Gerichtsstand, Erfüllungsort Musterklauseln

Gerichtsstand, Erfüllungsort. 1.17.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 1.17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 1.17.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Gerichtsstand, Erfüllungsort. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Gerichtsstand, Erfüllungsort. 16.1 Sofern der Lieferant Xxxxxxxx ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 16.2 Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Gerichtsstand, Erfüllungsort. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ratingen.
Gerichtsstand, Erfüllungsort. (1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen über die vorliegenden Allgemeinen Software-Nutzungsbedingungen hinaus sind nur gültig, wenn sie zwischen Auftraggeber und dem Verfasser schriftlich verein- bart wurden. (2) Etwaige Fristen zu Lasten des Verfassers werden erst wirksam, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, sofern de- ren Erfüllung für die durch den Verfasser zu erbringenden, befristeten Tätigkeiten zwingend notwendig ist. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verfassers. (4) Xxxxxx der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, ist des Verfassers Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Verhandlungssprache ist Deutsch. (5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. (6) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder eine später darin aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Xxxxx in diesen Nut- zungsbedingungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der üb- rigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand, Erfüllungsort. Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das örtlich zuständige Amtsgericht des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagehebung nicht bekannt ist oder wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögens ist. Erfüllungsort ist am Geschäftssitz des Vermieters.
Gerichtsstand, Erfüllungsort. (1) Es gilt einschließlich des CISG (UN-Kaufrechts) das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der des Geschäftssitzes von ED; Ausnahmen hiervon sind jedoch berechtigt, wenn ein deutsches Urteil im Vollstreckungsstaat nicht vollstreckt würde. ED darf den Kunden aber auch an dessen Geschäftssitz oder am Ort seiner Geschäftsaktivitäten verklagen (der Kunde hat in so einem Fall einer Nichtvollstreckbarkeit dasselbe Recht). (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von ED Erfüllungsort. (4) ED hat die Option, statt den staatlichen Gerichten auch die Schiedsgerichtsbarkeit anzurufen. Als zuständig gilt zwischen den Parteien die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit vereinbart (DIS Rules 2012; 3 Schiedsrichter; Verfahrenssprache bei nationalen Verfahren Deutsch, bei internationalen Verfahren Englisch bzw. nach Xxxx von ED auch die eventuell abweichende Vertragssprache; Schiedsort Dresden). (5) Sofern rechtlich zulässig, ist die Durchführung eines jeglichen Beweiserhebungs- oder Beweisermittlungsverfahrens entsprechend den Regeln oder im Geiste der Pre- Trail Discovery und E-Discovery stets ausgeschlossen.
Gerichtsstand, Erfüllungsort. Als Erfüllungsort für die Lieferung gilt der Sitz Müller Glas & Co Handelsgesellschaft m.b.H. Für die Zahlung gilt Göttlesbrunn als Erfüllungsort. Als Gerichtsstand gilt das für Müller Glas & Co Handelsgesellschaft m.b.H. sachlich und auch örtlich zuständige Gericht in Bruck/Leitha als vereinbart, weshalb auch Klagen gegen den Käufer dort erhoben werden können. Gegen Verbraucher kann Klage allerdings nur vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt. Für Klagen des Verbrauchers gegen uns kann dieser jeden nach dem Gesetz gegebenen Gerichtsstand in Anspruch nehmen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss nationaler wie internationaler Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechtsabkommens. Dessen ungeachtet können sich Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten gemäß Art 6 Abs 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom I“) auf die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften des Staates berufen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verweise auf Rechtsvorschriften aus anderen Mitgliedstaaten in diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind durch Art 6 Abs 2 Rom I-VO bedingt und lassen die getroffene Rechtswahl im Übrigen unberührt.
Gerichtsstand, Erfüllungsort. 14.1 Für diese Einkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 14.2 Ist der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, nach unserer Xxxx Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am Geschäftssitz des Lieferanten zu erheben.
Gerichtsstand, Erfüllungsort. 14.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers. 14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Zusammenhang mit diesem Vertrag gegebenen Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Xxxxxxxxxxxx ist. Im übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen. 14.3 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN- Kaufrechts ist abbedungen.