Common use of Gewährleistung und Haftung Clause in Contracts

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Wir beachten und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht anerkennen das in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund Ihrem Land geltende gesetzliche Gewährleistungsrecht (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und NebenpflichtenIhre Rechte bei Mängeln an der Ware), Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBdas in den EU-Staaten vereinheitlicht wurde, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere uneingeschränkt. Hinsichtlich der Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand an der Ware selbst entstanden bestehen, gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Schadensersatz nichts anderes ergibt: - Wir haften nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße Nutzung oder einen Missbrauch der Produkte entgegen unseren Anwendungshinweisen zurückzuführen sind, sowie soweit Schäden auf solchen Umständen beruhen. - Wir haften - mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - nur für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheSchäden, die nicht aus auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen. Beim Kauf von Waren sind dies insbesondere die Übergabe / Versendung an Sie sowie die Übereignung der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5bestellten Ware. - Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch Haftung ist -außer bei Lieferung einer anderen Sache vorsätzlichem oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss grob fahrlässigem Verhalten oder eine Begrenzung der Haftung für bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Absatz 2) - der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie ins- besondere entgangenen Gewinn. - Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen, wie zum Beispiel Vertriebspartner, Logistik- und Zahlungsdienstleister, deren Dienste wir in Anspruch nehmen. - Die Haftung nach den Vorschriften des LebensProdukthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Falls Probleme mit Ihren Produkten entstehen, des Körpers können Sie Kontakt mit dem Kundenservice oder der Gesundheit vereinbart istIhrem Vertriebspartnerunternehmen aufnehmen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenum Unterstützung zu bekommen. Der Haftungsausschluss gilt ferner Kundenservice wird Ihnen einen von uns bereits frankierten Rücksendeaufkleber zuschicken, den Sie bitte verwenden können, wenn Sie Ware bequem zurücksenden wollen. Sollte die Untersuchung der rückgesendeten Ware ergeben, dass sie nicht fehlerhaft ist oder Sie den Schaden verursacht haben, werden wir Ihnen die Frachtkosten in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindRechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verbrauchsgüterkäufe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verbrauchsgüterkäufe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verbrauchsgüterkäufe

Gewährleistung und Haftung. 18.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 8.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat und dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Liegt ein Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit jeweils diejenigen Produktbeschreibungen die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Lieferant oder vom Hersteller stammt. 8.3 Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen allen einschlägigen umweltschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der RoHS-Richtlinie und der REACH-Verordnung, sowie dem aktuellen Stand der Technik zur Energieeffizienz, entsprechen. 8.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich etwaiger Ein- und Ausbaukosten) trägt dieser. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorhanden war. Bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen unsererseits haften wir nur dann auf Schadenersatz, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag. 8.5 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von uns zu vertretender gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Verweigert der Lieferant die Nacherfüllung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass handelt es sich um eine Fixschuld oder ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Lieferant ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unterrichten. 8.6 Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder Gesetze wegen Mangelhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen und ist die Mangelhaftigkeit auf einen nicht unerheblichen Mangel handeltder vom Lieferanten gelieferten Sache zurückzuführen, so hat der Lieferant uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Verlangen freizustellen. Für den Fall Darüber hinaus stellt der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Lieferant uns von sämtlichen Schadensersatz- und Materialkosten zu tragenGewährleistungsansprüchen des Kunden frei, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine Ansprüche auf Mängeln der beiden gelieferten Waren und Leistungen oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich Verschulden des Lieferanten oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlosseneines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für Folgeschäden und -kosten. 8.7 Der Lieferant unterhält eine nach Art und Umfang geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung und weist diese auf unsere Anforderung nach. 8.8 Der Lieferant gewährleistet ferner, dass seine Lieferungen den Anforderungen der Arbeitsschutz- und gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, dass insbesondere für Schädendie hiernach erforderlichen Schutzvorrichtungen mitgeliefert werden; auch wenn einzelne Teile, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden zum einwandfreien Betrieb erforderlich sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchein der Bestellung nicht gesondert aufgeführt sind. Im Übrigen verpflichtet sich der Lieferant, die nicht aus Lieferung entsprechend den Bedingungen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenjeweils zuständigen Berufsgenossenschaft auszuführen. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase

Gewährleistung und Haftung. 18.1 Der Lieferant leistet Gewähr, dass die Produkte sowohl zum Zeitpunkt der Lieferung als auch über den gesamten Gewährleistungszeitraum hinweg frei von Sach- und Rechtsmängeln jeglicher Art sind sowie keine geistigen Eigentumsrechte verletzen, und dass sie den im Vertrag ausdrücklich festgelegten Bestimmungen vollständig entsprechen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorIm Übrigen gilt, dass die Produkte, die gewöhnlich vorausgesetzten und insbesondere die ausdrücklich beschriebenen Eigenschaften haben und alle Anforderungen gemäß Abschnitt 3 dieser AEB erfüllen; ausgenommen sind die übliche Abnutzung und Schäden, die durch unsachgemäßen bzw. falschen Gebrauch durch JCT verursacht werden. Erklärungen des Lieferanten, die seine Haftung begrenzen, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltungültig. 8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 (vierundzwanzig) Monate für bewegliche Sachen und 36 (sechs- unddreißig) Monate für unbewegliche Sachen ab Lieferung. Für versteckte Mängel und Rechts- mängel beginnt die Gewährleistungsfrist frühestens mit ihrer Kenntnis zu laufen. Erfolgt eine Verbesserung oder ein Austausch, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab der Lieferung für die verbesserten bzw. ausgetauschten Produkte, oder, wenn der Mangel die gesamte Lieferung wesentlich beeinträchtigt, für alle Produkte aus derselben Transaktion neu zu laufen. 8.3 Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Lieferant nach Xxxx der JCT innerhalb einer kurzen, aber angemessenen Frist, die 15 (fünfzehn) Tage nicht überschreiten darf, unentgeltlich und inklusive Transport vom bzw. zum Erfüllungsort durch Verbesserung oder Austausch zu beseitigen. Kann die Verbesserung oder der Austausch nicht ausreichend oder nicht innerhalb dieser Frist durchgeführt werden, kann JCT die Verbesserung bzw. den Fall Austausch selbst oder unter Hinzuziehung eines Dritten vornehmen und vom Lieferanten die Erstattung der Nachbesserung sind wir dazu Kosten hierfür verlangen oder den Vertrag wandeln, wenn der Mangel die Verwendbarkeit der Produkte erheblich beeinträchtigt. Die übrigen Rechte der JCT bleiben hiervon unberührt. 8.4 Angaben betreffend Material, Funktion, Ausstattung, Beschaffenheit und/oder Verwendungszweck der Produkte gelten als ausdrücklich zugesichert. 8.5 Dem Lieferanten obliegt die Beweislast für das Nichtvorhandensein eines während der Gewähr- leistungsfrist auftretenden Mangels. JCT ist weder bei der Lieferung noch zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Produkte zu untersuchen oder zu beanstanden. Dementsprechend finden die Bestimmungen der §§ 377 ff UGB keine Anwendung und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Lieferant verzichtet auf die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine Einrede der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernverspäteten Mängelrüge. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl8.6 Bei Beanstandungen ist JCT berechtigt, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenZahlungen zurückzuhalten. 38.7 Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. Die Mängelrechte € 5 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden - pauschal - zu unterhalten. Auf Anforderung des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- Bestellers und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4unverzüglich bei Änderung des Versicherungsstatus hat der Lieferant hierüber geeignete Nachweise vorzulegen. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtdem Besteller weitergehende Schadensersatzansprüche zustehen, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenbleiben diese unberührt. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Gewährleistung und Haftung. 1Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür Die Haftung der AfP auf Schadensersatz ist, dass soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe den folgenden Bestimmungen eingeschränkt: Die AfP haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um einen nicht unerheblichen Mangel eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Für den Fall der Nachbesserung Vertragswesentlich sind wir dazu verpflichtetPflichten, die Transport-die AfP dem LE nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, Arbeits- vorhersehbaren Schaden begrenzt, im Falle von Sachschäden und Materialkosten zu tragendaraus resultierenden weiteren Vermögensschäden jedoch höchstens auf die Deckungssumme Haftpflichtversicherung der AfP, die die AfP mindestens in branchenüblichen Umfang aufrecht erhält. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der AfP, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4persönlich haften. Soweit sich nachstehend (Absdie AfP technische Auskünfte gibt oder informiert und diese Auskünfte oder Informationen nicht zu dem von der AfP geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung Unberührt von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die den vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache bleibt die Haftung der AfP für grob fahrlässiges oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtvorsätzliches Verhalten, sofern ein Ausschluss für zugesagte Eigenschaften oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Garantien, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, oder soweit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines AfP nach zwingenden gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung Vorschriften auch ohne Verschulden haftet. Der Leistungserbringer bleibt uneingeschränkt haftbar für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; seine Produkte im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenzertifizierten Versorgungsbereich. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindGerichtsstand ist Frankfurt am Main.

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Samples: Zertifizierungsvereinbarung, Zertifizierungsvereinbarung

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetReparaturen usw., die Transport-keine Bauleistungen sind, Arbeits- und Materialkosten für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. 4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, soweit sich dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht. 4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nicht dadurch erhöhennach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. 4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine ist der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtKunde berechtigt, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen zu mindern oder vom Vertrag zurücktretenzurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung 4.5 Bei einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart istSchäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenErfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern des Werkunternehmers auf den vertragstypischenvorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenFalle leichter Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt ferner Werkunternehmer haftet nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für sonstige Schäden übernommenaus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindKunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.

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Samples: Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 und 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Liegt Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorder Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigtberech- tigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Im Falle der Nachbesserung Mangelbeseitigung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit es sei denn, diese erhöhen sich diese nicht dadurch erhöhendadurch, dass die gelieferte Ware nach Kaufsache an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht gebracht wurde. Sollte eine der beiden Sind wir zur Mangelbeseitigung oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich zur Ersatzlieferung nicht bereit oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfülltder Lage, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung und/Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so kann ist der Käufer die Herabsetzung der Vergütung Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, Wandlung (MinderungRückgängigmachung des Kaufvertrages) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm Minderung zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4verlangen. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere weitergehende Ansprüche des Käufers, Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere . Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie insbesondere haften wir nicht für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss Vorstehende Haftungs- begrenzung gilt nicht, sofern ein Ausschluss soweit die Schadensursache auf unserem Vorsatz oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, grober Fahrlässigkeit beruht. Jedoch ist auch in diesen Fällen die Ersatzpflicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ebenfalls im Weiteren dann nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung wenn der Haftung für sonstige Schäden vereinbart istBesteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nicht- erfüllung gemäß §§ 463, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen480 Abs. Sofern 2 BGB geltend macht. Soweit wir schuldhaft fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern unsere Vertrags- pflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 19.1 Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht Ansprüche aus Mängeln verjähren in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtJahr, sofern ein Ausschluss oder sich die Haftung nicht auf eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istbezieht oder wir eine schriftliche Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben; in diesen Fällen verjähren die Ansprüche in zwei Jahren. 9.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Ware unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) in Bezug auf erkennbare Mängel, Stückzahlrichtigkeit, Gewicht und Größe zu überprüfen (§ 377 HGB) und Rügen schriftlich uns gegenüber zu erklären. Soweit der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Erhalt der Ware gerügt hat, gilt dies als Bestätigung, dass er diese Prüfung durchgeführt hat und keine erkennbaren Abweichungen/Mängel bestehen. Erst später erkennbare (verborgene) Mängel hat er innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels schriftlich anzuzeigen. 9.3 Dem Kunden steht im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch (Beseitigung des Mangels innerhalb einer vorsätzlichen angemessenen Frist oder fahrlässigen mangelfreie Nachlieferung nach unserer Xxxx) zu. Weitere gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz) stehen dem Kunden nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die Nacherfüllung für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschlagen, wenn wir erfolglos drei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben. 9.4 Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Sachmängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang beim Kunden durch natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Der Beweis, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang bestanden hat, obliegt von Anfang an dem Kunden; eine Beweislastumkehr findet zu keiner Zeit statt. 9.5 Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist oder der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat. Wir haften für entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung beanspruchen kann. Nur in diesem Fall erstreckt sich unsere Haftung auch auf notwendige zusätzliche Verwendungen des Verwenders Kunden, die durch die Nachbesserung notwendig werden, insbesondere Aus/Einbaukosten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nichtInstallationen/Konfigurationen. 9.6 Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist sich die Haftung nicht ausgeschlossenauf eine Verletzung des Lebens, sondern des Körpers oder der Gesundheit bezieht. 9.7 Unsere Haftung ist auf den vertragstypischen, typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. 9.8 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für Ansprüche nach § 478 BGB (Rückgriff des Wiederverkäufers auf den Lieferanten). Abs. 4 ausgeschlossenFür Fremderzeugnisse treten wir unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses an den Kunden ab. Der Haftungsausschluss gilt ferner Kunde nimmt die Abtretung an Erfüllung Statt an. Sollte der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer nicht in den Fällendurchsetzen können, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch weil dieser nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaftleistungsfähig ist, falls gerade ein davon umfasster Mangel lebt unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindGewährleistungsverpflichtung wieder auf.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. (1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor) Sofern nach dem jeweiligen Vertragstyp Gewährleistungsansprüche bestehen, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istgelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, mit der Maßgabe, dass es Gewährleistungs- ansprüche in 36 Monaten verjähren. Der Fristbeginn richtet sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für nach den Fall der Nachbesserung sind wir dazu gesetzlichen Regelungen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für mögliche durch ihn verursachten Schäden eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 200.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensereignis, 2.000.000 Euro für die Transport-Summe aller Schäden eines Jahres abzuschließen und mindestens bis zur Erfüllung seiner Leistungen unter dem jeweiligen Auftrag aufrecht- zuerhalten, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigerndies beinhaltet ebenfalls den Gewährleistungszeitraum. 2. Erfolgt die Nachbesserung (3) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit bis zur Erfüllung seiner Leistungen aus dem jeweiligen Auftrag das Bestehen des erforderlichen Versicherungs- schutzes in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage eines Versicherungsscheins oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderungdurch eine Bestätigung des Versicherers) verlangen oder vom Vertrag zurücktretennachweisen. (4) Jegliche Änderung des Versicherungsverhältnisses hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen des Auftraggebers in der in vorstehender Xxxxxx XXX (3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist) genannten Form nachzuweisen. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 5) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche direkten und indirekten Schäden im Rahmen des jeweiligen Auftrages gemäß der nachfolgenden Ziffer: (6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des KäufersIn keinem Fall haftet der Auftragnehmer je Schadensfall, gleich aus welchem Rechtsgrund (Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche aus wegen Verletzung von vertraglichen Haupt- Pflichten aus dem jeweiligen Auftrag, aus Gefährdungs - haftung und Nebenpflichtenaus unerlaubter Handlung, Aufwendungsersatz die aus oder im Zusammenhang mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBder Abwicklung eines Auftrages gegen ihn oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen geltend gemacht werden, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auf mehr als 200.000 Euro pro Schadensereignis und nicht mehr als 2.000.000 Euro pro Jahr. Die Haftungsbegrenzungen in dieser Vorschrift gelten nicht bei Ansprüchen aufgrund von Verletzung von Körper oder Leben oder bei vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursachten Schäden und ebenfalls nicht für solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus welche der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenAuftragnehmer nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. 5(7) Keine der Parteien haftet bei Ereignissen höherer Gewalt – wie z.B. Krieg, Bürgerunruhen, Naturgewalten oder Feuer, Sabotage, Flugzeugabstürze auf Rechenzentrumsflächen in denen Systeme für den Auftraggeber betrieben werden, Epidemien, Quarantäne, Maßnahmen der Regierung, Streik, Aussperrung o.ä. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache für Verspätungen oder einer geringeren MengeNichterfüllung seiner vertrag- lichen Verpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind Zahlungsverpflichtungen. 6(8) Etwaige bestehende Schadensersatzansprüche nach diesem § VII verjähren innerhalb von 36 Monaten. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss Dies gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer EigenschaftHaftung des Auftragnehmers wegen Vorsatz, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete grober Fahr - lässigkeit oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindnach dem Produkthaftungsgesetz.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Dienstleistungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Dienstleistungen

Gewährleistung und Haftung. 18.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 8.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat und dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Liegt ein Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit jeweils diejenigen Produktbeschreibungen die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Lieferant oder vom Hersteller stammt. 8.3 Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen allen einschlägigen umweltschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der ROHS-Richtlinie und der REACH-Verordnung, sowie dem aktuellen Stand der Technik zur Energieeffizienz, entsprechen. 8.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich etwaiger Ein- und Ausbaukosten) trägt dieser. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorhanden war. Bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen unsererseits haften wir nur dann auf Schadenersatz, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag. 8.5 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von uns zu vertretender gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Verweigert der Lieferant die Nacherfüllung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass handelt es sich um eine Fixschuld oder ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Lieferant ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unterrichten. 8.6 Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder -gesetze wegen Mangelhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen und ist die Mangelhaftigkeit auf einen nicht unerheblichen Mangel handeltder vom Lieferanten gelieferten Sache zurückzuführen, so hat der Lieferant uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Verlangen freizustellen. Für den Fall Darüber hinaus stellt der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Lieferant uns von sämtlichen Schadensersatz- und Materialkosten zu tragenGewährleistungsansprüchen des Kunden frei, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine Ansprüche auf Mängeln der beiden gelieferten Waren und Leistungen oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich Verschulden des Lieferanten oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlosseneines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für Folgeschäden und -kosten. 8.7 Der Lieferant unterhält eine nach Art und Umfang geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung und weist diese auf unsere Anforderung nach. 8.8 Der Lieferant gewährleistet ferner, dass seine Lieferungen den Anforderungen der Arbeitsschutz- und gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, dass insbesondere für Schädendie hiernach erforderlichen Schutzvorrichtungen mitgeliefert werden; auch wenn einzelne Teile, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden zum einwandfreien Betrieb erforderlich sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchein der Bestellung nicht gesondert aufgeführt sind. Im Übrigen verpflichtet sich der Lieferant, die nicht aus Lieferung entsprechend den Bedingungen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenjeweils zuständigen Berufsgenossenschaft auszuführen. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 14.1. Liegt ein von Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeits- leistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Im unternehmeri- schen Verkehr richtet sich die Gewährleis- tung nach § 13 VOB/B, soweit Bauleistun- gen auszuführen sind. 4.2. Bei Vorliegen eines Mangels hat uns der Besteller eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtsetzen. Voraussetzung Der Besteller hat dafür istzu sorgen, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltuns der beanstan- dete Gegenstand oder das beanstandete Werk zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung zur Verfügung steht. 4.3. Für den Fall Besteht unsere Verpflichtung zur Nacher- füllung, können wir zwischen Beseitigung des Mangels und Neuherstellung wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetBe- steller berechtigt, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten Vergütung zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen min- dern oder vom Vertrag zurücktreten. 3zurückzutreten. Die Mängelrechte Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich o- der wenn Gegenstand des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen Vertrages eine Bauleistung ist. 44.4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder o- der Gesundheit vereinbart istder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtver- letzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Glei- che gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart istSchäden, die auf einer eigenen grob fahrlässigen Pflichtverlet- zung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders Erfüllungsge- hilfen beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommensonstige Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Pflich- ten infolge eigener leichter Fahrlässigkeit, oder leichter Fahrlässigkeit unserer ge- setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehil- fen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Scha- den, höchstens jedoch auf das Zweifache der Auftragswertes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzan- sprüche für sonstige Schäden bei der Ver- letzung von Nebenpflichten im Falle leich- ter Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf ein- facher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzli- chen Rechte des Bestellers nach Ablauf ei- ner angemessenen Nachfrist bleiben da- von unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens selbstständige Ga- rantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ansprüche des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindBe- stellers auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen anstelle von Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. . 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind. 8. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 9. Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 13.1. Liegt ein Verbindliche Termine für die Dienstleistung werden innerhalb der individuellen Beauftragung vereinbart. Hat die TERRITORY nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht vertragsgemäß geleistet, hat ihr der Kunde für die Leistung, Ergänzung oder Nachbesserung eine Frist von uns mindestens einer Woche zu vertretender Mangel vorsetzen, sind wir bevor er weitergehende Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. 3.2. Die TERRITORY erbringt ihre vertraglichen Leistungen mit der üblichen kaufmännischen Sorgfalt und technische Leistungen nach unserer Xxxx zur Nachbesserung dem allgemeinen Stand der Technik. Sie verpflichtet sich, innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Qualitätsstufe eine einwandfreie Leistung mittlerer Art und Güte ohne Kürzungen, Zusätze oder zur Ersatzlieferung berechtigtsonstige Veränderungen gegenüber dem Originaltext zu liefern. Voraussetzung Sie steht dafür ein, dass ihre Leistung, insbesondere eine Übersetzung, nicht mit Mängeln behaftet ist, dass es sich um einen die ihren Wert unter Berücksichtigung des Originaltextes aufheben oder mindern, also weder sinnentstellende Übersetzungsmängel, welche einer zweckentsprechenden Nutzung entgegenstehen würden, noch gehäufte grammatikalische Fehler in einem nicht unerheblichen Mangel handeltUmfang vorliegen. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist damit nicht verbunden. Für den Fall eine qualitätsvolle Übersetzung braucht es eine notwendige Gestaltungsfreiheit, so dass stilistische Verbesserungen keinen Übersetzungsmangel darstellen. 3.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenÜbersetzung oder, soweit sich eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme; diese Frist gilt nicht dadurch erhöhenfür Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, dass die gelieferte Ware des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der TERRITORY, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernden gesetzlichen Vorschriften verjähren. 23.4. Erfolgt Die von der TERRITORY erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Nachbesserung unverzügliche Überprüfung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenFolgemängel. Auf Ziffer VI. 2.3. wird verwiesen. 33.5. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausBei von TERRITORY im Rahmen der Vertragsdurchführung verursachte Schäden haftet TERRITORY bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, dass dieser seine auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies Das gleiche gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die TERRITORY und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die auf bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. In diesem Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart isteinfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht zudem für Vermögensschäden auf einen Betrag von 250.000,- Euro je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt; liegt die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenDeckungssumme unser Haftpflichtversicherung höher als 250.000,- Euro, ist die Ersatzpflicht in dieser Höhe beschränkt. 3.6. Die Haftung nicht für Vermögensschäden ist in allen Fällen ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen wir kraft des Vertrages nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern den ausdrücklichen Weisungen oder ausdrücklichen Vorgaben des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdKunden handeln. 3.7. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie Eine unmittelbare Inanspruchnahme der Mitarbeiter und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenSubunternehmer der TERRITORY, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage Pfändung von Freistellungsansprüchen dieser gegen uns durch den Käufer Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddie Abtretung derselben an den Kunden ist ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorSind Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, sind fehlen ihnen garantierte Eigenschaften oder werden sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so leisten wir nach unserer Xxxx zur bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtauf unsere Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltMehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl oder wird sie von uns nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehldurchgeführt, so kann der Käufer Kunde nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag zurücktreten. 3verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln hat der Kunde kein Rücktrittsrecht. Alle weiteren Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, soweit nicht die Voraussetzungen des § 309 Ziff. 7 BGB, neue Fassung, vorliegen, oder wir arglistig gehandelt haben. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Gebrauchtgeräte besteht keine Gewährleistung, es sei denn, eine solche wurde ausdrücklich vereinbart. Der Kunde hatte ausreichend Gelegenheit, die Ware zu prüfen und zu untersuchen und kennt den Zustand der Ware. Ist eine Lieferung nur teilweise mangelhaft oder besteht teilweiser Leistungsverzug oder teilweise von uns zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung, so ist der Kunde zur Abnahme der Teilleistung verpflichtet, es sei denn, die teilweise Erfüllung ist für ihn objektiv ohne Interesse. Angaben über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung oder Verwendbarkeit der Geräte bzw. der Lieferungen und Leistungen bedeuten ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung unsererseits keine Zusicherung oder Garantie. Der Besteller ist für die Auswahl der Geräte oder Waren, für deren Eignung und Verwendbarkeit zu seinen Zwecken oder denen Dritter sowie für die bei der Benutzung erzielten Ergebnisse ausschließlich selbst verantwortlich. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausdurch den Betrieb der Geräte erforderlichen Wartungsarbeiten, wie Reinigung, Justierarbeiten oder Austausch von Verschleißteilen mit begrenzter Lebensdauer, unterliegen nicht der Gewährleistung. Für solche Wartungsarbeiten oder Reparaturen berechnen wir unsere üblichen Wartungssätze. Die Gewährleistung erlischt, wenn a) Teile durch Gewalteinwirkung durch den Kunden oder Dritte beschädigt wurden, b) ohne unsere Einwilligung durch den Kunden oder Dritte Eingriffe oder nicht sachkundige Reparaturen an den Geräten ausgeführt wurden, c) keine Originalteile verwendet wurden, d) von uns nicht empfohlene Zusatzgeräte oder Betriebsmittel, wie Medien, Tinte, Toner, Reinigungsmittel, Entwickler oder Farbbänder verwendet wurden und der Besteller nicht den Nachweis erbringt, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.der geltend gemachte Mangel darauf nicht beruht, 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6e) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst Beanstandungen durch Nichtbeachtung der Betriebs- oder Bedienungsanleitung entstanden sind, f) Schäden entstanden sind durch höhere Gewalt, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheWasserschäden, Feuerschäden oder Anschluss des Gerätes an falsche Netzspannungen, g) die notwendigen Wartungs- oder Service-Arbeiten nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5turnusgemäß ausgeführt wurden. Im übrigen leisten wir Gewährleistung, wie zuvor im einzelnen geregelt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren MengeVerjährungsfrist für die in dieser Ziffer genannten Mängelansprüche beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir Gewährleistung und Haftung richten sich nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragengesetzlichen Bestimmungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass aus diesen Bedingungen oder einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Zumtobel Group und dem Lieferanten etwas anderes ergibt. Zur Klarstellung: die gelieferte Ware Haftung des Lieferanten nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten Regelungen dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernAllgemeinen Einkaufsbedingungen bleibt von den Regelungen dieser Ziffer V unberührt. 2. Erfolgt Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche von ihm gelieferten Gegenstände und alle von ihm erbrachten Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen (nationalen wie europarechtlichen) Bestimmungen (insbesondere, aber nicht ausschließlich, den jeweils gültigen Anforderungen an technische Sicherheit, Arbeits-, Gesundheits-, Unfall-, Umwelt- und Brandschutz) und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden sowie den vorgeschriebenen Funktionen und Spezifikationen entsprechen. Dies gilt entsprechend auch für die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Einhaltung aller in den Bestellungen, Zeichnungen und/oder Ersatzlieferung fehlLiefervorschriften von Zumtobel Group angegebenen technischen Daten und Qualitätsstandards, durch die die Sollbeschaffenheit der vom Lieferanten zu erbringenden Leistung bestimmt wird. Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, so kann muss der Käufer Lieferant hierzu vorab die Herabsetzung schriftliche Zustimmung von Zumtobel Group einholen. Die Gewährleistungsverpflichtung des Lieferanten wird durch diese Zustimmung nicht berührt. Hat der Vergütung Lieferant Bedenken gegen die von Zumtobel Group gewünschte Art der Ausführung, so hat er Zumtobel Group dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge des Lieferanten hinsichtlich der von Zumtobel Group gewünschten Lieferung bzw. Leistung. Hat Zumtobel Group für ein bestimmtes Produkt eine Erstmusterfreigabe erteilt, gewährleistet der Lieferant, dass jedes von ihm gelieferte Produkt dieser Art mit dem von Zumtobel Group freigegebenen Muster vollständig übereinstimmt. Sofern Zumtobel Group mit dem Lieferanten keine anderweitigen Vereinbarungen zur Sollbeschaffenheit der Produkte oder der von ihm zu erbringenden Werkleistung trifft, gelten im Übrigen die Produktangaben des Lieferanten (Minderungz.B. in Katalogen) verlangen bzw. dessen Angaben zu der von ihm zu erbringenden Werkleistung als Mindestspezifikation vereinbart. Unabhängig davon trägt der Lieferant die Verantwortung dafür, dass sich der Liefergegenstand oder vom die von ihm zu erbringende Werkleistung für die nach dem Vertrag zurücktretenvorausgesetzte Verwendung eignet. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausZur Untersuchung der gelieferten Ware und zur Rüge von Mängeln ist Zumtobel Group erst nach vollständiger Lieferung und nur im Hinblick auf etwaige Abweichungen in Identität und Quantität sowie auf äußerlich erkennbare Transportschäden verpflichtet. Zu technischen Funktionsprüfungen und sonstigen Untersuchungen ist Zumtobel Group im Übrigen nur in Form von Stichproben verpflichtet. Soweit danach im Einzelfall eine Rügepflicht besteht, dass dieser seine ist die Rüge rechtzeitig erfolgt, wenn sie innerhalb von 14 Arbeitstagen nach § 377 HGB Ablieferung der Ware bei offenen Mängeln bzw. innerhalb von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist14 Arbeitstagen, nachdem ein verdeckter Mangel erkannt wurde oder bei pflichtgemäßer Prüfung erkennbar war, beim Lieferanten eingeht. Trifft Zumtobel Group mit dem Lieferanten hierzu gesondert abweichende Vereinbarungen, etwa im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, so gehen die dort getroffenen Regelungen vor. 4. Soweit sich nachstehend (AbsAuf Mängelrügen und Warenreklamationen hat der Lieferant unverzüglich zu reagieren und innerhalb von 48 Stunden erstmals Stellung zu nehmen. 6) nichts anderes ergibtAuf Aufforderung von Xxxxxxxx Group hat ihr der Lieferant die Ergebnisse einer von ihm durchgeführten Fehleranalyse zukommen zu lassen. Kommt der Lieferant einer solchen Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist nach, sind weitere Ansprüche ist Zumtobel Group berechtigt, eine eigene Fehleranalyse auf Kosten des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenLieferanten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel der Lieferung bzw. Werkleistung, zu denen auch bei Lieferung einer anderen Sache die Nichterfüllung garantierter Daten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bzw. vereinbarter Beschaffenheiten gehören, hat der Lieferant nach Aufforderung von Zumtobel Group unverzüglich und unentgeltlich einschließlich sämtlicher Nebenkosten (z.B. Transport-, Arbeits-, Einbau- und Ausbaukosten) nach ihrer Xxxx durch Neulieferung der mangelhaften Produkte bzw. durch Neuherstellung des Werks oder einer geringeren Mengedurch Nachbesserung zu beseitigen. Rücksendungen mangelhafter Waren an den Lieferanten erfolgen auf seine Kosten und Gefahr. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere das Recht zum Rücktritt, Minderung und/oder Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt. 6. Kommt der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung innerhalb einer von Zumtobel Group gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann Zumtobel Group die erforderlichen Maßnahmen auf seine Kosten und Gefahr – unbeschadet seiner Gewährleistungsverpflichtung – selbst treffen oder von Dritten treffen lassen. In dringenden Fällen kann Zumtobel Group nach Abstimmung mit dem Lieferanten die Nachbesserung auf Kosten des Lieferanten direkt selbst vornehmen oder durch einen Dritten vornehmen lassen. Kleinere Mängel können von Zumtobel Group im Interesse einer rechtzeitigen Leistung gegenüber ihren Kunden ohne vorherige Abstimmung selbst beseitigt werden, ohne dass hierdurch die Gewährleistungsverpflichtung des Lieferanten berührt wird. Das Gleiche gilt, wenn ungewöhnlich hohe Schäden drohen. 7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate, soweit Zumtobel Group nicht mit dem Lieferanten ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart hat oder das Gesetz für das vom Lieferanten zu stellende Produkt oder die von ihm zu erbringende Werkleistung eine längere Gewährleistungszeit vorsieht. Die Gewährleistungsfrist beginnt frühestens mit der Übergabe der Ware an Zumtobel Group oder den von ihr benannten Dritten an der von Zumtobel Group vorgeschriebenen Empfangs- bzw. Verwendungs-/Abladestelle. Soweit eine Abnahme erforderlich ist, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem in der Abnahmeerklärung von Zumtobel Group genannten Abnahmetermin. Die Gewährleistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der mangelhafte Liefergegenstand bzw. das mangelhafte Werk wegen des Mangels nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Im Falle der Nacherfüllung beginnt die ursprüngliche Gewährleistungsfrist für die ausgetauschten oder neu gelieferten Teile bzw. für das neu hergestellte Werk neu. 8. Die Quittierung des Empfangs von Liefergegenständen oder deren Annahme oder Abnahme entlastet den Lieferanten auch im Falle einer Kenntnis von Zumtobel Group von einem Mangel nicht von seinen Gewährleistungspflichten. 9. Die Billigung Zumtobel Group vom Lieferanten vorgelegter Zeichnungen wie auch die Freigabe Zumtobel Group vom Lieferanten überlassener Muster entlastet diesen nicht von seinen Gewährleistungspflichten. 10. Soweit Zumtobel Group wegen eines Mangels oder eines zum Ersatz verpflichtenden Produktfehlers des vom Lieferanten gelieferten Gegenstands oder wegen einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung des Lieferanten von Dritten in Anspruch genommen wird, hat der Lieferant Zumtobel Group von allen hieraus resultierenden Forderungen freizustellen und Zumtobel Group bei der Abwehr solcher Ansprüche tatkräftig zu unterstützen. Hierzu hat der Lieferant sämtliche die Lieferung betreffenden Unterlagen und Dokumentationen für eine Dauer von mindestens 15 Jahren ab Eingang der Lieferung bei Zumtobel Group aufzubewahren und auf erstes Anfordern an Zumtobel Group herauszugeben. Zudem ist Zumtobel Group dazu berechtigt, vom Lieferanten Erstattung des Zumtobel Group entstandenen Schadens inklusive angemessener Rechtsverfolgungskosten zu verlangen. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen Rückrufaktion, soweit diese im Interesse der Kunden von Zumtobel Group oder zum Schutz außenstehender Dritter nach pflichtgemäßem Ermessen von Zumtobel Group angemessen ist. Die Kosten einer derartigen Rückrufaktion hat der Lieferant Zumtobel Group auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu ersetzen, wenn der Rückruf von Zumtobel Group aufgrund behördlicher Anordnung durchgeführt wird oder um Gefahren für Leib und Leben der Produktbenutzer oder außenstehender Dritter abzuwenden. 11. Der Lieferant ist ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis von Zumtobel Group nicht berechtigt, den Liefergegenstand nach Abschluss des Vertrages bzw. während der Lieferzeit zu ändern. Dies gilt auch für geringfügigste Änderungen und auch dann, wenn die von Zumtobel Group im einzelnen vorgeschriebenen Spezifikationen, Abmessungen, Analysen, Rezepturen, Herstellungsverfahren usw. unverändert bleiben. Änderungen am vom Lieferanten zu liefernden Produkt sind erst nach schriftlicher Zustimmungserklärung von Zumtobel Group zulässig. Kommt der Lieferant dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so hat er für alle Zumtobel Group oder Dritten aus dieser Pflichtverletzung resultierenden Kosten aufzukommen, z.B. wegen Nachuntersuchungen, Gutachten, zusätzlichen Berechnungen, Nachbehandlungen, Ersatzlieferungen usw. 12. Beabsichtigt der Lieferant für zukünftige Lieferungen Änderungen von Fertigungsverfahren, der Zusammensetzung oder der Eigenschaften der Produkte, des Herstellortes, der Vorlieferanten für Materialien oder Vorprodukte sowie des Verfahrens oder der Einrichtungen zur Prüfung der Produkte oder andere Änderungen, die für die Verwendung des Liefergegenstandes durch Zumtobel Group oder ihre Kunden relevant sind, einzuführen, so hat der Lieferant Zumtobel Group hiervon rechtzeitig, mindestens aber 3 Monate im Voraus schriftlich zu informieren. 13. Der Lieferant verpflichtet sich, sich gegen alle Risiken aus Produkthaftung in Absangemessener Höhe zu versichern. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Der Versicherungsschutz ist Zumtobel Group auf Verlangen schriftlich nachzuweisen. Diese Regelung ist nicht als Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindLieferanten zu verstehen.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Gewährleistung und Haftung. 18.1 Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spä- testens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer un- serer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernern der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernver- weigern. 2. 8.2 Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. 8.3 Soweit sich nachstehend (Abs. 65) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und NebenpflichtenNebenpflich- ten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger son- stiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. 8.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. 8.5 Der in Abs. 4 3 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche we- sentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 3 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz Produkthaftungs- gesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen Gegen- ständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes Auf- wendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. . 8.6 Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße VerwendungVer- wendung, fehlerhafte fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen Ände- rungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind. 8.7 Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwen- dungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rück- tritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 8.8 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hin- ausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung und Haftung. 18.1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDas Material ist Material experimenteller Art und wird in der vorliegenden Form so wie es ist ohne Gewährleistungen und Garantien bereitgestellt; soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung bestehen insbesondere keine Gewährleistungszusagen bzw. Garantien bezüglich der Marktfähigkeit oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istEignung für einen bestimmten Zweck oder dahingehend, dass es sich um einen durch die Nutzung des Materials nicht unerheblichen Mangel handeltgegen Immaterialgüterrechte Dritter verstoßen wird [und die übertragende Partei gewährleistet oder garantiert auch nicht, dass das Material oder die Modifikationen keine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit darstellt/darstellen]. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten Es ist zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenbeachten, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen im Rahmen an diese Vereinbarung anschließende weitere Nutzungsvereinbarungen allenfalls anders zu gestalten sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern(z.B. Schad- und Klagloshaltung für Inanspruchnahme durch Dritte). 28.2. Erfolgt Für Xxxxxxx oder Forderungen aufgrund der Erfüllung dieser Vereinbarung durch die Nachbesserung übernehmende Partei und die übertragende Partei, insbesondere aufgrund Transport, Nutzung, Handhabung, Lagerung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Offenlegung des Materials, von Modifikationen und/oder Ersatzlieferung fehlder Ergebnisse, so kann der Käufer sind, soweit sie daran schuld sind und soweit diese Tätigkeit Bestandteil ihres maßgeblichen Aufgabengebiets ist, allein die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenübernehmende Partei und die übertragende Partei verantwortlich. 38.3. [Option: Die übernehmende Partei hält die übertragende Partei hinsichtlich aller aufgrund einer Handlung der übernehmenden Partei entstandenen Schäden (außer bei Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) seitens der übertragenden Partei) bis zu einem Betrag in Höhe von EUR ____(Betragshöhe hinzufügen) schad- und klaglos.] Eine Haftung [der übertragenden Partei / übernehmenden Partei](Alternative wählen) für leichte Fahrlässigkeit, Gewinnentgang und indirekte Schäden ist - mit Ausnahme von Personenschäden - jedenfalls ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von EUR ____(Betragshöhe hinzufügen) beschränkt. Die Mängelrechte Verantwortung für die Verwendung des Käufers setzen vorausMaterials sowie die Haftung für die Verwendung trifft den Empfänger. Der Bereitsteller hat lediglich über allfällige Sicherheitsvorkehrungen in der Handhabung des Materials aufzuklären. Es wird - zumindest für die österreichische Rechtsordnung - vertreten (Reis, Material Transfer Agreements, ecolex 2006, 495), dass dieser seine die Überlassung des Materials dem Produkthaftungsgesetz unterliegt. Für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz kann kein vertraglicher Haftungsausschluss vereinbart werden - § 377 HGB 9 PHG (Produkthaftungsgesetz). Achtung, der Ausschluss von ihm zu beachtenden Untersuchungs- „loss of profit“ und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist„indirect damage“ wird bei vorsätzlicher Handlung nicht und bei grob fahrlässiger Handlung möglicherweise nicht durchsetzbar sein. 48.4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtDie übernehmende Partei verpflichtet sich, sind weitere Ansprüche bei der Nutzung und Entsorgung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund Materials und der Modifikationen alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Normen (insbesondere Ansprüche aus Verletzung alle Regelungen für die Entsorgung von vertraglichen Haupt- Gefahrstoffen), einschließlich von Richtlinien für die Arbeit mit Tieren oder rekombinantem genetischen Materials, einzuhalten. Die übernehmende Partei wird alle von den staatlichen Behörden in Zusammenhang mit Erhalt, Handhabung, Entsorgung und NebenpflichtenLagerung des Materials verlangten Berechtigungen, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus Lizenzen oder sonstigen Genehmigungen einholen. Die übernehmende Partei hat alle Vorgaben der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenGood Clinical Practice einzuhalten. 58.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Sollte das Material nicht für den Zweck geeignet sein oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenMängel aufweisen, ist die Haftung nicht ausgeschlossenübertragende Partei darüber innerhalb von ________(z.B. 3 (drei)) Geschäftstagen zu benachrichtigen (Benachrichtigung durch E-Mail reicht aus), sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; wobei der jeweilige Mangel oder Fehler so detailliert wie möglich zu beschreiben ist. [Die übertragende Partei hat im übrigen ist Falle einer wesentlichen Ungeeignetheit oder wesentlicher Mängel jedenfalls ein Recht auf Verbesserung. Unwesentliche Ungeeignetheit oder unwesentliche Mängel gelten nicht als Gewährleistungsfall.] 8.6. Die übernehmende Partei sichert zu und gewährleistet, dass der Zweck von der für sie gemzuständigen Ethikkommission und gegebenenfalls von allen sonstigen maßgeblichen Behörden genehmigt wurde. 8.7. AbsDie übertragende Partei sichert zu und gewährleistet hinsichtlich des Zwecks, dass (1) sie zur Lieferung des Materials an die übernehmende Partei berechtigt ist, (2) bei den jeweiligen Tierhaltern jeweils ausreichender Informed Consent eingeholt (und nötigenfalls auch das Eigentum erworben) wurde. 8.8. 4 ausgeschlossenDas Material wird der übernehmenden Partei ohne Informationen zur Identität des Tierhalters in völlig anonymisierter Form [Alternative: pseudonymisiert] bereitgestellt. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht Die übernehmende Partei stimmt zu, dass das Material weder allein noch in den FällenVerbindung mit anderen Informationen in irgendeiner Weise dazu verwendet werden wird, die Identität einzelner Tierhalter, von denen das Material herstammt, festzustellen. Tierhalter, von denen das Material herstammt, das der übertragenden Partei einschließlich personenbezogener Daten zur Verfügung gestellt wurde, können beschließen, ihre Zustimmung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. In einem solchen Fall wird die übertragende Partei dann die übernehmende Partei von diesem Widerruf in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- Kenntnis setzen und von der übernehmenden Partei verlangen, entweder weitere Forschung einzustellen oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7die personenbezogenen Daten zu anonymisieren. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenmag sein, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendungdass Tiere derart gechipt sind, fehlerhafte Montage durch dass mit jeder Probe auch automatisch Information über den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindTierhalter mitgeliefert wird.

