Common use of Gewährleistung und Haftung Clause in Contracts

Gewährleistung und Haftung. Die Gewährleistungsfrist für die erbrachten Werkleistungen betragen 4 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbart. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegeben.

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Samples: rittmeyer.com

Gewährleistung und Haftung. Die Gewährleistungsfrist für die erbrachten Werkleistungen betragen 4 JahreInnerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacher- füllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung nach seiner Xxxx berechtigt, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau Minderung zu verlangen oder Nutzungsänderung) handeltvom Vertrag zurückzutreten. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung vereinbart. Die Leistung ist frei sind davon abhängig, ob offensichtliche Mängel inner- halb von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht einem Monat nach Bekanntwerden und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindernoffensichtliche Mängel innerhalb des verkürzten gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes von 12 Monaten angezeigt werden. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 JahreEin Gewährleistungsanspruch besteht nur, wenn sich die gelieferte Leistung / die Ware in unverändertem Zustand befindet (Softwarepro- dukte oder Leistungen durch Arbeiten an Softwareprodukten werden grundsätzlich im Dienstvertrag er- bracht und sind daher von der AG dafür entscheidetGewährleistung ausgeschlossen, auch deshalb weil diese Produkte bei der Rittmeyer Nutzung durch den Vertragspartner stetig verändert werden). Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, CompData IT GmbH die Wartung für Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels zu gestatten. CompData IT GmbH haftet für sämtliche Schäden (auch Körperschäden) die beim Vertragspartner eintreten nur insoweit als sie auf eine vorsätzliche und / oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch Neuherstellung des Werkes erbringenCompData IT GmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Erkennbare Mängel und Schäden sind der CompData IT GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der für Fehlersuchzeit entstehende Vertragspartner hat alle erforderli- chen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu belegende Aufwand wird minimieren. Er hat CompData IT GmbH die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räu- men und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Ver- tragspartners liegen, sind CompData IT GmbH alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind. Eine Gewährleistung der Richtigkeit der vom Vertragspartner als Vorlage gelieferten Inhalte, besteht seitens der CompData IT GmbH nicht. Bei der Beantragung und Zuteilung von Webspace und Domainnamen fungiert CompData IT GmbH lediglich als Vermittler zwischen dem AG in Rechnung gestellt Vertragspartner und ist einer Organisation zur Webspace– und/oder Domain- vergabe. CompData IT GmbH kann keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Registrierung der vom AG zu bezahlenVertrags- partner beantragten Domainnamen sowie die wunschgemäße Zurverfügungstellung von Webspace gewähr- leisten. CompData IT GmbH verweist ausdrücklich auf die AGB bzw. Allgemeinen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Webhosters / Providers. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, wenn • positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertrags- schluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber CompData IT GmbH als auch gegenüber der beanstandete Fehler unter Beachtung Erfül- lungs- und Verrichtungsgehilfen der Regeln der Technik CompData IT GmbH ausgeschlossen, soweit nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für schriftlich von CompData IT GmbH zugesicherte Eigen- schaften bleibt unberührt. CompData IT GmbH haftet auch nicht vorhanden istfür entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden oder sonstige Vermögensschäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung bei Dritten ent- stehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegeben.

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Samples: compdata.net

Gewährleistung und Haftung. Die Gewährleistungsfrist Sachmängel, Falschlieferungen und über 5 % hinausgehende Mengenabweichungen, die durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich bei uns geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern. Im Übrigen sind wir nach unserer Xxxx zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Sachmangels oder durch Umtausch der Ware berechtigt. Aufwendungen für die erbrachten Werkleistungen betragen 4 JahreNacherfüllung tragen wir nur, sofern es soweit sie sich um Arbeiten nicht deshalb erhöhen, weil der Käufer die Ware an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau einen anderen Ort als den Lieferort verbracht hat. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Nutzungsänderung) handeltMinderung des Kaufpreises zu verlangen. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbartOhne unsere Zustimmung darf beanstandete Ware nicht verwendet werden. Die Leistung ist frei Wird sie dennoch verarbeitet, trägt der Käufer das volle Risiko von MängelnFehlproduktionen und sonstigen Folgeschäden. Abgesehen von den für die Untersuchung der Ware erforderlichen Entnahmen durch den Käufer findet eine Rücknahme von Ware nur statt, wenn sie sich noch im Originalzustand und in der unbeschädigten Originalverpackung befindet. Ist der Käufer berechtigt, von uns einerseits Lieferung oder Nacherfüllung zu verlangen und andererseits vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz zu verlangen, so können wir den Käufer auffordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, sind wir nicht mehr zur Lieferung oder Nacherfüllung verpflichtet. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die vereinbarte Beschaffenheit hatauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Wir haften ferner nach den anerkannten Regeln gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verursachung von Personenschäden sowie die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsrechts bleiben unberührt. Soweit nicht einer der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet vorstehenden Fälle gegeben ist, die sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Höhe nach auf den Wert Kaufpreis des verzögerten oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindernausgebliebenen Teils unserer Lieferung beschränkt. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel darIn allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 12 Monate ab Inbetriebnahme der installierten AnlageGefahrübergang. Bei Vorliegen Die Verjährungsfrist im Fall eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtetLieferantenregresses nach den §§ 478, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegeben479 BGB bleibt unberührt.

