Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. 3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte: 3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. 3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist. 3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C (vgl. Ziffer 1.2).
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der GesundheitGesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, bei haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenstän- den in 1 Jahr nach seit Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung Ablie- ferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer elektro- mechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Im Bereich der Unter- haltungselektronik (Consumer Electronics) liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Emp- fangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äu- ßere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkvertrag
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C (vgl. Ziffer 1.2).
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der GesundheitGesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, bei haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Re- paraturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr.
2. Für Bauleistungen gilt im Unternehmerverkehr die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
3. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werk- unternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Unter- suchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Ver- fügung steht.
4. Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berech- tigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zu- rückzutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 AbsDer Rücktritt ist ausgeschlossen bei Un- erheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
6. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werk- unternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunter- nehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahr- lässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertre- ters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstan- des begrenzt.
7. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Neben- pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkun- ternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Ver- zug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die ge- setzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer an- gemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Be- schränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunter- nehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sa- che übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Er- satz vergeblicher Aufwendungen statt des Schaden- ersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.
8. Offensichtliche Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegen- stände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegen stände in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offen- sichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige An- zeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten an- sonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitbe- freit.
3.2 9. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 1. Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 2. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossenausgeschlos- sen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 3. Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss An- schluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere GewaltGe- walt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung Über- beanspruchung mechanischer oder elektromechanischer elektrome- chanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnlicheaußer- gewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische atmo- sphärische Einflüsse. Im Bereich der Unterhaltungs- elektronik (Consumer Electronics) liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder man- gelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse be- einträchtigt ist, bei Schäden durch vom Kunden ein- gelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sachea. ROSSDATA haftet ausschließlich für Schäden, die durch eigene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen Ausgenommen sind hiervon Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ROSSDATA oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Mängelhaftung befreitROSSDATA beruhen.
3.2 Ist b. Die Höhe der Liefergegenstand mangelhaftHaftung ist in jedem Fall beschränkt auf den Betrag, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und Beseitigung der unmittelbaren Schäden erforderlich ist. Bei der Berechnung des Schadens wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung vom Vorliegen einer mangelfreien Sache erbringenfunktionsfähigen, aktuellen Datensicherung, insbesondere vor Aufnahme der Tätigkeit von ROSSDATA, ausgegangen.
3.2.2 Schlägt c. Zur Erlangung einer angemessenen Versicherung gegen Vermögensschäden, die Nachbesserung fehlROSSDATA durch Eintritt einer nicht im Rahmen dieser AGB beschränkbaren Haftung verursacht, so kann es erforderlich sein, die Haftung der Höhe nach im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zu beschränken. Diese individuelle Haftungsbeschränkungsvereinbarung ist separat zu regeln und gilt für alle Verträge zwischen dem Kunden und ROSSDATA.
d. Im Falle der Käufer berechtigtGeltendmachung von Mängelrechten hat ROSSDATA zunächst das Recht, vom Vertrag zurückzutreten den gerügten Mangel auf seine Berechtigung zu untersuchen, sodann nach eigener Xxxx nachzubessern oder den Kaufpreis Ersatz zu mindernliefern. Der Rücktritt ist ausgeschlossenEin Recht auf Minderung, Xxxxxxxxxxxxx und/oder Vertragsrücktritt besteht erst, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ROSSDATA zweifach unter angemessener Fristsetzung erfolglos zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlerne. ROSSDATA führt keine Beratungen durch, es sei denn, dass der Kunde dies ausdrücklich beauftragt und ROSSDATA diese Beauftragung bestätigt. Im Rahmen dieser Beauftragung haftet ROSSDATA nur für eigene Aussagen.
x. XXXXXXXX gewährt keine Garantien. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Programme usw. stellen lediglich Beschreibungen der Leistungen dar. Für die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge Inanspruchnahme von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüsseHerstellergarantien hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr IV.a Allgemeine Gewährleistungs- und Haftungsregelungen
1. Mängelrügen sind uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Ist der Vertragspartner Verbraucher genügt Textform. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt. Bemängelte Lieferungen und Leistungen hat unser Vertragspartner zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen.
2. Ist unser Vertragspartner Verbraucher, stehen ihm in Ansehung eines offensichtlichen Mangels Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er den offensichtlichen Mangel binnen einer Frist von 2 Wochen ab Empfang bzw. vor einer Weiterverarbeitung rügt; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so gilt § 377 HGB.
3. Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist unsere Gewährleistung grundsätzlich auf Nacherfüllung (§§ 439, 635 BGB) beschränkt. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach Ablieferung seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten.
4. Für von uns verschuldete Personenschäden haften wir. Gleiches gilt für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der SacheVertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).
1. Wir übernehmen, unbeschadet der Regelung des § 476 BGB, keine Gewährleistung für Mängel und Schäden, die entstehen, wenn die Verarbeitung des gelieferten Transportbetons durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht unverzüglich und nicht den technischen Regeln entsprechend erfolgt, der gelieferte Transportbeton durch unseren Vertragspartner oder Dritte mit Wasser, Zusätzen oder fremdem Beton vermischt wird oder unser Vertragspartner die Betonage eines Bauteils oder Betonierabschnitts zusätzlich zu unserem Transportbeton mit Beton aus fremder Produktion ausführen lässt. Unserem Vertragspartner bleibt es in allen vorgenannten Fällen jedoch unbenommen, eine etwaige Mangelhaftigkeit des von uns gelieferten Betons nachzuweisen. Dies gilt nichtfür Schüttgüter entsprechend.
2. Die Nachbehandlung des gelieferten Transportbetons ist allein Sache unseres Vertragspartners.
1. Hat unser Vertragspartner die Sache an einen Dritten (Käufer) verkauft und macht der Käufer gegenüber unserem Vertragspartner einen Mangel geltend, soweit das Gesetz gemäß so ist er uns gegenüber verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. § 438 377 HGB bleibt unberührt.
2. Unser Vertragspartner hat uns die Möglichkeit einzuräumen, den angezeigten Mangel innerhalb der vom Dritten (Käufer) gesetzten Nacherfüllungsfrist zu prüfen und durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Ist die gesetzte Frist zu kurz, so wird eine angemessene Frist in Lauf gesetzt. Wir werden nach Anzeige des Mangels unverzüglich Auskunft darüber erteilen, ob wir innerhalb der Frist nacherfüllen können.
3. Wir können dem Anspruch unseres Vertragspartners aus § 445 a Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)BGB anspruchskürzend entgegenhalten, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen dass dieser nicht die Unverhältnismäßigkeit der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsgeforderten Nacherfüllung eingewandt hat. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und Unverhältnismäßigkeit wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossenwiderleglich vermutet, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istKosten der Nacherfüllung den zweifachen Wert der Kaufsache überschreiten.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt 4. Abweichend von § 445 a Abs. 2 BGB ist eine Frist zur Nacherfüllung uns gegenüber auch dann nicht vor: Bei Fehlernentbehrlich, wenn unser Vertragspartner die durch Beschädigungverkaufte, falschen Anschluss neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit aufgrund Rücktritt, Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge Ersatzlieferung zurücknehmen musste. Abweichend von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse§ 445 b Satz 2 BGB endet die Ablaufhemmung spätestens 2 Jahre und 2 Monate nachdem wir die Sache abgeliefert haben.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (RückgriffsanspruchReparaturen) sowie für eingebautes Material 6 Monate. Wird eine Bauleistung erbracht, gelten ausschließlich die Regelungen von § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen 13 VOB/B.
5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Verletzung des LebensKunde dem Werkunternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, des Körpers dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der GesundheitKunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer Werkunternehmer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor5.3 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Bei FehlernFehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung oder außergewöhnlicheVerschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
5.4 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des Werkunternehmers, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.
5.5 Offensichtliche Mängel der Leistungen des Werkunternehmers muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme dem Werkunternehmer anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.
5.6 Der Werkunternehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust; Ziffer I, 6.2 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Werkunternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß zugunsten des Werkunternehmers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.
6.1 Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
6.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche II.3.1. Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren 1 in zwei Jahren, bei gebrauchten in einem Jahr nach seit Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - – bezogen auf die Absendung der Anzeige - – gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 II.3.2. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 II.3.2.1. Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese dies nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 II.3.2.2. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 II.3.2.3. Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, Gewalt (z. B. BlitzschlagBlitzeinschlag u. a.), bei Fehlem Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen bestimmungsmäßigen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Im Bereich der Unterhal- tungselektronik (Consumer Elektronics) liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 12.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 2. Satz ABGB ist nicht anzuwenden.
12.2. Für mangelhafte Lieferungen erhält der Kunde nach Ablieferung Xxxx der SacheWGA eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift in Höhe des in Rechnung gestellten Kaufpreises.
12.3. Dies gilt nichtSoweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen haftet WGA nur für Bauwerke)Schäden, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers die von ihr oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen ihr zurechenbaren Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung fahrlässig verursacht wurden. Für etwaige Schadenersatzansprüche des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungKunden wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Verletzung von Sorgfaltspflichten, Hemmung und Neubeginn gleich auf welche Rechtsgrundlage sie sich stützen, ist von WGA nur der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen Wert der Lieferung zu ersetzen, der der Höhe nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung Höhe der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werdenVersicherungssumme aus der Haftpflichtversicherung beschränkt ist. Weitere Schäden (z.B. entgangener Gewinn, ansonsten ist mittelbare Schäden, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter) werden nicht ersetzt. Unbeschadet des Haftungsausschlusses sind sämtliche Ansprüche gegen WGA, der Verkäufer von Höhe nach auf die Höhe der Mängelhaftung befreitVersicherungssumme aus der Haftpflichtversicherung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern12.4. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt WGA haftet nicht vor: Bei Fehlernfür Schäden, die durch Beschädigungungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, falschen Anschluss natürliche Abnützung, fehlerhafte oder falsche Bedienung durch den nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Verstößt der Kunde gegen ihn treffende Pflichten (siehe Punkt 7.) oder das Weitergabeverbot (siehe Punkt 8.), so haftet WGA dem Kunden verursacht werdengegenüber nicht und verpflichtet sich der Kunde WGA gegenüber Ansprüchen Dritter, bei Schäden durch höhere Gewaltinsbesondere auf Schadenersatz, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsseschad- und klaglos zu halten.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
7.2 Die für die Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von der VAR GmbH übernommen. Das gilt jedoch nur insoweit, als der Vertragsgegenstand nach Ablieferung Gefahrübergang an dem Ort verbleibt, zu dem er von der VAR GmbH geliefert worden ist, es sei denn, das Verbringen an einen anderen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Dies Für in das Ausland verbrachte Vertragsgegenstände gilt das jedoch nicht, soweit insoweit gilt der Gewährleistungsfall am Ort des Grenzübertritts als entstanden. Erstattet werden jeweils nur die Kosten des günstigsten Versandweges.
7.3 Haftet VAR GmbH nach Ziff. 7.1 für einen Mangel auf Nachbesserung oder, falls diese nicht möglich ist oder nach Xxxx der VAR GmbH auf Ersatzlieferung, kann der Besteller, sofern die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung wiederum mangelbehaftet ist, erneut Nachbesserung verlangen. Die VAR GmbH ist berechtigt, eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach ihrer Xxxx vorzunehmen. Setzt der Besteller zur mangelfreien Nachbesserung oder mangelfreien Ersatzlieferung eine angemessene Frist und ist der Mangel immer noch vorhanden oder wird eine erneute Nachbesserung/Ersatzlieferung von der VAR GmbH nicht vorgenommen, beschränkt sich das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)Recht des Bestellers auf Minderung, § 479 Abs441 BGB. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie Ist die Beschränkung auf den Minderungsanspruch für den Besteller unzumutbar, stehen ihm die Rechte aus § 475 (Verbrauchsgüterkauf) 440 BGB zu. Im Falle des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen Schadensersatzes ist jedoch die Haftungshöhe begrenzt auf den Wert der Verletzung des LebensLieferung. Weitergehende Ansprüche deswegen sind, des Körpers oder der Gesundheitsoweit gesetzlich zulässig, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitausgeschlossen.
3.2 Ist 7.4 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Verbrauchs- und Verschleißteile, soweit der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet Mangel lediglich in den bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu erwartenden Verschleiß- und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenVerbrauchserscheinungen besteht.
3.2.2 Schlägt 7.5 Die Haftung von VAR GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
7.6 Alle Ansprüche auf Gewährleistung gegen die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istVAR GmbH sind nicht abtretbar.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 8.1 Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach Ablieferung § 377 HGB ge- schuldeten Untersuchungsobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wird die Ware nicht vollständig oder nicht wie vereinbart geliefert, so ist der SacheKäufer verpflichtet, dies unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich zu rügen und seinen Anspruch auf Nacherfüllung geltend zu machen. Dies gilt nichtKommt der Verkäufer seiner Pflicht zur Nacherfül- lung nicht nach, soweit das Gesetz gemäß so ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen. Lässt der Verkäufer diese Frist fruchtlos verstreichen, kann der Käufer nach seiner Xxxx im Rah- men der gesetzlichen Vorschriften Minderung des Preises verlangen. Zur Ersatzvornahme (Vornahme der Arbeiten durch Dritte auf Kosten des Verkäufers) ist der Käufer nicht be- rechtigt.
8.2 Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen be- stimmten Zweck geeignet ist. Maßgeblich sind insoweit allein die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und/oder die nach dem Vertrag ausdrücklich vereinbarte Verwendung. Die Geltung des § 438 434 Abs. 1 Nr3 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3 Für Defekte der Ware, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käu- fers zurückgeht, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung.
8.4 Die Verantwortung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sons- tige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt gegenüber dem Verkäufer die Verant- wortung. 2 (Bauwerke und Sachen Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Bauwerke)Mängel, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung durch den Käufer oder sonstigem Fehlgebrauch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen Käufers, entgegen den Anweisungen des Verkäufers entstehen.
8.5 Für Xxxxxxx wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden, die unter eine vom Verkäufer gewährte Garantie fallen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schä- den, die der Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, leicht fahrlässig herbeige- führt haben. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Fehlens einer vorsätzlichen Beschaffenheitsgarantie und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben un- berührt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. In Fällen grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder leicht fahrlässiger Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden sowie für entgangenen Gewinn ist von dem vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden nicht umfasst.
8.6 Die Begrenzung der Haftung nach diesem Abschnitt 8 gilt auch, soweit der Käufer an- stelle eines Schadensersatzes Ersatz von Aufwendungen verlangt.
8.7 Sämtliche Ansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln verjähren in einem Jahr. Für Beginn und Ablauf der Verjährungsfrist sind die gesetzlichen Vorschriften maßgeblich. Die Verkürzung gilt nicht, wenn dem Verkäufer eine vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsfahrlässige Pflicht- verletzung zur Last fällt. Die gesetzlichen Verkürzung der Verjährung auf ein Jahr gilt nicht für Ansprüche gegen den Verkäufer auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen über Ablaufhemmungzum Rückgriff von Zwischenhändlern in der Lieferkette gegen den Verkäufer (§§ 478 BGB). Die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Hemmung und Neubeginn des Körpers oder der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf Gesundheit, die Absendung der Anzeige - gegenüber dem von einem vom Verkäufer gerügt zu vertretenden Mangel verursacht werden, ansonsten ist wird ebenfalls von dieser Klausel nicht betroffen.
8.8 Soweit die gelieferte Xxxx mit einem Mangel behaftet ist, wird der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch nach seiner Xxxx die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache erbringenWare vornehmen (Nacherfüllung). Dem Verkäufer ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erfor- derlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Material und Arbeitskosten trägt der Verkäufer, soweit sich die Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
3.2.2 Schlägt 8.9 Bleibt die Ersatzlieferung erfolglos oder schlägt die Nachbesserung nach zwei Nacher- füllungsversuchen fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis die Vergütung zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache1. Dies gilt nichtDem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, soweit wobei er das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder der Gesundheit, bei Ersatzlieferung einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitmangelfreien Ware hat.
3.2 Ist 2. ROLLER kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten mög- lich ist und die andere Art der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenbleibt.
3.2.2 Schlägt 3. Dem Käufer stehen die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossengesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istNacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erfolgte oder von ROLLER endgültig verweigert wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, intensive Lichteinwirkung, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung. Die Haftung für verein- barte Beschaffenheit von Xxxx bleibt unberührt.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern4. Unternehmern stehen diese Gewährleistungsechte nur dann zu, wenn sie ihre Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß erfüllt haben.
5. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr ab Übergabe der Ware. Für Muster-/Ausstellungsstücke (Gebrauchtware) beträgt die Verjäh- rungsfrist einheitlich ein Jahr ab Warenübergabe.
6. ROLLER haftet für alle Schäden unbeschränkt, die durch Beschädigungauf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von ROLLER, falschen Anschluss eines gesetzlichen Vertreters von ROLLER, oder falsche Bedienung durch eines Erfüllungsgehilfen von ROLLER beruhen.
7. Ferner haftet ROLLER für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen kann. In diesem Fall haftet ROLLER aber nur für den Kunden verursacht werdenvertragstypisch vorher- sehbaren Schaden.
8. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüsseKörper und Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung 4.1 Die Gewährleistung des Sachverständigenbüros Xxxxxxxxx & Kollegen umfasst nur die ihr gemäß Nr. 2.1 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der Sache. Dies gilt nichtbetreffenden Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; Insbesondere trägt die Rettinger & Kollegen keine Verantwortung für Konstruktion, Materialausbau und Bau der untersuchten Anlagen, soweit das Gesetz gemäß § 438 Absdiese Fragen nicht au s- drücklich Gegenstand des Auftrages sind. 1 Nr. 2 (Bauwerke Auch in letzterem Fall werden die Gewährleistungspflicht und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) die rechtliche Verantwo rtung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.
4.2 Die Gewährleistungspflicht der Verletzung des Lebens, des Körpers Rettinger & Kollegen ist beschränkt auf die Nachbesserung eines Fehlers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers Mangels und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen Feh len einer zugesicherten Eigenschaft auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung Herbeiführung dieser Eigenschaft innerhalb einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung fehloder Herbeiführung der Eigenschaft fehlt, so d.h. wird Sie unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder von der Retti nger & Kollegen unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, ist der Käufer Auftraggeber nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten die Herabsetzung der Vergütung oder den Kaufpreis die Rückgängigmachung des Vertrages zu mindernverlangen.
4.3 Eine Haftung für bestimmte Eigenschaften, insbesondere dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist , übernimmt das Sachverständigenbüro Rettinger & Kollegen nur, wenn eine entsprechende Zusicherung der betreffenden Eigenschaft erfolgt ist. Der Rücktritt Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung aufgrund zugesicherter Eigenschaften ist ausgeschlossen, wenn sofern die Pflichtverletzung Zusicherung nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Schadenersatzan- sprüche des Verkäufers nur unerheblich istAuftraggebers aus §§463, 480 Abs. 2, 635 GBG wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
3.2.3 Ein Mangel 4.4 Beruht ein Fehler oder Mangel, der kein Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft darstellt, auf einem von dem Sachverständigenbüro Rettinger & Kollegen zu vertretenden Umstand, so haftet das Sachverständigenbür x Xxxxxxxxx & Kollegen für einem dem Auftraggeber hierfür entstehenden Schaden bei nur leicht fahrlässiger Schadenverursachung durch Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten nur je Auftrag bis zu einem Betrag von maximal EUR 1.022.583,00 für Personenschäden, EUR 511.291,00 für Sachschäden, EUR 255.645,90 für Vermögensschäden. Aufwendungsersatzansprüche gemäß §§633 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §476 a) BGB bleiben unberührt.
