Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen 1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig 2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt. 4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen. 5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Internet Service Agreement, Internet Service Agreement
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 10.1. Die Parteien kennen die mit einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt verbundenen Erfolgsrisiken und werden die Arbeiten auf Grundlage der anerkannten Regeln mit jener Sorgfalt durchführen, die nach dem ihnen bei Ausführung bekannten Stand der Technik sinnvoll ist, und sich um das Erreichen des Projektzieles und der angestrebten Ergebnisse bemühen, ohne dabei eine weitergehende Garantie, Haftung oder Gewähr für das Erreichen des Projektzieles und der angestrebten Ergebnisse oder deren industrieller und wirtschaftlicher Verwertbarkeit zu übernehmen. Die Parteien übernehmen Haftung oder Gewähr dafür, dass das erarbeitete Foreground im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass der dieses Projekts frei von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannRechten Dritter ist. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenAlternativvorschlag Industriepartner / öffentliche Forschungseinrichtungen
10.1. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen VertreterParteien kennen die mit einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt verbundenen Erfolgsrisiken und werden die Arbeiten dem Stand der Technik entsprechend durchführen und mit der Sorgfalt, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflichtwie er sie für eigene Angelegenheiten anwendet, deren Erfüllung und sich um das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“)Projektzieles und der angestrebten Ergebnisse bemühen, beschränkt auf ohne dabei eine weitergehende Garantie, Haftung oder Gewähr für das Erreichen des Projektzieles und der angestrebten Ergebnisse oder deren industrieller und wirtschaftlicher Verwertbarkeit zu übernehmen. Die Parteien übernehmen keine Haftung oder Gewähr dafür, dass die erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen dieses Projekts frei von Rechten Dritter sind.
10.2. Die Parteien haften nicht bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit, mit Ausnahme für Personenschäden. Die Haftung der Parteien untereinander ist mit der Höhe ihres jeweiligen kostenmäßigen Anteils am Projekt beschränkt. Alternativvorschlag Industriepartner / öffentliche Forschungseinrichtungen
10.2. Die Parteien haften nicht bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit, mit Ausnahme für Personenschäden. Die Haftung der Parteien untereinander ist mit EUR ____ beschränkt.
10.3. Die Parteien haften selbst für die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen und ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit erteilten behördlichen Auflagen.
10.4. Die Parteien übernehmen keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit deren Entstehung der Verwendung der Foreground oder Background Technology bei einer anderen Partei entstehen. Die Partei schließen jede Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit oder Eignung der von ihnen einer anderen Partei im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“)Projektes übergebenen Informationen und Unterlagen aus.
10.5. Im Übrigen Jede Partei ist die Haftung allein verantwortlich für leicht fahrlässig
2den Schaden Dritter oder einer anderen Partei, den er aus der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verursacht. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) Jede Partei ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der allein für die Leistungserbringung während Rückzahlung von Fördergeldern und für einen Ausfall haftbar und hat diesbezüglich die andere Partei schad- und klaglos zu halten, wenn die Rückzahlung bzw. der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenztAusfall durch sie veranlasst wurde. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung eine Partei für die Rückzahlung von Fördergeldern von der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenFörderstelle in Anspruch genommen werden, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. InfrastrukturPartei, die nicht diese Rückzahlung verursacht hat, der zahlenden Partei diesen Betrag binnen einer Frist von ____(z.B.. 7 (sieben)) Tagen zurückzuzahlen. Zusatzvorschlag Industriepartner / öffentliche Forschungseinrichtungen
10.6. Sollte die Rückforderung durch den Fördergeber oder einen von diesem in Anspruch genommenen Partei von einem der anderen Parteien rechtlich oder tatsächlich unmöglich sein (Konkurs, etc.) werden die restlichen Parteien den daraus resultierenden offenen Betrag im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Verhältnis ihrer Projektanteile im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und Gesamtprojekt abzüglich der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung Anteile der Schutzrechte Dritterausfallenden Partei tragen.
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Samples: F+e Kooperationsvertrag
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen 8.1 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns in vollem Umfang zu.
8.2 Unseren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten kommen wir nach, indem wir offensichtliche Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der gesetzlichen RegelungenWare grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Ankunft der Ware bei uns bzw. bei Streckengeschäften innerhalb von 6 Werktagen nach Ankunft der Leistung am Bestimmungsort anzeigen. Für Lieferungen von legiertem Eisen- und Stahlschrott beträgt die Rügefrist 10 Werktage. Rügen wegen nicht erkennbarer Mängel erfolgen innerhalb von 10 Werktagen nach der Entdeckung.
8.3 Wir sind berechtigt, dass der auch bei nur unerheblichen Abweichungen von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht auf Rücktritt vom Vertrag auszuüben und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen ErfüllungsgehilfenSchadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. 8.4 Im Falle einer Haftung mangelhafter Lieferung behalten wir uns vor, nach unserer Xxxx die Mängelbeseitigung oder Neulieferung zu verlangen. Eine Nacherfüllung gilt nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt erfolglosen ersten Versuch als fehlgeschlagen.
8.5 Die Verjährungsfrist für unsere Ansprüche wegen Mängeln der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenztLieferung beträgt – gleich aus welchem Rechtsgrund – 36 Monate. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
3. 8.6 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf des Verkäufers bestimmt sich nach den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4gesetzlichen Vorschriften. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. InfrastrukturVon Ansprüchen Dritter, die nicht im Verantwortungsbereich auf einem Mangel der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenLieferung beruhen, oder für welche die Lieferung oder das Verhalten des Verkäufers in sonstiger Weise ursächlich waren, stellt der Verkäufer uns auf erstes Anfordern frei.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 1. Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet die XXXXXXX.xxxx GmbH mit der gesetzlichen Regelungen, dass der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen Vorsatz und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässiggrober Fahrlässigkeit.
2. verursachte Schäden Die XXXXXXX.xxxx GmbH haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten Leistungsumfang gem. 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung Mängel an den Vertragsleistungen sind der XXXXXXX.xxxx GmbH unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Sofern die XXXXXXX.xxxx GmbH den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde eine Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflicht handelt, bei denen die XXXXXXX.xxxx GmbH nur für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktbei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für Soweit das Gesetz keine Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung) vorsieht, bleiben die Funktion von Stromnetzen Schadenersatzsprüche des Kunden auf Vorsatz und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegengrobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Breitbandservice Gantert Die XXXXXXX.xxxx GmbH u. CO KG haftet tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für die im Internet angebotenen Inhalte sowie sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
6. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VstättVO-) vom 20. September 2002 einzuhalten.
7. Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für SchädenPersonen - und Sachschäden, die aus deren Nutzung durch bezogen auf den Kunden diesem Veranstaltungstag, abzuschließen oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Drittereine entsprechende Police vorzulegen.
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Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen 8.1. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die abgenommene Ware unverzüglich auf das Vorhandensein etwaiger Mängel zu prüfen. Nach Abnahme sind jegliche Mängelrügen ausgeschlossen, es sei denn, der gesetzlichen RegelungenMangel war bei zumutbarer Prüfung objektiv nicht erkennbar.
8.2. Rechtzeitig beanstandete Mängel verpflichten den Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Neulieferung der mangel- haften Teile.
8.3. Wird die gelieferte Xxxx an einen anderen Ort als den Wohn- oder Geschäftssitz des Auftragnehmers verbracht, so gehen die zum Zwecke der Nachbesserung oder Neulieferung aufzuwendenden Transportkosten zu Lasten des Auftrag- gebers.
8.4. Unwesentliche, die objektive Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigende Abweichungen in den Abmes- sungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen oder nachträglichen Änderungswünschen des Auftragge- bers erforderlich werden, gelten als vertragsgemäß.
8.5. Wird zwischen den Parteien vereinbart, dass der Auftragnehmer die Funktion der Mietsache (z.B. Anlagen) überwacht, kann dieser die Anlage unverzüglich abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn eine Gefahr für die Anlage oder für die körperliche Unversehrtheit von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannMenschen besteht.
8.6. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertretervorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Auftragnehmers.
8.7. Über das vorstehende hinausgehende Ansprüche, leitenden Angestellten sowie sonstigen insbesondere auf Schadensersatz, Vertragsstrafen oder entgange- nen Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsver- letzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung Fall grober Fahrlässigkeit haftet der Auftraggeber für leicht fahrlässig
2den typischer Weise vorhersehbaren Xxxxxxx, xxx. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der jedoch in Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenvon 2,5 % des Verkaufspreises, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die soweit nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenEinzelfall ein höherer Schaden nachgewiesen werden kann.
58.8. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für SchädenVerletzung vorvertraglicher, die aus deren Nutzung vertraglicher und nachvertraglicher Pflich- ten, d.h. Nebenpflichten und Hauptpflichten, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
8.9. Der Mietgegenstand ist während der Vertragszeit durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermitteltMieter gegen Schäden durch Brand, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes Einbruchdiebstahl und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte DritterLeitungswasser zu versichern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 10.1. Nach Lieferung wird der Kunde das Produkt umgehend prüfen und Lucid allfällige Mängel oder Fehler spätestens innert 14 Tagen schriftlich mitteilen. Ein Recht auf Zahlungsrückbehalt besteht nicht. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist oder bei Mängelrügen, welche die Funktionalität des Produktes nicht beeinträchtigen, gilt das Produkt als vom Kunden abgenommen. Sollten von Lucid zu vertretende Sach- oder Rechtsmängel vorhanden sein, welche die Funktionalität des Produktes beeinträchtigen, so wird Lucid – nach eigener Xxxx – die Mängel beheben oder aber die vereinbarte Vergütung herabsetzen. Die Nachbesserungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen. Die Wandelung oder die Ersatzvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
10.2. Nicht möglich sind Mängelrügen in Hinblick auf Leistungen, welche Lucid im Rahmen der gesetzlichen Regelungenihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Konzepte, Designs, Layoutvorschläge, etc.). Diesbezüglich verpflichtet sich Xxxxx zur Sorgfalt und erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben in einer Qualität, die dem aktuellen technischen Stand entspricht.
10.3. Nicht von Lucid zu vertreten sind Mängel, welche auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Auftraggebers, vom Auftraggeber selber veranlasste Änderungswünsche an der Website, mobilen Applikation etc., Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.) zurückzuführen sind. Wird das Produkt durch unsachgemässe Nutzung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Einwirkungen des Kunden, resp. dessen Mitarbeiter und Hilfspersonen oder Dritten (z.B. Viren, Würmer etc.), abgeändert oder beeinträchtigt, so erlischt die Gewährleistungspflicht und Haftung von Lucid automatisch.
10.4. Darstellungen und Möglichkeiten der technischen Umsetzung von webbasierten Lösungen können je nach Device, Browser und Browserversion stark variieren. Lucid garantiert die Darstellung und Browsertauglichkeit der entwickelten webbasierten Lösung lediglich im schriftlich zugesicherten Umfang.
10.5. Der Kunde garantiert, in Bezug auf sämtliche Lucid übergebenen Materialien sämtliche für die zur vertragskonformen Verwendung durch Lucid notwendigen Rechte zu besitzen. Der Kunde verpflichtet sich, Xxxxx von sämtlichen im Zusammenhang zu den an Lucid übergebenen Materialien gestellten Ansprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten.
10.6. Soweit nicht explizit vereinbart, garantiert Lucid nicht, dass der das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren ProspektenDritten genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Ebenso garantiert Lucid nicht, Anzeigen und dass erstellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen ErfüllungsgehilfenZweck zu erreichen.
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann10.7. Die Haftung von Xxxxx und deren Hilfspersonen für Arglistsämtliche Schäden, Personenschäden sowie die Haftung nach insbesondere Folgeschäden, gegenüber dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht Kunden wird im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegengesetzlich zulässigen Rahmen vollständig wegbedungen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 1. Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet die JOKE Event AG mit der gesetzlichen Regelungen, dass der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen Vorsatz und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässiggrober Fahrlässigkeit.
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die JOKE Event AG übernimmt keinerlei Haftung für ArglistSchäden gleich welcher Art, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch Besucher / Gäste verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von den vorstehenden Regelungen unberührtBühnen, Messeständen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
3. Die Haftung JOKE Event AG haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für einen Datenverlust Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbartenLeistungsumfang gemäß Ziffer 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktim Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet Mängel an den Vertragsleistungen sind der JOKE Event AG unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Sofern die JOKE Event AG den Mangel nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls behebt oder eine Behebung nicht bei Ausfällen von Servern und/möglich oder sonstiger Hardware wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. Infrastruktur, die nicht vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen im Verantwortungsbereich Übrigen nur, soweit der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenSchaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (sog. Kardinalpflicht) handelt, bei denen die JOKE Event AG nur für den bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für Soweit das Gesetz keine Gewährleistungsrechte (z.B. Rücktritt, Minderung) vorsieht, bleiben die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Schadenersatzsprüche des Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch dieseauf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch nicht in Bezug auf Körper- und Gesundheitsschäden. Insoweit haften die JOKE Event AG oder Ihre Mitarbeiter oder Beauftragten bereits bei leichter Fahrlässigkeit.
6. Die JOKE Event AG tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
7. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VstättVO-) oder der einschlägigen Sonderbauverordnung einzuhalten.
8. Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungszeitraum, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.
9. Soweit im Hinblick auf schädliche SoftwareRahmen einer Veranstaltung die Möglichkeit zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, Wettbewerben etc. (z.B. Canyoning, River Rafting, Bungee- Jumping, Kite-Surfing, Tauchen, Klettern, Bouldern, Cartfahren, Tontaubenschießen etc.) angeboten wird, wird auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes in der Natur der Sache liegenden üblichen Gefahren hingewiesen. Die Teilnahme an solchen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die JOKE Event AG und die involvierten Leistungsträger haften nur dafür, dass sie die der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte DritterAktivität innewohnende Gefahr nicht vorsätzlich oder fahrlässig erhöhen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 9.1 RI-C leistet Gewähr bzw. haftet für Schäden nur im Umfang der gegenüber dem Techno- logieanbieter auf Grund dessen Liefer-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen durch- setzbaren Gewährleistungs- und Schaden- ersatzansprüche sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
9.2 RI-C tritt mit Ausnahme allfälliger Wand- lungsansprüche alle gegenüber dem Tech- nologieanbieter bestehenden Gewährleis- tungs- und Schadenersatzansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertrags- partner hat solche Ansprüche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegen- über dem Hersteller bzw. Vertriebspartner geltend zu machen und haftet RI-C für schuldhafte Unterlassung. RI-C wird den Vertragspartner bei der Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber dem Her- steller bzw. Vertriebspartner im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmöglich unterstüt- zen.
9.3 Der Vertragspartner ist zur sofortigen Über- prüfung der gesetzlichen RegelungenLieferung bzw. Leistung ver- pflichtet. Sie gilt als genehmigt, wenn nicht unverzüglich eine Mängelanzeige an RI-C erfolgt. Es obliegt dem Vertragspartner, das Vorhandensein eines Mangels nachzuwei- sen.
9.4 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
9.5 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die Kommunikation zwischen den Ver- tragsparteien vor und während des Ver- tragsabschlusses keine verbindlichen Zusagen im Sinne des Gewährleistungsrechts enthält.
9.6 RI-C haftet nicht für die Kompatibilität der neu erworbenen Produkte bzw. Services mit bestehender Soft- bzw. Hardware des Ver- tragspartners.
9.7 Sofern in den Bedingungen des Technolo- gieanbieters nicht anders geregelt, beträgt die Gewährleistungsdauer sechs Monate und beginnt mit Übergabe bzw. Zurverfü- gungstellung der Lieferung bzw. Leistung bzw. mit Download.
9.8 Sind die Mängel auf Umstände zurückzu- führen, die im Risikobereich des Vertrags- partners liegen, entfällt eine Gewährleis- tungspflicht. Dies gilt z.B. bei Störungen in- folge Benutzung ungeeigneten Betriebs- materials oder im Falle einer Nicht- beachtung von Installations- voraussetzungen. Zudem entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Vertragsge- genstand vorgenommen hat, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich war.
9.9 Bezieht der Vertragspartner Updates oder Upgrades von ihr angebotene Breitbandsservice Produkten von einem Dritten, so haftet RI-C nicht für daraus entstehende Mängel bzw. Schäden. Dem Vertrags- partner obliegt der Nachweis, dass der Mangel nicht auf einem bei dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannDritten bezogenen Update bzw. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenUpgrade beruht.
