Common use of Gemeiner Wert Clause in Contracts

Gemeiner Wert. Sofern Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen versichert sind, erwirbt der Ver- sicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den gemeinen Wert übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzungen gemäß Nr. 2 a) oder 2 b) erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.

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Gemeiner Wert. Sofern Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte benö- tigte Fertigungsvorrichtungen versichert sind, erwirbt der Ver- sicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den gemeinen Wert übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzungen gemäß Nr. 2 ab) oder 2 bc) erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.

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Gemeiner Wert. Sofern Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner für typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen versichert sind, erwirbt der Ver- sicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer auf den Teil der EntschädigungEntschädigung für diese Sachen, der den gemeinen Wert übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzungen gemäß gemäft Nr. 2 ab) oder 2 bc) erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.

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Gemeiner Wert. Sofern Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner für typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen versichert sind, erwirbt der Ver- sicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer auf den Teil der EntschädigungEntschädigung für diese Sachen, der den gemeinen Wert übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzungen gemäß gemäft Nr. 2 a) oder 2 b) erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.2

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Gemeiner Wert. Sofern Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner für typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen versichert sind, erwirbt der Ver- sicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer auf den Teil der EntschädigungEntschädigung für diese Sachen, der den gemeinen Wert übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzungen gemäß gemäft Nr. 2 a) b oder 2 b) c erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.

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