgschaftsorganisation, die Bank, die Schweizerische Nationalbank sowie die zuständigen Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden von den Geheimhaltungsvorschriften, insbesondere vom Bankkunden-, Steuer- und Amtsgeheimnis. Der Kreditnehmer stimmt hiermit dem Datenaustausch zwischen den Bürgschaftsorganisationen, der kreditgebenden Bank, der Schweizerischen Nationalbank und den zuständigen Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie den Beauftragten der vorgenannten bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags zu. • ermächtigt die zuständige Bürgschaftsorganisation, selbständig alle gewünschten Auskünfte und Unterlagen beim Kreditnehmer, bei Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand- /Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Kreditnehmer: Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es elektronisch oder per Post an die oben genannte Bank. Konsultieren Sie für die Kontaktda- ten die Bankenliste auf xxxxx://xxxxx00.xxxxxxx.xxxxx/xxxxxx. Notifikation durch Bank an: Zentralstelle der Bürgschaftsgenossenschaft Diese Kreditvereinbarung wird von der Bank nicht unterzeichnet. Der Antrag des Kreditnehmers gilt als angenommen, wenn die Bank den Kredit einräumt. Die Bank kann den Antrag für eine Kreditvereinbarung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die vorliegende Kreditvereinbarung untersteht Schweizer RechtSchweizerisches Recht ist anwendbar. Ausschliesslicher Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist wird der Sitz der Bank. Dies ist zu- gleich auch der ErfüllungsortOrt des Mietobjektes vereinbart. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsständezwingend anwendbare anderslautende Gesetzesbestimmungen. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Dieser wird nur Mietern ausgehändigt, die die nachfolgend ausgeführte Nutzungsvereinbarung akzeptieren und durch ihre Unterschrift bestätigen: − Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Mitbewohner resp. Gäste des Ferienobjektes sich an diese Nutzungsvereinbarung halten und hält den Vermieter im Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei. − Der Mieter bestätigt, dass er die in dieser Erklärung enthaltene Haftungsfreizeichnung des Vermieters auch namens der Mitbewohner akzeptiert und unterzeichnet. Xxxxxx und Mitbewohner werde nachfolgend «Benutzer» genannt. − Die Nutzung ist entgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit in der Ferienwohnung/Ferienhaus beschränkt. Dabei kann seitens des Vermieters keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Der Kreditnehmer: • entbindet hiermit bis Code darf Dritten nicht weitergegeben werden. Der Code verfällt nach Ablauf einer bestimmten Zeit. Ein neuer Code kann angefordert werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Vermieter. − Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer keinen Anspruch, das W-LAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen. Die Nutzung darf ausschließlich im Rahmen des Üblichen bei einem Ferienaufenthalt erfolgen. Bei gewerblicher und/oder übermäßiger Nutzung darf der Vermieter den WLan-Zugang sperren. − Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw. ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des WLAN übernommen. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur vollständigen Rückzahlung Kenntnis, dass das WLAN ausschließlich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich. Die Übertragung der Daten erfolgt unverschlüsselt. Für einen entsprechenden Schutz hat der Benutzer selber zu sorgen. − Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und der Download von rechts- oder sittenwidrigem Inhalt sind untersagt. − Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das WLAN zum Upload oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger oder urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden. − Jede missbräuchliche Verwendung des verbürgten Kreditbetrags die BürgschaftsorganisationWLAN, insbesondere eine Verwendung, die Bankfür Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann und jedwelche Eingriffe in die WLAN- Einrichtung (Software wie Hardware), ist untersagt. − Sollte der Vermieter durch die Schweizerische Nationalbank sowie Verwendung des WLAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. − Bei Verstoß gegen die zuständigen Amtsstellen Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstoßes kann die Verwendung des Bundes, der Kantone und der Gemeinden von den Geheimhaltungsvorschriften, insbesondere vom Bankkunden-, Steuer- und Amtsgeheimnis. Der Kreditnehmer stimmt hiermit dem Datenaustausch zwischen den Bürgschaftsorganisationen, der kreditgebenden Bank, der Schweizerischen Nationalbank und den zuständigen Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie den Beauftragten der vorgenannten bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags zu. • ermächtigt die zuständige Bürgschaftsorganisation, selbständig alle gewünschten Auskünfte und Unterlagen beim Kreditnehmer, bei Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand- /Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Kreditnehmer: Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es elektronisch oder per Post an die oben genannte Bank. Konsultieren Sie für die Kontaktda- ten die Bankenliste auf xxxxx://xxxxx00.xxxxxxx.xxxxx/xxxxxx. Notifikation durch Bank an: Zentralstelle der Bürgschaftsgenossenschaft Diese Kreditvereinbarung wird von der Bank nicht unterzeichnet. Der Antrag des Kreditnehmers gilt als angenommen, wenn die Bank den Kredit einräumt. Die Bank kann den Antrag für eine Kreditvereinbarung WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnengesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag unterliegt deutschem Sachrecht. Gerichtsstand ist Darmstadt, wenn AirPlus die Beklagte ist, und Darmstadt oder ein anderer Gerichtsstand des Vertragspartners, wenn der Vertragspartner der Beklagte ist. Die vorliegende Kreditvereinbarung untersteht Schweizer RechtGrundsätze einer fairen und transparenten Daten- verarbeitung machen es erforderlich, dass die betrof- fene Person über die Existenz des Verarbeitungs- vorgangs und seine Zwecke unterrichtet wird. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Wir möchten Ihnen daher alle Verfahren ist der Sitz der Bank. Dies ist zu- gleich auch der Erfüllungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände. Der Kreditnehmer: • entbindet hiermit bis Informationen zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags die BürgschaftsorganisationVer- fügung stellen, die Bankunter Berücksichtigung der beson- deren Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen wir Ihre personenbezogenen Daten verarbei- ten, notwendig sind, um eine faire und transparente Datenverarbeitung zu gewährleisten. Ihr Arbeitgeber hat mit uns, der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH („AirPlus“), Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx-Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, einen Vertrag abgeschlossen. Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung unseres Produkts AirPlus Company Account. Hierbei handelt es sich um ein zentrales Abrechnungskonto für das Bezahlen und Abrechnen von Geschäftsreisen. Dazu wird der AirPlus Company Account bei Ihrem Reisebüro, Ihrer Reisestelle, in Ihrem Online-Buchungssystem oder direkt beim Leistungserbringer hinterlegt. Wir verarbeiten Ihre Daten zur Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 b) EU-DSGVO, zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung gem. Art. 6 Abs. 1 c) EU-DSGVO und für die berechtigten Interessen Dritter – d. h. Ihres Arbeitgebers – gem. Art 6. Abs. 1 f) EU-DSGVO. Daneben sind wir gesetzlich verpflichtet, Daten zu erheben, dies ist zum Beispiel bei der Frage nach den wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens der Fall. Die beim geschäftlichen Einsatz des AirPlus Company Accounts anfallenden Transaktionsdaten und unmittelbar beim Leistungserbringer, Ihrem Reisebüro oder in Geschäftsreiseportalen erzeugten Zusatzdaten (z.B. Routing, Buchungsklasse, Kosten- stelle) verwenden wir zur Erstellung der Rechnung/Abrechnung gegenüber Ihrem Arbeitgeber und den Vertragsunternehmen. Ferner übermitteln wir Ihrem Arbeitgeber zu Zwecken des Geschäftsreisemanagements, d. h. zur Buchung und Abrechnung von Geschäftsreisen, zur Strukturierung der dafür relevanten Prozesse sowie zur Steuerung von Dienstleistern in den vorgenannten Bereichen. Wir werden Ihre Daten nur aufgrund Ihrer Einwilligung, im Rahmen des Geschäftszwecks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder an von uns beauftragte und zur Einhaltung unserer datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtete Auftragsverarbeiter weitergeben. Sofern Ihr Arbeitgeber Firmenförderungsvereinba- rungen mit Fluggesellschaften oder Vereinbarungen mit Vermittlern zwischen Reisebüros und Fluggesell- schaften abgeschlossen haben sollte, übermitteln wir Ihre Daten im Rahmen dieser Vereinbarungen auch an diese Vertragspartner. Daneben können öffentliche Stellen (z.B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. die jeweiligen nationalen Finanzmarktaufsichten, Finanzbehörden, Bundeszentralamt für Steuern oder die jeweiligen nationalen Behörden) bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften Ihre personenbezo- genen Daten empfangen. Sofern eine Auftragsverarbeitung vereinbart wurde, können diese Dienstleister im Rahmen der Auftragserfüllung und unter Beachtung unserer datenschutzrechtlichen Weisungen ebenfalls Zugriff auf Ihre Daten erhalten. Typische Kategorien von Auftragsverarbeitern, derer wir uns bedienen, sind die Erbringung von EDV-/IT-Dienstleistungen, Hosting, Archivierung, Belegbearbeitung, Call-Center- Services, Compliance-Services, Anti-Geldwäsche- Prüfungen, Datenvernichtung, Zahlkartenabwicklung, Kundenverwaltung, Print- und Lettershops, Marketingagenturen, Telefonieanbieter, Webseiten- provider, Datenanreicherung und Erstellung von spezifischen Reports (z.B. Ausweis des CO2- Verbrauchs) und Wirtschaftsprüfungsdienstleistung. Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nur statt, soweit dies zur im Rahmen der Zweckbestimmung (z.B. Transaktionsabwicklung, Rechnungsstellung – und kontrolle) erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. steuerrechtliche Meldepflichten). Xxxxxx Auftragsverarbeiter im Drittstaat eingesetzt, sind diese zusätzlich zu schriftlichen Weisungen durch die Vereinbarung der EU-Standardvertragsklauseln zur Einhaltung des Datenschutzniveaus in der Europäischen Union verpflichtet. Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Bei der Geschäftsbeziehung handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, welches auf mehrere Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre – befristete – Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich: Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen, z.B. das Handelsgesetzbuch, die Schweizerische Nationalbank Abgabenordnung, das Zahlungsdienste- aufsichtsgesetz und das Geldwäschegesetz sowie ggf. die zuständigen Amtsstellen entsprechenden nationalen Rechts- ordnungen der Länder, in denen das Zahlungsmittel herausgegeben wird. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Eine Erhaltung von Beweismitteln richtet sich nach den Rahmen der Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des BundesBürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 EU-DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 EU-DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Kantone Verarbeitung nach Art. 18 EU- DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Art. 21 EU- DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 EU-DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichts- behörde (Art. 77 EU-DSGVO).Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e) EU-DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Art. 6 Abs. 1 f) EU- DSGVO (Datenverarbeitung auf der Gemeinden Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von den GeheimhaltungsvorschriftenArt. 4 Abs. 4 EU-DSGVO. Legen Sie Widerspruch ein, insbesondere vom Bankkunden-werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, Steuer- und Amtsgeheimnis. Der Kreditnehmer stimmt hiermit dem Datenaustausch zwischen den Bürgschaftsorganisationenes sei denn, der kreditgebenden Bank, der Schweizerischen Nationalbank und den zuständigen Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie den Beauftragten der vorgenannten bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags zu. • ermächtigt die zuständige Bürgschaftsorganisation, selbständig alle gewünschten Auskünfte und Unterlagen beim Kreditnehmer, bei Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand- /Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Kreditnehmer: Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es elektronisch oder per Post an die oben genannte Bank. Konsultieren Sie wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Kontaktda- ten Verarbeitung nachweisen, die Bankenliste auf xxxxx://xxxxx00.xxxxxxx.xxxxx/xxxxxxIhre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Notifikation durch Bank anWiderruf und Widerspruch können formfrei erfolgen. Bitte kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer: Zentralstelle + 00 (0) 0000 000 000 oder xxx@xxxxxxx.xxx. Haben Sie weitere Fragen, die den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten betreffen, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Bürgschaftsgenossenschaft Diese Kreditvereinbarung wird von der Bank nicht unterzeichnetAirPlus wenden. Diesen erreichen Sie unter: Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH Datenschutzbeauftragter, JX JDO Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxx-Xxxxxxxx xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx Die für den Datenschutz zuständige Aufsichtsbe- hörde ist: Der Antrag des Kreditnehmers gilt als angenommen, wenn die Bank den Kredit einräumt. Die Bank kann den Antrag für eine Kreditvereinbarung ohne Angabe von Gründen ablehnen.Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die vorliegende Kreditvereinbarung untersteht Schweizer Der Vertrag und die vorliegenden Erklärungen sowie sämtliche weiteren Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Bank unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Erfüllungsort, Betreibungsort für alle Kunden, auch für Kunden mit Domizil im Ausland, sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Erklärungen stehenden Streitigkeiten ist Gland, Schweiz. Die Bank ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Domizil des Kunden oder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen, wobei ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar bleibt. Im vorliegenden Dokument steht gegebenenfalls die männliche Form ebenso für die weibliche Form und der Sitz der BankSingular ebenso für den Plural bzw. Dies ist zu- gleich auch der Erfüllungsortumgekehrt. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände. Der Kreditnehmer: • entbindet hiermit bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags die Bürgschaftsorganisation, Ich beauftrage die Bank, das Konto gemäss den vorstehenden Informationen zu eröffnen. Falls für die Schweizerische Nationalbank sowie Kontoeröffnung aus rechtlichen Gründen die zuständigen Amtsstellen Einwilligung des BundesEhepartners erforderlich ist, kann die Bank davon ausgehen, dass eine solche Einwilligung rechtmässig erteilt wurde. Datum: Unterschrift: Der / Die Vollmachtgeber Original Swissquote Bank Name / Vorname bzw. Name der Kantone Firma Name / Vorname bzw. Name der Firma Adresse Strasse / Nr PLZ/Ort Adresse Strasse / Nr PLZ/Ort Geburtsdatum / Gründungsdatum Geburtsdatum / Gründungsdatum (Nicht beschriebene Xxxxxx bitte durchstreichen) Der / Die nachstehend Bevollmächtigter genannte / n Person / en ist / sind berechtigt, mich / uns gegenüber Swissquote (nachfolgend Bank genannt) je einzeln zu vertreten: Name / Vorname bzw. Name der Firma Adresse Strasse / Nr PLZ/Ort Geburtsdatum / Gründungsdatum (Nicht beschriebene Xxxxxx bitte durchstreichen) Der / Die Vollmachtgeber erteilt dem / den Bevollmächtigten eine beschränkte Verwaltungsvollmacht, die sich - mit Ausnahme sämtlicher Verfügungsbefugnisse (Bezüge, Überweisungen usw.) - auf alle Verwaltungs- und administrativen Handlungen in Verbindung