Common use of Aufwendungen Clause in Contracts

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-Sondervermögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche Anlegerinformationen); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls der Ausschüt- tungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent des Durch- schnittswertes des OGAW-Sondervermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periode; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Verkaufsprospekt

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten zulasten des OGAWImmobilien-Sondervermögens: a) Kosten für die externe Bewertung; b) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; bc) bei der Verwaltung von Immobilien entstehende Fremdkapital- und Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Vermietungs-, Instandhaltungs-, Betriebs-, und Rechtsverfolgungskosten); d) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, VerkaufsprospekteVerkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen); ce) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; lg) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent Prüfung des Durch- schnittswertes des OGAWImmobilien-Sondervermögens auf der Basis durch den Abschlussprüfer des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeImmobilien-Sondervermögens; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. nh) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; i) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Immobilien-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zulasten des Immobilien-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; j) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Immobilien- Sondervermögen erhoben werden; k) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Immobilien- Sondervermögen; l) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können; m) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; n) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Immobilien-Sondervermögens durch Dritte; o) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung; p) die im Falle des Überganges von Immobilien des Immobilien-Sondervermögens gem. § 100 Abs. 1 Nr. 1 KAGB auf die Verwahrstelle anfallende Grunderwerbsteuer und sonstige Kosten (z.B. Gerichts- und Notarkosten).

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Samples: Änderung Der Allgemeinen Und Besonderen Anlagebedingungen

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten zulasten des OGAW-SondervermögensAIF: a) bankübliche Depot- Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebenen Druck und KontogebührenVersand von Verkaufsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten Bekanntmachungen von Berichten, Anteilspreisen oder Besteuerungsgrundlagen sowie für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände im Ausland;Verwendung dauerhafter Datenträger b) Kosten für den Druck Bankübliche Konto- und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche Anlegerinformationen);Depotgebühren c) Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare, soweit diese im Interes- se des AIF mandatiert worden sind, wie z.B. Beurkundungskosten, Kosten der Bekanntmachung der Jahres- Erstellung von Jahresabschlüssen und HalbjahresberichteSteuererklärungen, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls der Ausschüt- tungen Kosten von Pflichtprüfungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes;Rechtsverfol- gungskosten d) Gebühren, Kosten und Steuern, die von staatlichen Stellen in Bezug auf den AIF erhoben werden e) Bei Aufnahme von Fremdkapital nach § 3 Aufwendungen für die Beschaffung von Fremdkapital (an Dritte gezahlte Zinsen und Vermittlungsprovisionen) f) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens;externe Bewertung von Vermögensgegenständen eg) Bei der Verwaltung der Vermögensgegenstände entstehende Bewirtschaftungskosten (z. B. Verwaltungskosten) h) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft AIF-KVG für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens AIF sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft AIF-KVG zu Lasten des OGAW-Sondervermögens AIF erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können;An- sprüchen i) Auf Ebene der von dem AIF gehaltenen Objektgesellschaften können ebenfalls Kosten für nach Maßgabe von Buchstabe a) bis h) anfallen; sie werden nicht unmittelbar dem AIF in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten Rechnungslegung der Erstellung Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent des Durch- schnittswertes des OGAW-Sondervermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes Beteiligung in der Abrechnungs- periode; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit Rech- nungslegung auf den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln Nettoinventarwert des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;AIF aus

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Samples: Anlagebedingungen

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des Wertpapierin- dex-OGAW-Sondervermögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung Verwah- rung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen Ver- kaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, VerkaufsprospekteVerkaufsprospekt, wesentliche AnlegerinformationenBasisinformationsblatt); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen oder Thesaurierungen Ausschüttungen und des AuflösungsberichtesAuflösungsberichts; d) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informati- onen über Verschmelzung von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maß- nahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteil- wertermittlung; e) Kosten für die Prüfung des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAWWertpapierindex-OGAW- Sondervermögens; ef) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Wertpapierindex-OGAW-Sonderver- mögens Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft Gesell- schaft zu Lasten des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; fg) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögen Sonder- vermögen erhoben werden; gh) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögen; hi) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes Finanzindizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen für die Beauftragung von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der AnteilwertermittlungStimmrechtsbevollmächtigten; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten be- stimmten Branche oder einen einem bestimmten Markt von bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 0,01 Prozent p.a. des Durch- schnittswertes durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens auf Sondervermögens, der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeaus den Werten am Ende ei- nes jeden Monats errechnet wird; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen Vergütungen, im Zu- sammenhang Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang Zu- sammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Investment Fund Prospectus