4.5 Die Haftungsbeschränkungen der Nummern 4.3 und 4.4 gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge Mitarbeiters des S achverständigenbüros Xxxxxxxxx & Kollegen sowie der von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüsseIhr eingeschalteten Sachverständigen.
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Samples: Gutachtenauftrag
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels12.1. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungVerjährungsfrist für Mängel der vom AN zu erbringenden Leistung beginnt mit der Abnahme gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages und beträgt, Hemmung wenn nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart ist:
i. bei Dachdeckungs-, Dachabdichtungsarbeiten sowie alle sonstigen Abdichtungsarbeiten und Neubeginn der Fristen bleiben unberührtDichtigkeit erdberührter Bauteile: 10 Jahre;
ii. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitbei maschinell beweglichen sowie Verschleißteilen: 2 Jahre;
iii. bei allen übrigen Leistungen: 5 Jahre.
3.2 Ist 12.2. Sollte der Liefergegenstand mangelhaftAN mit einem Nachunternehmer/ Lieferanten längere als die vorgenannten Verjährungsfristen vereinbaren, so hat macht der Käufer folgende Rechte:AN dem AG hiermit das unwiderrufliche und unbefristete Angebot auf Abtretung der dem AN nach Ablauf der Verjährungsfristen nach diesem Vertrag zustehenden weitergehenden Ansprüche gegen Nachunternehmer ohne zusätzliche Kosten.
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch 12.3. Eine Fristsetzung für die Beseitigung des Mangels ist nicht erforderlich, wenn der AN die Beseitigung ernsthaft und endgültig verweigert, eine Fristsetzung für den Auftraggeber unzumutbar oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Beseitigung des Mangels unmöglich oder für den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich Auftraggeber unzumutbar ist.
3.2.3 Ein Mangel 12.4. Die weiteren gesetzlichen Mängelrechte des Liefergegenstandes liegt Auftraggebers bleiben unberührt.
12.5. Der AN, kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht vor: Bei Fehlernoder nicht ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen oder beschränkt, dass die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung von ihm vorgelegten Unterlagen zur Durchführung von Leistungen durch den Kunden verursacht werdenAG oder die von AG beauftragten Planer, bei Schäden durch höhere Gewaltder Bauleitung, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge Projektsteuerung oder sonst von Überbeanspruchung mechanischer dritter Seite geprüft oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssegenehmigt worden sind.
12.6. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Samples: Bauvertrag
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 9.1. Die Parteien kennen die mit einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt verbundenen Erfolgsrisiken. Das Risiko des Forschungsvertrages liegt in der Ungewissheit der Erreichung des angestrebten Ergebnisses und der damit verbundenen Ungewissheit der damit verbundenen Kosten und der damit verbundenen Dauer der Forschung. Aus diesem Grund werden die Vorschriften über den Werkvertrag (§ 1165 ABGB ff) grundsätzlich nicht anwendbar sein. Das Wesen des Werkvertrages besteht darin, dass der Werkunternehmer einen Erfolg – die Aufführung des Werkes – schuldet (§ 1168 ABGB) und grundsätzlich nach Ablieferung der Sachevollendetem Werk das Entgelt erhält (§ 1170 ABGB). Dies gilt nichtDieses werkvertragliche Schulden des Erfolges ist im Wesentlichen verschuldensunabhängig, soweit nicht die Vereitelung der Ausführung in der Sphäre des Auftraggebers liegt (§§ 1168, 1168a, 2. Satz ABGB). Bei Erbringung eines mangelhaften „Werkes“ kommen die für entgeltliche Verträge geltenden Bestimmungen zur Anwendung (§ 1167 iVm §§ 922 bis 933b ABGB). Da der Forschungsvertrag kein Vertrag mit gesetzlich geregeltem Inhalt ist, empfiehlt es sich, im Vertrag die Haftung bzw. Haftungsausschlüsse genau zu regeln und insbesondere nicht werkvertragliche Bestimmungen zur Anwendung kommen zu lassen. Die hier gewählten Formulierungen („Bemühen um die Erreichung des angestrebten Ergebnisses“, etc.) machen fest, dass es sich um keinen Werkvertrag handelt, geschuldet wird vielmehr nur ein Bemühen, das Gesetz gemäß § 438 Absangestrebte Ergebnis zu erreichen. 1 NrDas Bemühen beinhaltet allerdings den Einsatz eines qualifizierten Fachpersonals, die Verwendung entsprechender dem Stand der Technik entsprechender Gerätschaften bzw. 2 Hilfsmittel und die Durchführung der vereinbarten Arbeitsprogrammschritte und die Erstellung einer entsprechenden Dokumentation. Die Verletzung dieser Pflichten kann unter anderem Ansprüche auf positive Vertragsverletzung auslösen.
9.2. Das Forschungsinstitut wird den Auftrag auf Grundlage der anerkannten Regeln mit jener Sorgfalt durchführen, die nach dem ihr bei Ausführung bekannten Stand der Wissenschaft und Technik sinnvoll erscheint, und sich um das Erreichen des Projektzieles und der angestrebten Ergebnisse bemühen, ohne dabei eine weitergehende Garantie, Haftung oder Gewähr für das Erreichen des Projektzieles und der angestrebten Ergebnisse oder deren industrieller und wirtschaftlicher Verwertbarkeit zu übernehmen. Das Forschungsinstitut wird den Auftrag auf Grundlage der anerkannten Regeln nach dem anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik durchführe, und sich um das Erreichen des Projektzieles und der angestrebten Ergebnisse bemühen. Ergänzungsklausel der Industriepartner / öffentlichen Forschungseinrichtungen
9.3. Das Forschungsinstitut übernimmt keine Haftung oder Gewähr dafür, dass das erarbeitete Foreground im Rahmen dieses Projekts frei von Rechten Dritter ist. Das Forschungsinstitut verpflichtet sich, den Auftraggeber gegebenenfalls über die dem Forschungsinstitut bereits bekannte oder während des Projektes bekannt werdende bestehende Schutzrechte Dritter, die für das Projektes relevant sind, unverzüglich zu informieren. Der Forschungsinstitut erklärt, dass nach seinem [besten] Wissen – im Rahmen der Durchführung üblicher Stand der Technik Recherchen [im Rahmen der Durchführung von Recherchen in ______(Bauwerke und Sachen für BauwerkeBeschreibung der Datenbanken) Datenbanken und] über relevante Dokumente, veröffentlicht bis zum ______(Datum), § 479 Absdargelegt in Anlage 9./2. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) – zum Zeitpunkt des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie Inkrafttretens dieser Vereinbarung keine entgegenstehenden Schutzrechte bestehen. Das Forschungsinstitut verpflichtet sich, den Auftraggeber gegebenenfalls über die dem Forschungsinstitut bereits bekannte oder während des Projektes bekannt werdende bestehende Schutzrechte Dritter, die für das Projektes relevant sind, unverzüglich zu informieren. Alternativklausel der Industriepartner / öffentlichen Forschungseinrichtungen Die Verpflichtung des Forschungsinstituts zur umfassenden Schutzrechtsrecherche ist in Fällen Relation zur Höhe des Auftragsentgelts zu sehen. Bei sehr kleinen Auftragssummen ist eine derartige Recherchepflicht oft nicht gerechtfertigt. Viele Industriepartner bevorzugen auch, jedenfalls eigene Recherchen durchzuführen.
9.4. Das Forschungsinstitut haftet nicht bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit, mit Ausnahme für Personenschäden. Die Haftung des Forschungsinstituts ist mit der Verletzung Höhe der Auftragssumme beschränkt. Jegliche Haftung des LebensForschungsinstituts für indirekte Schäden und Gewinnentgang ist ausgeschlossen.
9.5. Die Parteien übernehmen keine Haftung für Schäden, des Körpers die im Zusammenhang mit der Verwendung der Foreground oder der Gesundheit, Background Technology bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines MangelsPartei entstehen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung Parteien schließen jede Haftung und Neubeginn Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit oder Eignung der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitihnen einem anderen Partner im Rahmen des Projektes übergebenen Informationen und Unterlagen aus.
3.2 Ist 9.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 (sechs) Monate ab der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung Beendigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenProjektes. Schadenersatzansprüche verjähren 6 (sechs) Monate ab Beendigung des Projektes.
3.2.2 Schlägt 9.7. Das Forschungsinstitut leistet keine Gewähr für die Nachbesserung fehlwirtschaftliche und kaufmännische Verwertbarkeit, so ist für die Herstellbarkeit oder Fabrikationsreife oder Anwendbarkeit des Foreground, das Forschungsinstitut leistet jedoch Gewähr für die Ausführbarkeit und Nacharbeitbarkeit der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindernErfindung. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.Ergänzungsklausel der Industriepartner / öffentlichen Forschungseinrichtungen
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Samples: Forschungs Und Entwicklungsauftrag
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche 8.1 Im Sinne der 377 UGB muss der Käufer die Ware nach Erhalt unverzüglich prüfen und etwaige Rügen erheben.
8.2 Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Ein Sachmangel liegt bei Material- und Verarbeitungsfehlern vor, die den Gebrauch beeinträchtigen und welche die vereinbarte Spezifikationen nicht einhalten. Sachmängel sind nach Xxxx des Verkäufers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
8.3 Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Vertragsaufhebung oder sonstige Ansprüche aufgrund eines Sach- oder Rechtsmangels verjähren 1 Jahr innerhalb von 24 Monaten ab gesetzlichem Beginn der Verjährungsfrist. Diese Frist gilt nicht soweit das Gesetz bei Bauwerken/Baumängeln eine längere Frist vorschreibt, bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie.
8.4 Schlägt die Nacherfüllung nach Ablieferung zweimaliger angemessener Fristsetzung fehl, kann der SacheKäufer unbeschadet von etwaigen Schadensersatzansprüchen gem. Ziffer 9 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
8.5 Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Verkäufer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Käufer erstattet zu bekommen.
8.6 Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn er hat diesem Verwendungszweck ausdrücklich zugestimmt.
8.7 Die Verantwortung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt gegenüber dem Verkäufer die Verantwortung.
8.8 Handelt es sich bei dem vom Kunden bestellten Produkt um einen Prototypen/Entwicklungsmuster oder um ein Vorserienprodukt (nachfolgend zusammen: Nichtserienprodukt), so ist dieses weder im Wege der Serienfertigung hergestellt noch im Sinne eines Serienproduktes geprüft und getestet worden. Der Einsatz von Nichtserienprodukten erfolgt auf Gefahr und Risiko des Kunden, auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin das Produkt in Form eines Nichtserienprodukts geliefert wird. Der Kunde hat daher alle nötigen und ihm zumutbaren Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, um sicher zu stellen, dass das Nichtserienprodukt nicht zur laufenden Produktion, sondern nur in ausreichend abgeschirmten Testumgebungen Einsatz findet.
8.9 Die Gewährleistung erfasst keine Mängel, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung durch den Käufer oder Dritte, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit, mangelhafte oder fehlende Wartung, unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder anderer Anweisungen des Verkäufers, oder im Rahmen der normalen Abnutzung bzw. Verschleiß entstehen. Ebenso werden keine unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit davon erfasst.
8.10 Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Sach- oder Rechtsmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nichtnicht bei arglistigem Verschweigen, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der bei schuldhafter Verletzung des Lebensvon Xxxx, des Körpers Leben, oder der Gesundheit, Gesundheit oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines MangelsVerkäufers. Die gesetzlichen Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührtnicht verbunden. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet haftet nicht für Leistungen und wird diese durch Beseitigung Waren seiner Lieferanten. Weitergehende Ansprüche oder andere als in 8 und 9 geregelte Ansprüche des Mangels Käufers wegen Sach- oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenRechtsmängel sind ausgeschlossen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung 8.1 Die SUN haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der Sache. Dies gilt nichtnachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke Körper und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter der SUN oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Vertragsverletzungen sowie Arglist, der gesetzlichen Vertreter der SUN oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Die SUN haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines MangelsVertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die SUN haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die SUN im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungVertreter, Hemmung leitenden Angestellten und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
3.2.3 Ein Mangel 8.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlerngeltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der SUN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.4 Die SUN übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht unsachgemäße Benutzung herbeigeführt werden, bei .
8.5 Ansprüche wegen Schäden durch höhere GewaltUnterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung sind, z. B. Blitzschlagsoweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssegegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Von Ladesäulen Und Ladekarten
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel zu rügen. Kommt der Kunde der Untersuchungs- und Rügepflicht nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nichtLieferung nach, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen betreffend Mängel, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebensdie bei Untersu- chung erkennbar gewesen wären, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitausgeschlossen.
3.2 5.2. Ist die Untersuchung der Liefergegenstand mangelhaft, so hat Ware selbst aufgrund der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehlVerpackung nicht möglich, so ist die Verpa- ckung zu untersuchen. Ist die Verpackung derart beschädigt, dass auch eine Beschädigung der Käufer berechtigtverpackten Ware nahe liegt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossenRETROTIMBER dies längstens innerhalb von 5 Werktagen nach Lie- ferung anzuzeigen, wenn widrigenfalls die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausge- schlossen ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern5.3. Mängel, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht trotz Erfüllung der Untersuchungspflicht erst später erkennbar werden, sind spätes- tens innerhalb 5 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen, widrigenfalls die Geltendmachung von Gewähr- leistungsansprüchen ausgeschlossen ist.
5.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware. Gewährleistungsansprüche erlöschen jedenfalls mit Bearbeitung oder Verarbeitung der Ware.
5.5. RETROTOMBER haftet dem Kunden für Sachschäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Das betrifft auch Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, infolge Verzugs bei Fehlem infolge Lieferungen von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüsseRETROTIMBER.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine abgemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Unter- suchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfü- gung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurück- zutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunterneh- mers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leich- ter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sons- tige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunternehmer einen Mangel arg- listig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. An- sprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leis- tung bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 10.1 Die Gewährleistung durch den Auftragnehmer erfolgt nach Ablieferung Xxxx des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder durch Nachholung der Sachefehlerhaften oder unter- bliebenen Leistung. Dies Bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Auftragge- ber ein Minderungsrecht zu.
10.2 Garantien im Sinne der §§ 443, 444, 649 BGB werden – unbeschadet sonstiger Ansprüche des Auftraggebers – nur dann abgegeben, soweit diese vertraglich ausdrücklich als Garan- tien oder Garantieerklärungen bezeichnet wurden.
10.3 Auftretende Mängel an den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind vom Auftrag- geber unverzüglich nach deren Auftreten in Textform zu rügen. § 377 HGB gilt entspre- chend.
10.4 Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Leistung von Schadenersatz ist beschränkt auf Fälle, in denen der Auftragsnehmer oder die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung einen Schaden herbeigeführt haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abseine vorsätz- liche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer oder dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt. Des Weiteren gilt die Haftungseinschränkung nicht für die Verletzung von Kardinal- pflichten die wie folgt definiert sind: Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags- partner regelmäßig vertrauen darf.
10.5 Der Auftragnehmer haftet insgesamt während der gesamten Vertragslaufzeit für alle direk- ten und indirekten Schäden des Auftraggebers, sofern nicht ein Haftungsausschluss nach 10.4 gegeben ist, bis zu einem Maximalbetrag von 2 Mio. Euro, es sei denn, im Einzelver- trag ist eine ausdrückliche schriftliche, anderweitige Regelung enthalten. Bei Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Auftragnehmer in Abweichung zu Satz 1 Nrdieser Ziffer nur bis zur Höhe des typischerweise zu erwartenden Schadens.
10.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf einer Betriebsunterbrechung oder ei- nem entgangenen Gewinn oder mittelbaren Schaden beruhen.
10.7 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber haften nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmi- gungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Lieferanten) verursacht sind, die der Auftragnehmer nicht zu ver- treten haben. 2 (Bauwerke Sofern solche Ereignisse einer der beiden Vertragsparteien die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und Sachen für Bauwerke)die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitist die Partei, bei der das Hindernis gemäß Ziff. 10.7 Satz 1 eingetreten ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer vorsätzlichen angemessenen Anlauf- frist.
10.8 Ist der Auftragnehmer nicht für die Datensicherung verantwortlich, haftet er nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass er deren Vernichtung grob fahrlässig oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers vorsätzlich verursacht hat und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Auf- wand rekonstruiert werden kann. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungErsatzpflicht des Auftragnehmers bezieht sich, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen sofern er überhaupt haftet, lediglich auf die Absendung Wiedereinspielung des letzten Standes der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitDatensi- cherung.
3.2 Ist 10.9 Die in Ziffer 10 genannten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten auch zugunsten der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet Mitarbeiter und wird diese durch Beseitigung Beauftragten des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenAuftragnehmers.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern10.10 Die Mängelansprüche und Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjäh- ren ein Jahr nach Abnahme bzw. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istAblieferung.
3.2.3 Ein Mangel 10.11 Eine Haftung des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei FehlernAuftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorangegangenen Regelungen unberührt.
10.12 Der Auftragnehmer versichert, dass die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch beim Auftragnehmer angestellten Arbeit- nehmer den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüsseMindestlohn unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des Min- destlohngesetzes erhalten.
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Samples: Allgemeine Lieferungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine abgemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Unter- suchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfü- gung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurück- zutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunterneh- mers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leich- ter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sons- tige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rech- te des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haf- tungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprü- che des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Werkvertrag
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 6.1. Der Lieferant hat für die vollständige Mangelfreiheit und Funktionstüchtigkeit der gelieferten Waren und Anlagen, sohin für die vollständige Vertragskonformität der erbrachten Leistung einzustehen. Er haftet aus dem Titel des Schadenersatzes und der Gewährleistung nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nichtden gesetzlichen Vorschriften des ABGB, soweit das Gesetz gemäß diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hievon keine Abänderungen vorsehen.
6.2. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 438 Abs924 ABGB wird auf die gesamte Gewährleistungsfrist erstreckt.
6.3. 1 NrDer Lieferant hält Handl Tyrol von allen Schäden schad- und klaglos, die dritte Personen auf Grund eines im Haftungsbereich des Lieferanten liegenden Umstands gegen Handl Tyrol geltend machen.
6.4. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 AbsDie Gewährleistungsfrist wird – sofern keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde - mit 3 Jahren bestimmt. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitDer Fristenlauf beginnt mit Gefahrenübergang, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung verdeckten Sachmängeln und Rechtsmängeln ab deren Kenntnis. Eine Untersuchungs- und Rügepflicht von Handl Tyrol im Sinne der §§ 377, 378 UGB besteht nicht.
6.5. Durch außergerichtliche Rüge eines Mangels seitens von Handl Tyrol verlängert sich die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung aller mit dem gerügten Mangel zusammenhängender Ansprüche um jeweils ein Jahr.
6.6. Über das Vorgenannte hinausgehende, auf Grund des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen Gesetzes bestehende Ansprüche von Handl Tyrol bleiben jedenfalls unberührt. Offensichtliche Mängel müssen Hinsichtlich der Lagerung beanstandeter Waren haftet Handl Tyrol nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Falls innerhalb zwei Wochen von 14 Tagen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werdenMängelrüge seitens des Auftragnehmers keine Versandverfügung für die bemängelte Leistung eintrifft, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer Handl Tyrol berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung beanstandete Ware an die Anschrift des Verkäufers nur unerheblich istAuftragnehmers auf dessen Kosten und Gefahr zurückzusenden.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung 1. Die zur Verfügung gestellten bzw. vermittelten Arbeitnehmer wurden von der SacheFirma JIT auf ihre berufliche Eignung geprüft und dem Auftraggeber nur für die Ausführung der vertraglichen, d.h. im AÜV, festgelegten Tätigkeit überlassen bzw. die angeforderten Arbeiten vermittelt. Eine Um- setzung oder Aufnahme einer nicht vertraglich geregelten Tätigkeit des Arbeitnehmers durch den Auftraggeber ist eine Vertragsänderung und daher umgehend der Firma JIT zu melden. Ei- ne generelle Haftung der Firma JIT besteht nicht. Die Firma JIT haftet ausschließlich bei der Überlassung eines Arbeitnehmers für ein Auswahlverschulden hinsichtlich der vereinbarten Tä- tigkeit.