mit den Vermögenswerten, Wertpapieren, Bareinlagen und Wertgegenständen erstreckt, die unter der Gemeinden von Konto- oder Depotnummer erfasst sind oder zukünftig erfasst werden. Der / Die Vollmachtgeber ermächtigt / ermächtigen hiermit den Geheimhaltungsvorschriften/ die Bevollmächtigten, alle jeweils für meine / unsere Rechnung bei Swissquote auf meinem / unserem Konto / Depot deponierten Vermögenswerte in meinem / unserem Namen und auf meine / unsere Rechnung und Gefahr ohne jede Einschränkung zu verwalten, insbesondere vom Bankkunden-(aber nicht beschränkt auf): • jegliche Wertpapiere (Aktien, Steuer- Optionen, Warrants, Obligationen und AmtsgeheimnisFondsanteile), Edelmetalle, Währungen und andere Anlageinstrumente bar oder auf Termin zu kaufen und zu verkaufen; • jegliche gedeckte Transaktionen (Kauf und Verkauf) auf dem Optionen- und Futuresmarkt durchzuführen; • Anlagen auf treuhänderische Basis in jeglichen Ländern und Währungen zu tätigen; • Bestätigungen irgendwelcher Art in meinem / unserem Namen rechtsgültig zu unterzeichnen sowie alle übrigen Massnahmen vorzukehren, die ihm bei der Betreuung meiner / unserer Vermögenswerte als angemessen erscheinen. Der Kreditnehmer stimmt hiermit / Die Bevollmächtigte / n ist / sind zudem befugt, die an mich / uns adressierte Korrespondenz einzusehen und eventuelle eigene Versandinstruktionen zu erteilen. Der / Die Bevollmächtigte / n ist / sind, soweit möglich, zum elektronischen Zugriff auf Kundendaten des / der Vollmachtgeber / s berechtigt. Der / Die Bevollmächtigte / n ist / sind nicht befugt, die im Konto / Depot liegenden Guthaben und Werte auf andere Konti, Sparhefte usw. zu überweisen. Eine Belastung des Xxxxxx / Depots bei Swissquote für zwischen dem Datenaustausch / den Vollmachtgeber / n und dem / den Bevollmächtigten vereinbarte Honorar- und Spesenbezüge ist nur zulässig, sofern eine entsprechende ausdrückliche Ermächtigung erteilt wurde. Wurde dem / den Vollmachtgeber / n ein Lombardkredit eingeräumt, steht es im Ermessen des / der Bevollmächtigten, inwieweit er / sie diese Kreditmöglichkeit ausschöpfen will / wollen. Zum Eingehen neuer Lombardkredite ist / sind der / die Bevollmächtigte / n, ohne ausdrückliche Ermächtigung, nicht befugt. Der / Die Bevollmächtigte / n ist / sind nicht befugt, diese Verwaltungsvollmacht an Drittpersonen weiterzuleiten. Die Vereinbarungen zwischen den Bürgschaftsorganisationen, der kreditgebenden Bank, der Schweizerischen Nationalbank und den zuständigen Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie den Beauftragten der vorgenannten bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags zu. • ermächtigt die zuständige Bürgschaftsorganisation, selbständig alle gewünschten Auskünfte und Unterlagen beim Kreditnehmer, bei Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand- /Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Kreditnehmer: Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es elektronisch oder per Post an die oben genannte Bank. Konsultieren Sie für die Kontaktda- ten die Bankenliste auf xxxxx://xxxxx00.xxxxxxx.xxxxx/xxxxxx. Notifikation durch Bank an: Zentralstelle der Bürgschaftsgenossenschaft Diese Kreditvereinbarung wird von der Bank nicht unterzeichnet. Der Antrag des Kreditnehmers gilt als angenommen, wenn und dem / den Vollmachtgeber / n gelten auch für den / die Bank den Kredit einräumt. Die Bank kann den Antrag für eine Kreditvereinbarung ohne Angabe von Gründen ablehnenBevollmächtigten.

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Samples: www.wesinvest.ch

Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die vorliegende Kreditvereinbarung untersteht Schweizer Alle aus der Rahmenvereinbarung und sämtlichen abgeschlossenen Ver- tragsmodulen abgeleiteten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertrags- partner und SPS unterstehen Deutschem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Preis- und Leistungsverzeichnis für Zahlungsdienstleistungen (Deutschland) Gültig ab 01. 07. 2016 MindestgebührWird anstelle des Disagios respektive des SIX Acquiring-Gebührensatzes erhoben, falls die anfallenden Gebühren einerTransaktion unter EUR 0,20 liegen. EUR 0,20/ Transaktion Alle Zahlungsmittel Zuschlag Firmenkarten (Commercial Cards)1Gilt für alle Verfahren ist der Sitz der BankTransaktionen mit Firmenkarten (z. B. Business Cards). Dies ist zu- gleich auch der Erfüllungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände. Der Kreditnehmer: • entbindet hiermit bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags die Bürgschaftsorganisation1,20 % (vom Transaktionsbetrag) Visa/Visa Electron, MasterCard, Maestro Zuschlag Non-EWR Transaktionen1Gilt für Transaktionen mit Karten, die Bankausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums herausgegeben und innerhalbdes Europäischen Wirtschaftsraums akzeptiert werden sowie im umgekehrten Fall. 1,00 % (vom Transaktionsbetrag) Visa/Visa Electron, MasterCard, Maestro Zuschlag manuelle TransaktionserfassungGilt für gemäss Ausweichverfahren abgerechnete Transaktionen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Kartenakzeptanz, Ziffern 10.2 und 10.3. 0,30 % (vom Transaktionsbetrag) Alle Zahlungsmittel (ausgenommen V PAY, Maestro) Zuschlag SpäteinlieferungGilt für Transaktionen, die Schweizerische Nationalbank später als 48 Stunden nach deren Abwicklung im System eintreffen. 