Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern. 2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Gewährleistung und Haftung. 13.1. Liegt ein Verbindliche Termine für die Dienstleistung werden innerhalb der individuellen Beauftragung vereinbart. Hat die TERRITORY nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht vertragsgemäß geleistet, hat ihr der Kunde für die Leistung, Ergänzung oder Nachbesserung eine Frist von uns mindestens einer Woche zu vertretender Mangel vorsetzen, sind wir bevor er weitergehende Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
3.2. Die TERRITORY erbringt ihre vertraglichen Leistungen mit der üblichen kaufmännischen Sorgfalt und technische Leistungen nach unserer Xxxx zur Nachbesserung dem allgemeinen Stand der Technik. Sie verpflichtet sich, innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Qualitätsstufe eine einwandfreie Leistung mittlerer Art und Güte ohne Kürzungen, Zusätze oder zur Ersatzlieferung berechtigtsonstige Veränderungen gegenüber dem Originaltext zu liefern. Voraussetzung Sie steht dafür ein, dass ihre Leistung, insbesondere eine Übersetzung, nicht mit Mängeln behaftet ist, dass es sich um einen die ihren Wert unter Berücksichtigung des Originaltextes aufheben oder mindern, also weder sinnentstellende Übersetzungsmängel, welche einer zweckentsprechenden Nutzung entgegenstehen würden, noch gehäufte grammatikalische Fehler in einem nicht unerheblichen Mangel handeltUmfang vorliegen. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist damit nicht verbunden. Für den Fall eine qualitätsvolle Übersetzung braucht es eine notwendige Gestaltungsfreiheit, so dass stilistische Verbesserungen keinen Übersetzungsmangel darstellen.
3.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenÜbersetzung oder, soweit sich eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme; diese Frist gilt nicht dadurch erhöhenfür Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, dass die gelieferte Ware des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der TERRITORY, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernden gesetzlichen Vorschriften verjähren.
23.4. Erfolgt Die von der TERRITORY erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Nachbesserung unverzügliche Überprüfung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenFolgemängel. Auf Ziffer VI. 2.3. wird verwiesen.
33.5. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausBei von TERRITORY im Rahmen der Vertragsdurchführung verursachte Schäden haftet TERRITORY bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, dass dieser seine auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies Das gleiche gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die TERRITORY und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die auf bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. In diesem Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart isteinfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht zudem für Vermögensschäden auf einen Betrag von 250.000,- Euro je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt; liegt die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenDeckungssumme unser Haftpflichtversicherung höher als 250.000,- Euro, ist die Ersatzpflicht in dieser Höhe beschränkt.
3.6. Die Haftung nicht für Vermögensschäden ist in allen Fällen ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen wir kraft des Vertrages nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern den ausdrücklichen Weisungen oder ausdrücklichen Vorgaben des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdKunden handeln.
3.7. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie Eine unmittelbare Inanspruchnahme der Mitarbeiter und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenSubunternehmer der TERRITORY, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage Pfändung von Freistellungsansprüchen dieser gegen uns durch den Käufer Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddie Abtretung derselben an den Kunden ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Wir beachten und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht anerkennen das in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund Ihrem Land geltende gesetzliche Gewährleistungsrecht (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und NebenpflichtenIhre Rechte bei Mängeln an der Ware), Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBdas in den EU-Staaten vereinheitlicht wurde, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere uneingeschränkt. Hinsichtlich der Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand an der Ware selbst entstanden bestehen, gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Schadensersatz nichts anderes ergibt: - Wir haften nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße Nutzung oder einen Missbrauch der Produkte entgegen unseren Anwendungshinweisen zurückzuführen sind, sowie soweit Schäden auf solchen Umständen beruhen. - Wir haften - mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - nur für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheSchäden, die nicht aus auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen. Beim Kauf von Waren sind dies insbesondere die Übergabe / Versendung an Sie sowie die Übereignung der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5bestellten Ware. - Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch Haftung ist -außer bei Lieferung einer anderen Sache vorsätzlichem oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss grob fahrlässigem Verhalten oder eine Begrenzung der Haftung für bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Absatz 2) - der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie ins- besondere entgangenen Gewinn. - Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen, wie zum Beispiel Vertriebspartner, Logistik- und Zahlungsdienstleister, deren Dienste wir in Anspruch nehmen. - Die Haftung nach den Vorschriften des LebensProdukthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Falls Probleme mit Ihren Produkten entstehen, des Körpers können Sie Kontakt mit dem Kundenservice oder der Gesundheit vereinbart istIhrem Vertriebspartnerunternehmen aufnehmen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenum Unterstützung zu bekommen. Der Haftungsausschluss gilt ferner Kundenservice wird Ihnen einen von uns bereits frankierten Rücksendeaufkleber zuschicken, den Sie bitte verwenden können, wenn Sie Ware bequem zurücksenden wollen. Sollte die Untersuchung der rückgesendeten Ware ergeben, dass sie nicht fehlerhaft ist oder Sie den Schaden verursacht haben, werden wir Ihnen die Frachtkosten in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindRechnung stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verbrauchsgüterkäufe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verbrauchsgüterkäufe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verbrauchsgüterkäufe
Gewährleistung und Haftung. 1Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 und 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Liegt Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorder Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigtberech- tigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Im Falle der Nachbesserung Mangelbeseitigung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit es sei denn, diese erhöhen sich diese nicht dadurch erhöhendadurch, dass die gelieferte Ware nach Kaufsache an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht gebracht wurde. Sollte eine der beiden Sind wir zur Mangelbeseitigung oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich zur Ersatzlieferung nicht bereit oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfülltder Lage, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung und/Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so kann ist der Käufer die Herabsetzung der Vergütung Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, Wandlung (MinderungRückgängigmachung des Kaufvertrages) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm Minderung zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4verlangen. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere weitergehende Ansprüche des Käufers, Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere . Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie insbesondere haften wir nicht für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss Vorstehende Haftungs- begrenzung gilt nicht, sofern ein Ausschluss soweit die Schadensursache auf unserem Vorsatz oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, grober Fahrlässigkeit beruht. Jedoch ist auch in diesen Fällen die Ersatzpflicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ebenfalls im Weiteren dann nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung wenn der Haftung für sonstige Schäden vereinbart istBesteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nicht- erfüllung gemäß §§ 463, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen480 Abs. Sofern 2 BGB geltend macht. Soweit wir schuldhaft fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern unsere Vertrags- pflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetReparaturen usw., die Transport-keine Bauleistungen sind, Arbeits- und Materialkosten für eingebautes Material beträgt 1 Jahr.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, soweit sich dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nicht dadurch erhöhennach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine ist der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtKunde berechtigt, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen zu mindern oder vom Vertrag zurücktretenzurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung 4.5 Bei einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart istSchäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenErfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern des Werkunternehmers auf den vertragstypischenvorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenFalle leichter Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt ferner Werkunternehmer haftet nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für sonstige Schäden übernommenaus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindKunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.
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Samples: Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 14.1. Liegt ein von Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeits- leistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Im unternehmeri- schen Verkehr richtet sich die Gewährleis- tung nach § 13 VOB/B, soweit Bauleistun- gen auszuführen sind.
4.2. Bei Vorliegen eines Mangels hat uns der Besteller eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtsetzen. Voraussetzung Der Besteller hat dafür istzu sorgen, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltuns der beanstan- dete Gegenstand oder das beanstandete Werk zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung zur Verfügung steht.
4.3. Für den Fall Besteht unsere Verpflichtung zur Nacher- füllung, können wir zwischen Beseitigung des Mangels und Neuherstellung wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetBe- steller berechtigt, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten Vergütung zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen min- dern oder vom Vertrag zurücktreten.
3zurückzutreten. Die Mängelrechte Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich o- der wenn Gegenstand des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen Vertrages eine Bauleistung ist.
44.4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder o- der Gesundheit vereinbart istder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtver- letzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Glei- che gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart istSchäden, die auf einer eigenen grob fahrlässigen Pflichtverlet- zung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders Erfüllungsge- hilfen beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommensonstige Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Pflich- ten infolge eigener leichter Fahrlässigkeit, oder leichter Fahrlässigkeit unserer ge- setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehil- fen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Scha- den, höchstens jedoch auf das Zweifache der Auftragswertes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzan- sprüche für sonstige Schäden bei der Ver- letzung von Nebenpflichten im Falle leich- ter Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf ein- facher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzli- chen Rechte des Bestellers nach Ablauf ei- ner angemessenen Nachfrist bleiben da- von unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens selbstständige Ga- rantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ansprüche des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindBe- stellers auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen anstelle von Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 18.1 Der Lieferant leistet Gewähr, dass die Produkte sowohl zum Zeitpunkt der Lieferung als auch über den gesamten Gewährleistungszeitraum hinweg frei von Sach- und Rechtsmängeln jeglicher Art sind sowie keine geistigen Eigentumsrechte verletzen, und dass sie den im Vertrag ausdrücklich festgelegten Bestimmungen vollständig entsprechen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorIm Übrigen gilt, dass die Produkte, die gewöhnlich vorausgesetzten und insbesondere die ausdrücklich beschriebenen Eigenschaften haben und alle Anforderungen gemäß Abschnitt 3 dieser AEB erfüllen; ausgenommen sind die übliche Abnutzung und Schäden, die durch unsachgemäßen bzw. falschen Gebrauch durch JCT verursacht werden. Erklärungen des Lieferanten, die seine Haftung begrenzen, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltungültig.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 (vierundzwanzig) Monate für bewegliche Sachen und 36 (sechs- unddreißig) Monate für unbewegliche Sachen ab Lieferung. Für versteckte Mängel und Rechts- mängel beginnt die Gewährleistungsfrist frühestens mit ihrer Kenntnis zu laufen. Erfolgt eine Verbesserung oder ein Austausch, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab der Lieferung für die verbesserten bzw. ausgetauschten Produkte, oder, wenn der Mangel die gesamte Lieferung wesentlich beeinträchtigt, für alle Produkte aus derselben Transaktion neu zu laufen.
8.3 Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Lieferant nach Xxxx der JCT innerhalb einer kurzen, aber angemessenen Frist, die 15 (fünfzehn) Tage nicht überschreiten darf, unentgeltlich und inklusive Transport vom bzw. zum Erfüllungsort durch Verbesserung oder Austausch zu beseitigen. Kann die Verbesserung oder der Austausch nicht ausreichend oder nicht innerhalb dieser Frist durchgeführt werden, kann JCT die Verbesserung bzw. den Fall Austausch selbst oder unter Hinzuziehung eines Dritten vornehmen und vom Lieferanten die Erstattung der Nachbesserung sind wir dazu Kosten hierfür verlangen oder den Vertrag wandeln, wenn der Mangel die Verwendbarkeit der Produkte erheblich beeinträchtigt. Die übrigen Rechte der JCT bleiben hiervon unberührt.
8.4 Angaben betreffend Material, Funktion, Ausstattung, Beschaffenheit und/oder Verwendungszweck der Produkte gelten als ausdrücklich zugesichert.
8.5 Dem Lieferanten obliegt die Beweislast für das Nichtvorhandensein eines während der Gewähr- leistungsfrist auftretenden Mangels. JCT ist weder bei der Lieferung noch zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Produkte zu untersuchen oder zu beanstanden. Dementsprechend finden die Bestimmungen der §§ 377 ff UGB keine Anwendung und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Lieferant verzichtet auf die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine Einrede der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernverspäteten Mängelrüge.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl8.6 Bei Beanstandungen ist JCT berechtigt, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenZahlungen zurückzuhalten.
38.7 Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. Die Mängelrechte € 5 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden - pauschal - zu unterhalten. Auf Anforderung des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- Bestellers und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4unverzüglich bei Änderung des Versicherungsstatus hat der Lieferant hierüber geeignete Nachweise vorzulegen. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtdem Besteller weitergehende Schadensersatzansprüche zustehen, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenbleiben diese unberührt.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. .
7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
8. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 18.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat und dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Liegt ein Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit jeweils diejenigen Produktbeschreibungen die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Lieferant oder vom Hersteller stammt.
8.3 Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen allen einschlägigen umweltschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der RoHS-Richtlinie und der REACH-Verordnung, sowie dem aktuellen Stand der Technik zur Energieeffizienz, entsprechen.
8.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich etwaiger Ein- und Ausbaukosten) trägt dieser. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorhanden war. Bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen unsererseits haften wir nur dann auf Schadenersatz, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.
8.5 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von uns zu vertretender gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Verweigert der Lieferant die Nacherfüllung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass handelt es sich um eine Fixschuld oder ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Lieferant ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unterrichten.
8.6 Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder Gesetze wegen Mangelhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen und ist die Mangelhaftigkeit auf einen nicht unerheblichen Mangel handeltder vom Lieferanten gelieferten Sache zurückzuführen, so hat der Lieferant uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Verlangen freizustellen. Für den Fall Darüber hinaus stellt der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Lieferant uns von sämtlichen Schadensersatz- und Materialkosten zu tragenGewährleistungsansprüchen des Kunden frei, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine Ansprüche auf Mängeln der beiden gelieferten Waren und Leistungen oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich Verschulden des Lieferanten oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlosseneines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für Folgeschäden und -kosten.
8.7 Der Lieferant unterhält eine nach Art und Umfang geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung und weist diese auf unsere Anforderung nach.
8.8 Der Lieferant gewährleistet ferner, dass seine Lieferungen den Anforderungen der Arbeitsschutz- und gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, dass insbesondere für Schädendie hiernach erforderlichen Schutzvorrichtungen mitgeliefert werden; auch wenn einzelne Teile, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden zum einwandfreien Betrieb erforderlich sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchein der Bestellung nicht gesondert aufgeführt sind. Im Übrigen verpflichtet sich der Lieferant, die nicht aus Lieferung entsprechend den Bedingungen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenjeweils zuständigen Berufsgenossenschaft auszuführen.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Gewährleistung und Haftung. 1Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür Die Haftung der AfP auf Schadensersatz ist, dass soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe den folgenden Bestimmungen eingeschränkt: Die AfP haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um einen nicht unerheblichen Mangel eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Für den Fall der Nachbesserung Vertragswesentlich sind wir dazu verpflichtetPflichten, die Transport-die AfP dem LE nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, Arbeits- vorhersehbaren Schaden begrenzt, im Falle von Sachschäden und Materialkosten zu tragendaraus resultierenden weiteren Vermögensschäden jedoch höchstens auf die Deckungssumme Haftpflichtversicherung der AfP, die die AfP mindestens in branchenüblichen Umfang aufrecht erhält. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der AfP, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4persönlich haften. Soweit sich nachstehend (Absdie AfP technische Auskünfte gibt oder informiert und diese Auskünfte oder Informationen nicht zu dem von der AfP geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung Unberührt von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die den vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache bleibt die Haftung der AfP für grob fahrlässiges oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtvorsätzliches Verhalten, sofern ein Ausschluss für zugesagte Eigenschaften oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Garantien, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, oder soweit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines AfP nach zwingenden gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung Vorschriften auch ohne Verschulden haftet. Der Leistungserbringer bleibt uneingeschränkt haftbar für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; seine Produkte im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenzertifizierten Versorgungsbereich. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindGerichtsstand ist Frankfurt am Main.
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Samples: Zertifizierungsvereinbarung, Zertifizierungsvereinbarung
Gewährleistung und Haftung. (1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor) Sofern nach dem jeweiligen Vertragstyp Gewährleistungsansprüche bestehen, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istgelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, mit der Maßgabe, dass es Gewährleistungs- ansprüche in 36 Monaten verjähren. Der Fristbeginn richtet sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für nach den Fall der Nachbesserung sind wir dazu gesetzlichen Regelungen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für mögliche durch ihn verursachten Schäden eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 200.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensereignis, 2.000.000 Euro für die Transport-Summe aller Schäden eines Jahres abzuschließen und mindestens bis zur Erfüllung seiner Leistungen unter dem jeweiligen Auftrag aufrecht- zuerhalten, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigerndies beinhaltet ebenfalls den Gewährleistungszeitraum.
2. Erfolgt die Nachbesserung (3) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit bis zur Erfüllung seiner Leistungen aus dem jeweiligen Auftrag das Bestehen des erforderlichen Versicherungs- schutzes in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage eines Versicherungsscheins oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderungdurch eine Bestätigung des Versicherers) verlangen oder vom Vertrag zurücktretennachweisen.
(4) Jegliche Änderung des Versicherungsverhältnisses hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen des Auftraggebers in der in vorstehender Xxxxxx XXX (3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist) genannten Form nachzuweisen.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 5) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche direkten und indirekten Schäden im Rahmen des jeweiligen Auftrages gemäß der nachfolgenden Ziffer:
(6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des KäufersIn keinem Fall haftet der Auftragnehmer je Schadensfall, gleich aus welchem Rechtsgrund (Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche aus wegen Verletzung von vertraglichen Haupt- Pflichten aus dem jeweiligen Auftrag, aus Gefährdungs - haftung und Nebenpflichtenaus unerlaubter Handlung, Aufwendungsersatz die aus oder im Zusammenhang mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBder Abwicklung eines Auftrages gegen ihn oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen geltend gemacht werden, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auf mehr als 200.000 Euro pro Schadensereignis und nicht mehr als 2.000.000 Euro pro Jahr. Die Haftungsbegrenzungen in dieser Vorschrift gelten nicht bei Ansprüchen aufgrund von Verletzung von Körper oder Leben oder bei vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursachten Schäden und ebenfalls nicht für solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus welche der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenAuftragnehmer nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
5(7) Keine der Parteien haftet bei Ereignissen höherer Gewalt – wie z.B. Krieg, Bürgerunruhen, Naturgewalten oder Feuer, Sabotage, Flugzeugabstürze auf Rechenzentrumsflächen in denen Systeme für den Auftraggeber betrieben werden, Epidemien, Quarantäne, Maßnahmen der Regierung, Streik, Aussperrung o.ä. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache für Verspätungen oder einer geringeren MengeNichterfüllung seiner vertrag- lichen Verpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind Zahlungsverpflichtungen.
6(8) Etwaige bestehende Schadensersatzansprüche nach diesem § VII verjähren innerhalb von 36 Monaten. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss Dies gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer EigenschaftHaftung des Auftragnehmers wegen Vorsatz, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete grober Fahr - lässigkeit oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindnach dem Produkthaftungsgesetz.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Dienstleistungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Dienstleistungen
Gewährleistung und Haftung. 18.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat und dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Liegt ein Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit jeweils diejenigen Produktbeschreibungen die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Lieferant oder vom Hersteller stammt.
8.3 Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen allen einschlägigen umweltschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der ROHS-Richtlinie und der REACH-Verordnung, sowie dem aktuellen Stand der Technik zur Energieeffizienz, entsprechen.
8.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich etwaiger Ein- und Ausbaukosten) trägt dieser. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorhanden war. Bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen unsererseits haften wir nur dann auf Schadenersatz, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.
8.5 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von uns zu vertretender gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Verweigert der Lieferant die Nacherfüllung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass handelt es sich um eine Fixschuld oder ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Lieferant ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unterrichten.
8.6 Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder -gesetze wegen Mangelhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen und ist die Mangelhaftigkeit auf einen nicht unerheblichen Mangel handeltder vom Lieferanten gelieferten Sache zurückzuführen, so hat der Lieferant uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Verlangen freizustellen. Für den Fall Darüber hinaus stellt der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Lieferant uns von sämtlichen Schadensersatz- und Materialkosten zu tragenGewährleistungsansprüchen des Kunden frei, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine Ansprüche auf Mängeln der beiden gelieferten Waren und Leistungen oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich Verschulden des Lieferanten oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlosseneines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für Folgeschäden und -kosten.
8.7 Der Lieferant unterhält eine nach Art und Umfang geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung und weist diese auf unsere Anforderung nach.
8.8 Der Lieferant gewährleistet ferner, dass seine Lieferungen den Anforderungen der Arbeitsschutz- und gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, dass insbesondere für Schädendie hiernach erforderlichen Schutzvorrichtungen mitgeliefert werden; auch wenn einzelne Teile, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden zum einwandfreien Betrieb erforderlich sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchein der Bestellung nicht gesondert aufgeführt sind. Im Übrigen verpflichtet sich der Lieferant, die nicht aus Lieferung entsprechend den Bedingungen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenjeweils zuständigen Berufsgenossenschaft auszuführen.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 19.1 Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht Ansprüche aus Mängeln verjähren in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtJahr, sofern ein Ausschluss oder sich die Haftung nicht auf eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istbezieht oder wir eine schriftliche Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben; in diesen Fällen verjähren die Ansprüche in zwei Jahren.
9.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Ware unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) in Bezug auf erkennbare Mängel, Stückzahlrichtigkeit, Gewicht und Größe zu überprüfen (§ 377 HGB) und Rügen schriftlich uns gegenüber zu erklären. Soweit der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Erhalt der Ware gerügt hat, gilt dies als Bestätigung, dass er diese Prüfung durchgeführt hat und keine erkennbaren Abweichungen/Mängel bestehen. Erst später erkennbare (verborgene) Mängel hat er innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels schriftlich anzuzeigen.
9.3 Dem Kunden steht im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch (Beseitigung des Mangels innerhalb einer vorsätzlichen angemessenen Frist oder fahrlässigen mangelfreie Nachlieferung nach unserer Xxxx) zu. Weitere gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz) stehen dem Kunden nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die Nacherfüllung für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschlagen, wenn wir erfolglos drei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben.
9.4 Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Sachmängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang beim Kunden durch natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Der Beweis, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang bestanden hat, obliegt von Anfang an dem Kunden; eine Beweislastumkehr findet zu keiner Zeit statt.
9.5 Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist oder der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat. Wir haften für entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung beanspruchen kann. Nur in diesem Fall erstreckt sich unsere Haftung auch auf notwendige zusätzliche Verwendungen des Verwenders Kunden, die durch die Nachbesserung notwendig werden, insbesondere Aus/Einbaukosten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nichtInstallationen/Konfigurationen.
9.6 Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist sich die Haftung nicht ausgeschlossenauf eine Verletzung des Lebens, sondern des Körpers oder der Gesundheit bezieht.
9.7 Unsere Haftung ist auf den vertragstypischen, typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem.
9.8 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für Ansprüche nach § 478 BGB (Rückgriff des Wiederverkäufers auf den Lieferanten). Abs. 4 ausgeschlossenFür Fremderzeugnisse treten wir unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses an den Kunden ab. Der Haftungsausschluss gilt ferner Kunde nimmt die Abtretung an Erfüllung Statt an. Sollte der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer nicht in den Fällendurchsetzen können, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch weil dieser nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaftleistungsfähig ist, falls gerade ein davon umfasster Mangel lebt unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindGewährleistungsverpflichtung wieder auf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 18.1. Liegt ein Das Material ist Material experimenteller sowie potenziell gefährlicher Art und wird in der vorliegenden Form so wie es ist ohne Gewährleistungszusagen und Garantien bereitgestellt; soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, bestehen insbesondere keine Gewährleistungszusagen bzw. Garantien bezüglich der Marktfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder dahingehend, dass durch die Nutzung des Materials nicht gegen Immaterialgüterrechte von uns zu vertretender Mangel vorDritten verstoßen wird [und die übertragende Partei gewährleistet oder garantiert auch nicht, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung dass das Material oder zur Ersatzlieferung berechtigtdie Modifikationen keine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit darstellt/darstellen].
8.2. Voraussetzung dafür Für Schäden oder Forderungen aufgrund der Erfüllung dieser Vereinbarung durch die übernehmende Partei und die übertragende Partei, insbesondere aufgrund Transport, Nutzung, Handhabung, Lagerung oder Offenlegung des Materials, von Modifikationen und/oder der Ergebnisse, sind, soweit durch sie verursacht und soweit diese Tätigkeit Bestandteil ihres maßgeblichen Aufgabengebiets ist, allein die übernehmende Partei und die übertragende Partei verantwortlich.
8.3. [Option: Die übernehmende Partei hält die übertragende Partei hinsichtlich aller aufgrund einer Handlung der übernehmenden Partei entstandenen Schäden (außer bei Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) seitens der übertragenden Partei) bis zu einem Betrag in Höhe von EUR _____________(Betragshöhe hinzufügen) schad- und klaglos.] Eine Haftung [der übertragenden Partei] [übernehmenden Partei](Alternative wählen) für leichte Fahrlässigkeit, Gewinnentgang und indirekte Schäden ist - mit Ausnahme von Fällen von Personenschäden - jedenfalls ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von EUR _____________(Betragshöhe hinzufügen) beschränkt.
8.4. Die übernehmende Partei verpflichtet sich, bei der Nutzung und Entsorgung des Materials und der Modifikationen alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Normen (insbesondere alle Regelungen für die Entsorgung von Gefahrstoffen), einschließlich von Richtlinien für die Arbeit mit Tieren oder rekombinantem genetischen Material, einzuhalten. Die übernehmende Partei wird alle von den staatlichen Behörden in Zusammenhang mit Erhalt, Handhabung, Entsorgung und Lagerung des Materials verlangten Befugnisse, Lizenzen oder sonstigen Genehmigungen einholen. Die übernehmende Partei hat alle Vorgaben der Good Clinical Practice einzuhalten.
8.5. Sollte das Material nicht für den Zweck geeignet sein oder sonstige Mängel aufweisen, ist die übertragende Partei darüber innerhalb von _____________(z.B. 3 (drei)) Geschäftstagen zu benachrichtigen (Benachrichtigung durch E-Mail reicht aus), wobei der jeweilige Mangel oder Fehler so detailliert wie möglich zu beschreiben ist. [Die übertragende Partei hat im Falle einer wesentlichen Ungeeignetheit oder wesentlicher Mängel jedenfalls ein Recht auf Verbesserung. Unwesentliche Ungeeignetheit oder unwesentliche Mängel gelten nicht als Gewährleistungsfall.]
8.6. Die übernehmende Partei sichert zu und gewährleistet, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltder Zweck von der für sie zuständigen Ethikkommission und gegebenenfalls von allen sonstigen maßgeblichen Behörden genehmigt wurde.
8.7. Für Die übertragende Partei sichert zu und gewährleistet hinsichtlich des Zwecks, dass (1) sie zur Lieferung des Materials an die übernehmende Partei berechtigt ist, (2) bei den Fall jeweiligen Spendern jeweils ausreichender Informed Consent eingeholt (und nötigenfalls auch das Eigentum erworben) wurde.
8.8. Das Material wird der Nachbesserung sind wir übernehmenden Partei ohne Informationen zur Identität der Spender in völlig [anonymisierter Form] [pseudonymisiert] (Alternative wählen) bereitgestellt. Die übernehmende Partei stimmt zu, dass das Material weder allein noch in Verbindung mit anderen Informationen in irgendeiner Weise dazu verpflichtetverwendet werden wird, die Transport-Identität einzelner Spender, Arbeits- von denen das Material herstammt, festzustellen. Spender, von denen das Material herstammt, das der übertragenden Partei zur Verfügung gestellt wurde, können beschließen, ihre Zustimmung zur Nutzung des Materials zu widerrufen. In einem solchen Fall wird die übertragende Partei dann die übernehmende Partei davon in Kenntnis setzen, für welches Material die Zustimmung widerrufen wurde, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenverlangen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden übernehmende Partei entweder, soweit noch keine Vernichtung erfolgt ist, das Material vernichtet oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3alle persönlichen Daten unverzüglich anonymisiert. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausübernehmende Partei hat solches bereitgestellte Material zu vernichten und an die übertragende Partei eine Bestätigung einschließlich ausreichender Belegunterlagen zu übermitteln, woraus hervorgeht, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istdas Material vernichtet wurde.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.]
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Samples: Material Transfer Agreement
Gewährleistung und Haftung. 15.1 Nach Maßgabe der folgenden Bedingungen leistet Honeywell Gewähr, dass sämtliche von der Honeywell Inc. hergestellten und ihre Marke tragenden Erzeugnisse weder Fabrikations- noch Materialfehler haben. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorWaren oder Bestandteile, die wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beein- trächtigt werden, welcher vom Käufer spätestens innerhalb eines Jahres ab Lieferung oder Versandbereitschaft (=Fallfrist) geltend gemacht wird, sind wir von Honeywell unentgeltlich und baldmöglichst nach unserer eigener Xxxx zur Nachbesserung entweder auszubessern oder zur Ersatzlieferung berechtigtinstand zu setzen oder durch neue Teile zu ersetzen. Nur wenn Honeywell dieser Verpflichtung innerhalb angemes- xxxxx Xxxxx nicht nachkommt, kann der Besteller Ansprüche auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preis- minderung, soweit sie ihm nach dem Gesetz zustehen, geltend machen. Die durch Garantieleistungen entstehenden Frachtspesen und Reisekosten für das Personal Honeywells gehen zu Lasten des Bestellers.
5.2 Voraussetzung dafür istfür die Inanspruchnahme Honeywells ist die unverzügliche Meldung des Mangels gem. § 377 UGB (vormals HGB) und die sofortige, für Honeywell portofreie Einsendung des Bestandteiles, sofern die Instand- setzung nicht im Betrieb des Bestellers erfolgt. Der Verkäufer leistet jedoch nur für Mängel Gewähr, die bei Übergabe bereits vorhanden waren. Bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde den Nachweis zu erbringen, dass es sich um einen nicht unerheblichen der Mangel handeltbereits bei Übergabe vorhanden war. Es gilt keine Vermutung der Mangelhaftigkeit.
5.3 Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind solche Mängel, die auf unrichtige Montage oder Behandlung durch den Besteller oder Dritte, Überbeanspruchung über die angegebene oder angemessene Leistung, Natur- katastrophen, Überspannung und chemische oder physikalische Einflüsse zurückzuführen sind.
