Gegenstand des Vertrages. 1.1 Gegenstand des Vertrages sind die dort vereinbarten Dienstleistungen des Auftragnehmers. Werkver- tragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
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Samples: vergabe.niedersachsen.de, www.aidshilfe.de, www.bakoev.bund.de