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Common use of Gegenstand Clause in Contracts

Gegenstand. a) Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter bzw. der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM an Sutter übermittelt hat. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand. a) 1. Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den vom Kunden gegen- über Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Telefonanschlussanbieter bzwNetzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestand- teil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM an Sutter übermittelt hatNetzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG sowie auch künftige Netzbenutzer zu verstehen. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen2. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. cNetzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) Innerhalb beinhaltet insbesondere • den Anschluss der Verzeichnisse Online richtet sich Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); • die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…Netznutzung); • die Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz des Netzbetreibers (Netznutzung). d3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) Es und allfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Der Netzbetreiber behält sich vor, in den Fällen, in denen ge- mäß § 33 Vorarlberger Elektrizitätswirtschaftsgesetz die Allgemeine Anschlusspflicht nicht besteht, den Netzzutritt, den Betrieb und die Instandhaltung, die Vorgangsweise bei der Zäh- lerstandserfassung, die Ankündigung von Abschaltungen sowie die Störungsbehebung ab- weichend zu regeln. Die Sonstigen Marktregeln, geltenden technischen Regeln und die Ver- ordnungen der E-Control, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte- Verordnung, sind auf der Homepage der E-Control (xxx.x-xxxxxxx.xx) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Marktregeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und an- deren Marktteilnehmern zu übermitteln. Die jeweils geltenden Bestimmungen des Energie- lenkungsgesetzes 2012 (§ 24 idF BGBl. I 41/2013) sind Bestandteil dieser Allgemeinen Be- dingungen. 4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedin- gungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln in Anspruch zu nehmen, und die Entgelte gemäß Punkt IX. zu bezahlen. Die Anwendung dieser Bestimmun- gen erfolgt eine unterschiedliche Behandlung in vorstehender Reihenfolge. 5. Die geltenden technischen Regeln beinhalten in Ergänzung und Konkretisierung der Techni- schen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Verzeichnissen Print- Übertragungs- und OnlineVer- teilernetzen in nachstehender Reihenfolge auch: • die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungs- netze mit Betriebsspannungen unter 1000 Volt (1 kV) mit Erläuterung der einschlägigen Vorschriften“ (TAEV) des Verbandes der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) in der bundeseinheitlichen Fassung mit den Ausführungsbestimmungen für das Bundes- land Vorarlberg. • Bei den Suchwörtern die „Richtlinien für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise Bau und Betrieb von Übergabetrafostationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblichVorarlberger Verteilernetzbetreiber“. • Bei Verzeichnissen Online darf die „Richtlinien für den Parallelbetrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen mit dem Netz der Name Vorarlberger Verteilernetzbetreiber“. • die „Erweiterte Anforderungen an Erzeugungsanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Xxxx bzw. 1. Mai 2014, gültig für den Netzbereich Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal)“. • die Richtlinie „Technische Anforderungen an Einspeiseanlagen größer 100 kVA zur Un- terstützung der Spannungshaltung im Netz“. Die unter Punkt 5. angeführten Dokumente sind auf der Homepage der Vorarlberger Energienet- ze GmbH (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx) unter „Stromnetz / Allgemeine Netzbedingungen“ veröffent- licht. 6. Informationsübermittlungen der Netzkunden über Anlagen des Kunden folgende Elemente Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 7. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: IV., X., XI., (Anschlussanlage, Messung, Lastprofile) sowie Anhang II. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch neh- men. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weiter- gehenden Rechte begründet. 8. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der Xxxx des Lieferanten diskri- minierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Regelungen gemäß Ziffer 7. 9. Der Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönli- che, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeig- neter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein. 10. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten. Ist eine Beantwortung aus nicht enthalten: Keine Informationen vom Netz- betreiber zu verantwortenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht möglich, hat der Netzbe- treiber den ProduktenNetzkunden innerhalb derselben Frist über die weitere Vorgangsweise, Dienstleistungendie vo- raussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informie- ren. Ein Grund ist insbesondere dann nicht vom Netzbetreiber zu verantworten, Branchen wenn die An- frage aufgrund ihrer Komplexität mit vertretbarem Aufwand nicht innerhalb dieser Frist erle- digt werden kann. Im Falle einer für den Netzbenutzer nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Einlei- tung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E-ControlG in geeigneter Weise zu informie- ren. 11. Der Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise, z.B. auf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß NetzdienstleistungsVO Strom 2012 zu infor- mieren. 12. Alle Verweise auf Gesetze und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine MarketingslogansVerordnungen beziehen sich auf die jeweils geltende Fas- sung.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen, Allgemeine Netzbedingungen

Gegenstand. a) Die Unter dem Sammelbegriff „xxxxxxx.xx“ bietet Sutter eine Vielzahl von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter Leistungen. Hierzu zählen derzeit vor allem die Erstellung, Optimierung und Pflege des Firme- neintrags im Online-Portal xxxxxxx.xx sowie das Beitrags-Posting bzw. der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, als AddOn „Beitragsservice“ die die DTM an Sutter übermittelt hatSchaltung von Beiträgen (=Werbeeinblendungen). b) Bei der Erstellung des Profils und beim AddOn „Beitragsservice“ setzt Xxxxxx mit eigenem KnowHow und nach eigenem Ermessen die Erstellung des Profils bzw. der Werbeeinblendungen/Beiträge um und bestimmt auch Details. Die Einhaltung Einzelheiten zu den gebuchten Leistungen sind dem Bestellformular zu entnehmen. Sutter übermittelt die vom Kunden angelieferten Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglich- keiten, etc. an Good Hood. Sutter ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten an die Good Hood zu übertragen bzw. zugänglich zu machen. Sutter ist auch berechtigt, um die Richtlinien von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb nebenan. de einzuhalten, die Firmierung und sonstigen Daten und Materialien des Kunden richtlinienkonform anzupassen. Der Kunde bevollmächtigt Sutter zum Zwecke der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat Übermittlung und Veröffentlichung der Kunde eine bestimmte Platzierung Daten gegenüber Good Hood im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung Namen des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werdenKunden aufzutreten. c) Innerhalb Xxxxxx ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf Basis der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…)Auftragsdaten ohne inhaltliche Abstimmung und Freigabe durch den Kunden anzunehmen und zu erfüllen. d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und OnlineDerzeit werden folgende Pakete angeboten: Basis-Paket: Als Grunddienstleistung bestellt der Kunde das sog. Basispaket mit folgenden Leistungen: Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag Anlage des Firmenprofils des Kunden maßgeblich. Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben Beitrags-Posting (mit Ausnahme von AkronymenSelf-Service/Anlieferung durch Xxxxxx), keine über- flüssigen Leerzeichen1 Beitrag pro Monat (Mit- teilungen, keine Standortinformationen wie StadtviertelAngebote und Veranstaltungen), Stadt oder StraßennameAktionsaufruf erstellen • Exklusives Listing im Gewerbeverzeichnis, sofern diese nicht Empfehlungen echter Nachbarn erhalten • Postfach zur Kommunikation mit Nachbarn • Präsenz in der handelsrechtliche Bestandteil eigenen Nachbarschaft • Betreuung über die gesamte Laufzeit/Auszeichnung als lokaler Partner • Plus-Paket: (beinhaltet das Basis-Paket und zusätzlich): • Beitrags-Posting (Self-Service/Anlieferung durch Xxxxxx), 3 Beiträge pro Monat in eigener Nachbarschaft • Verlängerung der Firmierung sindReichweite der Beiträge in eigener Nachbarschaft und • Verlängerung der Reichweite der Beiträge in bis zu 4 weiteren Nachbarschaften e) Zusatzoptionen, keine Marketingslogans.sog. AddOn

