Garantie. (1) Alaris garantiert, dass (i) die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Kenntnis vorgenommen werden; (ii) Alaris berechtigt ist, dem Kunden die Leistungen zu liefern; und (iii) die Leistungen ab dem Tag ihrer Annahme während des Vertragszeitraums materiell den Spezifikationen entsprechen und keinerlei Mängel an Materialien und Verarbeitung zeigen. (2) Alle Garantien, Bedingungen oder andere Bestimmungen (ob gesetzlich oder allgemeinrechtlich vorgeschrieben oder sich aus einer Handlungsweise oder einer vorherigen Handelssitte ergebend) bezüglich Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck und/oder Handelsüblichkeit sind im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen vom Vertrag ausgeschlossen. (3) Wegen als mangelhaft erachteter Leistungen ist der Kunde nicht dazu berechtigt, (a) den Vertrag zu annullieren (oder von ihm zurückzutreten), (b) eine Minderung der vereinbarten Gebühren für die Erbringung der mangelhaften Leistungen geltend zu machen oder Zahlungen zu kürzen, oder (c) Zahlungen ausstehender Rechnungen zurückzuhalten. Vorbehaltlich möglicher Haftungsausschlüsse von Alaris für Mängel im Rahmen des Vertrags oder eines Servicevertrags, ist Xxxxxx im Falle eines Gewährleistungsanspruchs durch den Kunden als Folge der Erbringung mangelhafter Leistungen nur verpflichtet, nach seinem Ermessen, die Erbringung der entsprechenden Leistungen zu wiederholen oder dem Kunden die für die mangelhaften Leistungen gezahlten Gebühren gutzuschreiben. Insbesondere ist jegliche Haftung von Xxxxxx für kleinere Mängel (d. h. Mängel, die den Kunden nicht maßgeblich daran hindern, die betroffenen Arbeitsprodukte zu nutzen (oder von ihnen zu profitieren)) ausgeschlossen. (4) Die Garantie von Alaris gilt nicht im Zusammenhang mit Mängeln auf Grund von (i) Handlungen, Unterlassungen, Versäumnissen oder Ausfällen des Kunden, der Mitarbeiter oder Beauftragten des Kunden oder der Endkunden; (ii) der Nichteinhaltung von Bedienungsanleitungen oder anderen Empfehlungen von Alaris wie hinsichtlich der Lagerung, dem Umgang und/oder der Verwendung der Dienstleistungen;
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Samples: Service Agreement
Garantie. (1) Alaris garantiert2.8.1. Der Lieferant garantiert für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Abnahme, dass die installierten Produkte:
(i) die Leistungen im Einklang mit angemessener Sorgfalt den geltenden Gesetzen und Kenntnis vorgenommen werden; Vorschriften stehen,
(ii) Alaris berechtigt ist, in Übereinstimmung mit dem Kunden die Leistungen zu liefern; Vertrag und allen Anweisungen des Käufers stehen,
(iii) frei von Konstruktions-, Verarbeitungs- oder Materialfehlern und frei von Rechten Dritter sind und
(iv) für einen bestimmten, im Vertrag genannten Zweck geeignet sind oder, falls dies nicht der Fall sein sollte, für den Zweck geeignet sind, für den die Leistungen ab dem Tag ihrer Annahme während des Vertragszeitraums materiell den Spezifikationen entsprechen und keinerlei Mängel an Materialien und Verarbeitung zeigenProdukte üblicherweise verwendet werden. Gewöhnliche Abnutzung stellt keinen Mangel im Sinne dieser Bestimmung dar.
