Common use of Bereitstellung Clause in Contracts

Bereitstellung. 1.1 Amprion stellt dem Kunden am Netzanschluss Netzkapazität zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie bis zur Höhe der an diesem Netzanschluss vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität zur Verfügung. 1.2 Die am Netzanschluss in Anspruch genommene Netznutzungsleistung in kW als ¼-h-Leistungsmittelwert darf höchstens gleich dem Wert der Netzanschlusskapazität in kVA, multipliziert mit dem sich in der zugehörigen ¼-h-Messperiode ergebenden Leis- tungsfaktor (cos φ) sein (‚Maximale Netznutzungsleistung‘). 1.3 Amprion ist nicht verpflichtet, mehr als die vertraglich vereinbarte ‚Maximale Netznut- zungsleistung‘ zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von über die ‚Maximale Netz- nutzungsleistung’ hinausgehender Netzkapazität bedarf einer besonderen Vereinbarung. 1.4 Für bereits vor dem 01.01.2018 bestehende Netzanschlüsse gilt hinsichtlich der bis dahin vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität die Bestimmung der nachfolgenden lit. a) dieser Ziffer 1.4, solange und soweit der von dem Kunden betreffend des Netzanschlus- ses geleistete Baukostenzuschuss noch nicht entsprechend der einschlägigen Regelun- gen der Stromnetzentgeltverordnung aufgelöst ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der nachfolgenden lit. b) und c) dieser Ziffer 1.4. a) Erreicht der an einem Netzanschluss höchste tatsächlich in Anspruch genommene Leistungsmittelwert einer ¼-h-Messperiode in kW innerhalb eines Zeitraumes von maximal 3 Jahren nicht 70 % des Wertes der für diesen Netzanschluss gültigen ,Ma- ximalen Netznutzungsleistung' in kW, so wird Amprion mit dem Kunden die Anpas- sung der an diesem Netzanschluss vorzuhaltenden Netzanschlusskapazität an den tatsächlichen Leistungsbedarf des Kunden abstimmen. Über die angepasste Höhe der ab dem 4. Jahr geltenden Netzanschlusskapazität, sowie ein gegebenenfalls geändertes Netzanschlusskonzept, werden sich Amprion und der Kunde unter Be- achtung konkreter Standortentwicklungsinteressen des Kunden - ggf. in Abstim- mung mit dem Anschlussnehmer - rechtzeitig vorher schriftlich einigen. b) Erreicht der im vorhergehenden Kalenderjahr an einem Netzanschluss höchste tat- sächlich in Anspruch genommene Leistungsmittelwert einer ¼-h-Messperiode in kW nicht 70 % des Wertes der für diesen Netzanschluss im laufenden Kalenderjahr gül- tigen ,Maximalen Netznutzungsleistung' in kW, so kann Amprion die an diesem Netzanschluss vorzuhaltende Netzanschlusskapazität im Folgejahr an den tatsäch- lichen Leistungsbedarf des Kunden anpassen. Die dann angepasste Höhe der im Folgejahr geltenden Netzanschlusskapazität bemisst sich aus dem höchsten tat- sächlich in Anspruch genommenen Leistungsmittelwert einer ¼-h-Messperiode in kW des Vorjahres zuzüglich eines Aufschlages von 5 %. Amprion wird dem Kunden den Wert der angepassten Netzanschlusskapazität spätestens zum 15.09. des lau- fenden Kalenderjahres schriftlich mitteilen. Soweit der Kunde bis spätestens zum

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Samples: Netzanschlussvertrag, Anschlussnutzungsvertrag, Anschlussnutzungsvertrag

Bereitstellung. 1.1 Amprion 3.4.1 Die Telekom stellt die CFV Ethernet 2.0 betriebsfähig in den beiden vom Kunden beauftragten Endstellen bereit. 3.4.2 Die Telekom stellt dem Kunden am Netzanschluss Netzkapazität die Leistung zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie bis zur Höhe der an diesem Netzanschluss vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität Bereitstellungstermin zur Verfügung. Stellt der Kunde vor dem Bereitstellungstermin fest, dass seine Mitwirkungspflichten nicht termingerecht erfüllt werden können, teil er dies der Telekom umgehend mit. Die Telekom ermöglicht dem Kunden einmalig eine Verschiebung des Bereitstellungstermins, sofern ihr der Kunde dies spätestens fünf Werktage vor dem Installationstermin mitteilt. In diesem Fall vereinbaren die Vertragspartner einen frühestmöglichen neuen Installations- und 1 Die Anzeige des Datums der Versendung der Auftragsbestätigung kann frühestens ab dem 30.06.2022 angezeigt werden. 1.2 Die am Netzanschluss in Anspruch genommene Netznutzungsleistung in kW als ¼-h-Leistungsmittelwert darf höchstens gleich 2 Diese Frist wird sechs Monate nach dem Wert finalen Beschluss der Netzanschlusskapazität in kVABNetzA zu diesem Standardangebot zugesichert. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten 3 Werktage. Bereitstellungstermin, multipliziert mit dem sich der jeweils mindestens 20 Werktage in der zugehörigen ¼-h-Messperiode ergebenden Leis- tungsfaktor (cos φ) sein (‚Maximale Netznutzungsleistung‘). 1.3 Amprion Zukunft liegt. Andernfalls kann der Kunde den Auftrag gegen Zahlung einer Stornierungspauschale entsprechend Ziffer 2.2.1 stornieren. Hat der Kunde eine für die vollständige Leistungserbringung erforderliche Mitwirkungspflicht nicht vollständig erfüllt, ist nicht verpflichtetdie Telekom berechtigt, mehr als den Auftrag zurückzuweisen oder – falls die vertraglich vereinbarte ‚Maximale Netznut- zungsleistung‘ zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von über die ‚Maximale Netz- nutzungsleistung’ hinausgehender Netzkapazität bedarf einer besonderen Vereinbarung. 1.4 Für bereits vor dem 01.01.2018 bestehende Netzanschlüsse gilt hinsichtlich der bis dahin vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität die Bestimmung der nachfolgenden lit. a) dieser Ziffer 1.4, solange und soweit der von Telekom dem Kunden betreffend des Netzanschlus- ses geleistete Baukostenzuschuss noch nicht entsprechend bereits einen verbindlichen Bereitstellungstermin mitgeteilt hat – die Leistungen soweit zu übergeben, wie sie ohne Einhaltung der einschlägigen Regelun- gen der Stromnetzentgeltverordnung aufgelöst istMitwirkungspflichten möglich ist (provisorische Bereitstellung). Im Übrigen Auch bei einer provisorischen Bereitstellung gelten die Bestimmungen der nachfolgenden lit. b) und c) dieser Ziffer 1.4. a) Erreicht der an einem Netzanschluss höchste tatsächlich in Anspruch genommene Leistungsmittelwert einer ¼-h-Messperiode in kW innerhalb eines Zeitraumes von maximal 3 Jahren nicht 70 % des Wertes der für diesen Netzanschluss gültigen ,Ma- ximalen Netznutzungsleistung' in kW, so wird Amprion mit dem Kunden die Anpas- sung der an diesem Netzanschluss vorzuhaltenden Netzanschlusskapazität an den tatsächlichen Leistungsbedarf des Kunden abstimmen. Über die angepasste Höhe der ab dem 4. Jahr geltenden Netzanschlusskapazität, sowie ein gegebenenfalls geändertes Netzanschlusskonzept, werden sich Amprion und der Kunde unter Be- achtung konkreter Standortentwicklungsinteressen des Kunden - ggf. in Abstim- mung mit dem Anschlussnehmer - rechtzeitig vorher schriftlich einigen. b) Erreicht der im vorhergehenden Kalenderjahr an einem Netzanschluss höchste tat- sächlich in Anspruch genommene Leistungsmittelwert einer ¼-h-Messperiode in kW nicht 70 % des Wertes der für diesen Netzanschluss im laufenden Kalenderjahr gül- tigen ,Maximalen Netznutzungsleistung' in kW, so kann Amprion die an diesem Netzanschluss vorzuhaltende Netzanschlusskapazität im Folgejahr an den tatsäch- lichen Leistungsbedarf des Kunden anpassen. Die dann angepasste Höhe der im Folgejahr geltenden Netzanschlusskapazität bemisst sich aus dem höchsten tat- sächlich in Anspruch genommenen Leistungsmittelwert einer ¼-h-Messperiode in kW des Vorjahres zuzüglich eines Aufschlages von 5 %. Amprion wird dem Kunden den Wert der angepassten Netzanschlusskapazität spätestens zum 15.09. des lau- fenden Kalenderjahres schriftlich mitteilenLeistungen als bereitgestellt. Soweit der Kunde seine bis spätestens zumzur provisorischen Bereitstellung nicht eingehaltenen Mitwirkungspflichten nachträglich erfüllt, informiert der Kunde die Telekom darüber. Für die nachträgliche technische Inbetriebnahme vereinbaren die Vertragspartner dann einen Termin, der mindestens 20 Werktage nach der Information über die nachträgliche Erfüllung der Mitwirkungspflichten liegt. 3.4.3 Nach Bereitstellung teilt die Telekom dem Kunden innerhalb von drei3 Werktagen mit Übersendung der Abschlussinformation den Zeitpunkt der Bereitstellung und den Beginn der Entgeltpflicht mit. Mit der Abschlussinformation erhält der Kunde folgende für das Produkt relevante Informationen: • Bestandteile des Produktes (Standortdaten: Anschluss-ID, Verbindungs-ID), • Kundennummer, • Vertragsnummer, • Kundenreferenz, • Datum der Bereitstellung

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Samples: General Service Description

Bereitstellung. 1.1 Amprion stellt Die Leased Line wird mit einer konstanten bidirektionalen Bandbreite zwischen zwei Standorten eingerich- tet und steht dem Kunden am Netzanschluss Netzkapazität zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie bis zur Höhe der an diesem Netzanschluss vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität exklusiv und uneingeschränkt zur Verfügung. 1.2 Die am Netzanschluss in Anspruch genommene Netznutzungsleistung in kW als ¼-h-Leistungsmittelwert darf höchstens gleich . Der Standort eines Anschlusses wird durch Angabe der genauen Anschrift sowie der Räumlichkeiten bezeichnet. Zwischen den Anschlüs- sen wird durch Netkom die Leased Line hergestellt. Netkom überlässt dem Wert Kunden im Rahmen der Netzanschlusskapazität in kVA, multipliziert mit dem sich in der zugehörigen ¼-h-Messperiode ergebenden Leis- tungsfaktor (cos φ) sein (‚Maximale Netznutzungsleistung‘). 1.3 Amprion ist nicht verpflichtet, mehr als die vertraglich vereinbarte ‚Maximale Netznut- zungsleistung‘ zur Verfügung zu stellenbestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten eine Abschlusseinrichtung im Hausanschlussraum des gewünschten Standortes. Die Bereitstellung von über Abschlusseinrichtung stellt die ‚Maximale Netz- nutzungsleistung’ hinausgehender Netzkapazität bedarf einer besonderen Vereinbarung. 1.4 Für bereits vor dem 01.01.2018 bestehende Netzanschlüsse gilt hinsichtlich der bis dahin vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität die Bestimmung der nachfolgenden lit. a) dieser Ziffer 1.4, solange und soweit der von dem Kunden betreffend des Netzanschlus- ses geleistete Baukostenzuschuss noch nicht entsprechend der einschlägigen Regelun- gen der Stromnetzentgeltverordnung aufgelöst ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der nachfolgenden lit. b) und c) dieser Ziffer 1.4. a) Erreicht der an einem Netzanschluss höchste tatsächlich in Anspruch genommene Leistungsmittelwert einer ¼-h-Messperiode in kW innerhalb eines Zeitraumes von maximal 3 Jahren nicht 70 % des Wertes der für diesen Netzanschluss gültigen ,Ma- ximalen Netznutzungsleistung' in kW, so wird Amprion mit dem Kunden vereinbarte Schnittstelle zur Verfügung. Sie enthält die Anpas- sung erforderlichen Kabel, Systemkomponenten und Anschlussmöglichkeiten (Schnittstellen). Je nach Bandbreitenbedarf, Zuführung und Installationsbedingungen erfolgt die Ausführung als 19“-Schrank, Wandgehäuse, Tischgerät, direkt als Wandmontage oder in einer anderen mit dem Kunden zu vereinbarenden Version. Der Übergabepunkt ist das Patchfeld an bzw. eine Übergabeleiste außerhalb der Abschlusseinrichtung. Der Übergabepunkt ist die Grenze der Zuständigkeit zwischen Netkom und dem Kunden. Der Kunde trägt die technische Verantwortung und die Kosten von zusätzlichen Hausinstallationen oder- Anlageninstallationen. Die zur Verfügung gestellte Abschlusseinrichtung bleibt im Eigentum von Netkom. Für die fachgerechte Handhabung der Abschlusseinrichtung, insbesondere der kundeneigenen optischen Steckverbinder, ist der Kunde verantwortlich. Zur Anschaltung der kundenseitigen Kommunikationsend- geräte (CPE) an diesem Netzanschluss vorzuhaltenden Netzanschlusskapazität die Abschlusseinrichtung stehen verschiedene technische Schnittstellen zur Verfügung. Vor der Übergabe der Leased Line an den tatsächlichen Leistungsbedarf Kunden wird ein messtechnischer Nachweis zur Feststellung der Betriebsbereitschaft der Leased Line erbracht. Durch diese Messung wird die Qualität einer digitalen Übertragungsstrecke ermittelt. Diese Inbetriebnahmemessung wird von Netkom (oder beauftragten Firmen) durchgeführt, auf Wunsch des Kunden abstimmenin dessen Beisein. Über Nach positiver Messung erfolgt die angepasste Höhe Übergabe mittels einer Bereitstellungs- anzeige. Der Kunde erhält auf Wunsch das Messprotokoll. Wird der Bereitstellungsanzeige nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen widersprochen, gilt die Leased Line, unabhängig davon, ob der Kunde den Übertragungsweg tatsächlich nutzt, als abgenommen. Netkom be- ginnt ab dem 4. Jahr geltenden Netzanschlusskapazität, sowie ein gegebenenfalls geändertes Netzanschlusskonzept, werden sich Amprion und Tag der Kunde unter Be- achtung konkreter Standortentwicklungsinteressen des Kunden - ggf. in Abstim- mung Bereitstellung mit dem Anschlussnehmer - rechtzeitig vorher schriftlich einigender Rechnungsstellung für die vertragsgemäße Leistung. b) Erreicht der im vorhergehenden Kalenderjahr an einem Netzanschluss höchste tat- sächlich in Anspruch genommene Leistungsmittelwert einer ¼-h-Messperiode in kW nicht 70 % des Wertes der für diesen Netzanschluss im laufenden Kalenderjahr gül- tigen ,Maximalen Netznutzungsleistung' in kW, so kann Amprion die an diesem Netzanschluss vorzuhaltende Netzanschlusskapazität im Folgejahr an den tatsäch- lichen Leistungsbedarf des Kunden anpassen. Die dann angepasste Höhe der im Folgejahr geltenden Netzanschlusskapazität bemisst sich aus dem höchsten tat- sächlich in Anspruch genommenen Leistungsmittelwert einer ¼-h-Messperiode in kW des Vorjahres zuzüglich eines Aufschlages von 5 %. Amprion wird dem Kunden den Wert der angepassten Netzanschlusskapazität spätestens zum 15.09. des lau- fenden Kalenderjahres schriftlich mitteilen. Soweit der Kunde bis spätestens zum

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Samples: Leistungsbeschreibung