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Samples: Material Transfer Agreement

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx Der Auftraggeber stellt der HIDDEN Awareness alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istVerfügung und sichert zu, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernvollständig sind. 2. Erfolgt Die von der HIDDEN Awareness vorgeschlagenen Gestaltungen sind nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft worden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch die Nachbesserung HIDDEN Awareness hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen. Die HIDDEN Awareness übernimmt keine Haftung für die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bilder, Daten o. ä. 3. Die HIDDEN Awareness haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der HIDDEN Awareness wird auf die Ersatzlieferung Höhe des erteilten Auftragswertes beschränkt. 4. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der erbrachten Dienstleistungen sowie der zur Korrektur übersandten Materialien zu prüfen. Die Gefahr geht mit Freigabe der Entwürfe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht innerhalb einer um Fehler handelt, die erst im Fertigungsvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Die gleichen Bedingungen gelten für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. 5. Bei berechtigten Beanstandungen ist die HIDDEN Awareness nach ihrer Xxxx – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten Ausschluss anderer Ansprüche angemessenen Frist oder schlägt die zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlverpflichtet, so kann und zwar bis ausschließlich zur Höhe des Auftragswertes. Dies gilt dann nicht, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Käufer HIDDEN Awareness oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Das Gleiche gilt im Falle einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird die Nachbesserung/Ersatzlieferung verzögert, unterlassen oder misslingt, ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausIst nur ein Teil der Leistung mangelhaft, berechtigt dies den Auftraggeber nicht die gesamte Leistung zu beanstanden, es sei denn, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen die Teilleistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.Version 1.2.0 6. Der Weicht das beschaffte oder eingesetzte Material in Absseiner Beschaffenheit von der vertraglichen Vereinbarung ab, haftet die HIDDEN Awareness nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtDie HIDDEN Awareness ist berechtigt, sofern ein Ausschluss eigene Ansprüche gegen Zulieferer an den Auftraggeber abzutreten. Die HIDDEN Awareness haftet jedoch dann, soweit Ansprüche gegen die Zulieferer durch eigenes Verschulden nicht bestehen oder eine Begrenzung nicht durchgesetzt werden können. 7. Gibt die HIDDEN Awareness notwendige Fremdleistungen in Auftrag, so sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der HIDDEN Awareness. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, Leistung und Arbeitsergebnisse für die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht beauftragten Fremdleistungen wird ausgeschlossen, sondern auf soweit dies den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossengesetzlichen Vorschriften nicht entgegensteht. 8. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in Auftraggeber trägt das Risiko für das Versenden von Leistungen, Produkten und Vorlagen sowohl der HIDDEN Awareness als auch deren Subunternehmer wie Werbemittelhersteller und Druckereien sowie sonstige Dienstleister. Der Auftraggeber trägt das Risiko, sobald die Übergabe der Sendung an die den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdTransport ausführende Person stattgefunden hat. Er Dieses gilt auch nicht für Teillieferungen oder Rücksendungen. Eine Geltendmachung möglicher Transportschäden kann nur bei Übernahme einer Garantie dem beauftragten Transportunternehmen wie Post, Bahn, Spediteur etc. gemacht werden. 9. Die durch den Versand aus IX.8 entstehenden Kosten sind durch den Auftraggeber zu tragen und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöstwerden gemäß IV.5 in Rechnung gestellt. 10. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm genehmigten Materialien/Leistungen die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindvon ihm freigegebenen Materialien/Leistungen entfällt jegliche Haftung der HIDDEN Awareness.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 111.1 Der Vertragspartner gewährleistet und sichert zu, dass: i) der Liefergegenstand zur Gänze den vereinbarten Spezifikationen und Anforderungen entspricht, über alle einschlägigen und notwendigen Zertifikate, Genehmigungen, Zulassungen, Lizenzen und Bewilligungen verfügt und für den beabsichtigten Zweck geeignet ist; ii) der Liefergegenstand keine Mängel hinsichtlich Design, Material und Verarbeitung aufweist und in einem voll funktionsfähigen und handelsüblichen Zustand ist; und iii) der Liefergegenstand stets mit allen geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Verordnungen, Richtlinien und Auflagen übereinstimmt und den marktüblichen Standards insbesondere den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsvorschriften (CE-Konformität) entspricht. 11.2 Sollten vom Vertragspartner Abweichungen von vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften oder Mängel (auch nach Lieferung) festgestellt werden, so ist GBO von diesem Umstand umgehend zu informieren. Liegt ein Dieser Information sind alle relevanten Daten, wie insbesondere die Art des Mangels und die betroffenen Bestell- und Produktnummern, beizuschließen. 11.3 Die vorbehaltlose Annahme des Liefergegenstandes gilt nicht als Zustimmung zur Abweichung. 11.4 Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 (zwei) Jahre, gerechnet vom Tage des Gefahrenüberganges, soweit nicht gesetzlich längere Fristen gelten. Der Vertragspartner garantiert GBO ausdrücklich Mängelfreiheit während der Gewährleistungsfrist. 11.5 Fehlen dem Liefergegenstand zugesicherte oder von uns zu vertretender Mangel vorGBO geforderte Eigenschaften, sind wir Unfallverhütungsvorschriften oder sonstige Schutzbestimmungen nicht eingehalten oder weist der Liefergegenstand sonstige Mängel auf, so ist GBO ungeachtet der Schwere des Mangels nach unserer ihrer Xxxx zur Nachbesserung berechtigt, Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung), Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), kostenlose Beseitigung des Mangels (Verbesserung) oder zur kostenlose Ersatzlieferung berechtigtzu verlangen. Voraussetzung dafür istVerlangt GBO Verbesserung, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltso hat der Vertragspartner die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Vertragspartner hat auf Verlangen von GBO mangelhafte Teile der Lieferung oder Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich, längstens innerhalb von 10 (zehn) Werktagen, gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenFall, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeDokumentation fehlerhaft ist, aber der Liefergegenstand mit Ausnahme der Dokumentation keinen Mangel aufweist, muss die Dokumentation korrigiert und innerhalb von 5 (fünf) Werktagen an GBO übermittelt werden. Sollte eine Ist der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber Vertragspartner nicht in einem Umfang erfülltder Lage, den mangelfreien Zustand binnen der dem mangelfreien Teil genannten Fristen herzustellen, gilt Punkt 11.6 entsprechend. 11.6 Kommt der Leistung entsprichtVertragspartner seiner Gewährleistungspflicht nicht innerhalb der in diesen AGB beschriebenen oder andernfalls einer angemessenen Frist nach, so ist GBO berechtigt, auf Kosten des Vertragspartners die Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. In dringenden Fällen (z.B. zur Vermeidung von Produktionsverzögerung bzw. -unterbrechung) ist GBO berechtigt, die Nacherfüllung verweigernfestgestellten Mängel auf Kosten des Vertragspartners ohne Fristsetzung selbst zu beseitigen. 211.7 Können Mängel nicht an Ort und Stelle behoben werden, gehen Transportkosten zu Lasten des Vertragspartners. 11.8 Der Vertragspartner ist zur Beigabe einer vollständigen, aber leicht verständlichen Gebrauchsanleitung in deutscher oder englischer Sprache, zur Aufbewahrung aller notwendigen Unterlagen, zur genauen Produktbeobachtung und ferner im Bedarfsfall verpflichtet, den mangelhaften Liefergegenstand auf seine Kosten rückzurufen, unverzüglich die Herstellungs-unterlagen auszufolgen und jede zumutbare Hilfe zu leisten sowie binnen 14 (vierzehn) Werktagen den Erzeuger bzw. Erfolgt Importeur zu nennen. 11.9 Die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen sind auch anzuwenden, wenn der Vertragspartner Liefergegenstände im Auftrag von GBO einbaut oder montiert. In diesem Fall beginnt die Nachbesserung Gewährleistungsfrist mit der Abnahme durch GBO gemäß schriftlicher Abnahmebestätigung. 11.10 Verstößt der Vertragspartner gegen einschlägige anwendbare Rechtsvorschriften, insbesondere eine geltende Außenhandelsvorschrift, übernimmt der Vertragspartner die Haftung und hält GBO hinsichtlich aller Geldstrafen, Anordnungen und damit verbundenen Kosten schad- und klaglos. 11.11 Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Vertragspartner während der gesamten Dauer der Verjährungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft. 11.12 Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht ebenso wie Haftungsbeschränkungen des Vertragspartners, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit GBO ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Dies gilt daher insbesondere, aber nicht nur, für Änderungen der gesetzlichen Beweislast zu Lasten von GBO, für Verkürzungen von Fristen jedweder Art und für den Ausschluss von Regressansprüchen. 11.13 Der Vertragspartner haftet für das Verschulden seiner Zulieferanten wie für eigenes Verschulden. Zudem haftet der Vertragspartner dafür, dass bei Beauftragung etwaiger Sublieferanten, die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Leistungserbringung zu den mit GBO vereinbarten Konditionen erfolgt. 11.14 Wenn GBO wegen Mängel des Liefergegenstandes im Sinne der Produkthaftungsvorschriften und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus aufgrund Verletzung von vertraglichen Haupt- Schutzrechten von Dritten in Anspruch genommen wird, hält der Vertragspartner GBO bzw. deren Vertreter zur Gänze schad- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schädenklaglos. Darüber hinaus hat GBO Anspruch auf Erstattung sämtlicher Kosten und Aufwendungen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindihr in diesem Zusammenhang, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprücheinsbesondere wegen veranlassten Rückrufaktionen, entstehen. GBO wird den Vertragspartner, soweit möglich und zumutbar, über Art und Umfang von Rückrufaktionen informieren. GBO wird den Vertragspartner unverzüglich über die nicht Geltendmachung von Ansprüchen aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Produkthaftung informieren und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindRücksprache mit dem Vertragspartner weder Zahlungen leisten noch Forderungen anerkennen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von GBO gegenüber dem Vertragspartner bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 17.1 Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, Die Parteien sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istsich jedoch darüber bewusst, dass es sich um einen nach dem Stand der Technik nicht unerheblichen Mangel handeltmöglich ist, Fehler der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. 7.2 Der Käufer kann bei Sachmängeln die vereinbarten Gebühren nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Gebühren bleibt jedoch unberührt. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Sachmängel sind durch den Käufer unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und zur Erkennung zweckdienlicher Informationen bei der Support Hotline der Gesellschaft anzuzeigen. Der Käufer hat geeignete Maßnahmen zu treffen, welche die Feststellung des Sachmangels erleichtern und dessen Auswirkungen abwenden oder mindern. Die Gesellschaft wird Sachmängel nach ihrer Xxxx beseitigen und ist auch berechtigt gleichwertige Leistungen oder entsprechende Umgehungslösungen bereitzustellen. Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung auch nach dem dritten Versuch fehlschlägt, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen, sofern ihm ein weiteres Festhalten am Produkt aufgrund des Sachmangels nicht zumutbar ist. Die Gesellschaft ist grundsätzlich berechtigt, Gutschriften in Höhe des Zeitwertes des jeweiligen Produktes zu erstellen. 7.3 Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen vom Käufer schriftlich gerügt werden. Unterlässt er dies, so kann er gegenüber dem Verkäufer keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Fehler mehr geltend machen. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7.4 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder über- beansprucht worden ist oder in den Fall Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetVerkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder eines der folgenden Ursachen zutrifft: Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind, oder dass der Käufer die Transport-Vorschriften über die Behandlung, Arbeits- Wartung und Materialkosten Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) befolgt hat. Betriebsbedingte Abnutzung und natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden. 7.5 Im Gewährleistungsfall muss das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Gesellschaft eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei "unfrei" eingesandten Geräten kann die Annahme durch die subkom GmbH verweigert werden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, soweit sich dass auf diesen befindlichen Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese nicht dadurch erhöhenbei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden oder durch falsche Verpackung aufgetretene Transport- oder Allgemeine Schäden an der Ware. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 7.6 Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Gesellschaft über. Von Mängeln ausgeschlossen sind Fehler, die durch Dritte, durch andere Komponenten der EDV-Anlage (z.B. Hardware oder Netzwerk), Unfälle (z.B. Stromausfall oder Brand), höhere Gewalt, Fehlbedienung oder Veränderung der Software durch den Kunden verursacht werden. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist in jedem Fall die Reproduzierbarkeit und Feststellbarkeit der Mängel. 7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeGesellschaft berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Sollte eine Kosten der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie Überprüfung und Reparatur werden zu verweigern. Wir können solange den jeweils gültigen Servicepreisen der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernGesellschaft berechnet. 2. Erfolgt die Nachbesserung 7.8 Die Gesellschaft haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb der Gesundheit, bei Verstößen gegen das Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann von der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4Gesellschaft übernommenen Garantie. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitere weitergehende Ansprüche des Käufers, Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen; dies gilt insbesondere . Die Gesellschaft haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie insbesondere haftet die Gesellschaft nicht für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Ausschluss gilt insbesondere auch Ansprüchefür Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder der Verletzung von Nebenpflichten. Soweit die Haftung der Gesellschaft ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die nicht aus persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt für Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegen die Gesellschaft eine Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Abnahme bzw. ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 57.9 Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die auf Datensicherung täglich zu erfolgen. Insbesondere hat der Kunde unmittelbar vor Maßnahmen, bei denen es zum Datenverlust kommen könnte (angekündigter Stromausfall, Einspielung von Updates oder Patches, neuen Konfigurationen, Programmerweiterungen u.ä.), eine ordnungsgemäße Datensicherung durchzuführen. 7.10 Die Gesellschaft haftet in keinster Weise, falls Ansprüche eines Dritten darauf beruhen, dass das Lizenzmaterial nicht in einer vorsätzlichen gültigen, unveränderten Version genutzt wurde. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt. 7.11 Bei Softwarelieferungen, Softwareanpassungen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Softwarelizenzen gelten die Bestimmungen aus dem Software- Lizenzvertrag und der Softwareplege in der jeweils gültigen Fassung. 7.12 Wird eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die Gesellschaft dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Verwenders Kunden die schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde ohne grobe Fahrlässigkeit hätte hiervon Kenntnis erlangen müssen, zu erfolgen hat. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Kunden nicht zu vertretenden Gründen innerhalb einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung ist der Haftung Kunde zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall hat die Gesellschaft Anspruch auf Vergütung für sonstige Schäden vereinbart istdie bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzender Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung nachweist, ist die Haftung dass sie für ihn nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße nutzbar und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen Interesse sind.. Das Recht zur

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu untersuchen. Mängel sind, soweit sie bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar sind, binnen einer Frist von uns zwei Wochen nach Ablieferung, sonst binnen einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung, unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung oder Weiterveräußerung schriftlich zu vertretender rügen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Den Xxxxxx trifft volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel vorselbst, sind für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge. 2. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge werden wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung nachbessern oder zur Ersatzlieferung berechtigtneu liefern. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltHierzu hat der Kunde uns das beanstandete Gerät einzusenden. Für den Fall der Nachbesserung sind Falls wir dazu verpflichteteine uns gesetzte angemessene Nachfrist, die Transport-mindestens vier Wochen betragen muss, Arbeits- und Materialkosten verstreichen lassen, ohne nachzubessern oder neu zu tragenliefern, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Xxxxxxxxxxx nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag zurücktretenVertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausMängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, dass dieser seine ferner nicht auf Schäden, die nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder solcher mechanischer, chemischer, elektronischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Nimmt der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so wird jede Gewährleistung unsererseits für Mängel aufgehoben und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istist jede Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. 4. Soweit sich nachstehend (AbsDie Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. 6) nichts anderes ergibtAls Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenWare dar. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Gleiches gilt auch bei Lieferung einer anderen Sache leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder einer geringeren Menge. 6Erfüllungsgehilfen. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern beschränkt sich auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gemunmittelbaren Durchschnittsschaden. AbsDie vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Übernahme einer Garantie uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall Verlust des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens Lebens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindKunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Entspricht die Ware nicht den vertraglichen Leistungsumfang, so hat der Kunde dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. AST leistet Gewähr durch kostenlose Nachbes- serung. Die Gewährleistungsfrist entspricht der zum Liefertermin gültigen gesetzli- chen Regelungen, beginnend mit der Abnahme des Xxxxxx. Ausgenommen von uns zu vertretender Mangel vorder Gewährleistung sind Defekte, sind wir nach unserer Xxxx welche durch unsachgemäße Behandlung oder Über- belastung entstehen. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, sofern Eingriffe durch nichtautorisierte Personen in die von AST gelieferten Teile und Geräte vorge- nommen werden. Zur Feststellung des Garantieanspruches muß das betreffende Ge- rät AST in ihren Geschäftsräumen kostenlos zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernVerfügung gestellt werden. 2. Erfolgt Gelingt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlvon 3 Monaten ab Aushändigung des Gerätes nicht, so kann ist der Käufer die Kunde berechtigt, nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenRückgängigmachung des Vertrages für das betreffende Gerät zu verlangen. Die wei- tere Geltendmachung von Schäden, insbesondere von Mangelfolgeschäden ist aus- geschlossen. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausDem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Forderungen von AST zu, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istdie sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen. 4. Soweit sich nachstehend (AbsSchadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus un- erlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen bzw. 6) nichts anderes ergibtVertragsgehilfen ausgeschlossen, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die soweit der Schaden nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenvorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden be- grenzt, mit denen möglichen Eintritt bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6Vertragsschluß AST nach den damals be- kannten Umständen vernünftigerweise rechnen mußte, maximal jedoch auf das fünf- fache des Einkaufswertes des betreffenden AST-Produktes in einem Schadensereig - nis. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtarbeiteten Zustand, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder DritteKunden ins Ausland geliefert, natürliche Abnutzungso muß dies der AST angezeigt und von AST genehmigt werden, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindda sonst jegliche Schadensersatzansprü - che an die AST entfallen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1Die Gewährleistung beträgt – soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen – für alle unsere Leistungen einheitlich 12 Monate. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme im Sinne der Pos. 7 und erlischt in jedem Fall bei unsachgemäßem Eingreifen Dritter. Im Rahmen der Gewährleistung sind wir verpflichtet, nach unserer Xxxx zur Nachbesserung die fehlerhafte(n) Anlage(n) auf unsere Kosten in einen einwandfreien Zustand zu versetzen (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung berechtigtErsatz zu liefern. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Der AN haftet für alle Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindauf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des AN oder seiner Beauftragten beruhen, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst in voller Höhe. Für sonstige Schäden haftet der AN nur insoweit, als seine Haftpflichtversicherung eintritt. Im Übrigen ist die Haftung des AN ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7Gesundheit. Es wird keine Gewähr Haftung bzw. Gewährleistung für Schäden und Mängel übernommen, die auf eine ungeeignete aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer Besteller oder Dritte, fehlerhafte Wartung/ Inspektion, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Abnutzung oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern Sie nicht auf Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Die Haftung und Gewährleistung wird ausgeschlossen bzw. erlischt sofort, wenn durch den Besteller oder durch Dritte unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Arbeiten (Wartung, Reparaturen, Änderungen, Instandsetzungen, Ersatzteiltausch etc.) durchgeführt werden. Instandsetzungen, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindErsatz von Teilen während der Gewährleistungszeit verlängert nicht die Gewährleistungszeit der ganzen Aufzugsanlage. Verschleißteile jeglicher Art, die einer Abnutzung unterliegen.