9.10 Der Vertragspartner kann vorerst nur die Verbesserung dieses Mangels verlangen. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung Scheitert die Verbesserung innerhalb einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht angemessenen Frist („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen mindestens zwei Ver- besserungsversuche) oder ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung Behe- bung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenAnsicht RI-C mit unverhältnis- mäßig hohem Aufwand verbunden, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisenVertragspartner das Recht auf Preis- minderung, damit und, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, auch auf Wandlung des Vertrages. Betrifft der Mangel eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung teilbare Leistung, kann Wandlung nur hinsichtlich der mangelhaften Teilleistung begehrt werden.
9.11 RI-C haftet nur für Arglist, Personenschäden grob fahrlässige oder vor- sätzliche Pflichtverletzungen sowie die Haftung für An- sprüche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtoder für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die 9.12 Soweit die Haftung für einen Datenverlust fahrlässige Pflicht- verletzungen nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Haftung mit dem bis zum Schadenseintritt in Bezug auf den Wiederherstellungsaufwand ent- sprechenden Einzelvertrag vom Ver- tragspartner an RI-C bezahlten Nettobetrag, maximal jedoch mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktEUR 1 Mio., begrenzt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG 9.13 RI-C haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Verdienstentgang, frustrierte Aufwendungen, immaterielle Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte Datenverlust sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem Eintritt auf höhere Gewalt oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermitteltStreik beruht.
9.14 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich in angemessenem Umfang wegen Verzö- gerungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von RI-C nicht zu vertreten- der Umstände oder unerwarteter Ereig- nisse wie z.B. Betriebsstörungen, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche SoftwareStreik, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte DritterAusfall eines Lieferanten, hoheitliche Maß- nahmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert 1.Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware bzw. nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Der Miko Kaffee GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannsteht ein Wahlrecht bezüglich Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf Wird zunächst die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenNachbesserung gewählt, so hat die Miko Kaffee GmbH zwei Versuche bevor eine Ersatzlieferung erfolgen muss. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 2.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr oder Erreichen der maximalen Tassenanzahl gemäß den Angaben des Herstellers. Die Miko Kaffee GmbH behält sich vor, Arbeiten auch durch von ihr beauftragte Dritte erbringen zu lassen. 0.xxx der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisenWiederverkäufer, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kannerhält er auf die Dauer von einem Jahr auf alle mangelhaften Teile kostenlosen Ersatz. Davon ausgenommen sind Mängel, die auf fehlerhafte Bedienung, Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, mangelnde oder fehlerhafte Wartung und Reinigung zurückzuführen sind, sowie Transportschäden. Ebenfalls ausgenom- men sind Mängel, die durch Eingriffe in die Geräte durch unautorisierte Personen, äußere Einwirkungen (z.B. Schläge, Stürze, etc.) verursacht wurden. Die Haftung entfällt bei Geräten, deren Fabrikationsnummern entfernt oder zerstört wurden. 4.Ansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, das zu tauschende Teil unverzüglich auf eigene Kosten zurückzusenden. Dem Kunden wird zunächst eine Rechnung gestellt, nach Überprüfung der Ansprüche wird bei berechtigtem Anspruch eine Gutschrift erteilt. 5.Erhält der Kunde eine fehlerhafte Montageanleitung, so wird die Lieferung einer mangelfreien Anleitung geschuldet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 6.Garantien werden nicht erteilt. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. 7.Die Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die beim Käufer durch Verschleiß, besondere Beanspruchung, Verkalkung, unzulängliche Wasserqualität, Fremdkörper in der Kaffeemühle, hohe Stromspitzen oder Spannungsschwankungen, Verwendung von ungeeigneten Produkten oder Komponenten und ungeeigneter Software entstehen. Von der Gewährleistung sind auch Mängel ausgenommen, die auf Luftfeuchtigkeit, Temperatur- und Lichteinwirkung oder unsachgemäße Bedienung entstehen. 8.Die Haftung ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, auch für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für einen Datenverlust Sie ist beschränkt auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktnach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert 1. Die GELO GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungengewährleistet, dass der ihre vertraglich geschul- deten Leistungen frei von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1Mängeln sind. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung mangelhafter Leistung erfolgt innerhalb einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf angemessenen Nachfrist eine kostenfreie Korrektur- bzw. Zusatzabrechnung aller be- troffenen Einzel- und Gesamtabrechnungen sowie ggf. die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Korrektur aller entsprechender Stammdatensätze und die Lieferung und Bereitstellung entsprechender Abrechnungs- formulare durch die GELO GmbH. Im Übrigen ist Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nacherfüllung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Haftung für leicht fahrlässigvertraglich geschuldete Vergütung angemessen mindern.
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung Beanstandungen, Mängelrügen oder Aufforderungen zur Berichtigung müssen der GELO GmbH unverzüglich nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von ihrer Feststellung unter Angabe aller vorfallrelevanter Infor- mationen durch den vorstehenden Regelungen unberührtAuftraggeber angezeigt werden.
3. Die Haftung für einen Datenverlust Bei fehlerhafter Abrechnung, die – gleich aus welchem Grund – vom Auftraggeber verursacht worden ist auf (z. B. durch fehlerhafte Stamm- oder Bewegungsdaten), trägt der Auf- traggeber die Kosten einer Abrechnungskorrektur (i.d.R. Ab- rechnung nach Staffelpreisliste). Bei der Durchführung einer durch den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktAuftraggeber verursachten Abrechnungskorrek- tur gilt die Regelung zur Verarbeitungszeit aus III.1. nicht.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht Mängelansprüche und -rechte verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der jeweiligen Leistung der GELO GmbH. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche wegen sonstiger Hardware bzw. InfrastrukturSchäden, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die GELO GmbH u. CO KG liegenoder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Breitbandservice Gantert Die GELO GmbH u. CO KG haftet nicht unbeschränkt bei Vorsatz oder gro- ber Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsge- setzes sowie im Internet angebotenen Inhalte sowie für SchädenUmfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die aus ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Nutzung durch Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver- trauen darf) ist die Haftung der GELO GmbH auf den Kunden diesem oder Dritten entstehenErsatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch im Hinblick auf schädliche Softwarefür die persönliche Haftung der Mitarbeiter, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes Vertreter und Organe der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.GELO GmbH.
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Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass der 10.1 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann14 Tagen nach Ablieferung des Werkes bei studio nunc geltend zu machen. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet studio nunc nur bei eigenem Verschulden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen Personenschäden und nach Maßgabe des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht Produkt- haftungsgesetzes („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“ProdHaftG). Im Übrigen übrigen ist die vorvertrag- liche, vertragliche und außervertragliche Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Istudio nuncs auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt des Verschuldens von den vorstehenden Regelungen unberührtEr- füllungsgehilfen gilt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur10.3 Für Aufträge, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte Namen und auf Rechnung der Auf- traggebenden an Dritte erteilt werden, übernimmt studio nunc keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit sie kein Auswahlverschulden trifft. studio nunc tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.4 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch die Auftraggebenden übernehmen diese die Verantwor- tung für die inhaltliche Richtigkeit von Text und Bild.
10.5 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zu- lässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung Neuheit des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte DritterProduktes haftet studio nunc nicht.
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Samples: Projektvertrag
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen Der Künstler / die Künstlerin bestätigt, alleinige(r) Inhaber / alleinige Inhaberin sämt- licher Rechte am Kunstwerk zu sein. Ihm / ihr sind keine Rechte Dritter bekannt, welche einer Erfüllung des vorliegenden Vertrages entgegenstehen würden. Eine Rechtsgewährleistung kann allerdings nicht übernommen werden. Für allfällige Mängel an unbeweglichen Objekten haftet der gesetzlichen Regelungen, dass Künstler / die Künstlerin gemäss OR. Bezüglich Mängelrechte hat der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt Bauherr / die Bauherrin nur Recht auf Nachbesserung durch den Künstler / die Künstlerin auf dessen / deren Kosten innert angemessener Frist. Weitere Gewährleistungsansprüche werden kannwegbedungen. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der Soweit für die Leistungserbringung während Realisierung des Kunstwerkes der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt Beizug von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware Subunternehmern bzw. InfrastrukturHandwerkern erforderlich ist, erfolgt Auswahl und Instruktion derselben durch den Künstler / die Künstlerin. Er / sie haftet für deren Leistungserbringung wie für ihre eigene. Es besteht die Verpflichtung für den Künstler / die Künstlerin, sich hinreichend gegen Personen- und Sachschäden Dritter sowie gegen die Folgen seiner / ihrer vertragli- xxxx Xxxxxxx zu versichern und dies der Bauherrschaft auf Verlangen zu bescheini- gen. Der Künstler / die Künstlerin gewährleistet ausserdem, die nicht im Verantwortungsbereich Genehmigung der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenBau- und Feuerpolizei.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Werkvertrag
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 9.1 RI-C leistet Gewähr bzw. haftet für Schäden nur im Umfang der gegenüber dem Techno- logieanbieter auf Grund dessen Liefer-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen durch- setzbaren Gewährleistungs- und Schaden- ersatzansprüche sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
9.2 RI-C tritt mit Ausnahme allfälliger Wand- lungsansprüche alle gegenüber dem Tech- nologieanbieter bestehenden Gewährleis- tungs- und Schadenersatzansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertrags- partner hat solche Ansprüche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegen- über dem Hersteller bzw. Vertriebspartner geltend zu machen und RI-C haftet fürschuldhafte Unterlassung. RI-C wird den Vertragspartner bei der Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber dem Her- steller bzw. Vertriebspartner im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmöglich unterstüt- zen.
9.3 Der Vertragspartner ist zur sofortigen Über- prüfung der gesetzlichen RegelungenLieferung bzw. Leistung ver- pflichtet. Sie gilt als genehmigt, wenn nicht unverzüglich eine Mängelanzeige an RI-C erfolgt. Es obliegt dem Vertragspartner, das Vorhandensein eines Mangels nachzuwei- sen.
9.4 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
9.5 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die Kommunikation zwischen den Ver- tragsparteien vor und während des Ver- tragsabschlusses keine verbindlichen Zusagen im Sinne des Gewährleistungsrechts enthält.
9.6 RI-C haftet nicht für die Kompatibilität der neu erworbenen Produkte bzw. Services mit bestehender Soft- bzw. Hardware des Ver- tragspartners.
9.7 Sofern in den Bedingungen des Technolo- gieanbieters nicht anders geregelt, beträgt die Gewährleistungsdauer sechs Monate und beginnt mit Übergabe bzw. Zurverfü- gungstellung der Lieferung bzw. Leistung bzw. mit Download.
9.8 Sind die Mängel auf Umstände zurückzu- führen, die im Risikobereich des Vertrags- partners liegen, entfällt eine Gewährleis- tungspflicht. Dies gilt z.B. bei Störungen in- folge Benutzung ungeeigneten Betriebs- materials oder im Falle einer Nicht- beachtung von Installations- voraussetzungen. Zudem entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Vertragsge- genstand vorgenommen hat, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich war.
9.9 Bezieht der Vertragspartner Updates oder Upgrades von ihr angebotene Breitbandsservice Produkten von einem Dritten, so haftet RI-C nicht für daraus entstehende Mängel bzw. Schäden. Dem Vertrags- partner obliegt der Nachweis, dass der Mangel nicht auf einem bei dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannDritten bezogenen Update bzw. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenUpgrade beruht.
9.10 Der Vertragspartner kann vorerst nur die Verbesserung dieses Mangels verlangen. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung Scheitert die Verbesserung innerhalb einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht angemessenen Frist („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen mindestens zwei Ver- besserungsversuche) oder ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung Behe- bung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenAnsicht RI-C mit unverhältnis- mäßig hohem Aufwand verbunden, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisenVertragspartner das Recht auf Preis- minderung, damit und, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, auch auf Wandlung des Vertrages. Betrifft der Mangel eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung teilbare Leistung, kann Wandlung nur hinsichtlich der mangelhaften Teilleistung begehrt werden.
9.11 RI-C haftet nur für Arglist, Personenschäden grob fahrlässige oder vor- sätzliche Pflichtverletzungen sowie die Haftung für An- sprüche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtoder für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die 9.12 Soweit die Haftung für einen Datenverlust fahrlässige Pflicht- verletzungen nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Haftung mit dem bis zum Schadenseintritt in Bezug auf den Wiederherstellungsaufwand ent- sprechenden Einzelvertrag vom Ver- tragspartner an RI-C bezahlten Nettobetrag, maximal jedoch mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktEUR 1 Mio., begrenzt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG 9.13 RI-C haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Verdienstentgang, frustrierte Aufwendungen, immaterielle Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte Datenverlust sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem Eintritt auf höhere Gewalt oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermitteltStreik beruht.
9.14 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich in angemessenem Umfang wegen Verzö- gerungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von RI-C nicht zu vertreten- der Umstände oder unerwarteter Ereig- nisse wie z.B. Betriebsstörungen, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche SoftwareStreik, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte DritterAusfall eines Lieferanten, hoheitliche Maß- nahmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet WAER Systems GmbH u. CO KG gewährleistet iwie folgt:
7.1 Zur Mängelbeseitigung hat der Nutzer WAER Systems GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist WAER Systems GmbH von der Haftung frei. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von WAER Systems GmbH über. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Anwender nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
7.2 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Nutzer verursacht wurden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
7.3 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das Einverständnis von WAER Systems GmbH Änderungen an den Leistungen oder Lieferungen vorgenommen werden.
7.4 Offensichtliche Mängel muß der Nutzer unverzüglich, spätestens 10 Werktage nach Übernahme der Lieferung bzw. Abnahme, schriftlich und detailliert rügen, ansonsten ist WAER Systems GmbH von der Mängelhaftung befreit.
7.5 WAER Systems GmbH haftet für Schäden und Verluste an dem Gegenstand, soweit WAER Systems GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Rahmen Falle der gesetzlichen RegelungenBeschädigung ist WAER Systems GmbH zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, dass ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Gleiches gilt für den Fall eines Verlustes. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Nutzers, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr angebotene Breitbandsservice WAER Systems GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen vorliegt oder eine Kardinalpflicht des Vertrages verletzt wurde.
7.6 Weitere Ansprüche des Nutzers gegen WAER Systems GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem sich aus ihren ProspektenLiefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, Anzeigen soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Kardinalpflichten des Vertrages, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und/oder des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.
7.7 Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden Unmöglichkeit wir auf das zweifachen des Überlassungsentgeltes sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schädensolche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses jeweils abgeschlossenen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtmuß.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen Gewährleistungsansprüche gegen Optelkom verjähren, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, zwölf Monate nach Erbringung der gesetzlichen Regelungen, dass Leistung bzw. Übergabe (z.B. Übergabe der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“Software/Lizenz). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx von Optelkom Nachbesserung oder Ersatzlieferung. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach Bei Vorliegen eines Vertragsverhältnisses, auf das Zweifache das Kaufrecht anzuwenden ist, trägt Optelkom die Aufwendungen bei Mängelbeseitigung nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Falls Optelkom Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt bzw. keinen Ersatz liefert, ist der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden Auftraggeber berechtigt, entweder Rücktritt oder Minderung zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kannverlangen. Die Haftung Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß installiert, benutzt oder verändert wird. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass diese Umstände nicht ursächlich für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3gerügten Mangel sind. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG Optelkom haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Optelkom beruhen. Sie haftet daneben nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den Kunden diesem vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie in der Höhe auf den Auftragswert beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Dritten entstehender Gesundheit bleibt unberührt. Soweit Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Optelkom übernimmt insbesondere keine Haftung für Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit der Daten auf dem Internetserver, die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Durch Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen kann es zu kurzfristigen Einschränkungen der Erreichbarkeit des Internets vermitteltInternetservers führen. Optelkom wird diese Arbeiten in nutzungsarmen Zeiten durchführen, unterliegen sofern sie nicht dringend sind. Optelkom wird die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche SoftwareUnterbrechungen so gering wie möglich halten und, auf soweit möglich, über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte DritterUnterbrechungen informieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben1. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet Ware wird nach den jeweils geltenden Qualitätsrichtlinien produziert und geliefert.
2. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Der Käufer gewährleistet eine Wareneingangskontrolle nach AQL. Offensichtliche Mängel können nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich beanstandet werden. Bei Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtszeitige Absendung der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“)Anzeige. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen § 377 HGB unberührt.
