Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen sollen – je nach Absprache – enthalten: 10.4.1 im Sachschadenfall: a) die ermittelten oder vermuteten Ursachen und den Zeit- punkt, von dem an der Sachschaden für den Versiche- rungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war; b) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungs- falls; c) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; d) die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen; e) die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kos- ten; f) ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche einen versicherten Mietausfallschaden beeinflussen. 10.4.2 im Ertragsschadenfall: a) Gewinn- und Verlustrechnungen für das laufende Ge- schäftsjahr bis zum Beginn der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung und für das vorausgegangene Geschäftsjahr; b) Gewinn- und Verlustrechnungen, aus denen zu entneh- men ist, wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Unterbrechungszeitraumes ohne die versicherte Un- terbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebes entwi- ckelt hätten; c) Gewinn- und Verlustrechnungen, aus denen zu entneh- men ist, wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Unterbrechungszeitraumes infolge der versicherten Unterbrechung oder Beeinträchtigung gestaltet haben; d) ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche den versicherten Unterbrechungsschaden beeinflussen. Die Sachverständigen haben in den Gewinn- und Verlust- rechnungen die Bestimmungen zum Ertragsausfallschaden zu berücksichtigen. Alle Arten von Kosten sind gesondert auszuweisen; die fortlaufenden Kosten sind zu kennzeich- nen.
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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions, Business Insurance Terms and Conditions
Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen sollen – je nach Absprache – müssen enthalten:
10.4.1 im Sachschadenfall:
a) die ermittelten oder vermuteten Ursachen und den Zeit- punkt, von dem an der Sachschaden für den Versiche- rungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war;
b) ein Verzeichnis der abhanden gekommenenabhandengekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungs- falls;Versicherungsfalles. Wenn den Sachverständigen eine Beurteilung, ob bzw. welche Sachen vorhanden waren, nicht möglich ist (z.B. bei verbrannten Sachen), halten sie das in dem Gutachten fest.
cb) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
d) die Restwerte, ; Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;
e) die ; nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kos- ten;Kosten; Ertragsausfallschäden
f) ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche einen versicherten Mietausfallschaden beeinflussen.
10.4.2 im Ertragsschadenfall:
a) i. Gewinn- und Verlustrechnungen für das laufende Ge- schäftsjahr Geschäftsjahr bis zum Beginn der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung und für das vorausgegangene Geschäftsjahr;
b) ii. eine Gewinn- und VerlustrechnungenVerlustrechnung, aus denen der zu entneh- men entnehmen ist, wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Unterbrechungszeitraumes Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit ohne die versicherte Un- terbrechung Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebes entwi- ckelt entwickelt hätten;,
c) iii. eine Gewinn- und VerlustrechnungenVerlustrechnung, aus denen der zu entneh- men entnehmen ist, wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Unterbrechungszeitraumes Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit infolge der versicherten Unterbrechung oder Beeinträchtigung gestaltet haben;,
d) iv. ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche den versicherten Unterbrechungsschaden Ertragsausfallschaden beeinflussen. .
c) Die Sachverständigen haben in den Gewinn- und Verlust- rechnungen Verlustrechnungen die Bestimmungen zum Ertragsausfallschaden zu berücksichtigen. Alle Arten von Kosten sind gesondert auszuweisen; die fortlaufenden Kosten sind zu kennzeich- nenkennzeichnen.
d) bei Mietausfallschäden
i. den versicherten Mietausfall;
ii. ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche den versicherten Mietausfallschaden beeinflussen.
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Samples: Inhaltsversicherung Für Bäckereien, Inhaltsversicherung Für Gastronomie
Feststellung. 15.4.1 Die Feststellungen der Sachverständigen sollen – je nach Absprache – müssen enthalten:
10.4.1 im Sachschadenfall:
a) die ermittelten oder vermuteten Ursachen und den Zeit- punkt, von dem an der Sachschaden für den Versiche- rungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war;
b) ein Verzeichnis der abhanden gekommenenabhandengekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen Sa- chen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungs- fallsVersicherungsfalls;
b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaf- fungskosten;
c) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
d) die Restwerte, Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;
ed) die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kos- ten;
f) ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche einen versicherten Mietausfallschaden beeinflussenversicher- ten Kosten.
10.4.2 im Ertragsschadenfall15.4.2 Bei Ertragsausfallschäden müssen die Feststellungen der Sachverständigen Folgendes enthalten:
a) Gewinn- und Verlustrechnungen für das laufende Ge- schäftsjahr laufen- de Geschäftsjahr bis zum Beginn der Betriebsunterbrechung Betriebs- unterbrechung oder -beeinträchtigung und für das vorausgegangene Geschäftsjahr;
b) eine Gewinn- und VerlustrechnungenVerlustrechnung, aus denen der zu entneh- men entnehmen ist, wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Unterbrechungszeitraumes Unterbrechungszeit- raumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit ohne die versicherte Un- terbrechung Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebes entwi- ckelt entwickelt hätten;
c) eine Gewinn- und VerlustrechnungenVerlustrechnung, aus denen der zu entneh- men entnehmen ist, wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Unterbrechungszeitraumes Unterbrechungszeit- raumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit infolge der versicherten Unterbrechung oder Beeinträchtigung gestaltet haben;
d) ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche den versicherten Unterbrechungsschaden Ertragsausfallschaden beeinflussen. Die Sachverständigen haben in den Gewinn- und Verlust- rechnungen Verlustrechnungen die Bestimmungen zum Ertragsausfallschaden Ertrags- ausfallschaden zu berücksichtigen. Alle Arten von Kosten sind gesondert auszuweisen; die fortlaufenden fortlaufen- den Kosten sind zu kennzeich- nenkennzeichnen.
15.4.3 Bei Mietausfallschäden müssen die Feststellungen der Sachverständigen Folgendes enthalten:
a) den versicherten Mietausfall;
b) ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche den versicherten Mietausfallschaden beeinflussen.
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Samples: Gewerbe Sachversicherung
Feststellung. Die Feststellungen der Sachverständigen sollen – je nach Absprache Ab- sprache – enthalten:
10.4.1 im Sachschadenfall:
a) die ermittelten oder vermuteten Ursachen und den Zeit- punkt, von dem an der Sachschaden für den Versiche- rungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war;
b) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte Versi- cherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungs- fallsVersicherungsfalls;
c) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
d) die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen;
e) die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kos- ten;Kosten.
f) ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche einen ei- nen versicherten Mietausfallschaden beeinflussen.
10.4.2 im Ertragsschadenfall:
a) Gewinn- und Verlustrechnungen für das laufende Ge- schäftsjahr bis zum Beginn der Betriebsunterbrechung oder o- der -beeinträchtigung und für das vorausgegangene GeschäftsjahrGe- schäftsjahr;
b) Gewinn- und Verlustrechnungen, aus denen zu entneh- men ist, wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Unterbrechungszeitraumes ohne die versicherte Un- terbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebes entwi- ckelt hätten;
c) Gewinn- und Verlustrechnungen, aus denen zu entneh- men ist, wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Unterbrechungszeitraumes infolge der versicherten Unterbrechung oder Beeinträchtigung gestaltet haben;
d) ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche den versicherten Unterbrechungsschaden beeinflussen. Die Sachverständigen haben in den Gewinn- und Verlust- rechnungen die Bestimmungen zum Ertragsausfallschaden zu berücksichtigen. Alle Arten von Kosten sind gesondert auszuweisen; die fortlaufenden Kosten sind zu kennzeich- nen.
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