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Samples: Repair and Service Agreement

Gewährleistung und Haftung. 110.1 Der Lieferant gewährleistet, dass: (i) die Dienstleistung und das Produkt neu sein werden und dass das Produkt bzw. Liegt ein die Dienstleistung sicher und fachgerecht durch qualifiziertes und effizientes Personal konstruiert und hergestellt bzw. erbracht werden wird und von uns zu vertretender Mangel vorhöchster fachmännischer Qualität sein wird, (ii) die Dienstleistung und das Produkt von guter und spezifikationsgerechter Qualität und für die beabsichtigten Zwecke geeignet sind, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istfrei von Mängeln und Abweichungen von der Sollbeschaffenheit sein und auch sonst alle Anforderungen des Vertrags strikt eingehalten werden, (iii) die Dienstleistung und das Produkt getestet und kontrolliert wurden und alle Industriestandards und alle rechtlichen Anforderungen im Rahmen bestehender Gesetze, Vorschriften und Richtlinien in Bezug auf Gestaltung, Sicherheit, Brand- und Umweltschutz erfüllen und (iv) die Dienstleistung und das Produkt so gestaltet sind, dass es sich um einen sie bei weisungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit darstellen. 10.2 Der Besteller ist zur Wahrung seiner Gewährleistungsansprüche nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Dienstleistungen oder Produkte auf Mängelfreiheit zu überprüfen oder dem Lieferanten Mängel oder Abweichungen unverzüglich anzuzeigen. 10.3 Im Fall eines Mangels darf der Besteller: (i) vom Lieferanten die korrekte (Nach-)Erfüllung des Vertrags verlangen, (ii) den Mangel selbst beseitigen und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte vom Lieferanten eine Erstattung der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtAufwendungen verlangen, die Nacherfüllung verweigernihm bei den notwendigen Mangelbeseitigungsmaßnahmen entstanden sind, (iii) vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder (iv) anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz verlangen. 210.4 Die Gewährleistungszeit für jedes vom Lieferanten gelieferte Produkt bzw. Erfolgt jede vom Lieferanten erbrachte Dienstleistung läuft 36 Monate nach der Lieferung bzw. Leistung, mindestens jedoch 24 Monate nach der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme. Der Lieferant haftet für alle Schäden, einschließlich Folgeschäden, die Nachbesserung der Verstoß gegen eine für das Produkt oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenDienstleistung geltende Gewährleistung verursacht. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus10.5 Der Lieferant hat den Besteller von Forderungen, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- Haftungsansprüchen und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend Aufwendungen (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schädeneinschließlich Anwaltskosten), die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht sich aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den FällenZusammenhang mit der vom Lieferanten zu vertretenden Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags ergeben und zu Personenschäden oder Todesfällen oder zur Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum Dritter führen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie freizustellen und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße ihn schadlos zu halten und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindzu verteidigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 16.1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDer Auftragnehmer wird alle geltenden Gesetze, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istNormen, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Standards und Richtlinien (z.B. DIN, EN, CE, VDI) in ihrer bei Erbringung der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetLeistung gültigen Fassung beachten und einhalten; insbesondere in Hinblick auf solche, die Transport-, Arbeits- dem Schutz der Sicherheit und Materialkosten der Umwelt dienen. Damit einhergehend sichert der Auftragnehmer zu tragen, (soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung einschlägig für den Auftragnehmer und/oder Ersatzlieferung fehldie gelieferten Waren): (i) Die Anforderungen der Chemikalienverordnung EG Nr. 1907/2006 („REACH-Verordnung“) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten und alle in den gelieferten Waren enthaltenen Stoffe (soweit erforderlich) vorab registrieren bzw. zulassen zu lassen und diese Registrierung/Zulassung der Ware aufrechtzuerhalten, so kann sodass wir eine solche Registrierung bzw. Zulassung in keinem Fall selbst durchführen müssen. Der Auftragnehmer informiert uns unverzüglich schriftlich (einschließlich E-Mail), soweit in den zu liefernden Waren Stoffe enthalten sind, die in der Käufer die Herabsetzung Kandidatenliste SVHC, im Anhang XIV oder im Anhang XVII der Vergütung REACH-Verordnung (Minderungin der jeweils gültigen Fassung), aufgeführt sind. (ii) verlangen oder Die vom Vertrag zurücktretenAuftragnehmer zu liefernden Waren und Leistungen müssen uneingeschränkt den Anforderungen der Richtlinie 2011/65/EU („ROHS“) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. 36.2. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausVor Lieferung der Waren an uns bzw. vor Beginn seiner Leistung hat der Auftragnehmer über eine Haftpflichtversicherung, dass auch für Produkthaftpflichtschäden, mit für den jeweiligen Auftrag ausreichenden Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu verfügen. Auf Anforderung ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns das Vorliegen dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Versicherung nachzuweisen. 6.3. Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften. 6.4. Für die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB), mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Abnahme vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt ebenfalls nichtunsere Rüge (Mängelanzeige) als unverzüglich und rechtzeitig, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung beim Auftragnehmer eingeht. 6.5. Die zum Zwecke der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenPrüfung und Nachbesserung vom Auftragnehmer aufgewendeten Kosten (einschließlich eventueller Ausbau- und Einbaukosten) trägt dieser. 6.6. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; Der Auftragnehmer wird in Ansehung der gelieferten Waren im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes branchenüblichen Umfang und für Personen- branchenübliche Dauer für eine Ersatzteilversorgung im Hinblick auf die gelieferten Waren einstehen und entsprehend gleiche oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie funktionell und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindqualitativ gleichwertige Ersatzteile vorhalten.

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Samples: Allgemeine Einkaufs Und Bezugsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhena) Flexschlauch gewährleistet, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Fertigungsfehlern ist. Die Haftung von Flexschlauch im Rahmen dieser Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur oder kostenlose Ersatzlieferung (nach einem Xxxx von Flexschlauch) zur Beseitigung von Mängeln (ausgenommen beschädigte Ware), die nach Überzeugung von Flexschlauch Material- oder Fertigungsfehler darstellen und die so bald wie möglich, nachdem der Kunde von den Mängeln Kenntnis erlangt hat (und in jedem Fall innerhalb von zwölf (12) Kalendermonaten nach Lieferdatum), an Flexschlauch zurückgesandt werden. b) Die vorstehende Regelung ist die einzige Gewährleistung von Flexschlauch und der einzige Rechtsbehelf des Kunden bei einer Verletzung der vorstehenden Gewährleistung, und alle Gewährleistungen, Zusicherungen und sonstige Bedingungen und Bestimmungen, die stillschweigend durch Gesetz oder nicht kodifiziertes Recht mit in den Vertrag einbezogen sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. c) ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag zwischen Flexschlauch und dem Kunden: I) ist die Gesamthaftung von Flexschlauch (einschließlich der Haftung für Handlungen und Unterlassungen seiner Mitarbeiter und Beauftragten) aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder der Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, etwaigen Freistellungs- oder Gewährleistungsverpflichtungen oder aus anderen Ort als Gründen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung dieses Vertrages entsteht, auf den vom Kunden für die Waren gezahlten Preis beschränkt; und II) haftet Flexschlauch dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns Kunden gegenüber nicht in einem Umfang erfülltfür (A) entgangenen Gewinn, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtentgangene Geschäftseinnahmen, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung entgangene Geschäftschancen, entgangene Verträge, entgangenen Firmenwert und/oder Ersatzlieferung fehlerwartete Einsparungen oder (B) für mittelbare Schäden, so kann beiläufig entstandene Schäden, besondere Schäden, verschärften Schadenersatz, Strafschadenersatz oder Folgeschänden jeglicher Art (um Missverständnisse auszuschließen, einschließlich Verlusten oder Schäden der Käufer in (a) oben genannten Art), die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen sich aus oder vom im Zusammenhang mit dem Vertrag zurücktretenergeben. 3. Die Mängelrechte III) müssen alle Ansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seine Kunden (einschließlich Schadensersatzansprüchen) innerhalb eines (1) Jahres nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istAblauf oder Kündigung des Vertrages geltend gemacht werden. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6d) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- Die in diesem Artikel 6 vorgesehene Haftung ist die einzige zu leistende Entschädigung und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenstellt eine vollständige Entschädigung dar. 5. e) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung vollständige oder teilweise Unwirksamkeit oder mangelnde Durchsetzbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit oder die Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung für irgendeinen anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Zweck oder der Gesundheit vereinbart übrigen Vertragsbestimmungen f) Die Rechte des Kunden gegenüber Flexschlauch erlöschen und der Kunde haftet für alle Schäden und stellt Flexschlauch von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, wenn und soweit: I) der Schaden durch mangelnde Sachkenntnis des Kunden bei der Verwendung und/oder Installation und/oder Lagerung der Ware und/oder durch eine nicht den Anweisungen von Flexschlauch entsprechende Verwendung der Ware verursacht wurde; II) der Schaden durch Nichtbeachtung der Anweisungen und/oder Empfehlungen von Flexschlauch durch den Kunden verursacht wurde; III) der Schaden auf Fehler/Mängel/Ungenauigkeiten bei Daten, Materialien, Informationen Datenträgern und dergleichen zurückzuführen ist, die Flexschlauch vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt und/oder vorgegeben wurden; oder IV) der Schaden auf einer vorsätzlichen Reparaturen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart Anpassungen/Aktivitäten zurückzuführen ist, die auf einer vorsätzlichen der Kunde oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und von ihm beauftragter Dritter ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindschriftliche Zustimmung von Flexschlauch an den Liefergegenständen vorgenommen hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 18.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 8.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat und dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Liegt ein Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit jeweils diejenigen Produkt- beschreibungen die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Lieferanten oder vom Hersteller stammt. 8.3 Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen allen einschlägigen umweltschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der RoHS-Richtlinie und der REACH-Verordnung, sowie dem aktuellen Stand der Technik zur Energieeffizienz, entsprechen. 8.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich etwaiger Ein- und Ausbaukosten) trägt dieser. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorhanden war. Bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen unsererseits haften wir nur dann auf Schadenersatz, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag. 8.5 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von uns zu vertretender gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Verweigert der Lieferant die Nacherfüllung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass handelt es sich um eine Fixschuld oder ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Lieferant ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unterrichten. 8.6 Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder - gesetze wegen Mangelhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen und ist die Mangelhaftigkeit auf einen nicht unerheblichen Mangel handeltder vom Lieferanten gelieferten Sache zurückzuführen, so hat der Lieferant uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Verlangen freizustellen. Für den Fall Darüber hinaus stellt der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Lieferant uns von sämtlichen Schadensersatz- und Materialkosten zu tragenGewährleistungsansprüchen des Kunden frei, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine Ansprüche auf Mängeln der beiden gelieferten Waren und Leistungen oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich Verschulden des Lieferanten oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlosseneines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für Folgeschäden und -kosten. 8.7 Der Lieferant unterhält eine nach Art und Umfang geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung und weist diese auf unsere Anforderung nach. 8.8 Der Lieferant gewährleistet ferner, dass seine Lieferungen den Anforderungen der Arbeitsschutz- und gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, dass insbesondere für Schädendie hiernach erforderlichen Schutzvorrichtungen mitgeliefert werden; auch wenn einzelne Teile, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden zum einwandfreien Betrieb erforderlich sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchein der Bestellung nicht gesondert aufgeführt sind. Im Übrigen verpflichtet sich der Lieferant, die nicht aus Lieferung entsprechend den Bedingungen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenjeweils zuständigen Berufsgenossenschaft auszuführen. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Gewährleistung und Haftung. 1Die Fa. Liegt ein FSSF garantiert für die Dauer 1 Jahres, daß die von uns zu vertretender Mangel vorihr gelieferten Geräte bei Einhaltung der Behandlungs-, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtBetriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, daß die Waren unter zumindest allgemein handelsüblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die vereinbarten Eigenschaften aufweisen und behalten. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu Der Käufer ist verpflichtet, die Transport-ihm gelieferte Xxxx unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge ist spätestens am 8. Tag ab Übernahme der Ware zu erheben. Ist die Mängelrüge berechtigt, Arbeits- so steht es der Fa. FSSF frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung oder Austausch der mangelnden Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen, oder aber, die Ware zurückzunehmen und Materialkosten den Kaufpreis zu tragenrefundieren. Darüberhinausgehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Ausdrücklich vereinbart wird, soweit sich daß die hier vereinbarte Gewährleistungsfrist durch Verbesserungen bzw. Verbesserungsversuche weder verlängert, noch unterbrochen wird und gilt diese auch für Teillieferungen. Von der Gewährleistungspflicht nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinumfaßt, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst bei dem Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung, außergewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit bzw. außerhalb der Norm liegender Wärme- oder Kälteeinwirkung entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, Von ihrer Gewährleistungsverpflichtung ist die Haftung nicht ausgeschlossenFa. FSSF weiters befreit, sondern auf wenn an den vertragstypischenvon ihr gelieferten Waren, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den FällenÄnderungen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- Bearbeitungen oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage Versuche der Mängelbehebungen durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen Dritte vorgenommen worden sind.Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von FSSF in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen, hat der Käufer die Ware, soferne die Fa. FSSF dies wünscht, an diese zurückzustellen. Insoweit für FSSF eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage kommt, haftet sie aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung für Personen- und Sachschäden, die der Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmen jedoch bloß für Personen und Sachschäden., die vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt worden sind. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen, ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Ausschluß der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu übertragen. Für Mängelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten, haftet FSSF bloß bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Fremdgeräte oder Fremdpheripheriegeräte, die nicht von FSSF geliefert wurden, wird keine Gewährleistung und Haftung übernommen. Ebenso gilt ein Haftungsauschluß als vereinbart, für Hardwareprodukte, die nicht Jahr-2000-fähig sind und entfällt für diese sohin jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch gegenüber der Fa. FSSF. Für Software jeglicher Art, wie z. B. Betriebs- oder Netzwerksoftware, Anwender- oder Branchenprogramme wird keine Gewährleistung und Haftung übernommen. Für Software, die nicht Jahr-2000-fähig und Euro-fähig ist, wird ebenfalls keine Gewährleistung und Haftung übernommen und erklärt der Käufer , daß er von der Fa. FSSF ausdrücklich über die Jahr-2000-Fähigkeit und Eurofähigkeit seiner eigenen bzw. der von FSSF erworbenen Hard- und Software ausführlich aufgeklärt wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. (1) Der Besteller hat die Lieferung unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Zeigen sich erst später Mangel, so sind diese innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung uns gegenüber anzuzeigen. Die Frist zur Mängelanzeige ist gewahrt, wenn der Kunde die Anzeige innerhalb der Frist absendet. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige oder zeigt er einen Mangel nicht rechtzeitig an, so gilt die Lieferung als genehmigt. (2) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu gewähren. Wir können nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Uns stehen zumindest zwei Nacherfüllungsversuche zu. (3) Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung oder Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istLieferung, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für nach Maßgabe in den Fall Absätzen 4 und 5 genannten Ausnahmen, ausgeschlossen. (4) Unsere Haftung wird mit Ausnahme von Schäden aus der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetVerletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), auf Schäden beschränkt, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden auf ein vorsätzliches oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigerngrob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. 2(5) Die Haftung des Lieferers wird der Höhe nach mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenDies gilt auch für mittelbare Folgeschäden. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine (6) Eine weitergehende Haftung nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istdem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 4(7) Mängelrechte sowie Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss Dies gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Körpers, der Gesundheit vereinbart istoder vertragswesentlicher Pflichten im Sinne des Ziff. 11 Abs. 4 und 5 dieser AGB, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Verhaltens sowie bei Schadensersatzansprüchen aus ProdHaftG. Insoweit gilt die jeweilige gesetzliche Regelung. (8) Die Verjährung beginnt nicht neu, wenn zur Nacherfüllung eine andere, mangelfreie Sache geliefert wird. (9) Ein freies Kündigungsrecht des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie Kunden (insbesondere gem. Abs. 4 §§ 651, 649 BGB) ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 18.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 8.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat und dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Liegt ein Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit jeweils diejenigen Produkt- beschreibungen die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Lieferant oder vom Hersteller stammt. 8.3 Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen allen einschlägigen umweltschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der RoHS-Richtlinie und der REACH-Verordnung, sowie dem aktuellen Stand der Technik zur Energieeffizienz, entsprechen. 8.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich etwaiger Ein- und Ausbaukosten) trägt dieser. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorhanden war. Bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen unsererseits haften wir nur dann auf Schadenersatz, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag. 8.5 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von uns zu vertretender gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Verweigert der Lieferant die Nacherfüllung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass handelt es sich um eine Fixschuld oder ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Lieferant ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unterrichten. 8.6 Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder - gesetze wegen Mangelhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen und ist die Mangelhaftigkeit auf einen nicht unerheblichen Mangel handeltder vom Lieferanten gelieferten Sache zurückzuführen, so hat der Lieferant uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Verlangen freizustellen. Für den Fall Darüber hinaus stellt der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Lieferant uns von sämtlichen Schadensersatz- und Materialkosten zu tragenGewährleistungsansprüchen des Kunden frei, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine Ansprüche auf Mängeln der beiden gelieferten Waren und Leistungen oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich Verschulden des Lieferanten oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlosseneines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für Folgeschäden und -kosten. 8.7 Der Lieferant unterhält eine nach Art und Umfang geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung und weist diese auf unsere Anforderung nach. 8.8 Der Lieferant gewährleistet ferner, dass seine Lieferungen den Anforderungen der Arbeitsschutz- und gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, dass insbesondere für Schädendie hiernach erforderlichen Schutzvorrichtungen mitgeliefert werden; auch wenn einzelne Teile, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden zum einwandfreien Betrieb erforderlich sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchein der Bestellung nicht gesondert aufgeführt sind. Im Übrigen verpflichtet sich der Lieferant, die nicht aus Lieferung entsprechend den Bedingungen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenjeweils zuständigen Berufsgenossenschaft auszuführen. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu Der AG ist verpflichtet, die Transport-übergebene Ware des AN bei Übernahme unverzüglich und ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfälli- gen Mangel unverzüglich, Arbeits- spätestens inner- halb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Offensichtliche Mängel und Materialkosten Fehlmengen sind unmittelbar nach Übernahme zu tragenrügen. Im Falle einer Be- anstandung ist der AG verpflichtet die Ware sachgemäß zu lagern. Die Beschreibung der Produkte stellt keine Zusicherung einer be- stimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Lieferung- und Leistungsverzö- gerungen aufgrund höherer Gewalt und auf- grund von Ereignissen, die dem AN die Leis- tung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Stö- rung von Kommunikationsnetzen und Ma- schinen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des AN oder deren Unterlieferanten oder Un- terauftragsnehmern eintreten und bei Ver- tragsabschluss nicht vorhersehbar waren, hat der AN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den AN, die Lieferung bzw. Leis- tung um die Dauer der Behinderung hinaus- zuschieben. Ein Schadensersatzanspruch ist bei sonstigem Ausschluss unverzüglich, längstens binnen einer Woche, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Scha- den Kenntnis erlangt haben, schriftlich beim AN geltend zu machen. Aus dem Titel der Gewährleistung hat der AG bei behebbaren Mängeln lediglich Anspruch auf Verbesse- rung und Nachtrag des Fehlenden, und nur wenn die Mängel bei der Leistungserbrin- gung vom AN zu vertreten sind. Der AN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit so- wie für das Vorhandensein zugesicherter Ei- genschaften. Für einen Verzug oder einer Unmöglichkeit der Leistung haftet der AN nur, soweit sich diese durch ihn zumindest grob fahr- lässig zu vertreten sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in allen Fällen aus- geschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, nicht dadurch erhöhenerziel- ten Gewinnen oder Ersparnissen, Zinsverlus- ten oder von Schäden aus Ansprüchen Drit- ter gegen den AG, ist im gesetzlich zulässi- gen Ausmaß ausgeschlossen. Die Beweis- last für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten. Es ist ausge- schlossen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden AG Ansprüche aus Ge- währleistung oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3sonstige über das gesetz- lich geregelte Maß hinaus gehende Ansprü- che geltend machen kann. Die Mängelrechte Regeln des Käufers setzen vorausBGB und UN-Kaufrecht (im Falle grenzüber- schreitender Geschäfte im Geltungsbereich dieses Gesetzes) sind im jeweiligen Zustän- digkeitsbereich so anzuwenden, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen immer die für den AN jeweils günstigste Regelung gültig ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtEine Gewährleistung für, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenvom AG bereit gestellte Materialien, ist die Haftung nicht in allen Fällen ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, wenn sich solche An- sprüche erst durch die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage Bearbeitung der Ma- terialien durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindAN zeigen sollten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1Im Falle von gerechtfertigten Beanstandungen oder Mängelrügen beschränkt sich die Haf- tung des Verkäufers auf kostenlosen Ersatz der beanstandeten bzw. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtmangelhaften Ware. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange Darüber hinaus hat der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber keine weiteren Ansprüche beispielsweise aus Wandelung, Minderung, Schadensersatz, wegen entgangenen Gewinns, indirekten, unmittelbaren, mit- telbaren Schäden oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ferner gilt diese Haftungsbeschrän- kung nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindfür Schäden, die auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst Personenschäden. Der Käufer muss die Lieferung sofort prüfen und dem Verkäufer Beanstandungen, welche Menge, Ausführung und offene Mängel der Lieferung betreffen, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Lieferung schriftlich mitteilen. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss die Anzeige in der gleichen Frist nach Kenntnisnahme der Mängel erfolgen, spätes- tens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sollten keine Mängelbenachrichtigungen beim Verkäufer eintreffen, so gilt die Ware als vertragsgemäss erbracht. Bei keramischen Artikeln sind auch AnsprücheAbweichungen der Formen und der Abmessungen vielfach unvermeidbar. Abweichungen und Abmessungen bedeuten keine Mängel, soweit sie inner- halb der üblichen Toleranzwerte liegen bzw. Sondervereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer entsprechen. Aus allgemeinen Angaben in Prospekten oder sonstigen Unterlagen kann der Käufer keine Zusicherung für Eigenschaften der Lieferung sehen, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5über die gesetzliche Gewährleis- tung hinausgeht und damit auch keine Haftung des Verkäufers geltend machen. Dies gilt entsprechend für allgemeine Angaben durch das Personal des Verkäufers, es sei denn, es wird schriftlich eine bestimmte Eigenschaft für die Anwendung im Einzellfall ausdrücklich zugesichert oder eine Garantie übernommen. Der Käufer verpflichtet sich, mit Bezug auf die gemäss dieser Vereinbarung gelieferten Pro dukte gegenüber Dritten keine Zusicherungen abzugeben, die über die vom Lieferanten gemachten Zusicherungen hinausgehen, und Dritten gegenüber Zusicherungen und Haf- tung mindestens im gleichen Umfang zu beschränken, wie Zusicherungen und Haftung des Lieferanten in dieser Vereinbarung beschränkt sind. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6Gewährleistungspflicht des Verkäufers beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang der geliefer- ten Produkte. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtMacht der Käufer keine Angaben über Verwendungszweck und Gebrauchs- anforderungen, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung übernimmt der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird Verkäufer keine Gewähr für Schäden übernommendie Gebrauchseignung. Glei- ches gilt für Waren der Unterlieferanten des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer im Falle der Kenntniserlangung hinsichtlich ei- nes eingetretenen Personen- oder Eigentumsschadens und hinsichtlich jeglicher Untersu- chung, Beanstandung, Ermittlung oder Klage im Zusammenhang mit gemäss dieser Ver- einbarung gelieferten Produkten umgehend zu informieren. Der Käufer verpflichtet sich in diesen Fällen mit dem Verkäufer in vollem Umfang zu kooperieren und ihm jede mögliche Information diesbezüglich zur Verfügung zu stellen. Hierdurch wird in keinem Falle die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens Ver- mutung einer Haftung des Verkäufers begründet. Die Haftung des Käufers bleibt hiervon unberührt. Metoxit lehnt jegliche Haftpflicht für Ansprüche im Zusammenhang mit den gelieferten Pro- dukten ab, wenn diese für den Bau von oder Dritter zurückzuführen den Einbau in Luft- und Raumfahrzeuge be- stimmt sind. Die Haftung des Verkäufers aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien übersteigt in keinem Fall den vereinbarten Kaufpreis der Produkte. Die Parteien sind sich einig, dass diese AVL und ein allfälliger Verkaufsvertrag das Risiko zwischen den Parteien verteilt und dass der vereinbarte Kaufpreis diese Risikoverteilung widerspiegelt. Ohne diese Risikoverteilung und Haftungsbeschränkung wäre der Verkäufer die Vertrags- beziehung mit dem Käufer nicht eingegangen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 111.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs 11.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. 11.3 Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. 11.4 Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Besteller die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. 11.5 Soweit sich nachstehend (Abs. 67) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des KäufersBestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. 11.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung und Haftung. 1a. Wir haften gemäß den Vertragsbedingungen. Dies bedeutet, dass wir nur zur Lieferung solcher Teile verpflichtet sind, die der vom Kunden zur Verfügung gestellten Konstruktion bzw. dem Inhalt des Lastenheftes oder den Probestücken oder Modellen entsprechen, die dieser akzeptiert hat. Dabei ist der Formverschließ nach Freigabe der Erstmuster zu beachten. Im Falle einer Reklamation des Kunden betreffend der gelieferten Teile, behalten wir uns das Recht vor, diese vor Ort zu untersuchen oder Musterteile anzufordern. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. b. Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden an Gütern, Personen und im Allgemeinen alle Schäden, die ein defektes Teil verursacht, wenn der Kunde es der weiteren Verwendung zugeführt hat, ohne alle Kontrollen und Prüfungen durchgeführt zu haben, welche die Konstruktion, Verwendung und Endzweck des Teil erforderlich gemacht hätten. Sie gilt auch nicht für Schäden an Gütern, Personen und im Allgemeinen alle Schäden, die ein defektes Teil verursacht, wenn der Defekt auf die Konstruktion des Stücks oder der Einheit, in die das Teil eingebaut wurde, zurückzuführen ist, oder auf Anweisung des Kunden an uns, sowie alle Arbeiten bzw. Veränderungen an dem Teil nach seiner Lieferung. Nicht der Gewährleistung unterliegen ebenfalls die Kosten von Arbeitsvorgängen, denen die Teile vor ihrer Inbetriebnahme unterzogen werden, insbesondere maschinelle und sonstige Bearbeitungen, Kontrollen, die gravierende Mängel entsprechend dem Vertrag ergeben, wenn diese nicht auf einen schwerwiegenden Fehler von uns zurückzuführen sind. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Kosten für Montage, Demontage und Rückruf dieser Teile durch den Kunden. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. c. Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Kunden zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer Kunde seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. d. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Kunde die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag Vertag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. e. Soweit sich nachstehend (AbsZiff. 6g.) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des KäufersKunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. f. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. g. Der in Abs. 4 Ziffer e. geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders durch uns beruhen; , er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders Kunden beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischenvertagstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; , im übrigen Übrigen ist sie gem. Abs. 4 Ziffer e. ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. h. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenDies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf eine ungeeignete Minderung und die Ausübung des Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Kunde kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder unsachgemäße Verwendungder Minderung hierzu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx des Kunden gegen uns gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindals der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 18.1 Der LIEFERANT nimmt zur Kenntnis, dass der BESTELLER hinsichtlich des speziellen Zwecks, zu dem die WAREN und/oder die DIENSTLEISTUNGEN bezogen werden, und der Art und Weise, in der sie durch den BESTELLER genutzt werden sollen, auf die Sachkenntnis und das Urteilsvermögen des LIEFERANTEN angewiesen ist und sich auf diese(s) verlässt. Liegt Der LIEFERANT erkennt an, dass die WAREN und/oder die DIENSTLEISTUNGEN vom BESTELLER benötigt werden, damit es diesem möglich ist, seine Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden (deren fristgerechte Erfüllung ein wesentliches Erfordernis ist) im Rahmen aller KUNDENVERTRÄGE zu erfüllen. Der LIEFERANT bestätigt, dass er von uns zu vertretender Mangel vorden Bedingungen dieser KUNDENVERTRÄGE und den für den BESTELLER entstehenden Folgen im Falle einer Verletzung dieser KUNDENVERTRÄGE durch den BESTELLER Kenntnis hat. Er bestätigt weiterhin, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür dass ihm bewusst ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für dem BESTELLER im Zusammenhang mit diesen KUNDENVERTRÄGEN aller Wahrscheinlichkeit nach ein SCHADEN entstehen wird, sollte der LIEFERANT den Fall VERTRAG verletzen. 8.2 Zusätzlich zu allen sonstigen, ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen, Zusicherungen und Verpflichtungen des LIEFERANTEN sichert der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetLIEFERANT dem BESTELLER zu, 8.2.1 dass die WAREN frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern sein werden, 8.2.2 dass die WAREN von zufriedenstellender Qualität und für jeden vom LIEFERANTEN in Aussicht gestellten oder dem XXXXXXXXXXX bei der BESTELLUNG bekannt gegebenen Zweck oder für jeden Zweck, für den die WAREN für gewöhnlich geliefert werden, geeignet sein werden, 8.2.3 dass die WAREN den Beschreibungen und allen jeweiligen ENTWÜRFEN oder Mustern entsprechen werden, 8.2.4 dass die WAREN gemäß etwaiger Anweisungen des BESTELLERS verpackt und gekennzeichnet sein werden, 8.2.5 dass die WAREN (einschließlich ihrer Herstellung, Verpackung und LIEFERUNG) alle jeweils geltenden Vorschriften und sonstigen rechtlichen Anforderungen (u. a. im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit) erfüllen werden, 8.2.6 dass die DIENSTLEISTUNGEN allen Anforderungen des VERTRAGES und/oder allen jeweils geltenden Anweisungen, Zeichnungen oder Spezifikationen, die Transport-vom BESTELLER beigestellt oder empfohlen werden, Arbeits- genau erfüllen werden, 8.2.7 dass die DIENSTLEISTUNGEN in Übereinstimmung mit allen jeweils geltenden Vorschriften und Materialkosten sonstigen rechtlichen Anforderungen und unter Verwendung von Materialien bester Qualität und Verarbeitung erbracht werden, 8.2.8 dass die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN und die Erstellung aller vom LIEFERANTEN beigestellten ENTWÜRFE durch entsprechend qualifiziertes und ausgebildetes Personal mit der gebührender Sachkenntnis, Umsicht und Sorgfalt und im Einklang mit den besten industriellen Verfahren und nach den höchsten Leistungsstandards, die in jeder Branche, die mit den hiesigen DIENSTLEISTUNGEN vergleichbare Dienstleistungen ausführt, angewendet werden, erfolgen wird, 8.2.9 dass die DIENSTLEISTUNGEN in jeder Hinsicht ein Endergebnis hervorbringen werden, das alle Funktionen und/oder Leistungsstandards erfüllen kann, die vom LIEFERANTEN in Aussicht gestellt oder dem LIEFERANTEN im Rahmen oder vor der BESTELLUNG bekannt gegeben worden sind oder für die die DIENSTLEISTUNGEN für gewöhnlich erbracht werden, 8.2.10 dass der LIEFERANT in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht sicherstellen wird, dass weder er selbst noch seine Partner, Führungskräfte, Beschäftigten und/oder Berater bewusst oder unbewusst Geschäftpraktiken anwenden, die möglicherweise eine Straftat darstellen, und dass der LIEFERANT geeignete Verfahren zur Vermeidung derartiger Verstöße einsetzen wird. 8.3 Der LIEFERANT erkennt an, dass die genaue Übereinstimmung der WAREN und der DIENSTLEISTUNGEN mit den Bestimmungen des VERTRAGES ein wesentliches Erfordernis des VERTRAGES ist und dass der BESTELLER dementsprechend unabhängig von der Schwere des Verstoßes berechtigt ist, alle WAREN oder DIENSTLEISTUNGEN zurückzuweisen, die nicht mit einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherung, Gewährleistung oder sonstigen sich auf sie beziehenden Bedingung (unter anderem nach den vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 8.3) übereinstimmen. Es wird davon ausgegangen, dass der BESTELLER alle WAREN erst dann abgenommen hat, wenn er eine angemessene Zeit nach dem LIEFERDATUM oder, falls sich ein nicht offensichtlicher Mangel der Ware erst später zeigt, er eine angemessene Zeit nachdem ein solcher Mangel der WAREN zutage tritt, zu tragenihrer Prüfung zur Verfügung hatte. 8.4 Eine Bezahlung und/oder die Nutzung oder der Wiederverkauf beliebiger der WAREN durch den BESTELLER und/oder die Durchführung einer Reparatur oder ein Ersetzen der WAREN oder eine weitere Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN durch den LIEFERANTEN beeinträchtigen nicht die Abnahmeverweigerungsrechte des BESTELLERS nach Ziffer 8.3. 8.5 Unbeschadet aller und zusätzlich zu allen sonstigen Rechte(n) des BESTELLERS (unter anderem im Rahmen der Schadloshaltung nach Ziffer 9.1) ist der BESTELLER (nach eigener Xxxx) berechtigt, vom LIEFERANTEN Folgendes zu verlangen: 8.5.1 im Falle der LIEFERUNG von WAREN: Reparatur oder Ersatz von WAREN (auf Gefahr und Kosten des LIEFERANTEN) oder Rückzahlung des VERTRAGSPREISES (oder eines entsprechenden Anteils des VERTRAGSPREISES) an den BESTELLER oder 8.5.2 im Falle der Erbringung DIENSTLEISTUNGEN: erneute Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN (auf Kosten des LIEFERANTEN) oder Rückzahlung des VERTRAGSPREISES (oder eines entsprechenden Anteils des VERTRAGSPREISES) an den BESTELLER, soweit sich diese nicht dadurch erhöheninnerhalb der URSPRÜNGLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST oder (ggf.) innerhalb der WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST herausstellt, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung diese WAREN und/oder Ersatzlieferung fehlDIENSTLEISTUNGEN mangelhaft sind, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung weil z. B. (Minderungzugesicherte) verlangen Eigenschaften nicht vorhanden sind oder vom Vertrag zurücktretensonstige Anforderungen des VERTRAGES nicht erfüllt werden. 38.6 Sollte der LIEFERANT WAREN und/oder DIENSTLEISTUNGEN nicht gemäß Ziffer 8.5 innerhalb einer angemessenen Frist reparieren oder ersetzen bzw. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorauserneut erbringen, dass dieser seine nach § 377 HGB von ist der BESTELLER (unbeschadet sonstiger ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend zustehender Rechte) berechtigt, eine Ersatzvornahme durchzuführen, wobei er (Abs. 6in jedem Fall) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für einen Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage Erstattung aller hierdurch entstandenen Kosten durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindLIEFERANTEN besitzt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor7.1 Der Lieferant übernimmt Gewähr für die Mangelfreiheit der Ware, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istinsbesondere dafür, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltdie Ware die vertraglich vorgesehenen Eigenschaften hat, den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenDer Lieferant leistet ferner Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinXxxx in ihrer Konstruktion und Zusammensetzung gegenüber früheren gleichartigen mangelfreien Lieferungen nicht geändert worden ist, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen sofern derartige Änderungen nicht vor Vertragsabschluss mit uns gegenüber nicht in einem Umfang erfülltabgestimmt worden sind. 7.2 Für die kaufmännische Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht381 HGB) mit folgender Maßgabe: a) Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die Nacherfüllung verweigernbei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. b) Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln, die sich im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wareneingangsuntersuchung zeigen, innerhalb von vier (4) Tagen ab Lieferung bzw. bei sonstigen Mängeln, die sich erst später zeigen, innerhalb von zwei (2. Erfolgt die Nachbesserung ) Wochen ab Entdeckung, abgesendet wird. 7.3 Im Falle der mangelhaften Lieferung steht Kappus das Wahlrecht zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Ersatzlieferung Lieferung von mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) zu. 7.4 Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte gilt: a) Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – von Kappus gesetzten, angemessenen Frist nach, so kann Kappus den Mangel selbst beseitigen oder schlägt durch einen Dritten beseitigen lassen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. b) Ist die Nachbesserung Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder Kappus unzumutbar (z. B. aufgrund besonderer Dringlichkeit, da der Eintritt unverhältnismäßiger Schäden oder Gesundheitsgefahren oder die Gefährdung der Betriebssicherheit droht) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen wird die Kappus den Lieferanten unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten. Die Rechte auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, Rücktritt oder Minderung bleiben von dieser Regelung unberührt. 7.5 Nach einem fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch des Lieferanten können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Ersatzlieferung fehlSchadensersatz statt der Leistung verlangen; ein weiterer Nacherfüllungsversuch steht dem Lieferanten nicht zu. Das Recht, so kann zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Käufer die Herabsetzung Leistung zu verlangen, steht uns, sofern der Vergütung (Minderung) verlangen Lieferant nur teilweise mangelhaft leistet, wahlweise bezüglich dieses Teils oder vom Vertrag zurücktretendes ganzen Vertrags zu. 37.6 Für eine Nachbesserung wird dem Lieferanten die mangelhafte Ware nach unserer Xxxx an dem Ort, wo sie sich bei Entdeckung des Mangels befindet, oder am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausDer Lieferant ist verpflichtet, dass dieser seine nach § 377 HGB die Ware von ihm zu beachtenden Untersuchungs- dort abzuholen, wenn eine Nachbesserung an Ort und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen Stelle nicht möglich ist, und sie anschließend dorthin zurückbringen. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund 7.7 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen und Kosten (insbesondere Ansprüche aus Verletzung Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) trägt der Lieferant. 7.8 Die Verjährung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für SchädenGewährleistungsansprüchen wird durch eine Mängelanzeige, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindinnerhalb der Gewährleistungsfrist dem Lieferanten zugeht oder an ihn abgesendet wird, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, gehemmt. Für die nicht aus Dauer der Mangelhaftigkeit Nacherfüllung ist der Kaufsache resultierenLauf der Gewährleistungsfristen ebenfalls gehemmt. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. 7.9 Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtLieferant haftet im Übrigen, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in diesen Bedingungen ausdrücklich anderweitig geregelt, für seine Verpflichtungen nach den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindgesetzlichen Vorschriften.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Gewährleistung und Haftung. (1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor) Die Gewährleistung des Auftragnehmers bei Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, sind wir mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflicht- verletzungen durch den Auftragnehmer richtet sich nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragengesetzlichen Vorschriften, soweit sich diese nicht dadurch erhöhennachfolgend nichts anderes bestimmt ist. (2) Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer insbesondere dafür, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeLieferungen und Leistungen bei Gefahrübergang auf den Auftraggeber die vereinbarte Beschaffenheit hat. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtAls Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die Nacherfüllung verweigern– insbesondere durch Bezeichnung, Angaben im Angebot nach III (1) + (2) oder Bezugnahme in die Bestellung des Auftraggebers – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Auftraggeber, vom Auftragnehmer oder vom Hersteller stammt. 2(3) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sämtliche erbrachten Lieferungen und Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden, insbesondere zum Umweltschutz und Arbeitssicherheit, entsprechen. Erfolgt Darüber hinaus gewährleistet der Auftragnehmer die Einhaltung der im Lastenheft – soweit vorhanden - dokumentierten Anforderungen. (4) Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate. Die Fristen beginnen mit der Endabnahme und gelten für den mehrschichtigen Betrieb der Anlage.‌ (5) Durch die Zustimmung des Auftraggebers zu Zeichnungen, Berechnungen und anderen tech- nischen Unterlagen werden die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Hinblick auf den Liefergegenstand oder auf erbrachte Leistungen ebenso wenig berührt wie etwaige Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung. (6) Der Gewährleistungsanspruch besteht bei Werkverträgen nach Xxxx des Auftragnehmers nach Maßgabe des gesetzlichen Werkvertragsrechts und bei Kaufverträgen oder Werk- lieferungsverträgen nach der Xxxx des Auftraggebers in Nachbesserung oder die Ersatz- lieferung. Der Auftragnehmer trägt sämtliche zum Zwecke der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung nicht erforderlichen Aufwendungen, einschließlich etwaiger Aus- und Einbaukosten. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – vom Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlnicht nach, so kann der Käufer Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen oder durch einen Dritten beheben lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Herabsetzung Nacherfüllung durch den Auftragnehmer fehlgeschlagen oder für den Auftraggeber unzumutbar (z. B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Vergütung Betriebs- sicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Frist- setzung; der Auftragnehmer ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unterrichten. (Minderung7) verlangen Im Übrigen ist der Auftraggeber bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zurücktretenberechtigt. Außerdem hat der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Auf- wendungsersatz. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dass dieser seine nach § 377 HGB für mögliche durch ihn verursachten Schäden eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von ihm zu beachtenden Untersuchungs- mindestens 200.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istVermögensschäden pro Schadensereignis, 2.000.000 Euro für die Summe aller Schäden eines Jahres abzuschließen und mindestens bis zur Erfüllung seiner Leistungen unter dem jeweiligen Auftrag aufrecht- zuerhalten, dies beinhaltet ebenfalls den Gewährleistungszeitraum. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 69) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit bis zur Erfüllung seiner Leistungen aus dem jeweiligen Auftrag das Bestehen des Käuferserforderlichen Versicherungs- schutzes in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage eines Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers) nachweisen. (10) Jegliche Änderung des Versicherungsverhältnisses hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen des Auftraggebers in der in vorstehender Xxxxxx XX (9) genannten Form nachzuweisen. (11) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche direkten und indirekten Schäden im Rahmen des jeweiligen Auftrages gemäß der nachfolgenden Ziffer: (12) In keinem Fall haftet der Auftragnehmer je Schadensfall, gleich aus welchem Rechtsgrund (Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche aus wegen Verletzung von vertraglichen Haupt- Pflichten aus dem jeweiligen Auftrag, aus Gefährdungs - haftung und Nebenpflichtenaus unerlaubter Handlung, Aufwendungsersatz die aus oder im Zusammenhang mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBder Abwicklung eines Auftrages gegen ihn oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen geltend gemacht werden, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auf mehr als 200.000 Euro pro Schadensereignis und nicht mehr als 2.000.000 Euro pro Jahr. Die Haftungsbegrenzungen in dieser Vorschrift gelten nicht bei Ansprüchen aufgrund von Verletzung von Körper oder Leben oder bei vorsätzlich bzw. grob fahrlässig ver- ursachten Schäden und ebenfalls nicht für solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus welche der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenAuftragnehmer nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. 5(13) Keine der Parteien haftet bei Ereignissen höherer Gewalt – wie z.B. Krieg, Bürgerunruhen, Naturgewalten oder Feuer, Sabotage, Flugzeugabstürze auf Rechenzentrumsflächen in denen Systeme für den Auftraggeber betrieben werden, Epidemien, Quarantäne, Maßnahmen der Regierung, Streik, Aussperrung o.ä. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache für Verspätungen oder einer geringeren MengeNichterfüllung seiner vertrag- lichen Verpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind Zahlungsverpflichtungen. 6(14) Etwaige bestehende Schadensersatzansprüche nach dieser Ziffer XIII verjähren innerhalb von 24 Monaten. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss Dies gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer EigenschaftHaftung des Auftragnehmers wegen Vorsatz, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete grober Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindnach Produkthaftungsgesetz.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Maschinen Und Anlagen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, sind gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate für bei uns erworbene Neuwaren. Bei Gebraucht- und Vorführgeräten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Frist beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden. Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie eventuelle Ersatzansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz werden dadurch nicht beschränkt. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer der Xxxx von techbold entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft, so hat der Kunde gegenüber techbold die Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er ebenfalls in angemessener Frist angezeigt werden; andernfalls kann der Kunde auch in Ansehung dieses Mangels die in Abs. 2 bezeichneten Ansprüche nicht mehr geltend machen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfalle ist der Kunde verpflichtet, techbold die reklamierte Xxxx zur Nachbesserung Prüfung und Behebung des Mangels zur Verfügung zu stellen und zwar nach Xxxx von techbold, in dem Hause des Kunden, durch Zusendung an techbold oder zur Ersatzlieferung berechtigteinen von techbold bestimmen Dritten. Voraussetzung dafür istJegliche Haftung für Mängel bzw. Schäden, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltwelche durch unsachgemäße oder vertragswidrige Handhabung der gelieferten Produkte, insbesondere bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, ist ausgeschlossen. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Ebenso ausgeschlossen ist jegliche Haftung und/oder Ersatzlieferung fehlGewährleistung, so kann wenn nicht qualifizierte Dritte in die von techbold gelieferte Ware in irgend einer Weise eingegriffen haben oder Verbrauchsmaterialien bzw. Ersatzteile verwendet wurden, welche nicht den Hersteller- Spezifikationen der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3einzelnen von techbold gelieferten Produkte entsprechen. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies Dies gilt insbesondere sinngemäß auch für Schäden, welche im Betrieb der von techbold gelieferten Produkte zusammen mit anderen nicht kompatiblen Geräten entstehen. Sollte techbold einzelne Komponenten der von techbold gelieferten Gegenstände im Wege der Nachbesserung austauschen, so erwirbt techbold Eigentum an den ausgetauschten Gegenständen. Im Falle einer Nachlieferung wird techbold mit Eingang des Austauschgerätes beim Vertragspartner Eigentümer der ausgetauschten Geräte und/oder Komponenten. Die Gewährleistung/Garantie umfasst nicht die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheBeseitigung von Fehlern, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Unfall, nicht aus von techbold oder vom Hersteller zugelassene bzw. nicht sachgerecht durchgeführte Änderungen und Anbauten, unzulänglichen Einsatzbedingungen, Verwendung in anderer als der Mangelhaftigkeit vorgesehenen Betriebsumgebung, unzureichende Wartung durch den Kunden, Produkte Dritter, welche nicht von techbold geliefert wurden, oder sonstige äußere Einflüsse entstehen. Das gilt insbesondere für: • Schäden oder Fehlverhalten aufgrund falscher Konfiguration an Hardware oder Software- Fehlverhalten aufgrund von Virenbefall • Die Datenrettung bzw. Wiederherstellung von Daten auf schadhaften Datenträgern • Die kundenspezifische Konfiguration oder Installation von Anwendungsprogrammen Der Kunde ist verpflichtet, techbold Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Vor-Ort-Service-Deklarationen sind Zusagen der Kaufsache resultieren. 5Hersteller bzw. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6der Lieferanten. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, In diesem Fall ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch beanstandete Ware nicht bei Übernahme einer Garantie techbold zu reklamieren oder an techbold zu retournieren. Diese Leistungen werden ausschließlich vom jeweiligen Hersteller selbst auf dessen Kosten und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindRisiko durchgeführt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDie Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme. Sie beträgt a) 5 Jahre bei Neubauarbeiten und bei Arbeiten an einem bestehenden Bauwerk, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung insbesondere bei Umbauten, Erneuerungen oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetsonstige Veränderungen, die Transport-nach Art und Umfang für das ganze Bauwerk oder einen Bauwerksteil im Hinblick auf Konstruktion, Arbeits- Bestand, Erhaltung, Erneuerung oder Benutzbarkeit wesentliche Bedeutung haben; b) 1 Jahr bei üblichen Wartungs-, Renovierungs- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtReparaturarbeiten, die Nacherfüllung verweigernkeine wesentliche Be- deutung für den Bestand haben (z.B. Ausbessern einzelner Schäden). 2. Erfolgt Xxxxxx die Nachbesserung oder vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen einen Mangel auf, richten sich die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Gewähr- leistungsansprüche des Auftraggebers zunächst auf Nacherfüllung durch den Auftragnehmer, dem hierfür eine angemessene Frist oder schlägt einzuräumen ist. Dem Auftragnehmer sind regelmäßig zwei Nacher- füllungsversuche zu gestatten, es sei denn, die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlDringlichkeit der Nacherfüllungsmaßnahme lässt nur einen Versuch zu. Ist die Nacherfüllung durch den Auftragnehmer endgültig fehlgeschlagen, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretensteht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung zu. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- – bei Vorsatz und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftunggrober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur a) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung deren Einhal- tung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 4. Die sich aus der vorgenannten Ziffer ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern ein Ausschluss soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Begrenzung der Haftung Garantie für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Beschaffenheit des Verwenders beruhenWerkes übernom- men haben. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss Das gleiche gilt ferner nicht in den Fällen, in denen für Ansprüche des Auftraggebers nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddem Produkthaftungsgesetz.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Beanstandungen müssen unverzüglich, längstens innerhalb von uns zu vertretender Mangel vordrei Arbeitstagen, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtschriftlich beim Vermieter vorgebracht werden. Voraussetzung dafür istBei später erhobenen Beanstandungen ist jeder Anspruch von Seiten des Mieters ausgeschlossen. Jeder Anspruch von Schadensersatz, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetinsbesondere auch Ersatz von Folgeschäden, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtMieter nur geltend gemacht werden, sofern ein Ausschluss er Vorsatz oder eine Begrenzung der Haftung für grobe Fahrlässigkeit nachweist oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istbetrifft, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss Vermieters beruht oder eine Begrenzung falls der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen Vermieter nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- Personenschäden oder Sachschaden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdhaftet. Gesetzliche Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften werden davon nicht berührt. 2. Für Schäden, die Dritten zugefügt werden, haftet ausschließlich der Mieter. Er gilt stellt insoweit den Vermieter von jeglicher Haftung frei. Bei Schäden, die durch den Selbstfahrer mit dem Mietgerät Dritten zugefügt werden und welche im Rahmen einer Pflichthaftpflichtversicherung abgedeckt sind, übernimmt der Mieter eine Selbstbeteiligung von 2.000,00 pro Schadensfall. 3. Bei Unfällen und sonstigen Schäden haftet der Mieter grundsätzlich für alle durch den Unfall entstehenden Schäden am Gerät, sowie für den Schaden aus dessen Ausfall. Haben Dritte den Unfall allein, überwiegend oder mitverschuldet, so tritt der Vermieter gegen Bezahlung des Schadens seine Ansprüche gegen den Dritten einschließlich eventueller Ansprüche aus StVG an den Mieter ab. Bemüht sich der Vermieter zunächst Zahlungen von dritten Unfallbeteiligten zu erhalten, entsteht daraus keine Verpflichtung zur Weiterverfolgung dieser Ansprüche. 4. Der Mieter wird verpflichtet zur Abdeckung der Geräteschäden, die aus den Preislisten ersichtliche Zusatzversicherung gegen Bruch mit Selbstbeteiligung von 10 % - mindestens 2.000,00 pro Schadensfall abzuschließen. 5. Der Mieter haftet in jedem Fall auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall Abschluss des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr versicherten Risikos in vollem Umfang für Schäden übernommenaus folgenden Ursachen: a) den vereinbarten Selbstbehalt b) übermäßige Benutzung und andere als Bruch c) Verletzung einer der unter III. erwähnten Obliegenheitspflichten, die auf eine ungeeignete insbesondere aus nicht durchgeführten Kontrollen. d) Weitervermietung der Maschine oder unsachgemäße VerwendungÜberlassung an einen nicht berechtigten Dritten e) grob fahrlässige oder vorsätzliche Verursachung eines Unfalls oder einer Beschädigung sowie Fahrten unter Einwirkung von Alkohol, fehlerhafte Montage durch Medikamenten oder Drogen sowie ohne gültige Fahrerlaubnis. 6. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass er den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindSchaden nicht schuldhaft verursacht hat. In jedem Fall haftet der Mieter für das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.

