Common use of Garantie Clause in Contracts

Garantie. Garantiedauer, Verjährungsfristen. Es bestehen die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - Mängel, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Schreiner Und Innenausbauarbeiten, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Schreiner Und Innenausbauarbeiten

Garantie. GarantiedauerAb Montage oder ab Lieferausgang Hydrotool AG: 2 Jahre. Gesetzliche Grundlagen: SIA 118 Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein / OR Artikel 210 Abs. 1 Gewährleistung Die Garantiefrist ab Inbetriebnahme bei Neubau: 2 Jahre auf mechanische und elektrische Bauteile Die Garantie gilt sofort ab dem Einbaudatum oder ab dem Zeitpunkt der Lieferung (Ausgehend Hydrotool AG). Nach einem Hochwasser, VerjährungsfristenBrand, Vandalismus, Änderungen durch Personen nicht von Hydrotool AG, Erosionen oder elementare Schäden erlöschen alle Garantie Ansprüche sofort. Garantie werden erst akzeptiert, sofern der Antragsteller ein vollwertiges Dokument inkl. Mangeldatum, Bild zur Garantie, Kontaktperson vor Ort und zur Garantie, und Objekt mit Adresse an Hydrotool AG sendet und Hydrotool AG die Garantie schriftlich bestätigt. Sollte Hydrotool AG die Garantie schriftlich bestätigen, kann Hydrotool AG entscheiden wann die Garantiearbeiten ausgeführt werden. In der Regel innert 12 Monaten, ohne Voranmeldung. Hydrotool AG behält sich vor, vor Ort die Lage nochmals zu begutachten. Sollte vor Ort sich keine Garantie abzeichnen werden die Präsenzzeit, Reparatur, das Material, Fahrzeit und Kilometer verrechnet. Alle Zahlungen sind unabhängig des Punkt innerhalb der oben genannten Fristen (in der Regel: 20 Tage) zu bezahlen. Produkte welche ersetzt werden müssen oder Bauteile welchen Schaden genommen haben, werden verrechnet. Auf diese Bauteile gelten ab sofort keine Garantie mehr. Sollte es zu einem Garantiefall kommen, so werden Garantiearbeiten während den normalen Arbeitszeiten (Punkt 10) ausgeführt. Garantiearbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeiten werden in Rechnung gestellt und gelten NICHT als Garantieleistung und müssen von Hydrotool AG nicht geleistet werden. Wird keine Wartung gemäss zusätzlichem Wartungsvertrag von Hydrotool AG während der Garantiefristen von der Firma Hydrotool AG durchgeführt, übernimmt Sie keinerlei Haftung. Der Torantrieb, das Tor und das Elektrische Zubehör sind keine festen Bauteile. Diese haben die normalen Garantiefristen von 2 Jahre. Es bestehen gibt keine Garantie bei ersetzten oder reparierten Produkten. Das gilt für Reparaturen, Serviceaufträge, Nachrüstungen, Anpassungen oder dergleichen. Verlängerte Garantien (Wie zb. Beim MST 250) ausschliesslich mit Wartungsvertrag von und auszuführen mit Hydrotool AG während der gesamten verlängerten Garantiezeit. Ansonsten gelten die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ normalen 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzwJahre. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Verlängerte Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben müssen schriftlich durch Hydrotool AG bestätigt werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - Ansonsten sind diese nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - Mängel, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wirdgültig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions

Garantie. GarantiedauerVELUX leistet gegenüber Endverbrauchern folgende Garantie: • Für VELUX Dachflächenfenster einschließlich Scheiben, VerjährungsfristenVELUX Elektrofenster INTEGRA® einschließlich Scheiben, VELUX Solarfenster einschließlich Scheiben, VELUX Flachdach-Fenster einschließlich Scheiben, VELUX Eindeckrahmen und VELUX Einbauprodukten (z. B. Laibungen, Stockverlängerungen, Unterdachschürzen und Dampfbremsen-Manschetten) sowie für das VELUX Modulare Oberlicht-System 10 Jahre. Es bestehen die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr Garantie Verschleißteile wie beispielsweise Dichtungen, Luftfilter usw. als auch VELUX Motore und VELUX Elektronik sowie Motore für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ 2 das VELUX Modulare Oberlicht-System sind davon ausgenommen. Für diese Verschleißteile und Produkte leisten wir 3 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ Garantie. • Für VELUX Ersatzverglasungen leisten wir 5 Jahre Garantie • Für VELUX Tageslicht-Spot, VELUX Sonnenschutzprodukte, VELUX Bedienungszubehör, VELUX Motore, VELUX Elektronik, VELUX Elektrozubehör und VELUX Smart Ventilation 3 Jahre, ausgenommen Batterien und Akkumulatoren. • Für von VELUX bereitgestellte Ersatzteile sowie alle übrigen VELUX Produkte leisten wir 2 Jahre Garantie. VELUX übernimmt keine Haftung für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werdenSchäden an Rollläden und Markisetten, welche in Gebieten mit Minus- Temperaturen oder mit Schneefällen ohne fachgerecht montierte Schneefangnasen oder Schneerechen entstehen. Die Garantieleistungen umfassen Garantiefrist beginnt mit der Übergabe an den Endverbraucher. Bei Verkauf durch gewerbliche Wiederverkäufer beginnt die Frist gegenüber dem Endverbraucher (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ffKSchG)) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für mit Übergabe an den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation Endverbraucher durch den Besteller - MängelWiederverkäufer, dies unter der Bedingung, dass die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau Übergabe an den Endverbraucher nachweislich nicht später als längstens 6 Monate nach den Einbau während dem auf der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wirdWare ersichtlichen Produktionsdatum erfolgt.

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Samples: Service Und Montagevertrag

Garantie. Garantiedauer, Verjährungsfristen. Es bestehen die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr 9.1 In Erweiterung der gesetzlichen Regelung übernehmen wir ab Lieferung der Ware für diese eine Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ die fortdauernde Mangelfreiheit. Die Dauer der Garantie ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich und zwar wie folgt: Alle ETAC Hygiene Ware Material- und Herstellungsfehler 5 Jahre Alltagshilfen Alle ETAC Alltagshilfen Material- und Herstellungsfehler 5 Jahre Star Kissen Alle Luftkissen 2 Jahre Rollstühle Next Comfort Material- und/oder Montagefehler 5 Jahre Next Comfort Rückenlehne, Armlehne, Fußplatte 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ Cross Rahmen 5 Jahre Cross Fußplatte 1 Jahr Cross XL Rahmen, Material- und/oder Montagemängel 5 Jahre Cross XL Rücken-, Armlehne, Fußplatte Material- und/oder Mon- tagemängel 1 Jahr Transfer- und Umlage- rungshilfen Nur Material- und Produktionsfehler 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ Rampen 2 Jahre Pädiatrie R82 Schweißnähte an Metallgestellen 5 Jahre Verarbeitung und Material 2 Jahre Akkus 6 Monate Convaid Schweißnähte an Metallgestellen 5 Jahre Verarbeitung und Material 2 Jahre Molift 2 Jahre Batterien 1 Jahr 9.2 Soweit es sich bei der betroffenen Ware um Demoware im Sinne der Ziff. 3.1. handelt, beträgt die Garantie- zeit abweichend zu dem Vorstehenden 1 Jahr. Grundsätzlich ausgenommen von jeder Garantie für verdeckte Mängel ist (SIA Norm 1181) Ware, deren Seriennummer (CE-Kennzeichnung) geändert, entstellt oder entfernt worden sind sowie (2) Verschleiß- teile wie z. X. Xxxx- und Rückenbezüge, Bremszüge, Räder, Filter, Schläuche oder Verbrauchsmaterialien. 9.3 Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzwGarantie erlischt, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur täglichen Pflege und/oder Wartung gemäß der vom Hersteller vorgegebenen und/oder in der Bedienungsanleitung genannten Richtlinien und Intervallen nicht nachkommt. ab BauabnahmeDies gilt auch, wenn ein Mangel auf unsachgemäßer Handhabung oder Montage der Ware beruht. Als Gültigkeitsnachweis gilt Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn sich das Produkt anhand seiner Seriennummer identifizier- en lässt. Von der Werkvertrag bzw. Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben durch falsche Verwendung oder Fahrlässigkeit verursacht werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- Garantie erlischt, wenn Ersatz- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch Zubehörteile von Drittanbietern verwendet werden oder wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle das Produkt von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler einer Person repariert oder Mängel in der massgeblichen Detailplanungmodifiziert wird, die nicht von uns autorisiert und geschult ist. Wir behalten uns das Recht vor, das fragliche Produkt sowie die relevanten Unterlagen in Augen- schein zu nehmen, bevor ein Garantieanspruch anerkannt wird. Auch die Xxxx der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - MängelMängelbeseitigung obliegt uns. Der Käufer ist verpflichtet, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wirduns das betroffene Produkt auszuhändigen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Garantie. Garantiedauer, Verjährungsfristen. Es bestehen die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr 9.1 In Erweiterung der gesetzlichen Regelung übernehmen wir ab Lieferung der Ware für diese eine Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ die fortdauernde Mangelfreiheit. Die Dauer der Garantie ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich und zwar wie folgt: Alle ETAC Hygiene Ware Material- und Herstellungsfehler 5 Jahre Alltagshilfen Alle ETAC Alltagshilfen Material- und Herstellungsfehler 5 Jahre Star Kissen Alle Luftkissen 3 Jahre Rollstühle Next Comfort Material- und/oder Montagefehler 5 Jahre Next Comfort Rückenlehne, Armlehne, Fußplatte 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ Cross Rahmen 5 Jahre Cross Fußplatte 1 Jahr Cross XL Rahmen, Material- und/oder Montagemängel 5 Jahre Cross XL Rücken-, Armlehne, Fußplatte Material- und/oder Mon- tagemängel 1 Jahr Elektrorollstühle Ersatzteile Rahmen und alle mechanischen Teile 2 Jahre Garantie für Motoren und alle Mängel (SIA Norm 118) □ elektro- nischen Bauteile 2 Jahre Sonstige Ersatzteile 2 Jahre Batterien 1 Jahr Transfer- und Umlage- rungshilfen Nur Material- und Produktionsfehler 2 Jahre Rampen 2 Jahre Pädiatrie R82 Schweißnähte an Metallgestellen 5 Jahre Verarbeitung und Material 2 Jahre Convaid Schweißnähte an Metallgestellen 5 Jahre Verarbeitung und Material 2 Jahre 9.2 Soweit es sich bei der betroffenen Ware um Demoware im Sinne der Ziff. 3.1. handelt, beträgt die Garantie- zeit abweichend zu dem Vorstehenden 1 Jahr. Grundsätzlich ausgenommen von jeder Garantie für verdeckte Mängel ist (SIA Norm 1181) Ware, deren Seriennummer (CE-Kennzeichnung) geändert, entstellt oder entfernt worden sind sowie (2) Verschleiß- teile wie z. X. Xxxx- und Rückenbezüge, Bremszüge, Räder, Filter, Schläuche oder Verbrauchsmaterialien. 9.3 Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzwGarantie erlischt, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur täglichen Pflege und/oder Wartung gemäß der vom Hersteller vorgegebenen und/oder in der Bedienungsanleitung genannten Richtlinien und Intervallen nicht nachkommt. ab BauabnahmeDies gilt auch, wenn ein Mangel auf unsachgemäßer Handhabung oder Montage der Ware beruht. Als Gültigkeitsnachweis gilt Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn sich das Produkt anhand seiner Seriennummer identifizier- en lässt. Von der Werkvertrag bzw. Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben durch falsche Verwendung oder Fahrlässigkeit verursacht werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- Garantie erlischt, wenn Ersatz- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch Zubehörteile von Drittanbietern verwendet werden oder wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle das Produkt von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler einer Person repariert oder Mängel in der massgeblichen Detailplanungmodifiziert wird, die nicht von uns autorisiert und geschult ist. Wir behalten uns das Recht vor, das fragliche Produkt sowie die relevanten Unterlagen in Augen- schein zu nehmen, bevor ein Garantieanspruch anerkannt wird. Auch die Xxxx der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - MängelMängelbeseitigung obliegt uns. Der Käufer ist verpflichtet, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wirduns das betroffene Produkt