2.8.2. Der Käufer hat dem Lieferanten jeden Mangel unverzüglich schriftlich unter Angabe des Mangels anzuzeigen.
2.8.3. Im Falle der Verletzung einer Garantie ist der Käufer berechtigt, nach seinem Ermessen und auf Kosten des Lieferanten einen oder mehrere der folgenden Rechtsbehelfe geltend zu machen:
(2i) Alle Garantiendem Lieferanten eine weitere Gelegenheit zu geben, Bedingungen oder andere Bestimmungen (ob gesetzlich oder allgemeinrechtlich vorgeschrieben oder sich aus einer Handlungsweise oder einer vorherigen Handelssitte ergebend) bezüglich Qualitätzusätzliche Arbeiten auszuführen, Eignung für einen bestimmten Zweck die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, und/oder Handelsüblichkeit sind im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen vom Vertrag ausgeschlossen.eine unverzügliche Reparatur oder einen Austausch der mangelhaften Produkte zu erwirken;
(3ii) Wegen als mangelhaft erachteter Leistungen ist zusätzliche Arbeiten durchzuführen (oder einen Dritten mit der Kunde nicht dazu berechtigtDurchführung zu beauftragen), die erforderlich sind, damit die Produkte dem Vertrag entsprechen;
(aiii) weitere Produkte abzulehnen;
(iv) die Schäden geltend zu machen, die dem Käufer infolge der Vertragsverletzung durch den Lieferanten entstanden sind;
(v) den Vertrag zu annullieren (oder von ihm zurückzutreten)kündigen; in diesem Fall ist der Käufer nicht verpflichtet, (b) eine Minderung den Lieferanten zu entschädigen, und der vereinbarten Gebühren Lieferant hat nach Xxxx des Käufers die vom Käufer für die Erbringung der mangelhaften Leistungen geltend zu machen oder Zahlungen zu kürzenProdukte erhaltene Vergütung an den Käufer zurückzuzahlen und die Produkte auf eigene Kosten und Gefahr zurückzunehmen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, oder (c) Zahlungen ausstehender Rechnungen zurückzuhalten. Vorbehaltlich möglicher Haftungsausschlüsse von Alaris für Mängel die dem Käufer im Rahmen des Vertrags zustehen, sind kumulativ und schließen keine Rechte oder eines Servicevertrags, ist Xxxxxx im Falle eines Gewährleistungsanspruchs durch den Kunden als Folge der Erbringung mangelhafter Leistungen nur verpflichtet, nach seinem ErmessenRechtsbehelfe aus, die Erbringung nach dem Gesetz oder nach Billigkeit bestehen.
2.8.4. Bei Mängeln, die während der entsprechenden Leistungen zu wiederholen Gewährleistungsfrist auftreten, sorgt der Lieferant, wenn der Käufer es so will, für eine kostenlose Reparatur oder dem Kunden die für die Lieferung und den Ersatz des mangelhaften Leistungen gezahlten Gebühren gutzuschreibenTeils. Insbesondere ist jegliche Haftung von Xxxxxx Für jedes Teil, das während der Garantiezeit ausgetauscht wird, beginnt nach dem Einbau eine neue Garantiezeit für kleinere Mängel (d. h. Mängeldas gesamte Produkt zu laufen. Der Lieferant kann einen Sachverständigen des Käufers beauftragen, die das mangelhafte Element während der Garantiezeit zu beseitigen. Fällt ein Element dreimal aus, so hat der Lieferant es durch ein neues zu ersetzen. Der Käufer kann dem Lieferanten eine Rechnung über den Kunden Wert der nicht maßgeblich daran hindern, die betroffenen Arbeitsprodukte zu nutzen (oder von ihnen zu profitieren)) ausgeschlossenausgeführten Garantiereparaturen ausstellen.
(4) Die Garantie von Alaris gilt nicht im Zusammenhang mit Mängeln auf Grund von (i) Handlungen, Unterlassungen, Versäumnissen oder Ausfällen des Kunden, der Mitarbeiter oder Beauftragten des Kunden oder der Endkunden; (ii) der Nichteinhaltung von Bedienungsanleitungen oder anderen Empfehlungen von Alaris wie hinsichtlich der Lagerung, dem Umgang und/oder der Verwendung der Dienstleistungen;
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Garantie. (1) Alaris garantiert12.1. Vorbehaltlich der nachstehend genannten Einschränkungen sowie der Bestimmungen an anderer Stelle dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen garantiert der Lieferant, dass (die von ihm gelieferten Waren bzw. die von ihm verwendeten Materialien die Eigenschaften gemäß ihren Spezifikationen während der Periode, wie sie i) die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Kenntnis vorgenommen werden; (ii) Alaris berechtigt m Vertrag pro Produktgruppe beschrieben ist, besitzen, beginnend mit dem Kunden Zeitpunkt, an dem der Lieferant die Leistungen Waren dem Auftraggeber tatsächlich zur Verfügung stellt. Bei der Erbringung von Dienstleistungen garantiert der Lieferant, dass bei deren Ausführung die Sorgfalt eines guten Auftragnehmers eingehalten wird.