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Samples: www.euroimpex-stuttgart.de

Gewährleistung und Haftung. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach deren Einlangen am Bestimmungsort in sorgfältiger Weise zu überprüfen. Allfällige Mängel muß der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang mittels eingeschriebenen Briefs rügen. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wird uns vom Käufer die genaue Zusammensetzung der vorgesehenen zu fördernden Materialien nicht spätestens bei Auftragserteilung schriftlich bekannt gegeben, übernehmen wir auftretende Schäden keine Haftung und es entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal zwölf Monate nach Lieferung. Wir leisten keine Gewähr für Schäden und Störungen, die erbrachten Werkleistungen betragen 4 Jahreinsbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, sofern fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchführung notwendiger bzw. empfohlener Betriebs- und/oder Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Ebenso wird keine Gewähr geleistet, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen. Unsere Dokumentation beruht auf unseren bisherigen Erfahrungen und soll nach bestem Wissen beraten. Technische Änderungen, die der Produktweiterentwicklung dienen, werden ohne vorheriger Ankündigung durchgeführt. Die Angaben in dieser Dokumentation basieren auf unseren derzeit technischen Kenntnissen und Erfahrungen, sie befreien den Abnehmer, wegen der Fülle möglicher Einflüsse, nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Während eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Lieferung des Liefergegenstandes hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Die von uns ersetzten Teile gehen dabei in unser Eigentum über. Erst wenn die Nachbesserung durch das Unternehmen Steiner GmbH & Co KG fehlgeschlagen ist, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht für die Dauer von zwölf Monaten nach Ablieferung der Ware. Schadenersatzansprüche aller Art gegen uns sind ausgeschlossen, sofern uns nicht ein grobes Verschulden nachgewiesen wird. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Schadenersatzpflichtig sind wir in jedem Fall nur bis zur Höhe des Betrages, der für die gelieferte Ware in Rechnung gestellt wird. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbartDritt- sowie Folgeschäden haften wir nicht. Die Leistung ist frei von MängelnWir sind berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unverhältnismäßig hoch sind Kosten insbesondere dann, wenn die vereinbarte Beschaffenheit hatGesamtaufwendungen zur Nacherfüllung höher liegen als 30 % des Marktwertes der verkauften Ware. Die weiteren Rechte des Bestellers bleiben unberührt. Des Weiteren können wir die Nacherfüllung verweigern, den anerkannten Regeln solange der Technik entspricht Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht. Wir haben die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Besteller ein Recht auf Rücktritt nicht zu, auch ist er zur Annahme der Lieferung verpflichtet. Wir haften nicht nach §§478, 479 BGB, wenn unser Kunde ins Ausland geliefert hat und dabei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen ist. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt-und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Fehlern behaftet Ausnahme desjenigen nach §439II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns. Erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. Der geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die den Wert auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, - die auf vom Besteller vorgegebenen oder bestimmten Konstruktionen oder auf vom Besteller vorgegebenen bestimmten oder beigestellten Materialien, einschließlich Probematerialien oder auf sonstigen Bereitstellungen des Bestellers beruhen. - die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Bedienung durch ungeschultes Personal, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder aufgrund besonderer äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. - die durch unsachgemäße Änderungen oder mindernInstandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritten entstehen - die darauf beruhen, dass der Besteller den Anweisungen von uns, wie der Vertragsgegenstand zu benutzen ist (Gebrauchs-Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise), sowie welche Vorsorgemaßnahmen regelmäßig und im Einzelfall zu treffen sind, nicht Folge leistet - die durch vom Besteller beigestellte Waren (auch Software) verursacht werden. - die durch falsche Montage (nicht durch uns) verursacht werden. Wir haften auch nicht für Verschleißteile des Vertragsgegenstandes. Verschleiß ist der fortschreitende Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers, hervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt und Relativbewegungen eine festen, flüssigen oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels gasförmigen Gegenkörpers oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende chemische und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegeben.thermische Beanspruchung

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Samples: www.steiner-spiralen.de

