Common use of Datenschutz und Geheimhaltung Clause in Contracts

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at, ewerkfernitz.at, www.ewerk-dietrichschlag.at

Datenschutz und Geheimhaltung. (1. ) Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden Netz- kunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen Bestim- mungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten Lieferan- ten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigenbenö- tigen.

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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben Aufga- ben benötigen.

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Samples: www.e-werk-winkler.at, www.wasserkraft-soelden.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich ausschließ- lich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an VerrechnungsstellenVerrechnungs- stellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die soweit sie diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: www.lichtgenossenschaft.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden Netzbenutzer ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: www.vuen.at

Datenschutz und Geheimhaltung. (1. ) Der Netzbetreiber darf ist berechtigt, die zur Besorgung seiner Aufgaben Auf- gaben erforderlichen Daten der Netzkunden des Netzbenutzers – insbesondere die gemäß den Marktregeln zu erfassenden Stamm-, Mess- und Plandaten, ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen landesgesetzlichen Bestimmungen zu verwenden und darf diese nur im notwendigen und gesetzlich zulässigen Umfang an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber jene Marktteilnehmer weitergeben, die soweit sie diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: www.stadtwerke-bregenz.at

Datenschutz und Geheimhaltung. (1. ) Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung Besor- gung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an VerrechnungsstellenVerrech- nungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die soweit sie diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: www.salzburgnetz.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, BilanzgruppenverantwortlicheBilanzgruppenverant- wortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergebenweiterge- ben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: ewerk.kematenintirol.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen. 2.Darüber hinaus hat der Netzbetreiber sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Netzkunden, von denen er in Zusammenhang mit dem Netzbetrieb Kenntnis erlangt, strikt vertraulich zu behandeln und darf sie Dritten gegenüber nicht offenlegen.

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Samples: www.kwg.at

Datenschutz und Geheimhaltung. (1. ) Der Netzbetreiber darf Verteilernetzbetreiber ist berechtigt, die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen er- forderlichen Daten der Netzkunden des Netzbenutzers – insbesondere die gemäß den Markt- regeln zu erfassenden Stamm-, Mess- und Plandaten, ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen landesgesetzlichen Bestimmungen zu verwenden und darf diese nur im notwendigen und gesetzlich zulässigen Umfang an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber jene Marktteilnehmer weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigenbe- nötigen.

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Samples: www.e-control.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden Netz- kunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen Bestim- mungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten Lieferan- ten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigenbenö- tigen.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, soweit diese die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: www.linznetz.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner ihre Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: www.ewerke-seehof.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der des Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: e-guessing.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben Auf- gaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich aus- schließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: www.stww.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen ein- schlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an VerrechnungsstellenVerrech- nungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: www.ikb.at

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, ,Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: www.piwetz.shop

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen erforder­ lichen Daten der Netzkunden Netz­kunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- bundes­ und landesrechtlichen Bestimmungen Bestimmun­gen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at

Datenschutz und Geheimhaltung. (1. ) Der Netzbetreiber darf Verteilernetzbetreiber ist berechtigt, die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden des Netzbenutzers – insbesondere die gemäß den Marktregeln zu erfassenden Stamm-, Mess- und Plandaten, ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen landesgesetzlichen Bestimmungen zu verwenden und darf diese nur im notwendigen und gesetzlich zulässigen Umfang an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber jene Marktteilnehmer weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.

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Samples: Netzausbauvertrag