5.4 Die Gewährleistung schließt den Ersatz von Teilen aus, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei mitgelieferten Fremdfabrikaten übernimmt Honeywell nur die Gewähr, die von den Herstellern Honeywells geleistet wird. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese Schäden oder Gewinnentgang wegen eines gerügten Mangels haftet Honeywell nicht. Ebenso auch nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit richtigen oder falschen Verwendung der Kaufsache resultierenHoneywell-Produkte durch den Käufer, seine Beauftragten oder Dritte entstehen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne die schriftliche Zustimmung Honeywells Eingriffe oder Änderungen an den von Honeywell gelieferten Gegenständen vorgenommen werden.
5. 5.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, Gewährleistungsfrist wird durch die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung Garantieleistungen nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöstgeändert. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es gebraucht verkaufte Gegenstände wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindgeleistet.
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Gewährleistung und Haftung. (1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor) Die Gewährleistung des Auftragnehmers bei Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, sind wir mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflicht- verletzungen durch den Auftragnehmer richtet sich nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragengesetzlichen Vorschriften, soweit sich diese nicht dadurch erhöhennachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer insbesondere dafür, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeLieferungen und Leistungen bei Gefahrübergang auf den Auftraggeber die vereinbarte Beschaffenheit hat. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtAls Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die Nacherfüllung verweigern– insbesondere durch Bezeichnung, Angaben im Angebot nach III (1) + (2) oder Bezugnahme in die Bestellung des Auftraggebers – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Auftraggeber, vom Auftragnehmer oder vom Hersteller stammt.
2(3) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sämtliche erbrachten Lieferungen und Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden, insbesondere zum Umweltschutz und Arbeitssicherheit, entsprechen. Erfolgt Darüber hinaus gewährleistet der Auftragnehmer die Einhaltung der im Lastenheft – soweit vorhanden - dokumentierten Anforderungen.
(4) Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate. Die Fristen beginnen mit der Endabnahme und gelten für den mehrschichtigen Betrieb der Anlage.
(5) Durch die Zustimmung des Auftraggebers zu Zeichnungen, Berechnungen und anderen tech- nischen Unterlagen werden die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Hinblick auf den Liefergegenstand oder auf erbrachte Leistungen ebenso wenig berührt wie etwaige Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung.
(6) Der Gewährleistungsanspruch besteht bei Werkverträgen nach Xxxx des Auftragnehmers nach Maßgabe des gesetzlichen Werkvertragsrechts und bei Kaufverträgen oder Werk- lieferungsverträgen nach der Xxxx des Auftraggebers in Nachbesserung oder die Ersatz- lieferung. Der Auftragnehmer trägt sämtliche zum Zwecke der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung nicht erforderlichen Aufwendungen, einschließlich etwaiger Aus- und Einbaukosten. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – vom Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlnicht nach, so kann der Käufer Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen oder durch einen Dritten beheben lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Herabsetzung Nacherfüllung durch den Auftragnehmer fehlgeschlagen oder für den Auftraggeber unzumutbar (z. B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Vergütung Betriebs- sicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Frist- setzung; der Auftragnehmer ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unterrichten.
(Minderung7) verlangen Im Übrigen ist der Auftraggeber bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zurücktretenberechtigt. Außerdem hat der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Auf- wendungsersatz.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dass dieser seine nach § 377 HGB für mögliche durch ihn verursachten Schäden eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von ihm zu beachtenden Untersuchungs- mindestens 200.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istVermögensschäden pro Schadensereignis, 2.000.000 Euro für die Summe aller Schäden eines Jahres abzuschließen und mindestens bis zur Erfüllung seiner Leistungen unter dem jeweiligen Auftrag aufrecht- zuerhalten, dies beinhaltet ebenfalls den Gewährleistungszeitraum.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 69) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit bis zur Erfüllung seiner Leistungen aus dem jeweiligen Auftrag das Bestehen des Käuferserforderlichen Versicherungs- schutzes in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage eines Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers) nachweisen.
(10) Jegliche Änderung des Versicherungsverhältnisses hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen des Auftraggebers in der in vorstehender Xxxxxx XX (9) genannten Form nachzuweisen.
(11) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche direkten und indirekten Schäden im Rahmen des jeweiligen Auftrages gemäß der nachfolgenden Ziffer:
(12) In keinem Fall haftet der Auftragnehmer je Schadensfall, gleich aus welchem Rechtsgrund (Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche aus wegen Verletzung von vertraglichen Haupt- Pflichten aus dem jeweiligen Auftrag, aus Gefährdungs - haftung und Nebenpflichtenaus unerlaubter Handlung, Aufwendungsersatz die aus oder im Zusammenhang mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBder Abwicklung eines Auftrages gegen ihn oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen geltend gemacht werden, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auf mehr als 200.000 Euro pro Schadensereignis und nicht mehr als 2.000.000 Euro pro Jahr. Die Haftungsbegrenzungen in dieser Vorschrift gelten nicht bei Ansprüchen aufgrund von Verletzung von Körper oder Leben oder bei vorsätzlich bzw. grob fahrlässig ver- ursachten Schäden und ebenfalls nicht für solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus welche der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenAuftragnehmer nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
5(13) Keine der Parteien haftet bei Ereignissen höherer Gewalt – wie z.B. Krieg, Bürgerunruhen, Naturgewalten oder Feuer, Sabotage, Flugzeugabstürze auf Rechenzentrumsflächen in denen Systeme für den Auftraggeber betrieben werden, Epidemien, Quarantäne, Maßnahmen der Regierung, Streik, Aussperrung o.ä. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache für Verspätungen oder einer geringeren MengeNichterfüllung seiner vertrag- lichen Verpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind Zahlungsverpflichtungen.
6(14) Etwaige bestehende Schadensersatzansprüche nach dieser Ziffer XIII verjähren innerhalb von 24 Monaten. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss Dies gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer EigenschaftHaftung des Auftragnehmers wegen Vorsatz, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete grober Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindnach Produkthaftungsgesetz.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Maschinen Und Anlagen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, sind gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate für bei uns erworbene Neuwaren. Bei Gebraucht- und Vorführgeräten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Frist beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden. Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie eventuelle Ersatzansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz werden dadurch nicht beschränkt. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer der Xxxx von techbold entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft, so hat der Kunde gegenüber techbold die Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er ebenfalls in angemessener Frist angezeigt werden; andernfalls kann der Kunde auch in Ansehung dieses Mangels die in Abs. 2 bezeichneten Ansprüche nicht mehr geltend machen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfalle ist der Kunde verpflichtet, techbold die reklamierte Xxxx zur Nachbesserung Prüfung und Behebung des Mangels zur Verfügung zu stellen und zwar nach Xxxx von techbold, in dem Hause des Kunden, durch Zusendung an techbold oder zur Ersatzlieferung berechtigteinen von techbold bestimmen Dritten. Voraussetzung dafür istJegliche Haftung für Mängel bzw. Schäden, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltwelche durch unsachgemäße oder vertragswidrige Handhabung der gelieferten Produkte, insbesondere bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, ist ausgeschlossen. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Ebenso ausgeschlossen ist jegliche Haftung und/oder Ersatzlieferung fehlGewährleistung, so kann wenn nicht qualifizierte Dritte in die von techbold gelieferte Ware in irgend einer Weise eingegriffen haben oder Verbrauchsmaterialien bzw. Ersatzteile verwendet wurden, welche nicht den Hersteller- Spezifikationen der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3einzelnen von techbold gelieferten Produkte entsprechen. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies Dies gilt insbesondere sinngemäß auch für Schäden, welche im Betrieb der von techbold gelieferten Produkte zusammen mit anderen nicht kompatiblen Geräten entstehen. Sollte techbold einzelne Komponenten der von techbold gelieferten Gegenstände im Wege der Nachbesserung austauschen, so erwirbt techbold Eigentum an den ausgetauschten Gegenständen. Im Falle einer Nachlieferung wird techbold mit Eingang des Austauschgerätes beim Vertragspartner Eigentümer der ausgetauschten Geräte und/oder Komponenten. Die Gewährleistung/Garantie umfasst nicht die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheBeseitigung von Fehlern, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Unfall, nicht aus von techbold oder vom Hersteller zugelassene bzw. nicht sachgerecht durchgeführte Änderungen und Anbauten, unzulänglichen Einsatzbedingungen, Verwendung in anderer als der Mangelhaftigkeit vorgesehenen Betriebsumgebung, unzureichende Wartung durch den Kunden, Produkte Dritter, welche nicht von techbold geliefert wurden, oder sonstige äußere Einflüsse entstehen. Das gilt insbesondere für: • Schäden oder Fehlverhalten aufgrund falscher Konfiguration an Hardware oder Software- Fehlverhalten aufgrund von Virenbefall • Die Datenrettung bzw. Wiederherstellung von Daten auf schadhaften Datenträgern • Die kundenspezifische Konfiguration oder Installation von Anwendungsprogrammen Der Kunde ist verpflichtet, techbold Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Vor-Ort-Service-Deklarationen sind Zusagen der Kaufsache resultieren.
5Hersteller bzw. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6der Lieferanten. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, In diesem Fall ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch beanstandete Ware nicht bei Übernahme einer Garantie techbold zu reklamieren oder an techbold zu retournieren. Diese Leistungen werden ausschließlich vom jeweiligen Hersteller selbst auf dessen Kosten und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindRisiko durchgeführt.
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Gewährleistung und Haftung. Wir haften für Mängel, die an von uns gelieferten Geräten oder Ersatzteilen infolge eines Material-, Konstruktions-, Instruktions- oder Fabrikationsfehler entstanden sind, nach folgenden Vorschriften:
1. Liegt ein Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Gefahrübergang. Beanstandungen sind innerhalb von uns zu vertretender Mangel vor14 Tagen seit Anlieferung durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der Gewährleis- tungsfrist schriftlich zu rügen. Der Auftraggeber trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Fristeinhaltung der Mängelrüge.
2. Die mangelhaften Geräte oder Teile sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befinden, unverändert zu unserer Besichtigung bereitzuhalten oder auf unseren Wunsch auf Gefahr des Auftraggebers einzusenden, es sei denn, die Rücksendung ist nach der Art der Lieferung nicht möglich. Ersetzte Liefergegenstände oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum über bzw. verbleiben in unserem Eigentum. Kosten für Instandsetzung, die ohne unsere Zustimmung erfolgen, werden nicht anerkannt. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt für uns jede Haftung aus.
3. Ferner sind die Rechte des Auftraggebers wegen eines Mangels ausgeschlossen, wenn er beim Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Auftraggeber ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels gegen uns nur geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für mangelhafte Geräte oder Teile leisten wir nach unserer Xxxx zur Gewähr durch Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtErsatzlieferung. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Die mit der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeverbundenen Aufwendungen des Kunden werden maximal bis zum Rechnungswert des beschädigten Teiles getragen. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht Instandsetzungen außerhalb unserer Betriebsstätten werden nur in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte besonders vereinbarten Fällen auf Rechnung des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istAuftraggebers ausgeführt.
4. Soweit sich nachstehend (AbsLehnen wir Austausch oder Instandsetzung ab, schlägt eine Nachbesserung oder eine mit ihr verbundene angemessene Frist fehl oder sie ist uns unzumutbar, steht dem Auftraggeber entweder ein Minderungsrecht bis höchstens zum Rechnungswert des beschädigten Teiles unseres Lieferumfangs oder ein Rücktrittsrecht zu. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Schadensersatzansprüche und Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst der vergeblichen Aufwendungen sind auch Ansprüchedabei ausgeschlossen, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenes sei denn, wir haben eine vertragliche Pflichtverletzung zu vertreten.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung Bei einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung unerheblichen Pflichtverletzung unsererseits sind sowohl Gewährleistungsansprüche des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.Auftraggebers als
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Gewährleistung und Haftung. 1Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Lieferung am Bestimmungsort, anzuzeigen. Liegt ein Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche Mängel oder eine offensichtliche Falschliefe- rung nicht innerhalb der Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungs- ort schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte Mängel hat der Besteller unverzüglich nach ihrer Entdeckung in gleicher Weise zu vertretender Mangel vor, sind rügen. Bei Vorliegen eines Mangels führen wir gegenüber dem Besteller nach unserer Xxxx zur Nachbesserung Wandlung, Minderung oder zur Ersatzlieferung berechtigtLieferung mangelfreier Ware bei Rückgabe der gelieferten Ware durch. Voraussetzung dafür istEine Haftung für Mängelfolgeschäden obliegt uns jedoch nur, dass soweit diese Gegenstand der Zusicherungserklärung waren. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, insbesondere Reisekosten, gehen zu Lasten des Bestellers. Jede anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Besteller nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf Ihre Eignung. Das gilt auch dann, wenn die Lieferung für einen bestimmten Zweck allgemein empfohlen wird. Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Frage kommen, gilt die Regelung der vereinbarten Mängelhaftung entsprechend. Im Übrigen sind weitergehende Ansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden ausgeschlos- sen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Gleiche gilt bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Es obliegt allein dem Besteller, etwaige Anwendungspatente und gesetzliche Vorschriften bei Ver- arbeitung oder Weiterverkauf der Lieferung einzuhalten. Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus Garantiezusagen können nur geltend gemacht werden, wenn die zugesi- cherten Eigenschaften oder Garantiezusagen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt worden sind. Sofern hinsichtlich der Anwendung von Chemikalien, z.B. für Arzneimittel, als Zusatz zu Lebens- und Genussmitteln oder anderer Verwendungen gesetzliche und sonstige Vorschriften und Verord- nungen gelten, obliegt es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltdem Kunden, diese genau zu beachten. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sinddurch falsche Anwendung oder infolge unsachgemäßer Lagerung unserer Produkte entstehen, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenkönnen wir keine Haftung übernehmen.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Gewährleistung und Haftung. 1a) Wir übernehmen die Gewährleistung für die einwandfreie Qualität und Beschaffenheit der gelieferten Ware nur bis zum Erreichen des auf der Verpackung der Ware aufgeführten Mindesthaltbarkeitsdatums. Liegt ein Dies setzt voraus, dass der Kunde einen Nachweis über sach- gemäße Lagerung erbringt. Diese hat zu erfolgen, bei einer gleich bleibenden Temperatur von 15 – 18 Celsius, relative Luftfeuchte ca. 60%, lichtgeschützt in geruchsneutraler und bakteriologisch einwandfreier Umgebung. Ein Ersatzanspruch aufgrund von Schädlingsbe- fall bei Versand ist ausgeschlossen.
b) Der Kunde hat die Ware bei Empfang unverzüglich auf Mängel, insbesondere hinsicht- lich Lieferumfang, Konfektion oder Optik der Ware, hin zu untersuchen und uns solche unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Lieferung, anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Durch den Transport der Ware verur- sachte Schäden werden von uns zu vertretender Mangel vornicht ersetzt. Mängelanzeigen sind ausschließlich unter Angabe der Chargennummer, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- des Barcodes und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigerndes Mindesthaltbarkeitsdatums sowie un- ter Beifügung einer Warenprobe im Originalkarton vorzunehmen.
2c) Xxx begründeter Reklamation liefern wir Ersatz für die mangelhafte Ware. Erfolgt die Nachbesserung oder die Schlägt diese Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen in angemessener Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung nach seiner Xxxx Herabset- zung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, letzteres jedoch nur bei Mangelhaftigkeit eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenLieferung.
3d) Rücksendungen beanstandeter Ware werden von uns nur nach vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB Sie sind in geeigneter Transportverpackung und im Originalkarton vorzunehmen. Beanstandungen von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen isteinzelnen Produkten berechtigen nicht zur Rücksen- dung der gesamten Lieferung.
4e) Die vorstehenden Absätze regeln die Gewährleistung für unsere Produkte abschließend. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des KäufersEine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und NebenpflichtenRechtsgrund, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ist ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss Dies gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung soweit wir zwingend nach dem Gesetz haften. Ebenso bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In letzterem Fall haften wir lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; Schaden, soweit dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche des Kunden ver- jähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit das Gesetz nicht eine längere Frist vorschreibt.
f) Gravierende Ereignisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, kriegerische oder terrori- stische Auseinandersetzungen, Epidemien oder Pandemien, Arbeitskämpfe oder Unruhen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im übrigen Umfang ihrer Wirkung von ihren Lei- stungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Ver- tragsauflösung ist sie gemdamit nicht verbunden. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den Fällen, in denen veränderten Verhältnissen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie Treu und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindGlauben anzupassen.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
37.1. Die Mängelrechte des Käufers setzen Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch einen kaufmännischen Auftraggeber setzt voraus, dass dieser seine seinen nach §§ 377 377, 378 HGB von ihm zu beachtenden geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen nachkommt. Die Mängelanzeige hat unverzüglich nach Ablieferung bzw. nach Entdeckung eines versteckten Mangels schriftlich zu erfolgen.
7.2. Ein gebrauchter, vor Übergabe nicht abgemieteter Gegenstand wird verkauft wie er steht und liegt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Hat der Käufer versäumt die gebrauchte Sache vor dem Kauf zu besichtigen, so ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen für offensichtliche Fehler und für solche Fehler, die auch bei einer eingehenden Untersuchung nicht hätten festgestellt werden können.
7.3. Ist der Käufer kein Unternehmer, so hat er offene Sachmängel Falschlieferungen und Mengenabweichungen der gelieferten Ware spätestens 1 Woche nach Empfang schriftlich zu erfassen und diese Anzeige an uns abzusenden. Die Rüge wegen versteckter Mängel durch den nicht unternehmerisch tätigen Käufer muss spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erfolgen. Dies gilt entsprechend, wenn eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist vereinbart ist.
47.4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, Ausgeschlossen sind weitere Ansprüche Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen sowie aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichtenjedem sonstigen Haftungstatbestand. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt allerdings nicht, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§ 439 II BGB463, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Die Haftung ist bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft gegenüber einem Unternehmer für SchädenFolgeschäden auf den Fall beschränkt, dass die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindZusicherung den Zweck verfolgte, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, den Käufer gerade gegen die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultiereneingetretenen Mangelfolgeschäden abzusichern.
57.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung Schadensersatzansprüche des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istKäufers, die auf Verletzung einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder vertragstypischen wesentlichen Hauptpflicht (=Kardinalpflicht) beruhen, bleiben vom Haftungsausschluss unberührt. Bei fahrlässiger Verletzung einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern allerdings der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren voraussehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst.
7.6. Für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Kaufvertrag über eine neu hergestellte Ware abgeschlossen wird, sind die Gewährleistungsrechte des unternehmerischen Käufers nach unserer Xxxx auf Mangelbeseitigung binnen angemessener Frist oder Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Käufer jedoch das Recht vorbehalten, nach seiner Xxxx, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beim Kauf einer neu hergestellten Sache beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Sollte zwischen den Parteien über einen ursprünglich nur gemieteten Gegenstand ein Kaufvertrag geschlossen werden, so wird bereits jetzt mit dem Käufer vereinbart, dass der Kaufgegenstand in dem gebrauchten Zustand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags verkauft wird. Ziff. 7.6 Abs. 1 S. 3 findet in diesem Fall entsprechende Anwendung gegenüber Verbrauchern, für unternehmerische Käufer wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ziff. 5 gilt entsprechend.
7.7. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
7.8. Die Vorschriften des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechendProdukthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
7.9. 7Ergänzend gelten die in Ziff. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind9.1 unserer AGB zur Gewährleistung getroffenen Regelungen.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Der Lieferant übernimmt die Gewähr dafür, dass die Ware einschließlich Aufmachung und Auszeichnung unserer Bestellung bzw. unseren Anforderungen entspricht und frei von Sach- und Qualitätsmängeln ist.
2. Unsere Bestellung wird fachgerecht nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgeführt.
3. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der gelieferten Ware oder der Leistung vor, können wir nach unserer Xxxx die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sämtliche hierdurch entstehenden Aufwendungen sind vom Lieferanten zu tragen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bleibt hiervon unberührt.
4. Bei Neu-Lieferung einer mangelfreien Sache wird der Lieferant aufgefordert, die Rücksendung der mangelhaften Sache auf seine Kosten zu veranlassen. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 2 Wochen nicht nach, so sind wir berechtigt, die mangelhafte Sache auf Kosten des Lieferanten zu verschrotten.
5. Kommt der Lieferant unserer Aufforderung zur Mangelbeseitigung innerhalb einer Woche nicht nach, so sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Ersatzlieferung Minderung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt Einer Fristsetzung bedarf es nicht, sofern ein Ausschluss wenn der Lieferant die Nacherfüllung verweigert, diese für uns unzumutbar oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart bereits einmal erfolglos geblieben ist. Schadenersatzansprüche werden durch den Rücktritt nicht berührt.
7. Als Verjährungsfristen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Der Lieferant stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er uns durch Lieferung fehlerhafter Ware entstehen. Dies gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung insbesondere für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenProduzentenhaftung.
9. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den FällenAlle Anlagen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern die Artikel produziert werden, wurden gemäß IATF 16949/ISO9001:2015, TS16949, ISO 9000 und jeder anderen im Auftrag spezifizierten, einschlägigen Norm zertifiziert und bleiben auch während der Abarbeitung des Liefergegenstandes für Personen- Auftrags zertifiziert, es sei denn, sie werden gemäß unseren Verfahrensweisen davon ausgenommen.
10. Der Lieferant muss die Industriestandards sowie die einschlägigen, in Deutschland, der Europäischen Union oder Sachschaden jedem anderen Land, in dem seine Kunden ihren Sitz haben, geltenden Gesetze und Vorschriften und alle in dem Land, in dem der Lieferant seinen Sitz hat, geltenden Vorschriften sowie weiters alle deutschen, europäischen oder internationalen Normen und die internen Anweisungen, Normen und Spezifikationen des Kunden einhalten, wobei der Lieferant bestätigt, dass er darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
11. Gemäß IATF 16949/ISO 9001:2015 werden wir dem Lieferanten bestimmte Anforderungen übermitteln, einschließlich der (jedoch ohne Beschränkung auf die) geltenden Gesetze und Vorschriften, kundenspezifische Anforderungen, und/oder speziellen vom Lieferanten einzuhaltenden oder im Rahmen der Bereitstellung der Artikel durch den Lieferanten auszuführenden Produkt-und Prozesseigenschaften. Diese jeweils zutreffenden Anforderungen muss der Lieferant unverzüglich an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommensämtliche seiner Lieferanten oder Unterauftragnehmer, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendungan den Artikeln mitarbeiten, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritteweiterleiten. Die Lieferanten und Unterauftragnehmer des Lieferanten sind in ähnlicher Weise verpflichtet, natürliche Abnutzungihren jeweiligen Unterauftragnehmern und Lieferanten alle Anforderungen weiterzuleiten, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder so weiter. Wir gelten als begünstigter Dritter zurückzuführen sinddieser Bestimmungen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 17.1 Gewährleistung: Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Bezug auf die Produkte zu. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung Die Gewährleistungsfrist für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte beträgt zwölf (12) Monate ab (i) dem Liefertermin bei Lieferung ohne Montage; oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als (ii) dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Abnahmetermin bei Lieferung mit Montage und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung Inbetriebnahme (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossenin jedem Fall spätestens bei Produktionsbeginn); dies gilt insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, die jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenBestimmungen verjähren. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenIst ein Produkt mangelhaft, ist der Verkäufer nach seiner Xxxx berechtigt: (i) das Produkt (oder den betreffenden Teil) auszutauschen oder (ii) das Produkt zu reparieren, beides unter der Bedingung, dass der Käufer den Kaufpreis oder einen Teil des noch ausstehenden Kaufpreises bezahlt.
7.2 Gewährleistungsbedingungen: Die oben genannte Gewährleistung wird vom Verkäufer unter den folgenden Bedingungen übernommen: Der Verkäufer haftet nicht für (i) Mängel an den Produkten, die Haftung nicht ausgeschlossensich aus Zeichnungen, sondern auf den vertragstypischenEntwürfen oder Spezifikationen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den FällenHerstellungs- oder Arbeitsverfahren oder vom Käufer gelieferten Informationen ergeben oder die darauf zurückzuführen sind, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- dass der Verkäufer vom Käufer erteilte Anweisungen befolgt hat, und/oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft(ii) Mängel, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenAusfälle, Störungen, Fehlfunktionen oder Brüche, die auf eine ungeeignete normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeits- oder unsachgemäße VerwendungLagerbedingungen, fehlerhafte Montage Nichtbeachtung der
7.3 Keine anderen ausdrücklichen oder konkludenten Gewährleistungen:
7.3.1 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Verkaufsbedingungen werden alle konkludenten Gewährleistungen, Garantien, oder sonstige konkludenten Vereinbarungen und Bestimmungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
7.3.2 Der Käufer ist gehalten, vor Aufgabe einer Bestellung sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Verwendung der Produkte oder Services durch den Käufer (einschließlich der gesetzlichen Anforderungen oder Drittetechnischen Kompatibilität in Bezug auf die Waren, natürliche Abnutzungdie vom Käufer mit den Produkten verwendet, fehlerhafte verpackt oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße in die Produkte integriert werden) erfüllt sind und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen dass das Verbrauchsmaterial und/oder Instandsetzungsarbeiten seitens das Equipment den Herstellungs- oder sonstigen Arbeitsmethoden oder -prozessen des Käufers entsprechen.
7.3.3 Der Käufer ist dafür verantwortlich, festzustellen, ob die Produkte und/oder Dritter zurückzuführen sindServices für die vorgesehene Verwendung geeignet sind (unabhängig davon, ob diese Verwendung dem Verkäufer bekannt ist oder nicht). Der Käufer ist für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit seiner Waren selbst verantwortlich.
7.3.4 Die Auswahl einer Verbrauchsmaterialreferenz muss zwingend durch geeignete Tests des Käufers auf dessen eigenes Risiko erfolgen, wobei der Verkäufer jede Haftung im Falle der Inkompatibilität mit der ausgewählten Verbrauchsmaterialreferenz ausschließt.
7.3.5 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer aufgrund einer ad hoc oder informellen technischen Unterstützung des Käufers durch den Verkäufer (vor oder nach der Lieferung) entstehen.
7.3.6 Der Verkäufer gibt keine Zusicherung, Gewährleistung oder Haftungsfreistellung dafür ab, dass die Produkte und/oder Services oder ihre Verwendung keine Patente, Marken, eingetragenen oder nicht eingetragenen Geschmacksmuster oder andere geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte verletzen oder verletzen werden.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Haftung. 19.1 Gelieferte Leistungen (Ware) untersucht der Auftraggeber unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige Mängel. Liegt Zeigt sich ein von uns Mangel, hat der Auftraggeber XXXXXXXXX KG unverzüglich Anzeige zu vertretender Mangel vormachen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istso gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen nicht unerheblichen solchen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Wird dem Auftraggeber die Xxxx durch einen von XXXXXXXXX KG beauftragten Xxxxxxxxxxxxx überbracht und ist an der Verpackung der Ware oder an ihr selbst eine Beschädigung welcher Art immer äußerlich sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber die Beschädigung bei sonstigem Ausschluss der CHRISTELY KG treffenden Haftung dem Zustelldienst gegenüber anzuzeigen.
9.2 Preisminderung oder Wandlung kann der Auftraggeber nur fordern, wenn die Verbesserung und der Austausch nicht möglich sind, für CHRISTELY KG mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären oder wenn CHRISTELY KG dem Verlangen des Auftraggebers nicht oder nicht in angemessener, zumindest zweiwöchiger Frist nachkommt (Vorrang der Verbesserung und des Austauschs).
9.3 Wird XXXXXXXXX KG für den Auftraggeber wegen von ihm gerügter, angeblich vorliegender Mängel tätig und stellt sich heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt, hat der Auftraggeber XXXXXXXXX KG den entstandenen Aufwand zu ersetzen.
9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Ablieferung der Ware.
9.5 CHRISTELY KG haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CHRISTELY KG nur für Personenschäden. Die Haftung ist mit der Höhe des im Zuge der Auftragserteilung vereinbarten Gesamthonorars begrenzt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetreine Vermögensschäden, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindentgangenen Gewinn, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprücheunterbliebene Einsparungen, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtFolgeschäden, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.Ansprüchen
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Für die Mangelfreiheit unserer Waren und Wartungsleistungen leis- ten wir Gewähr für den Zeitraum von uns zu vertretender Mangel voreinem Jahr ab Gefahrübergang. Die gelieferte Xxxx gilt als genehmigt, sind wir wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 10 Werktagen, sonstige Mängel nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtihrer Entdeckung gerügt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt§ 377 HGB bleiben im übrigen unberührt. Für den Fall gebrauchte Sa- chen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle von Ziffer VII. 1. sind Ansprüche wegen Mängeln der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- überlassenen Geräte ausge- schlossen. § 536 d BGB und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdenachfolgende Ziffer 3. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernbleiben unberührt.
2. Erfolgt Im Falle von Beanstandungen hat uns der Kunde Gelegenheit zu geben, uns vom Vorliegen des Mangels zu überzeugen, insbesondere uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Ver- fügung zu stellen. Bei berechtigter fristgerechter Xxxxxxxxxxxx hat der Kunde zunächst unter angemessener Wahrung seiner Interessen nur Anspruch auf Nacherfüllung. Die Xxxx der Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlNachlieferung) behalten wir uns vor. Sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Käufer die Herabsetzung Kunde anstelle dessen Rückgängigmachung des Vertrages oder Min- derung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenverlangen. Soweit wir nach Maßgabe der ge- setzlichen Bestimmungen gleichgültig aus welchem Rechtsgrund we- gen eines Mangels zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist unsere Schadensersatzpflicht nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 3. be- schränkt.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- Wegen weitergehender Ansprüche und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Rechte haften wir für SchädenSchä- den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGe- sundheit beruhen, die auf im Falle einer vorsätzlichen oder lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens unsere Erfüllungsgehilfen jedoch nur, soweit es sich um die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemä- ße Durchführung des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindVertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) handelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind Gewährleistung leisten wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür Xxxx, auch wenn die Sache bereits übergeben ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltnur durch Umtausch oder durch Nachbesserung. Für den Fall Uns sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche zuzugestehen. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn ohne unser ausdrückliches vorheriges Einverständnis die gelieferten Sachen durch Arbeiten verändert worden sind. Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich — also ohne schuldhaftes Verzögern — nach Feststellung des Mangels erhoben werden. Der Käufer hat die mangelhaften Sachen an uns zu übersenden. Die Kosten der Nachbesserung sind Versendung werden erstattet, sofern die von uns gelieferte Xxxxx tatsächlich mangelhaft ist. Wird eine mangelfreie Sache unter Rüge eines angeblichen Mangels übersandt und von uns geprüft, so beanspruchen wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdehierfür eine an- gemessene Vergütung. Sollte eine auch der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinzweite Nachbesserungsversuch fehlschlagen, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche Darüberhinausgehende Erstattung eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung Rechtsgrund, wird nicht geschuldet, es sei denn, der mittelbare oder unmittelbare Schaden wäre von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen uns vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenfahrlässig herbeigeführt. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe dieser gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen vorrangigen Bedingungen für einen Schaden aufzukommen haben, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir, soweit nicht Leben, Körper oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenGesundheit verletzt worden sind, beschränkt. Ein Anspruch besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung nicht ausgeschlossender gesetzlichen Vertreter, sondern Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Soweit Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der mit uns geschlossene Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gelten die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung; dieses allerdings nur insoweit, als Ersatz von mittelbaren oder Mangel Folgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruhe auf einer Zusicherung, die den Käufer gerade gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Auch die danach verbleibende Haftung ist auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. .
7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
8. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 17.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der geschuldeten Sachen müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort oder nach Übernahme des (reparierten) Gegenstandes schriftlich bei der Vollzugsan- stalt eingehen, andernfalls ist die Vollzugsanstalt nicht zur Erfüllung von Rechten we- gen Mängeln verpflichtet. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern§ 377 HGB bleibt unberührt.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so 7.2 Bei mangelhafter Leistung kann der Käufer die Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Die Voll- zugsanstalt kann nach ihrer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine neue Sache her- stellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung nach sei- ner Xxxx eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurücktretenzurückzu- treten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlge- schlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder aus den sonstigen Umständen etwas Anderes ergibt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der er- forderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn die Vollzugsanstalt den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, die mindestens _ Wochen betragen muss, beseitigt hat, es sei denn, die Vollzugsanstalt hat die Nacherfüllung zu Recht verweigert.
3. 7.3 Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB Vollzugsanstalt ist nur zum Ersatz von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für SchädenXxxxxxx verpflichtet, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruhen. Dies gilt nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung beso n- ders übernommene Vertragspflichten und für Schäden aus der Verletzung des LebensLe- bens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines der Vollzugsanstalt, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verwenders der Vollzugsanstalt beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung . Die Vollzugsanstalt haftet nicht für sonstige Schäden vereinbart istSchäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhendem Auf- traggeber an seinem Eigentum (vgl. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung Nr. 4.1) infolge Einwirkungen aufgrund höherer Gewalt entstehen; entsprechende Risiken werden vom Freistaat Bayern auch nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; versichert.
7.4 Der Auftraggeber hat der Vollzugsanstalt alle im übrigen ist Zusammenhang mit diesem Ver- tragsverhältnis entstehenden Schäden zu ersetzen, soweit sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenvom Auftraggeber zu vertreten sind. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Auftraggeber stellt die Vollzugsanstalt insoweit von jeder Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindfrei.
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Samples: Werkvertrag/Kaufvertrag
Gewährleistung und Haftung. 14.1 Für die von uns gelieferten Gerätschaften übernehmen wir die Gewähr nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
a.) Sind die von uns gelieferten Geräte mit Mängeln behaftet, sind wir berechtigt, Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Geräte vorzunehmen. Liegt ein Der Anspruch des Kunden auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Schadenersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, wir kommen unserer Verpflichtung zur Nacherfüllung in an gemessener Frist nicht nach oder die Nacherfüllung schlägt fehl. b.) Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt, wenn bei den Ge räten die Originalplombe verletzt ist oder der Kunde bereits Ände rungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen oder veran lasst hat.
4.2 Im Bereich des Abrechnungs und Kundendienstes sind wir im Falle eines von uns zu vertretender Mangel vorvertretenden Mangels verpflichtet, die von uns erstellte Abrechnung unentgeltlich zu korrigieren.
4.3 Beanstandungen in der Abrechnung sind uns unverzüglich be kanntzugeben, damit wir nach unserer Xxxx Gelegenheit erhalten die Beanstandung zu beseitigen. In gleicher Weise hat uns der Kunde von Beanstandungen der Nut zer gegen die von uns erstellte Abrechnung zu informieren. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, entfällt unsere Ge währleistung.
4.4 Eine Haftung auf Schadenersatz unsererseits besteht, gleich gültig aus welchen Rechtsgründen, nur dann, wenn uns bezüglich des schadensstiftenden Umstandes Vorsatz oder grobe Fahrlässig keit zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtLast fällt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für Darüber hinaus haften wir für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb leicht fahrlässigen Verletzung einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3wesentlichen Vertragspflicht. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausvor ausgehenden Beschränkungen der Haftung gelten im gleichen Um fang für Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen. Die nicht abdingbare Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haf tung von Schäden aus Verletzungen von Leben, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4Körper oder Ge sundheit bleiben unberührt. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossenausgeschlos sen ist, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes haften wir nur für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie vertragstypische und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindvorhersehbare Schäden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu Der Käufer ist verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten Ware unverzüglich nach deren Einlangen am Bestimmungsort in sorgfältiger Weise zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeüberprüfen. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange Allfällige Mängel muß der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3von 10 Tagen nach Wareneingang mittels eingeschriebenen Briefs rügen. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Wird uns vom Käufer die genaue Zusammensetzung der vorgesehenen zu fördernden Materialien nicht spätestens bei Auftragserteilung schriftlich bekannt gegeben, übernehmen wir auftretende Schäden keine Haftung und es entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal zwölf Monate nach Lieferung. Wir leisten keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchführung notwendiger bzw. empfohlener Betriebs- und/oder Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Ebenso wird keine Gewähr geleistet, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen. Unsere Dokumentation beruht auf unseren bisherigen Erfahrungen und soll nach bestem Wissen beraten. Technische Änderungen, die der Produktweiterentwicklung dienen, werden ohne vorheriger Ankündigung durchgeführt. Die Angaben in dieser Dokumentation basieren auf unseren derzeit technischen Kenntnissen und Erfahrungen, sie befreien den Abnehmer, wegen der Fülle möglicher Einflüsse, nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Während eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Lieferung des Liefergegenstandes hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Die von uns ersetzten Teile gehen dabei in unser Eigentum über. Erst wenn die Nachbesserung durch das Unternehmen Steiner GmbH & Co KG fehlgeschlagen ist, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht für die Dauer von zwölf Monaten nach Ablieferung der Ware. Schadenersatzansprüche aller Art gegen uns sind ausgeschlossen, sofern uns nicht ein grobes Verschulden nachgewiesen wird. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Schadenersatzpflichtig sind wir in jedem Fall nur bis zur Höhe des Betrages, der für die gelieferte Ware in Rechnung gestellt wird. Für Dritt- sowie Folgeschäden haften wir nicht. Wir sind berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unverhältnismäßig hoch sind Kosten insbesondere dann, wenn die Gesamtaufwendungen zur Nacherfüllung höher liegen als 30 % des Marktwertes der verkauften Ware. Die weiteren Rechte des Bestellers bleiben unberührt. Des Weiteren können wir die Nacherfüllung verweigern, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht. Wir haben die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Besteller ein Recht auf Rücktritt nicht zu, auch ist er zur Annahme der Lieferung verpflichtet. Wir haften nicht nach §§478, 479 BGB, wenn unser Kunde ins Ausland geliefert hat und dabei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen ist. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- Haupt-und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II §439II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies . Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst . Erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er . Er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, - die auf eine ungeeignete vom Besteller vorgegebenen oder unsachgemäße Verwendungbestimmten Konstruktionen oder auf vom Besteller vorgegebenen bestimmten oder beigestellten Materialien, fehlerhafte Montage durch den Käufer einschließlich Probematerialien oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte auf sonstigen Bereitstellungen des Bestellers beruhen. - die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässige nachlässiger Behandlung, Bedienung durch ungeschultes Personal, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds oder die aufgrund besonderer äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. - die durch unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers Bestellers oder Dritter zurückzuführen Dritten entstehen - die darauf beruhen, dass der Besteller den Anweisungen von uns, wie der Vertragsgegenstand zu benutzen ist (Gebrauchs-Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise), sowie welche Vorsorgemaßnahmen regelmäßig und im Einzelfall zu treffen sind., nicht Folge leistet - die durch vom Besteller beigestellte Waren (auch Software) verursacht werden. - die durch falsche Montage (nicht durch uns) verursacht werden. Wir haften auch nicht für Verschleißteile des Vertragsgegenstandes. Verschleiß ist der fortschreitende Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers, hervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt und Relativbewegungen eine festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers oder durch chemische und thermische Beanspruchung
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu Der AG ist verpflichtet, die Transport-übergebene Ware des AN bei Übernahme unverzüglich und ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfälli- gen Mangel unverzüglich, Arbeits- spätestens inner- halb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Offensichtliche Mängel und Materialkosten Fehlmengen sind unmittelbar nach Übernahme zu tragenrügen. Im Falle einer Be- anstandung ist der AG verpflichtet die Ware sachgemäß zu lagern. Die Beschreibung der Produkte stellt keine Zusicherung einer be- stimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Lieferung- und Leistungsverzö- gerungen aufgrund höherer Gewalt und auf- grund von Ereignissen, die dem AN die Leis- tung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Stö- rung von Kommunikationsnetzen und Ma- schinen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des AN oder deren Unterlieferanten oder Un- terauftragsnehmern eintreten und bei Ver- tragsabschluss nicht vorhersehbar waren, hat der AN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den AN, die Lieferung bzw. Leis- tung um die Dauer der Behinderung hinaus- zuschieben. Ein Schadensersatzanspruch ist bei sonstigem Ausschluss unverzüglich, längstens binnen einer Woche, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Scha- den Kenntnis erlangt haben, schriftlich beim AN geltend zu machen. Aus dem Titel der Gewährleistung hat der AG bei behebbaren Mängeln lediglich Anspruch auf Verbesse- rung und Nachtrag des Fehlenden, und nur wenn die Mängel bei der Leistungserbrin- gung vom AN zu vertreten sind. Der AN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit so- wie für das Vorhandensein zugesicherter Ei- genschaften. Für einen Verzug oder einer Unmöglichkeit der Leistung haftet der AN nur, soweit sich diese durch ihn zumindest grob fahr- lässig zu vertreten sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in allen Fällen aus- geschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, nicht dadurch erhöhenerziel- ten Gewinnen oder Ersparnissen, Zinsverlus- ten oder von Schäden aus Ansprüchen Drit- ter gegen den AG, ist im gesetzlich zulässi- gen Ausmaß ausgeschlossen. Die Beweis- last für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten. Es ist ausge- schlossen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden AG Ansprüche aus Ge- währleistung oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3sonstige über das gesetz- lich geregelte Maß hinaus gehende Ansprü- che geltend machen kann. Die Mängelrechte Regeln des Käufers setzen vorausBGB und UN-Kaufrecht (im Falle grenzüber- schreitender Geschäfte im Geltungsbereich dieses Gesetzes) sind im jeweiligen Zustän- digkeitsbereich so anzuwenden, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen immer die für den AN jeweils günstigste Regelung gültig ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtEine Gewährleistung für, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenvom AG bereit gestellte Materialien, ist die Haftung nicht in allen Fällen ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, wenn sich solche An- sprüche erst durch die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage Bearbeitung der Ma- terialien durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindAN zeigen sollten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflich- ten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorIst der Liefergegenstand mangelhaft und fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabri- kations- oder Materialmängel schadhaft, sind liefern wir nach unserer Xxxx unter Ausschluss sonsti- ger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbes- serungen sind zulässig. Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Längere Gewährleistungsfristen bedürfen der besonde- ren Vereinbarung und stets unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer hat die Ware nach Anlieferung sofort auf Beschädigungen zu überprüfen und im Beisein des Spediteurs auf den Lieferschein zu vermerken. Spätere Reklamationen von offen- sichtlichen Mängeln können nicht berücksichtigt werden. Mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, zur Nachbesserung Besich- tigung durch uns bereitzuhalten. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Falle von der Gewährleistung ausgeschlossen, des Weiteren Abweichungen bzw. Unterschiede in Struktur, Oberfläche und Farbe, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, textile Stoffe usw.) liegen und handelsüblich sind. Ergänzungslieferungen erfolgen nach dem derzeit gültigen technisch neuesten Stand. Nicht vermeidbare Abweichun- gen in Farbe, Material oder zur Ersatzlieferung berechtigtDesign stellen keinen Mangel dar. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen Die Gewährleistung umfasst auch nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetdie Schäden, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigerndurch unsachgemäßen Umgang am Liefergegenstand entstehen. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllthaften unabhängig von den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtKörper und Gesundheit, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung auf einer fahrlässigen oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist vorsätzlichen Pflicht- verletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlunseren Erfüllungsgehilfen beruhen, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchevon der Haf- tung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Xxxxxxx, die nicht aus von dem vor- stehenden Satz erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- verletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungs- gehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzli- chen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaf- tung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich des (Liefer-)Gegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsga- rantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der Mangelhaftigkeit garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Kaufsache resultieren.
5Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Halt- barkeitsgarantie erfasst ist. Die vorstehenden Bestimmungen gelten Wir haften auch bei Lieferung einer anderen Sache für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertrag- lichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weiter gehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbeson- dere auch für deliktische Ansprüche oder einer geringeren Menge.
6An- sprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Der in AbsSoweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Ange- stellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtSchadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Gefahr- übergang. Wenn wir, sofern ein Ausschluss unsere gesetzlichen Vertreter oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung unsere Erfüllungsgehilfen Verlet- zungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istverschuldet haben, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenvorsätzlich gehandelt haben, ist gelten für die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens Schadenser- satzansprüche des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddie gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 111.1 Der Vertragspartner gewährleistet und sichert zu, dass:
i) der Liefergegenstand zur Gänze den vereinbarten Spezifikationen und Anforderungen entspricht, über alle einschlägigen und notwendigen Zertifikate, Genehmigungen, Zulassungen, Lizenzen und Bewilligungen verfügt und für den beabsichtigten Zweck geeignet ist;
ii) der Liefergegenstand keine Mängel hinsichtlich Design, Material und Verarbeitung aufweist und in einem voll funktionsfähigen und handelsüblichen Zustand ist; und
iii) der Liefergegenstand stets mit allen geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Verordnungen, Richtlinien und Auflagen übereinstimmt und den marktüblichen Standards insbesondere den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsvorschriften (CE-Konformität) entspricht.
11.2 Sollten vom Vertragspartner Abweichungen von vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften oder Mängel (auch nach Lieferung) festgestellt werden, so ist GBO von diesem Umstand umgehend zu informieren. Liegt ein Dieser Information sind alle relevanten Daten, wie insbesondere die Art des Mangels und die betroffenen Bestell- und Produktnummern, beizuschließen.
11.3 Die vorbehaltlose Annahme des Liefergegenstandes gilt nicht als Zustimmung zur Abweichung.
11.4 Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 (zwei) Jahre, gerechnet vom Tage des Gefahrenüberganges, soweit nicht gesetzlich längere Fristen gelten. Der Vertragspartner garantiert GBO ausdrücklich Mängelfreiheit während der Gewährleistungsfrist.
11.5 Fehlen dem Liefergegenstand zugesicherte oder von uns zu vertretender Mangel vorGBO geforderte Eigenschaften, sind wir Unfallverhütungsvorschriften oder sonstige Schutzbestimmungen nicht eingehalten oder weist der Liefergegenstand sonstige Mängel auf, so ist GBO ungeachtet der Schwere des Mangels nach unserer ihrer Xxxx zur Nachbesserung berechtigt, Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung), Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), kostenlose Beseitigung des Mangels (Verbesserung) oder zur kostenlose Ersatzlieferung berechtigtzu verlangen. Voraussetzung dafür istVerlangt GBO Verbesserung, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltso hat der Vertragspartner die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Vertragspartner hat auf Verlangen von GBO mangelhafte Teile der Lieferung oder Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich, längstens innerhalb von 10 (zehn) Werktagen, gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenFall, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeDokumentation fehlerhaft ist, aber der Liefergegenstand mit Ausnahme der Dokumentation keinen Mangel aufweist, muss die Dokumentation korrigiert und innerhalb von 5 (fünf) Werktagen an GBO übermittelt werden. Sollte eine Ist der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber Vertragspartner nicht in einem Umfang erfülltder Lage, den mangelfreien Zustand binnen der dem mangelfreien Teil genannten Fristen herzustellen, gilt Punkt 11.6 entsprechend.
11.6 Kommt der Leistung entsprichtVertragspartner seiner Gewährleistungspflicht nicht innerhalb der in diesen AGB beschriebenen oder andernfalls einer angemessenen Frist nach, so ist GBO berechtigt, auf Kosten des Vertragspartners die Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. In dringenden Fällen (z.B. zur Vermeidung von Produktionsverzögerung bzw. -unterbrechung) ist GBO berechtigt, die Nacherfüllung verweigernfestgestellten Mängel auf Kosten des Vertragspartners ohne Fristsetzung selbst zu beseitigen.
211.7 Können Mängel nicht an Ort und Stelle behoben werden, gehen Transportkosten zu Lasten des Vertragspartners.
11.8 Der Vertragspartner ist zur Beigabe einer vollständigen, aber leicht verständlichen Gebrauchsanleitung in deutscher oder englischer Sprache, zur Aufbewahrung aller notwendigen Unterlagen, zur genauen Produktbeobachtung und ferner im Bedarfsfall verpflichtet, den mangelhaften Liefergegenstand auf seine Kosten rückzurufen, unverzüglich die Herstellungs-unterlagen auszufolgen und jede zumutbare Hilfe zu leisten sowie binnen 14 (vierzehn) Werktagen den Erzeuger bzw. Erfolgt Importeur zu nennen.
11.9 Die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen sind auch anzuwenden, wenn der Vertragspartner Liefergegenstände im Auftrag von GBO einbaut oder montiert. In diesem Fall beginnt die Nachbesserung Gewährleistungsfrist mit der Abnahme durch GBO gemäß schriftlicher Abnahmebestätigung.
11.10 Verstößt der Vertragspartner gegen einschlägige anwendbare Rechtsvorschriften, insbesondere eine geltende Außenhandelsvorschrift, übernimmt der Vertragspartner die Haftung und hält GBO hinsichtlich aller Geldstrafen, Anordnungen und damit verbundenen Kosten schad- und klaglos.
11.11 Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Vertragspartner während der gesamten Dauer der Verjährungsfrist die Beweislast dafür, dass ihn daran kein Verschulden trifft.
11.12 Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht ebenso wie Haftungsbeschränkungen des Vertragspartners, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit GBO ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Dies gilt daher insbesondere, aber nicht nur, für Änderungen der gesetzlichen Beweislast zu Lasten von GBO, für Verkürzungen von Fristen jedweder Art und für den Ausschluss von Regressansprüchen.
11.13 Der Vertragspartner haftet für das Verschulden seiner Zulieferanten wie für eigenes Verschulden. Zudem haftet der Vertragspartner dafür, dass bei Beauftragung etwaiger Sublieferanten, die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Leistungserbringung zu den mit GBO vereinbarten Konditionen erfolgt.
11.14 Wenn GBO wegen Mängel des Liefergegenstandes im Sinne der Produkthaftungsvorschriften und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus aufgrund Verletzung von vertraglichen Haupt- Schutzrechten von Dritten in Anspruch genommen wird, hält der Vertragspartner GBO bzw. deren Vertreter zur Gänze schad- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schädenklaglos. Darüber hinaus hat GBO Anspruch auf Erstattung sämtlicher Kosten und Aufwendungen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindihr in diesem Zusammenhang, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprücheinsbesondere wegen veranlassten Rückrufaktionen, entstehen. GBO wird den Vertragspartner, soweit möglich und zumutbar, über Art und Umfang von Rückrufaktionen informieren. GBO wird den Vertragspartner unverzüglich über die nicht Geltendmachung von Ansprüchen aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Produkthaftung informieren und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindRücksprache mit dem Vertragspartner weder Zahlungen leisten noch Forderungen anerkennen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von GBO gegenüber dem Vertragspartner bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 17.1 Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, Die Parteien sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istsich jedoch darüber bewusst, dass es sich um einen nach dem Stand der Technik nicht unerheblichen Mangel handeltmöglich ist, Fehler der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Der Käufer kann bei Sachmängeln die vereinbarten Gebühren nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Gebühren bleibt jedoch unberührt. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Sachmängel sind durch den Käufer unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und zur Erkennung zweckdienlicher Informationen bei der Support Hotline der Gesellschaft anzuzeigen. Der Käufer hat geeignete Maßnahmen zu treffen, welche die Feststellung des Sachmangels erleichtern und dessen Auswirkungen abwenden oder mindern. Die Gesellschaft wird Sachmängel nach ihrer Xxxx beseitigen und ist auch berechtigt gleichwertige Leistungen oder entsprechende Umgehungslösungen bereitzustellen. Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung auch nach dem dritten Versuch fehlschlägt, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen, sofern ihm ein weiteres Festhalten am Produkt aufgrund des Sachmangels nicht zumutbar ist. Die Gesellschaft ist grundsätzlich berechtigt, Gutschriften in Höhe des Zeitwertes des jeweiligen Produktes zu erstellen.
7.3 Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen vom Käufer schriftlich gerügt werden. Unterlässt er dies, so kann er gegenüber dem Verkäufer keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Fehler mehr geltend machen. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder über- beansprucht worden ist oder in den Fall Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetVerkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder eines der folgenden Ursachen zutrifft: Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind, oder dass der Käufer die Transport-Vorschriften über die Behandlung, Arbeits- Wartung und Materialkosten Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) befolgt hat. Betriebsbedingte Abnutzung und natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
7.5 Im Gewährleistungsfall muss das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Gesellschaft eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei "unfrei" eingesandten Geräten kann die Annahme durch die subkom GmbH verweigert werden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, soweit sich dass auf diesen befindlichen Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese nicht dadurch erhöhenbei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden oder durch falsche Verpackung aufgetretene Transport- oder Allgemeine Schäden an der Ware. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.6 Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Gesellschaft über. Von Mängeln ausgeschlossen sind Fehler, die durch Dritte, durch andere Komponenten der EDV-Anlage (z.B. Hardware oder Netzwerk), Unfälle (z.B. Stromausfall oder Brand), höhere Gewalt, Fehlbedienung oder Veränderung der Software durch den Kunden verursacht werden. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist in jedem Fall die Reproduzierbarkeit und Feststellbarkeit der Mängel.
7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeGesellschaft berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Sollte eine Kosten der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie Überprüfung und Reparatur werden zu verweigern. Wir können solange den jeweils gültigen Servicepreisen der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernGesellschaft berechnet.
2. Erfolgt die Nachbesserung 7.8 Die Gesellschaft haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb der Gesundheit, bei Verstößen gegen das Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann von der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4Gesellschaft übernommenen Garantie. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitere weitergehende Ansprüche des Käufers, Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen; dies gilt insbesondere . Die Gesellschaft haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie insbesondere haftet die Gesellschaft nicht für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Ausschluss gilt insbesondere auch Ansprüchefür Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder der Verletzung von Nebenpflichten. Soweit die Haftung der Gesellschaft ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die nicht aus persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt für Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegen die Gesellschaft eine Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Abnahme bzw. ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
57.9 Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die auf Datensicherung täglich zu erfolgen. Insbesondere hat der Kunde unmittelbar vor Maßnahmen, bei denen es zum Datenverlust kommen könnte (angekündigter Stromausfall, Einspielung von Updates oder Patches, neuen Konfigurationen, Programmerweiterungen u.ä.), eine ordnungsgemäße Datensicherung durchzuführen.
7.10 Die Gesellschaft haftet in keinster Weise, falls Ansprüche eines Dritten darauf beruhen, dass das Lizenzmaterial nicht in einer vorsätzlichen gültigen, unveränderten Version genutzt wurde. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt.
7.11 Bei Softwarelieferungen, Softwareanpassungen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Softwarelizenzen gelten die Bestimmungen aus dem Software- Lizenzvertrag und der Softwareplege in der jeweils gültigen Fassung.
7.12 Wird eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die Gesellschaft dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Verwenders Kunden die schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde ohne grobe Fahrlässigkeit hätte hiervon Kenntnis erlangen müssen, zu erfolgen hat. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Kunden nicht zu vertretenden Gründen innerhalb einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung ist der Haftung Kunde zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall hat die Gesellschaft Anspruch auf Vergütung für sonstige Schäden vereinbart istdie bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzender Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung nachweist, ist die Haftung dass sie für ihn nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße nutzbar und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen Interesse sind.. Das Recht zur
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 15.1 Treten Mängel auf, die die Gebrauchstauglichkeit des Instruments wesentlich herabsetzen, ist der Vermieter nach seiner Xxxx zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist ab Zugang der Mangelanzeige berechtigt. Liegt ein Schlägt die Mangelbeseitigung oder die veranlasste Ersatzlieferung fehl, so ist der Mieter berechtigt, eine angemessene Minderung des Mietzinses zu verlangen und/oder bei Vorliegen der dortigen, weiteren Voraussetzungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Ansprüche auf Schadensersatz und / oder außerordentliche Kündigung geltend zu machen. Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der zur Minderung berechtigende Mangel auf unserer Ursache beruht, die außerhalb der Vermietersphäre liegt.
5.2 Schadensersatzansprüche stehen dem Mieter nur zu, wenn - der Mietsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder - uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung des Mietvertrages im Hinblick auf die Entstehung, die Nichtbeseitigung oder Ver- meidung des Mietmangels zur Last fällt oder - wir im Hinblick auf den Mietmangel schuldhaft eine Kardinalpflicht oder wesentliche Vertrags- pflicht verletzt haben, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist oder - wir für die Gesundheits- oder Körperverletzung des Mieters oder eines in den Schutzbereich des Vertrages einbezogenen Dritten im Zusammenhang mit einem Mietmangel verantwortlich gemacht werden oder - der entstandene Schaden durch eine von uns abgeschlossene oder üblicherweise abzu- schließende Haftpflichtversicherung gedeckt ist, soweit der Schaden auf einen Mietmangel zu- rückzuführen ist und nicht eine vom Besteller abgeschlossene Versicherung den Schaden deckt oder - der Anspruch auf von uns zu vertretender Unmöglichkeit oder von uns zu vertretendem Verzug beruht; sofern keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadenser- satzhaftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt oder - der Mangel vorbereits bei Abschluss des Vertrages vorhanden ist und uns bzw. unseren Erfül- lungsgehilfen hieran ein Verschulden trifft. Die Garantiehaftung des § 538 I 1. Alternative BGB wird ausgeschlossen. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5.3 Unterlässt der Mieter die ihm gem. § 545 I, sind wir nach unserer Xxxx II BGB obliegende Mängelanzeige, entfällt sein Anspruch auf Minderung (§ 537 BGB), seine Befugnis zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istfristlosen Kündigung (§ 542 I 3 BGB) sowie sein Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 538 I BGB) zu verlangen, soweit die Schäden des Mieters gerade darauf beruhen, dass es sich um einen dem Vermieter eine rechtzeitige Abhilfe gem. 545 I 2 BGB nicht unerheblichen Mangel handeltmöglich war. Das Minderungsrecht lebt wieder auf, wenn der Mieter die Anzeige nachholt, wir jedoch untätig bleiben.
5.4 Die Verjährungsfristen des § 558 BGB gelten auch für Ansprüche des Vermieters auf Ersatz von engeren und entfernteren Mangelfolgeschäden. Für den Fall deliktische Ansprüche gilt die gesetzliche, von der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernRechtsprechung präzisierte Regelung.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Gewährleistung und Haftung. 111.1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Bei dem Verkauf von Formteilen (Kunststoffspritzgießteilen) gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, die Abnahmebedingungen für Formteilfertigung gem. DIN 16742:2013:10. Die von uns gefertigte Ware wird nur stichprobenartig geprüft ist. Eine 100%-ige Kontrolle der Ware bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
11.2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
11.3. Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
211.4. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Besteller die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag Vertag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
411.5. Soweit sich nachstehend (Abs. 67) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des KäufersBestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
511.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
611.7. Der in Abs. 4 5 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; , er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; , im übrigen Übrigen ist sie gem. Abs. 4 5 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss Haftungs- ausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden Sach- schaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
11.8. 7Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenDies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf eine ungeeignete Minderung und die Ausübung des Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Besteller kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder unsachgemäße Verwendungder Minderung hierzu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
11.9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindals der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor7.1 Der Lieferant übernimmt Gewähr für die Mangelfreiheit der Ware, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istinsbesondere dafür, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltdie Ware die vertraglich vorgesehenen Eigenschaften hat, den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenDer Lieferant leistet ferner Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinXxxx in ihrer Konstruktion und Zusammensetzung gegenüber früheren gleichartigen mangelfreien Lieferungen nicht geändert worden ist, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen sofern derartige Änderungen nicht vor Vertragsabschluss mit uns gegenüber nicht in einem Umfang erfülltabgestimmt worden sind.
7.2 Für die kaufmännische Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht381 HGB) mit folgender Maßgabe:
a) Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die Nacherfüllung verweigernbei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind.
b) Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln, die sich im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wareneingangsuntersuchung zeigen, innerhalb von vier (4) Tagen ab Lieferung bzw. bei sonstigen Mängeln, die sich erst später zeigen, innerhalb von zwei (2. Erfolgt die Nachbesserung ) Wochen ab Entdeckung, abgesendet wird.
7.3 Im Falle der mangelhaften Lieferung steht Kappus das Wahlrecht zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Ersatzlieferung Lieferung von mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) zu.
7.4 Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte gilt:
a) Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – von Kappus gesetzten, angemessenen Frist nach, so kann Kappus den Mangel selbst beseitigen oder schlägt durch einen Dritten beseitigen lassen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen.
b) Ist die Nachbesserung Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder Kappus unzumutbar (z. B. aufgrund besonderer Dringlichkeit, da der Eintritt unverhältnismäßiger Schäden oder Gesundheitsgefahren oder die Gefährdung der Betriebssicherheit droht) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen wird die Kappus den Lieferanten unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten. Die Rechte auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, Rücktritt oder Minderung bleiben von dieser Regelung unberührt.
7.5 Nach einem fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch des Lieferanten können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Ersatzlieferung fehlSchadensersatz statt der Leistung verlangen; ein weiterer Nacherfüllungsversuch steht dem Lieferanten nicht zu. Das Recht, so kann zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Käufer die Herabsetzung Leistung zu verlangen, steht uns, sofern der Vergütung (Minderung) verlangen Lieferant nur teilweise mangelhaft leistet, wahlweise bezüglich dieses Teils oder vom Vertrag zurücktretendes ganzen Vertrags zu.
37.6 Für eine Nachbesserung wird dem Lieferanten die mangelhafte Ware nach unserer Xxxx an dem Ort, wo sie sich bei Entdeckung des Mangels befindet, oder am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausDer Lieferant ist verpflichtet, dass dieser seine nach § 377 HGB die Ware von ihm zu beachtenden Untersuchungs- dort abzuholen, wenn eine Nachbesserung an Ort und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen Stelle nicht möglich ist, und sie anschließend dorthin zurückbringen.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund 7.7 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen und Kosten (insbesondere Ansprüche aus Verletzung Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) trägt der Lieferant.
7.8 Die Verjährung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für SchädenGewährleistungsansprüchen wird durch eine Mängelanzeige, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindinnerhalb der Gewährleistungsfrist dem Lieferanten zugeht oder an ihn abgesendet wird, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, gehemmt. Für die nicht aus Dauer der Mangelhaftigkeit Nacherfüllung ist der Kaufsache resultierenLauf der Gewährleistungsfristen ebenfalls gehemmt.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. 7.9 Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtLieferant haftet im Übrigen, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in diesen Bedingungen ausdrücklich anderweitig geregelt, für seine Verpflichtungen nach den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindgesetzlichen Vorschriften.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate ab Abnahme oder wirtschaftlicher Inbetriebnahme. Die Gewährleistungsfrist für nachgebesserte oder ersatzgelieferte Waren beträgt 9 Monate ab Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtbzw. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltLieferung. Für den Fall die Geltendmachung der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, Gewährleistungsansprüche verzichtet der Lieferant für die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass Dauer von 12 Monaten ab Ablauf der Gewährleistungsfrist auf die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine Einrede der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernVerjährung.
2. Erfolgt Der Lieferant garantiert, dass die Ware sämtlichen seitens des Bestellers vorgegebenen Spezifikation entspricht. Bei mangelhafter Lieferung kann der Besteller nach seiner Xxxx kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verlangen. Die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat sämtliche Kosten zu tragen, die der Besteller im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstands entstehen, darunter auch die hiermit verbunden Kosten des Auspackens, Sortierens, Untersuchens, Wiedereinpackens und des erneuten Versands. Der Lieferant hat sämtliche Rückrufkosten zu tragen, die aus oder die Ersatzlieferung im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit von vertragsgegenständlichen Produkten entstehen. Für den Fall, dass der Lieferant nicht in der Lage sein sollte, den Mangel innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – der seitens des Bestellers gesetzten angemessenen Frist oder schlägt zu beheben, ist der Besteller berechtigt, die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlMangelbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen, so kann wobei der Käufer die Herabsetzung Lieferant in diesem Fall verpflichtet ist, dem Besteller etwaige hierdurch entstandene Kosten zu erstatten.3. Der Lieferant haftet gemäß der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istgesetzlichen Regeln.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtDer Besteller haftet im Falle von Schäden wegen Pflichtverletzungen, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich unabhängig aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Rechtsgrund, nur bei: - Vorsatz, - schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, - grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, - schuldhafter Verletzung von vertraglichen Haupt- und NebenpflichtenLeben, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen Körper, Gesundheit, - arglistig, - Personen- oder Sachschäden soweit nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Produkthaftungsgesetz an privat genutzten Gegenständen zu haften ist. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Besteller auch für Schäden, die grobe Fahrlässigkeit nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, leitender Angestellter sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus leichte Fahrlässigkeit der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5Organe oder leitender Angestellter. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindbeschränkt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir 5.1 Die „Gesellschaft“ gewährleistet nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhengesetzlicher Maßgabe, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort „Erzeugnisse“ frei von Abweichungen und Mängeln sind. Mögliche holz- bzw. werkstoff- oder oberflächenstrukturbedingte Unterschiede (z.B. bei Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur u.ä.) können nicht als dem Erfüllungsort verbracht Abweichung oder Mangel betrachtet werden.
5.2 Der Kunde hat die „Erzeugnisse“ umgehend genauestens zu prüfen, sobald diese geliefert wurden oder er anderweitig in die Lage versetzt wurde. Sollte eine , diese zu prüfen.
5.3 Erkennbare Abweichungen und Mängel können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn (a) der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtKunde trotz Einladung es unterlässt, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung Prüfung vorzunehmen, oder die Ersatzlieferung wenn er nicht innerhalb einer kurzen Frist ihr Ergebnis mitteilt, (b) der Kunde die „Erzeugnisse“ ohne Vorbehalt übernimmt oder (c) nicht innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung die Abweichungen und Mängel der „Gesellschaft“ anzeigt. Buchstabe (c) ist nur dann anwendbar, wenn weder Buchstabe (a) noch (b) im Einzelfall anwendbar sind.
5.4 Stellt der „Vertrag“ einen Werkvertrag dar, sind verborgene Abweichungen und Mängel vom Kunden – bei sonstiger Verwirkung – innerhalb von 20 Tagen ab Entdeckung anzu- zeigen. Stellt der „Vertrag“ einen Kaufvertrag dar, sind verborgene Mängel vom Kunden – bei sonstiger Verwirkung – innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung anzuzeigen.
5.5 Im Falle von Abweichungen und Mängeln, die von der „Gesellschaft“ nach Maßgabe des „Vertrages“ zu vertreten sind, erhält die „Gesellschaft“ zunächst die Gelegenheit, sie auf eigene Kosten (durch Reparatur oder Ersatz) zu beseitigen; andernfalls wird das „Entgelt“ entsprechend herabgesetzt, je nachdem was im Einzelfall unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen Interessen beider Parteien vernünftiger ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- 5.6 Wenn und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern der „Gesellschaft“ jedenfalls beschränkt (a) dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und in jedem Falle (b) der Höhe nach auf den vertragstypischenBetrag, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes der vom Kunden für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindbetroffenen „Erzeugnisse“ bezahlt worden ist.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür a) Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen sowie die Bereitstellung von Mustern und sonstige produktbezogene Aussagen nur zur allgemeinen Produktbeschreibung.
b) Etwaige Fehlmengen sind direkt bei Anlieferung der Ware gegenüber der Transportperson auf dem Lieferschein zu vermerken.
c) Danone ist neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie ihm der Käufer nicht auf Anforderung von Danone hin die beanstandete Ware zugesandt/zur Begutachtung zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder Minderungsrecht steht dem Käufer wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Mängelrechte stehen dem Käufer nicht zu, wenn ohne Zustimmung von Danone Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass es sich um einen der Mangel nicht unerheblichen Mangel handeltdurch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.
d) Danone‘s Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz wird wie folgt beschränkt: • Danone haftet nur für Xxxxxxx, die von der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrühren oder vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden. Für • für schuldhaft verursachte Körperschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer zwingender Haftungstatbestände. Darüber hinaus gilt sie nicht, wenn und soweit Danone eine Garantie übernommen hat. • Lieferverzögerungen können nur einen Anspruch auf Schadenersatz begründen, wenn die Parteien ausdrücklich einen festen Liefertermin vereinbart haben, wobei die Höhe des Schadenersatzes keinesfalls 10 % des Rechnungspreises der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernjeweiligen Produkte übersteigen darf.
2. Erfolgt die Nachbesserung e) Der Käufer verpflichtet sich, im Falle von Rückrufaktionen hinsichtlich der Produkte von Danone in angemessener Form mit Danone zusammenzuarbeiten und Danone in angemessener Form zu unterstützen sowie alle angemessenen, von Danone diesbezüglich herausgegebenen Richtlinien oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Anweisungen zu beachten.
f) Eine Mangelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung und/oder Ersatzlieferung fehlunsachgemäße Behandlung/Benutzung/Lagerung der Ware zurückzuführen ist oder auf einer nachträglichen, so kann unsachgemäßen Veränderung der Ware beruht. Danone weist den Käufer insbesondere darauf hin, dass bei PET- Flaschen Gerüche von außen in die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3Flaschen eindringen können, was möglicherweise das organoleptische Ausgangsniveau beeinträchtigt. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausWare ist in Innenräumen an einem trockenen, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm vor Licht, Staub, Wasserschäden, Witterungseinflüssen geschützten Ort frostfrei zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4lagern. Soweit sich nachstehend (AbsSie darf nicht in der Nähe anderer, stark riechender Erzeugnisse wie Waschmittel, Reifen, Kraftstoffe usw. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5aufbewahrt werden. Die vorstehenden Ware hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten auch eine optimale Haltbarkeitsdauer (MHD), bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6deren Überschreiten die Qualität nach und nach abnehmen kann. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Eine Haftung von Danone für Schäden aus aufgrund einer unsachgemäßen Lagerung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten Ware seitens des Käufers ist ausgeschlossen.
g) Soweit eine EAN-Kodierung auf den Waren angebracht wird, wird auf ordnungsgemäße Wiedergabe und Lesbarkeit geachtet; eine Haftung hierfür wird vom Verkäufer jedoch nicht übernommen.
h) Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen verjähren etwaige Gewährleistungsansprüche des Käufers aus oder Dritter zurückzuführen sindim Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen oder den gemäß diesen Verkaufsbedingungen abgegebenen Angeboten oder Bestellungen oder gemäß diesen Verkaufsbedingungen geschlossenen Verträgen in jedem Fall nach Ablauf eines (1) Jahres ab dem Lieferdatum der Produkte. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Danone. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein a. Bei Mängeln der von uns zu vertretender Mangel vorerbrachten Serviceleistungen, sind wir berechtigt, die von uns im Sinne des gewünschten Erfolges mangelhaft ausgeführten Leistungen nach unserer eigener Xxxx zur Nachbesserung nachzubessern oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung das Werk neu herzustellen.
b. Bi Unverhältnismäßigkeit sind wir dazu verpflichtetberechtigt, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten mögliche Nacherfüllung zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2c. Die Feststellung solcher Mängel muss uns der Auftraggeber bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen zehn Tagen nach Vollendung bzw. Erfolgt Abnahme der Serviceleistung, bei den übrigen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitteilen. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Auftraggeber die Nachbesserung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert der Auftraggeber dies, so werden wir von der Verpflichtung der Mängelbeseitigung frei.
x. Xxxx wir zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist nicht bereit oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist in der Lage oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung Mängelbeseitigung fehl, so kann ist der Käufer die Auftraggeber lediglich zur Herabsetzung des Preises der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenServiceleistung berechtigt.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorause. Wir sind berechtigt, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm die Nachbesserung zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istverweigern, solange sich der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Pflichten in Verzug befindet.
4. f. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtwir oder unsere Mitarbeiter einen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sind weitere weitergehende Ansprüche des Käufers, Auftraggebers - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere . Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie ; insbesondere haften wir nicht für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheGewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
g. Für Schäden durch Fehlverhalten von Hilfskräften, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenAuftraggeber den Weisungen unserer Mitarbeiter unterstellt, haften wir nicht.
5. h. Die vorstehenden Bestimmungen Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder einer geringeren Mengegrobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter zurückzuführen ist.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. i. Sofern wir schuldhaft fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht Kardinalpflicht oder eine „Kardinalpflicht“ vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes .
j. Die Verjährungsfrist für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch Mängelansprüche wegen von uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddurchgeführter Servicearbeiten beträgt 12 Monate.
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Samples: Service Agreement
Gewährleistung und Haftung. 1Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorAnsprüche aus Mängeln verjähren, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür wenn der Kunde kein Verbraucher ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtJahr, sofern ein Ausschluss oder sich die Haftung nicht auf eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart bezieht. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich zu überprüfen (§ 377 HGB). Erkennbare Mängel hat er innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, verbor- gene Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit. Ist der Kunde kein Verbraucher, steht ihm im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch (Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder mangelfreie Nachlieferung) zu. Weitere gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz) ste- hen dem Kunden, der kein Verbraucher ist, nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die Nacherfüllung für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschla- gen, wenn wir erfolglos zwei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben. Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, können wir nach freiem Ermessen auswählen. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einer vorsätzlichen Sachmängel oder fahrlässigen Schäden, die nach Gefahrübergang beim Kunden durch natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, oder durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verwenders unerheblich ist oder einer vorsätzlichen der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nichtweit überwiegend zu vertreten hat. Wir haften für entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung beanspruchen kann. Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist sich die Haftung nicht ausgeschlossenauf eine Verletzung des Lebens, sondern des Körpers oder der Gesundheit bezieht. Unsere Haftung ist auf den vertragstypischen, typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir geben keine eigenen Garantien ab; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner unsere Handelsvertreter sind nicht in den Fällenberechtigt, in denen nach Produkthaftungsgesetz unserem Namen Garantien zu gewähren. Stellt sich bei Fehlern der Überprüfung des Liefergegenstandes für Personen- behaupteten Mangels heraus, dass wir hierfür rechtlich nicht verpflichtet sind (unberechtigte Mangelanzeige), können wir dem Kunden die Kosten der Überprüfung berech- nen. Diese werden mit € 50,00 pauschaliert, wenn nicht wir höhere oder Sachschaden Kunde niedrigere tat- sächlich entstandene Kosten nachweist. Uns steht an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade der Sache ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindPfandrecht bis zum Ausgleich dieser Kosten zu.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, Mängelrügen sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ausnahmslos schriftlich geltend zu machen. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernbefugt.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlProben und Probewürfel gelten nur als Beweismittel, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenwenn sie in Gegenwart eines von uns eigens dazu Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausIst unser Vertragspartner Verbraucher gemäß § 13 BGB, dass dieser seine nach stehen ihm in Ansehung eines offensichtlichen Mangels unserer Lieferungen und Leistungen Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er den offensichtlichen Mangel binnen einer Frist von 2 Wochen ab Empfang bzw. vor einer Weiterverarbeitung rügt; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Übrigen gilt § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- HGB, und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen zwar auch dann, wenn unser Vertragspartner nicht Kaufmann, jedoch Unternehmer gemäß § 14 Abs. 1 BGB ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- Bemängelte Lieferungen und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenLeistungen hat unser Vertragspartner zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Unsere Gewährleistung ist grundsätzlich auf Nacherfüllung (§§ 439, 635 BGB) beschränkt. Ist eine Nacherfüllung unmöglich oder einer geringeren Mengeschlägt sie fehl, so ist unser Vertragspartner berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand unserer Mängelhaftung ist, nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischenaußer: • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, vorhersehbaren Schaden begrenztKörper oder Gesundheit; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht • in den allen Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel sich unsere Haftung auslöst. Für aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (etwa nach dem Produkthaftungsgesetz) ergibt; • in den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung Fällen einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers unsere Organe, Vertreter oder Dritter zurückzuführen sindErfüllungsgehilfen; • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere Organe, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; letzterenfalls ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden beschränkt. Eine Beweislastumkehr zu Lasten unseres Vertragspartners ist hiermit nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass Ist die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinSache mangelhaft, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3Nacherfüllung im Sinne von § 439 BGB verlangen. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausVertragsparteien können vereinbaren, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4das Wahlrecht zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung dem Verkäufer zufällt. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für - sonstige Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „auf der mindestens fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflicht“ verletzen) unsererseits oder einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, ist leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen und - Schäden, die Haftung nicht ausgeschlossenin den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. § 276 Abs. 4 ausgeschlossen1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443BGB) fallen. - Bei dem Verkauf und Vertrieb von gebrauchten Maschinen, Geräten und Anlagen erfolgt der Verkauf und die Lieferung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sein denn, dass die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart haben. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt der der Übernahme einer Garantie und unberührt. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei Zusicherung einer EigenschaftRechtsgeschäften mit einem Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Unberührt bleibt die durch § 475 BGB eingeräumte Möglichkeit, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindeinen Gewährleistungsausschluss nach Mitteilung eines Mangels zu vereinbaren.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein von uns zu vertretender Mangel vorJahr ab Lieferung oder, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür soweit eine Abnahme erforderlich ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltab der Abnahme.
10.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetSie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die Transport-bei einer unverzüglichen, Arbeits- und Materialkosten sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn MasterMover nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge MasterMover nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu trageneinem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von MasterMover ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an MasterMover zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet MasterMover die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeOrt des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
10.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist MasterMover nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Xxxx zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Sollte eine Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der beiden Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder beide Arten unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
10.4 Die in Klausel 10.1 abgegebene Gewährleistung erfolgt unter folgendem Vorbehalt:
(a) MasterMover haftet für keine Mängel an den Produkten, die sich als Folge von Zeichnungen, Entwürfen, Informationen oder Spezifikationen ergeben, die vom Auftraggeber geliefert wurden.
(b) MasterMover haftet für keine Mängel, die sich aufgrund von Verschleiß, mutwilliger Beschädigung, Fahrlässigkeit, außergewöhnlicher Betriebsbedingungen, einem Nichtbefolgen von Anweisungen von MasterMover (ganz gleich ob mündlicher oder schriftlicher Art), Missbrauch oder einer Änderung oder Reparatur der Produkte ohne Genehmigung von MasterMover ergeben.
(c) MasterMover haftet nicht, wenn die Produkte auf irgendeine Weise unsachgemäß verändert wurden, wenn die Produkte unsachgemäß installiert oder angeschlossen wurden, oder wenn Wartungserfordernisse bezüglich der Produkte nicht eingehalten wurden.
(d) MasterMover haftet nicht für Ausfälle, die aufgrund von Produkten von MasterMover entstehen.
(e) Die Gewährleistung in Klausel 10.1 erstreckt sich nicht auf die Leistungsfähigkeit der Batterien in den Produkten.
10.5 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die MasterMover aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird MasterMover nach seiner Xxxx seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen MasterMover bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Nacherfüllung Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen MasterMover gehemmt.
10.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von MasterMover den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigerntragen.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – 10.7 Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenAusschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
3. Die Mängelrechte 10.8 Forderungen des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istAuftraggebers, die auf einer vorsätzlichen Mängeln in Qualität oder fahrlässigen Pflichtverletzung Zustand der Produkte oder darauf beruhen, dass diese nicht ihrer Beschreibung entsprechen, sind unabhängig davon, ob ihre Annahme vom Auftraggeber verweigert wird, MasterMover gegenüber innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Auslieferung oder, falls der Mangel nicht bei entsprechender Untersuchung sichtbar ist, innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber davon Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch bis zum Ablauf von zwölf Monaten ab dem Datum der Auslieferung geltend zu machen. Wurde die Annahme nicht verweigert und MasterMover von dem Auftraggeber nicht entsprechend informiert, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Produkte zurückzuweisen. MasterMover haftet in diesem Falle nicht für derartige Mängel oder Defekte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Preis wie bei vertragsgemäßer Auslieferung zu zahlen.
10.9 MasterMover haftet dem Auftraggeber gegenüber nicht für Verzögerungen und sonstige Leistungsstörungen, wenn die dafür maßgeblichen Ursachen außerhalb des Verwenders Einflussbereichs von MasterMover liegen. Insbesondere gelten als außerhalb des Einflussbereichs von MasterMover liegend:
(a) Höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Unwetter, Brand oder Unfall;
(b) Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufstand, Unruhen oder Beschlagnahme;
(c) Gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder behördliche Maßnahmen jeglicher Art;
(d) Ein- und Ausfuhrverordnungen oder Embargos;
(e) Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskämpfe oder Handelskonflikte (ganz gleich ob diese Mitarbeiter von MasterMover oder einer vorsätzlichen Dritten einbeziehen);
(f) Probleme bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Treibstoffen, Teilen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Maschinen;
(g) Strom- oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; Maschinenausfälle.
10.10 Der Auftraggeber gewährleistet MasterMover gegenüber, dass er gilt ebenfalls nicht, sofern deren Handelsmarke nicht als seine eigene verwenden wird und dass er sich nicht als ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet zugelassener Lieferant von MasterMover ausgeben wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Die VERETA GmbH gewährleistet bei allen Leistungen die Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln und des Standes der Technik, nicht aber das tatsächliche Erreichen eines Forschung- oder Entwicklungsziels. Auf dieser Basis werden die vereinbarten Arbeiten von uns zu vertretender Mangel vorausgeführt – weitergehende Haftung für Materialien, Materialmodifikationen durch die Bearbeitung, Funktion der Teile oder anderweitige Eigenschaften des nach den vereinbarten Spezifikationen ordnungsgemäß hergestellten Produktes ist daher ausgeschlossen. Weist ein Produkt Mängel in Form von Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Spezifikationen auf, sind wir nach unserer Xxxx zur die Ansprüche des Vertragspartners auf Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtNeulieferung beschränkt. Voraussetzung dafür istIn diesem Falle tragen wir die für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetwie Transport-, die Transport-Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenMaterialkosten. Schlägt die Nachbesserung oder die Neulieferung fehl, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdekönnen beide Partner vom Vertrag zurücktreten. Sollte eine Der Vertragspartner kann wahlweise auch Herabsetzung der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernvereinbarten Vergütung verlangen.
2. Erfolgt Die in VIII. S. 1 genannten Mängel sind der Vereta GmbH unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einem Jahr geltend zu machen. Andernfalls ist die Nachbesserung oder Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die Ersatzlieferung nicht innerhalb rechtzeitige Absendung der Anzeige. Im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt. Nach Durchführung einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt Abnahme der Ware durch den Vertragspartner ist die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlRüge von Mängeln, so kann die bei der Käufer die Herabsetzung vereinbarten Art der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenAbnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausWeitergehende Rechte aufgrund von Mängeln – insbesondere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, dass die nicht an der Ware selbst entstanden sind – sind in dem in Ziffer IX bestimmten Umfang ausgeschlossen; dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istHaftungsausschluss gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
4. Soweit sich nachstehend (Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von anderer Seite vorgenommen wurden, oder wenn der Vertragspartner unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt. Die Einsendung der Ware an uns muß in fachgerechter Verpackung erfolgen. Hinsichtlich der Kostenübernahme gilt Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren1.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren MengeDer Vertragspartner ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns berechtigt, die Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen von uns zu verlangen.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung Durch Nachbesserung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, gelieferten Ware werden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch beginnen sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindneu zu laufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. (1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend oder einzelvertraglich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht des Auftraggebers beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle des Auftraggebers unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorMängel werden durch den Auftraggeber unverzüglich, sind wir spätestens binnen einer Woche, nach unserer Xxxx zur Nachbesserung Entdeckung gerügt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware bei der Verwendungsstelle oder zur Ersatzlieferung berechtigtbeim Auftraggeber. Voraussetzung dafür Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Vorgaben in der Qualitätssicherungsvereinbarung, sofern eine solche Bestandteil der vertraglichen Beziehungen ist, bleiben hiervon unberührt. Die Bestimmungen der Qualitätssicherungsvereinbarung gehen im Zweifel denen dieser AEB vor.
(3) Durch die Zustimmung des Auftraggebers zu Zeichnungen, Berechnungen und anderen
(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche nach 24 Monaten ab Eingang der gelieferten Ware bei der Verwendungsstelle oder dem Auftraggeber.
(5) Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht dem Auftraggeber zu. Dem Auftrag- nehmer steht das Recht zu, die durch den Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung unter Voraussetzung des § 439 Abs. 2 BGB zu verweigern.
(6) Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach Xxxx des Auftrag- gebers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer durch den Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist (7 Tage) nicht nach, so kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen.
(7) Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung vom Auftragnehmer aufgewendeten Kosten einschließlich evtl. Transport-, Aus- und Einbaukosten sowie angefallener Personal- und Fahrtkosten trägt der Auftragnehmer auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Die Schadensersatzhaftung des Auftraggebers bei unberechtigtem Mängel- beseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haftet der Auftraggeber jedoch nur, wenn er erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorlag.
(8) Abweichend von § 442 Abs. 1 BGB stehen dem Auftraggeber Mängelansprüche unein- geschränkt auch dann zu, wenn der Auftraggeber der Mangel wegen grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
(9) Bei Rechtsmängeln stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter voll- umfänglich frei. Zum Freistellungsanspruch gehören auch gerichtliche, behördliche und anwaltliche Kosten, gebühren, Strafen und Honorare auf angemessener Vergütungsbasis, die über den jeweiligen gesetzlichen Vergütungsansprüchen liegen kann.
(10) Entstehen dem Auftraggeber in Folge der mangelhaften Lieferung Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.
(11) Zeigt sich innerhalb von 18 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltsei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
(12) Für die garantierte Beschaffenheit der Lieferung haftet der Auftragnehmer verschuldens- unabhängig. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu solche Pflichtverletzungen gilt die Verjährungsfrist des § 479 BGB.
(13) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für mögliche durch ihn verursachten Schäden eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 200.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensereignis, 2.000.000 Euro für die Transport-Summe aller Schäden eines Jahres abzuschließen und mindestens bis zur Erfüllung seiner Leistungen einschließlich der Gewährleistungs- pflichten unter dem jeweiligen Auftrag aufrechtzuerhalten, Arbeits- dies beinhaltet ebenfalls den Gewährleistungszeitraum.
(14) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit bis zur Erfüllung seiner Leistungen aus dem jeweiligen Auftrag das Bestehen des erforderlichen Versicherungs- schutzes in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage eines Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers) nachweisen.
(15) Jegliche Änderung des Versicherungsverhältnisses hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und Materialkosten auf Verlangen des Auftraggebers in der in vorstehender Xxxxxx XXXX (13) genannten Form nachzuweisen.
(16) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche direkten und indirekten Schäden im Rahmen des jeweiligen Auftrages gemäß der nachfolgenden Ziffer:
(17) In keinem Fall haftet der Auftragnehmer je Schadensfall, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem jeweiligen Auftrag, aus Gefährdungs - haftung und aus unerlaubter Handlung, die aus oder im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages gegen ihn oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen geltend gemacht werden, auf mehr als 200.000 Euro pro Schadensereignis und nicht mehr als 2.000.000 Euro pro Jahr. Die Haftungsbegrenzungen in dieser Vorschrift gelten nicht bei Ansprüchen aufgrund von Verletzung von Körper oder Leben oder bei vorsätzlich bzw. grob fahrlässig ver- ursachten Schäden und ebenfalls nicht für solche Schäden, für welche der Auftragnehmer nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
(18) Keine der Parteien haftet bei Ereignissen höherer Gewalt – wie z.B. Krieg, Bürgerunruhen, Naturgewalten oder Feuer, Sabotage, Flugzeugabstürze auf Rechenzentrumsflächen in denen Systeme für den Auftraggeber betrieben werden, Epidemien, Quarantäne, Maßnahmen der Regierung, Streik, Aussperrung o.ä. für Verspätungen oder Nichterfüllung seiner vertrag- lichen Verpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind Zahlungsverpflichtungen, deren Erfüllung für den Auftraggeber nicht in Widerspruch zu den etwaigen für ihn geltenden Sanktions- oder
(19) Etwaige bestehende Schadensersatzansprüche nach diesem § VIII verjähren innerhalb von 36 Monaten. Dies gilt nicht bei einer Haftung des Auftragnehmers wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder nach ProdHaftG.
(20) Wird der Auftraggeber aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung von Dritten wegen Produkthaftung in Anspruch genommen oder entsteht ihm auf andere Weise ein Schaden (z.B. durch Rückruf), so hat ihn der Auftragnehmer freizustellen bzw. bei einem Rückruf sämtliche im Zusammenhang mit der Rückrufaktion entstehenden Kosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhender Schaden auf einem Fehler beruht, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine für den der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen Auftragnehmer verantwortlich ist.
4(21) Der Auftragnehmer hat nach Art und Umfang geeignete und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung sowie über alle relevanten Daten eine Dokumentation vorzunehmen. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtIm Falle der Inanspruchnahme wegen Produkthaftung ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber zur Vorlage entsprechender Dokumentationen und Unterlagen verpflichtet, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenum den Nachweis eines fehlerfreien Produktes zu ermöglichen.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1a. Gewährleistung: RENOPLAN leistet Gewähr für die fehlerfreie Beschaffenheit des Lieferungsgegenstandes gemäß VOB Teil B. Der Besteller ist zur unverzüglichen Prüfung der übergebenen Leistung verpflichtet, § 377 HGB. Liegt ein Innerhalb einer Woche nach Wareneingang hat der Besteller sämtliche erkannte Mängel oder Falschlieferungen schriftlich mitzuteilen. Werden Mängel nicht in der genannten Frist mitgeteilt, gilt die Leistung als vertragsgemäß geliefert und abgenommen. Für eine von uns RENOPLAN mangelhafte Leistung, ist RENOPLAN berechtigt, die Form der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung zu vertretender bestimmen. Sollte sich bei der Überprüfung des Mangels herausstellen, dass der Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür kein Gewährleistungsfall ist, dass hat der Besteller die vollen entstandenen Kosten zu erstatten. Für zur Lieferung gehörende Elektroteile sowie für bewegliche Bauteile, gilt die hierfür übliche Herstellergarantie von 24 Monaten.
b. Haftung: RENOPLAN schließt die Haftung auf Schadensersatz bei nur leichter Fahrlässigkeit aus, sofern RENOPLAN nicht wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung einer übernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. Eine verschuldensunabhängige Haftung für die Beschaffung des Liefergegenstands, wenn es sich um einen nicht unerheblichen Mangel eine Gattungsschuld handelt, wird ausgeschlossen. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenEine Haftung wird nur bei Verschulden übernommen. Die Schadensersatzhaftung von RENOPLAN ist, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfülltBesteller Unternehmer ist, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine Höhe nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen , sofern RENOPLAN nicht wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, vorsätzlichem Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung einer übernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist sie gemmit den vorherstehenden Regelungen nicht verbunden Die vorherstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt Sie gelten ferner nicht in den Fällenfür die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie Arbeitnehmer sowie sonstigen Erfüllungs- und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindVerrichtungsgehilfen von RENOPLAN.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. (1) Mängel sind unverzüglich und – auch bei mündlicher oder telefonischer Vorabmeldung – schriftlich mitzuteilen und zu bezeichnen.
(2) Die Gewährleistungspflicht erlischt spätestens 12 Monate nach Abnahme.
(3) Ist der Auftragnehmer zur Sachmängelhaftung verpflichtet, so steht dem Auftraggeber zunächst nur das Recht zu, Nachbesserung zu verlangen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind Sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung / Ersatzlieferung nicht bereit oder zur nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die Nachbesserung / Ersatzlieferung über uns gesetzte angemessene Fristen hinaus oder verweigern wir die Durchführung der Nachbesserung / Ersatzlieferung oder schlägt diese aus sonstigen Gründen fehl, dann ist der Auftraggeber berechtigt, nach Maßgabe des § 634 Ziffer 3 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung zu verlangen.
(4) Über die erforderlichen Nachbesserungsarbeiten entscheidet der Auftragnehmer. Voraussetzung dafür istDiesem steht für die Nachbesserungsarbeiten eine angemessene Frist zu.
(5) Die Haftung für Schäden erlischt, wenn diese im unmittelbaren Zusammenhang damit stehen, dass es sich um der Auftraggeber einen nicht unerheblichen mit einem Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung behafteten Gegenstand nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt hat. Die Mängelrechte Sachmängelhaftung des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit Auftragnehmers erstreckt sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für nicht auf solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden darauf zurückzuführen sind, sowie für Anspruch dass vom Mangel betroffene Teile vom Auftraggeber oder von Dritten geändert oder bearbeitet worden sind. Gleiches gilt dann, wenn der Mangel darauf beruht, dass auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheWunsch des Auftraggebers der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt oder gebrauchte Teile eingebaut werden. Artikel, welche der AG zur Erfüllung vertraglicher Pflichten des AN bereitgestellt hat (Beistellartikel) werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung montiert und verbaut, es sei denn, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenoder Ungeeignetheit ist für den AN offensichtlich.
5(6) Der AN haftet ausschließlich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Fehlverhalten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Ausführung vertraglicher Leistungen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Haftung AN nur für Schäden - aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder und der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhensowie - bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, in diesen Fällen ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern des AN jedoch auf den vertragstypischenErsatz des vorhersehbaren, vorhersehbaren Schaden typischerweise eintretenden Schadens begrenzt; .
(7) Die sich aus dieser Ziffer ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der AN einen Mangel verschweigt oder die Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung übernommen hat, im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.dem ProdHaftG.
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Samples: Reparatur Und Montagebedingungen
Gewährleistung und Haftung. 14.1 Die Gewährleistung der Sach-Verständigen-Stelle umfasst nur die ihr gemäß Nr.2.1 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Liegt ein von uns Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu vertretender Mangel vorder die begutachteten oder geprüften Teile gehören, sind wir wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt die Sach-Verständigen-Stelle keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Auch in letzterem Fall wird die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.
4.2 Die Sach-Verständigen-Stelle haftet uneingeschränkt nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istden gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetKörper und Gesundheit, die Transport-auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, Arbeits- und Materialkosten zu tragenseinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertragsverletzungen sowie Arglist der Sach-Verständigen-Stelle, seiner gesetzlichen Vertreters Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft Die Sach-Verständigen-Stelle haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4.3 Eine Haftung für bestimmte Eigenschaften, insbesondere dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist, übernimmt die Sach-Verständigen-Stelle nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, entsprechende Zusicherung der betreffenden Eigenschaft erfolgt ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung aufgrund zugesicherter Eigenschaften ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern sofern die Zusicherung nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Schadensersatz- Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
4.4 Beruht ein Fehler oder Mangel, der kein Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft darstellt, auf den vertragstypischeneinem von der Sach-Verständigen-Stelle zu vertretenden Umstand, vorhersehbaren so haftet die Sach-Verständigen-Stelle für einen dem Auftraggeber.
4.5 Hieraus entstehenden Schaden begrenzt; bei nur leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten nur je Auftrag bis zu einem Betrag von maximal Aufwendungsersatzansprüche gemäß §§ 633 Abs.2 Satz 2 BGB bleiben unberührt.
4.6 Die Haftungsbeschränkungen der Nummern 4.3 und 4.4 gelten auch im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern Hinblick auf die persönliche Haftung des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindMitarbeiters der Sach-Verständigen-Stelle sowie der von ihr eingeschalteten Sachverständigen.
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Samples: Auftrag Zur Gutachtenerstellung
Gewährleistung und Haftung. 18.1 Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernern der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. 8.2 Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. 8.3 Soweit sich nachstehend (Abs. 65) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. 8.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. 8.5 Der in Abs. 4 3 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 3 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. .
8.6 Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
8.7 Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.8 Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Haftung. 1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
3. Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
24. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Besteller die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag Vertag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
45. Soweit sich nachstehend (Abs. 67) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des KäufersBestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
56. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
67. Der in Abs. 4 5 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; , er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; , im übrigen Übrigen ist sie gem. Abs. 4 5 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
8. 7Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenDies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf eine ungeeignete Minderung und die Ausübung des Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Besteller kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder unsachgemäße Verwendungder Minderung hierzu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindals der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Gewährleistung und Haftung. 1Wir gewährleisten, dass der Kooperationspartner den Kooperationsgutschein einlöst, d.h. Liegt ein der Kooperationspartner den Vertrag zu den im Kooperationsgutschein verbrieften Bedingungen abschließt, wenn Sie den Kooperationsgutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer vor Vertragsschluss beim Kooperationspartner vorlegen. Wir haften nicht für die Erbringung der von uns zu vertretender Mangel vorvermittelten Leistungen durch die Kooperationspartner oder Veranstalter, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Kooperationspartners oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetVeranstalters, die Transport-ordnungsgemäße Vermittlung des Angebotes und für die ordnungsgemäße Weiterleitung von Informationen, Arbeits- Anzeigen und Materialkosten zu tragenWillenserklärungen. Die konkreten Angebotsleistungen und Voraussetzungen der Inanspruchnahme sind abhängig von dem Kooperationspartner oder dem Veranstalter, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigernfür das von Ihnen ausgewählte Angebot verantwortlich ist. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht übernehmen daher keine Gewähr für Ihre beim Kooperationspartner erworbenen Produkte, für erworbene Tickets für Veranstaltungen von Veranstaltern oder jeweils in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die in einem Umfang erfülltKooperationsgutschein oder einem Ticket verbriefte Leistung erbringt der jeweilige Kooperationspartner oder Veranstalter gegenüber Ihnen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, weshalb wir gegenüber Ihnen für Pflichtverletzungen des Kooperationspartners oder des Veranstalters bei der dem mangelfreien Teil Leistungserbringung nicht haften. Wir übernehmen keine Gewähr für die Beschaffenheit oder Fehlerfreiheit der Leistung entsprichtonline dargestellten Daten des Kooperationspartners oder des Veranstalters sowie dessen Angebots. Löst der Kooperationspartner den Kooperationsgutschein nicht ein, ohne dass Sie dies zu vertreten haben, beschränken sich Ihre hieraus etwa ergebende Ansprüche gegen uns auf die Nacherfüllung verweigern.
2Erstattung des Kaufpreises. Erfolgt die Nachbesserung Ihre gesetzlichen Ansprüche bei einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns bleiben unberührt. Bei nicht stattfindenden, terminlich oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist örtlich verlegten oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sonstig geänderten Veranstaltungen sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere auf etwaige Erstattung des gezahlten Ticketpreises oder sonstig gezahlter Gebühren (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- z.B. Versand- und NebenpflichtenZahlungskosten), Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhennur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen. Sofern wir schuldhaft die Absage, Verlegung oder sonstige Änderung der Veranstaltung nicht auf eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenschuldhafte Pflichtverletzung von Zalando zurückzuführen ist, ist die Haftung nicht von Zalando hierfür ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Gewährleistung und Haftung. 18.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie un- sachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtver- letzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, dem aktuellen Stand der Technik entspricht, im Bestimmungsland verkehrsfähig ist und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen des Bestimmungslandes verstößt.
8.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit jeweils diejenigen Pro- duktbeschreibungen die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Liegt ein Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns zu vertretender uns, vom Lieferanten oder vom Her- steller stammt.
8.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich etwaiger Ein- und Aus- baukosten) trägt dieser. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorvorhanden war. Bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen unsererseits haften wir nur dann auf Schadenersatz, sind wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.
8.5 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx zur Nachbesserung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung berechtigtdurch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetz- ten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltentsprechenden Vorschuss verlangen. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, Ist die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer Lieferanten fehlgeschlagen oder Drittefür uns unzumutbar (zB wegen besonderer Dringlichkeit, natürliche AbnutzungGefährdung der Be- triebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derarti- gen Umständen werden wir den Lieferanten unverzüglich, fehlerhafte oder nachlässige Behandlungnach Möglichkeit vorher, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindunterrichten.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorIst der Liefergegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, sind liefern wir nach unserer Xxxx unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz. Ist zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istÜberprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung an das Lieferwerk erforderlich, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, so erfolgt die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenNeulieferung unter dem Vorbehalt, dass die gelieferte Ware nach Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes vom Lieferwerk bestätigt wird. Die Nachlieferung erfolgt in einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdesolchen Fall nur gegen Rechnungsstellung. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinWeitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, sind wir berechtigt sie zu verweigernauf jedem Fall ausgeschlossen. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtAlle darüber hinausgehenden Ansprüche, die Nacherfüllung verweigernmit der Lieferung des Vertragsgegenstandes oder der Abwicklung des Vertrages in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere auch etwaige Folgeschäden gleich welcher Art, sind vollständig ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Ist unser Vertragspartner Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes oder ist er juristische Person des öffentlichen Rechts, so haften wir nur für Vorsatz, nicht für grobe Fahrlässigkeit.
2. Erfolgt Grundsätzlich gelten für unsere Gewährleistungen die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung Garantiezusagen unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenHersteller.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausMängel müssen uns am Tag der Nachtanlieferung bis 11Uhr und bei Taganlieferung bis 15 Uhr schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anlieferung Samstag oder an einem Feiertag, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istso ist die Anzeige am nächsten Werktag bis 11Uhr mitzuteilen. Ein Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist ein Gewährleistungsantrag beizufügen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung aus Anlass einer anderen Sache oder einer geringeren Mengenicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Transportkosten trägt der Käufer.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Gewährleistung und Haftung. (1. Liegt ein ) Soweit die Arbeiten der Agentur einen von uns ihr zu vertretender vertretenden Mangel voraufweisen, sind wir ist die Agentur im Rahmen der Nacherfüllung nach unserer ihrer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istDie Geltendmachung der Gewährleistungsrechte setzt eine schriftliche Rüge seitens des Kunden voraus.
(2) Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und Reklamationen innerhalb von 2 Wochen nach Leistung gegenüber der Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
(3) Die Agentur haftet für entstandene Schäden, dass mit Ausnahme von denjenigen, wel- che durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannte „Kardinal- pflichten“) entstanden sind, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Agentur auch bei einfacher Fahr- lässigkeit.
(5) Der Kunde oder auch ein Dritter, dem auf Weisung des Kunden die Arbeit übersandt wird, hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe durch den Kunden oder be- rechtigten Dritten auf diesen über, soweit es sich nicht um einen nicht unerheblichen Mangel Fehler handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind, Arbeits- oder erkannt werden konnten.
(6) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhendurchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die gelieferte Ware Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätig- keit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdebekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Sollte Erachtet die Agentur für eine durch- zuführenden Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange Agentur die Kosten hierfür der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernKunde.
2(7) Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen ent- haltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Erfolgt Die Agen- tur haftet auch nicht für die Nachbesserung patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlEintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenAnregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
3. (8) Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Agentur haftet nur für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindsie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, sowie der sich aus dem jeweili- gen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheMangelfolgeschäden aus dem Rechts- grund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenfür die Erfüllung des Vertragszwe-ckes wesentlichen Pflichten ergibt.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung Ersatzlie- ferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht Geschäftssitz des Käufers oder im Falle einer direkten Anlieferung durch uns an die Baustelle des Endkunden des Käufers ver- bracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Sofern die Voraussetzungen nach Ziffer 1 vorliegen, werden wir dem Käufer mitteilen, innerhalb welcher ange- messenen Frist von uns die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erbracht werden kann. Erfolgt die Nachbesserung Nachbesse- rung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – dieser von uns mitgeteilten angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach Ablauf dieser Frist die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen setzen, unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen nachge- kommen ist: • in Fällen der Abholung der Ware durch den Käufer bei Solarlux findet die Untersuchung noch bei uns vor Ver- ladung statt, sofern die Ware von uns noch nicht für den Transport endverpackt worden ist. Mit Übernahme erklärt der Käufer die Abnahme und Mangelfreiheit der Ware, • in Fällen der Abholung der Ware durch den Käufer bei Solarlux in bereits endverpacktem Zustand oder in Fällen des Transportes durch uns ist der Käufer verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Ankunft an seinem Geschäftssitz oder an der Baustelle des Endkunden zu untersuchen und evtl. Mängelrügen umgehend binnen zwei Werktagen vor einer Verarbeitung, Verbindung oder Montage schriftlich zu rügen.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Alle weiteren Ansprüche des Käufers, Käufers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und NebenpflichtenRechtsgrunde, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBausgenommen die nachstehend in Abs. 6 benannten Ansprüche, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand Liefergegen- stand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der einer Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen vereinbarten Sache oder einer geringeren Mengeverein- barten selbstständigen Teilmenge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung wenn wir aus Verschuldenshaftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruheneintreten müssen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung nicht für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenden Fall einfacher Fahrlässigkeit. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenKardinalpflicht verlet- zen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenbe- grenzt. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster um- fasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. .
7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige BehandlungBehand- lung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten Instandsetzungsar- beiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
8. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren mit Ablauf der gesetzli- chen Gewährleistungsfristen. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Ver- jährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind aus- geschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenMIT-G gewährleistet, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als Leistung entsprechend dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernvereinbarten Auftragsinhalt ordnungsgemäß geliefert wird.
2. Erfolgt Der Auftraggeber ist berechtigt, selbst die Nachbesserung oder Gerüstkonstruktion unverzüglich nach deren Montage auf etwaige Mängel zu untersuchen und nach Entdeckung, dies so schnell wie möglich schriftlich MIT-G bekanntzugeben. Der Auftraggeber hat vor Anzeige eines Mangels, das Problem zu protokollieren und die Ersatzlieferung Montagefehler hilfs Bilder/Fotos zu dokumentieren. Die Maßnahmen zur Beseitigung mangelhafter Montage werden nach MIT-G zur Verfügung gestellten Protokollen bzw. Dokumentationen durchgeführt. Sollten Mängel trotz sorgfältiger Untersuchung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlerkennbar sein, so kann ist es ausreichend, wenn der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenAuftraggeber MIT-G den Mangel unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich ermittelt.
3. Die Mängelrechte Der Auftraggeber hat MIT-G bei einer möglichen Mangelbeseitigung zu unterstützen. Dazu gehört auch die Begehung des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istjeweiligen Bauvorhabens.
4. Soweit sich nachstehend (AbsVerlangt der Auftraggeber eine Nachbesserung, so muss er eine angemessene dafür Frist setzen. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz Dieser Wille erfolgt lediglich schriftlich. Die Mindestdauer dieser Frist beträgt 5 Arbeitstage. Unter ‘Arbeitstage’ seien alle Werktage mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBder Samstage zu verstehen. Im Sonderfall bedarf es der längeren Frist (auch i.S.v. Pkt. III.6). Nach Ablauf dieser Frist darf der Auftraggeber die Vergütung nur dann in angemessen Grenzen herabsetzen, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; wenn er dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenbereits bei Fristsetzung schriftlich erklärt hat.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache MIT-G übernimmt keine Haftung für die Standfestigkeiten sowie die Absicherung von Teilen, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder einer geringeren Mengeerrichtet sind.
6. Der in AbsAuftraggeber übernimmt die alleinige Verantwortung für die Tragfähigkeit von Dächern, Balkonen, Terrassen, Brücken, Decken, Böden etc. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der sowie die Einrichtung des (Bau)Grundes. Im Zweifelsfall hat er selbst für die (Vor)Statik zu sorgen.
7. MIT-G übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenStandfestigkeiten von Wänden und Mauerwerken sowie dazugehörigen Putz- und Fassadenschichten. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass die Wand- bzw. Mauerwerkstärke für die Gerüstverankerung ausreichend und geeignet ist.
7.1 Für Schäden an Lüftungs-, Rohr- und Kabelleitungen in den FällenWänden und Mauerwerken sowie daraus enstandene Folgeschäden hält uns der Auftraggeber von jeder möglichen Haftung, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie allen Ansprüchen und bei Zusicherung einer EigenschaftVerlusten frei, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße klag- und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.schadlos
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu Der AG ist verpflichtet, die Transport-Ware ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfälligen Mangel unverzüglich, Arbeits- spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Im Falle der Beanstandung ist der AG verpflichtet die Ware sachgemäß zu lagern. Die Beschreibung der Produkte stellt keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Lieferung- und Materialkosten Listungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem AN die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen und Maschinen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des AN oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragsnehmern eintreten und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, hat der AN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu tragenvertreten. Sie berechtigen den AN, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch ist bei sonstigem Ausschluss unverzüglich, längstens binnen einer Woche, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, schriftlich bei der AN geltend zu machen. Diesfalls gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für die gerichtliche Geltendmachung. Aus dem Titel der Gewährleistung hat der AG bei behebbaren Mängeln lediglich Anspruch auf Verbesserung und Nachtrag der Sehlenden, wenn die Mängel bei der Leistungserbringung vom AN zu vertreten sind. Der AN haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Verzug und Unmöglichkeit der Leistung nur, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt durch sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden vertreten sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, leichte und leicht grobe Fahrlässigkeit ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschaden, nicht in erzielten Gewinnen oder Ersparnissen, Zinsverlusten oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes AG ist im gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Die Beweislast für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddas Vorliegen grober Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten.
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Gewährleistung und Haftung. 19.1 Gelieferte Leistungen (Ware) untersucht der Auftraggeber unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige Mängel. Liegt Zeigt sich ein von uns Mangel, hat der Auftraggeber TCF unverzüglich Anzeige zu vertretender Mangel vormachen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istso gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen nicht unerheblichen solchen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Wird dem Auftraggeber die Ware durch einen von TCF beauftragten Zustelldienst überbracht und ist an der Verpackung der Ware oder an ihr selbst eine Beschädigung welcher Art immer äußerlich sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber die Beschädigung bei sonstigem Ausschluss der TCF treffenden Haftung dem Zustelldienst gegenüber anzuzeigen.9.2 Preisminderung oder Wandlung kann der Auftraggeber nur fordern, wenn die Verbesserung und der Austausch nicht möglich sind, für TCF mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären oder wenn TCF dem Verlangen des Auftraggebers nicht oder nicht in angemessener, zumindest zweiwöchiger Frist nachkommt (Vorrang der Verbesserung und des Austauschs). 9.3 Wird TCF für den Auftraggeber wegen von ihm gerügter, angeblich vorliegender Mängel tätig und stellt sich heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt, hat der Auftraggeber TCF den entstandenen Aufwand zu ersetzen. 9.4 Darüber hinaus richten sich allfällige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Ware. 9.5 TCF haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TCF nur für Personenschäden. Die Haftung ist mit der Höhe des im Zuge der Auftragserteilung vereinbarten Gesamthonorars begrenzt. Für reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Verlust von Daten und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeProgrammen und deren Wiederherstellung haftet TCF nicht. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder 9.6 Schadenersatzansprüche gegen TCF verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten.
3Schaden. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausgelieferten Produkte sind nur für die übliche private oder kommerzielle Verwendung geeignet,nicht jedoch für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Für Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung oder einem vergleichbaren Einsatz ergeben, steht TCF nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindein.9.7 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von TCF nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Soweit TCF auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag geben, sowie haftet TCF nicht für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus Leistungen und Arbeitsergebnisse der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5beauftragten Leistungserbringer. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Freigabe von Produkten und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtTeilen an TCF, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung stellt er ihn von der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder Vorsatz ist eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung durch TCF nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 18.1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDas Material ist Material experimenteller Art und wird in der vorliegenden Form so wie es ist ohne Gewährleistungen und Garantien bereitgestellt; soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung bestehen insbesondere keine Gewährleistungszusagen bzw. Garantien bezüglich der Marktfähigkeit oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istEignung für einen bestimmten Zweck oder dahingehend, dass es sich um einen durch die Nutzung des Materials nicht unerheblichen Mangel handeltgegen Immaterialgüterrechte Dritter verstoßen wird [und die übertragende Partei gewährleistet oder garantiert auch nicht, dass das Material oder die Modifikationen keine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit darstellt/darstellen].
8.2. Für den Fall Xxxxxxx oder Forderungen aufgrund der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetErfüllung dieser Vereinbarung durch die übernehmende Partei und die übertragende Partei, die Transport-insbesondere aufgrund Transport, Arbeits- und Materialkosten zu tragenNutzung, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenHandhabung, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden Lagerung oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinOffenlegung des Materials, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung von Modifikationen und/oder Ersatzlieferung fehlder Ergebnisse, so kann der Käufer sind, soweit sie daran schuld sind und soweit diese Tätigkeit Bestandteil ihres maßgeblichen Aufgabengebiets ist, allein die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenübernehmende Partei und die übertragende Partei verantwortlich.
38.3. [Option: Die übernehmende Partei hält die übertragende Partei hinsichtlich aller aufgrund einer Handlung der übernehmenden Partei entstandenen Schäden (außer bei Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) seitens der übertragenden Partei) bis zu einem Betrag in Höhe von EUR ____(Betragshöhe hinzufügen) schad- und klaglos.] Eine Haftung [der übertragenden Partei / übernehmenden Partei](Alternative wählen) für leichte Fahrlässigkeit, Gewinnentgang und indirekte Schäden ist - mit Ausnahme von Personenschäden - jedenfalls ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von EUR ____(Betragshöhe hinzufügen) beschränkt.
8.4. Die Mängelrechte übernehmende Partei verpflichtet sich, bei der Nutzung und Entsorgung des Käufers setzen vorausMaterials und der Modifikationen alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Normen (insbesondere alle Regelungen für die Entsorgung von Gefahrstoffen), dass dieser seine nach § 377 HGB einschließlich von ihm zu beachtenden Untersuchungs- Richtlinien für die Arbeit mit Tieren oder rekombinantem genetischen Materials, einzuhalten. Die übernehmende Partei wird alle von den staatlichen Behörden in Zusammenhang mit Erhalt, Handhabung, Entsorgung und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istLagerung des Materials verlangten Berechtigungen, Lizenzen oder sonstigen Genehmigungen einholen. Die übernehmende Partei hat alle Vorgaben der Good Clinical Practice einzuhalten.
48.5. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Sollte das Material nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache den Zweck geeignet sein oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenMängel aufweisen, ist die Haftung nicht ausgeschlossenübertragende Partei darüber innerhalb von ________(z.B. 3 (drei)) Geschäftstagen zu benachrichtigen (Benachrichtigung durch E-Mail reicht aus), sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; wobei der jeweilige Mangel oder Fehler so detailliert wie möglich zu beschreiben ist. [Die übertragende Partei hat im übrigen ist Falle einer wesentlichen Ungeeignetheit oder wesentlicher Mängel jedenfalls ein Recht auf Verbesserung. Unwesentliche Ungeeignetheit oder unwesentliche Mängel gelten nicht als Gewährleistungsfall.]
8.6. Die übernehmende Partei sichert zu und gewährleistet, dass der Zweck von der für sie gemzuständigen Ethikkommission und gegebenenfalls von allen sonstigen maßgeblichen Behörden genehmigt wurde.
8.7. AbsDie übertragende Partei sichert zu und gewährleistet hinsichtlich des Zwecks, dass (1) sie zur Lieferung des Materials an die übernehmende Partei berechtigt ist, (2) bei den jeweiligen Tierhaltern jeweils ausreichender Informed Consent eingeholt (und nötigenfalls auch das Eigentum erworben) wurde.
8.8. 4 ausgeschlossenDas Material wird der übernehmenden Partei ohne Informationen zur Identität des Tierhalters in völlig anonymisierter Form [Alternative: pseudonymisiert] bereitgestellt. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht Die übernehmende Partei stimmt zu, dass das Material weder allein noch in den Fällen, Verbindung mit anderen Informationen in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet irgendeiner Weise dazu verwendet werden wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete Identität einzelner Tierhalter, von denen das Material herstammt, festzustellen. Tierhalter, von denen das Material herstammt, das der übertragenden Partei einschließlich personenbezogener Daten zur Verfügung gestellt wurde, können beschließen, ihre Zustimmung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. In einem solchen Fall wird die übertragende Partei dann die übernehmende Partei von diesem Widerruf in Kenntnis setzen und von der übernehmenden Partei verlangen, entweder weitere Forschung einzustellen oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddie personenbezogenen Daten zu anonymisieren.
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Samples: Material Transfer Agreement
Gewährleistung und Haftung. 18.1 Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. 8.2 Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. 8.3 Soweit sich nachstehend (Abs. 65) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. 8.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. 8.5 Der in Abs. 4 3 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen Übrigen ist sie gem. Abs. 4 3 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. .
8.6 Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
8.7 Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.8 Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Haftung. 1Sachmängel, Falschlieferungen und über 5 % hinausgehende Mengenabweichungen, die durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich bei uns geltend zu machen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern. Im Übrigen sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung Nacherfüllung durch Beseitigung des Sachmangels oder zur Ersatzlieferung durch Umtausch der Ware berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind Aufwendungen für die Nacherfüllung tragen wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragennur, soweit sie sich diese nicht dadurch deshalb erhöhen, dass weil der Käufer die gelieferte Ware nach einem an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort den Lieferort verbracht wurdehat. Sollte Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ohne unsere Zustimmung darf beanstandete Ware nicht verwendet werden. Wird sie dennoch verarbeitet, trägt der Käufer das volle Risiko von Fehlproduktionen und sonstigen Folgeschäden. Abgesehen von den für die Untersuchung der Ware erforderlichen Entnahmen durch den Käufer findet eine Rücknahme von Ware nur statt, wenn sie sich noch im Originalzustand und in der beiden unbeschädigten Originalverpackung befindet. Ist der Käufer berechtigt, von uns einerseits Lieferung oder beide Arten Nacherfüllung zu verlangen und andererseits vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz zu verlangen, so können wir den Käufer auffordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben. Kommt der Käufer dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinAufforderung nicht fristgerecht nach, sind wir berechtigt sie zu verweigernnicht mehr zur Lieferung oder Nacherfüllung verpflichtet. Wir können solange haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istSchadensersatzansprüche geltend macht, die auf einer vorsätzlichen Vorsatz oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nichtBestimmungen, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ; in diesem Fall ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verursachung von Personenschäden sowie die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsrechts bleiben unberührt. Soweit nicht ausgeschlosseneiner der vorstehenden Fälle gegeben ist, sondern sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung beschränkt. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in Fall eines Lieferantenregresses nach den Fällen§§ 478, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind479 BGB bleibt unberührt.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDer Lieferant übernimmt die Gewähr, sind wir nach unserer Xxxx dass seine Lieferung zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür Zeit der Abnahme, die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, dass es sich um einen die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Optische Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunken oder Oberflächenrisse stellen keine Sachmängel dar. Muster und Proben sind lediglich unverbindliche Ansichtstücke und begründen nicht unerheblichen Mangel handeltdie Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit. Für Insbesondere optische Abweichungen von Mustern und Proben stellen keinen Sachmangel dar. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt ein Jahr. Unwesentliche Abweichungen von einem Muster können nicht beanstandet werden, wenn sie nicht den Fall vereinbarten oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungszweck beeinträchtigen. Soll der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetLieferungsgegenstand auf bauseits erstellten Fundamenten oder Grundplatten aufgestellt werden, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenso ist der Abnehmer dafür verantwortlich, dass die gelieferte Ware bauseits erstellten Anlagen bei Lieferung ordnungsgemäß aufnahmebereit sind. Soweit dies nicht der Fall ist, ist das weitere Vorgehen zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Die hierdurch dem Lieferanten entstehenden Mehrbelastungen sind vom Abnehmer zu tragen. Offensichtliche Mängel müssen binnen zehn Tagen schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der Verjährungsfrist für die Gewährleistung unverzüglich nach einem anderen Ort als ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Erfüllungsort verbracht wurdeAbnehmer möglich, zu beschreiben. Sollte eine Zur Beseitigung von Mängeln kann der beiden Lieferant innerhalb einer angemessenen Zeit nach seiner Xxxx entweder nachbessern oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigernErsatz liefern. Wir können solange Für Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen haftet der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht Lieferant in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, gleicher Weise wie für die Nacherfüllung verweigern.
2ursprüngliche Lieferung. Erfolgt die Schlagen Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand oder werden sie bis zum Ablauf einer vom Abnehmer gesetzten Nachfrist nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlausgeführt, so kann der Abnehmer Minderung oder Wandlung verlangen. Will der Käufer die Herabsetzung andere Rechte statt der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3Leistung verlangen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuchen gegeben. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausgesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtjedoch nur insoweit, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die als sie nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders Lieferanten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders Lieferanten oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist. Ferner sind Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders Lieferanten beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern . Etwaige Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt; , soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen Personenschäden gehaftet wird. Weitergehende oder andere Ansprüche des Abnehmers wegen eines Sachmangels gegen den Lieferanten und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe: Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Fall des Vorsatzes, im übrigen ist sie gemauch nicht, wenn der Lieferant den Mangel arglistig verschwiegen hat. AbsHat der Lieferant einen Mangel arglistig verschwiegen, so gilt anstelle der vorgenannten Frist die gesetzliche Frist. 4 ausgeschlossenDie Verjährungsfrist gilt im übrigen dann nicht, wenn der Liefergegenstand ein Bauwerk ist. Der Haftungsausschluss Sie gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche in den FällenFällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung. Soweit in denen diesem Bedingungen von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst. Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Lieferant die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Produkthaftungsgesetz Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es bei Fehlern des Liefergegenstandes den gesetzlichen Bestimmungen. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Ausführungen gelten entsprechend für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdRechtsmängel. Er gilt auch nicht bei Übernahme Der Lieferumfang umfaßt keine technische Beratung. Der Lieferant haftet aus einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaftdurchgeführten Beratung nicht, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, es sei denn die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindBeratung ist schriftlich erfolgt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Ragano Betonfertigteilen Und Betonsteinen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, Der Lieferant übernimmt die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenVerpflichtung, dass die gelieferte Ware einschließlich Aufmachung und Auszeichnung unseren Angaben entspricht. Unsere Bestellung bzw. unser Auftrag wird fach- und sachgerecht nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine jeweiligen Stand der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernTechnik ausgeführt.
2. Erfolgt die Nachbesserung Wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen sowohl in Fällen einer Pflichtverletzung wegen einer Hauptleistungspflicht als auch bei Verletzung einer Nebenpflicht. Im Falle eines Schadensersatzes ist der Lieferant verpflichtet, uns den unmittelbar und / oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb mittelbar infolge eines Mangels entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies umfaßt auch den Ersatz der Mangelfolgeschäden. Grundsätzlich haftet der Lieferant auf Schadensersatz nur, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat. Bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos und / oder einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann Garantie haftet der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenLieferant verschuldensunabhängig.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausGewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme der Liefergegenstände. Sie verlängert sich entsprechend, dass dieser seine nach wenn wir von unseren Kunden zu längeren Gewährleistungsfristen verpflichtet werden. Werden wir aufgrund eines Rückgriff iSd § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist478 BGB selbst in Anspruch genommen, gelten die dort geregelten Fristen.
4. Soweit sich nachstehend (AbsBei Rechtsmängeln stellt uns der Lieferant von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies Es gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierengesetzliche Gewährleistungsfrist.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Für innerhalb der Gewährleistungsfrist instandgesetzte oder einer geringeren Mengereparierte Teile beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen ab dem Zeitpunkt, ab dem die Nacherfüllung ausgeführt wurde.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung Entstehen uns infolge der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers mangelhaften Lieferung oder der Gesundheit vereinbart istsonstigen Schlechtleistung Kosten, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; insbesondere Transport-, Material- und Arbeitskosten, so hat der Lieferant uns diese zu ersetzen.
7. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrenübergang ein Mangel, so wird vermutet, dass er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; bereits im übrigen ist sie gemZeitpunkt des Gefahrenüberganges vorhanden war.
8. AbsWerden wir aus Produkthaftung oder aus ähnlichen Haftungsgrundsätzen nach ausländischem Recht in Anspruch genommen, hat der Lieferant einen uns entstehenden Schaden zu erstatten, soweit seine Lieferungen bzw. 4 ausgeschlossensein Verhalten hierfür ursächlich waren. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht Hinsichtlich dieser Ansprüche verzichtet der Lieferant auf die Einrede der Verjährung, solange wir selbst in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindAnspruch genommen werden können.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Entspricht die Ware nicht den vertraglichen Leistungsumfang, so hat der Kunde dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. AST leistet Gewähr durch kostenlose Nachbes- serung. Die Gewährleistungsfrist entspricht der zum Liefertermin gültigen gesetzli- chen Regelungen, beginnend mit der Abnahme des Xxxxxx. Ausgenommen von uns zu vertretender Mangel vorder Gewährleistung sind Defekte, sind wir nach unserer Xxxx welche durch unsachgemäße Behandlung oder Über- belastung entstehen. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, sofern Eingriffe durch nichtautorisierte Personen in die von AST gelieferten Teile und Geräte vorge- nommen werden. Zur Feststellung des Garantieanspruches muß das betreffende Ge- rät AST in ihren Geschäftsräumen kostenlos zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernVerfügung gestellt werden.
2. Erfolgt Gelingt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlvon 3 Monaten ab Aushändigung des Gerätes nicht, so kann ist der Käufer die Kunde berechtigt, nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenRückgängigmachung des Vertrages für das betreffende Gerät zu verlangen. Die wei- tere Geltendmachung von Schäden, insbesondere von Mangelfolgeschäden ist aus- geschlossen.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausDem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Forderungen von AST zu, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istdie sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.
4. Soweit sich nachstehend (AbsSchadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus un- erlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen bzw. 6) nichts anderes ergibtVertragsgehilfen ausgeschlossen, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die soweit der Schaden nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenvorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden be- grenzt, mit denen möglichen Eintritt bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6Vertragsschluß AST nach den damals be- kannten Umständen vernünftigerweise rechnen mußte, maximal jedoch auf das fünf- fache des Einkaufswertes des betreffenden AST-Produktes in einem Schadensereig - nis. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtarbeiteten Zustand, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder DritteKunden ins Ausland geliefert, natürliche Abnutzungso muß dies der AST angezeigt und von AST genehmigt werden, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindda sonst jegliche Schadensersatzansprü - che an die AST entfallen.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorSind Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, sind fehlen ihnen garantierte Eigenschaften oder werden sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so leisten wir nach unserer Xxxx zur bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtauf unsere Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltMehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl oder wird sie von uns nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehldurchgeführt, so kann der Käufer Kunde nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag zurücktreten.
3verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln hat der Kunde kein Rücktrittsrecht. Alle weiteren Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, soweit nicht die Voraussetzungen des § 309 Ziff. 7 BGB, neue Fassung, vorliegen, oder wir arglistig gehandelt haben. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Gebrauchtgeräte besteht keine Gewährleistung, es sei denn, eine solche wurde ausdrücklich vereinbart. Der Kunde hatte ausreichend Gelegenheit, die Ware zu prüfen und zu untersuchen und kennt den Zustand der Ware. Ist eine Lieferung nur teilweise mangelhaft oder besteht teilweiser Leistungsverzug oder teilweise von uns zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung, so ist der Kunde zur Abnahme der Teilleistung verpflichtet, es sei denn, die teilweise Erfüllung ist für ihn objektiv ohne Interesse. Angaben über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung oder Verwendbarkeit der Geräte bzw. der Lieferungen und Leistungen bedeuten ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung unsererseits keine Zusicherung oder Garantie. Der Besteller ist für die Auswahl der Geräte oder Waren, für deren Eignung und Verwendbarkeit zu seinen Zwecken oder denen Dritter sowie für die bei der Benutzung erzielten Ergebnisse ausschließlich selbst verantwortlich. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausdurch den Betrieb der Geräte erforderlichen Wartungsarbeiten, wie Reinigung, Justierarbeiten oder Austausch von Verschleißteilen mit begrenzter Lebensdauer, unterliegen nicht der Gewährleistung. Für solche Wartungsarbeiten oder Reparaturen berechnen wir unsere üblichen Wartungssätze. Die Gewährleistung erlischt, wenn
a) Teile durch Gewalteinwirkung durch den Kunden oder Dritte beschädigt wurden,
b) ohne unsere Einwilligung durch den Kunden oder Dritte Eingriffe oder nicht sachkundige Reparaturen an den Geräten ausgeführt wurden,
c) keine Originalteile verwendet wurden,
d) von uns nicht empfohlene Zusatzgeräte oder Betriebsmittel, wie Medien, Tinte, Toner, Reinigungsmittel, Entwickler oder Farbbänder verwendet wurden und der Besteller nicht den Nachweis erbringt, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.der geltend gemachte Mangel darauf nicht beruht,
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6e) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst Beanstandungen durch Nichtbeachtung der Betriebs- oder Bedienungsanleitung entstanden sind,
f) Schäden entstanden sind durch höhere Gewalt, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch AnsprücheWasserschäden, Feuerschäden oder Anschluss des Gerätes an falsche Netzspannungen,
g) die notwendigen Wartungs- oder Service-Arbeiten nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5turnusgemäß ausgeführt wurden. Im übrigen leisten wir Gewährleistung, wie zuvor im einzelnen geregelt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren MengeVerjährungsfrist für die in dieser Ziffer genannten Mängelansprüche beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein a) Flexschlauch gewährleistet hiermit für die Dauer von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen12 Kalendermonaten, dass die gelieferte Ware Xxxx zum Zeitpunkt frei von Material- und Fertigungsfehlern ist. Die Haftung von Flexschlauch im Rahmen dieser Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur oder kostenlose Ersatzlieferungen (nach einem Xxxx von Flexschlauch) zur Beseitigung von Mängeln (ausgenommen beschädigte Waren), die nach Überzeugung von Flexschlauch Material- oder Fertigungsfehler darstellen und die so bald wie möglich, nachdem der Kunde von den Mängeln nach dem Lieferdatum Kenntnis erlangt hat, an Flexschlauch zurückgesandt werden. Der Mangel muss vom Kunden spätestens zwei Wochen nach dem Lieferdatum schriftlich gegenüber Flexschlauch angezeigt werden.
b) Die vorstehende Regelung ist die einzige Gewährleistung von Flexschlauch und der einzige Rechtsbehelf des Kunden bei einer Verletzung der vorstehenden Gewährleistung, und alle Gewährleistungen, Zusicherungen und sonstigen Bedingungen und Bestimmungen, die stillschweigend durch Gesetz oder nicht kodifiziertes Recht mit in den Vertrag einbezogen sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
c) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag zwischen Flexschlauch und dem Kunden:
I) ist die Gesamthaftung von Flexschlauch (einschließlich der Haftung für Handlungen und Unterlassungen seiner Mitarbeiter und Beauftragten) aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder der Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, etwaigen Freistellungs- oder Gewährleistungsverpflichtungen oder aus anderen Ort als Gründen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung dieses Vertrages entsteht, auf den vom Kunden für die Waren gezahlten Preis beschränkt; und
II) haftet Flexschlauch dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns Kunden gegenüber nicht in einem Umfang erfülltfür (A) entgangenen Gewinn, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtentgangene Geschäftseinnahmen, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung entgangene Geschäftschancen, entgangene Verträge, entgangenen Firmenwert und/oder Ersatzlieferung fehlerwartete Einsparungen oder (B) für mittelbare Schäden, so kann beiläufig entstandene Schäden, besondere Schäden, verschärften Schadensersatz, Strafschadensersatz oder Folgeschäden jeglicher Art (um Missverständnisse auszuschließen, einschließlich Verlusten oder Schäden der Käufer in (A) oben genannten Art), die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen sich aus oder vom im Zusammenhang mit dem Vertrag zurücktretenergeben.
3. Die Mängelrechte III) müssen alle Ansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seine Kunden (einschließlich Schadensersatzansprüchen) innerhalb eines (1) Jahres nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istAblauf oder Kündigung des Vertrages geltend gemacht werden.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6d) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- Die in diesem Artikel 5 vorgesehene Haftung ist die einzige zu leistende Entschädigung und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenstellt eine vollständige Entschädigung dar.
5. e) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung vollständige oder teilweise Unwirksamkeit oder mangelnde Durchsetzbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung für irgendeinen anderen Sache Zweck oder einer geringeren Mengeder übrigen Vertragsbestimmungen.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtf) Die Rechte des Kunden gegenüber Flexschlauch erlöschen und der Kunde haftet für alle Schäden und stellt Flexschlauch von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, sofern ein Ausschluss wenn und soweit:
I) der Schaden durch mangelnde Sachkenntnis des Kunden bei der Verwendung und/oder Installation und/oder Lagerung der Ware und/oder durch eine Begrenzung nicht den Anweisungen von Flexschlauch entsprechende Verwendung der Haftung für Schäden aus Ware verursacht wurde;
II) der Verletzung des LebensSchaden durch Nichtbeachtung der Anweisungen und/oder Empfehlungen von Flexschlauch durch den Kunden verursacht wurde;
III) der Schaden auf Fehler /Mängel/Ungenauigkeiten bei Daten, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart Material, Informationen, Datenträgern und dergleichen zurückzuführen ist, die Flexschlauch vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt und/oder vorgegeben wurden; oder
IV) der Schaden auf einer vorsätzlichen Reparaturen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart Anpassungen/Aktivitäten zurückzuführen ist, die auf einer vorsätzlichen der Kunde oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und von Xxx beauftragter Dritter ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindschriftliche Zustimmung von Flexschlauch an den Liefergegenständen vorgenommen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1Die GBS gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der Gewährleistungs- zeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Liegt Die Parteien sind sich darüber einig, dass Software nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein kann. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzei- gen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist und den Fehler unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder Erkennen des Mangels der GBS schriftlich anzeigt. Ist der Kunde kein Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir Jahr ab Übergabe der Ware oder im Falle der Versendung ab Übergabe an das Transportunterneh- men. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Xxxx zur des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen sein, so ist der Käufer zur Ersatzlieferung angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Voraussetzung dafür hierfür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltder Kunde der GBS eine angemessene Nach- frist per eingeschriebenen Brief gesetzt hat. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenGBS sind, soweit sich diese nicht dadurch erhöhengesetzlich zulässig, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossenausge- schlossen; dies gilt insbesondere sowohl für SchädenSchäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Bei Personenschäden und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-)pflicht haftete die GBS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn und soweit die Haftung der GBS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GBS. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Ge- währleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindden Originalspezifikationen entsprechen. Auf Verlangen der GBS hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer an die GBS zu versenden. Die insoweit entstehenden Kosten ersetzt die GBS im angemessenen Umfang. Der Kunde und die GBS stimmen darin überein, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch Ansprücheim Gewährleistungsfall zu vergüten. Zusätzlich in diesem Sinne sind alle Serviceleistungen, die von der Gewährleistung nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenumfasst werden.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Software License Agreement
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx Der Auftraggeber stellt der HIDDEN Awareness alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istVerfügung und sichert zu, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernvollständig sind.
2. Erfolgt Die von der HIDDEN Awareness vorgeschlagenen Gestaltungen sind nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft worden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch die Nachbesserung HIDDEN Awareness hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen. Die HIDDEN Awareness übernimmt keine Haftung für die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bilder, Daten o. ä.
3. Die HIDDEN Awareness haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der HIDDEN Awareness wird auf die Ersatzlieferung Höhe des erteilten Auftragswertes beschränkt.
4. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der erbrachten Dienstleistungen sowie der zur Korrektur übersandten Materialien zu prüfen. Die Gefahr geht mit Freigabe der Entwürfe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht innerhalb einer um Fehler handelt, die erst im Fertigungsvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Die gleichen Bedingungen gelten für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
5. Bei berechtigten Beanstandungen ist die HIDDEN Awareness nach ihrer Xxxx – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten Ausschluss anderer Ansprüche – angemessenen Frist oder schlägt die zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlverpflichtet, so kann und zwar bis ausschließlich zur Höhe des Auftragswertes. Dies gilt dann nicht, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Käufer HIDDEN Awareness oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Das Gleiche gilt im Falle einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird die Nachbesserung/Ersatzlieferung verzögert, unterlassen oder misslingt, ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausIst nur ein Teil der Leistung mangelhaft, berechtigt dies den Auftraggeber nicht die gesamte Leistung zu beanstanden, es sei denn, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen die Teilleistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der Weicht das beschaffte oder eingesetzte Material in Absseiner Beschaffenheit von der vertraglichen Vereinbarung ab, haftet die HIDDEN Awareness nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtDie HIDDEN Awareness ist berechtigt, sofern ein Ausschluss eigene Ansprüche gegen Zulieferer an den Auftraggeber abzutreten. Die HIDDEN Awareness haftet jedoch dann, soweit Ansprüche gegen die Zulieferer durch eigenes Verschulden nicht bestehen oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddurchgesetzt werden können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer An- sprüche - vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt 7.2 - Gewähr wie folgt: Sachmängel
6.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Xxxx des Verkäufers nachzubessern oder man- gelfrei zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetersetzen, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu tragenanzuzeigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Auf Verlangen des Verkäufers sind ersetzte Teile frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
6.2 Zur Vornahme aller dem Verkäufer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlie- ferungen hat der Käufer nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Ge- legenheit zu geben; anderenfalls ist der Verkäufer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Ab- wehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Verkäufer sofort zu verständigen ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Ver- käufer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
6.3 Der Verkäufer trägt - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – mangels einer abweichenden Vereinbarung die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Verkäufers eintritt. Soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Käufer die Kaufsache nach Ablieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinhat, sind wir berechtigt sie dadurch entstehende Mehrkosten vom Käufer zu verweigerntragen. Wir können solange Der Verkäufer ersetzt bei dem Verkauf einer neu hergestellten Sache außer- dem im Umfang seiner gesetzlichen Verpflichtung die vom Käufer geleisteten Aufwendungen im Rahmen von Rückgriffsansprüchen in der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernLieferkette.
2. Erfolgt 6.4 Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlwegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, so kann steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
6.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers den Lieferge- genstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder vom Vertrag zurücktreten.
3unzumutbar erschwert wird. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Insbesondere wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebset- zung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige BehandlungBehand- lung, unsachgemäße ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigne- ten Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse zurückzuführen sind und ohne vorherige Genehmigung nicht auf einem Verschulden des Verkäufers beruhen. In jedem Fall hat der Käufer die durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddie Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
6.6 Eine im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
6.7 Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Abschnitt 7.2 dieser Bedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verträge Über Warenlieferungen Und/Oder Leistungen
Gewährleistung und Haftung. 13.1 Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag. Liegt ein Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb 10 Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von uns der Mängelhaftung befreit. Gewährleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgeführt. Transport- und Wegekosten werden für tragbare Gegenstände im geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen, wenn sie den Verkaufspreis des Gegenstandes übersteigen würden.
3.2 Bei Gewährleistungsansprüchen hat auf Verlangen des Kunden der Verkäufer, sofern der Mängel mit verfügbaren Ersatzteilen nicht Innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden kann oder der Verkäufer die Nachbesserung ablehnt oder unzumutbar verzögert, kostenlos Ersatz zu vertretender liefern. Im Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch den Verkäufer) kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Entgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
3.3 Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese unverzüglich durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.
3.4 Punkt 4.4 der Leistungs- und Reparaturbedingungen (vorstehend unter l.) gilt sinngemäß.
3.5 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Gegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des Verkäufers, da8 der Eingriff in den Gegenstand den Mangel vorherbeigeführt habe, widerlegt.
3.6 Ausgeschlossen sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istalle anderen, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schaden aus der Durchführung der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenbzw. Ersatzlieferung, soweit sich diese gesetzlich zulässig und nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden grobe Fahrlässigkeit oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4Vorsatz vorliegt. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes hieraus eine Beschränkung der Hartung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß zugunsten des Verkäufers ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere diese Beschränkung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenden Kunden entsprechend.
53.7 Beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen wird der Verkäufer den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen über den Gebrauchswert des Gegenstandes beraten. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit etwas anderes vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenwird, ist die Haftung nicht jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Elektromaschinenbauer Handwerk
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorEtwaige Beanstandungen müssen spätestens 7 Tage nach Anlieferung bzw. Montage erhoben werden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind wir unverzüglich nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten ihrer Feststellung geltend zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernmachen.
2. Erfolgt Soweit Kaufrecht Anwendung findet und der gelieferte Gegenstand mit einem Sachmangel behaf- tet ist, d. h. eignet er sich nicht für die Nachbesserung oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung bzw. eignet er sich nicht für die Ersatzlieferung gewöhnliche Verwendung und weist er nicht innerhalb einer eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann, kann der Kunde – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt – angemessenen Frist oder schlägt in Abweichung von § 437 BGB nur Nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen. Schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung Nacherfüllung fehl, so kann ist der Käufer Kunde berechtigt, gem. §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gem. § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern. Das Recht auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gem. § 437 Ziff. 3 ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, übernimmt der AN bei fremdbezo- genen Teilen die Herabsetzung vorgenannten Rechte (Gewährleistung) nur, soweit dem AN Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Vorlieferer zustehen. Bei einem sicherheitsgefährdenden Mangel ist der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenAN unver- züglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zu verständigen.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausWerkleistungen (insbesondere Anlagen) sind nach Fertigstellung der Leistungen abzunehmen, dass dieser seine auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Das Gleiche gilt nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen isterfolgreicher probewei- ser Inbetriebsetzung.
4. Soweit sich nachstehend Werden vom Auftraggeber bei Betrieb seiner Anlage aggressive, insbesondere umweltgefährdende (Abswasserverunreinigende, luftverunreinigende) Medien verwendet und dies nicht vor Auftragserteilung schriftlich dem AN mitgeteilt, so haftet der AN nicht, wenn bei Durchführung eines Auftrages (z. B. Re- paratur, Reinigung) in Unkenntnis dieses Umstandes Schäden verursacht werden. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Ebenso haftet der AN nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sinddaraus resultieren, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchedass der Auftraggeber die vom AN erstellte Anlage an- schließend mit aggressiven, die nicht aus insbesondere umweltgefährdenden (wasserverunreinigenden, luftverun- reinigenden) Medien verwendet (z. B. Frostschutzmittel, Fluorchlorkohlenwasserstoff), ohne vor/bei der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenAuftragserteilung den AN hierauf schriftlich hingewiesen zu haben.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte wasserführende Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Lieferung Gefahr von Frosteinbrüchen entsprechende Schutzmaß- nahmen durchzuführen. Gegebenenfalls hat er den AN zu beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer anderen Sache oder einer geringeren Mengeentsprechenden Vergütung zu entleeren.
6. Der Die fertiggestellte Anlage ist ein in Abssich abgeschlossener Teil der Leistung gem. 4 geregelte Haftungsausschluss § 12.3 VoB/B.
7. Wir haften nicht für Mängel, die durch nicht von uns gelieferte Gegenstände oder durch falsche Bedie- nung/Wartung oder durch ein Eingreifen (Veränderungen bzw. Reparaturen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung) seitens des Kunden entstanden sind.
8. Bei einer leicht fahrlässigen Pfiichtverletzung ist unsere Haftung auf die vertragstypischen vorherseh- baren Schäden begrenzt. Die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden, die nicht vorhersehbar waren, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders Pfiichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Pfiichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er . Die Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung auch nicht für sonstige Schäden vereinbart istSchäden, die auf einer grob fahrlässigen Pfiichtver- letzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Pfiichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
9. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht Die Haftung aufgrund § 22 Wasserhaushaltsgesetz bzw. der entsprechenden Landesgesetze und -verordnungen obliegt dem Kunden als Eigentümer bzw. Betreiber der Anlage.
10. Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß. Das Gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen. Technische Verbesserungen oder eine „Kardinalpflicht“ verletzennotwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsge- mäß, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf soweit sie keine Wertverschlechterungen darstellen.
1 1. Die Mängelansprüche verjähren nach den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gemgesetzlichen Bestimmungen. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenEtwaige längere Gewährleis- tungsfristen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendunguns ein Vorlieferant eingeräumt hat, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung kommen jedoch dem Kunden zugute.
12. Die Erteilung von fachmännischem Rat durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddurch unsere Mitarbeiter erfolgt unverbindlich ohne jede Haftungsübernahme.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtbe- rechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung Nachbesse- rung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig unver- hältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtun- gen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten Liefermög- lichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Nachbes- serung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine seiner nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- Untersu- chungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen nachgekom- men ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 65) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossenausgeschlos- sen; dies gilt insbesondere für Schäden, Schäden die nicht am Liefergegenstand Liefer- gegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern so- fern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen gesetzli- chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenbe- ruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtver- letzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossenausge- schlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren vorhersehba- ren Schaden begrenzt; im übrigen Übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossenausge- schlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen de- nen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes Liefergegen- standes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme Übernah- me einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7ent- sprechend.
6. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte fehler- hafter Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche AbnutzungAb- nutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße unsachge- mäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers Käu- fers oder Dritter zurückzuführen sind.
7. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Ver- wendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer übli- chen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rück- trittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsan- spruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kauf- preises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungs- verweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutre- ten.
8. Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Ab- schnitt unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor6.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall gewährleistet der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenVerkäufer, dass die gelieferte Ware nach Produkte frei von Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehlern sowie gebrauchstauglich sind. Der Verkäufer gibt jedoch keine Garantie für die Konformität eines Produkts mit den Gesetzen und Vorschriften in Ländern außerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs. Es werden keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Produkte gegeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
6.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt die Gewährleistung für die Dauer von einem Jahr ab Lieferung an den Käufer. Die Gewährleistung wird nur für Werkzeuge oder Maschinen mit einer Seriennummer oder einer anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtIdentifikationsnummer gewährt, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3eine Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, Gewährleistung ist die Haftung nicht jedoch ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischenwenn die Produkte bereits vom Käufer verarbeitet oder in Produkte, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- Maschinen oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens Anlagen des Käufers oder Dritter zurückzuführen eingebaut wurden.
6.3 Reklamationen wegen mangelhafter Produkte müssen innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden.
6.4 Die mangelhaften Produkte sind auf Verlangen des Verkäufers auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurückzusenden. Die einzige Verpflichtung des Verkäufers (und der einzige Rechtsbehelf des Käufers) bei einer Verletzung der Gewährleistung im Rahmen der vorstehenden Gewährleistung besteht darin, die mangelhafte Ware innerhalb einer angemessenen Zeit zu reparieren (an einem vom Verkäufer angegebenen Ort) oder DAP am ursprünglichen Lieferort zu ersetzen. Der Käufer verzichtet auf jeglichen Anspruch auf Schadenersatz, sobald die Gewährleistung erfüllt und das Produkt repariert oder ersetzt wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel aufgrund von Umwelt- oder Belastungstests, Missbrauch, Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers bezüglich Funktion, Wartung und Lagerung der Produkte, Reparaturen oder Änderungen, die vom Käufer oder einem Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufer, unsachgemäße Installation, Transport oder Handhabung.
6.5 Direkte Eingriffe vor Ort sind nicht von der Gewährleistung umfasst; auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers sind sie gebührenpflichtig nach den Tarifen des Verkäufers.
6.6 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nicht für Schäden an Sachwerten oder Dritten, die nicht ausdrücklich aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen sind.
6.7 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Sachen oder Dritten, die nicht ausdrücklich aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen sind. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.8 Der Verkäufer hat im Zusammenhang mit den Produkten geeignete Haftpflichtversicherungen abgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Gewährleistung und Haftung. 1Jegliche Schadenersatzansprüche des Käufers sind der Höhe nach auf den Rechnungswert des Vertragsgegenstandes beschränkt. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu Der Käufer ist verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeätzende Formteile vollständig demontiert anzuliefern. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfülltunvollständig demontierte Werk- stücke zur Ätzung anliefern, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere entfällt jegliche Haftung unsererseits für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus bei der Mangelhaftigkeit Demontage vor der Kaufsache resultieren.