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand. a1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG sowie auch künftige Netzbenutzer zu verstehen. 2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) beinhaltet insbesondere 3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) und allfälliger gesetzlich vor­ gesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Der Netzbetreiber behält sich vor, in den Fällen, in denen gemäß 4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln in Anspruch zu nehmen, und die Entgelte gemäß Punkt IX. zu bezahlen. Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- Anwendung dieser Bestimmungen erfolgt in vorstehender Reihenfolge. 5. Die geltenden technischen Regeln beinhalten in Ergänzung und Konkretisierung der Technischen und Organisatorischen Regeln für 6. Informationsübermittlungen der Netzkunden über dem Telefonanschlussanbieter bzwAnlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 7. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Datenfolgenden Punkte abwei­ chende Regelungen getroffen werden: IV., X., XI., (Anschlussanlage, Messung, Lastprofile) sowie Anhang II. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die die DTM an Sutter übermittelt hatdas Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet. b) Die Einhaltung 8. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von Platzierungsvorschriften der Xxxx des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellenabweichende Regelungen gemäß Ziffer 7. 9. Der Ausschluss Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Konkurrenten darf nicht vereinbart werdenAnfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein. c) Innerhalb 10. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten. Ist eine Beantwortung aus nicht vom Netzbetreiber zu verantwortenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht möglich, hat der Verzeichnisse Online richtet sich Netzbetreiber den 11. Der Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal jährlich in geeig­ neter Weise, z.B. auf der Homepage, über die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…)Qualitätsstandards gemäß NetzdienstleistungsVO Strom 2012 zu informieren. d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- 12. Alle Verweise auf Gesetze und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine MarketingslogansVerordnungen beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.

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Samples: Allgemeine Netzbedingungen

Gegenstand. a(1) Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Zahlung bzw. die Abrechnung der DTM angegebenen Leistungen des Bildungs- und bei Redakti- onsschluss Teilhabepakets im Sinne • des § 28 Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II), • des § 34 Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), • des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) • und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der Verzeichnisse jeweils gültigen DatenFassung über das Online-System BildungsKarte Ostholstein. (2) Die BildungsKarte Ostholstein dient ausschließlich der Zahlungsabwicklung. Den Leistungsberechtigten werden von den zuständigen Leistungsträgern im Kreis Ost- holstein Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket online zur Verfügung ge- stellt. Die bewilligten Leistungen können im Online-Verfahren entweder vom Leis- tungserbringer selbst abgebucht oder von den Leistungsberechtigten an den Leis- tungserbringer überwiesen (nur Bereich Sport/ Freizeit/ Kultur) werden. Die privat- rechtlichen Verträge und Vereinbarungen zwischen den Kindern und Jugendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigten und den Leistungserbringern bleiben dadurch unberührt. Ansprüche auf die Bewilligung von Leistungen gegenüber den zuständi- gen Leistungsträgern können nur die Leistungsberechtigten selbst geltend machen. (3) Der Leistungserbringer macht im Rahmen der Registrierung Angaben zu den Leis- tungsarten, die von ihm angeboten und über die DTM an Sutter übermittelt hat. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werdenBildungsKarte Ostholstein abge- rechnet werden sollen. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung Änderungen des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch Leistungsangebotes nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter erfolgter Frei- schaltung können nur in Großbuchstaben (Absprache mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogansdem Kreis Ostholstein/Jobcenter Ostholstein erfolgen.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Gegenstand. 1. Die gegenständlichen Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der LINZ NETZ GmbH (AB STROM VN) regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber (LINZ NETZ GmbH) und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 49 ElWOG 2010 idgF. zu verstehen. 2. Die gegenständlichen Allgemeinen Bedingungen regeln daher insbesondere a) Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter bzw. Netzanschluss/den Netzzutritt (Anschluss der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM Anlage des Netzkunden an Sutter übermittelt hat.das Netz) sowie b) die laufende Netznutzung (Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen; Einspeisung elektrischer Energie in das Netz; Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz, etc.) 3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich, dem Netzkunden gemäß den gegenständlichen Allgemeinen Bedingungen und den sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) und allfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Die sonstigen Marktregeln, die geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der E-Control, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) sind auf der Homepage der LINZ NETZ GmbH (xxx.xxxxxxxx.xx) und der Energie-Control Austria (www.e- xxxxxxx.xx) veröffentlicht. 4. Der Netzbetreiber ist verantwortlich für die technische Sicherheit, den zuverlässigen Betrieb sowie die Leistungsfähigkeit des Netzes, gewährleistet die Interoperabilität seines Netzes und ermittelt, hält evident und übermittelt die erforderlichen Daten an die anderen Marktteilnehmer gemäß den Marktregeln. Die jeweils geltenden Bestimmungen des Energielenkungsgesetzes 2012 (§ 24 idF BGBl. Nr. 41/2013) sind Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen. 5. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach gegenständlichen Allgemeinen Bedingungen unter Einhaltung der geltenden Marktregeln, den geltenden technischen Regeln, den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten und allfälligen rechtlich zulässigen Entgelten und Zuschlägen in Anspruch zu nehmen. Die geltenden technischen Regeln beinhalten die Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Platzierungsvorschriften Netzen, die „Technischen Anschlussbedingungen für Einträge den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen unter 1000 Volt mit Erläuterung der einschlägigen Vorschriften“ (TAEV), herausgegeben von Oesterreichs Energie (OE) in der bundeseinheitlichen Fassung mit den Verzeichnissen Print außerhalb Ausführungsbestimmungen für das Bundesland Oberösterreich (www.ooe- xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx), sowie die geltenden einschlägigen Ö-Normen. Für den Fall dass keine besonderen Regelungen vorliegen gelten die allgemeinen technischen Standards. 6. Informationsübermittlungen der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 7. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung. Hinsichtlich der folgenden Punkte können abweichende Regelungen getroffen werden: IV. Hat Anschlussanlage, IX. Entgelte, X. Messung, XI. Lastprofile, sowie Anhang I. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, bei denen eine Inanspruchnahme des Netzsystems - unabhängig vom Netzkunden der Kunde eine bestimmte Platzierung Anlage - für höchstens fünf Jahre beabsichtigt ist. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet. Der Netzbetreiber ist jederzeit berechtigt, die Nutzung temporärer Anschlüsse aufzukündigen, sobald diese erkennbar dauerhaft genutzt werden sollen. Wird ein temporärer Anschluss über einen Zeitraum von 5 Jahren genutzt, so ist der Netzbetreiber jedenfalls berechtigt, die Nutzung dieses Anschlusses aufzukündigen. Der Netzkunde hat sodann im Verzeichnis bestellt, ist Bedarfsfall einen neuen Antrag auf Netzzutritt zu stellen. Im Übrigen gilt Pkt. IX.4.. 8. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung Xxxx des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellenLieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Bestimmungen gemäß Pkt. 7. 9. Der Ausschluss Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie für Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Internet, Kundenzeitung, Infoblätter, etc.) zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Konkurrenten darf nicht vereinbart werdenAnfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Die Erreichbarkeit des Netzbetreibers ist über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet. c) Innerhalb 10. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber werden von diesem binnen 5 Arbeitstagen ab Einlangen beantwortet und abschließend erledigt. Ist eine Erledigung z.B. wegen Unvollständigkeit der Verzeichnisse Online richtet sich Anfragen/Beschwerden oder aus anderen, nicht vom Netzbetreiber zu verantwortenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Netzkunden innerhalb derselben Frist über die Reihenfolge weitere Vorgangsweise, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson informieren. Im Falle einer für den Netzkunden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde wird der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…)Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E- ControlG in geeigneter Weise informieren. d11. Der Netzbetreiber informiert den Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise (Homepage) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- über die Qualitätsstandards gemäß NetzdienstleistungsVO Strom 2013 BGBl I 192/2013 und Onlineüber die bereitgestellte Leistung gem. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.ElWOG 2010 idgF.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Strom Verteilernetz