0,30 % (vom Transaktionsbetrag) Alle Zahlungsmittel Zuschlag Non-EMVWird erhoben, falls kein EMV-Chip-fähiges Terminal eingesetzt wird. 0,30 % (vom Transaktionsbetrag) Alle Zahlungsmittel Vorautorisationsgebühr (mind. EUR 0,01)Gilt für alle Vorautorisationen. 0,08 % (vom Autorisationsbetrag) MasterCard Integrity-Gebühr für finale Autorisationen (mind. EUR 0,03)Wird erhoben für Transaktionen,– die später als 4 Arbeitstage nach deren Autorisation im System von SPS eingehen;– deren Autorisationsbetrag nicht mit dem an SPS eingelieferten finalen Transaktionsbetrag übereinstimmt;– deren Autorisationswährung nicht mit der an SPS eingelieferten finalen Transaktionswährung übereinstimmt; oder– die nach der finalen Autorisation storniert werden. 0,25 % (vom Autorisationsbetrag) MasterCard, Maestro Fremdwährungsvergütung (davon ausgenommen sind Vergütungen in CHF/USD)Gilt für alle Vergütungen in Fremdwährung 0,20 % (vom Transaktionsbetrag) Alle Zahlungsmittel MindestgebührWird anstelle des Disagios respektive des SIX Acquiring-Gebührensatzes erhoben, falls die anfallenden Gebühreneiner Transaktion unter EUR 0,20 liegen. EUR 0,20 / Transaktion Alle Zahlungsmittel Zuschlag Firmenkarten (Commercial Cards)1Gilt für alle Transaktionen mit Firmenkarten (z.B. Business Cards). 1,20 % (vom Transaktionsbetrag) Visa/Visa Electron, MasterCard, Maestro Zuschlag Non-EWR Transaktionen1Gilt für Transaktionen mit Karten, die ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums herausgegeben und innerhalbdes Europäischen Wirtschaftsraums akzeptiert werden sowie im umgekehrten Fall. 1,20 % (vom Transaktionsbetrag) Visa/Visa Electron, MasterCard, Maestro Vorautorisationsgebühr (mind. EUR 0,01)Gilt für alle Vorautorisationen. 0,08 % (vom Autorisationsbetrag) MasterCard, Maestro Integrity-Gebühr für finale Autorisationen (mind. EUR 0,03)Wird erhoben für Transaktionen,– die zuständigen Amtsstellen des Bundesspäter als 4 Arbeitstage nach deren Autorisation im System von SPS eingehen;– deren Autorisationsbetrag nicht mit dem an SPS eingelieferten finalen Transaktionsbetrag übereinstimmt;– deren Autorisationswährung nicht mit der an SPS eingelieferten finalen Transaktionswährung übereinstimmt; oder– die nach der finalen Autorisation storniert werden. 0,25 % (vom Autorisationsbetrag) MasterCard, der Kantone und der Gemeinden von den Geheimhaltungsvorschriften, insbesondere Maestro Fremdwährungsvergütung (davon ausgenommen sind Vergütungen in CHF/USD)Gilt für alle Vergütungen in Fremdwährung 0,20 % (vom Bankkunden-, Steuer- und Amtsgeheimnis. Der Kreditnehmer stimmt hiermit dem Datenaustausch zwischen den Bürgschaftsorganisationen, der kreditgebenden Bank, der Schweizerischen Nationalbank und den zuständigen Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie den Beauftragten der vorgenannten bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags zu. • ermächtigt die zuständige Bürgschaftsorganisation, selbständig alle gewünschten Auskünfte und Unterlagen beim Kreditnehmer, bei Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand- /Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Kreditnehmer: Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es elektronisch oder per Post an die oben genannte Bank. Konsultieren Sie für die Kontaktda- ten die Bankenliste auf xxxxx://xxxxx00.xxxxxxx.xxxxx/xxxxxx. Notifikation durch Bank an: Zentralstelle der Bürgschaftsgenossenschaft Diese Kreditvereinbarung wird von der Bank nicht unterzeichnet. Der Antrag des Kreditnehmers gilt als angenommen, wenn die Bank den Kredit einräumt. Die Bank kann den Antrag für eine Kreditvereinbarung ohne Angabe von Gründen ablehnen.Transaktionsbetrag) Alle Zahlungsmittel

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Samples: payment-consulting.de

Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die vorliegende Kreditvereinbarung untersteht Schweizer RechtAuf die Vertragsbeziehung mit dem Kunden ist ausschließlich ma- terielles österreichisches Recht anzuwenden, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Verein- ten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Ausschliesslicher Weiter- bzw. Rückverweisungen sind ausgeschlos- sen. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten oder solche in dessen Zusammenhang, wird als Gerichtsstand das für alle Verfahren ist Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht vereinbart. Für Verbraucher gilt der Sitz der BankGerichtsstand des §14 KSchG. Sie können von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) gemäß § 11 FAGG zurücktreten. Dies ist zu- gleich auch der Erfüllungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände. Der Kreditnehmer: • entbindet hiermit bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags die BürgschaftsorganisationHaben Sie Ihre Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumennochbeieinemvonuns dafüraufeiner Messe odereinem Marktbenützten Standabgegeben, die Bank, die Schweizerische Nationalbank sowie die zuständigen Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden von den Geheimhaltungsvorschriften, insbesondere vom Bankkunden-, Steuer- und Amtsgeheimnis. Der Kreditnehmer stimmt hiermit dem Datenaustausch zwischen den Bürgschaftsorganisationen, der kreditgebenden Bank, der Schweizerischen Nationalbank und den zuständigen Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie den Beauftragten der vorgenannten bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags zu. • ermächtigt die zuständige Bürgschaftsorganisation, selbständig alle gewünschten Auskünfte und