12.2. Beruft sich der Auftraggeber zu liefern; Recht auf eine vereinbarte Garantiebestimmung, dann wird der Lieferant nach eigenem Ermessen und unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Artikels entweder das gelieferte Produkt ersetzen oder den Vertrag (iiiganz oder teilweise) in Kombination mit einer anteiligen Rückerstattung des vom Auftraggeber bereits gezahlten Betrages auflösen, ohne hierbei zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Materialkosten, Anfahrtskosten, Montagekosten usw. fallen ausdrücklich nicht unter die Leistungen ab dem Tag ihrer Annahme während Garantieleistung.
12.3. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Artikels verfallen alle vereinbarten/zutreffenden Garantieverpflichtungen, sofern:
a. die Lieferung nicht vom Lieferanten oder einem anerkannten Installationsunternehmen gemäß der mitgelieferten Installationsvorschriften in Betrieb genommen wurde;
b. der beauftragte Installateur die geltenden Gesetze und Vorschriften nicht eingehalten hat;
c. der Auftraggeber die Lieferung für einen anderen als den offensichtlichen Zweck verwendet hat;
d. der Auftraggeber die Lieferung (nach angemessenem Urteil des Vertragszeitraums materiell den Spezifikationen entsprechen und keinerlei Lieferanten) auf unsachgemäße Weise behandelt, benutzt oder gewartet hat;
e. die Rede ist von normalem Verschleiß;
f. Mängel an der Lieferung die Folge einer behördlichen Vorschrift hinsichtlich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien und Verarbeitung zeigen.sind;
(2) Alle Garantien, Bedingungen x. der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nicht nachkommt;
x. der Auftraggeber selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten Änderungen oder andere Bestimmungen (ob gesetzlich oder allgemeinrechtlich vorgeschrieben oder sich aus einer Handlungsweise oder einer vorherigen Handelssitte ergebend) bezüglich Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck und/oder Handelsüblichkeit sind im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen vom Vertrag ausgeschlossen.
(3) Wegen als mangelhaft erachteter Leistungen ist Reparaturen an der Kunde nicht dazu berechtigt, (a) den Vertrag zu annullieren Lieferung ausgeführt hat (oder von ihm zurückzutretenDritten ausführen ließ);
i. der Auftraggeber anderweitig ganz oder teilweise die Mängel an der Lieferung verschuldet hat.
12.4. Eventuelle Kosten für Arbeitslöhne, (b) eine Minderung der vereinbarten Gebühren für die Erbringung der mangelhaften Leistungen geltend Demontage, Versand und Transport gehen zu machen Lasten und Risiko des Auftraggebers. Produkte oder Zahlungen zu kürzen, oder (c) Zahlungen ausstehender Rechnungen zurückzuhalten. Vorbehaltlich möglicher Haftungsausschlüsse Teile von Alaris für Mängel im Rahmen des Vertrags oder eines Servicevertrags, ist Xxxxxx im Falle eines Gewährleistungsanspruchs durch den Kunden als Folge der Erbringung mangelhafter Leistungen nur verpflichtet, nach seinem ErmessenProdukten, die Erbringung der entsprechenden Leistungen zu wiederholen vom Lieferanten repariert oder dem Kunden die für die mangelhaften Leistungen gezahlten Gebühren gutzuschreibenersetzt werden, müssen nach schriftlicher Zustimmung des Lieferanten vom Auftraggeber franco an den Lieferanten geschickt werden. Insbesondere ist jegliche Haftung von Xxxxxx für kleinere Mängel (d. h. MängelProdukte, die den Kunden zurückgeschickt aber nicht maßgeblich daran hindernals defekt befunden werden, werden dem Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgeschickt, wobei gleichzeitig die betroffenen Arbeitsprodukte zu nutzen (oder von ihnen zu profitieren)) ausgeschlossen.
(4) Die Garantie von Alaris gilt nicht Kosten des Lieferanten für getätigte Untersuchungen im Zusammenhang mit Mängeln auf Grund dieser Beschwerde fällig werden.
12.5. Bei Ersatz oder Reparatur der Lieferung wird der ursprüngliche Garantiezeitraum nicht verlängert und es gilt keine neue Garantiezeit.
