Art und Höhe der Leistung Musterklauseln

Art und Höhe der Leistung. Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Art und Höhe der Leistung. Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Art und Höhe der Leistung. Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Art und Höhe der Leistung. 2.5.2.2.1 Wir zahlen eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente beträgt. Die Höhe hängt vom Grad der unfallbedingten Invalidität ab und zwar wie folgt: Invaliditätsgrad in % Kapitalleistung 20 bis unter 35 5 Unfallrenten 35 bis unter 50 10 Unfallrenten 50 bis unter 55 50 Unfallrenten 55 bis unter 60 55 Unfallrenten 60 bis unter 65 60 Unfallrenten 65 bis unter 70 65 Unfallrenten 70 bis unter 75 70 Unfallrenten 75 bis unter 80 75 Unfallrenten 80 bis unter 85 80 Unfallrenten 85 bis unter 90 85 Unfallrenten 90 bis 100 300 Unfallrenten
Art und Höhe der Leistung. 2.1.2.1 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.
Art und Höhe der Leistung. Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene • Arzthonorare und sonstige Operationskosten, • notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, • Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Art und Höhe der Leistung. Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Art und Höhe der Leistung. Wir zahlen monatlich bei einem Invaliditätsgrad • ab 35 % die halbe Unfall-Rente. • ab 50 % die Unfall-Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. • ab 90 % die doppelte Unfall-Rente.
Art und Höhe der Leistung. Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene - Arzthonorare und sonstige Operationskosten, - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, - Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einer Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindern wir die Leistung nicht (Ziffer 3).
Art und Höhe der Leistung. Die Versicherungsleistung erbringen wir in Form einer Einmalzahlung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.