Common use of Gerichtsstand, anwendbares Recht Clause in Contracts

Gerichtsstand, anwendbares Recht. [Ausschließlicher] Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, auch für deren Bestehen und nach ihrer Beendigung ist das für Handelssachen zuständige Gericht in _______(Ort). Auf diese Vereinbarung ist österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. [Alternative: Schiedsgerichtsbarkeit] Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieser Vereinbarung oder späterer Änderungen dieser Vereinbarung ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschließlich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie außervertragliche Ansprüche sind der Schiedsgerichtsbarkeit gemäß den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO unterworfen. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll _______(Ort) sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die _______(z.B. deutsche) Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von _____(Staat) entschieden werden. [Alternative: Schiedsgerichtsbarkeit mit Mediation] Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieser Vereinbarung oder späterer Änderungen dieser Vereinbarung ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschließlich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie außervertragliche Ansprüche sind gemäß den Regeln für das Mediationsverfahren der WIPO dem Mediationsverfahren zu unterwerfen. Der Ort des Mediationsverfahrens soll _______(Ort) sein. In dem Mediationsverfahren soll die _______(z.B. deutsche) Sprache verwendet werden. Falls und insoweit als solche Streitigkeiten nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen seit Beginn des Mediationsverfahrens aufgrund des Mediationsverfahrens beigelegt werden, sind sie nach Einreichung eines Schiedsantrags einer Partei gemäß den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von 60 (sechzig) Tagen eine Partei versäumt, sich an dem Mediationsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Mediationsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei gemäß den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden werden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll _______(Ort) sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die _______(z.B. deutsche) Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von _____(Staat) entschieden werden.

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Gerichtsstand, anwendbares Recht. [Ausschließlicher] Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, auch für deren Bestehen und nach ihrer Beendigung ist das für Handelssachen zuständige Gericht in _______(Ort). Auf diese Vereinbarung ist österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. [Alternative: Schiedsgerichtsbarkeit] Alle StreitigkeitenVerweisungsnormen oder Kollisionsnormen sind Bestimmungen im (österreichischen) internationalen Privatrecht, die sich aufgrund auf die Anwendbarkeit ausländischer Rechtsnormen verweisen. Damit jedenfalls nur österreichisches Recht zur Anwendung kommt, wird die Anwendbarkeit dieser Vereinbarung oder späterer Änderungen dieser Vereinbarung ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschließlich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie außervertragliche Ansprüche sind der Schiedsgerichtsbarkeit gemäß den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO unterworfen. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll _______(Ort) sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die _______(z.B. deutsche) Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von _____(Staat) entschieden werden. [Alternative: Schiedsgerichtsbarkeit mit Mediation] Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieser Vereinbarung oder späterer Änderungen dieser Vereinbarung ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschließlich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie außervertragliche Ansprüche sind gemäß den Regeln für das Mediationsverfahren der WIPO dem Mediationsverfahren zu unterwerfen. Der Ort des Mediationsverfahrens soll _______(Ort) sein. In dem Mediationsverfahren soll die _______(z.B. deutsche) Sprache verwendet werden. Falls und insoweit als solche Streitigkeiten nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen seit Beginn des Mediationsverfahrens aufgrund des Mediationsverfahrens beigelegt werden, sind sie nach Einreichung eines Schiedsantrags einer Partei gemäß den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden„Verweisungs-normen“ eben ausgeschlossen. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von 60 (sechzig) Tagen eine Partei versäumt, sich an dem Mediationsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Mediationsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei gemäß den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden kann insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auch ein Schiedsgericht bestellt werden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichterhat den Vorteil der schnelleren Erledigung von Streitigkeiten, der Bestellung von Schiedsrichtern, die im betreffenden Bereich eine hohe Expertise haben und Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Allerdings ist das Schiedsgericht normalerweise teuer als ein staatliches Gericht und das Schiedsurteil ist kaum in einer weiteren Instanz überprüfbar. Nur die ausdrückliche Vereinbarung eines anwendbaren Rechts stellt sicher, dass dieses auch anwendbar ist. Bei Auslandsbezug sind die Bestimmungen über das internationale Privatrecht (Verweisungsnormen) auszuschließen, da – zumindest nach österreichischem Recht – mit der Vereinbarung des Rechts eines bestimmten Staates auch ausdrücklich dessen IPR-rechtlichen Bestimmungen vereinbart werden, wodurch unter Umständen es dennoch wieder zur Anwendung eines fremden Rechts kommt. Gibt es keine Regelung zum anwendbaren Recht, so ist nach vielen IPR-Regelungen – das Recht der charakteristischen Leistung anwendbar – das wohl tendenziell das Recht des Bereitstellers ist. Der Ort Ausschluss von UN-Kaufrecht ist eher „der Vollständigkeit halber“. Da kein Kaufvertrag vorliegt ist UN-Kaufrecht voraussichtlich sowieso nicht anwendbar. Die Vereinbarung eines Gerichtstandes, nämlich des Schiedsgerichtsverfahrens soll _______(Ort) ordentlichen Gerichtes, ist dann sinnvoll, wenn die Vertragspartner Europäer sind und insbesondere auch wenn keine große Gefahr der Verletzung von vertraulichen Informationen besteht. Staatliche Gerichtsverfahren sind nämlich öffentlich, dh es kann jedermann zuhören. Die Entscheidung für ein staatliches Gericht ist oft auch eine Kostenfrage. Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass staatliche Gerichtsverfahren länger dauern als Schiedsverfahren. Das zuständige Gericht und das anwendbare Recht sollen jedenfalls abgestimmt sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll Es ist nicht sinnvoll, wenn ein österreichisches Gericht US-Recht anzuwenden hat. Gerade wenn der Vertragspartner nicht in Österreich ansässig ist, ist die _______Vereinbarung des anwendbaren Rechts wesentlich. Soweit man sich auf ein anderes Recht als österreichisches Recht einigt, ist es unbedingt empfehlenswert, den Vertrag von einem in diesem Recht versierten Juristen prüfen zu lassen. Bei der Entscheidung über den Gerichtsstand oder alternativ Schiedsgerichtsbarkeit ist auch entscheidend, inwieweit Urteile österreichischer Gerichte in einem anderen Land überhaupt vollstreckbar sind. Achtung: Kommt das Recht eines US Bundesstaates zur Anwendung, ist nach Möglichkeit die Zuständigkeit eines „jury trial“ auszuschließen. Grundsätzlich stellt die WIPO-Streitschlichtung einen guten Vorschlag für grenzüberschreitende Vereinbarungen dar, bei rein innerösterreichischen Streitigkeiten ist jedoch einer Gerichtsstandsvereinbarung der Vorzug zu geben. Mögliche Streitpunkte sind z.B. Patentanmeldungen, die Ergebnisse betreffen. Hier könnte parallel zum Streitschlichtungsverfahren auch vor den für Immaterialgüterrechte zuständigen Spezialbehörden ein Verfahren laufen (z.B. deutsche) Sprache verwendet ein Nichtigkeitsverfahren). Wenngleich bestimmte immaterialgüterrechtliche Fragen, z.B. Nichtigkeit eines Patentes, nicht in einem Schiedsverfahren abgehandelt werden können, können dennoch derartige Fragen zumindest mit einem inter partes Effekt zwischen den Parteien geklärt werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von _____, indem die Parteien ihr Begehren anstelle eines Gültigkeitsbegehrens so formulieren, dass ihnen die Nutzung der patentierten Technologie durch den Patentinhaber gestattet wird (Staat) entschieden werdenXxxxxx Xxxx, Xxxxxxxxx X. Xxxxxx, International Intellectual Property Arbitration (Kluwer Law International 2010), 49-76).