12.6. Ein Garantieanspruch berechtigt den Auftraggeber nicht, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Lieferanten auszusetzen.
12.7. Im Falle des Verkaufs von gebrauchsfertigen Sachen (Waren, die vom Lieferanten eingekauft und unbearbeitet geliefert werden) gilt, dass die Produkte in dem Zustand verkauft werden, in dem sie sich befinden. Der Lieferant akzeptiert diesbezüglich keinerlei Haftung und bietet in dieser Hinsicht keinerlei Garantie, außer wenn ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde und auch nur dann und sofern der entsprechende Fabrikant/Lieferant Garantie gewährt und nur bis zu diesem Umfang.
12.8. Werden i) Handlungenm Rahmen der Vertragserfüllung Teile davon vom Lieferanten an Dritte zu strengeren Bedingungen als diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vergeben, Unterlassungendann kann der Lieferant gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich des in Auftrag gegebenen Teils des Vertrags die gleichen, Versäumnissen oder Ausfällen des Kunden, der Mitarbeiter oder Beauftragten des Kunden oder der Endkunden; (ii) der Nichteinhaltung von Bedienungsanleitungen oder anderen Empfehlungen von Alaris wie hinsichtlich der Lagerung, dem Umgang und/oder der Verwendung der Dienstleistungen;strengeren Bedingungen geltend machen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Garantie. 4.1 Für 2 (1zwei) Alaris garantiertJahre nach dem Liefertermin ("Garantiezeit") garantiert das Unternehmen, dass die Produkte:
a. frei sind von Konstruktions- und Herstellungsfehlern, durch die sie für ihre bestimmungsgemäße Verwendung ungeeignet sind, sofern sie gemäß den Gebrauchsanweisungen verwendet werden.
b. die Vorschriften des Herstellungsortes und die Anforderungen erfüllen, die für das jeweilige gekaufte Produkt gelten. Dies gilt auch in Bezug auf Zertifizierungen, die den Produkten von Zeit zu Zeit beigefügt sind.
4.2 Während der Garantiezeit muss der Kunde das Unternehmen innerhalb von acht (8) Tagen nach Feststellung eines Mangels schriftlich über das Vorhandensein fehlerhafter Produkte (im Folgenden "fehlerhafte Produkte") mit der Forderung nach Schadensersatz informieren und eine schriftliche Beschreibung der Gründe für die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Kenntnis vorgenommen werden; (ii) Alaris berechtigt ist, dem Kunden die Leistungen zu liefern; und (iii) die Leistungen ab dem Tag ihrer Annahme während des Vertragszeitraums materiell den Spezifikationen entsprechen und keinerlei Mängel an Materialien und Verarbeitung zeigennicht Erfüllung der Qualitätsanforderungen einreichen.
(24.3 Während der Garantiezeit kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen bei von ihm selbst bestätigter nicht Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Produkte:
a) Alle Garantien, Bedingungen oder andere Bestimmungen (ob gesetzlich oder allgemeinrechtlich vorgeschrieben oder sich aus einer Handlungsweise oder einer vorherigen Handelssitte ergebend) bezüglich Qualität, Eignung auf eigene Kosten ein Ersatzteil für einen bestimmten Zweck Teil des Produkts senden, um den Fehler zu beheben oder
b) die Rücksendung des Produkts, die Reparatur und die Rücksendung des reparierten Produkts auf eigene Kosten veranlassen oder
c) die Rücksendung der fehlerhaften Produkte auf eigene Kosten verlangen und die fehlerhaften Produkte durch entsprechende Produkte ersetzen. In diesem Fall liegt die Verwendung der Originalverpackung oder in jedem Fall einer geeigneten Verpackung zur Gewährleistung der Unversehrtheit des zurückgegebenen Produkts in der Verantwortung des Kunden, während das Unternehmen den Transport übernimmt oder
d) eine Gutschrift zugunsten des Kunden für den für fehlerhafte Produkte gezahlten Betrag ausstellen.
4.4 Falls der Kunde die fehlerhaften Produkte ändert und/oder Handelsüblichkeit sind im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen vom Vertrag ausgeschlossen.
(3) Wegen als mangelhaft erachteter Leistungen ist der Kunde nicht dazu berechtigt, (a) den Vertrag zu annullieren (modifiziert oder von ihm zurückzutreten), (b) eine Minderung der vereinbarten Gebühren für die Erbringung der mangelhaften Leistungen geltend zu machen oder Zahlungen zu kürzen, oder (c) Zahlungen ausstehender Rechnungen zurückzuhalten. Vorbehaltlich möglicher Haftungsausschlüsse von Alaris für Mängel im Rahmen des Vertrags oder eines Servicevertrags, ist Xxxxxx im Falle eines Gewährleistungsanspruchs durch den Kunden als Folge der Erbringung mangelhafter Leistungen nur verpflichtet, nach seinem Ermessen, die Erbringung der entsprechenden Leistungen zu wiederholen oder dem Kunden die für die mangelhaften Leistungen gezahlten Gebühren gutzuschreiben. Insbesondere ist jegliche Haftung von Xxxxxx für kleinere Mängel (d. h. Mängel, die den Kunden nicht maßgeblich daran hindern, die betroffenen Arbeitsprodukte zu nutzen (oder von ihnen zu profitieren)) ausgeschlossen.
(4) Die Garantie von Alaris gilt nicht im Zusammenhang mit Mängeln auf Grund von (i) Handlungen, Unterlassungen, Versäumnissen oder Ausfällen des Kunden, der Mitarbeiter oder Beauftragten des Kunden oder der Endkunden; (ii) der Nichteinhaltung von Bedienungsanleitungen oder anderen Empfehlungen von Alaris wie hinsichtlich der Lagerung, dem Umgang zerstört und/oder zurücksendet, ohne das in den vorhergehenden Punkten genannte Verfahren einzuhalten, wird das Unternehmen von jeglicher Verantwortung entbunden und der Verwendung Kunde hat keinen Anspruch gemäß Nummer 4.3 mit der Dienstleistungen;Forderung nach Schadensersatz.
4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, vom Unternehmen eine Entschädigung oder andere als die oben aufgeführten rechtlichen Ansprüche zu verlangen, und er hat auch nach Ablauf der Garantiezeit keinen Anspruch auf Rechtsbehelfe.
4.6 Eventuelle mit dem Unternehmen vereinbarte Rücksendungen müssen in jedem Fall gemäß den Anweisungen des Unternehmens selbst erfolgen.
4.7 Für alles, was hier nicht ausdrücklich vorgesehen ist, gelten die unter xxx.xxxx.xxx/ verfügbaren Garantiebedingungen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Garantie. (1) Alaris 18.1 Der Auftragnehmer garantiert, dass (i) er jede Dienstleistung in Übereinstimmung mit der Verkehrssitte und den verein- barten Spezifikationen erbringt. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer nach Kenntniserlangung rechtzeitig schriftlich über die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Kenntnis vorgenommen werden; (ii) Alaris berechtigt istNicht-einhaltung dieser Garantie zu informieren, dem Kunden die Leistungen zu liefern; und (iii) die Leistungen ab dem Tag ihrer Annahme während des Vertragszeitraums materiell den Spezifikationen entsprechen und keinerlei Mängel an Materialien und Verarbeitung zeigendamit der Auftragnehmer Abhilfemaßnahmen ergreifen kann.
18.2 Für wiederkehrende Dienstleistungen, wie z.B. Support Services oder MSS, gilt die Garantie für die Dauer der Erbringung der Dienstleistungen. Bei einmaligen Dienst- leistungen beginnt die Gewährleistung für jeden Liefer- gegenstand am Tag der Lieferung und dauert dreißig (230) Alle GarantienTage, Bedingungen sofern in einem Liefervertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, innerhalb eines angemessenen und gemein- sam vereinbarten Zeitraums alle Nichterfüllungen der Leistungen oder andere Bestimmungen der Lieferungen mit der vereinbarten Spezifikation zu beheben.
18.3 Wenn eine solche Nichterfüllung nicht angemessen behoben werden kann, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Rabatt oder eine Rückerstattung für die Beträge, die für den betreffenden Teil der Dienst- leistungen oder Lieferungen bezahlt wurden.