Gegenstand. aDie gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) Die regeln den Vertragsabschluss und das Vertragsverhältnis zwischen der Hotel Josefine Betriebs GmbH (im Folgenden „Hotel Josefine“ genannt) und dem Hotelgast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt). Bei den von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter bzw. der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen DatenHotel Josefine zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich insbesondere um die entgeltliche Beherbergung von Gästen, die die DTM an Sutter übermittelt hat. bVermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen (etwa für Seminare, Konferenzen, Feiern) Die Einhaltung sowie den Verkauf von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx Speisen und Getränken und alle weiteren mit dem Geschäftsbetrieb von eventuellen Ansprüchen Dritter Hotel Josefine im Zusammenhang stehenden Leistungen. Abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit und werden nicht zum Vertragsbestandteil zwischen Hotel Josefine und dem Vertragspartner, es sei denn, Hotel Xxxxxxxx erteilt vor Vertragsabschluss die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Etwaigen Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ergänzend zu diesen AGB kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur Anwendung. Von Hotel Josefine werden nur hoteleigene Leistungen erbracht. Allenfalls vermittelte Fremdleistungen (wie etwa Konzert-, Theater- oder Opernkarten, Ausflüge, Transportservices, Reservierungen in Restaurants etc.) sind rein als verbundene Leistung anzusehen. Die Anwendung des Pauschalreisegesetzes ist iSd § 2 Abs 2 Z 2 und Z 3 PRG ausgeschlossen. Die AGB sind Vertragsbestandteil sowohl mit Verbrauchern als auch Unternehmern, es sei denn es wird ausdrücklich eine abweichende Regelung innerhalb der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werdenAGB getroffen. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand. a1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzbenutzer und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. 2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) beinhaltet insbesondere • den Anschluss der Anlage des Netzbenutzers an das Netz (Netzzutritt); • die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers; • die Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz des Netzbetreibers. 3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangsvertrag, dem Netzbenutzer gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungstarifen und allfälliger rechtlich zulässiger Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren sonstigen Marktregeln, geltenden technischen Regeln und jeweils geltende Systemnutzungstarife sind auf den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter bzwder Homepage der Energie-Control GmbH (xxx.x-xxxxxxx.xx) veröffentlicht. Dabei hat der DTM angegebenen Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen DatenLeistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Marktregeln die DTM an Sutter übermittelt haterforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteilnehmern zu übermitteln. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen4. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werdenNetzbenutzer verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln, den jeweils geltenden Systemnutzungstarifen und allfälligen rechtlich zulässigen Entgelten in und Zuschlägen Anspruch zu nehmen. c) Innerhalb 5. Informationsübermittlungen der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…)Netzbenutzer über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Allgemeine Netzbedingungen

Gegenstand. a) 1. Unsere Angebote unterbreiten wir freibleibend mit einer Gültigkeit von längstens 30 Tagen. Irrtum bleibt vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Konzepten, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. 2. Die Vertragsleistungen sind im Bestellschein aufgeführt. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Nutzer und yQ-os zustande. Bei Bestellungen in anderer, auch elektronischer Form, kommt der Vertrag zu unseren anwendbaren AGB mit der Auftragsbestätigung, spätestens der Ausführung zustande. 3. yQ-os unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung der von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf diesem oder gemeinsam definierten Aufgaben durch Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und besten Kräften. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt unter Gesamtverantwortung und Weisung des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart wird. Die Auswahl des Dienstleistenden, auch freien Mitarbeiters oder Nachunternehmers bleibt dem yQ-os vorbehalten. 4. yQ-os berücksichtigt allein die im Bestellschein angegebene Beschreibung der Leistung und besonders vereinbarte Planungs- und Ausführungsmerkmale wie etwa Funktion und Spezifikation des Auftraggebers, die aufgelisteten Geräte, Programme und sonstigen Elemente. Grundlage des Auftrages ist der vorgesehene Zeitaufwand. 5. Für die Zwecke der Auftragsausführung benennen beide Seiten einen entscheidungsbefugtenVertreter. yQ-os legt den vom Kunden gegen- über Ort der Leistungserbringung fest. Der Nutzer wird rechtzeitig und unentgeltlich in seiner Betriebssphäre alle zweckmäßigen Voraussetzung zur Unterstützung der Leistungserbringung schaffen und aufrechterhalten, sowie Arbeitsraum und -mittel zur Verfügung stellen. Sein Vertreter stellt die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsergebnisse sicher. Unzureichende Unterstützung berechtigt auch ohne gesonderten Hinweis zur Geltendmachung des Mehraufwandes und verlängert vereinbarte Fristen und Termine. Der Auftraggeber gewährleistet die Bereitstellung von Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten im üblichen Umfang und nimmt eigenverantwortlich die bestmögliche Datensicherung vor. 6. Beide Vertragspartner sind berechtigt Änderungen der Leistung anzumelden. Die Änderungsmeldung wird von dem Telefonanschlussanbieter Empfänger unverzüglich geprüft und das Prüfungsergebnis mitgeteilt. yQ-os ist berechtigt den Prüfungsaufwand und die Änderungskosten zum dem allgemeinen Stundensatz gesondert in Rechnung zu stellen. Die Ausführung von Änderungen bedingt auch ohne gesonderten Hinweis einen neuen Termin- und Zeitplan. 7. Der Auftraggeber ist zur vorzeitigen Kündigung von Dienstverträgen mit Restabgeltung vor Erreichen des Endtermins oder geplanten Gesamtaufwandes berechtigt. Die Restabgeltung beträgt pauschal für den Zeitraum von 7 Tagen nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxx 00 % des Vertragspreises, von weiteren 14 Tagen 50 % des Vertragspreises und entfällt für einen weiteren Zeitraum danach. Sie entfällt auch, sofern ein gleichwertiger Einsatz anderweitig erfolgt. Auf Werkverträge findet die gesetzliche Regelung Anwendung. 8. yQ-os zeigt bei Werkverträgen die Fertigstellung der Leistung an. Eine förmliche Abnahme erfolgt nur, sofern eine Seite dies unverzüglich schriftlich verlangt. Die Abnahme erfolgt nach den im Bestellschein bzw. von yQ-os nach billigem Ermessen festgelegten Abnahme- oder Installationskriterien mittels der DTM angegebenen vom Auftraggeber bereitzustellenden Testdaten, Programmen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM Geräten samt etwaiger Peripherie an Sutter übermittelt hatdem von yQ-os festgelegten Ort. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Agb Dienstleistung

