Export. 19.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen Export- und Zollvorschriften einzuhalten und rechtzeitig - sofern erforderlich - die ent- sprechenden Genehmigungen einzuholen. Der AN verpflichtet sich, Cog- nizant Mobility spätestens bei Lieferung über alle anwendbaren Export- und Reexportbeschränkungen und -bestimmungen zu informieren und Cognizant Mobility die einschlägigen Ausfuhrkontrollnummern gemäß den Exportlisten der USA, der EU oder anderer Länder mitzuteilen. Darüber hinaus verpflich- tet sich der AN, Cognizant Mobility umgehend nach Abschluss dieses Ver- trages oder der Bestätigung einer Bestellung hierunter, soweit vorhanden, über alle von Cognizant Mobility benötigten Dokumente zu informieren, wie beispielsweise eine Endverbleibserklärung. 19.2 Der AN verpflichtet sich, durch entsprechende Maßnahmen sicher- zustellen, dass europäische, US-amerikanische und sonstige geltende Anti- Terror-Vorschriften sowie offizielle schwarze Listen eines Landes beachtet werden. Darüber hinaus garantiert der AN, dass sich unter seinen Mitarbei- tern, Unterauftragnehmern und anderen Geschäftspartnern keine Gesell- schaften, Unternehmen oder Personen befinden, die auf einer der schwar- zen Listen der USA, der EU, Deutschlands oder einer Regierung anderer zuständiger Länder stehen. 19.3 Der AN verpflichtet sich, Cognizant Mobility spätestens bei Lieferung alle Zollangaben zur Verfügung zu stellen, die nach anwendbaren Zoll- oder handelsrechtlichen Bestimmungen der USA, der EU oder anderer Länder erforderlich sind, wie beispielsweise eindeutige Produktbeschreibungen, Angabe des Herkunftslands (zweistelliger ISO-Code) und Zollwert. Diese Angaben sind auf jeder Rechnung anzugeben. Auf Verlangen von Cognizant Mobility und soweit einschlägig wird der AN außerdem eine Erklärung und eine Präferenzbescheinigung zur Verfügung stellen. 19.4 Cognizant Mobility behält sich das Recht vor, die Handhabe von Ausfuhrkontrolle und Zoll durch den AN sowie in diesem Zusammenhang ergriffene Maßnahmen unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen auf Kosten des AN zu prüfen, sofern Cog- nizant Mobility Verdachtsmomente für Mängel vorliegen. Sollte Cognizant Mobility während dieser Prüfung in bestimmten Bereichen der Ausfuhrkon- trolle und/oder des Zolls auf Seiten des Vertragspartners Mängel feststellen, wird der AN auf eigene Kosten zusätzliche, von Cognizant Mobility begrün- determaßen verlangte Maßnahmen ergreifen. Alternativ dazu ist Cognizant Mobility nach alleinigem Ermessen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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Export. 19.1 Der Auftragnehmer 20.1 CI Tech und der Kunde sind sich dar- über einig, dass der rechtswidrige Ex- port, der rechtswidrige Import und/oder die rechtswidrige Verwendung der Wa- ren stets den Geschäftsinteressen bei- der Parteien zuwiderläuft, auch wenn Dritte für einen solchen Gesetzes- oder Regelverstoß verantwortlich sind. Die strikte Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Außenwirtschafts- rechts ist verpflichtet, daher eine wesentliche Vo- raussetzung für die einschlägigen Export- Zusammenarbeit zwischen CI Tech und Zollvorschriften einzuhalten und rechtzeitig - sofern erforderlich - die ent- sprechenden Genehmigungen einzuholendem Kunden ins- besondere im Hinblick auf US- Exportbeschränkungen. Der AN verpflichtet sichExport der Waren und/oder der zugehörigen Do- kumente kann eine behördliche Geneh- migung erfordern, Cog- nizant Mobility spätestens bei Lieferung über alle anwendbaren auf die der Kunde seine jeweiligen Kunden schriftlich hin- weisen muss.
20.2 CI Tech wird keine seiner Verpflichtun- gen erfüllen, wenn diese Erfüllung ge- gen die geltenden Exportgesetze oder andere Handelsgesetze und -vorschrif- ten der Europäischen Union bzw. ande- rer Länder oder Gerichtsbarkeiten ver- stößt.