5Ätzung bzw. Wiedermontage nach der Ätzung entstehen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6Ätzung von Formen kann zu Maß- und Gewichtsveränderungen an den Formprodukten im Vergleich zum ungeätzten Zustand führen. Der in AbsEine Haftung für diese Veränderung wird ausdrücklich ausgeschlossen. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Ebenso schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istaus, die auf einer vorsätzlichen durch Änderungen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Instandsetzungsarbeiten des Verwenders Käufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und Dritten ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens unsererseits verursacht werden. Ersatzansprüche des Käufers in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Als Beanstandungen können nur Material- und Fabrikationsfehler geltend gemacht werden, die nachweisbar schon bei Gefahrübergang vorhanden waren und die die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch ausschließen oder erheblich mindern. Für Materialfehler an Gegenständen, die vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt insbesondere, wenn das zur Verfügung gestellte Material nicht narbungssicher ist oder sonstige für unsere Bearbeitung ungeeignete Oberflächen aufweist. Der Fall, dass ein uns zur Bearbeitung eingesandter Gegenstand nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten bearbeitet werden kann, berechtigt uns, unter Ausschluss jeglicher eigener Haftung vom Vertrag zurückzutreten. Stellt sich die vorgenannte Schwierig- keit erst nach Aufwand von Arbeitszeit und Kosten heraus, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Käufer zu tragen. Für Produkte, die wir nach Käuferunterlagen liefern oder herstellen, übernimmt ausschließlich der Käufer die Gewähr dafür, dass keinerlei Schutzrechte Dritter zurückzuführen sindverletzt werden. Sollten uns aus dem Titel Verletzung von Schutzrechten Nachteile irgendwelcher Art erwachsen, sind wir berechtigt, vom Käufer entsprechenden Ersatz zu fordern. Es gilt das deutsche PHG. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Haftung. 1Die Fa. Liegt ein FSSF garantiert für die Dauer 1 Jahres, daß die von uns zu vertretender Mangel vorihr gelieferten Geräte bei Einhaltung der Behandlungs-, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtBetriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, daß die Waren unter zumindest allgemein handelsüblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die vereinbarten Eigenschaften aufweisen und behalten. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu Der Käufer ist verpflichtet, die Transport-ihm gelieferte Xxxx unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge ist spätestens am 8. Tag ab Übernahme der Ware zu erheben. Ist die Mängelrüge berechtigt, Arbeits- so steht es der Fa. FSSF frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung oder Austausch der mangelnden Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen, oder aber, die Ware zurückzunehmen und Materialkosten den Kaufpreis zu tragenrefundieren. Darüberhinausgehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Ausdrücklich vereinbart wird, soweit sich daß die hier vereinbarte Gewährleistungsfrist durch Verbesserungen bzw. Verbesserungsversuche weder verlängert, noch unterbrochen wird und gilt diese auch für Teillieferungen. Von der Gewährleistungspflicht nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinumfaßt, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst bei dem Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung, außergewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit bzw. außerhalb der Norm liegender Wärme- oder Kälteeinwirkung entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, Von ihrer Gewährleistungsverpflichtung ist die Haftung nicht ausgeschlossenFa. FSSF weiters befreit, sondern auf wenn an den vertragstypischenvon ihr gelieferten Waren, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den FällenÄnderungen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- Bearbeitungen oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage Versuche der Mängelbehebungen durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen Dritte vorgenommen worden sind.Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von FSSF in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen, hat der Käufer die Ware, soferne die Fa. FSSF dies wünscht, an diese zurückzustellen. Insoweit für FSSF eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage kommt, haftet sie aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung für Personen- und Sachschäden, die der Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmen jedoch bloß für Personen und Sachschäden., die vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt worden sind. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen, ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Ausschluß der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu übertragen. Für Mängelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten, haftet FSSF bloß bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Fremdgeräte oder Fremdpheripheriegeräte, die nicht von FSSF geliefert wurden, wird keine Gewährleistung und Haftung übernommen. Ebenso gilt ein Haftungsauschluß als vereinbart, für Hardwareprodukte, die nicht Jahr-2000-fähig sind und entfällt für diese sohin jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch gegenüber der Fa. FSSF. Für Software jeglicher Art, wie z. B. Betriebs- oder Netzwerksoftware, Anwender- oder Branchenprogramme wird keine Gewährleistung und Haftung übernommen. Für Software, die nicht Jahr-2000-fähig und Euro-fähig ist, wird ebenfalls keine Gewährleistung und Haftung übernommen und erklärt der Käufer , daß er von der Fa. FSSF ausdrücklich über die Jahr-2000-Fähigkeit und Eurofähigkeit seiner eigenen bzw. der von FSSF erworbenen Hard- und Software ausführlich aufgeklärt wurde.
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Gewährleistung und Haftung. 1a. Wir haften gemäß den Vertragsbedingungen. Dies bedeutet, dass wir nur zur Lieferung solcher Teile verpflichtet sind, die der vom Kunden zur Verfügung gestellten Konstruktion bzw. dem Inhalt des Lastenheftes oder den Probestücken oder Modellen entsprechen, die dieser akzeptiert hat. Dabei ist der Formverschließ nach Freigabe der Erstmuster zu beachten. Im Falle einer Reklamation des Kunden betreffend der gelieferten Teile, behalten wir uns das Recht vor, diese vor Ort zu untersuchen oder Musterteile anzufordern. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
b. Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden an Gütern, Personen und im Allgemeinen alle Schäden, die ein defektes Teil verursacht, wenn der Kunde es der weiteren Verwendung zugeführt hat, ohne alle Kontrollen und Prüfungen durchgeführt zu haben, welche die Konstruktion, Verwendung und Endzweck des Teil erforderlich gemacht hätten. Sie gilt auch nicht für Schäden an Gütern, Personen und im Allgemeinen alle Schäden, die ein defektes Teil verursacht, wenn der Defekt auf die Konstruktion des Stücks oder der Einheit, in die das Teil eingebaut wurde, zurückzuführen ist, oder auf Anweisung des Kunden an uns, sowie alle Arbeiten bzw. Veränderungen an dem Teil nach seiner Lieferung. Nicht der Gewährleistung unterliegen ebenfalls die Kosten von Arbeitsvorgängen, denen die Teile vor ihrer Inbetriebnahme unterzogen werden, insbesondere maschinelle und sonstige Bearbeitungen, Kontrollen, die gravierende Mängel entsprechend dem Vertrag ergeben, wenn diese nicht auf einen schwerwiegenden Fehler von uns zurückzuführen sind. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Kosten für Montage, Demontage und Rückruf dieser Teile durch den Kunden. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
c. Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Kunden zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer Kunde seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. d. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Kunde die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag Vertag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. e. Soweit sich nachstehend (AbsZiff. 6g.) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des KäufersKunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. f. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. g. Der in Abs. 4 Ziffer e. geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders durch uns beruhen; , er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders Kunden beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischenvertagstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; , im übrigen Übrigen ist sie gem. Abs. 4 Ziffer e. ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
h. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenDies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf eine ungeeignete Minderung und die Ausübung des Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Kunde kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder unsachgemäße Verwendungder Minderung hierzu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx des Kunden gegen uns gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindals der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1Nach Lieferung wird der Auftraggeber das Produkt oder die Resultate der Dienstleistung umgehend prüfen und shift allfällige Mängel oder Fehler spätestens innert 14 Tagen schriftlich mitteilen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorEin Recht auf Zahlungsrückbehalt besteht nicht. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist oder bei Mängelrügen, sind wir nach unserer Xxxx welche die Funktionalität des Produktes nicht beeinträchtigen, gilt das Produkt als vom Auftraggeber abgenommen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. shift ist Gelegenheit zur Nachbesserung oder zu geben. Nicht möglich sind Mängelrügen im Hinblick auf Leistungen, welche shift im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Konzepte, Designs, Layoutvorschläge, etc.). Diesbezüglich verpflichtet sich shift zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetSorgfalt und erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben in einer Ǫualität, die Transport-dem aktuellen technischen Stand entspricht. Nicht von shift zu vertreten sind Mängel, Arbeits- welche auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Auftraggebers, vom Auftraggeber selber veranlasste Änderungswünsche an Webseiten oder Applikationen, Störungen durch Dritte (Viren, usw.) zurückzuführen sind. Wird das Produkt durch unsachgemässe Nutzung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Einwirkungen des Auftraggebers, resp. dessen Mitarbeitenden und Materialkosten zu tragenHilfspersonen oder Dritten (z.B. Viren, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenetc.), dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden abgeändert oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlbeeinträchtigt, so kann der Käufer erlischt die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB Gewährleistungspflicht und Haftung von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenshift automatisch. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht shift einen Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder eine „Kardinalpflicht“ verletzengrobfahrlässig verursacht hat, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern für eine Verletzung unserer Pflichten beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen Vertrag definierten Haftungsbetrag. Wenn dort kein Betrag definiert wurde, ist sie gemdiese Haftung beschränkt auf das Zweifache des Honorars, das im entsprechenden Auftrag definiert ist. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den FällenDes Weiteren ist die Haftung auf direkte Schäden (unter Ausschluss von entgangenem Gewinn, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie Folgeschäden, indirekten Schäden und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindStrafschadenersatz) beschränkt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Die Gewährleistung besteht grundsätzlich nur, wenn geeignete und von uns zu vertretender Mangel vorK&R empfohlene Verbrauchsmaterialien, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung Ersatzteile und Kopienträger verwendet werden. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn an dem Mietgegenstand Eingriffe vom Mieter oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetvon Dritten vorgenommen wurden, die Transport-hierzu von K&R nicht autorisiert wurden, Arbeits- oder wenn der Mietgegenstand ohne die Zustimmung von K&R an einen anderen geographischen Standort gebracht wurde und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernSchaden hierauf zurückzuführen ist.
2. Erfolgt Die Bestimmungen der §§ 536, 537 BGB sind dahingehend einschränkt, daß das Recht zur Minderung erst dann entsteht, wenn die Nachbesserung eingeschränkte Tauglichkeit bzw. Untauglichkeit trotz zweier Beseitigungsversuche durch K&R oder die Ersatzlieferung einem von ihm beauftragten Dritten über zwei Wochen hinaus seit Beginn der Mängelbeseitigungsversuche nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenbehoben worden ist und dem Mieter auch kein Ersatzgerät angeboten wurde.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB Bei Beschädigung von ihm zu beachtenden Untersuchungs- Datenträgermaterial umfaßt die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istInformationen.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtWeitere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Mieters aus Verzug, sind weitere Ansprüche des Käuferswegen Nichterfüllung, gleich aus welchem Rechtsgrund (unerlaubter Handlung, wegen Unmöglichkeit der Leistung oder aus Verschulden bei Vertragsabschluß, insbesondere Ansprüche aus wegen Betriebsunterbrechungsschäden, Reparaturarbeiten, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten sind ausgeschlossen, soweit nicht bei Schäden an privat genutzten Sachen oder wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. K&R haftet auch nicht für Schäden und/oder für den Verlust von vertraglichen Haupt- Informationen und NebenpflichtenDaten, Aufwendungsersatz insbesondere wenn die Mietgegenstände in Zusammenhang mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBanderen technischen Geräten des Mieters stehen oder mittels Einbindung in diese (Softwareanbindung/Schnittstellen) von K&R zur Verfügung gestellt werden, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen von K&R wird die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch Haftung auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenden vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Die Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist mit den vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren MengeRegelungen in VII, Nr. 1-4 nicht verbunden.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Wartungsvertrag
Gewährleistung und Haftung. 15.1 Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. Liegt ein 4 ) . Dem Käufer ist bekannt, daß wir unsere Ware zum Teil von Lieferanten beziehen und Gewährleistungsrechte mit der Aussicht auf Erfolg u.a. nur geltend machen können, wenn auch wir die Mängelrüge unverzüglich erheben.
5.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Orginalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Das gleiche gilt, wenn die Mängel aufgrund von vom Käufer zu vertretenden äußeren Einwirkungen oder Einflüssen auftreten.
5.3 Der Käufer hat uns zu vertretender Mangel vorMängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
5.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, daß
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Reparatur und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange anschließender Rücksendung an uns geschickt wird;
b) der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht in einem Umfang erfülltberechnet werden, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernwährend Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
2. Erfolgt 5.5 Über die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (Rechtsgrunde, insbesondere Ansprüche Wandlung und Minderung unabhängig von einem Fehlschlagen der Nachbesserung sowie Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten. Der Haftungsausschluß gilt weiter für Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichtenvertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBinsbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere und aus sonstigen Rechtsgründen. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht für Schäden, die durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für zugesicherte Eigenschaften. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindübersteigen, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprücheden wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die nicht aus wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Mangelhaftigkeit Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Gelingt es uns nicht, einen Fehler innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, kann der Kaufsache resultieren.
5Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss Dies gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung wenn der Haftung für Schäden aus Fehler nicht erheblich ist.
5.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
5.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindabtretbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge, Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn erkennbare Beanstandungen nicht unverzüglich spätestens innerhalb 1 Woche schriftlich nach Wareneingang bzw. wenn sich die Beanstandung später zeigt, nach der Entdeckung uns zu vertretender gegenüber gerügt werden. Erkennbare Transportschäden müssen unverzüglich gerügt und auf der Empfangsquittung vermerkt werden.
2. Stellt der Besteller einen Mangel vorder Ware fest, sind darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden.
3. Bei Mängeln oder Fehlern einer geschuldeten Beschaffenheit der gelieferten Ware können wir nach unserer Xxxx zur den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern. Im Falle der Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istkönnen wir nach unserer Xxxx verlangen, dass es sich um das mangelhafte Produkt zur Umarbeitung oder zum Austausch mit anschließender Rücksendung an uns geschickt wird oder der Besteller das mangelhafte Produkt bereit hält und die Umarbeitung oder den Austausch dort durch uns oder eine von uns beauftragte Person vorgenommen wird. Hierauf hat der Besteller einen Anspruch, wenn ihm die Übersendung des schadhaften Produktes an uns nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen zuzumuten ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund Die zwecks Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Ansprüche aus Verletzung Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) werden von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies uns getragen. Dies gilt insbesondere nicht für Schädenerhöhte Aufwendungen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sinddadurch entstehen, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchedass der Kaufgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Lieferort oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, die nicht aus es sei denn, das Verbringen entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenSache.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Schlägt die Nachbesserung oder einer geringeren MengeErsatzlieferung fehl, ist sie unmöglich, für den Besteller unzumutbar, wird sie von uns verweigert oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus und zwar aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises oder Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen. Für Schaden die dem Besteller entstanden sind, haften wir im Rahmen der allgemeinen Haftungsregeln von Ziff. VIII.
6. Der in AbsDie Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung Hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie Verjährung von Rückgriffansprüchen gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz § 478 BGB verbleibt es bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindder gesetzlichen Regelung.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenÜbergabe, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Lizenznehmer der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Lizenznehmer teilt dem Erfüllungsort verbracht wurdeLizenzgeber mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist und die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Lizenznehmer mit sich brächte. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, Der Lizenzgeber kann zudem die Nacherfüllung insgesamt verweigern.
2, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist. Erfolgt die Nachbesserung Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen dem Lizenzgeber zwei Versuche innerhalb der vom Lizenznehmer gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Lizenznehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Ersatzlieferung Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Lizenznehmer nicht innerhalb einer – zuzumuten ist. Wurde die Nacherfüllung unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert, steht dem Lizenznehmer das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Anwender die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder schlägt der geltend gemachte Mangel die Nachbesserung Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Anwender, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Gewährleistung dafür, dass die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet, ist ausgeschlossen. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Ersatzlieferung fehlOnline-Hilfe hinaus, so kann der Käufer oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Der Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in Absenglischsprachiger Version lieferbar ist. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtÜber diese Gewährleistung hinaus haftet die Firma für den Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung der Software nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechendVerzugs / der Unmöglichkeit vorliegt. 7. Es Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird keine Gewähr für diese Haftung auf solche Schäden übernommenbegrenzt, die auf eine ungeeignete vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Fall einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder unsachgemäße VerwendungHaftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, fehlerhafte Montage insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Letztere liegt insbesondere dann vor, wenn der Anwender es versäumt hat, durch den Käufer angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder Dritteeinen gesamten Datenbestand gefährden können, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindVorkehrungen zu treffen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 18.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, dem aktuellen Stand der Technik entspricht, im Bestimmungsland verkehrsfähig ist und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen des Bestim- mungslandes verstößt.
8.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit jeweils diejenigen Produktbeschreibungen die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbe- dingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Liegt ein Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns zu vertretender uns, vom Lieferanten oder vom Hersteller stammt.
8.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich etwaiger Ein- und Ausbaukosten) trägt dieser. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorvorhanden war. Bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen unsererseits haften wir nur dann auf Schadenersatz, sind wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.
8.5 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx zur Nachbesserung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung berechtigtdurch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltentsprechenden Vorschuss verlangen. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, Ist die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer Lieferanten fehlgeschlagen oder Drittefür uns unzumutbar (zB wegen besonderer Dringlichkeit, natürliche AbnutzungGefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Lieferanten unverzüglich, fehlerhafte oder nachlässige Behandlungnach Mög- lichkeit vorher, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindunterrichten.
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Gewährleistung und Haftung. 18.1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDas Material ist Material experimenteller sowie potenziell gefährlicher Art und wird in der vorliegenden Form so wie es ist ohne Gewährleistungszusagen und Garantien bereitgestellt; soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung bestehen insbesondere keine Gewährleistungszusagen bzw. Garantien bezüglich der Marktfähigkeit oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istEignung für einen bestimmten Zweck oder dahingehend, dass es sich um einen durch die Nutzung des Materials nicht unerheblichen Mangel handeltgegen Immaterialgüterrechte von Dritten verstoßen wird [und die übertragende Partei gewährleistet oder garantiert auch nicht, dass das Material oder die Modifikationen keine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit darstellt/darstellen]. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten Es ist zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenbeachten, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen im Rahmen an diese Vereinbarung anschließende weitere Nutzungsvereinbarungen allenfalls anders zu gestalten sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern(z.B. Schad- und Klagloshaltung für Inanspruchnahme durch Dritte).
28.2. Erfolgt Für Schäden oder Forderungen aufgrund der Erfüllung dieser Vereinbarung durch die Nachbesserung übernehmende Partei und die übertragende Partei, insbesondere aufgrund Transport, Nutzung, Handhabung, Lagerung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Offenlegung des Materials, von Modifikationen und/oder Ersatzlieferung fehlder Ergebnisse, so kann der Käufer sind, soweit durch sie verursacht und soweit diese Tätigkeit Bestandteil ihres maßgeblichen Aufgabengebiets ist, allein die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenübernehmende Partei und die übertragende Partei verantwortlich.
38.3. [Option: Die übernehmende Partei hält die übertragende Partei hinsichtlich aller aufgrund einer Handlung der übernehmenden Partei entstandenen Schäden (außer bei Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) seitens der übertragenden Partei) bis zu einem Betrag in Höhe von EUR _____________(Betragshöhe hinzufügen) schad- und klaglos.] Eine Haftung [der übertragenden Partei] [übernehmenden Partei](Alternative wählen) für leichte Fahrlässigkeit, Gewinnentgang und indirekte Schäden ist - mit Ausnahme von Fällen von Personenschäden - jedenfalls ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von EUR _____________(Betragshöhe hinzufügen) beschränkt. 2. Absatz: Die Verantwortung für die Verwendung des Materials sowie die Haftung für die Verwendung trifft den Empfänger. Der Bereitsteller hat lediglich über allfällige Sicherheitsvorkehrungen in der Handhabung des Materials aufzuklären. Es wird - zumindest für die österreichische Rechtsordnung - vertreten (Reis, Material Transfer Agreements, ecolex 2006, 495), dass die Überlassung des Materials dem Produkthaftungsgesetz unterliegt. Für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz kann kein vertraglicher Haftungsausschluss vereinbart werden - § 9 PHG (Produkthaftungsgesetz). Achtung: der Ausschluss von „loss of profit“ und „indirect damage“ wird bei vorsätzlicher Handlung nicht und bei grob fahrlässiger Handlung möglicherweise nicht durchsetzbar sein.
8.4. Die Mängelrechte übernehmende Partei verpflichtet sich, bei der Nutzung und Entsorgung des Käufers setzen vorausMaterials und der Modifikationen alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Normen (insbesondere alle Regelungen für die Entsorgung von Gefahrstoffen), dass dieser seine nach § 377 HGB einschließlich von ihm zu beachtenden Untersuchungs- Richtlinien für die Arbeit mit Tieren oder rekombinantem genetischen Material, einzuhalten. Die übernehmende Partei wird alle von den staatlichen Behörden in Zusammenhang mit Erhalt, Handhabung, Entsorgung und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istLagerung des Materials verlangten Befugnisse, Lizenzen oder sonstigen Genehmigungen einholen. Die übernehmende Partei hat alle Vorgaben der Good Clinical Practice einzuhalten.
48.5. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere Sollte das Material nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache den Zweck geeignet sein oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenMängel aufweisen, ist die Haftung nicht ausgeschlossenübertragende Partei darüber innerhalb von _____________(z.B. 3 (drei)) Geschäftstagen zu benachrichtigen (Benachrichtigung durch E-Mail reicht aus), sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; wobei der jeweilige Mangel oder Fehler so detailliert wie möglich zu beschreiben ist. [Die übertragende Partei hat im übrigen ist Falle einer wesentlichen Ungeeignetheit oder wesentlicher Mängel jedenfalls ein Recht auf Verbesserung. Unwesentliche Ungeeignetheit oder unwesentliche Mängel gelten nicht als Gewährleistungsfall.]
8.6. Die übernehmende Partei sichert zu und gewährleistet, dass der Zweck von der für sie gemzuständigen Ethikkommission und gegebenenfalls von allen sonstigen maßgeblichen Behörden genehmigt wurde.
8.7. AbsDie übertragende Partei sichert zu und gewährleistet hinsichtlich des Zwecks, dass (1) sie zur Lieferung des Materials an die übernehmende Partei berechtigt ist, (2) bei den jeweiligen Spendern jeweils ausreichender Informed Consent eingeholt (und nötigenfalls auch das Eigentum erworben) wurde.
8.8. 4 ausgeschlossenDas Material wird der übernehmenden Partei ohne Informationen zur Identität der Spender in völlig anonymisierter Form / pseudonymisiert bereitgestellt. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht Die übernehmende Partei stimmt zu, dass das Material weder allein noch in den Fällen, Verbindung mit anderen Informationen in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet irgendeiner Weise dazu verwendet werden wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf Identität einzelner Spender, von denen das Material herstammt, festzustellen. Spender, von denen das Material herstammt, das der übertragenden Partei zur Verfügung gestellt wurde, können beschließen, ihre Zustimmung zur Nutzung des Materials zu widerrufen. In einem solchen Fall wird die übertragende Partei dann die übernehmende Partei davon in Kenntnis setzen, für welches Material die Zustimmung widerrufen wurde, und verlangen, dass die übernehmende Partei entweder, soweit noch keine Vernichtung erfolgt ist, das Material vernichtet oder alle persönlichen Daten unverzüglich anonymisiert. Die übernehmende Partei hat solches bereitgestellte Material zu vernichten und an die übertragende Partei eine ungeeignete oder unsachgemäße VerwendungBestätigung einschließlich ausreichender Belegunterlagen zu übermitteln, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritteworaus hervorgeht, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sinddass das Material vernichtet wurde.]
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Samples: Material Transfer Agreement
Gewährleistung und Haftung. 1Unserer Gewährleistung beschränkt sich nur auf den Lieferumfang. Liegt Für nachweisbare Mängel der Liefe- rung, die uns unverzüglich zur Kenntnis zu bringen sind und deren Änderung oder Instandsetzung der Besteller nicht bereits eigenmächtig verändert hat, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle gelieferten Gegenstände oder Teile davon, die innerhalb von 6 Monaten nach der Übernahme bzw. bei Lieferung mit Aufstellung, nach deren Beendigung nachweisbar infolge fehlerhafter Bauart, schlechter bzw. ungeeigneter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit hierdurch erheblich beeinträchtigt wurde, werden unserer Xxxx entweder ohne Berech- nung neu geliefert oder in unserem Werk kostenlos instandgesetzt. Dadurch erlischt jedoch Anspruch auf Vertragsaufhebung. Behebbare Mängel verpflichten uns nicht zur Preisminderung. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über und sind auf Wunsch zurückzusenden. Für andere als die hier auf- gezählten Mängel, seien es Sach- oder Rechtsmängel, haben wir nicht einzustehen. Voraussetzung der Haftung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragspflichten, insbesondere der vereinbar- ten Zahlungsbedingungen. Für Schäden, welche durch unrichtige oder ungenügende Schilderung der Betriebsverhältnisse, unsachgemäße Behandlung oder Anbringung, übermäßige Beanspruchung und na- türliche Abnützung entstehen, haben wir nicht aufzukommen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbe- sondere auch ein Anspruch auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstan- den sind, sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung auf Schadenersatz für Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht Deckung durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Weiter ste- hen wir ohne schriftliche Vereinbarung nicht dafür ein, dass die gelieferten Geräte ausländischen Vor- schriften entsprechen. Der Anspruch aus der Garantie sowie aus Mängelrügen verjährt spätestens einen Monat nach der schriftlichen Zurückweisung durch den Lieferer. Die Bestimmungen über Lieferfrist und Haftung gelten entsprechend für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke. Eine Haftung nach dem Produkthaftgesetz wird gemäß § 9 PHGes. ausgeschlossen, ausgenommen unser Kunde selbst ist Ver- braucher. Hierdurch wird auch ein Rückgriff an unser Haus ausgeschlossen. In jedem Falle - auch wenn ein solcher Rückgriff nicht möglich ist, insbesondere aber, wenn ein solcher in Anspruch genommen werden soll - ist ein Rückgriff ausgeschlossen, wenn uns nicht von dem haftungsbegründenden Sach- verhalt sofort Kenntnis gegeben wird, sodass das Ereignis von uns zu vertretender Mangel vornoch festgestellt und die allfällig haf- tungsbegründenden Umstände geprüft werden können. Liefergrenze Servicearbeiten: Das Service wird laut AGRO-Servicecheckliste durchgeführt. Um die Betriebssicherheit der Gesamtanlage sicherzustellen, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung hat der Anlagenbetreiber dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten Sorge zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhendass alle an der Anlage verbauten Teile nach Vorschrift des jeweiligen Herstellers gewartet, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernüberprüft und betrieben werden.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 14.1. Liegt ein von Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleis- tungen, Reparaturen etc., die keine Bauleis- tungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Im unternehmerischen Ver- kehr richtet sich die Gewährleistung nach § 13 VOB/B, soweit Bauleistungen auszufüh- ren sind.
4.2. Bei Vorliegen eines Mangels hat uns der Besteller eine angemessene Frist zur Nach- erfüllung zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtsetzen. Voraussetzung Der Besteller hat dafür istzu sorgen, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltuns der beanstandete Ge- genstand oder das beanstandete Werk zur Untersuchung und Durchführung der Nach- erfüllung zur Verfügung steht..
4.3. Für den Fall Besteht unsere Verpflichtung zur Nacherfül- lung, können wir zwischen Beseitigung des Mangels und Neuherstellung wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetBe- steller berechtigt, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten Vergütung zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
3zurückzutreten. Die Mängelrechte Der Rück- tritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich oder wenn Gegenstand des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen Vertrages eine Bauleistung ist.
44.4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtver- letzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Glei- che gilt für sonstige Schäden, die auf einer eigenen grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für . Für sonstige Schäden vereinbart istSchäden, die auf einer vorsätzlichen Verlet- zung wesentlicher Pflichten infolge eigener leichter Fahrlässigkeit, oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines leichter Fahr- lässigkeit unserer gesetzlichen Vertreters Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischenvorhersehbaren vertrags- typischen Schaden, vorhersehbaren Schaden höchstens jedoch auf das Zweifache der Auftragswertes begrenzt; . Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprü- che für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im übrigen ist sie gemFalle leichter Fahr- lässigkeit. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner Wir haften nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für sonstige Schäden übernommenaus Verzug, die auf einfacher Fahr- lässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Bestellers nach Ablauf einer angemes- senen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig ver- schwiegen oder eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens selbstständige Garan- tie für die Beschaffenheit der Sache über- nommen haben. Ansprüche des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindBestellers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen an- stelle von Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhena) Flexschlauch gewährleistet, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Fertigungsfehlern ist. Die Haftung von Flexschlauch im Rahmen dieser Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur oder kostenlose Ersatzlieferung (nach einem Xxxx von Flexschlauch) zur Beseitigung von Mängeln (ausgenommen beschädigte Ware), die nach Überzeugung von Flexschlauch Material- oder Fertigungsfehler darstellen und die so bald wie möglich, nachdem der Kunde von den Mängeln Kenntnis erlangt hat (und in jedem Fall innerhalb von zwölf (12) Kalendermonaten nach Lieferdatum), an Flexschlauch zurückgesandt werden.
b) Die vorstehende Regelung ist die einzige Gewährleistung von Flexschlauch und der einzige Rechtsbehelf des Kunden bei einer Verletzung der vorstehenden Gewährleistung, und alle Gewährleistungen, Zusicherungen und sonstige Bedingungen und Bestimmungen, die stillschweigend durch Gesetz oder nicht kodifiziertes Recht mit in den Vertrag einbezogen sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
c) ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag zwischen Flexschlauch und dem Kunden:
I) ist die Gesamthaftung von Flexschlauch (einschließlich der Haftung für Handlungen und Unterlassungen seiner Mitarbeiter und Beauftragten) aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder der Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, etwaigen Freistellungs- oder Gewährleistungsverpflichtungen oder aus anderen Ort als Gründen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung dieses Vertrages entsteht, auf den vom Kunden für die Waren gezahlten Preis beschränkt; und
II) haftet Flexschlauch dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns Kunden gegenüber nicht in einem Umfang erfülltfür (A) entgangenen Gewinn, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtentgangene Geschäftseinnahmen, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung entgangene Geschäftschancen, entgangene Verträge, entgangenen Firmenwert und/oder Ersatzlieferung fehlerwartete Einsparungen oder (B) für mittelbare Schäden, so kann beiläufig entstandene Schäden, besondere Schäden, verschärften Schadenersatz, Strafschadenersatz oder Folgeschänden jeglicher Art (um Missverständnisse auszuschließen, einschließlich Verlusten oder Schäden der Käufer in (a) oben genannten Art), die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen sich aus oder vom im Zusammenhang mit dem Vertrag zurücktretenergeben.