2. Da der Arbeitnehmer unter der Aufsicht und Leitung des Auftraggebers arbeitet, haftet die Firma JIT nicht für eventuelle Schäden. Dies gilt nichtauch für eine vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Hand- lungsweise, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abssofern gesetzlich zulässig. 1 NrDer Auftraggeber stellt die Firma JIT von etwaigen An- sprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem überlassenen Arbeitnehmer übertragenen Tätigkeiten geltend machen.
3. 2 (Bauwerke Die Firma JIT, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Arbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn die Firma JIT, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Firma JIT sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Sachen Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit be- schränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Bauwerke)Schäden, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der die auf einer Verletzung des LebensLe- bens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit beruhen. Sie gilt sowohl für gesetzliche als auch für ver- tragliche Haftungstatbestände, bei insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung.
4. Der Auftraggeber stellt die Firma JIT von allen Forderungen frei, die der Firma JIT aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Auftraggebers der sich aus dem AÜV ergebenden Zusicherungen und Verpflich- tungen (z.B. Prüf-. und Mitteilungspflichten) erwachsen. Sollte der Auftraggeber seiner Prüf- und Mitteilungspflicht nach Ziffer II Nummer 11. und 12. nicht nachkommen, so stellt er die Firma JIT von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüche des Arbeitnehmers auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsergebenden Schäden frei. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungFirma JIT verpflichtet sich, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreiteinschlägige Aus- schlussfristen zu berufen.
3.2 Ist 5. Die Firma JIT haftet nicht, soweit der Liefergegenstand mangelhaftArbeitnehmer mit Geldangelegenheiten, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet wie Kassenfüh- rung, Verwahrung, und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenVerwaltung von Geld, Wertpapieren und etwaig anderen Wertsachen be- traut werden.
3.2.2 Schlägt 6. Für die Nachbesserung fehlArbeitsleistung eines vermittelten Arbeitnehmers / Bewerbers / Freiberufler steht die Firma JIT nicht ein. Die Firma JIT wird im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu minderneine Ersatz- kraft zur Verfügung stellen bzw. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istvermitteln.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Unter- suchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfü- gung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzu- treten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der GesundheitGesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen beruht, bei haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum dop- pelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz 8.1 Bei Verkaufsgeschäften mit gewerblichen Kunden (Unternehmern gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (14 BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben § 444 BGB bleibt unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen Bei Verkaufsgeschäften mit Privatkunden (Verbraucher gemäß § 13 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
8.2 Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass der Verkäufer die Ware beim Käufer besichtigen und überprüfen kann. Sofern sich herausstellt, dass kein Mangel vorliegt, kann der Verkäufer hierfür entstehende Aufwendungen in angemessener Höhe an den Käufer berechnen. Alternativ wird der Käufer auf Wunsch des Verkäufers die Absendung betroffene Ware auf eigene Kosten zur Überprüfung an den Verkäufer zurückschicken. Sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt, werden die Transportkosten erstattet.
8.3 Durch seitens des Käufers oder eines Dritten vorgenommene Änderungen und Instand- setzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Gleichzeitig erlischt damit jeglicher Gewährleistungsanspruch
8.4 Ist die gelieferte Xxxx mangelhaft, hat der Anzeige - gegenüber dem Käufer zunächst die Xxxx, ob die Nacherfül- lung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung erfolgen soll. Der Verkäufer gerügt werdenist jedoch berechtigt, ansonsten die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebli- che Nachteile für den Käufer bleibt. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen ist der Verkäufer von berechtigt, die Nacherfüllung insgesamt zu verweigern. Nachbesserungen, die während der Mängelhaftung befreitGewährleistungsfrist ausgeführt werden, führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft8.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie vom Verkäufer verweigert, so hat kann der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgän- gigmachung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindernVertrages (Rücktritt) verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich geringfügig ist. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nacherfüllung dem Käufer nicht zuzu- muten ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern8.6 Für Auskünfte und Beratungsleistungen übernimmt der Verkäufer nur dann Gewähr, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssewenn ein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen ist. Ansonsten sind sie unverbindlich.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 7.1. Soweit in Punkt 7.2. nicht anders bestimmt, leistet Seenberg drei Monate ab Lieferdatum Gewähr auf Mängel am Material und an der Verarbeitung.
7.2. Geringfügige Abweichungen von den Produktspezifikationen werden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für Produkte, die nach Ablieferung Meinung von Seenberg Gegenstand normaler Abnutzung, bestimmungsfremder Verwendung, vorgenommener Veränderungen, versuchter Reparatur, Fahrlässigkeit, unsachgemäßem Gebrauchs oder Unfalls sind, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Verschleißteile wie Karabiner sind ebenso ausgenommen. Unerlaubte Veränderungen oder Missbrauch, Nichteinhalten von Gebrauchsanweisungen, Nichtbeachten der SacheProduktinformation oder jeglicher anderweitiger über den Verwendungszweck hinausgehender Gebrauch führen zum Ausschluss der Gewährleistung durch Seenberg. Dies Für diejenigen Teile der Ware, die Seenberg von Zulieferanten bezogen hat, leistet Seenberg nur im Rahmen der ihr selbst gegen den Zulieferanten zustehenden Gewährleistung. Diese Gewährleistung kommt nur dem Käufer zugute. Gewährleistungsansprüche können nicht übertragen oder im Namen von Seenberg nachfolgenden Erwerbern erteilt werden.
7.3. Alle Warenlieferungen müssen vom Kunden ordnungsgemäß und unverzüglich auf Mängel überprüft werden.
7.4. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der fehlerhaften Ware am Bestimmungsort per Einschreiben und unter detaillierter Angabe des Mangels geltend gemacht werden, andernfalls gilt nichtdie Ware als genehmigt.
7.5. Seenberg wird im Gewährleistungsfall nach eigenem Ermessen entweder die von Seenberg als mangelhaft bestätigte Xxxx nachbessern, mit mangelfreier Ware ersetzen, oder nach gesonderter Vereinbarung eine angemessene Preisminderung gewähren. Andere Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung werden hierdurch ausgeschlossen. Rücksendungen dürfen nur nach Zustimmung und laut Anweisungen von Seenberg erfolgen.
7.6. Die hier angeführten Ansprüche aus Gewährleistung sind ausschließlich. Weiter implizite oder ausdrückliche Zusicherungen können nicht geltend gemacht werden. Seenberg lehnt insbesondere eine implizite Zusicherung allgemeiner Gebrauchstauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten ab.
7.7. Die Haftung von Seenberg bleibt auf Schäden beschränkt, die an der Ware selbst entstehen; die Haftungssumme ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrags beschränkt, den Seenberg für die betroffenen Ware erhalten hat. Jegliche Ansprüche auf indirekte und Folgeschäden einschließlich des entgangenen Gewinns sowie sonstige wie auch immer begründete Schäden sind ausgeschlossen; davon ausgenommen sind Fälle des Vorsatzes sowie grober Fahrlässigkeit. Seenberg haftet nicht für Fahrlässigkeit, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsgesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitBeweislast liegt beim Kunden.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer 7.8. Die Haftung von Seenberg aus Produkthaftung ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels auf Ansprüche wegen Verletzung von Personen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringensolcher von Konsumenten beschränkt.
3.2.2 Schlägt 7.9. Die anwendungstechnische Beratung von Seenberg in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und den Angaben unserer Vorlieferanten. Sie befreit den Kunden jedoch nicht von einer eigenen Überprüfung der von uns vorgeschlagenen Verfahren auf der Eignung für die Nachbesserung fehlbeabsichtigte Anwendung. Anwendung, so ist Verwendung und Verarbeitung der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindernVerfahren und Produkte erfolgen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
7.10. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei FehlernKunde verpflichtet sich, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch in den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüssePunkten 7.7. bis 7.10. enthaltene Haftungsbeschränkung auf spätere Erwerber zu übertragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr Für alle Mängel des Vertragsgegenstandes, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche wie folgt:
7.1. Kaufleute haben erkennbare und Nichtkaufleute alle offensichtlichen Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller ist verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir uns vom Vorhandensein des Mangels überzeugen können.
7.2. Verhindert der Besteller, dass wir uns vom Vorhandensein des Mangels überzeugen können, entfallen sämtliche Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt bzw. Minderung sowie das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung.
7.3. Bei begründeter Mängelrüge beseitigen wir den Mangel oder liefern je nach Ablieferung Xxxx des Bestellers mangelfreie Ware nach. Abweichend vom Verlangen des Bestellers sind wir berechtigt, eine andere Art der Sache. Dies gilt nichtNacherfüllung zu wählen, als die vom Besteller verlangte, soweit dies nicht mit erheblichen Nachteilen für den Besteller verbunden ist.
7.4. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nach- besserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Abnehmer nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur nach Rücksprache mit unserem Hause, hat der Kunde das Gesetz gemäß § 438 AbsRecht, den Mangel selbst oder auch durch Dritte beseitigen zu lassen. 1 NrBessert der Abnehmer oder ein Dritter unsachgemäß nach, übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. 2 (Bauwerke Gleiches gilt für ohne Zustimmung vorgenommene Änderungen des Vertragsgegenstandes.
7.5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Keine Haftung übernehmen wir ausdrücklich für fehlerhafte Beistellungen. Für den Fall, dass es infolge von fehlerhaften Beistellungen des Kunden zu Schäden oder einer Verletzung der Verpflichtungen unsererseits kommt, stellt der Kunde die Eirenschmalz Maschinenbaumechanik und Sachen Metallbau GmbH von etwaigen Ansprüchen frei. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Wareneingangskontrolle von Beistellteilen im Hinblick auf deren Beschaffenheiten, Maße, Toleranzen und sonstigen Eigenschaften nicht durchgeführt wird. Für beigestellte Waren zur Be- und Ver- arbeitung haften wir nur für Bauwerke)die von uns erbrachte Leistung. Für beigestellte Waren zur Pulverbeschichtung gelten folgende Voraussetzungen: Hitzebeständigkeit bis 240°C, § 479 AbsSilikonfreiheit, Rost- und Zunderfreiheit, frei von Stempelungen und Beschrif- tungen, frei von Etiketten und Signierzeichen, frei von angetrock- neten Ölen oder Fetten, frei von sonstigen Verschmutzungen, Laserkanten oxidfrei oder überschliffen, Aufhängemöglichkeiten an Löchern, Bohrungen oder Gewinden, Wasserablaufmöglichkeiten im aufgehängten Zustand. 1 (Rückgriffsanspruch) Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, übernehmen wir generell keine Gewährleistung, weder für Optik, für Haftung noch für Austreten von Rost. Ferner über- nehmen wir keine Gewährleistung für die Farbdeckung und für das Austreten von Rost bei tiefen Bohrungen, spitzen Ecken oder sonstigen unzugänglichen Stellen sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der für Blasenbildung durch Ausgasungen bei Gussteilen und bei feuerverzinkten Teilen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung unsererseits für Folgeschäden, für entgangenen Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7.6. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebensvon Leben, des Körpers oder der Körper, Gesundheit, bei einer vorsätzlichen Mängeln, die arglistig verschwiegen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung deren Abwesenheit garantiert worden sind, oder bei Mängeln des Lieferers Vertragsgegenstandes soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsleichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertrags- typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitWeitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr Die Haftung richtet sich bei der Lieferung mit Montageleistungen ausschließlich nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 13 VOB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (RückgriffsanspruchB) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsreinen Materiallieferungen (Kaufverträgen) nach § 459 ff, BGB. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf Hat die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaftgelieferteWare mangelhafte oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet Auftragnehmer nach seinerWahl unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Bei erkennbaren Mängeln kann der Auftraggeber Gewährleistungsansprüche nur dann geltend machen, wenn diese spätestens 14 Tage nach ihrer Feststellung vomAuftraggeber schriftlich gerügt werden. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert oder erneut zum Laufen gebracht. Ansprüche des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung sind auf Vorsatz und wird diese durch Beseitigung grobe Fahrlässigkeit des Mangels Auftragnehmers oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehlseiner Erfüllungsgehilfen beschränkt. Werden für den Betrieb oder der erstellten Anlage aggressive Medien verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet der Auftragnehmer nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, bei Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen. Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Auftraggeber haben, haftet der Auftragnehmer nicht. Darüber hinaus ist der Käufer berechtigtxxxxxxx Xxxxxxx des Auftragnehmers für Schäden jeder Art, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istes sei denn, der Auftragnehmer, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen, handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als ertragsgemäß. Das Gleiche gilt bei geringfügigen Abweichungen von zusammengehörenden egenständen. Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keineWertverschlechterung darstellen.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Montagebedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 8.1. Der Kunde hat FAVORIT Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Ablieferung Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
8.2. FAVORIT weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der SacheTechnik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Dies gilt FAVORIT garantiert nicht, soweit das Gesetz dass von FAVORIT eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. FAVORIT gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von FAVORIT eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
8.3. FAVORIT haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
8.4. FAVORIT haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.5. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FAVORIT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet FAVORIT lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
8.6. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
8.7. Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.8. Soweit die Haftung von FAVORIT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FAVORIT.
8.9. Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 438 Abs44a TKG in jedem Fall unberührt.
8.10. 1 NrEine Haftung von FAVORIT bei Nichteinhaltung der Service Level ist nur dann gegeben, wenn FAVORIT die Nichteinhaltung zu vertreten hat. 2 FAVORIT haftet insbesondere nicht für: • Ausfälle, die von FAVORIT nicht direkt zu vertreten sind, insbesondere externe DNS- und Routingprobleme, Angriffe auf die Netz- bzw. Mailinfrastruktur von FAVORIT (Bauwerke DDoS/Viren) und Sachen für Bauwerke)Ausfälle von Teilen des Internets außerhalb der Kontrolle von FAVORIT, § 479 Absdie zu Fehlmessungen des Kunden führen können. 1 • Ausfälle, die vom Kunden verschuldet wurden, insbesondere Ausfälle, verursacht durch ein-/ausgehende Hackerangriffe (RückgriffsanspruchDDoS) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) wegen fehlerhafter oder unzureichender Wartung der kundeneigenen Hard- und Software. • Ausfälle, die darauf beruhen, kundeneigene Hard- und Software unsachgemäß benutzt oder repariert wurde, oder Systeme nicht den Richtlinien des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers Herstellers oder der GesundheitFAVORIT gemäß installiert, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers betrieben und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsgepflegt wurden. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern• Ausfälle, die durch BeschädigungXxxxxx bei internen oder externen Überwachungs/Monitoringdiensten dem Kunden fälschlicherweise gemeldet werden. • Ausfälle, falschen Anschluss die durch Wartungsfenster der FAVORIT oder falsche Bedienung durch den Kunden dessen Zulieferer verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch .
8.11. FAVORIT haftet nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssefür Vermögensschäden und begrenzt die Haftung mit dem Monatsbeitrag des gebuchten Services.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 8.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung derart, dass sie zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln ist. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat oder den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie sich
a) für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung
b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann (§ 13 Nr. 1 Jahr nach Ablieferung VOB/B). Eine vereinbarte Beschaffenheit gilt nur dann im Rechtssinne als "garantiert", wenn dies ausdrücklich unter Verwendung des Begriffs "garantiert/Garantie" in schriftlicher Form zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart worden ist.
8.2 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgerecht, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
8.3 Der Auftragnehmer haftet nur für die von ihm gelieferten Stoffe und Bauteile sowie für die von ihm ausgeführten Leistungen. § 13 Nr. 3 VOB/B bleibt ansonsten unberührt.
8.4 Der Auftragnehmer ist zum Schadensersatz gemäß § 13 Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 VOB/B nur im Rahmen der Sachevon ihm erbrachten Bauleistung verpflichtet.
8.5 Einen, darüberhinausgehenden Schaden gemäß §13 Nr. 7 Abs. 3 Satz 2 VOB/B hat er nur dann zu ersetzen, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke sofern der Mangel zu einer Verletzung von Leben, Körper und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitGesundheit führt.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet 8.6 Normaler Verschleiß und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlernsolche äußeren Veränderungen, die durch Beschädigungfür den Betrieb einer Anlage unerheblich sind, falschen Anschluss sowie Schäden infolge nicht sachgemäßer Behandlung Dritter oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werdendes Auftraggebers bei der Inbetriebnahme, bei Schäden durch höhere GewaltAußerbetriebnahme oder während des Betriebes einer Anlage, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge sind nicht Gegenstand von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.Mängelansprüchen
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Contracts
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern1. Der Rücktritt ist ausgeschlossenKunde erkennt an, wenn dass Software naturgemäß komp lex und nicht vollkommen fehlerfrei ist. Deshalb übernimmt maxence keine Gewähr dafür, dass die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich Software fehlerfrei ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt 2. Da Software naturgemäß komplex und nicht vor: Bei Fehlernvollkommen fehlerfrei ist, wird dem Kunden geraten, seine Arbeit regelmäßig zu überprüfen un d Sicherungskopien zu fertigen. xxxxxxx übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die durch Beschädigungdem Kunden aus dem Verlust von Arbeitsergebnissen entstehen.
3. maxence übernimmt keine Gewähr dafür, falschen Anschluss dass die Software den Anforderungen und Zweck en des Kunden genügt und mit anderen vom Kunden ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Kunde ist für die Xxxx und Benutzung der Software sowie für die beabsichtigten oder falsche Bedienung durch den erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich.
4. maxence gewährleistet für 12 (zwö lf) Monate ab Lieferung, dass (I) die Software im wesentlichen der geltenden Benutzerdokumentation entspricht und (II) die Datenträger, auf denen die Software geliefert wird, sowie die Benutzer -Dokumentation (sofern vorhanden) frei von Material - und Fertigungsfehlern sind.
5. Bei wesentlichen Fehlern wird dem Kunden verursacht werdennach Xxxx von maxence der Betrag, bei Schäden durch höhere Gewaltder für die Software bezahlt worden ist, z. B. Blitzschlagganz oder teilweise erstattet oder der fehlerhafte Gegenstand kostenlos ersetzt, bei Fehlem infolge vorausgesetzt, dass der Kunde diesen inn erhalb von Überbeanspruchung mechanischer 12 (zwölf) Monaten nach der Lieferung an maxence zurückgibt.
6. Wird dem Kunden von maxence aufgrund der vorstehenden Regelung binnen angemessener Frist kein fehlerfreier Gegenstand zur Verfügung gestellt, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung d es Preises zu verlangen oder elektromechanischer Teile durch vom Vertrag zurückzutreten. Eine weitergehende Haftung übernimmt maxence nicht.
7. maxence übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder durch Verschmutzung oder außergewöhnlicheleicht fah rlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten zwingend gehaftet wird. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Mitarbeiter, mechanischeVertreter und Erfüllungsgehilfen von maxence.
8. Die Haftung wegen eventuell von maxence zugesicherten Eigenschaften bleibt u nberührt.
9. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, chemische oder atmosphärische Einflüssedie nicht von Zusicherungen umfasst sind, ist ausgeschlossen.
10. Die Haftung von maxence ist auf EUR 250.000 (zweihundertfünfzigtausend) beschränkt .
11. maxence haftet nicht für unvorhersehbare, untypische Schäden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 8.1. Die von der Agentur übermittelten Arbeitsergebnisse und Leistungen sind vom Kunden unverzüglich vor jeder Verwendung und Weitergabe zu prüfen und vorhandene Mängel zu rügen. Erfolgen keine unverzüglichen Mängelanzeigen, verliert der Kunde seine möglichen Ansprüche. Werden nach Ablieferung Übergabe von entsprechend dem Auftrag fertiggestellten Werken nicht innerhalb von einer Woche Mängel angezeigt, gilt das Werk als abgenommen.
8.2. Bei rechtzeitig erhobenen und gerechtfertigten Mängelanzeigen hat der SacheKunde Anspruch auf Nachbesserung in angemessener Frist.
8.3. Dies gilt Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutzfähigkeit der gelieferten Ergebnisse und Leistungen haftet die Agentur nicht. Der Kunde trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung von Arbeitsergebnissen und Durchführung von Maßnahmen. Erweist sich eine rechtliche Prüfung durch Experten als erforderlich, soweit das Gesetz gemäß § 438 Absträgt nach Absprache die Kosten dafür der Kunde.
8.4. 1 NrHat die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt, obwohl sie diesen auf Risiken hingewiesen hat, stellt der Kunde sie von Ansprüchen Dritter frei.
8.5. 2 (Bauwerke Mit der Genehmigung von Entwürfen und Sachen Zeichnungen übernimmt der Kunde die Verantwortung für Bauwerke)die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe und Zeichnungen besteht keine Haftung der Agentur.
8.6. Für vom Kunden gestellte Bilder, § 479 AbsDaten und Texte usw. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebensübernimmt die Agentur keine Haftung.
8.7. Die Agentur haftet nur für Schäden, des Körpers die sie oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsfahrlässig herbeigeführt haben. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn Haftung ist in der Fristen bleiben unberührtHöhe auf den einmaligen Ertrag der Agentur aus dem konkreten Auftrag beschränkt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung Die Haftung für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn sich die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istHaftung nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen ergibt.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt 8.8. Gibt die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag, sind die beauftragten Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Eine Haftung für deren Leistungen und Arbeitsergebnisse ist, soweit nicht vor: Bei Fehlerngesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsseausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache9.1. Die gesetzliche Haftpflicht des Verkäufers bzw Auftragnehmers für Gewährleistung und im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes besteht in vollem Ausmaß.
9.2. Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht, ebenso wie Haftungs- beschränkungen des Verkäufers bzw Auftragsnehmers, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Dies gilt nichtdaher auch zB für Änderungen der gesetzlichen Beweislast zu Lasten ÖGUSSAS, soweit das Gesetz Verkürzungen der Fristen, etc. Ein Ausschluss des Regressanspruches gemäß § 438 Abs933b ABGB ist unzulässig. 1 NrIm Falle des Auftretens von Mängeln steht es ÖGUSSA frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)Ein allfälliger Wandlungs- anspruch ÖGUSSAS bleibt davon unberührt. Soweit ÖGUSSA auf Reparatur oder Austausch besteht, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) ist ÖGUSSA bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsgesamten Entgelts berechtigt. Die Verpflichtung zur Untersuchung mangelhafter Warenlieferungen gemäß § 377 UGB (Mängelrüge) wird ausgeschlossen.
9.3. Für innerhalb der gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungVerjährungsfristen ab dem Zeitpunkt neu zu laufen, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber in dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitbzw Auftragnehmer die Ansprüche auf Austausch oder Verbesserung vollständig erfüllt hat.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 9.4. Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet bzw Auftragnehmer haftet ÖGUSSA und wird diese Dritten für jeden durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenmangelhafte bzw. nicht vollständige Lieferung- bzw Leistungs- erbringung entstandenen Schaden.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern9.5. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer bzw Auftragnehmer garantiert die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istFreiheit von Schutzrechten Dritter und hält ÖGUSSA im Fall einer Verletzung schad- und klaglos.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr.
4.2. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragtem zur Verfügung steht.
4.3. Für nicht vom Werkunternehmer hergestellte oder bearbeitete Teile, die zur Fertigung des Auftrages verwendet werden, gelten Ersatzansprüche nur dann und in dem Umfang, wie solche von den betreffenden Herstellerwerken auf Grund ihrer Gewährleistungsbestimmungen anerkannt werden. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
4.4. Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern, oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nichtDer Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit .der Pflichtverletzung des Unternehmens, soweit das Gesetz gemäß § 438 Absoder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.6. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers, oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle von leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessener Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und / oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen, oder eine selbständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruches statt der Leistung bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und 4.7. Die Preis verstehen sich ab Werk. Mit Übergabe an den Spediteur bzw. Abholer geht die Gefahr auf den Kunden über. Eine Transportversicherung wird diese durch Beseitigung nur auf ausdrücklichen Wunsch auf Kosten des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindernKunden abgeschlossen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei FehlernGegenstände, die durch Beschädigungnicht eingebaut werden können, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht können von uns auf Kosten des Bestellers eingelagert werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Im Unternehmerverkehr gilt bei der Ausführung von Bauleistungen die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 2 Jahre. Ausgenommen davon sind Betriebsstoffe, Batterien/Akkus und Leuchtmittel.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine abgemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung zweimailg fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug und bei arglistigem Verschweigen eines MangelsVermögensschäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen bleiben unberührtWerkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder hat.
4.6 Ein Mangel liegt nicht vor bei branchenüblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Offensichtliche Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seite 2 von 4
4.7 Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, ansonsten die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
4.8 Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer von verpflichtet, die zum Zwecke der Mängelhaftung befreitMängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen4.9 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich gelieferte Xxxx oder das Werk verändert und der Mangel eindeutig auf diese Veränderung zurückzuführen ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (RückgriffsanspruchReparaturen) sowie für eingebautes Material 6 Monate. Wird eine Bauleistung erbracht, gelten ausschließlich die Regelungen von § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen 13 VOB/B.
5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Verletzung des LebensKunde dem Werkunternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, des Körpers dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der GesundheitKunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer Werkunternehmer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor5.3 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Bei FehlernFehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung oder außergewöhnlicheVerschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
5.4 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des Werkunternehmers, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.
5.5 Offensichtliche Mängel der Leistungen des Werkunternehmers muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme dem Werkunternehmer anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.
5.6 Der Werkunternehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust; Ziffer I, 6.2 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Werkunternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss zugunsten des Werkunternehmers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.
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Samples: Verbrauchervertrag Für Bauleistungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr Der AN haftet für die sach- und fachgerechte Leistung. Gewährleistungsansprüche sind - bei sonstigem Verlust unverzüglich nach Ablieferung Beendigung der SacheArbeiten unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Dies gilt nichtBei behebbaren Mängeln beschränkt sich die Gewährleistung auf Verbesserung. Ein Anspruch auf Preisminderung steht dem AG nicht zu, soweit das Gesetz gemäß § 438 Absaußer es wurde gesondert anderes vereinbart. 1 NrEine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mangelbehebung nicht ein. 2 (Bauwerke Für Schäden durch Qualitätsmängel, ungenügende Festigung des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbungen und Sachen Druck, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel besteht keine Haftung. Soweit der AN haftbar wäre, haftet der AN nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter sowie Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen. Geldersatz kann nur bis zur Höhe des Zeitwertes verlangt werden. Eine weitergehende Haftung insbesondere für Bauwerke)Schäden wie Ertrags- und Verdienstausfall, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des LebensRegressansprüche Dritter oder Verlust von Goodwill, des Körpers irgendwelchen indirekten, besonderen, folgenden, zufälligen oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelssonstigen Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungHaftung des Auftragnehmers ist darüber hinaus mit dem Deckungsausmaß der Betriebshaftpflichtversicherung des AN (max. € 5 Mio. je Schadensfall) begrenzt. Das Vorliegen eines Schadens, Hemmung das Verschulden des AN und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so Zurechenbarkeit hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung AG zu beweisen. Die dem Personal des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder AN übergebenen Schlüssel können bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels (max. € 3.633,64) ersetzt werden. Jeglicher Schadenersatzanspruch gegen den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt AN ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung der AG den AN nicht auf eine besondere, nicht unmittelbar erkennbare Eigenheit oder Beschaffenheit des Verkäufers nur unerheblich Reinigungsobjektes (z.B. spezielle Beschichtung von Fenstergläsern) hinweist, welche zur Vermeidung von Schäden bei der Reinigung zu beachten ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 4.1. Die Gewährleitungsfrist beträgt 24 Monate. Beanstandungen der Lieferung wegen eines Sachmangels oder einer Falschlieferung sind uns innerhalb einer Woche nach Ablieferung Erhalt der SacheWare schriftlich mitzuteilen, falls der Kunde Kaufmann ist. Dies Bei einem verdeckten Mangel ist uns dieser innerhalb einer Woche nach seiner Ent- deckung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder weiterveräußert, gilt nichtdie Ware als mängelfrei genehmigt.
4.2. Die Verarbeitung unserer Erzeugnisse geschieht stets auf Gefahr des Käufers. Unsere anwendungstech- nische Beratung ist, auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter, unverbindlich und befreit den Käu- fer nicht von der Prüfung der Produkte auf ihre Eignungsfähigkeit für seine Zwecke. Erteilt der Kunde uns besondere Verarbeitungsanweisung, so haften wir nur für die Einhaltung dieser Anweisung, weitergehende Ansprüche werden hiermit ausgeschlossen.
4.3. Abweichungen innerhalb der branchenüblichen Toleranzen von den zum Vertragsinhalt gewordenen Maßen und Gewichten stellen keinen Mangel dar.
4.4. Werden wir von Dritten auf Schadensersatz wegen Schäden in Anspruch genommen, die ihre Ursache nicht in unserem Fertigungsbereich, sondern in einem dem Kunden zuzurechnenden Bereich finden, ist der Kunde verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen freizustellen.
4.5. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel, der durch eine Pflichtverletzung unsererseits und nachweislich nicht nach Versand entstanden ist, leisten wir zunächst Ersatz bzw. Nachbesserung. Sollte eine Ersatzleistung oder Nachbesserung nicht möglich sein, zweimal misslingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom zugrunde liegenden Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)gesetzlich zulässig, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsausge- schlossen.
4.6. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ohne Einfluss auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitZahlungsbedingungen.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft4.7. Soweit gesetzlich zulässig, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet werden Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Sorgfaltspflichtverletzungen aus Delikt und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenden nebenvertraglichen Pflichtverletzungen (z.B. Beratungs- pflichten) ausgeschlossen. Insbesondere für Beratungen haften wir nur, wenn dafür ein besonderes Entgelt schriftlich vereinbart wurde.
3.2.2 Schlägt 4.8. Eine Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, soweit Mängel an den gelieferten Erzeugnissen auf unsachgemäßer Behandlung, auf einem Verstoß gegen Anwendungshinweise, auf einem Verstoß gegen die Nachbesserung fehlanerkannten Regeln der Technik, so ist auf natürliche Abnutzung, auf unterlassene Wartung, ungünstige Be- triebsumstände oder auf Eingriffe oder Änderungen der Käufer berechtigtErzeugnisse beruhen, vom Vertrag zurückzutreten die der Kunde oder den Kaufpreis zu mindernDritte ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen haben. Der Rücktritt ist ausgeschlossenKunde hat den Nachweis dafür zu erbringen, dass ein Mangel hierauf nicht beruht.
4.9. Eine Haftung für Eigenschaftszusicherung wird nur dann übernommen, wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich erklären. Für die Pflichtverletzung Haftung wegen des Verkäufers nur unerheblich istFehlens der zugesicherten Eigenschaften gilt im kaufmänni- schen Verkehr der vorstehende Absatz entsprechend.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 1. Soweit nachstehend nicht abweichende Regelungen vorgesehen sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 922 (1) ABGB sind nur solche, die vom Verkäufer ausdrücklich gekennzeichnet und individuell zugesagt werden. Produktbeschreibungen, Prospekte und sonstige allgemeine Angaben des Verkäufers (oder eines dritten Herstellers) etc. gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Bei Reparaturarbeiten besteht eine Gewährleistung nur für ausgetauschte Teile und nur im Rahmen der Gewährleistung des Herstellers bzw. Zulieferers solcher Teile. Für Verschleiß(teile) und gebrauchte Fahrzeuge wird keine Gewähr geleistet. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe; mangels abweichender Vereinbarung gilt der auf die Erfüllung gemäß Punkt V.1 folgende Tag als Übergabestichtag, sofern nicht der Käufer gesetzlich oder vertraglich berechtigt war, die Übernahme zu verweigern. Für neue Kraftfahrzeuge besteht eine Gewährleistung nur nach Ablieferung Maßgabe nachstehender Bestimmungen und nur für eine dem jeweiligen Stand der SacheTechnik entsprechende Fehlerfreiheit bei:
a) einspurigen Neufahrzeugen höchstens bis zu einer Fahrleistung von 6.000 km;
b) zweispurigen Neufahrzeugen höchstens bis zu einer Fahrleistung von 10.000 km;
c) neuen Nutzfahrzeugen (Lkw, Omnibusse und Traktoren) höchstens bis zu einer Fahrleistung von 20.000 km.
2. Dies gilt Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Erfüllung. Die Gewährleistung erlischt: mit der Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes durch den Käufer; wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist; wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Fahrzeuges (Betriebsanleitung) nicht befolgt (insbesondere bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes, des Achsdruckes, der Nutzlasten oder Fahrgestelltragfähigkeit); sowie bei Unterlassung der vorgeschriebenen Überprüfungen.
3. Für die vom Verkäufer nicht selbst erzeugten Teile haftet dieser nicht, soweit das Gesetz gemäß ist jedoch bereit, die ihm gegen den Erzeuger wegen des Mangels zustehenden Ansprüche an den Käufer abzutreten. Die Anwendung des § 438 Abs933b ABGB wird ausgeschlossen.
4. 1 Nr. 2 Mängel am Kaufgegenstand, die der Käufer bei ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer schriftlich bekannt zu geben (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)Mängelrüge, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche 377 UGB); versteckte Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen derselben Frist ab erstmaligem Hervorkommen mittels schriftlicher Mängelrüge angezeigt werden. Die Anwendung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist vom Übernehmer (Käufer) zu beweisen.
5. Ein Anspruch des Käufers auf Wandlung oder Preisminderung besteht nicht (es sei denn, Verbesserung oder Ersatz/Austausch ist nicht möglich und/oder für den Verkäufer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden). Dem Verkäufer steht das Wahlrecht zu, einer Gewährleistungsverpflichtung durch Verbesserung oder durch Ersatz/Austausch nachzukommen. Für die Absendung Verbesserung bzw. den Austausch hat der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werdenKäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung Gewährleistung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft. In allen Fällen werden nur Teile ersetzt, so hat der die aufgewendeten Löhne und Kosten für einen Ein- und Ausbau sind vom Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehlzu tragen. Stellt sich heraus, so dass ein vom Käufer behaupteter Mangel nicht vorliegt, ist der Käufer Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten ein angemessenes Entgelt für die Mängelsuche und/oder den Kaufpreis Mängelbehebung in Rechnung zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich iststellen.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche 6.1. Mängelansprüche des Bestellers bestehen nur, wenn dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2. Soweit ein von PVP zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist PVP unter Ausschluss der Rechte des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass PVP aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Besteller hat PVP eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
6.3. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx von PVP durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Ersatzlieferung erfolgen. PVP hat alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese nicht dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
6.4. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder ist PVP zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus, aus Gründen, die PVP zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
6.5. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder PVP die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
6.6. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren 1 ein Jahr nach Ablieferung der SacheWare bei dem Besteller, es sei denn, PVP hat den Mangel arglistig verschwiegen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
6.7. PVP haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von PVP, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Xxxxxxx, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung sowie Arglist von PVP, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet PVP nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit PVP, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem PVP bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und / oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet PVP auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintretenden, haftet PVP allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und / oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz erstrecken sich nicht auf die gelieferte Xxxx selbst. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die nicht die gelieferte Xxxx selbst betreffen, sind nur begründet, wenn und soweit Schäden an einer solchen anderen Sache durch Fehlerhaftigkeit der Waren von PVP hervorgerufen werden, die ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden sind.
6.8. PVP haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten). PVP haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6.9. Eine weitergehende Haftung, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von PVP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6.10. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nichtnicht im Fall von von PVP, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder wenn PVP, deren gesetzliche Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungfahrlässig gehandelt haben, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitoder wenn deren einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 1. Durch unerhebliche Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit aus dem Vertragszweck, werden keine Mängelansprüche begründet.
2. Im Falle einer Nacherfüllungsforderung durch den Kunden, ist Tales berechtigt, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn nach dem ersten ergebnislosen Verstreichen einer angemessenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist ergebnislos verstrichen ist und eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- und Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg durchgeführt wurden, kann der Kunde den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz fordern.
3. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Darstellung schriftlich per E-Mail zu rügen.
4. Die Nacherfüllung kann von Tales so lange verweigert werden, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich des Wertverlusts durch den Mangel, an Tales geleistet hat.
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.
6. Tales haftet nach Ablieferung diesem Vertrag nur nach Maßgabe der Sachefolgenden Bestimmungen:
7. Dies gilt nichtTales haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Tales, soweit das Gesetz gemäß § 438 Absihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in X.11. 1 Nrdieser AGB aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
8. 2 (Bauwerke und Sachen Tales haftet unbeschränkt für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit durch Tales, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
9. Tales haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für Tales bei einer vorsätzlichen Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
10. Tales haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend den Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
11. Tales haftet für Xxxxxxx aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Tales, ihre gesetzlichen Vertreter oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Lieferers Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsauf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungWenn Tales diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, Hemmung ist ihre Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend "typischer Schaden") begrenzt.
12. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen sonst auf die Absendung der Anzeige - gegenüber Höhe des vertraglichen Entgelts des Kunden für den Zeitraum, in dem Verkäufer gerügt werdendie Pflichtverletzung stattgefunden hat, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindernbegrenzt. Der Rücktritt ist ausgeschlossenDies gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istBeschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche (1) LEMUNDO wird ihre Leistungen im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten betreiben und übernimmt weder Gewähr oder Garantie für eine ununterbrochene und/oder störungsfreie ständige Verfügbarkeit ihrer Leistungen noch insbesondere für Leitungs- und/oder Anbindungsausfälle, Hard- und/oder Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter (z.B. Viren oder „denial of services attacks“). Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Auftreten solcher Unterbrechungen und/oder Störungen keine Regress- oder Ersatzansprüche jeglicher Art begründet.
(2) Selbstverständlich haftet LEMUNDO dem KUNDEN für alle Schäden, die durch LEMUNDO, seine Mitarbeiter, sonstigen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretungsorgane verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt. Die Haftung setzt voraus, dass der KUNDE Tatsachen darlegt und beweist, die aus sich heraus den Verschuldensvorwurf belegen (z.B. den groben Verstoß gegen Regeln der Projektführung oder der Qualitätssicherung); sonst wird mittlere Fahrlässigkeit angenommen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit dies nicht an anderer Stelle im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist.
(3) Die Haftung von LEMUNDO oder seiner Erfüllungsgehilfen wird bei nicht grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf den einfachen Auftragswert je SoW (Vergütung für LEMUNDO), höchstens jedoch auf 25.000 EUR pro Fall bzw. 50.000 EUR pro Jahr, beschränkt.
(4) Die Haftung des KUNDEN, seiner Mitarbeiter, sonstigen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretungsorgane wird bei nicht grobfahrfahrlässiger Pflichtverletzung auf den einfachen Auftragswert je SoW (Vergütung für LEMUNDO), höchstens jedoch auf 25.000 EUR pro Fall bzw. 50.000 EUR pro Jahr, beschränkt.
(5) Mängel sind Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, welche die Nutzung für den vertragsgemäßen Gebrauch einschränken. Auftretende Mängel müssen LEMUNDO detailliert mitgeteilt werden. Die Parteien wirken bei der Mängelanalyse und der Mängelbehebung zusammen. Die Nacherfüllung erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung ohne Kosten für KUNDE.
(6) Der KUNDE räumt LEMUNDO eine angemessene Frist für die Nacherfüllung ein. Gelingt diese auch innerhalb einer weiteren, angemessenen Nachfrist nicht (jeweils mindestens 15 Werktage), kann KUNDE, wenn dies bei der Nachfristsetzung angekündigt wurde, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(7) Mängelansprüche des KUNDEN können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an Leistungen durchgeführt haben oder durch Dritte haben durchführen lassen, es sei denn, sie weisen nach, dass die Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind oder diese Änderungen die Mängelbeseitigung, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschweren.
(8) Mängelansprüche verjähren 1 ein Jahr nach Abnahme, bei nicht abnahmefähigen oder –bedürftigen Leistungen ein Jahr nach Ablieferung bzw. Übernahme oder Anzeige der SacheFertigstellung bzw. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 Leistungserbringung und/oder -bereitstellung.
(Bauwerke und Sachen 9) LEMUNDO haftet lediglich für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen Xxxxxxx aufgrund der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder aufgrund des LebensFehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus haftet die LEMUNDO nur, des Körpers wenn der Schaden grob fahrlässig oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitvorsätzlich verursacht wurde.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft(10) LEMUNDO haftet nicht für technische Störungen, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehlderen Ursachen nicht im Verantwortungsbereich von LEMUNDO liegen, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlernsowie für Schäden, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden höhere Gewalt verursacht werden. Es kann in Ausnahmefällen dazu kommen, bei Schäden dass einzelne Daten, Leistungen oder sonstige technische oder tatsächliche Vorgänge der LEMUNDO nicht erfasst oder korrekt verrechnet werden können. Ein darauf beruhender Anspruch – insbesondere ein Schadens- oder Wertersatzanspruch – gegenüber LEMUNDO seitens KUNDE ist ausgeschlossen.
(11) KUNDE haftet gegenüber LEMUNDO für die von ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte, Dokumente, Links und sonstige Materialien, die sie LEMUNDO zur Abwicklung der Zusammenarbeit zur Verfügung stellen.
(12) KUNDE überprüft die Übereinstimmung der von der LEMUNDO erbrachten Leistungen mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften im Bedarfsfall auf eigene Rechnung. LEMUNDO veranlasst eine derartige externe rechtliche Prüfung nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des KUNDEN; die damit verbundenen Kosten trägt der KUNDE.
(13) Machen Dritte Ansprüche gegen LEMUNDO wegen einer im Pflichtenkreis des KUNDEN aufgetretenen Rechtsverletzung und/oder einer Verletzung geltenden Rechts geltend, hat KUNDE alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um LEMUNDO auf ihre Kosten gegen die geltend gemachten Ansprüche bzw. Rechte zu verteidigen und die behauptete Rechtsverletzung zu beseitigen. KUNDE haftet gegenüber LEMUNDO ferner für alle durch höhere GewaltDritte verschuldeten Schäden, z. B. Blitzschlagdie infolge eines nur teilweise, bei Fehlem infolge fehlerhaften, verzögerten, verspäteten oder gar nicht ausgeführten Auftrags entstehen. Gleiches gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des KUNDEN. KUNDE trägt die Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages.
(14) KUNDE stellt die LEMUNDO von Überbeanspruchung mechanischer sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und Kosten frei, die LEMUNDO dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, dementsprechend die Unterlagen des KUNDEN gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder elektromechanischer Teile andere Gesetze beziehungsweise Verordnungen verstoßen.
(15) Soweit Dritte Ansprüche gegen LEMUNDO geltend machen, die ihre Ursache in einem Verstoß des KUNDEN gegen eine seiner Pflichten als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher haben, stellt der KUNDE LEMUNDO von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Der KUNDE verpflichtet sich, LEMUNDO auch von allen etwaigen Geldbußen, die gegen LEMUNDO verhängt werden, in dem Umfang auf erstes Anfordern freizustellen, in dem der KUNDE Anteil an der Verantwortung für den durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssedie Geldbuße sanktionierten Verstoß trägt.
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Samples: Master Service Agreement
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 10.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass die vertragsgegenständliche Software vollständig auf einen einwandfrei lesbaren Datenträger kopiert wurde. Sonstige Mängel unterliegen der Gewährleistung, wenn sie reproduzierbar sind.
10.2 Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen 6 Monaten nach Ablieferung Lieferung verpflichtet, Mängel der SacheVertragsgegenstände bzw. Dies gilt nichtder vertraglich bedungenen Dienstleistungen, die bei Übergabe vorhanden waren, nach seiner Xxxx am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch, Preisminderung bei sonstiger Brauchbarkeit oder Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände innerhalb angemessener Frist zu beheben. Voraussetzung hiefür ist eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welche dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab der Übergabe der Lieferung oder Leistung erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Für Fremdsoftware gelten die Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
10.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängelbehebungen infolge externer Einflüsse (wie z.B. Eingriffe durch den Auftraggeber, dessen Erfüllungsgehilfen oder Dritte) oder infolge der Verwendung der Vertragsgegenstände auf einem anderen als dem spezifizierten Computersystem bzw. aufgrund nicht widmungsgemäßer Verwendung der vertragsgegenständlichen Softwareprogramme. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter und/oder vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen selbst erstellter Programme eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
10.4 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)gesetzlich zulässig, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitausgeschlossen.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbe- sondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunterneh- mer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuher- stellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlos- sen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der GesundheitGesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen beruht, bei haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sei- nes gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkun- ternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie soweit § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungAblauf-hemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - – bezogen auf die Absendung der Anzeige - – gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. z.B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 7.1. Die WBAG gewährleistet, dass sie befugt ist, dem Vertragspartner die Marktdaten für die Zwecke des Vertrages bereitzustellen und dass durch die Marktdaten sowie deren Nutzung gemäß den Bestimmun- gen dieses Vertrages keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt werden. Die WBAG verpflichtet sich, den Vertragspartner schad- und klaglos zu halten, wenn dieser wegen Verletzung von Immateri- algüter- und sonstiger geistiger Eigentumsrechte Dritter geklagt werden sollte, vorausgesetzt, dass der Vertragspartner die WBAG sofort über die Geltendmachung eines derartigen Anspruchs benachrichtigt.
7.2. Die WBAG haftet bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung für Schäden jedenfalls nur dann, wenn ihren Organen, Gehilfen und sonst von ihnen eingesetzten Personen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Haftung für Folgeschäden und für entgangenen Gewinn be- steht nur bei vorsätzlichem Verhalten.
7.3. Die WBAG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtzeitige Übermittlung der Marktdaten. Im Falle der Übermittlung von fehlerhaften Marktdaten verpflichtet sich die WBAG je- doch, dem Vertragspartner nach Ablieferung Möglichkeit Korrekturen und Ergänzungen zur Verfügung zu stellen.
7.4. Der Vertragspartner wird die WBAG hinsichtlich sämtlicher der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers WBAG aufgrund von unbefugtem Zu- gang zu Marktdaten oder der Gesundheitunbefugten Nutzung von Marktdaten durch den Vertragspartner entstan- dene oder von der WBAG an Dritte bezahlte Verluste, bei einer vorsätzlichen Schadensersatzansprüche, Ausgaben oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungKos- ten schadlos halten, Hemmung und Neubeginn es sei denn, die Verluste, Schadensersatzansprüche, Ausgaben oder Kosten sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen WBAG oder auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitdurch die WBAG gemäß Klausel 7.1 oben eingeräumte Schadloshaltung zurückzuführen.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Derived Data Agreement
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine abgemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Unter- suchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfü- gung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurück- zutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunterneh- mers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leich- ter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für son- stige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rech- te des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haf- tungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprü- che des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung (1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln der Sache. Dies gilt nichtWare und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend oder einzelvertraglich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB, Art. 38 CISG) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht des Auftraggebers beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle des Auftraggebers unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Mängel werden durch den Auftraggeber unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, nach Entdeckung gerügt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware bei der Verwendungsstelle oder beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Für Komponenten aus den Bereich EMV-Entstörung wird eine Abnahme vereinbart. Diese erfolgt mit Einbau der gelieferten Komponente in die Zielkomponente des Auftraggebers durch Messung im EMV-Labor des Auftraggebers. Das Messprotokoll der Abnahme wird nur im Fall von Mängeln versendet. Die Abnahme muss spätestens 2 Monate nach Lieferung durchgeführt worden sein. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Vorgaben in der Qualitätssicherungsvereinbarung, sofern eine solche Bestandteil der vertraglichen Beziehungen ist, bleiben hiervon unberührt. Die Bestimmungen der Qualitätssicherungsvereinbarung gehen im Zweifel denen dieser AEB vor.
(3) Durch die Zustimmung des Auftraggebers zu Zeichnungen, Berechnungen und anderen technischen Unterlagen des Auftragnehmers werden seine Gewährleistungsansprüche im Hinblick auf die Beschaffenheit des Liefergegenstandes oder auf erbrachte Leistungen nicht berührt wie etwaige Ansprüche wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung.
(4) Sofern nichts anderes vereinbar t ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche nach 24 Monaten ab Eingang der gelieferten Ware bei der Verwendungsstelle oder dem Auftraggeber.
(5) Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht dem Auftraggeber zu. Dem Auftragnehmer steht das Gesetz gemäß Recht zu, die durch den Auftraggeber gewählte Ar t der Nacherfüllung unter Voraussetzung des § 438 439 Abs. 2 BGB zu verweigern.
(6) Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach Xxxx des Auftraggebers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer durch den Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist (7 Tage) nicht nach, so kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen.
(7) Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung vom Auftragnehmer aufgewendeten Kosten einschließlich evtl. Transport-, Aus- und Einbaukosten sowie angefallener Personal- und Fahrtkosten trägt der Auftragnehmer auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Die Schadensersatzhaftung des Auftraggebers bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haftet der Auftraggeber jedoch nur, wenn er erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorlag.
(8) Abweichend von § 442 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)BGB stehen dem Auftraggeber Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen wenn der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Auftraggeber der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitMangel wegen grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
3.2 Ist (9) Bei Rechtsmängeln stellt der Liefergegenstand mangelhaftAuftragnehmer den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. Zum Freistellungsanspruch gehören auch gerichtliche, behördliche und anwaltliche Kosten, gebühren, Strafen und Honorare auf angemessener Vergütungsbasis, die über den jeweiligen gesetzlichen Vergütungsansprüchen liegen kann.
(10) Entstehen dem Auftraggeber in Folge der mangelhaften Lieferung Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Käufer folgende RechteAuftragnehmer diese Kosten zu tragen.
(11) Zeigt sich innerhalb von 18 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
(12) Für die garantierte Beschaffenheit der Lieferung haftet der Auftragnehmer verschuldens- unabhängig. Für solche Pflichtverletzungen gilt die Verjährungsfrist des § 479 BGB.
(13) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für mögliche durch ihn verursachten Schäden eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 200.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensereignis, 2.000.000 Euro für die Summe aller Schäden eines Jahres abzuschließen und mindestens bis zur Erfüllung seiner Leistungen einschließlich der Gewährleistungs- pflichten unter dem jeweiligen Auftrag aufrechtzuerhalten, dies beinhaltet ebenfalls den Gewährleistungszeitraum.
(14) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit bis zur Erfüllung seiner Leistungen aus dem jeweiligen Auftrag das Bestehen des erforderlichen Versicherungsschutzes in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage eines Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers) nachweisen.
(15) Jegliche Änderung des Versicherungsverhältnisses hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen des Auftraggebers in der in vorstehender Xxxxxx XXXX (13) genannten Form nachzuweisen.
(16) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche direkten und indirekten Schäden im Rahmen des jeweiligen Auftrages gemäß der nachfolgenden Ziffer:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet (17) In keinem Fall haftet der Auftragnehmer je Schadensfall, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem jeweiligen Auftrag, aus Gefährdungshaftung und wird diese durch Beseitigung des Mangels aus unerlaubter Handlung, die aus oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenim Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages gegen ihn oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen geltend gemacht werden, auf mehr als 200.000 Euro pro Schadensereignis und nicht mehr als 2.000.000 Euro pro Jahr. Die Haftungsbegrenzungen in dieser Vorschrift gelten nicht bei Ansprüchen aufgrund von Verletzung von Körper oder Leben oder bei vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursachten Schäden und ebenfalls nicht für solche Schäden, für welche der Auftragnehmer nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl(18) Keine der Parteien haftet bei Ereignissen höherer Gewalt – wie z.B. Krieg, Bürgerunruhen, Naturgewalten oder Feuer, Sabotage, Flugzeugabstürze auf Rechenzentrumsflächen in denen Systeme für den Auftraggeber betrieben werden, Epidemien, Quarantäne, Maßnahmen der Regierung, Streik, Aussperrung o.ä. für Verspätungen oder Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind Zahlungsverpflichtungen, deren Erfüllung für den Auftraggeber nicht in Widerspruch zu den etwaigen für ihn geltenden Sanktions- oder Embargovorschriften steht.
(19) Etwaige bestehende Schadensersatzansprüche nach diesem § VIII verjähren innerhalb von 36 Monaten. Dies gilt nicht bei einer Haftung des Auftragnehmers wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder nach ProdHaftG.
(20) Wird der Auftraggeber aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung von Dritten wegen Produkthaftung in Anspruch genommen oder entsteht ihm auf andere Weise ein Schaden (z.B. durch Rückruf), so ist hat ihn der Käufer berechtigtAuftragnehmer freizustellen bzw. bei einem Rückruf sämtliche im Zusammenhang mit der Rückrufaktion entstehenden Kosten zu tragen, vom Vertrag zurückzutreten oder soweit der Schaden auf einem Fehler beruht, für den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich der Auftragnehmer verantwortlich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern(21) Der Auftragnehmer hat nach Art und Umfang geeignete und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 durchzuführen und durch eine akkreditierte und von IAF und UL aberkannte Zertifizierungsstelle zertifizieren zu lassen sowie über alle relevanten Daten eine Dokumentation vorzunehmen. Im Falle der Inanspruchnahme wegen Produkthaftung ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber zur Vorlage entsprechender Dokumentationen und Unterlagen verpflichtet, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch um den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüsseNachweis eines fehlerfreien Produktes zu ermöglichen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 1. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach Ablieferung § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen haben schriftlich unter Angabe der SacheArt und des Umfanges der Abweichung von der vereinbarten bzw. üblichen Beschaffenheit oder Verwendungseignung zu erfolgen.
2. Ein Sachmangel der Ware liegt vor, wenn die Ware unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer II. 2 spürbar von der vereinbarten Ausführung, Menge oder Beschaffenheit oder, wenn nicht anderes vereinbart ist, von der in Georgsmarienhütte üblichen Beschaffenheit abweicht. Ein Rechtsmangel der Ware liegt vor, wenn die Ware zum Zeitpunkt der Gefahrüberganges nicht frei von in der Bundesrepublik Deutschland durchsetzbaren Rechten oder Ansprüchen Dritter ist. Weitergehende gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit von Pur- Systems bleiben unberührt. Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist die Pur-Systems insbesondere nicht dafür verantwortlich, dass die Ware für eine andere als die übliche Verwendung geeignet ist oder darüber hinaus gehende Erwartungen des Kunden erfüllt oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei von Rechten/Ansprüchen Dritter ist.
3. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx der Pur- Systems durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung von neuer mangelfreier Ware.
4. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.
5. Pur-Systems haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Außer im Falle einer von Pur-Systems zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung ist die Schadenersatzhaftung der Pur-Systems jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Pur-Systems haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Xxxx, Leben oder Gesundheit bleibt von vorstehenden Beschränkungen unberührt. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Mängelansprüche gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)2, § 479 634a Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Nr. 2 BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen , für Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und/oder für Schadenersatzansprüche, die auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen. Für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Frist. Nacherfüllungsmaßnahmen führen nicht zu einer Verlängerung der in Satz 1 geregelten Frist und beinhalten kein, einen neuen Verjährungsbeginn auslösendes, Anerkenntnis. Im Falle eines Lieferantenregresses gemäß §§ 478, 479 BGB bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist unberührt.
9. Pur-Systems haftet nicht für Mängel von seitens des LebensKäufern oder auf dessen Veranlassung von Dritten beigestellten Konzepten, des Körpers Rezepturen oder Rohstoffen oder für Mängel der GesundheitWare, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen die auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich Fehlerhaftigkeit solcher beigestellter Leistungen zurückzuführen ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt 10. Eine Haftung für normale Abnutzung sowie für Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware ist ausgeschlossen. Werden Haltbarkeitsangaben oder Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchs-, Sicherheits- oder Wartungsanweisungen nicht vor: Bei Fehlernbeachtet oder Änderungen an der Ware vorgenommen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen (insbesondere durch BeschädigungHinzufügung anderer Substanzen oder Veränderung der Rezeptur), falschen Anschluss so entfällt jede Mängelhaftung, wenn nicht der Käufer beweisen kann, dass der Mangel nicht auf diese Umstände zurückzuführen ist. Ebenso bestehen keine Ansprüche des Käufers bei üblichen Verschleißerscheinungen und nur geringen, dem Käufer zumutbaren Abweichungen in Farbe oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüsseAusführung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr a) Die Gewährleistung von Umbreit richtet sich nach Ablieferung den folgenden Bestimmungen:
i) Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrem Eingang unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel gemäß §§ 434 f. BGB innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt der SacheWare, jedenfalls aber vor einem Weiterverkauf der Ware in Textform gegenüber Umbreit anzuzeigen. Dies gilt nichtVerdeckte Mängel müssen Umbreit unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden.
ii) Wird die zuvor genannte Frist vom Abnehmer versäumt, so ist die Haftung von Umbreit für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
iii) Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung.
b) Umbreit haftet lediglich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
i) Umbreit haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abssich nicht aus den folgenden Absätzen ii) – v) etwas anderes ergibt.
ii) Jegliche Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch Umbreit-Organe sowie gesetzliche Vertreter, leitende Angestellten und einfache Erfüllungsgehilfen von Umbreit sind ausgeschlossen. 1 Nr. 2 (Bauwerke Wesentlich ist eine Vertragspflicht deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und Sachen auf deren Einhaltung der Abnehmer regelmäßig vertrauen darf.
iii) Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihre Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Umbreit unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt beschränkt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden und besteht nicht für Bauwerke)Folgeschäden.
iv) Soweit die Haftung von Umbreit ausgeschlossen oder beschränkt ist, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruchgilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Umbreit.
v) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen Die Haftung für Xxxxxxx aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder und der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Gesundheit sowie die Vor- schriften des Lieferers § 444 BGB und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen die Haftung aus sonstigen Garantien bleibt von den vorstehenden Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben Absätze
i) iv) unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr a. Weist die gekaufte Sache einen Sach- oder Rechtsmangel auf, liefern wir nach Ablieferung der Sacheunserer Xxxx zunächst unter Ausschluss sonstige Gewährleistungsansprüche des Kunden kostenlos Ersatz oder bessern nach. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 AbsMehrfache Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen sind zulässig. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so ist kann der Käufer berechtigt, Kunde nach den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurückzutreten zurück- treten oder den Kaufpreis mindern und unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkung in Ziffer 9 Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
b. Ist der Vertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft im Sinne des HGB gilt § 377 HGB. Die Mangelrüge ist schriftlich zu mindernerheben. Der Rücktritt ist ausgeschlossenGewährleistungsansprüche_ wegen nicht offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn die Pflichtverletzung sie der Kunde binnen eines Jahres nach Kenntnis vom Mangel nicht schriftlich anzeigt. Gesetzliche oder vereinbarte Verjährungsfristen werden hierdurch nicht verlängert Gewährleistungsansprüche des Verkäufers nur unerheblich istKunden verjähren binnen eines Jahres ab Abholung/Ablieferung der Waren.
