Common use of Gewährleistung und Haftung Clause in Contracts

Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen Techniker, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich bei der IMD AG angezeigt werden. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt der Kunde die Waren und die Dienstleistungen im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder wo nöĠg auf Lieferung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- hen, fallen nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichten. Die Haftung im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 5.1 Für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, entfällt jede Gewährleistung. Soweit der Kunde oder von uns nicht ausdrücklich hierzu ermächtigte Dritte Änderungen an der Ware vornehmen, entfällt die Haftung von Proway für Mängel und zugesicherte Eigenschaften, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Änderungen die Mängel nicht verursacht haben und die sachgerechte Mängelbeseitigung nicht unzumutbar erschweren. 5.2 Der Kunde hat die eintreffenden Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Eingang auf Vollständigkeit sowie auf Beschaffenheitsmängel oder Fehlen von Proway zugesicherten Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen sind unverzüglich nach Empfang der Ware bzwWareneingang, verdeckte Mängel innerhalb von einer Woche nach Entdeckung schriftlich gegenüber Proway anzuzeigen. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen Techniker, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich bei der IMD AG angezeigt werden. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt Zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung befolgt der Kunde die Waren und die Dienstleistungen im darin protokollierten ZustandRahmen des Zumutbaren die Hinweise von Proway. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mengenfehler oder Mängel entfällt jegliche Gewährleistung. 5.3 Proway ist berechtigt, gegen sie geltend gemachte Gewährleistungsansprüche nach ihrer Xxxx durch Reparatur oder Austausch zu erfüllen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwenderprogramme), Daten, Datenträger und Änderungen entfernen. Der Kunde gibt Proway die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht Nachbesserungsarbeiten. Als angemessen gilt dabei eine Zeit von mindestens 20 Arbeitstagen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche stehen dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder wo nöĠg auf Lieferung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben erst bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziff. 5.4 zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte . 5.4 Schlägt die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagenNachlieferung nach angemessener Frist fehl, steht dem Kunden das Re- cht zu, kann der Kunde nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oderdes Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 5.5 Weitergehende Gewährleistungsansprüche, wenn nicht nur unerhebliche Mängel besteheninsbesondere Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- hen, fallen nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AGsie beruhen auf Vorsatz, deren gesetzlichen Vertretern grober oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe mittlerer Fahrlässigkeit seitens Proway oder Vorsatz zur Last oder ihrer Erfüllungsgehilfen. 5.6 Proway haftet insbesondere nicht für Folgeschäden wegen mangelhafter Waren und Leistungen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichtenden Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen, und für die Schadensersatzansprüche, die nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes geltend gemacht werden. Die Haftung Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn Proway diese ausdrücklich als "zugesichert" bezeichnet. 5.7 Generell gilt für Schadensersatzansprüche des Kunden: Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Proway überhaupt nicht. Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne von 13 BGB sind, beschränkt sich die Haftung von Proway auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 5.8 Im Falle der einer Verletzung von LeibGenehmigungsausfuhr von Waren, Leben die mögliche Schadensersatzansprüche Dritter oder Gesundheit sowie sonstige behördliche Ansprüche gegenüber Proway nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührtsich ziehen können, sind Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Käufers ausgeschlossen. 5.9 Falls der Kunde selbst als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes auftritt, trifft ihn im Innenverhältnis die Produkthaftung allein. Der Kunde stellt Proway im Innenverhältnis gegenüber Produkthaftungsansprüchen und allen damit im Zusammenhang stehenden Kosten frei.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche 11.1 Bei Verträgen, nach denen der Auftraggeber Waren kauft, hat er Mängel müssen unverzüglich der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Empfang Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen 5 Werktagen anzuzeigen. Unterlässt der Ware bzwAuftraggeber die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Sache nicht mehr geltend machen. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen TechnikerZeigt sich später ein solcher Mangel, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich bei der IMD AG muss er ebenfalls binnen 5 Werktagen angezeigt werden; andernfalls kann der Auftraggeber auch in Ansehung dieses Mangels die genannten Ansprüche nicht mehr geltend machen. 11.2 Allfällige Gewährleistungspflichten erfüllt IPHOS nach ihrer Xxxx durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung oder bei nicht gering- fügigen Mängeln durch Rückabwicklung (Vertragsaufhebung). Rücksendungen bedürfen grundsätzlich Zur Mängelbehebung leistet der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung auf eigene Kosten. Aus- und Einbaukosten übernimmt IPHOS nicht. Sind sowohl Verbesserung als auch Austausch unmöglich oder für IPHOS mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so erhält der IMD AGAuftraggeber eine Preisminderung oder, falls es sich nicht um einen gering- fügigen Mangel handelt, die so genannte Wandlung (Vertragsaufhebung). Mit Unterzeichnung Als unverhältnismäßig hoch gilt der Verbesserungsaufwand, wenn die Verbesserung IPHOS mehr als 50 Prozent des Abnahmeprotokolls vereinbarten Entgeltes exklusive Umsatzsteuer kosten würde. Eine Preisminderung findet ihre untere Grenze in dem Verkehrswert der mit dem Mangel behafteten Ware. 11.3 Wird IPHOS für den Auftraggeber wegen von ihm gerügter angeblicher Mängel tätig und stellt sich heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt, hat der Auftraggeber IPHOS den entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt Preisliste von IPHOS. 11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe. Insoweit die Punkte 4.2.1 bis 4.2.7 für bestimmte Leistungen teilweise eine an- dere Frist vorsehen, gilt diese Frist, wenn der Kunde Vertrag die Waren und die Dienstleistungen entsprechenden Leistungen zum Gegenstand hat. 11.5 Bei nur leichter Fahrlässigkeit von IPHOS steht dem Auftraggeber an Entschädigung der Höhe nach nur das zu, was IPHOS im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder wo nöĠg auf Lieferung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für Schadensfall im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung vom Versicherer erhält (Haftungsbegrenzung). Eine IPHOS treffende Haftung ist jedenfalls mit jener Nettoauftragssumme begrenzt, welche für die den Schaden auslösende Tätigkeit von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile IPHOS vereinbart ist. Die Haftungssumme beträgt sechs Monatebei Dauerschuldverhältnissen 50 Prozent aller im Jahr der Schadensverursachung vom Auftraggeber zu entrichtenden Entgelte. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder Im Übrigen gilt eine Haftungsbegrenzung dahin als vereinbart, dass IPHOS für reine Vermögensschäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, sonstige mittelbare Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- henimmaterielle Schäden, fallen für Bugs (Mängel, Fehler) in der Software dritter Softwarehersteller, für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung und für Schäden aus Ansprüchen Dritter nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten haftet. 11.6 Schadenersatzansprüche des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen könnenAuftraggebers verjähren, dass wenn er die STK Ansprüche nicht binnen 6 Monaten ab jenem Zeitpunkt, in dem er vom Schaden und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassender Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossengerichtlich geltend macht, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichten. Die Haftung im Falle der Verletzung längs- tens aber nach Ablauf von Leib, Leben oder Gesundheit sowie 2 Jahren nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührtdem schadenstiftenden Verhalten (Verstoß).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware bzwFür Lieferungen und Werkleistungen leistet Emasos Gewähr, dass diese die gewöhnlich vorausgesetzten und ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften erfüllen. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen TechnikerWeitere Gewährleistungen werden nicht übernommen. Im Falle von gewährleistungspflichtigen Mängeln ist Emasos zur Neulieferung oder Verbesserung in- nerhalb angemessener Frist verpflichtet; soweit diese Maßnahmen nicht geeignet sind, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckungden Mangel zu beseitigen und zwei Verbesserungsversuche fehlschlagen oder nicht binnen angemessener Frist vorgenommen werden, schriftlich bei der IMD AG angezeigt werden. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt der Kunde ist die Waren und die Dienstleistungen Auftraggeberin berechtigt das Entgelt zu mindern oder – im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder wo nöĠg auf Lieferung Falle von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten. Eine Preisminderung ist mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall nur bis zur Höhe von 30% des vereinbarten Entgelts möglich. Für nach ErsĠnbetriebnahme von Emasos gelieferte Komponenten Dritter, wie beispielsweise Standardhardware Komponenten, wird keine Gewähr geleistet. Emasos wird jedoch allfällige Gewährleistungsrechte gegenüber den Herstellern an die Auftraggeberin abtreten. Die Auftraggeberin verliert sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung, wenn sie Lieferungen eigenmächtig ändert oder bearbeitet. Für Dienstleistungen wird keine Gewähr geleistet. Emasos Enterprise Systems Vertriebs GmbH, Xxxxxxxxx 00 Xxx 0, 0000 Xxxx. Es gelten ausschließlich unsere Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche der Auftraggeberin aus der Verletzung der Gewährleistung dieses Punktes 3 läuft bis zum Ablauf von 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung. Dass eine Fehlfunktion auf einen Mangel zurückzuführen ist, hat die Auftraggeberin zu beweisen. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- hen, fallen nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen Auftraggeberin bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsbehelfe umgehend schriftlich anzuzeigen. Für Xxxxxxx der Auftraggeberin die von Emasos vorsätzlich oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen könnenkrass grob fahrlässig verursacht wurden, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AG, deren haftet Emasos unbeschränkt nach den einschlägigen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche VertragspflichtenBestimmungen. Die Haftung ifür leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Im Falle der Verletzung Übrigen wird die Haftung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührtEmasos insgesamt auf einen Betrag von insgesamt 50% des vereinbarten Entgelts beschränkt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche 11.1 Bei Verträgen, nach denen der Auftraggeber Waren kauft, hat er Mängel müssen unverzüglich der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Empfang Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen 5 Werktagen anzuzeigen. Unterlässt der Ware bzwAuftraggeber die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Sache nicht mehr geltend machen. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen TechnikerZeigt sich später ein solcher Mangel, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich bei der IMD AG muss er ebenfalls binnen 5 Werktagen angezeigt werden; andernfalls kann der Auftraggeber auch in Ansehung dieses Mangels die genannten Ansprüche nicht mehr geltend machen. 11.2 Allfällige Gewährleistungspflichten erfüllt IPHOS nach ihrer Xxxx durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung oder bei nicht gering- fügigen Mängeln durch Rückabwicklung (Vertragsaufhebung). Rücksendungen bedürfen grundsätzlich Zur Mängelbehebung leistet der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung auf eigene Kosten. Aus- und Einbaukosten übernimmt IPHOS nicht. Sind sowohl Verbesserung als auch Austausch unmöglich oder für IPHOS mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so erhält der IMD AGAuftraggeber eine Preisminderung oder, falls es sich nicht um einen gering- fügigen Mangel handelt, die so genannte Wandlung (Vertragsaufhebung). Mit Unterzeichnung Als unverhältnismäßig hoch gilt der Verbesserungsaufwand, wenn die Verbesserung IPHOS mehr als 50 Prozent des Abnahmeprotokolls vereinbarten Entgeltes exklusive Umsatzsteuer kosten würde. Eine Preisminderung findet ihre untere Grenze in dem Verkehrswert der mit dem Mangel behafteten Ware. 11.3 Wird IPHOS für den Auftraggeber wegen von ihm gerügter angeblicher Mängel tätig und stellt sich heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt, hat der Auftraggeber IPHOS den entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt Preisliste von IPHOS. 11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe. Insoweit die Punkte 4.2.1 bis 4.2.7 für bestimmte Leistungen teilweise eine an- dere Frist vorsehen, gilt diese Frist, wenn der Kunde Vertrag die Waren und die Dienstleistungen entsprechenden Leistungen zum Gegenstand hat. 11.5 Bei nur leichter Fahrlässigkeit von IPHOS steht dem Auftraggeber an Entschädigung der Höhe nach nur das zu, was IPHOS im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder wo nöĠg auf Lieferung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für Schadensfall im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung vom Versicherer erhält (Haftungsbegrenzung). Eine IPHOS treffende Haftung ist jedenfalls mit jener Nettoauftragssumme begrenzt, welche für die den Schaden auslösende Tätigkeit von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile IPHOS vereinbart ist. Die Haftungssumme beträgt sechs Monatebei Dauerschuldverhältnissen 50 Prozent aller im Jahr der Schadensverursachung vom Auftraggeber zu entrichtenden Entgelte. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder Im Übrigen gilt eine Haftungsbegrenzung dahin als vereinbart, dass IPHOS für reine Vermögensschäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, sonstige mittelbare Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- henimmaterielle Schäden, fallen für Bugs (Mängel, Fehler) in der Software dritter Softwarehersteller, für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung und für Schäden aus Ansprüchen Dritter nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten haftet. 