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Gerichtsstand, anwendbares Recht. [Ausschließlicher] Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, auch für deren Bestehen und nach ihrer Beendigung ist das für Handelssachen zuständige Gericht in _______(Ort). Auf diese Vereinbarung ist österreichisches Recht _______(z.B. österreichisches)Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. [AlternativeNur die ausdrückliche Vereinbarung eines anwendbaren Rechts stellt sicher, dass dieses auch anwendbar ist. Bei Auslandsbezug sind die Bestimmungen über das internationale Privatrecht (Verweisungsnormen) auszuschließen, da – zumindest nach österreichischem Recht – mit der Vereinbarung des Rechts eines bestimmten Staates auch ausdrücklich dessen Bestimmungen über das internationale Privatrecht vereinbart werden, wodurch unter Umständen es dennoch wieder zur Anwendung eines fremden Rechts kommen kann. Gibt es keine Regelung zum anwendbaren Recht, so ist nach vielen Regelungen über das internationale Recht – das Recht der charakteristischen Leistung anwendbar – das wohl tendenziell das Recht des Bereitstellers ist. Der Ausschluss von UN-Kaufrecht ist eher „der Vollständigkeit halber“. Da kein Kaufvertrag vorliegt, ist UN-Kaufrecht voraussichtlich sowieso nicht anwendbar. Die Vereinbarung eines Gerichtstandes, nämlich des ordentlichen Gerichtes, ist dann sinnvoll, wenn die Vertragspartner EU-Partner sind und insbesondere auch, wenn keine große Gefahr der Verletzung von vertraulichen Informationen besteht. Staatliche Gerichtsverfahren sind nämlich öffentlich, dh es kann jedermann zuhören. Die Entscheidung für ein staatliches Gericht ist oft auch eine Kostenfrage. Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass staatliche Gerichtsverfahren länger dauern als Schiedsverfahren. Das zuständige Gericht und das anwendbare Recht sollen jedenfalls abgestimmt sein. Es ist nicht sinnvoll, wenn ein österreichisches Gericht ausländisches Recht anzuwenden hat. Gerade wenn der Vertragspartner nicht in Österreich ansässig ist, ist die Vereinbarung des anwendbaren Rechts wesentlich. Soweit man sich auf ein anderes Recht als österreichisches Recht einigt, ist es unbedingt empfehlenswert, den Vertrag von einem in diesem Recht versierten Juristen prüfen zu lassen. Bei der Entscheidung über den Gerichtsstand oder alternativ Schiedsgerichtsbarkeit ist auch entscheidend, inwieweit Urteile österreichischer Gerichte in einem anderen Land überhaupt vollstreckbar sind. Achtung: Schiedsgerichtsbarkeit] Alle StreitigkeitenKommt das Recht eines US Bundesstaates zur Anwendung, ist nach Möglichkeit die Zuständigkeit eines „jury trial“ auszuschließen. Bei Schutzrechten, die sich aufgrund dieser Vereinbarung oder späterer Änderungen dieser Vereinbarung ergeben oder sich auf diesen beziehenin Zusammenhang mit einem EU Projekt entstanden sind, einschließlich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehungist zu beachten, Gültigkeitdass das GA und meist auch das CA dem belgischen Recht unterliegen. Grundsätzlich stellt die WIPO-Streitschlichtung einen guten Vorschlag für grenzüberschreitende Vereinbarungen dar, bindende Wirkungbei rein innerösterreichischen Streitigkeiten ist jedoch einer Gerichtsstandsvereinbarung der Vorzug zu geben. Mögliche Streitpunkte sind z.B. Patentanmeldungen, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie außervertragliche Ansprüche sind der Schiedsgerichtsbarkeit gemäß die Ergebnisse betreffen. Hier könnte parallel zum Streitschlichtungsverfahren auch vor den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO unterworfen. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll _______(Ort) sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die _______Immaterialgüterrechte zuständigen Spezialbehörden ein Verfahren laufen (z.B. deutsche) Sprache verwendet werdenein Nichtigkeitsverfahren). Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von _____(Staat) entschieden werden. [Alternative: Schiedsgerichtsbarkeit mit Mediation] Alle StreitigkeitenWenngleich bestimmte immaterialgüterrechtliche Fragen, die sich aufgrund dieser Vereinbarung oder späterer Änderungen dieser Vereinbarung ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschließlich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie außervertragliche Ansprüche sind gemäß den Regeln für das Mediationsverfahren der WIPO dem Mediationsverfahren zu unterwerfen. Der Ort des Mediationsverfahrens soll _______(Ort) sein. In dem Mediationsverfahren soll die _______(z.B. deutsche) Sprache verwendet werden. Falls und insoweit als solche Streitigkeiten Nichtigkeit eines Patentes, nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen seit Beginn des Mediationsverfahrens aufgrund des Mediationsverfahrens beigelegt in einem Schiedsverfahren abgehandelt werden können, können dennoch derartige Fragen zumindest mit einem inter partes Effekt zwischen den Parteien geklärt werden, sind sie nach Einreichung indem die Parteien ihr Begehren anstelle eines Schiedsantrags einer Partei gemäß Gültigkeitsbegehrens so formulieren, dass ihnen die Nutzung der patentierten Technologie durch den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Alternativ sollPatentinhaber gestattet wird (Xxxxxx Xxxx, wenn vor Ablauf der genannten Frist von 60 Xxxxxxxxx X. Xxxxxx, International Intellectual Property Arbitration (sechzig) Tagen eine Partei versäumtKluwer Law International 2010), sich an dem Mediationsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Mediationsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei gemäß den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden werden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll _______(Ort) sein. In dem Schiedsgerichtsverfahren soll die _______(z.B. deutsche) Sprache verwendet werden. Die Streitigkeit soll unter Anwendung des Rechts von _____(Staat) entschieden werden49-76).

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Gerichtsstand, anwendbares Recht. [Ausschließlicher] Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, auch für deren Bestehen und nach ihrer Beendigung ist das für Handelssachen zuständige Gericht in _______(Ort). Auf diese Vereinbarung ist österreichisches Recht _______(z.B. österreichisches)Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. [Alternative: Schiedsgerichtsbarkeit] Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieser Vereinbarung oder späterer Änderungen dieser Vereinbarung ergeben oder sich auf diesen diese beziehen, einschließlich (ohne Einschränkung hierauf) dessen deren Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie außervertragliche Ansprüche sind der Schiedsgerichtsbarkeit gemäß den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO unterworfen. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll ist _______(Ort) sein. In dem Im Schiedsgerichtsverfahren soll wird die _______(z.B. deutsche) Sprache verwendet werdenverwendet. Die Streitigkeit soll wird unter Anwendung des Rechts von _____(Staat) entschieden werdenentschieden. [Alternative: Schiedsgerichtsbarkeit mit Mediation] Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieser Vereinbarung oder späterer Änderungen dieser Vereinbarung ergeben oder sich auf diesen diese beziehen, einschließlich (ohne Einschränkung hierauf) dessen deren Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung, sowie außervertragliche Ansprüche sind gemäß den Regeln für das Mediationsverfahren der WIPO dem Mediationsverfahren zu unterwerfen. Der Ort des Mediationsverfahrens soll ist _______(Ort) sein). In dem Im Mediationsverfahren soll wird die _______(z.B. deutsche) Sprache verwendet werdenverwendet. Falls und insoweit als solche Streitigkeiten nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen seit Beginn des Mediationsverfahrens aufgrund des Mediationsverfahrens beigelegt werden, sind sie nach Einreichung eines Schiedsantrags einer Partei gemäß den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden. Alternativ soll, wird wenn vor Ablauf der genannten Frist von 60 (sechzig) Tagen eine Partei versäumt, sich an dem am Mediationsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem am Mediationsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Schiedsantrags durch die andere Partei gemäß den Regeln für das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren der WIPO dem Schiedsgerichtsverfahren unterworfen und endgültig im Schiedsgerichtsverfahren entschieden werdenentschieden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens soll ist _______(Ort) sein). In dem Im Schiedsgerichtsverfahren soll wird die _______(z.B. deutsche) Sprache verwendet werdenverwendet. Die Streitigkeit soll wird unter Anwendung des Rechts von _____(Staat) entschieden werdenentschieden.

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