20.3 Für die Waren, (i) für die eine Export- und Reexportbeschränkungen und -bestimmungen zu informieren und Cognizant Mobility die einschlägigen Ausfuhrkontrollnummern kontrollgenehmigung oder eine Reex- portgenehmigung gemäß den Exportlisten gelten- den Exportgesetzen und -vorschriften der USA, der EU Europäischen Union oder anderer Länder mitzuteilenbzw. Darüber hinaus verpflich- tet Gerichtsbarkeiten erfor- derlich ist, oder (ii) die in den einzelnen Lieferdokumenten von CI Tech ent- sprechend gekennzeichnet wurden, verpflichtet sich der ANKunde, Cognizant Mobility umgehend nach Abschluss dieses Ver- trages oder der Bestätigung einer Bestellung hierunter, soweit vorhanden, über alle von Cognizant Mobility benötigten Dokumente zu informieren, wie beispielsweise eine EndverbleibserklärungExport- gesetze und -vorschriften einzuhalten.
19.2 20.4 Der AN verpflichtet sich, durch entsprechende Maßnahmen sicher- zustellen, dass europäische, US-amerikanische und sonstige geltende Anti- Terror-Vorschriften sowie offizielle schwarze Listen eines Landes beachtet werden. Darüber hinaus garantiert der AN, dass sich unter seinen Mitarbei- tern, Unterauftragnehmern und anderen Geschäftspartnern keine Gesell- schaften, Unternehmen oder Personen befinden, Kunde darf die auf einer der schwar- zen Listen der USA, der EU, Deutschlands oder einer Regierung anderer zuständiger Länder stehen.
19.3 Der AN verpflichtet sich, Cognizant Mobility spätestens bei Lieferung alle Zollangaben zur Verfügung zu stellen, die nach anwendbaren Zoll- oder handelsrechtlichen Bestimmungen der USA, der EU oder anderer Länder erforderlich sind, wie beispielsweise eindeutige Produktbeschreibungen, Angabe des Herkunftslands (zweistelliger ISO-Code) und Zollwert. Diese Angaben sind auf jeder Rechnung anzugeben. Auf Verlangen von Cognizant Mobility und soweit einschlägig wird der AN außerdem eine Erklärung und eine Präferenzbescheinigung zur Verfügung stellen.
19.4 Cognizant Mobility behält sich das Recht vor, die Handhabe von Ausfuhrkontrolle und Zoll durch den AN sowie in diesem Zusammenhang ergriffene Maßnahmen unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen auf Kosten des AN zu prüfen, sofern Cog- nizant Mobility Verdachtsmomente für Mängel vorliegen. Sollte Cognizant Mobility während dieser Prüfung in bestimmten Bereichen der Ausfuhrkon- trolle Waren und/oder die zugehörigen Dokumente nicht in Ver- bindung mit rüstungsrelevanten Waren oder der Herstellung solcher Waren verwenden.
20.5 Der Kunde darf keine Unternehmen, Gruppen oder Personen beliefern, die in der US Denied Persons List (DPL), den US Special Designated National Lists (SDN) bzw. den Anti-Terror-Listen der Europäischen Union genannt sind.
20.6 Verletzungen der vorstehenden Ver- pflichtungen stellen einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Zolls auf Seiten des Vertragspartners Mängel feststellen, wird der AN auf eigene Kosten zusätzliche, von Cognizant Mobility begrün- determaßen verlangte Maßnahmen ergreifen. Alternativ dazu ist Cognizant Mobility nach alleinigem Ermessen berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenVertrags dar.
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Export. 19.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen Export- und Zollvorschriften einzuhalten und rechtzeitig - sofern erforderlich - die ent- sprechenden entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Der AN verpflichtet ver-pflichtet sich, Cog- nizant Mobility ESG MOBILITY spätestens bei Lieferung über alle anwendbaren Export- und Reexportbeschränkungen und -bestimmungen zu informieren und Cognizant Mobility ESG MOBILITY die einschlägigen einschlägi-gen Ausfuhrkontrollnummern gemäß den Exportlisten der USA, der EU oder anderer Länder mitzuteilen. Darüber hinaus verpflich- tet ver-pflichtet sich der AN, Cognizant Mobility ESG MOBILITY umgehend nach Abschluss dieses Ver- trages Vertrages oder der Bestätigung einer Bestellung hierunter, soweit vorhanden, über alle von Cognizant Mobility ESG MOBILITY benötigten Dokumente Do-kumente zu informieren, wie beispielsweise eine Endverbleibserklärung.
19.2 Endverbleibser-klärung. Der AN verpflichtet sich, durch entsprechende Maßnahmen sicher- zustellensi- cherzustellen, dass europäische, US-amerikanische und sonstige geltende Anti- Anti-Terror-Vorschriften sowie offizielle schwarze Listen eines Landes beachtet werden. Darüber hinaus garantiert der AN, dass sich unter seinen Mitarbei- ternMitarbeitern, Unterauftragnehmern und anderen Geschäftspartnern keine Gesell- schaftenGesellschaften, Unternehmen oder Personen befinden, die auf einer der schwar- zen schwarzen Listen der USA, der EU, Deutschlands oder einer Regierung anderer zuständiger zu-ständiger Länder stehen.
19.3 . Der AN verpflichtet sich, Cognizant Mobility ESG MOBILITY spätestens bei Lieferung Liefe-rung alle Zollangaben zur Verfügung zu stellen, die nach anwendbaren anwend-baren Zoll- oder handelsrechtlichen Bestimmungen der USA, der EU oder anderer Länder erforderlich sind, wie beispielsweise eindeutige ein-deutige Produktbeschreibungen, Angabe des Herkunftslands (zweistelliger ISO-ISO- Code) und Zollwert. Diese Angaben sind auf jeder je-der Rechnung anzugeben. Auf Verlangen von Cognizant Mobility ESG MOBILITY und soweit einschlägig wird der AN außerdem eine Erklärung und eine Präferenzbescheinigung zur Verfügung stellen.
19.4 Cognizant Mobility . ESG MOBILITY behält sich das Recht vor, die Handhabe von Ausfuhrkontrolle und Zoll durch den AN sowie in diesem Zusammenhang Zusam- menhang ergriffene Maßnahmen unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist Voran- kündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen auf Kosten des AN zu prüfen, sofern Cog- nizant Mobility ESG MOBILITY Verdachtsmomente für Mängel vorliegen. Sollte Cognizant Mobility ESG MOBILITY während dieser Prüfung in bestimmten Bereichen der Ausfuhrkon- trolle Ausfuhrkontrolle und/oder des Zolls auf Seiten des Vertragspartners Mängel feststellen, wird der AN auf eigene Kosten zusätzliche, von Cognizant Mobility begrün- determaßen ESG MOBILITY begründeter-maßen verlangte Maßnahmen ergreifen. Alternativ dazu ist Cognizant Mobility ESG MOBILITY nach alleinigem Ermessen berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenzu-rückzutreten.
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Export. 19.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen Export- und Zollvorschriften einzuhalten und rechtzeitig - sofern erforderlich - die ent- sprechenden entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Der AN verpflichtet ver- pflichtet sich, Cog- nizant Mobility ESG spätestens bei Lieferung über alle anwendbaren anwendba- ren Export- und Reexportbeschränkungen und -bestimmungen zu informieren und Cognizant Mobility ESG die einschlägigen Ausfuhrkontrollnummern gemäß den Exportlisten der USA, der EU oder anderer Länder mitzuteilen. Darüber hinaus verpflich- tet verpflichtet sich der AN, Cognizant Mobility umgehend ESG umge- hend nach Abschluss dieses Ver- trages Vertrages oder der Bestätigung einer Bestellung hierunter, soweit vorhanden, über alle von Cognizant Mobility benötigten ESG benö- tigten Dokumente zu informieren, wie beispielsweise eine EndverbleibserklärungEndver- bleibserklärung.
19.2 Der AN verpflichtet sich, durch entsprechende Maßnahmen sicher- zustellensi- cherzustellen, dass europäische, US-amerikanische und sonstige geltende Anti- Anti-Terror-Vorschriften sowie offizielle schwarze Listen eines Landes beachtet werden. Darüber hinaus garantiert der AN, dass sich unter seinen Mitarbei- ternMitarbeitern, Unterauftragnehmern und anderen Geschäftspartnern keine Gesell- schaftenGesellschaften, Unternehmen oder Personen befinden, die auf einer der schwar- zen schwarzen Listen der USA, der EU, Deutschlands oder einer Regierung anderer zuständiger zu- ständiger Länder stehen.