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten zulasten des OGAW-SondervermögensAIF: a) bankübliche Depot- Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebenen Druck und KontogebührenVersand von Verkaufsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten Bekanntmachungen von Berichten, Anteilspreisen oder Besteuerungsgrundlagen sowie für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände im Ausland;Verwendung dauerhafter Datenträger b) Kosten für den Druck Bankübliche Konto- und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche Anlegerinformationen);Depotgebühren c) Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare, soweit diese im In- teresse des AIF mandatiert worden sind, wie z.B. Beurkundungskosten, Kosten der Bekanntmachung der Jahres- Erstel- lung von Jahresabschlüssen und HalbjahresberichteSteuererklärungen, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls der Ausschüt- tungen Kosten von Pflichtprüfungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes;Rechtsverfolgungskosten d) Gebühren, Kosten und Steuern, die von staatlichen Stellen in Bezug auf den AIF erhoben werden e) Bei Aufnahme von Fremdkapital nach § 3 Aufwendungen für die Beschaffung von Fremd- kapital (an Dritte gezahlte Zinsen und Vermittlungsprovisionen) f) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens;externe Bewertung von Vermögensgegenständen eg) Bei der Verwaltung der Vermögensgegenstände entstehende Bewirtschaftungskosten (z. B. Verwaltungskosten) h) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft AIF- KVG für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens AIF sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft AIF-KVG zu Lasten des OGAW-Sondervermögens AIF erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Auf Ebene der von dem AIF gehaltenen Objektgesellschaften können ebenfalls Kosten für nach Maßgabe von Buchstabe a) bis h) anfallen; sie werden nicht unmittelbar dem AIF in Rech- nung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten Rechnungslegung der Erstellung Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent des Durch- schnittswertes des OGAW-Sondervermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes Beteili- gung in der Abrechnungs- periode; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit Rechnungslegung auf den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln Nettoinventarwert des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;AIF aus

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Samples: Anlagebedingungen

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-OGAW- Sondervermögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermö- gensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen vorge- schriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, VerkaufsprospekteVerkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen oder Thesaurierungen und des AuflösungsberichtesAuflösungsberichts; d) Kosten der Erstellung und Verwendung ei- nes dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzung von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zu- sammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwer- termittlung; e) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens Sonder- vermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; ef) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung Durch- setzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens Son- dervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens Son- dervermögens erhobenen Ansprüchen; fg) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen Sonderver- mögen erhoben werden; gh) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; hi) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes Finanzindizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; Kosten für die Beauftragung von Stimm- rechtsbevollmächtigten; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial Analyse- material oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente Finanzinstru- mente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen potenzielle Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten bestimm- ten Branche oder einen einem bestimmten Markt von bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 0,01 Prozent p.a. des Durch- schnittswertes durch- schnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens auf Sondervermögens, der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeaus den Werten am Ende eines jeden Monats errech- net wird; l) Kosten für die Beauftragung von Stimm- rechtsbevollmächtigten; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen Vergütungen, im Zu- sammenhang Zusammenhang mit den vorstehend genannten ge- nannten Aufwendungen und im Zusammenhang Zusam- menhang mit der Verwaltung und VerwahrungVerwah- rung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Sales Contracts

Aufwendungen. 1. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten zulasten des OGAW-SondervermögensFonds: a) a. bankübliche Depot- und KontogebührenDepotkosten außerhalb der Verwahrstelle, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) b. Kosten für den Druck Geldkonten und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche Anlegerinformationen)Zahlungsverkehr einschließlich Negativzinsen; c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls der Ausschüt- tungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) c. Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens Fonds durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögensdessen Abschlussprüfer; e) d. ab Zulassung des Fonds zum Vertrieb entstandene Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf den Fonds und seine Vermögensgegenstände (einschließlich steuerrechtlicher Bescheinigungen), die von externen Rechts- oder Steuerberatern in Rechnung gestellt werden; x. Xxxxxxxx und Kosten, die von staatlichen und anderen öffentlichen Stellen in Bezug auf den Fonds erhoben werden; f. Steuern und Abgaben, die der Fonds schuldet; g. bei Aufnahme von Fremdkapital nach § 3 Aufwendungen für die Beschaffung von Fremdkapital (an Dritte gezahlte Zinsen und Vermittlungsprovisionen); h. Kosten für die externe Bewertung von Vermögensgegenständen; i. für die Vermögensgegenstände entstehende Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten, die von Dritten in Rechnung gestellt werden); x. Xxxxxx für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft KVG für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens Fonds sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft KVG zu Lasten des OGAW-Sondervermögens Fonds erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die jeweils von staatlichen Stellen Dritten in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben Rechnung gestellt werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Kosten x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten, soweit diese gesetzlich erforderlich sind; jl. auf Ebene der von dem Fonds gehaltenen Zweckgesellschaften können ebenfalls Kosten nach Maßgabe von Buchstabe a) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; bis k) Kosten anfallen; sie werden nicht unmittelbar dem Fonds in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rechnungslegung der Erstellung Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent des Durch- schnittswertes des OGAW-Sondervermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes Beteiligung in der Abrechnungs- periode;Rechnungslegung auf den Nettoinventarwert des Fonds aus. m) Steuern2. Aufwendungen, die anfallen im Zusammenhang mit bei einer Objektgesellschaft oder sonstigen Beteiligungsgesellschaft aufgrund von besonderen Anforderungen des KAGB entstehen, sind von den an die Gesellschaftdaran beteiligten Gesellschaften, die Verwahrstelle und Dritte diesen Anforderungen unterliegen, anteilig zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrungtragen. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Anlagebedingungen

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-SondervermögensFonds: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung Ver- wahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen Verkaufsunter- lagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche AnlegerinformationenBasisinformationsblätter); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ge- gebenenfalls der Ausschüt- tungen Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens Fonds durch den Abschlussprüfer des OGAW-SondervermögensFonds; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens Fonds sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens Fonds erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen den Fonds erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögenden Fonds; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes Vergleichs- maßstabes oder Finanzin- dizes Finanzindizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens Fonds durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang Zusam- menhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 0,01 Prozent des Durch- schnittswertes Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens Fonds auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeAbrechnungsperiode; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen Vergütungen, im Zu- sammenhang Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung.; n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben An- gaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;.

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Samples: Sales Contracts

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-Sonstigen Sondervermögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichte, Halbjahresberichte; Verkaufsprospekte, ; wesentliche AnlegerinformationenAnleger- informationen); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise Rücknah- mepreise und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen oder Thesaurierungen Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Infor- mationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informatio- nen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfeh- lern bei der Anteilwertermittlung; e) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sonstigen Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-SondervermögensSonder- vermögens; ef) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, g) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft Gesell- schaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens Sonstigen Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft Gesell- schaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; fh) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sonstige Sondervermögen erhoben werden; gi) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sonstige Sondervermögen; hj) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes Finanzindizes anfallen können; ik) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; jl) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; km) Kosten für die Lagerung, den Transport und die Versicherung der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der AnteilwertermittlungEdelmetalle; ln) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang Zusammen- hang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 0,05 Prozent p. a. des Durch- schnittswertes durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sonstigen Sondervermögens auf in der Basis Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeNettoinventarwer- tes errechnet wird; mo) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen Vergütungen, im Zu- sammenhang Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen Aufwen- dungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Verkaufprospekt

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-Sondervermögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände ausländi- scher Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche AnlegerinformationenBasisinformationsblätter); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls der Ausschüt- tungen Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens OGAW- Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen AnsprüchenXxxxxx- xxxx; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes Finanzindizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen Verschmelzun- gen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen Anlagegrenzverlet- zungen oder Be- rechnungsfehlern Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente Finanzin- strumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten Finanzinstrumen- ten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 0,01 Prozent des Durch- schnittswertes Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes Nettoin- ventarwertes in der Abrechnungs- periodeAbrechnungsperiode; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen Vergütungen, im Zu- sammenhang Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Sales Contracts

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-OGAW- Sondervermögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, VerkaufsprospekteVerkaufsprospekt, wesentliche AnlegerinformationenAnleger- informationen); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer sowie im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; le) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent des Durch- schnittswertes Prüfung des OGAW-Sondervermögens auf der Basis durch den Abschlussprüfer des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeOGAW- Sondervermögens; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. nf) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; g) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; h) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; i) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; j) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können; k) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; l) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung.

