Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 EUR, begrenzt. b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungs- grenzen (siehe § 13). Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallen a) Aufräumungskosten b) Bewegungs- und Schutzkosten c) Hotelkosten d) Transport- und Lagerkosten e) Schlossänderungskosten f) Bewachungskosten g) Reparaturkosten für Gebäudeschäden h) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 EUR, begrenzt.
b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungs- grenzen (siehe § 13). Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallen
a) Aufräumungskosten
b) Bewegungs- und Schutzkosten
c) Hotelkosten
d) Transport- und Lagerkosten
e) Schlossänderungskosten
f) Bewachungskosten
g) Reparaturkosten für Gebäudeschäden
h) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt ins- gesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000 EUR, begrenzt.
b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungs- grenzen Entschädi- gungsgrenzen (siehe § 13). Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallennotwendigen
a) 1. Aufräumungskosten
b) 2. Bewegungs- und Schutzkosten
c) 3. Hotelkosten
d) 4. Transport- und Lagerkosten
e) 5. Schlossänderungskosten
f) 6. Bewachungskosten
g) Reparaturkosten für Gebäudeschäden
h) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden
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Samples: Hausratversicherung