Fernwartung. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, dass dem Auftragnehmer die Leistung im Sinne des Hauptvertrags auch im Rahmen einer sogenannten Fernwartung gestattet wird, sofern dies Teil der Hauptleistung ist. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgenden Bedingungen bezüglich des Fernzugriffs auf die EDV-Systeme des Auftraggebers: • Zu Vermeidung von Reisekosten bei Leistungen, welche keinen Vor-Ort-Termin erfordern, sind sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer einig, dass diese mittels eines Fernzugriffs bearbeitet wer- den können. Dabei werden Anwendungsprogramme auf den IT Systemen des Auftraggebers aus geführt und auf den IT Systemen des Auftraggebers dargestellt und bedient. Die Kommunikation vom Standort des Auftraggebers zum Standort des Auftragnehmers erfolgt mittels einer gesicherten Ver- bindung über das Internet. • Die jederzeitige Trennung der Fernwartungsverbindung bzw. Trennen des VPN Tunnels kann jeder- zeit sofort durch Router/Modem Ausschalten unter Verlust der gesamten Internetverbindung erfol- gen. Alternativ kann der Tunnel (verschlüsselte Datenverbindung zum Auftragnehmer) in der Firewall deaktiviert werden. • Auf Anforderung übersenden wir die Daten zur Deaktvierung des Tunnels bzw. dessen Benutzer- kennung und dessen Key zur Einwahl. • Die Fernwartung erfolgt lokal bei vom Auftraggeber betriebenen Servern und Systemen über Team- Viewer, ScreenConnect oder eine alternative technische Variante, wobei der Auftraggeber parallel die Aktivitäten des Auftragnehmers überwachen und somit kontrollieren kann. Sofern ein Zugriff auf einen Arbeitsplatzrechner stattfindet, wird dieser Zugriff nur nach vorheriger Benachrichtigung und Zustimmung des jeweiligen Benutzers stattfinden. Die Zustimmung kann durch telefonische Absprache oder mittels Freigabe der Remotesitzung durch den Benutzer in der entspre- chenden Software erfolgen.
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Fernwartung. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, dass dem Auftragnehmer die Leistung im Sinne des Hauptvertrags auch im Rahmen einer sogenannten Fernwartung gestattet wird, sofern dies Teil der Hauptleistung ist. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgenden Bedingungen bezüglich be- züglich des Fernzugriffs auf die EDV-Systeme des Auftraggebers: • Zu Vermeidung von Reisekosten bei Leistungen, welche keinen Vor-Ort-Termin erfordern, sind sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer einig, dass diese mittels eines Fernzugriffs bearbeitet wer- den können. Dabei werden Anwendungsprogramme auf den IT Systemen des Auftraggebers aus aus- geführt und auf den IT Systemen des Auftraggebers dargestellt und bedient. Die Kommunikation vom Standort des Auftraggebers zum Standort des Auftragnehmers erfolgt mittels einer gesicherten Ver- bindung über das Internet. • Die jederzeitige Trennung der Fernwartungsverbindung bzw. Trennen des VPN Tunnels kann jeder- zeit sofort durch Router/Modem Ausschalten ausschalten unter Verlust der gesamten Internetverbindung erfol- gen. Alternativ kann der Tunnel (verschlüsselte Datenverbindung zum Auftragnehmer) in der Firewall deaktiviert werden. • Auf Anforderung übersenden wir die Daten zur Deaktvierung des Tunnels bzw. dessen Benutzer- kennung und dessen Key zur Einwahl. • Die Fernwartung erfolgt lokal bei vom Auftraggeber betriebenen Servern und Systemen über Team- ViewerTe- amViewer, ScreenConnect oder eine alternative technische Variante, wobei der Auftraggeber parallel die Aktivitäten des Auftragnehmers überwachen und somit kontrollieren kann. • Sofern ein Zugriff auf einen Arbeitsplatzrechner stattfindet, wird dieser Zugriff nur nach vorheriger Benachrichtigung und Zustimmung des jeweiligen Benutzers stattfinden. Die Zustimmung kann durch telefonische Absprache oder mittels Freigabe der Remotesitzung durch den Benutzer in der entspre- chenden entsprechenden Software erfolgen.
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Fernwartung. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, dass dem Auftragnehmer die Leistung im Sinne des Hauptvertrags auch im Rahmen einer sogenannten Fernwartung gestattet wird, sofern dies Teil der Hauptleistung ist. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgenden Bedingungen bezüglich be- züglich des Fernzugriffs auf die EDV-Systeme des Auftraggebers: • Zu Vermeidung von Reisekosten bei Leistungen, welche keinen Vor-Ort-Termin erfordern, sind sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer einig, dass diese mittels eines Fernzugriffs bearbeitet wer- den können. Dabei werden Anwendungsprogramme auf den IT Systemen des Auftraggebers aus geführt ausge- führt und auf den IT Systemen des Auftraggebers dargestellt und bedient. Die Kommunikation vom Standort des Auftraggebers zum Standort des Auftragnehmers erfolgt mittels einer gesicherten Ver- bindung über das Internet. • Die jederzeitige Trennung der Fernwartungsverbindung bzw. Trennen des VPN Tunnels kann jeder- zeit jederzeit sofort durch Router/Modem Ausschalten ausschalten unter Verlust der gesamten Internetverbindung erfol- generfolgen. Alternativ kann der Tunnel (verschlüsselte Datenverbindung zum Auftragnehmer) in der Firewall deaktiviert de- aktiviert werden. • Auf Anforderung übersenden wir die Daten zur Deaktvierung des Tunnels bzw. dessen Benutzer- kennung und dessen Key zur Einwahl. • Die Fernwartung erfolgt lokal bei vom Auftraggeber betriebenen Servern und Systemen über Team- ViewerTe- amViewer, ScreenConnect oder eine alternative technische Variante, wobei der Auftraggeber parallel die Aktivitäten des Auftragnehmers überwachen und somit kontrollieren kann. • Sofern ein Zugriff auf einen Arbeitsplatzrechner stattfindet, wird dieser Zugriff nur nach vorheriger Benachrichtigung und Zustimmung des jeweiligen Benutzers stattfinden. Die Zustimmung kann durch telefonische Absprache oder mittels Freigabe der Remotesitzung durch den Benutzer in der entspre- chenden Software erfolgen.
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Fernwartung. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, dass dem Auftragnehmer die Leistung im Sinne des Hauptvertrags auch im Rahmen einer sogenannten Fernwartung gestattet wird, sofern dies Teil der Hauptleistung ist. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgenden Bedingungen bezüglich be- züglich des Fernzugriffs auf die EDV-Systeme des Auftraggebers: • Zu Vermeidung von Reisekosten bei Leistungen, welche keinen Vor-Ort-Termin erfordern, sind sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer einig, dass diese mittels eines Fernzugriffs bearbeitet wer- den können. Dabei werden Anwendungsprogramme auf den IT Systemen des Auftraggebers aus geführt ge- führt und auf den IT Systemen des Auftraggebers dargestellt und bedient. Die Kommunikation vom Standort des Auftraggebers zum Standort des Auftragnehmers erfolgt mittels einer gesicherten Ver- bindung über das Internet. • Die jederzeitige Trennung der Fernwartungsverbindung bzw. Trennen des VPN Tunnels kann jeder- zeit jederzeit sofort durch Router/Modem Ausschalten unter Verlust der gesamten Internetverbindung erfol- generfolgen. Alternativ kann der Tunnel (verschlüsselte Datenverbindung zum Auftragnehmer) in der Firewall deaktiviert de- aktiviert werden. • Auf Anforderung übersenden wir die Daten zur Deaktvierung des Tunnels bzw. dessen Benutzer- kennung und dessen Key zur Einwahl. • Die Fernwartung erfolgt lokal bei vom Auftraggeber betriebenen Servern und Systemen über Team- Viewer, ScreenConnect oder eine alternative technische Variante, wobei der Auftraggeber parallel die Aktivitäten des Auftragnehmers überwachen und somit kontrollieren kann. Sofern ein Zugriff auf einen Arbeitsplatzrechner stattfindet, wird dieser Zugriff nur nach vorheriger Benachrichtigung und Zustimmung des jeweiligen Benutzers stattfinden. Die Zustimmung kann durch telefonische Absprache Abspra- che oder mittels Freigabe der Remotesitzung durch den Benutzer in der entspre- chenden entsprechenden Software erfolgen.
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Fernwartung. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, dass dem Auftragnehmer die Leistung dieLeistung im Sinne des Hauptvertrags auch im Rahmen einer sogenannten Fernwartung gestattet wird, sofern dies Teil der Hauptleistung ist. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgenden Bedingungen bezüglich des Fernzugriffs auf die EDV-Systeme des Auftraggebers: • Zu Vermeidung von Reisekosten bei Leistungen, welche keinen Vor-Ort-Termin erfordern, sind sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer einig, dass diese mittels eines Fernzugriffs bearbeitet wer- den können. Dabei werden Anwendungsprogramme auf den IT IT-Systemen des Auftraggebers aus geführt ausgeführt und auf den IT IT-Systemen des Auftraggebers dargestellt und bedient. Die Kommunikation vom Standort des Auftraggebers zum Standort des Auftragnehmers erfolgt mittels einer gesicherten Ver- bindung Verbindung über das Internet. • Die jederzeitige Trennung der Fernwartungsverbindung bzw. Trennen des VPN Tunnels kann jeder- zeit sofort durch Router/Modem Ausschalten unter Verlust der gesamten Internetverbindung erfol- generfolgen. Alternativ kann der Tunnel (verschlüsselte Datenverbindung zum Auftragnehmer) in der Firewall deaktiviert werdendeaktiviertwerden. • Auf Anforderung übersenden wir die Daten zur Deaktvierung Deaktivierung des Tunnels bzw. dessen Benutzer- kennung Benutzerkennung und dessen Key zur Einwahl. • Die Fernwartung erfolgt lokal bei vom Auftraggeber betriebenen Servern und Systemen über Team- Viewer, ScreenConnect oder eine alternative technische VariantetechnischeVariante, wobei der Auftraggeber parallel die Aktivitäten des Auftragnehmers überwachen und somit kontrollieren kann. Sofern ein Zugriff auf einen Arbeitsplatzrechner stattfindet, wird dieser Zugriff nur nach vorheriger Benachrichtigung und Zustimmung des jeweiligen Benutzers stattfinden. Die Zustimmung kann durch telefonische Absprache oder mittels Freigabe der Remotesitzung durch den Benutzer in der entspre- chenden entsprechenden Software erfolgen.
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Fernwartung. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, dass dem Auftragnehmer die Leistung dieLeistung im Sinne des Hauptvertrags auch im Rahmen einer sogenannten Fernwartung gestattet wird, sofern dies Teil der Hauptleistung ist. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgenden Bedingungen bezüglich des Fernzugriffs auf die EDV-Systeme des Auftraggebers: • Zu Vermeidung von Reisekosten bei Leistungen, welche keinen Vor-Ort-Termin erfordern, sind sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer einig, dass diese mittels eines Fernzugriffs bearbeitet wer- den können. Dabei werden Anwendungsprogramme auf den IT IT-Systemen des Auftraggebers aus aus- geführt und auf undauf den IT Systemen des Auftraggebers dargestellt und bedient. Die Kommunikation vom Standort des Auftraggebers zum Standort des Auftragnehmers erfolgt mittels einer gesicherten Ver- bindung Verbindung über das Internet. • Die jederzeitige Trennung der Fernwartungsverbindung bzw. Trennen des VPN Tunnels kann jeder- zeit sofort durch Router/Modem Ausschalten ausschalten unter Verlust der gesamten Internetverbindung erfol- generfolgen. Alternativ kann der Tunnel (verschlüsselte Datenverbindung zum Auftragnehmer) in der Firewall deaktiviert werden. • Auf Anforderung übersenden wir die Daten zur Deaktvierung Deaktivierung des Tunnels bzw. dessen Benutzer- kennung bzw.dessen Benutzerkennung und dessen Key zur Einwahl. • Die Fernwartung erfolgt lokal bei vom Auftraggeber betriebenen Servern und Systemen über Team- ViewerTeamViewer, ScreenConnect oder eine alternative technische Variante, wobei der Auftraggeber parallel die Aktivitäten des Auftragnehmers überwachen und somit kontrollieren kann. • Sofern ein Zugriff auf einen Arbeitsplatzrechner stattfindet, wird dieser Zugriff nur nach vorheriger Benachrichtigung und Zustimmung des jeweiligen Benutzers stattfinden. Die Zustimmung kann durch telefonische Absprache oder mittels Freigabe der Remotesitzung durch den Benutzer in der entspre- chenden entsprechenden Software erfolgen.
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