Common use of Gegenstand Clause in Contracts

Gegenstand. a) Sutter hostet für den Kunden im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vor. d) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand. a) Sutter hostet für Die von Xxxxxx herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Kunden im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll gegen- über dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen Telefonanschlussanbieter bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generierenDTM angegebenen und bei Redakti- onsschluss der Verzeichnisse gültigen Daten, die die DTM an Sutter übermittelt hat. b) Bestandteile Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge in den Verzeichnissen Print außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Kunde eine bestimmte Platzierung im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden Verzeichnis bestellt, ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx von eventuellen Ansprüchen Dritter im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach ArtZusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, Mengeinsbesondere aufgrund von wett- bewerbsrechtlichen Ansprüchen, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggffreizustellen. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl Der Ausschluss von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten ProdukteKonkurrenten darf nicht vereinbart werden. c) Für das Zustandekommen eines auf Innerhalb der Bestellliste bzwVerzeichnisse Online richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse auch nach Relevanzgesichtspunkten (u.a. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an EndkundenSuchwort, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach BestelllisteneingangBranche, etc.Keywords,…). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vor. d) Die Einrichtung Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Verzeichnissen Print- und Online. • Bei den Suchwörtern für Verzeichnisse Online ist das Impressum beziehungsweise der bestell-lokal.de-Seite Handelsregistereintrag des Kunden sowie maßgeblich. • Bei Verzeichnissen Online darf der Produktumfang der Bestellliste Name des Kunden ergibt sich aus einem für folgende Elemente nicht enthalten: Keine Informationen zu den Kunden freigeschalteten Kon- figuratorProdukten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbe- zeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerbera- tungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro. Keine Wörter nur in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kannGroßbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine über- flüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand. a) Sutter hostet für den Kunden Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Leistungszeitraum die Folgenden „AGB“ genannt) regeln den Vertragsabschluss und das Vertragsverhältnis zwischen der Hotel Josefine Betriebs GmbH (im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste Folgenden „Hotel Josefine“ genannt) und dem Hotelgast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xxFolgenden „Vertragspartner“ genannt). Diese soll Bei den von Hotel Josefine zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich insbesondere um die entgeltliche Beherbergung von Gästen, die Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen (etwa für Seminare, Konferenzen, Feiern) sowie den Verkauf von Speisen und Getränken und alle weiteren mit dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden Geschäftsbetrieb von Hotel Josefine im Ladenlokal Zusammenhang stehenden Leistungen. Abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit und werden nicht zum Vertragsbestandteil zwischen Hotel Josefine und dem Vertragspartner, es sei denn, Hotel Xxxxxxxx erteilt vor Vertragsabschluss die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Etwaigen Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ergänzend zu umgehen bzwdiesen AGB kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur Anwendung. zu minimieren und/Von Hotel Josefine werden nur hoteleigene Leistungen erbracht. Allenfalls vermittelte Fremdleistungen (wie etwa Konzert-, Theater- oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach ArtOpernkarten, MengeAusflüge, MaßeinheitTransportservices, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese Reservierungen in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, Restaurants etc.)) sind rein als verbundene Leistung anzusehen. Dies gilt insbesondere Die Anwendung des Pauschalreisegesetzes ist iSd § 2 Abs 2 Z 2 und Z 3 PRG ausgeschlossen. Die AGB sind Vertragsbestandteil sowohl mit Verbrauchern als auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nichtUnternehmern, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vores sei denn es wird ausdrücklich eine abweichende Regelung innerhalb der AGB getroffen. d) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand. a) Sutter hostet für 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Kunden Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Leistungszeitraum Sinne des § 7 Z 49 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) zu verstehen. 2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) beinhaltet insbesondere • den Anschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); • die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (Netznutzung); • die Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz des Netzbetreibers (Netznutzung). 3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (einseitige Webseiteals integrierter Bestandteil) im Sutterund allfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Die Sonstigen Marktregeln, geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der Energie-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xxControl, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte-Verordnung, sind auf der Homepage der Energie-Control (xxx.x-xxxxxxx.xx) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Markt-regeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteil-nehmern zu übermitteln. 4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln in Anspruch zu nehmen und die Entgelte gemäß Punkt IX. zu bezahlen. 5. Informationsübertragungen der Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 6. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: IV., X., XI. (Anschlusskosten, Messung, Lastprofile, Lastprofilzähler), Anhang I. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet. 7. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.)Xxxx des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungenabweichende Regelungen gemäß Ziffer 6. 8. Sutter verpflichtet sich nichtDer Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein. 9. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten und dabei abschließend zu erledigen. Ist eine Erledigung innerhalb dieser Frist nicht möglich, so hat die Beantwortung zumindest über die weitere Vorgangsweise, die Seiten voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie über die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informieren. Im Falle einer für Suchmaschinen zugänglich den Netzkunden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 Energie-Control-Gesetz in geeigneter Weise zu machen (Index), behält sich dies aber vorinformieren. d) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für 10. Der Netzbetreiber hat den Kunden freigeschalteten Kon- figuratorNetzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Coronaauf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß Netzdienstleistungs-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis Verordnung Strom 2012 zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegebeninformieren. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz

Gegenstand. a) Sutter hostet für 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Kunden Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. im Leistungszeitraum Sinne des § 7 Z 49 ElWOG zu verstehen. 2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) beinhaltet insbesondere den Anschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (Netznutzung); die Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz des Netzbetreibers (Netznutzung). 3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln insbesondere den technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (einseitige WebseiteTOR) im Sutterund den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) und allfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Die Sonstigen Marktregeln, geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der E-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xxControl, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungentgelte-Verordnung, sind auf der Homepage der E-Control (www.e- xxxxxxx.xx) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Marktregeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteilnehmern zu übermitteln. 4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln insbesondere den technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) in Anspruch zu nehmen, und die Entgelte gemäß Punkt X. zu bezahlen. 5. Informationsübermittlungen der Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 6. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: IV., X., XI., (Anschlusskosten, Messung, Lastprofile, Lastprofilzähler) sowie Anhang 2. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet. 7. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.)Xxxx des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungenabweichende Regelungen gemäß Ziffer 6. 8. Sutter verpflichtet sich nichtDer Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein. 9. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten. Ist eine Beantwortung aus nicht vom Netzbetreiber zu verantwortenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht möglich, hat der Netzbetreiber den Netzkunden innerhalb derselben Frist über die weitere Vorgangsweise, die Seiten voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informieren. Ein Grund ist insbesondere dann nicht vom Netzbetreiber zu verantworten, wenn die Anfrage aufgrund ihrer Komplexität mit vertretbarem Aufwand nicht innerhalb dieser Frist erledigt werden kann. Im Falle einer für Suchmaschinen zugänglich den Netzbenutzer nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E-ControlG in geeigneter Weise zu machen (Index), behält sich dies aber vorinformieren. d) Die Einrichtung 10. Der Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise, zB auf der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figuratorHomepage, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kannüber die Qualitätsstandards gemäß NetzdienstleistungsVO Strom 2012 zu informieren. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält 11. Alle Verweise auf Gesetze und Verordnungen beziehen sich Sutter vor, auf die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegebenjeweils geltende Fassung. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Netzzugang

Gegenstand. a) Sutter hostet 1 Die Gemeinde erteilt den Werken im ganzen Gemeindegebiet während der Dauer dieses Vertrages das alleinige Recht auf dem in ihrer Verfügungsberechtigung stehenden Grund und Boden die für die Verteilung von Elektrizität und Erdgas notwendigen Leitungen und Anlagen zu erstellen und zu betreiben. Vor einem allfälligen Verkauf derartiger Grundstücke an Dritte sorgt die Gemeinde für den Kunden Erhalt des Eigentums und der damit verbundenen Rechte der Werke an den betreffenden Leitungen und Anlagen. 2 Die Gemeinde erteilt den Werken im Leistungszeitraum ganzen Gemeindegebiet während der Dauer dieses Vertrages das Recht, auf dem in ihrer Verfügungsberechtigung stehenden Grund und Boden die für die Versorgung mit Fernmeldediensten notwendigen Transport- und Signalleitungen zu erstellen und zu betreiben. Die Werke sind berechtigt, Signalleitungen über die Verbreitung von Rundfunkdiensten hinaus im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) gesetzlichen Rahmen auch für andere Fernmeldedienste zu nutzen. 3 Die Gemeinde erteilt den Werken im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll dem Kunden ganzen Gemeindegebiet während der Dauer dieses Vertrages die Möglichkeit bietenKonzession zur alleinigen gewerbsmässigen Abgabe von Erdgas an Endverbraucher, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generierenwelche nicht Energie von Dritten beschaffen können. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vor. d) 4 Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit Werke sind berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag für dessen Dauer auf von ihr beherrschte Tochtergesellschaften zu übertragen oder mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen vertraglichen Aufgaben ganz oder sonst unterstützend teilweise Dritte zu beauftragen. Die Rechte der Gemeinde und die Pflichten der Werke und derer Tochtergesellschaften dürfen dadurch nicht geschmälert werden. g5 Die Aufstellung von Richtlinien, technischen Bedingungen und Bauvorschriften für den Bau und Unterhalt der Verteilanlagen und der daran angeschlossenen Hausinstallationen ist Sache der Werke. Diese haben dem jeweiligen Stand der Technik zu entsprechen und, über die gesetzlichen Vorschriften hinaus, insbesondere die Leitsätze des Schweiz. Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnlichesund andere allgemein anerkannte Grundsätze zu beachten.

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Samples: Konzessionsvertrag

Gegenstand. a) Sutter hostet 1 Die Gemeinde erteilt den Werken im ganzen Gemeindegebiet während der Dauer dieses Vertrages das allei- nige Recht auf dem in ihrer Verfügungsberechtigung stehenden Grund und Boden die für die Verteilung von Wasser, Elektrizität und Erdgas notwendigen Leitungen und Anlagen zu erstellen und zu betreiben. Vor einem allfälligen Verkauf derartiger Grundstücke an Dritte sorgt die Gemeinde für den Kunden Erhalt des Eigentums und der damit verbundenen Rechte der Werke an den betreffenden Leitungen und Anlagen. 2 Die Gemeinde erteilt den Werken im Leistungszeitraum ganzen Gemeindegebiet während der Dauer dieses Vertrages das Recht, auf dem in ihrer Verfügungsberechtigung stehenden Grund und Boden die für die Versorgung mit Fernmeldediensten notwendigen Transport- und Signalleitungen zu erstellen und zu betreiben. Die Werke sind berechtigt, Signalleitungen über die Verbreitung von Rundfunkdiensten hinaus im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) gesetzlichen Rahmen auch für andere Fernmeldedienste zu nutzen. 3 Die Gemeinde erteilt den Werken im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll dem Kunden ganzen Gemeindegebiet während der Dauer dieses Vertrages die Möglichkeit bietenKon- zession zur alleinigen gewerbsmässigen Abgabe von Erdgas an Endverbraucher, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnenwelche nicht Energie von Dritten beschaffen können, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generierenund von Wasser. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vor. d) 4 Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit Werke sind berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag für dessen Dauer auf von ihr be- herrschte Tochtergesellschaften zu übertragen oder mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen vertraglichen Aufgaben ganz oder sonst unterstützend teilweise Dritte zu beauftragen. Die Rechte der Gemeinde und die Pflichten der Werke und derer Tochterge- sellschaften dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Betreffen derartige Massnahmen ganze Geschäftsbe- reiche, ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Diese kann nur verweigert werden, wenn die Rechte der Gemeinde geschmälert würden. g5 Die Aufstellung von Richtlinien, technischen Bedingungen und Bauvorschriften für den Bau und Unterhalt der Verteilanlagen und der daran angeschlossenen Hausinstallationen ist Sache der Werke. Diese haben dem je- weiligen Stand der Technik zu entsprechen und, über die gesetzlichen Vorschriften hinaus, insbesondere die Leitsätze des Schweiz. Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnlichesund andere allgemein anerkannte Grunds- ätze zu beachten.

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Samples: Konzessionsvertrag

Gegenstand. a) Sutter hostet für den Kunden 1. Unsere Angebote unterbreiten wir freibleibend mit einer Gültigkeit von längstens 30 Tagen. Irrtum bleibt vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Konzepten, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. 2. Die Vertragsleistungen sind im Leistungszeitraum Bestellschein aufgeführt. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Nutzer und yQ-it zustande. Bei Bestellungen in anderer, auch elektronischer Form, kommt der Vertrag zu unseren anwendbaren AGB mit der Auftragsbestätigung, spätestens der Ausführung zustande. 3. yQ-it unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung der von diesem oder gemeinsam definierten Aufgaben durch Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und besten Kräften. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt unter Gesamtverantwortung und Weisung des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart wird. Die Auswahl des Dienstleistenden, auch freien Mitarbeiters oder Nachunternehmers bleibt dem yQ-it vorbehalten. 4. yQ-it berücksichtigt allein die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) angegebene Beschreibung der Leistung und besonders vereinbarte Planungs- und Ausführungsmerkmale wie etwa Funktion und Spezifikation des Auftraggebers, die aufgelisteten Geräte, Programme und sonstigen Elemente. Grundlage des Auftrages ist der vorgesehene Zeitaufwand. 5. Für die Zwecke der Auftragsausführung benennen beide Seiten einen entscheidungsbefugtenVertreter. yQ-it legt den Ort der Leistungserbringung fest. Der Nutzer wird rechtzeitig und unentgeltlich in seiner Betriebssphäre alle zweckmäßigen Voraussetzung zur Unterstützung der Leistungserbringung schaffen und aufrechterhalten, sowie Arbeitsraum und -mittel zur Verfügung stellen. Sein Vertreter stellt die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsergebnisse sicher. Unzureichende Unterstützung berechtigt auch ohne gesonderten Hinweis zur Geltendmachung des Mehraufwandes und verlängert vereinbarte Fristen und Termine. Der Auftraggeber gewährleistet die Bereitstellung von Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll dem Kunden üblichen Umfang und nimmt eigenverantwortlich die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber bestmögliche Datensicherung vor. d) 6. Beide Vertragspartner sind berechtigt Änderungen der Leistung anzumelden. Die Einrichtung der bestellÄnderungsmeldung wird von dem Empfänger unverzüglich geprüft und das Prüfungsergebnis mitgeteilt. yQ-lokal.de-Seite it ist berechtigt den Prüfungsaufwand und die Änderungskosten zum dem allgemeinen Stundensatz gesondert in Rechnung zu stellen. Die Ausführung von Änderungen bedingt auch ohne gesonderten Hinweis einen neuen Termin- und Zeitplan. 7. Der Auftraggeber ist zur vorzeitigen Kündigung von Dienstverträgen mit Restabgeltung vor Erreichen des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem Endtermins oder geplanten Gesamtaufwandes berechtigt. Die Restabgeltung beträgt pauschal für den Kunden freigeschalteten Kon- figuratorZeitraum von 7 Tagen nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxx 00 % des Vertragspreises, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben von weiteren 14 Tagen 50 % des Vertragspreises und stetig aktuell halten kannentfällt für einen weiteren Zeitraum danach. Sie entfällt auch, sofern ein gleichwertiger Einsatz anderweitig erfolgt. Auf Werkverträge findet die gesetzliche Regelung Anwendung. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, 8. yQ-it zeigt bei Werkverträgen die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung Fertigstellung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschenLeistung an. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigtförmliche Abnahme erfolgt nur, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht sofern eine Seite dies unverzüglich schriftlich verlangt. Die Abnahme erfolgt nach den im Namen des Kunden auf BestellBestellschein bzw. von yQ-Anfragen it nach billigem Ermessen festgelegten Abnahme- oder ÄhnlichesInstallationskriterien mittels der vom Auftraggeber bereitzustellenden Testdaten, Programmen und Geräten samt etwaiger Peripherie an dem von yQ-it festgelegten Ort.

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Samples: Agb Dienstleistung

Gegenstand. a) Sutter hostet für 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Kunden Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen der Energie Güssing GmbH (im Leistungszeitraum die Folgenden kurz „Netzbetreiber“) und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste Sinne des § 7 Z 49 ElWOG 2010 zu verstehen. 2. Der Netzzugang (einseitige WebseiteAnschluss sowie Einspeisung und Entnahme) beinhaltet insbesondere • den Anschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz (Netzzutritt); • die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers (Netznutzung); • die Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz des Netzbetreibers (Netznutzung). 3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im SutterNetzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) und allfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge, den Netzzugang zu gewähren. Die Sonstigen Marktregeln, die geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der E-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xxControl, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO), sind auf der Homepage der E-Control (xxx.x-xxxxxxx.xx) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilität seines Netzes zu gewährleisten, und gemäß den Sonstigen Marktregeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteilnehmern zu übermitteln. 4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln, in Anspruch zu nehmen und die Entgelte zu bezahlen. 5. Informationsübermittlungen des Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 6. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Netzbedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abweichende Regelungen getroffen werden: IV., XI. und XII. sowie Anhang (Anschlusskosten, Messung, Lastprofile, Lastprofilzähler). Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet. Der Netzbetreiber ist berechtigt, temporäre Anschlüsse, die erkennbar dauerhaft genutzt werden, jedenfalls aber nach 5 Jahren umzustellen und die offenen und allenfalls dadurch verursachten Entgelte zu verrechnen. 7. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung Allgemeinen Netzbedingungen werden unabhängig von der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.)Xxxx des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungenabweichende Regelungen gemäß I./6. 8. Sutter verpflichtet sich nichtDer Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein. 9. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten und dabei abschließend zu erledigen. Ist eine Erledigung innerhalb dieser Frist nicht möglich, so hat die Beantwortung zumindest über die weitere Vorgangsweise, die Seiten voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informieren. Ein Grund ist insbesondere dann nicht vom Netzbetreiber zu verantworten, wenn die Anfrage aufgrund ihrer Komplexität mit vertretbarem Aufwand nicht innerhalb dieser Frist erledigt werden kann. Im Falle einer für Suchmaschinen zugänglich den Netzkunden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E-ControlG in geeigneter Weise zu machen (Index), behält sich dies aber vorinformieren. d10. Der Netzbetreiber hat die Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise, zB auf der Homepage, über die Qualitätsstandards gemäß der NetzdienstleistungsVO Strom (END- VO) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kannzu informieren. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält 11. Alle Verweise auf Gesetze und Verordnungen beziehen sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung auf ElWOG 2010 in der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegebenjeweils geltenden Fassung. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz

Gegenstand. 1. Die gegenständlichen Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der LINZ NETZ GmbH (AB STROM VN) regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber (LINZ NETZ GmbH) und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 49 ElWOG 2010 idgF. zu verstehen. 2. Die gegenständlichen Allgemeinen Bedingungen regeln daher insbesondere a) Sutter hostet für den Kunden im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste Netzanschluss/den Netzzutritt (einseitige WebseiteAnschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren.sowie b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen die laufende Netznutzung (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen; Einspeisung elektrischer Energie in das Netz; Entnahme elektrischer Energie aus dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach BestelllisteneingangNetz, etc.) 3. Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer GeschäftsbedingungenDer Netzbetreiber verpflichtet sich, dem Netzkunden gemäß den gegenständlichen Allgemeinen Bedingungen und den sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) und allfälliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Sutter verpflichtet sich nichtDie sonstigen Marktregeln, die Seiten geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der E-Control, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) sind auf der Homepage der LINZ NETZ GmbH (xxx.xxxxxxxx.xx) und der Energie-Control Austria (www.e- xxxxxxx.xx) veröffentlicht. 4. Der Netzbetreiber ist verantwortlich für Suchmaschinen zugänglich die technische Sicherheit, den zuverlässigen Betrieb sowie die Leistungsfähigkeit des Netzes, gewährleistet die Interoperabilität seines Netzes und ermittelt, hält evident und übermittelt die erforderlichen Daten an die anderen Marktteilnehmer gemäß den Marktregeln. Die jeweils geltenden Bestimmungen des Energielenkungsgesetzes 2012 (§ 24 idF BGBl. Nr. 41/2013) sind Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen. 5. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach gegenständlichen Allgemeinen Bedingungen unter Einhaltung der geltenden Marktregeln, den geltenden technischen Regeln, den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten und allfälligen rechtlich zulässigen Entgelten und Zuschlägen in Anspruch zu machen nehmen. Die geltenden technischen Regeln beinhalten die Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen, die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen unter 1000 Volt mit Erläuterung der einschlägigen Vorschriften“ (IndexTAEV), behält sich dies aber vorherausgegeben von Oesterreichs Energie (OE) in der bundeseinheitlichen Fassung mit den Ausführungsbestimmungen für das Bundesland Oberösterreich (www.ooe- xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx), sowie die geltenden einschlägigen Ö-Normen. Für den Fall dass keine besonderen Regelungen vorliegen gelten die allgemeinen technischen Standards. d) Die Einrichtung 6. Informationsübermittlungen der bestell-lokal.de-Seite Netzkunden über Anlagen des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kannNetzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. e) Mit Ende 7. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung. Hinsichtlich der folgenden Punkte können abweichende Regelungen getroffen werden: IV. Anschlussanlage, IX. Entgelte, X. Messung, XI. Lastprofile, sowie Anhang I. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, bei denen eine Inanspruchnahme des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschenNetzsystems - unabhängig vom Netzkunden der Anlage - für höchstens fünf Jahre beabsichtigt ist. Bei Fortführung der bestell-lokalDurch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) Der Netzbetreiber ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokalNutzung temporärer Anschlüsse aufzukündigen, sobald diese erkennbar dauerhaft genutzt werden sollen. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung Wird ein temporärer Anschluss über einen Zeitraum von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis Jahren genutzt, so ist der Netzbetreiber jedenfalls berechtigt, die Nutzung dieses Anschlusses aufzukündigen. Der Netzkunde hat sodann im Bedarfsfall einen neuen Antrag auf Netzzutritt zu löschenstellen. Eine Erreichbarkeit Im Übrigen gilt Pkt. IX.4.. 8. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der Bestellliste ist danach nicht mehr gegebenXxxx des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch für abweichende Bestimmungen gemäß Pkt. 7. f9. Der Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie für Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Internet, Kundenzeitung, Infoblätter, etc.) Sutter zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Die Erreichbarkeit des Netzbetreibers ist berechtigt, zur Durchführung über eine Kundenhotline innerhalb der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragenallgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet. g10. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber werden von diesem binnen 5 Arbeitstagen ab Einlangen beantwortet und abschließend erledigt. Ist eine Erledigung z.B. wegen Unvollständigkeit der Anfragen/Beschwerden oder aus anderen, nicht vom Netzbetreiber zu verantwortenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Netzkunden innerhalb derselben Frist über die weitere Vorgangsweise, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson informieren. Im Falle einer für den Netzkunden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde wird der Netzbetreiber den Netzkunden über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E- ControlG in geeigneter Weise informieren. 11. Der Netzbetreiber informiert den Netzkunden einmal jährlich in geeigneter Weise (Homepage) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.über die Qualitätsstandards gemäß NetzdienstleistungsVO Strom 2013 BGBl I 192/2013 und über die bereitgestellte Leistung gem. ElWOG 2010 idgF.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Strom Verteilernetz

Gegenstand. a) Sutter hostet für den Kunden im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx1.1. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen Die DYNAbit Unternehmensberatung GmbH (nachfolgend „ProdukteDYNAbit“) nach Artbietet Beratungsleistungen und Projektmanagement bei Einkauf, MengeAuswahl und Implementierung von Soft- und Hardware, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien sowie er- gänzende Programmierleistungen an (keine Aktionsprodukte oder -preisenachfolgend „Basisleistungen“). Diese Bestellliste soll dem Kunden Leistungen sind Gegen- stand spezieller für die Möglichkeit geben, seinen Kunden jeweiligen Leistungen geltenden Einzelaufträge und Allgemeiner Geschäftsbe- dingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen DYNAbit Software Services und Anwendungs- support (nachfolgend „EndkundenAGB Services“) gelten für alle Verträge zwischen DYNAbit und seinen Kunden über die Online-Auswahl Inanspruchnahme von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten ProdukteServiceleistungen von DYNAbit. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw1.2. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nichtkünftige Verträge über die Inanspruchnahme von Services, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vorohne dass DYNAbit in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. d) 1.3. Die Einrichtung von DYNAbit konkret zu erbringenden Leistungen sind im Auftragsformular festgehalten. Im Auf- tragsformular können auch Basisleistungen ausgewiesen sein. Der Inhalt der bestell-lokal.de-Seite vertraglichen Beziehung und der Gegenstand der Leistungen von DYNAbit richten sich vorrangig nach den speziellen Bedingun- gen im Auftragsformular und nachrangig nach diesen AGB. Soweit ein Kunde parallel Basisleistungen in Anspruch nimmt, gelten diese AGB Services ergänzend zu den Regelungen zur Basisleistung. 1.4. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen, abweichende Vertragsbedingungen oder Festlegun- gen in Bestellungen oder Schreiben des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figuratorfinden keine Anwendung. Diesen widerspricht DY- NAbit hiermit ausdrücklich. Individuelle Abreden werden nur wirksam, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kannwenn DYNAbit diese ausdrück- lich bestätigt. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen1.5. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung Diese AGB lassen Verpflichtungen von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigt, DYNAbit zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht Erbringung von Gewährleistungsarbeiten im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder ÄhnlichesRah- men anderweitiger Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien unberührt. Soweit Leistungen nach diesen Vertrag sich mit Gewährleistungsverpflichtungen von DYNAbit überschneiden, dienen diese zu- gleich der Gewährleistung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Software Services Und Anwendungssupport

Gegenstand. a) Sutter hostet für den Kunden im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx1.1. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen Die DYNAbit Systemhaus GmbH (nachfolgend „ProdukteDYNAbit“) nach Artbietet umfassende IT- Lösungen und Dienstleistungen für Unternehmen an, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggfunter anderem die Bereitstellung von Soft- und Hardware in der „BerlinerCloud“ oder den Verkauf von auf den Kunden zugeschnittenen Soft- und Hardwarepaketen. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte Leistungen der BerlinerCloud oder -preise)des Verkaufs sind Gegenstand spezieller für die jeweiligen Leistungen geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden Allgemeinen Geschäftsbedingungen DYNAbit Services (nachfolgend „EndkundenAGB Services“) gelten für alle Verträge zwischen DYNAbit und seinen Kunden über die Online-Auswahl Inanspruchnahme von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten ProdukteServiceleistungen von DYNAbit. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw1.2. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nichtkünftige Verträge über die Inanspruchnahme von Services, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vorohne dass DYNAbit in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. d) 1.3. Die Einrichtung von DYNAbit konkret zu erbringenden Leistungen sind im Auftragsformular festgehalten. Im Auftragsformular können sowohl Leistungen der bestell-lokal.de-Seite BerlinerCloud, des Verkaufs oder DYNAbit Services ausgewiesen sein. Der Inhalt der vertraglichen Beziehung und der Gegenstand der Leistungen von DYNAbit richten sich vorrangig nach den speziellen Bedingungen im Auftragsformular und nachrangig nach diesen AGB. Soweit ein Kunde parallel Leistungen der BerlinerCloud oder des Verkaufs in Anspruch nimmt, gelten diese AGB Services ergänzend zu den Regelungen zu jeweiligen Leistung. 1.4. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen, abweichende Vertragsbedingungen oder Festlegungen in Bestellungen oder Schreiben des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figuratorfinden keine Anwendung. Diesen widerspricht DYNAbit hiermit ausdrücklich. Individuelle Abreden werden nur wirksam, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kannwenn DYNAbit diese ausdrücklich bestätigt. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen1.5. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung Diese AGB lassen Verpflichtungen von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigt, DYNAbit zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht Erbringung von Gewährleistungsarbeiten im Namen des Kunden auf BestellRahmen anderweitiger Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien unberührt. Soweit Leistungen nach diesen Vertrag sich mit Gewährleistungsverpflichtungen von DYNAbit überschneiden, dienen diese zu-Anfragen oder Ähnlichesgleich der Gewährleistung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand. a(1) Sutter hostet Die Studierendenschaft der Berliner Hochschule für den Kunden iTechnik ist eine rechtsfähige Teilkörper- schaft der Hochschule und verwaltet ihre Angelegenheiten grundsätzlich selbst. Im Leistungszeitraum Rahmen der Regelungen des BerlHG (vgl. insbesondere §§ 18, 18a und 20 BerlHG) kann sich die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung Studierendenschaft der Produkte zu generierenEinrichtungen der Hochschule bedienen. b(2) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren Bei der Verwaltung und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden Bewirtschaftung der Beiträge wie auch der eventuell anfallenden Be- wirtschaftungsgewinne kann die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb Studierendenschaft Unterstützung durch Einrichtungen der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.)Hochschulverwaltung einholen. Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer GeschäftsbedingungenZahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (vgl. Sutter § 20 Abs. 2 BerlHG). (3) Für diese sowie weitere Aufgaben schließen die Studierendenschaft und die Hochschule nachfolgende Leistungsvereinbarungen. (4) Die Hochschule verpflichtet sich nichtzu folgenden, weiteren Leistungen: a) Beratung des Studierendenparlaments (StuPa) und des AStA, insbesondere bei der Erstellung der Haushaltspläne der Studierendenschaft b) Bereitstellung von geeigneten Flächen für die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen Ausübung der Gremienarbeiten der Stu- dierendenschaft (Indexwie z.B. AStA, StuPa, Fachschaften, Initiativen), behält sich dies aber vor. c) Beratung zum Thema Datenschutz d) Die Einrichtung Einzug von Beiträgen zum Sozialfonds von den Studierenden der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem Berliner Hochschule für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann.Technik e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung Einzug der bestell-lokal. de-Seite über Beiträge für das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben.Semesterticket f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung Einzug der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen.Beiträge für den Haushalt der Studierendenschaft (AStA-Beitrag) und sonstiger von der Studierendenschaft beschlossener Beiträge g) Sutter reagiert nicht Einzug der Beiträge für das Studierendenwerk h) Auskunft der Studienverwaltung bezüglich Antragssteller*innen bei Klärungsbedarf im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder ÄhnlichesRahmen der Bearbeitung von Erstattungsanträgen bzw. Befreiungsanträgen Bei Bedarf können weitere Verwaltungsleistungen von der Verwaltung der Hochschule durchgeführt werden, für die gesonderte Vereinbarungen schriftlich als Nachtrag zu treffen sind.

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Samples: Verwaltungsvereinbarung

Gegenstand. a1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzbenutzer und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. 2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) Sutter hostet für beinhaltet insbesondere • den Kunden Anschluss der Anlage des Netzbenutzers an das Netz (Netzzutritt); • die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers; • die Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz des Netzbetreibers. 3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im Leistungszeitraum Netzzugangsvertrag, dem Netzbenutzer gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungstarifen und allfälliger rechtlich zulässiger Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Die sonstigen Marktregeln, geltenden technischen Regeln und jeweils geltende Systemnutzungstarife sind auf der Homepage der Energie-Control GmbH (xxx.x-xxxxxxx.xx) veröffentlicht. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere für die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll dem Kunden technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu sorgen, die Möglichkeit bietenInteroperabilität seines Netzes zu gewährleisten und gemäß den Marktregeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal evident zu umgehen bzw. halten und anderen Marktteilnehmern zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generierenübermitteln. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren 4. Der Netzbenutzer verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Artden sonstigen Marktregeln, Mengeden geltenden technischen Regeln, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten den jeweils geltenden Systemnutzungstarifen und allfälligen rechtlich zulässigen Entgelten in und Zuschlägen Anspruch zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produktenehmen. c) Für das Zustandekommen eines auf 5. Informationsübermittlungen der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vor. d) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite Netzbenutzer über Anlagen des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegebenVereinbarung. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Allgemeine Netzbedingungen

Gegenstand. aDer jeweils überlassene Mitarbeiter der EQM Lehmann GmbH & Co. KG (nachfol- gend: Leiharbeitnehmer genannt) Sutter hostet für steht dem Entleiher nach dem Arbeitnehmer- überlassungsgesetz, den Kunden hier beschriebe- nen Allgemeinen Geschäfts- und Zah- lungsbedingungen und den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur Verfügung. Der Leiharbeitnehmer wird gemäß den vom Kundenbetrieb geforder- ten fachlichen Anforderungen der auszu- sprechenden Tätigkeit ausgewählt, verfügt über die beruflichen Qualifikationen, Aus- bildungen, Examina, die der Entleiher for- dert und ist im Leistungszeitraum Kundenbetrieb entspre- chend einzusetzen. Für die Dauer der Überlassung ist der Entleiher weisungsbe- rechtigt. Während des Einsatzes beim Ent- leiher unterliegt der Leiharbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Entleihers und ar- beitet unter seiner Aufsicht und Anleitung, wobei vertragliche Beziehungen zwischen den jeweils eingesetzten Leiharbeitnehmer der EQM Lehmann GmbH & Co. KG und dem Kundenbetrieb nicht begründet wer- den. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Entleiher und der EQM Lehmann GmbH & Co. KG. Der Entleiher übernimmt die Verpflichtung, den Leiharbeitnehmer mindestens für die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xxArbeitnehmerüberlassungsvertrag fest- gelegten Stunden zu beschäftigen. Diese soll Sollten der Leiharbeitnehmer vom Entleiher mit an- deren als den vereinbarten Tätigkeiten o- der an einem anderen Tätigkeitsort als ver- einbart eingesetzt werden und hat der Leih- arbeitnehmer dadurch Anspruch auf eine höhere Vergütung durch Tarifvertrag oder aufgrund einer anderen Anspruchsgrund- lage gegenüber der EQM Lehmann GmbH & Co. KG als bei der ursprünglich mit dem Kunden Entleiher vereinbarten Tätigkeit, so ist die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nichtEQM Lehmann GmbH & Co. KG berech- tigt, die Seiten Arbeitnehmerüberlassung zu dem höheren Stundensatz abzurechnen, der für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vordie Überlassung einer entsprechend quali- fizierten Kraft angefallen wäre. d) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Zahlungsbedingungen Für Arbeitnehmerüberlassung

Gegenstand. a) Sutter hostet Gegenstand dieses Vertrages ist die Inanspruchnahme des Grundstückes des Wegeeigentümers zur Auswei- sung, Herstellung und Erhaltung für den Kunden die Zwecke des Radverkehrsnetzes im Leistungszeitraum Bereich [...Gemeinde] und die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xxRegelung der notwendigen Beschilderung. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vor. d) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite Der Verlauf des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden Radverkehrsnetzes ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figuratordem beiliegenden Lageplan im Maßstab [1: ...]. Über folgende Grundstücke wird das Radverkehrsnetz geführt: Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Wege des Wegeeigentümers sollen künftig als Teil des Rad- verkehrsnetzes dienen. Durch die hinzukommende Zweckbestimmung als Radverkehrsnetz wird die ursprüngliche Zweckbestimmung der in § 1 genannten Wegefläche nicht geändert. Im Verlauf dieses Radverkehrsnetzes wird eine wegweisende und diesen Weg kennzeichnende Beschilderung vorgenommen (Einzelheiten regelt § 5 des Vertrages). Der Wegeeigentümer nimmt bei der Nutzung der Nachbarflächen auf das Vorhandensein des Radverkehrs- netzes auf seinem Weg Rücksicht. Der Wegeeigentümer ist mit der Ausweisung und der Benutzung der in § 1 genannten Wege als Radverkehrs- netz einverstanden. Er ist außerdem mit der Aufstellung und der Beibehaltung der Beschilderung, in wie sie vom Grund und dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält Umfang nach erforderlich ist, einverstanden (vgl. § 5). Die Vertragsparteien verpflichten sich Sutter vorzur gegenseitigen Information über alle Angelegenheiten, die bestell-lokal.de-Seite für das Vorhandensein und den Betrieb des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende Radverkehrsnetzes auf den Wegeflächen des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegebenWegeeigentümers bedeut- sam sind. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Documentation for the Implementation of Signage

Gegenstand. a) Sutter hostet für Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden ist die Erstellung und Pflege von Firmeneinträgen und -pro- filen bei Webseiten Dritter – nachfolgend "Verzeichnisse" genannt – durch den Kunden Verlag. Hierzu bemüht der Verlag sich um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Verzeich- nisse. Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Leistungszeitraum Internet existierenden Verzeich- nissen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. Der Verlag wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll dem Einzelfall die Mitwirkung des Kunden die Möglichkeit bietendahingehend erforderlich sein, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnendass zur Bearbeitung bestehender Eintra- gungen existierende Zugangsdaten an den Verlag übermittelt werden, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Artdass veraltete Eintragungen gelöscht werden, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten um einen Neueintrag technisch zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist Unterlässt der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestelleine solche erforderliche Mitwirkung, so kann eine Aktualisierung bestehender Alt-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an EndkundenEinträge nicht in jedem Fall durch den Verlag gewährleistet werden. Der Verlag übermittelt die vom Kunden über den Verlag übermittelten Daten wie Firmenname, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach BestelllisteneingangAnschrift, Kontaktmöglichkeiten, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungennach einer Frist von 3 Tagen an verschiedene Verzeichnisse. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vor. d) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) Der Verlag ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokalvom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten dem Pro- duktpartner zu übertragen bzw. de-Seite zugänglich zu machen. Der Verlag ist auch berechtigt, um die Richtlinien dieser Verzeichnisse einzuhalten, die Firmierung des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschenrichtlinienkonform anzupassen. Eine Erreichbarkeit Der Kunde bevollmächtigt den Verlag und seinen Produktpartner, zum Zwecke der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigtÜbermittlung und Veröffentli- chung der Daten gegenüber den Verzeichnissen, zur Durchführung in seinem Namen aufzutreten. Sollte es für die Durch- führung der vertragsgegenständlichen Leistungen Eintragungen hilfreich oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht notwendig sein, darf der Verlag bzw. sein Produktpartner im Namen des Kunden ein kostenloses E-Mail Konto anlegen (z.B. bei einem E-Mail-Anbieter wie Hotmail, Gmail, etc.) und diese E-Mail Adresse für die Eintragung in die Online-Verzeichnisse nutzen. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf BestellBasis der Auftragsdaten ohne inhalt- liche Abstimmung und Freigabe durch den Kunden anzunehmen und zu erfüllen. Der Kunde erklärt aus- drücklich und garantiert, dass er sämtliche für die gewünschte Online-Anfragen oder ÄhnlichesVeröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte aus Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den Logos, Bildern, Texten, Grafiken etc. innehat, dass er hierüber frei verfügen darf, und dass keine Rechte Dritter entgegen stehen. Er überträgt dem Verlag in dem für die Auftragsdurchführung ange- messenen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie der infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannter wie auch zukünftiger Nutzungsarten. Ins- besondere ist der Verlag berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden. Der Produktpartner bedient sich zur Einspielung der Standortdaten des Kunden in AppleMaps des Dienstleisters XxxXxx X.X., Xxxxxxxxxxxxx 000, 0000 XX Xxxxxxxxx, XX. Der Kunde akzeptiert die Allge- meinen Geschäftsbedingungen der NavAds B.V. (xxxx://xxx.xxxxxx.xx/xx).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand. a) Sutter hostet für den Kunden im Leistungszeitraum Xxxxxx Xxxxxxxxx ist ein Künstler, der sich unter anderem mit Projektkunst und der Inszenierung zu aktuellen Themen befasst. Den Hintergrund des hier gegenständlichen Projektes bildet die Griechenland Krise mit ihren umfassenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Um auf die Notwendigkeit der wechselseitigen Hilfestellung in der Europäischen Union deutlich hinzuweisen und das dafür erforderliche Bewusstsein zu bilden unternimmt der Künstler eine Reise nach London, mit dem Fahrrad und ohne Geld. Diese Projektreise wird vom Verein ‚art18 - vernetzte kunst währing‘ betreut. Den Zweck dieser Reise bildet einerseits der Versuch und die daraus zu gewinnende Erkenntnis, ob eine solche Reise ohne finanzielle Mittel zu bewerkstelligen wäre, also ausschließlich durch entsprechende spontane Unterstützung durch die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste Zuge der Reise quasi am Wegesrand Begegneten. Am anderen Ende dieser künstlerischen Inszenierung stehen die Destinatäre (einseitige WebseiteBegünstigte) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xxdes durch diese Reise zu bewerkstelligenden Fundraising. Diese soll dem Kunden Es handelt sich dabei um die Möglichkeit bietenin der Anlage dargestellten Projekte, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnenwelche durch die aufgebrachten Sponsorgelder einer Förderung unterzogen werden sollen. Festgehalten wird, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für dass der Künstler sich selbst und das Projekt nicht aus den Sponsorgeldern finanziert und aus diesem Grunde auch eine Auslieferung allfällige Überprüfung der Produkte zu generierenwidmungsgemäßen Verwendung der aufgebrachten Mittel den Sponsoren selbst obliegt. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen 1.1. Die Reise des Künstlers Xxxxxx Xxxxxxxxx mit dem Fahrrad unterstützt das Fundraising (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggfsiehe Pkt. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc2.1.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer GeschäftsbedingungenDie Absicht der Reise ist, von Wien aus, quer durch die EU, bis Grossbritannien und wieder nach Wien zu fahren. Sutter Dabei verpflichtet sich nicht, der Künstler kein eigenes Geld zu verwenden und auf der gesamten Reise auf die Seiten für Suchmaschinen zugänglich Hilfe der anreinenden Bevölkerung (in der Folge ‚Unterstützer‘ genannt) angewiesen zu machen (Index), behält sich dies aber vorsein. d) 1.2. Die Einrichtung Reise endet, wenn der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figuratorKünstler wieder in Wien ist, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kannoder durch Abbruch, aufgrund von fehlender Unterstützung oder anderen Gründen, indem zum Fortkommen eigenes Geld eingesetzt wird. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Fundraising Agreement

Gegenstand. a(1) Sutter hostet Die nachfolgende Vereinbarung regelt die Zahlung bzw. die Abrechnung der Leistun- gen des Bildungs- und Teilhabepakets im Sinne des § 28 Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II), des § 34 Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der jeweils gültigen Fassung über das Online-System BildungsKarte Ostholstein. Der Leistungsanbieter bietet Leistungsberechtigten Lernförderung im Sinne dieser Vorschrift an. (2) Die BildungsKarte Ostholstein dient ausschließlich der Zahlungsabwicklung. Der Leistungsberechtigte erhält von den zuständigen Leistungsträgern im Kreis Osthol- stein Leistungen in Form von Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese werden online für den Kunden jeweiligen Leistungsberechtigten durch die Aushändi- gung der BildungsKarte zur Verfügung gestellt. Die bewilligten Leistungen können im Leistungszeitraum Online-Verfahren vom Leistungserbringer selbst abgebucht werden. Die privatrechtlichen Verträge und Vereinbarungen zwischen den Kindern und Ju- gendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigten und den Leistungserbringern bleiben dadurch unberührt. Ansprüche auf die Bewilligung von Leistungen gegenüber den zuständigen Leistungsträgern können nur die Leistungsberechtigten selbst geltend machen. (3) Der Leistungserbringer macht im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xxRahmen der Registrierung Angaben zu den Leis- tungsarten, die von ihm angeboten und über die BildungsKarte Ostholstein abge- rechnet werden sollen. Diese soll Änderungen des Leistungsangebotes nach erfolgter Frei- schaltung können nach schriftlicher Mitteilung nur in Absprache mit dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren undKreis Ost- holstein/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generierenJobcenter Ostholstein erfolgen. b(4) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren Der Leistungsanbieter gewährleistet, dass für die Lernförderung persönlich und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Artfach- lich geeignetes Personal eingesetzt wird und dass die Lernförderung organisatorisch und räumlich schulnah in geeigneten Räumlichkeiten stattfindet. Außerdem stellt er sicher, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vor. d) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach dass nicht mehr gegebenals 3 bis max. 4 Schülerinnen und Xxxxxxx nach anerkannten sozialpädagogischen Standards in einer Lerngruppe unterrichtet werden. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Vereinbarung Über Die Abrechnung Von Leistungen Für Lernförderung

Gegenstand. a) Sutter hostet für den Kunden 1. Unsere Angebote unterbreiten wir freibleibend mit einer Gültigkeit von längstens 30 Tagen. Irrtum bleibt vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Konzepten, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. 2. Die Vertragsleistungen sind im Leistungszeitraum Bestellschein aufgeführt. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Nutzer und yQ-os zustande. Bei Bestellungen in anderer, auch elektronischer Form, kommt der Vertrag zu unseren anwendbaren AGB mit der Auftragsbestätigung, spätestens der Ausführung zustande. 3. yQ-os unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung der von diesem oder gemeinsam definierten Aufgaben durch Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und besten Kräften. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt unter Gesamtverantwortung und Weisung des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart wird. Die Auswahl des Dienstleistenden, auch freien Mitarbeiters oder Nachunternehmers bleibt dem yQ-os vorbehalten. 4. yQ-os berücksichtigt allein die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) angegebene Beschreibung der Leistung und besonders vereinbarte Planungs- und Ausführungsmerkmale wie etwa Funktion und Spezifikation des Auftraggebers, die aufgelisteten Geräte, Programme und sonstigen Elemente. Grundlage des Auftrages ist der vorgesehene Zeitaufwand. 5. Für die Zwecke der Auftragsausführung benennen beide Seiten einen entscheidungsbefugtenVertreter. yQ-os legt den Ort der Leistungserbringung fest. Der Nutzer wird rechtzeitig und unentgeltlich in seiner Betriebssphäre alle zweckmäßigen Voraussetzung zur Unterstützung der Leistungserbringung schaffen und aufrechterhalten, sowie Arbeitsraum und -mittel zur Verfügung stellen. Sein Vertreter stellt die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsergebnisse sicher. Unzureichende Unterstützung berechtigt auch ohne gesonderten Hinweis zur Geltendmachung des Mehraufwandes und verlängert vereinbarte Fristen und Termine. Der Auftraggeber gewährleistet die Bereitstellung von Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll dem Kunden üblichen Umfang und nimmt eigenverantwortlich die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber bestmögliche Datensicherung vor. d) 6. Beide Vertragspartner sind berechtigt Änderungen der Leistung anzumelden. Die Einrichtung der bestellÄnderungsmeldung wird von dem Empfänger unverzüglich geprüft und das Prüfungsergebnis mitgeteilt. yQ-lokal.de-Seite os ist berechtigt den Prüfungsaufwand und die Änderungskosten zum dem allgemeinen Stundensatz gesondert in Rechnung zu stellen. Die Ausführung von Änderungen bedingt auch ohne gesonderten Hinweis einen neuen Termin- und Zeitplan. 7. Der Auftraggeber ist zur vorzeitigen Kündigung von Dienstverträgen mit Restabgeltung vor Erreichen des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem Endtermins oder geplanten Gesamtaufwandes berechtigt. Die Restabgeltung beträgt pauschal für den Kunden freigeschalteten Kon- figuratorZeitraum von 7 Tagen nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxx 00 % des Vertragspreises, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben von weiteren 14 Tagen 50 % des Vertragspreises und stetig aktuell halten kannentfällt für einen weiteren Zeitraum danach. Sie entfällt auch, sofern ein gleichwertiger Einsatz anderweitig erfolgt. Auf Werkverträge findet die gesetzliche Regelung Anwendung. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, 8. yQ-os zeigt bei Werkverträgen die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung Fertigstellung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschenLeistung an. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigtförmliche Abnahme erfolgt nur, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht sofern eine Seite dies unverzüglich schriftlich verlangt. Die Abnahme erfolgt nach den im Namen des Kunden auf BestellBestellschein bzw. von yQ-Anfragen os nach billigem Ermessen festgelegten Abnahme- oder ÄhnlichesInstallationskriterien mittels der vom Auftraggeber bereitzustellenden Testdaten, Programmen und Geräten samt etwaiger Peripherie an dem von yQ-os festgelegten Ort.

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Samples: Agb Dienstleistung

Gegenstand. a) Sutter hostet für den Kunden Die Handänderungssteuer wird auf Handänderungen von Grundstücken oder Anteilen von solchen erhoben (§ 81 Absatz 1 StG). Sie ist eine reine Rechtsverkehrssteuer, deren Gegenstand die Handänderung an ei- nem Grundstück ist. Zum Begriff des Grundstückes siehe 69 Nr. 1. Der Rechtsvorgang der Handänderung ist Steuerobjekt der Handänderungssteuer - und nicht der Gewinn wie bei der Grundstückgewinnsteuer. Der Veräusserungsbegriff ist jedoch identisch mit demjenigen der Grundstückgewinnsteuer. Als reine Objekt- steuer nimmt die Handänderungssteuer - im Leistungszeitraum Gegensatz zu den Subjektsteuern - weder Rücksicht auf die im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste persönliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person noch auf die mit dem Steuerobjekt zusammenhängenden Belastungen (einseitige Webseite) im SutterXxxxxx X. Xxxx in: Nefzger/Simonek/Wenk, Kommentar zum Steuer- gesetz des Kantons Basel-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bietenLandschaft, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc§ 82 N 1 ff.). Dies gilt insbesondere Steuersubjekt sind sowohl Veräusserer wie auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer GeschäftsbedingungenErwerber (vgl. Sutter verpflichtet sich nichtdazu § 84 StG). Handänderungen von Grundstücken sind Rechtsgeschäfte gleichgestellt, die Seiten hinsichtlich der Verfügungsge- walt wirtschaftlich wie eine Veräusserung wirken sowie Belastungen von Grundstücken mit privatrechtlichen Dienstbarkeiten oder öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, wenn diese die unbeschränkte Be- wirtschaftung oder den Veräusserungswert der Grundstücke dauernd und wesentlich beeinträchtigen und die Belastung gegen Entgelt erfolgt (§ 81 Absatz 2 StG). Einzelheiten zum Tatbestand und den Arten der wirtschaftlichen Handänderung siehe 72 Nr. 1. Besonderheiten bei Handänderungen von Baurechten sind in der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Handänderungssteuer bei Baurechten im Kanton Basel-Landschaft1 Übersicht über Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage, Fälligkeit, Veranlagung und Steuerschuldner Errichtung z.G. Eigentümer Errichtung z.G. Dritter Übertragung an Dritte2 Heimfall ausserordentlich3 Heimfall ordentlich Auflö- sungs- vertrag Verlänge- rung Steuerpflicht Nein § 81 StG, insbes. Abs. 2 lit. b Ja § 81 Abs. 2 lit. b StG; sofern (1) die entgeltliche Belastung (2) die unbe- schränkte Bewirtschaftung oder den Veräusserungswert dauernd (d.h. mind. 30 Jahre) und wesentlich beeinträchtigt. Ja § 81 Abs. 1 und 2 StG Nicht restlos geklärt Tendenziell ja, § 81 Abs. 1 StG4 Nein5 ZGB Art. 779c, 779d Nein6 Nein7 Bemessungsgrundlage -- § 83 StG; höherer Wert von (1) Kaufpreis, d.h. Gesamt- heit aller Leistungen des Erwerbers oder (2) Verkehrs- wert, bestehend aus der Summe von Kaufpreis und Ver- kehrswert des Baurechts, Der Verkehrswert entspricht dem Barwert der während der Restlaufzeit anfallenden Baurechtszinsen8. § 83 StG; Höherer Wert von (1) integrale Heimfallentschädigung oder (2) Addition von Heimfall- entschädigung und Barwert der während Restlaufzeit anfallenden Baurechtszinsen9. -- -- -- Fälligkeit und Veranla- gung -- § 120/135 Abs. 4 lit. b StG; Veranlagungs- und Bezugsbehörde ist die kantonale Steuerver- waltung; Fälligkeit mit der Zustellung der Verfügung oder Rechnung. -- -- -- Schuldner -- § 84 Abs. 1 StG; Erwerber bzw. Baurechtsberechtigter und Veräusserer je zur Hälfte. -- -- -- 1 Aufgrund des Verweises auf ZGB Art. 655 (§ 69 StG) sind für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vor. d) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben das Handänderungssteuerrecht nur selbständige und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vordauernde Baurechte relevant, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter beschrie- ben sind und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird für die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht ein eigenes Blatt im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder ÄhnlichesGrundbuch angelegt wurde (GBV Art. 9).

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Samples: Immobiliensteuern

Gegenstand. a) Sutter hostet für 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Kunden Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Leistungszeitraum die Sinne des § 7 Z 49 ElWOG sowie auch künftige Netzbenutzer zu verstehen. 2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) beinhaltet insbesondere 3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste Netzzugangsvertrag, dem Netzkunden gemäß diesen Allgemeinen Netzbedingungen und den Sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie veröffentlichten Preisen (einseitige Webseiteals integrierter Bestandteil) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xxund allfälliger gesetzlich vor­ gesehener Entgelte und Zuschläge den Netzzugang zu gewähren. Der Netzbetreiber behält sich vor, in den Fällen, in denen gemäß 4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Netzbedingungen, den Sonstigen Marktregeln und den geltenden technischen Regeln in Anspruch zu nehmen, und die Entgelte gemäß Punkt IX. zu bezahlen. Die Anwendung dieser Bestimmungen erfolgt in vorstehender Reihenfolge. 5. Die geltenden technischen Regeln beinhalten in Ergänzung und Konkretisierung der Technischen und Organisatorischen Regeln für 6. Informationsübermittlungen der Netzkunden über Anlagen des Netzbetreibers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 7. Für temporäre Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung, jedoch können hinsichtlich der folgenden Punkte abwei­ chende Regelungen getroffen werden: IV., X., XI., (Anschlussanlage, Messung, Lastprofile) sowie Anhang II. Als temporäre Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, die das Netzsystem für maximal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Durch den Bestand und den Fortbestand einer temporären Anlage werden keine weitergehenden Rechte begründet. 8. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung Allgemeinen Bedingungen werden unabhängig von der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.)Xxxx des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vorabweichende Regelungen gemäß Ziffer 7. d9. Der Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen über die Erreichbarkeit für persönliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie bei Störungsmeldungen in geeigneter Weise (Informationsblätter, Kundenzeitschrift, Internet etc.) Die Einrichtung zur Verfügung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu ermöglichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers über eine Kundenhotline innerhalb der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kannallgemeinen Geschäftszeiten gewährleistet sein. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor10. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen fünf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten. Ist eine Beantwortung aus nicht vom Netzbetreiber zu verantwortenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht möglich, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschenhat der Netzbetreiber den 11. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (Der Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal jährlich in geeig­ neter Weise, z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigtauf der Homepage, über die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis Qualitätsstandards gemäß NetzdienstleistungsVO Strom 2012 zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegebeninformieren. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen12. Alle Verweise auf Gesetze und Verordnungen beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Allgemeine Netzbedingungen

Gegenstand. a(1) Sutter hostet für den Kunden Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Zahlung bzw. die Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Leistungszeitraum die Sinne • des § 28 Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II), • des § 34 Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), • des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) • und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der jeweils gültigen Fassung über das Online-System BildungsKarte Ostholstein. (2) Die BildungsKarte Ostholstein dient ausschließlich der Zahlungsabwicklung. Den Leistungsberechtigten werden von den zuständigen Leistungsträgern im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) Kreis Ost- holstein Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket online zur Verfügung ge- stellt. Die bewilligten Leistungen können im SutterOnline-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xxVerfahren entweder vom Leis- tungserbringer selbst abgebucht oder von den Leistungsberechtigten an den Leis- tungserbringer überwiesen (nur Bereich Sport/ Freizeit/ Kultur) werden. Diese soll dem Kunden Die privat- rechtlichen Verträge und Vereinbarungen zwischen den Kindern und Jugendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigten und den Leistungserbringern bleiben dadurch unberührt. Ansprüche auf die Möglichkeit bieten, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnen, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden Bewilligung von Leistungen gegenüber den zuständi- gen Leistungsträgern können nur die Leistungsberechtigten selbst geltend machen. (3) Der Leistungserbringer macht im Ladenlokal Rahmen der Registrierung Angaben zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Art, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestell-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an Endkunden, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach Bestelllisteneingang, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen. Sutter verpflichtet sich nichtLeis- tungsarten, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vorvon ihm angeboten und über die BildungsKarte Ostholstein abge- rechnet werden sollen. Änderungen des Leistungsangebotes nach erfolgter Frei- schaltung können nur in Absprache mit dem Kreis Ostholstein/Jobcenter Ostholstein erfolgen. d) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokal. de-Seite des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschen. Eine Erreichbarkeit der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht im Namen des Kunden auf Bestell-Anfragen oder Ähnliches.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Gegenstand. a) Sutter hostet für Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden ist die Erstellung und Pflege von Firmeneinträgen und -pro- filen bei Webseiten Dritter – nachfolgend „Verzeichnisse“ genannt – durch den Kunden Verlag. Hierzu bemüht der Verlag sich um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Verzeich- nisse. Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Leistungszeitraum Internet existierenden Verzeich- nissen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. Der Verlag wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im jeweiligen Bestellschein näher bezeichnete digitale Bestellliste (einseitige Webseite) im Sutter-eigenen Verzeichnis xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. Diese soll dem Einzelfall die Mitwirkung des Kunden die Möglichkeit bietendahingehend erforderlich sein, Vertragsabschlüsse kontaktlos anzubahnendass zur Bearbeitung bestehender Eintra- gungen existierende Zugangsdaten an den Verlag übermittelt werden, insbesondere Präsenzzeiten eigener Kunden im Ladenlokal zu umgehen bzw. zu minimieren und/oder Anfragen für eine Auslieferung der Produkte zu generieren. b) Bestandteile im Einzelnen sind: Auflistung beim Kunden im Standard-Angebot befindlicher Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) nach Artdass veraltete Eintragungen gelöscht werden, Menge, Maßeinheit, Preis, Gesamtpreis, ggf. weiterer Kriterien (keine Aktionsprodukte oder -preise). Diese Bestellliste soll dem Kunden die Möglichkeit geben, seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) die Online-Auswahl von Produkten um einen Neueintrag technisch zu ermöglichen, um diese in eine digitale Bestellliste zu übernehmen und an den Kunden zu senden (generierte E-Mail). Dies dient als Angebotsabgabe zum Erwerb der vorausgewählten Produkte. c) Für das Zustandekommen eines auf der Bestellliste bzw. auf der tatsächlichen Pro- duktverfügbarkeit basierenden Kaufvertrags ist Unterlässt der Kunde allein verantwortlich (Bekanntmachung der auf bestelleine solche erforderliche Mitwirkung, so kann eine Aktualisierung bestehender Alt-lokal.de-Seite befindlichen Unterseite (individuelle Bestelllisten-Seite) an EndkundenEinträge nicht in jedem Fall durch den Verlag gewährleistet werden. Der Verlag übermittelt die vom Kunden über den Verlag übermittelten Daten wie Firmenname, Kontaktaufnahme zum Kaufvertragsabschluss per E-Mail oder telefonisch nach BestelllisteneingangAnschrift, Kontaktmöglichkeiten, etc.). Dies gilt insbesondere auch für Geltendmachung eventueller kundeneigener Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungennach einer Frist von 3 Tagen an verschiedene Verzeichnisse. Sutter verpflichtet sich nicht, die Seiten für Suchmaschinen zugänglich zu machen (Index), behält sich dies aber vor. d) Die Einrichtung der bestell-lokal.de-Seite des Kunden sowie der Produktumfang der Bestellliste des Kunden ergibt sich aus einem für den Kunden freigeschalteten Kon- figurator, in dem er seine Angaben eigenständig eingeben und stetig aktuell halten kann. e) Mit Ende des Leistungszeitraums behält sich Sutter vor, die bestell-lokal.de-Seite des Kunden aus dem Verzeichnis zu löschen. Bei Fortführung der bestell-lokal. de-Seite über das definierte Ende des Leistungszeitraums hinaus bedarf es einer gesonderten Regelung zwischen Sutter und dem Kunden. Auf Kundenwunsch wird die Seite jederzeit aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei kostenfreier Zur-Verfügung-Stellung dieses Service (z.B. Corona-Krise) Der Verlag ist Sutter jederzeit berechtigt, die bestell-lokalvom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten dem Pro- duktpartner zu übertragen bzw. de-Seite zugänglich zu machen. Der Verlag ist auch berechtigt, um die Richtlinien dieser Verzeichnisse einzuhalten, die Firmierung des Kunden mit einer Vorankündigung von 5 Werktagen aus dem Verzeichnis zu löschenrichtlinienkonform anzupassen. Eine Erreichbarkeit Der Kunde bevollmächtigt den Verlag und seinen Produktpartner, zum Zwecke der Bestellliste ist danach nicht mehr gegeben. f) Sutter ist berechtigtÜbermittlung und Veröffentli- chung der Daten gegenüber den Verzeichnissen, zur Durchführung in seinem Namen aufzutreten. Sollte es für die Durch- führung der vertragsgegenständlichen Leistungen Eintragungen hilfreich oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen. g) Sutter reagiert nicht notwendig sein, darf der Verlag bzw. sein Produktpartner im Namen des Kunden ein kostenloses E-Mail Konto anlegen (z. B. bei einem E-Mail-Anbieter wie Hotmail, Gmail, etc.) und diese E-Mail Adresse für die Eintragung in die Online-Verzeichnisse nutzen. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf BestellBasis der Auftragsdaten ohne inhalt- liche Abstimmung und Freigabe durch den Kunden anzunehmen und zu erfüllen. Der Kunde erklärt aus- drücklich und garantiert, dass er sämtliche für die gewünschte Online-Anfragen oder ÄhnlichesVeröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte aus Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den Logos, Bildern, Texten, Grafiken etc. innehat, dass er hierüber frei verfügen darf, und dass keine Rechte Dritter entgegen stehen. Er überträgt dem Verlag in dem für die Auftragsdurchführung ange- messenen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie der infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannter wie auch zukünftiger Nutzungsarten. Ins- besondere ist der Verlag berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden. Der Produktpartner bedient sich zur Einspielung der Standortdaten des Kunden in AppleMaps des Dienstleisters XxxXxx X.X., Xxxxxxxxxxxxx 000, 0000 XX Xxxxxxxxx, XX. Der Kunde akzeptiert die Allge- meinen Geschäftsbedingungen der NavAds B.V. (xxxx://xxx.xxxxxx.xx/xx).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen