Export. Siemens ist nicht zur Erfüllung dieses Vertrags verpflichtet, wenn dieser Erfüllung Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder zollrechtliche Anforderungen oder Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Sie dürfen die App nur entsprechend den Vorgaben des Schweizer Rechts, des US-Rechts, des deutschen und europäischen Rechts und anderer geltender Rechtsvorschriften, z. B. des Rechts des Hoheitsgebietes, in dem die App erworben wurde, verwenden, exportieren oder re- exportieren. Insbesondere darf die App nicht (i) in ein Land exportiert oder re-exportiert werden, gegen das nach US- oder anderen geltenden Exportbeschränkungen ein Embargo verhängt ist, oder (ii) an einen Empfänger, der in der Liste der “Specially Designated Nationals“ des US-Finanzministeriums, oder in der Denied Persons List' oder der „Entity List“ oder auf „Title 15, Part 740 Supplement 1 Country Group E“ des US- Handelsministeriums oder in sonstigen Personenlisten anderer geltender Exportbeschränkungsgesetze aufgeführt ist. Mit dem Herunterladen bzw. der Nutzung der App erklären und versichern Sie, dass Sie nicht in einem solchen Land ansässig bzw. auf einer solchen Liste verzeichnet sind. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Sie diese App nicht in diesen Ländern und nicht für Zwecke nutzen, die nach anwendbarem Recht verboten sind, insbesondere nicht, um Nuklearwaffen, Raketen, chemische oder biologische Waffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren. Soweit es für Zwecke der Exportkontrolle durch staatliche Behörden oder Siemens erforderlich ist, haben Sie Siemens auf entsprechende Anforderung alle Informationen bezüglich des endgültigen Empfängers, des endgültigen Bestimmungsortes und der beabsichtigten Nutzung der von Siemens bereitgestellten App, sowie die geltenden relevanten Exportkontrollbestimmungen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Sie haben Siemens von allen Ansprüchen, die von staatlichen Stellen oder anderen Dritten gegen Siemens geltend gemacht werden, weil Sie die vorstehenden Exportkontrollverpflichtungen nicht erfüllt haben, vollumfänglich zu entschädigen und schadlos zu halten. Sie verpflichten sich, Siemens für alle ihr in diesem Zusammenhang entstandenen Verluste und Aufwendungen zu entschädigen, es sei denn, Sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Hiermit ist keine Umkehr der Beweislast verbunden.
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Export. Die Verpflichtungen von Siemens ist nicht zur Erfüllung dieses Vertrags verpflichtetim Rahmen dieser Vereinbarung setzen voraus, wenn dieser Erfüllung Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder zollrechtliche Anforderungen oder dass der Kunde alle geltenden Export- und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehensowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Sie dürfen die App nur entsprechend den Vorgaben des Schweizer RechtsDer Kunde sichert zu, des US-Rechts, des deutschen und europäischen Rechts und anderer geltender Rechtsvorschriften, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. des Rechts des HoheitsgebietesKlassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, in dem einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, die App erworben wurdeim Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, verwenden, exportieren oder re- exportieren. Insbesondere darf die App und jeglicher Derivate davon nicht (i) in ein Land exportiert von einer Sanktionierten Person heruntergeladen oder re-exportiert abgerufen werden, gegen das nach US- oder anderen geltenden Exportbeschränkungen ein Embargo verhängt ist, oder (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine Sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen Empfängerdurch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (i) er keine Sanktionierte Person ist und (ii) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern). „Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine).„Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der Liste der “Specially Designated Nationals“ vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums, Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Denied Persons List' Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der „Entity List“ Europäischen Union oder auf „Title 15vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, Part 740 Supplement 1 Country Group E“ des US- Handelsministeriums oder in sonstigen Personenlisten anderer geltender Exportbeschränkungsgesetze aufgeführt ist. Mit dem Herunterladen bzw. der Nutzung der App erklären und versichern Sie, dass Sie nicht die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem solchen sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig bzw. auf einer solchen Liste verzeichnet sind. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Sie diese App nicht in diesen Ländern und nicht für Zwecke nutzenist; (iii) die Regierung von oder eine Regierung, die nach anwendbarem Recht verboten sind, insbesondere nicht, um Nuklearwaffen, Raketen, chemische für oder biologische Waffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen im Namen der Regierung von Venezuela oder zu produzieren. Soweit es für Zwecke eines Sanktionierten Landes handelt; oder (iv) sich im Besitz oder unter der Exportkontrolle durch staatliche Behörden Kontrolle einer oder Siemens erforderlich ist, haben Sie Siemens auf entsprechende Anforderung alle Informationen bezüglich des endgültigen Empfängers, des endgültigen Bestimmungsortes und der beabsichtigten Nutzung der von Siemens bereitgestellten App, sowie die geltenden relevanten Exportkontrollbestimmungen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Sie haben Siemens von allen Ansprüchen, die von staatlichen Stellen oder anderen Dritten gegen Siemens geltend gemacht werden, weil Sie die vorstehenden Exportkontrollverpflichtungen nicht erfüllt haben, vollumfänglich zu entschädigen und schadlos zu halten. Sie verpflichten sich, Siemens für alle ihr in diesem Zusammenhang entstandenen Verluste und Aufwendungen zu entschädigen, es sei denn, Sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Hiermit ist keine Umkehr der Beweislast verbundenmehrerer solcher Personen befindet.
