Common use of Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten Clause in Contracts

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- ten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

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Samples: www.patrimonium.ch, www.patrimonium.ch, www.patrimonium.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds ver- walteten Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich aus- schliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger Anle- ger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft Aus- kunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung Aus- übung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen Interes- sen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber sel- ber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfoliomanager, der Gesellschaft Ge- sellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren oder anderen Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

Appears in 4 contracts

Samples: sls-ch.tools.factsheetslive.com, sls-ch.tools.factsheetslive.com, www.swissfunddata.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds ver- walteten Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich aus- schliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger Anle- ger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft Aus- kunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung Aus- übung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen Interes- sen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber sel- ber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfoliomanager, der Gesellschaft Ge- sellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Stimmerchtsberatern oder anderen Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

Appears in 4 contracts

Samples: www.swissfunddata.ch, swissfunddata.ch, software.prismalife.com

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- Mitglied- schaftsrechte und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei von der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, delegie- ren sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- ten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

Appears in 3 contracts

Samples: www.swissfunddata.ch, swissfunddata.ch, www.teletrader.com

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds ver- walteten Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich aus- schliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger Anle- ger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft Aus- kunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung Aus- übung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen Interes- sen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber sel- ber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfoliomanager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- Stimmerchtsberatern oder ande- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

Appears in 3 contracts

Samples: Mindestbetrag Im Wert Von Über CHF 10'000'000, Investieren, swissfunddata.ch, swisslife-ch.tools.factsheetslive.com

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds des ver- walteten Anlagefonds verbundenen Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich aus- schliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger Anle- ger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft Aus- kunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung Aus- übung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen Interes- sen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber sel- ber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfoliomanager, der Gesellschaft Ge- sellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Stimmerchtsberatern oder anderen Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Grundsätzlich werden die Stimmrechte systema- tisch ausgeübt. Mit der aktiven Stimmrechtsaus- übung will der Fonds zur Sensibilisierung der Un- ternehmen und Aktionäre für eine auf Nachhaltig- keit ausgerichtete Unternehmensführung beitra- gen.

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Samples: swissfunddata.ch, sls-ch.tools.factsheetslive.com

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Anlagefonds verbundenen Mitgliedschafts- Mit- gliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Bei Bedarf beauftragt sie dafür und bedient sich der Informations- und Servicedienst- leistungen unabhängiger Proxy-Voting-Anbieter (wie z. B. des führenden Proxy-Voting-An- bieters ISS Institutional Shareholder Services Inc., USA). Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gendelegieren, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche wel- che der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender na- hestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern Stimm- rechtsberatern und weite- ren weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

Appears in 2 contracts

Samples: sfd.lbswiss.ch, www.teletrader.com

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Anlagefonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gendelegieren, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche die der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.swissfunddata.ch, swisslife-ch.tools.factsheetslive.com

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte Gläu- bigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei von der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte Gläubiger- rechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich na- mentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin Aktio- närin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender nahe stehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche ausdrücklich Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: www.teletrader.com

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Anlagefonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterAnlageberater, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: corando.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds des ver- walteten Anlagefonds verbundenen Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich aus- schliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger Anle- ger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft Aus- kunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung Aus- übung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen Interes- sen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber sel- ber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfoliomanager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- Stimmerchtsberatern oder ande- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Grundsätzlich werden die Stimmrechte systema- tisch ausgeübt. Mit der aktiven Stimmrechtsaus- übung will der Fonds zur Sensibilisierung der Un- ternehmen und Aktionäre für eine auf Nachhaltig- keit ausgerichtete Unternehmensführung beitra- gen.

Appears in 1 contract

Samples: swissfunddata.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte Gläubi- gerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte Gläubiger- rechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich nament- lich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung Fonds- leitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

Appears in 1 contract

Samples: www.swissfunddata.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte Gläubi- gerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehenzu- stehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaft Gesell- schaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu ver- zichten.

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Samples: solutions.vwdservices.com

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse Inte- resse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin Gläubi- gerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche aus- drückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilver- mögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig unab- hängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei von der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung Aus- übung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften Mit Ausnahme von Teilvermögen, welche die Stimmrechtsaus- übung als Nachhaltigkeitsansatz vorsehen, ist es der Fondsleitung bei anstehenden Routinegeschäften freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gendelegieren, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender nahe- stehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbank, dem VermögensverwalterDepot- bank, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

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Samples: swissfunddata.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anlegerinnen bzw. Anleger aus. Die Anlege- rinnen bzw. Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte Gläubiger- rechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anlegerinnen bzw. Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung Fondslei- tung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehenzu- stehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei da- bei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: www.abs.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds ver- walteten Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Fondslei- tung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung Aus- übung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen Interes- sen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber sel- ber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfoliomanager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- Stimmerchtsberatern oder ande- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

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Samples: software.prismalife.com

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig unab- hängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben aus- zuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung Aus- übung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: www.quantex.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger Anle- ger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen Interes- sen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung Fondslei- tung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaft Vermögensverwalter oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren oder weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondslei- tung wird freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzich- ten.

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Samples: www.patrimonium.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung Fondslei- tung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- genübertragen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaft Gesell- schaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

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Samples: www.zurichinvest.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich aus- schliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung Aus- übung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer juris- tischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen Informa- tionen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern Stimmrechtsvertretern und weite- ren weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: www.swissfunddata.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: fonds.cash.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger An- leger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen Perso- nen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche WeisungenWeisun- gen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Ma- nager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren weiteren Dritten erhält oder aus der Presse Pres- se erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: www.swissfunddata.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfoliomanager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Dritten Drit- ten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubiger- rechte zu verzichten.

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Samples: www.swissfunddata.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermö- gen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei von der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften Mit Ausnahme von Teilvermögen, welche die Stimmrechtsausübung als Nachhaltigkeitsansatz vorsehen, ist es der Fondsleitung bei anste- henden Routinegeschäften freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte Gläu- bigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gendelegieren, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender naheste- hender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbank, dem VermögensverwalterDepotbank, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.

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Samples: www.swissfunddata.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung Fondslei- tung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: www.baumann-banquiers.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte Gläubiger- rechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertra- gen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könn- tenkönnten, wie namentlich nament- lich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung Fonds- leitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der De- potbankDepotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weite- ren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubiger- rechte zu verzichten.

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Samples: fonds.cash.ch