Gegenstand. a) Sutter schaltet für den Kunden im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“. b) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente. c) Das Werbebanner des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet. d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht. e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird. f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“). g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand. a) Die von ▇▇▇▇▇▇ herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden gegen- über dem Telefonanschlussanbieter bzw. der DTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM an Sutter schaltet für den Kunden im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“übermittelt hat.
b) Dieses Werbeformat Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann insbaus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. bestehen aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiertHat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, oder einer sensitiven Flächeist der Kunde verpflichtet, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt▇▇▇▇▇▇ von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elementeinsbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden.
c) Das Werbebanner des Kunden wird ggfInnerhalb der Verzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattetSuchwort, Branche, Keywords,…).
d) Die Platzierung Es erfolgt in bestimmten Bereichen eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der Internetseiten und wird Handelsregistereintrag des Kunden maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Name des Kunden folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlichtProdukten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“).
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand. a) Sutter schaltet für 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Kunden Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestand- teil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“Sinne des § 7 Z 49 ElWOG sowie auch künftige Netzbenutzer zu verstehen.
b2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen beinhaltet insbesondere • den Anschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); • die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (Netznutzung); • die Entnahme elektrischer Energie aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner dem Netz des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden Netzbetreibers (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“Netznutzung).
g3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) Sutter und allfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Der Netzbetreiber behält sich vor, Bestellungen wegen in den Fällen, in denen ge- mäß § 33 Vorarlberger Elektrizitätswirtschaftsgesetz die Allgemeine Anschlusspflicht nicht besteht, den Netzzutritt, den Betrieb und die Instandhaltung, die Vorgangsweise bei der Zäh- lerstandserfassung, die Ankündigung von Abschaltungen sowie die Störungsbehebung ab- weichend zu regeln. Die Sonstigen Marktregeln, geltenden technischen Regeln und die Ver- ordnungen der E-Control, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte- Verordnung, sind auf der Homepage der E-Control (▇▇▇.▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des InhaltsNetzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Marktregeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und an- deren Marktteilnehmern zu übermitteln. Die jeweils geltenden Bestimmungen des Energie- lenkungsgesetzes 2012 (§ 24 idF BGBl. I 41/2013) sind Bestandteil dieser Allgemeinen Be- dingungen.
4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedin- gungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln in Anspruch zu nehmen, und die Entgelte gemäß Punkt IX. zu bezahlen. Die Anwendung dieser Bestimmun- gen erfolgt in vorstehender Reihenfolge.
5. Die geltenden technischen Regeln beinhalten in Ergänzung und Konkretisierung der Herkunft oder Techni- schen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Übertragungs- und Ver- teilernetzen in nachstehender Reihenfolge auch: • die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungs- netze mit Betriebsspannungen unter 1000 Volt (1 kV) mit Erläuterung der techni- schen Form nach einheitlicheneinschlägigen Vorschriften“ (TAEV) des Verbandes der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) in der bundeseinheitlichen Fassung mit den Ausführungsbestimmungen für das Bundes- land Vorarlberg. • die „Richtlinien für Bau und Betrieb von Übergabetrafostationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz der Vorarlberger Verteilernetzbetreiber“. • die „Richtlinien für den Parallelbetrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen mit dem Netz der Vorarlberger Verteilernetzbetreiber“. • die „Erweiterte Anforderungen an Erzeugungsanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. ▇▇▇▇ bzw. 1. Mai 2014, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnengültig für den Netzbereich Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal)“. • die Richtlinie „Technische Anforderungen an Einspeiseanlagen größer 100 kVA zur Un- terstützung der Spannungshaltung im Netz“. Die unter Punkt 5. angeführten Dokumente sind auf der Homepage der Vorarlberger Energienet- ze GmbH (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) unter „Stromnetz / Allgemeine Netzbedingungen“ veröffent- licht.
6. Informationsübermittlungen der Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
7. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: IV., X., XI., (Anschlussanlage, Messung, Lastprofile) sowie Anhang II. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch neh- men. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weiter- gehenden Rechte begründet.
8. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der ▇▇▇▇ des Lieferanten diskri- minierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Regelungen gemäß Ziffer 7.
9. Der Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönli- che, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeig- neter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein.
10. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten. Ist eine Beantwortung aus nicht vom Netz- betreiber zu verantwortenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht möglich, hat der Netzbe- treiber den Netzkunden innerhalb derselben Frist über die weitere Vorgangsweise, die vo- raussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informie- ren. Ein Grund ist insbesondere dann nicht vom Netzbetreiber zu verantworten, wenn die An- frage aufgrund ihrer Komplexität mit vertretbarem Aufwand nicht innerhalb dieser Frist erle- digt werden kann. Im Falle einer für den Netzbenutzer nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der Inhalt gegen Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Einlei- tung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E-ControlG in geeigneter Weise zu informie- ren.
11. Der Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise, z.B. auf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß NetzdienstleistungsVO Strom 2012 zu infor- mieren.
12. Alle Verweise auf Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtVerordnungen beziehen sich auf die jeweils geltende Fas- sung.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen, Allgemeine Netzbedingungen
Gegenstand. a) Sutter schaltet hostet für den Kunden im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner bezeichnete digitale Bestellliste (als Werbeeinblendungeinseitige Webseite) in den Verzeichnissen Online nach Ziffim Sutter-eigenen Verzeichnis ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇. 1Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. a) zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“Produkte zu generieren.
b) Dieses Werbeformat kann insbBestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. bestehen aus einem Bild und/weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder Text -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung eine digitale Bestellliste zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vor- genannten Elementevorausgewählten Produkte.
c) Das Werbebanner des Kunden wird ggfFür das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattetmachen (Index), behält sich dies aber vor.
d) Die Platzierung erfolgt Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in bestimmten Bereichen der Internetseiten dem er seine Angaben eigenständig eingeben und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlichtstetig aktuell halten kann.
e) Das Werbebanner Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wirdVorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“)beauftragen.
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen reagiert nicht im Namen des Inhalts, der Herkunft Kunden auf Bestell-Anfragen oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtÄhnliches.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand. a) Unter dem Sammelbegriff „▇▇▇▇▇▇▇.▇▇“ bietet Sutter schaltet für den Kunden eine Vielzahl von Leistungen. Hierzu zählen derzeit vor allem die Erstellung, Optimierung und Pflege des Firme- neintrags im Leistungszeitraum Online-Portal ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ sowie das Beitrags-Posting bzw. als AddOn „Beitragsservice“ die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“Schaltung von Beiträgen (=Werbeeinblendungen).
b) Dieses Werbeformat kann insbBei der Erstellung des Profils und beim AddOn „Beitragsservice“ setzt ▇▇▇▇▇▇ mit eigenem KnowHow und nach eigenem Ermessen die Erstellung des Profils bzw. bestehen aus einem Bild undder Werbeeinblendungen/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz Beiträge um und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbartbestimmt auch Details. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird Einzelheiten zu den im Bestellschein bestimmten gebuchten Leistungen sind dem Bestellformular zu entnehmen. Sutter übermittelt die vom Kunden angelieferten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufenwie Firmenname, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Anschrift, Kontaktmöglich- keiten, etc. an Good Hood. Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten an die Good Hood zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“).
