Common use of Aufschiebung der Zahlung Clause in Contracts

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Gewerbe Sachversicherung

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß gemäft den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. § 10

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Samples: Sach Und Elektronikversicherung

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche­ rungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen gesetz­ lichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern Real­ gläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuftlauft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. § 17 Sachverständigenverfahren

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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungs- nehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass An- lass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass An- lass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft; c) eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern Real- gläubigers nicht erfolgte.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Re- präsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen ge- setzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers bestehen;, b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungs- falles noch läuft;, c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Hausratversicherung

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. § 18 Sachverständigenverfahren

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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsneh- mers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgteer- folgte.

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Samples: Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsneh- mers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass An- lass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren gegen Verfahren ge- gen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsen- tanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen ge- setzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern Re- algläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren gegen Verfahren ge- gen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsen- tanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solangeso- lange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versi- cherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Re- präsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfal- les noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. § f5 Sachverständigenverfahren

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuftnicht abge- schlossen ist; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen gesetzli- chen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern Realgläubi- gern nicht erfolgte.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 88)

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch Versi- cherungsfalles läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Be- stimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers bestehenVersicherungsnehmers beste- hen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungs- falles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen gesetzli- chen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern Realgläubi- gern nicht erfolgte.

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Samples: Business Insurance Terms and Conditions

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch Versi- cherungsfalles läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. § 14 Sachverständigenverfahren

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Samples: Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen

Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren gegen Verfahren ge- gen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen gesetzli- chen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. A § 15 Sachverständigenverfahren

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Samples: Insurance Agreement