18.4 Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht, und seine Ver- pflichtungen aus den Ziffern 18.1-18.3 gelten nicht für die Dienstleistungen oder Lieferungen, wenn die Nichterfül- lung auf einem Fremdverschulden des Auftraggebers beruht oder damit zusammenhängt, beispielsweise durch:
a) unsachgemäße oder übermäßige Verwendung von Leistungsgegenständen durch den Auftraggeber;
b) jede Änderung der Leistungen durch den Auftraggeber;
c) unrichtige Angaben des Auftraggebers an den Auftragnehmer für die Erbringung der Dienst- leistungen oder Lieferungen;
d) Änderungen in der IT-Umgebung des Auftraggebers (ob gesetzlich einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einrich- tungs- oder allgemeinrechtlich vorgeschrieben Konfigurationsänderungen), die Aus- wirkungen auf die Dienstleistungen oder sich aus einer Handlungsweise Lieferungen des Auftragnehmers hätten haben können; oder
18.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr oder einer vorherigen Handelssitte ergebend) bezüglich Garantie in Bezug auf die Produkte, ihre Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Ähnliches, mit Ausnahme der vom Produktanbieter in den anwendbaren Endbenutzerbedingungen/Endbenutzer- Lizenzvereinbarung angegebenen Garantie- und Supportbedingungen. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch die Garantie dafür, dass sie die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben.
18.6 Die zuvor genannten Garantien können nicht als stillschweigende Zusicherung des Auftragnehmer ausgelegt werden, dass die Dienstleistungen oder Lieferungen des Auftragnehmer die Systeme, die Umgebung oder die Daten des Auftraggebers gegen Hacking, Cyberangriffe, bösartigen Code und/oder Handelsüblichkeit sind im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen vom Vertrag ausgeschlossenandere Formen von Cybersicherheitsverletzungen immun machen.
(3) Wegen als mangelhaft erachteter Leistungen ist der Kunde nicht dazu berechtigt, (a) den Vertrag zu annullieren (oder von ihm zurückzutreten), (b) eine Minderung der vereinbarten Gebühren für die Erbringung der mangelhaften Leistungen geltend zu machen oder Zahlungen zu kürzen, oder (c) Zahlungen ausstehender Rechnungen zurückzuhalten. Vorbehaltlich möglicher Haftungsausschlüsse von Alaris für Mängel im Rahmen des Vertrags oder eines Servicevertrags, ist Xxxxxx im Falle eines Gewährleistungsanspruchs durch den Kunden als Folge der Erbringung mangelhafter Leistungen nur verpflichtet, nach seinem Ermessen, die Erbringung der entsprechenden Leistungen zu wiederholen oder dem Kunden die für die mangelhaften Leistungen gezahlten Gebühren gutzuschreiben. Insbesondere ist jegliche Haftung von Xxxxxx für kleinere Mängel (d. h. Mängel, die den Kunden nicht maßgeblich daran hindern, die betroffenen Arbeitsprodukte zu nutzen (oder von ihnen zu profitieren)) ausgeschlossen.
(4) Die Garantie von Alaris gilt nicht im Zusammenhang mit Mängeln auf Grund von (i) Handlungen, Unterlassungen, Versäumnissen oder Ausfällen des Kunden, der Mitarbeiter oder Beauftragten des Kunden oder der Endkunden; (ii) der Nichteinhaltung von Bedienungsanleitungen oder anderen Empfehlungen von Alaris wie hinsichtlich der Lagerung, dem Umgang und/oder der Verwendung der Dienstleistungen;
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Garantie. (1) Alaris garantiert, dass (i) die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Kenntnis vorgenommen werden; (ii) Alaris berechtigt ist, dem Kunden die Leistungen zu liefern; und (iii) die Leistungen ab dem Tag ihrer Annahme während des Vertragszeitraums materiell den Spezifikationen entsprechen und keinerlei Mängel an Materialien und Verarbeitung zeigen.
(2) Alle Garantien, Bedingungen oder andere Bestimmungen (ob gesetzlich oder allgemeinrechtlich vorgeschrieben oder sich aus einer Handlungsweise oder einer vorherigen Handelssitte ergebend) bezüglich Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck und/oder Handelsüblichkeit sind im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen vom Vertrag ausgeschlossen.
