Gewährleistung und Haftung. a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung innerhalb angemessener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden. b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen Schaden. c) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten auftreten. d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren.
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Samples: Licensing Agreement, Licensing Agreement, Mietlizenzvertrag
Gewährleistung und Haftung. a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung innerhalb angemessener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung Mängelbeschreibung
a) zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen Schaden.
c) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten auftreten.
d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren.
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Samples: Software Nutzungsvereinbarung, Software License Agreement
Gewährleistung und Haftung. a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung innerhalb angemessener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten konkre- ten Mängelbeschreibung zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) Umge- hungslösung). Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen Ab- weichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz Produkt- haftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen Schaden.
c) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten nichtberechtigten Dritten auftreten.
d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund Rechts- grund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren.
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Samples: Licensing Agreement
Gewährleistung und Haftung. a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung innerhalb angemessener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) ). Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen Schaden.der
c) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten auftreten.
d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren.
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Samples: Software Nutzungsvereinbarung
Gewährleistung und Haftung. a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung innerhalb angemessener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich Die Bank haftet nicht auf für Mängel, die durch Abweichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen Schaden.
c) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten auftreten.
d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren.
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Samples: Licensing Agreement
Gewährleistung und Haftung. a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung in Textform innerhalb angemessener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.z. B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) ). Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen Schaden.
c) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten auftreten.
d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren.
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Samples: Lizenzvereinbarung
Gewährleistung und Haftung. a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung innerhalb angemessener ange- messener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten konkre- ten Mängelbeschreibung zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) ). Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem GesetzGe- setz. Sie erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen Abwei- chen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen Einsatzbedin- gungen verursacht werden.
b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien Ga- rantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz Produkthaf- tungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen ent- standenen Schaden.
c) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten ge- speicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten auftreten.
d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten ge- nannten Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren.
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Gewährleistung und Haftung. a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung innerhalb angemessener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) ). Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen Schaden.
c) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten auftreten.
d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren.
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Samples: Software License Agreement
Gewährleistung und Haftung. a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung innerhalb angemessener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen Schaden.
c) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten auftreten.
d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund Rechts- grund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren.
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