Aufrechnungsverbot. Gegen Ansprüche von Tele2 können Unternehmer nur mit gerichtlich festgestellten oder durch Tele2 schriftlich ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Verbraucher können gegen Ansprüche von Tele2 – ausgenommen bei Zahlungsunfähigkeit von Tele2 – nur mit Ansprüchen, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit gegenüber Tele2 stehen, sowie mit gerichtlich festgestellten oder von Tele2 anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
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