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Export. Die Verpflichtungen von Siemens ist nicht zur Erfüllung dieses Vertrags verpflichtetim Rahmen der Vereinbarung setzen voraus, wenn dieser Erfüllung Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder zollrechtliche Anforderungen oder dass der Kunde alle geltenden Export- und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehensowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Sie dürfen die App nur entsprechend den Vorgaben des Schweizer RechtsDer Kunde sichert zu, des US-Rechts, des deutschen und europäischen Rechts und anderer geltender Rechtsvorschriften, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. des Rechts des HoheitsgebietesKlassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, in dem einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, die App erworben wurdeim Rahmen der Vereinbarung bereitgestellt werden, verwenden, exportieren oder re- exportieren. Insbesondere darf die App und jeglicher Derivate davon nicht (i) in ein Land exportiert von einer Sanktionierten Person heruntergeladen oder re-exportiert abgerufen werden, gegen das nach US- oder anderen geltenden Exportbeschränkungen ein Embargo verhängt ist, oder (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen Empfängerdurch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (a) er keine Sanktionierte Person ist und (b) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern).„Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine). „Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der Liste der “Specially Designated Nationals“ vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums, Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Denied Persons List' Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der „Entity List“ Europäischen Union oder auf „Title 15vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, Part 740 Supplement 1 Country Group E“ des US- Handelsministeriums oder in sonstigen Personenlisten anderer geltender Exportbeschränkungsgesetze aufgeführt ist. Mit dem Herunterladen bzw. der Nutzung der App erklären und versichern Sie, dass Sie nicht die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem solchen sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig bzw. auf einer solchen Liste verzeichnet sind. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Sie diese App nicht in diesen Ländern und nicht für Zwecke nutzenist; (C) die Regierung von oder eine Regierung, die nach anwendbarem Recht verboten sind, insbesondere nicht, um Nuklearwaffen, Raketen, chemische für oder biologische Waffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen im Namen der Regierung von Venezuela oder zu produzieren. Soweit es für Zwecke eines Sanktionierten Landes handelt; oder (D) sich im Besitz oder unter der Exportkontrolle durch staatliche Behörden Kontrolle einer oder Siemens erforderlich ist, haben Sie Siemens auf entsprechende Anforderung alle Informationen bezüglich des endgültigen Empfängers, des endgültigen Bestimmungsortes und der beabsichtigten Nutzung der von Siemens bereitgestellten App, sowie die geltenden relevanten Exportkontrollbestimmungen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Sie haben Siemens von allen Ansprüchen, die von staatlichen Stellen oder anderen Dritten gegen Siemens geltend gemacht werden, weil Sie die vorstehenden Exportkontrollverpflichtungen nicht erfüllt haben, vollumfänglich zu entschädigen und schadlos zu halten. Sie verpflichten sich, Siemens für alle ihr in diesem Zusammenhang entstandenen Verluste und Aufwendungen zu entschädigen, es sei denn, Sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Hiermit ist keine Umkehr der Beweislast verbundenmehrerer solcher Personen befindet.
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Samples: assets.ctfassets.net
Export. Siemens Der Auftragnehmer ist nicht zur Erfüllung dieses Vertrags verpflichtet, wenn dieser Erfüllung Hindernisse aufgrund die einschlägigen Export- und Zollvorschriften einzuhalten und rechtzeitig - sofern erforderlich - die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Der AN ver-pflichtet sich, ESG MOBILITY spätestens bei Lieferung über alle anwendbaren Export- und Reexportbeschränkungen und -bestimmungen zu informieren und ESG MOBILITY die einschlägi-gen Ausfuhrkontrollnummern gemäß den Exportlisten der USA, der EU oder anderer Länder mitzuteilen. Darüber hinaus ver-pflichtet sich der AN, ESG MOBILITY umgehend nach Abschluss dieses Vertrages oder der Bestätigung einer Bestellung hierunter, soweit vorhanden, über alle von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder zollrechtliche Anforderungen oder Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehenESG MOBILITY benötigten Do-kumente zu informieren, wie beispielsweise eine Endverbleibser-klärung. Sie dürfen die App nur entsprechend den Vorgaben des Schweizer RechtsDer AN verpflichtet sich, des durch entsprechende Maßnahmen si- cherzustellen, dass europäische, US-Rechtsamerikanische und sonstige geltende Anti-Terror-Vorschriften sowie offizielle schwarze Listen eines Landes beachtet werden. Darüber hinaus garantiert der AN, des deutschen dass sich unter seinen Mitarbeitern, Unterauftragnehmern und europäischen Rechts und anderer geltender Rechtsvorschriftenanderen Geschäftspartnern keine Gesellschaften, z. B. des Rechts des HoheitsgebietesUnternehmen oder Personen befinden, in dem die App erworben wurde, verwenden, exportieren oder re- exportieren. Insbesondere darf die App nicht (i) in ein Land exportiert oder re-exportiert werden, gegen das nach US- oder anderen geltenden Exportbeschränkungen ein Embargo verhängt ist, oder (ii) an einen Empfängerauf einer der schwarzen Listen der USA, der in der Liste der “Specially Designated Nationals“ des USEU, Deutschlands oder einer Regierung anderer zu-Finanzministeriumsständiger Länder stehen. Der AN verpflichtet sich, oder in der Denied Persons List' oder der „Entity List“ oder auf „Title 15, Part 740 Supplement 1 Country Group E“ des US- Handelsministeriums oder in sonstigen Personenlisten anderer geltender Exportbeschränkungsgesetze aufgeführt ist. Mit dem Herunterladen bzw. der Nutzung der App erklären und versichern Sie, dass Sie nicht in einem solchen Land ansässig bzw. auf einer solchen Liste verzeichnet sind. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Sie diese App nicht in diesen Ländern und nicht für Zwecke nutzen, die nach anwendbarem Recht verboten sind, insbesondere nicht, um Nuklearwaffen, Raketen, chemische oder biologische Waffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren. Soweit es für Zwecke der Exportkontrolle durch staatliche Behörden oder Siemens erforderlich ist, haben Sie Siemens auf entsprechende Anforderung ESG MOBILITY spätestens bei Liefe-rung alle Informationen bezüglich des endgültigen Empfängers, des endgültigen Bestimmungsortes und der beabsichtigten Nutzung der von Siemens bereitgestellten App, sowie die geltenden relevanten Exportkontrollbestimmungen unverzüglich Zollangaben zur Verfügung zu stellen. Sie haben Siemens von allen Ansprüchen, die nach anwend-baren Zoll- oder handelsrechtlichen Bestimmungen der USA, der EU oder anderer Länder erforderlich sind, wie beispielsweise ein-deutige Produktbeschreibungen, Angabe des Herkunftslands (zweistelliger ISO- Code) und Zollwert. Diese Angaben sind auf je-der Rechnung anzugeben. Auf Verlangen von staatlichen Stellen oder anderen Dritten gegen Siemens geltend gemacht werdenESG MOBILITY und soweit einschlägig wird der AN außerdem eine Erklärung und eine Präferenzbescheinigung zur Verfügung stellen. ESG MOBILITY behält sich das Recht vor, weil Sie die vorstehenden Exportkontrollverpflichtungen nicht erfüllt haben, vollumfänglich zu entschädigen Handhabe von Ausfuhrkontrolle und schadlos zu halten. Sie verpflichten sich, Siemens für alle ihr Zoll durch den AN sowie in diesem Zusammenhang entstandenen Verluste und Aufwendungen Zusam- menhang ergriffene Maßnahmen unter Einhaltung einer Voran- kündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen auf Kosten des AN zu entschädigenprüfen, es sei dennsofern ESG MOBILITY Verdachtsmomente für Mängel vorliegen. Sollte ESG MOBILITY während dieser Prüfung in bestimmten Bereichen der Ausfuhrkontrolle und/oder des Zolls auf Seiten des Vertragspartners Mängel feststellen, Sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertretenwird der AN auf eigene Kosten zusätzliche, von ESG MOBILITY begründeter-maßen verlangte Maßnahmen ergreifen. Hiermit Alternativ dazu ist keine Umkehr der Beweislast verbundenESG MOBILITY nach alleinigem Ermessen berechtigt, vom Vertrag zu-rückzutreten.
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