Gemeiner Wert. Sofern Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner für typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen versichert sind, erwirbt der Versiche- rungsnehmer auf den Teil der Entschädigung für diese Sachen, der den gemeinen Wert übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzungen gemäft Nr. 2 b) oder 2 c) erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Gemeiner Wert. Sofern Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner für typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen versichert sind, erwirbt der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung für diese Sachen, der den gemeinen Wert übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzungen gemäft Nr. 2 b) oder 2 c) erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.2
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Gemeiner Wert. Sofern Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner für typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte benö- tigte Fertigungsvorrichtungen versichert sind, erwirbt der Versiche- rungsnehmer auf den Teil der Entschädigung für diese SachenEntschädigung, der den gemeinen Wert übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzungen gemäft gemäß Nr. 2 b) oder 2 c) erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.
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Samples: Versicherungsvertrag
Gemeiner Wert. Sofern Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner für typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen versichert sind, erwirbt der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung für diese Sachen, der den gemeinen Wert übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzungen gemäft Nr. 2 b) b oder 2 c) c erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Gemeiner Wert. Sofern Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner für typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen versichert sind, erwirbt der Versiche- rungsnehmer Ver- sicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung für diese SachenEntschädigung, der den gemeinen Wert übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzungen gemäft gemäß Nr. 2 ba) oder 2 cb) erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.
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Samples: Versicherungsvertrag