Export. Die Verpflichtungen von Siemens im Rahmen dieser Vereinbarung setzen voraus, dass der Kunde alle geltenden Export- und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Der Kunde sichert zu, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen oder abgerufen werden, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine Sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (i) er keine Sanktionierte Person ist und (ii) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern). „Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine).„Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (iii) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (iv) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindet.
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Samples: Universal Customer Agreement
Export. 15.1. Dem Kunden und VACOM ist übereinstimmend bewusst, dass für die Ausfuhr der Waren, Software oder Technologie sowie für Erbringung von Dienstleistungen mit grenzüberschreitendem Bezug das europäische, deutsche, amerikanische oder ein etwaiges anderes drittstaatliches Außenwirtschaftsrecht zur Anwendung kommen kann. Daneben bestehen europäische, deutsche, amerikanische oder anderweitige drittstaatliche Embargovorschriften gegen bestimmte Länder oder Personen, Unternehmen und Organisationen, welche die Lieferung, Bereitstellung, Verbringung, Ausfuhr oder Verkauf von Gütern sowie die Durchführung von Dienstleistungen verbieten oder unter Genehmigungsvorbehalt stellen können.
15.2. Für die Erfüllung von nationalen und internationalen Exportvorschriften ist der Kunde allein verantwortlich und verpflichtet sich, die unter 15.1 genannten Vorschriften und Gesetze vollumfänglich anzuerkennen und einzuhalten und keine Lieferungen und Leistungen weder direkt noch indirekt, mittelbar oder unmittelbar an Personen, Unternehmen, Einrichtungen, Organisationen oder in Länder zu verkaufen oder zu erbringen, zu exportieren, zu re- exportieren, weiterzugeben oder anderweitig zugänglich zu machen, sofern die Lieferung oder Leistung gegen Exportbestimmungen oder Embargovorschriften verstößt. Die Verpflichtungen Vertragserfüllung von Siemens VACOM steht unter dem Vorbehalt, dass dieser keine Leistungshindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Export-, Embargo- oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften entgegenstehen.
15.3. Auf Anfrage übermittelt der Kunde angemessene und vollständige Informationen über die Endverwendung der zu liefernden Güter und Dienstleistungen, insbesondere sog. Endverbleibsdokumente, um den Endverbleib und den Verwendungszweck der Lieferung oder Leistung zu überprüfen und gegenüber den zuständigen Ausfuhrkontrollbehörde nachweisen zu können. Eine militärische Endverwendung des Vertragsgegenstande durch den Kunden oder eines Dritten im Rahmen dieser Vereinbarung setzen vorausFalle der Weiterveräußerung ist vor Vertragsschluss, dass der Kunde alle geltenden Export- spätestens bei Kenntnis über diesen Umstand, unverzüglich anzuzeigen.
15.4. Ein Verstoß gegen die in § 15.2. statuierte Verpflichtung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten des Kunden dar und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”)berechtigt VACOM zur außerordentlichen Kündigung oder zum Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung. Der Kunde sichert zu, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in der EU stellt VACOM von allen Schadensersatzansprüchen Dritter oder Straf- und „N“ Bußgeldern frei und leistet Ersatz für ECCN oder „EAR99“ in den USA) alle Aufwendungen und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher AngeboteSchäden, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werdenVACOM durch eine Verletzung der unter 15.2 und 15.3 statuierten Pflichten entstehen.
15.5. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) welche durch Leistungsverzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund von einer Sanktionierten Person heruntergeladen zoll-, embargo-, export- oder abgerufen werdenimportkontrollrechtlicher Vorschriften entstehen, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine Sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (i) er keine Sanktionierte Person ist und (ii) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern). „Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine).„Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (iii) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (iv) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindetsind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Export. Die Verpflichtungen von Siemens im Rahmen dieser Vereinbarung setzen voraus20.1 CI Tech und der Kunde sind sich dar- über einig, dass der rechtswidrige Ex- port, der rechtswidrige Import und/oder die rechtswidrige Verwendung der Wa- ren stets den Geschäftsinteressen bei- der Parteien zuwiderläuft, auch wenn Dritte für einen solchen Gesetzes- oder Regelverstoß verantwortlich sind. Die strikte Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Außenwirtschafts- rechts ist daher eine wesentliche Vo- raussetzung für die Zusammenarbeit zwischen CI Tech und dem Kunden ins- besondere im Hinblick auf US-Export- beschränkungen. Der Export der Wa- ren und/oder der zugehörigen Dokumente kann eine behördliche Ge- nehmigung erfordern, auf die der Kunde alle seine jeweiligen Kunden schrift- lich hinweisen muss.
20.2 CI Tech wird keine seiner Verpflichtun- gen erfüllen, wenn diese Erfüllung ge- gen die geltenden Export- Exportgesetze oder andere Handelsgesetze und Wiederausfuhrkontrollen-vorschrif- ten der Schweiz, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”)bzw. Der Kunde sichert zuanderer Länder oder Ge- richtsbarkeiten verstößt.
20.3 Für die Waren, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen für die eine Export- kontrollgenehmigung oder abgerufen werden, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine Sanktionierte Person oder anderweitig in einer Reex- portgenehmigung gemäß den gelten- den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden-vorschriften der Schweiz, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (i) er keine Sanktionierte Person ist und (ii) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern). „Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine).„Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat anderer Länder bzw. Gerichtsbar- keiten erforderlich ist, oder (ii) die in den einzelnen Lieferdokumenten von CI Tech entsprechend gekennzeichnet wurden, verpflichtet sich der Kunde, alle Exportgesetze und -vorschriften einzuhalten.
20.4 Der Kunde darf die Waren und/oder die zugehörigen Dokumente nicht in Ver- bindung mit rüstungsrelevanten Waren oder der Herstellung solcher Waren verwenden.
20.5 Der Kunde darf keine Unternehmen, Gruppen oder Personen beliefern, die in der US Denied Persons List (DPL), den US Special Designated National Lists (SDN) bzw. den Anti-Terror-Listen der Europäischen Union genannt sind oder gegen die der Schweizerische Bundesrat Sanktionen gemäß dem Schweizerischen Bundesgesetz vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, 22. Xxxx 2002 über die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (iii) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen Umsetzung in- ternationaler Sanktionen erlassen hat.
20.6 Verletzungen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (iv) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindetvorstehenden Ver- pflichtungen stellen einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrags dar.
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Export. Die Verpflichtungen von Siemens im Rahmen dieser der Vereinbarung setzen voraus, dass der Kunde alle geltenden Export- und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Der Kunde sichert zu, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, die im Rahmen dieser der Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen oder abgerufen werden, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine Sanktionierte sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (ia) er keine Sanktionierte Person ist und (iib) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern). „Sanktioniertes Exportlistennummern).„Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine).„Sanktionierte Ukraine). „Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (iiiC) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (ivD) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindet.
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Samples: Xaas Zusatz
Export. Die Verpflichtungen von Siemens im Rahmen dieser Vereinbarung setzen voraus20.1 CI Tech und der Kunde sind sich dar- über einig, dass der rechtswidrige Ex- port, der rechtswidrige Import und/oder die rechtswidrige Verwendung der Wa- ren stets den Geschäftsinteressen bei- der Parteien zuwiderläuft, auch wenn Dritte für einen solchen Gesetzes- oder Regelverstoß verantwortlich sind. Die strikte Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Außenwirtschafts- rechts ist daher eine wesentliche Vo- raussetzung für die Zusammenarbeit zwischen CI Tech und dem Kunden ins- besondere im Hinblick auf US- Exportbeschränkungen. Der Export der Waren und/oder der zugehörigen Do- kumente kann eine behördliche Geneh- migung erfordern, auf die der Kunde alle seine jeweiligen Kunden schriftlich hin- weisen muss.
20.2 CI Tech wird keine seiner Verpflichtun- gen erfüllen, wenn diese Erfüllung ge- gen die geltenden Export- Exportgesetze oder andere Handelsgesetze und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und -vorschrif- ten der Europäischen Union („Exportgesetze”)bzw. Der Kunde sichert zuande- rer Länder oder Gerichtsbarkeiten ver- stößt.
20.3 Für die Waren, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen für die eine Export- kontrollgenehmigung oder abgerufen werden, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine Sanktionierte Person oder anderweitig in einer Reex- portgenehmigung gemäß den gelten- den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (i) er keine Sanktionierte Person ist und (ii) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern). „Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine).„Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von -vorschriften der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat anderer Länder bzw. Gerichtsbarkeiten erfor- derlich ist, oder (ii) die in den einzelnen Lieferdokumenten von CI Tech ent- sprechend gekennzeichnet wurden, verpflichtet sich der Kunde, alle Export- gesetze und -vorschriften einzuhalten.
20.4 Der Kunde darf die Waren und/oder die zugehörigen Dokumente nicht in Ver- bindung mit rüstungsrelevanten Waren oder der Herstellung solcher Waren verwenden.
20.5 Der Kunde darf keine Unternehmen, Gruppen oder Personen beliefern, die in der US Denied Persons List (DPL), den US Special Designated National Lists (SDN) bzw. den Anti-Terror-Listen der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (iii) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen genannt sind.
20.6 Verletzungen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (iv) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindetvorstehenden Ver- pflichtungen stellen einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrags dar.
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Samples: General Terms and Conditions
Export. Die Verpflichtungen Siemens ist nicht zur Erfüllung dieses Vertrags verpflichtet, wenn dieser Erfüllung Hindernisse aufgrund von Siemens im Rahmen dieser Vereinbarung setzen vorausnationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder zollrechtliche Anforderungen oder Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Sie dürfen die App nur entsprechend den Vorgaben des Schweizer Rechts, dass der Kunde alle geltenden Export- des US-Rechts, des deutschen und Wiederausfuhrkontrolleneuropäischen Rechts und anderer geltender Rechtsvorschriften, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Der Kunde sichert zu, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ des Rechts des Hoheitsgebietes, in der EU und „N“ für ECCN dem die App erworben wurde, verwenden, exportieren oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, re- exportieren. Insbesondere darf die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon App nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen in ein Land exportiert oder abgerufen re-exportiert werden, gegen das nach US- oder anderen geltenden Exportbeschränkungen ein Embargo verhängt ist, oder (ii) an einen Empfänger, der in der Liste der “Specially Designated Nationals“ des US-Finanzministeriums, oder in der Denied Persons List' oder der „Entity List“ oder auf „Title 15, Part 740 Supplement 1 Country Group E“ des US- Handelsministeriums oder in sonstigen Personenlisten anderer geltender Exportbeschränkungsgesetze aufgeführt ist. Mit dem Herunterladen bzw. der Nutzung der App erklären und versichern Sie, dass Sie nicht exportiertin einem solchen Land ansässig bzw. auf einer solchen Liste verzeichnet sind. Sie erklären sich auch damit einverstanden, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine Sanktionierte Person oder anderweitig dass Sie diese App nicht in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art diesen Ländern und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (i) er keine Sanktionierte Person ist und (ii) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzernutzen, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst habennach anwendbarem Recht verboten sind, und bestätigtinsbesondere nicht, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen könnenum Nuklearwaffen, Raketen, chemische oder biologische Waffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren. Soweit es für Zwecke der Exportkontrolle durch staatliche Behörden oder Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführenerforderlich ist, während sich der Kunde verpflichtet, haben Sie Siemens auf entsprechende Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlichbezüglich des endgültigen Empfängers, dem Nutzer alle Informationen des endgültigen Bestimmungsortes und der beabsichtigten Nutzung der von Siemens bereitgestellten App, sowie die geltenden relevanten Exportkontrollbestimmungen unverzüglich zur Verfügung zu stellen und stellen. Sie haben Siemens von ihm einzuholenallen Ansprüchen, die erforderlich sindvon staatlichen Stellen oder anderen Dritten gegen Siemens geltend gemacht werden, um weil Sie die Einhaltung vorstehenden Exportkontrollverpflichtungen nicht erfüllt haben, vollumfänglich zu entschädigen und schadlos zu halten. Sie verpflichten sich, Siemens für alle ihr in diesem Zusammenhang entstandenen Verluste und Aufwendungen zu entschädigen, es sei denn, Sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Hiermit ist keine Umkehr der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern). „Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine).„Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (iii) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (iv) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindetBeweislast verbunden.
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Samples: Endbenutzer Lizenzvertrag
Export. Die Verpflichtungen 19.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen Export- und Zollvorschrif- ten einzuhalten und rechtzeitig - sofern erforderlich - die entsprechenden Geneh- migungen einzuholen. Der AN verpflichtet sich, ESG spätestens bei Lieferung über alle anwendbaren Export- und Reexportbeschränkungen und -bestimmun- gen zu informieren und ESG die einschlägigen Ausfuhrkontrollnummern gemäß den Exportlisten der USA, der EU oder anderer Länder mitzuteilen. Darüber hin- aus verpflichtet sich der AN, ESG umgehend nach Abschluss dieses Vertrages oder der Bestätigung einer Bestellung hierunter, soweit vorhanden, über alle von Siemens im Rahmen dieser Vereinbarung setzen vorausESG benötigten Dokumente zu informieren, wie beispielsweise eine Endverbleib- serklärung.
19.2 Der AN verpflichtet sich, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass europäische, US-amerikanische und sonstige geltende Anti-Terror-Vorschriften sowie offizielle schwarze Listen eines Landes beachtet werden. Darüber hinaus garantiert der Kunde alle geltenden Export- und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Der Kunde sichert zuAN, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in sich unter seinen Mitarbeitern, Unterauftragnehmern und anderen Geschäftspartnern keine Gesellschaften, Unternehmen oder Personen befinden, die auf einer der schwarzen Listen der USA, der EU, Deutschlands oder einer Regierung anderer zuständiger Länder stehen.
19.3 Der AN verpflichtet sich, ESG spätestens bei Lieferung alle Zollangaben zur Ver- fügung zu stellen, die nach anwendbaren Zoll- oder handelsrechtlichen Bestim- mungen der USA, der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen oder abgerufen werden, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine Sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (i) er keine Sanktionierte Person ist und (ii) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die anderer Länder erforderlich sind, um die wie beispiels- weise eindeutige Produktbeschreibungen, Angabe des Herkunftslands (zweistel- liger ISO-Code) und Zollwert. Diese Angaben sind auf jeder Rechnung anzuge- ben. Auf Verlangen von ESG und soweit einschlägig wird der AN außerdem eine Erklärung und eine Präferenzbescheinigung zur Verfügung stellen. den AN sowie in diesem Zusammenhang ergriffene Maßnahmen unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens zehn Arbeitstagen auf Kosten des AN zu prüfen, sofern ESG Verdachtsmomente für Mängel vorliegen. Sollte ESG wäh- rend dieser Prüfung in bestimmten Bereichen der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern)Ausfuhrkontrolle und/oder des Zolls auf Seiten des Vertragspartners Mängel feststellen, wird der AN auf eigene Kosten zusätzliche, von ESG begründetermaßen verlangte Maßnahmen ergrei- fen. „Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen Alternativ dazu ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine).„Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US- StaatsministeriumESG nach alleinigem Ermessen berechtigt, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (iii) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (iv) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindetVertrag zurückzutreten.
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Samples: General Terms and Conditions