Common use of Bemessungsgrundlage Clause in Contracts

Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewer- tungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeich- neten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventar- wert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.

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Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden laufen- den Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen durchschnitt- lichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewer- tungsstichtag letz- ten Bewertungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage Bemessungs- grundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeich- neten gezeichneten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventar- wert Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.

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Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewer- Bewer­ tungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeich- neten ge­ zeichneten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventar- wert Netto­ inventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung Berech­ nung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.

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Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewer- Bewer­ tungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeich- neten gezeichneten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventar- wert Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.

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Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewer- tungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger Anle- ger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeich- neten gezeichneten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventar- wert Netto- inventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung Berech- nung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.

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