Gewährleistung und Haftung. Die Gewährleistungsfrist für Mängel wegen Beschaffenheit von Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Xxxx jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, kostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke, die erbrachten Werkleistungen betragen 4 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handeltvollständig sein müssen. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbartSonstige Mängelfolgen sind ausgeschlossen. Die Leistung Verlängerung einer Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mangelbehebung für den davon nicht betroffenen Teil der Ware nicht ein. Im Zuge der Gewährleistung ersetzte mangelhafte Teile oder Waren gehen ins Eigentum XXXXX über. Der Auftragnehmer übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverluste, die durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitungen sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist frei von Mängelnin jedem Falle ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn sie von dritter Seite Eingriffe an der gelieferten Ware ohne schriftliche Zustimmung vorgenommen werden oder wenn der Besteller die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt oder vorgeschriebene Überprüfungen und Wartungen nicht ordnungsgemäß durchführt oder durchführen lässt. Von der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet istGewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden; Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, Verwendung von falschen oder fehlerhaften Programmen und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder minderngerügten Mangel sind. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 JahreDie Gewährleistung entfällt ferner, wenn sich Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Wird eine Ware auf Grund von Vorgaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers angefertigt bzw. geliefert, so umfasst die Gewährleistung von XXXXX nicht die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der AG dafür entscheidetKonstruktion der Ware, der Rittmeyer GmbH sondern lediglich die Wartung für Ausführung gemäß den Angaben des Bestellers. Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses des Auftragnehmers und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Von XXXXX gewährte allfällige Garantien gelten nur bei schriftlicher Zusage und ersetzen die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragenGewährleistung. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG Die Kaufrechnung ist in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegebenjedem Fall vorzulegen.

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Samples: www.koenig-buero.at

Gewährleistung und Haftung. authensis übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für den störungs- und unterbrechungsfreien Betrieb der Software. authensis übernimmt die Gewährleistung und Haftung nur nach den folgenden Regelungen: authensis leistet Gewähr dafür, dass die Wartungs- und Pflegearbeiten ohne Fehler ausgeführt wer- den. Umgehungslösungen die die Tauglichkeit der Software zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nur unerheblich mindern sind davon ausgenommen. Der Leistungsberechtigte wird die Wartungs- und Pflegearbeiten von authensis nach ihrem Abschluss auf ordnungsgemäße Durchführung überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich authensis mitteilen. Falls der Leistungsberechtigte innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über den Abschluss von Wartungs- und Pflegeleistungen keine Mängel schriftlich rügt, gelten diese als ordnungsgemäß ak- zeptiert. authensis wird mitgeteilte Mängel von Wartungs- und Pflegearbeiten unverzüglich und ohne weitere Kosten für den Leistungsberechtigten nachbessern, falls diese Meldung innerhalb von 14 Tagen nach deren Abschluss erfolgt. Stand 01.01.2018 Servicevertrag authensis ACHAT Seite 7 von 12 Sollte authensis trotz Mahnung seine Wartungs- und Pflegearbeiten nicht ordnungsgemäß ausführen, so kann der Leistungsberechtigte authensis schriftlich eine Nachfrist setzen und diesen Vertrag nach fruchtlosem Ablauf auch dieser Nachfrist außerordentlich kündigen, wenn er dies bei der Nach- frist- setzung angedroht hat. Die Gewährleistungsfrist Gewährleistung von authensis entfällt, wenn der Leistungsberechtigte oder Dritte eigenmächtig Änderungen an der Software oder ihrer Konfiguration vornehmen, es sei denn, der Leistungsberech- tigte weist nach, dass die Störung nicht auf einem solchen Eingriff beruht und dieser die Behebung der Störung nicht mehr als nur unwesentlich erschwert. authensis haftet neben der Gewährleistung nach dieser Ziffer 8 nur für Schäden, die erbrachten Werkleistungen betragen 4 Jahreaufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten der Firma authensis oder leicht fahrlässig durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Die Haftung ist auf die typischen und vorhersehbaren Schäden bei der vertraglich vorgesehenen Ver- wendung der Software beschränkt. authensis haftet nicht für mittelbare Schäden, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken Vermögensschäden und sonstige Folgeschäden und im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handeltÜbrigen nur nach dieser Ziffer 8. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbartEin Mitverschulden des Leistungsberechtigten ist diesem anzurechnen. Die Leistung ist frei von MängelnHaftung für Personenschäden, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht Arglist und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegebenFehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unbe- rührt.