Gegenstand. a) Gegenstand dieses Vertrages ist die Inanspruchnahme des Grundstückes des Wegeeigentümers zur Auswei- sung, Herstellung und Erhaltung für die Zwecke des Radverkehrsnetzes im Bereich [...Gemeinde] und die Regelung der notwendigen Beschilderung. Der Verlauf des Radverkehrsnetzes ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan im Maßstab [1: ...]. Über folgende Grundstücke wird das Radverkehrsnetz geführt: Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Wege des Wegeeigentümers sollen künftig als Teil des Rad- verkehrsnetzes dienen. Durch die hinzukommende Zweckbestimmung als Radverkehrsnetz wird die ursprüngliche Zweckbestimmung der in § 1 genannten Wegefläche nicht geändert. Im Verlauf dieses Radverkehrsnetzes wird eine wegweisende und diesen Weg kennzeichnende Beschilderung vorgenommen (Einzelheiten regelt § 5 des Vertrages). Der Wegeeigentümer nimmt bei der Nutzung der Nachbarflächen auf das Vorhandensein des Radverkehrs- netzes auf seinem Weg Rücksicht. Der Wegeeigentümer ist mit der Ausweisung und der Benutzung der in § 1 genannten Wege als Radverkehrs- netz einverstanden. Er ist außerdem mit der Aufstellung und der Beibehaltung der Beschilderung, wie sie vom Grund und dem Umfang nach erforderlich ist, einverstanden (vgl. § 5). Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle Angelegenheiten, die für das Vorhandensein und den Betrieb des Radverkehrsnetzes auf den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter bzw. der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM an Sutter übermittelt hatWegeflächen des Wegeeigentümers bedeut- sam sind. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Documentation for the Implementation of Signage

Gegenstand. a1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen der Energie Güssing GmbH (im Folgenden kurz „Netzbetreiber“) Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- über und dem Telefonanschlussanbieter bzwNetzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM an Sutter übermittelt hatNetzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG 2010 zu verstehen. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen2. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. cNetzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) Innerhalb beinhaltet insbesondere • den Anschluss der Verzeichnisse Online richtet sich Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); • die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…Netznutzung); • die Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz des Netzbetreibers (Netznutzung). d3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Onlineallfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge, den Netzzugang zu gewähren. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise Die Sonstigen Marktregeln, die geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den ProduktenE-Control, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte-Verordnung (mit Ausnahme von AkronymenSNE-VO), sind auf der Homepage der E-Control (xxx.x-xxxxxxx.xx) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten, und gemäß den Sonstigen Marktregeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteilnehmern zu übermitteln. 4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln, in Anspruch zu nehmen und die Entgelte zu bezahlen. 5. Informationsübermittlungen des Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 6. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Netzbedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: IV., XI. und XII. sowie Anhang (Anschlusskosten, Messung, Lastprofile, Lastprofilzähler). Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine über- flüssigen Leerzeichenweitergehenden Rechte begründet. Der Netzbetreiber ist berechtigt, keine Standortinformationen wie Stadtvierteltemporäre Anschlüsse, Stadt oder Straßennamedie erkennbar dauerhaft genutzt werden, sofern diese jedenfalls aber nach 5 Jahren umzustellen und die offenen und allenfalls dadurch verursachten Entgelte zu verrechnen. 7. Diese Allgemeinen Netzbedingungen werden unabhängig von der Xxxx des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Regelungen gemäß I./6. 8. Der Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein. 9. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten und dabei abschließend zu erledigen. Ist eine Erledigung innerhalb dieser Frist nicht möglich, so hat die Beantwortung zumindest über die weitere Vorgangsweise, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informieren. Ein Grund ist insbesondere dann nicht vom Netzbetreiber zu verantworten, wenn die Anfrage aufgrund ihrer Komplexität mit vertretbarem Aufwand nicht innerhalb dieser Frist erledigt werden kann. Im Falle einer für den Netzkunden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der handelsrechtliche Bestandteil Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Firmierung sindEinleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E-ControlG in geeigneter Weise zu informieren. 10. Der Netzbetreiber hat die Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise, keine MarketingsloganszB auf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß der NetzdienstleistungsVO Strom (END- VO) zu informieren. 11. Alle Verweise auf Gesetze und Verordnungen beziehen sich auf ElWOG 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz

Gegenstand. a) Die Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden ist die Erstellung und Pflege von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf Firmeneinträgen und -pro- filen bei Webseiten Dritter – nachfolgend „Verzeichnisse“ genannt – durch den vom Verlag. Hierzu bemüht der Verlag sich um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Verzeich- nisse. Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Internet existierenden Verzeich- nissen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. Der Verlag wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im Einzelfall die Mitwirkung des Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter dahingehend erforderlich sein, dass zur Bearbeitung bestehender Eintra- gungen existierende Zugangsdaten an den Verlag übermittelt werden, bzw. dass veraltete Eintragungen gelöscht werden, um einen Neueintrag technisch zu ermöglichen. Unterlässt der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen DatenKunde eine solche erforderliche Mitwirkung, die die DTM an Sutter übermittelt hat. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für so kann eine Aktualisierung bestehender Alt-Einträge nicht in jedem Fall durch den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht Verlag gewährleistet werden. Hat Der Verlag übermittelt die vom Kunden über den Verlag übermittelten Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, etc. nach einer Frist von 3 Tagen an verschiedene Verzeichnisse. Der Verlag ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten dem Pro- duktpartner zu übertragen bzw. zugänglich zu machen. Der Verlag ist auch berechtigt, um die Richtlinien dieser Verzeichnisse einzuhalten, die Firmierung des Kunden richtlinienkonform anzupassen. Der Kunde bevollmächtigt den Verlag und seinen Produktpartner, zum Zwecke der Kunde eine bestimmte Platzierung Übermittlung und Veröffentli- chung der Daten gegenüber den Verzeichnissen, in seinem Namen aufzutreten. Sollte es für die Durch- führung der Eintragungen hilfreich oder notwendig sein, darf der Verlag bzw. sein Produktpartner im Verzeichnis bestelltNamen des Kunden ein kostenloses E-Mail Konto anlegen (z. B. bei einem E-Mail-Anbieter wie Hotmail, Gmail, etc.) und diese E-Mail Adresse für die Eintragung in die Online-Verzeichnisse nutzen. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf Basis der Auftragsdaten ohne inhalt- liche Abstimmung und Freigabe durch den Kunden anzunehmen und zu erfüllen. Der Kunde erklärt aus- drücklich und garantiert, dass er sämtliche für die gewünschte Online-Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte aus Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den Logos, Bildern, Texten, Grafiken etc. innehat, dass er hierüber frei verfügen darf, und dass keine Rechte Dritter entgegen stehen. Er überträgt dem Verlag in dem für die Auftragsdurchführung ange- messenen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie der infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannter wie auch zukünftiger Nutzungsarten. Ins- besondere ist der Kunde verpflichtetVerlag berechtigt, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellenanderen Werken zu verbinden. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. c) Innerhalb Produktpartner bedient sich zur Einspielung der Verzeichnisse Online richtet sich Standortdaten des Kunden in AppleMaps des Dienstleisters XxxXxx X.X., Xxxxxxxxxxxxx 000, 0000 XX Xxxxxxxxx, XX. Der Kunde akzeptiert die Reihenfolge Allge- meinen Geschäftsbedingungen der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten NavAds B.V. (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…xxxx://xxx.xxxxxx.xx/xx). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand. a1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter bzw. der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM an Sutter übermittelt hatzu verstehen. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen2. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. cNetzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) Innerhalb beinhaltet insbesondere • den Anschluss der Verzeichnisse Online richtet sich Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); • die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…Netznutzung); • die Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz des Netzbetreibers (Netznutzung). d3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Onlineallfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. • Bei Die Sonstigen Marktregeln, geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der Energie-Control, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte-Verordnung, sind auf der Homepage der Energie-Control (xxx.x-xxxxxxx.xx) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise Markt-regeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteil-nehmern zu übermitteln. 4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln in Anspruch zu nehmen und die Entgelte gemäß Punkt IX. zu bezahlen. 5. Informationsübertragungen der Handelsregistereintrag Netzkunden über Anlagen des Kunden maßgeblichNetzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 6. • Bei Verzeichnissen Online darf Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthaltenfolgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: Keine Informationen zu den ProduktenIV., DienstleistungenX., Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei KammerberufenXI. (Anschlusskosten, Zusätze wie AnwaltskanzleiMessung, KanzleiLastprofile, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von AkronymenLastprofilzähler), Anhang I. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine über- flüssigen Leerzeichenweitergehenden Rechte begründet. 7. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der Xxxx des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Regelungen gemäß Ziffer 6. 8. Der Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, keine Standortinformationen wie Stadtviertelelektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Stadt oder StraßennameKundenzeitschrift, sofern diese Internet etc.) zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein. 9. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten und dabei abschließend zu erledigen. Ist eine Erledigung innerhalb dieser Frist nicht möglich, so hat die Beantwortung zumindest über die weitere Vorgangsweise, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie über die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informieren. Im Falle einer für den Netzkunden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der handelsrechtliche Bestandteil Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Firmierung sindEinleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 Energie-Control-Gesetz in geeigneter Weise zu informieren. 10. Der Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise, keine Marketingslogansz.B. auf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß Netzdienstleistungs-Verordnung Strom 2012 zu informieren.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz

Gegenstand. a) 1 Die Gemeinde erteilt den Werken im ganzen Gemeindegebiet während der Dauer dieses Vertrages das allei- nige Recht auf dem in ihrer Verfügungsberechtigung stehenden Grund und Boden die für die Verteilung von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf Wasser, Elektrizität und Erdgas notwendigen Leitungen und Anlagen zu erstellen und zu betreiben. Vor einem allfälligen Verkauf derartiger Grundstücke an Dritte sorgt die Gemeinde für den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter bzw. Erhalt des Eigentums und der DTM angegebenen damit verbundenen Rechte der Werke an den betreffenden Leitungen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM an Sutter übermittelt hatAnlagen. b) 2 Die Einhaltung Gemeinde erteilt den Werken im ganzen Gemeindegebiet während der Dauer dieses Vertrages das Recht, auf dem in ihrer Verfügungsberechtigung stehenden Grund und Boden die für die Versorgung mit Fernmeldediensten notwendigen Transport- und Signalleitungen zu erstellen und zu betreiben. Die Werke sind berechtigt, Signalleitungen über die Verbreitung von Platzierungsvorschriften Rundfunkdiensten hinaus im gesetzlichen Rahmen auch für Einträge in andere Fernmeldedienste zu nutzen. 3 Die Gemeinde erteilt den Verzeichnissen Print außerhalb Werken im ganzen Gemeindegebiet während der alphabetischen Reihenfolge kann Dauer dieses Vertrages die Kon- zession zur alleinigen gewerbsmässigen Abgabe von Erdgas an Endverbraucher, welche nicht Energie von Dritten beschaffen können, und von Wasser. 4 Die Werke sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus umbruchtechnischen Gründen diesem Vertrag für dessen Dauer auf von ihr be- herrschte Tochtergesellschaften zu übertragen oder mit der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben ganz oder teilweise Dritte zu beauftragen. Die Rechte der Gemeinde und die Pflichten der Werke und derer Tochterge- sellschaften dürfen dadurch nicht gewährleistet geschmälert werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestelltBetreffen derartige Massnahmen ganze Geschäftsbe- reiche, ist die Zustimmung der Kunde verpflichtetGemeinde erforderlich. Diese kann nur verweigert werden, Xxxxxx wenn die Rechte der Gemeinde geschmälert würden. 5 Die Aufstellung von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Richtlinien, technischen Bedingungen und Bauvorschriften für den Bau und Unterhalt der Platzierung des EintragsVerteilanlagen und der daran angeschlossenen Hausinstallationen ist Sache der Werke. Diese haben dem je- weiligen Stand der Technik zu entsprechen und, über die gesetzlichen Vorschriften hinaus, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellendie Leitsätze des Schweiz. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werdenVereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) und andere allgemein anerkannte Grunds- ätze zu beachten. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Konzessionsvertrag

Gegenstand. a) Die Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden ist die Erstellung und Pflege von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf Firmeneinträgen und -pro- filen bei Webseiten Dritter – nachfolgend "Verzeichnisse" genannt – durch den vom Verlag. Hierzu bemüht der Verlag sich um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Verzeich- nisse. Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Internet existierenden Verzeich- nissen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. Der Verlag wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im Einzelfall die Mitwirkung des Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter dahingehend erforderlich sein, dass zur Bearbeitung bestehender Eintra- gungen existierende Zugangsdaten an den Verlag übermittelt werden, bzw. dass veraltete Eintragungen gelöscht werden, um einen Neueintrag technisch zu ermöglichen. Unterlässt der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen DatenKunde eine solche erforderliche Mitwirkung, die die DTM an Sutter übermittelt hat. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für so kann eine Aktualisierung bestehender Alt-Einträge nicht in jedem Fall durch den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht Verlag gewährleistet werden. Hat Der Verlag übermittelt die vom Kunden über den Verlag übermittelten Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, etc. nach einer Frist von 3 Tagen an verschiedene Verzeichnisse. Der Verlag ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten dem Pro- duktpartner zu übertragen bzw. zugänglich zu machen. Der Verlag ist auch berechtigt, um die Richtlinien dieser Verzeichnisse einzuhalten, die Firmierung des Kunden richtlinienkonform anzupassen. Der Kunde bevollmächtigt den Verlag und seinen Produktpartner, zum Zwecke der Kunde eine bestimmte Platzierung Übermittlung und Veröffentli- chung der Daten gegenüber den Verzeichnissen, in seinem Namen aufzutreten. Sollte es für die Durch- führung der Eintragungen hilfreich oder notwendig sein, darf der Verlag bzw. sein Produktpartner im Verzeichnis bestelltNamen des Kunden ein kostenloses E-Mail Konto anlegen (z.B. bei einem E-Mail-Anbieter wie Hotmail, Gmail, etc.) und diese E-Mail Adresse für die Eintragung in die Online-Verzeichnisse nutzen. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf Basis der Auftragsdaten ohne inhalt- liche Abstimmung und Freigabe durch den Kunden anzunehmen und zu erfüllen. Der Kunde erklärt aus- drücklich und garantiert, dass er sämtliche für die gewünschte Online-Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte aus Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den Logos, Bildern, Texten, Grafiken etc. innehat, dass er hierüber frei verfügen darf, und dass keine Rechte Dritter entgegen stehen. Er überträgt dem Verlag in dem für die Auftragsdurchführung ange- messenen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie der infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannter wie auch zukünftiger Nutzungsarten. Ins- besondere ist der Kunde verpflichtetVerlag berechtigt, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellenanderen Werken zu verbinden. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. c) Innerhalb Produktpartner bedient sich zur Einspielung der Verzeichnisse Online richtet sich Standortdaten des Kunden in AppleMaps des Dienstleisters XxxXxx X.X., Xxxxxxxxxxxxx 000, 0000 XX Xxxxxxxxx, XX. Der Kunde akzeptiert die Reihenfolge Allge- meinen Geschäftsbedingungen der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten NavAds B.V. (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…xxxx://xxx.xxxxxx.xx/xx). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand. a) 1. Unsere Angebote unterbreiten wir freibleibend mit einer Gültigkeit von längstens 30 Tagen. Irrtum bleibt vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Konzepten, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. 2. Die Vertragsleistungen sind im Bestellschein aufgeführt. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Nutzer und yQ-it zustande. Bei Bestellungen in anderer, auch elektronischer Form, kommt der Vertrag zu unseren anwendbaren AGB mit der Auftragsbestätigung, spätestens der Ausführung zustande. 3. yQ-it unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung der von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf diesem oder gemeinsam definierten Aufgaben durch Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und besten Kräften. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt unter Gesamtverantwortung und Weisung des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart wird. Die Auswahl des Dienstleistenden, auch freien Mitarbeiters oder Nachunternehmers bleibt dem yQ-it vorbehalten. 4. yQ-it berücksichtigt allein die im Bestellschein angegebene Beschreibung der Leistung und besonders vereinbarte Planungs- und Ausführungsmerkmale wie etwa Funktion und Spezifikation des Auftraggebers, die aufgelisteten Geräte, Programme und sonstigen Elemente. Grundlage des Auftrages ist der vorgesehene Zeitaufwand. 5. Für die Zwecke der Auftragsausführung benennen beide Seiten einen entscheidungsbefugtenVertreter. yQ-it legt den vom Kunden gegen- über Ort der Leistungserbringung fest. Der Nutzer wird rechtzeitig und unentgeltlich in seiner Betriebssphäre alle zweckmäßigen Voraussetzung zur Unterstützung der Leistungserbringung schaffen und aufrechterhalten, sowie Arbeitsraum und -mittel zur Verfügung stellen. Sein Vertreter stellt die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsergebnisse sicher. Unzureichende Unterstützung berechtigt auch ohne gesonderten Hinweis zur Geltendmachung des Mehraufwandes und verlängert vereinbarte Fristen und Termine. Der Auftraggeber gewährleistet die Bereitstellung von Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten im üblichen Umfang und nimmt eigenverantwortlich die bestmögliche Datensicherung vor. 6. Beide Vertragspartner sind berechtigt Änderungen der Leistung anzumelden. Die Änderungsmeldung wird von dem Telefonanschlussanbieter Empfänger unverzüglich geprüft und das Prüfungsergebnis mitgeteilt. yQ-it ist berechtigt den Prüfungsaufwand und die Änderungskosten zum dem allgemeinen Stundensatz gesondert in Rechnung zu stellen. Die Ausführung von Änderungen bedingt auch ohne gesonderten Hinweis einen neuen Termin- und Zeitplan. 7. Der Auftraggeber ist zur vorzeitigen Kündigung von Dienstverträgen mit Restabgeltung vor Erreichen des Endtermins oder geplanten Gesamtaufwandes berechtigt. Die Restabgeltung beträgt pauschal für den Zeitraum von 7 Tagen nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxx 00 % des Vertragspreises, von weiteren 14 Tagen 50 % des Vertragspreises und entfällt für einen weiteren Zeitraum danach. Sie entfällt auch, sofern ein gleichwertiger Einsatz anderweitig erfolgt. Auf Werkverträge findet die gesetzliche Regelung Anwendung. 8. yQ-it zeigt bei Werkverträgen die Fertigstellung der Leistung an. Eine förmliche Abnahme erfolgt nur, sofern eine Seite dies unverzüglich schriftlich verlangt. Die Abnahme erfolgt nach den im Bestellschein bzw. von yQ-it nach billigem Ermessen festgelegten Abnahme- oder Installationskriterien mittels der DTM angegebenen vom Auftraggeber bereitzustellenden Testdaten, Programmen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM Geräten samt etwaiger Peripherie an Sutter übermittelt hatdem von yQ-it festgelegten Ort. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Agb Dienstleistung

Gegenstand. a(1) Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter nachfolgende Vereinbarung regelt die Zahlung bzw. die Abrechnung der DTM angegebenen Leistun- gen des Bildungs- und bei Redakti- onsschluss Teilhabepakets im Sinne des § 28 Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II), des § 34 Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der Verzeichnisse jeweils gültigen DatenFassung über das Online-System BildungsKarte Ostholstein. Der Leistungsanbieter bietet Leistungsberechtigten Lernförderung im Sinne dieser Vorschrift an. (2) Die BildungsKarte Ostholstein dient ausschließlich der Zahlungsabwicklung. Der Leistungsberechtigte erhält von den zuständigen Leistungsträgern im Kreis Osthol- stein Leistungen in Form von Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese werden online für den jeweiligen Leistungsberechtigten durch die Aushändi- gung der BildungsKarte zur Verfügung gestellt. Die bewilligten Leistungen können im Online-Verfahren vom Leistungserbringer selbst abgebucht werden. Die privatrechtlichen Verträge und Vereinbarungen zwischen den Kindern und Ju- gendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigten und den Leistungserbringern bleiben dadurch unberührt. Ansprüche auf die Bewilligung von Leistungen gegenüber den zuständigen Leistungsträgern können nur die Leistungsberechtigten selbst geltend machen. (3) Der Leistungserbringer macht im Rahmen der Registrierung Angaben zu den Leis- tungsarten, die von ihm angeboten und über die DTM an Sutter übermittelt hatBildungsKarte Ostholstein abge- rechnet werden sollen. Änderungen des Leistungsangebotes nach erfolgter Frei- schaltung können nach schriftlicher Mitteilung nur in Absprache mit dem Kreis Ost- holstein/Jobcenter Ostholstein erfolgen. b(4) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften Der Leistungsanbieter gewährleistet, dass für Einträge die Lernförderung persönlich und fach- lich geeignetes Personal eingesetzt wird und dass die Lernförderung organisatorisch und räumlich schulnah in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen geeigneten Räumlichkeiten stattfindet. Außerdem stellt er sicher, dass nicht gewährleistet werdenmehr als 3 bis max. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart 4 Schülerinnen und Xxxxxxx nach anerkannten sozialpädagogischen Standards in einer Lerngruppe unterrichtet werden. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Vereinbarung Über Die Abrechnung Von Leistungen Für Lernförderung

