Garantie. 8.3.1.1. Die Gesellschaft deckt die Kosten, die notwendigerweise für die Wiederherstellung verlorener Daten und die Ersetzung beschädigter Datenträger aufwendet wurden, sofern sie unmittelbar auf einen im Rahmen der Garantie „Schäden an Geräten“ gedeckten Schadensfall zurückgehen (siehe Punkt 8.1). 8.3.1.2. Gedeckt sind lediglich: ◼ die Kosten der Ersetzung beschädigter Wechseldatenträger, soweit sie sich an den in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Versicherungsorten befinden; ◼ die Kosten der erneuten Speicherung von Stamm- und Bewegungsdaten aus Dateien oder Datenbanken, die sich auf diesen Trägern befinden, einschließlich: - der Löhne und Gehälter des ständigen oder vorübergehend eingestellten Personals, das während oder außerhalb der normalen Arbeitszeiten mit der Wiederherstellung, Zusammensetzung oder Übertragung der wiederherzustellenden Daten auf neue Datenträger beauftragt wird, um so zügig wie möglich den unmittelbar vor dem Schadensfall bestehenden Zustand wiederherzustellen; - der Kosten für die vorübergehende Anmietung von Räumen, Geräten und Ausrüstungen, der Kosten für andere erforderliche Materialien als die, die die Datenträger selbst betreffen, der Transportkosten sowie allgemein aller sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem Schadensfall wie zum Beispiel der Kosten der Einrichtung von Räumlichkeiten, in die die Arbeit vorübergehend verlegt wird, der Zusatzkosten für Heizung, Wasser- und Stromverbrauch sowie der etwaigen diesbezüglichen Steuern und Gebühren; - der Stundenmiete der vom Versicherungsnehmer oder von einem Dritten genutzten Datenverarbeitungsgeräte, jedoch nur insoweit, als diese Geräte dazu dienen, die wiederherzustellenden Daten zu verarbeiten oder auf Datenträger zu übertragen; - der Kosten für den Neuerwerb von: • Softwarepaketen; • serienmäßig hergestellten Standardprogrammen; • speziell entwickelten und erfolgreich getesteten Anwenderprogrammen. 8.3.1.3. Ausschlüsse: ◼ Daten aus nicht erfolgreich getesteten und nicht marktreifen Programmen sowie Daten, die von Raubkopien stammen; ◼ Kosten, die sich aus einer fehlerhaften oder unbeabsichtigten Programmierung, Eingabe, Registrierung oder Löschung oder dem Verwerfen aus Unachtsamkeit ergeben; ◼ jeder Datenverlust ohne Beschädigung des Datenträgers selbst; ◼ Kosten für Korrekturen oder Änderungen jeder Art; ◼ Kosten aufgrund einer mangelhaft ausgeführten Speicherung; ◼ Kosten, die sich aus Schutzmaßnahmen gegen unerlaubte Zugriffe oder Kopien ergeben (Zugangsschlüssel oder -code); ◼ Kosten, die sich aus dem Ersatz oder der Änderung der EDV-Installation ergeben; ◼ Kosten für die Datensuche oder den Erwerb einer Lizenz; ◼ Kosten, die sich aus der Unmöglichkeit ergeben, die beschädigten versicherten Geräte zu reparieren oder zu ersetzen, da sie nicht mehr hergestellt werden oder keine Ersatzteile mehr erhältlich sind; ◼ Kosten aufgrund von Schadensfällen, die nicht von der Versicherung „Schäden an Geräten“ gedeckt sind (siehe Punkt 8.1).
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Garantie. 8.3.1.1. 8.2.1.1 Die Gesellschaft deckt die nachstehend beschriebenen zusätzlichen Kosten, die notwendigerweise für die Wiederherstellung verlorener Daten und die Ersetzung beschädigter Datenträger aufwendet wurdenwährend des Entschädigungszeitraums aufgewendet werden, sofern sie unmittelbar auf einen im Rahmen aufgrund eines Schadensfalls aufgewendet werden, der Garantie von der Versicherung „Schäden an Geräten“ gedeckten Schadensfall zurückgehen (siehe Punkt 8.1)) gedeckt ist. Es handelt sich um die zusätzlichen Kosten, die notwendigerweise und mit Umsicht allein zu folgenden Zielen aufgewendet werden: ◼ um die Einstellung des Betriebs zu vermeiden oder die Unterbrechung oder Verringerung des Betriebs der beschädigten versicherten Geräte zu begrenzen; ◼ um die normalerweise von den beschädigten versicherten Geräten ausgeführte Arbeit unter Umständen fortsetzen zu können, die dem normalen Betrieb so weit wie möglich entsprechen, das heißt unter denselben Umständen wie jenen, die bestanden hätten, falls sich der Schadensfall nicht ereignet hätte.
