GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 2.1 Erteilte Aufträge können weder storniert werden, noch können die bezahlten Beträge rückerstattet werden, sofern es in dem Rahmenvertrag oder in Ihrem jeweiligen Auftrag nicht anders vereinbart ist. Die in einem Auftrag angeführten Gebühren (Entgelte) verstehen sich ohne Steuern und Spesen.
2.2 Wenn Sie die Menge der bestellten Services überschreiten, müssen Sie die überschüssige Menge unverzüglich erwerben und die entsprechenden Gebühren dafür zahlen.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 2.1 Alle zu zahlenden Gebühren sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erteilte Aufträge können weder storniert werden, noch können die bezahlten Beträge rückerstattet werden, sofern es in diesem Vertrag oder in Ihrem jeweiligen Auftrag nicht anders vereinbart ist. Sie stimmen zu, alle nach geltendem Recht vorgeschriebenen Verkaufs-, Mehrwert- oder ähnlichen Steuern und Gebühren („Steuern“) zu zahlen, die wir für die von Ihnen bestellten Services entrichten müssen, wobei hiervon Steuern auf unsere Erträge ausgenommen sind. Die in einem Auftrag angeführten Gebühren verstehen sich ohne Steuern und Spesen.
2.2 Wenn Sie die Menge der bestellten Services überschreiten, müssen Sie die überschüssige Menge unverzüglich erwerben und die entsprechenden Gebühren dafür zahlen.
2.3 Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie möglicherweise mehrere Rechnungen für die bestellten Services erhalten. Rechnungen werden Ihnen gemäß der Oracle Richtlinie für Fakturierungsstandards (Oracle Invoicing Standards Policy) zugestellt, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxx-xxxxxx-0000000.xxx. eingesehen werden kann.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 8.1 Maßgeblich sind die Preise gemäß unseres zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Angebotes bzw. der gültigen Preisliste, zu denen jeweils die gültige gesetzliche Umsatzsteuer - soweit diese anfällt- hinzukommt. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei, ggf. nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Schecks erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
8.2 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Kunden insgesamt veranschlagten Betrag um mehr als 20 % überschreiten, werden wir ihm dies unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen, sowie die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird.
8.3 Stehen uns gegenüber dem Kunden mehrere Forderungen zu, so bestimmen wir auf welche Schuld die Zahlung angerechnet wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Das gleiche gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
8.4 Werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten; Ziffer 2 Satz 3 dieses Abschnitts gilt entsprechend.
8.5 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde 8,0 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
8.6 Mehrere Auftraggeber haften als Gesamt- schuldner.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 4.1. Der Preis und/oder die geltenden Vergütungssätze, die jeweils durch den Kunden für die Produkte und Dienstleistungen zu zahlen sind, werden im Vertrag festgelegt.
4.2. Alle Gebühren, die durch den Kunden zu zahlen sind, verstehen sich ausschließlich Steuern, die gesondert zu zahlen sind, sofern nicht der Kunde dem Unternehmen einen gültigen Nachweis über eine Steuerbefreiung vorlegt. Das Unternehmen kann den im Rahmen eines Vertrags zu zahlenden Preis um die Steuern erhöhen, die das Unternehmen gemäß den Forderungen einer Steuerbehörde einbehalten oder abziehen muss.
4.3. Alle Produktpreise werden durch das Unternehmen EX-WORKS (Incoterms 2020) angegeben. Wenn die Lieferung nicht EX-WORKS erfolgt, wird dies im Vertrag festgelegt, und der Kunde ist verpflichtet, die Gebühren des Unternehmens für diese Art der Lieferung zu zahlen (einschließlich unter anderem für Transport, Verpackung und Versicherung).
4.4. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Preis für die Produkte jederzeit nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Das Unternehmen stellt die Dienstleistungen dem Kunden monatlich oder nach Abschluss der Dienstleistungen in Rechnung, wobei der jeweils frühste Zeitpunkt maßgeblich ist.
4.5. Der Kunde muss jede durch das Unternehmen ausgestellte Rechnung innerhalb von dreißig
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. Die Gebühren für die Nutzung der Dienstleistung sind in den Preisrichtlinien unter xxxxxxx.xxxxxxx.xxx aufgeführt, die hiermit per Bezugnahme in diese Bedingungen aufgenommen werden. Trimble kann die Preisrichtlinien gelegentlich ergänzen, und wir werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie über die Änderungen über Mitteilungen über Ihr Account, per E-Mail oder auf anderem Wege zu informieren. Ihre fortgesetzte Nutzung der Dienstleistung nach der Anzeige jeglicher Änderungen der Preisrichtlinien bestätigt dann Ihre Annahme jener Änderungen. Eine falsche Leistung oder Nichterfüllung von Transaktionen zwischen Ihnen und anderen Transportakteuren aufgrund Ihrer Nutzung der Dienstleistung entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, die Gebühren für die Nutzung der Dienstleistung zu entrichten. Sie werden alle Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der entsprechenden von Trimble ausgestellten Rechnung bezahlen. Falls Trimble Sie ermächtigt, die Gebühren per Kreditkarte zu bezahlen, ermächtigen Sie Trimble auch, die Kreditkarte zu belasten, und Sie müssen jederzeit bei Trimble aktuelle Kreditkartendaten aufrechterhalten. Alle von Ihnen gemäß diesen Bedingungen zahlbaren Beträge müssen ohne Aufrechnung oder Gegenforderung und ohne Abzug oder Einbehaltung bezahlt werden. Im Ermessen von Trimble können auf überfällige Beträge Verzugsgebühren anfallen, in Höhe des geringeren Betrags von 1,5 % pro Monat oder der höchsten laut geltendem Gesetz zulässigen Höhe. Die Gebühren sind ohne Steuern angegeben, und Sie werden Trimble alle Steuern unverzüglich zahlen oder erstatten, die sich aus den gemäß diesen Bedingungen gekauften Dienstleistungen ergeben. “Steuern” bezeichnet jegliche Umsatz-, Nutzungs- oder sonstigen Steuern (außer solchen auf das Einkommen von Trimble), Export- und Importabgaben, Zollabgaben und ähnliche Gebühren, die für die Transaktionen gelten, die in einer Anordnung vorgesehen und von einer jeglichen Regierung oder sonstigen Behörde auferlegt werden. Falls Ihre Zahlung überfällig ist, behält sich Trimble das Recht vor, zusätzlich zu seinen sonstigen Rechten oder Rechtsmitteln Ihren Zugang zur Dienstleistung auszusetzen, bis jene Beträge vollständig bezahlt wurden.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 2.1 Ein Auftrag ist nach der Erteilung nicht kündbar und die bezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig, außer im Rahmenvertrag oder in Ihrem Auftrag ist etwas Anderes bestimmt. In einem Auftrag aufgeführte Gebühren für Services verstehen sich ohne Steuern und Spesen, außer im Rahmenvertrag oder in Ihrem Auftrag ist etwas anderes bestimmt.
2.2 Sollten Sie die Menge der bestellten Services überschreiten, müssen Sie unverzüglich die Mengenüberschreitung erwerben und die dafür anfallenden Gebühren bezahlen.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 7.1 Der Kunde hat TomTom für die Erbringung des WEBFLEET Dienstes die in der Preisliste aufgeführten Gebühren zu bezahlen. Die Gebühren gelten zuzüglich
(I) Mehrwertsteuer und aller weiteren Verkaufssteuern, Nebenkosten und Auslagen und
(II) Kosten in Zusammenhang mit dem Kauf, der Miete oder der Nutzung der Posten und Dienste, die in Artikel 3.3 und 5.1 bezeichnet sind, (sofern nichts Anderes vereinbart ist).
7.2 Die Gebühren sind für die Erstlaufzeit festgelegt und können danach von TomTom zum er- sten Tag jeden Folgejahres angepasst werden, vorausgesetzt dass TomTom den Kunden hiervon mindestens vier (4) Monate zuvor in Kenntnis gesetzt hat.
7.3 Die Gebühren sind monatlich im Voraus zu zahlen. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, zieht TomTom alle Zahlungen per Einzugsermächtigung ein. Der Kunde ermächtigt TomTom hiermit, die fälligen Zahlungen von dem Konto des Kunden, wie im Auftragsformular angegeben, einzuziehen. Falls ein Einzug erfolglos ist:
(I) liegt ein Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag vor, ohne dass es einer Mah- nung bedarf, und werden TomToms Ansprüche gegen den Kunden sofort fällig und zahlbar, 1/2 ausdrücklich Gegenstand des Vertrages und aller folgenden zwischen TomTom und dem Kunden geschlossenen Verträge im Zusammenhang mit dem WEBFLEET Dienst.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 1. Die Registraren vom Register in Rechnung gestellten entsprechenden Gebühren für die Registrierung, Verlängerung, Vertragslaufzeiterweiterung, Übertragung und Reaktivierung von Domains können auf der Website des Registers eingesehen werden.
2. Die Zahlung aller fälligen Gebühren, die ausschließlich in der Verantwortung des Registranten liegt, muss über einen Registrar an das Register veranlasst werden. Das Register ist nicht verantwortlich für irgendeinen Fehler des Registrars in diesem Zusammenhang, einschließlich des Falls, dass ein solcher Fehler zur Nichtregistrierung oder Kündigung der betreffenden Domain führt.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 1. Die Registraren vom Register in Rechnung gestellten entsprechenden Gebühren für die Registrierung, Verlängerung, Vertragslaufzeiterweiterung, Übertragung und Reaktivierung von Domains können auf der Website des Registers eingesehen werden.
2. Die Zahlung aller fälligen Gebühren, die ausschließlich in der Verantwortung des Registranten liegt, muss über einen Registrar an das Register veranlasst werden. Das Register ist nicht verantwortlich für irgendeinen Fehler des Registrars in diesem Zusammenhang, einschließlich des Falls, dass ein solcher Fehler zur Nichtregistrierung oder Kündigung der betreffenden Domain führt.
3. Das Register ist nur verpflichtet, ein Ansuchen oder einen Antrag auf Registrierung einer Domain anzunehmen oder eine Domainregistrierung zu verlängern oder eine Domain zu übertragen, wenn das Registrarkonto des vom Registranten beauftragten Registrars ein Guthaben aufweist.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 2.1 Die Preise für Ihr jeweiliges Abonnement sowie die jeweils verfügbaren Abonnement- und Preisoptio- nen finden Sie – soweit einzelvertraglich nicht abwei- chend vereinbart - auf der Website von Handwerksda- ta. Die meisten Dienste von Handwerksdata basieren auf Einzellizenzen. Dies bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass jede Person, die den betreffenden Dienst nutzt, über eine individuelle Lizenz verfügt. Mit Verwal- tungsberechtigungen können Sie¬ die Anzahl der Be- nutzerlizenzen direkt im Dienst erhöhen und verringern. Für den gesamten Kalendermonat, in dem die Änderung vorgenommen wird, wird eine Gebühr für eine neue Be- nutzerlizenz¬ erhoben. Wenn zusätzlich zu den monat- lichen Kosten der Benutzerlizenzen zusätzliche Kosten anfallen, weisen wir Sie vorab darauf hin.
2.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der zum Leis- tungsdatum jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwert- steuer.
2.3 Zahlungen sind – soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart - ohne Abzug fällig jeweils vorschüssig zum Monatsersten, eingehend bei Hand- werksdata.
2.4 Kommen Sie mit der Zahlung in Verzug, so ist Handwerksdata zur Geltendmachung des gesetzlichen Verzugszinses berechtigt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Handwerksdata unbenommen.
2.5 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Ab-schluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder sonstigen für unsere Leistun- gen relevanten Preissteigerungen, eintreten. Die Kos- tenerhöhungen werden wir Ihnen auf Verlangen nach- weisen. Beträgt im Einzelfall die Preiserhöhung mehr als 5%, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.