Common use of Export Clause in Contracts

Export. Der Kunde sichert hiermit zu und bestätigt, dass der Kunde die Voraussetzungen laut den geltenden US- amerikanischen Exportbestimmungen erfüllt und zum Erhalt und zur Nutzung der Lizenzierten Produkte und der entsprechenden technischen Datenblätter berechtigt ist, und dass weder der Kunde noch dessen Vorstandsmitglieder, Führungskräfte oder verbundene Unternehmen auf der Liste des US-Handelsministeriums oder US-Finanzministeriums stehen, auf der Personen oder Unternehmen aufgeführt sind, für die Exportbeschränkungen gelten. Der Kunde darf Lizenzierte Produkte oder damit verbundene technische Daten nur nach vorheriger Erfüllung der anwendbaren Exportbestimmungen einer Gerichtsbarkeit, der der Kunde bzw. die Lizenzierten Produkte unterliegen - einschließlich (ohne Einschränkung) der Beschaffung aller erforderlichen Ausfuhr- oder Wiederausfuhrgenehmigungen vom US-amerikanischen Wirtschaftsministerium oder sonstigen staatlichen Behörden - direkt oder indirekt exportieren oder erneut exportieren oder einer sonstigen Person oder einem sonstigen Unternehmen zwecks Export oder Re-Export zur Verfügung stellen. Der Kunde wird PTC in Bezug auf etwaige Schäden, Verluste, Haftungspflichten oder Aufwendungen (einschließlich Anwaltshonorare) schadlos halten, die infolge einer Nichterfüllung dieser Ziffer seitens des Kunden für PTC entstehen.

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Export. Der Kunde sichert hiermit zu und bestätigt, dass der Kunde Kun de die Voraussetzungen laut den geltenden US- amerikanischen Exportbestimmungen erfüllt und zum Erhalt und zur Nutzung der Lizenzierten Produkte und der entsprechenden technischen Datenblätter berechtigt ist, und dass weder der Kunde noch dessen VorstandsmitgliederVorstandsmi tglieder, Führungskräfte oder verbundene Unternehmen auf der Liste des US-Handelsministeriums oder US-Finanzministeriums stehen, auf der Personen oder Unternehmen aufgeführt sind, für die Exportbeschränkungen gelten. Der Kunde darf Lizenzierte Produkte oder damit verbundene technische Daten nur nach vorheriger Erfüllung der anwendbaren Exportbestimmungen einer Gerichtsbarkeit, der der Kunde bzw. die Lizenzierten Produkte unterliegen - einschließlich (ohne Einschränkung) der Beschaffung aller erforderlichen Ausfuhr- oder Wiederausfuhrgenehmigungen vom US-amerikanischen Wirtschaftsministerium oder sonstigen staatlichen Behörden - direkt oder indirekt exportieren oder erneut exportieren oder einer sonstigen Person oder einem sonstigen Unternehmen zwecks Export oder Re-Export zur Verfügung stellen. Der Kunde wird PTC in Bezug auf etwaige Schäden, Verluste, Haftungspflichten oder Aufwendungen (einschließlich Anwaltshonorare) schadlos halten, die infolge einer Nichterfüllung dieser Ziffer seitens des de s Kunden für PTC entstehen.

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