Gegenstand. a1.1. Die DYNAbit Systemhaus GmbH (nachfolgend „DYNAbit“) bietet umfassende IT- Lösungen und Dienstleistungen für Unternehmen an, unter anderem die Bereitstellung von Soft- und Hardware in der „BerlinerCloud“ oder den Verkauf von auf den Kunden zugeschnittenen Soft- und Hardwarepaketen. Leistungen der BerlinerCloud oder des Verkaufs sind Gegenstand spezieller für die jeweiligen Leistungen geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen DYNAbit Services (nachfolgend „AGB Services“) gelten für alle Verträge zwischen DYNAbit und seinen Kunden über die Inanspruchnahme von Serviceleistungen von DYNAbit. 1.2. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Inanspruchnahme von Services, ohne dass DYNAbit in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. 1.3. Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf DYNAbit konkret zu erbringenden Leistungen sind im Auftragsformular festgehalten. Im Auftragsformular können sowohl Leistungen der BerlinerCloud, des Verkaufs oder DYNAbit Services ausgewiesen sein. Der Inhalt der vertraglichen Beziehung und der Gegenstand der Leistungen von DYNAbit richten sich vorrangig nach den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter bzwspeziellen Bedingungen im Auftragsformular und nachrangig nach diesen AGB. Soweit ein Kunde parallel Leistungen der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen DatenBerlinerCloud oder des Verkaufs in Anspruch nimmt, die die DTM an Sutter übermittelt hatgelten diese AGB Services ergänzend zu den Regelungen zu jeweiligen Leistung. b) Die Einhaltung 1.4. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen, abweichende Vertragsbedingungen oder Festlegungen in Bestellungen oder Schreiben des Kunden finden keine Anwendung. Diesen widerspricht DYNAbit hiermit ausdrücklich. Individuelle Abreden werden nur wirksam, wenn DYNAbit diese ausdrücklich bestätigt. 1.5. Diese AGB lassen Verpflichtungen von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung DYNAbit zur Erbringung von Gewährleistungsarbeiten im Verzeichnis bestelltRahmen anderweitiger Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien unberührt. Soweit Leistungen nach diesen Vertrag sich mit Gewährleistungsverpflichtungen von DYNAbit überschneiden, ist dienen diese zu-gleich der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werdenGewährleistung. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand. a„tim“ (Xxx Xxxx:in ausgewählter Betreiber/Gemeinde) Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter vermietet (als „Anbieter“) oder vermittelt (als „Vermittler“) registrierten Kund:innen bzw. der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM an Sutter übermittelt hat. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung Carsharing/Lastenradsharing -Mitglieder (im Verzeichnis bestelltFolgenden auch kurz „Kund:innen“ genannt) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen (Car- bzw. Lastenradsharing) Nutzung. Diese Kund:innenvereinbarung gilt für die Registrierung (Abschluss eines Kund:innenvertrages) und die Miete von Carsharing-Fahrzeugen bzw. Lastenrädern von „tim“ oder eines Kooperationspartners. Sofern „tim“ als Anbieter auftritt, ist gilt die Gebührenpreisliste von „tim“ in der Kunde verpflichtetje- weils gültigen Fassung, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Vermittlungsfall die des jeweiligen Leistungserbringers in der Platzierung jeweils gültigen Fassung. Durch den Abschluss des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellenKund:innenvertrages erwirbt der/die Kund:in keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Gebührenpreisliste. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werdenEs gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der jeweiligen Nutzung. Die Nutzungsbedingungen sind als Ergänzung zur Kund:innenvereinbarung – tim-Zentralraum bzw. zur On- line-Registrierung zu sehen. Alle Daten und Kontaktinformationen sind auf der Website xxx-xxxxxxxxxxx.xx zu finden. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Gegenstand. a1.1. Die DYNAbit Unternehmensberatung GmbH (nachfolgend „DYNAbit“) bietet Beratungsleistungen und Projektmanagement bei Einkauf, Auswahl und Implementierung von Soft- und Hardware, sowie er- gänzende Programmierleistungen an (nachfolgend „Basisleistungen“). Diese Leistungen sind Gegen- stand spezieller für die jeweiligen Leistungen geltenden Einzelaufträge und Allgemeiner Geschäftsbe- dingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen DYNAbit Software Services und Anwendungs- support (nachfolgend „AGB Services“) gelten für alle Verträge zwischen DYNAbit und seinen Kunden über die Inanspruchnahme von Serviceleistungen von DYNAbit. 1.2. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Inanspruchnahme von Services, ohne dass DYNAbit in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. 1.3. Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf DYNAbit konkret zu erbringenden Leistungen sind im Auftragsformular festgehalten. Im Auf- tragsformular können auch Basisleistungen ausgewiesen sein. Der Inhalt der vertraglichen Beziehung und der Gegenstand der Leistungen von DYNAbit richten sich vorrangig nach den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter bzwspeziellen Bedingun- gen im Auftragsformular und nachrangig nach diesen AGB. der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen DatenSoweit ein Kunde parallel Basisleistungen in Anspruch nimmt, die die DTM an Sutter übermittelt hatgelten diese AGB Services ergänzend zu den Regelungen zur Basisleistung. b) Die Einhaltung 1.4. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen, abweichende Vertragsbedingungen oder Festlegun- gen in Bestellungen oder Schreiben des Kunden finden keine Anwendung. Diesen widerspricht DY- NAbit hiermit ausdrücklich. Individuelle Abreden werden nur wirksam, wenn DYNAbit diese ausdrück- lich bestätigt. 1.5. Diese AGB lassen Verpflichtungen von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung DYNAbit zur Erbringung von Gewährleistungsarbeiten im Verzeichnis bestelltRah- men anderweitiger Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien unberührt. Soweit Leistungen nach diesen Vertrag sich mit Gewährleistungsverpflichtungen von DYNAbit überschneiden, ist dienen diese zu- gleich der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werdenGewährleistung. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Software Services Und Anwendungssupport

Gegenstand. aXxxxxx Xxxxxxxxx ist ein Künstler, der sich unter anderem mit Projektkunst und der Inszenierung zu aktuellen Themen befasst. Den Hintergrund des hier gegenständlichen Projektes bildet die Griechenland Krise mit ihren umfassenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Um auf die Notwendigkeit der wechselseitigen Hilfestellung in der Europäischen Union deutlich hinzuweisen und das dafür erforderliche Bewusstsein zu bilden unternimmt der Künstler eine Reise nach London, mit dem Fahrrad und ohne Geld. Diese Projektreise wird vom Verein ‚art18 - vernetzte kunst währing‘ betreut. Den Zweck dieser Reise bildet einerseits der Versuch und die daraus zu gewinnende Erkenntnis, ob eine solche Reise ohne finanzielle Mittel zu bewerkstelligen wäre, also ausschließlich durch entsprechende spontane Unterstützung durch die im Zuge der Reise quasi am Wegesrand Begegneten. Am anderen Ende dieser künstlerischen Inszenierung stehen die Destinatäre (Begünstigte) Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf des durch diese Reise zu bewerkstelligenden Fundraising. Es handelt sich dabei um die in der Anlage dargestellten Projekte, welche durch die aufgebrachten Sponsorgelder einer Förderung unterzogen werden sollen. Festgehalten wird, dass der Künstler sich selbst und das Projekt nicht aus den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter bzw. Sponsorgeldern finanziert und aus diesem Grunde auch eine allfällige Überprüfung der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss widmungsgemäßen Verwendung der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM an Sutter übermittelt hataufgebrachten Mittel den Sponsoren selbst obliegt. b1.1. Die Reise des Künstlers Xxxxxx Xxxxxxxxx mit dem Fahrrad unterstützt das Fundraising (siehe Pkt. 2.1.). Die Absicht der Reise ist, von Wien aus, quer durch die EU, bis Grossbritannien und wieder nach Wien zu fahren. Dabei verpflichtet sich der Künstler kein eigenes Geld zu verwenden und auf der gesamten Reise auf die Hilfe der anreinenden Bevölkerung (in der Folge ‚Unterstützer‘ genannt) angewiesen zu sein. 1.2. Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge Reise endet, wenn der Künstler wieder in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestelltWien ist, ist der Kunde verpflichtetoder durch Abbruch, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchenfehlender Unterstützung oder anderen Gründen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werdenindem zum Fortkommen eigenes Geld eingesetzt wird. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Fundraising Agreement

Gegenstand. aDie Handänderungssteuer wird auf Handänderungen von Grundstücken oder Anteilen von solchen erhoben (§ 81 Absatz 1 StG). Sie ist eine reine Rechtsverkehrssteuer, deren Gegenstand die Handänderung an ei- nem Grundstück ist. Zum Begriff des Grundstückes siehe 69 Nr. 1. Der Rechtsvorgang der Handänderung ist Steuerobjekt der Handänderungssteuer - und nicht der Gewinn wie bei der Grundstückgewinnsteuer. Der Veräusserungsbegriff ist jedoch identisch mit demjenigen der Grundstückgewinnsteuer. Als reine Objekt- steuer nimmt die Handänderungssteuer - im Gegensatz zu den Subjektsteuern - weder Rücksicht auf die persönliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person noch auf die mit dem Steuerobjekt zusammenhängenden Belastungen (Xxxxxx X. Xxxx in: Nefzger/Simonek/Wenk, Kommentar zum Steuer- gesetz des Kantons Basel-Landschaft, § 82 N 1 ff.). Steuersubjekt sind sowohl Veräusserer wie auch Erwerber (vgl. dazu § 84 StG). Handänderungen von Grundstücken sind Rechtsgeschäfte gleichgestellt, die hinsichtlich der Verfügungsge- walt wirtschaftlich wie eine Veräusserung wirken sowie Belastungen von Grundstücken mit privatrechtlichen Dienstbarkeiten oder öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, wenn diese die unbeschränkte Be- wirtschaftung oder den Veräusserungswert der Grundstücke dauernd und wesentlich beeinträchtigen und die Belastung gegen Entgelt erfolgt (§ 81 Absatz 2 StG). Einzelheiten zum Tatbestand und den Arten der wirtschaftlichen Handänderung siehe 72 Nr. 1. Besonderheiten bei Handänderungen von Baurechten sind in der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Handänderungssteuer bei Baurechten im Kanton Basel-Landschaft1 Übersicht über Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage, Fälligkeit, Veranlagung und Steuerschuldner Errichtung z.G. Eigentümer Errichtung z.G. Dritter Übertragung an Dritte2 Heimfall ausserordentlich3 Heimfall ordentlich Auflö- sungs- vertrag Verlänge- rung Steuerpflicht Nein § 81 StG, insbes. Abs. 2 lit. b Ja § 81 Abs. 2 lit. b StG; sofern (1) Die die entgeltliche Belastung (2) die unbe- schränkte Bewirtschaftung oder den Veräusserungswert dauernd (d.h. mind. 30 Jahre) und wesentlich beeinträchtigt. Ja § 81 Abs. 1 und 2 StG Nicht restlos geklärt Tendenziell ja, § 81 Abs. 1 StG4 Nein5 ZGB Art. 779c, 779d Nein6 Nein7 Bemessungsgrundlage -- § 83 StG; höherer Wert von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- über (1) Kaufpreis, d.h. Gesamt- heit aller Leistungen des Erwerbers oder (2) Verkehrs- wert, bestehend aus der Summe von Kaufpreis und Ver- kehrswert des Baurechts, Der Verkehrswert entspricht dem Telefonanschlussanbieter Barwert der während der Restlaufzeit anfallenden Baurechtszinsen8. § 83 StG; Höherer Wert von (1) integrale Heimfallentschädigung oder (2) Addition von Heimfall- entschädigung und Barwert der während Restlaufzeit anfallenden Baurechtszinsen9. -- -- -- Fälligkeit und Veranla- gung -- § 120/135 Abs. 4 lit. b StG; Veranlagungs- und Bezugsbehörde ist die kantonale Steuerver- waltung; Fälligkeit mit der Zustellung der Verfügung oder Rechnung. -- -- -- Schuldner -- § 84 Abs. 1 StG; Erwerber bzw. der DTM angegebenen Baurechtsberechtigter und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen DatenVeräusserer je zur Hälfte. -- -- -- 1 Aufgrund des Verweises auf ZGB Art. 655 (§ 69 StG) sind für das Handänderungssteuerrecht nur selbständige und dauernde Baurechte relevant, die beschrie- ben sind und für die DTM an Sutter übermittelt hat. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung ein eigenes Blatt im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellenGrundbuch angelegt wurde (GBV Art. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…9). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Immobiliensteuern

Gegenstand. aDer jeweils überlassene Mitarbeiter der EQM Lehmann GmbH & Co. KG (nachfol- gend: Leiharbeitnehmer genannt) Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf steht dem Entleiher nach dem Arbeitnehmer- überlassungsgesetz, den hier beschriebe- nen Allgemeinen Geschäfts- und Zah- lungsbedingungen und den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur Verfügung. Der Leiharbeitnehmer wird gemäß den vom Kunden gegen- Kundenbetrieb geforder- ten fachlichen Anforderungen der auszu- sprechenden Tätigkeit ausgewählt, verfügt über dem Telefonanschlussanbieter bzw. der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Datendie beruflichen Qualifikationen, Aus- bildungen, Examina, die die DTM an Sutter übermittelt hat. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung Entleiher for- dert und ist im Verzeichnis bestellt, Kundenbetrieb entspre- chend einzusetzen. Für die Dauer der Überlassung ist der Kunde verpflichtetEntleiher weisungsbe- rechtigt. Während des Einsatzes beim Ent- leiher unterliegt der Leiharbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Entleihers und ar- beitet unter seiner Aufsicht und Anleitung, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter wobei vertragliche Beziehungen zwischen den jeweils eingesetzten Leiharbeitnehmer der EQM Lehmann GmbH & Co. KG und dem Kundenbetrieb nicht begründet wer- den. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Entleiher und der EQM Lehmann GmbH & Co. KG. Der Entleiher übernimmt die Verpflichtung, den Leiharbeitnehmer mindestens für die im Zusammenhang Arbeitnehmerüberlassungsvertrag fest- gelegten Stunden zu beschäftigen. Sollten der Leiharbeitnehmer vom Entleiher mit an- deren als den vereinbarten Tätigkeiten o- der Platzierung des Eintragsan einem anderen Tätigkeitsort als ver- einbart eingesetzt werden und hat der Leih- arbeitnehmer dadurch Anspruch auf eine höhere Vergütung durch Tarifvertrag oder aufgrund einer anderen Anspruchsgrund- lage gegenüber der EQM Lehmann GmbH & Co. KG als bei der ursprünglich mit dem Entleiher vereinbarten Tätigkeit, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchenso ist die EQM Lehmann GmbH & Co. KG berech- tigt, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werdendie Arbeitnehmerüberlassung zu dem höheren Stundensatz abzurechnen, der für die Überlassung einer entsprechend quali- fizierten Kraft angefallen wäre. c) Innerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…). d) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Zahlungsbedingungen Für Arbeitnehmerüberlassung

Gegenstand. a) 1. Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den vom Kunden gegen- über Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Telefonanschlussanbieter bzwNetzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM an Sutter übermittelt hatim Sinne des § 7 Z 49 ElWOG zu verstehen. b) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen2. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden. cNetzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) Innerhalb beinhaltet insbesondere den Anschluss der Verzeichnisse Online richtet sich Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (u.a. Suchwort, Branche, Keywords,…Netznutzung); die Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz des Netzbetreibers (Netznutzung). d3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln insbesondere den technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) Es erfolgt und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) und allfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Die Sonstigen Marktregeln, geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der E-Control, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungentgelte-Verordnung, sind auf der Homepage der E-Control (www.e- xxxxxxx.xx) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Marktregeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteilnehmern zu übermitteln. 4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln insbesondere den technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) in Anspruch zu nehmen, und die Entgelte gemäß Punkt X. zu bezahlen. 5. Informationsübermittlungen der Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 6. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: IV., X., XI., (Anschlusskosten, Messung, Lastprofile, Lastprofilzähler) sowie Anhang 2. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet. 7. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der Xxxx des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Regelungen gemäß Ziffer 6. 8. Der Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine unterschiedliche Behandlung Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein. 9. Anfragen und Beschwerden von Verzeichnissen Print- Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten. Ist eine Beantwortung aus nicht vom Netzbetreiber zu verantwortenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht möglich, hat der Netzbetreiber den Netzkunden innerhalb derselben Frist über die weitere Vorgangsweise, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informieren. Ein Grund ist insbesondere dann nicht vom Netzbetreiber zu verantworten, wenn die Anfrage aufgrund ihrer Komplexität mit vertretbarem Aufwand nicht innerhalb dieser Frist erledigt werden kann. Im Falle einer für den Netzbenutzer nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E-ControlG in geeigneter Weise zu informieren. 10. Der Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise, zB auf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß NetzdienstleistungsVO Strom 2012 zu informieren. 11. Alle Verweise auf Gesetze und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine MarketingslogansVerordnungen beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Netzzugang