Common use of Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten Clause in Contracts

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, der Vermögensverwalterin, der Gesellschaft oder Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Depotbank ist die Thurgauer Kantonalbank, Weinfelden. Die Bank wurde im Jahr 1883 als eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Weinfelden gegründet. Die Thurgauer Kantonalbank offeriert umfassende Bankdienstleistungen für Private, KMU und die öffentliche Hand. Haupteigentümer des öffentlich-rechtlichen Instituts mit Staatsgarantie ist der Kanton Thurgau. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziffer 6 des Fondsvertrags. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, „FATCA“) angemeldet.

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Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben aus- zuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung Aus- übung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, der Vermögensverwalterindem Portfoliomanager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Depotbank ist die Thurgauer Kantonalbank, WeinfeldenXxxxxxx Xxxxxxxxxxxx mit Sitz in Zürich. Die Bank Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde im Jahr 1883 1870 als eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Weinfelden gegründet. Die Thurgauer Kantonalbank offeriert umfassende Bankdienstleistungen für Private, KMU und die öffentliche Hand. Haupteigentümer des öffentlich-rechtlichen Instituts mit Staatsgarantie ist der Kanton Thurgau. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ausgenom- men ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziffer 6 des FondsvertragsFondsvertrages. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, „FATCA“) angemeldet.angemel- det. Anschrift der Depotbank: Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx 0 XX-0000 Xxxxxx

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Samples: www.quantex.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Fondslei- tung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht Stimm- recht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, der Vermögensverwalterindem Portfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Depotbank ist die Thurgauer Kantonalbank, WeinfeldenUBS Switzerland AG. Die Bank wurde im Jahr 1883 2014 als eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Weinfelden gegründetZürich gegründet und übernahm per 14. Die Thurgauer Kantonalbank offeriert umfassende Juni 2015 das in der Schweiz gebuchte Privat- und Unternehmenskunden- geschäft sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth Management Geschäft von UBS AG. UBS Switzerland AG bietet als Universalbank eine breite Palette von Bankdienstleistungen für Private, KMU an. UBS Switzerland AG ist eine Konzerngesellschaft von UBS Group AG. UBS Group AG gehört mit einer konsolidier- ten Bilanzsumme von USD 1‘125‘765 Mio. und die öffentliche Handausgewiesenen Eigenmitteln von USD 59‘765 Mio. Haupteigentümer des öffentlich-rechtlichen Instituts mit Staatsgarantie ist per 31. Dezem- ber 2020 zu den finanzstärksten Banken der Kanton ThurgauWelt. Sie beschäftigt weltweit 71‘551 Mitarbeiter in einem weit ver- zweigten Netz von Geschäftsstellen. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen Über- tragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung Ver- wahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigtbe- aufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziffer 6 des Fondsvertrags. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution unter einem Model 2 IGA im Sinne der Sections 1471 – 1471-1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, «FATCA») angemeldet.

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Samples: www.baloise.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen Anlagefonds verbundenen Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- Mit- gliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könntenkönn- ten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, der Vermögensverwalterindem Vermögensverwalter, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, Bei der Ausübung der Aktionärsrechte (Proxy Voting) werden bei kritischen Abstimmungs- punkten die Auswirkungen mit Bezug auf die Ausübung Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien analy- siert und berücksichtigt, um eine möglichst effektive und effiziente Ausrichtung der Mitgliedschafts- Unter- nehme auf Nachhaltigkeit zu erzielen (Votingansatz). Detaillierte Informationen zu den Grundsätzen der Fondsleitung im Hinblick auf die Umsetzung von «Good Corporate Gover- nance»-Praktiken und Gläubigerrechte zu verzichtenGrundsätze für das Abstimmungsverhalten der Fondsleitung als Inves- tor bei den Zielgesellschaften finden sich auf xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx- lity/responsible-investing. Depotbank ist die Thurgauer KantonalbankState Street Bank International GmbH, WeinfeldenMünchen, Zweigniederlassung Zü- rich. Die Depotbank ist eine Bank wurde im Jahr 1883 als Sinne des Bundesgesetzes über die Banken und Spar- kassen und erfüllt die Anforderungen von Art. 72 KAG. Sie ist eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Weinfelden gegründetZweigniederlassung der State Street Bank International GmbH, München, einer unter deutschem Recht organisierte Bank, welche wiederum eine indirekte Tochtergesellschaft der State Street Corporation, Bos- ton (MA) ist. Das Eigenkapitals von State Street Bank International GmbH, München betrug per 31. Dezember 2021 EUR 109'368'445.00. Die Thurgauer Kantonalbank offeriert umfassende Bankdienstleistungen Haupttätigkeiten der Bank liegen in den Bereichen: • Depotbank für Privateschweizerische Anlagefonds, KMU • Globale Wertschriftenverwaltung für schweizerische und die öffentliche Hand. Haupteigentümer des öffentlich-rechtlichen Instituts ausländische institutionelle Kun- den und Anlagefonds oder andere offene oder geschlossene Kollektivanlagen, • Zahlstelle und Vertreterfunktion für schweizerische und ausländische Anlagefonds, • Zahlungsverkehr für institutionelle Kunden, • Kreditgeschäft im Zusammenhang mit Staatsgarantie ist der Kanton Thurgau. globalen Wertschriftenverwaltung oder dem De- potbankgeschäft Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer Zentralver- wahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere insbeson- dere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Mit der Übertragung der Aufbewahrung des Fondsvermögens auf Dritt- und Zentralverwahrer im In- oder Ausland gehen folgende Risiken einher: Settlementrisiken d.h. nicht fristgerechte Ein- oder Auslieferung von Wertpapieren, Länderrisiko im Falle der Insolvenz und, speziell in Emerging Markets, politische Risiken. Die Dritt- und Sammelverwahrung Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer Zentralverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften dürf- ten sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt ge- stellt werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziffer 6 des Fondsvertrags. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen Um- ständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution «participating foreign financial institution (pFFI)» im Sinne des Abkommens zwischen der Sections 1471 – 1474 Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (Foreign Ac- count Tax Compliance Act) «IGA Schweiz/USA» sowie Section 1471–1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher ErlasseErlasse gemeldet. Die Depotbank ist ein « Re- porting Financial Institution» nach Model 2 IGA. Ihre FATCA GIIN-Nummer ist JR3CY0.99999.SL.756. Anleger sollten auch die Informationen unter der Überschrift «FATCA und sonstige grenzüberschreitende Reporting-Systeme» lesen, „FATCA“) angemeldetinsbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen, wenn der Umbrella-Fonds nicht in der Lage ist, die Bestimmungen solcher Reporting-Systeme zu erfüllen.

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Samples: swissfunddata.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger Anle- ger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegierendelegie- ren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung Fonds- leitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer juristi- scher Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche ausdrück- liche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, der Vermögensverwalterindem Portfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Depotbank ist die Thurgauer KantonalbankCredit Suisse (Schweiz) AG, WeinfeldenXxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxx. Die Bank wurde im Jahr 1883 als eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz April 2015 in Weinfelden der Rechtsform einer Aktiengesellschaft in Zürich gegründet. Die Thurgauer Kantonalbank offeriert umfassende Credit Suisse (Schweiz) AG hat im vierten Quartal 2016 den grössten Teil des zur Division «Swiss Universal Bank» gehörenden Geschäfts der Credit Suisse AG übernommen. Die Credit Suisse (Schweiz) AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Credit Suisse AG, Zürich. Die Credit Suisse (Schweiz) AG bietet ein umfassendes Angebot an Bankdienstleistungen und -produkten für Privatein der Schweiz domizilierte Privat-, KMU Unternehmens- und die öffentliche Hand. Haupteigentümer des öffentlich-rechtlichen Instituts mit Staatsgarantie ist der Kanton Thurgauinstitutionelle Kunden so- wie für gewisse internationale Kunden. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung Ver- wahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer Sam- melverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere ins- besondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen Anfor- derungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziffer Ziff. 6 des FondsvertragsFondsvertrages. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist wurde bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution “participating foreign financial institution (pFFI)“ im Sinne des Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Ame- rika über die Zusammenarbeit für einer erleichterte Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) „IGA Schweiz/USA“ sowie Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Reve- nue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, „FATCA“) angemeldetErlasse gemeldet.

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Samples: www.swissfunddata.ch

Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte Gläubi- gerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber sel- ber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegierenübertragen, sowie auf die Ausübung der Mit- gliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, der Vermögensverwalterindem Vermögensverwalter, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Depotbank ist die Thurgauer Kantonalbank, WeinfeldenUBS Switzerland AG. Die Bank wurde im Jahr 1883 2014 als eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts Aktiengesellschaft mit Sitz in Weinfelden gegründetZürich gegründet und übernahm per 14. Juni 2015 das in der Schweiz gebuchte Privat- und Unternehmenskundengeschäft sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth Management Geschäft von UBS AG. UBS Switzerland AG bietet als Universalbank eine breite Palette von Bankdienstleistungen an. Die Thurgauer Kantonalbank offeriert umfassende Bankdienstleistungen für PrivateDepotbank wurde bei den US-Steuerbehörden als Reporting Financial Institution unter einem Model 2 IGA im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, KMU einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, «FATCA») registriert. UBS Switzerland AG ist eine Konzerngesellschaft von UBS Group AG. UBS Group AG gehört mit einer konsolidierten Bilanzsumme von USD 1 117 182 Mio. und die öffentliche Handausgewiesenen Eigenmitteln von USD 61 002 Mio. Haupteigentümer des öffentlich-rechtlichen Instituts mit Staatsgarantie ist per 31. Dezember 2021 zu den finanzstärksten Banken der Kanton ThurgauWelt. Sie beschäftigt weltweit 71 385 Mitarbeiter in einem weit verzweigten Netz von Geschäftsstellen. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Aufbewahrung des Vermögens der Teilvermögen Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer Zentralverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen aus- genommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer Zent- ralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Damit gehen folgende Risiken einher: Die Dritt- und Sammelverwahrung Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer Zentralverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche wel- che an Schweizer Banken gestellt werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziffer 6 des Fondsvertrags. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, „FATCA“) angemeldet.

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