Gerichtsstand, anwendbares Recht. 1. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Stadtlohn. 2. Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Gerichtsstand, anwendbares Recht. 1. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand StadtlohnAhaus.
2. Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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