Datenschutz, Vertraulichkeit Musterklauseln

Datenschutz, Vertraulichkeit. 10.1 Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung erhoben, gespeichert, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden.
Datenschutz, Vertraulichkeit. 6.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt.
Datenschutz, Vertraulichkeit. 8.1. Für den Bereich Datenschutz und hier insbesondere die Nutzung personenbezogener Daten des Käufers durch uns gilt unsere gesonderte Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Form, die unter xxxxx://xxxxx.xxx/xxxx/xxxxx- schutz/ bzw. xxxxx://xxx.xxxxxx-xxxxxxxx-xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx.xxxx einsehbar ist.
Datenschutz, Vertraulichkeit. 16.1 Der Kunde willigt in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gem. unserer Daten- schutzerklärung ein.
Datenschutz, Vertraulichkeit. Bei der Bestellung erheben und verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung sowie zur Bearbeitung Ihrer Anfragen erforderlich ist. Die Bereitstellung der Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Eine Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass kein Vertrag geschlossen werden kann. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) lit. b DSGVO und ist für die Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich unsere Dienstleistungspartner, die wir zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigen oder Dienstleister derer wir uns im Rahmen einer Auftragsverarbeitung bedienen. Neben den in den jeweiligen Klauseln dieser Datenschutzerklärung benannten Empfängern sind dies beispielsweise Empfänger folgender Kategorien: Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister, Warenwirtschaftsdienstleister, Diensteanbieter für die Bestellabwicklung, Webhoster, IT-Dienstleister und Dropshipping Händler. In allen Fällen beachten wir strikt die gesetzlichen Vorgaben. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß.
Datenschutz, Vertraulichkeit. 1) Der Lieferer weist den Besteller und Lieferanten darauf hin, dass er die ihm bei der Anbahnung als auch bei dem Abschluss und bei der Durchführung von vertraglichen Beziehungen erlangten, technischen und auch personenbezogenen Daten zum Zweck der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung und Kommunikation speichert und verarbeitet.
Datenschutz, Vertraulichkeit. 13.1 Die TOPIX AG gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insb. das Bundesdatenschutzgesetz sowie die EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Datenschutz, Vertraulichkeit. (1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die angegeben Daten sowohl zu unserem internen Gebrauch, wie auch zu der Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Weitergabe an Dritte, genutzt und verarbeitet werden. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzgesetze.
Datenschutz, Vertraulichkeit. (1) Alle personenbezogenen Daten werden von der AZD gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung sowie des Postgesetzes, behandelt.
Datenschutz, Vertraulichkeit. Der Vertragspartner sollte bei Verträgen mit Betroffenen – einschließlich etwaiger Mitverpflichteter oder Bürgen – über die er Daten an die SCHUFA meldet, im Rahmen des Vertragsabschlusses die für das jeweilige Geschäft vorgesehene SCHUFA-Klausel (x. Xxxxxx 10.2) verwenden. Der Vertragspartner sollte bei der Einwilligungserklärung darauf achten, dass der Kunde sie freiwillig, ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage abgibt. Der Kunde sollte vom Vertragspartner auch über die möglichen Folgen der Verweigerung seiner Einwilligung informiert werden. Wird eine SCHUFA-Klausel nicht genutzt, ist von Kreditinstituten die Unterrichtungspflicht nach §28a Abs. 2 BDSG zu beachten. Die Meldung über die Einrichtung eines Xxxxxx ohne Überziehungsmöglich- keit ist dagegen nur mit Einwilligung möglich. Unbeschadet vom Vorstehenden obliegt es der rechtlichen Wertung des Vertragspartners, ob und ggf. inwieweit eine SCHUFA-Klausel zu verwenden ist. Mit Erteilung von Informationen an den Vertragspartner wird dieser verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG. Soweit erteilte Auskünfte wie bei der Nutzung von „SCHUFA Web“ – dort im sog. Online-Archiv – physisch bei der SCHUFA verbleiben, wird diese als Auftrags- datenverarbeiter im Sinne von § 11 BDSG tätig. Die SCHUFA ist gesetzlich verpflichtet, das Vorliegen des berechtigten Interesses an der Übermittlung der Daten aufzuzeichnen und stichprobenweise durch Rückfrage bei den Vertragspartnern zu prüfen. Zu diesem Zweck haben diese ebenfalls geeignete Aufzeichnungen über alle Anfragen zwölf Monate bereitzuhalten und der SCHUFA auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat die sich aus § 10 BDSG und die sich aus der Schuldner- verzeichnisabdruckverordnung – insb. aus deren §§ 16 ff. – ergebenden Pflichten zu realisieren. Insbesondere hat er den Abruf derart zu protokollieren, dass die Zugriffe sekundengenau und mitarbeiterbezogen nachvollzogen werden können. Dieses gilt auch bei abgelehnten Anträgen. Vertrags- partner, die über einen Datenschutzbeauftragten oder eine Revisionsabteilung verfügen, können zunächst mit einer Bestätigung durch diese den Nachweis des berechtigten Interesses führen, nachdem sie das Vorliegen des berechtigten Interesses einzelfallbezogen festgestellt und überprüft haben. Auf gesonderte Anforderung der SCHUFA ist der Nachweis durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. durch Antrags- unterlagen und entsprechende Protokolle) zu führen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, insbesondere im Hin...