3.2.3 Ein Mangel c. Wir haften nicht beim Entstehen vertragsuntypischer Schäden, wenn grobe Fahrlässigkeit bei uns oder unseren leitenden Angestellten die Ursache deren Entstehung ist; bei grober Fahrlässigkeit einfach er Erfüllungsgehilfen nur bis zum Betrag des Liefergegenstandes liegt Kaufpreises der jeweiligen Ware; nicht vor: Bei Fehlernbei einer Pflichtverletzung unsererseits, die durch Beschädigungeiner unseren leitenden Angestellten oder einer unserer Erfüllungs9ehilfe n bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit.
x. Xxx Haftungsbeschränkungen in Ziffer a) gelten nicht, falschen Anschluss wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werdenbei Verletzung von Leben, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüsseKörper und Gesundheit.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung 8.1 HEUTE UND MORGEN gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung und Auswertung der SacheUntersuchung. Dies Werden Unter- suchungsergebnisse aus Gründen, die HEUTE UND MORGEN zu vertreten hat, nicht termingerecht übergeben, so kann der Auftrag- geber eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er insoweit vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Auftrag festgelegte Leistung noch nicht erbracht ist. Sollte nachweislich das Interesse des Auftraggebers an dem bereits erbrachten Teil fortgefallen sein, so gilt nichtsein Recht zum Rücktritt vom Vertrag auch insoweit.
8.2 Ist die Untersuchung schuldhaft nicht auftragsgemäß durchge- führt worden, soweit das Gesetz gemäß § 438 Absso kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen. 1 Nr. 2 Wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder HEUTE UND MORGEN hiermit in Verzug gerät, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung des Vergütungsanspruchs oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
8.3 HEUTE UND MORGEN haftet für Ansprüche aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss sowie für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien, gleich auf welcher Anspruchsgrundlage diese beruhen (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)z. B. Nichter- füllung, § 479 Abs. 1 (RückgriffsanspruchUnmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, uner- laubte Handlung) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines MangelsVerhaltens von HEUTE UND MORGEN oder seiner Mitarbeiter. Für einfache Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn hierdurch vertragswesentliche Pflichten verletzt werden. Bei durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schäden haftet HEUTE UND MORGEN nur für vertragstypische, vorherseh- bare Schäden. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen Höhe des Schadensersatzes ist dabei auf die Absendung Gesamthöhe der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werdenNettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags be- schränkt. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und unvorherseh- baren Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungseinschrän- kungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitKörper und Gesundheit.
3.2 Ist 8.4 HEUTE UND MORGEN steht nicht dafür ein, dass die von ihr nach den Regeln und Methoden der Liefergegenstand mangelhaftMarkt- und Sozialforschung er- hobenen, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet ausgewerteten und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung analysierten Daten vom Auftraggeber in einer mangelfreien Sache erbringenbestimmten Weise kaufmännisch verwertet werden können.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 1. Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Besteller die gelieferte Ware unverzüglich überprüft (Rügeobliegenheit). Etwaige Mängel der Ware oder sonstige Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Eingang der Ware gem. §§ 377, 378 HGB schriftlich anzuzeigen.
2. Die Verjährungsfrist von Sachmängeln beträgt 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der Sachebeim Besteller, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß längere Fristen zwingend vorschreibt (bspw. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)2, § 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Nr. 2 BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, . Die o.g. Frist gilt ebenso wenig bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Lieferers und bei durch MuA oder arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungVor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. MuA obliegt das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Lieferung einer Ersatzware. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Schlägt die Nach- erfüllung fehl, Hemmung steht dem Besteller das Recht zu, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Wir leisten Ersatz für Material- und Neubeginn der Fristen bleiben unberührtFertigungsfehler, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüber- gangs vorliegen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der Mängelhaftung befreitvereinbarten Beschaf- fenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge einer in Widerspruch zu unseren Bedienungsanweisungen stehenden Behandlung entstehen. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
3.2 Ist 5. Ansprüche des Bestellers wegen der Liefergegenstand mangelhaftzum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet insb. Transport-, Wege, Arbeits- und wird diese durch Beseitigung Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Nieder- lassung des Mangels oder Besteller verbracht worden ist, es sei denn, die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenVerbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
3.2.2 Schlägt 6. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen MuA gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinaus- gehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung Umfang des Verkäufers nur unerheblich istRückgriffsanspruchs des Bestellers gegen uns gilt ferner unsere Ziffer XII.5 entsprechend.
3.2.3 Ein Mangel 7. Weitergehende oder andere als in Ziffer XII. geregelte Ansprüche des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss Bestellers gegen MuA oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssederen Erfüllungsgehilfen wegen Mangels sind ausgeschlossen; für Schadensersatzansprüche x. Xxxxxx XIII.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (RückgriffsanspruchReparaturen) sowie für eingebautes Material 6 Monate. Wird eine Bauleistung erbracht, gelten ausschließlich die Regelungen von § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen 13 VOB/B.
5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Verletzung des LebensKunde dem Werkunternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, des Körpers dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der GesundheitKunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer Werkunternehmer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor5.3 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Bei FehlernFehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung oder außergewöhnlicheVerschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
5.4 Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand.
5.5 Offensichtliche Mängel der Leistungen des Werkunternehmers muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme dem Werkunternehmer anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.
5.6 Der Werkunternehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust; Ziffer I, 6.2 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Werkunternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß zugunsten des Werkunternehmers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt für Bauleistungen die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine abgemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.
4.6 Ein Mangel liegt nicht vor bei branchenüblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Offensichtliche Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt zu.
4.7 Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, ansonsten die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
4.8 Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer von verpflichtet, die zum Zwecke der Mängelhaftung befreitMängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (Bei Lieferungen: Tübingen) verbracht wurde.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen4.9 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich gelieferte Xxxx verändert und der Mangel eindeutig auf diese Veränderung zurückzuführen ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 10.1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Gpdm ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
10.2. Beseitigt gpdm die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten der gpdm die Mängel durch einen anderen Anbieter beseitigen lassen, bzw. nach Ablieferung seiner Xxxx Herabsetzung der SacheVergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
10.3. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie Gpdm haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt entsprechend für Handlungen eines etwaigen Vertreters oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines MangelsErfüllungsgehilfen von gpdm. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn Im Übrigen haftet gpdm nur wegen der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindernschuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Rücktritt Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossenjedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder 3 aufgeführten Fälle gegeben ist.
3.2.3 Ein Mangel 10.4. Die Regelungen des Liefergegenstandes liegt vorstehenden Abs. 3 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach Nr. 10.5. dieser Bedingungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht vor: Bei Fehlernverbunden.
10.5. Gpdm haftet bei Unmöglichkeit und Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der gpdm oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen
10.6. Fällen der Unmöglichkeit oder des Verzugs beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf den Auftragswert. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer der gpdm gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 dieses Absatzes aufgeführten Fälle gegeben ist. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.7. Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn gpdm die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Auftraggeber hat bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die gpdm zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Dies gilt auch, soweit sich das Rücktrittsrecht des Auftraggebers aus Mängeln der Leistung ergibt.
10.8. Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.
10.9. Obige Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen gpdm und diesen Personen begründet werden.
10.10. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 6 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssegesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung 9.1 Alcon gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der SachePackungsbeilage bzw. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines MangelsProduktbeschreibung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitZusicherung gilt längstens bis zum Ablauf des aufgedruckten Verbrauchsdatums (falls vorhanden).
3.2 Ist 9.2 Produktmängel sind unverzüglich nach Erhalt der Liefergegenstand mangelhaft, so Ware schriftlich anzuzeigen. Das betreffende Produkt ist nach Möglichkeit sicherzustellen und an Alcon einzusenden. Mängelrügen haben stets unter Beilage einer Beschreibung des Grundes und einer Kopie des Lieferscheins spätestens binnen 8 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu erfolgen. Der Kunde hat durch transportsichere Verpackung eine Beschädigung der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenWare bei der Rücksendung zu vermeiden.
3.2.2 Schlägt 9.3 Wird eine Mängelrüge erhoben, ist Alcon berechtigt, die gelieferte Xxxx beim Kunden zu untersuchen und an einer vom Kunden veranlassten Untersuchung der Ware durch einen Sachverständigen teilzunehmen.
9.4 Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung oder durch Austausch der mangelhaften Ware. Ist die Nachbesserung fehlnicht zielführend, so ist der Käufer Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Rücktritt oder den Kaufpreis Minderung zu mindernverlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istEin Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor9.5 Es gelten folgende Gewährleistungsfristen: Bei Fehlern- Für Surgical Produkte (außer OP-Geräte) und alle Vision Care Produkte gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Lieferung; - für Mängel an anderen Geräten (OP-Geräten) z.B. Konstruktions- oder Materialfehler, ferner das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab technischer Abnahme.
9.6 Schadenersatzansprüche aus von Alcon verursachten Vertragsverletzung sind auf die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge Fälle von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssegrober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr Gegenüber Unternehmern als Käufer gilt: Liefergegenstand mit offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen drei Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Alle anderen Mängel hat der SacheKäufer binnen drei Werktagen ab dem Zeitpunkt zu rügen, in dem sich der Mangel zeigte. Dies gilt nichtSie sind zur Mitwirkung an einer Probenentnahme verpflichtet. Bei Lieferung mangelhafter Ware besteht lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Xxxx eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands an den Käufer, soweit das Gesetz gemäß § 438 Absnicht zwingend gesetzlich anders geregelt. 1 NrGegenüber Unternehmern und Verbrauchern gilt: Für den konkreten und ordnungsgemäßen Einsatz, die Verwendung und die Lagerung der gelieferten Ware ist der Käufer verantwortlich. 2 Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer Pflicht handelt, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf (Bauwerke „vertragswesentliche Pflichten“). Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertrags- wesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und Sachen vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Bauwerke)die Haftung (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruchii) sowie § 475 nach dem Produkthaftungsgesetz, (Verbrauchsgüterkaufiii) des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen der Übernahme einer Garantie und/oder wegen (BGBiv) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 14.1. SPOT erbringt die bestellten SPOT-Dienste in der vertraglich vereinbarten Dienstqualität und setzt dazu auch die in Ziffer 5.3 genannten Verkehrsmanagementmaßnahmen. SPOT übernimmt keine Gewähr für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der SPOT-Dienste oder dafür, dass gespeicherte Daten unter allen Umständen erhalten bleiben.
14.2. Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. In diesem Fall haben Sie primär einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sekundär auf Preisminderung oder Wandlung.
14.3. Wir haften für Schäden nach Ablieferung Maßgabe der Sachefolgenden Klauseln 14.4 und 14.5, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
14.4. Dies Für Verbraucher gilt nichtdas Folgende: Die Haftung für Schäden, soweit das Gesetz gemäß § 438 Absdie durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit von Menschen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
14.5. Gegenüber Unternehmern haftet SPOT für Schäden - soweit es sich nicht um Personenschäden handelt - nur bei einer vorsätzlichen Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, verlorene Daten, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare und Folgeschäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter - soweit gesetzlich zulässig - ebenfalls ausgeschlossen.
14.6. Darüber hinaus haftet SPOT nicht für Leistungen, die von Drittanbietern, einschließlich des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungNotdienstanbieters, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt erbracht werden, ansonsten ist der Verkäufer es sei denn, letzterer handelt im Auftrag von der Mängelhaftung befreitSPOT im Rahmen des SOS-Überwachungsdienstes gemäß Ziffer 6.1.2.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Spot Service Agreement
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 8.1 Die Haftung des Instituts und Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach Ablieferung den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Das Institut gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung und wissenschaftliche Auswertung der SacheUntersuchung. Dies Gewährleistungsansprüche bestehen bei offensichtlichen Mängeln nur dann, wenn der Auftraggeber diese zwei Wochen nach Erhalt des Untersuchungsberichts und der Untersuchungsergebnisse schriftlich dem Institut gegenüber rügt. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt nichtdiese Frist ab Kenntnisnahme des Mangels, soweit das Gesetz gemäß § 438 Absspätestens jedoch nach drei Monaten ab Bekanntgabe der letzten rechtserheblichen Daten. 1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Erhalt der letzten rechtserheblichen Daten und beträgt ein Jahr.
8.2 Das Institut steht nicht dafür ein, dass die von ihm nach den Regeln und Methoden der Markt- und Sozialforschung erhobenen, ausgewerteten und analysierten Daten vom Auftraggeber in einer bestimmten Weise kaufmännisch verwertet werden können.
8.3 Das Institut haftet nicht für Schäden, die aus oder in Verbindung mit der Auslegung der gelieferten Daten / Ergebnisse durch den Auftraggeber entstehen, es sei denn es liegt eine Pflichtverletzung auf Seiten des Instituts im Sinne von Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) 8.4 vor.
8.4 Schadensersatzansprüche des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Auftraggebers gegen das Institut oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen nur bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vertragswesentlichen Pflicht oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und durch das Institut, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei arglistigem Verschweigen eines MangelsMangels der Untersuchung.
8.5 Bei durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schäden haftet das Institut nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen Höhe des Schadenersatzes ist dabei auf die Absendung Gesamthöhe der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und unvorhersehbaren Folgeschäden ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitausgeschlossen.
3.2 Ist 8.6 Sofern der Liefergegenstand mangelhaftAuftraggeber wegen angeblicher Pflichtverletzungen des Instituts in Anspruch genommen wird und der Auftraggeber beim Institut regressieren möchte, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so das Institut frühestmöglich zu informieren. Das Institut ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten den Rechtsstreit zu führen oder den Kaufpreis zu mindernbetreuen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Dieses Recht des Instituts lässt die Pflichtverletzung Verteidigungsrechte des Verkäufers nur unerheblich istAuftraggebers unberührt.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 7.1 Von der Gewährleistung der QPtech GmbH umfasst sind nur die ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen.
7.2 Erkennbare Mängel sowie das Fehlen etwaiger zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Aus- schlussfrist von zwei Wochen nach Ablieferung Erhalt der SacheLieferung oder Leistung, insbesondere des Prüfungsberichtes, der Abnahmebe- scheinigung oder ähnlichem schriftlich gegenüber der QPtech GmbH zu rügen. Dies gilt nichtNach Ablauf der Rügefrist können erkennbare Mängel und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften nicht mehr wirksam geltend gemacht werden.
7.3 Im Falle einer Mängelrüge steht der QPtech GmbH das uneingeschränkte Recht zur Besichtigung und Prüfung der Beanstan- dung zu. Der QPtech GmbH sind im Rahmen der Prüfung der Mängelrüge auf Anfrage etwaige Protokolle, soweit das Gesetz Betriebsberichte, etc. zur Verfügung zu stellen und sachliche Auskünfte zu erteilen.
7.4 Die QPtech GmbH ist bei Vorliegen eines Mangels verpflichtet, diesen innerhalb angemessener Frist nach eigener Xxxx durch Lieferung oder Leistung einer neuen, mangelfreien Sache oder Beseitigung des Mangels zu beheben (Nacherfüllung). Für den Fall, dass die Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, kann die QPtech GmbH diese verweigern.
7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7.6 Die QPtech GmbH haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn diese Schäden durch die QPtech GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden oder wenn die QPtech GmbH oder ein Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Die QPtech GmbH haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypi- schen, vorhersehbaren Schaden. Die Höhe der Haftung für jeden Schadensfall bei schuldhafter Pflichtverletzung aus dem Schuldverhältnis ist begrenzt bis zur vereinbarten Höhe des Auftragswertes für die betreffende Lieferung oder Leistung.
7.7 Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Auf- traggeber vertraut hat.
7.8 Soweit die QPtech GmbH im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke Punkt 7.6 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 500.000,00 EUR für Sachschäden und Sachen 300.000,00 EUR für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Vermögensschäden
7.9 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.10 Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
7.11 Vorbehaltlich der vorstehenden Ausnahmen ist eine weitergehende Haftung der QPtech GmbH für Produktionsstillstand, ent- gangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden aus- geschlossen.
7.12 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwölf Monate, beginnend mit der Abnahme der von der QPtech GmbH erstellten Prüfungsleistung. Dies gilt grundsätzlich nicht in den Fällen des § 634 a I Nr. 2 BGB oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten einem arglistig verschwiegenen Mangel.
7.13 Unabhängig davon ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei FehlernAuftraggeber verpflichtet, die durch Beschädigung, falschen Anschluss üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei mittelbare Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsseabzuschließen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung 8.1 Die STW haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der Sache. Dies gilt nichtnachfol- genden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke Körper und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflicht- verletzung der gesetzlichen Vertreter der STW oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Vertragsverletzungen sowie Arglist, der gesetzlichen Vertre- ter der STW oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Die STW haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit ver- ursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertrags- pflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines MangelsVertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die STW haftet jedoch nur, so- weit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorher- sehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentli- cher Nebenpflichten haftet die STW im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungVertreter, Hemmung leitenden Angestellten und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich sonstigen Erfüllungs- gehilfen betroffen ist.
3.2.3 Ein Mangel 8.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlerngeltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der STW ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.4 Die STW übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht unsachgemäße Benutzung herbeigeführt werden, bei .
8.5 Ansprüche wegen Schäden durch höhere GewaltUnterbrechung oder bei Unregelmäßig- keiten in der Elektrizitätsversorgung sind, z. B. Blitzschlagsoweit es sich um Folgen einer Stö- rung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssegegen- über dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV).
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung 4.1. Gewährleistung und Haftung bei Reparaturen an Gegenständen.
4.1.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, es sei denn, dass für den Vertrag die VOB/B insgesamt vereinbart worden ist. In diesem Fall gelten die Bedienungen der SacheVOB/B insgesamt. Dies Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich‐rechtliches Sondervermögen, gilt nichteine Verjährungsfrist von einem Jahr, es sei denn, es lägen Bau‐ oder Baustoffmängel vor.
4.1.2. Bei Lieferung gebrauchter Ware ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)der Kunde Unternehmer, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) juristische Person des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers öffentlichen Rechts oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich öffentlich‐rechtliches Sondervermögen ist.
3.2.3 Ein Mangel 4.1.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Werkunternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nachbesserung dem Werksunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Liefergegenstandes liegt nicht vorWerkunternehmers über.
4.1.4. Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens des Kunden heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird daher dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.1.5. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Bei FehlernFehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei . Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer elektrischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung oder außergewöhnlicheVerschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse, eingesetzte Gebrauchsteile.
4.1.6. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das Einverständnis des Werksunternehmers Änderungen an den Leistungen vorgenommen werden.
4.1.7. Offensichtliche Mängel der Leistungen des Werkunternehmers muss der Kunde unverzüglich, spätestens 10 Werktage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme dem Werkunternehmer schriftlich anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.
4.1.8. Der Werksunternehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Gegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dies unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust; Ziffer I, 5.2. dieser Bedingung bleibt unberührt. Darüber hinausragende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Werkunternehmers oder seine Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die in Punkt I, 4.1.1. genannte Gewährleistungsfrist von 6 Monaten gilt auch für eventuelle Ansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung und Verschulden bei Vertragsabschluss. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss zugunsten des Werkunternehmers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.
