Aufwendungen. Neben den Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können die folgenden Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen belastet werden: a. bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland; b. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätter); c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtes; d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen und der Informationen über Maßnah- men im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; e. Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens; f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; g. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; h. Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; i. Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; j. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können; x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; l. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; m. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,02 % p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird; n. im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden Steuern.
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Samples: Anlage /Vertragsbedingungen
Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können gehen die folgenden Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen belastet werdenzu Lasten des OGAW- Sondervermögens:
a. a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen vorgeschriebe- nen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätterwesentliche An- legerinformationen);
c. c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise Rücknah- mepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtesAuflösungsberichts;
d. d) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen In- formationen über Fondsverschmelzungen Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen Informa- tionen über Maßnah- men Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern Berechnungs- fehlern bei der Anteilwertermittlung;
e. e) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-OGAW- Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. f) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft Gesell- schaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft Gesell- schaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. g) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden;
i. h) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen;
j. i) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
x. Xxxxxx j) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. k) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für l) Steuern, die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,02 % p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird;
n. anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der Aufwen- dungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden SteuernVerwahrung.
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Samples: Verkaufprospekt
Aufwendungen. Neben 4.1 Jeder Wohnungseigentümer hat alle Aufwendungen, zum Beispiel die Kosten der In- standhaltung, der Erneuerung, des Betriebes, der Reparatur und der Versicherung des ihm zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Wohnungseigentumsobjektes selbst zu tragen. Somit verzichten die Vertragsparteien bereits heute unwiderruflich darauf, von den Vergütungen anderen Woh- nungseigentümern Beiträge zu den Kosten der Erhaltung, Reparatur, Erneuerung der Substanz für die jeweiligen im Wohnungseigentum stehende Wohnungseigentumseinheit etc. zu for- dern, somit bei der Beurteilung der Frage, wer die Kosten zu tragen hat, ab Bezug so zu behandeln, als ob es Einzelhäuser auf einer einzelnen Liegenschaft, die jeweils im Alleineigen- tum (oder im Hälfteeigentum gemäß § 13 WEG 2002) des jeweiligen Wohnungseigentümers stehen, wären. Dies gilt insbesondere auch für die allgemeinen Teile der einzelnen Wohnungs- eigentumsobjekte, zum Beispiel für die Instandhaltung von Fenstern, Türen, Fassaden, Dach, Elektro- und Sanitärinstallationen, Unter- und Oberputz, Gartenanlage, Zäune etc. Die einzel- nen Wohnungseigentümer verpflichten sich im Sinne des § 16 Abs. 3 WEG 2002 rechtzeitig die notwendigen Instandsetzungs- und/oder Erhaltungsarbeiten der in diesem Punkt ange- führten allgemeinen Teile auf ihre Kosten durchzuführen. Sollten die notwendigen Instandset- zungs- und/oder Erhaltungsarbeiten von dem jeweiligen Wohnungseigentümer nicht binnen angemessener Frist erfolgen, so kann die Eigentümergemeinschaft die entsprechenden Arbeiten auf Kosten des jeweiligen Wohnungseigentümers durchführen. Die gesetzliche Mit- wirkungsbefugnis verbleibt zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erhaltung der Liegenschaft sohin bei der Eigentümergemeinschaft. Für die übrigen allgemeinen Teile der Liegenschaft gelten für die Aufwendungen § 28 i.V.m. § 32 XXX 0000.
4.2 Die Vertragsparteien vereinbaren weiters, dass bauliche Veränderungen im Inneren der einzelnen zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Objekte auch ohne Einholung der Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer vorgenommen werden dürfen, sofern die Substanz der einzelnen Wohnungseigentumseinheiten nicht beeinträchtigt wird und die übri- gen Wohnungseigentümer hinsichtlich aller aus der Bauführung erwachsenden Nachteile schad- und klaglos gehalten werden. Sämtliche Wohnungseigentümer erteilen bereits jetzt wechselseitig und unwiderruflich Vollmacht und stimmen derartigen Maßnahmen für die Zu- kunft zu. Sollte es durch die Veränderung nach bereits erfolgter Begründung von Wohnungs- eigentum zu einer Änderung und somit Neufestsetzung der Nutzwerte kommen und der Woh- nungseigentumsvertrag entsprechend geändert werden müssen, so verpflichtet sich derjenige, der die Veränderungen durchführt, dass die Veränderungen für die anderen Wohnungseigen- tümer zu keiner finanziellen oder sonstigen Mehrbelastung führen. Im Gegenzug verpflichten sich die Wohnungseigentümer, die erforderliche Unterschrift zu leisten und Handlungen zu bewilligen.