19.3 Der AN verpflichtet sich, Cognizant Mobility ESG spätestens bei Lieferung alle Zollangaben Zoll- angaben zur Verfügung zu stellen, die nach anwendbaren Zoll- oder handelsrechtlichen Bestimmungen der USA, der EU oder anderer Länder erforderlich sind, wie beispielsweise eindeutige Produktbeschreibungen, Angabe des Herkunftslands (zweistelliger zweistelli- ger ISO-Code) und Zollwert. Diese Angaben sind auf jeder Rechnung Rech- nung anzugeben. Auf Verlangen von Cognizant Mobility ESG und soweit einschlägig wird der AN außerdem eine Erklärung und eine Präferenzbescheinigung Präferenzbe- scheinigung zur Verfügung stellen.
19.4 Cognizant Mobility ESG behält sich das Recht vor, die Handhabe von Ausfuhrkontrolle Ausfuhrkontrol- le und Zoll durch den AN sowie in diesem Zusammenhang ergriffene ergrif- fene Maßnahmen unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen auf Kosten des AN zu prüfen, sofern Cog- nizant Mobility ESG Verdachtsmomente für Mängel vorliegen. Sollte Cognizant Mobility ESG während dieser Prüfung in bestimmten Bereichen der Ausfuhrkon- trolle und/oder des Zolls auf Seiten des Vertragspartners Mängel feststellen, wird der AN auf eigene Kosten zusätzliche, von Cognizant Mobility begrün- determaßen ESG begründetermaßen verlangte Maßnahmen ergreifen. Alternativ Xxxxxxxxxx dazu ist Cognizant Mobility ESG nach alleinigem Ermessen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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Export. 19.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen Export- und Zollvorschriften Zollvorschrif- ten einzuhalten und rechtzeitig - sofern erforderlich - die ent- sprechenden Genehmigungen entsprechenden Geneh- migungen einzuholen. Der AN verpflichtet sich, Cog- nizant Mobility ESG spätestens bei Lieferung über alle anwendbaren Export- und Reexportbeschränkungen und -bestimmungen -bestimmun- gen zu informieren und Cognizant Mobility ESG die einschlägigen Ausfuhrkontrollnummern gemäß den Exportlisten der USA, der EU oder anderer Länder mitzuteilen. Darüber hinaus verpflich- tet hin- aus verpflichtet sich der AN, Cognizant Mobility ESG umgehend nach Abschluss dieses Ver- trages Vertrages oder der Bestätigung einer Bestellung hierunter, soweit vorhanden, über alle von Cognizant Mobility ESG benötigten Dokumente zu informieren, wie beispielsweise eine EndverbleibserklärungEndverbleib- serklärung.
19.2 Der AN verpflichtet sich, durch entsprechende Maßnahmen sicher- zustellensicherzustellen, dass europäische, US-amerikanische und sonstige geltende Anti- Anti-Terror-Vorschriften sowie offizielle schwarze Listen eines Landes beachtet werden. Darüber hinaus garantiert der AN, dass sich unter seinen Mitarbei- ternMitarbeitern, Unterauftragnehmern und anderen Geschäftspartnern keine Gesell- schaftenGesellschaften, Unternehmen oder Personen befinden, die auf einer der schwar- zen schwarzen Listen der USA, der EU, Deutschlands oder einer Regierung anderer zuständiger Länder stehen.
19.3 Der AN verpflichtet sich, Cognizant Mobility ESG spätestens bei Lieferung alle Zollangaben zur Verfügung Ver- fügung zu stellen, die nach anwendbaren Zoll- oder handelsrechtlichen Bestimmungen Bestim- mungen der USA, der EU oder anderer Länder erforderlich sind, wie beispielsweise beispiels- weise eindeutige Produktbeschreibungen, Angabe des Herkunftslands (zweistelliger zweistel- liger ISO-Code) und Zollwert. Diese Angaben sind auf jeder Rechnung anzugebenanzuge- ben. Auf Verlangen von Cognizant Mobility ESG und soweit einschlägig wird der AN außerdem eine Erklärung und eine Präferenzbescheinigung zur Verfügung stellen.
19.4 Cognizant Mobility behält sich das Recht vor, die Handhabe von Ausfuhrkontrolle und Zoll durch . den AN sowie in diesem Zusammenhang ergriffene Maßnahmen unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen auf Kosten des AN zu prüfen, sofern Cog- nizant Mobility ESG Verdachtsmomente für Mängel vorliegen. Sollte Cognizant Mobility während ESG wäh- rend dieser Prüfung in bestimmten Bereichen der Ausfuhrkon- trolle Ausfuhrkontrolle und/oder des Zolls auf Seiten des Vertragspartners Mängel feststellen, wird der AN auf eigene Kosten zusätzliche, von Cognizant Mobility begrün- determaßen ESG begründetermaßen verlangte Maßnahmen ergreifenergrei- fen. Alternativ dazu ist Cognizant Mobility ESG nach alleinigem Ermessen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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Export. 19.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen Export- und Zollvorschriften einzuhalten und rechtzeitig - sofern erforderlich - die ent- sprechenden entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Der AN verpflichtet ver- pflichtet sich, Cog- nizant Mobility CYOSS spätestens bei Lieferung über alle anwendbaren anwend- baren Export- und Reexportbeschränkungen und -bestimmungen zu informieren und Cognizant Mobility CYOSS die einschlägigen Ausfuhrkontrollnummern Ausfuhrkontroll- nummern gemäß den Exportlisten der USA, der EU oder anderer Länder mitzuteilen. Darüber hinaus verpflich- tet verpflichtet sich der AN, Cognizant Mobility CYOSS umgehend nach Abschluss dieses Ver- trages Vertrages oder der Bestätigung einer Bestellung hierunter, soweit vorhanden, über alle al- le von Cognizant Mobility CYOSS benötigten Dokumente zu informieren, wie beispielsweise bei- spielsweise eine Endverbleibserklärung.
19.2 Der AN verpflichtet sich, durch entsprechende Maßnahmen sicher- zustellensi- cherzustellen, dass europäische, US-amerikanische und sonstige geltende Anti- Anti-Terror-Vorschriften sowie offizielle schwarze Listen eines Landes beachtet werden. Darüber hinaus garantiert der AN, dass sich unter seinen Mitarbei- ternMitarbeitern, Unterauftragnehmern und anderen Geschäftspartnern keine Gesell- schaftenGesellschaften, Unternehmen oder Personen befinden, die auf einer der schwar- zen schwarzen Listen der USA, der EU, Deutschlands oder einer Regierung anderer zuständiger zu- ständiger Länder stehen.
19.3 Der AN verpflichtet sich, Cognizant Mobility CYOSS spätestens bei Lieferung alle Zollangaben zur Verfügung zu stellen, die nach anwendbaren Zoll- oder handelsrechtlichen Bestimmungen der USA, der EU oder anderer Länder erforderlich sind, wie beispielsweise eindeutige eindeu- tige Produktbeschreibungen, Angabe des Herkunftslands (zweistelliger zwei- stelliger ISO-Code) und Zollwert. Diese Angaben sind auf jeder Rechnung anzugeben. Auf Verlangen von Cognizant Mobility CYOSS und soweit einschlägig wird der AN außerdem eine Erklärung und eine Präferenzbescheinigung Präfe- renzbescheinigung zur Verfügung stellen.
19.4 Cognizant Mobility CYOSS behält sich das Recht vor, die Handhabe von Ausfuhrkontrolle Ausfuhrkon- trolle und Zoll durch den AN sowie in diesem Zusammenhang ergriffene er- griffene Maßnahmen unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen auf Kosten des AN zu prüfen, sofern Cog- nizant Mobility CYOSS Verdachtsmomente für Mängel vorliegen. Sollte Cognizant Mobility CYOSS während dieser Prüfung in bestimmten Bereichen der Ausfuhrkon- trolle Ausfuhrkontrolle und/oder des Zolls auf Seiten des Vertragspartners Vertragspart- ners Mängel feststellen, wird der AN auf eigene Kosten zusätzlichezusätzli- che, von Cognizant Mobility begrün- determaßen CYOSS begründetermaßen verlangte Maßnahmen ergreifener- greifen. Alternativ dazu ist Cognizant Mobility CYOSS nach alleinigem Ermessen berechtigtbe- rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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Export. 19.1 Der Auftragnehmer 20.1 CI Tech und der Kunde sind sich dar- über einig, dass der rechtswidrige Ex- port, der rechtswidrige Import und/oder die rechtswidrige Verwendung der Wa- ren stets den Geschäftsinteressen bei- der Parteien zuwiderläuft, auch wenn Dritte für einen solchen Gesetzes- oder Regelverstoß verantwortlich sind. Die strikte Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Außenwirtschafts- rechts ist verpflichtet, daher eine wesentliche Vo- raussetzung für die einschlägigen Zusammenarbeit zwischen CI Tech und dem Kunden ins- besondere im Hinblick auf US-Export- und Zollvorschriften einzuhalten und rechtzeitig - sofern erforderlich - die ent- sprechenden Genehmigungen einzuholenbeschränkungen. Der AN verpflichtet sichExport der Wa- ren und/oder der zugehörigen Dokumente kann eine behördliche Ge- nehmigung erfordern, Cog- nizant Mobility spätestens bei Lieferung über alle anwendbaren auf die der Kunde seine jeweiligen Kunden schrift- lich hinweisen muss.
20.2 CI Tech wird keine seiner Verpflichtun- gen erfüllen, wenn diese Erfüllung ge- gen die geltenden Exportgesetze oder andere Handelsgesetze und -vorschrif- ten der Schweiz, der Europäischen Union bzw. anderer Länder oder Ge- richtsbarkeiten verstößt.
20.3 Für die Waren, (i) für die eine Export- und Reexportbeschränkungen und -bestimmungen zu informieren und Cognizant Mobility die einschlägigen Ausfuhrkontrollnummern kontrollgenehmigung oder eine Reex- portgenehmigung gemäß den Exportlisten gelten- den Exportgesetzen und -vorschriften der USASchweiz, der EU Europäischen Union oder anderer Länder mitzuteilenbzw. Darüber hinaus verpflich- tet Gerichtsbar- keiten erforderlich ist, oder (ii) die in den einzelnen Lieferdokumenten von CI Tech entsprechend gekennzeichnet wurden, verpflichtet sich der ANKunde, Cognizant Mobility umgehend nach Abschluss dieses Ver- trages oder der Bestätigung einer Bestellung hierunter, soweit vorhanden, über alle von Cognizant Mobility benötigten Dokumente zu informieren, wie beispielsweise eine EndverbleibserklärungExportgesetze und -vorschriften einzuhalten.
19.2 20.4 Der AN verpflichtet sich, durch entsprechende Maßnahmen sicher- zustellen, dass europäische, US-amerikanische und sonstige geltende Anti- Terror-Vorschriften sowie offizielle schwarze Listen eines Landes beachtet werden. Darüber hinaus garantiert der AN, dass sich unter seinen Mitarbei- tern, Unterauftragnehmern und anderen Geschäftspartnern keine Gesell- schaften, Unternehmen oder Personen befinden, Kunde darf die auf einer der schwar- zen Listen der USA, der EU, Deutschlands oder einer Regierung anderer zuständiger Länder stehen.
19.3 Der AN verpflichtet sich, Cognizant Mobility spätestens bei Lieferung alle Zollangaben zur Verfügung zu stellen, die nach anwendbaren Zoll- oder handelsrechtlichen Bestimmungen der USA, der EU oder anderer Länder erforderlich sind, wie beispielsweise eindeutige Produktbeschreibungen, Angabe des Herkunftslands (zweistelliger ISO-Code) und Zollwert. Diese Angaben sind auf jeder Rechnung anzugeben. Auf Verlangen von Cognizant Mobility und soweit einschlägig wird der AN außerdem eine Erklärung und eine Präferenzbescheinigung zur Verfügung stellen.
19.4 Cognizant Mobility behält sich das Recht vor, die Handhabe von Ausfuhrkontrolle und Zoll durch den AN sowie in diesem Zusammenhang ergriffene Maßnahmen unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen auf Kosten des AN zu prüfen, sofern Cog- nizant Mobility Verdachtsmomente für Mängel vorliegen. Sollte Cognizant Mobility während dieser Prüfung in bestimmten Bereichen der Ausfuhrkon- trolle Waren und/oder die zugehörigen Dokumente nicht in Ver- bindung mit rüstungsrelevanten Waren oder der Herstellung solcher Waren verwenden.
20.5 Der Kunde darf keine Unternehmen, Gruppen oder Personen beliefern, die in der US Denied Persons List (DPL), den US Special Designated National Lists (SDN) bzw. den Anti-Terror-Listen der Europäischen Union genannt sind oder gegen die der Schweizerische Bundesrat Sanktionen gemäß dem Schweizerischen Bundesgesetz vom 22. Xxxx 2002 über die Umsetzung in- ternationaler Sanktionen erlassen hat.
20.6 Verletzungen der vorstehenden Ver- pflichtungen stellen einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Zolls auf Seiten des Vertragspartners Mängel feststellen, wird der AN auf eigene Kosten zusätzliche, von Cognizant Mobility begrün- determaßen verlangte Maßnahmen ergreifen. Alternativ dazu ist Cognizant Mobility nach alleinigem Ermessen berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenVertrags dar.
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