Common use of Gegenstand des Vertrages Clause in Contracts

Gegenstand des Vertrages. 3.1 Art, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ein- schließlich der zur vertraglichen Vereinbarung gehörenden Leis- tungsbeschreibung und Systemübersicht. Liegt ein solcher Vertrag nicht vor, tritt das jeweilige Angebot nebst Annahmeerklärung an die Stelle des Vertrages. Maßgeblich für Art und Umfang des Ver- trages ist in diesem Falle die Auftragsbestätigung des AN. Hiervon unberührt bleibt § 150 BGB (verspätete und abändernde Ab- nahme).

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Gegenstand des Vertrages. 3.1 Art, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ein- schließlich einschließ- lich der zur vertraglichen Vereinbarung gehörenden Leis- tungsbeschreibung Leistungsbe- schreibung und Systemübersicht. Liegt ein solcher Vertrag nicht vor, tritt das jeweilige Angebot nebst Annahmeerklärung an die Stelle des Vertrages. Maßgeblich für Art und Umfang des Ver- trages Vertrages ist in diesem Falle die Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung des AN. Hiervon unberührt bleibt § 150 BGB (verspätete und abändernde Ab- nahmeAbnahme).

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Gegenstand des Vertrages. 3.1 Art, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ein- schließlich einschließlich der zur vertraglichen Vereinbarung gehörenden Leis- tungsbeschreibung Leistungsbeschreibung und Systemübersicht. Liegt ein solcher Vertrag nicht vor, tritt das jeweilige Angebot nebst Annahmeerklärung an die Stelle des Vertrages. Maßgeblich Maßgeb- lich für Art und Umfang des Ver- trages Vertrages ist in diesem Falle die Auftragsbestätigung des AN. Hiervon unberührt bleibt § 150 BGB (verspätete und abändernde Ab- nahmeAbnahme).

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