Common use of Durchführung der Schlussfeststellung Clause in Contracts

Durchführung der Schlussfeststellung. Das Ergebnis der Schlussfeststellung ist in einer Niederschrift festzuhalten, die von den Ver- tragspartnern zu unterfertigen ist. Werden Mängel festgestellt, ist nach 8.2 vorzugehen. Nach Behebung der festgestellten Mängel ist die Schlussfeststellung unter Bedachtnahme auf 7.1 abzuschließen. Die endgülti- ge Mängelfreiheit ist festzuhalten. Die Schlussfeststellung beendet nicht die Gewährleis- tungsfrist.

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Durchführung der Schlussfeststellung. Das Ergebnis der Schlussfeststellung ist in einer Niederschrift festzuhalten, die von den Ver- tragspartnern Vertragspartnern zu unterfertigen ist. Werden Mängel festgestellt, ist nach 8.2 vorzugehensind diese vom AN unverzüglich zu beheben und die Gewährleistungsfrist verlängert sich entsprechend. Nach Behebung der festgestellten Mängel ist die Schlussfeststellung unter Bedachtnahme auf 7.1 abzuschließen. Die endgülti- ge endgültige Mängelfreiheit ist festzuhalten. Die Schlussfeststellung beendet nicht die Gewährleis- tungsfristführt zu keiner Verkürzung der Gewährleistungsfrist.

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Durchführung der Schlussfeststellung. Das Ergebnis der Schlussfeststellung ist in einer Niederschrift festzuhalten, die von den Ver- tragspartnern Vertragspartnern zu unterfertigen ist. Werden Mängel festgestellt, ist nach 8.2 8.2. vorzugehen. Nach Behebung der festgestellten festgestell- ten Mängel ist die Schlussfeststellung unter Bedachtnahme auf 7.1 abzuschließen. Die endgülti- ge endgültige Mängelfreiheit ist festzuhalten. Die Schlussfeststellung beendet nicht die Gewährleis- tungsfristGewährleistungsfrist.

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Durchführung der Schlussfeststellung. Das Ergebnis der Schlussfeststellung ist in einer Niederschrift festzuhalten, die von den Ver- tragspartnern Vertragspartnern zu unterfertigen ist. Werden Mängel festgestellt, ist nach 8.2 12.2 vorzugehen. Nach Behebung der festgestellten Mängel ist die Schlussfeststellung unter Bedachtnahme auf 7.1 11.1 abzuschließen. Die endgülti- ge endgültige Mängelfreiheit ist festzuhalten. Die Schlussfeststellung beendet nicht die Gewährleis- tungsfristGewährleistungsfrist.[...]

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