11.6 Schadenersatzansprüche des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen könnenAuftraggebers verjähren, dass wenn er die STK Ansprüche nicht binnen 6 Monaten ab jenem Zeitpunkt, in dem er vom Schaden und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassender Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüchegerichtlich geltend macht, längs- tens aber nach Ablauf von 2 Jahren nach dem schadenstiftenden Verhalten (Verstoß). Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossenE-Mail: xxxxxx@xxxxx.xxx, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichten. Die Haftung im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührt.Web: xxxxx://xxx.xxxxx.xxx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware a) Linde leistet bei den von ihr gelieferten Produkten und erbrachten Leistungen lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte bzw. vor ErsĠnbetriebnahme Leistungen üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Sofern eine Lieferung mangelhaft ist, hat dies der Kunde unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels der Linde Lieferstelle anzuzeigen. Schadhafte Sachen dürfen nicht in Benutzung genommen werden und sind in auffälliger Weise gekennzeichnet unverzüglich zurückzuliefern. Im Falle eines berechtigten, unverzüglich schriftlich angezeigten Mangels hat der Kunde nach Xxxx von Linde Anspruch auf Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch. Den Xxxxxx trifft der Beweis dafür, dass ein auch binnen sechs Monaten nach Übergabe hervorkommender Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Bei behebbaren Mängeln hat der Kunde nach Scheitern von Verbesserung oder Austausch nach Xxxx von Linde Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung. Sowohl das Recht auf Gewährleistung als auch ein damit konkurrierender Schadenersatzanspruch muss sowohl bei beweglichen als auch unbeweglichen Sachen binnen sechs Monaten ab Gefahrenübergang (im Fall eines Gewährleistungsanspruchs) bzw. ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von Schaden und Schädiger (im Fall eines Schadenersatzanspruchs) gerichtlich geltend gemacht werden, sofern der Anspruch nicht von Linde schriftlich anerkannt wurde. Ein Rückgriff des Kunden, der für die von Linde gelieferte Sache einem Verbraucher Gewähr geleistet hat gemäß § 933b ABGB gegenüber Linde ist ausgeschlossen. b) Von den durch einen Technikerdie Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt Linde im Falle eines berechtigten Mangels die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie angemessene Kosten des Ein- und Ausbaus, bei verdeckten Mängeln unverzüglich ferner, falls dies nach deren EntdeckungLage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, schriftlich bei die Kosten der IMD AG angezeigt werden. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt etwa erforderlichen Stellung seiner Monteure und Hilfskräfte; im übrigen trägt der Kunde die Waren Kosten. c) Für das Ersatzstück und die Dienstleistungen im darin protokollierten ZustandAusbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Für Mängel vor Die Frist für die Gewährleistung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der ErsĠnbetriebnahmedurch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert. d) Linde übernimmt keine Haftung oder Gewähr für Schäden oder Mangel, die ohne Zutun des Kunden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht sofern sie nicht nachweislich auf Nachbesserung ein grobes Verschulden von Linde zurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Bestellers oder wo nöĠg auf Lieferung Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zuLinde vorgenommene Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten wird jede Haftung Lindes, wobei die IMD AG insbesondere für die Kosten daraus entstehenden Folgen aufgehoben e) Linde haftet bei Sachschäden - egal aus welchem Rechtsgrund - nur dann für Schäden oder Aufwendungen, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Haftung für mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden, Folgeschäden (insbesondere Mangelfolgeschäden), Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnissen, Zinsverluste sowie die Haftung für Prozesskosten aus Verfahren gegen Dritte ist jedenfalls ausgeschlossen. In diesem Sinn ist unter entgangenem Gewinn auch die Vernichtung einer Erwerbschance zu verstehen, die im Zeitpunkt der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagenSchädigung für den Kunden bereits einen gegenwärtigen, steht dem Kunden das Re- cht zuselbständigen Vermögenswert darstellt, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten zB aufgrund eines bereits bestehenden Vertrages des Kunden gehenmit einem Dritten. Die Herabsetzung Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche gegen Linde verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der VergütungPerson des Ersatzpflichtigen. Soweit die Haftung von Linde ausgeschlossen ist, der Vertragsrücktrifl gilt dies auch für ihre Vertreter, Mitarbeiter und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- hen, fallen nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der IMD AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichten. Die Haftung im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht bleibt davon unberührtsonstigen Erfüllungsgehilfen.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. vor ErsĠnbetriebnahme durch einen Techniker, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich bei der IMD AG angezeigt werden. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen ZusĠmmung der IMD AG. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach der ErsĠnbetriebnahme durch den Techniker genehmigt der Kunde die Waren und die Dienstleistungen im darin protokollierten Zustand. Für Mängel vor der ErsĠnbetriebnahme, die ohne Zutun des Kunden entstanden sind, steht dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder wo nöĠg auf Lieferung von Ersatzteilen und InstallaĠon derselben zu, wobei die IMD AG für die Kosten der Nachbesserung sowie der Lieferung und InstallaĠon der Ersatzteile aufkommt. Sollte die Nachbesserung bzw. die Lieferung oder InstallaĠon von Ersatzteilen nicht möglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Re- cht zu, nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen, vom Vertrag zurückzutreten. Für nach ErsĠnbetriebnahme auftretende Mängel an bestellten Waren und Dienstleistungen gewährt die IMD AG dem Kunden eine GaranĠe von zwei Jahren. Die GaranĠe beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen, wobei die Kosten für die Lieferung und die InstallaĠon der Ersatzteile zu Lasten des Kunden gehen. Die Herabsetzung der Vergütung, der Vertragsrücktrifl und die Wandelung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die GaranĠefrist für im Rahmen von GaranĠeansprüchen gelieferte Ersatz- teile beträgt sechs Monate. GaranĠefälle setzen authensis übernimmt keine neue GaranĠefrist in Kraft. Mängel oder Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entste- hen, fallen nicht unter die GaranĠe. Die vorgeschriebenen Sicherheitstech- nischen Kontrollen (nachfolgend STK) sowie Wartungen an den gelieferten Geräten sind in den von der IMD AG vorgegebenen ZeiĠntervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage der IMD AG hin dieser nicht nachweisen können, dass er die STK und Wartungen ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche der IMD AG gegenüber bestehenden Garan- Ġeansprüche. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossenfür den störungs- und unterbrechungsfreien Betrieb der Software. authensis übernimmt die Gewährleistung und Haftung nur nach den folgenden Regelungen: authensis leistet Gewähr dafür, dass die Wartungs- und Pflegearbeiten ohne Fehler ausgeführt wer- den. Umgehungslösungen die die Tauglichkeit der Software zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nur unerheblich mindern sind davon ausgenommen. Der Leistungsberechtigte wird die Wartungs- und Pflegearbeiten von authensis nach ihrem Abschluss auf ordnungsgemäße Durchführung überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich authensis mitteilen. Falls der Leistungsberechtigte innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über den Abschluss von Wartungs- und Pflegeleistungen keine Mängel schriftlich rügt, gelten diese als ordnungsgemäß ak- zeptiert. authensis wird mitgeteilte Mängel von Wartungs- und Pflegearbeiten unverzüglich und ohne weitere Kosten für den Leistungsberechtigten nachbessern, falls diese Meldung innerhalb von 14 Tagen nach deren Abschluss erfolgt. Stand 01.01.2018 Servicevertrag authensis ACHAT Seite 7 von 12 Sollte authensis trotz Mahnung seine Wartungs- und Pflegearbeiten nicht ordnungsgemäß ausführen, so kann der Leistungsberechtigte authensis schriftlich eine Nachfrist setzen und diesen Vertrag nach fruchtlosem Ablauf auch dieser Nachfrist außerordentlich kündigen, wenn er dies bei der Nach- frist- setzung angedroht hat. Die Gewährleistung von authensis entfällt, wenn der Leistungsberechtigte oder Dritte eigenmächtig Änderungen an der Software oder ihrer Konfiguration vornehmen, es sei denn, der IMD AGLeistungsberech- tigte weist nach, deren dass die Störung nicht auf einem solchen Eingriff beruht und dieser die Behebung der Störung nicht mehr als nur unwesentlich erschwert. authensis haftet neben der Gewährleistung nach dieser Ziffer 8 nur für Schäden, die aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit leitenden Angestellten der Firma authensis oder Vorsatz zur Last oder die IMD AG verletzt schuldhaft wesentliche Vertragspflichtenleicht fahrlässig durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Die Haftung ist auf die typischen und vorhersehbaren Schäden bei der vertraglich vorgesehenen Ver- wendung der Software beschränkt. authensis haftet nicht für mittelbare Schäden, Vermögensschäden und sonstige Folgeschäden und im Falle der Verletzung von LeibÜbrigen nur nach dieser Ziffer 8. Ein Mitverschulden des Leistungsberechtigten ist diesem anzurechnen. Die Haftung für Personenschäden, Leben oder Gesundheit sowie nach den zwin- gend anwendbaren Haftungsnormen für Medizinprodukte oder Produktehaft- pflicht Arglist und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt davon unberührtunbe- rührt.

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