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Samples: Vermietbedingungen Für Gabel Und Teleskopstapler

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istFür den Fall, dass es sich um der Auftrag zur Durchführung einer Produktion des Kunden vertraglich erfolgt, ist Erzschlag verpflichtet einen nicht unerheblichen Mangel handelttechnisch einwandfreien geeigneten Tonträger abzuliefern. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu Der Kunde ist verpflichtet, die Transport-alle Leistungen von Erzschlag unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Mängelrügen müssen schriftlich unter genauer Beschreibung der Beanstandung erfolgen und spätestens 8 Tage nach Übergabe des Werkes eingegangen sein. Jegliche Gewährleistung erlischt, Arbeits- und Materialkosten zu tragenwenn der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Erzschlag, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenEingriffe in das Werk vornehmen lässt, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden sofern durch dieses Eingreifen Fehler oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Schaden entsteht und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen Fehler oder vom Vertrag zurücktreten. 3Schäden verstärkt wird. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausDen Beweis dafür, dass dieser seine nach § 377 HGB der Schaden nicht durch den von ihm vorgenommenen/veranlassten Eingriff verursacht bzw. verstärkt wurde, hat der Kunde zu beachtenden Untersuchungs- führen. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Erzschlag garantiert bei gelieferten Produkten und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Leistungen nur genau für Schädendie Eigenschaften, die nicht am Liefergegenstand in der Auftragsbestätigung explizit zugesagt wurden. Erzschlag garantiert für keinerlei darüber hinausgehende Eigenschaften, Qualitäten, Merkmale oder für die Eignung des Produktes für eine bestimmte Verwendung, selbst entstanden sindwenn dies aufgrund der Ausführung vermutet werden könnte. Erzschlag stellt einen Tontechniker für die gebuchte Zeit zur Verfügung. Auf Wunsch kann die Produzententätigkeit übernommen werden. Notwendige Bearbeitungen wie etwa Säuberungen, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheKomprimieren, Gaten der Spuren, taktgenaue Anpassungsarbeiten usw. werden ohne zusätzliche Bestätigung des Kunden von Erzschlag durchgeführt. Ausfallzeiten, die durch technische Störungen der Geräte während der Mietdauer entstehen, werden dem Kunden nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5in Rechnung gestellt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Erzschlag haftet jedoch nicht für sonstige dadurch entstehende Schäden und Kosten. Erzschlag haftet nicht für entstehende Kosten aufgrund Verzögerung/Produktionsausfall durch höhere Gewalt (z.B. Krankheit, Unfall, Tod und sonstige Defekte). Erzschlag stellt für die Aufnahme diverses Equipment (Instrumente, Verstärker und Zubehör) kostenfrei zur Verfügung. Wir haften nicht für den technischen Zustand für von uns bereit gestellten Instrumenten. Entstandene Schäden oder einer geringeren Menge. 6Zerstörung des Equipments gehen zu Lasten des Verursachers und werden ihm zum Reparatur- bzw. Der Wiederbeschaffungswert in AbsRechnung gestellt. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtFür Instrumente, sofern ein Ausschluss Garderoben, Gegenstände des Kunden, mitgebrachtes Eigentum übernehmen wir keine Haftung. Erzschlag ist nicht für Qualitätsprobleme verantwortlich oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart isthaftbar zu machen, die auf einer vorsätzlichen durch Dritte oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders äußere Einflüsse während oder einer vorsätzlichen nach der Aufnahme entstehen, insbesondere bei Aufnahmen vor Ort (z.B. Gewitter, Nebengeräusche, knackender Fußboden, hustende oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindredende Zuschauer etc.).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 1) Entsprechend § 377 Abs. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall 1 HGB ist der Nachbesserung sind wir dazu Besteller verpflichtet, die Transport-erhaltene Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns, Arbeits- innerhalb einer Frist von 3 Werktagen, zu untersuchen und Materialkosten zu tragenuns etwaige im Rahmen einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbare Mängel unverzüglich per App oder E-Mail anzuzeigen. Dasselbe gilt analog für verdeckte Mängel nach deren Feststellung durch den Besteller. Unterbleibt diese Anzeige, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass so gilt die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigerngenehmigt. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte Etwaige Mängelansprüche des Käufers Bestellers setzen voraus, dass dieser seine den ihm nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen istist und uns etwaige Mängel unter Angabe aller vorliegenden Daten und Musterstücke sowie Fotos oder Videoaufnahmen per App oder E-Mail und unter Beachtung der weiteren in den aktuellen Qualitäts- und Verarbeitungsrichtlinien genannten Anforderungen im Hinblick auf Mängelanzeigen angezeigt hat. 3) Die Rechnungen sind vom Besteller auf Richtigkeit zu überprüfen und evtl. Unstimmigkeiten sind uns innerhalb von 1 Woche ab Rechnungsdatum per App oder E-Mail zu melden. 4) Verrechnungsschreiben bezüglich der Zuordnung von Zahlungen und Rechnungen sind vom Besteller innerhalb von 2 Wochen auf Richtigkeit zu überprüfen. Soweit sich nachstehend (AbsEinzelheiten zu Unstimmigkeiten müssen uns innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des betreffenden Schreibens gemeldet werden. 5) Erkennbare Transportschäden oder fehlerhafte oder beschädigte Packstücke sind auf dem Frachtbrief zu vermerken und fotografisch zu dokumentieren, vom Fahrer gegenzeichnen zu lassen, und eine Kopie an den jeweiligen Kundenbetreuer per App oder E- Mail zu schicken. Damit Schäden anerkannt werden, ist der Besteller verpflichtet, Fotos von beschädigten Produkten per App oder per Mail zu übersenden. Eine Kopie dieses Formulars muss innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Waren vom Besteller per App oder per E- Mail an uns geschickt werden. 6) nichts anderes ergibtNach Ablauf der vorgenannten Fristen oder bei Nichteinhaltung der vorbeschriebenen Übertragungsformen und -wege ist der Besteller mit etwaigen Einwänden ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn nicht im Rahmen einer üblichen Eingangsuntersuchung erkennbare Transport- und sonstige Schäden nach Erkennbarkeit nicht unverzüglich in entsprechender Weise (wie in vorgehender Ziffer 5 beschrieben) angezeigt werden. 7) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 438 BGB). 8) Es steht uns im Falle der Mangelhaftigkeit unserer Leistungen frei, dem Besteller nach unserer Xxxx Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung anzubieten (§ 439 BGB). Für Ersatzlieferungen und Mängelbeseitigung gilt das gleiche wie für den ursprünglichen Leistungsgegenstand. Bei Mängelbeseitigung tragen wir nicht die Mehrkosten, die damit verbunden sind, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zu Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt eine solche endgültig fehl, ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, entweder von dem Vertrag zurückzutreten (§§ 437, 440, 323, 326 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§§ 437, 441 BGB). 9) Bei Nichtbeachtung der jeweils gültigen Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, insbesondere bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, bei Verwendung nicht freigegebener Zusatzkomponenten/Handelswaren, bei unsachgemäßer Verarbeitung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem oder elektrischem Einfluss wird keine Gewähr übernommen. Das gleiche gilt für Veränderungen der Produkteigenschaften, die durch klima- oder umweltbedingte Einflüsse (mit)verursacht werden. Wir sind weitere Ansprüche jederzeit berechtigt, die Einhaltung der ordnungsgemäßen Lagerbedingungen sowie auch die Einhaltung unserer jeweils gültigen Verarbeitungsrichtlinien vor Ort im Betrieb des KäufersBestellers zu überprüfen. Im Falle der Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien haben wir das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 10) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten zu tragen. 11) Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz für unmittelbare oder mittelbare Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Rechtsgrund, sind im Falle der Verletzung von vertraglichen Haupt- vertraglicher Nebenpflichten ausgeschlossen, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. In jedem Fall ist unserer Haftung für Folgeschäden auf den bei Vertragsschluss üblicherweise vorhersehbaren Umfang beschränkt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung jeglicher Erfüllungsgehilfen. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist unsere Ersatzpflicht für Personen-, Sach- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Vermögensschäden auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht-/Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungssumme für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie Betriebs- und Produkthaftpflicht beträgt 1 Mio. € je Versicherungsfall pauschal für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenPersonen- und Sachschäden. Im Rahmen dieser Versicherungssumme stehen zur Verfügung für - Vermögensschäden TEUR 100 je Versicherungsfall. - erweiterte Produkthaftpflichtversicherung 1 Mio. € je Versicherungsfall. Auf Verlangen gewähren wir unserem Besteller Einblick in unsere Policen. 5. Die 12) Diese vorstehenden Bestimmungen Einschränkungen und Ausschlüsse gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtnicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines nach dem ProdHaftG bzw. anderen zwingenden gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindVorschriften.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 13.1 Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag. Liegt ein Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb 10 Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von uns der Mängelhaftung befreit. Gewährleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgeführt. Transport- und Wegekosten werden für tragbare Gegenstände im geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen, wenn sie den Verkaufspreis des Gegenstandes übersteigen würden. 3.2 Bei Gewährleistungsansprüchen hat auf Verlangen des Kunden der Verkäufer, sofern der Mängel mit verfügbaren Ersatzteilen nicht Innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden kann oder der Verkäufer die Nachbesserung ablehnt oder unzumutbar verzögert, kostenlos Ersatz zu vertretender liefern. Im Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch den Verkäufer) kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Entgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 3.3 Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese unverzüglich durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden. 3.4 Punkt 4.4 der Leistungs- und Reparaturbedingungen (vorstehend unter l.) gilt sinngemäß. 3.5 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Gegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des Verkäufers, da8 der Eingriff in den Gegenstand den Mangel vorherbeigeführt habe, widerlegt. 3.6 Ausgeschlossen sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istalle anderen, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schaden aus der Durchführung der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenbzw. Ersatzlieferung, soweit sich diese gesetzlich zulässig und nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden grobe Fahrlässigkeit oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4Vorsatz vorliegt. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes hieraus eine Beschränkung der Hartung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß zugunsten des Verkäufers ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere diese Beschränkung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenden Kunden entsprechend. 53.7 Beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen wird der Verkäufer den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen über den Gebrauchswert des Gegenstandes beraten. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit etwas anderes vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenwird, ist die Haftung nicht jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Elektromaschinenbauer Handwerk

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernBesteller ungekürzt zu. 2. Erfolgt Bei Lieferung mangelhafter Ware kann der Besteller, wenn die Nachbesserung oder jeweiligen gesetzlichen und die Ersatzlieferung nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen vorliegen und soweit nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/ein anderes verein- bart ist, folgendes verlangen: a) Vor Beginn der Fertigung hat der Besteller zunächst dem Lief- eranten Gelegenheit zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlzu geben, es sei denn, dass dies dem Besteller unzumutbar ist. Kann dies der Lieferant nicht durchführen oder kommt er dem nicht unverzüglich nach, so kann der Käufer Besteller insoweit ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten sowie die Herabsetzung Ware auf Gefahr des Lieferanten zurückschicken. Wird die gleiche Ware wiederholt mangelhaft geliefert, so ist der Vergütung Besteller nach schrift- licher Abmahnung bei erneut mangelhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. b) Wird der Fehler erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, so kann der Besteller nach § 439 Absatz 1, 3 und 4 BGB Nacherfüllung und Ersatz der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Transportkosten sowie Aus- und Einbaukosten (MinderungArbeitskosten; Materialkosten) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenden Kaufpreis mindern. c) Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadens- ersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Lieferant hat in jedem Fall auch ohne Verschulden für die von ihm beschafften Zulieferungen und Leistungen wie für eigene Lieferungen oder Leistungen einzustehen. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren mit Ablauf von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist2 Jahren seit Ablieferung an den Besteller. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Bei mangelhaften Lieferungen bleiben Ansprüche des Käufers, gleich Bestellers aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBProdukthaftungsgesetz, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenund Geschäftsführung ohne Auftrag von diesem Abschnitt unberührt. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren MengeDer Lieferant haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun- gen. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung Besteller haftet für Schäden aus der Xxxxxxx wegen Verletzung des LebensLeb- ens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit, die auf einer vorsätzlichen bei Vorsatz oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung grober Fahrlässigkeit, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart istErfüllungsgehil- fen sowie bei Schäden, die unter eine von Seiten des Bestellers gewährte Garantie oder Zusicherung fallen, nach den geset- zlichen Vorschriften. Bei einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit haftet der Besteller nur auf einer vorsätzlichen Ersatz der vertragstypischen, vorher- sehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungs- gemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferant vertrauen durfte, durch den Besteller, einen gesetzlichen Vertreter oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenEr- füllungsgehilfen verletzt worden ist. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, Im Übrigen ist die Haftung nicht Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernnachstehen- den Bestimmungen. 2. Erfolgt Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mit- geteilt werden. Die mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten, bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Mängel, die Nachbesserung oder auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unver- züglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann vorstehenden Verpflichtungen schließt nach Ablauf der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretengesetz- lichen Gewährleistungsfrist jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. 3. Die Mängelrechte Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß die Mängelrüge des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istKunden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei. 4. Soweit Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht im Einzelfall eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart wird oder der Hersteller länger gewährleistet, ein Jahr, wenn der Kunde kein Verbraucher ist und zwei Jahre wenn der Kunde Verbraucher ist und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Keinerlei Gewährleistung überneh- men wir für Verschleißteile, wenn der Mangel sich nachstehend (Absals Verschleiß offenbart und der Verschleiß innerhalb der üblichen Verschleißzeit für das betreffende Teil eingetreten ist. 6) nichts anderes ergibtGewährleistungsarbeiten führen wir grundsätzlich am Erfüllungsort durch. Sollte der Kunde das Kaufobjekt an einen anderen Ort verbracht haben, so sind wir nicht verpflichtet, die Wartung dort durchzuführen. Sichert uns der Kunde zu, dass er die Reisekosten unserer Monteure vom Ort unserer Firma bis zu dem Standort der gelieferten Ware, Auslösung und Fahrtzeit bezahlt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schädenwir auch bereit, die nicht Gewährleistung am Liefergegenstand selbst entstanden sindjeweiligen Standort der Ware zu erbringen, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchees sei denn, die nicht aus ein Einsatz am Standort der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenWare ist uns unzumutbar. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm vereinbarte Garantien oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fehler oder Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren schadhaft kann der Kunde Nacherfüllung verlangen und zwar auf Xxxx des Kunden auf Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer anderen Sache man- gelfreien Sachen. Schlägt die Nacherfüllung oder einer geringeren MengeErsatzlieferung fehlt, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrage zurücktreten. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche. Insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen unmittel- barer und mittelbarer Schäden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 6. Der in AbsSachschadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß, aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch unserer Erfüllungs bzw. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtVerrichtungsgehilfen ausgeschlossen, sofern ein Ausschluss soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder bei vertraglichen Hauptleistungspflichten fahrlässig verurs- acht wurde oder es sich um Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen handelt oder eine Begrenzung Person getö- tet oder verletzt wurde. In jedem Fall beschränkt sich unsere Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höch- stens jedoch auf 10% des Rechnungswertes der Haftung für Schäden aus von uns gelieferten Ware, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder eine Person getötet oder verletzt wurde. 7. Wir sind zur Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Verletzung des LebensKunde den unter Berücksichtigung eines Mangels geschuldeten Kaufpreisteil nicht bezahlt hat. 8. Ware, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart die als mindere Qualität verkauft ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nichtgebrauchte Ware, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindinsoweit unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung und Haftung. 14.1 Für die von uns gelieferten Gerätschaften übernehmen wir die Gewähr nach Maßgabe folgender Bestimmungen: a.) Sind die von uns gelieferten Geräte mit Mängeln behaftet, sind wir berechtigt, Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Geräte vorzunehmen. Liegt ein Der Anspruch des Kunden auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Schadenersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, wir kommen unserer Verpflichtung zur Nacherfüllung in an­ gemessener Frist nicht nach oder die Nacherfüllung schlägt fehl. b.) Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt, wenn bei den Ge­ räten die Originalplombe verletzt ist oder der Kunde bereits Ände­ rungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen oder veran­ lasst hat. 4.2 Im Bereich des Abrechnungs­ und Kundendienstes sind wir im Falle eines von uns zu vertretender Mangel vorvertretenden Mangels verpflichtet, die von uns erstellte Abrechnung unentgeltlich zu korrigieren. 4.3 Beanstandungen in der Abrechnung sind uns unverzüglich be­ kanntzugeben, damit wir nach unserer Xxxx Gelegenheit erhalten die Beanstandung zu beseitigen. In gleicher Weise hat uns der Kunde von Beanstandungen der Nut­ zer gegen die von uns erstellte Abrechnung zu informieren. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, entfällt unsere Ge­ währleistung. 4.4 Eine Haftung auf Schadenersatz unsererseits besteht, gleich­ gültig aus welchen Rechtsgründen, nur dann, wenn uns bezüglich des schadensstiftenden Umstandes Vorsatz oder grobe Fahrlässig­ keit zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtLast fällt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für Darüber hinaus haften wir für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb leicht fahrlässigen Verletzung einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3wesentlichen Vertragspflicht. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausvor­ ausgehenden Beschränkungen der Haftung gelten im gleichen Um­ fang für Erfüllungs­ und Verrichtungsgehilfen. Die nicht abdingbare Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haf­ tung von Schäden aus Verletzungen von Leben, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4Körper oder Ge­ sundheit bleiben unberührt. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossenausgeschlos­ sen ist, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes haften wir nur für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie vertragstypische und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindvorhersehbare Schäden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1Nach Lieferung wird der Auftraggeber das Produkt oder die Resultate der Dienstleistung umgehend prüfen und shift allfällige Mängel oder Fehler spätestens innert 14 Tagen schriftlich mitteilen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorEin Recht auf Zahlungsrückbehalt besteht nicht. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist oder bei Mängelrügen, sind wir nach unserer Xxxx welche die Funktionalität des Produktes nicht beeinträchtigen, gilt das Produkt als vom Auftraggeber abgenommen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. shift ist Gelegenheit zur Nachbesserung oder zu geben. Nicht möglich sind Mängelrügen im Hinblick auf Leistungen, welche shift im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Konzepte, Designs, Layoutvorschläge, etc.). Diesbezüglich verpflichtet sich shift zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetSorgfalt und erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben in einer Ǫualität, die Transport-dem aktuellen technischen Stand entspricht. Nicht von shift zu vertreten sind Mängel, Arbeits- welche auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Auftraggebers, vom Auftraggeber selber veranlasste Änderungswünsche an Webseiten oder Applikationen, Störungen durch Dritte (Viren, usw.) zurückzuführen sind. Wird das Produkt durch unsachgemässe Nutzung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Einwirkungen des Auftraggebers, resp. dessen Mitarbeitenden und Materialkosten zu tragenHilfspersonen oder Dritten (z.B. Viren, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenetc.), dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden abgeändert oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlbeeinträchtigt, so kann der Käufer erlischt die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB Gewährleistungspflicht und Haftung von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenshift automatisch. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht shift einen Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder eine „Kardinalpflicht“ verletzengrobfahrlässig verursacht hat, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern für eine Verletzung unserer Pflichten beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen Vertrag definierten Haftungsbetrag. Wenn dort kein Betrag definiert wurde, ist sie gemdiese Haftung beschränkt auf das Zweifache des Honorars, das im entsprechenden Auftrag definiert ist. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den FällenDes Weiteren ist die Haftung auf direkte Schäden (unter Ausschluss von entgangenem Gewinn, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie Folgeschäden, indirekten Schäden und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindStrafschadenersatz) beschränkt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Die Gewährleistung besteht grundsätzlich nur, wenn geeignete und von uns zu vertretender Mangel vorK&R empfohlene Verbrauchsmaterialien, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung Ersatzteile und Kopienträger verwendet werden. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn an dem Mietgegenstand Eingriffe vom Mieter oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetvon Dritten vorgenommen wurden, die Transport-hierzu von K&R nicht autorisiert wurden, Arbeits- oder wenn der Mietgegenstand ohne die Zustimmung von K&R an einen anderen geographischen Standort gebracht wurde und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernSchaden hierauf zurückzuführen ist. 2. Erfolgt Die Bestimmungen der §§ 536, 537 BGB sind dahingehend einschränkt, daß das Recht zur Minderung erst dann entsteht, wenn die Nachbesserung eingeschränkte Tauglichkeit bzw. Untauglichkeit trotz zweier Beseitigungsversuche durch K&R oder die Ersatzlieferung einem von ihm beauftragten Dritten über zwei Wochen hinaus seit Beginn der Mängelbeseitigungsversuche nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenbehoben worden ist und dem Mieter auch kein Ersatzgerät angeboten wurde. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB Bei Beschädigung von ihm zu beachtenden Untersuchungs- Datenträgermaterial umfaßt die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istInformationen. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtWeitere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Mieters aus Verzug, sind weitere Ansprüche des Käuferswegen Nichterfüllung, gleich aus welchem Rechtsgrund (unerlaubter Handlung, wegen Unmöglichkeit der Leistung oder aus Verschulden bei Vertragsabschluß, insbesondere Ansprüche aus wegen Betriebsunterbrechungsschäden, Reparaturarbeiten, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten sind ausgeschlossen, soweit nicht bei Schäden an privat genutzten Sachen oder wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. K&R haftet auch nicht für Schäden und/oder für den Verlust von vertraglichen Haupt- Informationen und NebenpflichtenDaten, Aufwendungsersatz insbesondere wenn die Mietgegenstände in Zusammenhang mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBanderen technischen Geräten des Mieters stehen oder mittels Einbindung in diese (Softwareanbindung/Schnittstellen) von K&R zur Verfügung gestellt werden, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen von K&R wird die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch Haftung auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenden vorhersehbaren Schaden begrenzt. 5. Die Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist mit den vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren MengeRegelungen in VII, Nr. 1-4 nicht verbunden. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Wartungsvertrag

Gewährleistung und Haftung. 15.1 Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. Liegt ein 4 ) . Dem Käufer ist bekannt, daß wir unsere Ware zum Teil von Lieferanten beziehen und Gewährleistungsrechte mit der Aussicht auf Erfolg u.a. nur geltend machen können, wenn auch wir die Mängelrüge unverzüglich erheben. 5.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Orginalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Das gleiche gilt, wenn die Mängel aufgrund von vom Käufer zu vertretenden äußeren Einwirkungen oder Einflüssen auftreten. 5.3 Der Käufer hat uns zu vertretender Mangel vorMängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 5.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, daß a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Reparatur und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange anschließender Rücksendung an uns geschickt wird; b) der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht in einem Umfang erfülltberechnet werden, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernwährend Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. 2. Erfolgt 5.5 Über die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (Rechtsgrunde, insbesondere Ansprüche Wandlung und Minderung unabhängig von einem Fehlschlagen der Nachbesserung sowie Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten. Der Haftungsausschluß gilt weiter für Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichtenvertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBinsbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere und aus sonstigen Rechtsgründen. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht für Schäden, die durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für zugesicherte Eigenschaften. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindübersteigen, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprücheden wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die nicht aus wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Mangelhaftigkeit Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Gelingt es uns nicht, einen Fehler innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, kann der Kaufsache resultieren. 5Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss Dies gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung wenn der Haftung für Schäden aus Fehler nicht erheblich ist. 5.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. 5.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindabtretbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDer Lieferant übernimmt die Gewähr, sind wir nach unserer Xxxx dass seine Lieferung zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür Zeit der Abnahme, die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, dass es sich um einen die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Optische Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunken oder Oberflächenrisse stellen keine Sachmängel dar. Muster und Proben sind lediglich unverbindliche Ansichtstücke und begründen nicht unerheblichen Mangel handeltdie Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit. Für Insbesondere optische Abweichungen von Mustern und Proben stellen keinen Sachmangel dar. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt ein Jahr. Unwesentliche Abweichungen von einem Muster können nicht beanstandet werden, wenn sie nicht den Fall vereinbarten oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungszweck beeinträchtigen. Soll der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetLieferungsgegenstand auf bauseits erstellten Fundamenten oder Grundplatten aufgestellt werden, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenso ist der Abnehmer dafür verantwortlich, dass die gelieferte Ware bauseits erstellten Anlagen bei Lieferung ordnungsgemäß aufnahmebereit sind. Soweit dies nicht der Fall ist, ist das weitere Vorgehen zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Die hierdurch dem Lieferanten entstehenden Mehrbelastungen sind vom Abnehmer zu tragen. Offensichtliche Mängel müssen binnen zehn Tagen schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der Verjährungsfrist für die Gewährleistung unverzüglich nach einem anderen Ort als ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Erfüllungsort verbracht wurdeAbnehmer möglich, zu beschreiben. Sollte eine Zur Beseitigung von Mängeln kann der beiden Lieferant innerhalb einer angemessenen Zeit nach seiner Xxxx entweder nachbessern oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigernErsatz liefern. Wir können solange Für Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen haftet der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht Lieferant in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, gleicher Weise wie für die Nacherfüllung verweigern. 2ursprüngliche Lieferung. Erfolgt die Schlagen Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand oder werden sie bis zum Ablauf einer vom Abnehmer gesetzten Nachfrist nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlausgeführt, so kann der Abnehmer Minderung oder Wandlung verlangen. Will der Käufer die Herabsetzung andere Rechte statt der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3Leistung verlangen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuchen gegeben. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausgesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtjedoch nur insoweit, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die als sie nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders Lieferanten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders Lieferanten oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist. Ferner sind Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders Lieferanten beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern . Etwaige Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt; , soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen Personenschäden gehaftet wird. Weitergehende oder andere Ansprüche des Abnehmers wegen eines Sachmangels gegen den Lieferanten und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe: Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Fall des Vorsatzes, im übrigen ist sie gemauch nicht, wenn der Lieferant den Mangel arglistig verschwiegen hat. AbsHat der Lieferant einen Mangel arglistig verschwiegen, so gilt anstelle der vorgenannten Frist die gesetzliche Frist. 4 ausgeschlossenDie Verjährungsfrist gilt im übrigen dann nicht, wenn der Liefergegenstand ein Bauwerk ist. Der Haftungsausschluss Sie gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche in den FällenFällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung. Soweit in denen diesem Bedingungen von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst. Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Lieferant die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Produkthaftungsgesetz Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es bei Fehlern des Liefergegenstandes den gesetzlichen Bestimmungen. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Ausführungen gelten entsprechend für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdRechtsmängel. Er gilt auch nicht bei Übernahme Der Lieferumfang umfaßt keine technische Beratung. Der Lieferant haftet aus einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaftdurchgeführten Beratung nicht, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, es sei denn die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindBeratung ist schriftlich erfolgt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Ragano Betonfertigteilen Und Betonsteinen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenMIT-G gewährleistet, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als Leistung entsprechend dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernvereinbarten Auftragsinhalt ordnungsgemäß geliefert wird. 2. Erfolgt Der Auftraggeber ist berechtigt, selbst die Nachbesserung oder Gerüstkonstruktion unverzüglich nach deren Montage auf etwaige Mängel zu untersuchen und nach Entdeckung, dies so schnell wie möglich schriftlich MIT-G bekanntzugeben. Der Auftraggeber hat vor Anzeige eines Mangels, das Problem zu protokollieren und die Ersatzlieferung Montagefehler hilfs Bilder/Fotos zu dokumentieren. Die Maßnahmen zur Beseitigung mangelhafter Montage werden nach MIT-G zur Verfügung gestellten Protokollen bzw. Dokumentationen durchgeführt. Sollten Mängel trotz sorgfältiger Untersuchung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlerkennbar sein, so kann ist es ausreichend, wenn der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenAuftraggeber MIT-G den Mangel unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich ermittelt. 3. Die Mängelrechte Der Auftraggeber hat MIT-G bei einer möglichen Mangelbeseitigung zu unterstützen. Dazu gehört auch die Begehung des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istjeweiligen Bauvorhabens. 4. Soweit sich nachstehend (AbsVerlangt der Auftraggeber eine Nachbesserung, so muss er eine angemessene dafür Frist setzen. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz Dieser Wille erfolgt lediglich schriftlich. Die Mindestdauer dieser Frist beträgt 5 Arbeitstage. Unter ‘Arbeitstage’ seien alle Werktage mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBder Samstage zu verstehen. Im Sonderfall bedarf es der längeren Frist (auch i.S.v. Pkt. III.6). Nach Ablauf dieser Frist darf der Auftraggeber die Vergütung nur dann in angemessen Grenzen herabsetzen, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; wenn er dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenbereits bei Fristsetzung schriftlich erklärt hat. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache MIT-G übernimmt keine Haftung für die Standfestigkeiten sowie die Absicherung von Teilen, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder einer geringeren Mengeerrichtet sind. 6. Der in AbsAuftraggeber übernimmt die alleinige Verantwortung für die Tragfähigkeit von Dächern, Balkonen, Terrassen, Brücken, Decken, Böden etc. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der sowie die Einrichtung des (Bau)Grundes. Im Zweifelsfall hat er selbst für die (Vor)Statik zu sorgen. 7. MIT-G übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenStandfestigkeiten von Wänden und Mauerwerken sowie dazugehörigen Putz- und Fassadenschichten. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass die Wand- bzw. Mauerwerkstärke für die Gerüstverankerung ausreichend und geeignet ist. 7.1 Für Schäden an Lüftungs-, Rohr- und Kabelleitungen in den FällenWänden und Mauerwerken sowie daraus enstandene Folgeschäden hält uns der Auftraggeber von jeder möglichen Haftung, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie allen Ansprüchen und bei Zusicherung einer EigenschaftVerlusten frei, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße klag- und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.schadlos

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorAnsprüche aus Mängeln verjähren, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür wenn der Kunde kein Verbraucher ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtJahr, sofern ein Ausschluss oder sich die Haftung nicht auf eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart bezieht. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich zu überprüfen (§ 377 HGB). Erkennbare Mängel hat er innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, verbor- gene Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit. Ist der Kunde kein Verbraucher, steht ihm im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch (Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder mangelfreie Nachlieferung) zu. Weitere gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz) ste- hen dem Kunden, der kein Verbraucher ist, nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die Nacherfüllung für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschla- gen, wenn wir erfolglos zwei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben. Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, können wir nach freiem Ermessen auswählen. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einer vorsätzlichen Sachmängel oder fahrlässigen Schäden, die nach Gefahrübergang beim Kunden durch natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, oder durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verwenders unerheblich ist oder einer vorsätzlichen der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nichtweit überwiegend zu vertreten hat. Wir haften für entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung beanspruchen kann. Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist sich die Haftung nicht ausgeschlossenauf eine Verletzung des Lebens, sondern des Körpers oder der Gesundheit bezieht. Unsere Haftung ist auf den vertragstypischen, typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir geben keine eigenen Garantien ab; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner unsere Handelsvertreter sind nicht in den Fällenberechtigt, in denen nach Produkthaftungsgesetz unserem Namen Garantien zu gewähren. Stellt sich bei Fehlern der Überprüfung des Liefergegenstandes für Personen- behaupteten Mangels heraus, dass wir hierfür rechtlich nicht verpflichtet sind (unberechtigte Mangelanzeige), können wir dem Kunden die Kosten der Überprüfung berech- nen. Diese werden mit € 50,00 pauschaliert, wenn nicht wir höhere oder Sachschaden Kunde niedrigere tat- sächlich entstandene Kosten nachweist. Uns steht an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade der Sache ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindPfandrecht bis zum Ausgleich dieser Kosten zu.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, Mängelrügen sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ausnahmslos schriftlich geltend zu machen. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernbefugt. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlProben und Probewürfel gelten nur als Beweismittel, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenwenn sie in Gegenwart eines von uns eigens dazu Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausIst unser Vertragspartner Verbraucher gemäß § 13 BGB, dass dieser seine nach stehen ihm in Ansehung eines offensichtlichen Mangels unserer Lieferungen und Leistungen Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er den offensichtlichen Mangel binnen einer Frist von 2 Wochen ab Empfang bzw. vor einer Weiterverarbeitung rügt; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Übrigen gilt § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- HGB, und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen zwar auch dann, wenn unser Vertragspartner nicht Kaufmann, jedoch Unternehmer gemäß § 14 Abs. 1 BGB ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- Bemängelte Lieferungen und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenLeistungen hat unser Vertragspartner zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Unsere Gewährleistung ist grundsätzlich auf Nacherfüllung (§§ 439, 635 BGB) beschränkt. Ist eine Nacherfüllung unmöglich oder einer geringeren Mengeschlägt sie fehl, so ist unser Vertragspartner berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand unserer Mängelhaftung ist, nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischenaußer: • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, vorhersehbaren Schaden begrenztKörper oder Gesundheit; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den allen Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel sich unsere Haftung auslöst. Für aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (etwa nach dem Produkthaftungsgesetz) ergibt; • in den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung Fällen einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers unsere Organe, Vertreter oder Dritter zurückzuführen sindErfüllungsgehilfen; • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere Organe, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; letzterenfalls ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden beschränkt. Eine Beweislastumkehr zu Lasten unseres Vertragspartners ist hiermit nicht verbunden.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass Ist die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinSache mangelhaft, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3Nacherfüllung im Sinne von § 439 BGB verlangen. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausVertragsparteien können vereinbaren, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4das Wahlrecht zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung dem Verkäufer zufällt. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für - sonstige Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „auf der mindestens fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflicht“ verletzen) unsererseits oder einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, ist leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen und - Schäden, die Haftung nicht ausgeschlossenin den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. § 276 Abs. 4 ausgeschlossen1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443BGB) fallen. - Bei dem Verkauf und Vertrieb von gebrauchten Maschinen, Geräten und Anlagen erfolgt der Verkauf und die Lieferung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sein denn, dass die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart haben. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt der der Übernahme einer Garantie und unberührt. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei Zusicherung einer EigenschaftRechtsgeschäften mit einem Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Unberührt bleibt die durch § 475 BGB eingeräumte Möglichkeit, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindeinen Gewährleistungsausschluss nach Mitteilung eines Mangels zu vereinbaren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein von uns zu vertretender Mangel vorJahr ab Lieferung oder, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür soweit eine Abnahme erforderlich ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltab der Abnahme. 10.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetSie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die Transport-bei einer unverzüglichen, Arbeits- und Materialkosten sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn MasterMover nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge MasterMover nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu trageneinem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von MasterMover ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an MasterMover zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet MasterMover die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeOrt des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 10.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist MasterMover nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Xxxx zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Sollte eine Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der beiden Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder beide Arten unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 10.4 Die in Klausel 10.1 abgegebene Gewährleistung erfolgt unter folgendem Vorbehalt: (a) MasterMover haftet für keine Mängel an den Produkten, die sich als Folge von Zeichnungen, Entwürfen, Informationen oder Spezifikationen ergeben, die vom Auftraggeber geliefert wurden. (b) MasterMover haftet für keine Mängel, die sich aufgrund von Verschleiß, mutwilliger Beschädigung, Fahrlässigkeit, außergewöhnlicher Betriebsbedingungen, einem Nichtbefolgen von Anweisungen von MasterMover (ganz gleich ob mündlicher oder schriftlicher Art), Missbrauch oder einer Änderung oder Reparatur der Produkte ohne Genehmigung von MasterMover ergeben. (c) MasterMover haftet nicht, wenn die Produkte auf irgendeine Weise unsachgemäß verändert wurden, wenn die Produkte unsachgemäß installiert oder angeschlossen wurden, oder wenn Wartungserfordernisse bezüglich der Produkte nicht eingehalten wurden. (d) MasterMover haftet nicht für Ausfälle, die aufgrund von Produkten von MasterMover entstehen. (e) Die Gewährleistung in Klausel 10.1 erstreckt sich nicht auf die Leistungsfähigkeit der Batterien in den Produkten. 10.5 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die MasterMover aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird MasterMover nach seiner Xxxx seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen MasterMover bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Nacherfüllung Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen MasterMover gehemmt. 10.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von MasterMover den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigerntragen. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – 10.7 Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenAusschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. 3. Die Mängelrechte 10.8 Forderungen des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istAuftraggebers, die auf einer vorsätzlichen Mängeln in Qualität oder fahrlässigen Pflichtverletzung Zustand der Produkte oder darauf beruhen, dass diese nicht ihrer Beschreibung entsprechen, sind unabhängig davon, ob ihre Annahme vom Auftraggeber verweigert wird, MasterMover gegenüber innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Auslieferung oder, falls der Mangel nicht bei entsprechender Untersuchung sichtbar ist, innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber davon Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch bis zum Ablauf von zwölf Monaten ab dem Datum der Auslieferung geltend zu machen. Wurde die Annahme nicht verweigert und MasterMover von dem Auftraggeber nicht entsprechend informiert, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Produkte zurückzuweisen. MasterMover haftet in diesem Falle nicht für derartige Mängel oder Defekte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Preis wie bei vertragsgemäßer Auslieferung zu zahlen. 10.9 MasterMover haftet dem Auftraggeber gegenüber nicht für Verzögerungen und sonstige Leistungsstörungen, wenn die dafür maßgeblichen Ursachen außerhalb des Verwenders Einflussbereichs von MasterMover liegen. Insbesondere gelten als außerhalb des Einflussbereichs von MasterMover liegend: (a) Höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Unwetter, Brand oder Unfall; (b) Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufstand, Unruhen oder Beschlagnahme; (c) Gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder behördliche Maßnahmen jeglicher Art; (d) Ein- und Ausfuhrverordnungen oder Embargos; (e) Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskämpfe oder Handelskonflikte (ganz gleich ob diese Mitarbeiter von MasterMover oder einer vorsätzlichen Dritten einbeziehen); (f) Probleme bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Treibstoffen, Teilen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Maschinen; (g) Strom- oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; Maschinenausfälle. 10.10 Der Auftraggeber gewährleistet MasterMover gegenüber, dass er gilt ebenfalls nicht, sofern deren Handelsmarke nicht als seine eigene verwenden wird und dass er sich nicht als ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet zugelassener Lieferant von MasterMover ausgeben wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 17.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der geschuldeten Sachen müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort oder nach Übernahme des (reparierten) Gegenstandes schriftlich bei der Vollzugsan- stalt eingehen, andernfalls ist die Vollzugsanstalt nicht zur Erfüllung von Rechten we- gen Mängeln verpflichtet. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern§ 377 HGB bleibt unberührt. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so 7.2 Bei mangelhafter Leistung kann der Käufer die Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Die Voll- zugsanstalt kann nach ihrer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine neue Sache her- stellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung nach sei- ner Xxxx eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurücktretenzurückzu- treten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlge- schlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder aus den sonstigen Umständen etwas Anderes ergibt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der er- forderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn die Vollzugsanstalt den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, die mindestens _ Wochen betragen muss, beseitigt hat, es sei denn, die Vollzugsanstalt hat die Nacherfüllung zu Recht verweigert. 3. 7.3 Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB Vollzugsanstalt ist nur zum Ersatz von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für SchädenXxxxxxx verpflichtet, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruhen. Dies gilt nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung beso n- ders übernommene Vertragspflichten und für Schäden aus der Verletzung des LebensLe- bens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines der Vollzugsanstalt, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verwenders der Vollzugsanstalt beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung . Die Vollzugsanstalt haftet nicht für sonstige Schäden vereinbart istSchäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhendem Auf- traggeber an seinem Eigentum (vgl. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung Nr. 4.1) infolge Einwirkungen aufgrund höherer Gewalt entstehen; entsprechende Risiken werden vom Freistaat Bayern auch nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; versichert. 7.4 Der Auftraggeber hat der Vollzugsanstalt alle im übrigen ist Zusammenhang mit diesem Ver- tragsverhältnis entstehenden Schäden zu ersetzen, soweit sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenvom Auftraggeber zu vertreten sind. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Auftraggeber stellt die Vollzugsanstalt insoweit von jeder Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindfrei.

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Samples: Werkvertrag/Kaufvertrag

Gewährleistung und Haftung. 19.1 Gelieferte Leistungen (Ware) untersucht der Auftraggeber unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige Mängel. Liegt Zeigt sich ein von uns Mangel, hat der Auftraggeber XXXXXXXXX KG unverzüglich Anzeige zu vertretender Mangel vormachen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istso gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen nicht unerheblichen solchen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Wird dem Auftraggeber die Xxxx durch einen von XXXXXXXXX KG beauftragten Xxxxxxxxxxxxx überbracht und ist an der Verpackung der Ware oder an ihr selbst eine Beschädigung welcher Art immer äußerlich sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber die Beschädigung bei sonstigem Ausschluss der CHRISTELY KG treffenden Haftung dem Zustelldienst gegenüber anzuzeigen. 9.2 Preisminderung oder Wandlung kann der Auftraggeber nur fordern, wenn die Verbesserung und der Austausch nicht möglich sind, für CHRISTELY KG mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären oder wenn CHRISTELY KG dem Verlangen des Auftraggebers nicht oder nicht in angemessener, zumindest zweiwöchiger Frist nachkommt (Vorrang der Verbesserung und des Austauschs). 9.3 Wird XXXXXXXXX KG für den Auftraggeber wegen von ihm gerügter, angeblich vorliegender Mängel tätig und stellt sich heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt, hat der Auftraggeber XXXXXXXXX KG den entstandenen Aufwand zu ersetzen. 9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Ablieferung der Ware. 9.5 CHRISTELY KG haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CHRISTELY KG nur für Personenschäden. Die Haftung ist mit der Höhe des im Zuge der Auftragserteilung vereinbarten Gesamthonorars begrenzt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetreine Vermögensschäden, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindentgangenen Gewinn, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprücheunterbliebene Einsparungen, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtFolgeschäden, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.Ansprüchen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Für die Mangelfreiheit unserer Waren und Wartungsleistungen leis- ten wir Gewähr für den Zeitraum von uns zu vertretender Mangel voreinem Jahr ab Gefahrübergang. Die gelieferte Xxxx gilt als genehmigt, sind wir wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 10 Werktagen, sonstige Mängel nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtihrer Entdeckung gerügt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt§ 377 HGB bleiben im übrigen unberührt. Für den Fall gebrauchte Sa- chen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle von Ziffer VII. 1. sind Ansprüche wegen Mängeln der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- überlassenen Geräte ausge- schlossen. § 536 d BGB und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdenachfolgende Ziffer 3. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernbleiben unberührt. 2. Erfolgt Im Falle von Beanstandungen hat uns der Kunde Gelegenheit zu geben, uns vom Vorliegen des Mangels zu überzeugen, insbesondere uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Ver- fügung zu stellen. Bei berechtigter fristgerechter Xxxxxxxxxxxx hat der Kunde zunächst unter angemessener Wahrung seiner Interessen nur Anspruch auf Nacherfüllung. Die Xxxx der Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlNachlieferung) behalten wir uns vor. Sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Käufer die Herabsetzung Kunde anstelle dessen Rückgängigmachung des Vertrages oder Min- derung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenverlangen. Soweit wir nach Maßgabe der ge- setzlichen Bestimmungen gleichgültig aus welchem Rechtsgrund we- gen eines Mangels zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist unsere Schadensersatzpflicht nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 3. be- schränkt. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- Wegen weitergehender Ansprüche und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Rechte haften wir für SchädenSchä- den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGe- sundheit beruhen, die auf im Falle einer vorsätzlichen oder lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens unsere Erfüllungsgehilfen jedoch nur, soweit es sich um die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemä- ße Durchführung des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindVertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) handelt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 18.1 Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernern der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. 8.2 Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. 8.3 Soweit sich nachstehend (Abs. 65) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. 8.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. 8.5 Der in Abs. 4 3 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 3 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. . 8.6 Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind. 8.7 Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 8.8 Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung und Haftung. 1Jegliche Schadenersatzansprüche des Käufers sind der Höhe nach auf den Rechnungswert des Vertragsgegenstandes beschränkt. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu Der Käufer ist verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeätzende Formteile vollständig demontiert anzuliefern. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfülltunvollständig demontierte Werk- stücke zur Ätzung anliefern, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere entfällt jegliche Haftung unsererseits für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus bei der Mangelhaftigkeit Demontage vor der Kaufsache resultieren. 5Ätzung bzw. Wiedermontage nach der Ätzung entstehen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6Ätzung von Formen kann zu Maß- und Gewichtsveränderungen an den Formprodukten im Vergleich zum ungeätzten Zustand führen. Der in AbsEine Haftung für diese Veränderung wird ausdrücklich ausgeschlossen. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Ebenso schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istaus, die auf einer vorsätzlichen durch Änderungen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Instandsetzungsarbeiten des Verwenders Käufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und Dritten ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens unsererseits verursacht werden. Ersatzansprüche des Käufers in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Als Beanstandungen können nur Material- und Fabrikationsfehler geltend gemacht werden, die nachweisbar schon bei Gefahrübergang vorhanden waren und die die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch ausschließen oder erheblich mindern. Für Materialfehler an Gegenständen, die vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt insbesondere, wenn das zur Verfügung gestellte Material nicht narbungssicher ist oder sonstige für unsere Bearbeitung ungeeignete Oberflächen aufweist. Der Fall, dass ein uns zur Bearbeitung eingesandter Gegenstand nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten bearbeitet werden kann, berechtigt uns, unter Ausschluss jeglicher eigener Haftung vom Vertrag zurückzutreten. Stellt sich die vorgenannte Schwierig- keit erst nach Aufwand von Arbeitszeit und Kosten heraus, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Käufer zu tragen. Für Produkte, die wir nach Käuferunterlagen liefern oder herstellen, übernimmt ausschließlich der Käufer die Gewähr dafür, dass keinerlei Schutzrechte Dritter zurückzuführen sindverletzt werden. Sollten uns aus dem Titel Verletzung von Schutzrechten Nachteile irgendwelcher Art erwachsen, sind wir berechtigt, vom Käufer entsprechenden Ersatz zu fordern. Es gilt das deutsche PHG. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung und Haftung. 15.1 Treten Mängel auf, die die Gebrauchstauglichkeit des Instruments wesentlich herabsetzen, ist der Vermieter nach seiner Xxxx zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist ab Zugang der Mangelanzeige berechtigt. Liegt ein Schlägt die Mangelbeseitigung oder die veranlasste Ersatzlieferung fehl, so ist der Mieter berechtigt, eine angemessene Minderung des Mietzinses zu verlangen und/oder bei Vorliegen der dortigen, weiteren Voraussetzungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Ansprüche auf Schadensersatz und / oder außerordentliche Kündigung geltend zu machen. Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der zur Minderung berechtigende Mangel auf unserer Ursache beruht, die außerhalb der Vermietersphäre liegt. 5.2 Schadensersatzansprüche stehen dem Mieter nur zu, wenn - der Mietsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder - uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung des Mietvertrages im Hinblick auf die Entstehung, die Nichtbeseitigung oder Ver- meidung des Mietmangels zur Last fällt oder - wir im Hinblick auf den Mietmangel schuldhaft eine Kardinalpflicht oder wesentliche Vertrags- pflicht verletzt haben, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist oder - wir für die Gesundheits- oder Körperverletzung des Mieters oder eines in den Schutzbereich des Vertrages einbezogenen Dritten im Zusammenhang mit einem Mietmangel verantwortlich gemacht werden oder - der entstandene Schaden durch eine von uns abgeschlossene oder üblicherweise abzu- schließende Haftpflichtversicherung gedeckt ist, soweit der Schaden auf einen Mietmangel zu- rückzuführen ist und nicht eine vom Besteller abgeschlossene Versicherung den Schaden deckt oder - der Anspruch auf von uns zu vertretender Unmöglichkeit oder von uns zu vertretendem Verzug beruht; sofern keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadenser- satzhaftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt oder - der Mangel vorbereits bei Abschluss des Vertrages vorhanden ist und uns bzw. unseren Erfül- lungsgehilfen hieran ein Verschulden trifft. Die Garantiehaftung des § 538 I 1. Alternative BGB wird ausgeschlossen. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 5.3 Unterlässt der Mieter die ihm gem. § 545 I, sind wir nach unserer Xxxx II BGB obliegende Mängelanzeige, entfällt sein Anspruch auf Minderung (§ 537 BGB), seine Befugnis zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istfristlosen Kündigung (§ 542 I 3 BGB) sowie sein Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 538 I BGB) zu verlangen, soweit die Schäden des Mieters gerade darauf beruhen, dass es sich um einen dem Vermieter eine rechtzeitige Abhilfe gem. 545 I 2 BGB nicht unerheblichen Mangel handeltmöglich war. Das Minderungsrecht lebt wieder auf, wenn der Mieter die Anzeige nachholt, wir jedoch untätig bleiben. 5.4 Die Verjährungsfristen des § 558 BGB gelten auch für Ansprüche des Vermieters auf Ersatz von engeren und entfernteren Mangelfolgeschäden. Für den Fall deliktische Ansprüche gilt die gesetzliche, von der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernRechtsprechung präzisierte Regelung. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen (Avb)

Gewährleistung und Haftung. 111.1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Bei dem Verkauf von Formteilen (Kunststoffspritzgießteilen) gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, die Abnahmebedingungen für Formteilfertigung gem. DIN 16742:2013:10. Die von uns gefertigte Ware wird nur stichprobenartig geprüft ist. Eine 100%-ige Kontrolle der Ware bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 11.2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. 11.3. Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 211.4. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Besteller die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag Vertag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 411.5. Soweit sich nachstehend (Abs. 67) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des KäufersBestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 511.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 611.7. Der in Abs. 4 5 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; , er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; , im übrigen Übrigen ist sie gem. Abs. 4 5 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss Haftungs- ausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden Sach- schaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 11.8. 7Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenDies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf eine ungeeignete Minderung und die Ausübung des Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Besteller kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder unsachgemäße Verwendungder Minderung hierzu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 11.9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindals der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. Soweit keine ausdrücklichen schriftlichen abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind alle Ansprüche des Bestellers gegen HEG auf Ersatz von Schäden oder Mängel jeglicher Art, inklusive mittelbare Schäden, Ansprüche für weitergehende vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatz, ausgeschlossen. Dieser Hauptausschluss gilt auch dann, wenn HEG Erfüllungsgehilfen oder Verpflichtungsgehilfen einsetzt. Wir übernehmen somit bei der Lieferung von neuen Maschinen, Geräten, Aggregaten und sonstigen vergleichbaren Gegenständen in folgendem Umfange, und unter Ausschluss weiterer Ansprüche (siehe hierzu auch Abschnitt 1. Liegt ein ), nur die Gewährleistung: Für die Dauer von 12 Monaten (bei Mehrschichtbetrieb des Liefergegenstandes für 6 Monate) auf elektronische und mechanische Komponenten ab Versandbereitmeldung oder ab Absendung gewährleisten wir die Funktionsfähigkeit der Maschine oder der Ware in dem von uns zu vertretender Mangel vorschriftlich bestätigten Umfang. Falls HEG ausnahmsweise einer längeren Garantie zustimmt, sind dann gilt die verlängerte Garantie nur auf mechanische Komponenten und nicht auf elektronische Komponenten. Allgemein nehmen wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung die Instandsetzung, Nacherfüllung oder zur Ersatzlieferung berechtigtden Ersatz eines mangelhaften Teiles nur vor, wenn innerhalb der vorgenannten Frist nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, mangelhafter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung der Liefergegenstand entweder insgesamt unbrauchbar wird oder seine Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Eine Gewährleistung für unerhebliche Abweichungen von der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetvereinbarten Beschaffenheit, die Transport-die Brauchbarkeit der Liefergegenstände nicht beeinflussen, Arbeits- ist ausgeschlossen. Der Besteller hat uns zur Überprüfung der Gewährleistungsverpflichtung und Materialkosten zur Durchführung der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Gewährleistungsarbeiten die in Abstimmung mit uns erforderliche Zeit und Gelegenheit zu tragengeben und auf eigene Kosten Hilfskräfte, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinGeräte und Betriebseinrichtungen zu stellen und Nebenarbeiten auszuführen; geschieht dies trotz unseres Hinweises nicht, sind wir berechtigt sie zu verweigernvon der Mängelhaftung befreit. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir können solange tragen die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen etwa erforderlichen Gestellung von Monteuren, soweit dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise nötig ist und dem Besteller nicht zugemutet werden kann; die übrigen Kosten trägt der Besteller. Mehrkosten für Arbeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten und Mehrkosten für Luftfracht- oder Expresssendungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Erfüllung der Gewährleistungspflicht erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort verbracht wird als die ursprüngliche Lieferung des Liefergegenstandes. Für die von uns nicht hergestellten Maschinen und Maschinenteile übernehmen wir die Gewähr nur in dem Umfange, in dem deren Lieferanten uns gegenüber die Gewähr übernommen haben; unsere Ansprüche gegen die Lieferanten treten wir auf Verlangen an den Besteller ab. Für Lieferteile übernimmt HEG die Haftung nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtfür Geschehnisse, die Nacherfüllung verweigern. 2nicht im Herrschaftsbereich von HEG liegen, d.h. Erfolgt insbesondere für solche Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen oder normalem Verschleiß unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden oder Verluste infolge Überlastung, fehlerhafter, fehlender, mangelnder oder nachlässiger Behandlung und Wartung (zum Beispiel wenn normale Wartungsarbeit nicht regelmäßig vom Besteller geleistet wird und Wartungshinweise für die Nutzung der Maschine nicht respektiert werden), ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung, fehlerhafter Montage beziehungsweise Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übermäßiger Beanspruchung durch den Besteller, infolge ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrundes, sowie schließlich nicht für Schäden als Folge von Einflüssen anormaler Temperaturen, oder als Folge von chemischen, elektrotechnischen oder elektrischen Einwirkungen oder als Folge von Natureinflüssen. Falls wir ausnahmsweise einen bestimmten Erfolg einer neuen Maschine schriftlich zugesichert haben und diese Leistung mit der Maschine nicht unmittelbar nach Installation erreicht wird (siehe unter anderem Abschnitt 7), hat HEG ein Recht auf Gelegenheit zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann ist der Käufer Besteller auf die Herabsetzung Minderung des Kaufpreises verwiesen. Ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag einzig aufgrund der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3nicht erreichten Leistung der Maschine ist ausgeschlossen und nur mit Zustimmung von HEG möglich. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Weitergehende Ansprüche des KäufersBestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichtenauf Schadenersatz, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBzum Beispiel für entstandene Kosten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schädensonstige Vermögensschäden, Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindsind oder entgangene Gewinne wegen Produktionsausfällen, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 generell ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht Bestätigte Werte, Leistungsangaben oder Abweichungsgrenzen müssen auch weiterhin nur unmittelbar nach der Installation erreicht werden können, da sich die Maschine nur dann in den Fälleneinem optimalen oder idealen Werks- und Wartungszustand befindet. HEG ist von seiner Verantwortung befreit, in denen bestätigte Werte, Leistungsangaben oder Abweichungsgrenzen unmittelbar nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie Installation zu erreichen, sobald (i) der Besteller beginnt die Maschine zu verwenden und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.mit ihr zu produzieren,

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1a. Gewährleistung: RENOPLAN leistet Gewähr für die fehlerfreie Beschaffenheit des Lieferungsgegenstandes gemäß VOB Teil B. Der Besteller ist zur unverzüglichen Prüfung der übergebenen Leistung verpflichtet, § 377 HGB. Liegt ein Innerhalb einer Woche nach Wareneingang hat der Besteller sämtliche erkannte Mängel oder Falschlieferungen schriftlich mitzuteilen. Werden Mängel nicht in der genannten Frist mitgeteilt, gilt die Leistung als vertragsgemäß geliefert und abgenommen. Für eine von uns RENOPLAN mangelhafte Leistung, ist RENOPLAN berechtigt, die Form der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung zu vertretender bestimmen. Sollte sich bei der Überprüfung des Mangels herausstellen, dass der Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür kein Gewährleistungsfall ist, dass hat der Besteller die vollen entstandenen Kosten zu erstatten. Für zur Lieferung gehörende Elektroteile sowie für bewegliche Bauteile, gilt die hierfür übliche Herstellergarantie von 24 Monaten. b. Haftung: RENOPLAN schließt die Haftung auf Schadensersatz bei nur leichter Fahrlässigkeit aus, sofern RENOPLAN nicht wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung einer übernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. Eine verschuldensunabhängige Haftung für die Beschaffung des Liefergegenstands, wenn es sich um einen nicht unerheblichen Mangel eine Gattungsschuld handelt, wird ausgeschlossen. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenEine Haftung wird nur bei Verschulden übernommen. Die Schadensersatzhaftung von RENOPLAN ist, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfülltBesteller Unternehmer ist, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine Höhe nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen , sofern RENOPLAN nicht wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, vorsätzlichem Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung einer übernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist sie gemmit den vorherstehenden Regelungen nicht verbunden Die vorherstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt Sie gelten ferner nicht in den Fällenfür die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie Arbeitnehmer sowie sonstigen Erfüllungs- und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindVerrichtungsgehilfen von RENOPLAN.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. (1) Mängel sind unverzüglich und – auch bei mündlicher oder telefonischer Vorabmeldung – schriftlich mitzuteilen und zu bezeichnen. (2) Die Gewährleistungspflicht erlischt spätestens 12 Monate nach Abnahme. (3) Ist der Auftragnehmer zur Sachmängelhaftung verpflichtet, so steht dem Auftraggeber zunächst nur das Recht zu, Nachbesserung zu verlangen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind Sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung / Ersatzlieferung nicht bereit oder zur nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die Nachbesserung / Ersatzlieferung über uns gesetzte angemessene Fristen hinaus oder verweigern wir die Durchführung der Nachbesserung / Ersatzlieferung oder schlägt diese aus sonstigen Gründen fehl, dann ist der Auftraggeber berechtigt, nach Maßgabe des § 634 Ziffer 3 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung zu verlangen. (4) Über die erforderlichen Nachbesserungsarbeiten entscheidet der Auftragnehmer. Voraussetzung dafür istDiesem steht für die Nachbesserungsarbeiten eine angemessene Frist zu. (5) Die Haftung für Schäden erlischt, wenn diese im unmittelbaren Zusammenhang damit stehen, dass es sich um der Auftraggeber einen nicht unerheblichen mit einem Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung behafteten Gegenstand nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt hat. Die Mängelrechte Sachmängelhaftung des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit Auftragnehmers erstreckt sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für nicht auf solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden darauf zurückzuführen sind, sowie für Anspruch dass vom Mangel betroffene Teile vom Auftraggeber oder von Dritten geändert oder bearbeitet worden sind. Gleiches gilt dann, wenn der Mangel darauf beruht, dass auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheWunsch des Auftraggebers der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt oder gebrauchte Teile eingebaut werden. Artikel, welche der AG zur Erfüllung vertraglicher Pflichten des AN bereitgestellt hat (Beistellartikel) werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung montiert und verbaut, es sei denn, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenoder Ungeeignetheit ist für den AN offensichtlich. 5(6) Der AN haftet ausschließlich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Fehlverhalten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Ausführung vertraglicher Leistungen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Haftung AN nur für Schäden - aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder und der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhensowie - bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, in diesen Fällen ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern des AN jedoch auf den vertragstypischenErsatz des vorhersehbaren, vorhersehbaren Schaden typischerweise eintretenden Schadens begrenzt; . (7) Die sich aus dieser Ziffer ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der AN einen Mangel verschweigt oder die Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung übernommen hat, im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.dem ProdHaftG.

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Samples: Reparatur Und Montagebedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu Der Käufer ist verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten Ware unverzüglich nach deren Einlangen am Bestimmungsort in sorgfältiger Weise zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeüberprüfen. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange Allfällige Mängel muß der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3von 10 Tagen nach Wareneingang mittels eingeschriebenen Briefs rügen. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Wird uns vom Käufer die genaue Zusammensetzung der vorgesehenen zu fördernden Materialien nicht spätestens bei Auftragserteilung schriftlich bekannt gegeben, übernehmen wir auftretende Schäden keine Haftung und es entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal zwölf Monate nach Lieferung. Wir leisten keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchführung notwendiger bzw. empfohlener Betriebs- und/oder Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Ebenso wird keine Gewähr geleistet, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen. Unsere Dokumentation beruht auf unseren bisherigen Erfahrungen und soll nach bestem Wissen beraten. Technische Änderungen, die der Produktweiterentwicklung dienen, werden ohne vorheriger Ankündigung durchgeführt. Die Angaben in dieser Dokumentation basieren auf unseren derzeit technischen Kenntnissen und Erfahrungen, sie befreien den Abnehmer, wegen der Fülle möglicher Einflüsse, nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Während eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Lieferung des Liefergegenstandes hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Die von uns ersetzten Teile gehen dabei in unser Eigentum über. Erst wenn die Nachbesserung durch das Unternehmen Steiner GmbH & Co KG fehlgeschlagen ist, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht für die Dauer von zwölf Monaten nach Ablieferung der Ware. Schadenersatzansprüche aller Art gegen uns sind ausgeschlossen, sofern uns nicht ein grobes Verschulden nachgewiesen wird. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Schadenersatzpflichtig sind wir in jedem Fall nur bis zur Höhe des Betrages, der für die gelieferte Ware in Rechnung gestellt wird. Für Dritt- sowie Folgeschäden haften wir nicht. Wir sind berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unverhältnismäßig hoch sind Kosten insbesondere dann, wenn die Gesamtaufwendungen zur Nacherfüllung höher liegen als 30 % des Marktwertes der verkauften Ware. Die weiteren Rechte des Bestellers bleiben unberührt. Des Weiteren können wir die Nacherfüllung verweigern, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht. Wir haben die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Besteller ein Recht auf Rücktritt nicht zu, auch ist er zur Annahme der Lieferung verpflichtet. Wir haften nicht nach §§478, 479 BGB, wenn unser Kunde ins Ausland geliefert hat und dabei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen ist. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- Haupt-und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II §439II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies . Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst . Erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er . Er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, - die auf eine ungeeignete vom Besteller vorgegebenen oder unsachgemäße Verwendungbestimmten Konstruktionen oder auf vom Besteller vorgegebenen bestimmten oder beigestellten Materialien, fehlerhafte Montage durch den Käufer einschließlich Probematerialien oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte auf sonstigen Bereitstellungen des Bestellers beruhen. - die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässige nachlässiger Behandlung, Bedienung durch ungeschultes Personal, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds oder die aufgrund besonderer äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. - die durch unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers Bestellers oder Dritter zurückzuführen Dritten entstehen - die darauf beruhen, dass der Besteller den Anweisungen von uns, wie der Vertragsgegenstand zu benutzen ist (Gebrauchs-Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise), sowie welche Vorsorgemaßnahmen regelmäßig und im Einzelfall zu treffen sind., nicht Folge leistet - die durch vom Besteller beigestellte Waren (auch Software) verursacht werden. - die durch falsche Montage (nicht durch uns) verursacht werden. Wir haften auch nicht für Verschleißteile des Vertragsgegenstandes. Verschleiß ist der fortschreitende Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers, hervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt und Relativbewegungen eine festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers oder durch chemische und thermische Beanspruchung

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. 1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. 2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. 3. Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 24. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Besteller die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag Vertag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 45. Soweit sich nachstehend (Abs. 67) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des KäufersBestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 56. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 67. Der in Abs. 4 5 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; , er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; , im übrigen Übrigen ist sie gem. Abs. 4 5 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 8. 7Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenDies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf eine ungeeignete Minderung und die Ausübung des Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Besteller kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder unsachgemäße Verwendungder Minderung hierzu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindals der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1Wir gewährleisten, dass der Kooperationspartner den Kooperationsgutschein einlöst, d.h. Liegt ein der Kooperationspartner den Vertrag zu den im Kooperationsgutschein verbrieften Bedingungen abschließt, wenn Sie den Kooperationsgutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer vor Vertragsschluss beim Kooperationspartner vorlegen. Wir haften nicht für die Erbringung der von uns zu vertretender Mangel vorvermittelten Leistungen durch die Kooperationspartner oder Veranstalter, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Kooperationspartners oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetVeranstalters, die Transport-ordnungsgemäße Vermittlung des Angebotes und für die ordnungsgemäße Weiterleitung von Informationen, Arbeits- Anzeigen und Materialkosten zu tragenWillenserklärungen. Die konkreten Angebotsleistungen und Voraussetzungen der Inanspruchnahme sind abhängig von dem Kooperationspartner oder dem Veranstalter, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigernfür das von Ihnen ausgewählte Angebot verantwortlich ist. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht übernehmen daher keine Gewähr für Ihre beim Kooperationspartner erworbenen Produkte, für erworbene Tickets für Veranstaltungen von Veranstaltern oder jeweils in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die in einem Umfang erfülltKooperationsgutschein oder einem Ticket verbriefte Leistung erbringt der jeweilige Kooperationspartner oder Veranstalter gegenüber Ihnen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, weshalb wir gegenüber Ihnen für Pflichtverletzungen des Kooperationspartners oder des Veranstalters bei der dem mangelfreien Teil Leistungserbringung nicht haften. Wir übernehmen keine Gewähr für die Beschaffenheit oder Fehlerfreiheit der Leistung entsprichtonline dargestellten Daten des Kooperationspartners oder des Veranstalters sowie dessen Angebots. Löst der Kooperationspartner den Kooperationsgutschein nicht ein, ohne dass Sie dies zu vertreten haben, beschränken sich Ihre hieraus etwa ergebende Ansprüche gegen uns auf die Nacherfüllung verweigern. 2Erstattung des Kaufpreises. Erfolgt die Nachbesserung Ihre gesetzlichen Ansprüche bei einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns bleiben unberührt. Bei nicht stattfindenden, terminlich oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist örtlich verlegten oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sonstig geänderten Veranstaltungen sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere auf etwaige Erstattung des gezahlten Ticketpreises oder sonstig gezahlter Gebühren (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- z.B. Versand- und NebenpflichtenZahlungskosten), Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhennur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen. Sofern wir schuldhaft die Absage, Verlegung oder sonstige Änderung der Veranstaltung nicht auf eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenschuldhafte Pflichtverletzung von Zalando zurückzuführen ist, ist die Haftung nicht von Zalando hierfür ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, Kauf von Waren durch Verbraucher gelten die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass gesetzlichen Vorschriften zur Haftung wegen Mängeln. Für den Kauf von Waren durch Unternehmer gelten die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernRegelungen unter Ziffer 2 bis 11. 2. Erfolgt Wir stehen dafür ein, dass die Nachbesserung von uns gelieferte Xxxx bei Lieferung frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit aufweist. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten nur die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – Produktbeschreibung des Herstellers und die Bestimmungen unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist II. dieser Geschäftsbedingungen. Sonstige Beschaffenheitsvereinbarungen mit uns sind nur in schriftlicher Form wirksam. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen und Werbung des Herstellers oder schlägt seiner Gehilfen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Ware ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlWare keine Rechte gegen den Unternehmer geltend machen können. Wir weisen darauf hin, so kann dass nach Art der Käufer die Herabsetzung Ware (Hardware und Software) möglicherweise Softwarelizenzrechte, Urheberrechte, Patentrechte und andere gewerblichen Schutzrechte Dritter an der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenWare bestehen. Etwaige Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Die Mängelrechte Gewährleistungsfrist für mechanische Teile der Produkte beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Käufers setzen vorausGefahrübergangs, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istsofern es sich nicht um allgemein übliche Verschleißteile handelt. 4. Soweit sich nachstehend (AbsWir haften in keinem Fall für aus Programm- oder Programminstallationsfehlern entstandene Schäden. 6) nichts anderes ergibtDaneben wird von uns keine Gewährleistung für die Lauffähigkeit der Programme übernommen. Programme werden grundsätzlich nur in Form von Nutzungslizenzen weitergegeben oder erstellt. Es wird darauf hingewiesen, sind weitere Ansprüche des Käufersdass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung das einwandfreie Funktionieren von vertraglichen Haupt- Datenverarbeitungsgeräten und NebenpflichtenGerätekombinationen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu gewährleisten und Fehler in Datenverarbeitungssystemen, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen -komponenten und -programmen auszuschließen. Wir gewährleisten jedoch, dass ihre Leistungen durch qualifiziertes Personal und nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus dem jeweiligen Stand der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenTechnik durchgeführt werden. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder einer geringeren MengeVerbrauchsmaterial verwen- det, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 6. Der in AbsKunde hat uns Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtDie Mängelbeseitigung erfolgt durch Nacherfüllung. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, sofern dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird; b) der Kunde das schadhafte Teil bereit hält und von uns ein Ausschluss oder Servicetechniker zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Wird der Kaufgegenstand nach der Lieferung durch uns ins Ausland verbracht, erfolgt eine Begrenzung Nachlieferung bzw. Nachbesserung durch uns nur, wenn der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, Kunde die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, dadurch entstehenden Mehrkosten trägt. 7. Wir können grundsätzlich nicht die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenvom Hersteller ausgezeichnete erweiterte Garantie gewähren. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den In Fällen, in denen der Hersteller für die Durchführung von Garantiereparaturen in der erweiterten Garantiezeit eine Bearbeitungspauschale verlangt, geben wir diese zum Selbstkostenpreis an den Kunden weiter. 8. Übergibt uns der Kunde Datenträger oder ermöglicht er uns den Zugriff auf seine Datenträger, so haften wir nicht für Verluste von Daten durch Installation, Reparatur- oder Diagnoseversuche sowie die Folgeschäden aus diesen Verlusten. Uns zur Kenntnis gegebene vertrauliche Informationen wie Zugangskennungen, Passworte, Einwahlnummern usw. werden wir mit Vorsicht verwahren, schließen aber jede Haftung für Schäden durch den Verlust oder die Einsichtnahme Dritter in solche Informationen, insbesondere durch Diebstahl oder Datenspionage, aus. 9. Die Rechte des Kunden wegen offenkundiger und äußerlich erkennbarer Mängel erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich bei uns angezeigt werden. 10. Die Rechte des Kunden aufgrund eines Mangels verjähren nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- Ablauf eines Jahres ab dem Gefahrübergang. 11. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdLeistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden bis zu einem Betrag von € 50.000,-. Er Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht und bei fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten nur im Rahmen der Haftungsbeschränkungen in Satz 1 und 2. 12. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder Rechte des Kunden wegen Mangelhaftigkeit der Ware. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Übernahme einer Garantie uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Verlust des Lebens. Eine Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindVermögensschäden besteht nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenÜbergabe, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Lizenznehmer der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Lizenznehmer teilt dem Erfüllungsort verbracht wurdeLizenzgeber mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist und die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Lizenznehmer mit sich brächte. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, Der Lizenzgeber kann zudem die Nacherfüllung insgesamt verweigern. 2, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist. Erfolgt die Nachbesserung Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen dem Lizenzgeber zwei Versuche innerhalb der vom Lizenznehmer gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Lizenznehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Ersatzlieferung Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Lizenznehmer nicht innerhalb einer – zuzumuten ist. Wurde die Nacherfüllung unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert, steht dem Lizenznehmer das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Anwender die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder schlägt der geltend gemachte Mangel die Nachbesserung Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Anwender, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Gewährleistung dafür, dass die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet, ist ausgeschlossen. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Ersatzlieferung fehlOnline-Hilfe hinaus, so kann der Käufer oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Der Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in Absenglischsprachiger Version lieferbar ist. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtÜber diese Gewährleistung hinaus haftet die Firma für den Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung der Software nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechendVerzugs / der Unmöglichkeit vorliegt. 7. Es Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird keine Gewähr für diese Haftung auf solche Schäden übernommenbegrenzt, die auf eine ungeeignete vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Fall einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder unsachgemäße VerwendungHaftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, fehlerhafte Montage insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Letztere liegt insbesondere dann vor, wenn der Anwender es versäumt hat, durch den Käufer angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder Dritteeinen gesamten Datenbestand gefährden können, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindVorkehrungen zu treffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein a. Bei Mängeln der von uns zu vertretender Mangel vorerbrachten Serviceleistungen, sind wir berechtigt, die von uns im Sinne des gewünschten Erfolges mangelhaft ausgeführten Leistungen nach unserer eigener Xxxx zur Nachbesserung nachzubessern oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung das Werk neu herzustellen. b. Bi Unverhältnismäßigkeit sind wir dazu verpflichtetberechtigt, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten mögliche Nacherfüllung zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2c. Die Feststellung solcher Mängel muss uns der Auftraggeber bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen zehn Tagen nach Vollendung bzw. Erfolgt Abnahme der Serviceleistung, bei den übrigen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitteilen. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Auftraggeber die Nachbesserung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert der Auftraggeber dies, so werden wir von der Verpflichtung der Mängelbeseitigung frei. x. Xxxx wir zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist nicht bereit oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist in der Lage oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung Mängelbeseitigung fehl, so kann ist der Käufer die Auftraggeber lediglich zur Herabsetzung des Preises der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenServiceleistung berechtigt. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorause. Wir sind berechtigt, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm die Nachbesserung zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istverweigern, solange sich der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Pflichten in Verzug befindet. 4. f. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtwir oder unsere Mitarbeiter einen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sind weitere weitergehende Ansprüche des Käufers, Auftraggebers - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere . Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie ; insbesondere haften wir nicht für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheGewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. g. Für Schäden durch Fehlverhalten von Hilfskräften, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenAuftraggeber den Weisungen unserer Mitarbeiter unterstellt, haften wir nicht. 5. h. Die vorstehenden Bestimmungen Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder einer geringeren Mengegrobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter zurückzuführen ist. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. i. Sofern wir schuldhaft fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht Kardinalpflicht oder eine „Kardinalpflicht“ vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes . j. Die Verjährungsfrist für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch Mängelansprüche wegen von uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddurchgeführter Servicearbeiten beträgt 12 Monate.

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Samples: Service Agreement

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate ab Abnahme oder wirtschaftlicher Inbetriebnahme. Die Gewährleistungsfrist für nachgebesserte oder ersatzgelieferte Waren beträgt 9 Monate ab Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtbzw. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltLieferung. Für den Fall die Geltendmachung der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, Gewährleistungsansprüche verzichtet der Lieferant für die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass Dauer von 12 Monaten ab Ablauf der Gewährleistungsfrist auf die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine Einrede der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernVerjährung. 2. Erfolgt Der Lieferant garantiert, dass die Ware sämtlichen seitens des Bestellers vorgegebenen Spezifikation entspricht. Bei mangelhafter Lieferung kann der Besteller nach seiner Xxxx kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verlangen. Die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat sämtliche Kosten zu tragen, die der Besteller im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstands entstehen, darunter auch die hiermit verbunden Kosten des Auspackens, Sortierens, Untersuchens, Wiedereinpackens und des erneuten Versands. Der Lieferant hat sämtliche Rückrufkosten zu tragen, die aus oder die Ersatzlieferung im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit von vertragsgegenständlichen Produkten entstehen. Für den Fall, dass der Lieferant nicht in der Lage sein sollte, den Mangel innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – der seitens des Bestellers gesetzten angemessenen Frist oder schlägt zu beheben, ist der Besteller berechtigt, die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlMangelbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen, so kann wobei der Käufer die Herabsetzung Lieferant in diesem Fall verpflichtet ist, dem Besteller etwaige hierdurch entstandene Kosten zu erstatten.3. Der Lieferant haftet gemäß der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istgesetzlichen Regeln. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtDer Besteller haftet im Falle von Schäden wegen Pflichtverletzungen, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich unabhängig aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Rechtsgrund, nur bei: - Vorsatz, - schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, - grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, - schuldhafter Verletzung von vertraglichen Haupt- und NebenpflichtenLeben, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen Körper, Gesundheit, - arglistig, - Personen- oder Sachschäden soweit nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Produkthaftungsgesetz an privat genutzten Gegenständen zu haften ist. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Besteller auch für Schäden, die grobe Fahrlässigkeit nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, leitender Angestellter sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus leichte Fahrlässigkeit der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5Organe oder leitender Angestellter. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindbeschränkt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir 5.1 Die „Gesellschaft“ gewährleistet nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhengesetzlicher Maßgabe, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort „Erzeugnisse“ frei von Abweichungen und Mängeln sind. Mögliche holz- bzw. werkstoff- oder oberflächenstrukturbedingte Unterschiede (z.B. bei Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur u.ä.) können nicht als dem Erfüllungsort verbracht Abweichung oder Mangel betrachtet werden. 5.2 Der Kunde hat die „Erzeugnisse“ umgehend genauestens zu prüfen, sobald diese geliefert wurden oder er anderweitig in die Lage versetzt wurde. Sollte eine , diese zu prüfen. 5.3 Erkennbare Abweichungen und Mängel können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn (a) der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtKunde trotz Einladung es unterlässt, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung Prüfung vorzunehmen, oder die Ersatzlieferung wenn er nicht innerhalb einer kurzen Frist ihr Ergebnis mitteilt, (b) der Kunde die „Erzeugnisse“ ohne Vorbehalt übernimmt oder (c) nicht innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung die Abweichungen und Mängel der „Gesellschaft“ anzeigt. Buchstabe (c) ist nur dann anwendbar, wenn weder Buchstabe (a) noch (b) im Einzelfall anwendbar sind. 5.4 Stellt der „Vertrag“ einen Werkvertrag dar, sind verborgene Abweichungen und Mängel vom Kunden bei sonstiger Verwirkung – innerhalb von 20 Tagen ab Entdeckung anzu- zeigen. Stellt der „Vertrag“ einen Kaufvertrag dar, sind verborgene Mängel vom Kunden – bei sonstiger Verwirkung – innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung anzuzeigen. 5.5 Im Falle von Abweichungen und Mängeln, die von der „Gesellschaft“ nach Maßgabe des „Vertrages“ zu vertreten sind, erhält die „Gesellschaft“ zunächst die Gelegenheit, sie auf eigene Kosten (durch Reparatur oder Ersatz) zu beseitigen; andernfalls wird das „Entgelt“ entsprechend herabgesetzt, je nachdem was im Einzelfall unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen Interessen beider Parteien vernünftiger ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- 5.6 Wenn und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern der „Gesellschaft“ jedenfalls beschränkt (a) dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und in jedem Falle (b) der Höhe nach auf den vertragstypischenBetrag, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes der vom Kunden für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindbetroffenen „Erzeugnisse“ bezahlt worden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür a) Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen sowie die Bereitstellung von Mustern und sonstige produktbezogene Aussagen nur zur allgemeinen Produktbeschreibung. b) Etwaige Fehlmengen sind direkt bei Anlieferung der Ware gegenüber der Transportperson auf dem Lieferschein zu vermerken. c) Danone ist neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie ihm der Käufer nicht auf Anforderung von Danone hin die beanstandete Ware zugesandt/zur Begutachtung zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder Minderungsrecht steht dem Käufer wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Mängelrechte stehen dem Käufer nicht zu, wenn ohne Zustimmung von Danone Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass es sich um einen der Mangel nicht unerheblichen Mangel handeltdurch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde. d) Danone‘s Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz wird wie folgt beschränkt: • Danone haftet nur für Xxxxxxx, die von der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrühren oder vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden. Für • für schuldhaft verursachte Körperschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer zwingender Haftungstatbestände. Darüber hinaus gilt sie nicht, wenn und soweit Danone eine Garantie übernommen hat. • Lieferverzögerungen können nur einen Anspruch auf Schadenersatz begründen, wenn die Parteien ausdrücklich einen festen Liefertermin vereinbart haben, wobei die Höhe des Schadenersatzes keinesfalls 10 % des Rechnungspreises der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernjeweiligen Produkte übersteigen darf. 2. Erfolgt die Nachbesserung e) Der Käufer verpflichtet sich, im Falle von Rückrufaktionen hinsichtlich der Produkte von Danone in angemessener Form mit Danone zusammenzuarbeiten und Danone in angemessener Form zu unterstützen sowie alle angemessenen, von Danone diesbezüglich herausgegebenen Richtlinien oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Anweisungen zu beachten. f) Eine Mangelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung und/oder Ersatzlieferung fehlunsachgemäße Behandlung/Benutzung/Lagerung der Ware zurückzuführen ist oder auf einer nachträglichen, so kann unsachgemäßen Veränderung der Ware beruht. Danone weist den Käufer insbesondere darauf hin, dass bei PET- Flaschen Gerüche von außen in die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3Flaschen eindringen können, was möglicherweise das organoleptische Ausgangsniveau beeinträchtigt. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausWare ist in Innenräumen an einem trockenen, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm vor Licht, Staub, Wasserschäden, Witterungseinflüssen geschützten Ort frostfrei zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4lagern. Soweit sich nachstehend (AbsSie darf nicht in der Nähe anderer, stark riechender Erzeugnisse wie Waschmittel, Reifen, Kraftstoffe usw. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5aufbewahrt werden. Die vorstehenden Ware hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten auch eine optimale Haltbarkeitsdauer (MHD), bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6deren Überschreiten die Qualität nach und nach abnehmen kann. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Eine Haftung von Danone für Schäden aus aufgrund einer unsachgemäßen Lagerung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten Ware seitens des Käufers ist ausgeschlossen. g) Soweit eine EAN-Kodierung auf den Waren angebracht wird, wird auf ordnungsgemäße Wiedergabe und Lesbarkeit geachtet; eine Haftung hierfür wird vom Verkäufer jedoch nicht übernommen. h) Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen verjähren etwaige Gewährleistungsansprüche des Käufers aus oder Dritter zurückzuführen sindim Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen oder den gemäß diesen Verkaufsbedingungen abgegebenen Angeboten oder Bestellungen oder gemäß diesen Verkaufsbedingungen geschlossenen Verträgen in jedem Fall nach Ablauf eines (1) Jahres ab dem Lieferdatum der Produkte. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Danone. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx Der Auftraggeber stellt der HIDDEN Awareness alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istVerfügung und sichert zu, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernvollständig sind. 2. Erfolgt Die von der HIDDEN Awareness vorgeschlagenen Gestaltungen sind nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft worden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch die Nachbesserung HIDDEN Awareness hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen. Die HIDDEN Awareness übernimmt keine Haftung für die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bilder, Daten o. ä. 3. Die HIDDEN Awareness haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der HIDDEN Awareness wird auf die Ersatzlieferung Höhe des erteilten Auftragswertes beschränkt. 4. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der erbrachten Dienstleistungen sowie der zur Korrektur übersandten Materialien zu prüfen. Die Gefahr geht mit Freigabe der Entwürfe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht innerhalb einer um Fehler handelt, die erst im Fertigungsvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Die gleichen Bedingungen gelten für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. 5. Bei berechtigten Beanstandungen ist die HIDDEN Awareness nach ihrer Xxxx – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten Ausschluss anderer Ansprüche angemessenen Frist oder schlägt die zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlverpflichtet, so kann und zwar bis ausschließlich zur Höhe des Auftragswertes. Dies gilt dann nicht, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Käufer HIDDEN Awareness oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Das Gleiche gilt im Falle einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird die Nachbesserung/Ersatzlieferung verzögert, unterlassen oder misslingt, ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausIst nur ein Teil der Leistung mangelhaft, berechtigt dies den Auftraggeber nicht die gesamte Leistung zu beanstanden, es sei denn, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen die Teilleistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der Weicht das beschaffte oder eingesetzte Material in Absseiner Beschaffenheit von der vertraglichen Vereinbarung ab, haftet die HIDDEN Awareness nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtDie HIDDEN Awareness ist berechtigt, sofern ein Ausschluss eigene Ansprüche gegen Zulieferer an den Auftraggeber abzutreten. Die HIDDEN Awareness haftet jedoch dann, soweit Ansprüche gegen die Zulieferer durch eigenes Verschulden nicht bestehen oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddurchgesetzt werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer An- sprüche - vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt 7.2 - Gewähr wie folgt: Sachmängel 6.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Xxxx des Verkäufers nachzubessern oder man- gelfrei zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetersetzen, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu tragenanzuzeigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Auf Verlangen des Verkäufers sind ersetzte Teile frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 6.2 Zur Vornahme aller dem Verkäufer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlie- ferungen hat der Käufer nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Ge- legenheit zu geben; anderenfalls ist der Verkäufer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Ab- wehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Verkäufer sofort zu verständigen ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Ver- käufer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. 6.3 Der Verkäufer trägt - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – mangels einer abweichenden Vereinbarung die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Verkäufers eintritt. Soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Käufer die Kaufsache nach Ablieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinhat, sind wir berechtigt sie dadurch entstehende Mehrkosten vom Käufer zu verweigerntragen. Wir können solange Der Verkäufer ersetzt bei dem Verkauf einer neu hergestellten Sache außer- dem im Umfang seiner gesetzlichen Verpflichtung die vom Käufer geleisteten Aufwendungen im Rahmen von Rückgriffsansprüchen in der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernLieferkette. 2. Erfolgt 6.4 Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlwegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, so kann steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. 6.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers den Lieferge- genstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder vom Vertrag zurücktreten. 3unzumutbar erschwert wird. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Insbesondere wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebset- zung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige BehandlungBehand- lung, unsachgemäße ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigne- ten Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse zurückzuführen sind und ohne vorherige Genehmigung nicht auf einem Verschulden des Verkäufers beruhen. In jedem Fall hat der Käufer die durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddie Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 6.6 Eine im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. 6.7 Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Abschnitt 7.2 dieser Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verträge Über Warenlieferungen Und/Oder Leistungen

Gewährleistung und Haftung. (1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend oder einzelvertraglich nichts anderes bestimmt ist. (2) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht des Auftraggebers beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle des Auftraggebers unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorMängel werden durch den Auftraggeber unverzüglich, sind wir spätestens binnen einer Woche, nach unserer Xxxx zur Nachbesserung Entdeckung gerügt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware bei der Verwendungsstelle oder zur Ersatzlieferung berechtigtbeim Auftraggeber. Voraussetzung dafür Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Vorgaben in der Qualitätssicherungsvereinbarung, sofern eine solche Bestandteil der vertraglichen Beziehungen ist, bleiben hiervon unberührt. Die Bestimmungen der Qualitätssicherungsvereinbarung gehen im Zweifel denen dieser AEB vor.‌ (3) Durch die Zustimmung des Auftraggebers zu Zeichnungen, Berechnungen und anderen (4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche nach 24 Monaten ab Eingang der gelieferten Ware bei der Verwendungsstelle oder dem Auftraggeber. (5) Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht dem Auftraggeber zu. Dem Auftrag- nehmer steht das Recht zu, die durch den Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung unter Voraussetzung des § 439 Abs. 2 BGB zu verweigern. (6) Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach Xxxx des Auftrag- gebers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer durch den Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist (7 Tage) nicht nach, so kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. (7) Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung vom Auftragnehmer aufgewendeten Kosten einschließlich evtl. Transport-, Aus- und Einbaukosten sowie angefallener Personal- und Fahrtkosten trägt der Auftragnehmer auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Die Schadensersatzhaftung des Auftraggebers bei unberechtigtem Mängel- beseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haftet der Auftraggeber jedoch nur, wenn er erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorlag. (8) Abweichend von § 442 Abs. 1 BGB stehen dem Auftraggeber Mängelansprüche unein- geschränkt auch dann zu, wenn der Auftraggeber der Mangel wegen grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. (9) Bei Rechtsmängeln stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter voll- umfänglich frei. Zum Freistellungsanspruch gehören auch gerichtliche, behördliche und anwaltliche Kosten, gebühren, Strafen und Honorare auf angemessener Vergütungsbasis, die über den jeweiligen gesetzlichen Vergütungsansprüchen liegen kann. (10) Entstehen dem Auftraggeber in Folge der mangelhaften Lieferung Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen. (11) Zeigt sich innerhalb von 18 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltsei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. (12) Für die garantierte Beschaffenheit der Lieferung haftet der Auftragnehmer verschuldens- unabhängig. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu solche Pflichtverletzungen gilt die Verjährungsfrist des § 479 BGB. (13) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für mögliche durch ihn verursachten Schäden eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 200.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensereignis, 2.000.000 Euro für die Transport-Summe aller Schäden eines Jahres abzuschließen und mindestens bis zur Erfüllung seiner Leistungen einschließlich der Gewährleistungs- pflichten unter dem jeweiligen Auftrag aufrechtzuerhalten, Arbeits- dies beinhaltet ebenfalls den Gewährleistungszeitraum. (14) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit bis zur Erfüllung seiner Leistungen aus dem jeweiligen Auftrag das Bestehen des erforderlichen Versicherungs- schutzes in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage eines Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers) nachweisen. (15) Jegliche Änderung des Versicherungsverhältnisses hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und Materialkosten auf Verlangen des Auftraggebers in der in vorstehender Xxxxxx XXXX (13) genannten Form nachzuweisen. (16) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche direkten und indirekten Schäden im Rahmen des jeweiligen Auftrages gemäß der nachfolgenden Ziffer: (17) In keinem Fall haftet der Auftragnehmer je Schadensfall, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem jeweiligen Auftrag, aus Gefährdungs - haftung und aus unerlaubter Handlung, die aus oder im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages gegen ihn oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen geltend gemacht werden, auf mehr als 200.000 Euro pro Schadensereignis und nicht mehr als 2.000.000 Euro pro Jahr. Die Haftungsbegrenzungen in dieser Vorschrift gelten nicht bei Ansprüchen aufgrund von Verletzung von Körper oder Leben oder bei vorsätzlich bzw. grob fahrlässig ver- ursachten Schäden und ebenfalls nicht für solche Schäden, für welche der Auftragnehmer nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. (18) Keine der Parteien haftet bei Ereignissen höherer Gewalt – wie z.B. Krieg, Bürgerunruhen, Naturgewalten oder Feuer, Sabotage, Flugzeugabstürze auf Rechenzentrumsflächen in denen Systeme für den Auftraggeber betrieben werden, Epidemien, Quarantäne, Maßnahmen der Regierung, Streik, Aussperrung o.ä. für Verspätungen oder Nichterfüllung seiner vertrag- lichen Verpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind Zahlungsverpflichtungen, deren Erfüllung für den Auftraggeber nicht in Widerspruch zu den etwaigen für ihn geltenden Sanktions- oder (19) Etwaige bestehende Schadensersatzansprüche nach diesem § VIII verjähren innerhalb von 36 Monaten. Dies gilt nicht bei einer Haftung des Auftragnehmers wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder nach ProdHaftG. (20) Wird der Auftraggeber aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung von Dritten wegen Produkthaftung in Anspruch genommen oder entsteht ihm auf andere Weise ein Schaden (z.B. durch Rückruf), so hat ihn der Auftragnehmer freizustellen bzw. bei einem Rückruf sämtliche im Zusammenhang mit der Rückrufaktion entstehenden Kosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhender Schaden auf einem Fehler beruht, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine für den der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen Auftragnehmer verantwortlich ist. 4(21) Der Auftragnehmer hat nach Art und Umfang geeignete und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung sowie über alle relevanten Daten eine Dokumentation vorzunehmen. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtIm Falle der Inanspruchnahme wegen Produkthaftung ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber zur Vorlage entsprechender Dokumentationen und Unterlagen verpflichtet, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenum den Nachweis eines fehlerfreien Produktes zu ermöglichen. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 15.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Gewähr- leistungsfrist bei Rechts- und Sachmängel zwölf (12) Monate ab Lieferung der Ware. Liegt ein von uns 5.2 Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Empfang zu vertretender Mangel voruntersuchen. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen sowie Falschlieferungen sind wir unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zehn (10) Tagen nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtErhalt durch schriftliche Anzeige an den Lieferer zu rügen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltVerborgene Mängel sind dem Lieferer unverzüglich nach deren Entdecken schriftlich anzuzeigen. 5.3 Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenFall, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinmangelhaft ist, sind wir berechtigt sie nach unserer Xxxx Nachbesserung oder mangelfreien Ersatz zu verweigernleisten. Wir können solange Erst wenn die Mangelbeseitigung wiederholt fehlge- schlagen oder unzumutbar sein sollte, ist der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung be- rechtigt. Der Besteller hat dem Lieferer die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ein Recht zur Selbstvornahme des Bestellers besteht nur in einem Umfang erfülltFällen dringender Eilbedürftigkeit und mit vorheriger schriftlicher Zu- stimmung des Lieferers. Weitere Ansprüche des Bestellers, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtinsbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Xxxxxxx, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt nicht die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung Ware selbst betreffen (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtMangelfolgeschäden), sind weitere Ansprüche ausgeschlossen. 5.4 Hinsichtlich der Ausführung von Standardwerkzeuge gelten die Katalogangaben des KäufersLieferers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- die jedoch einer technischen Weiterentwicklung unterworfen sind. Durch diese Weiter- entwicklung bedingte Änderungen und Nebenpflichtenoder Abweichungen berechtigen nicht zu Reklamationen, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBsoweit sie den Besteller nicht benachteiligen bzw. diesem zumutbar sind. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Bestellers als die Vorgenannten sind ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere für SchädenSchadensersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsabschluss, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierensonstiger Pflicht- verletzungen und unerlaubter Handlung. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtbe- rechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung Nachbesse- rung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig unver- hältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtun- gen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten Liefermög- lichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Nachbes- serung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine seiner nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- Untersu- chungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen nachgekom- men ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 65) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossenausgeschlos- sen; dies gilt insbesondere für Schäden, Schäden die nicht am Liefergegenstand Liefer- gegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern so- fern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen gesetzli- chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenbe- ruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtver- letzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossenausge- schlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren vorhersehba- ren Schaden begrenzt; im übrigen Übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenausge- schlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen de- nen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes Liefergegen- standes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme Übernah- me einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7ent- sprechend. 6. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte fehler- hafter Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche AbnutzungAb- nutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße unsachge- mäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers Käu- fers oder Dritter zurückzuführen sind. 7. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Ver- wendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer übli- chen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rück- trittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsan- spruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kauf- preises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungs- verweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutre- ten. 8. Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Ab- schnitt unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor6.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall gewährleistet der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenVerkäufer, dass die gelieferte Ware nach Produkte frei von Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehlern sowie gebrauchstauglich sind. Der Verkäufer gibt jedoch keine Garantie für die Konformität eines Produkts mit den Gesetzen und Vorschriften in Ländern außerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs. Es werden keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Produkte gegeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. 6.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt die Gewährleistung für die Dauer von einem Jahr ab Lieferung an den Käufer. Die Gewährleistung wird nur für Werkzeuge oder Maschinen mit einer Seriennummer oder einer anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtIdentifikationsnummer gewährt, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3eine Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, Gewährleistung ist die Haftung nicht jedoch ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischenwenn die Produkte bereits vom Käufer verarbeitet oder in Produkte, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- Maschinen oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens Anlagen des Käufers oder Dritter zurückzuführen eingebaut wurden. 6.3 Reklamationen wegen mangelhafter Produkte müssen innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden. 6.4 Die mangelhaften Produkte sind auf Verlangen des Verkäufers auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurückzusenden. Die einzige Verpflichtung des Verkäufers (und der einzige Rechtsbehelf des Käufers) bei einer Verletzung der Gewährleistung im Rahmen der vorstehenden Gewährleistung besteht darin, die mangelhafte Ware innerhalb einer angemessenen Zeit zu reparieren (an einem vom Verkäufer angegebenen Ort) oder DAP am ursprünglichen Lieferort zu ersetzen. Der Käufer verzichtet auf jeglichen Anspruch auf Schadenersatz, sobald die Gewährleistung erfüllt und das Produkt repariert oder ersetzt wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel aufgrund von Umwelt- oder Belastungstests, Missbrauch, Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers bezüglich Funktion, Wartung und Lagerung der Produkte, Reparaturen oder Änderungen, die vom Käufer oder einem Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufer, unsachgemäße Installation, Transport oder Handhabung. 6.5 Direkte Eingriffe vor Ort sind nicht von der Gewährleistung umfasst; auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers sind sie gebührenpflichtig nach den Tarifen des Verkäufers. 6.6 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nicht für Schäden an Sachwerten oder Dritten, die nicht ausdrücklich aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen sind. 6.7 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Sachen oder Dritten, die nicht ausdrücklich aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen sind. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 6.8 Der Verkäufer hat im Zusammenhang mit den Produkten geeignete Haftpflichtversicherungen abgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorIst der Liefergegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, sind liefern wir nach unserer Xxxx unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz. Ist zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istÜberprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung an das Lieferwerk erforderlich, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, so erfolgt die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenNeulieferung unter dem Vorbehalt, dass die gelieferte Ware nach Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes vom Lieferwerk bestätigt wird. Die Nachlieferung erfolgt in einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdesolchen Fall nur gegen Rechnungsstellung. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinWeitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, sind wir berechtigt sie zu verweigernauf jedem Fall ausgeschlossen. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtAlle darüber hinausgehenden Ansprüche, die Nacherfüllung verweigernmit der Lieferung des Vertragsgegenstandes oder der Abwicklung des Vertrages in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere auch etwaige Folgeschäden gleich welcher Art, sind vollständig ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Ist unser Vertragspartner Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelgewerbes oder ist er juristische Person des öffentlichen Rechts, so haften wir nur für Vorsatz, nicht für grobe Fahrlässigkeit. 2. Erfolgt Grundsätzlich gelten für unsere Gewährleistungen die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung Garantiezusagen unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenHersteller. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausMängel müssen uns am Tag der Nachtanlieferung bis 11Uhr und bei Taganlieferung bis 15 Uhr schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anlieferung Samstag oder an einem Feiertag, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istso ist die Anzeige am nächsten Werktag bis 11Uhr mitzuteilen. Ein Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist ein Gewährleistungsantrag beizufügen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung aus Anlass einer anderen Sache oder einer geringeren Mengenicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Transportkosten trägt der Käufer. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Geschäfts , Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1Unbeschadet begründeter und nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen anzuzeigender und nachzuweisender Gewährleistungsansprüche gilt die Ware bei Versand ab unserem Werk oder ab Lager als in ordnungsgemäßem Zustand zum Versand gebracht und auf Grund unserer Versandanzeigen als vertragsgemäß geliefert. Liegt ein Allfällige Bemängelungen müssen unverzüglich nach Entdeckung der Mängel, bei äußerlich erkennbaren Mängeln (z.B. Stückzahl, Gewicht, Oberflächenschäden usw.) jedoch nicht später als 14 Tage, bei inneren Mängeln nicht später als 3 (drei) Monate nach Empfang der Ware bei sonstigem Ausschluss angezeigt werden. Fu¨r den Nachweis der Mängel ist der Untersuchungsbefund unseres Werkes maßgebend. Grundsätzlich gilt unsere Ware als in ordnungsgemäßem Zustand zum Versand gebracht. Allfällige Beschädigungen sind bis zum Nachweis des Gegenteils als beim Transport entstanden anzusehen. Soweit sich gemäß der vereinbarten Lieferkondition (Incoterm) der Schaden im Bereich unserer Gefahrtragung ereignet hat, ist der Verkäufer verhalten, bei sonstigem Verlust allfälliger Anspru¨che gegen uns unsere Rechte gegenüber dem Frachtführer oder Transportversicherer zu wahren. Für unsere Erzeugnisse übernehmen wir in der Weise Gewähr, dass wir Stücke, an denen Stoff- oder Herstellungsfehler einwandfrei nachgewiesen werden, welche die Verwendbarkeit der Stücke ausschließen, nach unserer Xxxx kostenlos instand setzen, oder zum berechneten Preis zurücknehmen oder durch neue, der ursprünglichen Bestellung entsprechende Stück kostenlos ab Werk gegen Rückerstattung der bemängelten Stücke ersetzen. Rücksendungen von Waren an uns bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses. Jede darüber hinausgehende Verbindlichkeit, z.B. Ersatz von Bearbeitungskosten usw. und alle wie immer gearteten Schadenersatz- und Ansprüche auf entgangenen Gewinn werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Lohnarbeiten haften wir fu von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx vertretende Ausführungsmängel der übernommenen Arbeiten bis zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Höhe der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen von uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernRechnung gestellten Lohnkosten. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorEtwaige Beanstandungen müssen spätestens 7 Tage nach Anlieferung bzw. Montage erhoben werden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind wir unverzüglich nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten ihrer Feststellung geltend zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernmachen. 2. Erfolgt Soweit Kaufrecht Anwendung findet und der gelieferte Gegenstand mit einem Sachmangel behaf- tet ist, d. h. eignet er sich nicht für die Nachbesserung oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung bzw. eignet er sich nicht für die Ersatzlieferung gewöhnliche Verwendung und weist er nicht innerhalb einer eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann, kann der Kunde unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt angemessenen Frist oder schlägt in Abweichung von § 437 BGB nur Nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen. Schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung Nacherfüllung fehl, so kann ist der Käufer Kunde berechtigt, gem. §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gem. § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern. Das Recht auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gem. § 437 Ziff. 3 ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, übernimmt der AN bei fremdbezo- genen Teilen die Herabsetzung vorgenannten Rechte (Gewährleistung) nur, soweit dem AN Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Vorlieferer zustehen. Bei einem sicherheitsgefährdenden Mangel ist der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenAN unver- züglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zu verständigen. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausWerkleistungen (insbesondere Anlagen) sind nach Fertigstellung der Leistungen abzunehmen, dass dieser seine auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Das Gleiche gilt nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen isterfolgreicher probewei- ser Inbetriebsetzung. 4. Soweit sich nachstehend Werden vom Auftraggeber bei Betrieb seiner Anlage aggressive, insbesondere umweltgefährdende (Abswasserverunreinigende, luftverunreinigende) Medien verwendet und dies nicht vor Auftragserteilung schriftlich dem AN mitgeteilt, so haftet der AN nicht, wenn bei Durchführung eines Auftrages (z. B. Re- paratur, Reinigung) in Unkenntnis dieses Umstandes Schäden verursacht werden. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Ebenso haftet der AN nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sinddaraus resultieren, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchedass der Auftraggeber die vom AN erstellte Anlage an- schließend mit aggressiven, die nicht aus insbesondere umweltgefährdenden (wasserverunreinigenden, luftverun- reinigenden) Medien verwendet (z. B. Frostschutzmittel, Fluorchlorkohlenwasserstoff), ohne vor/bei der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenAuftragserteilung den AN hierauf schriftlich hingewiesen zu haben. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte wasserführende Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Lieferung Gefahr von Frosteinbrüchen entsprechende Schutzmaß- nahmen durchzuführen. Gegebenenfalls hat er den AN zu beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer anderen Sache oder einer geringeren Mengeentsprechenden Vergütung zu entleeren. 6. Der Die fertiggestellte Anlage ist ein in Abssich abgeschlossener Teil der Leistung gem. 4 geregelte Haftungsausschluss § 12.3 VoB/B. 7. Wir haften nicht für Mängel, die durch nicht von uns gelieferte Gegenstände oder durch falsche Bedie- nung/Wartung oder durch ein Eingreifen (Veränderungen bzw. Reparaturen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung) seitens des Kunden entstanden sind. 8. Bei einer leicht fahrlässigen Pfiichtverletzung ist unsere Haftung auf die vertragstypischen vorherseh- baren Schäden begrenzt. Die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden, die nicht vorhersehbar waren, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders Pfiichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Pfiichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er . Die Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung auch nicht für sonstige Schäden vereinbart istSchäden, die auf einer grob fahrlässigen Pfiichtver- letzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Pfiichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. 9. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht Die Haftung aufgrund § 22 Wasserhaushaltsgesetz bzw. der entsprechenden Landesgesetze und -verordnungen obliegt dem Kunden als Eigentümer bzw. Betreiber der Anlage. 10. Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß. Das Gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen. Technische Verbesserungen oder eine „Kardinalpflicht“ verletzennotwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsge- mäß, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf soweit sie keine Wertverschlechterungen darstellen. 1 1. Die Mängelansprüche verjähren nach den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gemgesetzlichen Bestimmungen. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenEtwaige längere Gewährleis- tungsfristen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendunguns ein Vorlieferant eingeräumt hat, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung kommen jedoch dem Kunden zugute. 12. Die Erteilung von fachmännischem Rat durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddurch unsere Mitarbeiter erfolgt unverbindlich ohne jede Haftungsübernahme.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 18.1. Liegt ein Das Material ist Material experimenteller sowie potenziell gefährlicher Art und wird in der vorliegenden Form so wie es ist ohne Gewährleistungszusagen und Garantien bereitgestellt; soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, bestehen insbesondere keine Gewährleistungszusagen bzw. Garantien bezüglich der Marktfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder dahingehend, dass durch die Nutzung des Materials nicht gegen Immaterialgüterrechte von uns zu vertretender Mangel vorDritten verstoßen wird [und die übertragende Partei gewährleistet oder garantiert auch nicht, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung dass das Material oder zur Ersatzlieferung berechtigtdie Modifikationen keine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit darstellt/darstellen]. 8.2. Voraussetzung dafür Für Schäden oder Forderungen aufgrund der Erfüllung dieser Vereinbarung durch die übernehmende Partei und die übertragende Partei, insbesondere aufgrund Transport, Nutzung, Handhabung, Lagerung oder Offenlegung des Materials, von Modifikationen und/oder der Ergebnisse, sind, soweit durch sie verursacht und soweit diese Tätigkeit Bestandteil ihres maßgeblichen Aufgabengebiets ist, allein die übernehmende Partei und die übertragende Partei verantwortlich. 8.3. [Option: Die übernehmende Partei hält die übertragende Partei hinsichtlich aller aufgrund einer Handlung der übernehmenden Partei entstandenen Schäden (außer bei Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) seitens der übertragenden Partei) bis zu einem Betrag in Höhe von EUR _____________(Betragshöhe hinzufügen) schad- und klaglos.] Eine Haftung [der übertragenden Partei] [übernehmenden Partei](Alternative wählen) für leichte Fahrlässigkeit, Gewinnentgang und indirekte Schäden ist - mit Ausnahme von Fällen von Personenschäden - jedenfalls ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von EUR _____________(Betragshöhe hinzufügen) beschränkt. 8.4. Die übernehmende Partei verpflichtet sich, bei der Nutzung und Entsorgung des Materials und der Modifikationen alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Normen (insbesondere alle Regelungen für die Entsorgung von Gefahrstoffen), einschließlich von Richtlinien für die Arbeit mit Tieren oder rekombinantem genetischen Material, einzuhalten. Die übernehmende Partei wird alle von den staatlichen Behörden in Zusammenhang mit Erhalt, Handhabung, Entsorgung und Lagerung des Materials verlangten Befugnisse, Lizenzen oder sonstigen Genehmigungen einholen. Die übernehmende Partei hat alle Vorgaben der Good Clinical Practice einzuhalten. 8.5. Sollte das Material nicht für den Zweck geeignet sein oder sonstige Mängel aufweisen, ist die übertragende Partei darüber innerhalb von _____________(z.B. 3 (drei)) Geschäftstagen zu benachrichtigen (Benachrichtigung durch E-Mail reicht aus), wobei der jeweilige Mangel oder Fehler so detailliert wie möglich zu beschreiben ist. [Die übertragende Partei hat im Falle einer wesentlichen Ungeeignetheit oder wesentlicher Mängel jedenfalls ein Recht auf Verbesserung. Unwesentliche Ungeeignetheit oder unwesentliche Mängel gelten nicht als Gewährleistungsfall.] 8.6. Die übernehmende Partei sichert zu und gewährleistet, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltder Zweck von der für sie zuständigen Ethikkommission und gegebenenfalls von allen sonstigen maßgeblichen Behörden genehmigt wurde. 8.7. Für Die übertragende Partei sichert zu und gewährleistet hinsichtlich des Zwecks, dass (1) sie zur Lieferung des Materials an die übernehmende Partei berechtigt ist, (2) bei den Fall jeweiligen Spendern jeweils ausreichender Informed Consent eingeholt (und nötigenfalls auch das Eigentum erworben) wurde. 8.8. Das Material wird der Nachbesserung sind wir übernehmenden Partei ohne Informationen zur Identität der Spender in völlig [anonymisierter Form] [pseudonymisiert] (Alternative wählen) bereitgestellt. Die übernehmende Partei stimmt zu, dass das Material weder allein noch in Verbindung mit anderen Informationen in irgendeiner Weise dazu verpflichtetverwendet werden wird, die Transport-Identität einzelner Spender, Arbeits- von denen das Material herstammt, festzustellen. Spender, von denen das Material herstammt, das der übertragenden Partei zur Verfügung gestellt wurde, können beschließen, ihre Zustimmung zur Nutzung des Materials zu widerrufen. In einem solchen Fall wird die übertragende Partei dann die übernehmende Partei davon in Kenntnis setzen, für welches Material die Zustimmung widerrufen wurde, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenverlangen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden übernehmende Partei entweder, soweit noch keine Vernichtung erfolgt ist, das Material vernichtet oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3alle persönlichen Daten unverzüglich anonymisiert. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausübernehmende Partei hat solches bereitgestellte Material zu vernichten und an die übertragende Partei eine Bestätigung einschließlich ausreichender Belegunterlagen zu übermitteln, woraus hervorgeht, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istdas Material vernichtet wurde. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.]

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Samples: Material Transfer Agreement

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDer Lieferant übernimmt die Verpflichtung, sind wir daß die Ware einschließlich Aufmachung und Auszeichnung unseren Angaben entspricht. Unsere Bestellung bzw. unser Auftrag wird fach- und sachgerecht nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall dem jeweiligen Stand der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernTechnik ausgeführt. 2. Erfolgt die Mängel bzw. Schlechtleistung der Lieferung haben wir, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Nr. V Abs. 4 gilt entsprechend. Bei Lieferung mangelhafter Ware wird dem Lieferanten Gelegenheit zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung/ Nachlieferung) verlangen gegeben. Das Wahlrecht hieran steht uns zu. Wir sind berechtigt den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurücktretenzurückzutreten, wenn wir zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben. In dringenden Fällen sind wir berechtigt, nach Benachrichtigung des Lieferanten, die Nachbesserung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen. Der Lieferant hat uns alle entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Dies betrifft sowohl die Fälle einer Pflichtverletzung wegen einer Hauptleistungspflicht als auch die der Verletzung einer Nebenpflicht. Im Falle eines Schadensersatzes ist der Lieferant verpflichtet, uns den unmittelbar und / oder mittelbar infolge eines Mangels entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies umfaßt auch den Ersatz der Mangelfolgeschäden. Grundsätzlich haftet der Lieferant auf Schadensersatz nur, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat. Bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos und / oder einer Garantie haftet der Lieferant verschuldensunabhängig. 3. Die Mängelrechte Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme der Liefergegenstände. Sie verlängert sich entsprechend, wenn wir von unseren Kunden zu längeren Gewährleistungsfristen verpflichtet werden. Werden wir aufgrund eines Rückgriff im Sinne des Käufers setzen voraus§ 478 BGB selbst in Anspruch genommen, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istgelten die dort geregelten Fristen. 4. Soweit sich nachstehend (AbsBei Rechtsmängeln stellt uns der Lieferant von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies Es gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierengesetzliche Gewährleistungsfrist. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Für innerhalb der Gewährleistungsfrist instandgesetzte oder einer geringeren Mengereparierte Teile beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen ab dem Zeitpunkt, ab dem die Nacherfüllung ausgeführt wurde. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung Entstehen uns infolge der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers mangelhaften Lieferung oder der Gesundheit vereinbart istsonstigen Schlechtleistung Kosten, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; insbesondere Transport-, Material- und Arbeitskosten, so hat der Lieferant uns diese zu ersetzen. 7. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrenübergang ein Mangel, so wird vermutet, daß er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; bereits im übrigen ist sie gemZeitpunkt des Gefahrenüberganges vorhanden war. 8. AbsWerden wir aus Produkthaftung oder aus ähnlichen Haftungsgrundsätzen nach ausländischem Recht in Anspruch genommen, hat der Lieferant einen uns entstehenden Schaden zu erstatten, soweit seine Lieferungen bzw. 4 ausgeschlossensein Verhalten hierfür ursächlich waren. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht Hinsichtlich dieser Ansprüche verzichtet der Lieferant auf die Einrede der Verjährung, solange wir selbst in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindAnspruch genommen werden können.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 18.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie un- sachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtver- letzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 8.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, dem aktuellen Stand der Technik entspricht, im Bestimmungsland verkehrsfähig ist und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen des Bestimmungslandes verstößt. 8.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit jeweils diejenigen Pro- duktbeschreibungen die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Liegt ein Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns zu vertretender uns, vom Lieferanten oder vom Her- steller stammt. 8.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich etwaiger Ein- und Aus- baukosten) trägt dieser. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorvorhanden war. Bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen unsererseits haften wir nur dann auf Schadenersatz, sind wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag. 8.5 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx zur Nachbesserung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung berechtigtdurch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetz- ten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltentsprechenden Vorschuss verlangen. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, Ist die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer Lieferanten fehlgeschlagen oder Drittefür uns unzumutbar (zB wegen besonderer Dringlichkeit, natürliche AbnutzungGefährdung der Be- triebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derarti- gen Umständen werden wir den Lieferanten unverzüglich, fehlerhafte oder nachlässige Behandlungnach Möglichkeit vorher, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindunterrichten.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorIst der Liefergegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, sind liefern wir nach unserer Xxxx unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz. Ist zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istÜberprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung an das Lieferwerk erforderlich, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, so erfolgt die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenNeulieferung unter dem Vorbehalt, dass die gelieferte Ware nach Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes vom Lieferwerk bestätigt wird. Die Nachlieferung erfolgt in einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdesolchen Fall nur gegen Rechnungsstellung. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinWeitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, sind wir berechtigt sie zu verweigernauf jedem Fall ausgeschlossen. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtAlle darüber hinausgehenden Ansprüche, die Nacherfüllung verweigernmit der Lieferung des Vertragsgegenstandes oder der Abwicklung des Vertrages in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere auch etwaige Folgeschäden gleich welcher Art, sind vollständig ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Ist unser Vertragspartner Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes oder ist er juristische Person des öffentlichen Rechts, so haften wir nur für Vorsatz, nicht für grobe Fahrlässigkeit. 2. Erfolgt Grundsätzlich gelten für unsere Gewährleistungen die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung Garantiezusagen unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenHersteller. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausMängel müssen uns am Tag der Nachtanlieferung bis 11Uhr und bei Taganlieferung bis 15 Uhr schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anlieferung Samstag oder an einem Feiertag, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istso ist die Anzeige am nächsten Werktag bis 11Uhr mitzuteilen. Ein Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist ein Gewährleistungsantrag beizufügen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung aus Anlass einer anderen Sache oder einer geringeren Mengenicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Transportkosten trägt der Käufer. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Geschäfts , Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung und Haftung. (1. Liegt ein ) Soweit die Arbeiten der Agentur einen von uns ihr zu vertretender vertretenden Mangel voraufweisen, sind wir ist die Agentur im Rahmen der Nacherfüllung nach unserer ihrer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istDie Geltendmachung der Gewährleistungsrechte setzt eine schriftliche Rüge seitens des Kunden voraus. (2) Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und Reklamationen innerhalb von 2 Wochen nach Leistung gegenüber der Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. (3) Die Agentur haftet für entstandene Schäden, dass mit Ausnahme von denjenigen, wel- che durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannte „Kardinal- pflichten“) entstanden sind, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (4) Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Agentur auch bei einfacher Fahr- lässigkeit. (5) Der Kunde oder auch ein Dritter, dem auf Weisung des Kunden die Arbeit übersandt wird, hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe durch den Kunden oder be- rechtigten Dritten auf diesen über, soweit es sich nicht um einen nicht unerheblichen Mangel Fehler handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind, Arbeits- oder erkannt werden konnten. (6) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhendurchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die gelieferte Ware Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätig- keit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdebekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Sollte Erachtet die Agentur für eine durch- zuführenden Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange Agentur die Kosten hierfür der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernKunde. 2(7) Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen ent- haltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Erfolgt Die Agen- tur haftet auch nicht für die Nachbesserung patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlEintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenAnregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. 3. (8) Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Agentur haftet nur für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindsie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, sowie der sich aus dem jeweili- gen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheMangelfolgeschäden aus dem Rechts- grund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenfür die Erfüllung des Vertragszwe-ckes wesentlichen Pflichten ergibt. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDie Lieferung hat allen maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetSatzungen sowie allen sonstigen behördlichen Vorschriften, die Transport-für das Material gelten, Arbeits- zu entsprechen und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden muss frei sein von radioaktiven oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernPCB-haltigen Rückständen (z.B. aus Kondensatoren und ähnlichem). 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Der Verkäufer hat dem Käufer alle durch mangelhafte Lieferung entstandenen Personen-, Sach-, und/oder Ersatzlieferung fehl, so Vermögensschäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unabhängig von dem Abschluss von Versicherungsverträgen zu ersetzen. Er hat bei der Durchführung dieses Vertrages alle gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften zu beachten und auf eigene Kosten zu befolgen. Alle aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Pflichten entstehenden Kosten und Nachteile gehen zu Lasten des Verkäufers. Er hat für einfache Fahrlässigkeit zu haften und kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenseine gesetzliche Haftung nicht beschränken. 3. Die Mängelrechte Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten deren Abwehr frei, die gegen den Käufer aufgrund von gesetz- oder vertragswidrigen Handlungen oder Unterlassungen des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istVerkäufers im Zusammenhang mit der Erbringung der Lieferung und/oder der Leistungen geltend gemacht werden. 4. Soweit Eintreffende Ware wird am Bestimmungsort auf Sachmängel untersucht. Die Rügefrist beträgt für offenkundige Mängel acht Tage nach Abnahme. Für verborgene Mängel beträgt die Rügefrist acht Tage nach Entdeckung des Mangels. Sofern der Käufer die Ware im normalen Geschäftsverkehr weiterleitet und dies dem Verkäufer bekannt ist, verlängert sich nachstehend (Absdie Untersuchungs- und Rügefrist entsprechend. 6) nichts anderes ergibtWird die Ware an einem Ort angeliefert, sind weitere Ansprüche an dem kein Bevollmächtigter des KäufersKäufers anwesend ist und ist dem Verkäufer dies bekannt, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- so entfällt die Untersuchungspflicht des Käufers und Nebenpflichtenbeginnt seine Rügepflicht erst, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenwenn ihm ein Mangel bekannt wird. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren MengeMuss der Käufer aufgrund eines Schadensfalls eine Rückrufaktion durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus der im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt. 6. Der in AbsVerkäufer verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme von mindestens 1.000.000,- € pro Personen- und Sachschaden zu unterhalten. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindbleiben hiervon unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtFür Sach- und Rechtsmängel übernimmt XXXX unter Ausschluss weiterer Rechte die nachfolgend beschriebene Gewährleistung. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern§ 377 HGB findet Anwendung. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlDer Besteller kann etwaige Rechte wegen Sachmängeln nur geltend machen, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 3. Teile, die bei Gefahrenübergang nachweislich mangelhaft waren, werden nach Xxxx von VEGA nachgebessert oder neu geliefert. Ersetzte Teile werden Eigentum von VEGA und sind auf Verlangen zurückzugeben. 4. Soweit sich nachstehend (AbsBei Ersatzlieferung trägt VEGA die gesetzlichen Kosten einschließlich des Versands zum ursprünglich vertraglich vereinbarten Lieferort. 6) nichts anderes ergibtErfolgt auf Wunsch des Bestellers die Versendung an einen anderen Ort, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, so übernimmt der Besteller die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenhierdurch anfallenden Mehrkosten. 5. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder fehlgeschlagen oder von VEGA trotz angemessener Fristsetzung nicht erfolgt, so kann der Besteller mindern, bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz nach Absatz 8 verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren MengeGeltendmachung von Schadensersatz setzt voraus, dass XXXX ein Verschulden trifft. 6. Der in AbsFür Schäden, die ohne Verschulden von VEGA durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtInbetriebsetzung, sofern übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, abrasive, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (soweit diese nicht vertraglich vorausgesetzt sind) entstanden sind, übernimmt VEGA keine Gewähr. 7. Für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der Ware außerhalb Deutschlands haftet VEGA nur, wenn eine solche Nutzung mit dem Besteller vereinbart oder nach den konkreten Umständen bei Vertragsschluss zu erwarten war. Liegt ein Ausschluss solcher Haftungsfall vor, steht XXXX nur dafür ein, dass einer solchen Nutzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine im Ausland bestehenden Rechte entgegenstanden, die VEGA zu diesem Zeitpunkt kannte oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der grob fahrlässig nicht kannte. 8. VEGA haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istoder im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung nach Maßgabe des Gesetzes. Bei einer übernommenen Garantie haftet VEGA nach Maßgabe etwaiger Garantiebestimmungen, im Übrigen nach dem Gesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VEGA im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und zwar – soweit in Ziffer IV.4 für Verzugsschäden nicht abweichend geregelt – beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. 9. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren in 24 Monaten ab Gefahrübergang, sonstige Ansprüche in 24 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Haftet VEGA wegen der Übernahme einer vorsätzlichen Garantie, gelten die in den Garantiebestimmungen getroffenen Verjährungsfristen. Haftet VEGA wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines fahrlässiger Pflichtverletzung, gelten die gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindVerjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhena) Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, von ihm gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind. b) Zugesicherte Eigenschaften sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtnur jene, die Nacherfüllung verweigernin der Auftragsbestäti- gung respektive Produktespezifikation ausdrücklich als solche bezeich- net sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleis- tungsfrist. 2. Erfolgt c) Sollten die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlProdukte fehlerhaft sein, so kann der Käufer die Herabsetzung Besteller Ersatzliefe- rung während der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenGewährleistungszeit von einem Jahr ab Lieferung verlangen. 3d) Wird ein Fehler im Sinne von Artikel 12. Die Mängelrechte c nicht innerhalb angemesse- ner Frist durch Ersatzlieferung durch den Lieferanten behoben, so kann der Besteller Herabsetzung des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istErwerbspreises oder Rückgängigma- chung der Vertrages verlangen. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6e) nichts anderes ergibtDie Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte die Produkte unsachgemäss behandeln und/oder die vorgeschriebenen La- gerbedingungen nicht einhalten oder wenn der Besteller, falls ein Man- gel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. f) Von der Gewährleistung und Haftung des Lieferanten ausgeschlossen sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst nachweisbar infolge schlechten Materials, man- gelhafter Ausführung oder anderer Gründe entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die welche der Lieferant nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenzu vertreten hat. 5g) Wegen Mängel an Material oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und An- sprüche ausser den in Artikel 12. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Mengec. und d. ausdrücklich genannten. 6h) Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Der in AbsInsbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des LebensFolgeschäden ist ausge- schlossen, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung soweit zwingende produkthaftpflichtrechtliche Bestimmung dem nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindentgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Die VERETA GmbH gewährleistet bei allen Leistungen die Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln und des Standes der Technik, nicht aber das tatsächliche Erreichen eines Forschung- oder Entwicklungsziels. Auf dieser Basis werden die vereinbarten Arbeiten von uns zu vertretender Mangel vorausgeführt – weitergehende Haftung für Materialien, Materialmodifikationen durch die Bearbeitung, Funktion der Teile oder anderweitige Eigenschaften des nach den vereinbarten Spezifikationen ordnungsgemäß hergestellten Produktes ist daher ausgeschlossen. Weist ein Produkt Mängel in Form von Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Spezifikationen auf, sind wir nach unserer Xxxx zur die Ansprüche des Vertragspartners auf Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtNeulieferung beschränkt. Voraussetzung dafür istIn diesem Falle tragen wir die für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetwie Transport-, die Transport-Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenMaterialkosten. Schlägt die Nachbesserung oder die Neulieferung fehl, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdekönnen beide Partner vom Vertrag zurücktreten. Sollte eine Der Vertragspartner kann wahlweise auch Herabsetzung der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernvereinbarten Vergütung verlangen. 2. Erfolgt Die in VIII. S. 1 genannten Mängel sind der Vereta GmbH unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einem Jahr geltend zu machen. Andernfalls ist die Nachbesserung oder Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die Ersatzlieferung nicht innerhalb rechtzeitige Absendung der Anzeige. Im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt. Nach Durchführung einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt Abnahme der Ware durch den Vertragspartner ist die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlRüge von Mängeln, so kann die bei der Käufer die Herabsetzung vereinbarten Art der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenAbnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausWeitergehende Rechte aufgrund von Mängeln – insbesondere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, dass die nicht an der Ware selbst entstanden sind – sind in dem in Ziffer IX bestimmten Umfang ausgeschlossen; dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istHaftungsausschluss gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. 4. Soweit sich nachstehend (Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von anderer Seite vorgenommen wurden, oder wenn der Vertragspartner unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt. Die Einsendung der Ware an uns muß in fachgerechter Verpackung erfolgen. Hinsichtlich der Kostenübernahme gilt Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren1. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren MengeDer Vertragspartner ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns berechtigt, die Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen von uns zu verlangen. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung Durch Nachbesserung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, gelieferten Ware werden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch beginnen sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindneu zu laufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung Ersatzlie- ferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht Geschäftssitz des Käufers oder im Falle einer direkten Anlieferung durch uns an die Baustelle des Endkunden des Käufers ver- bracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Sofern die Voraussetzungen nach Ziffer 1 vorliegen, werden wir dem Käufer mitteilen, innerhalb welcher ange- messenen Frist von uns die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erbracht werden kann. Erfolgt die Nachbesserung Nachbesse- rung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – dieser von uns mitgeteilten angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach Ablauf dieser Frist die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen setzen, unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen nachge- kommen ist: • in Fällen der Abholung der Ware durch den Käufer bei Solarlux findet die Untersuchung noch bei uns vor Ver- ladung statt, sofern die Ware von uns noch nicht für den Transport endverpackt worden ist. Mit Übernahme erklärt der Käufer die Abnahme und Mangelfreiheit der Ware, • in Fällen der Abholung der Ware durch den Käufer bei Solarlux in bereits endverpacktem Zustand oder in Fällen des Transportes durch uns ist der Käufer verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Ankunft an seinem Geschäftssitz oder an der Baustelle des Endkunden zu untersuchen und evtl. Mängelrügen umgehend binnen zwei Werktagen vor einer Verarbeitung, Verbindung oder Montage schriftlich zu rügen. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Alle weiteren Ansprüche des Käufers, Käufers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und NebenpflichtenRechtsgrunde, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBausgenommen die nachstehend in Abs. 6 benannten Ansprüche, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand Liefergegen- stand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der einer Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen vereinbarten Sache oder einer geringeren Mengeverein- barten selbstständigen Teilmenge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung wenn wir aus Verschuldenshaftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruheneintreten müssen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung nicht für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenden Fall einfacher Fahrlässigkeit. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenKardinalpflicht verlet- zen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenbe- grenzt. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster um- fasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. . 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige BehandlungBehand- lung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten Instandsetzungsar- beiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind. 8. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren mit Ablauf der gesetzli- chen Gewährleistungsfristen. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Ver- jährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind aus- geschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 9. Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 37.1. Die Mängelrechte des Käufers setzen Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch einen kaufmännischen Auftraggeber setzt voraus, dass dieser seine seinen nach §§ 377 377, 378 HGB von ihm zu beachtenden geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen nachkommt. Die Mängelanzeige hat unverzüglich nach Ablieferung bzw. nach Entdeckung eines versteckten Mangels schriftlich zu erfolgen. 7.2. Ein gebrauchter, vor Übergabe nicht abgemieteter Gegenstand wird verkauft wie er steht und liegt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Hat der Käufer versäumt die gebrauchte Sache vor dem Kauf zu besichtigen, so ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen für offensichtliche Fehler und für solche Fehler, die auch bei einer eingehenden Untersuchung nicht hätten festgestellt werden können. 7.3. Ist der Käufer kein Unternehmer, so hat er offene Sachmängel Falschlieferungen und Mengenabweichungen der gelieferten Ware spätestens 1 Woche nach Empfang schriftlich zu erfassen und diese Anzeige an uns abzusenden. Die Rüge wegen versteckter Mängel durch den nicht unternehmerisch tätigen Käufer muss spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erfolgen. Dies gilt entsprechend, wenn eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist vereinbart ist. 47.4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, Ausgeschlossen sind weitere Ansprüche Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen sowie aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichtenjedem sonstigen Haftungstatbestand. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt allerdings nicht, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§ 439 II BGB463, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Die Haftung ist bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft gegenüber einem Unternehmer für SchädenFolgeschäden auf den Fall beschränkt, dass die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindZusicherung den Zweck verfolgte, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, den Käufer gerade gegen die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultiereneingetretenen Mangelfolgeschäden abzusichern. 57.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung Schadensersatzansprüche des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istKäufers, die auf Verletzung einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder vertragstypischen wesentlichen Hauptpflicht (=Kardinalpflicht) beruhen, bleiben vom Haftungsausschluss unberührt. Bei fahrlässiger Verletzung einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern allerdings der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren voraussehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. 7.6. Für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Kaufvertrag über eine neu hergestellte Ware abgeschlossen wird, sind die Gewährleistungsrechte des unternehmerischen Käufers nach unserer Xxxx auf Mangelbeseitigung binnen angemessener Frist oder Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Käufer jedoch das Recht vorbehalten, nach seiner Xxxx, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beim Kauf einer neu hergestellten Sache beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Sollte zwischen den Parteien über einen ursprünglich nur gemieteten Gegenstand ein Kaufvertrag geschlossen werden, so wird bereits jetzt mit dem Käufer vereinbart, dass der Kaufgegenstand in dem gebrauchten Zustand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags verkauft wird. Ziff. 7.6 Abs. 1 S. 3 findet in diesem Fall entsprechende Anwendung gegenüber Verbrauchern, für unternehmerische Käufer wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ziff. 5 gilt entsprechend. 7.7. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 7.8. Die Vorschriften des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechendProdukthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt. 7.9. 7Ergänzend gelten die in Ziff. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind9.1 unserer AGB zur Gewährleistung getroffenen Regelungen.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge, Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn erkennbare Beanstandungen nicht unverzüglich spätestens innerhalb 1 Woche schriftlich nach Wareneingang bzw. wenn sich die Beanstandung später zeigt, nach der Entdeckung uns zu vertretender gegenüber gerügt werden. Erkennbare Transportschäden müssen unverzüglich gerügt und auf der Empfangsquittung vermerkt werden. 2. Stellt der Besteller einen Mangel vorder Ware fest, sind darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden. 3. Bei Mängeln oder Fehlern einer geschuldeten Beschaffenheit der gelieferten Ware können wir nach unserer Xxxx zur den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern. Im Falle der Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istkönnen wir nach unserer Xxxx verlangen, dass es sich um das mangelhafte Produkt zur Umarbeitung oder zum Austausch mit anschließender Rücksendung an uns geschickt wird oder der Besteller das mangelhafte Produkt bereit hält und die Umarbeitung oder den Austausch dort durch uns oder eine von uns beauftragte Person vorgenommen wird. Hierauf hat der Besteller einen Anspruch, wenn ihm die Übersendung des schadhaften Produktes an uns nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen zuzumuten ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund Die zwecks Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Ansprüche aus Verletzung Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) werden von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies uns getragen. Dies gilt insbesondere nicht für Schädenerhöhte Aufwendungen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sinddadurch entstehen, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchedass der Kaufgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Lieferort oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, die nicht aus es sei denn, das Verbringen entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenSache. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Schlägt die Nachbesserung oder einer geringeren MengeErsatzlieferung fehl, ist sie unmöglich, für den Besteller unzumutbar, wird sie von uns verweigert oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus und zwar aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises oder Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen. Für Schaden die dem Besteller entstanden sind, haften wir im Rahmen der allgemeinen Haftungsregeln von Ziff. VIII. 6. Der in AbsDie Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung Hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie Verjährung von Rückgriffansprüchen gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz § 478 BGB verbleibt es bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindder gesetzlichen Regelung.

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Samples: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Gewährleistung und Haftung. (1) Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs‐ und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Liegt Die Waren sind somit sofort nach Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind spätestens binnen einer Woche nach Eintreffen der Ware schriftlich bei uns einzureichen. Bei äußerlich sichtbarer Beschädigung ist diese vom Frachtführer zu bescheinigen. Bei Transporten durch Bahn, Post, UPS, DPD oder anderen Unternehmen ist eine Tatbestandsaufnahme des jeweiligen Frachtführers für die Schadenregulierung notwendig. (2) Geringfügige oder materialtypische Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessung und Ausführung – soweit diese überhaupt verbindlich zugesichert wurden – gelten nicht als Mangel. (3) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorvorliegt, sind wir gegenüber dem Vertragspartner nach unserer Xxxx zur Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Im Falle der Nachbesserung Mangelbeseitigung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, Arbeits- insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem Sache auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort als dem den Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinDer Vertragspartner hat uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, alle uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen vorzunehmen; anderenfalls sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange von der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, Haftung für die Nacherfüllung verweigerndaraus entstehenden Folgen befreit. 2. Erfolgt (4) Xxxxxx die Nachbesserung Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, nach einer angemessenen Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung des Vertragspreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenzu verlangen. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus(5) Kommt die Möbelmanufaktur Busch in Verzug, kann der Vertragspartner ‐ sofern er glaubhaft macht, dass dieser seine nach § 377 HGB ihm ein Schaden entstanden ist ‐ eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 40,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtEntschädigungsansprüche, die über die vorgenannten Grenzen hinausgehen, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss Dies gilt nicht, sofern ein Ausschluss soweit in Fällen des Vorsatzes oder eine Begrenzung der Haftung grober Fahrlässigkeit oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen Körperschäden zwingend gehaftet wird. Er Eine Änderung der Beweislast ist hiermit nicht verbunden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners bleibt unberührt. (6) Die Gewährleistungsfrist ist auf ein Jahr begrenzt, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie dann, wenn die Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und bei Zusicherung einer Eigenschaftdessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Übernehmen wir vertragsgemäß auch Montageleistungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. gelten die Gewährleistungsfristen der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B ( VOB/B). (7. Es wird keine ) Keinerlei Gewähr für Schäden übernommen, übernimmt die auf eine ungeeignete oder Möbelmanufaktur Busch insbesondere in folgenden Fällen: Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer Vertragspartner oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung. (8) Die Möbelmanufaktur Xxxxx haftet dem Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr oder ihren Mitarbeitern sowie Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Die Haftung für wesentliche Vertragsverletzungen bleibt unberührt, soweit durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Auch im Übrigen bleibt die Haftung für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, unberührt. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (9) Die Möbelmanufaktur Busch leistet ansonsten Garantie und Gewährleistung nach dem Produkthaftungsgesetz, sofern nicht die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts bei Ansprüchen aus Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB eingreifen. Unsere Haftung ist auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet. Eine Produkthaftung besteht nicht, sofern: a) die Produkte nicht mit unserem Markenzeichen oder einer Produktidentifizierung versehen sind, ausgenommen bei schriftlichen Sondervereinbarungen; b) unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen Behandlung, Montagefehler oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindungeeignete Verwendung vorliegen; c) die spezifizierten Garantiezeiten überschritten wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 14.1. Liegt ein von Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleis- tungen, Reparaturen etc., die keine Bauleis- tungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Im unternehmerischen Ver- kehr richtet sich die Gewährleistung nach § 13 VOB/B, soweit Bauleistungen auszufüh- ren sind. 4.2. Bei Vorliegen eines Mangels hat uns der Besteller eine angemessene Frist zur Nach- erfüllung zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtsetzen. Voraussetzung Der Besteller hat dafür istzu sorgen, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltuns der beanstandete Ge- genstand oder das beanstandete Werk zur Untersuchung und Durchführung der Nach- erfüllung zur Verfügung steht.. 4.3. Für den Fall Besteht unsere Verpflichtung zur Nacherfül- lung, können wir zwischen Beseitigung des Mangels und Neuherstellung wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetBe- steller berechtigt, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten Vergütung zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 3zurückzutreten. Die Mängelrechte Der Rück- tritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich oder wenn Gegenstand des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen Vertrages eine Bauleistung ist. 44.4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtver- letzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Glei- che gilt für sonstige Schäden, die auf einer eigenen grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für . Für sonstige Schäden vereinbart istSchäden, die auf einer vorsätzlichen Verlet- zung wesentlicher Pflichten infolge eigener leichter Fahrlässigkeit, oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines leichter Fahr- lässigkeit unserer gesetzlichen Vertreters Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischenvorhersehbaren vertrags- typischen Schaden, vorhersehbaren Schaden höchstens jedoch auf das Zweifache der Auftragswertes begrenzt; . Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprü- che für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im übrigen ist sie gemFalle leichter Fahr- lässigkeit. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner Wir haften nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für sonstige Schäden übernommenaus Verzug, die auf einfacher Fahr- lässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Bestellers nach Ablauf einer angemes- senen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig ver- schwiegen oder eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens selbstständige Garan- tie für die Beschaffenheit der Sache über- nommen haben. Ansprüche des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindBestellers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen an- stelle von Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Wir leisten für die von uns zu vertretender Mangel vor, hergestellten Liefergegenstände insgesamt für 12 Monate ab Empfang der Lieferung Gewähr nach den folgenden Bestimmungen: a) Während der ersten Monate sind wir alle diejenigen Teile unentgeltlich einschl. Nebenkosten nach unserer Xxxx zur Nachbesserung auszubessern oder zur Ersatzlieferung berechtigtneu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Voraussetzung dafür istErsetzte Teile werden unser Eigentum. Beanstandete Geräte hat der Besteller auf unseren Wunsch uns im ursprünglich gelieferten Zustand gegen Kostenersatz einzusenden. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sonst sind wir dazu von der Mängelhaftung befreit. Zur Gewährleistung sind wir nur verpflichtet, wenn von uns plombiert gelieferte Geräte, bezüglich deren Mängel geltend gemacht werden, noch die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu Originalplomben unverletzt tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Keine Mängelhaftung wird übernommen für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige BehandlungBehandlung oder Wartung, unsachgemäße und ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind. Auch wird durch seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung durch uns erfolgte vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens unsere Gewährleistungspflicht aufgehoben. Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Minderung des Käufers Preises verlangen. Kommt zwischen Besteller und uns eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so kann der Besteller auch Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen einschl. Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und aus der Durchführung der Nachbesserung und Neulieferung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Dritter zurückzuführen Vorsatz von uns vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. b) Nach Ablauf von 6 Monaten seit Empfang der Lieferung leisten wir freiwillig weitere 6 Monate Gewähr in der Weise, dass wir unsere Liefergegenstände, die nachweisbar infolge eines Fabrikations-, Materials- oder Konstruktionsfehlers unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind, nach unserer Xxxx reparieren oder durch mangelfreie Gegenstände ersetzen. Wir tragen die unmittelbaren Kosten der Reparatur oder des Ersatzstückes, der Besteller die Nebenkosten, z.B. für Versand, Aus- und Einbau usw. Alle sonstigen Gewährleistungsansprüche, insbesondere das Recht auf WANDELUNG, Minderung auch im Fall des Fehlschlagens von Nachbesserung bzw. Neulieferung sowie Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen. Diese Nachbesserung bzw. Neulieferung für weitere 6 Monate erfolgt nur unter der Voraussetzung der vollständigen vorherigen Bezahlung des vereinbarten Preises für die Liefergegenstände. 2. Abweichend von vorstehender Ziffer 1 beschränkt sich unsere Gewährleistung und Haftung für Fremderzeugnisse oder für von uns nicht selbst hergestellte Teile auf die Abtretung der Ansprüche gegen unsere Lieferanten, soweit der Mangel nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt. Schlägt die Befriedigung im Rahmen der abgetretenen Rechte z.B. wegen Konkurs usw. fehl, so haften wir ersatzweise nur im Rahmen dieser Bedingungen. XI.Haftung für Nebenpflichten und unerlaubte Handlung, Verjährung 1. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen usw. sollen dem Besteller lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Besteller nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigen Zweck zu überzeugen. 2. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten auch vor Vertragsabschluß, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder falsche Anleitung, der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen unter Ziffer X dieser Bedingungen entsprechend. 3. Für die Verletzung von Nebenpflichten, positive Vertragsverletzung sowie unerlaubte Handlung, sind wir bzw. unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schadenersatz verpflichtet. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften für Gewährleistungsansprüche (6 Monate nach Empfang der Lieferung) gelten auch für eventl. Ansprüche des Bestellers aus der Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.

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Samples: Liefervertrag

Gewährleistung und Haftung. 111.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. 11.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir eben so wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. 11.3 Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. 11.4 Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Besteller die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag Vertag zurücktreten. 11. Warranty and liability 11.1 The condition of the goods is defined exclusively by the agreed technical delivery specifications. In the event that we are to make deliveries in accordance with drawings, specifications, models etc. by our Partner, the latter bears the risk of suitability for the intended purpose. The point in time at which risk is transferred is decisive in determining whether the condition of the goods complies with the contract. 311.2 We will not be liable for material defects caused by unsuitable or improper use, defective installation or commissioning by the Purchaser or a third party, fair wear and tear, defective or negligent handling, nor for the consequences of improper modifications and modifications made without our consent or maintenance work carried out by the Purchaser or third parties. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istThe same applies for defects which reduce the value or suitability of the item to an insignificant extent. 411.3 The Purchaser is obliged to meet its obligation to inspect and submit complaints in compliance with Section 377 of the German Commercial Code (Handelsgesetzbuch, HGB) as a pre-requisite for making any claim on the basis of defects. Here, it must examine the delivery immediately or, at the latest, one week from receipt, for any defects and notify us where defects are discovered. If there is a defect that is imputable to us, we are entitled to choose whether to rectify the delivery or to replace it. Within the scope of supplementary performance, we are obliged to reimburse the Purchaser for the expenses required to remove the defective goods and for installation or fitting of repaired goods or subsequently delivered defect-free goods. Reimbursement of costs is excluded, insofar as expenses increase due to the fact that the goods are taken to another location after our delivery, unless this is in conformity with the intended use of the goods. This shall apply accordingly to claims for reimbursement of expenses by the Purchaser pursuant to Section 445a (seller's recourse) of the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB), provided that the last contract in the supply chain is not a consumer goods purchase. If one of the two types of subsequent performance or both prove impossible or unreasonable, we are entitled to refuse them. As long as the Customer fails to meet payment obligations to an extent that reflects the defect-free portion of the performance, we are entitled to refuse subsequent performance. 11.4 If the rectification or replacement delivery do not occur within a reasonable period - in consideration of our delivery possibilities - or if the rectification and/or replacement delivery fail, the Purchaser may demand a reduction of purchase price or withdraw from the contract. 11.5 Soweit sich nachstehend (Abs. 67) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des KäufersBestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. 11.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. 11.7 Der in Abs. 4 5 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; , er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; , im übrigen Übrigen ist sie gem. Abs. 4 5 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 11.8 Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung des Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Besteller kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung hierzu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 11.9 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 11.5 Unless otherwise provided for below (par. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen), die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendungfurther claims by the Purchaser are excluded, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritteregardless of their legal grounds (in particular claims arising from a breach of principal or subsidiary contractual obligations, natürliche Abnutzungreimbursement of expenses with the exception of that pursuant to Section 439 II of the German Civil Code, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindunlawful acts or other tortious liability); this applies in particular to damages not caused to the delivery item itself and to claims for loss of profit; claims which do not result from the defectiveness of the object purchased are also included.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Die von uns ersetzten Teile gehen dabei in unser Eigentum über. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge hat innerhalb einer Frist von 5 Tagen zu erfolgen. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 65) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 76. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, (a) die auf vom Besteller vorgegebenen oder bestimmten Konstruktionen oder auf vom Besteller vorgegebenen bestimmten oder beigestellten Materialien, einschließlich Probematerialien oder auf sonstigen Beistellungen des Bestellers beruhen. (b) die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Bedienung durch ungeschultes Personal, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die auf eine ungeeignete oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. (c) die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers Bestellers oder Dritter zurückzuführen Dritten entstehen. (d) die darauf beruhen, dass der Besteller den Anweisungen von uns, wie der Vertragsgegenstand zu benutzen ist (Gebrauchs-Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise), sowie welche Vorsorgemaßnahmen regelmäßig und im Einzelfall zu treffen sind, nicht Folge leistet. (e) die durch vom Besteller beigestellte Waren (auch Software) verursacht werden. (f) Die durch falsche Montage (nicht durch uns) verursacht werden. Wir haften auch nicht für Verschleißteile des Vertragsgegenstandes. Verschleiß ist der fortschreitende Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers, hervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt und Relativbewegung eines festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers, oder durch chemische und thermische Beanspruchung. Auch besonderes, ungewöhnliches Verhalten des im Anlageprozess behandelten Produktes kann keine Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche in anderer Form ergeben. Erhöhter Verschleiß, Korrosionen, Emissionen, Anbackungen und weitere sich aus dem Produkt ergebenden Probleme können nicht Gegenstand etwaiger Reklamationen oder Mängelrügen sein. 7. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 2 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 8. Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen