Beginn und Laufzeit. Der Haftungsfreistellungsvertrag beginnt mit Übergabe des Fahrzeuges. Der Haftungsfreistellungsvertrag für jedes Fahr- zeug endet grundsätzlich mit dem Datum der tatsächlichen Rückgabe.
Beginn und Laufzeit. Das AEQUIFIN-Quotenbalancing beginnt nach Ablauf der Fragen-Antwort-Phase und hat eine im Case Concept festgelegte Laufzeit. In diesem Zeitraum können Sponsoren ihr Sponsoring auf der Plattform in dem entsprechenden Eingabefeld abgeben.
Beginn und Laufzeit. Die Vereinbarung beginnt am und wird zunächst auf drei Jahre bis geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sollte dieser drei Monate vor Ablauf der Laufzeit nicht durch eine der beiden Parteien schriftlich gekündigt werden.
Beginn und Laufzeit. Dieser Vertrag beginnt und hat eine Laufzeit von bzw. endet am
Beginn und Laufzeit. Wochen-Nutzung: der CoWorker bucht einen Platz ab (Datum) für 1 Woche.
Beginn und Laufzeit. Das Mietverhältnis beginnt am . Die Mindestmietzeit beträgt 6 Monate. Das Mietverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Mindestmietzeit auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht von einer der Vertragsparteien mit 4-wöchiger Frist zum Monatsende gekündigt wird. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund. Bei fristloser Kündigung durch den Vermieter hat der Mieter den Mietgegenstand unverzüglich zurückzugeben. Der Mieter trägt die durch die fristlose Kündigung verursachten Kosten.
Beginn und Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt für die Lieferung der betreffenden Waren bzw. Erbringung der betreffenden Dienstleistungen; auch läuft sie über den Zeitraum der Laufzeit oder, falls in der Bestellung keine Laufzeit angegeben ist, bis zur Fertigstellung der Dienstleistungen weiter, sofern sie nicht den Bestimmungen dieser Vereinbarung gemäß gekündigt wird.
Beginn und Laufzeit. Der Vertrag zwischen CKW und der Hauseigentümer- schaft beginnt mit der Annahme der Offerte durch die Hauseigentümerschaft, spätestens aber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres schriftlich zuhanden von CKW gekündigt werden. Andernfalls verlängert er sich auto- matisch für ein weiteres Jahr. Mit der Kündigung des Vertrages gelten sämtliche Rechnungsempfänger als abgemeldet. Version 2 • Januar 2020 Nach Beendigung des Vertrags werden die Guthaben per Stichtag saldiert und zwischen der Hauseigentü- merschaft und CKW ausgeglichen. Die Abrechnung des über die betroffenen Ladestationen gelieferten Stroms erfolgt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durch CKW. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Hauseigen- tümerschaft, die Authentifizierung an der Ladestation sicherzustellen und den Strombezug zu messen. CKW ist berechtigt, diese AGB einseitig anzupassen. Die angepassten AGB werden der Hauseigentümer- schaft zugestellt. Nach erfolgter Zustellung hat die Hauseigentümerschaft ein ausserordentliches Kündi- gungsrecht auf das Ende des nächsten Kalendermonats.
Beginn und Laufzeit. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch die Parteien. Sofern nicht während der Vertragslaufzeit anders vereinbart, beträgt die Vertragsdauer 40 Jahre ab dem nächsten Quartalsbeginn (jeweils 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) nach Inbetriebnahme der PVA. Eine ordentliche Kündigung ist damit ausgeschlossen.
Beginn und Laufzeit. Eine Ausbuchung eines Versicherungsvertrages erfolgt in folgenden Fällen (IFRS 17.74):
a) wenn der Versicherungsvertrag erlischt, dh die Verpflichtung ausläuft, übertragen (discharged) oder gekündigt wird
b) bei Vertragsanpassungen iSd IFRS 17.72 Dabei ist anzumerken, dass ein Vertrag, der bei Ersterfassung die Definitionskriterien eines Versicherungsvertrages erfüllt hat, nicht auszubuchen, sondern weiterhin im Ein- klang mit IFRS 17 zu bilanzieren ist, selbst wenn sich in der Folge das Ausmaß an Versi- cherungsrisiko reduzieren sollte (IFRS 17.B25). Das Erlöschen eines Versicherungsvertrages, das seine Ausbuchung zur Folge hat, be- deutet, dass das Unternehmen nicht mehr länger einem Risiko ausgesetzt ist, sodass es nicht verpflichtet ist, „ökonomische Ressourcen“ zu transferieren, um den Versiche- rungsvertrag zu erfüllen (IFRS 17.75). Wenn beispielsweise eine Rückversicherungsabgabe gekauft wird, erfolgt eine Aus- buchung des zugrunde liegenden Versicherungsvertrages dann und nur dann, wenn er erlischt (IFRS 17.75). Diese Anmerkung soll vermutlich nur den Normalfall bekräftigen, wonach der Abschluss einer Rückversicherungsabgabe typischerweise nicht zur Aus- buchung der abgesicherten Versicherungsverträge führt (IFRS 17.BC306). Der Zeitpunkt, zu dem ein Versicherungsvertrag erlischt, wird im IFRS 17 nicht kon- kret angesprochen. Es kann sich daher die Frage stellen, ob eine Ausbuchung am Ende der Vertragslaufzeit (coverage period) zulässig sein kann, obwohl noch mit Spätschäden gerechnet werden muss, die in einzelnen Versicherungszweigen, zB in den Haftpflicht- sparten oder in der Rechtsschutzversicherung, durchaus wesentlich sein können. Auch das IASB hat sich mit dieser Frage beschäftigt und ist zur Schlussfolgerung gelangt, dass ein Unternehmen, das nach Ablauf der Vertragslaufzeit (expired coverage period) keine Informationen darüber hat, dass es nicht gemeldete Schäden gibt, die Rückstellung nur mit einem geringen Betrag bewerten würde, weshalb es nur wenig praktischen Unterschied machen würde, ob eine Ausbuchung erfolgt oder die Rück- tellung mit einem geringen Betrag bewertet wird (IFRS 17.BC322). Von größerer praktischer Bedeutung ist jedoch, dass damit faktisch klargestellt wird, dass die LRC mit Ende der Vertragslaufzeit ausgebucht wird, während das Risiko aus Spätschäden natürlich weiterhin in der Schadenrückstellung zu erfassen ist. Da die Bewertungseinheit die jeweilige Gruppe an Versicherungsverträgen ist, eine Aus- buchung jedoch auf der...