Gewährleistung und Haftung. 8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können. 8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen. 8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen. 8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat. 8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun. 8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen. 8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich. 8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.112.1. Der Auftragnehmer leistet GewährVerlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die es nach dem Stand der Technik entsprechennicht möglich ist, ein Untergang jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird: • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder eine Manipulation Hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder • wenn die Beeinträchtigung bei der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenWiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder • durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall) beim Verlag oder anderer Betreiber oder • durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder • durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
8.212.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährVon der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des AGs sowie der Kommunikationswege vom AG zu den Servern des Verlags entstehen.
12.3. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird der Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des AG nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung oder einer Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des AG für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
12.4. Sollten die vom Verlag zugesagten Medialeistung am Ende des Veröffentlichungszeitraums nicht erreicht sein, steht dem AG eine Ausgleichsbuchung zu. Mit Ablauf der ursprünglichen Schaltdauer gilt das Werk als vollendet im Sinne von § 646 BGB.
12.5. Maßgeblich zur Ermittlung der Medialeistung ist die Zählung des Verlages. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit unbenommen nachzuweisen, dass diese Zahlen unzutreffend und stattdessen andere Werte anzusetzen sind. Dies hat der Auftraggeber dem Verlag innerhalb einer Frist von zehn Tagen in Textform mitzuteilen. Soweit die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem Auslieferung des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte Werbemittels über die vom Verlag eingesetzten Server erfolgt, hat die Mitteilung innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen. Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Mitteilung der Medialeistung an den Auftraggeber. Bei Abweichungen der Gesamtleistung nach Abschluss einer Kampagne von mehr als zehn Prozent, die auf technisches oder eine bestimmte Qualität aufweisenmenschliches Versagen des Verlages zurückzuführen sind, gelten die Angaben des Auftraggebers, sofern durch diese das technische oder menschliche Versagen nachgewiesen wurde.
8.312.6. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Bei vom Verlag zu vertretender ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder Haftung jeglicher Art für auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels, jedoch nur in dem Umfang der Beeinträchtigung. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Verlängerung des Veröffentlichungszeitraumes bzw. der Veröffentlichung eines Ersatzwerbemittels hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages in Bezug auf den Anteil, der noch nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird erbrachten Medialeistung; im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenÜbrigen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
8.412.7. Jegliche Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt der Verlag nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn Werbemittels auf einem der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatServer des Verlags.
8.512.8. Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server des Verlags liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden (sog. Redirect-Verfah- ren) und der AG insoweit, wie unter Ziff. 9.2. beschrieben, dem Verlag das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des AGs bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt der Verlag keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bzgl. der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und die Datensicherheit.
12.9. Der Auftragnehmer Verlag wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellst möglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchti- gungen in angemessener Frist zu beseitigen.
12.10. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder die Haftung.
12.11. Der Verlag leistet nur Schadensersatz • bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; • in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichSchäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Ge- genüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet der Verlag höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die er für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte.
12.12. Die Haftung für Xxxxxxx wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
12.13. Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AGs nur gestützt werden, soweit sie vom Verlag gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.
12.14. Der Verlag übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation.
12.15. Ziff. 12.14. gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene Schäden nicht gestatten.
12.16. Der AG haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Auftraggeber direkt Verlag durch die missbräuchliche oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem rechtswidrige Verwendung der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation Dienste oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstandendadurch entstehen, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunder AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB nicht nachkommt.
8.612.17. Jegliche Haftung Die vorstehenden Ziffern erstrecken sich auch auf die organschaftlich oder vertraglich bestimmten Vertreter des Auftragnehmers im Falle Verlages sowie auf ihre Erfüllungs- gehilfen.
12.18. Soweit der höheren Gewalt Verlag zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat er den AG so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (sog. negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
8.712.19. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Roh- stoff- oder Energieverknappung und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht dergleichen – sowohl im Falle Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG)Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Werbemittel.
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Samples: Werbeauftrag, Werbeauftrag, Werbeauftrag
Gewährleistung und Haftung. 8.16.1 Die Lizenzgeberin garantiert die Funktionalität ihrer Produkte ausschliesslich gemäss den Leistungsbeschreibungen in der Software- Produktbeschreibung.
6.2 Die technischen Daten, Spezifikationen sowie die in Prospekten, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften (auch elektronischer Art, wie z. B. dem Webshop) enthaltenen Angaben stellen nur Beschreibungen und nur dann Zusicherungen dar, wenn die Lizenzgeberin ausdrücklich schriftlich erklärt hat, dass die Lizenzgeberin für das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein einer bestimmten Eigenschaft einsteht. Die Lizenzgeberin übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre Produkte für nicht ausdrücklich vereinbarte Zwecke geeignet sind.
6.3 Die Software wurde unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere anerkannter Programmierregeln, entwickelt. Der Auftragnehmer leistet GewährLizenznehmer anerkennt, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die es nach dem momentanen Stand der Technik entsprechennicht möglich ist, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenSoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere auch in Verwendung mit verschiedenen Hardwarekomponenten, immer fehlerfrei arbeitet.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch 6.4 Die Lizenzgeberin übernimmt keine GewährGarantie dafür, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenSoftware ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen und Programmen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausgeschlossen wird.
8.36.5 Die Lizenzgeberin haftet nicht für die richtige Auswahl, Anwendung und Nutzung ihrer Softwareprodukte. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Hardware oder die Betriebssysteme für die Produkte nicht geeignet sind.
6.6 Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Daten periodisch zu sichern und sich unmittelbar nach jeder Datensicherung vom Erfolg und Vollständigkeit der Datensicherung zu überzeugen.
6.7 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vor jedem Update seine Daten zu sichern. Es wird empfohlen, den Sicherungsdatenträger an einem besonders geschützten Ort aufzubewahren.
6.8 Die Lizenzgeberin haftet nicht für die richtige Auswahl, Anwendung und Nutzung der Datensicherung des Lizenznehmers. Im Übrigen wird jede weitere Haftung und Gewährleistung der Lizenzgeberin ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht von Seiten der Lizenzgeberin verursacht wurden. Betragsmässig wird die Haftung jeglicher Art für nicht auf jeden Fall auf die vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen Lizenznehmer bezahlten Hotline- und SoftwareWartungsgebühren beschränkt. Die Haftung der Lizenzgeberin für Erfüllungsgehilfen Handlungen ihrer Hilfspersonen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist vollumfänglich ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement
Gewährleistung und Haftung. 8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge9.1 Alcon gewährleistet, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen ihr gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und eingesetzte Software Dritter Materialfehlern sind. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die Rechte in der Packungsbeilage bzw. in der Produktbeschreibung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenaufgedruckten Verbrauchsdatums (falls vorhanden).
8.49.2 Produktmängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung Das betreffende Produkt ist nach Möglichkeit sicherzustellen und an Alcon einzusenden. Mängelrügen haben stets unter Beilage einer Beschreibung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn Grundes und einer Kopie des Lieferscheins spätestens binnen 8 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu erfolgen. Der Kunde hat durch transportsichere Verpackung eine Beschädigung der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatWare bei der Rücksendung zu vermeiden.
8.59.3 Wird eine Mängelrüge erhoben, ist Alcon berechtigt, die gelieferte Xxxx beim Kunden zu untersuchen und an einer vom Kunden veranlassten Untersuchung der Ware durch einen Sachverständigen teilzunehmen.
9.4 Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung oder durch Austausch der mangelhaften Ware. Der Auftragnehmer Ist die Nachbesserung nicht zielführen, so ist nicht der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
9.5 Es gelten folgende Gewährleistungsfristen: - Für Surgical Produkte (außer OP-Geräte) und alle Vision Care Produkte gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Lieferung; - für Inhalte Mängel an anderen Geräten (OP-Geräten) z.B. Konstruktions- oder Materialfehler, ferner das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gilt eine Gewährleistungsfrist von Drittanbietern verantwortlich, 12 Monaten ab technischer Abnahme.
9.6 Schadenersatzansprüche aus von Alcon verursachten Vertragsverletzung sind auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt Fälle von grober Fahrlässigkeit und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunVorsatz beschränkt.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agbs), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agbs)
Gewährleistung und Haftung. 8.17.1. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verbrauchsmaterialien. Ein Gewährleis- tungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt.
7.2. Für Drittprodukte, die weder von ICS hergestellt noch erstellt sind, gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller.
7.3. Die Gewährleistungsfrist ist eine Verjährungsfrist gerechnet ab Gefahrenüber- gang und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
7.4. Die Warenlieferung ist bei beidseitigen Handelsgeschäften unverzüglich auf Transportschäden , Falschlieferung und Mengenabweichung zu untersuchen. Diesbezügliche Reklamationen, die später als 3 Arbeitstage nach der Anliefe- rung bei ICS eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Transport- schäden sind gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt schriftlich unter Verwendung eines Scha- densmeldungsformulars geltend gemacht werden. Nichterkennbare Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens aber innerhalb on 5 Mona- ten nach Lieferung schriftlich geltend zu machen.
7.5. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, erfolgt die Nacherfüllung nach Xxxx von ICS durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sa- che. ICS ist in den Grenzen des §440 S2 BGB zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt.
7.6. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelhafte Teil der Lieferung durch den Mangel für den Kunden nicht zumutbar verwendbar ist.
7.7. ICS ist nur gegenüber dem Auftraggeber gewährleistungspflichtig. Leistungen gegenüber Dritten werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auf- traggeber erbracht.
7.8. Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die ICS nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Auftrag- gebers bzw. Endkunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt z.B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung der Installationsvoraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusam- menhang mit der Fehlermeldung an ICS nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei fehlender oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenunzureichender Wartung.
8.27.9. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährBei den verkauften Sachen findet die Fehlerbeseitigung am Sitz von ICS statt, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenes sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt7.10. Der Auftraggeber trägt hat die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung Ware ordnungsgemäß verpackt, einschließlich mitverkauften Zubehörs (z.B. Tastatur, Verbindungskabel, etc.) anzuliefern.
7.11. Der Auftrageber soll Xxxxxx, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, ICS unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenFehlerbeseiti- gung notwendigen Informationen schriftlich melden.
8.47.12. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung Die Rücksendung defekter Geräte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers Auftraggebers.
7.13. Rücksendungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird, (z.B. Bedienungsfehler des Auftraggebers), sind kostenpflichtig und werden dem Auftraggeber mit einer Bearbei- tungspauschale von 74,- €, zuzüglich Versandkosten und MwSt. in Rechnung gestellt.
7.14. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren Fehler nicht reproduzierbar ist oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatnicht anhand von maschinell erzeugten Ausgaben auf- gezeigt werden kann.
8.57.15. Der Auftragnehmer ist Auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Softwareinstallationen wie z.B. Betriebssystempreloads sind kostenpflichtig und sind nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Vertragsbestandteil. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausge- führten Softwareinstallationen sind ausgeschlossen.
8.77.16. Der Auftragnehmer Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. ICS haftet deshalb nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte RechtsverletzungenSchäden, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung nicht am Liefergegenstand selbst entstan- den sind; insbesondere haftet ICS nicht für entgangenen Gewinn oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichfür sons- tige Vermögensschäden des Auftraggebers.
8.87.17. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle Soweit die Haftung von ICS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsge- hilfen.
7.18. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG)Auftraggeber Ansprüche aus §§1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.14.1. Der Auftragnehmer leistet GewährDie Akademie übernimmt keine Gewähr dafür, dass ● ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und haftet nicht für allfällige Schäden des Teilnehmers infolge auftretender Störungen des Abfragebetriebes. Gewährleistung besteht nur insoweit, als eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung der Akademie in Bezug auf eine bestimmte Eigenschaft des Leistungsgegenstandes vorliegt. Von der Akademie allenfalls herausgegebene Werbemittel welcher Art immer, die technische Daten oder Qualitätsbeschreibungen enthalten, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Aufgrund der Gegebenheiten des Internet wird für die permanente Verfügbarkeit bzw. Abrufbarkeit der Datenbankinhalte keine wie immer geartete Garantie abgegeben. Die Akademie wird dem Teilnehmer Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen, soweit diese zur Wartung, zur Vornahme interner Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen erforderlich sind, rechtzeitig mitteilen. Derartige angekündigte Unterbrechungen führen nicht zu einem Entgeltsminderungsanspruch des Teilnehmers.
4.2. Soweit gesetzlich zulässig, werden folgende Haftungs- beschränkungen vereinbart: Die Haftung der Akademie für Schäden, welche von einem Organ, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ist gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung der Akademie für Schä- den, welche von einem Organ, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehil- fen durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, ist mit dem einfachen Auftragswert für den einzelnen Schadensfall be- grenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schaden- ersatzansprüche, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusam- menhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitli- chen Leistung ergibt.
4.3. Die Akademie haftet nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationsinhalten und/oder für entgangenen Gewinn sowie für Vermögens- und Folgeschäden, die aus der Verwen- dung von Abfrageergebnissen entstehen. Die Akademie haftet im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten Rahmen der Haftungsbeschränkungen des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Absatz 1 und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2Haftungsbeschränkungen des Punk- tes 4.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewährdafür, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für auf Veranlassung der Akademie bezo- genen Informationsinhalte der Akademie nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorgederart verändert werden, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn Veränderung Einfluss auf den Aussagegehalt der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt Information hat.
8.54.4. Jegliche Schadenersatzforderung des Teilnehmers verjährt 18 Monate nach Kenntnis des Teilnehmers von Xxxxxxx und Schädiger und jedenfalls 10 Jahre nach dem Schadenseintritt.
4.5. Wird der Teilnehmer wegen der Verletzung von Immaterial- güterrechten Dritter aufgrund der Nutzung der vertrags- gegenständlichen Produkte in Anspruch genommen oder droht eine Inanspruchnahme, wird der Teilnehmer die Akademie unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf Teilnehmer wird die Akademie bei sonstigem Verlust des Regresses die Möglichkeit der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreiftAbwehr des Anspruches bzw. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunvollen Rechtsverschaffung geben.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Nutzungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.11. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● Lieferer haftet für Mängel der Lieferung für einen Zeitraum von 12 Monaten vom Tage des Gefahrübergangs gerechnet. Für Verschleißteile wird keine Gewährleistung übernommen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Liefergegenstände schriftlich angezeigt werden. Anderenfalls ist die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Andere Mängel sind dem Lieferer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. PolyMerge ist vom Besteller angemessene Zeit und Gelegenheit für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Mängelbeseitigung zu gewähren. Hierbei ist die örtliche Entfernung vom Sitz des Bestellers zu berücksichtigen. Der Lieferer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Durch den Besteller oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten heben die Haftung für daraus entstandene Schäden an der Lieferung auf.
2. Die Gewährleistungspflicht des Lieferers erstreckt sich nach dessen Xxxx auf den kostenlosen Ersatz (ab Werk) oder eine einwandfreie Ausbesserung aller nachweislich schadhaften Teile der Lieferung. Für Ersatzteile wird in gleicher Weise gehaftet. Die Kosten für An- und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische MaßnahmenAbreise eines Monteurs bei Gewährleistungsarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Ausgetauschte Teile sind Eigentum des Lieferers. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die dem Stand der Technik entsprechenaus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, ein Untergang fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenDritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse - sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind.
8.23. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährUnwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenabsolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie zumutbar sind und keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
8.34. Der Auftragnehmer leistet Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung des Lieferers für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritterdaraus entstehenden Folgen. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenLieferers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
8.45. Jegliche Gewährleistung und/Werden Betriebs- oder Haftung Wartungsanweisungen des Auftragnehmers ist ausgeschlossenLieferers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmateria- lien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINGeschäftspartner eine entsprechend substantiierte Behauptung, Passwörterdass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatnicht widerlegt.
8.56. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sindFür Schäden, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führenam Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichLieferer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit der garantiert hat. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Gewährleistung und Haftung. 8.11. Der Auftragnehmer leistet Gewährwebsms übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für Fehler und Mängel, dass ● die außerhalb des Einflussbereiches von websms liegen oder im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten Zusammenhang mit Leistungen außerhalb des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Vertragsgegenstandes auftreten. Insbesondere übernimmt websms keine Gewähr und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährHaftung dafür, dass die aus dem bereits bestehenden über das websms Mobile Messaging Gateway versandten elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3Nachrichten den angegebenen Empfänger erreichen. Der Auftragnehmer leistet keine Eine Gewähr oder und Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist auch ausgeschlossen, wenn bei der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINÜbertragung keine Daten ankommen, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren Teile der versendeten elektronischen Nachrichten abhandenkommen oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatunlesbar werden oder wenn die versandten elektronischen Nachrichten verzögert oder verspätet bei dem Adressaten eintreffen.
8.52. Nutzt der Nutzer eine Software, die mit dem websms Mobile Messaging Gateway interagiert, leistet websms keine Gewähr und übernimmt keine Haftung für eine fehlerfreie Interaktion oder für ein jederzeit problemloses Zusammenwirken der vom Nutzer verwendeten Software mit dem websms Mobile Messaging Gateway.
3. websms übernimmt keine Gewähr und keine Haftung dafür, dass der Vertragsgegenstand permanent (ohne Unterbrechungen) zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer ist Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass kurze und mittelfristige Störungen nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichausgeschlossen sind, insbesondere im Zusammenhang mit Wartung oder ähnlichen Arbeiten. Der Nutzer verzichtet daher auf die der Auftraggeber direkt Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aufgrund von kurzen oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunmittelfristigen Störungen.
8.64. Jegliche Haftung Bei höherer Gewalt, Streiks, Betriebsversammlungen oder sonstigen Betriebsstörungen bei websms oder bei deren Gehilfen ist websms von jeglicher Leistungspflicht befreit. Dem Nutzer erwachsen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen websms.
5. Soweit eine Gewährleistung nicht bereits ausgeschlossen ist, wird die Gewährleistungsfrist einvernehmlich auf sechs Monate verkürzt. Mängel müssen jedoch unverzüglich, jedenfalls binnen fünf Tagen, gerügt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Auftragnehmers im Falle Eingangs der höheren Gewalt Mängelrüge bei websms. Die Erfüllung von etwaigen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen erfolgt ausschließlich durch Einräumung von unvergebührten elektronischen Nachrichten. Eine Leistung oder Schadensersatz in Geld ist ausgeschlossen.
8.76. Der Auftragnehmer websms haftet nicht für Mangelschäden, Mangelfolgeschäden oder sonstige Substanz-oder Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit. websms haftet dem Nutzer auch nicht, wenn ihm andere Nutzer entgegen den Nutzungsbedingungen verbotene Inhalte (Ziffer II. und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10Ziffer III.) beschränktübermitteln, solche speichern oder sonst abrufbar halten. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte RechtsverletzungenDer vorstehende Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt nicht für folgende Fälle:
a) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit als Ergebnis einer Fahrlässigkeit von websms oder einem Erfüllungsgehilfen oder Vertreter
b) Vorsatz und grob fahrlässige Pflichtverletzungen
c) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
7. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führenHaftung auf vorhersehbare Schäden, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichmaximal jedoch auf € 1.000,00 begrenzt.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Nutzungsvertrag
Gewährleistung und Haftung. 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Leistung und/oder Lieferung durch consult24. Die Anwendbarkeit des §933b ABGB gegenüber consult24 ist jedoch ausgeschlossen.
10.2 Den AG trifft die volle Beweislast für sämtliche An- spruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für das Vorhandensein des Mangels vor Übergabe, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Vermutung der Mangel- haftigkeit gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Die Be- weislastumkehr gemäß § 933b Abs 3 ABGB wird zugunsten consult24 ausgeschlossen.
10.3 consult24 ist zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der AG seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche berechtigen den AG nicht zur Zurückhaltung seiner Leistung oder eines Teils derselben. Mängelrügen, Gewährleistungsprüfungen und die Gewährleistungsdurchführung unterbrechen nicht die Gewährleistungsfrist nach Pkt 8.1.
10.4 consult24 macht über den gesetzlichen Gewährlei- tungsanspruch hinaus keine Performancezusagen bzw. Der Auftragnehmer leistet Gewähr-Garantien. consult24 haftet nicht für einen bestimmten Erfolg, sondern alleine dafür, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden sie ihre Leistungen nach bestem Wissen und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische Gewissen und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2erbringt. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewährconsult24 sichert nicht zu, dass die aus dem in den Dienst- leistungsergebnissen bzw Lieferungen enthaltenen Funk- tionen in einer vom AG ausgewählten Kombination (sofern nicht von vornherein durch vom AG gelieferte Testfälle vorgegeben) ununterbrochen und fehlerfrei ablaufen. Diese Zusicherung kann ebenfalls nicht gewährleistet werden, sofern es zu Änderungen der Systemumgebung kommt. Die Gewährleistung für Mängel aufgrund von Hardware- bzw. Betriebssystemfehlern ist ausgeschlossen. Ferner übernimmt consult24 keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf Fehler des AG, Fehler von Dritten, unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssys- temkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwen- dung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, auf Transportschäden und, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Ab- weichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) zurückzuführen sind.
10.5 Für Programme, die durch eigene Programmierer des AG bzw. Dritten nachträglich verändert werden, entfällt jeg- liche Gewährleistung durch consult24.
10.6 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
10.7 consult24 ist berechtigt, behauptete Mängel jederzeit und wiederholt zu begutachten, widrigenfalls etwaige Ge- währleistungsansprüche des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte AG erlöschen. Die Begutach- tungskosten trägt der AG, wenn die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sonst consult24.
10.8 consult24 hat bei Vorliegen eines gewährleistungs- pflichtigen Mangels zunächst nach ihrer Xxxx die mangel- hafte Lieferung oder Leistung oder deren mangelhaften Teile zu ersetzen, an Ort und Stelle zu verbessern oder sich zwecks Verbesserung zusenden zu lassen oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3angemessene Preisminderung vorzunehmen. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung Schlagen Verbesserungs- und/oder Haftung des Auftragnehmers Austauschversuche dreimal fehl, so ist ausgeschlossender AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; außer bei geringfügigen Mängeln.
