Gebrauchsüberlassung Musterklauseln

Gebrauchsüberlassung. Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) einschließ- lich dazugehöriger Garage bzw. Abstellplatz eintreten. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten. Kein Versicherungsschutz besteht für Gebrauchsüberlassungen mit einer Dauer von bis zu drei Monaten. Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Gebrauchsüberlassung im Rahmen der gewerbsmäßigen und der nichtgewerbsmäßigen Fremdenbeherbergung.
Gebrauchsüberlassung. 1.1 Soweit erforderlich, überlässt der TÜV im Rahmen einer Prüfung/Messung dem Auftraggeber für die Dauer der Prüfung/Messung das entsprechende Prüf- oder Messgerät (im Folgenden „Prüfgerät“) zur Nutzung. Die Funktionen des Prüfgeräts ergeben sich abschließend aus der Produktbeschreibung des Herstellers. 1.2 Die Gebrauchsüberlassung erfolgt unent- geltlich, soweit nicht die Zahlung eines Entgelts ausdrücklich vereinbart wurde. Die mit der Nutzung des Prüfgeräts verbundenen Kosten, insbesondere Stromkosten, trägt der Auftraggeber. 1.3 Die Inbetriebnahme des Prüfgeräts übernimmt ausschließlich der TÜV. Die Bedienung des Prüfgeräts ist dem Auftraggeber nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des TÜV und nach erfolgter Einweisung gestattet. 1.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Prüfgerät nur so zu gebrauchen, wie es vom Zweck des zugrundeliegenden Vertrages umfasst ist. Insbesondere ist der Auftrag- geber verpflichtet, alles zu unterlassen, was Xxxxxxx am Prüfgerät verursachen kann. 1.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Prüfgerät in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Auftretende Mängel des Prüfgeräts sind dem TÜV unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gewöhnliche gebrauchsbe- dingte Abnutzungen stellen keine Verschlechterung des Zustandes dar. 1.6 Das Prüfgerät verbleibt im Eigentum des TÜV. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet. Im Falle der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen – soweit eine Zeit für die Gebrauchsüberlassung vertraglich nicht bestimmt ist – dem TÜV das Prüfgerät jederzeit und unverzüglich herauszugeben. Entsprechendes gilt im Falle der vorzeitigen Beendigung der Prüfung/Messung. Im Rahmen der entgeltlichen Gebrauchs- überlassung kann der TÜV das Prüfgerät nur im Falle der Beendigung des der Gebrauchsüberlassung zugrundeliegenden Vertrages vom Auftraggeber heraus- verlangen.
Gebrauchsüberlassung. Die Gebrauchsüberlassung des Dorfgemeinschaftshauses erfolgt durch Abschluss eines Mietvertrages. Der Vertragsabschluss ist mindestens 3 Wochen vor dem Tage der Veranstaltung unter Angabe des Benutzungszweckes und der Benutzungsdauer bei der Ortsgemeinde Pleckhausen zu beantragen. Der Ortsbürgermeister oder die / der Beauftragte entscheiden grundsätzlich über die Anträge in der Reihenfolge des Einganges. Auf Verlangen der Ortsgemeinde ist das Programm vor Abschluss des Mietvertrages vorzulegen. Im Antrag sind die für die Durchführung der Veranstaltung Verantwortlichen namentlich zu benennen. Das Dorfgemeinschaftshaus darf nur zu den mit der Gemeinde oder der / dem Beauftragten vereinbarten Zeiten genutzt werden. Die Nutzungsdauer erstreckt sich auf die Dauer der Veranstaltung mit notwendigen Auf- und Abbauzeiten unter Berücksichtigung der gemeindlichen Terminplanung. Soweit keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, kann der Aufbau am Tag vor der Veranstaltung ab 12 Uhr erfolgen. Die Abnahme der Räume erfolgt am Tag nach der Veranstaltung nach Vereinbarung.
Gebrauchsüberlassung. 1. Werden dem Kunden oder Dritten vertragsgemäß Geräte zum Gebrauch überlassen, ohne dass ein Verkauf vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, das Gerät bei Ablauf der Vertragsdauer in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich das Gerät bei Beginn des Ver- tragsverhältnisses befand. Mit der Überlassung des Xxxxxx erhält der Kunde eine Beschreibung des Gerätezustands im Sinne des § 536b BGB. § 377 HGB gelten entsprechend. Die Weiterbenutzung der Geräte über das Vertragsende hinaus bewirkt keine Ver- längerung des Gebrauchsüberlassungsvertrages. 2. Der Kunde ist berechtigt, ein zum Gebrauch überlassenes Gerät Dritten zur Ausübung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs wei- terzuleiten. 3. Der Kunde haftet bei Beschädigung der überlassenen Geräte für die Reparaturkosten, bei Totalschaden und Verlust für den Wie- derbeschaffungswert, es sei denn, ihn trifft kein Verschulden. 4. Unbeschadet Ziffer IX. 3 haften wir nicht für den mit dem Ge- brauch des überlassenen Xxxxxx bezweckten medizinischen Erfolg. 5. Im Falle von Maßnahmen Dritter, einschließlich Beschlagnahme, Pfändung oder gerichtlicher Verwahrung, hat der Kunde uns unver- züglich zu benachrichtigen. Wir sind sodann zu sämtlichen Maß- nahmen berechtigt, die uns zum Schutz unserer Rechte notwendig erscheinen. Für die erforderlichen Kosten haftet der Kunde, es sei denn, ihn trifft kein Verschulden.
Gebrauchsüberlassung. 1. Der Entleiher darf die Werkzeuge ausschliesslich für die Herstellung der von I. a) u./o. I. b)bestellten Teile und Erzeugnisse verwenden. 2. Die Werkzeuge dürfen Dritten weder überlassen noch zugänglich gemacht werden noch für Zwecke Dritter nachgebaut werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, es zu unterlassen mit den Werkzeugen von I. a) o. I. b) Produkte herzustellen und/oder zu vertreiben, für die er keinen Auftrag von I. a) o. I. b) und/oder nicht für I. a) u./o. I. b) bestimmt sind. 3. Die Überlassung von Werkzeugen an Dritte ist dem Entleiher erst nach schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung von I. a) o. I. b) gestattet 4. Muster dürfen weder an Dritte abgegeben noch als Ausstellungsstücke bzw. Katalog- oder Digitalabbildungen (insbesondere Internetveröffent- lichungen) verwendet werden, wenn zuvor keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung von I. a) o. I. b) vorliegt. Zuwiderhandlungen werden unmittelbar strafrechtlich verfolgt. 5. Änderungen der Werkzeuge bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von I. a) o. I. b). Sobald die Zustimmung für die Änderung vorliegt, ist die Änderung unverzüglich in zeitlicher Abstimmung mit I. a) o. I. b) so durchzuführen, dass die Versorgung in der Produktion für den Auftraggeber durch entsprechende Vorratshaltung nicht eingeschränkt wird. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind keine Änderungen am Werkzeug und bedürfen nicht der Zustimmung von I. a) o. I. b).
