Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. 6.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in die Auslegung, die Anwen- dung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständig.
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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 8.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 8.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in dem Teilnehmer die Auslegung, die Anwen- dung Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständigzuständig.
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Samples: Erasmus Mobility Agreement, Erasmus Mobility Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 8.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 8.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in dem Teilnehmer die Auslegung, die Anwen- dung Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese solche Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständigzuständig.
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Samples: Erasmus+ Agreement, Grant Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 9.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 9.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in dem /der Teilnehmenden die Auslegung, die Anwen- dung Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese solche Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen in- nerstaatlichen Recht zu- ständigzuständig.
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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 8.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem dem deutschen Recht.
6.2 8.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in die Auslegung, die Anwen- dung Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese solche Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständigzuständig.
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Samples: Grant Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in dem Teilnehmer die Auslegung, die Anwen- dung Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese Streitigkeiten Streitig- keiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständig.zuständig. UNTERSCHRIFTEN Teilnehmer Einrichtung [Nachname(n)/Vorname(n)] [Nachname(n)/Vorname(n)/Funktion] [Unterschrift] [Unterschrift] [Ort], [Datum] [Ort], [Datum]
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Samples: Grant Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 8.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 8.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in dem Teilnehmer die Auslegung, die Anwen- dung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese solche Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen innerstaat- lichen Recht zu- ständigzuständig.
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Samples: Grant Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 12.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 12.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in dem Teilnehmer die Auslegung, die Anwen- dung Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständigzuständig.
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Samples: Grant Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 9.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 9.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in Teilnehmenden die Auslegung, die Anwen- dung Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese solche Streitigkeiten ausschließlich ausschließ- lich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständigzuständig.
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Samples: Erasmus+ Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in dem Teilnehmer die Auslegung, die Anwen- dung Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese Streitigkeiten Strei- tigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständig.zuständig. UNTERSCHRIFTEN Teilnehmer Einrichtung [Nachname(n)/Vorname(n)] [Nachname(n)/Vorname(n)/Funktion] [Unterschrift] [Unterschrift] [Ort], [Datum] [Ort], [Datum]
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Samples: Grant Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 9.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 9.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in Teilnehmenden die Auslegung, die Anwen- dung Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese solche Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständigzuständig.
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Samples: Grant Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 7.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 7.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in dem Teilnehmer die Auslegung, die Anwen- dung Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständigzuständig.
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Samples: Erasmus Mobility Agreement
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 10.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 10.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in die Auslegung, die Anwen- dung Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese solche Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständigzuständig.
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