Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft; c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Gewerbe Sachversicherung
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß gemäft den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. § 10
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche rungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen gesetz lichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern Real gläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuftlauft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. § 17 Sachverständigenverfahren
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Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungs- nehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass An- lass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass An- lass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft;
c) eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern Real- gläubigers nicht erfolgte.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Re- präsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen ge- setzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers bestehen;,
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungs- falles noch läuft;,
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Hausratversicherung
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. § 18 Sachverständigenverfahren
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Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsneh- mers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgteer- folgte.
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Samples: Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsneh- mers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass An- lass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren gegen Verfahren ge- gen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsen- tanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen ge- setzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern Re- algläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren gegen Verfahren ge- gen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsen- tanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solangeso- lange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versi- cherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
Appears in 1 contract
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Re- präsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfal- les noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. § f5 Sachverständigenverfahren
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Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuftnicht abge- schlossen ist;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen gesetzli- chen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern Realgläubi- gern nicht erfolgte.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 88)
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch Versi- cherungsfalles läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Be- stimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers bestehenVersicherungsnehmers beste- hen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungs- falles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen gesetzli- chen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern Realgläubi- gern nicht erfolgte.
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Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch Versi- cherungsfalles läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. § 14 Sachverständigenverfahren
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Aufschiebung der Zahlung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- ren gegen Verfahren ge- gen den Versicherungsnehmer oder sei- nen Repräsentanten, Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls Versicherungsfalles noch läuft;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen gesetzli- chen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.. A § 15 Sachverständigenverfahren
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Samples: Insurance Agreement