Unterlagen beim Kreditnehmer, bei Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand- /Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Kreditnehmer: Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es elektronisch oder per Post an die oben genannte Bank. Konsultieren Sie für die Kontaktda- ten die Bankenliste auf xxxxx://xxxxx00.xxxxxxx.xxxxx/xxxxxx. Notifikation durch Bank an: Zentralstelle der Bürgschaftsgenossenschaft Diese Kreditvereinbarung wird von der Bank nicht unterzeichnet. Der Antrag des Kreditnehmers gilt als angenommen, wenn die Bank den Kredit einräumtsokönnen Sievon Ihrem Vertragsantragodervom Vertraggemäߧ 3 KSchG zurücktreten. Die Bank kann den Antrag für eine Kreditvereinbarung ohne Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Angabe von Gründen ablehnenist nicht erforderlich. Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. sind wir den gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holen wir die Urkundenausfolgung/die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nach, so endet die Rücktrittsfrist vierzehn Tage nach dem Zeitpunkt,zudemSiedieUrkunde/dieInformationerhalten.DieAusübungdesRücktrittsrechtes ist an keine bestimmte Form gebunden. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können für die Ausübung des Rücktrittsrechtes das untenstehende Muster-Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Das Muster-Rücktrittsformular ist auch unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx abrufbar. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

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Samples: durchblicker.at

Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die vorliegende Kreditvereinbarung untersteht Schweizer RechtEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Das gilt nicht für Bestimmungen, die nach dem Recht des Landes, in dem Sie ihren Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthalt haben, zwingend anwendbar sind und von denen nicht durch Vereinbarung ab- gewichen werden darf. Klagen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gegen finleap connect können nur beim sachlich zuständigen Gericht in Hamburg erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für alle Verfahren Klagen von finleap connect gegen diese Parteien maßgeblich, wobei finleap connect berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. Für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher ist der Sitz allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Ver- brauchers in Deutschland oder Österreich. Dieser bei Vertragsabschluss mit finleap connect gege- bene allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers bleibt auch dann erhalten, wenn der BankVerbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Aus- land verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies ist zu- gleich auch Die folgende Kontoinhaber-Nutzungsvereinba rung („Nutzungsvereinbarung“) gilt zwischen fin- leap connect GmbH, Xxxx Xxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, +00 00-00000000 (im Folgenden „fin- leap connect“ oder „wir“) und dem Nutzer (im Fol- genden „Kontoinhaber“ oder „Sie“) von Auslöse- diensten, einschließlich Zahlungsauslösediensten (nachfolgend „finleap connect Auslöse- dienste“), und/oder Informationsdiensten, ein- schließlich Kontoinformationsdiensten (nachfol- gend „finleap connect Informationsdienste“) sowie eigenen Mehrwertdiensten (nachfolgend finleap connect verfügt über eine Erlaubnis der ErfüllungsortBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz („ZAG“) zur Erbringung von Zahlungsauslö- sediensten und Kontoinformationsdiensten in Be- zug auf Zahlungskonten im Sinn des ZAG. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche GerichtsständeDie für finleap connect zuständigen Aufsichtsbehörden sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. Der Kreditnehmer: • entbindet hiermit bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags die Bürgschaftsorganisation00-00, die Bank00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, die Schweizerische Nationalbank xxx.xxxxx.xx) sowie die zuständigen Amtsstellen des BundesBundesbank, der Kantone und der Gemeinden von den GeheimhaltungsvorschriftenHauptverwaltung Hamburg (Xxxxx-Xxxxxx-Straße 73, insbesondere vom Bankkunden-, Steuer- und Amtsgeheimnis. Der Kreditnehmer stimmt hiermit dem Datenaustausch zwischen den Bürgschaftsorganisationen, der kreditgebenden Bank, der Schweizerischen Nationalbank und den zuständigen Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie den Beauftragten der vorgenannten bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags zu. • ermächtigt die zuständige Bürgschaftsorganisation, selbständig alle gewünschten Auskünfte und Unterlagen beim Kreditnehmer, bei Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand- /Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Kreditnehmer: Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es elektronisch oder per Post an die oben genannte Bank. Konsultieren Sie für die Kontaktda- ten die Bankenliste auf xxxxx://xxxxx00.xxxxxxx.xxxxx/xxxxxx. Notifikation durch Bank an: Zentralstelle der Bürgschaftsgenossenschaft Diese Kreditvereinbarung wird von der Bank nicht unterzeichnet. Der Antrag des Kreditnehmers gilt als angenommen, wenn die Bank den Kredit einräumt. Die Bank kann den Antrag für eine Kreditvereinbarung ohne Angabe von Gründen ablehnen00000 Xxxxxxx xxxxx://xxx.xxxxxx- xxxx.xx/).

