Common use of Gewährleistung und Haftung Clause in Contracts

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 8.1 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des KäufersÜberlasser leistet dafür Gewähr, dass die Produkte nicht zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte ihre Zustimmung zur Überlassung an Dritte gegeben haben und die vertraglich ausdrücklich vereinbarte Qualifikation aufweisen; eine besondere Qualifikation der Gewährleistung entsprechenArbeitskräfte ist nur dann geschuldet, können wir wenn eine solche in Vertragsunterlagen ausdrücklich angeführt und vom Überlasser schriftlich bestätigt worden ist, ansonsten gilt eine durchschnittliche Qualifikation als vereinbart. Der Überlasser leistet nur für jene Qualifikationen der Arbeitskräfte Gewähr, die er durch Einsichtnahme in Zeugnisse der überlassenen Arbeitskräfte überprüfen kann. 8.2 Der Beschäftiger ist umgehend nach unserer Xxxx verlangenBeginn der Überlassung verpflichtet, dass a) das schadhafte Teil die überlassenen Arbeitskräfte hinsichtlich fachlicher und persönlicher Qualifikation bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur Arbeitsbereitschaft zu überprüfen. Entspricht eine überlassene Arbeitskraft der vereinbarten Qualifikation oder Arbeitsbereitschaft nicht, sind allfällige Mängel unter genauer Angabe dieser dem Überlasser umgehend, jedenfalls aber binnen 60 Stunden schriftliche anzuzeigen, widrigenfalls Ansprüche wegen Gewährleistung und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird,Schadenersatz ausgeschlossen sind. b) der Käufer das schadhafte Teil bzw8.3 Den Überlasser trifft keine Haftung für allfällige durch überlassene Arbeitskräfte verursachte beim Beschäftiger oder bei Dritten entstandenen Schäden. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt Der Überlasser haftet nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische LeuchtmittelVerlust, wie Birnen etc.)Diebstahl oder Beschädigung von zur Verfügung gestellten Werkzeugen, EDV-Einrichtungen, Zeichnungen, Muster und sonstigen übergebenen Sachen. 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende 8.4 Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Geräten, für die eine Bewilligung oder Berechtigung erforderlich ist, hat der Beschäftiger das Vorhandensein der entsprechenden Bewilligung oder Berechtigung zu überprüfen. Unterlässt der Beschäftiger diese Überprüfung, sind Ansprüche des Käufers – aller Art gegen den Überlasser ausgeschlossen. 8.5 Für das Unterbleiben oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrundedie Verzögerung der Arbeitsleistungen, insbesondere Wandlungbei höherer Gewalt, MinderungKrankheit oder Unfall der überlassenen Arbeitskraft, Kündigung haftet der Überlasser nicht. Für Folge- und Schadensersatz irgendwelcher ArtVermögensschäden, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch von überlassenen Arbeitskräften verursachte Produktionsausfälle und für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der UmständePönaleverpflichtungen, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssender Beschäftiger gegenüber seinem Kunden eingegangen hat, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenbesteht keine Haftung. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat8.6 Darüber hinaus ist eine etwaige Haftung auf grobes Verschulden und Vorsatz des Überlassers beschränkt. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur 8.7 Der Beschäftiger haftet dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbarÜberlasser für sämtliche Nachteile, die dieser durch Verletzung einer vom Beschäftiger wahrzunehmenden Vertragspflicht erleidet. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Arbeitskräfteüberlassung

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten3.1 UBIMET erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der meteorologischen Wissenschaft und Technik. Aufgrund der Vielzahl der das Wetter beeinflussenden Faktoren kann die tatsächliche Wetterlage aber nicht in jedem Fall verlässlich vorhergesagt werden. Ebenso wenig ist es möglich, im Nachhinein die Wetterlage genauestens nachzuvollziehen. Vielmehr stellen die Leistungen von UBIMET meteorologische Prognosen dar, die sich auf meteorologische Erfahrung und Berechnungsmodelle mit gewissen Wahrscheinlichkeiten stützen. Abweichungen von der tatsächlichen eintretenden Wetterlage sind nicht zu vermeiden. UBIMET übernimmt demzufolge keine wie immer geartete Haftung gegenüber dem Nutzer bzw. gegenüber mit diesen verbundenen dritten Parteien im Zusammenhang mit der allfälligen Nichtübereinstimmung von meteorologischen Daten und Prognosen mit der tatsächlich eingetretenen Wetterlage. 3.2 UBIMET weist ausdrücklich darauf hin, dass unsere Produkte frei es sich bei den zur Verfügung gestellten Informationen nicht um amtliche Warnungen handelt. Sofern Sie auf amtliche Unwetterwarnungen angewiesen und/oder zu deren Bezug verpflichtet sind, können Sie dieser Verpflichtung möglicherweise nicht durch die Inanspruchnahme der Leistungen von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder EinbauUBIMET nachkommen. 7.2 Werden Betriebs- 3.3 Der Informationsdienst, einschließlich und ohne Einschränkung der Inhalt von UBIMET, wird wie er ist (i.e. ohne Mängelgewähr) und mit allfälligen Mängeln zur Verfügung gestellt. Soweit gesetzlich erlaubt, übernimmt weder UBIMET noch mit ihr verbundene Unternehmen oder Wartungsanweisungen nicht befolgtMitarbeiter, Änderungen leitende Angestellte oder Vertreter (gemeinsam „UBIMET Parteien“) irgendwelche Zusicherungen oder Gewährleistungen gleich welcher Art, ausdrücklich oder konkludent, hinsichtlich: (a) des Informationsdienstes; (b) des Inhalts der Nutzer; oder (c) der mit der Übertragung der Informationen an UBIMET oder durch den Produkten vorge- nommen Informationsdienst verbundenen Sicherheit. Zudem schließen die UBIMET Parteien, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich oder diese geöffnetkonkludent, Teile ausgewechselt ohne Einschränkung, Gewährleistungsansprüche oder Verbrauchsmaterialen verwendetAnsprüche wegen Vermarktbarkeit, die nicht den Originalspezifikationen entsprechenGebrauchstauglichkeit, entfällt jede GewährleistungRechtsverletzung, Titel, Zoll, Handel, ungestörten Besitz, Systemintegration und Freiheit von Computerviren aus. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich3.4 Die UBIMET Parteien haften oder gewährleisten nicht, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktesdass der Informationsdienst fehlerfrei oder ununterbrochen funktioniert; solche Defekte werden korrigiert; oder, schriftlich mitzuteilendass der Informationsdienst oder der Server, der den Informationsdienst zur Verfügung stellt, frei ist von schädigenden Inhalten, einschließlich und ohne Einschränkung, Computerviren. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des KäufersDie UBIMET Parteien übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die Produkte Informationen des Informationsdienstes richtig, vollständig, aktualisiert oder nützlich sind. Sie bestätigen, dass die Verwendung des Informationsdienstes durch Sie auf Ihr eigenes Risiko geschieht. Die UBIMET Parteien gewährleisten nicht, dass die Benützung des Informationsdienstes in jeder einzelnen Jurisdiktion rechtmäßig ist, sondern schließen eine solche Haftung ausdrücklich aus. 3.5 Indem Sie sich in den Informationsdienst einloggen und diesen verwenden, gewährleisten und garantieren Sie, dass Ihre Aktivitäten in der jeweiligen Jurisdiktion, in welcher Sie sich einloggen oder den Informationsdienst verwenden, gesetzmäßig sind. 3.6 Sofern UBIMET durch Links und sonstige Verweise auf Informationsangebote Dritter hinweist, macht UBIMET das Informationsangebot Dritter nicht zum Bestandteil des eigenen Informationsangebotes. UBIMET führt keine Kontrolle der Informationsangebote Dritter durch und übernimmt für deren Inhalte und/oder deren Verfügbarkeit keine wie immer geartete Haftung und schließt ausdrücklich jede Verantwortung und Haftung hinsichtlich jeder natürlichen und juristischen Person für jeden Verlust, Schaden (egal ob unmittelbar, mittelbar, strafzuschlagend relevant oder sonstiges), jede Verletzung, Klage, Haftung oder andere Gründe jeglicher Art im Zusammenhang mit den Informationsangeboten Dritter aus. 3.7 UBIMET übernimmt keinerlei Gewährleistung entsprechenund Haftung für technisch bedingte Ausfälle, können wir nach unserer Xxxx verlangenUnterbrechungen, dassVersäumnisse, fehlerhafte Datenübertragungen oder andere Störungen oder Beeinträchtigungen der Kommunikationswege, die im Zusammenhang mit dem Informationsdienst eingesetzt werden. Insbesondere ist dem Nutzer bewusst, dass UBIMET vorübergehend Wartungsarbeiten vorzunehmen hat, was zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Informationen führen kann. Jegliche Haftung durch UBIMET oder sonstige Rechtsansprüche der Nutzer gegenüber UBIMET ist/sind ausdrücklich ausgeschlossen. 3.8 Soweit gesetzlich zulässig, haftet UBIMET unter keinen Umständen für Verluste oder Schäden jeglicher Art (einschließlich und ohne Einschränkung für irgendwelche direkten, indirekten, wirtschaftlichen, exemplarischen, speziellen, zufälligen Folgeschäden oder Beschädigungen), die direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen mit: (a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, dem Informationsdienst; (b) dem Nutzerinhalt; (c) Ihrer Nutzung, der Käufer das schadhafte Teil bzwUnmöglichkeit der Nutzung oder der Leistung des Informationsdienstes; (d) allen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Untersuchung durch die UBIMET Parteien oder den Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf die Nutzung des Informationsdienstes durch Sie oder andere; (e) jeder getroffenen Maßnahme im Zusammenhang mit Urheberrechten oder anderen Rechten oder Eigentümern geistigen Eigentums; (f) etwaigen Fehlern oder Ausfällen des Informationsdienstes; oder (g) Schäden am Computer eines Nutzers, am Mobilgerät oder an anderer Ausrüstung oder Technologie, einschließlich und ohne Einschränkung, Schäden wegen einer Sicherheitsverletzung oder aufgrund eines Virus, Bugs, einer Manipulation, eines Betrugs, eines Fehlers, einer Unterlassung, einer Unterbrechungen, eines Defektes, einer Verzögerung beim Betrieb oder der Übertragung, einer Computerleitung oder eines Netzwerkausfalls oder einer anderen technischen oder anderen Fehlfunktion, einschließlich und ohne Einschränkung, Schäden für entgangenen Gewinn, Verlust des Geschäftswertes, Verlust von Daten, Arbeitsniederlegung, Genauigkeit der Ergebnisse oder Computerausfall oder Fehlfunktion, auch wenn absehbar oder auch wenn die UBIMET Parteien hinsichtlich der Möglichkeit solcher Schäden beraten wurden oder diese hätten erkennen müssen, sei es im Rahmen einer vertraglichen Tätigkeit, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder unerlaubter Handlung (einschließlich und ohne Einschränkung, ob ganz oder teilweise durch Fahrlässigkeit verursacht, höhere Gewalt, Telekommunikationsausfall oder Diebstahl oder Zerstörung des Dienstes). Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wirdSoweit dies gesetzlich zulässig, um haften die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangtUBIMET Parteien Ihnen oder jemand anderes in keinem Fall für Verluste, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.)Schäden oder Verletzungen. 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – 3.9 Sie (und auch jeder Dritte, für den Sie das Benutzerkonto oder die Aktivität im Informationsdienst betreiben) verpflichten sich (auf UBIMET´s Ersuchen), die UBIMET Parteien, freizustellen und schadloszuhalten in Bezug auf alle Verbindlichkeiten, Haftungen, Schäden, Ansprüche, Verluste und Kosten einschließlich und ohne Einschränkung der sinnvollen Anwaltsgebühren und Kosten, die aus oder im Falle Zusammenhang mit dem Folgenden entstehen (auch als Folge Ihrer direkten Aktivitäten hinsichtlich des Informationsdienstes oder in Ihrem Namen durchgeführt): (i) Ihrem Inhalt oder dem Zugang oder der Nutzung unseres Informationsdienstes durch Sie, (ii) Ihrer Verletzung oder angeblichen Verletzung dieser Nutzungsbedingungen; (iii) Ihrer Verletzung eines Rechtes eines Dritten einschließlich und ohne Einschränkung, der Rechte des geistigen Eigentums, der Veröffentlichung, der Vertraulichkeit, des Eigentum oder des Recht auf Privatsphäre; (iv) Ihrer Verletzung von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem RechtsgrundeGesetzen, insbesondere WandlungRegeln, MinderungVorschriften, Kündigung Bestimmungen, Richtlinien, Verordnungen oder Anweisungen staatlicher und Schadensersatz irgendwelcher Artquasi-staatlicher Behörden, insbesondere Folgeschädeneinschließlich und ohne Einschränkung, sind ausgeschlossenaller regulatorischen, administrativen und rechtlichen Behörden; oder (v) jeder Falschdarstellung durch Sie. Dies gilt auch Sie verpflichten sich mit UBIMET so zusammenzuarbeiten, wie es für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere die Abwehr der Ansprüche für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzwUBIMET erforderlich ist. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der UmständeUBIMET behält sich das Recht vor, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssenausschließliche Verteidigung und Kontrolle einer Angelegenheit zu übernehmen vorbehaltlich der Entschädigung durch Sie und Sie werden in keinem Fall den Anspruch, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenohne die vorherige schriftliche Zustimmung von UBIMET, vergleichen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Xxxxxxxxxx Medien erarbeiteten und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche durchgeführten Maßnah- men wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des KäufersFall, dass die Produkte Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Xxxxxxxxxx Medien ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei dessen Tätig- keit bekannt werden. Der Kunde stellt Xxxxxxxxxx Medien von Ansprüchen Dritter frei, wenn Xxxxxxxxxx Medien auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Xxxxxxxxxx Medien beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form per Email, Fax oder Post zu erfolgen. Xxxxxxxxxx Medien haftet in keinem Fall wegen der in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Pro- dukte und Leistungen des Kunden. Xxxxxxxxxx Medien haftet auch nicht für die patent-, urheber- und marken- rechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Gewährleistung entsprechenim Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, können wir nach unserer Xxxx verlangenAnregungen, dass a) das schadhafte Teil bzwVor- schläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe. Gerät Ebenso haftet Xxxxxxxxxx Medien in keinem Fall für Probleme mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur Malware, Hacks, Sicherheitsproblemen und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält dergleichen aufgrund von nicht aktualisierten, nicht gepflegten Websites und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmenPlugins oder Fahrläßigkeiten im Umgang mit Passwörtern etc. Falls ein Wartungsvertrag mit einem Kunden geschlossen wurde, kümmere ich mich im dort festgelegten Zeitraum und Intervall um Updates und ggf. Malware Scans der Käufer verlangtWebseiten. Ich kann jedoch keine Verantwortung für eventuelle Sicherheitslücken von Plugins, dass Gewährleistungsarbeiten an einem Wordpress oder ähnlicher Software von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werdenDritten übernehmen. Weiterhin haftet Engelhardt Medien in keinem Fall für Verstöße von Website-Inhalten gegen das allgemeine Recht: vor allem bei Texten, können wir diesem Verlangen entsprechenCookies, wobei unter Datenschutz, Impressum und AGB. Ich bin kein Anwalt und es obliegt dem Kunden, sich bzgl. Cookies, Datenschutz, Impressum, AGB und allgemeinen Inhalten der Webseiten rechtlich zu informieren. Für die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werdenInhalte ist der Kunde selbst verantwortlich. Xxxxxxxxxx Medien haftet nur für Xxxxxxx, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sinddie Engelhardt Medien oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Gewährleistung gilt nicht Haftung von Xxxxxxxxxx Medien wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für Verschleißteile (z. B. elektrische LeuchtmittelXxxxxxxxxx Medien ergibt. Die Haftung von Engel- hardt Medien für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlos- sen, wenn und in dem Maße, wie Birnen etcsich die Haftung von Xxxxxxxxxx Medien nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns 6.1 Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Eingang Empfang der Ware, bei verdeckten Mängeln spätestens innerhalb einer Woche nach Entdeckung des ProduktesMangels, dem Lieferanten gegenüber schriftlich mitzuteilenmitgeteilt worden sein. 6.2 Der Lieferant leistet für Mängel der Lieferung in der Weise Gewähr, dass er hinsichtlich der man- gelhaften Teile - bei freier Zusendung - die Nacherfüllung vornimmt. MängelDie Nacherfüllung wird nach Xxxx des Lieferanten, die er nach billigem Ermessen treffen wird, durch kostenlose Mängelbeseiti- gung oder durch kostenlose Lieferung eines mangelfreien Liefergegenstandes bewirkt. Der Lieferant trägt daneben nur die etwaig erforderlichen unmittelbaren Ausbaukosten des mangelhaften Teils, wobei die Kostentragungspflicht nicht besteht, soweit diese unverhältnismäßig ist. Unverhältnis- mäßigkeit in diesem Sinne liegt auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenvor, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilenwenn zwischen den Ausbaukosten und dem Lieferpreis der mangelhaften Liefergegenstände kein angemessenes Verhältnis besteht. Im Übrigen trägt der Kunde die Kosten. 7.4 6.3 Zur Vornahme der dem Lieferanten nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nacher- füllung hat der Kunde dem Lieferanten die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. 6.4 Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder bleibt sie erfolglos oder lässt der Lieferant eine vom Kunden für die Beseitigung eines vom Lieferanten zu vertretenden Mangels ge- stellte Nachfrist fruchtlos verstreichen, so steht dem Kunden das Rücktrittsrecht zu. Im Falle einer Mitteilung Übrigen ist jede Haftung des KäufersLieferanten, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden insbesondere jede Schadensersatzhaftung – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns grobe Fahrlässig- keit des Lieferanten oder unseren Erfüllungs- seiner leitenden Angestellten beruht; im letztem Fall ist der Schadens- ersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftiger Weise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. 6.5 In keinem Fall haftet der Lieferant, und leistet auch keine Gewähr für Beschädigungen infolge natürlicher Abnutzung, nachlässiger oder fehlerhafter Bedienung sowie übermäßiger Beanspru- chung durch chemische, mechanische oder elektrische Einflüsse und sonstige dem Lieferanten vorher nicht bekannt gegebene schädliche Verhältnisse. Auch erlischt die Haftung des Lieferanten, sobald der Kunde an dem Liefergegenstand ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten Repara- turen, Arbeiten oder Änderungen irgendwelcher Art selbst vornimmt oder vornehmen lässt. Gleichermaßen scheidet die Haftung oder Gewähr des Lieferanten aus, wenn ihm die Betriebsver- hältnisse, unter denen der Liefergegenstand zu arbeiten hat, nicht zutreffend geschildert wurden. 6.6 Für Lieferungen von Fremdfabrikaten oder für von Dritten beschaffte Vormaterialien haftet der Lieferant bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung leistet er Gewähr nur im Umfang der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenSeitens seiner Unterlieferanten übernommenen Gewähr. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn 6.7 Für vom Kunden geliefertes oder aufgrund von ihm vorgegebener Spezifikation beschafftes Material sowie vom Kunden vorgegebene Konstruktion haftet der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hatLieferant nicht und leistet keine Gewähr. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 11.1 Der Käufer Auftraggeber hat uns allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedenfalls jedoch innerhalb einer Woche von acht Tagen nach Eingang des ProduktesLieferung / Leistung durch die hiroki digital gmbh, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich mitzuteilenunter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung / Leistung als genehmigt. MängelIn diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung / Leistung durch die hiroki digital gmbh zu. Die hiroki digital gmbh wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber der hiroki digital gmbh alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die hiroki digital gmbh ist berechtigt, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenVerbesserung der Leistungen zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für die hiroki digital gmbh mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. 11.3 Sollte sich herausstellen, dass Mängel durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht wurden, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilender hiroki digital gmbh alle Aufwendungen gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen der hiroki digital gmbh zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Mängelbeseitigung entstanden sind. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers11.4 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprecheninsbesondere wettbewerbs-, können wir nach unserer Xxxx verlangenmarken-, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur urheber- und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sindverwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder hiroki digital gmbh ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zuverlässigkeit verpflichtet. Die hiroki digital gmbh haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem RechtsgrundeInhalten, insbesondere Wandlungwenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden. 11.