auszuhändigen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Garantie. GarantiedauerDie Garantie beträgt für Motorantriebe und Steuerungen zwei Jahre ab Rechnungsdatum. Bar-Rückbehalte als Sicherstellung der Garantiepflichten sind ausgeschlossen. Sie erstreckt sich ausschliesslich auf Ersatz der mangelhaften Ware. Diese wird kostenlos ersetzt. Allfällige Mehraufwendungen wie Montagekosten, Verjährungsfristenzusätzliche Anfahrten und Spesen werden nicht vergütet. Es bestehen Ausschlüsse: • Nicht unter Garantie fallen Mängel infolge grobfahrlässiger Behandlung, Schäden durch extremen Sturm und Hagelschlag, Bedienung bei Vereisung, leichtere Abriebschäden, Ausbleichungen bei Spezialfarben, Ersetzen der einem normalen Verschleiss unterliegenden Bestandteile sowie Reinigungsschäden. • Für Fleckenbildung im Holz infolge Naturbehandlung wird jede Haftung abgelehnt. Querschliff muss toleriert werden. • Xxxxxxxxxx verzinkte Eisenbleche haben eine den SIA-Vorschriften entsprechende Schichtdicke. Ohne zusätzlichen Farbanstrich bauseits kann kein dauerhafter Rostschutz gewährleistet werden. • Tore bei denen der Einbau der Füllung bauseits erfolgte, sind von der Garantie ausgeschlossen. Alle Arbeiten und Aufwendungen an dieser Anlage werden sofort nach erfolgter Montage verrechnet. • Schäden aufgrund von Feuchtigkeit, Montagefehlern, Verschmutzung sowie nicht sachgerechter Bedienung und Verwendung. Bei Garantiearbeiten muss der mühelose Zugang zu den Bauteilen bauseits gewährleistet sein, wobei allfällige Gerüstungen oder Hebemittel, Suva-konform und nach baupolizeilichen Vorschriften, auf bauseitige Kosten und Verantwortung zu erstellen sind. Ersatzansprüche für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Durch Dritte ausgeführte Reparaturen beenden die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr Garantie; deren Kosten werden nicht übernommen. Garantiefälle gestatten nicht, fällige Zahlungen aufzuschieben oder Schadenersatzansprüche zu stellen. Bei Lieferung ohne Montage beschränkt sich die Garantie für festmontierte auf das Material. Die Verrechnung erfolgt entsprechend dem Lieferumfang (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherungetappenweise). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein Unvorhergesehene, bauseits bedingte, kostenverteuernde Ausführungen werden verrechnet. Nachträge von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanungeinzelnen Stücken, die nicht mit der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in Hauptlieferung fabriziert und montiert werden können, werden mit entsprechenden Kleinmengenzuschläge und Reisespesen verrechnet. Allfällige Änderungen der für Mehrwertsteuer-Sätze werden auf den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - MängelTermin des Inkrafttretens berücksichtigt. Abzüge, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittelnicht vertraglich vereinbart wurden, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wirdsind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Garantie. Garantiedauer, Verjährungsfristen. Es bestehen die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr 9.1 In Erweiterung der gesetzlichen Regelung übernehmen wir ab Lieferung der Ware für diese eine Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ die fortdauernde Mangelfreiheit. Die Dauer der Garantie ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich und zwar wie folgt: Alle ETAC Hygiene Ware Material- und Herstellungsfehler 5 Jahre Alltagshilfen Alle ETAC Alltagshilfen Material- und Herstellungsfehler 5 Jahre Star Kissen Alle Luftkissen 3 Jahre Rollstühle Next Comfort Material- und/oder Montagefehler 5 Jahre Next Comfort Rückenlehne, Armlehne, Fußplatte 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ Cross Rahmen 5 Jahre Cross Fußplatte 1 Jahr Cross XL Rahmen, Material- und/oder Montagemängel 5 Jahre Cross XL Rücken-, Armlehne, Fußplatte Material- und/oder Mon- tagemängel 1 Jahr Transfer- und Umlage- rungshilfen Nur Material- und Produktionsfehler 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ Rampen 2 Jahre Pädiatrie R82 Schweißnähte an Metallgestellen 5 Jahre Verarbeitung und Material 2 Jahre Akkus 6 Monate Convaid Schweißnähte an Metallgestellen 5 Jahre Verarbeitung und Material 2 Jahre Molift 2 Jahre Batterien 1 Jahr 9.2 Soweit es sich bei der betroffenen Ware um Demoware im Sinne der Ziff. 3.1. handelt, beträgt die Garantie- zeit abweichend zu dem Vorstehenden 1 Jahr. Grundsätzlich ausgenommen von jeder Garantie für verdeckte Mängel ist (SIA Norm 1181) Ware, deren Seriennummer (CE-Kennzeichnung) geändert, entstellt oder entfernt worden sind sowie (2) Verschleiß- teile wie z. X. Xxxx- und Rückenbezüge, Bremszüge, Räder, Filter, Schläuche oder Verbrauchsmaterialien. 