4.3 Den Wohnungseigentümern wird wechselseitig die Anbringung von Beschattungsvor- richtungen (Markisen und dergleichen) im Bereich der Terrassen und Balkone gestattet. Die Beschattungsvorrichtung und deren Farbe haben sich harmonisch dem Gesamtbild des Projek- tes einzufügen. Den Wohnungseigentümern wird weiters wechselseitig die Installation von Raumkühlvorrichtungen (Klimaanlagen und ähnliche Vorrichtungen, welche auch eine Heiz- funktion haben können), Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, einbruchssichere Türen und Alarmanlagen gestattet. Das Anbringen/Abstellen von Teilen der Raumkühlvorrichtungen/Ein- heiten der Alarmanlagen/Solaranlagen/Photovoltaikanlagen an allgemeinen Teilen (gemeint ist ausschließlich die Außenhaut des eigenen Hauses) ist gestattet. Die Teile der Raumkühlvor- richtungen dürfen von außen (von der Straße aus), soferne technisch möglich, nicht ersichtlich sein und dürfen ausschließlich an Balkonen/Terrassen des Wohnungseigentumsobjekts, wo Teile der Raumkühlvorrichtung installiert werden oder am Dach (allgemeiner Teil, wenn tech- nisch möglich), abgestellt werden. Die Solaranlagen/Photovoltaikanlagen sind entsprechend energieeffizient anzubringen und können von der Straße aus ersichtlich sein. Sollten die oben angeführten Anlagen baubehördlich zu bewilligen sein, so sind die Zustimmungen wechselsei- tig zu erteilen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung eine Schädigung des Hauses oder eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer oder eine Ge- fahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder von anderen Sachen zur Folge haben kann.
4.4 Die Versorgung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit Strom ist auf den vorstehenden Absätzen können eigenen Stellplätzen zulässig. Es muss zu diesem Zweck ein eigener Zähler vom jeweiligen Nutzer in- stalliert werden. Die Versorgung erfolgt über den Stromanschluss im Haus. Zur Verlegung dürfen allgemeine Teile in Anspruch genommen werden, soweit dies zur Herstellung des Stromanschlusses notwendig ist und soll ein einheitliches Gesamtbild durch die folgenden Aufwendungen Maßnahme nicht erheblich beeinträchtigt werden. Sämtliche zu erbringenden Leistungen sind vorab mit der Verwaltung zu akkordieren und durch gewerblich befugte Personen auf Kosten des jewei- ligen Nutzers herzustellen. Sämtliche Käufer/Eigentümer erklären sich mit der Versorgung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen bei den KFZ-Stellplätzen mit elektrischer Energie einver- standen, wobei die Nutzer sich verpflichten die anderen Eigentümern aus der Nutzung schad- und klaglos zu halten. Eine Höhe der Zufuhr von elektrischer Energie (damit ist auch die Versorgung von Schnellladestationen mit oder ohne Starkstrom gemeint) zur Aufladung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wird von der Versorgung der Gesamtanlage mit Energie abhängig gemacht. Steht nicht ausreichend Energie zur Verfügung, so ist die Versorgung mit elektrischer Energie für elektrisch betriebenen Fahrzeugen entsprechend zu drosseln. Es ist bei technischer Durchführung eines Anschlusses eines Stellplatzes mit elektrischer Energie zu Versorgung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit Strom technisch darauf zu achten, dass die Energieversorgung der Gesamtliegenschaft aufrechterhalten bleibt und keine Stromschwankungen oder eine sonstige Unterversorgung mit Strom daraus resultieren.
4.5 Sämtliche Kosten der Anschaffung, Reparatur, Instandhaltung und Erhaltung der un- ter den Punkten 4.3 und 4.4 angeführten Einrichtungen sind vom jeweiligen Wohnungseigen- tümer selbst zu tragen.