3. Die Mängelrechte III) müssen alle Ansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seine Kunden (einschließlich Schadensersatzansprüchen) innerhalb eines (1) Jahres nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istAblauf oder Kündigung des Vertrages geltend gemacht werden.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6d) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- Die in diesem Artikel 6 vorgesehene Haftung ist die einzige zu leistende Entschädigung und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenstellt eine vollständige Entschädigung dar.
5. e) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung vollständige oder teilweise Unwirksamkeit oder mangelnde Durchsetzbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit oder die Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung für irgendeinen anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Zweck oder der Gesundheit vereinbart übrigen Vertragsbestimmungen
f) Die Rechte des Kunden gegenüber Flexschlauch erlöschen und der Kunde haftet für alle Schäden und stellt Flexschlauch von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, wenn und soweit:
I) der Schaden durch mangelnde Sachkenntnis des Kunden bei der Verwendung und/oder Installation und/oder Lagerung der Ware und/oder durch eine nicht den Anweisungen von Flexschlauch entsprechende Verwendung der Ware verursacht wurde;
II) der Schaden durch Nichtbeachtung der Anweisungen und/oder Empfehlungen von Flexschlauch durch den Kunden verursacht wurde;
III) der Schaden auf Fehler/Mängel/Ungenauigkeiten bei Daten, Materialien, Informationen Datenträgern und dergleichen zurückzuführen ist, die Flexschlauch vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt und/oder vorgegeben wurden; oder
IV) der Schaden auf einer vorsätzlichen Reparaturen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart Anpassungen/Aktivitäten zurückzuführen ist, die auf einer vorsätzlichen der Kunde oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und von ihm beauftragter Dritter ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindschriftliche Zustimmung von Flexschlauch an den Liefergegenständen vorgenommen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDie Lieferung hat allen maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetSatzungen sowie allen sonstigen behördlichen Vorschriften, die Transport-für das Material gelten, Arbeits- zu entsprechen und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden muss frei sein von radioaktiven oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernPCB-haltigen Rückständen (z.B. aus Kondensatoren und ähnlichem).
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Der Verkäufer hat dem Käufer alle durch mangelhafte Lieferung entstandenen Personen-, Sach-, und/oder Ersatzlieferung fehl, so Vermögensschäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unabhängig von dem Abschluss von Versicherungsverträgen zu ersetzen. Er hat bei der Durchführung dieses Vertrages alle gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften zu beachten und auf eigene Kosten zu befolgen. Alle aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Pflichten entstehenden Kosten und Nachteile gehen zu Lasten des Verkäufers. Er hat für einfache Fahrlässigkeit zu haften und kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenseine gesetzliche Haftung nicht beschränken.
3. Die Mängelrechte Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten deren Abwehr frei, die gegen den Käufer aufgrund von gesetz- oder vertragswidrigen Handlungen oder Unterlassungen des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istVerkäufers im Zusammenhang mit der Erbringung der Lieferung und/oder der Leistungen geltend gemacht werden.
4. Soweit Eintreffende Ware wird am Bestimmungsort auf Sachmängel untersucht. Die Rügefrist beträgt für offenkundige Mängel acht Tage nach Abnahme. Für verborgene Mängel beträgt die Rügefrist acht Tage nach Entdeckung des Mangels. Sofern der Käufer die Ware im normalen Geschäftsverkehr weiterleitet und dies dem Verkäufer bekannt ist, verlängert sich nachstehend (Absdie Untersuchungs- und Rügefrist entsprechend. 6) nichts anderes ergibtWird die Ware an einem Ort angeliefert, sind weitere Ansprüche an dem kein Bevollmächtigter des KäufersKäufers anwesend ist und ist dem Verkäufer dies bekannt, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- so entfällt die Untersuchungspflicht des Käufers und Nebenpflichtenbeginnt seine Rügepflicht erst, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenwenn ihm ein Mangel bekannt wird.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren MengeMuss der Käufer aufgrund eines Schadensfalls eine Rückrufaktion durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus der im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
6. Der in AbsVerkäufer verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme von mindestens 1.000.000,- € pro Personen- und Sachschaden zu unterhalten. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindbleiben hiervon unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtFür Sach- und Rechtsmängel übernimmt XXXX unter Ausschluss weiterer Rechte die nachfolgend beschriebene Gewährleistung. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern§ 377 HGB findet Anwendung.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlDer Besteller kann etwaige Rechte wegen Sachmängeln nur geltend machen, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Teile, die bei Gefahrenübergang nachweislich mangelhaft waren, werden nach Xxxx von VEGA nachgebessert oder neu geliefert. Ersetzte Teile werden Eigentum von VEGA und sind auf Verlangen zurückzugeben.
4. Soweit sich nachstehend (AbsBei Ersatzlieferung trägt VEGA die gesetzlichen Kosten einschließlich des Versands zum ursprünglich vertraglich vereinbarten Lieferort. 6) nichts anderes ergibtErfolgt auf Wunsch des Bestellers die Versendung an einen anderen Ort, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, so übernimmt der Besteller die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenhierdurch anfallenden Mehrkosten.
5. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder fehlgeschlagen oder von VEGA trotz angemessener Fristsetzung nicht erfolgt, so kann der Besteller mindern, bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz nach Absatz 8 verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren MengeGeltendmachung von Schadensersatz setzt voraus, dass XXXX ein Verschulden trifft.
6. Der in AbsFür Schäden, die ohne Verschulden von VEGA durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nichtInbetriebsetzung, sofern übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, abrasive, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (soweit diese nicht vertraglich vorausgesetzt sind) entstanden sind, übernimmt VEGA keine Gewähr.
7. Für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der Ware außerhalb Deutschlands haftet VEGA nur, wenn eine solche Nutzung mit dem Besteller vereinbart oder nach den konkreten Umständen bei Vertragsschluss zu erwarten war. Liegt ein Ausschluss solcher Haftungsfall vor, steht XXXX nur dafür ein, dass einer solchen Nutzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine im Ausland bestehenden Rechte entgegenstanden, die VEGA zu diesem Zeitpunkt kannte oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der grob fahrlässig nicht kannte.
8. VEGA haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istoder im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung nach Maßgabe des Gesetzes. Bei einer übernommenen Garantie haftet VEGA nach Maßgabe etwaiger Garantiebestimmungen, im Übrigen nach dem Gesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VEGA im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und zwar – soweit in Ziffer IV.4 für Verzugsschäden nicht abweichend geregelt – beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
9. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren in 24 Monaten ab Gefahrübergang, sonstige Ansprüche in 24 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Haftet VEGA wegen der Übernahme einer vorsätzlichen Garantie, gelten die in den Garantiebestimmungen getroffenen Verjährungsfristen. Haftet VEGA wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines fahrlässiger Pflichtverletzung, gelten die gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindVerjährungsvorschriften.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 18.1 Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Dabei hat er die Lieferung unverzüglich, spä- testens aber eine Woche nach Empfang, auf eventuelle Mängel zu untersuchen und uns dann Mitteilung zu machen, wenn solche festgestellt sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer un- serer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Wir sind im Rahmen der Nachbesserung sind wir dazu Nacherfüllung verpflichtet, die Transport-, Arbeits- erforderlichen Aufwendungen für das Entfernern der mangelhaften und Materialkosten den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache dem Besteller zu tragenersetzen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass weil die gelieferte Ware nach einem unserer Lieferung an einen anderen Ort als verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernver- weigern.
2. 8.2 Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. 8.3 Soweit sich nachstehend (Abs. 65) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und NebenpflichtenNebenpflich- ten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger son- stiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. 8.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. 8.5 Der in Abs. 4 3 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche we- sentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 3 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz Produkthaftungs- gesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen Gegen- ständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes Auf- wendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. .
8.6 Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße VerwendungVer- wendung, fehlerhafte fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen Ände- rungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
8.7 Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwen- dungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rück- tritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.8 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gem. § 445 a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hin- ausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Haftung. 18.1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDas Material ist Material experimenteller Art und wird in der vorliegenden Form so wie es ist ohne Gewährleistungen und Garantien bereitgestellt; soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung bestehen insbesondere keine Gewährleistungszusagen bzw. Garantien bezüglich der Marktfähigkeit oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istEignung für einen bestimmten Zweck oder dahingehend, dass es sich um einen durch die Nutzung des Materials nicht unerheblichen Mangel handeltgegen Immaterialgüterrechte Dritter verstoßen wird [und die übertragende Partei gewährleistet oder garantiert auch nicht, dass das Material oder die Modifikationen keine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit darstellt/darstellen]. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten Es ist zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenbeachten, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen im Rahmen an diese Vereinbarung anschließende weitere Nutzungsvereinbarungen allenfalls anders zu gestalten sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern(z.B. Schad- und Klagloshaltung für Inanspruchnahme durch Dritte).
28.2. Erfolgt Für Xxxxxxx oder Forderungen aufgrund der Erfüllung dieser Vereinbarung durch die Nachbesserung übernehmende Partei und die übertragende Partei, insbesondere aufgrund Transport, Nutzung, Handhabung, Lagerung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung Offenlegung des Materials, von Modifikationen und/oder Ersatzlieferung fehlder Ergebnisse, so kann der Käufer sind, soweit sie daran schuld sind und soweit diese Tätigkeit Bestandteil ihres maßgeblichen Aufgabengebiets ist, allein die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenübernehmende Partei und die übertragende Partei verantwortlich.
38.3. [Option: Die übernehmende Partei hält die übertragende Partei hinsichtlich aller aufgrund einer Handlung der übernehmenden Partei entstandenen Schäden (außer bei Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) seitens der übertragenden Partei) bis zu einem Betrag in Höhe von EUR ____(Betragshöhe hinzufügen) schad- und klaglos.] Eine Haftung [der übertragenden Partei / übernehmenden Partei](Alternative wählen) für leichte Fahrlässigkeit, Gewinnentgang und indirekte Schäden ist - mit Ausnahme von Personenschäden - jedenfalls ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von EUR ____(Betragshöhe hinzufügen) beschränkt. Die Mängelrechte Verantwortung für die Verwendung des Käufers setzen vorausMaterials sowie die Haftung für die Verwendung trifft den Empfänger. Der Bereitsteller hat lediglich über allfällige Sicherheitsvorkehrungen in der Handhabung des Materials aufzuklären. Es wird - zumindest für die österreichische Rechtsordnung - vertreten (Reis, Material Transfer Agreements, ecolex 2006, 495), dass dieser seine die Überlassung des Materials dem Produkthaftungsgesetz unterliegt. Für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz kann kein vertraglicher Haftungsausschluss vereinbart werden - § 377 HGB 9 PHG (Produkthaftungsgesetz). Achtung, der Ausschluss von ihm zu beachtenden Untersuchungs- „loss of profit“ und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist„indirect damage“ wird bei vorsätzlicher Handlung nicht und bei grob fahrlässiger Handlung möglicherweise nicht durchsetzbar sein.
48.4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibtDie übernehmende Partei verpflichtet sich, sind weitere Ansprüche bei der Nutzung und Entsorgung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund Materials und der Modifikationen alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Normen (insbesondere Ansprüche aus Verletzung alle Regelungen für die Entsorgung von vertraglichen Haupt- Gefahrstoffen), einschließlich von Richtlinien für die Arbeit mit Tieren oder rekombinantem genetischen Materials, einzuhalten. Die übernehmende Partei wird alle von den staatlichen Behörden in Zusammenhang mit Erhalt, Handhabung, Entsorgung und NebenpflichtenLagerung des Materials verlangten Berechtigungen, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus Lizenzen oder sonstigen Genehmigungen einholen. Die übernehmende Partei hat alle Vorgaben der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenGood Clinical Practice einzuhalten.
58.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Sollte das Material nicht für den Zweck geeignet sein oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzenMängel aufweisen, ist die Haftung nicht ausgeschlossenübertragende Partei darüber innerhalb von ________(z.B. 3 (drei)) Geschäftstagen zu benachrichtigen (Benachrichtigung durch E-Mail reicht aus), sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; wobei der jeweilige Mangel oder Fehler so detailliert wie möglich zu beschreiben ist. [Die übertragende Partei hat im übrigen ist Falle einer wesentlichen Ungeeignetheit oder wesentlicher Mängel jedenfalls ein Recht auf Verbesserung. Unwesentliche Ungeeignetheit oder unwesentliche Mängel gelten nicht als Gewährleistungsfall.]
8.6. Die übernehmende Partei sichert zu und gewährleistet, dass der Zweck von der für sie gemzuständigen Ethikkommission und gegebenenfalls von allen sonstigen maßgeblichen Behörden genehmigt wurde.
8.7. AbsDie übertragende Partei sichert zu und gewährleistet hinsichtlich des Zwecks, dass (1) sie zur Lieferung des Materials an die übernehmende Partei berechtigt ist, (2) bei den jeweiligen Tierhaltern jeweils ausreichender Informed Consent eingeholt (und nötigenfalls auch das Eigentum erworben) wurde.
8.8. 4 ausgeschlossenDas Material wird der übernehmenden Partei ohne Informationen zur Identität des Tierhalters in völlig anonymisierter Form [Alternative: pseudonymisiert] bereitgestellt. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht Die übernehmende Partei stimmt zu, dass das Material weder allein noch in den FällenVerbindung mit anderen Informationen in irgendeiner Weise dazu verwendet werden wird, die Identität einzelner Tierhalter, von denen das Material herstammt, festzustellen. Tierhalter, von denen das Material herstammt, das der übertragenden Partei einschließlich personenbezogener Daten zur Verfügung gestellt wurde, können beschließen, ihre Zustimmung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. In einem solchen Fall wird die übertragende Partei dann die übernehmende Partei von diesem Widerruf in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- Kenntnis setzen und von der übernehmenden Partei verlangen, entweder weitere Forschung einzustellen oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7die personenbezogenen Daten zu anonymisieren. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommenmag sein, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendungdass Tiere derart gechipt sind, fehlerhafte Montage durch dass mit jeder Probe auch automatisch Information über den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindTierhalter mitgeliefert wird.
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Samples: Material Transfer Agreement
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorIst der Liefergegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, sind liefern wir nach unserer Xxxx unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz. Ist zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür istÜberprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung an das Lieferwerk erforderlich, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, so erfolgt die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenNeulieferung unter dem Vorbehalt, dass die gelieferte Ware nach Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes vom Lieferwerk bestätigt wird. Die Nachlieferung erfolgt in einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdesolchen Fall nur gegen Rechnungsstellung. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig seinWeitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, sind wir berechtigt sie zu verweigernauf jedem Fall ausgeschlossen. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entsprichtAlle darüber hinausgehenden Ansprüche, die Nacherfüllung verweigernmit der Lieferung des Vertragsgegenstandes oder der Abwicklung des Vertrages in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere auch etwaige Folgeschäden gleich welcher Art, sind vollständig ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Ist unser Vertragspartner Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelgewerbes oder ist er juristische Person des öffentlichen Rechts, so haften wir nur für Vorsatz, nicht für grobe Fahrlässigkeit.
2. Erfolgt Grundsätzlich gelten für unsere Gewährleistungen die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung Garantiezusagen unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktretenHersteller.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen vorausMängel müssen uns am Tag der Nachtanlieferung bis 11Uhr und bei Taganlieferung bis 15 Uhr schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anlieferung Samstag oder an einem Feiertag, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istso ist die Anzeige am nächsten Werktag bis 11Uhr mitzuteilen. Ein Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist ein Gewährleistungsantrag beizufügen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung aus Anlass einer anderen Sache oder einer geringeren Mengenicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Transportkosten trägt der Käufer.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Gewährleistung und Haftung. 1Unbeschadet begründeter und nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen anzuzeigender und nachzuweisender Gewährleistungsansprüche gilt die Ware bei Versand ab unserem Werk oder ab Lager als in ordnungsgemäßem Zustand zum Versand gebracht und auf Grund unserer Versandanzeigen als vertragsgemäß geliefert. Liegt ein Allfällige Bemängelungen müssen unverzüglich nach Entdeckung der Mängel, bei äußerlich erkennbaren Mängeln (z.B. Stückzahl, Gewicht, Oberflächenschäden usw.) jedoch nicht später als 14 Tage, bei inneren Mängeln nicht später als 3 (drei) Monate nach Empfang der Ware bei sonstigem Ausschluss angezeigt werden. Fu¨r den Nachweis der Mängel ist der Untersuchungsbefund unseres Werkes maßgebend. Grundsätzlich gilt unsere Ware als in ordnungsgemäßem Zustand zum Versand gebracht. Allfällige Beschädigungen sind bis zum Nachweis des Gegenteils als beim Transport entstanden anzusehen. Soweit sich gemäß der vereinbarten Lieferkondition (Incoterm) der Schaden im Bereich unserer Gefahrtragung ereignet hat, ist der Verkäufer verhalten, bei sonstigem Verlust allfälliger Anspru¨che gegen uns unsere Rechte gegenüber dem Frachtführer oder Transportversicherer zu wahren. Für unsere Erzeugnisse übernehmen wir in der Weise Gewähr, dass wir Stücke, an denen Stoff- oder Herstellungsfehler einwandfrei nachgewiesen werden, welche die Verwendbarkeit der Stücke ausschließen, nach unserer Xxxx kostenlos instand setzen, oder zum berechneten Preis zurücknehmen oder durch neue, der ursprünglichen Bestellung entsprechende Stück kostenlos ab Werk gegen Rückerstattung der bemängelten Stücke ersetzen. Rücksendungen von Waren an uns bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses. Jede darüber hinausgehende Verbindlichkeit, z.B. Ersatz von Bearbeitungskosten usw. und alle wie immer gearteten Schadenersatz- und Ansprüche auf entgangenen Gewinn werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Lohnarbeiten haften wir fu von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx vertretende Ausführungsmängel der übernommenen Arbeiten bis zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall Höhe der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen von uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernRechnung gestellten Lohnkosten.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort Geschäftssitz des Käufers oder im Falle einer direkten Anlieferung durch uns an die Baustelle des Endkunden des Käufers verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können können, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Sofern die Voraussetzungen nach Ziffer 1 vorliegen, werden wir dem Käufer mitteilen, innerhalb welcher angemessenen Frist von uns die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erbracht werden kann. Erfolgt die Nachbesserung Nach- besserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – dieser von uns mitgeteilten angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach Ablauf dieser Frist die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen setzen, unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist: · in Fällen der Abholung der Ware durch den Käufer bei Solarlux findet die Untersuchung noch bei uns vor Ver- ladung statt, sofern die Ware von uns noch nicht für den Transport endverpackt worden ist. Mit Übernahme erklärt der Käufer die Abnahme und Mangelfreiheit der Ware, · in Fällen der Abholung der Ware durch den Käufer bei Solarlux in bereits endverpacktem Zustand oder in Fällen des Transportes durch uns ist der Käufer verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Ankunft an seinem Geschäfts- sitz oder an der Baustelle des Endkunden zu untersuchen und evtl. Mängelrügen umgehend binnen zwei Werk- tagen vor einer Verarbeitung, Verbindung oder Montage schriftlich zu rügen.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Alle weiteren Ansprüche des Käufers, Käufers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und NebenpflichtenRechtsgrunde, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGBausgenommen die nachstehend in Abs. 6 benannten Ansprüche, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der einer Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen vereinbarten Sache oder einer geringeren Mengevereinbarten selbstständigen Teilmenge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung wenn wir aus Verschuldenshaftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruheneintreten müssen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung nicht für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenden Fall einfacher Fahrlässigkeit. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ Kardinalpflicht verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. .
7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
8. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Verjährung für elektronische Komponenten tritt nach 2 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Käufer kann im Falle des S. 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 14.1. Liegt ein von Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Im unterneh- merischen Verkehr richtet sich die Gewährleistung nach § 13 VOB/B, soweit Bauleistungen auszuführen sind.
4.2. Bei Vorliegen eines Mangels hat uns der Besteller eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigtsetzen. Voraussetzung Der Besteller hat dafür istzu sorgen, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltuns der bean- standete Gegenstand oder das beanstandete Werk zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung zur Verfügung steht.
4.3. Für den Fall Besteht unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung, können wir zwischen Beseitigung des Mangels und Neuherstellung wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtetBesteller berechtigt, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten Vergütung zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
3zurückzutreten. Die Mängelrechte Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich oder wenn Gegenstand des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen Vertrages eine Bauleistung ist.
44.4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart istGesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart istSchäden, die auf einer eigenen grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommensonstige Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Pflichten infolge eigener leichter Fahrlässigkeit, oder leichter Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf das Zweifache des Auftragswertes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Bestellers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist blei- ben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ansprüche des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindBestellers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle von Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 18.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat und dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Liegt ein Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit jeweils diejenigen Produkt- beschreibungen die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Lieferant oder vom Hersteller stammt.
8.3 Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen allen einschlägigen umweltschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der RoHS-Richtlinie und der REACH-Verordnung, sowie dem aktuellen Stand der Technik zur Energieeffizienz, entsprechen.
8.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich etwaiger Ein- und Ausbaukosten) trägt dieser. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorhanden war. Bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen unsererseits haften wir nur dann auf Schadenersatz, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.
8.5 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von uns zu vertretender gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Verweigert der Lieferant die Nacherfüllung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass handelt es sich um eine Fixschuld oder ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Lieferant ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unterrichten.
8.6 Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder - gesetze wegen Mangelhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen und ist die Mangelhaftigkeit auf einen nicht unerheblichen Mangel handeltder vom Lieferanten gelieferten Sache zurückzuführen, so hat der Lieferant uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Verlangen freizustellen. Für den Fall Darüber hinaus stellt der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- Lieferant uns von sämtlichen Schadensersatz- und Materialkosten zu tragenGewährleistungsansprüchen des Kunden frei, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine Ansprüche auf Mängeln der beiden gelieferten Waren und Leistungen oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich Verschulden des Lieferanten oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlosseneines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für Folgeschäden und -kosten.
8.7 Der Lieferant unterhält eine nach Art und Umfang geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung und weist diese auf unsere Anforderung nach.
8.8 Der Lieferant gewährleistet ferner, dass seine Lieferungen den Anforderungen der Arbeitsschutz- und gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, dass insbesondere für Schädendie hiernach erforderlichen Schutzvorrichtungen mitgeliefert werden; auch wenn einzelne Teile, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden zum einwandfreien Betrieb erforderlich sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüchein der Bestellung nicht gesondert aufgeführt sind. Im Übrigen verpflichtet sich der Lieferant, die nicht aus Lieferung entsprechend den Bedingungen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierenjeweils zuständigen Berufsgenossenschaft auszuführen.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vorDer Lieferant übernimmt die Verpflichtung, sind wir daß die Ware einschließlich Aufmachung und Auszeichnung unseren Angaben entspricht. Unsere Bestellung bzw. unser Auftrag wird fach- und sachgerecht nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall dem jeweiligen Stand der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigernTechnik ausgeführt.
2. Erfolgt die Mängel bzw. Schlechtleistung der Lieferung haben wir, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Nr. V Abs. 4 gilt entsprechend. Bei Lieferung mangelhafter Ware wird dem Lieferanten Gelegenheit zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung/ Nachlieferung) verlangen gegeben. Das Wahlrecht hieran steht uns zu. Wir sind berechtigt den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurücktretenzurückzutreten, wenn wir zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben. In dringenden Fällen sind wir berechtigt, nach Benachrichtigung des Lieferanten, die Nachbesserung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen. Der Lieferant hat uns alle entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Dies betrifft sowohl die Fälle einer Pflichtverletzung wegen einer Hauptleistungspflicht als auch die der Verletzung einer Nebenpflicht. Im Falle eines Schadensersatzes ist der Lieferant verpflichtet, uns den unmittelbar und / oder mittelbar infolge eines Mangels entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies umfaßt auch den Ersatz der Mangelfolgeschäden. Grundsätzlich haftet der Lieferant auf Schadensersatz nur, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat. Bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos und / oder einer Garantie haftet der Lieferant verschuldensunabhängig.
3. Die Mängelrechte Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme der Liefergegenstände. Sie verlängert sich entsprechend, wenn wir von unseren Kunden zu längeren Gewährleistungsfristen verpflichtet werden. Werden wir aufgrund eines Rückgriff im Sinne des Käufers setzen voraus§ 478 BGB selbst in Anspruch genommen, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istgelten die dort geregelten Fristen.
4. Soweit sich nachstehend (AbsBei Rechtsmängeln stellt uns der Lieferant von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies Es gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultierengesetzliche Gewährleistungsfrist.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache Für innerhalb der Gewährleistungsfrist instandgesetzte oder einer geringeren Mengereparierte Teile beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen ab dem Zeitpunkt, ab dem die Nacherfüllung ausgeführt wurde.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung Entstehen uns infolge der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers mangelhaften Lieferung oder der Gesundheit vereinbart istsonstigen Schlechtleistung Kosten, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; insbesondere Transport-, Material- und Arbeitskosten, so hat der Lieferant uns diese zu ersetzen.
7. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrenübergang ein Mangel, so wird vermutet, daß er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; bereits im übrigen ist sie gemZeitpunkt des Gefahrenüberganges vorhanden war.
8. AbsWerden wir aus Produkthaftung oder aus ähnlichen Haftungsgrundsätzen nach ausländischem Recht in Anspruch genommen, hat der Lieferant einen uns entstehenden Schaden zu erstatten, soweit seine Lieferungen bzw. 4 ausgeschlossensein Verhalten hierfür ursächlich waren. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht Hinsichtlich dieser Ansprüche verzichtet der Lieferant auf die Einrede der Verjährung, solange wir selbst in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindAnspruch genommen werden können.
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Gewährleistung und Haftung. (1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor) Die Gewährleistungsrechte des Käufers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, Schadenersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer gelten die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als in dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigerndort geschlossenen Vertragsverhältnis enthaltenen Regelungen.
(2. Erfolgt die Nachbesserung ) Der Käufer hat ein Recht auf Schadenersatz nur dann, wenn der Verkäufer nach Ziffer 3 Fall 1 oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist Ziffer 3 Fall 2, seine gesetzlichen Vertreter oder schlägt die Nachbesserung und/Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindgrob fahrlässig handeln, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder Körpers, der Gesundheit vereinbart istoder einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, z.B. hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Zudem wird Schadensersatz geleistet im Falle einer gesetzlich zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) CHECK24 Shopping lehnt jede Haftung für finanzielle oder andere nicht-körperliche Schäden ab, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung mit dem Betrieb des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Marktplatzes in Zusammenhang gebracht werden können, es sei denn, CHECK24 Shopping und/oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er von CHECK24 Shopping haben derartige Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nichtnicht für Schäden, sofern ein Ausschluss die aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) resultieren.
(4) Weiterhin kann CHECK24 Shopping nicht für technisch begründete Übertragungsverzögerungen oder eine Begrenzung der Ausfälle haftbar gemacht werden, es sei denn, CHECK24 Shopping hat derartige Angaben bzw. Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle in vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Weise verursacht. Der Marktplatz übernimmt keine Haftung für sonstige Schäden vereinbart istdie unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Systems sowie für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und/oder Störungen der technischen Anlagen, soweit diese Symptome außerhalb des Einflussbereichs von CHECK24 Shopping liegen. Der Marktplatz haftet insbesondere nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu dem Service von CHECK24 Shopping aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die auf einer vorsätzlichen CHECK24 Shopping nicht zu vertreten hat, insbesondere dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways. Für unwesentliche Unterbrechungen des Services übernimmt CHECK24 Shopping grundsätzlich keine Haftung.
(5) Der Einbau der von CHECK24 vertriebenen Autoteile muss fachgerecht, am besten durch eine Fachwerkstatt erfolgen. CHECK24 weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der allgemeinen Betriebszulassung (ABE) bzw. der Zulassung für das umgebaute Kfz führen kann. Es ist ausschließlich Sache des Käufers, sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung Zulassung nach der StVZO dürfen Kfz nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie Geltungsbereich der StVZO geführt und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sindverwendet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 1a) Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr gerechnet ab Ablieferung der Sache. Liegt ein Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns zu vertretender Mangel vorberuhen, sind gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Als Beschaffenheit gelten nur unsere eigenen Angaben als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigtLieferung mangelfreier Ware. Voraussetzung dafür istSchlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handeltkann der Kunde nach seiner Xxxx Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall Im Falle der Nachbesserung sind Nacherfüllung haben wir dazu verpflichtet, nur die Transport-, zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Transport- und Wegekosten gehen nur dann zu unseren Lasten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass wenn die gelieferte Verbringung der Ware nach einem an einen anderen Ort als den Erfüllungsort dem Erfüllungsort verbracht wurdebestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Sollte eine Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, Kunde mit seinem Abnehmer keine über die Nacherfüllung verweigerngesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlb) Im Übrigen haften wir, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart Gesundheit, nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung gilt dies auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
c) Weitergehende Ansprüche des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht Kunden sind ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gem. Abs. 4 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 7. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter zurückzuführen sind.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen