Aufrechnungsverbot. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen beruhen auf demselben Vertragsverhältnis, oder sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
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Aufrechnungsverbot. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen beruhen auf demselben Vertragsverhältnis, oder sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
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Aufrechnungsverbot. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnenaufzurech- nen, es sei denn, die Forderungen beruhen auf demselben Vertragsverhältnis, oder sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
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