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die vorliegende Kreditvereinbarung untersteht Diese Voranmeldung und sämtliche Rechte und Verpflichtungen, die sich aus dieser Voranmeldung und dem Angebot ergeben, unterstehen Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren , und es ist der Sitz der Bank. Dies ist zu- gleich auch der Erfüllungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände. Der Kreditnehmer: • entbindet hiermit bis zur vollständigen Rückzahlung ausdrückliches Erfordernis, dass sich sämtliche Empfänger des verbürgten Kreditbetrags die BürgschaftsorganisationAngebots, die Bankdieses annehmen oder irgendwelche Rechte, die Schweizerische Nationalbank sowie die zuständigen Amtsstellen diese aufgrund des BundesAngebots haben könnten oder zu haben glauben, der Kantone ausüben möchten, sich dieser Rechtswahlklausel und der Gemeinden von den Geheimhaltungsvorschriftennachfolgenden Gericht- standsklausel unterwerfen. Für sämtliche Streitigkeiten, insbesondere vom Bankkunden-die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Angebot ergeben, Steuer- und Amtsgeheimnissind ausschliesslich die Gerichte in Zürich (Zürich 1), Schweiz, zuständig. Der Kreditnehmer stimmt hiermit dem Datenaustausch zwischen den BürgschaftsorganisationenEs wird darauf hingewiesen, der kreditgebenden Bank, der Schweizerischen Nationalbank dass die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Börsen und den zuständigen Amtsstellen des BundesEffektenhandel vom 24. Xxxx 1995 («BEHG»), und die einschlägigen Bestimmungen der Kantone Verordnung der Eidgenössischen Fi- nanzmarktaufsicht über die Börsen und den Effektenhandel vom 25. Oktober 2008 («BEHV-FINMA»), und der Gemeinden sowie Verordnung der Schweizer Übernahmekom- mission über öffentliche Angebote («UEV»), die öffentliche Angebote regeln («Schweizer Übernahmeregeln») auf das hier vorangemeldete Angebot nicht von Gesetzes wegen anwendbar sind. Allerdings unterzieht sich Xxxxx den Beauftragten Bestimmungen der vorgenannten bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags zuSchweizer Übernahmeregeln, so dass insbesondere die in den Schweizer Übernahmeregeln definierten und hier verwendeten Begriffe, den dort beschriebenen Begriffsinhalten entsprechen. • ermächtigt Trotzdem sind die zuständige Bürgschaftsorganisation, selbständig alle gewünschten Auskünfte und Unterlagen beim Kreditnehmer, bei Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand- /Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Kreditnehmer: Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es elektronisch oder per Post an die oben genannte Bank. Konsultieren Sie für die Kontaktda- ten die Bankenliste auf xxxxx://xxxxx00.xxxxxxx.xxxxx/xxxxxx. Notifikation durch Bank an: Zentralstelle prozessualen Bestimmungen der Bürgschaftsgenossenschaft Diese Kreditvereinbarung wird von der Bank nicht unterzeichnet. Der Antrag des Kreditnehmers gilt als angenommenSchweizer Übernahmeregeln nur anwendbar, wenn die Bank den Kredit einräumtSchweizer Übernahmekommission zuständig ist. Die Bank kann den Antrag für Da die Schweizer Übernahmeregeln nicht von Gesetzes wegen zur Anwendung kommen und da die Zuständigkeit der Übernahmekommission nicht gewählt werden kann, ist Xxxxx daran gehindert, die prozessrechtlichen Bestim- mungen der Schweizer Übernahmeregeln einzuhalten. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass die Schweizer Übernahmekommission eine Kreditvereinbarung ohne Angabe von Gründen ablehnenVerfügung bezüg- lich der Einhaltung der Schweizer Übernahmeregeln erlassen wird. Dement- sprechend sind die Bestimmungen bezüglich der speziellen Rechte der Ak- tionäre in Art. 33a ff. BEHG und Art. 57 ff. UEK nicht anwendbar. Sollten die Schweizer Behörden (entgegen aller Erwartungen) zum endgültigen Schluss kommen, dass die Schweizer Übernahmekommission trotzdem zuständig ist, wird sich Xxxxx auch an die prozessualen Bestimmungen der Schweizer Übernahmeregeln halten.

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag unterliegt deutschem Sachrecht. Gerichtsstand ist Darmstadt, wenn AirPlus die Beklagte ist, und Darmstadt oder ein anderer Gerichtsstand des Vertragspartners, wenn der Vertragspartner der Beklagte ist. Die vorliegende Kreditvereinbarung untersteht Schweizer RechtGrundsätze einer fairen und transparenten Datenverarbeitung machen es erforderlich, dass die betroffene Person über die Existenz des Verarbeitungsvorgangs und seine Zwecke unterrichtet wird. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Wir möchten Ihnen daher alle Verfahren ist der Sitz der Bank. Dies ist zu- gleich auch der Erfüllungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände. Der Kreditnehmer: • entbindet hiermit bis Informationen zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags die BürgschaftsorganisationVerfügung stellen, die Bankunter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, notwendig sind, um eine faire und transparente Datenverarbeitung zu gewährleisten. Ihr Arbeitgeber hat mit uns, der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH („AirPlus“), Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx-Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, einen Vertrag abgeschlossen. Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung unseres Produkts AirPlus Debit Account. Bei dem AirPlus Debit Account handelt es sich um eine Firmenkarte, die Schweizerische Nationalbank sowie vom Kreditkartenentgelt von mehreren Airlines ausgenommen ist. Die Firmenkarte kann so gezielt für diese Art von Ticketkäufen eingesetzt werden. Dazu wird der AirPlus Debit Account bei Ihrem Reisebüro, Ihrer Reisestelle, in Ihrem Online-Buchungssystem oder direkt beim Leistungserbringer hinterlegt. Wir verarbeiten Ihre Daten zur Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 b) EU- DSGVO, zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung gem. Art. 6 Abs. 1 c) EU-DSGVO und für die zuständigen Amtsstellen berechtigten Interessen Dritter – d.h. Ihres Arbeitgebers - gem. Art 6. Abs. 1 f) EU-DSGVO. Daneben sind wir gesetzlich verpflichtet, Daten zu erheben, dies ist zum Beispiel bei der Frage nach den wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens der Fall. Die beim geschäftlichen Einsatz des BundesAirPlus Debit Accounts anfallenden Transaktionsdaten und unmittelbar beim Leistungserbringer, Ihrem Reisebüro oder in Geschäftsreiseportalen erzeugten Zusatzdaten (z.B. Buchungsklasse, Kostenstelle, Routing) verwenden wir zur Erstellung der Kantone und der Gemeinden von den Geheimhaltungsvorschriften, insbesondere vom Bankkunden-, Steuer- und Amtsgeheimnis. Der Kreditnehmer stimmt hiermit dem Datenaustausch zwischen den Bürgschaftsorganisationen, der kreditgebenden Bank, der Schweizerischen Nationalbank Rechnung/Abrechnung gegenüber Ihrem Arbeitgeber und den zuständigen Amtsstellen Vertragsunternehmen. Ferner übermitteln wir diese Ihrem Arbeitgeber zu Zwecken des BundesGeschäftsreisemanagements, d. h. zur Buchung und Abrechnung von Geschäftsreisen, zur Strukturierung der Kantone dafür relevanten Prozesse sowie zur Steuerung von Dienstleistern in den vorgenannten Bereichen. Wir werden Ihre Daten nur aufgrund Ihrer Einwilligung, im Rahmen des Geschäftszwecks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder an von uns beauftragte und zur Einhaltung unserer datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtete Auftragsverarbeiter weitergeben. Sofern Ihr Arbeitgeber Firmenförderungs- vereinbarungen mit Fluggesellschaften oder Vereinbarungen mit Vermittlern zwischen Reisebüros und Fluggesellschaften abgeschlossen haben sollte, übermitteln wir Ihre Daten im Rahmen dieser Vereinbarungen auch an diese Vertragspartner. Daneben können öffentliche Stellen (z.B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. die jeweiligen nationalen Finanzmarktaufsichten, Finanzbehörden, Bundeszentralamt für Steuern oder die jeweiligen nationalen Behörden) bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften Ihre personenbezogenen Daten empfangen. Sofern eine Auftragsverarbeitung vereinbart wurde, können diese Dienstleister im Rahmen der Gemeinden sowie den Beauftragten Auftragserfüllung und unter Beachtung unserer datenschutzrechtlichen Weisungen ebenfalls Zugriff auf Ihre Daten erhalten. Typische Kategorien von Auftragsverarbeitern, derer wir uns bedienen, sind die Erbringung von EDV-/IT-Dienstleistungen, Hosting, Archivierung, Belegbearbeitung, Call-Center- Services, Compliance-Services, Anti-Geldwäsche- Prüfungen, Datenvernichtung, Zahlkartenabwicklung, Kundenverwaltung, Print- und Lettershops, Marketingagenturen, Telefonieanbieter, Webseiten- provider, Datenanreicherung und Erstellung von spezifischen Reports (z.B. Ausweis des CO2- Verbrauchs) und Wirtschaftsprüfungsdienstleistung. Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der vorgenannten bis EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nur statt, soweit dies zur vollständigen Rückzahlung im Rahmen der Zweckbestimmung (z.B. Transaktionsabwicklung, Rechnungsstellung – und kontrolle) erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. steuerrechtliche Meldepflichten). Xxxxxx Auftragsverarbeiter im Drittstaat eingesetzt, sind diese zusätzlich zu schriftlichen Weisungen durch die Vereinbarung der EU-Standardvertragsklauseln zur Einhaltung des verbürgten Kreditbetrags zuDatenschutzniveaus in der Europäischen Union verpflichtet. • ermächtigt die zuständige BürgschaftsorganisationWir verarbeiten und speichern Ihre personen- bezogenen Daten, selbständig alle gewünschten Auskünfte und Unterlagen beim Kreditnehmer, bei Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand- /Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Kreditnehmer: Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie solange es elektronisch oder per Post an die oben genannte Bank. Konsultieren Sie für die Kontaktda- ten Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Bei der Geschäftsbeziehung handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, welches auf mehrere Jahre angelegt ist. Sind die Bankenliste auf xxxxx://xxxxx00.xxxxxxx.xxxxx/xxxxxxDaten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre – befristete – Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich: Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen, z.B. das Handelsgesetzbuch, die Abgabenordnung, das Zahlungsdienste- aufsichtsgesetz und das Geldwäschegesetz sowie ggf. Notifikation durch Bank an: Zentralstelle die entsprechenden nationalen Rechts- ordnungen der Bürgschaftsgenossenschaft Diese Kreditvereinbarung wird von der Bank nicht unterzeichnet. Der Antrag des Kreditnehmers gilt als angenommenLänder, wenn die Bank den Kredit einräumtin denen das Zahlungsmittel herausgegeben wird. Die Bank kann dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Eine Erhaltung von Beweismitteln richtet sich nach den Antrag Rahmen der Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 EU-DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 EU-DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU- DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Art. 21 EU- DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 EU-DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichts- behörde (Art. 77 EU-DSGVO).Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e) EU-DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Art. 6 Abs. 1 f) EU- DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für eine Kreditvereinbarung ohne Angabe ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Gründen ablehnen.Art. 4 Abs. 4 EU-DSGVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Widerruf und Widerspruch können formfrei erfolgen. Bitte kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer: + 00 (0) 0000 000 000 oder xxx@xxxxxxx.xxx. Haben Sie weitere, Fragen die den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten betreffen, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der AirPlus wenden. Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH Datenschutzbeauftragter, JX JDO Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxx-Xxxxxxxx xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx Die für den Datenschutz zuständige Aufsichtsbe- hörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0

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