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Samples: Investment Fund Prospectus

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-SondervermögensFonds: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche Anlegerinformationen); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls gegebe- nenfalls der Ausschüt- tungen Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens Fonds durch den Abschlussprüfer des OGAW-SondervermögensFonds; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens Fonds sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens Fonds erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen den Fonds erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögenden Fonds; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes Vergleichsmaß- stabes oder Finanzin- dizes Finanzindizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens Fonds durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen Ver- schmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent des Durch- schnittswertes Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens Fonds auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten er- mittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeAbrechnungsperiode; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen Ver- gütungen, im Zu- sammenhang Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung Verwal- tung und Verwahrung.; n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;.

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Samples: Verkaufsprospekt

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-SondervermögensFonds: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung Ver- wahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen Verkaufsunter- lagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche AnlegerinformationenBasisinformationsblätter); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ge- gebenenfalls der Ausschüt- tungen Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens Fonds durch den Abschlussprüfer des OGAW-SondervermögensFonds; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens Fonds sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens Fonds erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen den Fonds erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögenden Fonds; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes Finanzindizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens Fonds durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang Zusam- menhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 0,02 Prozent des Durch- schnittswertes Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens Fonds auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeAbrechnungsperiode; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen Vergütungen, im Zu- sammenhang Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung.; n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben An- gaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;.

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Samples: Sales Contracts

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-Sondervermögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, VerkaufsprospekteVerkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen Ausschüttungen oder Thesaurierungen Thesaurierung und des Auflösungsberichtes; d) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; e) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; ef) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; g) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; fh) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-OGAW- Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes Finanzindizes anfallen können; j) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; k) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; jl) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent des Durch- schnittswertes des OGAW-Sondervermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periode; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Sales Contracts

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-Sondervermögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, VerkaufsprospekteVerkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen Ausschüttungen oder Thesaurierungen Thesaurierung und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; le) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent des Durch- schnittswertes Prüfung des OGAW-Sondervermögens auf der Basis durch den Abschlussprüfer des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeOGAW-Sondervermögens; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. nf) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; g) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; h) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW- Sondervermögen erhoben werden; i) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können; j) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW- Sondervermögen; k) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; l) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung.

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Samples: Sales Contracts

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten zulasten des OGAW-SondervermögensSonder- vermögens: a) Kosten für die externe Bewertung; b) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; bc) bei der Verwaltung von Immobilien entstehende Fremdkapital- und Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Vermietungs-, Instandhaltungs-, Betriebs- und Rechtsverfolgungskosten) ein- schließlich Steuern; d) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, VerkaufsprospekteVerkaufsprospekt, wesentliche AnlegerinformationenAnlegerin- formationen); ce) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise Rücknah- mepreise, der Änderung der Anlagebedingungen und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen Ausschüttungen oder Thesaurierungen Thesaurie- rungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen In- formationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen Informati- onen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern Berechnungs- fehlern bei der Anteilwertermittlung; lg) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen Prüfung des Sondervermögens durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent den Abschlussprüfer des Durch- schnittswertes des OGAW-Sondervermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeSondervermö- gens; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. nh) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; i) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesell- schaft für Rechnung des Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu- lasten des Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; j) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Sondervermögen erhoben werden; k) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Sondervermögen; l) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwen- dungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden. m) die im Falle des Überganges von Immobilien des Sondervermögens gem. § 100 Abs. 1 Nr. 1 KAGB auf die Verwahrstelle anfallende Grunderwerbssteuer und sonstige Kosten (z.B. Ge- richts- und Notarkosten).

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Samples: Änderung Der Allgemeinen Und Besonderen Anlagebedingungen