(3) Wegen als mangelhaft erachteter Leistungen ist der Kunde nicht dazu berechtigt, (a) den Vertrag zu annullieren (oder von ihm zurückzutreten), (b) eine Minderung der vereinbarten Gebühren für die Erbringung der mangelhaften Leistungen geltend zu machen oder Zahlungen zu kürzen, oder (c) Zahlungen ausstehender Rechnungen zurückzuhalten. Vorbehaltlich möglicher Haftungsausschlüsse von Alaris Xxxxxx für Mängel im Rahmen des Vertrags oder eines Servicevertrags, ist Xxxxxx im Falle eines Gewährleistungsanspruchs durch den Kunden als Folge der Erbringung mangelhafter Leistungen nur verpflichtet, nach seinem Ermessen, die Erbringung der entsprechenden Leistungen zu wiederholen oder dem Kunden die für die mangelhaften Leistungen gezahlten Gebühren gutzuschreiben. Insbesondere ist jegliche Haftung von Xxxxxx für kleinere Mängel (d. h. Mängel, die den Kunden nicht maßgeblich daran hindern, die betroffenen Arbeitsprodukte zu nutzen (oder von ihnen zu profitieren)) ausgeschlossen.
(4) Die Garantie von Alaris gilt nicht im Zusammenhang mit Mängeln auf Grund von (i) Handlungen, Unterlassungen, Versäumnissen oder Ausfällen des Kunden, der Mitarbeiter oder Beauftragten des Kunden oder der Endkunden; (ii) der Nichteinhaltung von Bedienungsanleitungen oder anderen Empfehlungen von Alaris wie hinsichtlich der Lagerung, dem Umgang und/oder der Verwendung der Dienstleistungen;; (iii) von vorsätzlicher Beschädigung; (iv) nicht ihrem eigentlichen Verwendungszweck entsprechender Verwendung; (v) missbräuchlicher Verwendung, Änderung oder Reparatur der Dienstleistungen durch Personen, die nicht von Alaris ermächtigt wurden.
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Samples: Service Agreement
Garantie. (1) Alaris garantiert. Die Verkäuferin garantiert für den Zeitraum von sechs Monaten nach Lie- ferung, dass (i) die Leistungen mit angemessener Sorgfalt von ihr gelieferten Sachen keine Material- und Kenntnis vorgenommen werden; (ii) Alaris berechtigt istHerstel- lungsfehler aufweisen. Für Mängel, dem Kunden die Leistungen zu liefern; und (iii) die Leistungen ab dem Tag ihrer Annahme während des Vertragszeitraums materiell den Spezifikationen entsprechen und keinerlei Mängel an Materialien und Verarbeitung zeigenspäter auftreten, ist jede Haftung ausgeschlossen.
(2) Alle Garantien. Mängel, Bedingungen die ganz oder andere Bestimmungen (ob gesetzlich oder allgemeinrechtlich vorgeschrieben oder sich aus teilweise die Folge einer Handlungsweise vom Vertragspartner vorgeschriebenen Verarbeitungsweise oder einer vorherigen Handelssitte ergebendvom Vertragspartner vorgeschriebenen Konstruktion oder Herstellung sind oder ganz oder teilweise durch einen vom Vertragspartner vorgeschriebenen Zulieferer, Berater, Subunternehmer oder eine Hilfskraft verursacht wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen.
3. Nicht unter die Garantie fallen Mängel, die ganz oder teilweise zurück- zuführen sind auf:
a. falsche Behandlung, unsachgemäßen Gebrauch oder mangelhafte Sorgfalt durch den Vertragspartner;
b. Änderungen, welche der Vertragspartner, nachfolgende Wiederverkäu- fer, Verbraucher oder Dritte an den gelieferten Sachen vorgenommen haben, worunter auch das Ver- oder Zerschneiden, Be- oder Verarbeiten der gelieferten Sachen verstanden wird;
c. unsachgemäße Lagerung durch den Vertragspartner, wodurch die ge- lieferten Sachen der Einwirkung von Feuchtigkeit, Schmutz, hohen und niedrigen Temperaturen oder Überlagerung (zu langer Lagerung) bezüglich aus- gesetzt werden;
x. Xxxxxxxxxx durch stärkeren Gebrauch als von der Verkäuferin für die ge- lieferten Sachen vorgesehen;
e. Gebrauch, Be- oder Verarbeitung der gelieferten Sachen, welche von den hierzu erteilten Richtlinien und Spezifikationen oder dem Zweck, zu dem die Sachen geliefert wurden, abweichen.
