Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondslei- tung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimm- recht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Depotbank ist UBS Switzerland AG. Die Bank wurde 2014 als Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Zürich gegründet und übernahm per 14. Juni 2015 das in der Schweiz gebuchte Privat- und Unternehmenskunden- geschäft sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth Management Geschäft von UBS AG. UBS Switzerland AG bietet als Universalbank eine breite Palette von Bankdienstleistungen an. UBS Switzerland AG ist eine Konzerngesellschaft von UBS Group AG. UBS Group AG gehört mit einer konsolidier- ten Bilanzsumme von USD 1‘125‘765 Mio. und ausgewiesenen Eigenmitteln von USD 59‘765 Mio. per 31. Dezem- ber 2020 zu den finanzstärksten Banken der Welt. Sie beschäftigt weltweit 71‘551 Mitarbeiter in einem weit ver- zweigten Netz von Geschäftsstellen. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Über- tragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Ver- wahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht be- aufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Financial Institution unter einem Model 2 IGA im Sinne der Sections 1471-1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, «FATCA») angemeldet.
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Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte Gläubi- gerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondslei- tung Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber sel- ber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegierenübertragen, sowie auf die Ausübung der Mit- gliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimm- recht Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio ManagerVermögensverwalter, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Depotbank ist UBS Switzerland AG. Die Bank wurde 2014 als Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Zürich gegründet und übernahm per 14. Juni 2015 das in der Schweiz gebuchte Privat- und Unternehmenskunden- geschäft Unternehmenskundengeschäft sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth Management Geschäft von UBS AG. UBS Switzerland AG bietet als Universalbank eine breite Palette von Bankdienstleistungen an. Die Depotbank wurde bei den US-Steuerbehörden als Reporting Financial Institution unter einem Model 2 IGA im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, «FATCA») registriert. UBS Switzerland AG ist eine Konzerngesellschaft von UBS Group AG. UBS Group AG gehört mit einer konsolidier- ten konsolidierten Bilanzsumme von USD 1‘125‘765 1 117 182 Mio. und ausgewiesenen Eigenmitteln von USD 59‘765 61 002 Mio. per 31. Dezem- ber 2020 Dezember 2021 zu den finanzstärksten Banken der Welt. Sie beschäftigt weltweit 71‘551 71 385 Mitarbeiter in einem weit ver- zweigten verzweigten Netz von Geschäftsstellen. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Über- tragung Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer Zentralverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen aus- genommen ist die zwingende Ver- wahrung Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer Zent- ralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Damit gehen folgende Risiken einher: Die Dritt- und Sammelverwahrung Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer Zentralverwahrer überdies nicht be- aufsichtigtbeaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche wel- che an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Financial Institution unter einem Model 2 IGA im Sinne der Sections 1471-1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, «FATCA») angemeldet.
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Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger Anle- ger erhalten auf Wunsch bei der Fondslei- tung Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegierendelegie- ren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung Fonds- leitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer juristi- scher Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimm- recht Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche ausdrück- liche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Depotbank ist UBS Switzerland die Credit Suisse (Schweiz) AG, Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxx. Die Bank wurde 2014 als im April 2015 in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Zürich gegründet gegründet. Die Credit Suisse (Schweiz) AG hat im vierten Quartal 2016 den grössten Teil des zur Division «Swiss Universal Bank» gehörenden Geschäfts der Credit Suisse AG übernommen. Die Credit Suisse (Schweiz) AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Credit Suisse AG, Zürich. Die Credit Suisse (Schweiz) AG bietet ein umfassendes Angebot an Bankdienstleistungen und übernahm per 14. Juni 2015 das -produkten für in der Schweiz gebuchte Privat- domizilierte Privat-, Unternehmens- und Unternehmenskunden- geschäft sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth Management Geschäft von UBS AG. UBS Switzerland AG bietet als Universalbank eine breite Palette von Bankdienstleistungen an. UBS Switzerland AG ist eine Konzerngesellschaft von UBS Group AG. UBS Group AG gehört mit einer konsolidier- ten Bilanzsumme von USD 1‘125‘765 Mio. und ausgewiesenen Eigenmitteln von USD 59‘765 Mio. per 31. Dezem- ber 2020 zu den finanzstärksten Banken der Welt. Sie beschäftigt weltweit 71‘551 Mitarbeiter in einem weit ver- zweigten Netz von Geschäftsstelleninstitutionelle Kunden so- wie für gewisse internationale Kunden. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens Vermögens der Teilvermögen beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung Ver- wahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Über- tragung Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer Sam- melverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Ver- wahrung Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere ins- besondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht be- aufsichtigtbeaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen Anfor- derungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziff. 6 des Fondsvertrages. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist wurde bei den US-Steuerbehörden als Reporting Financial Institution unter einem Model 2 IGA “participating foreign financial institution (pFFI)“ im Sinne des Abkommens zwischen der Sections 1471-1474 des U.S. Internal Revenue Code Schweiz und den Vereinigten Staaten von Ame- rika über die Zusammenarbeit für einer erleichterte Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act, ) „IGA Schweiz/USA“ sowie Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Reve- nue Code einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, «FATCA») angemeldetErlasse gemeldet.
