Genesungsgeld. 1. Für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die der Versicherte Unfall- Krankenhaustagegeld bezogen hat, erhält er ein Genesungsgeld in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes, längstens jedoch für die Dauer von insgesamt vier Wochen je Unfallereignis. 2. Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt. 3. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Kran- kenhaus.
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Samples: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt
Genesungsgeld. (1. ) Für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die der Versicherte Unfall- Krankenhaustagegeld Unfall-Krankenhaus-Tagegeld bezogen hat, erhält er ein Genesungsgeld in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes, längstens jedoch für die Dauer von insgesamt vier 4 Wochen je Unfallereignis.
(2. ) Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls Unfalles gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt.
(3. ) Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Kran- kenhausKrankenhaus.
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Genesungsgeld. 1. Für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die der Versicherte Unfall- Krankenhaustagegeld Ver- sicherte Unfall-Krankenhaus-Tagegeld bezogen hat, erhält er ein Genesungsgeld in Höhe des versicherten KrankenhaustagegeldesKranken- haustagegeldes, längstens jedoch für die Dauer von insgesamt vier ins- gesamt 4 Wochen je Unfallereignis.
2. Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als ein ununterbrochener KrankenhausaufenthaltKran- kenhausaufenthalt.
3. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung Ent- lassung aus dem Kran- kenhausKrankenhaus.
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Genesungsgeld. 1. Für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die der Versicherte Unfall- Krankenhaustagegeld Krankenhaus-Tagegeld bezogen hat, erhält er ein Genesungsgeld in Höhe des versicherten ver- sicherten Krankenhaustagegeldes, längstens jedoch für die Dauer von insgesamt vier 4 Wochen je Unfallereignis.
2. Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt.
3. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Kran- kenhaus.
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Samples: Insurance Terms and Conditions
Genesungsgeld. 1. Für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die der Versicherte Unfall- Krankenhaustagegeld Krankenhaus-Tagegeld bezogen hat, erhält er ein Genesungsgeld in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes, längstens jedoch für die Dauer von insgesamt vier 4 Wochen je Unfallereignis.
2. Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt.
3. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Kran- kenhaus.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Genesungsgeld. 1. Für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die der Versicherte Unfall- Krankenhaustagegeld Krankenhaus-Tagegeld bezogen hat, erhält er ein Genesungsgeld in Höhe des versicherten ver- sicherten Krankenhaustagegeldes, längstens jedoch für die Dauer von insgesamt vier Wochen je Unfallereignis.
2. Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt.
3. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Kran- kenhausKrankenhaus.
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Samples: Versicherungsbedingungen