Geltung, Allgemeines Musterklauseln

Geltung, Allgemeines. (1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Xxxxxxxxx Xxxxxxx – Pinetree Photography durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. (2) Der Auftragnehmer kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen. (3) Während des Fotoshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Der Auftraggeber ist angehalten, entsprechend hierauf hinzuweisen. (4) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. (5) Hat der Auftraggeber dem Fotografen / Veranstalter keine ausdrückliche Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist insbesondere der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Es gilt der Dienstvertrag im Sinne § 611 BGB. (6) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebi...
Geltung, Allgemeines. 1.1 Die screencode GmbH (im folgenden als „Agentur“ bezeichnet) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 1.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift- form; das gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. 1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen.
Geltung, Allgemeines. 1. Soweit nicht in dem nachfolgenden Abschnitt B. gesonderte Bedingungen gelten, kommen die unter Abschnitt A. aufgeführten Bedingungen zur Anwendung. 2. Die Vertragsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zu- künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WERTEC stimmt ihrer Gel- tung ausdrücklich schriftlich zu. Selbst wenn WERTEC auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen
Geltung, Allgemeines. 1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. 1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen. 1.3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. 1.4. Unsere allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen, sofern nicht, wie für anwendungstechnische Beratung, die über die reine Produktinformation hinausgeht, gesonderte Abreden getroffen werden müssen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht. Im Falle, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, wird vereinbart, dass dann Regelungen wirksam werden, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Grundgedanken der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Geltung, Allgemeines. 1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Lieferanten über die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Lieferanten, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 2. Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten oder Dritter erkennen wir nur dann und insoweit an, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder eines Dritten dessen Waren oder Leistungen vorbehaltlos annehmen. 3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit unseren Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Die ISCAR Lieferantenrichtlinien sind zu beachten. 4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Geltung, Allgemeines. 1.01 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, zwischen uns als vertragsschließende Gesellschaft der GLASKEIL – Gruppe im gesamten Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im Sinne des
Geltung, Allgemeines. 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle - auch zukünftig - geschlossenen Verträge, Angebote, Bestätigungen, Lieferungen und Leistungen der Maschinen- u. Apparatebau Hagen GmbH (im Folgenden: MuA) ausschließlich ggü. Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. 2. Alle Vereinbarungen, einschließlich abweichender oder ergänzender Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung und werden ohne diese nicht Bestandteil des Vertrages.
Geltung, Allgemeines. 1. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Individualvereinba- rungen gelten für unsere Reparatur-, Wartungs- und Serviceleis- tungen die nachfolgenden Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB). Sollten je Kollisionsfälle auftreten, gehen unsere Allge- meinen Verkaufsbedingungen (AVB) diesen ALB vor. 2. Diese ALB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), ju- ristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-recht- lichen Sondervermögen. 3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden wer- den selbst bei unserer Kenntnis nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich und schriftlich zuge- stimmt. 4. Allein maßgeblich im Verhältnis zum Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser ALB. Hierin sind alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegen- stand vollständig wiedergegeben. Mündliche Zusagen unserer- seits sind rechtlich unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich nie- dergelegt sind.
Geltung, Allgemeines. 1. Für alle Aufträge, Angebote und Verträge über unsere Liefe- rungen und Leistungen und für diese selbst gelten auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Durch die Auftragserteilung, Auftragsbestätigung oder Abnahme der Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt. 2. Hingegen werden abweichende Bedingungen des Vertrags- partners von uns nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn wir nach deren Eingang oder der empfangenen Lieferung nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.
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