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Samples: Servicevertrag

Gewährleistung und Haftung. Die Gewährleistungsfrist a) Der Ratenverkäufer übernimmt gegenüber dem Ratenkäufer keine Gewähr für die erbrachten Werkleistungen betragen 4 JahreNutzbarkeit des Ratenkaufgegenstandes und dessen Freiheit von Sach und Rechtsmängeln. Insbesondere übernimmt der Ratenverkäufer keine Haftung dafür, sofern es sich um Arbeiten dass der Ratenkaufgegenstand keine Urheber- , Marken-, Patent- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte verletzt. Eine Minderung oder Zurückbehaltung des Ratenkaufentgeltes durch den Ratenkäufer, Schadenersatzansprüche des Ratenkäufers gegen den Ratenverkäufer oder vorzeitige Kündigung des Ratenkaufvertrages durch den Ratenkäufer in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen. Der Ratenverkäufer tritt hiermit dem Ratenkäufer alle Gewährleistungsansprüche, gegenüber dem Lieferanten, ausgenommen den Kondiktionsanspruch, ab. Darüber hinaus stehen dem Ratenkäufer gegenüber dem Ratenverkäufer keine Gewährleistungsansprüche zu. Der Ratenkäufer hat alle ihm abgetretenen Ansprüche fristgerecht auf eigene Kosten geltend zu machen. Der Ratenverkäufer haftet auch nicht für die Einbringlichkeit der an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau den Ratenkäufer abgetretenen Gewährleistungsansprüche. Der Ratenverkäufer haftet dem Ratenkäufer aus gesetzlichen oder Nutzungsänderung) handelt. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbart. Die Leistung ist frei von Mängelnvertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn sie dem Ratenverkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. In jedem Fall einer Haftung des Ratenverkäufers ist die vereinbarte Beschaffenheit hatHaftung beschränkt auf die für den Ratenverkäufer vorhersehbaren typischen Schäden. Soweit der Ratenverkäufer nicht selbst haftet, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet istwerden dem Ratenkäufer auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegebenRatenverkäufer gegenüber allfälligen schädigenden Dritten zustehen.

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Samples: leasingsolutions.bnpparibas.at

Gewährleistung und Haftung. Die Gewährleistungsfrist 3.1 Nachdem der Lizenznehmer die Schriften-Software erhalten hat, gewährleistet Linotype GmbH für den Zeitraum von 90 Tagen, dass gemäß der Dokumentation die Schriften-Software im Wesentlichen frei von Sachmängeln ist. Für einen Ge- währleistungsanspruch muss der Lizenznehmer innerhalb der 90-Tage-Frist die Schriften-Software an Linotype GmbH oder den authorisierten Vertriebspartner zurückschicken, von dem er diese erhalten hat, zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs. Sollte die Schriften-Software im wesentlichen nicht frei von Sachmängeln gemäß der Dokumentation sein, so wird die gesamte und alleinige Verantwortung und Nachbesserung nach Xxxx von Linotype GmbH auf das Ersetzen der Software oder die Rückerstattung der Lizenzzahlungen, die der Lizenzneh- mer für die erbrachten Werkleistungen betragen 4 JahreSchriften-Software entrichtet hat, eingeschränkt. Linotype GmbH und sämtliche authorisierten Vertriebspartner können und werden nicht die Gewährleistung für die Leistung oder die Ergebnisse übernehmen, die der Lizenznehmer durch die Nutzung der Schriften-Software oder der Dokumentation erreicht. Das Vorangegangene legt lediglich die alleinigen und exklusiven Nachbesserungen für Linotype GmbH oder seine Lieferanten für deren Nichteinhaltung der Garantie fest, mit Ausnahme der oben beschriebenen beschränkten Haftung. Linotype GmbH, ihre authorisierten Vertriebspartner und Lieferanten übernehmen keine Gewährleistung, ausdrücklich oder stillschweigend, keine Zuwiderhandlung von den Rechten Dritter betreffend, Marktgängigkeit oder Eignung für irgendei- nen besonderen Zweck. In keinem Fall ist Linotype GmbH, ihre authorisierten Vertriebs- partner oder ihre Lieferanten verantwortlich für irgendwelche folgenden, zufälligen oder außerordentlichen Schäden ein- schließlich sämtlicher entgangener Gewinne und verlorener Daten oder Speicherungen, auch wenn ein Repräsentant von Linotype GmbH oder ein authorisierter Vertriebspartner oder Lieferant über einen solchen möglichen Schaden oder irgend- welche Ansprüche seitens Dritter gegen den Lizenznehmer benachrichtigt wurde. Einige Staaten oder Rechtssprechungen erlauben keinen Aus- schluss von Beschränkungen von zufälligen, folgenden oder außerordentlichen Schäden, d. h. die oben genannten Be- schränkungen gelten in Einzelfällen nicht für den Lizenznehmer. Außerdem erlauben einige Staaten und Rechtssprechungen keinen Ausschluss von stillschweigenden Gewährleistungen oder Beschränkungen, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken diese zeitlich begrenzt sind; folg- lich können auch diese im rechtlichen Sinne Zweifelsfall nicht für den Lizenzneh- mer gelten. Soweit rechtlich anwendbar, sind alle implizierten Gewährleistungen auf neunzig (Neubau 90) Tage beschränkt. Einige Rechtssprechungen erlauben keine zeitliche Begrenzung von implizierten Gewährleistungen für den Fall, dass Verletzung oder Nutzungsänderung) handeltTod daraus resultieren; auch in diesem Fall, kommt diese Beschränkung für den Lizenznehmer nicht zum Tragen. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als diese Rechtssprechungen und in einem solchen Falle von Verletzung oder Tod akzeptiert der Lizenznehmer, dass die Verantwortung von Linotype GmbH oder ihrer authorisierten Vertriebspartner oder Lieferanten nicht EUR 100.000,-- über- steigen darf, vorausgesetzt, dass die jeweilige Rechtssprechung eine solche Einschränkung der Verantwortung erlaubt. Diese Gewährleistung vereinbarträumt dem Lizenznehmer spezielle Rechte ein. Die Leistung ist frei Dieser mag zusätzliche Rechte haben, die von MängelnLand zu Land und von Rechtssprechung zu Rechtssprechung variieren. Für weitergehende Informationen über die Gewährleistung wird der Lizenznehmer angehalten, wenn sie den entsprechenden authorisierten Vertriebspartner, von dem er die vereinbarte Beschaffenheit Schriften-Software und Doku- mentation erhalten hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegebenkontaktieren.

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Gewährleistung und Haftung. Die Gewährleistungsfrist WBAG haftet dem Kunden hinsichtlich ihrer Tätigkeit als APA im Rahmen dieses Vertrages für Schäden jedenfalls nur dann, wenn ihren Organen, Gehilfen oder sonst von ihr eingesetzten Personen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Haftung für Folgeschäden und für entgangenen Ge- winn besteht nur bei Vorsatz. WBAG haftet somit jedenfalls nicht für verschuldensunabhängige Schäden sowie solche, die durch Stö- rung des Betriebes infolge höherer Gewalt oder zufolge sonst von ihr nicht zu vertretender Ereignisse veranlasst sind. Weiters haftet die WBAG für Schäden, die durch Störungen des Betriebes veranlasst werden, nur dann, wenn die Störung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, wenn die WBAG ihren Geschäftsbetrieb an bestimmten Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließt oder einschränkt. WBAG haftet nicht für die erbrachten Werkleistungen betragen 4 JahreRichtigkeit, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken Vollständigkeit oder Aktualität von Daten, die vom Kunden übermit- telt werden, sowie in diesem Zusammenhang für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Veröffentlichung. Darüber hinaus haftet die WBAG nicht für Xxxxxxx, die aus dem Verlust, der Unrichtig- keit, der Fehlleitung, der Unvollständigkeit oder der verzögerten Übermittlung von Daten durch den Kun- den resultieren. WBAG haftet darüber hinaus jedenfalls nicht für die im rechtlichen Sinne (Neubau Rahmen des optionalen Service SI Status Monito- ring zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben. Festgehalten wird, dass die auf Grundlage dieses Vertrages von der WBAG zu erbringenden Leistungen reine Unterstützungsleistungen sind, die von den Vertragsparteien rechtlich als Dienstleistungen angese- hen werden. Alle Leistungen der WBAG werden mit größtmöglicher Sorgfalt und gebotener Schnelligkeit erbracht. WBAG wird sich nach besten Kräften um eine schnelle und einwandfreie Bereitstellung der vereinbarten Leistungen bemühen. WBAG übernimmt jedoch keine Gewähr oder Nutzungsänderung) handeltHaftung für die Mangelfreiheit der bereitgestellten Systeme, mit Ausnahme der Zusagen im TTR® II Leistungsverzeichnis Beilage./1 und im Rahmen des Service Level Agreement Beilage./5. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre Weitergehende als Gewährleistung vereinbartin diesem Vertrag ausdrücklich genannte Gewährleistungsansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausge- schlossen. Die Leistung Der Kunde haftet der WBAG für Xxxxxxx und Kosten, die dieser aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Bestimmungen dieses Vertrages entstanden sind. Der Kunde haftet insbe- sondere für Schäden, die durch Daten oder sogenannte „Viren“ aller Art entstehen, die aufgrund von vor- sätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten über Schnittstellen zu den Inhouse Applikationen und Sys- temen beim Kunden auf Systeme und Einrichtungen der WBAG gelangen. Sollte der Kunde im Zusam- menhang mit diesem Vertrag zur Zahlung eines Schadenersatzes oder dem Ersatz irgendwelcher Kosten verpflichtet werden, so ist frei sie Summe derartiger, seitens des Kunden zu leistender Zahlungen im Falle von MängelnFahrlässigkeit pro Kalenderjahr mit einem Fixbetrag in der Höhe des seitens des Kunden aufgrund dieses Vertrages an WBAG für zwei Kalenderjahre zu leistendem Entgelt betragsmäßig nach oben be- grenzt. Sollte WBAG von wem auch immer wegen eines Schadens in Anspruch genommen und zu dessen Er- satz – auch vergleichsweise – verpflichtet werden, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hatder auf einen Fehler, den anerkannten Regeln eine Störung oder einen Mangel bei der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund dieses Vertrages, auf ein Verhalten des Kunden, eines seiner Gehilfen oder sonst von ihm eingesetzten Dritten zurückzuführen bzw. von diesem verursacht ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn so verpflichtet sich der AG dafür entscheidetKunde WBAG alle daraus resultierenden Ansprüche, Kos- ten und Schadenersatzzahlungen zu ersetzen und sie diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Schadenersatzansprüche gegen die WBAG verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis des Ereignisses, aus dem Ansprüche gegen die WBAG abgeleitet werden, spätestens jedoch binnen zwei Jahren ab Eintritt eines derartigen Ereignisses. Sollte WBAG im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Zahlung eines Schadenersatzes oder dem Ersatz irgendwelcher Kosten verpflichtet werden, so ist die Summe derartiger, seitens WBAG zu leistender Zahlungen im Falle von Fahrlässigkeit mit der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer Höhe der Verjährungsfrist nicht seitens des Kunden aufgrund dieses Vertrages an WBAG in einem Kalenderjahr zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese leistenden Entgelt betrags- mäßig nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegebenoben begrenzt.

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Gewährleistung und Haftung. Die Gewährleistungsfrist für Mängel wegen Beschaffenheit von Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftrag- nehmer nach seiner Xxxx jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, kostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke, die erbrachten Werkleistungen betragen 4 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handeltvollständig sein müssen. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbartSonstige Mängelfolgen sind ausgeschlossen. Die Leistung Verlängerung einer Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mangelbehebung für den davon nicht betroffenen Teil der Ware nicht ein. Im Zuge der Gewährleis- tung ersetzte mangelhafte Teile oder Waren gehen ins Eigentum des Lieferers über. Der Auftragnehmer übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverluste, die durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lie- ferzeitüberschreitungen sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist frei von Mängelnin jedem Falle ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn sie von dritter Seite Eingriffe an der gelieferten Ware ohne schriftliche Zustimmung vorgenommen werden oder wenn der Besteller die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt oder vorgeschriebene Überprüfungen und Wartungen nicht ordnungsgemäß durch- führt oder durchführen lässt. Von der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet istGewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden; Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netz- bedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, Verwendung von falschen oder fehlerhaften Programmen und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder minderngerügten Mangel sind. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 JahreDie Gewährleistung entfällt ferner, wenn sich Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Wird eine Ware auf Grund von Vorgaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers angefertigt bzw. geliefert, so umfasst die Gewährleistung des Lieferers nicht die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der AG dafür entscheidetKonstruktion der Ware, der Rittmeyer GmbH sondern lediglich die Wartung für Ausführung gemäß den Angaben des Bestellers. Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständ- nisses des Auftragnehmers und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Vom Lieferer gewährte allfällige Garantien gelten nur bei schriftlicher Zusage und ersetzen die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragenGewährleistung. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG Die Kaufrechnung ist in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegebenjedem Fall vorzulegen.

