Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: 15.4.1 ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls; 15.4.2 die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; 15.4.3 alle sonstigen nach Ziffer 12 maßgebenden Tatsachen, insbesondere die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen; 15.4.4 die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten.
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Samples: Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Hausratversicherung
Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
15.4.1 4.1. ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles;
15.4.2 4.2. die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
15.4.3 alle sonstigen nach Ziffer 12 maßgebenden Tatsachen, insbesondere 4.3. die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen;
15.4.4 4.4. die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;
4.5. den Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
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Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Dauercampingversicherung
Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
15.4.1 15.4.1. ein Verzeichnis der abhanden gekommenenabhandengekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles;
15.4.2 15.4.2. die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
15.4.3 alle sonstigen nach Ziffer 12 maßgebenden Tatsachen, insbesondere 15.4.3. die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen;
15.4.4 15.4.4. die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;
15.4.5. den Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
15.4.1 27.4.1 ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte Versiche- rungswerte zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles;
15.4.2 27.4.2 die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
15.4.3 alle sonstigen nach Ziffer 12 maßgebenden Tatsachen, insbesondere 27.4.3 die Restwerte, Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;
15.4.4 27.4.4 die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten.
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Samples: Produktbezogene Bedingungen
Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
15.4.1 14.4.1 ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles;
15.4.2 14.4.2 die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
15.4.3 alle sonstigen nach Ziffer 12 maßgebenden Tatsachen, insbesondere 14.4.3 die Restwerte, Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;
15.4.4 14.4.4 die nach dem Versicherungsvertrag versicherten KostenKosten und den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert.
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Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthaltenent- halten:
15.4.1 17.4.1 ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten zerstör- ten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden kom- menden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersi- cherungsfalles;
15.4.2 17.4.2 die Wiederherstellungs- und WiederbeschaffungskostenWiederbeschaffungskos- ten;
15.4.3 alle sonstigen nach Ziffer 12 maßgebenden Tatsachen, insbesondere 17.4.3 die Restwerte, Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;
15.4.4 17.4.4 die nach dem Versicherungsvertrag versicherten KostenKos- ten.
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Samples: Transportversicherung – Werkverkehr Plus Versicherung