4. Angaben zu Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck Struktur, Maßen, Farbe, Finish sind nur Näherungs- werte und ausschließlich indikativer Art. Abweichungen von diesen Anga- ben führen nicht dazu, dass dadurch von einer mangelnden Übereinstim- mung gesprochen werden kann, sofern diese Abweichungen technisch unvermeidbar und/oder Handelsüblichkeit sind im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen vom Vertrag ausgeschlossenbranchenüblich und -akzeptabel sind.
(3) Wegen als mangelhaft erachteter Leistungen ist der Kunde nicht dazu berechtigt, (a) den Vertrag zu annullieren (oder von ihm zurückzutreten), (b) eine Minderung der vereinbarten Gebühren für die Erbringung der mangelhaften Leistungen geltend zu machen oder Zahlungen zu kürzen, oder (c) Zahlungen ausstehender Rechnungen zurückzuhalten. Vorbehaltlich möglicher Haftungsausschlüsse von Alaris für Mängel im Rahmen des Vertrags oder eines Servicevertrags, ist Xxxxxx im Falle eines Gewährleistungsanspruchs durch den Kunden als Folge der Erbringung mangelhafter Leistungen nur verpflichtet, nach seinem Ermessen, die Erbringung der entsprechenden Leistungen zu wiederholen oder dem Kunden die für die mangelhaften Leistungen gezahlten Gebühren gutzuschreiben. Insbesondere ist jegliche Haftung von Xxxxxx für kleinere Mängel (d. h. Mängel, die den Kunden nicht maßgeblich daran hindern, die betroffenen Arbeitsprodukte zu nutzen (oder von ihnen zu profitieren)) ausgeschlossen.
(4) Die Garantie von Alaris gilt nicht im Zusammenhang mit Mängeln auf Grund von (i) Handlungen, Unterlassungen, Versäumnissen oder Ausfällen des Kunden, der Mitarbeiter oder Beauftragten des Kunden oder der Endkunden; (ii) der Nichteinhaltung von Bedienungsanleitungen oder anderen Empfehlungen von Alaris wie hinsichtlich der Lagerung, dem Umgang und/oder der Verwendung der Dienstleistungen;
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(2) Alle Garantien, Bedingungen oder andere Bestimmungen (ob gesetzlich oder allgemeinrechtlich vorgeschrieben oder sich aus einer Handlungsweise oder einer vorherigen Handelssitte ergebend) bezüglich Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck und/oder Handelsüblichkeit sind im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen vom Vertrag ausgeschlossen.
(3) Wegen als mangelhaft erachteter Leistungen ist der Kunde nicht dazu berechtigt, (a) den Vertrag zu annullieren (oder von ihm zurückzutreten), (b) eine Minderung der vereinbarten Gebühren für die Erbringung der mangelhaften Leistungen geltend zu machen oder Zahlungen zu kürzen, oder (c) Zahlungen ausstehender Rechnungen zurückzuhalten. Vorbehaltlich möglicher Haftungsausschlüsse von Alaris Xxxxxx für Mängel im Rahmen des Vertrags oder eines Servicevertrags, ist Xxxxxx im Falle eines Gewährleistungsanspruchs durch den Kunden als Folge der Erbringung mangelhafter Leistungen nur verpflichtet, nach seinem Ermessen, die Erbringung der entsprechenden Leistungen zu wiederholen oder dem Kunden die für die mangelhaften Leistungen gezahlten Gebühren gutzuschreiben. Insbesondere ist jegliche Haftung von Xxxxxx für kleinere Mängel (d. h. Mängel, die den Kunden nicht maßgeblich daran hindern, die betroffenen Arbeitsprodukte zu nutzen (oder von ihnen zu profitieren)) ausgeschlossen.
(4) Die Garantie von Alaris gilt nicht im Zusammenhang mit Mängeln auf Grund von (i) Handlungen, Unterlassungen, Versäumnissen oder Ausfällen des Kunden, der Mitarbeiter oder Beauftragten des Kunden oder der Endkunden; (ii) der Nichteinhaltung von Bedienungsanleitungen oder anderen Empfehlungen von Alaris wie hinsichtlich der Lagerung, dem Umgang und/oder der Verwendung der Dienstleistungen; (iii) von vorsätzlicher Beschädigung;
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Samples: Bedingungen Für Die Erbringung Von Hardware Bezogenen Dienstleistungen