Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewer- tungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeich- neten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventar- wert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.
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Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden laufen- den Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen durchschnitt- lichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewer- tungsstichtag letz- ten Bewertungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage Bemessungs- grundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeich- neten gezeichneten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventar- wert Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.
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Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewer- Bewer tungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeich- neten ge zeichneten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventar- wert Netto inventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung Berech nung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.
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Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewer- Bewer tungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeich- neten gezeichneten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventar- wert Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.
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Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewer- tungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger Anle- ger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeich- neten gezeichneten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventar- wert Netto- inventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung Berech- nung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.
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