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Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Anlagefonds verbundenen Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondslei- tung Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- Mit- gliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könntenkönn- ten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimm- recht Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio ManagerVermögensverwalter, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, Bei der Ausübung der Aktionärsrechte (Proxy Voting) werden bei kritischen Abstimmungs- punkten die Auswirkungen mit Bezug auf die Ausübung Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien analy- siert und berücksichtigt, um eine möglichst effektive und effiziente Ausrichtung der Mitgliedschafts- Unter- nehme auf Nachhaltigkeit zu erzielen (Votingansatz). Detaillierte Informationen zu den Grundsätzen der Fondsleitung im Hinblick auf die Umsetzung von «Good Corporate Gover- nance»-Praktiken und Gläubigerrechte zu verzichtenGrundsätze für das Abstimmungsverhalten der Fondsleitung als Inves- tor bei den Zielgesellschaften finden sich auf xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx- lity/responsible-investing. Depotbank ist UBS Switzerland AGdie State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zü- rich. Die Bank wurde 2014 als Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Zürich gegründet und übernahm per 14. Juni 2015 das in der Schweiz gebuchte Privat- und Unternehmenskunden- geschäft sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth Management Geschäft von UBS AG. UBS Switzerland AG bietet als Universalbank eine breite Palette von Bankdienstleistungen an. UBS Switzerland AG Depotbank ist eine Konzerngesellschaft Bank im Sinne des Bundesgesetzes über die Banken und Spar- kassen und erfüllt die Anforderungen von UBS Group AGArt. UBS Group AG gehört mit 72 KAG. Sie ist eine Zweigniederlassung der State Street Bank International GmbH, München, einer konsolidier- ten Bilanzsumme unter deutschem Recht organisierte Bank, welche wiederum eine indirekte Tochtergesellschaft der State Street Corporation, Bos- ton (MA) ist. Das Eigenkapitals von USD 1‘125‘765 Mio. und ausgewiesenen Eigenmitteln von USD 59‘765 Mio. State Street Bank International GmbH, München betrug per 31. Dezem- ber 2020 zu Dezember 2021 EUR 109'368'445.00. Die Haupttätigkeiten der Bank liegen in den finanzstärksten Banken Bereichen: • Depotbank für schweizerische Anlagefonds, • Globale Wertschriftenverwaltung für schweizerische und ausländische institutionelle Kun- den und Anlagefonds oder andere offene oder geschlossene Kollektivanlagen, • Zahlstelle und Vertreterfunktion für schweizerische und ausländische Anlagefonds, • Zahlungsverkehr für institutionelle Kunden, • Kreditgeschäft im Zusammenhang mit der Welt. Sie beschäftigt weltweit 71‘551 Mitarbeiter in einem weit ver- zweigten Netz von Geschäftsstellen. globalen Wertschriftenverwaltung oder dem De- potbankgeschäft Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Über- tragung Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer Zentralver- wahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Ver- wahrung Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere insbeson- dere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Mit der Übertragung der Aufbewahrung des Fondsvermögens auf Dritt- und Zentralverwahrer im In- oder Ausland gehen folgende Risiken einher: Settlementrisiken d.h. nicht fristgerechte Ein- oder Auslieferung von Wertpapieren, Länderrisiko im Falle der Insolvenz und, speziell in Emerging Markets, politische Risiken. Die Dritt- und Sammelverwahrung Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer Zentralverwahrer überdies nicht be- aufsichtigtbeaufsichtigt, so dürften dürf- ten sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt ge- stellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen Um- ständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Financial Institution unter einem Model 2 IGA «participating foreign financial institution (pFFI)» im Sinne des Abkommens zwischen der Sections 1471-1474 Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (Foreign Ac- count Tax Compliance Act) «IGA Schweiz/USA» sowie Section 1471–1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher ErlasseErlasse gemeldet. Die Depotbank ist ein « Re- porting Financial Institution» nach Model 2 IGA. Ihre FATCA GIIN-Nummer ist JR3CY0.99999.SL.756. Anleger sollten auch die Informationen unter der Überschrift «FATCA und sonstige grenzüberschreitende Reporting-Systeme» lesen, «FATCA») angemeldetinsbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen, wenn der Umbrella-Fonds nicht in der Lage ist, die Bestimmungen solcher Reporting-Systeme zu erfüllen.
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Samples: swissfunddata.ch
Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondslei- tung Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben aus- zuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung Aus- übung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimm- recht Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio ManagerPortfoliomanager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Depotbank ist UBS Switzerland AGdie Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx mit Sitz in Zürich. Die Bank Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde 2014 im Jahr 1870 als Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Zürich gegründet und übernahm per 14. Juni 2015 das in der Schweiz gebuchte Privat- und Unternehmenskunden- geschäft sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth Management Geschäft von UBS AG. UBS Switzerland AG bietet als Universalbank eine breite Palette von Bankdienstleistungen an. UBS Switzerland AG ist eine Konzerngesellschaft von UBS Group AG. UBS Group AG gehört mit einer konsolidier- ten Bilanzsumme von USD 1‘125‘765 Mio. und ausgewiesenen Eigenmitteln von USD 59‘765 Mio. per 31. Dezem- ber 2020 zu den finanzstärksten Banken der Welt. Sie beschäftigt weltweit 71‘551 Mitarbeiter in einem weit ver- zweigten Netz von Geschäftsstellenselbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts gegründet. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens Vermögens der Teilvermögen beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Über- tragung Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ausgenom- men ist die zwingende Ver- wahrung Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht be- aufsichtigtbeaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziffer 6 des Fondsvertrages. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution unter einem Model 2 IGA im Sinne der Sections 1471-1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, «„FATCA»“) angemeldet.angemel- det. Anschrift der Depotbank: Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx 0 XX-0000 Xxxxxx
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Samples: www.quantex.ch
Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondslei- tung Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimm- recht Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Managerder Vermögensverwalterin, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Depotbank ist UBS Switzerland AGdie Thurgauer Kantonalbank, Weinfelden. Die Bank wurde 2014 im Jahr 1883 als Aktiengesellschaft eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Weinfelden gegründet. Die Thurgauer Kantonalbank offeriert umfassende Bankdienstleistungen für Private, KMU und Hauptverwaltung in Zürich gegründet und übernahm per 14die öffentliche Hand. Juni 2015 das in Haupteigentümer des öffentlich-rechtlichen Instituts mit Staatsgarantie ist der Schweiz gebuchte Privat- und Unternehmenskunden- geschäft sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth Management Geschäft von UBS AG. UBS Switzerland AG bietet als Universalbank eine breite Palette von Bankdienstleistungen an. UBS Switzerland AG ist eine Konzerngesellschaft von UBS Group AG. UBS Group AG gehört mit einer konsolidier- ten Bilanzsumme von USD 1‘125‘765 Mio. und ausgewiesenen Eigenmitteln von USD 59‘765 Mio. per 31. Dezem- ber 2020 zu den finanzstärksten Banken der Welt. Sie beschäftigt weltweit 71‘551 Mitarbeiter in einem weit ver- zweigten Netz von GeschäftsstellenKanton Thurgau. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens Vermögens der Teilvermögen beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Über- tragung Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Ver- wahrung Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht be- aufsichtigtbeaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziffer 6 des Fondsvertrags. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution unter einem Model 2 IGA im Sinne der Sections 1471-1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, «„FATCA»“) angemeldet.
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Samples: fonds.cash.ch