Gerichtsstand, anwendbares Recht. 21.1 Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 21.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG; UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gerichtsstand, anwendbares Recht. 21.1 19.1 Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
21.2 19.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutsch- land. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG; UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: General Conditions of Purchase
Gerichtsstand, anwendbares Recht. 21.1 20.1 Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige zu- ständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
21.2 20.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG; UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: General Conditions of Purchase
Gerichtsstand, anwendbares Recht. 21.1 20.1 Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
21.2 20.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutsch- land. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG; UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: General Conditions of Purchase
Gerichtsstand, anwendbares Recht. 21.1 20.1 Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
21.2 . Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen inter- nationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG; UN-UN- Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: General Conditions of Purchase