Export. Die Verpflichtungen von Siemens im Rahmen der Vereinbarung setzen voraus, dass der Kunde alle geltenden Export- und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Der Kunde sichert zu, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, die im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen oder abgerufen werden, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (a) er keine Sanktionierte Person ist und (b) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern).„Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine). „Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (C) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (D) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindet.
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Export. Die Verpflichtungen von Siemens im Rahmen der dieser Vereinbarung setzen voraus, dass der Kunde alle geltenden Export- und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Der Kunde sichert zu, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, die im Rahmen der dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen oder abgerufen werden, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine sanktionierte Sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (ai) er keine Sanktionierte Person ist und (bii) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern).„Sanktioniertes Exportlistennummern). „Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine). „Sanktionierte Ukraine).„Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (Ciii) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (Div) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindet.
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Export. Die Verpflichtungen Siemens ist nicht zur Erfüllung dieses Vertrags verpflichtet, wenn dieser Erfüllung Hindernisse aufgrund von Siemens im Rahmen der Vereinbarung setzen vorausnationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder zollrechtliche Anforderungen oder Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Sie dürfen die App nur entsprechend den Vorgaben des Schweizer Rechts, dass der Kunde alle geltenden Export- des US-Rechts, des deutschen und Wiederausfuhrkontrolleneuropäischen Rechts und anderer geltender Rechtsvorschriften, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Der Kunde sichert zu, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ des Rechts des Hoheitsgebietes, in der EU und „N“ für ECCN dem die App erworben wurde, verwenden, exportieren oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, re- exportieren. Insbesondere darf die im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon App nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen in ein Land exportiert oder abgerufen re-exportiert werden, gegen das nach US- oder anderen geltenden Exportbeschränkungen ein Embargo verhängt ist, oder (ii) an einen Empfänger, der in der Liste der “Specially Designated Nationals“ des US-Finanzministeriums, oder in der Denied Persons List' oder der „Entity List“ oder auf „Title 15, Part 740 Supplement 1 Country Group E“ des US- Handelsministeriums oder in sonstigen Personenlisten anderer geltender Exportbeschränkungsgesetze aufgeführt ist. Mit dem Herunterladen bzw. der Nutzung der App erklären und versichern Sie, dass Sie nicht exportiertin einem solchen Land ansässig bzw. auf einer solchen Liste verzeichnet sind. Sie erklären sich auch damit einverstanden, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine sanktionierte Person oder anderweitig dass Sie diese App nicht in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art diesen Ländern und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (a) er keine Sanktionierte Person ist und (b) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzernutzen, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst habennach anwendbarem Recht verboten sind, und bestätigtinsbesondere nicht, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen könnenum Nuklearwaffen, Raketen, chemische oder biologische Waffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren. Soweit es für Zwecke der Exportkontrolle durch staatliche Behörden oder Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführenerforderlich ist, während sich der Kunde verpflichtet, haben Sie Siemens auf entsprechende Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlichbezüglich des endgültigen Empfängers, dem Nutzer alle Informationen des endgültigen Bestimmungsortes und der beabsichtigten Nutzung der von Siemens bereitgestellten App, sowie die geltenden relevanten Exportkontrollbestimmungen unverzüglich zur Verfügung zu stellen und stellen. Sie haben Siemens von ihm einzuholenallen Ansprüchen, die erforderlich sindvon staatlichen Stellen oder anderen Dritten gegen Siemens geltend gemacht werden, um weil Sie die Einhaltung vorstehenden Exportkontrollverpflichtungen nicht erfüllt haben, vollumfänglich zu entschädigen und schadlos zu halten. Sie verpflichten sich, Siemens für alle ihr in diesem Zusammenhang entstandenen Verluste und Aufwendungen zu entschädigen, es sei denn, Sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Hiermit ist keine Umkehr der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern).„Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine). „Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (C) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (D) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindetBeweislast verbunden.
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Export. Die Verpflichtungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen Export- und Zollvorschriften einzuhalten und rechtzeitig - sofern erforderlich - die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Der AN ver-pflichtet sich, ESG MOBILITY spätestens bei Lieferung über alle anwendbaren Export- und Reexportbeschränkungen und -bestimmungen zu informieren und ESG MOBILITY die einschlägi-gen Ausfuhrkontrollnummern gemäß den Exportlisten der USA, der EU oder anderer Länder mitzuteilen. Darüber hinaus ver-pflichtet sich der AN, ESG MOBILITY umgehend nach Abschluss dieses Vertrages oder der Bestätigung einer Bestellung hierunter, soweit vorhanden, über alle von Siemens im Rahmen der Vereinbarung setzen vorausESG MOBILITY benötigten Do-kumente zu informieren, wie beispielsweise eine Endverbleibser-klärung. Der AN verpflichtet sich, durch entsprechende Maßnahmen si- cherzustellen, dass europäische, US-amerikanische und sonstige geltende Anti-Terror-Vorschriften sowie offizielle schwarze Listen eines Landes beachtet werden. Darüber hinaus garantiert der Kunde alle geltenden Export- AN, dass sich unter seinen Mitarbeitern, Unterauftragnehmern und Wiederausfuhrkontrollenanderen Geschäftspartnern keine Gesellschaften, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhältUnternehmen oder Personen befinden, darunter die auf jeden Fall diejenigen einer der Vereinigten Staaten und schwarzen Listen der Europäischen Union („Exportgesetze”)USA, der EU, Deutschlands oder einer Regierung anderer zu-ständiger Länder stehen. Der Kunde sichert zuAN verpflichtet sich, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der CloudESG MOBILITY spätestens bei Liefe-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, die im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen oder abgerufen werden, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (a) er keine Sanktionierte Person ist und (b) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass rung alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen Zollangaben zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholenstellen, die nach anwend-baren Zoll- oder handelsrechtlichen Bestimmungen der USA, der EU oder anderer Länder erforderlich sind, um wie beispielsweise ein-deutige Produktbeschreibungen, Angabe des Herkunftslands (zweistelliger ISO- Code) und Zollwert. Diese Angaben sind auf je-der Rechnung anzugeben. Auf Verlangen von ESG MOBILITY und soweit einschlägig wird der AN außerdem eine Erklärung und eine Präferenzbescheinigung zur Verfügung stellen. ESG MOBILITY behält sich das Recht vor, die Handhabe von Ausfuhrkontrolle und Zoll durch den AN sowie in diesem Zusam- menhang ergriffene Maßnahmen unter Einhaltung einer Voran- kündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen auf Kosten des AN zu prüfen, sofern ESG MOBILITY Verdachtsmomente für Mängel vorliegen. Sollte ESG MOBILITY während dieser Prüfung in bestimmten Bereichen der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern).„Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land Ausfuhrkontrolle und/oder Gebietdes Zolls auf Seiten des Vertragspartners Mängel feststellen, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen wird der AN auf eigene Kosten zusätzliche, von ESG MOBILITY begründeter-maßen verlangte Maßnahmen ergreifen. Alternativ dazu ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine). „Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- StaatsministeriumESG MOBILITY nach alleinigem Ermessen berechtigt, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (C) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (D) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindetVertrag zu-rückzutreten.
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