Common use of Feststellung Clause in Contracts

Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: - ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschä- digten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsver- trag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls; - die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; - die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen; - die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten; - den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, wenn kein Unterversi- cherungsverzicht gegeben ist.

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Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: - ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschä- digten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsver- trag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles; - die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; - die Restwerte Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen; - die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten; - den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, wenn kein Unterversi- cherungsverzicht gegeben ist.

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Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: - ein Verzeichnis der abhandengekommenenabhanden gekommenen, der zerstörten und beschä- digten der beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsver- trag in Frage kommenden Versicherungswerte Xxxxxx mit den dazugehörigen Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls; - , • die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; - , • die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen; - , • die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten; - den Wert . Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, muss zudem der Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen unmittelbar vor Eintritt zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, wenn kein Unterversi- cherungsverzicht gegeben istVersicherungsfalls enthalten sein.

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Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthaltenent- halten: - ein Verzeichnis der abhandengekommenenabhanden gekommenen, zerstörten zer- störten und beschä- digten beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Versicherungsfalls; - Versicherungsfalles, – die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; - Wiederbeschaf- fungskosten, – die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen; - Sa- chen, – die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten; - , Ertragsausfall und den versicherten Miet- ausfall bzw. Mietwert, – den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfallsver- sicherten Sachen, wenn kein Unterversi- cherungsverzicht Unterversicherungs- verzicht gegeben ist.

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Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: - ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschä- digten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsver- trag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls; - die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; - die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen; - die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten; - den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, wenn kein Unterversi- cherungsverzicht gegeben ist.

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