Ausschreibungsunterlagen Musterklauseln

Ausschreibungsunterlagen. 1. Die Auftraggeber stellen den Anbietern Ausschreibungsunterlagen zur Verfü- gung, die alle erforderlichen Angaben für die Ausarbeitung und Abgabe eines den Anforderungen entsprechenden Angebots enthalten. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten eine vollständige Beschreibung der Informationen nach Appendix 10 zu Anhang XVII (Öffentliches Beschaffungswesen), sofern diese nicht bereits in der Ausschreibung erwähnt wurden. 2. Bieten Auftraggeber keinen direkten kostenlosen elektronischen Zugang zu allen Ausschreibungs- und weiteren Unterlagen an, so machen sie auf Ersuchen eines interessierten Anbieters der Vertragsparteien die Ausschreibungsunterlagen unver- züglich zugänglich. Auch beantworten die Auftraggeber unverzüglich alle angemes- senen Anfragen interessierter oder teilnehmender Anbieter nach sachdienlichen Informationen, sofern diese Angaben dem betreffenden Anbieter keinen Vorteil gegenüber anderen Anbietern verschaffen.
Ausschreibungsunterlagen. Ausschreibungsunterlagen 1. Die Beschaffungsstelle stellt den Anbietern unverzüglich oder auf deren Antrag Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung, die alle nötigen Angaben für die Ausarbeitung und Abgabe eines anforderungsgerechten Angebots enthalten. Sofern die nötigen Angaben nicht bereits mit der Bekanntmachung einer beabsichtigten Beschaffung erfolgten, enthalten diese Unterlagen eine vollständige Beschreibung folgender Punkte: a) Gegenstand der Beschaffung, einschließlich der Art und Menge beziehungsweise, wenn die Menge unbekannt ist, der geschätzten Menge der zu beschaffenden Waren oder Dienstleistungen sowie aller zu erfüllenden Anforderungen, einschließlich technischer Spezifikationen, Konformitätsbescheinigungen, Plänen, Zeichnungen oder Anleitungen, b) Bedingungen für die Teilnahme der Anbieter, einschließlich einer Liste der Angaben und Unterlagen, die von den Anbietern im Zusammenhang mit den Teilnahmebedingungen einzureichen sind, c) sämtliche bei der Zuschlagserteilung anzuwendende Bewertungskriterien und, sofern der Preis nicht das einzige Kriterium ist, relative Bedeutung dieser Kriterien, d) bei elektronischer Abwicklung der Beschaffung durch die Beschaffungsstelle alle etwaigen Authentifizierungs- und Verschlüsselungsanforderungen und sonstigen Anforderungen im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Informationen, e) im Falle einer elektronischen Auktion die Regeln, nach denen die Auktion durchgeführt wird, einschließlich Nennung der Angebotselemente, die sich auf die Bewertungskriterien beziehen, f) im Falle einer öffentlichen Angebotsöffnung Tag, Uhrzeit und Ort der Öffnung und, sofern die internen Rechtsvorschriften einer Vertragspartei vorsehen, dass dabei nur bestimmte Personen anwesend sein dürfen, die Namen der betreffenden Personen, g) alle sonstigen Bedingungen, einschließlich der Zahlungsbedingungen und etwaiger Beschränkungen der Form, in der Angebote eingereicht werden dürfen, beispielsweise auf Papier oder elektronisch, und h) etwaige Termine für die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen. 2. Bei der Festsetzung der Termine für die Lieferung der zu beschaffenden Waren oder die Erbringung der zu beschaffenden Dienstleistungen berücksichtigt die Beschaffungsstelle, soweit angezeigt, Faktoren wie die Komplexität der Beschaffung, den voraussichtlichen Umfang der Weitervergabe sowie den realistischen Zeitbedarf für die Herstellung der Waren, ihre Lagerentnahme und ihren Transport ab Lieferort b...
Ausschreibungsunterlagen. Die Ausschreibungsunterlagen bestehen im Wesentlichen aus nachfolgenden Teilen: • Teil A – Informationsteil (nur zur Information – nicht abzugeben) • Teil B – Ausfüllteil (Angebot – elektronisch abzugeben!) Die Ausschreibungsunterlagen können elektronisch und unentgeltlich über die im Teil A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV angeführte Plattform bezogen werden. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über diese Plattform abzugeben. Für das gegenständliche Vergabeverfahren gelten sinngemäß die Allgemeinen Angebotsbestimmungen der Stadt Wien (Drucksorte WD 307). Das Dokument A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV (spezifische Festlegungen zum jeweiligen Vergabeverfahren) sowie das gegenständliche Dokument A1_Angebotsbestimmungen gelten als Ergänzung zur WD 307. Die Ausschreibungsunterlagen werden den Bietern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen vom Bieter nicht verändert werden. Sämtliche Vertragsbestimmungen sind zu finden unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxx. Sofern sich aus den Ausschreibungsunterlagen Widersprüche ergeben, so gelten im Zweifelsfall die einzelnen Unterlagen in folgender Reihenfolge: 1) A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV 2) A1_Angebotsbestimmungen TFM RV 3) B1_Angebotsformblatt 4) WD 307 (Angebotsbestimmungen der Stadt Wien) 5) B2_Leistungsverzeichnisse 6) A2_Vertragsbestimmungen TFM RV 7) A3_Vertragsbestimmungen TFM 8) Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien (die Festlegung, ob für den gegenständlichen Auftrag die WD 313 oder die WD 314 gilt, findet sich im Dokument A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV)
Ausschreibungsunterlagen. 6.1. Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung (inkl. Baubeschreibung). 6.2. Ermittlung der Mengen als Grundlage des Leistungsverzeichnisses (auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter [Sonderfachplaner]). 6.3. Erstellen des Leistungsverzeichnisses (möglichst positionsweise nach Gewerken, ggf. unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen). 6.4. Einarbeiten von Terminvorgaben für Bauvertrag (abgeleitet aus Terminplan). 6.5. Abstimmung und Koordination der Leistungsbeschreibung (inkl. LV) der an der Planung fachlich beteiligten Sonderfachleute. Optionale Leistung: Überarbeiten und Nachführen der Ausschreibungs‐ unterlagen aufgrund geänderter Anforderungen bzw. aus anderen Umständen, die der Planer nicht zu vertreten hat.
Ausschreibungsunterlagen a) Allen Ausschreibungen sind ⮚ die Bedingungen für die Abgabe von Angeboten (Bieterformular), ⮚ die Einkaufsbedingungen, ⮚ die Bedingungen für Bauleistungen, ⮚ die Zusätzlichen Bedingungen für Bauleistungen sowie eventuell ⮚ zusätzliche Technische Vorschriftendes Auftraggebers zugrunde zu legen und zu vereinbaren. b) Die Ausschreibungsunterlagen (Blankette) sind dem Auftraggeber rechtzeitig, d.h. vor ihrer Vervielfältigung und Veröffentlichung, zur Prüfung vorzulegen. Hat der Auftraggeber zwei Wochen nach Eingang der Unterlagen keine Einwände geäußert, kann die Festlegung des Abgabetermins oder – bei öffentlicher Ausschreibung – des Submissionstermins und die Veröffentlichung in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. c) Der Versand der Blankette an die Bieter erfolgt jeweils in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar (mit dem Langtext des Leistungsverzeichnisses) verbleibt bei den Bietern. Das zweite Exemplar (mit dem Leistungsverzeichnis im Kurztext) ist dem Auftraggeber als Angebot zuzusenden. d) Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die Angebote den Anforderungen der VOB/A genügen und beim Auftraggeber verschlossen eingehen. Dazu werden den Angeboten entweder vorgefertigte Aufkleber oder einheitlich und ausreichend gekennzeichnete Rückumschläge beigefügt.
Ausschreibungsunterlagen. Die Ausschreibungsunterlagen bleiben Eigentum der ausschreibenden Stelle. Sie dürfen nur zum Erstellen eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
Ausschreibungsunterlagen. Die Verdingungsunterlagen zur Ausschreibung der Gebäude- und Glasreinigung bestehen aus den in Teil E dieser Vergabeunterlagen aufgeführten Unterlagen/Dateien. Der Bieter wird gebeten, bei Erhalt der Ausschreibungsunterlagen die Vollständigkeit zu prüfen. Sind die Unterlagen nicht vollständig, sind die fehlenden Unterlagen unverzüglich anzufordern.
Ausschreibungsunterlagen. Für die Ausschreibung sind folgende Planunterlagen aufzubereiten: - Technischer Bericht - Übersichtslageplan M 1:5.000 - Lagepläne M 1:1.000 - Längenschnitte M 1:1.000/ 100 - Längenschnitte der Haupttrasse, Knoten, Anschlüsse, Wege, etc. getrennt - Regelquerschnitte und Details M 1: 100 - M 1:50, M 1:25 - Querschnitte 1:100 - Querschnitte der Haupttrasse, Knoten, Anschlüsse, Wege, etc. getrennt - Entwässerungspläne (Lagepläne, Längenschnitte, Details, etc.) - Einbauteneintragung der erhobenen Einbauten in die Pläne - Massenermittlung auf Basis der LB-VI und den aktuellen Vorlagen der ASFINAG-Bauausschreibung (als Grundlage für die weitere Ausschreibungserstellung durch die ÖBA) und Massenverteilungsplan. - Das „Welser Model“ wird ausgeschrieben Pro Querprofil bis zu 4 Horizonte mit möglichen Verwendungsklassen dazustellen sind. Diese Massen sind getrennt zu ermitteln und den jeweiligen Bereichen zuzuordnen - Prüfung der von der ÖBA erstellten Bauausschreibung
Ausschreibungsunterlagen. Die Auftraggeber stellen den Anbietern Ausschreibungsunterlagen zur Verfü- gung, die alle erforderlichen Angaben enthalten, um entsprechende Angebote einzu- reichen. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten eine vollständige Beschreibung folgender Punkte, sofern sie nicht bereits in der Ausschreibung enthalten sind:
Ausschreibungsunterlagen. Bieter (Xxxxxx sind vom Bieter auszufüllen): Firma und Adresse des Bieters: (bzw. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Federführendes Mitglied: (bei Bietergemeinschaften) Sachbearbeiter des Bieters: (Name, Telefon, Fax, E-Mail) Auftraggeber: [__] Vergebende Stelle/Verfahrensbetreuung: [__] Leistungsgegenstand: Projektsteuerungsleistungen für [__] Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 31 Abs 5 Bundesvergabegesetz (BVergG) Anfragen zum Verhandlungsverfahren: [__] Ende der Anfragenfrist: [__], 12.00 Uhr (Einlangen) Einreichungsform des Erstangebots: elektronisch [__] Ende der Frist für die Abgabe des Erstangebots: [__], 12.00 Uhr (Einlangen) Präsentation: [__] Verhandlungen: [__] Einreichungsform des Zweitangebots: elektronisch [__] Ende der Frist für die Abgabe des Zweitangebots: [__], 12.00 Uhr (Einlangen) Voraussichtliche Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung [__] Personenbezogene Daten: Soweit in den Ausschreibungsunterlagen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Die Ausschreibungsunterlagen setzen sich wie folgt zusammen: Gegenständliches Textdokument: Verfahrensdaten, einleitende Ausführungen, Bietererklärungen;