Common use of Fernwartung Clause in Contracts

Fernwartung. Leistungen der Instandhaltung von Soft- und Hardware ohne örtliche Präsenz (z. B. mittels Datenfernübertragung). Hierunter ist die Verjährungsfrist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen. Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im Allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modell- Bezeichnung) näher spezifiziert.

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Fernwartung. Leistungen der Instandhaltung von Soft- und Hardware ohne örtliche Präsenz (z. B. mittels Datenfernübertragung). Gewährleistungsfrist Hierunter ist die Verjährungsfrist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen. Hardware Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im Allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modell- Bezeichnung) näher spezifiziert.

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Fernwartung. Leistungen der Instandhaltung von Soft- und Hardware ohne örtliche Präsenz (z. B. mittels Datenfernübertragung). Hierunter ist die Verjährungsfrist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen. Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im Allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modell- Modell-Bezeichnung) näher spezifiziert.

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Samples: www.tis-gmbh.de

Fernwartung. Leistungen der Instandhaltung von Soft- und Hardware ohne örtliche Präsenz (z. z.B. mittels Datenfernübertragung). Hierunter ist Ist die Verjährungsfrist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen. Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, Zusatzeinrichtungen gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; , solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im Allgemeinen allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modell- Modell-Bezeichnung) näher spezifiziert.

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Fernwartung. Leistungen der Instandhaltung von Soft- und Hardware oder der Pflege von Software ohne örtliche Präsenz (z. z.B. mittels Datenfernübertragung). ) Hierunter ist die Verjährungsfrist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen. Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, Zusatzeinrichtungen gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im Allgemeinen allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modell- Modell-Bezeichnung) näher spezifiziert.

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