3. Die Haftung für Ist die Überprüfung der Funktionalität durch einen Datenverlust ist elektrischen Test (eigene Fertigungsstufe) nicht individualvertraglich vereinbart, so haften wir nur auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien Einhaltung unserer Fertigungsvorschriften (tägliche Sicherung auf Kundenseiteworkmanship standards) beschränktnach Sichtprüfung.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/Mängelrechte sind ausgeschlossen, wenn der Käufer oder sonstiger Hardware bzw. Infrastrukturein Dritter Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen hat, die nicht es sei denn, der Käufer weist im Verantwortungsbereich Zusammenhang mit der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenAnzeige des Mangels nach, dass die Änderungen für den Mangel nicht ursächlich waren. Ansprüche wegen Mängeln sind ferner ausgeschlossen, wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Xxxx durch kostenlose Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder durch Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache). In diesem Falle tragen wir die für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für SchädenNacherfüllung erforderlichen Kosten, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Xxxx den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen. Hinsichtlich der Kostentragung gilt Abs. 5.
7. Der Käufer ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns berechtigt, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehenMängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen von uns zu verlangen.
8. Soweit Die Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn keine dem § 377 HGB sowie Ziffer X. Abs. 2 entsprechende schriftliche Mängelanzeige vorliegt. Eine dennoch durchgeführte Nachbesserung erfolgt ohne Gewähr.
9. Ist die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermitteltdurchgeführte Nachbesserung mangelhaft, unterliegen hat der Käufer diese schriftlich, bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der nachgebesserten Ware, bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von einem Jahr schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch dieseGeltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt auch iZur Fristwahrung genügt die rechtszeitige Absendung der Anzeige. Im Hinblick auf schädliche Software, auf Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt.
10. Durch Nachbesserung der gelieferten Ware werden die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritterursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch beginnen sie neu zu laufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 10.1. Die Gewährleistung durch den Auftragnehmer erfolgt nach Xxxx des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder durch Nachholung der fehlerhaften oder unterbliebenen Leistung. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Auftraggeber ein Minderungsrecht zu.
10.2. Garantien im Sinne der §§ 443, 444, 649 BGB werden – unbeschadet sonstiger Ansprü- che des Auftraggebers – nur dann abgegeben, soweit diese vertraglich ausdrücklich als Garantien oder Garantieerklärungen bezeichnet wurden.
10.3. Auftretende Mängel an den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind vom Auf- traggeber unverzüglich nach deren Auftreten in Textform zu rügen. § 377 HGB gilt ent- sprechend.
10.4. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Leistung von Schadenersatz ist beschränkt auf Fälle, in denen der Auftragsnehmer oder die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- gehilfen des Auftragnehmers durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverlet- zung einen Schaden herbeigeführt haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist aus- geschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine vorsätzliche oder fahr- lässige Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer oder dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt. Des Weiteren gilt die Haftungseinschränkung nicht für die Verletzung von Kardinalpflich- ten die wie folgt definiert sind: Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh- rung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
10.5. Der Auftragnehmer haftet insgesamt während der gesamten Vertragslaufzeit für alle di- rekten und indirekten Schäden des Auftraggebers, sofern nicht ein Haftungsausschluss nach 10.4 gegeben ist, bis zu einem Maximalbetrag von 2 Mio. Euro, es sei denn, im Einzelvertrag ist eine ausdrückliche schriftliche, anderweitige Regelung enthalten. Bei Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Auftragnehmer in Abweichung zu Satz 1 die- ser Ziffer nur bis zur Höhe des typischerweise zu erwartenden Schadens.
10.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf einer Betriebsunterbrechung oder einem entgangenen Gewinn oder mittelbaren Schaden beruhen.
10.7. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber haften nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Betriebsstillegungen, Pandemien, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebe- schaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die aus- bleibende, nicht oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Lieferanten) verursacht sind, die die jeweilige Partei nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse einer der beiden Parteien die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich ma- chen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Partei, bei der das Hindernis gemäß Ziff. 10.7 Satz 1 eingetreten ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
10.8. Ist der Auftragnehmer nicht für die Datensicherung verantwortlich, haftet er nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass er deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann. Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers bezieht sich, sofern er überhaupt haftet, lediglich auf die Wiedereinspielung des letzten Standes der Datensicherung.
10.9. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass die vom Auftragnehmer er- brachten Leistungen den Anforderungen der Deutschen Post AG oder anderer Unterneh- men an automatisierte Verarbeitung oder Inhaltsvorgaben von Dialogpost entsprechen. Sofern die Deutsche Post AG oder andere Unternehmen dem Auftragnehmer oder dem Auftraggeber bei eigener Einlieferung durch den Auftraggeber Mehrkosten in Rechnung stellt, weil die bei der Deutschen Post AG oder anderen Unternehmen eingelieferten Sen- dungen nach deren Auffassung nicht automationsfähig waren oder inhaltlich nicht den Dialogpostregeln entsprechen, hat der Auftraggeber die entsprechenden Mehrkosten selbst zu tragen.
10.10. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Daten, die im Rahmen der gesetzlichen RegelungenVertragserfüllung von Datendiensten und anderen Unternehmen (z.B. Schufa, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren ProspektenDeutsche Post, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenDeutsche Bundesbank usw.) übernommen werden.
10.11. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfenin Ziffer 10 genannten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Auftragnehmers.
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann10.12. Die Mängelansprüche und Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach Abnahme bzw. Ablieferung.
10.13. Eine Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden durch die vo- rangegangenen Regelungen unberührt.
310.14. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf Der Auftragnehmer versichert, dass die beim Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmer den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktMindestlohn unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des Mindest- lohngesetzes erhalten.
410.15. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für Vom Auftraggeber erteilte Aufträge werden im Rahmen der Material-, Technik- und ver- fahrensbedingten Toleranzen ausgeführt. Bei farbigen Reproduktionen sind geringfügige Abweichungen vom Original zulässig. Das Gleiche gilt bei einem Vergleich zwischen Ab- druck und Auflagendruck. Vom Auftragnehmer zu vertretende Satzfehler werden, soweit möglich und zumutbar kostenlos berichtigt. Infolge und Aufgrund des Manuskripts vom Auftragnehmer unverschuldete oder in Abweichungen von der Druckvorlage erforderli- che Änderungen, insbesondere Kundenkorrekturen und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für die Funktion von Stromnetzen Rechtschreibung ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung neueste Ausgabe des „Duden“ maßgebend. Der Auftraggeber hatte ihm zur Korrektur übersandte vor Erzeugnisse und ebenfalls nicht Zwischenerzeugnisse ebenso wie fertige Waren unver- züglich nach Ablieferung auf Mängel sowie auf Mengenabweichungen zu überprüfen. Mehrlieferungen und Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage sind zulässig und stellen keinen Mangel dar. Der Auftragnehmer stellt jedoch nur die konkret gelieferte Menge in Rechnung. Erklärt sich der Auftraggeber mit ihm vorgelegten vor Erzeugnissen und Zwischenerzeugnissen (Beispiel: Proofs, Andruck oder Blaupausen) einverstanden und erteilte er deshalb insbesondere bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. InfrastrukturDruckaufträgen die Freigabe (Imprimatur), so ist er mit solchen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, die auf Mängeln beru- hen, die für den Auftraggeber zum Zeitpunkt der Freigabe erkennbar waren. Bei Zurver- fügungstellung von gedruckten Manuskripten durch den Auftraggeber ist der Auftragneh- mer nicht verpflichtet, einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzugs vom Auftraggeber nicht verlangt, so haftet der Auftragnehmer bei Satz- fehler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern dadurch nicht wesentliche Ver- tragspflichten verletzt sind.
10.16. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz für diejenigen Schäden in Anspruch zu nehmen, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass der Auftraggeber gegen seine Verpflichtung aus 8.5 verstößt. Jegliche Haftung des Auftrag- nehmers im Verantwortungsbereich Zusammenhang mit der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenRückübermittlung von digitalen Druckunterlagen an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
510.17. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für SchädenDer Auftraggeber stellt den Auftragnehmer frei von Ansprüchen Dritter, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem auf dem rechtswidrigen Verhalten des Auftraggebers oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang inhaltlicher oder technischer Fehlerhaf- tigkeit des vom Auftraggeber zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Verfügung gestellten Materials (z.B. Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des UrheberrechtsDaten- xxxxxx) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritterberuhen. Diese Freistellung gilt insbesondere für Schäden wegen Verstoßes ge- gen datenschutz-, wettbewerbs- oder urheberrechtliche Bestimmungen.
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Samples: Allgemeine Lieferungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen10.1 Der Lizenzgeber leistet keine Gewähr, soweit nach zwingendem Recht oder aus- drücklichen Bestimmungen dieses Vertrags nichts Anderes vorgesehen ist.
10.2 Der Lizenzgeber leistet Gewähr dafür, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses über die eingeräumten Nutzungsrechte verfügen kann, insbesondere, dass alle an den vertragsgegenständlichen Tonaufnahmen Beteiligten sämtliche ihnen zustehen- den Leistungsschutzrechte auf den Lizenzgeber übertragen haben. Dem Lizenzgeber sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch keine Umstände bekannt, die einer dem sich aus ihren ProspektenVertrag entsprechenden Nutzung entgegenstehen.
10.3 Der Lizenzgeber haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebensoweit zwingendes Recht nichts Gegenteiliges vorsieht. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden den zuständigen Verwertungsgesellschaften übertragenen Rechte, insbesondere der Aufführung, der Wiedergabe, der mechani- schen Vervielfältigung und Verbreitung sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfender Sendung des in Punkt 1 dieses Ver- trags genannten Musikwerks bleiben von der gegenständlichen Vereinbarung unbe- rührt.
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf 10.4 Der Lizenznehmer wird die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3zuständigen Verwertungsgesellschaften wahrge- nommenen Rechte, insbesondere das Recht der öffentlichen Aufführung, der öffentli- xxxx Xxxxxxxxxx, der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Sen- dung von den jeweiligen Verwertungsgesellschaften ordnungsgemäß erwerben. Die Haftung Er wird dafür Sorge tragen, dass den jeweiligen Verwertungsgesellschaften die tatsächli- che Nutzung unverzüglich durch Einreichung wahrheitsgemäßer Musikanmeldungen zur Kenntnis gebracht wird, anderenfalls er für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware aus unterlassener Anmeldung bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenInformation resultierenden Tantiemenausfall haftet.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Werbemusikvertrag
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen10.1. Der Marktplatzbetreiber bemüht sich, dass der eine ausfallsfreie Nutzung des Portals zu ermöglichen, übernimmt jedoch keine Gewähr für Betriebsausfälle oder Manipulationen durch Dritte. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren ProspektenBetriebsausfällen des Online-Marktplatzes, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannzB aufgrund von technischen Gebrechen, Wartungsarbeiten etc., oder Manipulationen durch Dritte sind ausgeschlossen.
10.2. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch Der Marktplatzbetreiber übernimmt darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenGewähr bzw. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG Haftung für die Gesetz- und Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Verfügbarkeit und Qualität der am Online-Marktplatz veröffentlichten Angebote, die Einhaltung der Gesetze und Rechtsvorschriften durch die Händler bzw. die Erreichung eines bestimmten Vertriebsziels. Er fungiert nur als Bereitsteller des Internetportals und trifft ihn keine wie immer geartete Prüfpflicht in Ansehnung der eingestellten Inhalte.
10.3. Der Käufer hat gegenüber dem Marktplatzbetreiber als bloßen Vermittler keinerlei Gewährleistungs-, Garantie- und/oder Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch den Händler.
10.4. Der Marktplatzbetreiber haftet für von ihm verursachte Schäden – mit Ausnahme von Personenschäden – nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kannVorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Arglistmittelbare Schäden, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtentgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter wird außer bei vorsätzlicher Verursachung ausdrücklich ausgeschlossen.
310.5. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Für Schäden, die aus deren Nutzung der Händler dem Marktplatzbetreiber durch unsachgemäße Benützung des Online-Marktplatzes zufügt, haftet dieser nach den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Drittergesetzlichen Schadenersatzbestimmungen.
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Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen4.1. Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand keinen Mangel aufweist, die vereinbarte oder garantierte Beschaffenheit hat, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den neuesten Vorschriften der Behörden, den geltenden gesetzliche Bestimmungen, den jeweils gültigen sicherheitstechnischen Anforderungen und den Arbeitsschutz-und Unfallverhütungs- vorschriften entspricht. Soweit Besteller und Lieferant keine entgegengesetzten schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben, gelten im Falle von ihr angebotene Breitbandsservice Rohstoffen für das zu liefernde Material die Normen und Werkstoffnormen sowie die Gütevorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
4.2. Entspricht der Liefergegenstand dem sich nicht, kann der Besteller nach seiner Xxxx Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, sowie die weiteren gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
4.3. Hat der Lieferant eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Liefergegenstandes übernommen, so kann der Besteller daneben auch die Ansprüche aus ihren Prospektender Garantie geltend machen.
4.4. Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsfristen, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannsoweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Hinsichtlich Eine Verkürzung der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenMängelhaftungsfrist ist ausgeschlossen.
4.5. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen Mängelhaftung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt Lieferanten erstreckt sich auch auf die Schädenvon Unterlieferanten hergestellten Teile.
4.6. Die Mängelrüge hemmt den Ablauf der Verjährung um die zwischen Rüge und Mangelbeseitigung liegende Zeitspanne. Wird der Liefergegenstand ganz oder in wesentlichen Teilen erneuert, mit deren Entstehung repariert oder neu geliefert, so beginnt die Mängelhaftung insgesamt erneut; bei teilweiser Erneuerung gilt dies für die erneuerten Teile.
4.7. Der Besteller ist berechtigt, auch mangelhafte Liefergegenstände zu verarbeiten, sofern dies der Schadensminderung dient und der Besteller vor der Verarbeitung mindestens drei Muster bzw. bei Rohstoffen Proben des Materials entnommen hat. Diese dienen zum Nachweis der Beschaffenheit der Gesamtlieferung. Der Besteller wird auf Verlangen des Lieferanten, diesem ein Muster bzw. eine Probe aushändigen. Durch die Verarbeitung verliert der Besteller nicht das Recht auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadenersatz.
4.8. Hat der Lieferant den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, oder ist die Mangelbeseitigung einmal fehlgeschlagen, so ist der Besteller berechtigt, den Mangel auf Kosten des Lieferanten beseitigen zu lassen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.9. Der Lieferant stellt den Besteller von Ansprüchen aus Produzentenhaftung sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes frei, soweit der Lieferant oder dessen Zulieferer den die Haftung auslösenden Produktfehler – im Rahmen Fall der Anwendung des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“)Produkthaftgesetzes - verursacht hat. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach bleibt dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt Lieferanten der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden Nachweis offen, dass er den haftungsbegründenden Xxxxxx nicht zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtvertreten hat.
34.10. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Liefergegenstände, soweit erforderlich, mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen ihren Eigenschaften und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht der im Verantwortungsbereich Vertrag vorgesehenen Verwendung nach den aktuell gültigen Bestimmungen der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenREACH-Verordnung registriert sind.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Purchase Agreement
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert 5.1 Die Clever Software GmbH u. CO KG gewährleistet idie ord- nungsgemäße Berechnung der beauftragten versiche- rungsmathematischen Berechnungen auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten.
5.2 Die Clever Software GmbH übernimmt keine Gewähr- leistung für die Richtigkeit der vom Auftraggeber geliefer- ten berechnungsrelevanten Daten. Dies gilt auch dann, wenn die Clever Software GmbH in Einzelfällen berech- nungsrelevante Daten hinterfragt oder entsprechende vertragliche Grundlagen (Betriebsvereinbarungen, Versor- gungsurkunden, etc.) zur Einsicht erhält.
5.3 Im Rahmen Falle eines Mangels ist die Clever Software GmbH zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt.
5.4 Die Clever Software GmbH haftet nicht für mangel- hafte Leistungen, soweit der gesetzlichen RegelungenMangel auf unvollständigen oder fehlerhaften Daten beruht, die vom Auftraggeber vertragsgemäß bereitgestellt wurden. Weist die Clever Software GmbH nach, dass Daten fehlerhaft waren, ob- liegt dem Auftraggeber der von ihr angebotene Breitbandsservice Beweis, dass das mangelhafte Rechenergebnis nicht auf diesem Mangel beruht.
5.5 Die Clever Software GmbH haftet dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur Auftraggeber bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer einer Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen ErfüllungsgehilfenAnge- stellten und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. 5.6 Die Haftung der Clever Software GmbH auf Ersatz des vertragstypischen Schadens ist summenmäßig für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist Schadenersatzansprüche jeder Art bei einem vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) 00.000 € beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auf- traggeber begründet sein sollte.
5.7 Ein einzelner Schadensfall ist auch bei einem aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schaden gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf schädliche Softwaregleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, auf wenn die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritterbetreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang ste- hen.
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Samples: Auftrag Zur Erstellung Versicherungsmathematischer Gutachten
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet i5.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 6 Monate. Im Rahmen Unternehmerverkehr gilt bei der gesetzlichen RegelungenAusführung von Bauleistungen die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Werkunternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Werkunternehmer von ihr angebotene Breitbandsservice der Mängelhaftung befreit.
5.3 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Xxxxxx, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden. Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
5.4 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen eines Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des Werkunternehmers, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt. RMG Gebäudetechnik GbR Bankverbindung Geschäftsführer Gerichtsstand Augsburg Kontzmairstr. 2 Raiffeisenbank Augsburger Land West eG Xxxxxx Xxxxxx Xxx-XxXx. DE215246870 86424 Dinkelscherben (BLZ 720 692 74) Kto.-Nr.3242307 Xxxxxx Xxxxxxx xxx.xx-x.xx
5.5 Offensichtliche Mängel der Leistungen des Werkunternehmers muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme dem sich aus ihren ProspektenWerkunternehmer anzeigen, Anzeigen ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.
5.6 Der Werkunternehmer haftet für Schäden und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“)trifft. Im Übrigen Fall der Beschädigung ist die er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust; Ziffer I, 6.2 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Sachenersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Werkunternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschuldung bei Vertragsabschluss zugunsten des Werkunternehmers ergibt, gilt diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der Beschränkung für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritterentsprechen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 9.1. Gewährleistung und Haftung der Anbieterin
ȃ 9.1.1. Die Anbieterin verpflichtet sich, die Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorg- falt und nach bestem Wissen zu erbringen, unter Ausnutzung des aktuellen Stands der Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit des Auftrags hinzuge- wonnenem Know-how.
ȃ 9.1.2. Die Anbieterin haftet für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
ȃ 9.1.3. Die Haftung der Anbieterin ist in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden und bis maximal zum Gegenwert der bezogenen Leistung beschränkt. In keinem Fall haftet die Anbieterin für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden.
ȃ 9.1.4. Die Anbieterin haftet bei Kostenüberschreitungen nur bei schuldhafter Schlechter- füllung des Vertrages. Die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz des Vertrauens- schadens und ist maximal auf den Gegenwert der bezogenen Leistung beschränkt.
ȃ 9.1.5. Die Anbieterin ist nicht für die versehentliche und/oder nicht grobfahrlässige Of- fenlegung, die Beschädigung oder das Löschen von Daten sowie allfällige daraus resultierende Folgen haftbar.
ȃ 9.1.6. Selbst bei sorgfältigster Entwicklung und Beratung können Fehler auftreten. Eine allfällige Gewährleistung durch die Anbieterin beschränkt sich daher auf die bei Be- darf, respektive auf Verlangen pro Auftrag vorgängig in einer separaten Vereinba- rung schriftlich festzuhaltenden Zusicherungen.
ȃ 9.1.7. Die Anbieterin behebt Mängel der schriftlich vereinbarten Zusicherungen sowie Fehler, die nachweislich auf ein Verschulden der Anbieterin zurückzuführen sind, im Rahmen der gesetzlichen RegelungenGewährleistung nach eigener Xxxx durch Nachbesserung oder Er- satzlieferung.
ȃ 9.1.8. Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen.
ȃ 9.1.9. Kann ein Mangel nicht beseitigt werden, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit Anspruch auf eine gesonderte Absicherung erfolgen kannPreisre- duktion. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
ȃ 9.1.10. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG Anbieterin haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/Forderungen oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur oder dessen Kunden durch die Nutzung des Angebots oder die Zusammenarbeit mit der Anbieterin entstehen; insbesondere für Schäden wegen Datenverlust oder wegen der Unmöglichkeit, Zugang zu Informationen, Daten oder Dienstleistungen (wie zum Beispiel der Website, Backups oder Online-Services) zu erhalten, Informa- tionen zu senden und zu empfangen oder durch nicht grobfahrlässig verursachte Verzögerungen im Zusammenhang mit geplanten Fertigstellungs-/Aufschalttermi- nen.
ȃ 9.1.11. Die Anbieterin kann nicht für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte, für Si- cherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internets vermitteltund für Kosten von Re- paratur- und Supportleistungen sowie Schäden, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch dieseSicherheitsmängel oder andere Fehler der eingesetzten Software oder Server entstehen, haftbar gemacht werden. Insbesondere auch beim Einsatz von (Open-Source-) Software, Web-Appli- kationen oder Frameworks. Dies gilt auch für die von der Anbieterin im Hinblick Zusammenhang mit dem Auftrag ver- wendeten Programmen, Tools und Dienste/Dienstleistungen (eigene sowie auch von Drittanbietern, lokal/offline, als auch remote/webbasiert/online, im In- und Ausland).
ȃ 9.1.12. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Folge- und Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn für durch die Anbieterin gestaltete und/oder verbreitete und vom Kunden freigegebene Informationen (zum Beispiel bei Fehlinformationen auf schädliche SoftwareWebsites und in E-Mails oder auf Druckerzeugnissen und insbesondere, auf wenn eine schriftliche Freigabe des Kunden vorliegt). Dies gilt insbesondere, wenn vom Kunden gelieferte und in dessen Auftrag durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Anbieterin verarbeitete und/oder verbreitete Daten/Inhalte gegen geltendes Recht und/oder Gesetze verstossen.
ȃ 9.1.13. Die Anbieterin kann nicht für Fehler, Schäden oder Verzögerungen weiterverarbei- tender Firmen haftbar gemacht werden. Insbesondere können daraus resultieren- de Kosten, Forderungen, Folge- oder Vermögensschäden (einschließlich des Jugendschutzes und wie beispielsweise ent- gangene Gewinne) nicht von der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Anbieterin eingefordert werden.
ȃ 9.1.14. Die Anbieterin übernimmt keine Garantie, Gewährleistung oder Support für instal- lierte Software Dritter.
ȃ 9.1.15. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für durch Dritte erbrachte Leis- tungen und für Mängel, die nach branchenüblichen Toleranzen zu erwarten sind.
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Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 37. Sofern die gelieferte Ware nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk ver- wendet wird, verjähren Mängelansprüche der Verbraucher i. S. d. Nr. 4 in zwei Jahren, der Unter- nehmer i. S. d. Nr. 4 in einem Jahr. Bei Verwendung der gelieferten Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verjähren Mängelansprüche in fünf Jahren. Satz 1 gilt nicht, sofern eine Haftung zwingend gesetzlich vorge- schrieben ist, d. h. in Fällen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Mängel sowie solcher Mängel, die zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beim Abnehmer führen, ferner bei Haftung nach dem ProdHaftG und sofern hin- sichtlich der vom Mangel betroffenen Beschaffen- heit der Sache eine Garantie erteilt wurde.
38. Abweichungen, insbesondere herstellungsbeding- te Farbabweichungen von einem Muster, können nicht beanstandet werden, wenn sie den verein- barten oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.
39. Von Unternehmern i. S. d. Nr. 4 müssen offen- sichtliche Mängel binnen 10 Tagen schriftlich gel- tend gemacht werden, anderenfalls entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung.
40. Nicht offensichtliche Mängel sind von Unterneh- mern i. S. d. Nr. 4 innerhalb der Verjährungsfrist für die Gewährleistung unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
41. Zur Beseitigung von Mängeln kann der Lieferant innerhalb angemessener Zeit nacherfüllen. Ge- genüber Unternehmern i. S. d. Nr. 4 kann der Liefe- rant bestimmen, ob der Mangel beseitigt wird o- der ob eine mangelfreie Sache geliefert wird. Für die Nacherfüllung haftet der Lieferant in gleicher Weise nach den Bestimmungen in Abschnitt VIII. wie für die ursprüngliche Lieferung. Schlägt die Ersatzlieferung mehr als zweimal fehl oder erfordert sie einen unverhältnismäßigen Aufwand oder wird sie bis zum Ablauf einer vom Abnehmer gesetzten Nachfrist nicht ausgeführt, so kann der Abnehmer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Unternehmer i. S. d. Nr. 4 haben den Rücktritt schriftlich zu erklären. Verbrauchern i. S. d. Nr. 4 gegenüber gelten die Sätze 1 bis 3 nicht. Sie können die Art der Ge- währleistung von vornherein frei wählen.
42. In allen Fällen begründeter Mängelrügen sind über den Anspruch auf Nacherfüllung und diesen ersetzende Ansprüche (Rücktritt, Schadenersatz statt der Leistung, Aufwendungsersatz) hinausge- hende Ansprüche auf Vorsatz und grobe Fahrläs- sigkeit beschränkt. Dies gilt nicht im Rahmen Falle der gesetzlichen RegelungenVerletzung des Lebens, dass des Körpers oder der von ihr angebotene Breitbandsservice Gesundheit des Abnehmers, wenn hinsichtlich der vom Mangel betroffenen Beschaffenheit der Sache eine Garantie erteilt wurde oder in Fällen zwingender Haftung nach dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannProdHaftG. Dies gilt ferner nicht gegenüber Verbrauchern i. S. d. Nr. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen4.
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“)43. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastrukturwerden Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen, die nicht im Verantwortungsbereich zur Mangel- haftigkeit der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für SchädenSache führen (z. B. Verschulden bei den Vertragsverhandlungen, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermitteltdeliktisches Verhal- ten, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch dieseVerletzung nebenvertraglicher Pflichten), ausgeschlossen, soweit diese auf leichter Fahrläs- sigkeit beruhen. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Softwarenicht, auf wenn es durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich Pflichtverletzung zu einer Verletzung von Leben, Körper bzw. Gesundheit des Jugendschutzes Abnehmers kommt.
44. Sofern der Abnehmer einem Verbraucher i. S. d. Nr. 4 haftet, hat er den Lieferanten hiervon unverzüg- lich in Kenntnis zu setzen. Hat der Abnehmer Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung zu leisten, hat er aus mehreren tatsächlich und recht- lich möglichen Arten der Regelungen Mangelbeseitigung die günstigste zu wählen. Weisungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte DritterLieferanten ist insofern Folge zu leisten.
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Samples: Lieferverträge
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet I. Die angebotenen Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Rahmen Zeitpunkt des Zuschlages befinden.
II. Bei den Auktionen werden durchweg gebrauchte Gegenstände sowie gebrauchtes Zubehör angeboten. Eine Mängelgewährleistung ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist das arglistige Verschweigen von Mängeln, bei welchem weitergehende Ansprüche unberührt bleiben.
III. Die ASW GmbH ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der gesetzlichen Regelungenzu versteigernden Gegenstände oder des Zubehörs und leistet keine Gewähr für den Zustand und Beschaffenheit der Gegenstände. Die Angaben zu den Gegenstände, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen Zubehör und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannauf der Auktion angebotenen Sachen im Versteigerungskatalog beruhen auf den Angaben des Einlieferers. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert Für die Angaben des Einlieferers übernimmt die ASW GmbH u. CO KG keine Garantie gebenGewähr. Die Breitbandservice Gantert Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und stellen im Zweifel keine Garantien dar. Dies gilt insbesondere für Angaben über den Zustand des einzelnen Gegenstandes, angegebenes Zubehör oder Extras. Der Einlieferer haftet für die Richtigkeit seiner Angaben. Die Gegenstände werden seitens der ASW GmbH u. CO KG haftet keiner technischen Überprüfung, Funktionsprüfung oder ähnlichem unterzogen.
IV. ASW trägt grundsätzlich das Inkassorisiko und leistet daher an den Einlieferer vorab den Ersteigerungserlös und trägt somit das Insolvenzrisiko. Lediglich in dem Fall, in dem der Käufer einen arglistig verschwiegenen Mangel behauptet, kann die ASW GmbH zurücktreten und den bereits an den Einlieferer gezahlten Kaufpreis von diesem zurückverlangen. Die ASW GmbH trägt zwar das Inkassorisiko, nicht jedoch das Haftungsrisiko.
V. Fernmündliche Auskünfte seitens der ASW GmbH über die Versteigerung betreffenden Vorgänge insbesondere Zahlungsmodalitäten, Zuschläge und Zuschlagspreise sind ebenso wie andere Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreterverbindlich, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfenwenn sie schriftlich bestätigt werden.
1VI. Dem Ersteigerer stehen gegenüber der ASW GmbH keine Ansprüche, wie beispielsweise aus vorvertraglicher Haftung (cic) oder wegen Geschäfts- oder Motivirrtümer (§§ 119 ff. BGB) zu.
VII. ASW hat gegenüber dem Ersteigerer nur Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung von Kardinalpflichten aus dem Einlieferungsverhältnis zu vertreten. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflichtwesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit der ASW GmbH, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt seines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen wird der Anspruch auf die Schäden, mit deren Entstehung Schadensersatz auf den nach dem jeweiligen Einzelfall vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei der Verletzung von Nebenpflichten wird im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem leichten Fahrlässigkeit nicht gehaftet. Von vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt Vorschriften ausgeschlossen sind die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für welche vorbehaltlich nachstehender Ausnahme uneingeschränkt gehaftet wird. Soweit der Höhe nach auf das Zweifache der Schaden durch eine für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenztden betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, wird nur für etwaige mit deren Inanspruchnahme verbundene Nachteile gehaftet.
VIII. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung die ASW GmbH beispielsweise für den Transport der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenGegenstände und Zubehör oder zum Zwecke der Verwahrung nach Ablauf der vorgesehenen Lagerfristen dritte Parteien heranziehen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert haftet die ASW GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kannlediglich für das Auswahlverschulden. Zu Schadenhöhe und -grund gilt vorstehende Ziffer 8 entsprechend.
IX. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich Teilnehmer an der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie Versteigerung haften für Schäden, die aus deren Nutzung sie an den zu versteigernden oder anderen Gegenständen und Zubehör auf dem Gelände der ASW GmbH oder an sonstigen Gegenständen schuldhaft verursachen.
X. Bestehende Herstellergarantien werden durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte DritterAuktion nicht berührt.
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Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 1. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr.
2. Für Bauleistungen gilt im Rahmen Unternehmerverkehr die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
3. Bei Vorliegen eines Mangels hat der gesetzlichen RegelungenKunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem sich aus ihren ProspektenWerkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4. Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannkann er diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
5. Hinsichtlich Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenKunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen ErfüllungsgehilfenUnerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
16. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der leicht Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Verletzung Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer Pflichtvorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, deren Erfüllung das Erreichen haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“)Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, beschränkt die auf die SchädenVerletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt.
7. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für leicht fahrlässig
2. verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen. Ibei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer Haftung nach dem angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Höhe nach auf das Zweifache der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Leistungserbringung während Beschaffenheit der Mindestvertragslaufzeit vom Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenztauf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.
8. Sollte Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenVerkäufer von der Mängelhaftung befreit.
9. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisenKäufer folgende Rechte:
1. Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
2. Schlägt die Nachbesserung fehl, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kannso ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Die Haftung für ArglistDer Rücktritt ist ausgeschlossen, Personenschäden sowie wenn die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtPflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastrukturvor: Bei Fehlern, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schädendurch Beschädigung, die aus deren Nutzung falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden diesem verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder Dritten entstehenelektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Soweit Im Bereich der Unterhaltungselektronik (Consumer Electronics) liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schäden durch vom Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelteingelegte, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritterungeeignete oder mangelhafte Batterien.
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Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert 6.1 Die Scheller Technology GmbH u. CO KG gewährleistet gewährleistet, dass die Waren nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind. Angaben in Beschreibungen sind keine Zusicherung von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
6.2 Bei Softwarelieferungen übernimmt die Scheller Technology GmbH keine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit und den unterbrechungsfreien Ablauf der Programme sowie dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffener Auswahl zusammenarbeiten. Die Auslieferung der Software erfolgt ausschließlich im Maschinencode für die definierte Systemumgebung.
6.3 In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf, insb. die §§ 474- 479 BGB keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Ware an den Vertragspartner.
6.4 Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln beschränken sich ausschließlich auf ein Recht auf Nacherfüllung, wobei dem Käufer das Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstiger Umstände etwas anderes ergibt.
6.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingter Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/ oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sie denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typenschilder oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
6.6 Die Kompatibilität von Softwareprodukten wird nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass von der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannScheller Technology GmbH gelieferten bzw. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenzugesicherten Software garantiert. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen VertreterSoftware wird dem Kunden zur alleinigen Nutzung überlassen, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfend.h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit 6.7 Wird vom Kunden zu zahlenden Vergütung oder Drittfirmen Software (Einmalzahlungen und laufende Vergütungauch Treiber, Patches, etc.) begrenzteigenmächtig installiert, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung Gleiches gilt für Änderungen an der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. InfrastrukturHardware, die nicht durch die Scheller Technology GmbH durchgeführt wurde.
6.8 Die Scheller Technology GmbH haftet nur für solche Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.9 Für die Datenvernichtung und hieraus resultierende Folgeschäden haftet die Scheller Technology GmbH im Verantwortungsbereich Falle von grober Fahrlässigkeit nur, wenn der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenKunde sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen 10.1 Die Rechte des Kunden bei Mängeln der gelieferten Ware richten sich nach den gesetzlichen RegelungenBestimmungen, dass soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer gilt bei Mängeln der gelieferten Ware Folgendes:
a. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
b. Trüffel Xxxxxxxx ist nach eigener und binnen angemessener Frist zu treffenden Xxxx zunächst nur zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten.
c. Die Bestimmungen des § 377 HGB bleiben unberührt.
10.3 Die Haftung von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich Trüffel Feinkost auf Schadensersatz, gleich aus ihren Prospektenwelchem Rechtsgrund, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannist wie folgt eingeschränkt:
a. Ist der Kunde Verbraucher, sind Schadensersatzansprüche wegen offensichtlicher Sachmängel ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel Trüffel Feinkost nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Lieferung der Ware anzeigt. Hinsichtlich Maßgeblich für die Einhaltung der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenFrist ist die Absendung der Mängelanzeige. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG Bestimmungen des § 377 HGB bleiben unberührt.
b. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Trüffel Xxxxxxxx nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird („Kardinalpflicht“Kardinalspflicht; z.B. Pflicht zur mangelfreien Lieferung), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für von Trüffel Feinkost ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren bzw. vertragstypischen Schaden begrenzt.
c. Die Haftung wegen Arglist, Personenschäden sowie die Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Leben, des Körper oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen in jedem Fall unberührt.
3. 10.4 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktHaftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß vorstehender Ziffer 10.3 gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Trüffel Feinkost.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert 6.1. Die MAQSIMA GmbH u. CO KG gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Rahmen Wesentlichen der gesetzlichen RegelungenProgrammbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht.
6.2. Die MAQSIMA GmbH weist darauf hin, dass es nach dem Stand der von ihr angebotene Breitbandsservice dem Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei herzustellen.
6.3. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
6.4. Erweist sich aus ihren Prospektendie Mängelrüge als berechtigt, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannsetzt der Lizenznehmer der MAQSIMA GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Hinsichtlich Der Lizenznehmer teilt der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert MAQSIMA GmbH u. CO KG keine Garantie gebenmit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Breitbandservice Gantert MAQSIMA GmbH u. CO KG haftet ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertretermit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Lizenznehmer mit sich bringen würde. Die MAQSIMA GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfenwenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für die MAQSIMA GmbH durchführbar ist.
16.5. Bei Zur Durchführung der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf Nacherfüllung stehen der MAQSIMA GmbH für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel zwei Versuche innerhalb der vom Lizenznehmer gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Lizenznehmer die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“)Lizenzen zurückgeben oder die Lizenzgebühr mindern. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2Das Rücktritts- bzw. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung Minderungsrecht kann bereits nach dem vorstehenden Absatz a) ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Lizenznehmer nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Lizenznehmer das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist diese insgesamt ausgeschlossen.
6.6. Hat der Höhe nach auf das Zweifache Lizenznehmer die MAQSIMA GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der für geltend gemachte Mangel die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung MAQSIMA GmbH nicht zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenGewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert Lizenznehmer, sofern er die Inanspruchnahme der MAQSIMA GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisengrob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kannallen der MAQSIMA GmbH entstandenen Aufwand zu ersetzen.
6.7. Die Lieferung von Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
6.8. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache ist zulässig, wenn die Lizenz noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist.
6.9. Über diese Gewährleistung hinaus haftet die MAQSIMA GmbH für den Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung der Software nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die MAQSIMA GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, Personenschäden sowie die Haftung für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
36.10. Die Im Fall einer Inanspruchnahme der MAQSIMA GmbH aus Gewährleistung oder Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4ein Mitverschulden des Lizenznehmers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Anwender es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von Stromnetzen außen, insbesondere gegen Computerviren und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktursonstige Phänomene, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegeneinzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Software License Agreement
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen 3.1 Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannSa- che. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Abliefe- rung - bezogen auf die SchädenAbsendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäu- fer gerügt werden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ansonsten ist die Haftung für leicht fahrlässigder Verkäufer von der Mängelhaftung be- freit.
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt 3.2 Ist der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenLiefergegenstand mangelhaft, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtLieferung einer mangel- freien Sache erbringen.
33.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Die Haftung Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist. _ _ _ _ _ Allgemeine Geschäftsbedingungen Elektrotechnik Xxxxxxx Xxxxxxx GmbH & Co KG, kurz ETSR genannt Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien alle Angebote Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (tägliche Sicherung auf KundenseiteKäufer) beschränktleisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet 3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastrukturvor: Bei Fehlern, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schädendurch Beschädigung, die aus deren Nutzung falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden diesem verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspru- chung mechanischer oder Dritten entstehenelektromechanischer Teile, durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Soweit Im Bereich der Unterhaltungselektronik (Consumer Elect- ronics) liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Empfangs- qualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schä- den durch vom Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelteingelegte, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritterungeeignete oder mangelhafte Batterien.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert 11.1 HAUS DER WERTARBEIT GmbH u. CO KG verpflichtet sich, jeden Auflrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen sowie die überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
11.2 Die zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur im Rahmen der Eigenleistung der Agentur gewährleistet werden, nicht soweit ihre Erfüllung auch von der Mitwirkung Dritter abhängt (Journalisten, Medien, Autoren, Veranstalter etc.).
11.3 Mangelhafle Leistungen der Agentur sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung durch die Agentur schrifllich geltend zu machen. Sind die Beanstandungen begründet, hat die Agentur das Recht auf zweimalige Nachbesserung, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Scheitert die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, steht dem Auflraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
11.4 Mit der schrifllichen Freigabe von Entwürfen und Ausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für freigegebene Entwürfe und Projekte entfällt jede Haflung der Agentur.
11.5 Die Prüfung urheber-, wettbewerb- und kennzeichenrechtlicher Zulässigkeit obliegt dem Kunden. Die Agentur haflet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Insofern stellt der Kunde die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts von Arbeitsergebnissen der Agentur erheben. Etwaige Kosten einer Rechtsverfolgung trägt der Auflraggeber.
11.6 Die Agentur haflet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen Bestimmungen nur für Vorsatz und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kanngrobe Fahrlässigkeit. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und Diese Haflungsbeschränkungen gelten auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenfür ihre Verrichtungsgehilfen. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt Haflung ist auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen Höhe des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vertragstypi- schen vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtbegrenzt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO 4.1. Die Manseder KG gewährleistet haftet für sach- und fachgerechte Leistung. Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Verlust unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich anzuzeigen.
4.2. Für Schäden am Reinigungsort durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung (wie z.B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigung des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbungen und Druck, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel) sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der eigenen Mitarbeiter. Eine weitergehende Haftung insbesondere wie Ertrags- und Verdienstausfall, Regressansprüche Dritter oder Verlust von Goodwill wird einvernehmlich ausgeschlossen.
4.3. Bei der Reinigung von Glasflächen, die Mörtelreste und/oder sonstige starke Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass beispielsweise durch die im Rahmen Mörtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an der gesetzlichen RegelungenOberfläche entstehen. Für diese Art von Beschädigung übernimmt die Manseder KG keinerlei Haftung. Für den vor solchen oder ähnlichen baulich bedingten Rückständen ausreichenden Schutz von Glasflächen – beispielsweise durch Folien – ist der Auftraggeber bzw. dessen Lieferant verantwortlich.
4.4. Die Haftung der Manseder KG für (unseren Mitarbeitern) übergebene Schlüssel wird bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels (maximal € 100,00) begrenzt.
4.5. Falls Materialien, Geräte oder andere Dinge vom Kunden beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung der Manseder KG rein auf die fachgemäße Arbeit.
4.6. Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren ProspektenAuftrag unausführbar ist, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannso können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Kunde stimmt einer Änderung des Auftrages zu.
4.7. Hinsichtlich Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO Dienstleistung zunächst nach unserer Xxxx, Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
4.8. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erbringt die Manseder KG keine Garantie gebendie Dienstleistungen mit entsprechender Sorgfalt, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet ist.
4.9. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO Manseder KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer nach Maßgabe der folgenden Punkte grundsätzlich nach den gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf Bestimmungen für die Schäden, mit deren Entstehung ordnungsgemäße Dienstleistungserbringung im Rahmen vereinbarten Umfang. AGB Manseder KG Stand 03/2021 Seite 2/4
4.10. Reklamationen werden angeblich nicht oder nicht vollständig erbrachter Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“)Lieferscheines, schriftlich zu erheben. Im Übrigen Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, macht ihn jedoch ersatzpflichtig für dadurch entstehende Mehrkosten.
4.11. Gegenüber Unternehmen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern mit der Höhe nach auf das Zweifache der Maßgabe, dass wir für die Leistungserbringung während leicht fahrlässige Verletzung von unseren vertraglichen Hauptpflichten dennoch unbeschränkt haften.
4.12. Gegenüber Unternehmern ist auch der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen Ersatz von Folgeschäden, insbesondere bei Verlust von übergebenen Schlüsseln, die Teil einer Schließanlage sind und laufende Vergütung) begrenztVermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, ausgeschlossen.
4.13. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung Für Schäden aus der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenVerletzung des Lebens, so hat des Körpers oder der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung Gesundheit von Menschen und für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührthaftet die Manseder KG ungeachtet der vorherigen Bestimmungen jedoch unbeschränkt.
34.14. Unternehmer haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadensansprüche innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung oder Gefahrenübergang geltend zu machen.
4.15. Die Manseder KG haftet dem Auftraggeber für Verletzungen der Bestimmungen des § 93 StVO mit Ausnahme § 93 Abs. 2 (Schäden, die durch von Dächern herabfallenden Schnee oder Eis bzw. Schneeverwehungen verursacht werden) sowie für Schadensfälle, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter entstanden sind, jedoch nur im Sinne Dritter und nicht dem Hauseigentümer (ausgenommen Sachschäden) gegenüber.
4.16. Die Manseder KG lehnt allerdings die Haftung für einen Datenverlust ist sämtliche Ereignisse ab, die sich auf bereits vertragsgemäß geräumten, aber nachträglich durch Dritte (z.B. einparkende Autos, Straßenräumgeräte, spielende Kinder usw.) verunreinigte schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen. Die Manseder KG schuldet somit nicht die Überwachung von Flächen nach Leistungserbringung. Die Manseder KG trifft weiters keine Haftung für Beschädigung an Bodenflächen jeglicher Art, die allenfalls durch den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien ortüblichen Einsatz von Räumgeräten (tägliche Sicherung auf Kundenseitemaschinell oder händisch) beschränktentstehen.
44.17. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO Die Manseder KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. InfrastrukturSchäden an Randsteinen, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenGebäuden, etc.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für , die im Internet angebotenen Inhalte sowie Zuge der üblichen Schneeräumungstätigkeiten entstehen (z.B. das locker werden , weg brechen oder Abbrechen von Kanten und Randsteinen durch den Anpressdruck des Räumgutes oder durch das Anfahren bei üblicher Geschwindigkeit), wenn dieser Schaden bei ordnungs- und normgerechter Ausführung und Erhaltung der Randsteine, etc. nicht entstanden wäre.
4.18. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ereignisse, die zu einer Haftung des Auftragnehmers führen könnten, (wie z.B. Körperverletzungen von Passanten und Beschädigungen, welche mit den Reinigungsarbeiten im Zusammenhang stehen, etc.) unverzüglich dem Auftragnehmer zu melden und bei der Feststellung des Sachverhaltes behilflich zu sein.
4.19. Bei einer Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Winterdienst haftet die Manseder KG außerdem nicht für Ereignisse, weiters haftet die Manseder KG nicht für Ereignisse, die auf das Verhalten des Kunden, uns nicht zurechenbaren Dritten oder auf höhere Gewalt (z.B. Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen usw.) zurückzuführen sind.
4.20. Der Kunde hat durch die Manseder KG verursachte, offensichtliche Schäden an seinen Objekten längstens binnen fünf Tagen ab deren Erkennbarkeit, nicht offensichtliche Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehenerst bei einer genaueren Überprüfung auffallen, spätestens bis zum 15. Soweit April der jeweiligen Winterdienstsaison an die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO Manseder KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritterjeweils schriftlich zu melden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert 1. Die DL Digital Lohn GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungengewährleistet, dass der ihre vertraglich geschuldeten Leistun- gen frei von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1Mängeln sind. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung mangelhafter Leistung erfolgt innerhalb einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf an- gemessenen Nachfrist eine kostenfreie Korrektur- bzw. Zusatzabrechnung aller betroffenen Einzel- und Gesamtabrechnungen sowie ggf. die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Korrektur aller ent- sprechender Stammdatensätze und die Lieferung und Bereitstellung entsprechender Abrechnungsformulare durch die DL Digital Lohn GmbH. Im Übrigen ist Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Ver- zögerung der Nacherfüllung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Haftung für leicht fahrlässigvertraglich geschuldete Vergütung angemessen mindern.
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung Beanstandungen, Mängelrügen oder Aufforderungen zur Berichtigung müssen der DL Digital Lohn GmbH unverzüglich nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von ihrer Feststellung unter Angabe aller vorfall- relevanter Informationen durch den vorstehenden Regelungen unberührtAuftraggeber angezeigt werden.
3. Die Haftung für einen Datenverlust Bei fehlerhafter Abrechnung, die – gleich aus welchem Grund – vom Auftraggeber ver- ursacht worden ist auf (z. B. durch fehlerhafte Stamm- oder Bewegungsdaten), trägt der Auftraggeber die Kosten einer Abrechnungskorrektur (i.d.R. Abrechnung nach Staffelpreisliste). Bei der Durchführung einer durch den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktAuftraggeber verursachten Abrechnungskorrektur gilt die Regelung zur Verarbeitungszeit aus III.1. nicht.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht Mängelansprüche und -rechte verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der jeweiligen Leistung der DL Digital Lohn GmbH. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungs- fristen für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/Schadenersatzansprüche wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche wegen sonstiger Hardware bzw. InfrastrukturSchäden, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die DL Digital Lohn GmbH u. CO KG liegenoder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Breitbandservice Gantert Die DL Digital Lohn GmbH u. CO KG haftet nicht unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Internet angebotenen Inhalte sowie für SchädenUmfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Er- füllung die aus ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Nutzung durch Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der DL Digital Lohn GmbH auf den Kunden diesem oder Dritten entstehenErsatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch im Hinblick auf schädliche Softwarefür die persönliche Haftung der Mitarbeiter, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes Vertreter und Organe der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.DL Digital Lohn GmbH.
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Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen a) Die erfolglose Reparatur stellt keinen Mangel dar, wenn der gesetzlichen RegelungenLeistungserbringer trotz sach- und fachgerechter Durchführung der Reparatur die Mangelursache nicht auffinden kann und/oder eine Reparatur wegen nicht vorhandener oder vom Leistungserbringer nicht zu beschaffender Ersatzteile nicht durchgeführt werden kann und die vorstehenden Sachverhalte bei Annahme des Reparaturauftrages für den Leistungserbringer nicht erkennbar waren. Dies gilt nicht, dass sofern das Nichtauffinden der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren ProspektenMangelursache und/oder die Unfähigkeit zur Beschaffung notwendiger Ersatzteile auf grober Fahrlässigkeit, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannVorsatz oder eine zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx e.K, dessen leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Hinsichtlich Wesentliche Vertragspflicht (vgl. allgemein Definition in Punkt IV Ziffer 5 lit c)) bei Werkverträgen ist die Lieferung bzw. Herstellung eines mangelfreien Vertragsgegenstandes sowie ggf. dessen Übereignung an den Auftraggeber. Wesentliche Vertragspflicht bei Dienstverträgen ist die Erbringung der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenvom Auftraggeber verlangten Dienstleistung.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung,. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt jedoch nicht für Gewährleistungsansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind und auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (vgl. Punkt IV., Ziffer 7) beruhen, sowie bei Verschulden ihrer arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei einer Garantiezusage. Die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei Regelungen über Ablaufhemmungen und Neubeginn der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“)Fristen bleiben unberührt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte fahrlässige Pflichtverletzungen von Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx e.K. ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt aus der Höhe nach auf das Zweifache Verletzung des Lebens, des Körpers oder der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx e.K. Die Verkürzung bzw. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet der Ausschluss der Gewährleistungsfrist der Verjährungsfrist gilt auch nicht für die Funktion Haftung des Verkäufers wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz, vgl. hierzu auch Punkt X. „Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens“ dieser AGB. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Bei der Verletzung von Stromnetzen Kardinalpflichten (vgl. Definition in Punkt IV Ziffer 5 lit c) ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und ebenfalls nicht vorhersehbar sind. Wesentliche Vertragspflicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware Werkverträgen ist die Lieferung bzw. Infrastruktur, Herstellung eines mangelfreien Vertragsgegenstandes sowie ggf. dessen Übereignung an den Auftraggeber. Wesentliche Vertragspflicht bei Dienstverträgen ist die nicht im Verantwortungsbereich Erbringung der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenvom Auftraggeber verlangten Dienstleistung.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 7.1 samedi erbringt die Leistungen im Rahmen der gesetzlichen RegelungenBestimmungen der Ziffer 2 und sagt dem Kunden zu, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannLeistungen keine Rechte Dritter entgegenstehen. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG samedi übernimmt hingegen ausdrücklich keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der Gewähr für die Leistungserbringung während Verfügbarkeit der Mindestvertragslaufzeit Internetseiten für jeden vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtgewünschten Zugriffszeitpunkt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für 7.2 Eine über die Funktion von Stromnetzen produkt- und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch dieseleistungsspezifischen Bestimmungen hinausgehende Beschaffenheit schuldet samedi nicht. Dies gilt auch im Hinblick Falle öffentlicher Äußerungen, Werbung oder Darstellungen gleich welcher Form, es sei denn, samedi hat die derart dargestellten Eigenschaften ausdrücklich schriftlich als Leistungsgegenstand des vom Kunden gewählten Leistungspaketes bestätigt.
7.3 samedi stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung und Verwaltung von Informationen zur Verfügung und ist in die vertragliche Beziehung zwischen den Kunden des samedi- Kunden-Benutzerkontos und dessen Kunden (Patienten bzw. Nutzer des Patienten-Benutzerkontos) weder als Vermittler, noch als Partei oder als Vertreter einer Partei eingebunden.
7.4 Für die Richtigkeit der auf schädliche Softwareder Plattform eingestellten Daten (bspw. zur Terminvereinbarung, des öffentlichen Profils, der Dokumentationsdaten oder Abrechnungsformulare) ist ausschließlich der Kunde bzw. der Nutzer des Patienten-Benutzerkontos verantwortlich. samedi stellt die Web-Software zur Verfügung, für den Inhalt und die Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. samedi haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit der Terminvereinbarung, des öffentlichen Profils oder der Formular- bzw. Abrechnungsinhalte und die Richtigkeit der durch den Kunden eingestellten Daten. Die Identität der Nutzer des Patienten-Benutzerkontos kann von samedi nicht überprüft werden. Der Kunde stellt samedi von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aufgrund des Einstellens, Löschens, Veränderns oder Verbergens von Daten durch den Kunden entstehen.
7.5 samedi leistet dahingehend Gewähr, dass sie die Ursachen des vom Kunden angezeigten Mangels umgehend zu beseitigen versucht und dem Kunden ggf. Hinweise gibt, wie Fehlfunktionen zukünftig vermieden werden können. samedi ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt. 7.6Schlägt auch der zweite Versuch der fristgerechten Mangelbeseitigung fehl oder weist auch ein gestellter Ersatz offensichtliche Mängel im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung auf, ist der Kunde zur fristlosen, schriftlich zu erklärenden Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. 7.7Behaupten Dritte gegenüber dem Kunden, vertragsgegenständliche Leistungen von samedi stünden Rechte des Dritten gegenüber, so unterrichtet der Kunde samedi unverzüglich, schriftlich und umfassend über die Behauptungen und die Identität des Dritten. Der Kunde ermächtigt samedi hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten beizutreten. Der Kunde darf solche Ansprüche nur mit Zustimmung von samedi anerkennen. Andernfalls ist er samedi zum Ersatz des aus der Anerkennung resultierenden Schadens verpflichtet. 7.8samedi haftet nicht für Schäden, die durch eine von samedi stammende Software verursacht werden. Mit der Nutzung der Software auf seinem Rechner erkennt der Nutzer diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an. Die Websoftware ist unter repräsentativen Einsatzbedingungen erprobt. Trotzdem sind nach dem Stand der Technik, bei besonderen Kombinationen von Daten oder Funktionen Fehler im Ablauf oder in den Ergebnissen nicht auszuschließen.
7.9 Der Haftungsausschluss nach vorstehender Xxxxxx gilt nicht für:
a) für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch samedi, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden;
b) für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,
c) für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz - allerdings unterliegt samedi nicht dem Medizinproduktegesetz, da samedi keine eigenständigen Therapie- oder Diagnoseempfehlungen ausgibt, sondern nur auf Basis der vom Kunden selbst eingestellten Daten arbeitet;
d) für Schäden, vor denen die Garantie oder zugesicherte Eigenschaft vorhersehbar schützen sollte, soweit samedi eine Garantie abgegeben oder eine Eigenschaft zugesichert hat.
7.10 samedi bietet über das Kunden-Benutzerkonto Zugang zu Leistungen anderer Anbieter. samedi wählt diese Anbieter sorgfältig aus, hat jedoch nicht die Möglichkeit der ständigen Kontrolle ihrer Leistungen, insbesondere Websites und der Regelungen darüber verfügbar gemachten Leistungen. samedi ist daher weder für deren Verfügbarkeit noch für deren Inhalte verantwortlich oder haftbar. Dies gilt auch für die Links auf Seiten der Kooperationspartner von samedi.
7.11 Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass samedi keine Haftung für Schäden übernimmt, die bei dem Kunden oder Dritten daraus entstehen, dass infolge technischer Probleme (wie die Nichtverfügbarkeit des UrheberrechtsInternets oder schadhafter Computer) oder sonstiger von samedi nicht zu beeinflussender Ereignisse die Dienstleistung nicht oder nicht in der angebotenen Form rechtzeitig oder dauerhaft zur Verfügung steht. Die Haftung für entgangenen Gewinn aus diesem Grund ist ausgeschlossen.
7.12 Mit Ausnahme von Ansprüchen nach Ziffer 7.9 verjähren alle Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz gleich welchem Rechtsgrund oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens durch den Nutzer. Für alle weiteren Ansprüche wegen Pflichtverletzungen wie Nichterfüllung, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und auf die Beachtung der Schutzrechte DritterNebenpflichtverletzungen gilt ebenfalls eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
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Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen 8.1 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns in vollem Umfang zu.
8.2 Unseren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten kommen wir nach, indem wir offensichtliche Mangelhaftigkeit oder Unvoll- ständigkeit der gesetzlichen RegelungenWare grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Ankunft der Leistung bei uns bzw. bei Streckengeschäften innerhalb von 6 Werktagen nach Ankunft der Leistung am Bestimmungsort anzeigen. Für Lieferungen von legiertem Eisen- und Stahlschrott beträgt die Rügefrist 10 Werktage. Rügen wegen nicht erkennbarer Mängel erfolgen innerhalb von 10 Werktagen nach der Entdeckung.
8.3 Wir sind berechtigt, dass der auch bei nur unerheblichen Abweichungen von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen ErfüllungsgehilfenSchadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. 8.4 Im Falle einer Haftung mangelhafter Lieferungen behalten wir uns vor, nach unserer Xxxx die Mängelbeseitigung oder Neulieferung zu verlangen. Eine Nacherfüllung gilt nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt erfolglosen ersten Versuch als fehlgeschlagen.
8.5 Die Verjährungsfrist für unsere Ansprüche wegen Mängeln der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenztLieferung beträgt – gleich aus welchem Rechtsgrund – 36 Monate. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
3. 8.6 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf des Lieferanten bestimmt sich nach den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4gesetzlichen Vorschriften. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. InfrastrukturVon Ansprüchen Dritter, die nicht im Verantwortungsbereich auf einem Mangel der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenLieferung beruhen oder für welche die Lieferung oder das Verhalten des Lieferanten in sonstiger Weise ursächlich waren, stellt der Lieferant uns auf erstes Anfordern frei, soweit er nach den gesetzlichen Vorschriften uns gegenüber für den hierdurch bei uns entstehen- den Schaden haftet. Auf unser Verlangen hat der Lieferant uns das Bestehen einer Produkthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe nachzuweisen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 1. Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet ZUR MÜHLE mit der gesetzlichen Regelungen, dass der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen Vorsatz und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässiggrober Fahrlässigkeit.
2. verursachte Schäden ZUR MÜHLE haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten Leistungsumfang gem. 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung Mängel an den Vertragsleistungen sind ZUR MÜHLE unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Sofern ZUR MÜHLE den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflicht handelt, bei denen ZUR MÜHLE nur für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktbei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für Soweit das Gesetz keine Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung) vorsieht, bleiben die Funktion von Stromnetzen Schadenersatzsprüche des Kunden auf Vorsatz und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegengrobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet ZUR MÜHLE tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für die im Internet angebotenen Inhalte sowie sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
6. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VstättVO-) vom 20. September 2002 einzuhalten.
7. Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für SchädenPersonen- und Sachschäden, die aus deren Nutzung durch bezogen auf den Kunden diesem Veranstaltungstag, abzuschließen oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Drittereine entsprechende Police vorzulegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 37. Sofern die gelieferte Ware nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird, verjähren Mängelansprüche der Verbraucher i. S. d. Nr. 4 in zwei Jahren, der Unternehmer i. S. d. Nr. 4 in einem Jahr. Bei Verwendung der gelieferten Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verjähren Mängelansprüche in fünf Jahren. Satz 1 gilt nicht, sofern eine Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, d. h. in Fällen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Mängel sowie solcher Mängel, die zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beim Abnehmer führen, ferner bei Haftung nach dem ProdHaftG und sofern hinsichtlich der vom Mangel betroffenen Beschaffenheit der Sache eine Garantie erteilt wurde.
38. Abweichungen, insbesondere herstellungsbedingte Farbabweichungen von einem Muster, können nicht beanstandet werden, wenn sie den vereinbarten oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.
39. Von Unternehmern i. S. d. Nr. 4 müssen offensichtliche Mängel binnen 10 Tagen schriftlich geltend gemacht werden, anderenfalls entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung.
40. Nicht offensichtliche Mängel sind von Unternehmern i. S. d. Nr. 4 innerhalb der Verjährungsfrist für die Gewährleistung unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
41. Zur Beseitigung von Mängeln kann der Lieferant innerhalb angemessener Zeit nacherfüllen. Gegenüber Unternehmern i. S. d. Nr. 4 kann der Lieferant bestimmen, ob der Mangel beseitigt wird oder ob eine mangelfreie Sache geliefert wird. Für die Nacherfüllung haftet der Lieferant in gleicher Weise nach den Bestimmungen in Abschnitt VIII. wie für die ursprüngliche Lieferung. Schlägt die Ersatzlieferung mehr als zweimal fehl oder erfordert sie einen unverhältnismäßigen Aufwand oder wird sie bis zum Ablauf einer vom Abnehmer gesetzten Nachfrist nicht ausgeführt, so kann der Abnehmer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Unternehmer i. S. d. Nr. 4 haben den Rücktritt schriftlich zu erklären. Verbrauchern i. S. d. Nr. 4 gegenüber gelten die Sätze 1 bis 3 nicht. Sie können die Art der Gewährleistung von vornherein frei wählen.
42. In allen Fällen begründeter Mängelrügen sind über den Anspruch auf Nacherfüllung und diesen ersetzende Ansprüche (Rücktritt, Schadenersatz statt der Leistung, Aufwendungsersatz) hinausgehende Ansprüche auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht im Rahmen Falle der gesetzlichen RegelungenVerletzung des Lebens, dass des Körpers oder der von ihr angebotene Breitbandsservice Gesundheit des Abnehmers, wenn hinsichtlich der vom Mangel betroffenen Beschaffenheit der Sache eine Garantie erteilt wurde oder in Fällen zwingender Haftung nach dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannProdHaftG. Dies gilt ferner nicht gegenüber Verbrauchern i. S. d. Nr. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen4.
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“)43. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastrukturwerden Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen, die nicht im Verantwortungsbereich zur Mangelhaftigkeit der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für SchädenSache führen (z. B. Verschulden bei den Vertragsverhandlungen, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermitteltdeliktisches Verhalten, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch dieseVerletzung nebenvertraglicher Pflichten), ausgeschlossen, soweit diese auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Softwarenicht, auf wenn es durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich Pflichtverletzung zu einer Verletzung von Leben, Körper bzw. Gesundheit des Jugendschutzes Abnehmers kommt.
44. Sofern der Abnehmer einem Verbraucher i. S. d. Nr. 4 haftet, hat er den Lieferanten hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Hat der Abnehmer Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung zu leisten, hat er aus mehreren tatsächlich und rechtlich möglichen Arten der Regelungen Mangelbeseitigung die günstigste zu wählen. Weisungen des Urheberrechts) Lieferanten ist insofern Folge zu leisten. IX. Anwendbares Recht und auf Vertragssprache
45. Es gilt deutsches Recht.
46. Die Bestimmungen des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.
47. Bei allen Schriftstücken gilt die Beachtung der Schutzrechte Dritterdeutsche Fassung als verbindlich.
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Samples: Lieferverträge
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert 8.1. Das Online Kundenportal ist i.d.R. 24 Stunden/Tag erreichbar, jedoch kann die Stadtwerke Zeven GmbH u. CO KG weder für die ununterbrochene Erreichbarkeit, noch für die ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Leistungen eine Gewähr übernehmen.
8.2. Die Stadtwerke Zeven GmbH gewährleistet nicht, dass die Leistungen im Online Kundenportal jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind. Dies gilt insbesondere, soweit Fehler und Unterbrechungen beim Zugriff auf diese Leistungen und das Online Kundenportal durch Störungen verursacht werden, die außerhalb der Betriebssphäre der Stadtwerke Zeven GmbH liegen. Die Stadtwerke Zeven GmbH wird jedoch Störungen unverzüglich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen bestehenden technischen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenbetrieblichen Möglichkeiten beseitigen.
8.3. Die Breitbandservice Gantert Stadtwerke Zeven GmbH u. CO KG haftet nur nicht für die Benutzbarkeit der Leistung von Internet- und Serviceprovidern. Insbesondere wird eine Haftung für Schäden, die durch den Missbrauch des Passwortes oder durch fehlerhafte Eingaben bei eigenem Verschulden den Online-Diensten verursacht werden, durch die Stadtwerke Zeven GmbH ausgeschlossen.
8.4. Die Haftung der Stadtwerke Zeven GmbH für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen ErfüllungsgehilfenKörperschäden.
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann8.5. Die Haftung für Arglistalle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, Personenschäden sowie wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtVorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.
38.6. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf Haftungsregelungen, welche die Energielieferung betreffen, richten sich produktbezogen nach den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen jeweils gültigen Vertrags- und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.Stadtwerke Zeven GmbH.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen9.1. SAES gewährleistet, dass Lieferungen und Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sach- mängeln sind, die den Gebrauchswert oder die Tauglich- keit der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenLieferung oder Leistung für den gewöhnlichen oder vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unerheblich mindern. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet Frist beträgt für Lieferungen 24 Monate und Dienstleistungen 6 Monate ab Lieferung bzw. Leis- tung.
9.2. Rügen von erkennbaren Mängeln oder Falschliefe- rungen sind nur dann gültig, wenn diese unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief, Telefax oder E-Mail mit Lesebestätigung bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen VertreterSAES eingehen. Nicht offensichtlich erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach der Fest- stellung gerügt werden. Für die Erkennbarkeit der Man- gelhaftigkeit liegt die Beweislast beim Kunden.
9.3. Für nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht ange- zeigte Mängel entfällt die Gewährleistung.
9.4. Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von SAES durch bis zu dreimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Solange der Behebungspflicht der Mängel nachgekom- men wird und ein endgültiges Fehlschlagen der Nachbes- serung nicht vorliegt, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisenkein Recht zur Min- derung der Vergütung, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kannRücktritt vom Vertrag, Ersatzvor- nahme durch Dritte oder Geltendmachung von Scha- densersatz.
9.5. Für Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen gilt die ursprünglich laufende Gewährleistungsfrist.
9.6. SAES haftet, gleich aus welchem Grund, nur für gro- be Fahrlässigkeit, Vorsatz oder wenn die Vertragsverlet- zung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentli- cher Bedeutung ist. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt Verletzung von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust Kardinalpflichten ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktvorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal 50% der Netto-Auftragssumme.
49.7. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG SAES haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastrukturleichte Fahrlässigkeit, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegengleich aus welchem Rechtsgrund.
59.8. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht Die Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter von SAES.
9.9. Die gesetzliche Haftung für die im Internet angebotenen Inhalte Personenschäden sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben un- berührt.
9.10. Kosten für SchädenPrüfung und Reparatur aufgrund von Mangelanzeigen des Kunden, die aus deren Nutzung durch bei denen kein Sachmangel vorliegt, können an den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritterberechnet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 1. Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet die Palast Promotion Veranstaltungs- Consulting GmbH mit der gesetzlichen Regelungen, dass der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen Vorsatz und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässiggrober Fahrlässigkeit.
2. verursachte Schäden Die Palast Promotion Veranstaltungs- Consulting GmbH haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten Leistungsumfang gem. 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung Mängel an den Vertragsleistungen sind der Palast Promotion Veranstaltungs- Consulting GmbH unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Sofern die Palast Promotion Veranstaltungs- Consulting GmbH den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflicht handelt, bei denen die Palast Promotion Veranstaltungs- Consulting GmbH nur für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktbei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für Soweit das Gesetz keine Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung) vorsieht, bleiben die Funktion von Stromnetzen Schadenersatzsprüche des Kunden auf Vorsatz und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegengrobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Breitbandservice Gantert Die Palast Promotion Veranstaltungs- Consulting GmbH u. CO KG haftet tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für die im Internet angebotenen Inhalte sowie sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
6. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VstättVO-) vom 20. September 2002 einzuhalten. Sollte eine neuere Fassung dieser Verordnung in Kraft treten, so ist diese neue Verordnung maßgeblich.
7. Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für SchädenPersonen - und Sachschäden, die aus deren Nutzung durch bezogen auf den Kunden diesem Veranstaltungstag, abzuschließen oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Drittereine entsprechende Police vorzulegen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen 12.1. Reklamationen wegen etwaiger Sachmängel des Stan- des oder der gesetzlichen RegelungenAusstellungsfläche sind der EUROEXPO unverzüg- lich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag, mitzutei- len, so dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden die EUROEXPO etwaige Mängel abstellen (lassen) kann. Hinsichtlich Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die EUROEXPO. Kann die EUROEXPO rechtzeitig gerügten Sachmängeln nicht abhelfen, steht dem Aussteller nur das Recht zur fristlosen Kün- digung oder angemessenen Herabsetzung des Mietpreises zu. Eine weitergehende Haftung der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenEUROEXPO ist ausgeschlos- sen, es sei denn, der Mangel beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung der EUROEXPO oder ihrer Erfül- lungsgehilfen oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigen- schaft. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden § 536 BGB sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unter Pkt. 13 bleiben unberührt.
312.2. Die Haftung Der Aussteller haftet für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für etwaige Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem ihn, seine Angestellten, seine Beauftragten oder Dritten entstehenseine Ausstellungs- gegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen schuldhaft verursacht werden. Soweit Er stellt insoweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung EUROEXPO und die Messe Stuttgart von sämtlichen Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art von Schadensersatzansprüchen – umfassend frei.
12.3. Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner.
12.4. Insbesondere wird der Aussteller für Beschädigung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes Standmaterials sowie für Einrichtungsgegenstände der Messe und der Regelungen Böden, Wände, Decken usw. voll haftbar gemacht. Soll- ten nach Beendigung der LogiMAT besondere Säuberungs- oder Reinigungsaktionen an den jeweiligen Ständen notwendig sein, werden die Kosten hierfür an den Aussteller weitergegeben.
12.5. Die EUROEXPO hat als Veranstalter das Hausrecht. Während der Veranstaltung führen die Messe Stuttgart und die EUROEXPO-Beauftragten die Aufsicht über die gemieteten Räume. Den Anweisungen des Urheberrechts) Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
12.6. Alle über den normalen Rahmen hinausgehenden Son- derwünsche sind zu genehmigen. Die Ergänzung von Normstän- den, wie z. B. das Anbringen von Beschriftungs-blenden sowie die Installation von Beleuchtungsanlagen, dürfen nur durch die von der EUROEXPO oder von der Messe Stuttgart autorisierten Firmen durchgeführt werden.
12.7. Ein vorzeitiges Verlassen oder Abbauen des Standes hat den Ausschluss von der nächsten Fachmesse LogiMAT zur Folge.
12.8. Alle Aussteller verpflichten sich, während der Öffnungs- zeiten der LogiMAT keine Parallelveranstaltung innerhalb und auf die Beachtung au- ßerhalb der Schutzrechte DritterMesse durchzuführen.
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Samples: Ausstellungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen 11.1 Der Anbieter leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der gesetzlichen RegelungenLeistungsgegenstände und dafür, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice Nutzung der Leistungsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
11.2 Der Anbieter überlässt bei Sachmängeln nach seiner Xxxx dem sich aus ihren ProspektenKunden entweder einen neuen, Anzeigen mangelfreien Leistungsgegenstand oder beseitigt den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Anbieter dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (Workaround).
11.3 Angaben zu Eigenschaften der Leistungsgegenstände, technische Daten und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten Spezifikationen im Angebot oder den Leistungsbeschreibungen sowie sonstigen Erfüllungsgehilfenvertragsrelevanten Dokumenten dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie (oder zugesicherte Eigenschaft) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Garantieversprechen werden vom Anbieter nicht abgegeben.
11.4 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Anbieter Schadensersatz ausschließlich wie folgt:
11.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Bei Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
11.6 Die Haftungsbegrenzungen gemäß vorstehenden Ziffern gelten nicht bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Körperschäden und bei der Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtProdukthaftungsgesetz.
3. Die 11.7 Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag aus Gewährleistung und Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen verjähren spätestens nach 12 Monaten ab Fälligkeit und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung möglicher Kenntnis des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch dieseAnspruchs. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Softwarenicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Körperschäden, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich bei der Nichterfüllung selbständiger Garantien und bei Arglist des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte DritterAnbieters.
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Samples: Software as a Service Agreement
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert 7.1. Die vereinbarten Lieferungen und Leistungen werden gemäß dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis der MASLEN GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen erbracht.
7.2. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen von einem Muster und/oder Prospekt, welchem dem Angebot oder der gesetzlichen RegelungenAuftragsbestätigung zugrunde liegen (zB. In Bezug auf Maße, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren ProspektenGewicht, Anzeigen Qualität und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht Farbe), sind unbeachtliche Mängel und entsprechend eingesetzt werden kanngelten vorweg als genehmigt.
7.3. Hinsichtlich Änderungen und Verbesserungen der vereinbarten Beschaffenheit Lieferungen und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert Leistungen, die auf neuen Erfahrungen und/oder neuen wissenschaftlichen Ergebnissen basieren, bleiben der MASLEN GmbH u. CO KG keine Garantie gebenausdrücklich vorbehalten.
7.4. Der Vertragspartner hat Lieferungen und Leistungen der MASLEN GmbH unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen, versteckten Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen, dies bei sonstigem Entfall der Gewährleistungsansprüche. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen VertreterRüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfendie beanstandete Ware getrennt von sonstiger Ware einzulagern und vor allem zu keiner Weiterverarbeitung, bzw. zu keinem Verkauf zu verwenden, bis die Reklamation erledigt wird.
17.5. Die Gewährleistungsfirst beträgt maximal 12 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die §§ 924 und 933b ABGB finden keine Anwendung.
7.6. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen begründeten Mängeln ist die Haftung für leicht fahrlässig
2MASLEN GmbH berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach ihrer Xxxx den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder die Ware zu ersetzen. verursachte Schäden ausgeschlossenMehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag der Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende Ansprüche wie Aufhebung des Vertrages (Wandlung) oder Preisminderung ausdrücklich ausgeschlossen.
7.7. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder ein von der MASLEN GmbH nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.
7.8. Jedenfalls ist die Gewährleistungs- oder Garantiepflicht der MASLEN GmbH in nachstehenden Fällen ausgeschlossen: Mängel, die durch ungeeignete Handhabung, Verwendung oder Lagerung der Ware seitens des Vertragspartners oder eines Dritten verursacht wurden, gleichmäßige Farbtonveränderung, Ausbleichen der Anstrichfarbe, Veränderungen der Anstrichfarbe, Veränderungen von Glanz der Beschichtung, Farbtonabweichungen bei Erzeugnissen, die nicht aus der Rolle einer Charge oder mit Hilfe von Anstrichmittel innerhalb eines Produktionsloses hergestellt wurden, Erzeugnisse, die mit verrosteten Gegenständen, aggressiven chemischen Mitteln, Bauteilen aus Kupfer und mit den aus Kupferrohren auslaufenden Flüssigkeiten in Berührung gekommen sind, als auch Beschädigungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, Erzeugnisse, die in eine sehr korrosive oder andere Umluft mit der starken chemischen Einwirkung eingebaut wurden (z. B. Umluft mit hohem Anteil an Salzen, in Dauerberührung mit Wasser, Zement und Beton, mit Ätzmitteln, Rauch, Asche, Tierexkrementen), welche die Materialoberfläche beeinflussen können, Blechmaterial darf nicht in die unmittelbare Berührung mit Produkten auf Silikatbasis oder mit Zementprodukten kommen, Beschädigungen, die durch Berührung mit frischer Erde und Zement verursacht wurden, Korrosion an Schnitt- und Scherkanten, als auch an nachträglich gemachten Öffnungen, die nicht mit Schutzanstrich ordnungsgemäß behandelt wurden, bzw. Mängel, die durch das Schneiden von Blech mittels Werkzeuge verursacht wurden, die den thermischen Effekt verursachen, Korrosionen an gekratzten Stellen, die bei der Montage durch Nichtentfernung der durch Schuhwerk übertragenen Metallspäne entstanden sind, Korrosionen, die an undichten Stellen der Schraubverbindungen entstanden sind, Korrosionen bei Kratzern, die nicht rechtzeitig und genügend behandelt wurden, Korrosion auf der Unterseite von Blechen mit organischen Überzügen, Beschädigung von Überzug, verursacht durch Witterungsbedingungen oder Naturereignisse (Erdbeben, Brand, Hochwasser, Hagelschlag, strömender Regen, Wirbelsturm, u. ä.), Vandalismus, Kriege, Unruhen und terroristische Akte, Beschädigung, Korrosion und Abblättern der Beschichtung infolge unrichtiger Lagerung der Bleche, Korrosionen, die durch Rosten der beim Bohren und Schneiden anfallenden Späne, durch Nichtentfernung von Metallsplittern und anderen Rückständen entstanden sind, Mängel, die durch Ansammlung von Schmutz und verschiedenen Gegenständen, die bei der regelmäßigen jährlichen Wartung nicht entfernt wurden, entstanden sind, sämtliche Korrosionen verzinkter und aluverzinkter Xxxxxx, Warenmängel, die vom Vertragspartner nicht rechtzeitig bzw. nicht ordnungsgemäß entsprechend der Bestimmungen dieser AVL geltend gemacht werden.
7.9. Sollte im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage (es handelt sich hierbei jedenfalls nur um einen „unechten Garantievertrag“) enthalten sein, gilt diese gemäß dem selbstständigen Garantieschein. Außerdem gilt, dass diese keinesfalls Verschleißteile (wie z.b. Dichtungen etc.) oder Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, umfasst. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass die MASLEN GmbH für Mängel, (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einsteht, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.
7.10. Kosten, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehen (insb. Ausbaukosten etc.) werden von der MASLEN GmbH nicht ersetzt.
7.11. Bei Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.12. Soweit dies nicht gegen zwingendes geltendes Recht verstößt und soweit in diesen AVL nichts anderes geregelt ist, haftet die MASLEN GmbH nur für den Ersatz von Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache mit 50 % des Vertragswertes, maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung der MASLEN GmbH abgedeckt ist, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt den Ersatz von den vorstehenden Regelungen unberührtPersonenschäden.
37.13. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. InfrastrukturVermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem ungeeignete oder Dritten entstehen. Soweit unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haftet die Firma Breitbandservice Gantert MASLEN GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritternicht.
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Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen Bei neuen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Liefer- bzw. Leistungsdatum an den Ersterwerber der gesetzlichen RegelungenWare. Von der Gewährleistung abgedeckt sind alle Material- und Fabrikationsfehler. Bei gebrauchten Waren, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren ProspektenVerschleißteilen, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenVerbrauchsmaterialien (z. B. Akkus, Batterien, Sensoren, Filter), Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder normaler Abnutzung ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur Beseitigung der Mängel obliegt dem Hersteller bzw. entsprechend autorisierter Servicestellen. Die Mängelbeseitigung bewirkt keine Verlängerung der Gewährleistungszeit. Die Kosten für Verpackung und Transport sowie weitergehende Leistungen (Kalibrierungen und Justagen) sind nicht in der Gewährleistung enthalten. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn die Seriennummer des Produktes geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht wurde oder Reparaturen bzw. Abänderungen von dritter nicht autorisierter Seite vorgenommen wurden. Nutzen Sie bitte den Online-Serviceauftrag unter xxx.xxxxxx-xxx.xx um Gewährleistungsansprüche anzumelden und legen Sie eine Kopie des Kaufbelegs, aus dem das Liefer- bzw. Kaufdatum ersichtlich ist, der Sendung bei. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die vom Verkäufer zurechenbar schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Verkäufers und bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen VertreterÜbernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch den Verkäufer oder wenn Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Für Xxxxxxx, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflichtdie an anderen Rechtsgütern als dem Leben, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertreter oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für leicht fahrlässig
2den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenDieser Haftungsausschluss gilt nicht, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtbetroffen sind.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann14.1. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG Motto Catering haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen ordnungsgemäße Vertragserfüllung und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern Schäden aufgrund höherer Gewalt, für gesetzliche und/oder sonstiger Hardware behördlicher Verbote oder Aussperrungen.
14.2. Der Kunde trägt – mit Ausnahme der von Motto Catering erbrachten Leistungen – das gesamte mit der Durchführung der Veranstaltung verbundene Risiko einschließlich der von ihm beauftragten oder selbst durchgeführten Auf- und Abbaumaßnahmen. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, Folgeschäden und außergewöhnliche Abnützung, die durch das Verhalten von seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern und Gästen verursacht wurden. Der Kunde haftet für alle im Zusammenhang der Veranstaltung stehenden Unfällen sowie für das Verschwinden von Gegenständen während der Veranstaltung, sofern diese nicht auf eine Verpflichtung von Motto Catering zurückzuführen sind.
14.3. Motto Catering leistet für einen vertragsgemäßen Ablauf des Caterings bei der Veranstaltung Gewähr, sofern diese den bekannt gegebenen Informationen (Punkt 4.) entspricht und insbesondere die vertraglich vereinbarte Personenanzahl nicht überschritten wird. Bei Überschreitung der vereinbarten Personenanzahl trifft Motto Catering keine Haftung für einen reibungslosen Ablauf, insbesondere dafür, dass alle anwesenden Gäste ausreichend und zeitgerecht mit Speisen und Getränken versorgt werden und genügend Servicepersonal vor Ort zur Verfügung steht.
14.4. Der Kunde bzw. Infrastrukturdie Ansprechperson hat allfällige Mängel betreffend Leistungen von Motto Catering umgehend und insbesondere noch während der Veranstaltung konkret zu benennen und dem ihm bekannt gegebenen Locationmanager schriftlich in einem gemeinsamen Protokoll, die welches vom Kunden bzw. der Ansprechperson und dem Locationmanager zu unterfertigen ist, zu rügen. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen wegen nicht im Verantwortungsbereich rechtzeitig und während der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegenVeranstaltung schriftlich gerügten Mängeln ist ausgeschlossen.
514.5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht Motto Catering trifft keine Haftung für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritterleichte Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen 3.1 Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannSache. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die SchädenAbsendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ansonsten ist die Haftung für leicht fahrlässigder Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt 3.2 Ist der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinenLiefergegenstand mangelhaft, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtLieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
33.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Die Haftung für einen Datenverlust Der Rücktritt ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet 3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastrukturvor: Bei Fehlern, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schädendurch Beschädigung, die aus deren Nutzung falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden diesem verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder Dritten entstehenelektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Soweit Im Bereich der Unterhaltungselektronik (Consumer Electronics) liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schäden durch vom Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelteingelegte, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch dieseungeeignete oder mangelhafte Batterien. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften RMG Gebäudetechnik GbR Bankverbindung Geschäftsführer Gerichtsstand Augsburg Kontzmairstr. 2 Raiffeisenbank Augsburger Land West eG Xxxxxx Xxxxxx Xxx-XxXx. DE215246870 86424 Dinkelscherben (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des UrheberrechtsBLZ 720 692 74) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.Kto.-Nr.3242307 Xxxxxx Xxxxxxx xxx.xx-x.xx
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 8.1. Sämtliche Inhalte des Onlineportals „SteuerExpress“ dienen ausschließlich Informationszwecken. MANZ, die Redakteure und Autoren übernehmen für die Vollständigkeit, Mängelfreiheit, Tauglichkeit der Verwertung, Eignung für bestimmte Zwecke und Richtigkeit der Inhalte des Onlineportals “SteuerExpress” keine Gewähr. Eine Haftung von MANZ, der Redakteure und der Autoren ist ausgeschlossen, soweit Haftungsausschlüsse zulässig sind. Eine allfällige Haftung ist auf positive Schäden beschränkt und erfasst daher insbesondere nicht Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
8.2. MANZ hat das Onlineportal „SteuerExpress“ unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit erstellt. MANZ übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass das Onlineportal „SteuerExpress“ ohne Unterbrechung zugänglich ist, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. Sofern dies zur Vermeidung von Störungen oder zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeitern erforderlich ist, ist MANZ berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen. Ein ununterbrochener Betrieb des Onlineportals „SteuerExpress“ ist daher nicht geschuldet.
8.3. MANZ haftet nicht für allfällige Schäden des Kunden, deren Ursache nicht im Rahmen Einflussbereich von MANZ liegt, wie bspw Ausfall der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kannInternetverbindung. Die Haftung von MANZ, insbesondere für Arglisttechnische bedingte Unterbrechungen des Zugriffs auf das Onlineportal „SteuerExpress“, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührtwird ausgeschlossen, soweit Haftungsausschlüsse zulässig sind. Sofern MANZ eine Haftpflicht trifft, ist diese auf positive Schäden beschränkt und erfasst daher insbesondere nicht Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
38.4. Die Haftung für einen Datenverlust Weiters schließt MANZ § 7 VGG (Verbrauchergewährleistungs- gesetz) aus und ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktnicht verpflichtet die Services iSd § 7 VGG zu aktualisieren, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Nutzungsvertrag
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen11.1 Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Benutzung der von ihr angebotene Breitbandsservice Testplaketten keine Rechte Dritter verletzt werden. Zurzeit sind dem sich aus ihren ProspektenLizenzgeber jedoch keine der Benutzung entgegenstehenden Rechte Dritter bekannt.
11.4 Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung dafür, Anzeigen dass bei Einhaltung der in die- sem Vertrag übernommenen Verpflichtungen des Lizenznehmers Verstöße ge- gen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen des Lizenznehmers gegenüber Dritten sowie eine Inanspruchnahme des Lizenznehmers durch Dritte wegen sol- cher Verstöße ausgeschlossen sind.
11.5 Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer in Fragen der Zulässig- keit der Werbung zu beraten. Der Lizenzgeber übernimmt keine wettbewerbs- rechtliche Überprüfung und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässigdie wettbewerbsrechtliche Zuläs- sigkeit der Werbung.
211.6 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber hinsichtlich sämtlicher An- sprüche Dritter, die diese – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen der Nut- zung der vertragsgegenständlichen Testplaketten durch den Lizenznehmer und/oder der Werbung des Lizenznehmers mit Testergebnissen geltend machen, schad- und klaglos zu halten. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle Dem Lizenzgeber entstehende Kosten einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so not- wendigen Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG Lizenznehmer dem Lizenzgeber nach Entstehung der Kosten ab Nach- weis der entstandenen Kosten durch den Lizenzgeber binnen 14 Tagen zu erset- zen.
11.7 Der Lizenzgeber haftet bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kannVerstößen gegen Bestimmungen dieses Vertrags nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist, außer für Arglistden Fall des vor- sätzlichen Handelns, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand jedenfalls mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) der Höhe des Lizenzentgelts beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Lizenzvertrag
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen 9.1 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen Gebrüder Xxxxxx in vollem Umfang zu.
9.2 Gebrüder Xxxxxx kommen den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügefristen nach, indem sie offensichtliche Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der gesetzlichen RegelungenWare grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Ankunft der Ware auf ihrem Betriebsgelände oder bei Streckengeschäften innerhalb von 6 Werktagen nach Ankunft der Ware am jeweiligen Bestimmungsort anzeigen. Für Lieferungen von legiertem Eisen- und Nichteisenschrott beträgt die Rügefrist 10 Werktage.
9.3 Rügen wegen nicht erkennbarer Mängel erfolgen innerhalb von 10 Werktagen nach der Entdeckung.
9.4 Gebrüder Xxxxxx sind berechtigt, dass der auch bei nur unerheblichen Abweichungen von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Ware das Recht auf Rücktritt vom Vertrag auszuüben und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen ErfüllungsgehilfenSchadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). 9.5 Im Übrigen Fall der mangelhaften Lieferung behalten Gebrüder Xxxxxx sich vor, nach ihrer Xxxx die Mängelbeseitigung oder Neulieferung zu verlangen. Eine Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen ersten Versuch als fehlgeschlagen.
9.6 Im Falle qualitätsbedingter Rücklieferungen von Waren ist der Lieferant verpflichtet, die von Gebrüder Xxxxxx für diese Ware gegebenenfalls bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich unter Einschluss von Xxxxxx an Gebrüder Xxxxxx zurückzuzahlen. Sofern dies nicht geschieht, hat Gebrüder Xxxxxx das Recht, bis zum Eingang der Rückzahlungen die Waren einzubehalten.
9.7 Die Verjährungsfrist für Ansprüche der Gebrüder Xxxxxx wegen Mängeln der Lieferung beträgt – gleich aus welchem Rechtsgrund – 36 Monate. Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
9.8 Die Haftung des Lieferanten bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Von Ansprüchen Dritter, die auf einem Mangel der Leistung beruhen oder für welche die Lieferung oder das Verhalten des Lieferanten in sonstiger Weise ursächlich waren, stellt der Lieferant Gebrüder Xxxxxx auf erstes Anfordern frei.
9.9 Der Lieferant hat ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und der von ihm eingesetzten Verrichtungsgehilfen wie eigenes Verschulden zu vertreten.
9.10 Ansprüche gegen Gebrüder Xxxxxx auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, Gebrüder Xxxxxx oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Haftet Gebrüder Xxxxxx in Fällen leichter Fahrlässigkeit wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kannbegrenzt. Die Haftung für ArglistXxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, Personenschäden des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 10.1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Unter- suchungs- (Ziff. 6) und Anzeigepflichten (Ziff. 7) unverzüglich nachgekommen ist. Von der Gewährleistung werden nur Fehler erfasst, die bei vertraglichem, bestim- mungsgemäßen Gebrauch der Ware auftreten. Als Beschaffenheitsbestimmung der Ware gilt grundsätzlich nur unsere ausdrücklich bestätigte Produktbeschreibung oder die des Herstellers.
10.2. Die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es bestehen zwingende gesetzliche Ansprüche, etwa aus Produkthaftung oder einem selbständigen Garantieversprechen. Gleiches gilt bei auftretenden Feh- lern, die auf nicht durch uns vorgenommene Änderungen an der Ware zurückzufüh- ren sind. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die gelieferten Produkte den speziel- len Verwendungszwecken des Kunden entsprechen oder mit anderen Produkten des Kunden ein und desselben Herstellers oder anderer Hersteller störungsfrei und ohne Beeinträchtigung einsetzbar und verwendbar sind.
10.3. Garantieerklärungen anderer Hersteller gelten nicht für und gegen uns. Wir erteilen an unsere Kunden keine Garantien im Rahmen Rechtssinne.
10.4. Ist eine von uns dem Kunden übergebende Bedienungsanleitung fehlerhaft sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Bedienungsanleitung verpflichtet und dies auch nur, wenn der gesetzlichen Regelungen, dass Mangel der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich Bedienungsanleitung der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfenordnungsgemä- ßen Bedienung entgegensteht.
110.5. Bei Mängeln der leicht fahrlässigen Verletzung Ware leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
10.6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Minderung oder Rücktritt verlangen. Bei einer Pflichtnur geringfügigen Vertragswidrigkeit, deren Erfüllung das Erreichen insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Tritt der Kunde berechtigter Weise nach gescheiterter Nacherfüllung vom Ver- trag zurück, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“)Mangels zu. Stellt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatzansprüche, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenser- satz beschränkt sich auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach Differenz zwischen dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt Kaufpreis und dem Wert der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diesemangelhaften Sache. Dies gilt auch im Hinblick nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig oder vorsätzlich verursacht haben. Das Recht aus § 445a BGB findet keine Anwendung auf schädliche Softwareungebrauchte, aber nicht neue Sachen, sowie auf neue Sachen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte DritterKunde modifiziert, verarbeitet oder in sonstiger Weise ändert.
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Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet 10.1. Der Mieter oder dessen Beauftragte erklärt mit Empfang der Mietsache schriftlich die Mangelfreiheit der Mietsache. Unterlässt der Mieter diese schriftliche Erklärung, gilt der Mietgegenstand als mangelfrei.
10.2. Offensichtliche Mängel, oder Falschlieferungen sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens in- nerhalb von 5 Werktagen nach deren Feststellung zu rügen. Unterlässt der Mieter die rechtzeitige Anzeige, gilt der Mietgegenstand als vertragsgerecht genehmigt und abgenommen.
10.3. Jegliche Schadenersatzansprüche des Mieters, die – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund –, unmittelbar oder mittelbar im Rahmen Zusammenhang mit der gesetzlichen RegelungenBestellung, dass Lieferung oder Verwendung der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren ProspektenMietsache entstehen, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannsind ausgeschlossen. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht vertragswesentlichen Pflicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung des Vermieters ist in jedem Falle auf den Ersatz des vertragstypischen, vor- hersehbaren Schadens beschränkt. (Schadens-) Ersatzansprüche des Kunden des Mieters gegenüber dem Vermieter, die auf Vertragsstrafeansprüche der Abnehmer des Mieters zurückgehen, sind für Arglistden Vermieter in keinem Fall vorhersehbar und vertragstypisch im vorstehenden Sinne. In jedem Fall ist der Vermieter berechtigt, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3Nachweis eines geringeren Schadens zu führen. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder sonstiger Hardware bzw. Infrastrukturder Gesundheit, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Vermieter oder einen seiner gesetz- lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkun- gen gelten auch nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für sonstige Schäden, die aus deren Nutzung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Kunden diesem Vermieter oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelteines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung oder wenn der sonstige Schaden durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritterdas Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist.
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Samples: Mietvertrag
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen 1. Der Kunde steht für die Richtigkeit und Voll- ständigkeit der gesetzlichen RegelungenHübner zur Auftragsdurchführung übergebenen Vorlagen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen mitgeteilten Maße und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kannAngaben bzw. Hinsichtlich Vorgaben zur Ausfüh- rung der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie gebenWare ein. Diesbezügliche Irrtümer auf Seiten des Kunden können eine Mangelhaftigkeit der Ware von Hübner nicht begründen.
2. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen VertreterWare ist unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel sind unverzüglich, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflichtspätestens innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“)schriftlich zu rügen. Im Übrigen ist sind Mängel, die Haftung für leicht fahrlässigbei der Untersuchung nicht erkennbar waren, unverzüg- lich, d.h. spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung, schriftlich zu rügen. Die vorgenann- ten Fristen gelten nur insoweit das Übereinkom- men über den Beförderungsvertrag im Internatio- nalen Straßengüterverkehr (CMR) keine kürzeren Fristen vorsieht.
23. verursachte Schäden ausgeschlossenBerechtigt geltend gemachte Mängel werden nach Xxxx von Xxxxxx durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache behoben. Im Falle Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt hierfür angemessenen gesetzten Frist zwei- mal fehl, so kann der Höhe nach auf das Zweifache Kunde vom Vertrag zurück- treten oder den Preis angemessen mindern. Ist der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte Mangel unerheblich, steht dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung nur das Minderungsrecht zu.
4. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. In Fällen der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens Nacherfüllung beginnt die Verjährungs- frist nicht erneut zu laufen.
5. Etwaige Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Hübner gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als unzureichend erscheinenin der Lieferkette zwischen Hübner und dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen wurden.
6. Jegliche Gewährleistung steht unter dem Vor- behalt, so hat dass die von Hübner gelieferte Ware fach- gerecht gewartet und behandelt wird. Insbesonde- re wird keine Gewähr übernommen für Folgen von unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Monta- ge bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter und nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebs- mittel oder Austauschwerkstoffe. Durch Änderun- gen oder Instandsetzungsarbeiten, die der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisenoder Dritte unsachgemäß, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kannohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hübner, vornehmen, erlöschen sämtliche Gewährleistungsrechte.
7. Die Haftung Solange der Kunde Xxxxxx auf Verlangen nicht die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung stellt, kann er sich nicht auf den Mangel berufen. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernimmt Xxxxxx nur, soweit sie im Verhältnis zum Kaufpreis angemessen sind.
8. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver- hältnis und aus unerlaubter Handlung, sind aus- geschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsat- zes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit, für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt Produkthaftungs- gesetz, für eine etwa von Hübner schriftlich über- nommene Garantie, für den vorstehenden Regelungen unberührt.
3Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten oder in Fällen einer gesetzlich zwin- genden Haftung. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien Wesentliche Vertragspflichten sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungs- pflichten sowie sonstige vertragliche (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.Neben-
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen 8.1. Gewährleistung: Bergler übernimmt für die gelieferten Waren die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Allgemeine Haftungsbegrenzung: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Bergler – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen RegelungenOrgane oder leitender Angestellter; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; bei Mängeln die arglistig verschwiegen wurden. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Bergler auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit. In letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. In anderen als den vorstehend genannten Fällen, ist eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB. Vorstehende Begrenzung gilt auch für den Fall, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren ProspektenKunde anstelle eines Anspruches auf Schadenersatz, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich Ersatz nutzloser Aufwendungen statt der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehenLeistung verlangt. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermitteltHaftung von Bergler ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch dies gleichermaßen im Hinblick auf schädliche Softwareeine persönliche Schadenersatzhaftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.3. Besonderer Haftungsausschluss: Bergler haftet insbesondere nicht für: - Vermögensschäden des Kunden, die infolge einer missbräuchlichen Benutzung der Bergler Tankkarte bei Verlust oder Diebstahl entstehen, - Sachschäden am Kundenfahrzeug, die durch die Betankung mit einem ungeeigneten Kraftstoff entstehen.
8.4. Waschanlage/Waschboxen: Eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge wird gewährleistet. Der Kunde hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage geltend zu machen. Waschanlagen und Waschboxen werden nach dem jeweiligen Stand der Technik gewartet, kontrolliert und beaufsichtigt. Diese Betreiberpflichten werden dokumentiert. Bergler haftet dem Kunden auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umstände beruhen, die durch Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich der Pflicht zur Verhinderung von Schäden hätten abgewendet werden können. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Jugendschutzes und Grundstückes der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung diensthabenden Tankstellenkraft mitgeteilt worden ist. Die im Bereich der Schutzrechte DritterWaschanlagen/Waschboxen angebrachten Hinweisschilder bezüglich Geschäftsbedingungen und/oder Bedienungsanleitungen sind Bestandteil dieser AGB.
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Samples: Privat Tankkarten Vertrag