9.3 Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzwGarantie erlischt, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur täglichen Pflege und/oder Wartung gemäß der vom Hersteller vorgegebenen und/oder in der Bedienungsanleitung genannten Richtlinien und Intervallen nicht nachkommt. ab BauabnahmeDies gilt auch, wenn ein Mangel auf unsachgemäßer Handhabung oder Montage der Ware beruht. Als Gültigkeitsnachweis gilt Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn sich das Produkt anhand seiner Seriennummer identifizier- en lässt. Von der Werkvertrag bzw. Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben durch falsche Verwendung oder Fahrlässigkeit verursacht werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- Garantie erlischt, wenn Ersatz- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch Zubehörteile von Drittanbietern verwendet werden oder wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle das Produkt von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler einer Person repariert oder Mängel in der massgeblichen Detailplanungmodifiziert wird, die nicht von uns autorisiert und geschult ist. Wir behalten uns das Recht vor, das fragliche Produkt sowie die relevanten Unterlagen in Augen- schein zu nehmen, bevor ein Garantieanspruch anerkannt wird. Auch die Xxxx der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - MängelMängelbeseitigung obliegt uns. Der Käufer ist verpflichtet, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wirduns das betroffene Produkt auszuhändigen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Garantie. Garantiedauer9.1. Insoweit eine schriftliche Garantievereinbarung getroffen wurde, Verjährungsfristenleistet PAMMINGER zusätzlich zur Gewährleistung, die für die Mängelfreiheit der Sache zum Zeitpunkt der Übergabe gilt, nach Maßgabe folgender Bestimmungen Garantie dafür, dass bei den von PAMMINGER gelieferten fabrikneuen Waren (Maschinen, Geräte und Ersatzteile) innerhalb der Garantiezeit – insoweit eine solche vereinbart ist – keine Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler (Garantiemängel) auftreten, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. 9.2. Es bestehen Für Verschleißteile und Garantiemängel, die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr Garantie für festmontierte aufgrund nicht von PAMMINGER bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Einbau fremder Teile, gebrauchsbedingter Abnützung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau Betriebsanleitung), Nichtbeachtung der von PAMMINGER herausgegebenen Kundendienstheften vorgeschriebenen Überprüfungen, Beanspruchung der Teile über die von PAMMINGER angegebene Leistung, nachlässiger, unsachgemäßer, unsorgfältiger oder unrichtiger Behandlung bzw. ab BauabnahmeNutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien oder außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegender Umstände eintreten, leisten wir keine Garantie. Als Gültigkeitsnachweis gilt Eigenmächtige Reparaturen befreien PAMMINGER ebenso von jeglicher Garantieverpflichtung. Sollte der Werkvertrag bzwKunde zu Reparaturen vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat er bei PAMMINGER zuvor jeweils entsprechende Weisungen und Genehmigungen des Umfangs der Arbeiten einzuholen. Sollte die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% Ware innerhalb der Werkwertes abgegeben Garantiezeit weiterveräußert werden, erlischt die Garantie ohne weiteres. 9.3. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - Mängel, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur Garantiezeit beträgt im Bau einschichtigem Betrieb des Kunden sechs Monate, im mehrschichtigen Betrieb des Kunden drei Monate, in jedem Fall höchstens jedoch maximal 500 Betriebsstunden, jeweils gerechnet ab Übergabe. 9.4. Aufgetretene Garantiemängel sind PAMMINGER unverzüglich nachweislich schriftlich detailliert anzuzeigen, widrigenfalls die Garantie erlischt. 9.5. Die Behebung von Garantiemängeln verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit. Die Garantie(zeit) beginnt diesfalls auch nicht neu zu laufen. 9.6. Die Garantieverpflichtung von PAMMINGER beschränkt sich nach eigener Xxxx auf Reparatur (Verbesserung) oder den Einbau während Austausch der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung schadhaften Teile. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von PAMMINGER über und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze sind vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten zurückzustellen. 9.7. Die Punkte 8.7 bis 8.16 gelten entsprechend auch für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wirdGarantie.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Geschäftsbedingungen

Garantie. Garantiedauer9.1. Insoweit eine schriftliche Garantievereinbarung getroffen wurde, Verjährungsfristenleistet LINDE zusätzlich zur Gewährleistung, die für die Mängelfreiheit der Sache zum Zeitpunkt der Übergabe gilt, nach Maßgabe folgender Bestimmungen Garantie dafür, dass bei den von LINDE gelieferten fabriksneuen Waren (Maschinen, Geräte und Ersatzteile) innerhalb der Garantiezeit – insoweit eine solche vereinbart ist – keine Konstruktions- , Material- oder Verarbeitungsfehler (Garantiemängel) auftreten, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. 9.2. Es bestehen Für Verschleißteile und Garantiemängel, die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr aufgrund nicht von LINDE bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Einbau fremder Teile, gebrauchsbedingte Abnützung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen (Betriebsanleitung), Nichtbeachtung der von LINDE herausgegebenen Kundendienstheften vorgeschriebenen Überprüfungen, Überbeanspruchung der Teile über die von LINDE angegebene Leistung, nachlässiger, unsachgemäßer, unsorgfältiger oder unrichtiger Behandlung bzw Nutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien oder außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegender Umstände eintreten, leisten wir keine Garantie. Eigenmächtige Reparaturen befreien LINDE ebenso von jeglicher Garantieverpflichtung. Sollte der Kunde zu Reparaturen vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat er bei LINDE zuvor jeweils entsprechende Weisungen und Genehmigungen des Umfangs der Arbeiten einzuholen. Sollte die Ware innerhalb der Garantiezeit weiterveräußert werden, erlischt die Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werdenohne weiteres. 9.3. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - Mängel, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur Garantiezeit beträgt im Bau einschichtigen Betrieb des Kunden sechs Monate, im mehrschichtigen Betrieb des Kunden drei Monate, in jedem Fall höchstens jedoch maximal 500 Betriebsstunden, jeweils gerechnet ab Übergabe. 9.4. Aufgetretene Garantiemängel sind LINDE unverzüglich nachweislich schriftlich detailliert anzuzeigen, widrigenfalls die Garantie erlischt. 9.5. Die Behebung von Garantiemängeln verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit. Die Garantie(zeit) beginnt diesfalls auch nicht neu zu laufen. 9.6. Die Garantieverpflichtung von XXXXX beschränkt sich nach eigener Xxxx auf Reparatur (Verbesserung) oder den Einbau während Austausch der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung schadhaften Teile. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von LINDE über und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze sind vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten zurückzustellen. 9.7. Die Punkte 8.7 bis 8.17 gelten entsprechend auch für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wirdGarantie.

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