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar istübertragen bzw. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigtzugänglich zu machen. Sutter ist auch berechtigt, um die Richtlinien von nebenan. de einzuhalten, die Firmierung und sonstigen Daten und Materialien des Kunden richtlinienkonform anzupassen. Der Kunde bevollmächtigt Sutter zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber Good Hood im Namen des Kunden aufzutreten.
c) ▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf Basis der Auftragsdaten ohne inhaltliche Abstimmung und Freigabe durch den Kunden anzunehmen und zu erfüllen.
d) Derzeit werden folgende Pakete angeboten: Basis-Paket: Als Grunddienstleistung bestellt der Kunde das sog. Basispaket mit folgenden Leistungen: • Anlage des Firmenprofils des Kunden • Beitrags-Posting (Self-Service/Anlieferung durch ▇▇▇▇▇▇), 1 Beitrag pro Monat (Mit- teilungen, Angebote und Veranstaltungen), Aktionsaufruf erstellen • Exklusives Listing im Gewerbeverzeichnis, Empfehlungen echter Nachbarn erhalten • Postfach zur Kommunikation mit Nachbarn • Präsenz in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzwder eigenen Nachbarschaft • Betreuung über die gesamte Laufzeit/Auszeichnung als lokaler Partner • Plus-Paket: (beinhaltet das Basis-Paket und zusätzlich): • Beitrags-Posting (Self-Service/Anlieferung durch ▇▇▇▇▇▇), 3 Beiträge pro Monat in eigener Nachbarschaft • Verlängerung der Reichweite der Beiträge in eigener Nachbarschaft und • Verlängerung der Reichweite der Beiträge in bis zu 4 weiteren Nachbarschaften
e) Zusatzoptionen, sog. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt.AddOn
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand. a) Sutter schaltet 1 Die Gemeinde erteilt den Werken im ganzen Gemeindegebiet während der Dauer dieses Vertrages das allei- nige Recht auf dem in ihrer Verfügungsberechtigung stehenden Grund und Boden die für die Verteilung von Wasser, Elektrizität und Erdgas notwendigen Leitungen und Anlagen zu erstellen und zu betreiben. Vor einem allfälligen Verkauf derartiger Grundstücke an Dritte sorgt die Gemeinde für den Kunden Erhalt des Eigentums und der damit verbundenen Rechte der Werke an den betreffenden Leitungen und Anlagen.
2 Die Gemeinde erteilt den Werken im Leistungszeitraum ganzen Gemeindegebiet während der Dauer dieses Vertrages das Recht, auf dem in ihrer Verfügungsberechtigung stehenden Grund und Boden die für die Versorgung mit Fernmeldediensten notwendigen Transport- und Signalleitungen zu erstellen und zu betreiben. Die Werke sind berechtigt, Signalleitungen über die Verbreitung von Rundfunkdiensten hinaus im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“gesetzlichen Rahmen auch für andere Fernmeldedienste zu nutzen.
b) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert3 Die Gemeinde erteilt den Werken im ganzen Gemeindegebiet während der Dauer dieses Vertrages die Kon- zession zur alleinigen gewerbsmässigen Abgabe von Erdgas an Endverbraucher, oder einer sensitiven Flächewelche nicht Energie von Dritten beschaffen können, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elementeund von Wasser.
c) Das Werbebanner des Kunden wird ggf4 Die Werke sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag für dessen Dauer auf von ihr be- herrschte Tochtergesellschaften zu übertragen oder mit der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben ganz oder teilweise Dritte zu beauftragen. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen seinDie Rechte der Gemeinde und die Pflichten der Werke und derer Tochterge- sellschaften dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Branchenschutz Betreffen derartige Massnahmen ganze Geschäftsbe- reiche, ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Diese kann nur verweigert werden, wenn die Rechte der Gemeinde geschmälert würden.
5 Die Aufstellung von Richtlinien, technischen Bedingungen und Konkurrenzausschluss Bauvorschriften für den Kunden sind nicht vereinbartBau und Unterhalt der Verteilanlagen und der daran angeschlossenen Hausinstallationen ist Sache der Werke. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattetDiese haben dem je- weiligen Stand der Technik zu entsprechen und, über die gesetzlichen Vorschriften hinaus, insbesondere die Leitsätze des Schweiz. Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) und andere allgemein anerkannte Grunds- ätze zu beachten.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“).
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt.
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Sources: Konzessionsvertrag
Gegenstand. a) Sutter schaltet für Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden ist die Erstellung und Pflege von Firmeneinträgen und -pro- filen bei Webseiten Dritter – nachfolgend "Verzeichnisse" genannt – durch den Kunden Verlag. Hierzu bemüht der Verlag sich um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Verzeich- nisse. Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Leistungszeitraum Internet existierenden Verzeich- nissen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. Der Verlag wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“.
b) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, Einzelfall die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner Mitwirkung des Kunden wird ggfdahingehend erforderlich sein, dass zur Bearbeitung bestehender Eintra- gungen existierende Zugangsdaten an den Verlag übermittelt werden, bzw. dass veraltete Eintragungen gelöscht werden, um einen Neueintrag technisch zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde eine solche erforderliche Mitwirkung, so kann eine Aktualisierung bestehender Alt-Einträge nicht in jedem Fall durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen den Verlag gewährleistet werden. Der Verlag übermittelt die vom Kunden zu sehen seinüber den Verlag übermittelten Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, etc. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbartnach einer Frist von 3 Tagen an verschiedene Verzeichnisse. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter Der Verlag ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten dem Pro- duktpartner zu machen übertragen bzw. zugänglich zu machen. Der Verlag ist auch berechtigt, um die Richtlinien dieser Verzeichnisse einzuhalten, die Firmierung des Kunden richtlinienkonform anzupassen. Der Kunde bevollmächtigt den Verlag und seinen Produktpartner, zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentli- chung der Daten gegenüber den Verzeichnissen, in seinem Namen aufzutreten. Sollte es für die Durch- führung der Eintragungen hilfreich oder notwendig sein, darf der Verlag bzw. sein Produktpartner im Namen des Kunden ein kostenloses E-Mail Konto anlegen (z.B. bei einem E-Mail-Anbieter wie Hotmail, Gmail, etc.) und diese E-Mail Adresse für die Eintragung in die Online-Verzeichnisse nutzen. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf Basis der Auftragsdaten ohne inhalt- liche Abstimmung und Freigabe durch den Kunden anzunehmen und zu erfüllen. Der Kunde erklärt aus- drücklich und garantiert, dass er sämtliche für die gewünschte Online-Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte aus Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den Logos, Bildern, Texten, Grafiken etc. innehat, dass er hierüber frei verfügen darf, und dass keine Rechte Dritter entgegen stehen. Er überträgt dem Verlag in dem für die Auftragsdurchführung ange- messenen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie der infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannter wie auch zukünftiger Nutzungsarten. Ins- besondere ist der Verlag berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit dem Wort „Anzeige“anderen Werken zu verbinden. Der Produktpartner bedient sich zur Einspielung der Standortdaten des Kunden in AppleMaps des Dienstleisters ▇▇▇▇▇▇ ▇.▇., ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. Der Kunde akzeptiert die Allge- meinen Geschäftsbedingungen der NavAds B.V. (▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇).
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand. a(1) Sutter schaltet für Gegenstand der Dienstvereinbarung ist das DV-Ver- fahren „Lehrer- und SchülerDatenbank (LUSD)". Dieses dient zur Unterstützung der Verwaltungsaufgaben in den Kunden allgemein bildenden Schulen. Es umfasst zurzeit im Leistungszeitraum Grundm odul ♦ die Verwaltung von Schülerdaten, Erstellung von Listen, Formularen, Korrespondenzen und Statistiken ♦ die Verwaltung von Elterndaten, Erstellung von Lis- ten, Formularen und Korrespondenzen ♦ die Verwaltung von Lehrerdaten, Erstellung von Lis- ten, Formularen und Korrespondenzen. Unmittelbaren Zugriff auf die Daten haben die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter von Schulbüros, die Schulleiterin- nen und Schulleiter sowie weitere Personen, die von der Schulleitung beauftragt und berechtigt werden. Das Zu- griffschutzkonzept ist in der Dateibeschreibung (Anla- ge A) unter Nr. 6.5 Zugriffskontrolle beschrieben. Bevor die Schulleitung Benutzerinnen und Benutzer der in der LUSD existierenden Gruppen „Sekretariat“ und „Stufen- leitung“ zum Zugriff auf Lehrer- bzw. Leistungsdaten berechtigt, unterrichtet sie die Lehrerkonferenz und die Zugriffsberechtigten. Wird von Lehrkräften oder den zu berechtigenden Personen widersprochen, ist der zustän- dige Personalrat zu unterrichten, der binnen zwei Wo- chen Stellung nehmen kann. Die vorgesehene Datenübertragung ergibt sich aus der Dokumentation der Übertragungstabellen und ▇▇▇▇▇▇ (Anlage 2 zur Dateibeschreibung). Die übertragenen Daten aus der LUSD werden für Zwecke der Schulauf- sicht, Personalplanung, Personalorganisation, der be- hördlichen Planung und Steuerung sowie der Statistik genutzt. Die Zugriffsrechte und weitere Nutzung der an das Ver- fahren PSD-Schulen übertragenen Daten werden durch die Dienstvereinbarung über den „Einsatz eines EDV- Verfahrens zur Unterstützung von Personalorganisation, -planung und -entwicklung und zur Erfüllung von Be- richtsaufgaben“ in der jeweils geltenden Fassung gere- gelt. Weitere Datenübermittlungen ohne Personenbezug sind zulässig. Zur Überprüfung, ob die Regelungen zur Speicherung und Datenübertragung aus der LUSD eingehalten wer- den, erhalten die Personalräte mit schriftlicher Einwilli- gung der Betroffenen einen Ausdruck ♦ der gespeicherten Daten aus der LUSD von den Schulen ♦ der übertragenen Daten vom Datenempfänger in der Behörde für Bildung und Sport (V 234). Das Verfahren, auf das sich die Dienstvereinbarung bezieht, ist in den Anlagen beschrieben: Hinweis: Die Anlagen werden wegen ihres Umfangs hier nicht veröffentlicht. Sie liegen beim Pro- jekt TUVAS, bei V 42 oder bei den Personal- räten vor und können dort bei Bedarf eingese- hen werden. • Anlage A „LUSD – Lehrer- und SchülerDatenbank" – Dateibe- schreibung vom 24. Juni 2002 mit den dortigen Anla- gen 1 bis 7: Dokumentation der Tabellen und Datenfelder (Stand: 26. Februar 2002) Dokumentation der Übertragungstabellen und ▇▇▇▇▇▇ (Stand: 26. Februar 2002) Schulungsunterlage zum Datenschutz (Stand: 4. Oktober 2001) Liste der Schulen, die an der WAN-Pilotphase teil- nehmen (Stand: 10. September 2001) Dokumentation der Datenfelder, die nach Word und Access exportiert werden können (Stand: 26. Februar 2002) Handreichung zur äußeren Datensicherung im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner Ver- waltungsbereich der allgemein bildenden Schulen in Hamburg (als WerbeeinblendungStand: 26. Februar 2002) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“.
b) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem Handreichung zur Systemadministration im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen seinVerwal- tungsbereich der allgemein bildenden Schulen in Hamburg (Stand: 26. Branchenschutz Februar 2002) • Anlage B Lehrerstammdaten und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbartÜbergabe nach Word (Stand: 24. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.Juni 2002) • Anlage C Arbeitsplätze LUSD (Stand: 24. Juni 2002)
d(2) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlichtAnlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“).
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt.
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Sources: Dienstvereinbarung
Gegenstand. a) Sutter schaltet für den Kunden im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und Online“dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangs- vertrags.
b2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen beinhaltet insbesondere • den Anschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); • die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (Netznutzung); • die Entnahme elektrischer Energie aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner dem Netz des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden Netzbetreibers (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“Netznutzung).
g3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangs- vertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemei- nen Netzbedingungen und den sonstigen Marktre- geln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungstarifen sowie ver- öffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar istallfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Die Ablehnung sons- tigen Marktregeln, geltenden technischen Regeln und jeweils geltende Systemnutzungstarife sind auf der Homepage der Energie-Control GmbH (www.e- ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetrei- ber insbesondere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Marktregeln die er- forderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteilnehmern zu übermitteln. Die jeweils geltenden Bestimmungen des Energielen- kungsgesetzes 1982 (§ 19 idF BGBl. I 2006/106) sind Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen.
4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den sonstigen Marktregeln sowie den geltenden technischen Regeln in Anspruch zu nehmen und die Entgelte gemäß Punkt IX. zu bezahlen.
5. Informationsübertragungen der Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer Bestellung geson- derten Vereinbarung.
6. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsicht- lich der folgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: IV., X., XI. (Anschlusskosten, Messung, Lastprofile, Lastprofilzähler), Anhang I. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet.
7. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhän- gig von der ▇▇▇▇ des Lieferanten diskriminierungs- frei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Regelungen gemäß Ziffer 6.
8. Der Netzbetreiber wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist Netzkunden Informatio- nen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektro- nische und telefonische Kontaktnahmen sowie für Störungsmeldungen in diesen Fällen geeigneter Weise (Informati- onsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtVer- fügung stellen.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz
Gegenstand. a1.1 Vorbehaltlich der Bedingungen in dieser Vereinbarung und im Rahmen der im Kundenauftrag vereinbarten Nutzung gewährt Blauhut & Partner dem Subscriber das nicht übertragbare, nichtausschließliche, nicht unterlizenzierbare Recht, die ProCoS ERP Subscription Software gemäß dem Kundenauftrag zu nutzen.
1.2 Ferner stellt Blauhut & Partner dem Kunden sämtliche Updates und Versions- Änderungen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung.
1.3 Enthalten in der Subscription sind zudem evtl. notwendige Dienstleistungen für allgemeine Versions-Updates und allgemeine Versionsänderungen. Nicht enthalten sind evtl. notwendige Dienstleistungen die aus kundenspezifischen Softwareanpassungen, wie
1.4 Mit der Subscription stellt Blauhut & Partner dem Kunden die kostenfreie Software- Wartung zur Verfügung. Genaueres zur Software-Wartung ist dem Artikel 9 zu entnehmen.
1.5 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an dieser Software auf einem Arbeitsplatz bzw. einem Netzwerk.
1.6 Mit dem Beginn der Subscription stellt Blauhut & Partner dem Kunden die nötigen Lizenzen („Lizenzblatt“) Sutter schaltet für den Zeitraum der Vertragsdauer zur Verfügung. Die Software Subscription darf nur von namentlich registrierten Nutzern genutzt werden („Named User“). Blauhut & Partner ist berechtigt alle Installationen der Software und Subscription mit einem Software- oder Hardware-Kopierschutz zu versehen, der dem Kunden die befristete Nutzung der Software ermöglicht.
1.7 Der Kunde erhält durch die Subscription kostenfreien Support für die ProCoS Software (per E-Mail, Telefon-Hotline, Internet-Forum).
1.8 Die EPR Subscription Software und die Dokumentation unterliegen dem Urheberschutz. Der Kunde darf die Software und zugehörige Programme ausschließlich zu Sicherungszwecken kopieren und keinesfalls an eine dritte Partei weitergeben. Die Rechte für den Quellcode (Source Code) der gelieferten ProCoS ERP Subscription Software verbleiben ausschliesslich bei Blauhut & Partner und sind nicht Vertragsgegenstand.
1.9 Der Kunde hat keinerlei Rechte, Ansprüche oder Beteiligungsrechte an den Services oder der Software von Blauhut & Partner, außer denen, die in einer zusätzlichen Vereinbarung eingeräumt werden.
1.10 Die Kündigung der Subscription zum nächstmöglichen Zeitpunkt führt automatisch zur Aufhebung aller Subscription Services und Leistungen von Blauhut & Partner für den Kunden im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“zum Kündigungszeitpunkt.
b) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter 1.11 Blauhut & Partner ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung Subunternehmer zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“)engagieren und auszutauschen. Blauhut & Partner ist im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich für alle Handlungen oder Unterlassungen dieser Subunternehmer, als wären sie durch Blauhut & Partner erfolgt.
g) Sutter behält sich vor1.12 Die Bestellung eines oder mehrerer Subscription-Services ist weder von der Bereitstellung künftiger Funktionalitäten oder Merkmale, Bestellungen wegen des Inhaltsnoch von mündlichen oder schriftlichen privaten oder öffentlichen Äußerungen von Blauhut & Partner bezüglich künftiger Funktionalitäten oder Merkmale abhängig.
1.13 Blauhut & Partner und ihre technischen Partner sind berechtigt, die Plattform und die Services jederzeit ohne vorherige Zustimmung im Rahmen von Wartungen, der Herkunft oder Installation von Patches und der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtKundenbetreuung zu überprüfen.
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Sources: Subscription Agreement
Gegenstand. aDer Auftragnehmer übernimmt folgende Verarbeitungen: Auftragseingang über die Homepage: - Bestellung über den Shop (Woocommerce – WordPress Plugin) Sutter schaltet für - Speicherung der Kontaktdaten (Anschrift, Email-Adresse, Handynummer optional) zur Kontaktaufnahme & Rechnungsgenerierung - Bei Zahlung via Paypal Weiterleitung zur Paypal-Seite - Weitere Informationen zur Homepagenutzung in der Datenschutzerklärung ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ Auftragsbesprechung über Email: - Austausch von relevanten Daten zur Auftragserfüllung z.B. Terminabsprache, besondere Kundenwünsche, ggf. Kleidergröße/Maße etc entsprechend des Shootingpaketes über den Kunden Email- Provider ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, Verarbeitung in Windows Outlook Auftragsausführung: - Anfertigung von Fotografien wie gebucht, ggf. unter Verfremdung der biometrischen Daten durch Make Up, Kostüm & Bildbearbeitung - Zusendung der Bilddateien via PicDrop-Link. Dieser Link ist ohne Anmeldung bei Picdrop zu öffnen, Picdrop erhält keine Kundendaten - Löschung des Picdrop-Ordners spätestens 14 Tage nach Erfüllung des Auftrages Archivierung: - Speicherung der persönlichen Daten zu Buchführungszwecken (Rechnungen) - Falls nichts anderes abgesprochen wurde werden die angefertigten Roh-Bilddaten, außer die der Endergebnisse zur Nachweisung der Urheberschaft, 3 Monate nach Auftragserfüllung gelöscht. Archivierung zur späteren Nachbestellung von bearbeiteten Dateien muss vorab abgesprochen werden - Speicherung der fertig bearbeiteten Bilddateien zu Ausstellungszwecken der Künstlerin zum Beispiel in Form eines Portfolio-Buches, Upload im Leistungszeitraum die Social Media (Facebook, Instagram), Ausstellungen und auf der Homepage ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ – falls nichts anderes abgesprochen wurde. Auf Wunsch auch unter Namensnennung/Verlinkung der abgebildeten Person/ ihrer Künstlerseite. Kommerzielle Nutzung ist nur nach Absprache und neuer Vertragsaufsetzung möglich. Die Verarbeitung beruht auf dem zwischen den Parteien bestehenden Dienstleistungsvertrag (im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen Folgenden „Verzeichnisse Print und Online“.
b) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „AnzeigeHauptvertrag“).
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt.
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Sources: Data Processing Agreement
Gegenstand. a) Sutter schaltet für 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Kunden Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangs- vertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner Sinne des § 7 Z 49 Elektrizitätswirtschahs- und -organisationsgesetz (als WerbeeinblendungElWOG) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“zu verstehen.
b2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen beinhaltet insbesondere » den Anschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); » die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (Netznutzung); » die Entnahme elektrischer Energie aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner dem Netz des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden Netzbetreibers (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“Netznutzung).
g3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangs- vertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils gelten- den Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (alsintegrierter Bestandteil) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar istallfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Die Ablehnung Sonstigen Marktregeln, geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der Energie-Control, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte-Verordnung, sind auf der Homepage der Energie-Control (▇▇▇.▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbeson- dere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Inter- operabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Marktregeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteilnehmern zu übermitteln.
4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln in Anspruch zu nehmen und die Entgelte gemäß Punkt IX. zu bezahlen.
5. Informationsübertragungen der Netzkunden über An- lagen des Netzbetreibers bedürfen einer Bestellung gesonderten Vereinbarung.
6. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Be- dingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abweichende Regelungen getrof- fen werden: IV., X., XI. (Anschlusskosten, Messung, Lastprofile, Lastprofilzähler), Anhang I. Als tempo- räre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet.
7. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der ▇▇▇▇ des Lieferanten diskriminierungsfrei an- gewendet. Dies gilt auch für abweichende Regelungen gemäß Ziffer 6.
8. Der Netzbetreiber wird dem Kunden unverzüglich angezeigtNetzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungs- meldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrih, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Sutter ist Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schrihlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschähszeiten gewährleistet sein.
9. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeits- tagen ab Einlangen zu beantworten und dabei abschlie- ßend zu erledigen. Ist eine Erledigung innerhalb dieser Frist nicht möglich, so hat die Beantwortung zumin- dest über die weitere Vorgangsweise, die voraussicht- liche Bearbeitungsdauer sowie über die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informieren. Im Falle einer für den Netzkunden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der Netzbetreiber den Netzkun- den über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlich- tungsverfahrens gemäß § 26 Energie-Control-Gesetzin geeigneter Weise zu informieren.
10. Der Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal jährlich in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtgeeigneter Weise, z.B. auf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß Netzdienstleistungs-Ver- ordnung Strom 2012 zu informieren.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz
Gegenstand. a) Sutter schaltet für den Kunden 1. Unsere Angebote unterbreiten wir freibleibend mit einer Gültigkeit von längstens 30 Tagen. Irrtum bleibt vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Konzepten, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
2. Die Vertragsleistungen sind im Leistungszeitraum Bestellschein aufgeführt. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Nutzer und yQ-it zustande. Bei Bestellungen in anderer, auch elektronischer Form, kommt der Vertrag zu unseren anwendbaren AGB mit der Auftragsbestätigung, spätestens der Ausführung zustande.
3. yQ-it unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung der von diesem oder gemeinsam definierten Aufgaben durch Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und besten Kräften. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt unter Gesamtverantwortung und Weisung des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart wird. Die Auswahl des Dienstleistenden, auch freien Mitarbeiters oder Nachunternehmers bleibt dem yQ-it vorbehalten.
4. yQ-it berücksichtigt allein die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziffangegebene Beschreibung der Leistung und besonders vereinbarte Planungs- und Ausführungsmerkmale wie etwa Funktion und Spezifikation des Auftraggebers, die aufgelisteten Geräte, Programme und sonstigen Elemente. 1. a) Grundlage des Auftrages ist der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“vorgesehene Zeitaufwand.
b) Dieses Werbeformat kann insb5. bestehen aus einem Bild und/oder Text Für die Zwecke der Auftragsausführung benennen beide Seiten einen entscheidungsbefugtenVertreter. yQ-it legt den Ort der Leistungserbringung fest. Der Nutzer wird rechtzeitig und unentgeltlich in HTML programmiertseiner Betriebssphäre alle zweckmäßigen Voraussetzung zur Unterstützung der Leistungserbringung schaffen und aufrechterhalten, oder einer sensitiven Flächesowie Arbeitsraum und -mittel zur Verfügung stellen. Sein Vertreter stellt die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsergebnisse sicher. Unzureichende Unterstützung berechtigt auch ohne gesonderten Hinweis zur Geltendmachung des Mehraufwandes und verlängert vereinbarte Fristen und Termine. Der Auftraggeber gewährleistet die Bereitstellung von Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten im üblichen Umfang und nimmt eigenverantwortlich die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elementebestmögliche Datensicherung vor.
c) Das Werbebanner 6. Beide Vertragspartner sind berechtigt Änderungen der Leistung anzumelden. Die Änderungsmeldung wird von dem Empfänger unverzüglich geprüft und das Prüfungsergebnis mitgeteilt. yQ-it ist berechtigt den Prüfungsaufwand und die Änderungskosten zum dem allgemeinen Stundensatz gesondert in Rechnung zu stellen. Die Ausführung von Änderungen bedingt auch ohne gesonderten Hinweis einen neuen Termin- und Zeitplan.
7. Der Auftraggeber ist zur vorzeitigen Kündigung von Dienstverträgen mit Restabgeltung vor Erreichen des Kunden wird ggfEndtermins oder geplanten Gesamtaufwandes berechtigt. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss Die Restabgeltung beträgt pauschal für den Kunden sind nicht vereinbartZeitraum von 7 Tagen nach ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ % des Vertragspreises, von weiteren 14 Tagen 50 % des Vertragspreises und entfällt für einen weiteren Zeitraum danach. Sie entfällt auch, sofern ein gleichwertiger Einsatz anderweitig erfolgt. Auf Werkverträge findet die gesetzliche Regelung Anwendung.
8. yQ-it zeigt bei Werkverträgen die Fertigstellung der Leistung an. Eine förmliche Abnahme erfolgt nur, sofern eine Seite dies unverzüglich schriftlich verlangt. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung Abnahme erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu nach den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“).
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtvon yQ-it nach billigem Ermessen festgelegten Abnahme- oder Installationskriterien mittels der vom Auftraggeber bereitzustellenden Testdaten, Programmen und Geräten samt etwaiger Peripherie an dem von yQ-it festgelegten Ort.
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Sources: Agb Dienstleistung
Gegenstand. a) Sutter schaltet für den Kunden Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Leistungszeitraum die Folgenden „AGB“ genannt) regeln den Vertragsabschluss und das Vertragsverhältnis zwischen der Hotel Josefine Betriebs GmbH (im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner Folgenden „Hotel Josefine“ genannt) und dem Hotelgast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (als Werbeeinblendung) in im Folgenden „Vertragspartner“ genannt). Bei den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“.
b) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Flächevon Hotel Josefine zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich insbesondere um die entgeltliche Beherbergung von Gästen, die beim Anklicken die Verbindung zu Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen (etwa für Seminare, Konferenzen, Feiern) sowie den Verkauf von Speisen und Getränken und alle weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem mit dem Geschäftsbetrieb von Hotel Josefine im Wechsel mit anderen Kunden Zusammenhang stehenden Leistungen. Abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit und werden nicht zum Vertragsbestandteil zwischen Hotel Josefine und dem Vertragspartner, es sei denn, Hotel ▇▇▇▇▇▇▇▇ erteilt vor Vertragsabschluss die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Etwaigen Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ergänzend zu sehen seindiesen AGB kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur Anwendung. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden Von Hotel Josefine werden nur hoteleigene Leistungen erbracht. Allenfalls vermittelte Fremdleistungen (wie etwa Konzert-, Theater- oder Opernkarten, Ausflüge, Transportservices, Reservierungen in Restaurants etc.) sind nicht vereinbartrein als verbundene Leistung anzusehen. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte Anwendung des Pauschalreisegesetzes ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten iSd § 2 Abs 2 Z 2 und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“).
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar istZ 3 PRG ausgeschlossen. Die Ablehnung einer Bestellung AGB sind Vertragsbestandteil sowohl mit Verbrauchern als auch Unternehmern, es sei denn es wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtausdrücklich eine abweichende Regelung innerhalb der AGB getroffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand. a) Sutter schaltet für Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden ist die Erstellung und Pflege von Firmeneinträgen und -pro- filen bei Webseiten Dritter – nachfolgend „Verzeichnisse“ genannt – durch den Kunden Verlag. Hierzu bemüht der Verlag sich um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Verzeich- nisse. Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Leistungszeitraum Internet existierenden Verzeich- nissen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. Der Verlag wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“.
b) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, Einzelfall die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner Mitwirkung des Kunden wird ggfdahingehend erforderlich sein, dass zur Bearbeitung bestehender Eintra- gungen existierende Zugangsdaten an den Verlag übermittelt werden, bzw. dass veraltete Eintragungen gelöscht werden, um einen Neueintrag technisch zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde eine solche erforderliche Mitwirkung, so kann eine Aktualisierung bestehender Alt-Einträge nicht in jedem Fall durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen den Verlag gewährleistet werden. Der Verlag übermittelt die vom Kunden zu sehen seinüber den Verlag übermittelten Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, etc. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbartnach einer Frist von 3 Tagen an verschiedene Verzeichnisse. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter Der Verlag ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten dem Pro- duktpartner zu übertragen bzw. zugänglich zu machen. Der Verlag ist auch berechtigt, um die Richtlinien dieser Verzeichnisse einzuhalten, die Firmierung des Kunden richtlinienkonform anzupassen. Der Kunde bevollmächtigt den Verlag und seinen Produktpartner, zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentli- chung der Daten gegenüber den Verzeichnissen, in seinem Namen aufzutreten. Sollte es für die Durch- führung der Eintragungen hilfreich oder notwendig sein, darf der Verlag bzw. sein Produktpartner im Namen des Kunden ein kostenloses E-Mail Konto anlegen (z. B. bei einem E-Mail-Anbieter wie Hotmail, Gmail, etc.) und diese E-Mail Adresse für die Eintragung in die Online-Verzeichnisse nutzen. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf Basis der Auftragsdaten ohne inhalt- liche Abstimmung und Freigabe durch den Kunden anzunehmen und zu erfüllen. Der Kunde erklärt aus- drücklich und garantiert, dass er sämtliche für die gewünschte Online-Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte aus Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den Logos, Bildern, Texten, Grafiken etc. innehat, dass er hierüber frei verfügen darf, und dass keine Rechte Dritter entgegen stehen. Er überträgt dem Verlag in dem für die Auftragsdurchführung ange- messenen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie der infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannter wie auch zukünftiger Nutzungsarten. Ins- besondere ist der Verlag berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden. Der Produktpartner bedient sich zur Einspielung der Standortdaten des Kunden in AppleMaps des Dienstleisters ▇▇▇▇▇▇ ▇.▇., ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇. Der Kunde akzeptiert die Allge- meinen Geschäftsbedingungen der NavAds B.V. (z.B. mit dem Wort „Anzeige“▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇).
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand. a) Sutter schaltet für 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Kunden Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“Sinne des § 7 Z 49 ElWOG zu verstehen.
b2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen beinhaltet insbesondere den Anschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (Netznutzung); die Entnahme elektrischer Energie aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner dem Netz des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden Netzbetreibers (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“Netznutzung).
g3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln insbesondere den technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) Sutter behält sich vorund den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) und allfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Die Sonstigen Marktregeln, Bestellungen wegen geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der E-Control, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungentgelte-Verordnung, sind auf der Homepage der E-Control (www.e- ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des InhaltsNetzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Marktregeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteilnehmern zu übermitteln.
4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln insbesondere den technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) in Anspruch zu nehmen, und die Entgelte gemäß Punkt X. zu bezahlen.
5. Informationsübermittlungen der Herkunft oder Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der techni- schen Form nach einheitlichenfolgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: IV., sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnenX., XI., (Anschlusskosten, Messung, Lastprofile, Lastprofilzähler) sowie Anhang 2. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet.
7. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der ▇▇▇▇ des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Regelungen gemäß Ziffer 6.
8. Der Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein.
9. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten. Ist eine Beantwortung aus nicht vom Netzbetreiber zu verantwortenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht möglich, hat der Netzbetreiber den Netzkunden innerhalb derselben Frist über die weitere Vorgangsweise, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informieren. Ein Grund ist insbesondere dann nicht vom Netzbetreiber zu verantworten, wenn die Anfrage aufgrund ihrer Komplexität mit vertretbarem Aufwand nicht innerhalb dieser Frist erledigt werden kann. Im Falle einer für den Netzbenutzer nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der Inhalt gegen Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E-ControlG in geeigneter Weise zu informieren.
10. Der Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise, zB auf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß NetzdienstleistungsVO Strom 2012 zu informieren.
11. Alle Verweise auf Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtVerordnungen beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.
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Gegenstand. a) Sutter schaltet 1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des labfolder-Onlinedienstes, zu dem Sie über die labfolder Cloud Version Zugang erhalten (diese Nutzungsbedingungen werden nachfolgend im Näheren bestimmt). Durch die Einrichtung eines ▇▇▇▇▇▇, Zugang und Nutzung des Onlinedienstes
A. erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden und B. bestätigen Sie für den Kunden Fall, dass Zugang und Nutzung im Leistungszeitraum die Namen einer anderen Person (z.B. eines Unternehmens) erfolgen, dass Sie im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) Namen dieser Person zur Annahme dieser Nutzungsbedingungen berechtigt sind und diese auch tatsächlich annehmen, womit die betroffene Person durch Annahme dieser Nutzungsbedingungen in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“ihrem Namen an diese Nutzungsbedingungen gebunden ist.
b) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen aus einem Bild 1.2 Der Onlinedienst, zu dem Sie über die labfolder Cloud Version Zugang erhalten, wird nicht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), sondern ausschließlich „Unternehmern“ angeboten, was auch Wissenschaftler einschließt, die die Software für wissenschaftliche, berufliche und/oder Text in HTML programmiertkommerzielle Zwecke im Sinne von § 14 BGB nutzen. Sie gelten als Verbraucher, oder einer sensitiven Flächewenn Sie den Onlinedienst für Zwecke nutzen, die beim Anklicken weder überwiegend Ihrer gewerblichen noch überwiegend Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, bei Abschluss des Nutzungsvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder einem oder mehreren der vor- genannten Elementeselbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
c1. Diese Vereinbarung regelt alle Beziehungen zwischen labfolder GmbH Elsenstraße 106 12435 Berlin, Deutschland Deutschland (Im Folgenden als „labfolder“ oder „der Anbieter“ bezeichnet) Das Werbebanner des und dem Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für In Bezug auf die Verwendung von labfolder unter den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattetURLs ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht1.3 Ihre eigenen Nutzungsbedingungen haben keine Gültigkeit. Sie gelten selbst dann nicht, wenn Labforward ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
e1.4 Für Nutzer in den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Vertragssprache Deutsch, und die deutsche Fassung unserer Nutzungsbedingungen hat gegenüber der englischen Fassung den Vorrang. In allen anderen Ländern ist die Vertragssprache Englisch, und die englische Fassung ist maßgebend. Alle weiteren Übersetzungen (falls diese vorliegen) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wirddienen ausschließlich dem besseren Verständnis.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“).
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt.
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Sources: Nutzungsbedingungen
Gegenstand. a) Sutter schaltet für den Kunden 1. Unsere Angebote unterbreiten wir freibleibend mit einer Gültigkeit von längstens 30 Tagen. Irrtum bleibt vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Konzepten, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
2. Die Vertragsleistungen sind im Leistungszeitraum Bestellschein aufgeführt. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Nutzer und yQ-os zustande. Bei Bestellungen in anderer, auch elektronischer Form, kommt der Vertrag zu unseren anwendbaren AGB mit der Auftragsbestätigung, spätestens der Ausführung zustande.
3. yQ-os unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung der von diesem oder gemeinsam definierten Aufgaben durch Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und besten Kräften. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt unter Gesamtverantwortung und Weisung des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart wird. Die Auswahl des Dienstleistenden, auch freien Mitarbeiters oder Nachunternehmers bleibt dem yQ-os vorbehalten.
4. yQ-os berücksichtigt allein die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziffangegebene Beschreibung der Leistung und besonders vereinbarte Planungs- und Ausführungsmerkmale wie etwa Funktion und Spezifikation des Auftraggebers, die aufgelisteten Geräte, Programme und sonstigen Elemente. 1. a) Grundlage des Auftrages ist der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“vorgesehene Zeitaufwand.
b) Dieses Werbeformat kann insb5. bestehen aus einem Bild und/oder Text Für die Zwecke der Auftragsausführung benennen beide Seiten einen entscheidungsbefugtenVertreter. yQ-os legt den Ort der Leistungserbringung fest. Der Nutzer wird rechtzeitig und unentgeltlich in HTML programmiertseiner Betriebssphäre alle zweckmäßigen Voraussetzung zur Unterstützung der Leistungserbringung schaffen und aufrechterhalten, oder einer sensitiven Flächesowie Arbeitsraum und -mittel zur Verfügung stellen. Sein Vertreter stellt die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsergebnisse sicher. Unzureichende Unterstützung berechtigt auch ohne gesonderten Hinweis zur Geltendmachung des Mehraufwandes und verlängert vereinbarte Fristen und Termine. Der Auftraggeber gewährleistet die Bereitstellung von Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten im üblichen Umfang und nimmt eigenverantwortlich die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elementebestmögliche Datensicherung vor.
c) Das Werbebanner 6. Beide Vertragspartner sind berechtigt Änderungen der Leistung anzumelden. Die Änderungsmeldung wird von dem Empfänger unverzüglich geprüft und das Prüfungsergebnis mitgeteilt. yQ-os ist berechtigt den Prüfungsaufwand und die Änderungskosten zum dem allgemeinen Stundensatz gesondert in Rechnung zu stellen. Die Ausführung von Änderungen bedingt auch ohne gesonderten Hinweis einen neuen Termin- und Zeitplan.
7. Der Auftraggeber ist zur vorzeitigen Kündigung von Dienstverträgen mit Restabgeltung vor Erreichen des Kunden wird ggfEndtermins oder geplanten Gesamtaufwandes berechtigt. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss Die Restabgeltung beträgt pauschal für den Kunden sind nicht vereinbartZeitraum von 7 Tagen nach ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ % des Vertragspreises, von weiteren 14 Tagen 50 % des Vertragspreises und entfällt für einen weiteren Zeitraum danach. Sie entfällt auch, sofern ein gleichwertiger Einsatz anderweitig erfolgt. Auf Werkverträge findet die gesetzliche Regelung Anwendung.
8. yQ-os zeigt bei Werkverträgen die Fertigstellung der Leistung an. Eine förmliche Abnahme erfolgt nur, sofern eine Seite dies unverzüglich schriftlich verlangt. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung Abnahme erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu nach den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“).
g) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtvon yQ-os nach billigem Ermessen festgelegten Abnahme- oder Installationskriterien mittels der vom Auftraggeber bereitzustellenden Testdaten, Programmen und Geräten samt etwaiger Peripherie an dem von yQ-os festgelegten Ort.
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Sources: Agb Dienstleistung
Gegenstand. a) Sutter schaltet für 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Kunden Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner Sinne des § 7 Z 49 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (als WerbeeinblendungElWOG) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“zu verstehen.
b2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen beinhaltet insbesondere • den Anschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); • die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (Netznutzung); • die Entnahme elektrischer Energie aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner dem Netz des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden Netzbetreibers (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“Netznutzung).
g3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) Sutter behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar istallfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Die Ablehnung Sonstigen Marktregeln, geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der Energie-Control, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte-Verordnung, sind auf der Homepage der Energie-Control (▇▇▇.▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Markt-regeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteil-nehmern zu übermitteln.
4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln in Anspruch zu nehmen und die Entgelte gemäß Punkt IX. zu bezahlen.
5. Informationsübertragungen der Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer Bestellung gesonderten Vereinbarung.
6. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: IV., X., XI. (Anschlusskosten, Messung, Lastprofile, Lastprofilzähler), Anhang I. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet.
7. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der ▇▇▇▇ des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Regelungen gemäß Ziffer 6.
8. Der Netzbetreiber wird dem Kunden unverzüglich angezeigtNetzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Sutter ist Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein.
9. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten und dabei abschließend zu erledigen. Ist eine Erledigung innerhalb dieser Frist nicht möglich, so hat die Beantwortung zumindest über die weitere Vorgangsweise, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie über die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informieren. Im Falle einer für den Netzkunden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 Energie-Control-Gesetz in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzwgeeigneter Weise zu informieren.
10. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtDer Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise, z.B. auf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß Netzdienstleistungs-Verordnung Strom 2012 zu informieren.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz
Gegenstand. a) Sutter schaltet für 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Kunden Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen der Energie Güssing GmbH (im Leistungszeitraum die Folgenden kurz „Netzbetreiber“) und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner Sinne des § 7 Z 49 ElWOG 2010 zu verstehen.
2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) beinhaltet insbesondere • den Anschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); • die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (Netznutzung); • die Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz des Netzbetreibers (Netznutzung).
3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als Werbeeinblendungintegrierter Bestandteil) in und allfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge, den Verzeichnissen Online nach ZiffNetzzugang zu gewähren. 1Die Sonstigen Marktregeln, die geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der E-Control, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO), sind auf der Homepage der E-Control (▇▇▇.▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) veröffentlicht. a) Dabei hat der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit und Online“Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten, und gemäß den Sonstigen Marktregeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteilnehmern zu übermitteln.
b) Dieses Werbeformat kann insb4. bestehen aus einem Bild und/oder Text Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln, in HTML programmiertAnspruch zu nehmen und die Entgelte zu bezahlen.
5. Informationsübermittlungen des Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Netzbedingungen Anwendung, oder einer sensitiven Flächejedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: IV., XI. und XII. sowie Anhang (Anschlusskosten, Messung, Lastprofile, Lastprofilzähler). Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner des Kunden wird ggfdas Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen seinDurch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter Der Netzbetreiber ist berechtigt, temporäre Anschlüsse, die Anzeigen besonders kenntlich erkennbar dauerhaft genutzt werden, jedenfalls aber nach 5 Jahren umzustellen und die offenen und allenfalls dadurch verursachten Entgelte zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“)verrechnen.
g7. Diese Allgemeinen Netzbedingungen werden unabhängig von der ▇▇▇▇ des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Regelungen gemäß I./6.
8. Der Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) Sutter behält sich vorzur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein.
9. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten und dabei abschließend zu erledigen. Ist eine Erledigung innerhalb dieser Frist nicht möglich, Bestellungen wegen des Inhaltsso hat die Beantwortung zumindest über die weitere Vorgangsweise, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnendie voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informieren. Ein Grund ist insbesondere dann nicht vom Netzbetreiber zu verantworten, wenn die Anfrage aufgrund ihrer Komplexität mit vertretbarem Aufwand nicht innerhalb dieser Frist erledigt werden kann. Im Falle einer für den Netzkunden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der Inhalt gegen Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E-ControlG in geeigneter Weise zu informieren.
10. Der Netzbetreiber hat die Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise, zB auf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß der NetzdienstleistungsVO Strom (END- VO) zu informieren.
11. Alle Verweise auf Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sutter ist Verordnungen beziehen sich auf ElWOG 2010 in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtder jeweils geltenden Fassung.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz
Gegenstand. a) Sutter schaltet für 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Kunden Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Leistungszeitraum die Sinne des § 7 Z 49 ElWOG sowie auch künftige Netzbenutzer zu verstehen.
2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) beinhaltet insbesondere
3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im jeweiligen Bestellschein näher bezeichneten Werbebanner Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als Werbeeinblendungintegrierter Bestandteil) in und allfälliger gesetzlich vor gesehener Entgelte und Zuschläge den Verzeichnissen Online nach ZiffNetzzugang zu gewähren. 1. a) der Besonderen Geschäftsbedingungen „Verzeichnisse Print und Online“.
b) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.
c) Das Werbebanner des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.
d) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten veröffentlicht.
e) Das Werbebanner wird – soweit gewünscht - über einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.
f) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“).
g) Sutter Der Netzbetreiber behält sich vor, Bestellungen wegen des Inhaltsin den Fällen, der Herkunft oder der techni- schen Form in denen gemäß
4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach einheitlichendiesen Allgemeinen Netzbedingungen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnenden Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln in Anspruch zu nehmen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für Sutter unzumutbar istdie Entgelte gemäß Punkt IX. zu bezahlen. Die Ablehnung Anwendung dieser Bestimmungen erfolgt in vorstehender Reihenfolge.
5. Die geltenden technischen Regeln beinhalten in Ergänzung und Konkretisierung der Technischen und Organisatorischen Regeln für
6. Informationsübermittlungen der Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer Bestellung gesonderten Vereinbarung.
7. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abwei chende Regelungen getroffen werden: IV., X., XI., (Anschlussanlage, Messung, Lastprofile) sowie Anhang II. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet.
8. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der ▇▇▇▇ des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Regelungen gemäß Ziffer 7.
9. Der Netzbetreiber wird dem Kunden unverzüglich angezeigtNetzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Sutter ist Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein.
10. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten. Ist eine Beantwortung aus nicht vom Netzbetreiber zu verantwortenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht möglich, hat der Netzbetreiber den
11. Der Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal jährlich in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung bzwgeeig neter Weise, z.B. auf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß NetzdienstleistungsVO Strom 2012 zu informieren.
12. Deaktivierung des Werbebanners berechtigtAlle Verweise auf Gesetze und Verordnungen beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.
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Sources: Allgemeine Netzbedingungen