4.1.9. Im Schadensfalle Haftung von evtl. Haftpflichtansprüchen nur bis 1.000.000,‐ €.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung 10.1. Hinsichtlich der SacheEinräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff BGB. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 438 536a Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 AbsAlt. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitBGB wird ausgeschlossen.
3.2 Ist 10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgegenständliche Software und ihre Funktionsfähigkeit unverzüglich nach Einräumung der Liefergegenstand mangelhaftNutzungsmöglichkeit zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Software als genehmigt, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Das gleiche gilt sinngemäß bei später auftretenden Mängeln.
10.3. Verzug mit der Mängelbehebung setzt das Setzen einer angemessenen Frist zur Fehlerbehebung durch den Auftraggeber voraus. Verstreicht diese Frist, hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist Auftraggeber das Recht, Ingenious eine weitere angemessene Ausschlussfrist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehlFehlerbehebung zu setzen. Behebt Ingenious Mängel nicht innerhalb dieser Frist, so ist hat der Käufer berechtigtAuftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis das vereinbarte Entgelt angemessen zu mindern. Der Rücktritt ist Alle Fristsetzungen haben schriftlich zu erfolgen.
10.4. Im Übrigen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts nach §§ 611 ff BGB Anwendung, wobei Ansprüche des Auftraggebers gegen Ingenious wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
10.5. Ingenious und/oder ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter haften nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden des Auftraggebers wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wenn soweit es sich nicht um die Pflichtverletzung Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Unter Kardinalpflichten sind diejenigen Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Verkäufers nur unerheblich istVertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt 10.6. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei der Haftungsausschluss nicht vor: Bei Fehlernim Falle eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes gilt.
10.7. Als Dienstleister haftet Ingenious nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen der Anbieter oder anderer Dritter entstehen. Ingenious haftet auch nicht für Xxxxxxx, die der Auftraggeber durch Beschädigungdiesem zumutbare Maßnahmen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werdeninsbesondere regelmäßige, bei Schäden durch höhere Gewaltmindestens tägliche, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.Programm- und Datensicherung hätte verhindern können. INGENIOUS TECHNOLOGIES AG Xxxxxxxxxxx Xxx. 000 h 00000 Xxxxxxx Standort Berlin Xxxxxxxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxx Vorstand Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Aufsichtsrat Xxxxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Amtsgericht München HRB 168208 St.-Nr. 143/107/00496
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr Das Risiko des Forschungsvertrages liegt in der Ungewissheit der Erreichung des angestrebten Ergebnisses und der damit verbundenen Ungewissheit der damit verbundenen Kosten und der damit verbundenen Dauer der Forschung. Aus diesem Grund werden die Vorschriften über den Werkvertrag (§ 1165 ABGB ff) grundsätzlich nicht anwendbar sein. Das Wesen des Werkvertrages besteht darin, dass der Werkunternehmer einen Erfolg – die Aufführung des Werkes – schuldet (§ 1168 ABGB) und grundsätzlich nach Ablieferung der Sachevollendetem Werk das Entgelt erhält (§ 1170 ABGB). Dies gilt nichtDieses werkvertragliche Schulden des Erfolges ist im Wesentlichen verschuldensunabhängig, soweit nicht die Vereitelung der Ausführung in der Sphäre des Auftraggebers liegt (§§ 1168, 1168a, 2. Satz ABGB). Bei Erbringung eines mangelhaften „Werkes“ kommen die für entgeltliche Verträge geltenden Bestimmungen zur Anwendung (§ 1167 iVm §§ 922 bis 933b ABGB). Da der Forschungsvertrag kein Vertrag mit gesetzlich geregeltem Inhalt ist, empfiehlt es sich, im Vertrag die Haftung bzw. Haftungsausschlüsse genau zu regeln und insbesondere nicht werkvertragliche Bestimmungen zur Anwendung kommen zu lassen. Die hier gewählten Formulierungen („Bemühen um die Erreichung des angestrebten Ergebnisses“, etc.) machen fest, dass es sich um keinen Werkvertrag handelt, geschuldet wird vielmehr nur ein Bemühen, das Gesetz gemäß § 438 Absangestrebte Ergebnis zu erreichen. 1 NrDas Bemühen beinhaltet allerdings den Einsatz eines qualifizierten Fachpersonals, die Verwendung entsprechender dem Stand der Technik entsprechender Gerätschaften bzw. 2 (Bauwerke Hilfsmittel und Sachen die Durchführung der vereinbarten Arbeitsprogrammschritte und die Erstellung einer entsprechenden Dokumentation. Die Verletzung dieser Pflichten kann unter anderem Ansprüche auf positive Vertragsverletzung auslösen.
10.1. Die Parteien kennen die mit einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt verbundenen Erfolgsrisiken und werden die Arbeiten auf Grundlage der anerkannten Regeln mit jener Sorgfalt durchführen, die nach dem ihnen bei Ausführung bekannten Stand der Technik sinnvoll ist, und sich um das Erreichen des Projektzieles und der angestrebten Ergebnisse bemühen, ohne dabei eine weitergehende Garantie, Haftung oder Gewähr für Bauwerke)das Erreichen des Projektzieles und der angestrebten Ergebnisse oder deren industrieller und wirtschaftlicher Verwertbarkeit zu übernehmen. Die Parteien übernehmen Haftung oder Gewähr dafür, § 479 Absdass das erarbeitete Foreground im Rahmen dieses Projekts frei von Rechten Dritter ist.
10.1. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Die Parteien kennen die mit einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt verbundenen Erfolgsrisiken und werden die Arbeiten dem Stand der Technik entsprechend durchführen und mit der Sorgfalt, wie er sie für eigene Angelegenheiten anwendet, und sich um das Erreichen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen Projektzieles und der Verletzung angestrebten Ergebnisse bemühen, ohne dabei eine weitergehende Garantie, Haftung oder Gewähr für das Erreichen des LebensProjektzieles und der angestrebten Ergebnisse oder deren industrieller und wirtschaftlicher Verwertbarkeit zu übernehmen. Die Parteien übernehmen keine Haftung oder Gewähr dafür, des Körpers dass die erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen dieses Projekts frei von Rechten Dritter sind. Alternativvorschlag der Industriepartner / öffentliche Forschungseinrichtungen.
10.2. Die Parteien haften nicht bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit, mit Ausnahme für Personenschäden. Die Haftung der Parteien untereinander ist mit der Höhe ihres jeweiligen kostenmäßigen Anteils an einem Projekt beschränkt.
10.2. Die Parteien haften nicht bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit, mit Ausnahme für Personenschäden. Die Haftung der Parteien untereinander ist mit EUR ____ beschränkt. Alternativvorschlag der Industriepartner / öffentliche Forschungseinrichtungen.
10.3. Die Parteien haften selbst für die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen und ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit erteilten behördlichen Auflagen.
10.4. Die Parteien übernehmen keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Foreground oder der Gesundheit, Background Technology bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsanderen Partei entstehen. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungPartei schließen jede Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit oder Eignung der von ihnen einer anderen Partei im Rahmen des Projektes übergebenen Informationen und Unterlagen aus.
10.5. Jede Partei ist allein verantwortlich für den Schaden Dritter oder einer anderen Partei, Hemmung den er aus der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verursacht. Jede Partei ist allein für die Rückzahlung von Fördergeldern und Neubeginn für einen Ausfall haftbar und hat diesbezüglich die andere Partei schad- und klaglos zu halten, wenn die Rückzahlung bzw. der Fristen bleiben unberührtAusfall durch sie veranlasst wurde. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf Sollte eine Partei für die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer Rückzahlung von Fördergeldern von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaftFörderstelle in Anspruch genommen werden, so hat die Partei, die diese Rückzahlung verursacht hat, der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 zahlenden Partei diesen Betrag binnen einer Frist von ____(z.B. 7 (sieben)) Tagen zurückzuzahlen. Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenFördergeber behält sich zumeist eine solidarische Haftung aller Förderungsnehmer eines Projektes vor.
3.2.2 Schlägt 10.6. Sollte die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung Rückforderung durch den Kunden verursacht werdenFördergeber oder einen von diesem in Anspruch genommenen Partei von einem der anderen Parteien rechtlich oder tatsächlich unmöglich sein (Konkurs, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsseetc.) werden die restlichen Parteien den daraus resultierenden offenen Betrag im Verhältnis ihrer Projektanteile im Gesamtprojekt abzüglich der Anteile der ausfallenden Partei tragen. Zusatzvorschlag der Industriepartner / öffentliche Forschungseinrichtungen.
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Samples: Rahmenkooperationsvertrag
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung 12.1 Von der SacheAgentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Werktagen, zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Die Prüfung und Mängelrüge hat vor Weitergabe der Arbeiten an Dritte zu erfolgen. Unerbleibt die unverzügliche Prüfung und Mängelanzeige stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen die Agentur zu.
12.2 Bei berechtigten Mängeln ist die Agentur berechtigt, diese innerhalb angemessener Frist zu beheben.
12.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen, trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und / oder Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, Urheber- oder speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen insbesondere für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossenFall, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istAgentur dem Kunden im Vorfeld Bedenken hinsichtlich geplanten Maßnahmen mitgeteilt hat.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern12.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, die durch Beschädigung, falschen Anschluss Reinzeichnungen oder falsche Bedienung Werkzeichnungen pp. durch den Kunden, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und / oder Ton. Xxxxxxx Xxxxxxx der Agentur ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
12.5 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe.
12.6 Die Agentur haftet nicht für die vom Kunden verursacht werdengestellten Bilder, bei Schäden durch höhere GewaltDaten und Schriften.
12.7 Die Agentur haftet nicht für die in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Sie haftet ebenfalls nicht für patent-, z. B. Blitzschlagurheber- und markenrechtliche Schutz und / oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnlicheAnregungen, mechanischeVorschläge, chemische oder atmosphärische EinflüsseKonzeptionen und Entwürfe.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Im Unternehmerverkehr gilt bei der Ausführung von Bauleistungen die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbe- sondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunterneh- mer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuher- stellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlos- sen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sei- nes gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum dop- pelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung sofern der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache über- nommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendun- gen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unbe- rührt. _ _ _ _ _ Allgemeine Geschäftsbedingungen Elektrotechnik Xxxxxxx Xxxxxxx GmbH & Co KG, kurz ETSR genannt Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist für alle Angebote Aufträge, Kaufverträge und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei FehlernLieferungen, die durch Beschädigungwir an Auftraggeber (Käufer) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch auch wenn wir ihnen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsseausdrücklich widersprechen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sachein 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 und 634a Abs. 1 Nr. 2 (VerbrauchsgüterkaufBaumängel) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers Verkäufers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Erkennbare Mängel müssen sind unverzüglich, spätestens innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden8 Werktagen seit Anlieferung, ansonsten versteckte Mängel spätestens innerhalb 8 Werktagen seit Auftreten, schriftlich zu rügen. Ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung Mängel- haltung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaftDer Verkäufer haftet für rechtzeitig gerügte Mängel, zu denen auch das Feh- len zugesicherter Eigenschaften im Rahmen getroffener Regelungen zur vereinbarten Beschaffenheit gehört, wie folgt: Alle diejenigen Teile sind un- entgeltlich nach Xxxx des Verkäufers nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbe- sondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Zwei Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen sind zulässig. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Transport- und Wege- kosten werden für tragbare Gegenstände nicht übernommen. Wenn eine Mängelrüge begründet geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mangel stehen.
3.3 Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so hat müssen diese unverzüglich durch Vorlage der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels Rechnung oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenanderer Kaufbelege glaub- haft gemacht werden.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist 3.4 Punkt 4.4 der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Leistungs- und Reparaturbedingungen (vorstehend unter I.) gilt sinngemäß.
3.5 Der Rücktritt ist ausgeschlossenGewährleistungsanspruch erlischt, wenn die Pflichtverletzung ohne das schriftliche Einver- ständnis des Verkäufers nur unerheblich istEingriffe des Kunden oder Dritter in den Gegen- stand vorgenommen werden, die mit dem Mangel im Zusammenhang ste- hen.
3.2.3 Ein Mangel 3.6 Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle weitergehenden Ansprüche des Liefergegenstandes liegt Kunden gegen den Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen mittelbarer und unmittelbarer Schäden (vertraglich und außervertraglich) und aus der Durchführung der Nachbesserung bzw. Neulieferung, soweit nicht vor: Bei Fehlerngrobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigen- schaften zwingend gehaftet wird. Die Gewährleistungsfrist nach Punkt II. 3.1 gilt auch für eventuelle Ansprü- che des Kunden aus positiver Vertragsverletzung, die durch BeschädigungVerschulden bei Vertrags- abschluss und unerlaubter Handlung, falschen Anschluss soweit nicht Vorsatz oder falsche Bedienung durch grobe Fahr- lässigkeit vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit zugunsten des Verkäufers ergibt, gilt diese Beschrän- kung für den Kunden verursacht werdenentsprechend.
3.7 Beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen wird der Verkäufer den Kun- den nach bestem Wissen und Gewissen über den Gebrauchswert des Gegenstandes beraten. Soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haf- tet oder etwas anderes vereinbart wird, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsseist jede Gewährleistung des Verkäu- fers ausgeschlossen.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 7.1. Die WBAG gewährleistet, dass sie befugt ist, dem Vertragspartner die Marktdaten für die Zwecke des Vertrages bereitzustellen und dass durch die Marktdaten sowie deren Nutzung gemäß den Bestim- mungen dieses Vertrages keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt werden. Die WBAG ver- pflichtet sich, den Vertragspartner schad- und klaglos zu halten, wenn dieser wegen Verletzung von Immaterialgüter- und sonstiger geistiger Eigentumsrechte Dritter geklagt werden sollte, vorausge- setzt, dass der Vertragspartner die WBAG sofort über die Geltendmachung eines derartigen An- spruchs benachrichtigt.
7.2. Die WBAG haftet bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung für Schäden jedenfalls nur dann, wenn ihren Organen, Gehilfen und sonst von ihnen eingesetzten Personen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Haftung für Folgeschäden und für entgangenen Gewinn be- steht nur bei vorsätzlichem Verhalten.
7.3. Die WBAG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtzeitige Übermittlung der Marktdaten. Im Falle der Übermittlung von fehlerhaften Marktdaten verpflichtet sich die WBAG je- doch, dem Vertragspartner nach Ablieferung Möglichkeit Korrekturen und Ergänzungen zur Verfügung zu stellen.
7.4. Der Vertragspartner wird die WBAG hinsichtlich sämtlicher der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers WBAG aufgrund von unbefugtem Zu- gang zu Marktdaten oder der Gesundheitunbefugten Nutzung von Marktdaten durch den Vertragspartner ent- standene oder von der WBAG an Dritte bezahlte Verluste, bei einer vorsätzlichen Schadensersatzansprüche, Ausgaben o- der Kosten schadlos halten, es sei denn, die Verluste, Schadensersatzansprüche, Ausgaben oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn Kosten sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen WBAG oder auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitdurch die WBAG gemäß Klausel 7.1 oben eingeräumte Schadloshaltung zurückzuführen.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Derived Data Agreement
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer Ist eine von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand e.discom verkaufte Sache mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist e.discom zunächst das Recht zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung des Mangels oder zur Lieferung eines mangelfreien Ersatzgerätes. Sollte die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehlschlagen, so kann der Vertragspartner wahlweise die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Vertragspartner hat offensichtliche Fehler innerhalb einer Frist von höchstens 14 Tagen ab Lieferung einer mangelfreien Sache erbringengegenüber e.discom schriftlich zu rügen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Rüge.
3.2.2 Schlägt 3.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
3.3 Ist eine von der e.discom mietweise überlassene Einrichtung mit einem Mangel behaftet oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, die Nachbesserung fehlihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt, so ist hat der Käufer berechtigtVertragspartner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis von der e.discom die Instandsetzung zu mindernverlangen. Der Rücktritt Statt der Instandsetzung kann e.discom auch eine gleichwertige Ersatzeinrichtung zur Verfügung stellen. Die verschuldensunabhängige Haftung der e.discom auf Schadensersatz gemäß § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel 3.4 Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder höhere Gewalt sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Die sachgemäße Behandlung bestimmt sich nach den Angaben des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei FehlernHerstellers und der e.discom.
3.5 Geräte und Geräteteile, die durch Beschädigunge.discom im Rahmen der Nacherfüllung ausgetauscht hat, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssegehen in ihr Eigentum über.
3.6 Im Falle einer Leihe gelten die gesetzlichen Regelungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache6.1. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen Wir haften grundsätzlich nur für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung fahrlässig verursachte Schäden nach Maßgabe der folgenden Absätze und übrigen Bestimmungen dieser AGB
6.2. Für Mängel oder Schäden, die uns nicht unverzüglich nach deren Entstehen (längstens binnen 24 Stunden des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsdarauffolgenden Werktages) schriftlich angezeigt werden, wird ausdrücklich jegliche Haftung (sowohl aus dem Titel der Gewährleistung als auch des Schadenersatzes) ausgeschlossen.
6.3. Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Räumung, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel) wird die Haftung ausgeschlossen, sofern wir nicht zuvor vom AG schriftlich über die nicht offenkundige Beschaffenheit aufgeklärt wurden. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung Warn- und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitPrüfpflicht iSd § 1168 a ABGB wird ausgeschlossen.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet 6.4. Es besteht keine Haftung für Folgeschäden und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenreine Vermögensschäden.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl6.5. Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden, so ist der Käufer berechtigtwelche auf Zufall, vom Vertrag zurückzutreten höhere Gewalt, das Verhalten des Auftraggebers oder den Kaufpreis zu minderneines Dritten zurückzuführen sind. Der Rücktritt Einsatz ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder dritte Personen von der betreuten Fläche das Streumaterial entfernen oder sie verunreinigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Umstände, aus denen Elefantenstark haftbar werden könnte und Beschädigungen, welche mit den Reinigungsarbeiten im Zusammenhang stehen (z.B. Körperverletzungen von Passanten), Elefantenstark nach Bekanntwerden unverzüglich zu melden und bei der Feststellung des Sachverhaltes Elefantenstark Ihrem Haftpflichtversicherer jede zumutbare Hilfe zu leisten. Elefantenstark übernimmt die Pflichtverletzung des Verkäufers Verpflichtungen aus § 93 Abs. l StVO hinsichtlich der aus dem Angebot übernommenen Tätigkeiten zu den dort angeführten Zeiten. Eine darüber hinausgehende Haftung, sei es in zeitlicher Hinsicht oder aufgrund weiterer gesetzlicher Bestimmungen wird nicht übernommen. Keinesfalls haftet Elefantenstark weitergehender als der Auftraggeber selbst. Falls der Auftraggeber keinen Plan bzw. keine Planskizze übermittelt, in der eine konkrete Darstellung der für den Winterdienst vorgesehenen Flächen enthalten ist, wird Elefantenstark den Winterdienst nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werdenauf jenen Flächen durchführen, bei Schäden denen Elefantenstark annimmt, dass diese Flächen Vertragsgegenstand sind. Falls durch höhere Gewalt, die Nicht-Vorlage oder verspätete Vorlage einer derartigen Planskizze Flächen nicht oder nur unzureichend geräumt werden (z. B. BlitzschlagStiegen, Gehwege, Lieferantenzufahrten etc.) und dadurch Folgeschäden auftreten, übernimmt Elefantenstark für diese Folgeschäden keine Haftung und es ist der Auftraggeber verpflichtet, Elefantenstark diesbezüglich auch bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile direkter Inanspruchnahme durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.Dritte Schad- und klaglos zu halten. Elefantenstark hat nach Übermittlung einer entsprechenden
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche a) Die Kaufsache ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer bei Verlust der Gewährleistungsrechte unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, nach Empfang schriftlich mitzuteilen.
b) Beim Verkauf neuer Kaufsachen verjähren die Gewährleis-tungsrechte des Käufers in 1 Jahr nach ab Ablieferung der SacheKaufsache, sofern der Verkäufer nicht vorsätzlich gehandelt, den Mangel arglistig verschwiegen hat, eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache vereinbart worden ist oder der Käufer Ansprüche nach §§ 478, 479 BGB geltend machen kann. Dies Erklärungen über die Beschaffenheit der Kaufsache stellen keine Garantie dar. Der Käufer hat nur das Recht auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx des Verkäufers. Sofern diese fehlschlägt, ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
c) Gebrauchte Kaufsachen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist sofern der Verkäufer von vorsätzlich gehandelt, den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich Kaufsache vereinbart worden ist.
3.2.3 Ein Mangel d) Die Bestimmungen der lit. a) - c) gelten nicht gegenüber Ver-brauchern. Ist der Käufer einer gebrauchten Sache Verbraucher, verjähren die Gewährleistungsrechte in 1 Jahr ab Ablieferung der Kaufsache.
e) Die im Zuge einer Mängelbeseitigung ausgetauschten Teile werden Eigentum des Liefergegenstandes liegt Verkäufers. Eine Mängelbeseitigung verlängert nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüsseGewährleistungszeit der ganzen Kaufsache.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verkauf Und Lieferung Von Baumaschinen/ Geräten
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht7.1 Wir verschaffen dem Besteller die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitwobei nur erhebliche Sachmängel beachtlich sind.
3.2 Ist 7.2 Aussagen zur Beschaffenheit der Liefergegenstand mangelhaftSoftware sind als Leistungsbe- schreibung zu verstehen und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.
7.3 Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers erstrecken sich nicht auf solche Software, so die der Besteller verändert hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung in einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt anderen als der bestimmungsgemäßen oder vertraglich vereinbarten Systemumgebung eingesetzt wird. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder anderweitige Nutzung für den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich Mangel nicht ursächlich gewesen ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern7.4 Der Besteller kann Gewährleistungsansprüche nur für reprodu- zierbare oder sonst feststellbare Mängel geltend machen. Er hat solche Mängel in Textform zu dokumentieren und uns die Man- gelanzeige sowie die Dokumentation unverzüglich unter Angabe aller ihm bekannten und zweckdienlichen Informationen zukom- men zu lassen. Der Besteller ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die eine Feststellung des Mangels und seiner Ursachen erleichtern.
7.5 Sind wir zur Mangelbeseitigung verpflichtet, können wir den Man- gel nach unserer Xxxx durch BeschädigungBeseitigung, falschen Anschluss Neulieferung der Soft- ware oder falsche Bedienung Aufzeigen oder Bereitstellen einer zumutbaren Umge- hungslösung beheben.
7.6 Der Gewährleistung unterliegt die jeweils letzte, vom Besteller übernommene Fassung der Software. Eine zumutbare neue Fas- sung ist vom Besteller zu übernehmen, wenn sie der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln dient.
7.7 Bei Verlust von Daten haften wir nur für denjenigen Aufwand, der bei anwendungsadäquater Datensicherung durch den Kunden verursacht werdenBestel-
7.8 Im Übrigen finden Ziffern 8, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse9 und 10 unserer VLB ergänzende Anwendung.
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Samples: Sonderbedingungen Für Den Erwerb Und Die Nutzung Von Software
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung 12.1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die marken-, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Schutzfähigkeit der SacheLeistungen und Leistungsergebnisse. Dies Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit sowie für die Freiheit von Rechten Dritter hinsichtlich seiner Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, insbesondere seines Social Media Auftritts selbst verantwortlich. Das gilt nichtinsbesondere hinsichtlich des Immaterialgüterrechts und des Wettbewerbsrechts. Sollten die vertragsgegenständlichen Inhalte, soweit das Gesetz gemäß § 438 AbsProdukte und Dienstleistungen Rechtsverstöße enthalten und/oder mit Rechten Dritter belastet sein, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. 1 NrHiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst. 2 (Bauwerke Die hier getroffene Regelung bezüglich der Verantwortlichkeiten des Auftraggebers und Sachen Haftungsfreistellung gilt auch hinsichtlich der Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, welche der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers produziert.
12.2. Auf Schadensersatz haften die Parteien – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, bei deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrag überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei im letztgenannten Fall der Verletzung einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung wesentlichen Vertragspflicht die Haftung der Parteien auf den Ersatz des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorhersehbaren, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.
3.2.3 Ein Mangel 12.3. Sofern einer Partei Schäden aus dem Verlust von Daten resultieren, haftet die jeweils andere Partei hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten vermieden worden wären.
12.4. Die Leistungen des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei FehlernAuftragnehmers beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung, keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Auftraggebers.
12.5. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen und Schäden frei, die der Auftragnehmer durch BeschädigungRechtsverstöße erleidet, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssedie dem Auftraggeber zuzurechnen sind.
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Samples: Agb Kampagnen Management
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers und Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsder Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache8.1. Dies gilt nichtFür Mängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)falls nicht anders vereinbart, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelswie folgt:
8.1.1. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen Gewährleistungsfrist auf die Absendung Produkte beträgt – sofern im Folgenden nicht anders angegeben 24 Monate vom Tag der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitLieferung an (Übergabe an den Frachtführer). § 924 ABGB bleibt unverändert anwendbar.
3.2 Ist 8.1.2. Eine Gewährleistungsanspruch besteht nur unter der Liefergegenstand mangelhaftVoraussetzung, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder dass die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenProdukte sowohl entsprechend den Montageanleitungen montiert, in Betrieb genommen, als auch gemäss den Wartungshinweisen regelmäßig gewartet werden.
3.2.2 Schlägt 8.1.3. Im Gewährleistungsfall verpflichten wir uns, die Nachbesserung fehlmangelhaften Waren bzw. die mangelhaften Teile nach unserer Xxxx auszutauschen oder nachzubessern. Darüber hinaus gehende Gewährleistungs- oder irgendwelche Garantieansprüche bestehen nicht. Arbeits-, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Wegzeiten oder den Kaufpreis zu mindernandere Kosten werden nicht ersetzt.
8.1.4. Der Rücktritt Die Gewährleistung und/oder Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung der Kunde erkennbare Mängel nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Empfang des Verkäufers nur unerheblich istLiefergegenstandes, sonstige Mängel nicht unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzeigt.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern8.1.5. Die Gewährleistung und/oder Haftung ist zusätzlich zu den Fällen der Absätze 2. und 4. insbesondere ausgeschlossen für Mängel, die durch Beschädigungungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, falschen Anschluss durch Nichtbefolgung der Einsatzbedingungen oder falsche Bedienung Wartungsrichtlinien, durch übermäßige Beanspruchung oder durch ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschstoffe entstanden sind.
8.1.6. Zur Vornahme aller notwendigen Gewährleistungsmaßnahmen ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen befreit. Bei weiterer Benutzung der mangelhaften Ware erstreckt sich die Gewährleistung und/oder Haftung nur auf den Kunden verursacht ursprünglichen Mangel. Kosten für Reparaturen, die ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung ausgeführt werden, werden nicht ersetzt. Die Haftung für Folgen solcher Reparaturen ist ausgeschlossen.
8.1.7. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile oder sonstige Ausbesserungen beträgt 6 Monate ab Lieferung (Übergabe an den Frachtführer).
8.1.8. Bei Behebung eines Mangels beginnt die Gewährleistungsfrist für die ausgetauschten oder nachgebesserten Teile nicht von neuem zu laufen.
8.1.9. Die Beseitigung von Mängeln kann verweigert werden, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, auch nicht bei berechtigten Mängelrügen.
8.1.10. Bei Lieferung und Einbau von Fremderzeugnissen beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die wir gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses besitzen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere auf Preisminderung sind ausgeschlossen.
8.2. Wir haften für Schäden durch höhere Gewaltnur, z. sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Insbesondere ist der Ersatz für Folgeschäden (z.B. BlitzschlagStehzeiten wegen Fehlauslieferungen) und Vermögensschäden, bei Fehlem infolge entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Überbeanspruchung mechanischer uns beruhen, ausgeschlossen. Falls ein Schaden aus der mangelhaften Beschaffenheit einer an uns gelieferten Ware entsteht, haften wir außerdem nur insoweit, als der Erzeuger oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüsseVorlieferant uns gegenüber haftet. In jedem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf den Fakturenwert der reklamierten Ware.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 11.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass die vertragsgegenständliche Software vollständig auf einen einwandfrei lesbaren Datenträger kopiert wurde. Sonstige Mängel unterliegen der Gewährleistung, wenn sie reproduzierbar sind.
11.2 Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen 6 Monaten nach Ablieferung Lieferung verpflichtet, Mängel der SacheVertragsgegenstände bzw. Dies gilt nichtder vertraglich bedungenen Dienstleistungen, die bei Übergabe vorhanden waren, nach seiner Xxxx am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch, Preisminderung bei sonstiger Brauchbarkeit oder Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände innerhalb angemessener Frist zu beheben. Voraussetzung hiefür ist eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welche dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab der Übergabe der Lieferung oder Leistung erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Für Fremdsoftware gelten die Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
11.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängelbehebungen infolge externer Einflüsse (wie z.B. Eingriffe durch den Auftraggeber, dessen Erfüllungsgehilfen oder Dritte) oder infolge der Verwendung der Vertragsgegenstände auf einem anderen als dem spezifizierten Computersystem bzw. aufgrund nicht widmungsgemäßer Verwendung der vertragsgegenständlichen Softwareprogramme. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter und/oder vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen selbst erstellter Programme eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
11.4 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)gesetzlich zulässig, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitausgeschlossen.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 4.1. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeits- leistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr Jahr. Im unternehmeri- schen Verkehr richtet sich die Gewährleis- tung nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht§ 13 VOB/B, soweit Bauleistun- gen auszuführen sind.
4.2. Bei Vorliegen eines Mangels hat uns der Besteller eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass uns der beanstande- te Gegenstand oder das Gesetz gemäß § 438 Absbeanstandete Werk zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung zur Verfügung steht..
4.3. 1 NrBesteht unsere Verpflichtung zur Nacher- füllung, können wir zwischen Beseitigung des Mangels und Neuherstellung wählen. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)Schlägt die Nacherfüllung fehl, § 479 Absist der Be- steller berechtigt, die Vergütung zu min- dern oder vom Vertrag zurückzutreten. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich oder wenn Gegenstand des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Vertrages eine Bauleistung ist.
4.4. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer eige- nen fahrlässigen Pflichtverletzung oder ei- ner vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestim- mungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer eigenen grob fahr- lässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf einer Verlet- zung wesentlicher Pflichten infolge eige- ner leichter Fahrlässigkeit, oder leichter Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertre- ter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden, höchstens je- doch auf das Zweifache der Auftragswer- tes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzan- sprüche für sonstige Schäden bei der Ver- letzung von Nebenpflichten im Falle leich- ter Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf ein- facher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetz- lichen Rechte des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines MangelsBestellers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben da- von unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Ga- rantie für die Beschaffenheit der Fristen Sache übernommen haben. Ansprüche des Be- stellers auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen anstelle von Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 8.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) beträgt ein Jahr nach Ablieferung der Sacheab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt nicht, soweit die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)BGB, § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie BGB und § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) 634a Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt sowie zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.
8.2 Rügen bei Mangel des Erzeugnisses, Falschlieferung, Mengenfehlern sind uns unverzüglich nach Lieferung unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Prüfung nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat innerhalb eines Werktages telefonisch vorab und innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu erfolgen.
8.3 Wir sind nach unserer Xxxx zu Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Ein Recht des Bestellers auf Nacherfüllung ist bei unerheblichen Mängeln ausgeschlossen. Schlägt eine Mangelbeseitigung fehl, steht dem Besteller das Recht auf Minderung oder – soweit es sich nicht um eine Bauleistung handelt – auf Rücktritt zu. Das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung wird außerhalb von Garantiezusagen ausgeschlossen.
8.4 Soweit nicht ausdrücklich von uns anders angegeben, wird neben der Gewährleistung keine Garantie gewährt. Soweit eine Garantie bauteilbezogen in Fällen Angeboten oder Auftragsbestätigungen erwähnt wird, besteht eine Herstellergarantie. Ihnen stehen gemäß § 443 BGB Rechte gegen den Garantiegeber nach dessen Garantieerklärung zu, die wir Ihnen auf Anforderung zur Verfügung stellen. Unbeschadet der Rechte gegen den Garantiegeber kann ein Bauteil, welches im Garantiezeitraum ausfällt, unverzüglich und frei an uns zurückgesandt werden und wird gegen Berechnung ersetzt. Nach Anerkennung der Garantie durch den Hersteller erfolgt eine Gutschrift.
8.5 Die Gewährung entfällt - für Verschleißteile - für Mängel infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauchs, Abweichen von den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen, elektrische Einflüsse (einschließlich Stromschwankungen im Netz) - für Mängel infolge unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßen Transports vor der Montage.
8.6 Werden Erzeugnisse zum Einbau in bauseits erstellte Räume geliefert, haften wir nur unter der Voraussetzung, dass sich diese in einwandfreiem Zustand befinden und den technischen Anforderungen entsprechen. Zur Nachprüfung des Zustandes sind wir nicht verpflichtet.
8.7 Unsere Haftung aus vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen wird auf Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Xxxxxxx aufgrund von Mängeln, Garantie, vertragswesentlichen Pflichten oder Verletzung des Lebensvon Leben, des Körpers Körper oder Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt auch für Organe, Mitarbeiter und sonstige von der GesundheitFirma in die Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte.
8.8 Soweit durch diese AGB Mängelrechte eingeschränkt werden, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und gilt dies nicht bei arglistigem Verschweigen eines des Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet 8.9 Gewährungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringensind nicht abtretbar.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 2 Jahre. Ausgenommen davon sind Betriebsstoffe, Batterien/Akkus und Leuchtmittel.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine abgemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach Ablieferung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung zweimailg fehl, ist der SacheKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit, bei die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Lieferers Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug und bei arglistigem Verschweigen eines MangelsVermögensschäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, Hemmung und Neubeginn sofern der Fristen bleiben unberührtWerkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder hat.
4.6 Ein Mangel liegt nicht vor bei branchenüblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Offensichtliche Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt zu.
4.7 Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, ansonsten die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
4.8 Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer von verpflichtet, die zum Zwecke der Mängelhaftung befreitMängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (Bei Lieferungen: Colmnitz + 15 km Xxxxxx) verbracht wurde.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen4.9 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich gelieferte Xxxx oder das Werk verändert und der Mangel eindeutig auf diese Veränderung zurückzuführen ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 7.1Gewährleistung für Geräte Für die von der Edekabank gemäß des Leistungsscheins gelieferten Geräte übernimmt die Edekabank die Gewähr für die Mängelfreiheit für den Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung nach Ablieferung den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus garantiert die Edekabank im Rahmen der SacheDienstleistungen der Voll- oder Depotwartungsverträge (siehe Ziff. 8.1) auf Dauer die Funktionsfähigkeit dieser Geräte am Einsatzort. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei FehlernSchäden an Geräten, die durch Beschädigungeinen der in Ziff. 7.3 geregelten Sachverhalte verursacht wurden. Die Edekabank ist nicht dafür verantwortlich, falschen Anschluss die Geräte im Rahmen der Aufstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten und Programmen zu verbinden, es sei denn, die Parteien treffen im Einzelfall schriftlich eine gegenteilige Regelung. Der Vertragspartner/Teilnehmer untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden und sonstige äußere Mängel, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regressansprüche unter Herausgabe der Dokumente an die Edekabank ab. Bei Installation durch die Edekabank geht die Gefahr mit Abschluss der Aufstellung an den Vertragspartner/Teilnehmer über. Aus Mängeln, die den Wert oder falsche Bedienung die Tauglichkeit der Ware bzw. des Werks zu dem vereinbarten, vorausgesetzten oder üblichen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Vertragspartner keine Rechte herleiten. Haftet der Ware bei Gefahrübergang ein Mangel an, ist die Edekabank zunächst nur zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx der Edekabank durch den Kunden verursacht werdenNachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner kann nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) verlangen, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer wenn mindestens zwei Nacherfüllungsversuche der Edekabank in angemessener Frist ohne Erfolg geblieben sind. Etwa ersetzte Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüssewerden Eigentum der Edekabank.
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Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr (1) Mängelansprüche von Unternehmern setzen voraus, dass dieser seinen nach Ablieferung § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Diese Regelung (VI. (1)) gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Soweit ein Mangel vorliegt, leistet KOS KLIMA bei Vertragsverhältnissen mit einem Unternehmer zunächst nach freier Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz- lieferung bzw. Neuherstellung. Für die Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung leistet KOS KLIMA nur in demselben Um- fang Gewähr wie für die ursprüngliche Lieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der SacheKunde nach seiner Xxxx bei einem Kaufvertrag – unbeschadet der nachfol- genden Bestimmungen – nur berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder die Vergü- tung zu mindern. Dies Schlägt die Nacherfüllung bei einer Bauleistung fehl, ist der Kunde – unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen – nur berechtigt, die Vergütung zu mindern.
(2) Bei Unternehmern gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 3 BGB bzw. § 479 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB eine allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmän- geln von einem Jahr ab Ablieferung bzw. bei Vereinbarung einer Abnahme ab Ab- nahme. Bei Verbrauchern gilt bei Werkverträgen, abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB eine allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln von einem Jahr ab Abnahme. Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (RückgriffsanspruchBaustoff), beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, wenn der Kunde sich nicht dafür entschieden hat, KOS KLIMA die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist zu übertragen. Überträgt der Kunde die Wartung an KOS KLIMA, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 4 Jahre.
(3) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen Die Haftung von KOS KLIMA ist grundsätzlich auf Schäden beschränkt, die KOS KLIMA oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Für einfache Fahrlässigkeit haftet KOS KLIMA nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit sowie der Verletzung von Kardinalpflich- ten. Eine Kardinalpflicht ist die Pflicht, bei einer vorsätzlichen deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh- rung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangelsvertrauen darf. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungvorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht, Hemmung soweit KOS KLIMA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen für Ansprüche des Kunden nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreitProdukthaftungs- gesetz.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft(4) Die Regelungen zur Haftung von KOS KLIMA nach VI. (3) gelten auch bei Pflichtver- letzungen durch bzw. zugunsten von Personen, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder deren Verschulden die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringenKOS KLIMA nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
3.2.2 Schlägt (5) Haftet KOS KLIMA wegen Pflichtverletzungen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, ist die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich istHaftung von KOS KLIMA unbeschadet IV.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr 8.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach Ablieferung seiner Xxxx Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Darüber hinaus haftet der SacheVerkäufer nicht bei nur fahrlässigem Verhalten.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt außer bei Neuwarenverkäufen an einen Privatkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise am Ort des Verkäufers. Bei Nachbesserung am Ort des Käufers berechnet der Verkäufer die erforderliche Fahrt.
8.3 Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und dem Verkäufer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine eidesstattliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung machen. Im übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Lieferungsgegenstände sind in dem Zustand, in welchem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
8.4 Die vorstehenden Regelungen dieser Vorschrift gelten nicht für Gebrauchtwaren, die immer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Dies gilt nichtnicht bei Verkäufen an Privatkunden. Mit diesen werden gesonderte Vereinbarungen im Einzelfall getroffen.
8.5 Andere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen entstandene Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung fahrlässig durch den Kunden verursacht werdenVerkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer Körper oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische EinflüsseGesundheit.
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