Aufwendungen. 1. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten zulasten des OGAW-SondervermögensFonds: a) bankübliche Depot- und KontogebührenDepotkosten außerhalb der Verwahrstelle, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck Geldkonten und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche Anlegerinformationen)Zahlungsverkehr einschließlich Negativzinsen; c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls der Ausschüt- tungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens Fonds durch dessen Abschlussprüfer; d) ab Zulassung des Fonds zum Vertrieb entstandene Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf den Abschlussprüfer des OGAW-SondervermögensFonds und seine Vermögensgegenstände (einschließlich steuerrechtlicher Be- scheinigungen), die von externen Rechts- oder Steuerberatern in Rechnung gestellt werden; e) Gebühren und Kosten, die von staatlichen und anderen öffentlichen Stellen in Bezug auf den Fonds erhoben werden; f) Steuern und Abgaben, die der Fonds schuldet; g) bei Aufnahme von Fremdkapital nach § 3 Aufwendungen für die Beschaffung von Fremdkapital (an Dritte gezahlte Zinsen und Vermittlungsprovisionen); h) Kosten für die externe Bewertung von Vermögensgegenständen; i) für die Vermögensgegenstände entstehende Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Instandhal- tungs- und Betriebskosten, die von Dritten in Rechnung gestellt werden); j) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft KVG für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens Fonds sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft KVG zu Lasten des OGAW-Sondervermögens Fonds erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die jeweils von staatlichen Stellen Dritten in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben Rechnung gestellt werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; ik) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlungsoweit diese gesetzlich erforderlich sind; l) auf Ebene der von dem Fonds gehaltenen Zweckgesellschaften können ebenfalls Kosten für nach Maßgabe von Buchstabe a) bis k) anfallen; sie werden nicht unmittelbar dem Fonds in Rech- nung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent des Durch- schnittswertes des OGAW-Sondervermögens auf Rechnungslegung der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Abrechnungs- periode;Rechnungslegung auf den Nettoinventarwert des Fonds aus. m) Steuern2. Aufwendungen, die anfallen im Zusammenhang mit bei einer Objektgesellschaft oder sonstigen Beteiligungsgesellschaft aufgrund - 6 - von besonderen Anforderungen des KAGB entstehen, sind von den an die Gesellschaftdaran beteiligten Gesellschaften, die Verwahrstelle und Dritte diesen Anforderungen unterliegen, anteilig zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrungtragen. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Anlagebedingungen

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten zulasten des OGAW-SondervermögensAIF: a) bankübliche Depot- Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebenen Druck und KontogebührenVersand von Verkaufsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten Bekanntmachungen von Berichten, Anteilspreisen oder Besteuerungsgrundlagen sowie für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände im Ausland;Verwendung dauerhafter Datenträger b) Kosten für den Druck Bankübliche Konto- und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche Anlegerinformationen);Depotgebühren c) Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare, soweit diese im Inte- resse des AIF mandatiert worden sind, wie z. B. Beurkundungskosten, Kosten der Bekanntmachung der Jahres- Erstellung von Jahresabschlüssen und HalbjahresberichteSteuererklärungen, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls der Ausschüt- tungen Kosten von Pflichtprüfungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes;Rechtsver- folgungskosten d) Gebühren, Kosten und Steuern, die von staatlichen Stellen in Bezug auf den AIF erhoben wer- den e) Bei Aufnahme von Fremdkapital nach § 3 Aufwendungen für die Beschaffung von Fremdkapital (an Dritte gezahlte Zinsen und Vermittlungsprovisionen) f) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens;externe Bewertung von Vermögensgegenständen eg) Bei der Verwaltung der Vermögensgegenstände entstehende Bewirtschaftungskosten (z. B. Verwaltungskosten) h) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft AIF-KVG für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens AIF sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft AIF-KVG zu Lasten des OGAW-Sondervermögens AIF erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Auf Ebene der von dem AIF gehaltenen Objektgesellschaften können ebenfalls Kosten für nach Maßgabe von Buchstabe a) bis h) anfallen; sie werden nicht unmittelbar dem AIF in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten Rechnungslegung der Erstellung Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent des Durch- schnittswertes des OGAW-Sondervermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes Beteiligung in der Abrechnungs- periode; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit Rechnungslegung auf den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und VerwahrungNettoinventarwert des AIF aus. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Anlagebedingungen

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-Sondervermögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls einschließlich ggf.einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermö- gensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche AnlegerinformationenBasisinformationsblätter); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzun- gen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverlet- zungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; e) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 Prozent des Durch- schnittswertes des OGAW-Sondervermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periode; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; g) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW- Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Xxxxxx- xxxx; h) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; i) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; j) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können; k) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; l) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung; n) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzin- strumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumen- ten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,1 Prozent des Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventar- wertes in der Abrechnungsperiode.

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Samples: Verkaufsprospekt Und Anlagebedingungen

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-SondervermögensFonds: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung Ver- wahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen Verkaufsunter- lagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, Verkaufsprospekte, wesentliche AnlegerinformationenBasisinformationsblätter); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ge- gebenenfalls der Ausschüt- tungen Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang Zusam- menhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; e) Kosten für die Prüfung des Fonds durch den Abschlussprüfer des Fonds; f) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen An- gaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; g) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des Fonds erhobenen Ansprüchen; h) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf den Fonds erhoben werden; i) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf den Fonds; j) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichs- maßstabes oder Finanzindizes anfallen können; k) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; l) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Fonds durch Dritte; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung; n) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 0,1 Prozent des Durch- schnittswertes Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens Fonds auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periode; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und VerwahrungAbrechnungsperiode. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Verkaufsprospekt Und Anlagebedingungen

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-Sonsti- gen Sondervermögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen vorgeschrie- benen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, VerkaufsprospekteVerkaufsprospekt, wesentliche AnlegerinformationenBasisin- formationsblatt); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise Rück- nahmepreise und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen oder Thesaurierungen Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen In- formationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; e) Kosten für die Prüfung des Sonstigen Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des Sonstigen Sondervermögens; f) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wur- den; g) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Ge- sellschaft für Rechnung des Sonstigen Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des Sonstigen Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; h) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Sonstige Sondervermö- gen erhoben werden; i) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Sonstige Sondervermögen; j) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nen- nung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können; k) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; l) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Sonstigen Sondervermögens durch Dritte; m) Kosten für die Lagerung, den Transport und die Versicherung der Edelmetalle; n) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 0,05 Prozent p.a. des Durch- schnittswertes durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sons- tigen Sondervermögens auf in der Basis Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich bewertungs- täglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeerrechnet wird; mo) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen Vergütungen, im Zu- sammenhang Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen Auf- wendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Verkaufprospekt

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des OGAW-SondervermögensOGAW- Sonderver- mögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung Verwah- rung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen Ver- kaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, VerkaufsprospekteVerkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen oder Thesaurierungen Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes; d) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; e) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sonderver- mögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; f) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; g) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; h) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; e) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sonder- vermögens; f) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; g) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; h) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; i) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Ver- gleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Sondervermögens durch Dritte; k) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt von bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 0,01 Prozent p.a. des Durch- schnittswertes durchschnittlichen Nettoinven- tarwertes des OGAW-Sondervermögens auf Sondervermögens, der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeaus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen Vergütungen, im Zu- sammenhang Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang Zu- sammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Sales Contracts

Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens: a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, gegebenenfalls ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Ver- mögensgegenstände Vermö- gensgegenstände im Ausland; b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen vorge- schriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halb- jahresberichteHalbjahresberichte, VerkaufsprospekteVerkaufsprospekt, wesentliche AnlegerinformationenBasisinformationsblatt); c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gegebenenfalls ggf. der Ausschüt- tungen oder Thesaurierungen und des AuflösungsberichtesAuflösungsberichts; d) Kosten der Erstellung und Verwendung ei- nes dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmel- zung von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnah- men im Zusammenhang mit Anlagegrenz- verletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; e) Kosten für die Prüfung des Wertpapierin- dex-OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Wertpapierindex- OGAW- Sondervermögens; ef) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung Durch- setzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Wertpapie- rindex-OGAW-Sonderver- mögens Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten Las- ten des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens Sonder- vermögens erhobenen Ansprüchen; fg) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Wertpapierindex- OGAW-Sondervermögen erhoben werden; gh) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAWWertpapierindex-OGAW- Sondervermögen; hi) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzin- dizes Finanzindizes anfallen können; i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; j) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens Sonderver- mögens durch Dritte; k) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen für die Beauftragung von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Be- rechnungsfehlern bei der AnteilwertermittlungStimm- rechtsbevollmächtigten; l) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial Analyse- material oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente Finan- zinstrumente oder sonstige Vermögenswerte Vermögens- werte oder in Bezug auf die Emittenten oder o- der potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten Finanzin- strumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen einem bestimmten Markt von bis zu einer Höhe von jährlich 0,06 0,01 Prozent p.a. des Durch- schnittswertes durchschnittlichen Nettoinventar- wertes des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens auf Son- dervermögens, der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes in der Abrechnungs- periodeaus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird; m) Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle Verwahr- stelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen Vergütun- gen, im Zusammenhang mit den vorste- hend genannten Aufwendungen und im Zu- sammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und VerwahrungVer- wahrung. n) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

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Samples: Investment Fund Prospectus