Gebrauchsüberlassung. 10.1 Nutzungsbeschränkungen: Auf Zeit, insbesondere zur Erprobung, überlassene Liefergegenstände sind sorgsam zu behandeln, im Rahmen des Überlassungszwecks nicht übermäßig zu nutzen und nach Ablauf des Überlassungszeitraums frei von über die bestimmungsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden zurückzugeben. Alle Nutzungen sind zu dokumentieren und S-L-E GERMANY ist auf Verlangen Rechnung über die Nutzungen zu legen. Eine Untervermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen. Gegen Ausgabeansprüche von S-L-E GERMANY kann ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen geltend gemacht werden. S-L-E GERMANY ist jederzeit berechtigt, die Liefergegenstände beim Kunden zu besichtigen. Der Kunde haftet S-L-E GERMANY für sämtliche Schäden aus seinem Verantwortungsbereich, mit Ausnahme der vertragsgemäßen Abnutzung, es sei denn, er kann nachweisen, dass diese Schäden von ihm nicht zu vertreten sind. Im Falle der verspäteten Rückgabe ist der volle vereinbarte Mietzins für die verstrichene Zeit als Mindestschaden zu entrichten. Ist ein Mietzins nicht vereinbart, ist 1/24 des Listenpreises für den Liefergegenstand je Monat der Verspätung als Mindestschaden zu entrichten. Mehrere Mieter/ Entleiher haften bezüglich der Rückgabe als Gesamtschuldner. Der Mieter ist nicht berechtigt, vereinbarte Zahlungen zu mindern, bevor der Anspruch auf Minderung oder das sonstige Gegenrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Gebrauchsüberlassung. Die Gebrauchsüberlassung des Pfarrheims samt Einrichtungen erfolgt nach Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages. Vermieter ist die Kath. Kirchengemeinde St. Xxxxxxxxxx Xxxxxxx, vertreten durch den Pastoralverbundsleiter.
Gebrauchsüberlassung. Sounds of Reality verpflichtet sich, die Mietsache im Lager von Sounds of Reality in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung kann nur während der Geschäftszeiten Montag bis Xxxxxxx 8:00 bis 16:00 Uhr, außer an Feiertagen oder Samstag und Sonntag nach Vereinbarung, erfolgen. Sobald der Mietgegenstand das Lager verlassen hat, erfolgt der Transport des Mietgegenstands grundsätzlich auf die Gefahr des Vertragspartners, dies gilt auch für die Abholung und den Transport des Mietgegenstands durch einen Kurierdienst. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Sounds of Reality unverzüglich anzuzeigen. Liegt ein anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist Sounds of Reality nach eigener Xxxx zum Austausch oder Nachlieferung eines gleichwertigen Gerätes oder Reparatur berechtigt. Jegliches Mitverschulden des Mieters an Störungen, wie z.B. Bedienungsfehler, Fehler in der Stromversorgung usw., schließt das Kündigungsrecht aus. Werden Geräte, hinsichtlich derer Sounds of Reality die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Fachpersonal von Sounds of Reality angemietet, haftet Sounds of Reality für Funktionsstörungen nur, wenn der Mieter nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich ist. Des Weiteren sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage Sounds of Reality erfolgt, hat der Mieter Sounds of Reality vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt Sounds of Reality keine Gewähr.
Gebrauchsüberlassung. 2.1. Diese vertraglichen Bestimmungen gelten für alle Werkzeuge, die Zeiss dem Vertragspartner in der Vergangenheit überlassen hat und zukünftig überlassen wird. 2.2. Sollten die Werkzeuge des Vertragspartners aufgrund gesonderter Bestellung von Zeiss vom Vertragspartner erst herzustellen sein, überlässt Zeiss dem Vertragspartner den Gebrauch an den Werkzeugen nach Fertigstellung der Werkzeuge durch den Vertragspartner. 2.3. Beauftragt der Vertragspartner mit der Herstellung oder Lieferung von Werkzeugen einen Dritten, überlässt Zeiss den Gebrauch an den Werkzeugen nach Fertigstellung und Lieferung der Werkzeuge durch den Dritten an den Vertragspartner. Der Vertragspartner wird Zeiss vor der Beauftragung des Dritten dessen Namen und dessen Anschrift mitteilen. Dies gilt für Ziffer 2.2 entsprechend.
Gebrauchsüberlassung. Die Mietgegenstände mit allen ihren Bestandteilen blei- ben während der gesamten Mietdauer Eigentum der X- Light GmbH. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kos- ten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes wer- den dem Mieter belastet. X-Light Firmenlogos dürfen durch den Mieter weder unsichtbar gemacht noch ent- fernt werden. Die Mietgeräte werden von uns gewartet und sind einsatzbereit. Für ein Aussetzen der Anlage kann X-Light nicht haftbar gemacht werden.