8.3.1.2. 8.2.1.2 Gedeckt sind lediglich: ◼ die Kosten der Ersetzung beschädigter Wechseldatenträger, soweit sie sich an den in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Versicherungsorten befinden; ◼ die Kosten der erneuten Speicherung von Stamm- und Bewegungsdaten aus Dateien oder Datenbanken, die sich auf diesen Trägern befinden, einschließlich: - der Löhne und Gehälter des ständigen oder vorübergehend eingestellten Personals, das während oder außerhalb der normalen Arbeitszeiten mit der Wiederherstellung, Zusammensetzung oder Übertragung der wiederherzustellenden Daten auf neue Datenträger beauftragt wird, um so zügig wie möglich den unmittelbar vor dem Schadensfall bestehenden Zustand wiederherzustellen; - der Kosten für die vorübergehende Anmietung Miete von RäumenErsatzgeräten mit den gleichen Merkmalen wie die beschädigten versicherten Geräte; ◼ Kosten der erforderlichen Anpassung der Programme der beschädigten versicherten Geräte an die Ersatzgeräte, Geräten und Ausrüstungen, der mit Ausnahme von Programmierkosten; ◼ Kosten für andere erforderliche Materialien als dieArbeiten, die die Datenträger selbst betreffen, der Transportkosten sowie allgemein aller sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem Schadensfall wie zum Beispiel der Kosten der Einrichtung von Räumlichkeiten, in die die Arbeit vorübergehend verlegt wird, der Zusatzkosten für Heizung, Wasser- und Stromverbrauch sowie der etwaigen diesbezüglichen Steuern und Gebührendurch Dritte ausgeführt werden; - der Stundenmiete der vom Versicherungsnehmer oder von einem Dritten genutzten Datenverarbeitungsgeräte, jedoch nur insoweit, als diese Geräte dazu dienen, die wiederherzustellenden Daten zu verarbeiten oder auf Datenträger zu übertragen; - der ◼ Kosten für den Neuerwerb von: • Softwarepaketen; • serienmäßig hergestellten Standardprogrammen; • speziell entwickelten und erfolgreich getesteten Anwenderprogrammen.
8.3.1.3. Ausschlüsse: ◼ Daten aus nicht erfolgreich getesteten und nicht marktreifen Programmen sowie Daten, die von Raubkopien stammenvorübergehend angeheuerte Arbeitskräfte; ◼ Kosten, die sich aus einer fehlerhaften oder unbeabsichtigten Programmierungaufgebracht werden, Eingabe, Registrierung oder Löschung oder dem Verwerfen aus Unachtsamkeit ergeben; ◼ jeder Datenverlust ohne Beschädigung um die Arbeit in Erwartung der Wiederherstellung des Datenträgers selbstnormalen Funktionszustands der beschädigten versicherten Geräte manuell auszuführen; ◼ Kosten für Korrekturen oder Änderungen jeder Art; ◼ Kosten aufgrund einer mangelhaft ausgeführten Speicherung; ◼ Kosten, die sich aus Schutzmaßnahmen gegen unerlaubte Zugriffe oder Kopien ergeben (Zugangsschlüssel oder -code); ◼ Kosten, die sich aus dem Ersatz oder Überstunden der Änderung der EDV-Installation ergebenMitarbeiter des Versicherungsnehmers; ◼ Kosten für den Transport aller oder eines Teils der Ersatzgeräte sowie die Datensuche Kosten für den Transport von Datenträgern von oder den Erwerb einer Lizenz; zu anderen Räumlichkeiten. Ersatzgeräte sind automatisch bis in Höhe des Xxxxx der beschädigten versicherten Geräte gedeckt.
8.2.1.3 Ausgenommen sind: ◼ KostenMehrkosten, die sich aus direkt oder indirekt entstehen durch: - einen Verlust von Daten oder Programmen oder eine fehlerhafte Programmierung oder Eingabe von Daten; - behördliche Beschränkungen bezüglich des Wiederaufbaus oder der Unmöglichkeit ergebenerneuten Inbetriebnahme; - eine Verzögerung bei der Reparatur oder beim Austausch des beschädigten versicherten Xxxxxx aufgrund mangelnder finanzieller Mittel des Versicherten; - die Verbesserung oder Änderung des versicherten Xxxxxx bei seiner Reparatur oder seinem Austausch; - die Unmöglichkeit, die beschädigten versicherten Geräte zu reparieren oder zu ersetzen, da sie diese Geräte nicht mehr hergestellt werden oder keine Ersatzteile mehr erhältlich sind; ◼ Kosten aufgrund von Schadensfällen- einen Schadensfall, die der nicht von der Versicherung „Schäden an Geräten“ gedeckt sind ist (siehe Punkt 8.1); ◼ Schäden, die im Rahmen der Daten- und Programmversicherung entschädigungsfähig sind (siehe Punkt 8.3).
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