4.6 Der jeweilige Wohnungseigentümer hat für die unter den Punkten 4.3 und 4.4 ange- führten Einrichtungen dafür zu sorgen, dass den einzelnen Wohnungseigentümern aus der angegebenen Tätigkeit kein Schaden erwachsen darf und hält der jeweilige Wohnungseigentümer die anderen Wohnungseigentümer diesbezüglich schad- und klaglos. Auf das einheitliche Erscheinungsbild der Gesamtanlage ist jedenfalls Rücksicht zu nehmen.
4.7 Die unter den Punkten 4.3 und 4.4 angeführten Einrichtungen sind der Verwaltung zur Kenntnis zu bringen und durch behördlich konzessionierte Professionisten herzustellen. Sollten behördliche Bewilligungen notwendig sein, so sind diese vor Herstellung der Einrich- tungen einzuholen.
4.8 Alle verbrauchsabhängigen Kosten sind nach dem OGAW-Sondervermögen belastet werden:tatsächlichen Verbrauch abzurech- nen, sofern Messeinrichtungen vorhanden sind.
a. bankübliche Depot- 4.9 Festgehalten wird, dass es keine allgemeinen Räumlichkeiten gibt.
4.10 Grundsteuer, Kanal- und KontogebührenMüllgebühr sind nach dem Verhältnis der Nutzwerte zu ver- rechnen.
4.11 Sämtliche Wohnungseigentümer sind verpflichtet, ggfihre Wohnungseigentumseinheiten bei derselben Versicherung ausreichend und mit demselben Deckungsumfang zu versichern, um allfällige Schadenabgrenzungsprobleme im wechselseitigen Interesse zu vermeiden. einschließlich der banküblichen Da- runter ist insbesondere die verpflichtende Gebäudebündelversicherung gemeint. Die Woh- nungseigentümer haben gleichzeitig eine ausreichende Haushaltsversicherung abzuschließen.
4.12 Bei Reparaturen von Terrassen und/oder Balkonen sind Blumentröge, Einrichtungs- gegenstände und dergleichen vom jeweiligen Wohnungseigentümer auf dessen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände Dauer der Reparatur zu entfernen. Nach der abgeschlossenen Reparatur kann der jeweilige Wohnungseigentümer die in diesem Punkt angeführten Gegenstände wieder auf seine Kosten dort abstellen.
4.13 Diejenigen Wohnungseigentümer, dürfen im Ausland;Bereich ihrer Gartenfläche, unter der sich Räume befinden, keine Bäume (es sei denn in eigens dafür vorgesehenen Trögen aus Beton) anpflanzen, damit keine Schäden am darunter liegenden Mauerwerk entstehen kann; Sträu- cher dürfen nur dann angepflanzt werden, wenn es sich um Flachwurzler handelt bzw. diese ebenfalls in eigens dafür vorgesehenen Trögen aus Beton angesetzt werden. Die Gärten und deren Beläge sind von deren Eigentümer auf eigene Kosten zu pflegen und zu erhalten.
b. Kosten für den Druck 4.14 Sollten einmal Bäume bzw. Sträucher die Nutzung der Wohnungseigentumsobjekte, insbesondere von Terrassen, Balkonen und Versand der für Stellplätzen beeinträchtigen und/oder die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätter);
c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtes;
d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer Sonnen- einstrahlung im Fall anderen Haus übergebührlich be- oder sogar verhindern, so hat der Informationen über Fondsverschmelzungen und jeweilige Garteneigentümer baumkosmetische Maßnahmen, die zur Beseitigung der Informationen über Maßnah- men im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei oben angeführten Missstände führen, auf seine Kosten zuzulassen. Die Bepflanzung der Anteilwertermittlung;
e. Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der BescheinigungGartenflächen ist so vorzunehmen, dass die steuerlichen Angaben nach Sicht- und Lichtverhältnisse in den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;einzelnen Wohnungen nicht behin- dert werden.
g. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden;
i. Kosten für Rechts- und Steuerberatung 4.15 Geräteschuppen dürfen im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen;
j. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder Sinne der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
x. Xxxxxx für die Beauftragung Wiener Bauordnung eine Grundfläche von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer 12 m² und eine Höhe von 0,02 % p.a2,5 m pro zugeordnetem Garten nicht übersteigen und ist überdies von den Wohnungseigentümern zu beachten, dass durch diese Maßnahme nicht die Bebauungs- dichte überschritten wird.
4.16 Zur Erfüllung der den Wohnungseigentümern gemäß § 93 StVO auferlegten Pflichten, verpflichten sich diese ein behördlich konzessioniertes Unternehmen mit der Erfüllung dieser Pflichten zu bestellen.
4.17 Der Zugang/die Zufahrt zu Haus 4/Stellplatz 4, dient ausschließlich dem jeweiligen Eigentümer von Haus 4/Stellplatz 4. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus Der Zugang/die Zufahrt werden den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird;
n. einzelnen Wohnungs- eigentumsobjekten zugeordnet und stellen keinen allgemeinen Teil im Zusammenhang mit Sinne des WEG 2002 dar. Der jeweilige Eigentümer von Haus 1, 2 und 3/Stellplatz 1, 2 und 3 ist somit von der Benützung ausgeschlossen.
4.18 Der Zugang/die Zufahrt zu Haus 1, 2 und 3/Stellplatz 1, 2 und 3, dient ausschließlich dem jeweiligen Eigentümer von Haus 1, 2 und 3/Stellplatz 1, 2 und 3. Der Zugang/die Zufahrt werden den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle einzelnen Wohnungseigentumsobjekten zugeordnet und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der stellen keinen allgemei- nen Teil im Zusammenhang mit Sinne des WEG 2002 dar. Der jeweilige Eigentümer von Haus 4/Stellplatz 4 ist somit von der Verwaltung Benützung ausgeschlossen.
4.19 Die Vereinbarung gem. dem Punkt 4.1 ist gemäß § 32 Abs. 8 WEG 2002 grundbü- cherlich ersichtlich zu machen.
4.20 Die Vereinbarungen gem. den Punkten 4.17 und Verwahrung entstehenden Steuern4.18 sind gem. § 17 WEG ersichtlich zu machen.
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Samples: Wohnungseigentumsvertrag
Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können gehen die folgenden Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen belastet werdenzu Lasten des OGAW- Sondervermögens:
a. a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätterwesentliche Anlegerinformationen);
c. c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtesAuflösungsberichtes;
d. d) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen und Verschmelzungen von Investmentvermögen sowie im Fall der Informationen über Maßnah- men Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung;
e. e) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-OGAW- Sondervermögens;
f. f) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. g) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. h) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden;
i. i) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen;
j. j) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. k) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für ; Steuern , die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,02 % p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird;
n. anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden SteuernVerwahrung.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Aufwendungen. Neben den Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können die folgenden Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen belastet werden:
a. bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätterwesentliche Anlegerinformationen);
c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtesAuflösungsbe- richtes;
d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen und der Informationen über Maßnah- men Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung;
e. Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine;
h. Kosten für die Ertragsschein-Bogenerneuerung;
i. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. Gebühren x. Xxxxxxxx und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden;
i. Kosten x. Xxxxxx für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen;
j. l. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können.
m. Kosten, die im Zusammenhang mit der Herbeiführung, Aufrechterhaltung und Beendigung von Börsennotierungen der Anteile anfallen;
x. Xxxxxx n. Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. o. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,02 % p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird;
n. p. im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle Depotbank und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden Steuern.;
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Samples: Vertragsbedingungen
Aufwendungen. Neben den Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können die folgenden Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen belastet werden:
a. bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im AuslandAus- land;
b. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, VerkaufsprospektVer- kaufsprospekt, BasisinformationsblätterBasisinformationsblatt);
c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- Aus- gabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen Thesaurie- rungen und des Auflö- sungsberichtesAuflösungsberichtes;
d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen und der Informationen Infor- mationen über Maßnah- men Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen Anlagegrenzverletzun- gen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung;
e. Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer Abschluss- prüfer des OGAW-Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der BescheinigungBe- scheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-OGAW- Sondervermögen erhoben werden;
i. Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-SondervermögenSonderver- mögen;
j. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung Verwen- dung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten Emit- tenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,02 0,05 % p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des SondervermögensSon- dervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes berechnet wird;
n. im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden Steuern.
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Samples: Sales Contracts
Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können gehen die folgenden Aufwendungen dem zu Lasten des Wertpapierindex- OGAW-Sondervermögen belastet werdenSondervermögens:
a. bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung Verwah- rung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen Ver- kaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, BasisinformationsblätterBasisinformationsblatt);
c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtesAuflösungsberichts;
d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen Informatio- nen über Fondsverschmelzungen Verschmelzung von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnah- men im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der AnteilwertermittlungAnteilwerter- mittlung;
e. Kosten für die Prüfung des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. Gebühren x. Xxxxxxxx und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögen Sonderver- mögen erhoben werden;
i. h. Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögen;
j. i. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen potenzielle Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt von bis zu einer Höhe von 0,02 % 0,01 Prozent p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes Nettoinven- tarwertes des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats Mo- nats errechnet wird;
n. m. Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der und im Zusammenhang Zu- sammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden SteuernVerwahrung.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können gehen die folgenden Aufwendungen dem zu Lasten des Wertpapie- rindex-OGAW-Sondervermögen belastet werdenSondervermögens:
a. bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung Ver- wahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, BasisinformationsblätterBasisinformationsblatt);
c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise Rücknahme- preise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtesAuflösungsberichts;
d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen Infor- mationen über Fondsverschmelzungen Verschmelzung von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnah- men Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung;
e. Kosten für die Prüfung des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft Ge- sellschaft zu Lasten des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. Gebühren x. Xxxxxxxx und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögen Son- dervermögen erhoben werden;
i. h. Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Wertpapierindex-OGAW-SondervermögenSondervermö- gen;
j. i. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten Emit- tenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt von bis zu einer Höhe von 0,02 % 0,01 Prozent p.a. des jährlichen durchschnittlichen durch- schnittlichen Nettoinventarwertes des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird;
n. m. Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden SteuernVerwahrung.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können gehen die folgenden Aufwendungen dem zu Lasten des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögen belastet werdenSondervermögens:
a. bankübliche Depot- und KontogebührenKontogebüh- ren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten bankübli- xxxx Xxxxxx für die Verwahrung ausländischer aus- ländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, VerkaufsprospektVer- kaufsprospekt, BasisinformationsblätterBasisinformations- blatt);
c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- Jah- res- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- Aus- gabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen Thesaurie- rungen und des Auflö- sungsberichtesAuflösungsberichts;
d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen Ver- schmelzung von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnah- men Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern Be- rechnungsfehlern bei der AnteilwertermittlungAnteilwerter- mittlung;
e. Kosten für die Prüfung des Wertpapie- rindex-OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des Wertpapierin- dex-OGAW-Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens Sonder- vermögens sowie der Abwehr von gegen ge- gen die Gesellschaft zu Lasten des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögens Sonderver- mögens erhobenen Ansprüchen;
h. Gebühren x. Xxxxxxxx und Kosten, die von staatlichen staatli- chen Stellen in Bezug auf das Wertpapi- erindex-OGAW-Sondervermögen erhoben erho- ben werden;
i. h. Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Wertpapierindex- OGAW-Sondervermögen;
j. i. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung Verwen- dung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes Vergleichs- maßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
x. Xxxxxx für die Analyse des Anlageerfol- ges des Wertpapierindex-OGAW-Son- dervermögens durch Dritte;
x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial Ana- lysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere meh- rere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten Emitten- ten von Finanzinstrumenten oder in engem en- gem Zusammenhang mit einer bestimmten be- stimmten Branche oder einem bestimmten be- stimmten Markt von bis zu einer Höhe von 0,02 % 0,01 Pro- zent p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes Netto- inventarwertes des Wertpapierindex- OGAW-Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet er- rechnet wird;
n. m. Steuern, die anfallen im Zusammenhang Zusammen- hang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der Aufwen- dungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden SteuernVerwahrung.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Aufwendungen. Neben den Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können die folgenden Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen belastet werden:
a. bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätterwesentliche Anlegerinformationen);
c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtesAuflösungsberichtes;
d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen und der Informationen über Maßnah- men Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung;
e. Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-OGAW- Sondervermögen erhoben werden;
i. Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen;
j. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,02 0,10 % p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes berechnet wird;
n. im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden SteuernSteuer.
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Samples: Sales Contracts
Aufwendungen. Neben den Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können die folgenden Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen belastet werden:
a. bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätterwesentliche Anlegerinformationen);
c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtes;
d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen und der Informationen über Maßnah- men im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung;
e. Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine;
h. Kosten für die Ertragsschein-Bogenerneuerung;
i. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. Gebühren x. Xxxxxxxx und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden;
i. Kosten x. Xxxxxx für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen;
j. l. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können.
m. Kosten, die im Zusammenhang mit der Herbeiführung, Aufrechterhaltung und Beendigung von Börsennotierungen der Anteile anfallen;
x. Xxxxxx n. Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. o. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,02 % p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird;
n. p. im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle Depotbank und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden Steuern.;
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Samples: Vertragsbedingungen
Aufwendungen. Neben den Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können die folgenden Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen Gemischten Sondervermögens belastet werden:
a. bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, VerkaufsprospektVerkaufsprospekte, Basisinformationsblätterwesentliche Anlegerinformationen);
c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtes;
d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen und der Informationen über Maßnah- men im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung;
e. Kosten für die Prüfung des OGAW-Gemischten Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Gemischten Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Gemischten Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Gemischten Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Gemischte Sondervermögen erhoben werden;
i. Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Gemischte Sondervermögen;
j. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Gemischten Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,02 0,05 % p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inven- tarwertes berechnet wird;
n. im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zuzahlenden zu zahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden Steuern.;
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Samples: Investment Terms and Conditions
Aufwendungen. Neben den Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können die folgenden Aufwendungen dem OGAW-Gemischten Sondervermögen belastet werden:
a. bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, VerkaufsprospektVerkaufsprospekte, Basisinformationsblätterwesentliche Anlegerinformationen);
c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtes;
d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen und der Informationen über Maßnah- men im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung;
e. Kosten für die Prüfung des OGAW-Gemischten Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Gemischten Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Gemischten Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Gemischten Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Gemischte Sondervermögen erhoben werden;
i. Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Gemischte Sondervermögen;
j. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
x. Xxxxxx für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Gemischten Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,02 % p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird;
n. im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zuzahlenden zu zahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden Steuern.
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Samples: Anlage /Vertragsbedingungen
Aufwendungen. Neben den vorgenannten Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können ge- hen die folgenden Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen belastet werdenzu Las- ten des OGAW- Sondervermögens:
a. a) bankübliche Depot- und KontogebührenKontogebüh- ren, ggf. einschließlich der banküblichen bankübli- chen Kosten für die Verwahrung ausländischer aus- ländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, VerkaufsprospektVer- kaufsprospekt, Basisinformationsblätterwesentliche Anlegerin- formationen);
c. c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- Jah- res- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- Aus- gabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtessungsberichts;
d. d) Kosten der Erstellung und Verwendung Verwen- dung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen Verschmelzungen von Investmentver- mögen und der Informationen über Maßnah- men außer im Zusammenhang Fall der Informa- tionen über Maßnahmen im Zusam- menhang mit Anlagegrenzverletzungen Anlagegrenzverletzun- gen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung;
e. e) Kosten für die Prüfung des OGAW-OGAW- Sondervermögens durch den Abschlussprüfer Ab- schlussprüfer des OGAW-SondervermögensSonderver- mögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. f) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens Sondervermö- gens erhobenen Ansprüchen;
h. g) Gebühren und Kosten, die von staatlichen staatli- chen Stellen in Bezug auf das OGAW-OGAW- Sondervermögen erhoben werden;
i. h) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-SondervermögenSonder- vermögen;
j. i) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung Verwen- dung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes Vergleichs- maßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
x. Xxxxxx j) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. k) Kosten für die Analyse des Anlageerfolges Anlageerfol- ges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für l) Steuern, die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,02 % p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird;
n. anfallen im Zusammenhang Zusammen- hang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der Aufwen- dungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden SteuernVerwahrung.
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Samples: Verkaufprospekt
Aufwendungen. Neben den Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können die folgenden Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen belastet werden:
a. bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
b. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätterwesentliche Anlegerinformationen);
c. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflö- sungsberichtes;
d. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen und der Informationen über Maßnah- men im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung;
e. Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens;
f. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g. Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine;
h. Kosten für die Ertragsschein-Bogenerneuerung;
i. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;
h. Gebühren x. Xxxxxxxx und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden;
i. Kosten x. Xxxxxx für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen;
j. l. Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können.
m. Kosten, die im Zusammenhang mit der Herbeiführung, Aufrechterhaltung und Beendigung von Börsennotierungen der Anteile entfallen;
x. Xxxxxx n. Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
l. o. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte;
m. Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,02 % p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird;
n. p. im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle Depotbank und Dritte zuzahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden Steuern.;
Appears in 1 contract
Samples: Vertragsbedingungen