Dritte. Jede Person außer dem Versicherten. In den „Haftpflichtversicherungen“: Beauftragte, Teilhaber, Geschäftsführer und Verwalter gelten als Dritte, was Sachschäden betrifft, bei denen es sich nicht um Schäden an Bekleidung, Werkzeugen und persönlichen Gegenständen handelt.
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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen