Genesungsgeld. (1) Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Kranken- haustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage, und zwar für den 1. bis 10. Tag 100 Prozent für den 11. bis 20. Tag 50 Prozent für den 21. bis 100. Tag 25 Prozent des Krankenhaustagegeldes. (2) Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt. (3) Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 98)
Genesungsgeld. (1) Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt wird Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahltKalendertagen, für die Kranken- haustagegeld geleistet Krankenhaustagegeld gezahlt wird, längstens höchstens jedoch für 100 Tage, und zwar in folgender Höhe gewährt: für den 1. bis 10. Tag 100 Prozent für den 11. bis 20. Tag 50 Prozent für den 21. bis 100. Tag 25 Prozent des versicherten Krankenhaustagegeldes.
(2) Mehrere vollstationäre stationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als Unfalles werden wie ein ununterbrochener KrankenhausaufenthaltKrankenhausaufenthalt gewertet.
(3) Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.
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Samples: Unfallversicherung
Genesungsgeld. (1) Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen Kalender- tagen gezahlt, für die Kranken- haustagegeld Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage, und zwar für den 1. bis 10. Tag 100 Prozent für den 11. bis 20. Tag 50 Prozent für den 21. bis 100. Tag 25 Prozent des Krankenhaustagegeldes.
(2) Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls Strahlenunfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt.
(3) Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung Entlas- sung aus dem Krankenhaus.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Unfallversicherung
Genesungsgeld. (1) Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Kranken- haustagegeld Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage, und zwar für den 1. bis 10. Tag 100 Prozent für den 11. bis 20. Tag 50 Prozent für den 21. bis 100. Tag 25 Prozent des Krankenhaustagegeldes.
(2) Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als ein ununterbrochener KrankenhausaufenthaltKran- kenhausaufenthalt.
(3) Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 88)