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Gewährleistung und Haftung. Die Gewährleistungsfrist für die erbrachten Werkleistungen betragen 4 JahreRitec leistet Gewähr, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken dass das Softwareprodukt frei von Softwaremängeln ist und den im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handeltAngebot festgehaltenen Leistungsspezifikationen entspricht. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbart. Die Leistung ist Ritec leistet auch Gewähr dafür, dass der Auftraggeber am Tag der Fertigstellung der Vertragssoftware frei von Mängeln, wenn sie über die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht Vertragssoftware verfügen kann und nicht mit Fehlern behaftet istdass ihr keine Umstände bekannt sind, die den Wert einer tatsächlichen Nutzung der Vertragssoftware entgegenstehen. Ritec trifft keine Erkundigungspflicht betreffend solcher Umstände. Ritec ist im Fall von Mängeln nach freier Xxxx entweder zur Neulieferung oder zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet und berechtigt. Beruht die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindernMitwirkungen des Kunden ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten In diesen Fällen gelten die von Ritec erbrachten Leistungen keinen Sachmangel dartrotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss Ritec wird auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde Wunsch des Kunden eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab dem Tag der Fertigstellung einer Vertragssoftware (z.B. Website). Der Kunde wird Mängel Ritec unverzüglich im Sinne des § 377 UGB rügen, dies bei sonstigem Verlust auf Ansprüche im Sinne des § 377 Abs 2 UGB. Die Gewährleistung findet keine Anwendung, wenn die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch ein über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehendes Verhalten des Kunden oder durch Neuherstellung vom Kunden vertragswidrig in eigener Verantwortung durchgeführte Änderungen oder Ergänzungen des Werkes erbringenProgrammcodes der Vertragssoftware verursacht wird. Daraus resultierende Schäden bzw. Aufwände für deren Beseitigung werden dem Kunden laut Preisliste verrechnet. Im Sinne einer Website, eines Onlineshops oder einer anderen Online-Plattform besteht die vertragsgemäße Nutzung ausschließlich aus dem Verändern der Inhalte im Rahmen der Möglichkeiten des bereitgestellten Backends. Die Installation von Zusatzsoftware, wie z.B. Plugins durch den Kunden führt zum Erlöschen der Haftung für daraus resultierende Mängel. Die Verantwortung für die vom Kunden gelieferten Inhalte liegt in jeder Hinsicht beim Kunden, insbesondere dass diese frei von Rechten Dritter sind. Ritec haftet – ausgenommen Personenschäden - nur für krass grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, reinen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn, Schäden aus Nutzungsentgang oder Betriebsunterbrechung, Prozesskosten, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Datenverlusten, ideellen Schäden sowie der Ersatz von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Schäden sind ausschließlich objektiv-abstrakt zu berechnen. Der Kunde hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Ritec zurückzuführen ist. Die Schadenersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach jedenfalls mit der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Ritec in Höhe von € 500.000,00 beschränkt. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Dieser Punkt gilt auch für Fehlersuchzeit entstehende Schäden, die auf von Ritec beigezogene Dritte zurückgehen. Ist Ritec mit der Erstellung von Software, Websites, Webshops, Onlineportalen oder Apps für die Nutzung einer bestimmten technischen Infrastruktur (z.B. auf einer bestimmten Onlineplattform) beauftragt, entwickelt sie die Software auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen technischen Gegebenheiten. Ritec haftet nicht dafür, dass die Software aus Gründen, die in der Sphäre des Betreibers dieser Infrastruktur (z.B. Plattformbetreiber) liegen, zeitweise oder permanent nicht (mehr) funktioniert, weil etwa der Betreiber die Infrastruktur ändert oder den Betrieb der Plattform unterbricht oder einschränkt. Ritec weist auch darauf hin, dass sie die angebotenen Internetservices unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betreibt, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass die gespeicherten Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Internetservices grundsätzlich von 0:00 bis 24:00 Uhr für den Kunden verfügbar sind, soweit die Auslastung, Verkehrslage bzw. der Betriebszustand der für den Zugang zu belegende Aufwand den Services bzw. der Abwicklung des Services in Anspruch genommenen nationalen und internationalen Fernmeldenetzen und -einrichtungen es zulassen. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (von Ritec oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern usw. kann die Zustellung von E- Mails verhindert werden. Ritec übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Zustellung von elektronischen Erklärungen, es sei denn es trifft sie daran grob fahrlässiges Verschulden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt. Ritec übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen. Weiters haftet Ritec nicht für vom Auftraggeber abgefragte Daten aus dem AG in Rechnung gestellt Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und ist vom AG zu bezahlenzwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der beanstandete Fehler Auftraggeber den Zugang zu diesen über einen Link von der Website von Ritec oder über eine Information durch Ritec erhält. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme, Password-Phishing etc.). Ritec übernimmt dafür keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für Ritec und ihren Kunden sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für Ritec oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Auftraggebers (z. B. fehlerhafte Skripte am Webserver), ist der Auftraggeber zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Ritec ist berechtigt, ohne vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber den jeweiligen Internetdienst zu sperren bzw. sonstige geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sollte die Ritec von Dritten darüber informiert werden, dass der Auftraggeber unter Beachtung Nutzung des Dienstes von Ritec rechtswidrige Akte setzt, verbreitet o. dgl. Ritec ist berechtigt in solchen Fällen sofort zu handeln. Ritec wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren. Aus diesen Handlungen kann der Regeln Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen Ritec ableiten, sondern ist Ritec berechtigt vom Kunden den Ersatz der Technik dadurch verursachten Aufwände zu verlangen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ritec nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch verpflichtet bzw. nicht vorhanden berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumtKunde solche Daten innerhalb von einem Monat nicht ab, so übernimmt Ritec keine Gewähr für die weiter Abrufbarkeit. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegebenGewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Ritec entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.

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Gewährleistung und Haftung. Die Gewährleistungsfrist Der Lieferant leistet Gewähr und haftet für die erbrachten Werkleistungen betragen 4 Jahrevertragsgemässe Erfüllung des Vertrages. Der Lieferant sichert zu, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau oder Nutzungsänderung) handeltdass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Für Der Lieferant verpflichtet sich, alle übrigen Arbeiten werden vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- geben. Die Annahme bzw. Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre als Gewährleistung vereinbartfür unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vor. Die Leistung Frist beginnt mit der Annahme bzw. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist frei von MängelnVetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Mangels Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Neuherstellung des Werkes erbringenDritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für Fehlersuchzeit entstehende alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist vom AG auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegebenstellen.

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Gewährleistung und Haftung. Die Gewährleistungsfrist für Nach Lieferung wird der Auftraggeber das Produkt oder die erbrachten Werkleistungen betragen 4 JahreResultate der Dienstleistung umgehend prüfen und shift allfällige Mängel oder Fehler spätestens innert 14 Tagen schriftlich mitteilen. Ein Recht auf Zahlungsrückbehalt besteht nicht. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist oder bei Mängelrügen, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken welche die Funktionalität des Produktes nicht beeinträchtigen, gilt das Produkt als vom Auftraggeber abgenommen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. shift ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Nicht möglich sind Mängelrügen im rechtlichen Sinne Hinblick auf Leistungen, welche shift im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Neubau Konzepte, Designs, Layoutvorschläge, etc.). Diesbezüglich verpflichtet sich shift zur Sorgfalt und erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben in einer Ǫualität, die dem aktuellen technischen Stand entspricht. Nicht von shift zu vertreten sind Mängel, welche auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Auftraggebers, vom Auftraggeber selber veranlasste Änderungswünsche an Webseiten oder NutzungsänderungApplikationen, Störungen durch Dritte (Viren, usw.) handeltzurückzuführen sind. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbartWird das Produkt durch unsachgemässe Nutzung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Einwirkungen des Auftraggebers, resp. Die Leistung ist frei dessen Mitarbeitenden und Hilfspersonen oder Dritten (z.B. Viren, etc.), abgeändert oder beeinträchtigt, so erlischt die Gewährleistungspflicht und Haftung von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit shift automatisch. Sofern shift einen Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, ist die Haftung für eine Verletzung unserer Pflichten beschränkt auf den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet istim Vertrag definierten Haftungsbetrag. Wenn dort kein Betrag definiert wurde, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie ist diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder Haftung beschränkt auf das Material noch Zweifache des Honorars, das im entsprechenden Auftrag definiert ist. Des Weiteren ist die Haftung auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegebendirekte Schäden (unter Ausschluss von entgangenem Gewinn, Folgeschäden, indirekten Schäden und Strafschadenersatz) beschränkt.

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Gewährleistung und Haftung. PROCHECK24 ist um Vollständigkeit, Richtigkeit und ständige Aktualisierung des zugrunde liegenden Datenmaterials bemüht, aber nicht hierzu verpflichtet. Die Gewährleistungsfrist Daten, Informationen und Dokumente stammen ausschließlich von den Produktanbietern selbst, die von PROCHECK24 ohne Gewähr für deren Inhalt und den darauf resultierenden Auskünften und Berechnungen bereitgestellt werden. PROCHECK24 übernimmt ferner keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit des Datenmaterials, insbesondere nicht dafür, dass sämtliche am Markt befindlichen Produktanbieter in die Vergleichsberechnung einbezogen werden. PROCHECK24 unterstützt ihre Vertriebspartner bei der Anfragenabwicklung durch fachkundige Beratung, insbesondere prüft PROCHECK24 eingereichte Anträge vor Weiterleitung an Produktpartner und behält sich die Weiterleitung sowie die Optimierung in Abstimmung mit dem Vertriebspartner vor. PROCHECK24 wird eingereichte Anträge grundsätzlich möglichst umgehend prüfen und an die jeweils ausgewählten Produktanbieter weiterleiten. In der Regel passiert dies am selben Werktag. PROCHECK24 kann jedoch keine Gewähr für die erbrachten Werkleistungen betragen 4 Jahrerichtige, sofern es sich um Arbeiten vollständige und zeitnahe Übermittlung der Daten und auch nicht für die Zuleitung von Angeboten der Produktanbieter an Bauwerken im rechtlichen Sinne (Neubau den Kunden übernehmen. Die Nutzung der angebotenen Leistungen von PROCHECK24 geschieht in jedem Fall auf eigenes Risiko des Vertriebspartners. Insgesamt gibt PROCHECK24 keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Nutzungsänderung) handeltQualität der dargestellten Angebote und angebotenen Dienstleistungen und übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der dargestellten Leistungen. Keine der dargestellten Informationen ist eine Zusage, PROCHECK24 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von PROCHECK24 oder von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von PROCHECK24 beruhen. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbart. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet istXxxxxxx, die auf einer leicht fahrlässigen von PROCHECK24 zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet PROCHECK24 nur für den Wert oder vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindernordnungsgemäße Durchführung der mit PROCHECK24 bestehenden Leistungsvereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertriebspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen Sachmangel dar. Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der Rittmeyer GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für Computerkomponenten, USV, Notstromaggregate, Kompressoren und Leuchtmittel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab Inbetriebnahme der installierten Anlage. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Rittmeyer GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn • der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler objektiv auch nicht vorhanden ist, oder • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt. • keine Gewährleistung vorliegt. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegebenIm Übrigen haftet PROCHECK24 nicht.

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