10.9 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom AG zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von consult24 gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINPro- grammänderungen, Passwörter, PrivateKey o.äErgänzungen oder sonstige Eingriffe vom AG selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Gewährleistung und Haftung. 8.1Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleist- ungen sowie für eingebautes Material im Rahmen der erbrachten Leistungen 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Übergabe oder Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber. Zu Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Auftragnehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zu Untersuchung und Durchführung der Nachbesserung dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellt wird. Stellt sich im Rahmen des Gewährleistungsverlangen des Kunden heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorzuliegen schien, so han- delt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Der ent- standene und zu belegende Aufwand wird daher dem Kunden in Rechnung gestellt und zwar zu folgenden Bedingungen: Eine Ingenieurstunde wird berechnet mit 125,00 Euro Angefangene Stunden gelten hierbei als volle Stunden. Fahrtkosten und Sonstige Auslagen werden nach dem tatsächlichen Entstehen berechnet und Werden dem Kunden auf Verlangen durch den Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmenglaubhaft Gemacht. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die dem Stand der Technik entsprechendurch Beschädigung, ein Untergang falschen Anschluß oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● falsche Bedienung durch die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2Kunden verursacht werden, für Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß durch Über- beanspruchung Mechanischer, elektromechanischer oder elektronischer Teile durch nicht Bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder Atmosphärischer Einflüsse. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährGewährleistungsanspruch erlischt, dass die aus wenn ohne das Einverständnis des Werkunternehmers Änderungen an den Leistungen vorgenommen werden, soweit der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse daran gehabt hat, das Gerät zur Feststellung von Xxxxxxx zunächst zu untersu- chen bzw. durch einen sachkundigen Dritten untersuchen zu lassen. Offensichtliche Mängel der Leistungen des Unternehmers muß der Kunde unverzüglich, spätestens 10 Werktage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3Werkunternehmer schriftlich anzei- gen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Unternehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Gegenstand, soweit ihn oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwareseine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers iIm Falle der höheren Gewalt Beschädigung ist ausgeschlossen.
8.7er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen GewinnIst dies unmög- lich oder mit unverhältnis- mäßig hohen Kostenaufwand verbunden, ist ein Wiederbeschaffungswert am Tag der Mängelmeldung zugrunde zu legen. Das selbe gilt bei Verlust. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Gewährleistungsfristen gelten auch für eventuelle Ansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertrags- verletzung und unerlaubten Handlungen.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.11. Die Gewährleistung regelt sich vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den Bestimmungen der VOB/Teil B, falls diese vereinbart wurde. Der Kunde erhält von der ZAPF GmbH spätestens bei der Abnahme ein Garagen-Handbuch, das weiterführende Hinweise zum Umfang der Gewährleistung enthält.
2. Der Auftragnehmer leistet Gewährübernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die auf die Beschaffenheit von bauseitigen Leistungen zurückzuführen sind (z.B. selbst er- stellte Fundamente, bauseitige Abdichtungs- und Dränmaßnahmen). Dies trifft auch für Mängel zu, die darauf zurückzuführen sind, dass ● die bauseits erstellte Strei- fen- oder Punktfundamente nicht auf frostsichere Tiefe bzw. tragfähigen Boden gegründet werden.
3. Folgende Erscheinungen sind bauartbedingt nicht zu vermeiden und stellen da- her keinen Mangel dar:
a) Feine Risse im EFSTABoden, in Wänden und Decken von monolithischen Garagen aus Stahlbeton sind bausto@edingt nicht vermeidbar. Sie entstehen durch Schwinden, Temperaturdehnungen und Belastungen des monolithischen Fertigteiles, insbesondere durch einseitige Aufheizung der Decke bei Sonneneinstrahlung und gleichzeitig kühleren Seitenwänden. Solche Risse bis zu einer Breite von 0,4 mm sind gemäß der Norm für Fer- tiggaragen (DIN EN 13978-System gespeicherten Transaktionsdaten 1) technisch unbedenklich und stellen keinen Man- gel im Sinne des Auftraggebers mindestens Gewährleistungsrechtes dar. Sollte Feuchtigkeit in Form von abtropfenden Wasser durch Risse an bewitterten Außenflächen von außen eindringen, so werden diese während der Gewährleistungszeit als Kulanzleis- tung vom Hersteller außenseitig kostenlos abgedichtet oder die Dachfuge ab- gedeckt. Risse in nicht bewitterten Flächen werden nicht behandelt. Zwischen Boden und Wand befindet sich eine fertigungsbedingte Arbeitsfuge, die nicht behandelt werden muss. Stand 05/2020
b) Setzungen im Baugrund können dazu führen, dass Garagentore, -türen und –fenster neu eingestellt werden müssen. Solchen Setzungen ist nahezu je- des Bauwerk unterworfen. Mögliche Ursachen werden in dem Eurocode 7 beschrieben. Es handelt sich dabei um einen natürlichen Prozess, der nicht verhindert werden kann. Daher handelt es sich bei erforderlichen Neueinstel- lungen infolge solcher Setzungen nicht um einen Mangel, der im Rahmen der Gewährleistung beseitigt werden muss. Die Neueinstellungen können durch den Auftraggeber selbst vorgenommen werden.
c) Akkus welche in Solar-und Akku-Torantrieben bauartbedingt notwendig sind (z.B. Impuls Solar oder Impuls Akku des Herstellers Marantec), haben eine technisch begrenzte Lebensdauer. Daher wird für verbrauchte Akkus kein Er- satz geschuldet.
d) Stellt sich ein Handsender als mangelhaft heraus, wird die vereinbarte Dauer gespeichert werden ZAPF GmbH den Mangel durch Lieferung eines neuen, mangelfreien Handsenders Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften beseitigen.
4. Sofern der Kunde Kaufmann ist und der Auftraggeber während Vertrag zum Betrieb seines Handels- gewerbes gehört, beträgt die Gewährleistung für automatische Torantriebe und Parklifte 6 Monate. Dies gilt auch für sonstige Leistungen im Sinne des § 1 der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenVOL.
8.25. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewährhaftet, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird auch im Umfang wie Falle von Xxxxxxx wegen Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grober Fahr- lässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die sonstige Haftung der Auftragnehmer arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat und soweit nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzwdem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen zu haften ist. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenDies gilt auch, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt Schäden zu ersetzen sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunnicht am Liefergegenstand selbst aufgetreten sind.
8.66. Jegliche Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftraggeber auch im Falle grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter sowie bei leichter Fahrläs- sigekeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grund- sätze von Treu und Glauben, etwa im Falle der höheren Gewalt ist Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und Schadenshöhe, begrenzt.
8. Eine weitergehende Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.79. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche solche Folgen von Mängeln, für die ausdrück- lich keine Haftung mit übernommen wurde, weil sie der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10Gefahrensphäre des Auf- traggebers zuzuordnen sind.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Lieferbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1Die Gewährleistungsfrist für die erbrachten Werkleistungen betragen 4 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbart. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der Auftragnehmer leistet Gewährfür Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmerein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand • der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. Der Auftragnehmer leistet jedoch • keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränktvorliegt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichArbeitsleistung Gewährleistung gegeben.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Angebots Und Vertragsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1Der Kunde ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfäl- xxxxx Xxxxxx unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich gel- tend zu machen. Der Auftragnehmer leistet GewährIm Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, dass ● die im EFSTAWare sachgemäß zu lagern. Die Beschreibung der Kügele-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens Produkte stellt keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Lieferung- und Leistungsverzö- gerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Kügele die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Störung von Kommunika- tionsnetzen und Maschinen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftrags- nehmern von Kügele oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragsnehmern eintreten und bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, hat Kügele auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berech- tigen Kügele, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinaus- zuschieben. Ein Schadenersatzanspruch ist - bei sonstigem Ausschluß - unverzüglich, läng- stens binnen einer Woche, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, schriftlich bei Kügele geltend zu machen. Dies- falls gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für die vereinbarte Dauer gespeichert werden gerichtliche Geltendmachung. Aus dem Titel der Gewährleistung hat der Kunde bei behebbaren Mängeln ledig- lich Anspruch auf Verbesserung und Nachtrag des Fehlenden, wenn die Mängel bei der Auftraggeber während Leistungserbringung von Kügele zu vertreten sind. Kügele haftet für Vor- satz und grobe Fahrlässigkeit, für Verzug und Unmöglichkeit der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf Leistung nur, so- weit diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmerdurch sie zu vertreten sind, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art sowie für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwaredas Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, nicht erzielten Gewinnen oder Ersparnissen, Zinsverlusten oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzwgesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung Die Beweislast für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigendas Vorliegen grober Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Gewährleistung und Haftung. 8.13.1. Der Auftragnehmer leistet GewährVerbindliche Termine für die Dienstleistung werden innerhalb der individuellen Beauftragung vereinbart. Hat die TERRITORY CTR nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht vertragsgemäß geleistet, hat ihr der Kunde für die Leistung, Ergänzung oder Nachbesserung eine Frist von mindestens einer Woche zu setzen, bevor er weitergehende Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
3.2. Die TERRITORY CTR erbringt ihre vertraglichen Leistungen mit der üblichen kaufmännischen Sorgfalt und technische Leistungen nach dem allgemeinen Stand der Technik. Sie verpflichtet sich, eine einwandfreie Leistung mittlerer Art und Güte ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige Veränderungen gegenüber dem Originaltext zu liefern. Sie steht dafür ein, dass ● ihre Leistung, insbesondere eine Übersetzung, nicht mit Fehlern oder Mängeln behaftet ist, die ihren Wert unter Berücksichtigung des Originaltextes aufheben oder mindern. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist damit nicht verbunden. Für eine qualitätsvolle Übersetzung braucht es eine notwendige Gestaltungsfreiheit, so dass stilistische Verbesserungen keinen Übersetzungsmangel darstellen. Korrektur/Lektorat wird nach den Korrekturzeichen- Regelungen der jeweils aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (Dudenverlag Mannheim) durchgeführt.
3.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Übersetzung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme; diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der TERRITORY CTR, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
3.4. Die von der TERRITORY CTR erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel. Auf Ziffer VI 2.3. wird verwiesen.
3.5. Bei von der TERRITORY CTR im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten Rahmen der Vertragsdurchführung verursachte Schäden haftet die TERRITORY CTR bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Auftraggebers mindestens Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die TERRITORY CTR und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. In diesem Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht zudem für Vermögensschäden auf einen Betrag von 250.000,- Euro je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt; liegt die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit Deckungssumme unser Haftpflichtverletzung höher als 250.000,- Euro, ist die Ersatzpflicht in dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenHöhe beschränkt.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software3.6. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung Vermögensschäden ist in allen Fällen ausgeschlossen, in denen wir kraft des Vertrages nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen ausdrücklichen Weisungen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte ausdrücklichen Vorgaben des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenKunden handeln.
8.43.7. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn Eine unmittelbare Inanspruchnahme der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die Mitarbeiter und Subunternehmer der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sindTERRITORY CTR, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen Pfändung von Freistellungsansprüchen dieser gegen uns durch den Kunden oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt die Abtretung derselben an den Kunden ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.112.1 Der Vertragspartner gewährleistet und sichert zu, dass der Liefergegenstand:
i) frei und unbelastet von xxxxx Xxxxxxxxxxxx, Sicherheitsinteressen, Ansprüchen und Belastungen ist,
ii) die Rechte Dritter an geistigem Eigentum nicht verletzt,
iii) zur Gänze den vereinbarten Spezifikationen und Anforderungen entspricht, über alle einschlägigen und notwendigen Zertifikate, Genehmigungen, Zulassungen, Lizenzen und Bewilligungen verfügt und für den beabsichtigten Zweck geeignet ist;
iv) keine Mängel hinsichtlich des Designs, Material und Verarbeitung aufweist und in einem voll funktionsfähigen und handelsüblichen Zustand ist; und
v) stets mit allen geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Verordnungen, Richtlinien und Auflagen übereinstimmt und den marktüblichen Standards insbesondere den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsvorschriften (CE- Konformität) entspricht.
12.2 Sollten vom Vertragspartner Abweichungen von vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften oder Mängel (auch nach Lieferung) festgestellt werden, so ist GBO von diesem Umstand umgehend zu informieren. Dieser Information sind alle relevanten Daten, wie insbesondere die Art des Mangels und die betroffenen Bestell- und Produktnummern, beizuschließen.
12.3 Die vorbehaltlose Annahme des Liefergegenstandes gilt nicht als Zustimmung zur Abweichung.
12.4 Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 (zwei) Jahre, gerechnet vom Tage des Gefahrenüberganges, soweit nicht gesetzlich längere Fristen gelten. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber Vertragspartner garantiert GBO ausdrücklich Mängelfreiheit während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenGewährleistungsfrist.
8.212.5 Fehlen dem Liefergegenstand zugesicherte oder von GBO geforderte Eigenschaften, sind Unfallverhütungsvorschriften oder sonstige Schutzbestimmungen nicht eingehalten oder weist der Liefergegenstand sonstige Mängel auf, so ist GBO ungeachtet der Schwere des Mangels nach ihrer Xxxx berechtigt, Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung), Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), kostenlose Beseitigung des Mangels (Verbesserung) oder kostenlose Ersatzlieferung zu verlangen. Verlangt GBO Verbesserung, so hat der Vertragspartner die Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährVertragspartner hat auf Verlangen von GBO mangelhafte Teile der Lieferung oder Leistung auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich, längstens innerhalb von 10 (zehn) Werktagen, gegen mängelfreie Teile auszutauschen. Für den Fall, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenDokumentation fehlerhaft ist, aber der Liefergegenstand mit Ausnahme der Dokumentation keinen Mangel aufweist, muss die Dokumentation korrigiert und innerhalb von 5 (fünf) Werktagen an GBO übermittelt werden. Ist der Vertragspartner nicht in der Lage, den mangelfreien Zustand binnen der genannten Fristen herzustellen, gilt Punkt 12.6 entsprechend.
8.312.6 Kommt der Vertragspartner seiner Gewährleistungspflicht nicht innerhalb der in diesen AGB beschriebenen Frist nach, so ist GBO berechtigt, auf Kosten des Vertragspartners die Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. In dringenden Fällen (z.B. zur Vermeidung von Produktionsverzögerung bzw. - unterbrechung) ist GBO berechtigt, die festgestellten Mängel auf Kosten des Vertragspartners ohne Fristsetzung selbst zu beseitigen.
12.7 Können Mängel nicht an Ort und Stelle behoben werden, gehen Transportkosten zu Lasten des Vertragspartners.
12.8 Der Vertragspartner ist zur Beigabe einer vollständigen, aber leicht verständlichen Gebrauchsanleitung in deutscher oder englischer Sprache, zur Aufbewahrung aller notwendigen Unterlagen, zur genauen Produktbeobachtung und ferner im Bedarfsfall verpflichtet, den mangelhaften Liefergegenstand auf seine Kosten rückzurufen, unverzüglich die Herstellungsunterlagen auszufolgen und jede zumutbare Hilfe zu leisten sowie binnen 14 (vierzehn) Werktagen den Erzeuger bzw. Importeur zu nennen.
12.9 Die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen sind auch anzuwenden, wenn der Vertragspartner Liefergegenstände im Auftrag von GBO einbaut oder montiert. In diesem Fall beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme durch GBO gemäß schriftlicher Abnahmebestätigung.
12.10 Der Vertragspartner hält GBO für sämtliche wie immer gearteten Nachteile vollkommen schad- und klaglos, die GBO unmittelbar oder mittelbar infolge einer mangelhaften Lieferung oder Leistung, wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften, wegen Verletzung von in- oder ausländischen Produkthaftungsregelungen oder -gesetzen, wegen Verletzung der vereinbarten Lieferzeiten, -termine und –fristen, Unterlieferung oder aus irgendwelchen anderen, dem Vertragspartner zuzurechnenden Rechtsgründen, entstehen. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Vertragspartner ist zum vollständigen Ersatz sämtlicher Schäden, die in diesem Zusammenhang eintreten, verpflichtet (insbesondere wegen veranlasster Rückrufaktionen). Dies gilt insbesondere auch für einen allfälligen eigenen oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen fremden Aufwand (einschließlich Material und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird Personalaufwand) im Umfang wie die Zusammenhang mit der Feststellung oder Behebung von Mängeln sowie für allfällige durch Mängel verursachte frustrierte Material- und Personalaufwendungen und Kosten; weiters für entgangenen Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechung, für den allfälligen durch den Lieferverzug verursachten oder mit diesem zusammenhängenden Mehraufwand an eigenem oder fremden Personal und Material, sowie für allfällige Pönalen und sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für Schadenersatzleistungen, die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software DritterGBO an Dritte zu zahlen sind. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die Weitergehende gesetzliche Ansprüche von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenGBO gegenüber dem Vertragspartner bleiben unberührt.
8.4. Jegliche Gewährleistung 12.11 Bei jeder Art von Xxxxxxx trifft den Vertragspartner während der gesamten Dauer der Verjährungsfrist die Behauptungs- und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenBeweislast dafür, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatdass ihn daran kein Verschulden trifft.
8.512.12 Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht ebenso wie Haftungsbeschränkungen des Vertragspartners, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit GBO ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Dies gilt daher insbesondere, aber nicht nur, für Änderungen der gesetzlichen Beweislast zu Lasten von GBO, für Verkürzungen von Fristen jedweder Art und für den Ausschluss von Regressansprüchen.
12.13 Der Auftragnehmer ist nicht Vertragspartner haftet für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die das Verschulden seiner Zulieferanten wie für eigenes Verschulden. Zudem haftet der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstandenVertragspartner dafür, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, bei Beauftragung etwaiger Sublieferanten die Daten Leistungserbringung zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunden mit GBO vereinbarten Konditionen erfolgt.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1. 14.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür SorgeLieferant gewährleistet, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenMaterialfehlern sind.
8.414.2 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder Gebrauchsanweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind sowie solche, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch üblich sind. Jegliche Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
14.3 Sollten die Produkte fehlerhaft sein, verpflichtet sich der Lieferant, nach seiner Xxxx die Mängel zu beheben oder die Produkte zu ersetzen. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Lieferung oder Meldung der Versandbereitschaft und dauert ohne anderslautende Vereinbarung 12 Monate.
14.4 Wird ein Fehler im Sinne von Artikel 14.3 nicht innerhalb angemessener Frist durch Ersatzlieferung oder Eliminierung des Fehlers durch den Lieferanten behoben, so kann der Besteller nach drei Nachbesserungsversuchen eine Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
14.5 Die Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenerlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINBesteller oder Dritte unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, Passwörterfalls ein Mangel aufgetreten ist, PrivateKey o.ä.) weitergegebennicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, verloren den Mangel zu beheben, sondern den Mangel selbst behebt. Ebenfalls erlischt jede Gewährleistung, wenn nicht Original-TELSONIC- Ersatz- und Verschleißteile für das gesamte „TELSONIC-Ultraschallsystem“ verwendet werden oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatkeine schriftliche Zustimmung der TELSONIC AG oder der Telsonic GmbH für jede Ergänzung und Konstruktionsänderung vorliegt.
8.514.6 Von der Gewährleistung und Haftung des Lieferanten ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder anderer Gründe entstanden sind, welche der Lieferant zu vertreten hat. Der Auftragnehmer ist Insbesondere haftet der Lieferant nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichSchäden, auf die durch unsachgemäße Nutzung, Nachlässigkeit oder mangelhafte Wartung durch den Besteller verursacht wurden.
14.7 Wegen Mängeln in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Auftraggeber direkt Besteller keine Rechte und Ansprüche außer den in Artikel 14.3 und 14.4 ausdrücklich genannten. Insbesondere ist kein Schadenersatz für Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. geschuldet.
14.8 Bei Miet- oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem Testanlagen haftet der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den ZugriffBesteller für etwaige Schäden an der Anlage, eine Kommunikation falls der Schaden nicht durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubtMaterialfehler verursacht wurde.
14.9 Dem Besteller stehen keine Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung sowie für Schäden zu, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen soweit dem Lieferanten oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunseinen Hilfspersonen keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last liegt.
8.6. Jegliche 14.10 Soweit rechtlich zulässig, übernimmt der Lieferant keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Verletzung gewerblicher Schutzrechte (wie beispielsweise von Patenten, Gebrauchsmustern oder Designs) entstehen.
14.11 Haftet der Lieferant auf Schadenersatz, sind bei der Bemessung der Höhe des Schadenersatzes nach Treu und Glauben seine wirtschaftlichen Gegebenheiten, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung sowie gegebenenfalls der Auftragswert zu Gunsten des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossenangemessen zu berücksichtigen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Haftung. 8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass ● dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
(4) Die Gewährleistung umfasst die Funktion der gelieferten Ausrüstung sowie die einwandfreie Beschaffenheit aller OTech GmbH-Lieferumfänge. Wir gewährleisten die einwandfreie Funktion der gelieferten Ausrüstung nur bei genauer Einhaltung unserer Betriebs- und Wartungsvorschriften sowie bei sachgerechter Behandlung der Anlage durch geschultes Personal nach den Regeln der Technik. Schäden, die durch den normalen Verschleiß verursacht werden, gehören nicht zum Umfang unserer Gewährleistung. Eine Beseitigung kleiner anlagespezifischer Störungen gehört nicht zu unserer Gewährleistungspflicht. Für die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens Gewährleistungszeitraum ausgetauschten Komponenten gilt die Gesamtgewährleistungsfrist der Anlage. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist nicht enthalten. Komponenten, die einfach durch Ihr Personal ausgetauscht werden können, werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ein Einbau durch unser Personal ist nicht vorgesehen.
(5) Die Firma OTech GmbH haftet nicht: • für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische MaßnahmenAufwendungen bzw. Kosten, die dem Stand der Technik entsprechenKunden entstehen, ein Untergang wenn die genannten Stückzahlen/Jahr nicht eingehalten werden; • für Einzelteile, die die Anlage als N.I.O. oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen I.O. verlassen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen wieder zurückgeholt bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7nachgearbeitet werden müssen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung irgendwelche indirekten oder Folgeschäden oder Verluste, wie z. B. – jedoch nicht beschränkt auf – Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Energieausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10Betriebsunterbrechung verbunden sind.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung und Haftung. 8.11. Der Auftragnehmer leistet GewährWir leisten Gewähr dafür, dass ● die unsere Erzeugnisse im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten Zeitpunkt des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die Versands dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● . Voraussetzung unserer Gewährleistung ist die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenEinhaltung unserer Betriebs- und Gebrauchsanweisungen.
8.22. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährBesteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit Sowie Mängel und Beschaffenheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind uns (Werk Adenau) unbeschadet kürzerer gesetzlicher Rügefristen spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, dass ist die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenGewährleistung ausgeschlossen.
8.33. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art Ziff. VI 2 gilt entsprechend für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen offensichtliche Mängel, sofern der Besteller Kaufmann ist.
4. Im Übrigen haften wir 6 Monate für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sofern der Besteller nicht eigenmächtig Änderungen und SoftwareReparaturen an dem Liefergegenstand veranlasst hat. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie Folgeschäden ist ausgeschlossen. Zur Ausführung aller uns notwendig erscheinenden Arbeiten, sowie zur Lieferung von Ersatz oder Teilersatz, hat der Besteller uns angemessene Zeit und Gelegenheit während der normalen Arbeitszeit zu gewähren. Sonderforderungen, sowie Ausführung der Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, in Nachtarbeit und an entlegenen Plätzen sind uns zu vergüten. Sofern dieses verweigert wird, sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für Teile, die sonstige infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art und Verwendung vorzeitigem Verschleiß ausgesetzt sind, übernehmen wir keine Haftung. Das gleiche gilt, wenn unsachgemäße Wartung und Pflege, Überbeanspruchung und Zweckentfremdung festgestellt werden. Für Fremderzeugnisse geben wir die Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzwder Hersteller weiter. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung Wir haften jedoch für die richtige Xxxx und Berechnung dieser Erzeugnisse. Eine Haftung für die Funktion unserer Erzeugnisse übernehmen wir nur, wenn die Aufstellung und der Anschluss sachgemäß und sorgfältig oder durch uns erfolgt sind. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung und/oder der Nachbesserung steht dem Besteller unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche, insbesondere auch von ihm vorgenommenen Schadenersatzansprüchen, ein Rücktrittsrecht zu. Ist der Kunde Vollkaufmann, sind die von uns nach § 439 BGB zu tragenden Kosten auf den Nettoauftragswert des mangelhaften Gegenstandes beschränkt.
5. Im Beanstandungsfall muss uns auf Verlangen durch den Besteller die Möglichkeit der Nachprüfung des Mangels an Ort und Stelle oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritterdurch Einsendung in unser Werk Gegeben werden. Der Auftraggeber trägt zudem dafür SorgeBei Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Besteller keine Gewährleistungsansprüche gegen uns zu, es sei denn, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4Verletzung dieser Pflicht unsere Überprüfung der Schadensursache weder behindert noch erschwert. Jegliche Gewährleistung Die Kosten der Überprüfung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenEinsendung gehen zu unseren Lasten, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINfalls unsere Lieferung mangelhaft war. Ein Recht, Passwörteretwaige Mängel auf unsere Kosten durch Dritte beseitigen zu lassen ohne zuvor unsere Zustimmung eingeholt zu haben oder deswegen Ansprüche auf Preisminderung uns gegenüber geltend zu machen, PrivateKey o.ästeht dem Besteller nicht zu.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, gelten folgende Bestimmungen:
1. Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen auch hinsichtlich der gelieferten Art oder Menge sind sofort bei Abnahme der Betonfertigteile zu rügen; in diesem Fall hat der AG bei beiderseitigen Handelsgeschäften die Ware unverzüglich zu untersuchen und auch nicht offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Aufdeckung schriftlich zu rügen. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge von offensichtlichen Mängeln gelten die Betonfertigteile als genehmigt. Gegenüber Kaufleuten im beiderseitigen Handelsgeschäft gilt dies bei allen Mängeln. Im Übrigen ist der AG verpflichtet, Mängel innerhalb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, dem AN den Mangel schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem AN möglich, zu beschreiben (Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängel dar). Werden Fertigteile oder sonstige Betonwaren bei der Übergabe bzw. beim Abladen nicht geprüft und dann schadhafte Betonfertigteile und dergleichen eingebaut, stehend dem AG die Gewährleistungsrechte nicht zu.
2. Der Auftragnehmer leistet GewährAG kann Nacherfüllung innerhalb angemessener Nachfrist verlangen. Die Firma Siegl hat die W ahl zwischen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages (W andelung) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der AG haftet in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des AG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten wegen der Verletzung des Auftraggebers mindestens Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwareden vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des AN, z.B. Schäden an anderen Sachen, auch durch Einbau, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung , gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Haftung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für durch die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen Siegl GmbH zu vertretende Schäden ist begrenzt auf 0.000.000 € pauschal für Sach- bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung Personenschäden, 0.000.000 € höchstens je Person, 00.000 € für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenVermögensschäden.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.110.1 Der Lieferant gewährleistet, dass:
(i) die Dienstleistung und das Produkt neu sein werden und dass das Produkt bzw. die Dienstleistung sicher und fachgerecht durch qualifiziertes und effizientes Personal konstruiert und hergestellt bzw. erbracht werden wird und von höchster fachmännischer Qualität sein wird,
(ii) die Dienstleistung und das Produkt von guter und spezifikationsgerechter Qualität und für die beabsichtigten Zwecke geeignet sind, frei von Mängeln und Abweichungen von der Sollbeschaffenheit sein und auch sonst alle Anforderungen des Vertrags strikt eingehalten werden,
(iii) die Dienstleistung und das Produkt getestet und kontrolliert wurden und alle Industriestandards und alle rechtlichen Anforderungen im Rahmen bestehender Gesetze, Vorschriften und Richtlinien in Bezug auf Gestaltung, Sicherheit, Brand- und Umweltschutz erfüllen und
(iv) die Dienstleistung und das Produkt so gestaltet sind, dass sie bei weisungsgemässem Gebrauch keine Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit darstellen.
10.2 Der Besteller ist zur Wahrung seiner Gewährleistungsansprüche nicht verpflichtet, die Dienstleistungen oder Produkte auf Mängelfreiheit zu überprüfen oder dem Lieferanten Mängel oder Abweichungen unverzüglich anzuzeigen.
10.3 Im Fall eines Mangels darf der Besteller:
(i) vom Lieferanten die korrekte (Nach-)Erfüllung des Vertrags verlangen,
(ii) den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten eine Erstattung der Aufwendungen verlangen, die ihm bei den notwendigen Mangelbeseitigungsmassnahmen entstanden sind,
(iii) vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder
(iv) anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz verlangen.
10.4 Die Gewährleistungszeit für jedes vom Lieferanten gelieferte Produkt bzw. jede vom Lieferanten erbrachte Dienstleistung läuft 36 Monate nach der Lieferung bzw. Leistung, mindestens jedoch 24 Monate nach der bestimmungsgemässen Ingebrauchnahme. Der Auftragnehmer leistet GewährLieferant haftet für alle Schäden, dass ● einschliesslich Folgeschäden, die der Verstoss gegen eine für das Produkt oder die Dienstleistung geltende Gewährleistung verursacht.
10.5 Der Lieferant hat den Besteller von Forderungen, Haftungsansprüchen und Aufwendungen (einschliesslich Anwaltskosten), die sich aus der oder im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten vom Lieferanten zu vertretenden Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags ergeben und zu Personenschäden oder Todesfällen oder zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation Beschädigung oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber Zerstörung von Eigentum Dritter führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichfreizustellen und ihn schadlos zu halten und zu verteidigen.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.19.1 Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Auftragnehmer leistet GewährTDA gewährleistet die ordnungsgemäße Durch- führung und wissenschaftliche Auswertung der Untersuchung. Gewährleistungsansprüche bestehen bei offensichtlichen Mängeln nur dann, wenn der Auftraggeber diese zwei Wochen nach Erhalt des Reportings/ der Datenbank schriftlich TDA gegenüber rügt. Bei nicht offensichtlichen Mängeln beginnt diese Frist ab Kenntnis- nahme von dem Mangel, spätestens jedoch nach einem Monat ab Bekanntgabe der letzten rechtserheblichen Daten. Die Gewährleis- tungsfrist beginnt mit Erhalt der letzten rechtserheblichen Daten und beträgt ein Jahr.
9.2 TDA steht nicht dafür ein, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden von ihr nach den Regeln und Methoden der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der AuftragnehmerMarkt- und Sozialforschung erhobenen, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne ausgewer- teten und analysierten Daten vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt einer bestimm- ten Weise kaufmännisch verwertet werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr9.3 TDA haftet nicht für Schäden, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem oder in Verbindung mit der Auslegung der gelieferten Daten / Ergebnisse durch den Auftrag- geber entstehen, es sei denn es liegt eine Pflichtverletzung auf Seiten von TDA im Sinne von Nr. 9.4 vor.
9.4 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte gegen TDA oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungs- gehilfen bestehen nur bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), bei einer Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzwdem Produkthaftungsge- setz oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung durch TDA, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels der Untersuchung. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es Alle anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8.79.5 Bei durch fahrlässige (jedoch nicht grob fahrlässige) Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schäden haftet TDA nur in Höhe des Teils des Nettoauftragswerts des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags über die Lieferung von Markt- forschungsdaten, der rechnerisch auf die Warengruppe(n) des Landes/der Länder und der Berichtsperiode(n) entfällt, bezüglich derer TDA die Pflichtverletzung begangen hat. Der Auftragnehmer haftet nicht Ein Schadensersat- zanspruch für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinnmittelbare bzw. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränktFolgeschäden oder unvorhersehba- re bzw. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichuntypische Schäden besteht nicht.
8.89.6 Sofern der Auftraggeber wegen angeblicher Pflichtverletzungen von TDA in Anspruch genommen wird und der Auftraggeber bei TDA hierfür Ersatz fordern möchte, ist TDA frühestmöglich zu informieren. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung TDA ist berechtigt, den Rechtsstreit zu führen oder zu betreuen. Dieses Recht von TDA lässt die Verteidigungsrechte des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG)Auftraggebers unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.11. Der Auftragnehmer Lizenzgeber leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens Gewähr für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Beschaffenheit der Vertragssoftware und da- für, dass der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff Nutzer die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Gewährleistung ist nicht anwendbar auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische MaßnahmenMängel, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewährdarauf beruhen, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte vom Lizenzgeber gelieferte Vertragssoftware in einer Hard- und/oder eine bestimmte Qualität aufweisenSoftwareumgebung eingesetzt wird, die den in der Benutzerdokumentation genannten Anforderungen nicht entspricht und für die die Ver- tragsdokumentation damit nicht ausdrücklich freigegeben ist.
8.32. Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht und nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Ge- währleistungsfrist für vertragsgegenständliche Leistungen, für die gesetzliche Gewährleistungs- ansprüche bestehen, sechs Monate. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Vertragssoftware. Mängelbehebungen oder Haftung jeglicher Verbesserungsversuche verlängern die Gewährleis- tungsfrist nicht
3. Der Nutzer hat Mängel unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntwerden, innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Bekanntgabe von Art für und Um- fang des Mangels schriftlich bekannt zu geben (Mängelrüge). Wird eine Mängelrüge nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erhoben, gilt die Leistung als vertragskonform. Dies gilt auch entsprechend, wenn sich erst später ein solcher Mangel zeigt.
4. Xxxxxxxx behält sich vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Xxxx durch Mängelbesei- tigung oder Austausch zu erfüllen. Im Falle des Fehlschlagens der Mängelbehebung bleibt das Recht des Nutzers auf Minderung des Entgelts unberührt. Für die Mängelbehebung hat der Nut- zer Springer die erforderliche Zeit und SoftwareGelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist Xxxxxxxx von der Gewährleistung bzw. der Mängelbeseitigung befreit.
5. Springer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Kör- per und Gesundheit. Bei höherer Gewalt haftet Springer nicht. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche entgangenen Ge- winn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste, mittelbare und vollumfängliche Verantwortung Folgeschäden, ideelle Schä- den, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter, jederzeitige Herstellbarkeit der gewünschten Ver- bindung sowie für die von ihm vorgenommenen verlorene oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber veränderte Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Gewährleistung und Haftung. 8.18.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung. Gegenstand der Gewährleistung ist die Hardware und Software ausschließlich in der ausgelieferten Version der meteocontrol GmbH. Xxxxxx, die auf nachträgliche Eingriffe durch den Kunden zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Fehler am Betriebssystem des Kunden oder Drittprodukten. Als Xxxxxxxxxx der Software gelten nur vom Kunden nachgewiesene und reproduzierbare Abweichungen von der Spezifikation. Ein Sachmangel liegt jedoch nicht vor, wenn er in der dem Kunden zuletzt überlassenen Version der Software nicht auftritt und deren Verwendung für den Kunden zumutbar ist.
8.2 Mängelrügen von erkennbaren Mängeln, Falschlieferungen und Fehlmengen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware per eingeschriebenem Brief, per Telefaxmitteilung oder per E- Mail mit Lesebestätigung bei der meteocontrol GmbH eingehen. Mängelrügen von nicht offensichtlich erkennbaren Mängeln müssen unverzüglich nach deren Entdeckung gemäß vorstehendem Absatz gerügt werden. Der Auftragnehmer leistet GewährKunde trägt die Beweislast hinsichtlich der Erkennbarkeit der Mangelhaftigkeit. Bei äußerlich beschädigten oder unvollständig eintreffenden Sendungen hat der Kunde dies beim Paketdienst/ Frachtführer sofort bei Erhalt der Ware zu reklamieren. Für nicht rechtzeitig und ordnungs- gemäß angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung.
8.3 Die meteocontrol GmbH ist nach eigener Xxxx berechtigt, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, Mängel durch Beseitigung oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische MaßnahmenLieferung mangelfreier Ware unentgeltlich zu beheben. Erhöhte Aufwendungen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewährdadurch entstehen, dass die aus Liefer- gegenstände sich nicht mehr am Lieferort befinden, hat der Kunde selbst zu tragen, es sei denn die Verbringung entspricht dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenvertragsgemäßen Ge- brauch. Weitergehende Ansprüche sind ausge- schlossen.
8.38.4 Für nachgebesserte bzw. ersetzte Teile des Liefergegenstandes beginnt keine neue Gewährleistungsfrist zu laufen.
8.5 Der Auftragnehmer leistet Kunde ist für die Wartung und Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich.
8.6 Auf Grund der Vielzahl vorkommender und neuer Computer-Viren kann trotz ständiger Kontrolle keine 100%ige Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwaredie Virenfreiheit des gelieferten Produkts gegeben werden. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen Software wird im Umfang wie mit den üblichen Programmen auf Virenfreiheit geprüft, trotzdem ist vor Gebrauch der Software die sonstige Haftung nach Virenfreiheit durch den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem Besteller nochmals zu prüfen.
8.7 Die meteocontrol GmbH steht dafür Sorgeein, dass die gelieferte Ware frei von ihm vorgenommenen Schutzrechten Dritter ist, die die vertragliche Nutzung bzw. Verwertung einschränken oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenausschließen.
8.48.8 Behaupten Dritte eine Verletzung der ihnen zustehenden Rechte, kann die meteocontrol GmbH dem Kunden die Nutzung oder Verwertung der betroffenen Ware mit sofortiger Wirkung untersagen. Jegliche Gewährleistung Gleichzeitig ist die meteocontrol GmbH in diesem Umfang dann verpflichtet, nach ihrer Xxxx entweder die betroffene Ware in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie nicht mehr unter das behauptete Schutzrecht fallen, jedoch weiter dem vorliegenden Vertrag entsprechen, oder das Recht zu erwerben, die betroffene Ware uneingeschränkt zu nutzen. Ist dies der meteocontrol GmbH nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.
8.9 Meteocontrol GmbH ist berechtigt und verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten aus behaupteten Schutzrechtsverletzungen auf ihre Kosten zu führen.
8.10 Der Kunde wird die meteocontrol GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen behaupteter Schutzrechtsverletzungen geltend gemacht werden.
8.11 Die meteocontrol GmbH haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder wenn die verletzte Vertragspflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist ihre Haftung jedoch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal 50% der Netto- Auftragssumme. Unberührt hiervon bleibt die zwingend vorgeschriebene Haftung für Personenschäden, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.12 Die meteocontrol GmbH nutzt zur Erbringung ihrer Leistungen u.a. Daten und Informationen, die von Dritten ohne Zusicherung bestimmter Eigenschaften und Qualitätsmerkmale bezogen werden. Sie haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte. Die meteocontrol GmbH liefert Daten aus verschiedenen Messnetzen, auf deren Datengüte und Datenverfüg- barkeit sie keinen Einfluss hat. Bei der Lieferung der Daten kann es durch meteorologische Einflüsse, Wartungs- arbeiten und andere nicht vorher- sehbare Gründe zu Datenausfällen kommen. Die Übertragung der Daten erfolgt über das Internet. Es sind unterschiedliche Server und Provider daran beteiligt; darauf hat die meteocontrol GmbH keinerlei Einfluss. Daher kann eine hundertprozentige Datenverfügbarkeit nicht gewährleistet werden. Die Lieferung der Wetterdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen des vom Auftraggeber verfolgten Geschäfts- betriebes. Eine Nutzung der Daten zu sonstigen kommerziellen Zwecken oder eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
8.13 Bei Leistungen im Bereich Einspeisemanagement haftet meteocontrol nicht für Vorkommnisse oder Ereignisse die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, wie zum Beispiel für die Richtigkeit der Regel- befehle eines Energieversorgungs- unternehmens, Nichtdurchführung von weitergeleiteten Regelbefehlen, Hard- und/oder Softwareausfälle beim Anla- genbetreiber oder Schaltvorgänge beim Endkunden. Jede Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenfür Schäden die durch solche Vorkommnisse und Ereignisse verursacht werden, wenn wie zum Beispiel Ertragsausfälle, Netzinstabilität, Beschädigung von Teilen der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINKundenanlage, Passwörterwie zum Beispiel eines Wechselrichters, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten bleibt ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Gewährleistung und Haftung. 8.19.1 AVANTEC wird die Leistungen gemäss dem anwendbaren Einzelvertrag mit angemessen qualifiziertem Fachper- sonal und mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen. Der Auftragnehmer leistet GewährSämtliche darüber hinausgehenden Gewährleistungen der AVANTEC werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, dass ● die sofern dies in diesen AGB oder im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden entsprechenden Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.29.2 Die Parteien haften einander im Zusammenhang mit dem anwendbaren Einzelvertrag lediglich für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährJegliche darüber hinausgehende Haftung für mit dem anwendbaren Einzelvertrag direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zu- lässig ist. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.
10.1 Jeder Einzelvertrag tritt am Datum der Unterzeichnung in Kraft, sofern dies im entsprechenden Einzelvertrag nicht abweichend geregelt wird. Die Laufzeit richtet sich vorbehältlich Ziff. 10.4 nachstehend nach dem entspre- chenden Einzelvertrag. Vorbehalten bleibt eine vertragsgemässe Kündigung einer Partei.
10.2 Jede Partei kann jeden Einzelvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ausserordentlich kündigen. Ei- ne ausserordentliche und sofortige Kündigung des betroffenen Einzelvertrags aus wichtigem Grund ist insbe- sondere bei Vorliegen folgender Gründe möglich:
a) bei fruchtloser Pfändung, Zahlungsunfähigkeit, Nachlassstundung oder Konkurs der anderen Partei;
b) bei wiederholtem Missachten und Verletzen der anderen Partei von wesentlichen Bestimmungen;
c) wenn die andere Partei in der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug ist und eine Nachfrist von dreissig (30) Tagen ab Erhalt einer schriftlichen Mahnung ungenutzt verstreichen lässt;
d) sofern AVANTEC nach einem Kontrollwechsel oder einer Fusion nicht länger garantieren kann, dass die aus ver- tragsgegenständliche Leistung auf dieselbe Art hinsichtlich Standorte (Schweiz), Personal, Prozesse, Compli- ance und weitere wichtige Kriterien erbracht werden können;
e) bei Ereignissen höherer Gewalt, in dessen Folge die Leistungserbringung während mindestens 90 Tagen we- sentlich beeinträchtigt oder verunmöglicht wird; oder
f) sofern so von diesen AGB oder dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenanwendbaren Einzelvertrag explizit vorgesehen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr 10.3 Zudem ist AVANTEC berechtigt, jeden Einzelvertrag ganz oder Haftung jeglicher Art für teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, so- fern die daraus geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie mehr erbracht werden können, weil der ent- sprechende Drittanbieter seinerseits die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen gegenüber AVANTEC geschuldeten Leistungen nicht oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorgezu spät er- bringt, dass die von ihm vorgenommenen sei dies, weil der Drittanbieter in Konkurs gegangen ist, zahlungsunfähig ist oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenaus nachvollziehbaren anderen Gründen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/10.4 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung können Einzelverträge, die ganz oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenteilweise von Dritten abhängig sind wie z.B. bei einem Lizenzvertrag oder Wartungsvertrag mit einem Drittanbieter, wenn vom Kunden nicht gekün- digt werden, bevor der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatentsprechende Vertrag zwischen AVANTEC und dem Drittanbieter gekündigt werden kann.
8.510.5 Eine Kündigung gemäss dieser Ziff. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich10 hat schriftlich zu erfolgen, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten um gültig zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunsein.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers i10.6 Im Falle der höheren Gewalt Kündigung oder anderweitigen Auflösung des anwendbaren Einzelvertrags hat jede Partei die ande- re Partei für sämtliche Gebühren, zusätzlichen Gebühren, Kosten und Auslagen, die bis zum Zeitpunkt der Auf- lösung des anwendbaren Einzelvertrags bei der anderen Partei angefallen sind, zu entschädigen. Die Rechnung der entsprechenden Partei ist ausgeschlossen.
8.7von der anderen Partei innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu beglei- chen. Die gemäss dem anwendbaren Lizenzvertrag gewährten Lizenzen entfallen, sofern darin nicht explizit ab- weichend geregelt. Der Auftragnehmer haftet Kunde ist sich bewusst und anerkennt, dass bereits erfolgte Zahlungen für Leistungen von Drittanbietern in Fällen gemäss Ziff. 10.3 nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10zurückerstattet werden.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.17.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungfrist ein Jahr ab Übergabe.
7.2. Der Auftragnehmer leistet GewährZeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
7.3. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
7.4. Für Gewährleistung bei Konsumenten gelten die Gewährleistungsfristen laut ABGB.
7.5. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass ● der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
7.6. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen.
7.7. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind von unternehmerischen Kunden bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich – spätestens nach 48 Stunden – am Sitz unseres Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies tunlich ist.
7.8. Wird eine Mängelrüge nicht erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
7.9. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
7.10. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
7.11. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
7.12. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Über unsere Aufforderung sind vom unternehmerischen Kunden unentgeltlich die für die Mängelbehebung und Vorbereitungshandlungen (insbesondere Entfernen von Kühlgut) erforderlichen Arbeitskräfte, Energie und Räume, sowie Hebevorrichtungen und -leistungen, Gerüste und dergleichen, beizustellen sowie gemäß Punkt 5. mitzuwirken. Kühlgut hat der Kunde selbst ein und auszuräumen.
7.13. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen
7.14. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
7.15. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeich- nungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
7.16. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 5. nicht nachkommt.
7.17. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.
7.18. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.
7.19. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung sonst bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Ware.
7.20. Diese Beschränkung gilt gegenüber unternehmerischen Kunden auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
7.21. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
7.22. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
7.23. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
7.24. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Versicherungsprämie).
7.25. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für Hinblick auf die vereinbarte Dauer gespeichert werden Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmersonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne Importeuren vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt Erfahrungen erwartet werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährKunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten. Der Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Regresshaftungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisender Fehler in der Sphäre von HERZOG Xxxxx & Klima verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Gewährleistung und Haftung. 8.110.1. Die Ware wird nach den jeweils geltenden Qualitätsrichtlinien produziert und geliefert.
10.2. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer leistet GewährKunde gewährleistet eine Wareneingangskontrolle nach AQL. Minder- und Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von acht Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen.
10.3. Ist die Überprüfung der Funktionalität durch einen elektrischen Test (eigene Fertigungsstufe) nicht individualvertraglich vereinbart, dass ● so haften wir nur auf Einhaltung unserer Fertigungsvorschriften (IPC-A610DE) nach Sichtprüfung. Eine reine Sichtprüfung kann keine Fehlerfreiheit garantieren. Im Falle eines elektrischen Tests als eigener Fertigungsstufe, haften wir für die Erfüllung der in der Prüfspezifikation vereinbarten technischen Werte, nicht jedoch für das Funktionieren der Ware im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten Allgemeinen. Falls es sich um eine Entwicklung des Auftraggebers mindestens Käufers handelt, haften wir nicht für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und Entwicklungsmängel der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenWare.
8.210.4. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährDie Gewährleistungspflicht entfällt, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem wenn Änderungen an der gelieferten Ware von anderer Seite vorgenommen wurden oder wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenbeanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
8.310.5. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Xxxx durch kostenlose Instandsetzung oder Haftung jeglicher Art durch Ersatzlieferung. In diesem Falle tragen wir auch die Kosten für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwareden Versand. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenErsatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung verlangen.
8.410.6. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers Eine Instandsetzung ist ausgeschlossen, wenn keine den §§ 377, 378 HGB sowie Ziffer IX. 2.entsprechende schriftliche Mängelanzeige vorliegt. Eine dennoch durchgeführte Instandsetzung erfolgt ohne Gewähr. Ist die durchgeführte Instandsetzung mangelhaft, hat der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINKunde diese schriftlich, Passwörterbei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb einer Woche ab Zugang der instandgesetzten Ware, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatbei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von sechs Monaten schriftlich anzuzeigen.
8.510.7. Der Auftragnehmer ist Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die an der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt gelieferten Ware selbst entstanden sind, die Daten zu verwendenist ausgeschlossen, zu kopieren und anzuzeigen soweit uns oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tununseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung einer Kardinalpflicht oder wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt.
8.610.8. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle Die Einsendung der höheren Gewalt ist ausgeschlossenbeanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.
8.710.9. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit Eine Übernahme der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder Kosten einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichInstandsetzung durch den Käufer kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Verkäufer erfolgen.
8.810.10. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle Durch Instandsetzung der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG)gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch unterbrochen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. 8.1(1) Gewährleistungsansprüche werden bei der Lieferung von Neuware auf einen Zeitraum von einem Jahr ab Auslieferung durch die Auftragnehmerin beschränkt. Für gebrauchte WESSAMAT-Eisbereiter beträgt die Gewährleistung 1 Jahr ab Lieferdatum. Bei der Lieferung von gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Dem kältetechnischen und gastronomischen Fachhandel räumt die Auftragnehmerin auf Neuware, die innerhalb Deutschlands zum Einsatz kommt, eine erweitere Fachhändler-Ge- währleistung für den Zeitraum von 2 Jahren ab Auslieferung durch die Auftragnehmerin ein. Für Neuware, die an Fachhändler außerhalb Deutschlands ausgeliefert wird oder außerhalb Deutschland zum Einsatz kommt, beschränkt sich die erweiterte Fachhändler-Gewähr- leistung auf den kostenlosen Ersatz defekter Bauteile für den Zeitraum von 2 Jahren, sofern für den Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Hochleistungsfähige Eisbereitungsanlagen (z.B. Maschinen und Systemkomponenten der Produktlinie Mega-Line) sind von der verlängerten Fachhändler-Gewährleistung ausge- schlossen.
(3) Der Auftragnehmer leistet GewährAuftraggeber hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständig- keit und Fehlerhaftigkeit sorgfältig zu untersuchen. Etwaige offensichtliche Mängel sind un- verzüglich nach Übernahme des Liefergegenstandes, dass ● spätestens aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware, der Serviceabteilung der Auftragnehmerin mitzuteilen. Bei der Entdeckung nicht offensichtlicher Mängel gilt die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Entdeckung des Mangels. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ergänzend gilt § 377 HGB.
(4) Dritte Personen, wie Kundendienstfirmen, Vertreter oder Monteure, sind nicht berechtigt, Erklärungen abzugeben, aus denen ein Gewährleistungsanspruch hergeleitet werden kann.
(5) Für nicht unerhebliche Mängel der Liefergegenstände haftet die Auftragnehmerin im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● Rügepflichten durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewährden Auftrag- geber wie folgt: Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenProdukte frei von Fabrikations- und Material- mängeln sind und sich zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch eignen. Zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch zählen insbesondere auch die Einsatzanforderungen, die in den Verkaufsprospekten und Datenblättern für die Produkte genannt werden; im Übrigen gilt hierzu Ziffer 4 (3).
8.3(6) Innerhalb der Gewährleistungsfrist ist die Auftragnehmerin bei Mängeln, die der gesetzli- chen Gewährleistung unterliegen, nach ihrer Xxxx zur kostenfreien Nacherfüllung, d.h. zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Ist die Auftragnehmerin zur Mängel- beseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die die Auftragnehmerin zu vertreten ha- ben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Xxxx berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus- setzungen können auch Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt Rücktritt sowie der Schadensersatz statt der ganzen Leistung sind zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren Mangel den Wert oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatdie Tauglichkeit der Kaufsache bzw. des Werkes nur unerheblich mindert.
8.5(7) Im Falle einer Mitteilung des Auftraggebers, dass die Produkte Sachmängel aufweisen, kann die Auftragnehmerin nach ihrer Xxxx verlangen, dass:
a) das schadhafte Teil bzw. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Auftragnehmerin geschickt wird;
b) der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker der Auftragnehmerin zum Auftraggeber geschickt wird, um die Reparatur vorzuneh- men. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt die Auftragnehmerin Transportkosten nur insoweit, als sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort, als dem EFSTA-System zugreiftErfül- lungsort verbracht wurde. Indem Falls der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstandenverlangt, dass diese die Mängelbeseitigung oder die Montage eines im Rahmen einer Ersatzlieferung gelieferten Teils an einem vom ihm be- stimmten Ort vorgenommen werden, kann die Auftragnehmerin diesem Verlangen entspre- chen, wobei die als Ersatzlieferung gelieferten Teile nicht berechnet werden; jedoch kann die Auftragnehmerin dem Auftraggeber Reisekosten vom Erfüllungsort zum Ort der belegenen Sache zu ihren Standardsätzen berechnen.
(8) Zur Vornahme aller der Auftragnehmerin nach billigem Ermessen notwendig erscheinen- den Mängelbeseitigungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber dieser die erforderli- che Zeit und Gelegenheit zu geben. Anderenfalls ist die Auftragnehmerin von der Sach- mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die Auftragnehmerin sofort zu verständigen ist, oder wenn die Auftragneh- merin mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte daraufhin berechtigt sindbeseitigen zu lassen und von der Auftragnehmerin Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
(9) Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die Daten zu verwendennach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, zu kopieren und anzuzeigen fehlerhafter Bedienung oder es anderen zu ermöglichenübermäßiger Beanspruchung entstehen. Werden Betriebsanweisungen der Auftragnehmerin nicht befolgt, dasselbe zu tunÄnderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Reinigungsmittel verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
8.6(10) Für die von der Nacherfüllung nicht betroffenen Teile des Gerätes ist der Ablauf der Verjährung der Gewährleistungsansprüche nicht gehemmt. Jegliche Haftung Eine weitere Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt nur dann ein, wenn diese mit der Auftragnehmerin schriftlich verein- bart worden ist. Die Bearbeitung von Mängeln erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und stellt ohne ausdrückliche Bestätigung kein Anerkenntnis dar. Dies gilt auch in Fällen, in denen die Auftragnehmerin auf Anzeige des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossenAuftraggebers eine Nacherfüllung vornimmt.
8.7(11) Gewährleistungsansprüche gegen die Auftragnehmerin stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Der Auftragnehmer haftet Gleiches gilt für Ansprüche aus Reparaturver- pflichtungen.
(12) Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Insbesondere bestehen keine weiteren Ansprüche gegen die Auftragnehmerin und deren Erfüllungsgehilfen auf Er- satz von Xxxxxxx, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Ansprüche des Auftraggebers aus einer ihm von der Auftragnehmerin eingeräumten Gewährleistung bleiben hiervon unberührt; dies gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden die „2 Jahre Fach- händler-Gewährleistung“, die die Auftragnehmerin dem kältetechnischen und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit gastronomi- schen Fachhandel gemäß Ziffer 12.(2) dieser AGBs einräumt.
(13) Von in den vorstehenden Regelungen erfolgten Beschränkungen oder Ausschlüssen der 6-fachen Höhe Gewährleistungshaftung ausdrücklich ausgenommen, sind die auf einem Mangel beru- henden Schadensersatzansprüche aus der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränktVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer durch die Auftragnehmerin zu vertretenden Pflichtverletzung fol- gen, sowie Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Auftragnehmerin folgen. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung vorste- hend ausgenommenen Ansprüche kommt die gesetzliche Verjährung von 2 Jahren zur An- wendung. Beschränkungen oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse Ausschlüsse von Gewährleistungsansprüchen insgesamt gelten nicht im Falle Fall der Anwendung Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch die Auftragnehmerin oder des Produkthaftpflichtgesetzes arglistigen Verschweigens eines Mangels durch die Auftragnehmerin i.S.v. § 444 BGB. Unberührt bleibt daneben die Regelung des § 478 BGB zum Händlerregress beim Verkauf von neu hergestellten Waren an einen Verbraucher. Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist bzw. vorste- hend Ausnahmen hiervon geregelt werden, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehme- rin.
(PHG)14) Kann der Liefergegenstand vom Auftraggeber aufgrund des Verschuldens der Auftrag- nehmerin infolge fehlerhafter oder unterbliebener Beratungen sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten (z.B. Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes) nicht zum vertraglich vorausgesetzten Zweck verwendet werden, so gelten unter Ausschluss wei- terer Ansprüche des Auftraggebers obige Regelungen entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1Die Gewährleistungsfrist für die erbrachten Werkleistungen betragen 5 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahr als Gewährleistung vereinbart. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Firma Xxxx Xxxx die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Beleuchtungsanlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Firma Xxxx Xxxx zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der Auftragnehmer leistet Gewährfür Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmerein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand • der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenAG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt • keine Gewährleistung vorliegt.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Contract Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. 8.1. Der Auftragnehmer leistet GewährVerlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die es nach dem Stand der Technik entsprechennicht möglich ist, ein Untergang jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe einer Anzeige zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird: • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder eine Manipulation -hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder • wenn die Beeinträchtigung bei der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenWiedergabe der Anzeige dessen Zwecknicht wesentlich beeinträchtigt oder • durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall) beim Verlag oder anderer Betreiber oder • durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lo- kalen Cache oder • durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährVon der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem Mängeln oder Unterbrechung des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenRechners des AGs sowie der Kommuni- kationswege vom AG zu den Servern des Verlags entstehen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Fest- buchung, wird der Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung, entfällt die Zahlungspflicht des AG für die in dem Zeitraum nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen realisierten bzw. eingeschränktdurchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenWeitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.4. Jegliche Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt der Verlag nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang der Anzeige auf einem der Server des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatVerlags.
8.5. Der Auftragnehmer Verlag wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellst möglich beseitigen und ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichbemüht, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt unerhebliche Beeinträchtigungen in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten angemessener Frist zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunbeseitigen.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt Der Verlag ist ausgeschlossennicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Anzeigen bzw. sonstigen Werbemittel auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder die Haftung.
8.7. Der Auftragnehmer haftet Verlag leistet nur Schadensersatz • bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; • in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Ver- tragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für Mangelfolgeschäden irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungenleichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung nicht gesetzliche Vertreter oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führenleitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraus- sehbaren und vom AG nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichVerlag höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die er für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen Die Haftung für Xxxxxxx wegen der Verletzung von Körper, Leben und Haftungsausschlüsse gelten Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8.9. Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AGs nur gestützt werden, soweit sie vom Verlag gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.
8.10. Der Verlag übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation.
8.11. Ziff. 8.10. gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene Schäden nicht gestatten.
8.12. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs- beginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
8.13. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, all- gemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Falle Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG)Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
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Samples: Anzeigenauftrag
Gewährleistung und Haftung. 8.112.1. Der Auftragnehmer leistet GewährDem Kunden ist bekannt, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die es nach dem Stand der Technik entsprechennicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen ununterbrochen und völlig fehlerfrei arbeitet. Eine Gewährleistungsverpflichtung der hsp besteht deshalb nicht, wenn ein Untergang Mangel nur unerheblich ist, insbesondere wenn sich der Mangel nicht erheblich auf die Gebrauchtauglichkeit der Lizenzsoftware auswirkt.
12.2. Treten während der Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Lizenzsoftware beim Kunden Sachmängel auf, ist das fehlerhafte Softwareprogramm an hsp mit einer schriftlichen Beschreibung des Mangels zurückzusenden. Unbeschadet der vorstehenden Regelung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, wenn diese gesetzlich mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren festgesetzt sind. Die in dieser Ziffer 5.2 genannten Verjährungsfristen gelten auch für Mangelfolgeschäden, soweit diese nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu ersetzen sind.
12.3. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Lizenzsoftware bei vertragsgemäßer Nutzung die in der Leistungsbeschreibung/dem Produktblatt enthaltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies mehr als nur unwesentlich auf die Eignung der Lizenzsoftware zur ver- tragsgemäßen Nutzung auswirkt.
12.4. Die Mängelansprüche des kaufmännischen Kunden setzen voraus, dass er die Lizenzsoftware unverzüglich nach deren Erhalt unter- sucht, indem er sie installiert und auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht. Hierbei entdeckte Mängel sind unter spezifizierter Mangelangabe unverzüglich schriftlich gegenüber hsp zu rügen (§ 377 HGB). Der nicht-kaufmännische Kunde hat die Lizenzsoftware ebenfalls unverzüglich nach deren Eingang zu installieren und zu testen, und offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung unter spezifizierter Mangelangabe gegenüber hsp schriftlich zu rügen. Ist eine Installation durch hsp vereinbart, so beginnen die vorstehend genannten Verpflichtungen des Kunden mit der Fertigstellung der Installation.
12.5. Bei Vorliegen eines bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmangels wird hsp diesen auf eigene Kosten beseitigen oder Ersatzsoftware liefern. Statt einer Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung kann hsp die Benutzung einer neueren Programmversion anbieten. Der Kunde ist zur Annahme der neueren Programmversion verpflichtet, wenn dies zur Vermeidung von Ausfällen anderer Programme notwendig ist oder der Vermeidung und Beseitigung von Mängeln dient und ihm dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport- und Versandkosten trägt hsp.
12.6. Bevor der Kunde weitere Rechte, beispielsweise Rücktritt, Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz, geltend machen kann, ist der hsp zunächst die Gelegenheit zu der vorstehend beschriebenen Nacherfüllung zu geben. Führen zwei wiederholte Mängel- beseitigungsversuche der hsp nicht zum Erfolg und ist hsp nicht zur Gestellung einer Ersatzsoftware in der Lage, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Manipulation Minderung der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● Überlassungsvergütung verlangen, soweit sich aus der Art der Software oder des Mangels oder den Umständen das Erfordernis weiterer Nachbesserungsversuche nicht ergibt. Im Falle des Rücktritts sind die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnengegenseitig gewährten Leistungen zurückzugewähren, mit Ausnahme von erbrachten Dienst- leistungen der hsp.
8.212.7. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährSoweit hsp dem Kunden Software oder andere IT-Komponenten auf Zeit überlässt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen.
12.8. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der hsp nicht befolgt werden, wenn das Lizenzpro- gramm geändert oder ergänzt wurde oder wenn der Mangel durch unsachgemäßen Einsatz des Lizenzprogrammes verursacht wurde, es sei denn, dass ein Mangel im Bereich des unveränderten Lizenzprogrammes vorliegt, der nachweislich auch ohne das Zu-tun des Kunden aufgetreten wäre. Ist die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenMangelanalyse durch die genannten Umstände erheblich erschwert, so hat der Kunde die der hsp hierdurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten.
8.312.9. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden an dem Lizenzprogramm oder Haftung jeglicher Art Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, insbesondere für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von ihm vorgenommenen Daten, Umsatz oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist Gewinn sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINes sei denn, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren hsp haftet aufgrund Vorsatzes oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und Für unmittelbare Mangelschä- den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit haftet hsp auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; dies gilt jedoch nicht für Mangelfolgeschä- den. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossendie Haftung auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, sowie bei Ansprüchen nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
8.712.10. Der Auftragnehmer Auch im Übrigen haftet hsp nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von hsp summenmäßig stets beschränkt auf den vertragstypischen, vorherseh- baren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen GewinnSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Hinblick auf Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen hsp unterliegt den in Ziffer 5.2 genannten Fristen, soweit nicht Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.) beschränkt
12.11. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungenden Verlust von Daten und/oder Programmen haftet hsp insoweit nicht, die zu einem Bußgeld als der Finanzverwaltung oder Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung der hsp für Datenverlust ist beschränkt auf den bei einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichsolchen ordnungsgemäßen Datensicherung entstehenden Wiederherstellungsaufwand.
8.812.12. Sämtliche Haftungsbegrenzungen Die Regelungen dieser Ziffer 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG)Erfüllungsgehilfen von hsp.
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Samples: Software License Agreement
Gewährleistung und Haftung. 8.1. 12.1 Der Auftragnehmer leistet GewährBesteller anerkennt, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten Falle des Auftraggebers mindestens Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen eines Anspruches aus dem Titel der Gewährleistung vorerst das BEV zur Verbesserung in Form des Austausches oder Ersatzes des Fehlenden berechtigt ist. Die Vornahme der Verbesserung durch den Kunden oder durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des BEV möglich.
12.2 Erst nach fruchtlosem Ablauf einer im Einzelfall festzulegenden angemessenen Verbesserungsfrist kann der Kunde einen Preisminderungsanspruch geltend machen.
12.3 Das mangelhafte Produkt ist vom Kunden unverzüglich an das BEV zurückzusenden. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sind bei Rücksendung des Produkts eine Kopie der Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen.
12.4 Eine Verbesserung erfolgt nicht, wenn die Überprüfung des reklamierten Produktes ergibt, dass der Mangel auf ein schuldhaftes Verhalten des Kunden (unsachgemäße Behandlung und Bedienung bzw. Anwendung, unsachgemäße Verpackung reklamierter Produkte durch den Kunden etc.) zurückzuführen ist. Dies wird dem Kunden umgehend durch das BEV mittels E- Mail mitgeteilt.
12.5 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), so verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate, ansonsten beträgt sie 2 Jahre.
12.6 Eine Haftung für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Mängel der Produkte, insbesondere für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne wird vom BEV - außer im Falle von Vorsatz und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmengrober Fahrlässigkeit - nicht übernommen. Auch haftet das BEV nicht für Mängel, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang infolge fehlerhafter Handhabung durch den Kunden oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnendurch Fremdeinwirkung entstanden sind. Aus einer Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses durch das BEV kann kein wie auch immer gearteter Schadenersatzanspruch abgeleitet werden.
8.212.7 Ebenso haftet das BEV nicht für fehlerhafte bzw. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus inkompatible Software des Kunden oder Dritter im Zusammenhang mit dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem Lesen oder Verarbeiten von digitalen Daten des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenBEV.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen 12.8 Einvernehmlich und Software. Die ausdrücklich wird die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird iSachschäden bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit des BEV ausgeschlossen.
12.9 Im Umfang wie die sonstige Übrigen richten sich Gewährleistung und Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigengesetzlichen Bestimmungen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Gewährleistung und Haftung. 8.1Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Auftragnehmer leistet GewährVertragspartner ist bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung nach seiner Xxxx berechtigt, dass ● Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, ob offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat nach Bekanntwerden, und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des verkürzten gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes von 12 Monaten angezeigt werden. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur, wenn sich die gelieferte Leistung / die Ware in unverändertem Zustand befindet (Softwareprodukte oder Leistungen durch Arbeiten an Softwareprodukten werden grundsätzlich im Dienstvertrag erbracht und sind daher von der Gewährleistung ausgeschlossen, auch deshalb weil diese Produkte bei der Nutzung durch den Vertragspartner stetig verändert werden). Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, riatech GmbH die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. riatech GmbH haftet für sämtliche Schäden (auch Körperschäden) die beim Vertragspartner eintreten nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche und / oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch riatech GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Erkennbare Mängel und Schäden sind der riatech GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der Vertragspartner hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat riatech GmbH die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen, und zu diesem Zweck, Zugang zu seinen Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen, sind riatech GmbH alle Aufwendungen zu ersetzen, die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind. Eine Gewährleistung der Richtigkeit der vom Vertragspartner als Vorlage gelieferten Inhalte, besteht seitens der riatech GmbH nicht. Bei der Beantragung und Zuteilung von Webspace und Domainnamen fungiert riatech GmbH lediglich als Vermittler zwischen dem Vertragspartner und einer Organisation zur Webspace– und/oder Domainvergabe. riatech GmbH kann keine Gewähr für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Verfügbarkeit und Registrierung der Auftraggeber während vom Vertragspartner beantragten Domainnamen sowie die wunschgemäße Zurverfügungstellung von Webspace gewährleisten. riatech GmbH verweist ausdrücklich auf die AGB bzw. Allgemeinen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Webhosters / Providers. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber riatech GmbH, als auch gegenüber der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerriatech GmbH ausgeschlossen, insoweit nicht vorsätzliches oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwaregrob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzwschriftlich von riatech GmbH zugesicherte Eigenschaften, bleibt unberührt. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist riatech GmbH haftet auch nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichentgangenen Gewinn und für indirekte Schäden oder sonstige Vermögensschäden, auf die der Auftraggeber direkt unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriffbei Dritten entstehen, eine Kommunikation soweit nicht vorsätzliches oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tungrob fahrlässiges Handeln vorliegt.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Gewährleistung und Haftung. 8.16.1 Hat der Kunde Waren/Pflanzen bestellt, so können die gelieferten Blumen bzw. Der Auftragnehmer leistet GewährPflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten bzw. gezeigten Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, es sei denn, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Haftung Pflanze getroffen wurde.
6.2 Ist die gelieferte/bestellte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist das Blumenfachgeschäft zunächst berechtigt, nach seiner Xxxx dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Xxxx Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.3 Offensichtliche Mängel müssen der GartenGalerie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung bzw. dem Kauf, möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Auftragnehmers Mangels befinden, zur Besichtigung durch die GartenGalerie bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung der GartenGalerie aus. Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden keine schriftliche Mängelrüge, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINso gilt die Ware oder Lieferung als ordnungsgemäß übernommen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, Passwörterso gilt die Ware/Lieferung ebenfalls als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, PrivateKey o.ä.) weitergegebensowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hataufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
8.56.4 Die GartenGalerie leistet keinen Ersatz bei Nichteinhaltung von Pflegehinweisen sowie der nicht artgerechten Haltung der Pflanzen/Waren.
6.5 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Auftragnehmer ist Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.
6.6 Von der GartenGalerie gelieferte/verkaufte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität eine gewisse Wasseraufnahme besitzen; sie sind nicht als wasserdicht, sondern als mehr oder weniger wasserundurchlässig zu bezeichnen. Die GartenGalerie kann deshalb keinen Ersatz für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichSchäden leisten, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstandendadurch entstehen, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sindder Kunde es unterlässt, die Daten zu verwendenzusätzliche Überlaufgefäße, zu kopieren und anzuzeigen Wasserauffangschalen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunähnliche wasserdichte Behälter aufzustellen.
8.66.7 Pflanzen werden von der GartenGalerie nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Jegliche Haftung des Auftragnehmers Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere im Falle Nährstoffgehalt der höheren Gewalt ist ausgeschlossenErde sowie in der Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.13.1 Nachdem der Lizenznehmer die Schriften-Software erhalten hat, gewährleistet Linotype GmbH für den Zeitraum von 90 Tagen, dass gemäß der Dokumentation die Schriften-Software im Wesentlichen frei von Sachmängeln ist. Für einen Ge- währleistungsanspruch muss der Lizenznehmer innerhalb der 90-Tage-Frist die Schriften-Software an Linotype GmbH oder den authorisierten Vertriebspartner zurückschicken, von dem er diese erhalten hat, zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs. Sollte die Schriften-Software im wesentlichen nicht frei von Sachmängeln gemäß der Dokumentation sein, so wird die gesamte und alleinige Verantwortung und Nachbesserung nach Xxxx von Linotype GmbH auf das Ersetzen der Software oder die Rückerstattung der Lizenzzahlungen, die der Lizenzneh- mer für die Schriften-Software entrichtet hat, eingeschränkt. Linotype GmbH und sämtliche authorisierten Vertriebspartner können und werden nicht die Gewährleistung für die Leistung oder die Ergebnisse übernehmen, die der Lizenznehmer durch die Nutzung der Schriften-Software oder der Dokumentation erreicht. Das Vorangegangene legt lediglich die alleinigen und exklusiven Nachbesserungen für Linotype GmbH oder seine Lieferanten für deren Nichteinhaltung der Garantie fest, mit Ausnahme der oben beschriebenen beschränkten Haftung. Linotype GmbH, ihre authorisierten Vertriebspartner und Lieferanten übernehmen keine Gewährleistung, ausdrücklich oder stillschweigend, keine Zuwiderhandlung von den Rechten Dritter betreffend, Marktgängigkeit oder Eignung für irgendei- nen besonderen Zweck. In keinem Fall ist Linotype GmbH, ihre authorisierten Vertriebs- partner oder ihre Lieferanten verantwortlich für irgendwelche folgenden, zufälligen oder außerordentlichen Schäden ein- schließlich sämtlicher entgangener Gewinne und verlorener Daten oder Speicherungen, auch wenn ein Repräsentant von Linotype GmbH oder ein authorisierter Vertriebspartner oder Lieferant über einen solchen möglichen Schaden oder irgend- welche Ansprüche seitens Dritter gegen den Lizenznehmer benachrichtigt wurde. Einige Staaten oder Rechtssprechungen erlauben keinen Aus- schluss von Beschränkungen von zufälligen, folgenden oder außerordentlichen Schäden, d. h. die oben genannten Be- schränkungen gelten in Einzelfällen nicht für den Lizenznehmer. Außerdem erlauben einige Staaten und Rechtssprechungen keinen Ausschluss von stillschweigenden Gewährleistungen oder Beschränkungen, sofern diese zeitlich begrenzt sind; folg- lich können auch diese im Zweifelsfall nicht für den Lizenzneh- mer gelten. Soweit rechtlich anwendbar, sind alle implizierten Gewährleistungen auf neunzig (90) Tage beschränkt. Einige Rechtssprechungen erlauben keine zeitliche Begrenzung von implizierten Gewährleistungen für den Fall, dass Verletzung oder Tod daraus resultieren; auch in diesem Fall, kommt diese Beschränkung für den Lizenznehmer nicht zum Tragen. Für diese Rechtssprechungen und in einem solchen Falle von Verletzung oder Tod akzeptiert der Lizenznehmer, dass die Verantwortung von Linotype GmbH oder ihrer authorisierten Vertriebspartner oder Lieferanten nicht EUR 100.000,-- über- steigen darf, vorausgesetzt, dass die jeweilige Rechtssprechung eine solche Einschränkung der Verantwortung erlaubt. Diese Gewährleistung räumt dem Lizenznehmer spezielle Rechte ein. Dieser mag zusätzliche Rechte haben, die von Land zu Land und von Rechtssprechung zu Rechtssprechung variieren. Für weitergehende Informationen über die Gewährleistung wird der Lizenznehmer angehalten, den entsprechenden authorisierten Vertriebspartner, von dem er die Schriften-Software und Doku- mentation erhalten hat, zu kontaktieren.
3.2 Der Lizenznehmer stimmt zu, dass die Schriften-Software und die Dokumentation sowie sämtliche Kopien der Linotype GmbH gehören; die Struktur, Organisation und Verschlüs- selung wertvolles Eigentum von Linotype GmbH und/oder ihrer Lieferanten ist. Der Auftragnehmer leistet GewährLizenznehmer erkennt an, dass ● die im EFSTASchriften-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für Software und die vereinbarte Dauer gespeichert werden Dokumentation durch das deutsche Marken- und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der AuftragnehmerGeschmacksmusterrecht, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● nach dem Copyright- und Markenrecht anderer Nationen sowie durch geeignete technische und mechanische Maßnahmeninternationale Verträge geschützt sind. Der Lizenznehmer stimmt außerdem zu, die dem Stand Schriften-Software und Dokumentation genauso zu behandeln wie alles andere markengeschützte, z.B. Bücher. Die Schriften-Software und Dokumentation dürfen nicht kopiert werden mit Ausnahme der Technik entsprechenhier ausdrücklich genannten Punkte. Sämtliche Kopien, ein Untergang die der Lizenznehmer aufgrund dieser Verein- barung anfertigen kann, müssen dieselben Copyright-, Marken- und anderen Eigentumsklauseln enthalten wie diese, die auf oder eine Manipulation in der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● Schriften-Software und Dokumentation enthalten sind. Der Lizenznehmer erklärt, dass er die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden Verschlüsselung der Schriften-Software weder modifiziert, adaptiert, übersetzt, noch dass er sie nachbaut, dekompiliert, demontiert, verändert oder anderweitig versucht, den Quelltext der Schriften-Software aufzudecken. Der Lizenznehmer erklärt sich außerdem bereit, die Marken, die mit der Schriften-Software verbunden sind, zu nutzen, dementsprechend die Anwendung der Marken zu akzeptieren (einschließlich der Identifikation des Besitzers der jeweiligen Marke). Marken können ausschließlich zum Zweck der Identifikation ausgedruckter Daten von der Schriften-Soft- ware genutzt werden. Dem Lizenznehmer ist jedoch bekannt, dass Software nie völlig fehlerfrei ist und die Schriften-Software daher Fehler enthalten kann, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr3.3 Über die vorstehenden Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art z.B. auf Ersatz für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen Stillstandszeiten, Produktionsausfall, nutzlos verbrauchtes Material und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorgeandere indirekte Schäden, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist sind ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren sofern solche Schäden von Linotype GmbH nicht vorsätzlich oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränktgrob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungensonstige Schäden ist die Haftung ausgeschlossen, die zu einem Bußgeld sofern der Finanzverwaltung Schadenseintritt nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Linotype GmbH oder auf einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichvorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- zung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Linotype GmbH beruht.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: License Agreement
Gewährleistung und Haftung. 8.17.1. Ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, beginnend mit dem Abgang der Lieferung ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferung bzw. Leistung. Übernimmt das Unternehmen die Montage einer Lieferung, beginnt die Frist mit deren Fertigstellung.
7.2. Bei Verzögerungen des Versands, der Abnahme oder der Montage, die nicht vom Unternehmen zu vertreten sind, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt.
7.3. Durch unsachgemässen Betrieb sowie Ausführung unsachgemässer Reparaturen oder sonstiger Bearbeitungen durch den Kunden oder Dritte erlischt die Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmens. Dies gilt auch, wenn der Kunde bei Bekanntwerden eines Mangels nicht unverzüglich Massnahmen zur Schadensminderung ergreift und dem Unternehmen Gelegenheit zur Mangelbehebung gibt.
7.4. Das Unternehmen verpflichtet, alle Teile der Lieferungen und Leistungen, die innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgrund von Fehlern in Material, Konstruktion oder Ausführung schadhaft werden, innert angemessener Frist zu reparieren oder zu ersetzen. Der Auftragnehmer leistet GewährKunde hat dem Unternehmen hierzu die entsprechende Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, dass ● die nicht nachweislich infolge eines der vorgenannten Gründe entstanden sind, insbesondere Schäden infolge von Abnutzung, unzureichender Wartung, unsachgemässem Betrieb, Überbeanspruchung, äusserer Einflüsse, Bearbeitungen durch Dritte sowie infolge jeglicher sonstiger Gründe, die nicht vom Unternehmen zu vertreten sind.
7.5. Die Nachbesserungen erfolgen auf Kosten des Unternehmens. Bei Nachbesserungen ausserhalb des Werks des Unternehmens trägt das Unternehmen Nebenkosten, insbesondere für Transport und Reise, im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und üblichen Umfang. Darüberhinausgehende Nebenkosten trägt der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenKunde.
8.27.6. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährDie Verpflichtung des Unternehmens zur Nachbesserung setzt voraus, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenMängel innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich durch den Kunden mitgeteilt werden.
8.37.7. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Eine Gewährleistung bei Arbeiten Dritter oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen Personal des Kunden unter Aufsicht des Unternehmens wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossennur übernommen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatSchaden nachweislich aufgrund von grober Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens entstanden ist.
8.57.8. Der Auftragnehmer ist Eigenschaften von Lieferungen und Leistungen sind nur soweit zugesichert, wie sie in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich beschrieben wurden. Die Zusicherung gilt innerhalb der Gewährleistungsfrist. Liegen zugesicherte Eigenschaften nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichvor, auf die gilt dies als Mangel, der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem im Zuge der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten Gewährleistung zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunbeheben ist.
8.67.9. Jegliche Haftung Ist dem Unternehmen eine Nachbesserung gar nicht oder nur teilweise möglich, steht dem Kunden der Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Auftragnehmers Preises zu. Kann ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden und die betreffende Lieferung bzw. Leistung zum vorgesehenen Zweck nicht oder nur in wesentlich verringertem Masse brauchbar, kann der Kunde die Annahme des mangelhaften Teils verweigern oder, im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlosseneiner wirtschaftlichen Unzumutbarkeit einer Teilannahme, gänzlich vom Vertrag zurücktreten.
8.77.10. Bei Lieferungen und Leistungen von Zulieferern und Subunternehmen übernimmt das Unternehmen die Gewährleistung nur im Rahmen der Gewährleistungspflicht von diesen. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Gewährleistungspflicht, die über die Frist oder das Mass der Gewährleistung der betreffenden Zulieferer und Subunternehmen hinaus geht.
7.11. Die Rechte des Kunden aufgrund von aufgetretenen Mängeln in Ausführung, Material, Konstruktion sowie bezüglich zugesicherter Eigenschaften ist oben abschliessend geregelt. Der Auftragnehmer Kunde hat diesbezüglich keine Ansprüche ausser den oben genannten.
7.12. Bei Verletzung von Nebenpflichten sowie mangelhafter Beratung oder dergleichen haftet nicht das Unternehmen ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht.
7.13. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Garantie auf Nachbesserungen und Reparaturen an Hydraulikschläuchen bzw. bereits einmal verpressten Schlauchbestandteilen. Das Unternehmen haftet bei diesen auch weder für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte RechtsverletzungenSchäden noch für eventuelle Folgeschäden, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichin deren Zusammenhang auftreten.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. 8.11. Der Auftragnehmer leistet GewährSWOF Xxxxxx Xxxxxxx steht dem Kunden dafür ein, dass ● daß die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten Leistung zum Zeitpunkt des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische MaßnahmenGefahrübergangs nicht mit Fehlern behaftet ist, die dem Stand den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern. Unerhebliche Minderung des Wertes oder der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenTauglichkeit kommt nicht als Fehler in Betracht.
8.22. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährVon der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem zurückzuführen sind auf: - betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß - unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte Kunden - Betrieb mit falscher Stromart oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Spannung, sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen - Brand, Blitzschlag, Explosion oder Haftung jeglicher netzbedingte Überspannungen - Feuchtigkeit und Abhandenkommen aller Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen - falsche oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorgefehlerhafte Programm-, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung Software- und/oder Haftung Bearbeitungsdaten aller Art.
3. Im Falle einer Mitteilung des Auftragnehmers Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann SWOF Xxxxxx Xxxxxxx nach Xxxx verlangen, daß
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an SWOF Xxxxxx Xxxxxxx geschickt wird.
b) der Käufer das schadhafte Gerät bereit hält und von SWOF Xxxxxx Xxxxxxx ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann SWOF Xxxxxx Xxxxxxx diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu Standartsätzen von SWOF Xxxxxx Xxxxxxx zu bezahlen sind.
4. Gewährleistung wird nach Xxxx von SWOF Xxxxxx Xxxxxxx nur durch Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile bzw. Ersatzlieferung geleistet. Anspruch auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen. Nach mehrmaligem Fehlschlagen dieser Gewährleistung kann der Kunde wandeln oder mindern, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatsofern SWOF Xxxxxx Xxxxxxx zustimmt.
8.55. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die Jegliche Mängelansprüche verjähren 6 Monate nach Eingang der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunWare am Bestimmungsort.
8.66. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist Über die vorstehend genannte Gewährleistung sind weitere Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.112.1. Sofern nicht anders vereinbart, wird für - gelieferte Software-Produkte eine kurzfristige Prüf- und Rügepflicht des Auftraggebers (spätestens bis zum 10. Werktag nach der Übergabe bzw. Lieferung) und eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Übergabe bzw. Lieferung der Software vereinbart. - Dokumente eine kurzfristige Prüf- und Rügepflicht des Auftraggebers (spätestens bis zum 5. Werktag nach der Übergabe bzw. Lieferung) und eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten ab Übergabe bzw. Lieferung vereinbart. - Beratungs-Dienstleistungen eine sofortige Prüf- und Rügepflicht des Auftraggebers (spätestens am folgenden Werktag nach dem Tag, an dem die Beratung durchgeführt wurde) und eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten ab Durchführung der Beratung vereinbart.
12.2. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
12.3. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und SoftwareFalle groben Verschuldens. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird ileichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Umfang wie die sonstige Haftung Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzwgesetzlichen Bestimmungen.
12.4. eingeschränktDie Haftung für mittelbare Schäden – wie bspw. entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste , Ansprüche Dritter etc. – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem hat dafür Sorgezu sorgen, dass vor der Durchführung von Tests, System-Prüfungen oder anderen Arbeiten an Hard- und Software-Systemen im Rahmen des Projekts alle betroffenen Daten gesichert und sicher aufbewahrt werden und dass ein Wiederherstellen der Daten im Schadensfall wieder möglich ist. Schäden an der Hardware oder Software, die von ihm vorgenommenen der Auftragnehmer oder beauftragten Dienstleistungen seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen, beseitigt der Auftragnehmer unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche, soweit der Auftraggeber die eingetretenen Schäden unverzüglich mitteilt und eingesetzte Software Dritter die Rechte ein Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt die Schäden besichtigt hat.
8.512.6. Der Auftragnehmer ist wird von allen Haftungen und Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag frei, wenn Änderungen an den vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers vom Auftraggeber oder Dritten durchgeführt, oder die Lieferungen und Leistungen nicht widmungsgemäß verwendet werden. In diesem Fall verliert der Auftraggeber auch jeglichen Gewährleistungsanspruch.
12.7. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung und Gewähr für Inhalte Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße oder nicht vereinbarungsgemäße Anwendung oder Unterlassung bei der Anwendung, geänderte Systemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von Drittanbietern verantwortlichden Installations-, Betriebs- und Lagerbedingungen), Transportschäden sowie auf unsachgemäße oder nicht vereinbarungsgemäße Anwendung oder auf falsche Interpretation der übergebenen Dokumente und Beschreibungen zurückzuführen sind.
12.8. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Lieferungen und Leistungen ist, bezieht sich die Haftung und Gewährleistung nur auf die der Auftraggeber direkt Änderung oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreiftErgänzung. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt Die Haftung und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, Gewährleistung für die Daten zu verwenden, zu kopieren ursprünglichen Lieferungen und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunLeistungen lebt dadurch nicht wieder auf.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr(1) Redemann Lagertechnik gewährleistet, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens das Vertragsprodukt nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet ist, und für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmernach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist beziehungsweise sich für die gewöhnliche Verwendung eignet. Dabei sind sich die Partner darüber einig, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dass es nach dem Stand der Technik entsprechennicht möglich ist, ein Untergang oder eine Manipulation Fehler der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenSoftware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch (2) Die Redemann Lagertechnik übernimmt keine GewährGewähr dafür, dass die Funktionen der gelieferten Ware den Anforderungen des Kunden genügt und das Vertragsprodukt in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeitet. Installations- und Konfigurationsleistungen werden von Redemann Lagertechnik grundsätzlich nicht geschuldet, sofern nicht anderweitig vereinbart. Verkaufsgespräche der Redemann Lagertechnik werden nicht berechnet und sind unverbindlich. Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Produkte miteinander/untereinander, wird dadurch nicht begründet.
(3) Sachmängelansprüche bestehen nicht - bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit - bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit - wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. - wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
(4) Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Die Redemann Lagertechnik übernimmt keine Gewähr für Werbeaussagen anderer Hersteller.
(5) Bei Vorliegen eines Sachmangels hat Xxxxxxxx Lagertechnik zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wenn dieser Xxxxxxxxxx vor Ablieferung der Ware bestand. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Redemann Lagertechnik über. Ist die Redemann Lagertechnik zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, oder ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, oder beseitigt die Redemann Lagertechnik die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Xxxxxxx die Redemann Lagertechnik zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
(6) Der Käufer muss der Redemann Lagertechnik Mängel unverzüglich nach Ablieferung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind der Redemann Lagertechnik unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(7) Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z.B. Transportkosten, Verfahrenskosten) trägt der Kunde, sofern dies nicht zum Auftragswert außer Verhältnis steht.
(8) Die Gewährleistungsbestimmungen der vorstehenden Ziffern 6.1. – 6.6. gelten entsprechend für die Erbringung von Werkleistungen. Insbesondere wird Redemann Lagertechnik, soweit das vereinbarte Werk die vertraglichen Funktionen oder charakteristischen Leistungsmerkmale nicht aufweist, nach eigener Xxxx den Mangel beseitigen oder eine bestimmte Qualität aufweisenneue Leistung erbringen. Bei Fehlschlagen der Nachholung hat der Kunde keinen Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung und Ersatz der Aufwendungen nach Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst. Wegen unwesentlicher Mängel ist sowohl der Rücktritt vom Vertrag als auch ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst ausgeschlossen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet (9) Falls keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwareabweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie Verjährung beginnt mit Ablieferung/ Abnahme. Soweit die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür SorgeWare Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter bleiben die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenKunden aus §§ 478, 479 BGB unberührt. Der Kunde hat der Redemann Lagertechnik im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchsgüterkauf vorlag. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung der Redemann Lagertechnik übertragbar. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen, z.B. bei Verkauf von Fremdprodukten gibt die Redemann Lagertechnik in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
8.4(10) Ist eine Sachmängelhaftung der Redemann Lagertechnik nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht von der Redemann Lagertechnik bezogen wurde, oder sind Sachmängelansprüche bereits verjährt oder liegt kein Sachmangel vor, ist die Redemann Lagertechnik berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 € für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Jegliche Gewährleistung und/Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten.
(11) Alle weiteren oder Haftung anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Auftragnehmers ist Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.äsoweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. 8.1Ist der AG ein Kaufmann, ist er verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und 2 Handelsgesetzbuch beträgt 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Nachricht (auch per Telefax). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Waren beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt nicht einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann. Die Gewährleistungs- frist für die erbrachten Werkleistungen betragen 5 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Elektro Trinkl GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Leuchtmittel und Vorschaltgeräte beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Beleuchtungsanlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Elektro Trinkl GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Fehlersuchzeit entstehende und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenAG zu bezahlen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINbeanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, Passwörteroder der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, PrivateKey o.ä.) weitergegebenoder keine Gewährleistung vorliegt. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchen- üblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Bei Waren, verloren die als deklassiertes oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem AG keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Der Auftragnehmer ist Wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Elektro Trinkl GmbH nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichbefolgt werden, auf Änderung an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstandennachweist, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunder Mangel hierauf nicht beruht.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. 8.13.1. Die Gewährleistungspflicht für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt 2 Jahre ab Auslieferung. Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb 10 Werktagen nach nbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Die Gewährleistung erstreckt sich auf den kostenlosen Materialersatz, jedoch nicht auf die erforderlichen Arbeitswege‐ und Fahrkosten. Transport‐ und Wegekosten werden für tragbare Gegenstände im geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen, wenn sie den Verkaufspreis des Gegenstandesübersteigen würden.
3.2. Bei Gewährleistungsansprüchen hat auf Verlangen des Kunden der Verkäufer, sofern der Mangel mit verfügbaren Ersatzteilen nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden kann oder der Verkäufer die Nachbesserung ablehnt oder unzumutbar verzögert, kostenlos Ersatz zu liefern. Im Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch den Verkäufer) kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Entgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
3.3. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese unverzüglich durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.
3.4. Punkt 4.1.4. der Leistungs‐ und Reparaturbedingungen (vorstehend unter I.) gilt sinngemäß.
3.5. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriff des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, Kunden oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenGegenstand erlischt dann nicht, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINKunde eine entsprechende substantiierte Behauptung des Verkäufers, Passwörterdass der Eingriff den Mangel herbeigeführt hat, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatwiderlegt.
8.53.6. Der Auftragnehmer ist Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig und nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichleichte Fahrlässigkeit bei Positiver Vertragsverletzung oder Verschuldung bei Vertragsabschluss zugunsten des Verkäufers ergibt, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und gilt diese Beschränkung für den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunKunden entsprechend.
8.63.7. Jegliche Haftung Beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen wird der Verkäufer den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen über den Gebrauchswert des Auftragnehmers im Falle Gegenstandes beraten. Soweit der höheren Gewalt Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, ist jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen.
8.73.8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10Im Schadensfalle Freistellung von Haftpflichtansprüchen über 1.000.000,‐ €.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.15.1. Äußerungen in Prospekten, Werbematerial, Produktbeschreibungen von von MASTERTENT verschiedenen Herstellern oder sonstige Äußerungen Dritter über besondere oder allgemein bedungene Eigenschaften von Waren sind für die Beurteilung des vertragsgemäßen Zustandes der Waren unmaßgeblich.
5.2. Der Auftragnehmer leistet GewährKunde hat die Ware unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen. Wer- den Falschlieferungen, dass ● Fehlmengen oder sonstige Mängel nicht innerhalb von acht Tagen nach Einlangen der Ware beim Kunden oder bei Vorliegen von verdeckten Mängeln, nicht innerhalb von acht Tagen nach der Möglichkeit, den Mangel zu entdecken, gerügt, gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert und sämtliche Ansprüche des Kunden aus einer Falschlieferung, Fehlmenge oder einem Mangel der Ware sind ausgeschlossen. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer bei MASTERTENT gilt als Beweis für die einwandfreie Verpackung der Ware und schließt An- sprüche an MASTERTENT wegen während des Transportes entstandener Schäden oder Verluste aus.
5.3. Für die Erfüllung des Vertrages durch MASTERTENT sind die bei MASTERTENT festgestellten Maße, Gewichte und Stückzahlen maßgeblich.
5.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahren- übergangs. Die Beweispflicht für die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs obliegt während der gesamten Dauer der Gewähr- leistungsfrist dem Kunden.
5.5. Bei rechtzeitiger und von MASTERTENT als begründet anerkannter Mängel- rüge hat MASTERTENT die Xxxx, Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung oder Preisminderung zu erfüllen oder im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der AuftragnehmerFalle von nicht bloß geringfügigen, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne unbehebbaren Mängeln vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenVertrag zurückzutreten (Wandlung).
8.25.6. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährGewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen, dass wenn die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte vom Mangel be- troffene Ware von Seiten Dritter oder eine bestimmte Qualität aufweisenvom Kunden selbst verändert oder an ihr manipuliert worden ist. Ausgenommen davon sind dringend vorzunehmende Reparaturen bei Gefahr in Verzug.
8.35.7. Der Auftragnehmer Zur Vornahme der von MASTERTENT zur Erfüllung der Gewährleistungs- pflicht notwendig erscheinenden Verbesserungen sowie zur Lieferung von Er- satzware oder -teilen hat der Kunde MASTERTENT eine angemessene Frist und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, sind sämtliche Ansprüche des Kunden aus einer allfälligen Mangelhaftigkeit von Waren erloschen.
5.8. Soweit MASTERTENT als Wiederverkäufer Waren Dritter weiterverkauft, ist MASTERTENT zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden berechtigt, dem Kunden die MASTERTENT gegen den Lieferanten der Waren zustehenden Ansprüche aus deren Mangelhaftigkeit an Erfüllung statt abzutre- ten.
5.9. MASTERTENT haftet und leistet keine ausschließlich Gewähr für ausdrücklich von MASTERTENT zugesagte oder Haftung jeglicher Art gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften der von MASTERTENT verkauften Waren, mangels ausdrücklicher schriftlicher Zusage nicht jedoch für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwarederen Eignung für bestimmte Verwendungszwecke des Kunden.
5.10. Die Haftung von MASTERTENT für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach Sach- und Vermögensschäden ist ausge- schlossen, sofern MASTERTENT den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen Schaden nicht vorsätzlich oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt grob fahrlässig verursacht hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.110.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware, auch wenn vorher Muster oder Proben übersandt wurden, unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen. Der Auftragnehmer leistet GewährHierbei ist die Ware insbesondere auf Ihre Beschaffenheit zu überprüfen. Falls Kisten, dass ● Kartons oder andere Behälter geliefert werden, sind Stichproben vorzunehmen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen zehn (10) Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder, wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen zehn (10) Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels bei uns eingegangen ist.
10.2 Transportschäden sind dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen, es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.
10.3 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Xxxx Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.
10.4 Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt unberührt.
10.5 Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Waren. Insbesondere haften wir für alle sonstigen dem Kunden wegen oder im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware etwa zustehenden Schadensersatzansprüche, gleich aus welchen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Juni 2019 Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe von 10.6 und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können10.8.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr10.6 Für Ansprüche auf Schadenersatz wegen schuldhafter Handlungen, dass gleich aus welchem Rechtsgrund, u.a Verzug, mangelhafte Lieferung, Verletzung von Pflichten aus deinem Schuldverhältnis oder von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen die aus Haftung nach dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte Produkthaftpflichtgesetz), haften wir nur im Falle von Vorsatz oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwaregrober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, wenn es sei denn, dass durch die Verletzung der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5Vertragszweck wesentlich gefährdet wird. Der Auftragnehmer ist Wir haften in jedem Fall nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und typischen Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichVerletzungen, auf die der Auftraggeber direkt Kunde an Leben, Körper oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreiftGesundheit erleidet. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und den ZugriffBetriebsangehörigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden wie z.B. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, eine Kommunikation ersparte Aufwendungen, Produktionsausfall oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren Betriebsunterbrechung sowie auf sonstige mittelbare und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist Folgeschäden sind ausgeschlossen.
8.710.7 Der ist vor unserer Inanspruchnahme verpflichtet, zunächst sämtliche in Betracht kommende Ansprüche gegenüber unserem Vorlieferanten zu verfolgen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns gegenüber dem Kunden zu Abtretung etwaiger Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, die uns gegenüber unseren Vorlieferanten zustehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus Kunde ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungenverpflichtet, die Ansprüche auch gerichtlich zu einem Bußgeld verfolgen. Wenn die Inanspruchnahme unseres Vorlieferanten erfolglos bleibt, ist der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führenKunde berechtigt, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichuns nach Maßgabe von 10.6 und
10.8 in Anspruch zu nehmen.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● (1) smaply gewährleistet und haftet – soweit in diesem Vertragspunkt die Gewährleistung und Haftung gesetzlich nicht zulässig ausgeschlossen wurde – im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und Rahmen der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnengesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch (2) Smaply übernimmt keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem Programmfunktionen den Anforderungen des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte Kunden genügen oder eine bestimmte Qualität aufweisenin der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
8.3. Der Auftragnehmer (3) smaply leistet keine Gewähr und haftet nicht für eine fehlerlose und verzögerungsfreie bzw. unterbrechungsfreie Nutzung der Software-Lösung und Datenbankennutzung einschließlich Internetanbindung und einen allenfalls damit verbundenen Verlust von Daten. Jegliche Übertragungs- bzw. Übermittlungsfehler, die insbesondere durch unsachgemäße Bedienung des Kunden, ungeeignete Darstellungssoftware- oder Haftung jeglicher Art für - hardware oder sonstige vom Kunden verwendete Datenträger, Datenbanken, Software, Internetanbindung etc. verursacht werden, sind nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen von smaply zu vertreten. smaply übernimmt weiters keine Gewährleistung und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen die Eignung der Software-Lösung für den vom Kunden verfolgten Zweck sowie für Datenverluste.
(4) Stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu, ist smaply zunächst zur Verbesserung berechtigt.
(5) smaply haftet aus dem Titel Schadenersatz ausschließlich bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist eine Haftung für Folge- und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, mittelbare Schäden sowie Schäden an den aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. smaply haftet ferner in keinem Fall für Schäden, die durch Funktionsstörungen der Übertragungswege verursacht werden. Ebenso ausgeschlossen wird im Umfang wie die sonstige Gewährleistung und Haftung nach für einen Ausfall des smaply Internetdatenbank-Servers, der nicht länger als 24 Stunden dauert.
(6) smaply ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind.
(7) Für Mängelrügen durch den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzwKunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. eingeschränkt. Schadenersatzansprüche müssen bei sonstiger Verjährung spätestens binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
(8) Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung Kunde haftet insbesondere für die unberechtigte Weitergabe sämtlicher ihm von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigensmaply übermittelter Daten an Dritte sowie für eine missbräuchliche Verwendung dieser Daten.
8.4(9) Soweit smaply dem Grunde nach haftet, ist der Schadenersatzanspruch mit der Höhe des zweifachen Jahresauftragswertes des Kunden beschränkt. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenEin Ersatz für indirekte Schäden und Folgeschäden, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINeinschließlich entgangenen Gewinnes, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.11. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenom- men, entfällt jede Gewährleistung.
2. Der Auftragnehmer leistet GewährKunde hat AdSpirit Mängel unverzüglich, dass ● spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3. Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbes- serungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend ge- macht werden.
4. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Be- nutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verur- sacht. Dies gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch AdSpirit entstanden ist.
5. AdSpirit ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde sei- nerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen AdSpirit richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
7. AdSpirit haftet nicht für Fälle in denen ein Schaden entsteht, der aufgrund falscher oder fehler- hafter Einstellungen des AdServers durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte verur- sacht wurde. Ebenfalls haftet AdSpirit nur im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens Rahmen der durch §4 abgedeckt ist: Sollte es der Kunde versäumen seinen Pflichten (regelmäßig) nachzukommen, haftet AdSpirit grundsätzlich maximal nur für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● den Zeitraum bis zu dem eine Kontrolle durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenden Kunden hätte stattfinden sol- len (siehe 4.3).
8.28. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährAdSpirit haftet für Schäden die sich aus Fehlern in der Programmierung, dass Software, Hardware oder anderen Komponenten des AdServers ergeben maximal in der Höhe von 3 Monatsrech- nungen des Kunden. Herangezogen wird zur Berechnung dabei die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisendurchschnittlichen Rech- nungen von AdSpirit an den Kunden der letzten 12 Monate.
8.39. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Im Fall einer möglichen Mangelhaftigkeit von Leistungen von AdSpirit oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen Komponenten, de- ren Ursachen außerhalb des Einflussbereichs von AdSpirit liegen (etwa gestörte Anbindung oder Stromversorgung der Rechenzentren, gestörte Anbindung der Server, DNS, DDos-Attacken, Hardwarefehler etc.), wird im Umfang wie die sonstige Haftung AdSpirit nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung ihrer Xxxx entweder ihre (Gewährleistungs-)Ansprüche gegen ihren Zulieferer und/oder Haftung Dienstleister (z.B. Rechenzentrumsbetreiber) für Rechnung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenKunden geltend machen oder diese an den Kunden abtreten. (Gewährleistungs-)Ansprüche gegen AdSpirit bestehen in diesem Fall unter Beachtung der sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durch- setzung der Auftraggeber seine Zugangsdaten vorstehend genannten (PINGewährleistungs-)Ansprüche gegen den Zulieferer oder Dienstleister erfolglos war oder, Passwörterbeispielsweise aufgrund einer Insolvenz des Zulieferers oder Dienstleisters, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hataussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betref- fenden (Gewährleistungs-)Ansprüche des Kunden gegen AdSpirit gehemmt.
8.510. Der Auftragnehmer ist nicht Jede Haftung von AdSpirit gegenüber dem Kunden für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sindSchäden, die Daten zu verwendenaufgrund eines Verstoßes des Kunden und/oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen gegen die Verpflichtungen aus Ziff. 4.4. oder 4.5. dieser Bedingungen eintreten, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.711. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen GewinnKunde stellt AdSpirit zudem umfassend von Ansprüchen Dritter frei, die diese als Folge eines Verstoßes des Kunden und/oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen gegen die Ver- pflichtungen aus Ziff. Darüber hinaus ist jegliche Haftung 4.4. oder 4.5. dieser Bedingungen gegen AdSpirit geltend machen. Insbesondere stellt der Kunde AdSpirit hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der 6-fachen Höhe Rechtsverfol- gung durch den Dritten entstehenden notwendigen Kosten frei, soweit ihn an der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränktRechtsverlet- zung im Sinne des Satz 1 ein Verschulden trifft oder er sich ein Verschulden der in Satz 1 genann- ten Personen zurechnen lassen muss. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte RechtsverletzungenDer Kunde hat im Fall einer Inanspruchnahme von AdSpirit gemäß Satz 1 unverzüglich wahr- heitsgemäß und vollständig sämtliche ihm zur Verfügung stehenden, die zur Prüfung der geltend gemachten Ansprüche und möglichen Verteidigung benötigten Informationen an AdSpirit zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichübermitteln.
8.812. Sämtliche Haftungsbegrenzungen Einwendungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG)Einreden gegen den Freistellungsanspruch gemäß Ziff. 8.12. dieser Bedin- gungen sind ausgeschlossen.
13. AdSpirit behält sich überdies die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen gegen den Kunden vor.
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Gewährleistung und Haftung. 8.1. Der Auftragnehmer Ritec leistet Gewähr, dass ● die das Softwareprodukt frei von Softwaremängeln ist und den im EFSTAAngebot festgehaltenen Leistungsspezifikationen entspricht. Ritec leistet auch Gewähr dafür, dass der Auftraggeber am Tag der Fertigstellung der Vertragssoftware frei über die Vertragssoftware verfügen kann und dass ihr keine Umstände bekannt sind, die einer tatsächlichen Nutzung der Vertragssoftware entgegenstehen. Ritec trifft keine Erkundigungspflicht betreffend solcher Umstände. Ritec ist im Fall von Mängeln nach freier Xxxx entweder zur Neulieferung oder zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet und berechtigt. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von Ritec erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Ritec wird auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab dem Tag der Fertigstellung einer Vertragssoftware (z.B. Website). Der Kunde wird Mängel Ritec unverzüglich im Sinne des § 377 UGB rügen, dies bei sonstigem Verlust auf Ansprüche im Sinne des § 377 Abs 2 UGB. Die Gewährleistung findet keine Anwendung, wenn die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch ein über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehendes Verhalten des Kunden oder durch vom Kunden vertragswidrig in eigener Verantwortung durchgeführte Änderungen oder Ergänzungen des Programmcodes der Vertragssoftware verursacht wird. Daraus resultierende Schäden bzw. Aufwände für deren Beseitigung werden dem Kunden laut Preisliste verrechnet. Im Sinne einer Website, eines Onlineshops oder einer anderen Online-System gespeicherten Transaktionsdaten Plattform besteht die vertragsgemäße Nutzung ausschließlich aus dem Verändern der Inhalte im Rahmen der Möglichkeiten des Auftraggebers mindestens bereitgestellten Backends. Die Installation von Zusatzsoftware, wie z.B. Plugins durch den Kunden führt zum Erlöschen der Haftung für daraus resultierende Mängel. Die Verantwortung für die vereinbarte Dauer gespeichert werden vom Kunden gelieferten Inhalte liegt in jeder Hinsicht beim Kunden, insbesondere dass diese frei von Rechten Dritter sind. Ritec haftet – ausgenommen Personenschäden - nur für krass grobe Fahrlässigkeit und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der AuftragnehmerVorsatz, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwaresoweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, reinen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn, Schäden aus Nutzungsentgang oder Betriebsunterbrechung, Prozesskosten, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Datenverlusten, ideellen Schäden sowie der Ersatz von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Schäden sind ausschließlich objektiv-abstrakt zu berechnen. Der Kunde hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Ritec zurückzuführen ist. Die Schadenersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach jedenfalls mit der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Ritec in Höhe von € 500.000,00 beschränkt. Schadenersatzansprüche verjähren nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzwgesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. eingeschränktDieser Punkt gilt auch für Schäden, die auf von Ritec beigezogene Dritte zurückgehen. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung Ist Ritec mit der Erstellung von Software, Websites, Webshops, Onlineportalen oder Apps für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Nutzung einer bestimmten technischen Infrastruktur (z.B. auf einer bestimmten Onlineplattform) beauftragt, entwickelt sie die Software Dritterauf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen technischen Gegebenheiten. Der Auftraggeber trägt zudem dafür SorgeRitec haftet nicht dafür, dass die Software aus Gründen, die in der Sphäre des Betreibers dieser Infrastruktur (z.B. Plattformbetreiber) liegen, zeitweise oder permanent nicht (mehr) funktioniert, weil etwa der Betreiber die Infrastruktur ändert oder den Betrieb der Plattform unterbricht oder einschränkt. Ritec weist auch darauf hin, dass sie die angebotenen Internetservices unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betreibt, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass die gespeicherten Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Internetservices grundsätzlich von 0:00 bis 24:00 Uhr für den Kunden verfügbar sind, soweit die Auslastung, Verkehrslage bzw. der Betriebszustand der für den Zugang zu den Services bzw. der Abwicklung des Services in Anspruch genommenen nationalen und internationalen Fernmeldenetzen und -einrichtungen es zulassen. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (von Ritec oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern usw. kann die Zustellung von E- Mails verhindert werden. Ritec übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Zustellung von elektronischen Erklärungen, es sei denn es trifft sie daran grob fahrlässiges Verschulden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt. Ritec übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen. Weiters haftet Ritec nicht für vom Auftraggeber abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen erhaltene E-Mails (und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers zwar auch nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenfür enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren den Zugang zu diesen über einen Link von der Website von Ritec oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5über eine Information durch Ritec erhält. Der Auftragnehmer Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist nicht (zB. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme, Password-Phishing etc.). Ritec übernimmt dafür keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichRitec und ihren Kunden sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für Ritec oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Auftraggebers (z. B. fehlerhafte Skripte am Webserver), auf die ist der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Ritec ist berechtigt, ohne vorheriger Rücksprache mit dem EFSTA-System zugreiftAuftraggeber den jeweiligen Internetdienst zu sperren bzw. Indem sonstige geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sollte die Ritec von Dritten darüber informiert werden, dass der Auftraggeber Daten unter Nutzung des Dienstes von Ritec rechtswidrige Akte setzt, verbreitet o. dgl. Ritec ist berechtigt in solchen Fällen sofort zu handeln. Ritec wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren. Aus diesen Handlungen kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen Ritec ableiten, sondern ist Ritec berechtigt vom Kunden den Ersatz der dadurch verursachten Aufwände zu verlangen. Der Kunde nimmt zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstandenKenntnis, dass diese Dritte daraufhin Ritec nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt sindist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von einem Monat nicht ab, so übernimmt Ritec keine Gewähr für die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen weiter Abrufbarkeit. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Ritec entweder durch Nachbesserung oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunErsatzlieferung behoben.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.11. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenom- men, entfällt jede Gewährleistung.
2. Der Auftragnehmer leistet GewährKunde hat AdSpirit Mängel unverzüglich, dass ● spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3. Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbes- serungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend ge- macht werden.
4. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Be- nutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verur- sacht. Dies gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch AdSpirit entstanden ist.
5. AdSpirit ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde sei- nerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen AdSpirit richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
7. AdSpirit haftet nicht für Fälle in denen ein Schaden entsteht, der aufgrund falscher oder fehler- hafter Einstellungen des AdServers durch den Kunden oder durch von diesem beauftragte Drit- te verursacht wurde. Ebenfalls haftet AdSpirit nur im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens Rahmen der durch §4 abgedeckt ist: Sollte es der Kunde versäumen seinen Pflichten (regelmäßig) nachzukommen, haftet AdSpirit grund- sätzlich maximal nur für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● den Zeitraum bis zu dem eine Kontrolle durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenden Kunden hätte statt- finden sollen (siehe 4.3).
8.28. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährAdSpirit haftet für Schäden die sich aus Fehlern in der Programmierung, dass Software, Hardware oder anderen Komponenten des AdServers ergeben maximal in der Höhe von 3 Monatsrech- nungen des Kunden. Herangezogen wird zur Berechnung dabei die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisendurchschnittlichen Rech- nungen von AdSpirit an den Kunden der letzten 12 Monate.
8.39. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Im Fall einer möglichen Mangelhaftigkeit von Leistungen von AdSpirit oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen Komponenten, de- ren Ursachen außerhalb des Einflussbereichs von AdSpirit liegen (etwa gestörte Anbindung oder Stromversorgung der Rechenzentren, gestörte Anbindung der Server, DNS, DDos-Attacken, Hardwarefehler etc.), wird im Umfang wie die sonstige Haftung AdSpirit nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung ihrer Xxxx entweder ihre (Gewährleistungs-)Ansprüche gegen ihren Zulieferer und/oder Haftung Dienstleister (z.B. Rechenzentrumsbetreiber) für Rechnung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenKunden geltend machen oder diese an den Kunden abtreten. (Gewährleistungs-)Ansprüche gegen AdSpirit bestehen in diesem Fall unter Beachtung der sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durch- setzung der Auftraggeber seine Zugangsdaten vorstehend genannten (PINGewährleistungs-)Ansprüche gegen den Zulieferer oder Dienstleister erfolglos war oder, Passwörterbeispielsweise aufgrund einer Insolvenz des Zulieferers oder Dienstleisters, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hataussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betref- fenden (Gewährleistungs-)Ansprüche des Kunden gegen AdSpirit gehemmt.
8.510. Der Auftragnehmer ist nicht Jede Haftung von AdSpirit gegenüber dem Kunden für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sindSchäden, die Daten zu verwendenaufgrund eines Verstoßes des Kunden und/oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen gegen die Verpflichtungen aus Ziff. 4.4. oder 4.5. dieser Bedingungen eintreten, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.711. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen GewinnKunde stellt AdSpirit zudem umfassend von Ansprüchen Dritter frei, die diese als Folge eines Verstoßes des Kunden und/oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen gegen die Ver- pflichtungen aus Ziff. Darüber hinaus ist jegliche Haftung 4.4. oder 4.5. dieser Bedingungen gegen AdSpirit geltend machen. Insbesondere stellt der Kunde AdSpirit hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der 6-fachen Höhe Rechtsverfol- gung durch den Dritten entstehenden notwendigen Kosten frei, soweit ihn an der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränktRechtsverlet- zung im Sinne des Satz 1 ein Verschulden trifft oder er sich ein Verschulden der in Satz 1 genann- ten Personen zurechnen lassen muss. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte RechtsverletzungenDer Kunde hat im Fall einer Inanspruchnahme von AdSpirit gemäß Satz 1 unverzüglich wahr- heitsgemäß und vollständig sämtliche ihm zur Verfügung stehenden, die zur Prüfung der geltend gemachten Ansprüche und möglichen Verteidigung benötigten Informationen an AdSpirit zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichübermitteln.
8.812. Sämtliche Haftungsbegrenzungen Einwendungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG)Einreden gegen den Freistellungsanspruch gemäß Ziff. 8.11. dieser Bedin- gungen sind ausgeschlossen.
13. AdSpirit behält sich überdies die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen gegen den Kunden vor.
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Gewährleistung und Haftung. 8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● • die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● • weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● • durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● • die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung bei leichter Fahrlässigkeit mit dem Doppelten der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen jährlichen Nutzungsgebühren (10.) je Erweiterungspaket/Register beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Nutzungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.11. Der Auftragnehmer leistet Gewährwebsms übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für Fehler und Mängel, dass ● die außerhalb des Einflussbereiches von websms liegen oder im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten Zusammenhang mit Leistungen außerhalb des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Vertragsgegenstandes auftreten. Insbesondere übernimmt websms keine Gewähr und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährHaftung dafür, dass die aus dem bereits bestehenden über das websms Mobile Messaging Gateway versandten elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3Nachrichten den angegebenen Empfänger erreichen. Der Auftragnehmer leistet keine Eine Gewähr oder und Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist auch ausgeschlossen, wenn bei der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINÜbertragung keine Daten ankommen, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren Teile der versendeten elektronischen Nachrichten abhandenkommen oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatunlesbar werden oder wenn die versandten elektronischen Nachrichten verzögert oder verspätet bei dem Adressaten eintreffen.
8.52. Nutzt der Nutzer eine Software, die mit dem websms Mobile Messaging Gateway interagiert, leistet websms keine Gewähr und übernimmt keine Haftung für eine fehlerfreie Interaktion oder für ein jederzeit problemloses Zusammenwirken der vom Nutzer verwendeten Software mit dem websms Mobile Messaging Gateway.
3. websms übernimmt keine Gewähr und keine Haftung dafür, dass der Vertragsgegenstand permanent (ohne Unterbrechungen) zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer ist Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass kurze und mittelfristige Störungen nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichausgeschlossen sind, insbesondere im Zusammenhang mit Wartung oder ähnlichen Arbeiten. Der Nutzer verzichtet daher auf die der Auftraggeber direkt Geltendmachung von Gewährleistungs− und Schadenersatzansprüchen aufgrund von kurzen oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunmittelfristigen Störungen.
8.64. Jegliche Haftung Bei höherer Gewalt, Streiks, Betriebsversammlungen oder sonstigen Betriebsstörungen bei websms oder bei deren Gehilfen ist websms von jeglicher Leistungspflicht befreit. Dem Nutzer erwachsen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen websms.
5. Soweit eine Gewährleistung nicht bereits ausgeschlossen ist, wird die Gewährleistungsfrist einvernehmlich auf sechs Monate verkürzt. Mängel müssen unverzüglich, jedenfalls binnen fünf Tagen, gerügt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Auftragnehmers im Falle Eingangs der höheren Gewalt Mängelrüge bei websms. Die Erfüllung von etwaigen Gewährleistungs− oder Schadenersatzansprüchen erfolgt ausschließlich durch Einräumung von unvergebührten elektronischen Nachrichten. Eine Leistung oder Schadensersatz in Geld ist ausgeschlossen.
8.76. Der Auftragnehmer websms haftet nicht für Mangelschäden, Mangelfolgeschäden oder sonstige Substanz−oder Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit. websms haftet dem Nutzer auch nicht, wenn ihm andere Nutzer entgegen den Nutzungsbedingungen verbotene Inhalte (Ziffer II. und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10Ziffer III.) beschränktübermitteln, solche speichern oder sonst abrufbar halten. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte RechtsverletzungenDer vorstehende Gewährleistungs− und Haftungsausschluss gilt nicht für folgende Fälle:
a) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit als Ergebnis einer Fahrlässigkeit von websms oder einem Erfüllungsgehilfen oder Vertreter
b) Vorsatz und grob fahrlässige Pflichtverletzungen
c) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
7. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führenHaftung auf vorhersehbare Schäden, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichmaximal jedoch auf € 1.000,00 begrenzt.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Nutzungsvertrag
Gewährleistung und Haftung. 8.19.1 Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und einer etwa gegebenen Beschaffenheits- und Haftbarkeitsgarantie entspricht. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in der Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese allgemeinen Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Besteller oder vom Lieferanten stammt.
9.2 Alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten hat der Lieferant zu tragen. Wird eine Mangelfreiheit nicht erreicht, ist der Besteller berechtigt, die Beseitigung des Mangels auch durch Umbau zu verlangen. Der Auftragnehmer leistet GewährBesteller ist auch berechtigt, dass ● den Liefergegenstand trotz eines Fehlers zu übernehmen und den Lieferpreis entsprechend zu mindern.
9.3 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach der Xxxx des Bestellers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von dem Besteller gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für den Besteller unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Verkäufer ist hiervon unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unterrichten. Im Übrigen ist der Besteller bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem hat der Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.
9.4 Geringfügige Mängel kann der Besteller sofort auf Kosten des Lieferanten beseitigen oder beseitigen lassen. Über Art und Umfang dieser Mängel und die ausgeführten Instandsetzungsarbeiten übersendet der Besteller einen Bericht.
9.5 Eine weitergehende Haftung und Ersatzpflicht des Lieferanten richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.
9.6 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
a) Die Verjährungsfrist für alle vertraglichen Mängelansprüche beträgt 3 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
b) Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, soweit keine zwingenden gesetzlichen Verjährungsregelungen entgegenstehen.
c) Soweit dem Besteller wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen nach Ziffer 9.5 im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenEinzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte 9.7 Durch Abnahme oder eine bestimmte Qualität aufweisendurch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben verzichtet der Besteller nicht auf seine Gewährleistungsansprüche.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die 9.8 Abweichend von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge§ 442 Abs 1 S 2 BGB stehen dem Besteller Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenwenn ein Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung 9.9 Für die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.äBestellers gilt das unter Ziffer 4 dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen Angeführte.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.19.1 AVANTEC wird die Leistungen gemäss dem anwendbaren Einzelvertrag mit angemessen qualifiziertem Fachper- sonal und mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen. Der Auftragnehmer leistet GewährSämtliche darüber hinausgehenden Gewährleistungen der AVANTEC werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, dass ● die sofern dies in diesen AGB oder im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden entsprechenden Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.29.2 Die Parteien haften einander im Zusammenhang mit dem anwendbaren Einzelvertrag lediglich für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährJegliche darüber hinausgehende Haftung für mit dem anwendbaren Einzelvertrag direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zu- lässig ist. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.
10.1 Jeder Einzelvertrag tritt am Datum der Unterzeichnung in Kraft, sofern dies im entsprechenden Einzelvertrag nicht abweichend geregelt wird. Die Laufzeit richtet sich vorbehältlich Ziff. 10.3 nachstehend nach dem entspre- chenden Einzelvertrag.
10.2 Jede Partei kann jeden Einzelvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ausserordentlich kündigen. Ei- ne ausserordentliche und sofortige Kündigung des betroffenen Einzelvertrags aus wichtigem Grund ist insbe- sondere bei Vorliegen folgender Gründe möglich:
a) bei fruchtloser Pfändung, Zahlungsunfähigkeit, Nachlassstundung oder Konkurs der anderen Partei;
b) bei wiederholtem Missachten und Verletzen der anderen Partei von wesentlichen Bestimmungen;
c) wenn die andere Partei in der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug ist und eine Nachfrist von dreissig (30) Tagen ab Erhalt einer schriftlichen Mahnung ungenutzt verstreichen lässt;
d) sofern AVANTEC nach einem Kontrollwechsel oder einer Fusion nicht länger garantieren kann, dass die aus ver- tragsgegenständliche Leistung auf dieselbe Art hinsichtlich Standorte (Schweiz), Personal, Prozesse, Compli- ance und weitere wichtige Kriterien erbracht werden können;
e) bei Ereignissen höherer Gewalt, in dessen Folge die Leistungserbringung während mindestens 90 Tagen we- sentlich beeinträchtigt oder verunmöglicht wird; oder
f) sofern so von diesen AGB oder dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenanwendbaren Einzelvertrag explizit vorgesehen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr 10.3 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung können Einzelverträge, die ganz oder Haftung jeglicher Art für teilweise von Dritten abhängig sind wie z.B. bei einem Lizenzvertrag oder Wartungsvertrag mit einem Drittanbieter, nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen gekündigt werden, bevor der entsprechende Vertrag zwischen AVANTEC und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigendem Drittanbieter gekündigt werden kann.
8.410.4 Eine Kündigung gemäss dieser Ziff. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen10 hat schriftlich zu erfolgen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatum gültig zu sein.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers i10.5 Im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht Kündigung oder anderweitigen Auflösung des anwendbaren Einzelvertrags hat jede Partei die ande- re Partei für Mangelfolgeschäden sämtliche Gebühren, zusätzlichen Gebühren, Kosten und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte RechtsverletzungenAuslagen, die bis zum Zeitpunkt der Auf- lösung des anwendbaren Einzelvertrags bei der anderen Partei angefallen sind, zu einem Bußgeld entschädigen. Die Rechnung der Finanzverwaltung oder einer entsprechenden Partei ist von der anderen öffentlichen Behörde gegenüber Partei innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu beglei- chen. Die gemäss dem Auftraggeber führenanwendbaren Lizenzvertrag gewährten Lizenzen entfallen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichsofern darin nicht explizit ab- weichend geregelt.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Gewährleistung und Haftung. 8.11. Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht und nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Ge- währleistungsfrist für vertragsgegenständliche Leistungen, für die gesetzliche Gewährleistungs- ansprüche bestehen, sechs Monate. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Zugangsdaten. Mängelbehebungen oder Verbesserungsversuche verlängern die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenGewährleis- tungsfrist nicht.
8.22. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährNutzer hat Mängel unverzüglich, dass spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach Be- kanntwerden, innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben (Mängelrüge). Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht recht- zeitig oder nicht ordnungsgemäß erhoben, gilt die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenLeistung als vertragskonform.
8.33. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Springer behält sich vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Xxxx durch Mängelbesei- tigung oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen Austausch zu erfüllen. Im Falle des Fehlschlagens der Mängelbehebung bleibt das Recht des Nutzers auf Minderung des Entgelts unberührt. Für die Mängelbehebung hat der Nut- zer Springer die erforderliche Zeit und SoftwareGelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist Xxxxxxxx von der Gewährleistung bzw. der Mängelbeseitigung befreit.
4. Xxxxxxxx haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Kör- per und Gesundheit. Bei höherer Gewalt haftet Springer nicht. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche entgangenen Ge- winn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste, mittelbare und vollumfängliche Verantwortung Folgeschäden, ideelle Schä- den, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter, jederzeitige Herstellbarkeit der gewünschten Ver- bindung sowie für die von ihm vorgenommenen verlorene oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber veränderte Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Gewährleistung und Haftung. 8.16.1 Die Gewährleistung für alle verkauften neuen Geräten und Anlagen beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag. Der Auftragnehmer leistet GewährOffensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb 10 Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, dass ● die ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.Gewährleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgeführt.Transport- und Wege kosten werden für tragbare Geräte im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen, wenn sie im Verhältnis zum Kaufpreis des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Gerätes unverhältnismäßig hoch sind und der Auftraggeber während Verkäufer diesen Umstand nachweist.
6.2 Bei Gewährleistungsansprüchen hat auf Verlangen des Kunden der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf Verkäufer, sofern der Mangel mit verfügbaren Ersatzteilen nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden kann oder der Verkäufer die Reparatur ablehnt oder unzumutbar verzögert, kostenlos Ersatz zu liefern. Im Falle des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch den Verkäufer) kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Entgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.3 Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese Transaktionsdaten hat; ● weder unverzüglich durch Vorlage der Auftragnehmer, Garantieurkunde oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmenanderer Weise glaubhaft gemacht werden.
6.4 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die dem Stand durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Technik entsprechenEmpfangsbedingungen, ein Untergang Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Schäden durch ausgelaufene bzw. die Verwendung ungeeigneter Batterien, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenverminderte Tonqualität, z. B. durch verschmutzte Magnetköpfe. Schäden durch unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln.
8.2. 6.5 Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte Kunden oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach Dritter in den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenGegenstand erlischt dann nicht, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINKunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des Verkäufers, Passwörterdaß der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatwiderlegt.
8.56.6 Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehende Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur bzw. Der Auftragnehmer ist Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig und nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für Inhalte leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss des Verkäufers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend. Beim Verkauf von Drittanbietern verantwortlichgebrauchten Geräten wird, auf die soweit der Auftraggeber direkt Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriffetwas anderes vereinbart wird, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung jede Gewährleistung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist Verkäufers ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Gewährleistung und Haftung. 8.112.1. Der Auftragnehmer leistet GewährVon CP gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, dass ● jedenfalls jedoch binnen 3 Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, unterbleibt die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenKunden.
8.212.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährBei gerechtfertigter Mängelrüge we rden die Mängel in angemessener Frist behoben.
12.3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die CP erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die aus Aktionen und Maßnahmen gegen Vor schriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die CP ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die CP von Ansprüc hen Dritter frei, wenn die CP auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat , obwohl sie dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte Kunden Bedenken in Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die CP beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die CP für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder eine bestimmte Qualität aufweisenInstitution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der CP die Kosten hierfür der Kunde.
8.312.4. Der Auftragnehmer leistet Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text.
12.5. Für die vom Kunden freigegebene Entwürfe, Reinzeichnungen o der Werkezeichnungen entfällt jede Haftung der CP.
12.6. Für die wettbewerbs - oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit haftet CP nicht.
12.7. Die CP übernimmt keine Gewähr Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.
12.8. Die CP haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die CP haftet auch nicht für patent -, urheber - und markenrechtliche Schutz - und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auf trages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeption und Entwürfe.
12.9. Die CP haftet nur für Schäden, die sie oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwareihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der CP wird in der Höhe beschränkt auf d en einmaligen Betrag der CP der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der CP für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatCP nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
8.512.10. Der Soweit die CP notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer ist nicht / Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der CP. Eine Haftung für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichdie Leistung und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer / Vertragspartner wird ausgeschlossen, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und soweit den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tungesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Der Auftragnehmer leistet GewährDie Agentur verantwortet sich darüber hinaus, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln. Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn die Agentur und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen der Agentur leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Eine Haftung der Agentur, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränktist ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt stellt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die Agentur von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritterallen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorgeversichert, dass er zur Verwendung aller an die Werbeagentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. pp. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn die Agentur im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Jegliche Gewährleistung Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter der Agentur die Kosten hierfür der Auftraggeber. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen GewinnAgentur. Darüber hinaus ist jegliche Haftung bestätigt der Auftraggeber mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränktFreigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte RechtsverletzungenDer Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu einem Bußgeld überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Finanzverwaltung oder Agentur zu unterbreiten. Bei einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führenverspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet. Gleiches gilt auch für Teilergebnisse. Bei Vorliegen von Mängeln steht der Werbeagentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit (nach gegenseitiger Absprache) zu. Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, haftet wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt die Agentur keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Auftragnehmer vollumfänglichRegistrierungsorganisationen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. 12.1 Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür SorgeFirma Argolite AG gewährleistet, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen ihr gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und eingesetzte Software Dritter Materialfehlern sind. Es gelten die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenin der Norm EN 438 Teil 1– 9 definierten Eigenschaften und Toleranzen, sofern anwendbar. Produkteänderungen im Sinne eines technischen Fortschritts vorbehalten.
8.412.2 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung res- pektive Gebrauchsanweisung (technische Merkblätter) ausdrücklich als solche be- zeichnet sind. Jegliche Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
12.3 Sollten die Produkte fehlerhaft sein, so kann der Besteller Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von einem Jahr ab Lieferung respektive Meldung der Ver- sandbereitschaft verlangen. Soweit die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet ist, wird die Firma Argolite AG die Ware umtauschen. Schadhafte Ware muss bis zur vollständigen Beurteilung und Abklärung aufbewahrt werden. Die Rücksendung der Ware kann nur nach Absprache und schriftliche Bestätigung von Argolite AG erfolgen.
12.4 Die Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenerlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PINBesteller oder Dritte unsachge- mässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, Passwörterfalls ein Mangel aufgetreten ist, PrivateKey o.änicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadens- minderung trifft und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.) weitergegeben
12.5 Von der Gewährleistung und Haftung der Firma Argolite AG ausgeschlossen sind Schäden, verloren die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt anderer Gründe entstanden sind, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich12.6 Wegen Mängel in Material, auf die Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Auftraggeber direkt oder indirekt Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten Artikel 12.3 ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tungenannten.
8.612.7 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Jegliche Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt für Folgeschäden ist ausgeschlossenausge- schlossen, soweit zwingende produktehaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Gewährleistung und Haftung. 8.13.1 Die Gewährleistung erstreckt sich auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entspre- chende Fehlerfreiheit der Vertragsgegenstände. Der Auftragnehmer leistet GewährVertragspartner hat Anspruch auf die Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung).
3.2 Die Auswahl der Software für seine betrieblichen Belange, dass ● insbesondere in Zusam- menarbeit mit fremder Software oder der Hardware, trifft der Vertragspartner selbst. Gegenstand des Vertrages ist eine Software, die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Sinne der Programmbeschreibung und der Auftraggeber während Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
3.3 Bei gewerblichen Vertragspartnern endet die Gewährleistung der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf VELODATA grund- sätzlich nach 6 Monaten. Nachbesserungen verlängern diese Transaktionsdaten hat; ● weder Frist nicht. Mängel sind der AuftragnehmerVELODATA schriftlich unter Angabe von benutztem Programm, Fehlermeldungen und unter Zusendung von Kopien, eventuell tangierter Daten-Files oder Dienstleister noch Dritte einer Kopie der Gesamtdaten, mitzuteilen. Die VELODATA ist verpflichtet, derartige Daten nur zur Fehleranalyse zu verwenden, sie keinesfalls Dritten zugänglich zu machen und nach Gebrauch zu vernichten.
3.4 Länger laufende Garantien der Hersteller werden an den Vertragspartner abgetreten. Er kann diesbezügliche Ansprüche nur gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend machen. VELODATA wird ihn insoweit mit den notwendigen Informationen unterstützen.
3.5 Der Vertragspartner überprüft die Transaktionsdaten ohne Ergebnisse der Programmläufe fortlaufend und ist zur fortlaufenden täglichen Datensicherung verpflichtet. Insbesondere vor Softwareup- dates (Programm-Änderungen) muss vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische Vertragspartner der Datenbestand gesichert werden. Nach Änderungen besteht eine erhöhte Beobachtungspflicht. Im Zuge der Updates können Funktionen und mechanische MaßnahmenBedienungsgänge von VELODATA der allgemeinen Weiterentwicklung der Software angepasst werden. Für Mängel, die aus Nichtübernah- me von Updates, die dem Stand der Technik entsprechenVertragspartner seitens VELODATA zur Verfügung gestellt worden, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenresultieren, haftet VELODATA nicht.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr3.6 Die VELODATA bemüht sich, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem gelieferte Software den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Ausgaben/Belege müssen seitens des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenVertragspartners von Personen, die nach StBerG befugt sind, laufend geprüft werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften ist der Vertragspartner selbst verantwortlich.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer 3.7 VELODATA haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen GewinnSchäden an gespeicherten Daten. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer Auch nicht für sonstige Folgeschäden, es sei denn, sie sind von VELODATA vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichgrob fahrlässig herbeigeführt worden.
8.83.8 Kann VELODATA berechtigte Mängel nicht in einer der Problemstellung und den betrieblichen Einschränkungen des Vertragspartners angemessenen Frist beseitigen, so kann der Vertragspartner die Soft- oder Hardware gegen Erstattung des Kaufpreises (bzw. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG)geleisteter Zahlungen) zurückgeben, womit seine Lizenz erlischt. Weitergehende Ansprüche bestehen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, gegen VELODATA nicht.
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Gewährleistung und Haftung. 8.17.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwendenFür Mängel, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führendenen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichLieferer wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Xxxx des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, deren Brauchbarkeit innerhalb von 6 Monaten - ohne Rücksicht auf Betriebsdauer- vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechtem Material oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden, nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.
8.8b) Offensichtliche Mängel der Leistungen des Lieferer muß der Besteller unverzüglich, spätestens zehn Tage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme dem Lieferer schriftlich anzeigen, ansonsten ist dieser von den Mängelhaftung befreit.
c) Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das Einverständnis des Lieferer Änderungen an den Leistungen vorgenommen werden.
d) Zur Mängelbeseitigung ist dem Lieferer angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Sämtliche Haftungsbegrenzungen Der Besteller hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Haftungsausschlüsse gelten Durchführung der Nachbesserung dem Lieferer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert er diese so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
e) Die Mängelhaftung bezieht sich nicht im Falle auf natürliche Abnutzung, oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Schäden durch höhere Gewalt, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
f) Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten (falscher Anschluß oder Bedienung), vorgenommenen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.
g) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 6 Monate; sie läuft mindestens bis zum Ablauf der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG)ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Sie verlängert sich für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können, um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die durch die Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung verursacht wird.
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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.11. Der Lieferant ist verpflichtet, zum Liefergegenstand einen Messbericht bzw. Erstmusterprüfbericht zu erstellen und an uns mit Auslieferung zu übergeben, sofern dies bei Bestellung vereinbart wurde. Die Qualitätsmerkmale des Messberichts bzw. Erstmusterprüfberichts für den Liefergegenstand sind als Beschaffenheitsgarantie vereinbart. Ist ein Messbericht bzw. Erstmusterprüfbericht nicht vereinbart, so ist das unserer Bestellung beigefügte GMP - Bauteilprotokoll vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Mit der Unterschrift und Ankreuzen von i.O. (in Ordnung) steht der Lieferant für die Qualitätsmerkmale des Liefergegenstands entsprechend den Bestellunterlagen als Beschaffenheitsgarantie ein.
2. Der Lieferant ist zur Warenausgangskontrolle und zur Wahrung der Qualitätsmerkmale des Liefergegenstandes verpflichtet.
3. Der Lieferant ist verpflichtet seine Messmittel, die zur Erstellung der Mess- und Prüfberichte bzw. des GMP - Bauteilprotokolles verwendet werden, zu überwachen und gemäß den Vorgaben zu kalibrieren.
4. Wir sind bei Direktanlieferung an uns nur verpflichtet, den Liefergegenstand einer Überprüfung auf sichtbare Mängel zu unterziehen. Auf dieser Grundlage ist eine Mängelrüge rechtzeitig, sobald sie innerhalb einer Frist von 10 Werktagen, gerechnet ab Wareneingang, oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht. Soweit der Liefergegenstand im Streckengeschäft direkt an unsere Abnehmer ausgeliefert wird, kommen wir unserer Rügepflicht nach, wenn wir eine Rüge unserer Abnehmer unverzüglich an den Lieferanten weiter leiten.
5. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu. Unabhängig davon sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. GMP German Machine Parts GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxx. 0-0 00000 Xxxxxxxxx Tel +00 000 00 00 00 00 - 00 Fax +00 000 00 00 00 00 - 99 xxxx@xxx.xxxx xxx.xxx.xxxx Geschäftsführer Dr.-Ing. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Amtsgericht Xxxxxxxxx XXX 000000 Steuernummer 93150/01527 USt-IdNr. DE281344871 Kreissparkasse Ludwigsburg BLZ 604 500 50 Konto 30109555 IBAN: XX00 0000 0000 0000 000000 BIC: XXXXXXX0XXX
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.
8. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Im Rahmen seiner Haftung auf Schadensersatz ist der Lieferant auch verpflichtet, uns etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns oder von unserem Kunden durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
10. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 5.000.000,00 pro Schadensereignis pauschal zu unterhalten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
11. Der Auftragnehmer leistet Gewährverpflichtet sich, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens den Auftraggeber von seiner Haftung auf den Mindestlohn freizustellen. Weiterhin verpflichtet er sich für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und den Fall der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel genehmigten Beschäftigung von Subunternehmern, diesen ebenfalls die in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische dieser Erklärung enthaltenen Bedingungen aufzuerlegen und mechanische Maßnahmenderen Überwachung einzuhalten. Bei Pflichtverletzungen behalten wir uns die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränktStornierung des Vertrages/ bzw. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenAuftrages vor.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.11. Der Auftragnehmer leistet GewährMängel an unseren Lieferungen, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und zu denen das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, sind bei uns 10 Tage nach Eingang der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der AuftragnehmerMedieninhalte beim Auftraggeber, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmenunter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, schriftlich zu rügen. Mängelrügen, die dem Stand verborgene Mängel betreffen, müssen 10 Tage nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch zwei Monate nach Empfang der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation Medieninhalte schriftlich erhoben werden. Nach Ablauf der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenoben genannten Fristen gilt unsere Lieferung als bedingungsgemäß ausgeführt. Spätere Rügen durch den Auftraggeber sind unwirksam.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt2. Der Auftraggeber trägt hat uns auf Verlangen die ausschließliche gerügten Medieninhalte oder einzelne Beispiele davon unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, so entfallen alle Mängelansprüche.
3. Unsere Gewährleistung bezieht sich mit auf solche Mängel, die nachweisbar auf vor der Lieferung liegende Umstände beruhen und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen Brauchbarkeit der Lieferung nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
4. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge haften wir wie folgt: Wir sind in diesem Fall verpflichtet, nach unserer Xxxx entweder kostenlosen Ersatz zu leisten, oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritterden Kaufpreis zu erstatten. Wir sind bei nur unerheblichen Mängeln auch berechtigt, nach unserer Xxxx den Minderwert zu erstatten.
5. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorgehat das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen wenn wir trotz mehrfachen Versuchs, wofür uns angemessene Zeit und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers Gelegenheit einzuräumen ist, nicht beeinträchtigen.
8.4in der Lage sind, den beanstandeten Mangel zu beheben bzw. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers eine mangelfreie Lieferung zu erbringen. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere auf Schadenersatz, auch für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn die Medieninhalte inzwischen be- oder verarbeitet wurde. Die Erhebung einer Mängelrüge berechtigt nicht zu Änderungen der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren vereinbarten Zahlungsbedingungen oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatzu einer Verzögerung der Zahlung.
8.56. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sindAls zugesicherte Eigenschaften im Sinne dieser Vereinbarung gelten nur Eigenschaften, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunvon uns ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
8.67. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der höheren Gewalt gelieferten Medieninhalte ist jede Beanstandung ausgeschlossen.
8.78. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit Wegen mangelhafter Teillieferungen kann der 6-fachen Höhe Auftraggeber keine Mängelrügerechte bezüglich der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10übrigen Mengen geltend machen.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1Die Haftung des Vermittlers ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Auftragnehmer leistet GewährVermittler führt ausschliesslich die Kontaktvermittlung zwischen Interessenten und Partnerbetrieben durch. Es wird weder das Zustandekommen des angefragten Vertragsschlusses über den Kauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen, noch eine Vertragsdurchführung von dem Vermittler geschuldet. Etwaige Vertragsabschlüsse für die Erbringung von Dienstleistungen und den Kauf von Produkten erfolgen nur zwischen Partnerbetrieben und Interessenten. Der Vermittler schafft durch das Vermitteln von bis zu drei Vergleichsangeboten bei den Partnerbetrieben eine gewisse Wettbewerbssituation. Die Partnerbetriebe sind zudem angehalten den Interessenten Angebote mit einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis zu unterbreiten. Da der Vermittler aber nicht in eine mögliche Angebotserstellung eingreift oder diese prüft, kann nicht gewährleistet werden, dass ● die im EFSTAes sich um ein optimales Preis-System gespeicherten Transaktionsdaten Leistungsverhältnis handelt. Die Prüfung des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Leistungsumfangs- und der Auftraggeber während Preisgestaltung des Angebots obliegt der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2alleinigen Verantwortung des Interessenten. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer Vermittler leistet keine Gewähr für die Richtigkeit oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränktVollständigkeit eines Angebots. Der Auftraggeber trägt Vermittler hat insbesondere keine Pflicht, für den Interessent Nachforschungen über Risiken, die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritterin der Sphäre des Partnerbetriebes liegen (z.B. Solvenz) vorzunehmen. Der Auftraggeber trägt zudem dafür SorgeVermittler haftet nicht für allfällige Schäden, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung welche aus einem Angebot, aus einem gestützt darauf abgeschlossenen Vertrag und/oder Haftung aus der Benutzung von Internetseiten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5Vermittlers resultieren. Der Auftragnehmer ist Vermittler haftet insbesondere nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt Ergebnisse oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7Handlungsempfehlungen aus kostenlosen Beratungsleistungen. Der Auftragnehmer haftet nicht Interessent hält den Vermittler für Mangelfolgeschäden allfällige Ansprüche eines Partnerbetriebes auf erstes Verlangen vollständig schad- und entgangenen Gewinnklaglos. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit Schliesslich leistet der 6-fachen Höhe Vermittler keine Gewähr für den ununterbrochenen Betrieb seiner Internetseiten. Jederzeitige Unterbrechungen oder Einschränkungen sowie die Einstellung des Betriebs der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10Internetseiten sind möglich. Durch die Nutzung der Internetseiten des Vermittlers werden keinerlei Rechte übertragen.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1(1) Für die Gewährleistung gelten die Bestimmungen des Mietrechts gemäß §§ 535 ff. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und SoftwareBGB. Die verschuldensunabhängige Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzwvon wegscheider-os gem. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt § 536 I BGB ist ausgeschlossen.
8.7(2) wegscheider-os gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung ihrer Leistungsbeschreibung entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit zu dem vertraglich vereinbarten Gebrauch mehr als unerheblich beeinträchtigen. Der Auftragnehmer Unwesentliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gelten nicht als Mangel. Dem Kunden ist bekannt, dass Software in der vorliegenden komplexen Art nicht absolut fehlerfrei entwickelt werden kann.
(3) Mögliche Mängel oder Störungen sind wegscheider-os unverzüglich in nachvollziehbarer Weise schriftlich, als E-Mail oder Fax mitzuteilen. wegscheider-os wird den Mangel innerhalb angemessener Frist nach Eingang einer solchen Mitteilung beheben. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, ist wegscheider-os berechtigt, zur Mangelbeseitigung dem Kunden eine neue Version der Software (z.B. „Update“, „Wartungsrelease/Patch“) zur Verfügung zu stellen, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält bzw. diesen beseitigt oder eine Ausweichlösung zu entwickeln.
(4) Solange die Erreichbarkeit der Software zur Online-Nutzung während der Betriebszeiten auf Grund der Beseitigung von Mängeln für die Dauer von bis zu 48 zusammenhängenden Stunden nicht möglich ist, ist das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB und das Recht zur Minderung der Vergütung ausgeschlossen.
(5) wegscheider-os haftet nicht für Mangelfolgeschäden Mängel, die auf Bedienungsfehlern beruhen und/oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel mit den oben genannten Ereignissen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen.
(6) wegscheider-os haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der auf der Vertragssoftware befindlichen Daten des Kunden und entgangenen Gewinnder daraus resultierenden Mängel und Fehler.
(7) wegscheider-os haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der externen Datenleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen sowie für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die eine Leistung wesentlich erschweren, einschränken oder unmöglich machen. Darüber hinaus Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, Störungen beim jeweiligen Leitungsanbieter sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzanbieter liegen.
(8) Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug vom von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. Bereicherungs- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
(9) Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf der Vertragssoftware beruht, ist jegliche Haftung wegscheider-os berechtigt, den mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren Analyse und sonstiger Bearbeitung entstehenden Aufwand entsprechend ihrer jeweils aktuellen Preisliste für Dienstleistungen gegenüber dem Kunden zu berechnen.
(10.) Die Haftung von wegscheider-os oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für vom Auftragnehmer Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(11) Bei Personenschäden und bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet wegscheider-os auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung von wegscheider-os ist im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(12) wegscheider-os haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände täglich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von wegscheider- os für Datenverlust – soweit nicht vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungenoder grob fahrlässig von wegscheider-os verursacht – wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.
(13) wegscheider-os übernimmt keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die im EDV-System von wegscheider-os gespeichert sind, wenn und soweit die Verbreitung dieser Daten auf einen Missbrauch von Kennwörtern und Login zurückzuführen ist, den wegscheider-os nicht zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglichvertreten hat.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen (14) Soweit die Haftung von wegscheider-os ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Haftungsausschlüsse gelten nicht Arbeitnehmern von wegscheider-os sowie für Dritte, die im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes Auftrag von wegscheider-os handeln.
(PHG)15) Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Gewährleistung und Haftung. 8.110.1. Der Auftragnehmer leistet GewährAnbieter weist darauf hin, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die es nach dem Stand der Technik entsprechennicht möglich ist, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● Computer-Software vollständig fehlerfrei zu erstellen bzw. zu betreiben. Zur Verfügbarkeit von MoLi wird auf die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenin Anlage ./3 befindlichen Service Levels verwiesen.
8.210.2. Für Fehlfunktionen, die auf eine unsachgemäße Bedienung, einen unsachgemäßen Einsatz, ungeeignete Hardware und Datenträger, systemnahe Softwarekomponenten (z.B. Betriebssysteme und Betriebssystemteile, Datenbanken, Serversoftware, Treiber etc.), Viren jedweder Art oder ungeeignete Betriebs- und Transportbedingungen des Nutzers zurückzuführen sind, ist jedwede Gewährleistung des Anbieters ausgeschlossen.
10.3. Eine Haftung oder Gewährleistung vom Anbieter für die inhaltliche Richtigkeit der von den Nutzern in MoLi eingegebenen Daten ist ausgeschlossen. Weiters ist eine Haftung des Anbieters für Schäden, die aus der Verletzung der Verantwortlichkeit des Nutzers gemäß Punkt 4.5. resultieren, ausgeschlossen.
10.4. Der Auftragnehmer Anbieter leistet jedoch keine für die Übertragung der Daten des Nutzers in MoLi nur dann und insoweit Gewähr, dass als vom Nutzer die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem Konnektivität der Datenkommunikationsleitungen ungestört sichergestellt ist.
10.5. Die vom Anbieter für den Betrieb von MoLi benutzte Cloud-Infrastruktur wird (siehe Technische Beschreibung des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder MoLi in Anlage ./1) von Microsoft Corporation, Xxx Xxxxxxxxx Xxx, Xxxxxxx, XX 00000-0000, XXX, ("Microsoft") betrieben ("Azure- Cloud"). Im Rahmen der gegenständlichen Gewährleistungsverpflichtungen übernimmt der Anbieter keine Gewähr für eine bestimmte Qualität aufweisenFunktion und/oder Datensicherheit der von Microsoft betriebenen Cloud-Infrastruktur. Der Anbieter leistet nur in jenem Umfang Gewähr für Datensicherheit, wie es in den Bedingungen von Microsoft für die Benutzung der Azure-Cloud festgehalten ist. Die "Vereinbarung zum Servicelevel für Microsoft - Onlinedienste" ist in der jeweils aktuellsten Version unter "xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/XXX" zum Download verfügbar.
8.310.6. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Anbieter haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Softwaremit krass grober Fahrlässigkeit verursacht hat. Die Haftung vom Anbieter für Erfüllungsgehilfen leichte oder schlicht grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Parteieneinvernehmlich wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränktAnwendung von § 1298 des "Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches" ("ABGB") (Beweislastumkehr) ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen Nutzer hat das Verschulden (krass grobe Fahrlässigkeit oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software DritterVorsatz) vom Anbieter zu beweisen.
10.7. Der Auftraggeber trägt zudem dafür SorgeAnbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, dass die von ihm vorgenommenen ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Betriebsstörungen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung sonstige mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden im Zusammenhang mit MoLi. Der Anbieter übernimmt keine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hatfür den Verlust von Datenbeständen.
8.510.8. Der Auftragnehmer ist nicht Anbieter übernimmt keine Haftung für Inhalte von Drittanbietern verantwortlichSchäden in einer Höhe, die den Betrag des vom Anbieter eingenommenen Entgelts für die gegenüber dem Nutzer erbrachten Leistungen innerhalb der letzten drei Monate vor dem Ereignis, auf die dem der Auftraggeber direkt oder indirekt Anspruch beruht, übersteigt. Der Anbieter haftet höchstens bis zu einem Betrag in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tunHöhe von EUR 2000,- je Schadensfall.
8.610.9. Jegliche Haftung Im Falle einer entgeltlichen Zurverfügungstellung des Auftragnehmers MoLi-Device können Ansprüche des Nutzers gegen den Anbieter auf Gewährleistung hinsichtlich des MoLi-Device 1 (ein) Jahr ab Lieferung des MoLi-Device geltend gemacht werden. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10.10. Im Falle einer entgeltlichen Zurverfügungstellung des MoLi-Device leistet der Anbieter seine gemäß § 932 Abs 2 ABGB bestehende primäre Gewährleistungspflicht hinsichtlich des MoLi-Device nur durch Austausch. Ein Anspruch auf Verbesserung im Falle der höheren Gewalt Sinne des § 932 Abs 2 ABGB zugunsten des Nutzers ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Das Mould Lifecycle Management
Gewährleistung und Haftung. 8.11. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Glasware und der Auftraggeber während Gefahr von Beschädigungen ist der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder Besteller zur sofortigen Prüfung ohne schuldhaftes Zögern verpflichtet. Es gelten die §§ 377, 378 HGB mit der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden können.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine GewährMaßgabe, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem Untersuchungspflicht sich insbesondere auch auf Feuchtigkeitserscheinungen erstreckt und offensichtliche und / oder erkennbare Fehler spätestens binnen 1 Woche ab Empfang der Ware, und zwar vor Be-, Verarbeitung oder Verbindung schriftlich und spezifiziert anzuzeigen sind; andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Abweichungen, insbesondere bei Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten oder Farbtönen, die sich im Rahmen branchen-/ handelsüblicher Toleranzen bewegen, sowie unerhebliche Minderungen des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte Wertes oder eine bestimmte Qualität aufweisender Tauglichkeit der Ware berechtigen nicht zur Rüge. Gleiches gilt für Mängel jedweder Art bei gebrauchter oder als deklassiert vereinbarter Ware.
8.32. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Besteller hat dem Lieferer die beanstandete Ware unverzüglich zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach unserer Xxxx Nachbesserung geleistet oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränktErsatz geliefert oder ein angemessener Preisnachlass gewährt. Der Auftraggeber trägt Lieferer ist berechtigt, die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung Ersatzlieferung von der unverzüglichen Herausgabe der beanstandeten Ware abhängig zu machen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die reklamierten Scheiben überprüfen zu lassen. Ersatzlieferungen werden von uns zunächst berechnet. Wir stellen erst die entsprechende Gutschrift, wenn die Beanstandung von uns anerkannt ist. Schlägt die Nachlieferung fehl, weil sie unmöglich ist, verweigert oder schuldhaft verzögert wird oder mindestens zweimal misslingt, so lebt das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages oder zur Herabsetzung der Vergütung wieder auf. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Wir leisten für die Mangelfreiheit unserer Produkte Gewähr für den Zeitraum von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter1 Jahr ab Lieferung, soweit uns der Besteller den Mangel rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. Der Auftraggeber trägt zudem dafür SorgeVI.1). Dies gilt nicht, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten 1 Nr. 2 (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).Bauwerke
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Gewährleistung und Haftung. 8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr6.1 Wir gewährleisten, dass ● die im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der AuftragnehmerGefahrübergangs (Ziff.5).
6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische MaßnahmenVerbrauchsmaterialien verwendet, die dem Stand der Technik nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Durch Entfernen von Aufklebern/Siegeln und Etiketten erlischt jeglicher Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung. Vorgenannte müssen auch nicht Aufgrund von thermischen Verbesserungen wie z.B. „Modding, Overclocking etc“ entfernt werden! Folgeschäden durch Kurzschluss eines Netzteils, Mainboards oder Laufwerks auf weitere Komponenten werden nicht kostenfrei ersetzt. Mechanische Beschädigungen oder Veränderungen jeglicher Art an Bauteilen (Kondensatoren, Transistoren etc.) oder Baugruppen (Prozessor-Kern „DIE“, Platinenrisse, Original-Lüfter gegen ein Untergang anderes Produkt austauschen, etc), wie auch Entfernung der Seriennummer, Fehlerhafte Benutzung von Wärmeleitpads oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● Paste, Übertakten von Speichern, Prozessoren und Grafikkarten schließen jegliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche aus.
6.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.2. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr6.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen,
a) dass das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird,
b) dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält, und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisenOrt vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
8.36.5 Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir gekannt haben oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
6.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossenErsatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber Käufer seinerseits seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.17.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von WUGER und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der ihr zuzurechnenden Personen.
7.2. Der Auftragnehmer leistet GewährKunde hat allfällige Mängel unverzüglich, dass ● jedenfalls innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung/Leistung durch WUGER, verdeckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die iLeistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
7.3. Im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch WUGER zu. WUGER wird die vereinbarte Dauer gespeichert werden Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde WUGER alle zur Untersuchung und der Auftraggeber während der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische MaßnahmenMängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. WUGER ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für WUGER mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Stand Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenmangelhaften (körperlichen) Sache durchzuführen.
8.27.4. Der Auftragnehmer leistet jedoch keine Gewähr, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem Es obliegt der Pflicht des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen.
8.4. Jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat.
8.5. Der Auftragnehmer ist nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sindKunden, die Daten Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. WUGER ist nur zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
8.6einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Jegliche Haftung des Auftragnehmers WUGER haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
7.5. WUGER leistet keinerlei Gewähr dafür, dass durch die Beauftragung von WUGER und die Erbringung der höheren Gewalt ist vertraglich vereinbarten Leistungen ein höherer Umsatz bzw. Gewinn des Kunden erzielt werden kann bzw. jene Leistungen zu einer größeren Bekanntheit beiträgt. Die Geltendmachung dahingehender Ansprüche des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen.
8.77.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber WUGER gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Auftragnehmer haftet Kunde ist nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinnberechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Darüber hinaus ist jegliche Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass ● die a) Kundenrechte bei Mängeln im EFSTA-System gespeicherten Transaktionsdaten des Auftraggebers mindestens für die vereinbarte Dauer gespeichert werden und Mietvertrag
a. TabTool ist verpflichtet Mängel an der Auftraggeber während überlassenen Software einschließlich der vereinbarten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen Zugriff auf diese Transaktionsdaten hat; ● weder der Auftragnehmer, oder Dienstleister noch Dritte die Transaktionsdaten ohne vom Auftraggeber vergebenen Schlüssel in lesbarer Form darstellen können; ● durch geeignete technische und mechanische Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, ein Untergang oder eine Manipulation der Transaktionsdaten unterbunden wird; ● die Transaktionsdaten klarschriftlich dargestellt werden könnenbereitgestellten Dokumentation zu beheben.
8.2b. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Xxxx von TabTool durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c. Eine Kündigung seitens des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäße Gebrauchs ist erst zulässig, wenn TabTool ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst dann auszugehen, wenn sie von TabTool verweigert oder in nicht zumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel an den Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
d. Der Auftragnehmer leistet jedoch Kunde hat keine GewährRechte wegen Mängeln wenn er ohne Zustimmung von TabTool Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die aus dem bereits bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystem des Auftraggebers stammenden Daten irgendwelche bestimmten Inhalte oder eine bestimmte Qualität aufweisen.
8.3Änderungen keine für TabTool unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr oder Haftung jeglicher Art für nicht vom Auftragnehmer stammende Dienstleistungen und Software. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird Sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Umfang wie die sonstige Haftung nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen ausgeschlossen bzwRahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechtes gemäß § 536a Abs. eingeschränkt. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche 2 BGB berechtigt ist und vollumfängliche Verantwortung für die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen diese fachgerecht ausgeführt und eingesetzte Software Dritter. Der Auftraggeber trägt zudem dafür Sorgenachvollziehbar dokumentiert wurden, dass die von ihm vorgenommenen oder beauftragten Dienstleistungen und eingesetzte Software Dritter bleiben die Rechte des Auftragnehmers nicht beeinträchtigenKunden wegen Mängeln unberührt.
8.4b) Kundenrechte bei Mängeln im Werkvertrag
a. TabTool ist verpflichtet Mängel an der überlassenen Software und der dazugehörigen Dokumentation zu beheben. Jegliche Gewährleistung und/Die Behebung der Mängel erfolgt nach Xxxx von TabTool durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b. Die Mängelhaftungsfrist beträgt 12 Monate soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbrauche im Sinne von § 13 BGB handelt.
c) Haftungsbeschränkungen
a. TabTool haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung bzw. Verhalten von TabTool, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TabTool beruhen.
b. TabTool haftet ferner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung der Garantie.
c. TabTool haftet außerdem unbegrenzt für Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Prlichtverletzung oder grob fahrlässigem Verhalten von TabTool oder eines seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
d. TabTool haftet unter Begrenzung des Ersatzes des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch TabTool oder eines seiner gestzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
e. Bei sonstigen Fällen leicht fahrlässigen Verhaltens haftet TabTool begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall bei Abschluss eines Mietvertrages bzw. begrenzt auf 20% des vereinbaren Entgeltes bei Werkverträgen.
f. Die verschuldensunabhängige Haftung von TabTool nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln die bereits zum Zeitpunkt des Auftragnehmers Vertragsschlusses vorhanden sind ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten (PIN, Passwörter, PrivateKey o.ä.) weitergegeben, verloren oder ungeschützt vor Dritten aufbewahrt hat. Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf den Abschluss eines Mietvertrages.
8.5. Der Auftragnehmer ist g. TabTool haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht für Inhalte in Fällen, in denen die Datensicherung durch von Drittanbietern verantwortlich, auf die der Auftraggeber direkt TabTool zu verantwortende Gründe behindert oder indirekt in Zusammenhang mit dem EFSTA-System zugreift. Indem der Auftraggeber Daten zur Verwendung mit dem EFSTA-System zur Verfügung stellt und den Zugriff, eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ausdrücklich erlaubt, erklärt er sich damit auch ausdrücklich einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, die Daten zu verwenden, zu kopieren und anzuzeigen oder es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tununmöglich war.
8.6. Jegliche h. Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Auftragnehmers von TabTool im Falle der höheren Gewalt ist ausgeschlossenHinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Darüber hinaus ist jegliche i. Die Haftung mit der 6-fachen Höhe der erhaltenen monatlichen Nutzungsgebühren (10nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.) beschränkt. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich herbeigeführte Rechtsverletzungen, die zu einem Bußgeld der Finanzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Behörde gegenüber dem Auftraggeber führen, haftet der Auftragnehmer vollumfänglich.
8.8. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Anwendung des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen