Ausschreibungsunterlagen Musterklauseln

Ausschreibungsunterlagen. 1. Die Auftraggeber stellen den Anbietern Ausschreibungsunterlagen zur Verfü- gung, die alle erforderlichen Angaben für die Ausarbeitung und Abgabe eines den Anforderungen entsprechenden Angebots enthalten. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten eine vollständige Beschreibung der Informationen nach Appendix 10 zu Anhang XVI, sofern diese nicht bereits in der Ausschreibung erwähnt wurden.
Ausschreibungsunterlagen. Ausschreibungsunterlagen
Ausschreibungsunterlagen. 6.1. Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung (inkl. Baubeschreibung).
Ausschreibungsunterlagen. Die Ausschreibungsunterlagen bestehen im Wesentlichen aus nachfolgenden Teilen: • Teil A – Informationsteil (nur zur Information – nicht abzugeben) • Teil B – Ausfüllteil (Angebot – elektronisch abzugeben!) Die Ausschreibungsunterlagen können elektronisch und unentgeltlich über die im Teil A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV angeführte Plattform bezogen werden. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über diese Plattform abzugeben. Für das gegenständliche Vergabeverfahren gelten sinngemäß die Allgemeinen Angebotsbestimmungen der Stadt Wien (Drucksorte WD 307). Das Dokument A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV (spezifische Festlegungen zum jeweiligen Vergabeverfahren) sowie das gegenständliche Dokument A1_Angebotsbestimmungen gelten als Ergänzung zur WD 307. Die Ausschreibungsunterlagen werden den Bietern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen vom Bieter nicht verändert werden. Sämtliche Vertragsbestimmungen sind zu finden unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxx. Sofern sich aus den Ausschreibungsunterlagen Widersprüche ergeben, so gelten im Zweifelsfall die einzelnen Unterlagen in folgender Reihenfolge:
Ausschreibungsunterlagen. 7. Die Auftraggeber stellen den Anbietern Ausschreibungsunterlagen zur Verfü- gung, die alle erforderlichen Angaben enthalten, um entsprechende Angebote einzu- reichen. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten eine vollständige Beschreibung folgender Punkte, sofern sie nicht bereits in der Ausschreibung enthalten sind:
Ausschreibungsunterlagen. Für die Ausschreibung sind folgende Planunterlagen aufzubereiten: - Technischer Bericht - Übersichtslageplan M 1:5.000 - Lagepläne M 1:1.000 - Längenschnitte M 1:1.000/ 100 - Längenschnitte der Haupttrasse, Knoten, Anschlüsse, Wege, etc. getrennt - Regelquerschnitte und Details M 1: 100 - M 1:50, M 1:25 - Querschnitte 1:100 - Querschnitte der Haupttrasse, Knoten, Anschlüsse, Wege, etc. getrennt - Entwässerungspläne (Lagepläne, Längenschnitte, Details, etc.) - Einbauteneintragung der erhobenen Einbauten in die Pläne - Massenermittlung auf Basis der LB-VI und den aktuellen Vorlagen der ASFINAG-Bauausschreibung (als Grundlage für die weitere Ausschreibungserstellung durch die ÖBA) und Massenverteilungsplan. - Das „Welser Model“ wird ausgeschrieben Pro Querprofil bis zu 4 Horizonte mit möglichen Verwendungsklassen dazustellen sind. Diese Massen sind getrennt zu ermitteln und den jeweiligen Bereichen zuzuordnen - Prüfung der von der ÖBA erstellten Bauausschreibung Für das Bauprojekt sind insbesondere folgende Leistungen notwendig: - Lagepläne M 1:200 in kotierter Projektion für die Knotenbereiche - Lagepläne M 1:500 - Längenschnitte M 1 : 1000 / 100 - Regelquerschnitte und Details M 1: 100, 50, 25, 20, 10 - Verdichtung der Querschnitte 1:100 (alle 25,0 m) inklusive Kotierung des Unterbauplanums - Lagepläne, Längenschnitte und Details für die Entwässerung, etc. (Maßstab entsprechend der Darstellung des Details) - Einbauteneintragung der erhobenen Einbauten in die Pläne - Projektierung allfällig erforderlicher Leitungsverlegungen (inkl. Einbautenkoordinierung) - Absteckunterlagen - Deckenbuch - Spurenmarkierungs- und Verkehrszeichenplan - Verkehrsphasen- und Verkehrsführungspläne - Sonstige Leistungen - Berücksichtigung von Rückmeldungen bzw. Auflagen aus den Behördenverfahren - Übernahme und Einarbeitung der Brücken-, Stützmauern oder Tunnelprojekte - Bereitstellung der straßenbaulichen Planungsgrundlagen für die weiteren Bearbeiter (z.B. Brückenplanung) - Bei Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der bestehenden Verkehrsbeziehungen (§12 BStG 1971 i.d.g.F) sind auch die wesentlichen Bestandsdaten anzugeben - Darstellung der Verkehrsumlegungen in der Bauphase - Baubegleitung Treten im Zuge der Planungsleistungen Wiederholungsleistungen auf, so werden diese wie folgt vergütet 1 Wiederholungsleistung derselben Pos: 60% Vergütung auf Positionsebene 2 Wiederholungsleistung derselben Pos: 40% Vergütung auf Positionsebene 3 Wiederholungsleistung derselben Pos: 20% Vergütu...
Ausschreibungsunterlagen. Bieter (Xxxxxx sind vom Bieter auszufüllen): Firma und Adresse des Bieters: (bzw. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Federführendes Mitglied: (bei Bietergemeinschaften) Sachbearbeiter des Bieters: (Name, Telefon, Fax, E-Mail) Auftraggeber: [__] Vergebende Stelle/Verfahrensbetreuung: [__] Leistungsgegenstand: Projektsteuerungsleistungen für [__] Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 31 Abs 5 Bundesvergabegesetz (BVergG) Anfragen zum Verhandlungsverfahren: [__] Ende der Anfragenfrist: [__], 12.00 Uhr (Einlangen) Einreichungsform des Erstangebots: elektronisch [__] Ende der Frist für die Abgabe des Erstangebots: [__], 12.00 Uhr (Einlangen) Präsentation: [__] Verhandlungen: [__] Einreichungsform des Zweitangebots: elektronisch [__] Ende der Frist für die Abgabe des Zweitangebots: [__], 12.00 Uhr (Einlangen) Voraussichtliche Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung [__] Personenbezogene Daten: Soweit in den Ausschreibungsunterlagen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Die Ausschreibungsunterlagen setzen sich wie folgt zusammen: Gegenständliches Textdokument: Verfahrensdaten, einleitende Ausführungen, Bietererklärungen;
Ausschreibungsunterlagen a) Allen Ausschreibungen sind ⮚ die Bedingungen für die Abgabe von Angeboten (Bieterformular), ⮚ die Einkaufsbedingungen, ⮚ die Bedingungen für Bauleistungen, ⮚ die Zusätzlichen Bedingungen für Bauleistungen sowie eventuell ⮚ zusätzliche Technische Vorschriften ⮚ des Auftraggebers zugrunde zu legen und zu vereinbaren.
Ausschreibungsunterlagen. Die Ausschreibungsunterlagen bleiben Eigentum der ausschreibenden Stelle. Sie dürfen nur zum Erstellen eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
Ausschreibungsunterlagen. Die Verdingungsunterlagen zur Ausschreibung der Gebäude- und Glasreinigung bestehen aus den in Teil E dieser Vergabeunterlagen aufgeführten Unterlagen/Dateien. Der Bieter wird gebeten, bei Erhalt der Ausschreibungsunterlagen die Vollständigkeit zu prüfen. Sind die Unterlagen nicht vollständig, sind die fehlenden Unterlagen unverzüglich anzufordern.