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung / Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der hiroki digital gmbh gemäß §933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung / Leistung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, MinderungZahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung gemäß §924 ABGB wird ausgeschlossen. 11.6 Die von der hiroki digital gmbh erbrachten Leistungen können Open Source Software sowie Software von Drittanbietern enthalten. Die hiroki digital gmbh übernimmt keine Gewähr für Fehler, Kündigung Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Systemkomponenten, Schnittstellen und Schadensersatz irgendwelcher ArtParameter, insbesondere FolgeschädenVerwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen der hiroki digital gmbh beziehungsweise Dritter sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 11.7 Fehler auf Drucksorten, welche der Auftraggeber für den Druck freigegeben hat, sind ausschließlich von diesem zu verantworten. Vereinzelte Rechtschreibfehler sind auch bei sorgfältigem Korrekturlesen nicht gänzlich ausschließen. Sie gelten als unerhebliche Abweichung und begründen keinen Gewährleistungsanspruch. 11.8 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der hiroki digital gmbh und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden , gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenem Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf wegen mangelnder oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns ist vom Auftraggeber zu beweisen. Soweit die Haftung der hiroki digital gmbh ausgeschlossen oder unseren Erfüllungs- bzwbeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. 11.9 Jegliche Haftung der hiroki digital gmbh für Ansprüche, die auf Grund der von der hiroki digital gmbh erbrachten Leistung (zum Beispiel einer Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die hiroki digital gmbh ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. VerrichtungsgehilfenInsbesondere haftet die hiroki digital gmbh nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Der Schadensersatz darf jedoch Auftraggeber hat die hiroki digital gmbh diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 11.10 Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der hiroki digital gmbh. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. 11.11 Werden die Leistungen der hiroki digital gmbh unter Einbindung von Dritten durchgeführt und der Auftraggeber davon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den entstandenen Verlust Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, Haftungsansprüche gegen den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der UmständeDritten als auf den Auftraggeber abgetreten. Für Aufträge, die wir gekannt haben im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, und / oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenDrittleistungen übernimmt die hiroki digital gmbh keinerlei Haftung oder Gewährleistung. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten4.1. Compass übernimmt keine Gewähr dafür, dass unsere Produkte frei ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und haftet nicht für allfällige Schäden des TN infolge auftretender Störungen des Abfragebetriebes. Gewährleistung besteht nur insoweit, als eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt Compass in Bezug auf eine bestimmte Eigenschaft des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendetLeistungsgegenstandes vorliegt. Von Compass allenfalls herausgegebene Werbemittel welcher Art immer, die nicht den Originalspezifikationen entsprechentechnische Daten oder Qualitätsbeschreibungen enthalten, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Aufgrund der Gegebenheiten des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, Internet wird für die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil perma- nente Verfügbarkeit bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht Abrufbarkeit der Datenbankinhalte keine wie immer geartete Garantie abgegeben. Compass wird dem TN Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen, soweit diese zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzwWartung, zur Vornahme interner Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen erforderlich sind, rechtzeitig mitteilen. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten Derartige angekündigte Unterbrechungen führen zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile keinem Entgeltsminderungsanspruch des TN (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen Punkt 1.5. wäre einschlägig). 4.2. Soweit gesetzlich zulässig, werden folgende Haftungs- beschränkungen vereinbart: Die Haftung von Compass für Schä- den, welche von einem Organ, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ist gänzlich aus- geschlossen. Die Haftung von Compass für Schäden, welche von einem Organ, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, ist mit dem einfachen Auf- tragswert für den einzelnen Schadensfall begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. 4.3. Compass haftet nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationsinhalten und/oder für entgangenen Gewinn sowie für Vermögens- und Folgeschäden, die aus der Verwendung von Abfrageergebnissen entstehen. Compass haftet – im Rahmen der Haftungsbeschränkungen des Absatz 1 und der Haftungsbe- schränkungen des Punktes 4.2. – nur dafür, dass die auf Vorsatz Veran- lassung von Compass bezogenen Informationsinhalte von Com- pass nicht derart verändert werden, dass die Veränderung Ein- fluss auf den Aussagegehalt der Information hat. Zusätzliche Haftungsbeschränkungen können sich auch auf den Ausdrucken von Abfrageergebnissen befinden. Der TN nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass diese ebenfalls als vereinbart gelten. 4.4. Jegliche Schadenersatzforderung des TN verjährt 18 Monate nach Kenntnis des TN von Xxxxxxx und Schädiger und jedenfalls 10 Jahre nach dem Schadenseintritt. 4.5. Wird der TN wegen der Verletzung von Immaterialgüter- rechten Dritter aufgrund der Nutzung der vertragsgegen- ständlichen Produkte in Anspruch genommen oder grober Fahrlässigkeit droht eine Inanspruchnahme, wird der TN Compass unverzüglich infor- mieren. Der TN wird Compass bei uns oder unseren Erfüllungs- sonstigem Verlust des Re- gresses die Möglichkeit der Abwehr des Anspruches bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenvollen Rechtsverschaffung geben. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleistenPROCHECK24 ist um Vollständigkeit, Richtigkeit und ständige Aktualisierung des zugrunde liegenden Datenmaterials bemüht, aber nicht hierzu verpflichtet. Die Daten, Informationen und Dokumente stammen ausschließlich von den Produktanbietern selbst, die von PROCHECK24 ohne Gewähr für deren Inhalt und den darauf resultierenden Auskünften und Berechnungen bereitgestellt werden. PROCHECK24 übernimmt ferner keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit des Datenmaterials, insbesondere nicht dafür, dass unsere Produkte frei sämtliche am Markt befindlichen Produktanbieter in die Vergleichsberechnung einbezogen werden. PROCHECK24 unterstützt ihre Vertriebspartner bei der Anfragenabwicklung durch fachkundige Beratung, insbesondere prüft PROCHECK24 eingereichte Anträge vor Weiterleitung an Produktpartner und behält sich die Weiterleitung sowie die Optimierung in Abstimmung mit dem Vertriebspartner vor. PROCHECK24 wird eingereichte Anträge grundsätzlich möglichst umgehend prüfen und an die jeweils ausgewählten Produktanbieter weiterleiten. In der Regel passiert dies am selben Werktag. PROCHECK24 kann jedoch keine Gewähr für die richtige, vollständige und zeitnahe Übermittlung der Daten und auch nicht für die Zuleitung von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen Angeboten der Produktanbieter an den Produkten vorge- nommen Kunden übernehmen. Die Nutzung der angebotenen Leistungen von PROCHECK24 geschieht in jedem Fall auf eigenes Risiko des Vertriebspartners. Insgesamt gibt PROCHECK24 keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder diese geöffnetQualität der dargestellten Angebote und angebotenen Dienstleistungen und übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der dargestellten Leistungen. Keine der dargestellten Informationen ist eine Zusage, Teile ausgewechselt PROCHECK24 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Verbrauchsmaterialen verwendetder Gesundheit, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb auf einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilenschuldhaften Pflichtverletzung von PROCHECK24 oder von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von PROCHECK24 beruhen. MängelFür Xxxxxxx, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenauf einer leicht fahrlässigen von PROCHECK24 zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet PROCHECK24 nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der mit PROCHECK24 bestehenden Leistungsvereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertriebspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etcÜbrigen haftet PROCHECK24 nicht.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleistenWBAG haftet dem Kunden hinsichtlich ihrer Tätigkeit als APA im Rahmen dieses Vertrages für Schäden jedenfalls nur dann, dass unsere Produkte frei wenn ihren Organen, Gehilfen oder sonst von Fabrikations- ihr eingesetzten Personen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Haftung für Folgeschäden und Materialmängel sind; die für entgangenen Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche winn besteht nur bei Vorsatz. WBAG haftet somit jedenfalls nicht für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendetverschuldensunabhängige Schäden sowie solche, die durch Stö- rung des Betriebes infolge höherer Gewalt oder zufolge sonst von ihr nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilenzu vertretender Ereignisse veranlasst sind. MängelWeiters haftet die WBAG für Schäden, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist durch Störungen des Betriebes veranlasst werden, nur dann, wenn die Störung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, wenn die WBAG ihren Geschäftsbetrieb an bestimmten Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließt oder einschränkt. WBAG haftet nicht entdeckt werden könnenfür die Richtigkeit, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 IVollständigkeit oder Aktualität von Daten, die vom Kunden übermit- telt werden, sowie in diesem Zusammenhang für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Veröffentlichung. Darüber hinaus haftet die WBAG nicht für Xxxxxxx, die aus dem Verlust, der Unrichtig- keit, der Fehlleitung, der Unvollständigkeit oder der verzögerten Übermittlung von Daten durch den Kun- den resultieren. WBAG haftet darüber hinaus jedenfalls nicht für die im Falle einer Mitteilung Rahmen des Käufersoptionalen Service SI Status Monito- ring zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben. Festgehalten wird, dass die Produkte nicht auf Grundlage dieses Vertrages von der Gewährleistung entsprechenWBAG zu erbringenden Leistungen reine Unterstützungsleistungen sind, können wir die von den Vertragsparteien rechtlich als Dienstleistungen angese- hen werden. Alle Leistungen der WBAG werden mit größtmöglicher Sorgfalt und gebotener Schnelligkeit erbracht. WBAG wird sich nach unserer Xxxx verlangenbesten Kräften um eine schnelle und einwandfreie Bereitstellung der vereinbarten Leistungen bemühen. WBAG übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für die Mangelfreiheit der bereitgestellten Systeme, dass a) das schadhafte Teil bzwmit Ausnahme der Zusagen im TTR® II Leistungsverzeichnis Beilage./1 und im Rahmen des Service Level Agreement Beilage./5. Gerät Weitergehende als in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Gewährleistungsansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausge- schlossen. Der Kunde haftet der WBAG für Xxxxxxx und Kosten, die dieser aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Bestimmungen dieses Vertrages entstanden sind. Der Kunde haftet insbe- sondere für Schäden, die durch Daten oder sogenannte „Viren“ aller Art entstehen, die aufgrund von vor- sätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten über Schnittstellen zu den Inhouse Applikationen und Sys- temen beim Kunden auf Systeme und Einrichtungen der WBAG gelangen. Sollte der Kunde im Zusam- menhang mit vorausbezahlter Fracht diesem Vertrag zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen Zahlung eines Schadenersatzes oder dem Ersatz irgendwelcher Kosten verpflichtet werden, können wir diesem Verlangen entsprechenso ist sie Summe derartiger, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten seitens des Kunden zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder leistender Zahlungen im Falle von Montagearbeiten Fahrlässigkeit pro Kalenderjahr mit einem Fixbetrag in der Höhe des seitens des Kunden aufgrund dieses Vertrages an WBAG für zwei Kalenderjahre zu leistendem Entgelt betragsmäßig nach oben be- grenzt. Sollte WBAG von wem auch immer wegen eines Schadens in Anspruch genommen und zu dessen Er- satz gleich auch vergleichsweise – verpflichtet werden, der auf einen Fehler, eine Störung oder einen Mangel bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund dieses Vertrages, auf ein Verhalten des Kunden, eines seiner Gehilfen oder sonst von ihm eingesetzten Dritten zurückzuführen bzw. von diesem verursacht ist, so verpflichtet sich der Kunde WBAG alle daraus resultierenden Ansprüche, Kos- ten und Schadenersatzzahlungen zu ersetzen und sie diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Schadenersatzansprüche gegen die WBAG verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis des Ereignisses, aus welchem Rechtsgrundedem Ansprüche gegen die WBAG abgeleitet werden, insbesondere Wandlungspätestens jedoch binnen zwei Jahren ab Eintritt eines derartigen Ereignisses. Sollte WBAG im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Zahlung eines Schadenersatzes oder dem Ersatz irgendwelcher Kosten verpflichtet werden, Minderungso ist die Summe derartiger, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche seitens WBAG zu leistender Zahlungen im Falle von Fahrlässigkeit mit der Höhe der seitens des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenaufgrund dieses Vertrages an WBAG in einem Kalenderjahr zu leistenden Entgelt betrags- mäßig nach oben begrenzt. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Börsenvertrag

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei Offensichtliche Mängel an der von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel NM gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt schriftlich geltend zu machen, bei verborgenen Mängeln gilt diese Frist vom Zeitpunkt ihrer Entdeckung. Sichtbare Transportschäden oder die Unvollständigkeit einer Woche Lieferung müssen dem Spediteur / Frachtführer bei Anlieferung mitgeteilt und auf dem Speditionsfrachtbrief vermerkt werden. Soweit NM ein fehlerhaftes Produkt geliefert hat, so ist NM nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilenihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung neuer mangelfreier Produkte berechtigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle Fall der Mangelbeseitigung trägt NM die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Eine Ersatzlieferung erfolgt nur dann, wenn das Produkt im originalen Zustand und vor dem auf der Verpackung angegebenen Verfallsdatum eingesetzt wurde. Die qualitative oder quantitative Fehlerhaftigkeit einer Mitteilung des KäufersProduktlieferung stellt keinen Grund für die Stornierung etwaiger Restmengen eines Auftrages dar, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil sofern NM ihren Verpflichtungen zur Mangelbeseitigung bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) Ersatzlieferung nachkommt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wirdKunde nach seiner Xxxx berechtigt, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten Rücktritt oder Minderung zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sindverlangen. Die Gewährleistung gilt nicht Verjährungsfrist für Verschleißteile (z. B. elektrische LeuchtmittelMängelansprüche beträgt 12 Monate, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. NM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Montagearbeiten Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen NM‘s beruht. Soweit NM keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 7. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Kunden geltend gemachten Anspruchs gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch insbesondere für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichtenwegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, aus positiver Vertragsverletzunggilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenErfüllungsgehilfen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleistenMängel wegen Beschaffenheit von Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Xxxx jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand kostenlosen Ersatz oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendetGutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke, die vollständig sein müssen. Sonstige Mängelfolgen sind ausgeschlossen. Die Verlängerung einer Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mangelbehebung für den davon nicht den Originalspezifikationen entsprechenbetroffenen Teil der Ware nicht ein. Im Zuge der Gewährleistung ersetzte mangelhafte Teile oder Waren gehen ins Eigentum XXXXX über. Der Auftragnehmer übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. MängelKapital- und Zinsverluste, die auch durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitungen sowie durch Lieferzeit bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenErsatzteilen entstehen, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sindausgeschlossen. Die Gewährleistung gilt erlischt, wenn von dritter Seite Eingriffe an der gelieferten Ware ohne schriftliche Zustimmung vorgenommen werden oder wenn der Besteller die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittelbefolgt oder vorgeschriebene Überprüfungen und Wartungen nicht ordnungsgemäß durchführt oder durchführen lässt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Käufers – Kunden; Betrieb mit falscher Stromart oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem RechtsgrundeSpannung, insbesondere WandlungAnschluss an ungeeignete Stromquellen, MinderungBrand, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen RechtsgründenVerwendung von falschen oder fehlerhaften Programmen und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, sie beruhen der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Wird eine Ware auf Vorsatz Grund von Vorgaben, Zeichnungen oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- Modellen des Bestellers angefertigt bzw. Verrichtungsgehilfengeliefert, so umfasst die Gewährleistung von XXXXX nicht die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Konstruktion der Ware, sondern lediglich die Ausführung gemäß den Angaben des Bestellers. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses des Auftragnehmers und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Von XXXXX gewährte allfällige Garantien gelten nur bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, schriftlicher Zusage und ersetzen die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenGewährleistung. Die Kaufrechnung ist in jedem Fall vorzulegen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleistena. Informationen zur Gewährleistung werden mit den Produkten, in den Angeboten oder auf Wunsch und unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xx-xxxxxxxx-xxxxx zur Verfügung gestellt. b. Jedes Produkt erhält eine weltweite Gewährleistung, die die Standard-Gewährleistung für das Land, in dem es gekauft wurde, beinhaltet; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass unsere Produkte frei weder die weltweite noch die Standard-Gewährleistung gilt, sofern eine Installation des Produkts erforderlich ist und diese Installation ohne die Beteiligung von Fabrikations- Agilent durchgeführt wird. Zur Klarstellung: Der Leasingnehmer ist der Begünstigte der genannten Gewährleistung und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5)kann sich direkt an Agilent wenden, falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbauum Dienstleistungen im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen c. Sofern nicht befolgtetwas anderes vereinbart wurde, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, beträgt die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung zwölf (12) Monate innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossenBundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche Lieferung von Ersatzteilen und Reparaturdienstleistungen, die nach Ablauf des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums erfolgen. Eine abweichende Gewährleistung kann gelten, wenn der Kunde das Produkt als Teil eines Systems erwirbt. Kostenlose Reparaturdienstleistungen oder der Austausch von Produkten stellen nur dann das Anerkenntnis eines Mangels dar, soweit Xxxxxxx dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. d. Agilent gewährleistet, dass Agilent Hardware-Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und den Spezifikationen entsprechen. Agilent gewährleistet weiterhin, dass Agilents proprietäre Standard-Software im Wesentlichen den Spezifikationen entspricht. Werden Agilent während des Gewährleistungszeitraums Mängel mitgeteilt, wird Agilent nach eigenem Ermessen die betroffenen Produkte reparieren, ersetzen (Nacherfüllung) oder dem Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschlussdas Recht einräumen, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten(i) kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder (ii) Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) oder (iii) Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen hat Agilent insoweit nicht zu tragen, aus positiver Vertragsverletzungwie sie sich dadurch erhöhen, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründendass die Produkte nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden sind, es sei denn, sie beruhen auf die Verbringung entspricht deren bestimmungsgemäßen Gebrauch. e. Agilent haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grober grobe Fahrlässigkeit bei uns entstanden sind, sowie in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. f. Agilent haftet darüber hinaus unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der UmständeGesundheit, die wir gekannt haben Agilent, Agilents gesetzliche Vertreter oder hätten kennen müssenErfüllungsgehilfen zu vertreten haben, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssensowie für schriftlich abgegebene Garantien. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzwg. Abgesehen von der Haftung nach den lit. Ersatzlieferung f) und lit. g) dieser Ziffer haftet Xxxxxxx nur dann verpflichtetin Fällen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hatdie die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. In diesen Fällen ist die Haftung auf jene Schäden beschränkt, die Agilent bei Vertragsschluss nach den Agilent damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbarh. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten9.1 Der Lieferant gewährleistet, dass unsere Produkte frei die Ware die zugesicherten Eigenschaften aufweist, keine ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigenden Mängel hat sowie den vom Lieferanten angebotenen und den vereinbarten Leistungen und Spezifikationen entspricht und von Fabrikations- einwandfreier Qualität ist. Die Ware muss allen öffentlich- rechtlichen Vorschriften am Bestimmungsort – sofern dieser dem Lieferanten bekanntgegeben wurde – genügen und Materialmängel insbesondere die einschlägigen EU-Richtlinien einhalten. Der Lieferant haftet in vollem Umfang für Leistungen und Lieferungen seiner Zulieferer. 9.2 Die zu liefernde Ware muss vom Lieferanten vor Versand geprüft werden. Die gesetzlichen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten von Bystronic sind wegbedungen. Ausgenommen davon sind lediglich offensichtliche äussere Transportschäden, die innert zehn Tagen dem Lieferanten anzuzeigen sind. 9.3 Ein Serienmangel liegt vor, wenn gleiche oder gleichartige Mängel an mehr als 5 % der gleichen, in den letzten 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Rügeerhebung gelieferten Ware auftreten. Rügt Bystronic einen Serienmangel, so betrifft diese Rüge alle gleiche Ware, für welche die Gewährleistungsfrist gemäss Artikel 32 nachstehend im Zeitpunkt der Rügeerhebung noch nicht abgelaufen ist. Die Geltendmachung eines Serienmangels setzt voraus, dass der Lieferant innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Rügeerhebung mindestens 100 Stück der gleichen Ware an Bystronic geliefert hat. 9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate ohne Schichtbegrenzung ab Lieferung der qualitativ einwandfreien Ware. Wo gesetzlich oder nach branchenüblichen Normen längere Gewährleistungsfristen vorgesehen sind, gelten diese. 9.5 Mangelhafte Lieferungen berechtigen Bystronic während der gesamten Gewährleistungsfrist nach freier Xxxx entweder Ersatzlieferung oder Nachbesserung auf Kosten des Lieferanten zu verlangen. In dringenden Fällen oder wenn der Lieferant die gerügten Mängel nicht sofort zu beheben vermag, ist Bystronic berechtigt, die Mängel auf Kosten des Lieferanten beseitigen zu lassen oder selbst zu beseitigen. Leistet der Lieferant innerhalb der von Bystronic gesetzten Frist keine Nachbesserung oder ist diese nicht erfolgreich, ist Bystronic zur Annullierung der ganzen Bestellung berechtigt. Der Lieferant ist in jedem Fall und verschuldensunabhängig zum vollen Schadenersatz (einschliesslich Transportkosten, Reisekosten, Ein- und Ausbaukosten, Ersatz von Mangelfolgeschäden) verpflichtet. 9.6 Liegt ein Serienmangel vor, steht Bystronic zusätzlich zu den Rechten gemäss Artikel 33 vorstehend ein Wahlrecht zur Behebung des Serienmangels zu. Bystronic kann nach diesem Wahlrecht entweder: a) vom Lieferant verlangen, dass dieser sämtliche gelieferte Xxxx auf seine Kosten gegen neue, mangelfreie Ware austauscht, ungeachtet ob die einzelnen Stücke mangelhaft sind oder nicht; oder b) vom Lieferant auf seine Kosten eine Prüfung sämtlicher gelieferter Ware und den Ersatz oder die Ge- währleistungsfrist Nachbesserung der bei dieser Prüfung als mangelhaft beurteilten Ware verlangen. 9.7 Für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen beträgt 6 Monate die Gewährleistungsfrist zwölf Monate, dauert aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für die gesamte Lieferung. 9.8 Die Annahme und Bezahlung der Ware schliesst spätere Mängelrügen durch Bystronic nicht aus. 9.9 Die vorgängige Genehmigung von Zeichnungen, Berechnungen etc. des Lieferanten durch Bystronic beschränkt die Gewährleistungsrechte von Bystronic nicht. 9.10 Der Lieferant gewährleistet während mindestens zehn Jahren, berechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5)der letzten Lieferung von Waren, falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbaudie Lieferung von Ersatzteilen. 7.2 Werden Betriebs- 9.11 Bystronic ist nach entsprechender Voranmeldung berechtigt, beim Lieferanten oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistungdessen Unterlieferanten Audits durchzuführen. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Kauf Von Gütern

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei 6.1 digital ZEIT gewährleistet die Mängelfreiheit der Vertragswaren für die Dauer von Fabrikations- 6 Monaten nach Lieferung der Software und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder EinbauHardware. 7.2 Werden 6.2 Offensichtliche Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Eingang der Vertragswaren durch den Transportunternehmer digital ZEIT schriftlich mitzuteilen. Verzichtet der Vertragspartner auf eine sofortige schriftliche Mängelrüge, so erkennt er die Auslieferung der Software als eine der Hauptsache nach vertragsmäßige Erfüllung i.S.d. § 640 BGB an. Eine Abnahme liegt auch vor, wenn der Vertragspartner trotz behebbarer Mängel die Zeiterfassungssysteme zur Zeiterfassung einsetzt oder die Vertragsware sonst bestimmungsgemäß nutzt. Im Zweifel hat sich der Vertragspartner auf Aufforderung der digital ZEIT spätestens nach zwei Wochen zu erklären, ob er die Software als vertragsgemäß billigt. digital ZEIT übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Vertragswaren, die auf Gewalteinwirkungen Dritter, Unfall, Zerstörung, nachlässiger oder fehlerhafter Benutzung, falscher Stromversorgung, Einwirkung von Kälte oder Hitze, Temperaturschwankungen, mechanischen Erschütterungen, Einflüssen von Magnetismus, elektrische Induktion, Feuchtigkeit, Stäuben oder Gasen beruhen. Ferner weist digital ZEIT Gewährleistungsansprüche von sich, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgtbefolgt oder hierzu nicht berechtigte Dritte in Vertragswaren eingegriffen haben, insbesondere Änderungen an den Produkten vorge- nommen vorgenommen haben oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendetVerbrauchsmaterialien verwendet worden sind, die nicht den Originalspezifikationen Spezifikationen von digital ZEIT entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist durch den Betrieb von Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten entstehen, deren Kompatibilität digital ZEIT nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung ausdrücklich schriftlich mitzuteilenzugesagt hat. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und 6.3 Für von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter digital ZEIT zu vertretende Mängel übernimmt digital ZEIT die Gewährleistung fal- lende Teile nach vorheriger Prüfung der Vertragsware durch Nachbesserung oder wahlweise Ersatzlieferung. 6.4 Schlägt die Nachbesserung auch beim zweiten Versuch fehl oder ist die zweite Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft oder kommt digital ZEIT seiner Gewährleistungspflicht nicht berechnet werdeninnerhalb einer angemessenen Frist nach, während Arbeitszeit und Reisekosten ist der Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.Wandelung). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder 6.5 Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung wegen Mangelfolgeschäden ist soweit diese von Gesetzes wegen zulässig ist, ausgeschlossen, und im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossenHöchstfall auf den Kaufpreis beschränkt. Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche den Ersatz mittelbarer Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinne einschließlich des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der UmständeErsatzes von solchen Schäden, die wir gekannt haben nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung ihre Unbrauchbarkeit oder hätten kennen müssenin anderer Weise an anderen Geräten, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenSachen oder Personen entstanden sind. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- 9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Rotomedia Werbeagentur erarbeiteten und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des KäufersFall, dass die Produkte nicht Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sindspeziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Gewährleistung gilt Rotomedia Werbeagentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt die Rotomedia Werbeagentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Rotomedia Werbeagentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Rotomedia Werbeagentur beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Rotomedia Werbeagentur für durchzuführende Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Rotomedia Werbeagentur die Kosten hierfür der Auftraggeber. 9.2. Die Rotomedia Werbeagentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Rotomedia Werbeagentur haftet auch nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmitteldie patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. 9.3. Die Rotomedia Werbeagentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Rotomedia Werbeagentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Rotomedia Werbeagentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Rotomedia Werbeagentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie Birnen etc.)sich die Haftung der Rotomedia Werbeagentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle 9.4. Soweit Leistungen von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem RechtsgrundeDritte betroffen sind, insbesondere Wandlungwie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, Minderung, Kündigung übernimmt die Rotomedia Werbeagentur keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Die Rotomedia Werbeagentur übernimmt keine Haftung für Produkte und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossenDienstleistungen die von Fremdanbietern angeboten werden. 9.5. Für den Inhalt der von der Rotomedia Werbeagentur erstellten Werbe-/ Kommunikationsmittel ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt vor allem bei Webseiten mit Content Management System (CMS), die vom Auftraggeber selbst gepflegt werden. 9.6. Für Software Dritter (vor allem Open Source-Software) übernimmt die Rotomedia Werbeagentur keinerlei Haftung. Es gelten die jeweiligen Haftungs- und Lizenzbestimmungen der Hersteller. 9.7. Soweit die Haftung der Rotomedia Werbeagentur gemäß Ziffer 9.1 bis 9.6 ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung die persönliche Haftung ihrer Erfüllungs- und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten9.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist eingeschränkt ein Jahr ab Übergabe, dass unsere Produkte frei bei Verbrauchern kommen die gesetzlichen Gewährleistungs- fristen zur Anwendung. 9.2. Für den Beginn der Gewährleistungsfrist ist der Zeitpunkt der Übergabe maß- geblich. 9.3. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mit- geteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. 9.4. Der Käufer ist verpflichtet, offene Mängel bei der Übernahme sofort schriftlich und nach Art und Umfang detailliert anzuzeigen, sowie vom Übergeber bestä- tigen zulassen. Insbesondere sind diese Mängel am Ablieferbeleg als solche zu vermerken. Der Käufer ist nicht berechtigt, nachträgliche Beanstandungen von Fabrikations- offenen Mängeln geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn am Ablieferbeleg kein Vermerk über das Vorliegen eines derartigen Mangels gemacht wurde. Die Rechnung für die reklamierte Lieferung ist dem Verkäufer vorzulegen. 9.5. Bei unbeschädigter Verpackung, jedoch beschädigtem Inhalt gelten nachfol- gende Reklamationsfristen: Post und Materialmängel Paketdienste 24 Stunden ab Übernahme, Speditionen und Bahn 7 Tage ab Übernahme. Auch in diesen Fällen sind die Mängel schriftlich nach Art und Umfang detailliert anzuzeigen sowie durch Fotos zu dokumentieren und die Rechnung für die reklamierte Lieferung vorzulegen. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Meldefristen entfällt die Ersatzpflicht des Transportunternehmens. Auch im Fall einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, auf eigene Gefahr und Kosten sachgemäß abzuladen und zu lagern. Der Verkäufer muss, sofern die Mängel vom Verkäufer zu beheben sind, nach seiner Xxxx: • die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachbessern; • sich die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nach- besserung auf eigene Kosten zurücksenden lassen; • die mangelhaften Teile ersetzen. 9.6. Für alle etwaige Folgekosten aus Beschädigung und Verzögerungen, die auf Seiten des Gefahrübergangs (Ziffer 5)Käufers durch beschädigte Ware oder durch Verzögerungen entstehen, falls die der Verkäufer zu verantworten hat, haftet der Verkäufer maximal in Höhe der anfal- lenden Frachtkosten. Den Käufer trifft dabei die Beweislast für den Nachweis eines Schadens durch die Stehzeiten. Darüber hinaus übernimmt der Verkäufer keine Express- und Sonderfahrtskosten, die der Käufer diesbezüglich veranlasst hat. 9.7. Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hierzu schriftlich seine Zu- stimmung erteilt hat. Der Verkäufer leistet nur für jene Mängel Gewähr, die unter Einhaltung der vereinbarten Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. 9.8. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet daher nicht für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendetSchäden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechenam Liefergegenstand selbst entstanden sind, entfällt jede Gewährleistunginsbesondere auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Jedenfalls ist jeglicher Gewährlei- stungs- und Schadenersatzanspruch der Höhe nach mit dem Kaufpreis, der vom Käufer zu leisten ist, begrenzt. 7.3 9.9. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. MängelKaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenaufgrund von Zulassungsvor- schriften, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung Betriebsanleitungen, Vorschriften des KäufersVerkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder insbesondere im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssengegebenen Hinweisen erwartet werden kann. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleistena) Ist der Käufer Unternehmer, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche leisten wir für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir Ware zunächst nach unserer Xxxx verlangenGewähr durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an für die uns geschickt wird,eine angemessene Frist zu setzen ist, welche die Leistungsfrist des Vertrages nicht unterschreiten darf. b) Ist der Käufer das schadhafte Teil bzwVerbraucher, so hat er zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen soll. Gerät bereit hält Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewähltenNacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art derNacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Für die Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist zu setzen, welche die Leistungsfrist des Vertrages nicht unterschreiten darf. c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. d) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Erklärung bei uns. e) Verbraucher müssen uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wirdinnerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, um zu dem der vertrags- widrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Reparatur vorzunehmenWahrung der Frist ist ebenfalls der Zugang der Erklärung. Falls Unterlässt der Käufer verlangtVerbraucher diese Unterrichtung, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sinderlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies giltnicht bei Arglist des Verkäufers. Die Gewährleistung gilt nicht Beweislast für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.)den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche f) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem RechtsgrundeMangels zu. g) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, insbesondere Wandlungverbleibt die Ware beim Kunden, Minderung, Kündigung wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossenWert der mangelhaften Sache. Dies gilt auch nicht im Fall unserer Arglist. h) Es wird keine Gewähr übernommen für Schadensersatzansprüche Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung unserer Leistung oder fehlerhafter Umsetzung unserer Vorschläge herrühren. Der Kunde wird unsere Leistung vor jedweder Weiterverwendung eingehend vollständig prüfen. Wir haften nicht für solche Schäden, die durch die Weiterverwendung unserer mangelbehafteten Leistung entstehen. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten bei Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht als Grund für eine Beanstandung. Dasselbe gilt fürden Vergleich zwischen Probeausdrucken und dem Auflagendruck. Verlangt der Kunde in diesem Falle trotz-dem erneut Probedrucke, so gelten diese als Autorenkorrektur und werden gesondert in Rechnung gestellt. i) Soweit wir auf Wunsch des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschlussunsere Leistung und/oder Waren an Dritte versenden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründengeschieht dieses einschließlich der Versandvorbereitung unter Ausschluss jedweder Haftung, es sei denn, sie beruhen wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Dritten die dem Kunden obliegendenVerpflichtungen zur Prüfung wahrnehmen. Dieses gilt insbesondere für die Prüfung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Falschlieferung. j) Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohlgegen uns oder unseren als auch gegen alle unsere Erfüllungs- bzw. VerrichtungsgehilfenVerrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt werden. Der Schadensersatz darf jedoch Soweit eine Haftung danach besteht, haften wir gegenüber Unternehmern nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Das gilt insbesondere auch für Folgeschäden. k) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, sofern uns der Kunde den entstandenen Verlust Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Punkt d bzw. e). l) Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und entgangenen Gewinn sonstigen Materials kön- nen nicht übersteigenbeanstandet werden, soweit sie in den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung Lieferungsbedingungen der UmständePapierindustrie oder der sonst zu- ständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir gekannt haben oder hätten kennen müssennur insoweit, als mögliche Folge Mängel der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenMaterialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit uns der Kunde Material gleich welcher Art liefert, hat dieses frei Haus zu erfolgen. Unsere Eingangsbestätigung erfolgt ohne Übernahme einer Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. Bei Zurverfügungstellung der Papiere und Kartons durch den Kunden bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fotodruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen unserEigentum. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten11.1 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- oder fehlen Ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Lieferer -nach seiner Xxxx und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers- nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel muß dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5)Lieferer unverzüglich, falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate d.h. bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 10 Tagen nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgtEntgegennahme der Ware, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglichbei verborgenen Mängeln unverzüglich nach deren Erkennbarkeit, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes6 Monaten nach Entgegennahme der Ware schriftlich angezeigt werden. Zur Prüfung der Mängelrüge ist dem Lieferer unverzüglich ein Muster der beanstandeten Ware zur Verfügung zu stellen. Falls nichts Gegenteiliges vereinbart ist, schriftlich mitzuteilengelten Lieferlose als fehlerfrei, wenn eine Prüfung nach AQL "Einfach Normal - 1,0" mit "allg. Prüfniveau I" bestanden wurde. 11.2 Für Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebensowenig Gewähr geleistet, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Lieferers vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte. 11.3 Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 12 Monaten. Wird innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenkeine Einigung erzielt, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilenso können Lieferer und Besteller eine Verlängerung dieser Verjährungsfrist beantragen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung 11.4 Läßt der Lieferer eine ihm gesetzte, angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel behoben oder Ersatz geleistet zu haben, so ist der Besteller berechtigt, Wandlung des KäufersVertrages oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 11.5 Die Bestimmung über Gewährleistungsfristen in den Ziff. 11.1 und 11.3 gelten nur insoweit, dass die Produkte als nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dassgesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind11.6 Der Lieferer übernimmt keinerlei Haftung für konstruktive Eigenschaften eines gefertigten Werkstückes. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische LeuchtmittelFertigung des Auftraggegenstandes erfolgt nur nach Zeichnung, wie Birnen etc.)welche vom Besteller bei Auftragserteilung übergeben wird. 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde11.7 Es wird ausdrücklicher darauf hingewiesen, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossendaß jede Retoure durch den Besteller dem Lieferer frei Haus zugestellt werden muß. Dies gilt auch Bei berechtigter Reklamation können nach Absprache die Kosten für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.billigste Versandart ersetzt werden

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleistenMängel wegen Beschaffenheit von Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftrag- nehmer nach seiner Xxxx jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand kostenlosen Ersatz oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendetGutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke, die vollständig sein müssen. Sonstige Mängelfolgen sind ausgeschlossen. Die Verlängerung einer Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mangelbehebung für den davon nicht den Originalspezifikationen entsprechenbetroffenen Teil der Ware nicht ein. Im Zuge der Gewährleis- tung ersetzte mangelhafte Teile oder Waren gehen ins Eigentum des Lieferers über. Der Auftragnehmer übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. MängelKapital- und Zinsverluste, die auch durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lie- ferzeitüberschreitungen sowie durch Lieferzeit bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenErsatzteilen entstehen, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sindausgeschlossen. Die Gewährleistung gilt erlischt, wenn von dritter Seite Eingriffe an der gelieferten Ware ohne schriftliche Zustimmung vorgenommen werden oder wenn der Besteller die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittelbefolgt oder vorgeschriebene Überprüfungen und Wartungen nicht ordnungsgemäß durch- führt oder durchführen lässt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Käufers – Kunden; Betrieb mit falscher Stromart oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem RechtsgrundeSpannung, insbesondere WandlungAnschluss an ungeeignete Stromquellen, MinderungBrand, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Blitzschlag, Explosion oder netz- bedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen RechtsgründenVerwendung von falschen oder fehlerhaften Programmen und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, sie beruhen der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Wird eine Ware auf Vorsatz Grund von Vorgaben, Zeichnungen oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- Modellen des Bestellers angefertigt bzw. Verrichtungsgehilfengeliefert, so umfasst die Gewährleistung des Lieferers nicht die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Konstruktion der Ware, sondern lediglich die Ausführung gemäß den Angaben des Bestellers. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständ- nisses des Auftragnehmers und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Vom Lieferer gewährte allfällige Garantien gelten nur bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, schriftlicher Zusage und ersetzen die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenGewährleistung. Die Kaufrechnung ist in jedem Fall vorzulegen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Und Die Lieferung Von Büromaschinen Und Systemen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten9.1 Der Leasinggeber haftet nicht und leistet nicht Gewähr für einen bestimmten Umfang, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- Wert, eine bestimmte Eigenschaft oder Eignung des Leasingobjektes, insbesondere nicht für den vom Leasingnehmer beabsichtigten Verwendungszweck und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab für den Eintritt eines bestimmten vom Leasingnehmer beabsichtigten steuerlichen Effektes. Stattdessen tritt der Leasinggeber dem Zeitpunkt Leasingnehmer sämtliche Gewährleistungs-, Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Gefahrübergangs (Ziffer 5)gelieferten Leasingobjektes sowie Ansprüche aus laesio enormis gegen den Lieferanten, falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand Hersteller, Spediteur oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgtFrächter ab, Änderungen ausgenommen Rechtsmängel. Der Leasingnehmer nimmt diese Abtretung an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendetund verpflichtet sich, die daraus erwachsenden Rechte gegenüber den Genannten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung wahrzunehmen. Sofern derartige Rechte nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt im eigenen Namen geltend gemacht werden können, hat der Leasingnehmer diese Rechte im Namen des Leasinggebers, jedoch auf eigene Kosten, geltend zu machen. Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung dabei so geltend zu machen, dass Zahlung stets an den Leasinggeber begehrt wird. Die Geltendmachung eines Anspruches auf Vertragsaufhebung sowie der Abschluss von Vergleichen bedürfen der Zustimmung des KäufersLeasinggebers, der diese Zustimmung nicht verweigern wird, wenn sichergestellt ist, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dassaus diesem Vertrag resultierenden Ansprüche des Leasinggebers gegenüber dem Leasingnehmer erfüllt werden. Der Leasingnehmer hat den Leasinggeber über die Geltendmachung von Ansprüchen unverzüglich zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind9.2 Der Leasinggeber leistet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden Schadenersatz. Die Gewährleistung Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.)Personenschäden. 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende 9.3 Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, laesio enormis sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei VertragsabschlussDer Leasingnehmer verzichtet hiermit unwiderruflich, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssendiesen Vertrag wegen laesio enormis anzufechten. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Leasing Agreement

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleistenexocad ist nicht der Entwickler oder Hersteller der Bibliotheken, dass unsere Produkte frei sondern hat diese von Fabrikations- Drittherstellern in Lizenz übernommen und Materialmängel sind; nicht getestet. Daher kann exocad im Hinblick auf die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5)Richtigkeit, falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche Vollständigkeit und Verwendbarkeit oder Eignung der Bibliotheken für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand einen bestimmten Zweck keine Gewährleistung übernehmen. Bevor Sie die Bibliotheken für reale Patienten einsetzen, müssen Sie diese ordnungsgemäß testen und auswerten. Zum Ausführen der exocad-SoLware sind keine Bibliotheken notwendig oder Einbauerforderlich. Wenn Sie sich aus freien Stücken entscheiden, zusammen mit der exocad- SoLware Bibliotheken zu verwenden, so geschieht dies auf eigenes Risiko. Gewährleistung und HaLung im Hinblick auf die exocad-SoLware werden durch die jeweilige EULA geregelt. 7.2 Werden Betriebs- Wenn Sie Fehlfunktionen, falsche Daten oder Wartungsanweisungen nicht befolgtÄhnliches feststellen, Änderungen wodurch die Verwendbarkeit der Bibliotheken beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden könnten, müssen Sie den zuständigen Dritthersteller umgehend benachrichtigen und alle diesbezüglichen Informationen und Dokumentationen bereitstellen. Wenn Sie exocad benachrichtigen, wird exocad Ihre Nachricht direkt an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnetzuständigen Dritthersteller weiterleiten und Abhilfe anfordern. Sollte exocad der Ansicht sein, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendetdass eine Bibliothek ein Risiko für die Patientensicherheit birgt, informiert exocad Sie entsprechend und weist Sie an, die nicht Nutzung der betreffenden Bibliothek so lange auszusetzen, bis der Mangel durch den Originalspezifikationen entsprechenDritthersteller behoben wurde. Dies beeinträchtigt die allgemeine Verwendbarkeit der exocad- SoLware entsprechend ihren Produktspezifikationen nicht. Wenn Sie trotz entsprechender Warnung durch exocad eine Bibliothek weiterverwenden, entfällt jede Gewährleistungtragen Sie alleine die Verantwortung für diese Nutzung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängelexocad ist nur für Schäden verantwortlich, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb Ihnen entstehen, falls diese (a) auf vorsätzliches Fehlverhalten oder (b) grobe Fahrlässigkeit seitens exocad zurückgehen (c) Schäden an Leib, Leben und Gesundheit verursachen, (d) eine Folge schwerer Vertragsverletzungen im Rahmen dieser Frist nicht entdeckt werden können, Allgemeinen GeschäLsbedingungen sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilenoder (e) durch eine Garantie seitens exocad abgesichert oder eine Folge eines arglistig verschwiegenen Mangels sind. Die HaLung gemäß den geltenden gesetzlich zwingenden produkthaLungsrechtlichen VorschriLen bleibt unberührt. In allen anderen Fällen ist die HaLung durch exocad ausgeschlossen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung Fall von Abschnitt 7.3 (d) ist die HaLung auf eine Summe beschränkt, die einem für exocad typischerweise vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.)Vertragsabschlusses entspricht. 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch exocad ist nicht haLbar für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der UmständeSchäden, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge sich aus nicht vertragsgemäßer Nutzung der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.Bibliotheken entsprechend dieser Allgemeinen GeschäLsbedingungen ergeben. ADMLE_TC_Libraries-de_2019-05 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.Alle Schadensersatzansprüche gegenüber exocad oder Forderungen nach Aufwendungsentschädigungen verjähren zwei

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Herunterladen Von Bibliotheken

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 11.1 Der Käufer Kunde hat uns allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch jedenfalls innerhalb einer Woche von fünf Werktagen nach Eingang des ProduktesLieferung/Leistung durch den Auftragnehmer, verdeckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Erkennen derselben, schriftlich mitzuteilenunter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. MängelIn diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenVerbesserung der Leistung zu verweigern, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilenwenn diese unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache durchzuführen. 7.4 Im Falle 11.3 Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer ist nur zu einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht Grobprüfung der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzwrechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Montagearbeiten Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. 11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Auftragnehmer gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen. 11.5 Der Auftragnehmer leistet keinerlei Gewähr dafür, dass durch die Beauftragung des Auftragnehmers und die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ein höherer Umsatz bzw. Gewinn des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- erzielt werden kann bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenjene Leistungen zu einer größeren Bekanntheit beiträgt. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleistena. Informationen zur Gewährleistung werden mit den Produkten, in den Angeboten oder auf Wunsch und unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xx-xxxxxxxx-xxxxx zur Verfügung gestellt. b. Jedes Produkt erhält eine weltweite Gewährleistung, die die Standard-Gewährleistung für das Land, in dem es gekauft wurde, beinhaltet; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass unsere weder die weltweite noch die Standard-Gewährleistung gilt, sofern eine Installation des Produkts erforderlich ist und diese Installation ohne die Beteiligung von Agilent durchgeführt wird. Zur Klarstellung: Der Leasingnehmer ist der Begünstigte der genannten Gewährleistung und kann sich direkt an Agilent wenden, um Dienstleistungen im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. c. Agilent gewährleistet, dass Agilent Hardware-Produkte frei von Fabrikations- Material- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5)Herstellungsfehlern sind und den Spezifikationen entsprechen. Agilent gewährleistet weiterhin, falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbaudass Agilents proprietäre Standard-Software im Wesentlichen den Spezifikationen entspricht. 7.2 d. Werden Betriebs- Agilent während des Gewährleistungszeitraums Mängel mitgeteilt, wird Agilent nach eigenem Ermessen die betroffenen Produkte reparieren oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen ersetzen. Dabei übernimmt der Kunde die Kosten für die Rücksendung von Produkten. Agilent übernimmt die Lieferkosten für Reparatur oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede GewährleistungErsatz des betroffenen Produkts. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzügliche. DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG IST ABSCHLIESSEND, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des ProduktesSONSTIGE AUSDRÜCKLICHE, schriftlich mitzuteilenSTILLSCHWEIGENDE, SCHRIFTLICHE ODER MÜNDLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BESTEHEN NICHT. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilenAGILENT LEHNT INSBESONDERE JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER MARKTÜBLICHKEIT UND GEEIGNETHEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufersf. WEDER DER KUNDE NOCH AGILENT HAFTEN DER JEWEILS ANDEREN SEITE FÜR SPEZIELLE, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechenINDIREKTE, können wir nach unserer Xxxx verlangenZUFÄLLIGE SCHÄDEN, dass a) das schadhafte Teil bzwFOLGE- ODER STRAFSCHADENERSATZ, INSBESONDERE NICHT WEGEN ENTGANGENEN GEWINNS, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE, SELBST WENN DIE JEWEILIGE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzwDIE AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN IN DIESER KLAUSEL GELTEN IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG, JEDOCH SCHLIESST AGILENT DIE HAFTUNG FÜR VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER, GESUNDHEIT ODER DIE DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT VON AGILENT, SEINEN LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITERN, AUFTRAGNEHMERN ODER VERTRETERN VERURSACHT WURDEN, NICHT AUS UND/ODER BESCHRÄNKT DIESE. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wirdNICHTS IN DIESEM ABSCHNITT SOLL DIE HAFTUNG VON AGILENT FÜR SACHVERHALTE AUSSCHLIESSEN, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etcFÜR DIE EIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS UNZULÄSSIG WÄRE.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten5.1 Nach Maßgabe der folgenden Bedingungen leistet Honeywell Gewähr, dass unsere Produkte frei sämtliche von der Honeywell Inc. hergestellten und ihre Marke tragenden Erzeugnisse weder Fabrikations- noch Materialfehler haben. Waren oder Bestandteile, die wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beein- trächtigt werden, welcher vom Käufer spätestens innerhalb eines Jahres ab Lieferung oder Versandbereitschaft (=Fallfrist) geltend gemacht wird, sind von Honeywell unentgeltlich und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab baldmöglichst nach eigener Xxxx entweder auszubessern oder instand zu setzen oder durch neue Teile zu ersetzen. Nur wenn Honeywell dieser Verpflichtung innerhalb angemes- xxxxx Xxxxx nicht nachkommt, kann der Besteller Ansprüche auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preis- minderung, soweit sie ihm nach dem Zeitpunkt Gesetz zustehen, geltend machen. Die durch Garantieleistungen entstehenden Frachtspesen und Reisekosten für das Personal Honeywells gehen zu Lasten des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder EinbauBestellers. 7.2 Werden Betriebs- 5.2 Voraussetzung für die Inanspruchnahme Honeywells ist die unverzügliche Meldung des Mangels gem. § 377 UGB (vormals HGB) und die sofortige, für Honeywell portofreie Einsendung des Bestandteiles, sofern die Instand- setzung nicht im Betrieb des Bestellers erfolgt. Der Verkäufer leistet jedoch nur für Mängel Gewähr, die bei Übergabe bereits vorhanden waren. Bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde den Nachweis zu erbringen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Es gilt keine Vermutung der Mangelhaftigkeit. 5.3 Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind solche Mängel, die auf unrichtige Montage oder Wartungsanweisungen Behandlung durch den Besteller oder Dritte, Überbeanspruchung über die angegebene oder angemessene Leistung, Natur- katastrophen, Überspannung und chemische oder physikalische Einflüsse zurückzuführen sind. 5.4 Die Gewährleistung schließt den Ersatz von Teilen aus, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei mitgelieferten Fremdfabrikaten übernimmt Honeywell nur die Gewähr, die von den Herstellern Honeywells geleistet wird. Für Schäden oder Gewinnentgang wegen eines gerügten Mangels haftet Honeywell nicht. Ebenso auch nicht befolgtfür Schäden, die aus der richtigen oder falschen Verwendung der Honeywell-Produkte durch den Käufer, seine Beauftragten oder Dritte entstehen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne die schriftliche Zustimmung Honeywells Eingriffe oder Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistungvon Honeywell gelieferten Gegenständen vorgenommen werden. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen5.5 Die Gewährleistungsfrist wird durch die Garantieleistungen nicht geändert. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilenFür gebraucht verkaufte Gegenstände wird keine Gewähr geleistet. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- Der Lieferant leistet Gewähr und Materialmängel sind; haftet für die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt vertragsgemässe Erfüllung des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Vertrages. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des KäufersLieferant sichert zu, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechenLieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Lieferant verpflichtet sich, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- geben. Die Annahme bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) sobald dies der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und Ge- schäftsgang von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sindVetropack erlaubt. Die Gewährleistung gilt gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch bewegliche Sachen 2 Jahre für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- das lokale Recht sehe längere Fristen vor. Die Frist beginnt mit der Annahme bzw. VerrichtungsgehilfenAbnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Schadensersatz darf Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den entstandenen Verlust Lieferungen und entgangenen Gewinn nicht übersteigenLeistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müsseninsbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten8.1 Der Lizenzgeber leistet Gewähr, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- er zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung der uneingeschränkte Inhaber der Vertragsschutzrechte ist, und Materialmängel sind; er berechtigt ist, die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab vertragsgegenständliche Lizenz zu erteilen [und Werknutzungsberechtigter der Vertragssoftware ist]. Der Lizenzgeber leistet ansonsten keine Gewähr für die Rechtsbeständigkeit der Vertragsschutzrechte nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5)Inkrafttretens der Vereinbarung. Alternativklauselvorschlag Industriepartner / öffentliche Forschungseinrichtungen: 8.1 Der Lizenzgeber garantiert, falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche dass er zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung der uneingeschränkte Inhaber der Vertragsschutzrechte ist [, er Lizenznehmer der Vertragsschutzrechte ist], [das Know-How einem entsprechenden Geheimnisschutz unterliegt] und er berechtigt ist, die vertragsgegenständliche Lizenz zu erteilen [und Werknutzungsberechtigter der Vertragssoftware ist] und nach seinem besten Wissen es keine anhängigen Verletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren gibt. Der Lizenzgeber leistet ansonsten keine Gewähr für Ersatzteile verjähren drei Monate die Rechtsbeständigkeit der Vertragsschutzrechte nach Versand oder Einbaudem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt8.2 Der Lizenzgeber erklärt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendetdass nach seinem [besten] Wissen – ohne dass ihn eine besondere Erkundungspflicht im Rahmen üblicher Stand der Technik Recherchen trifft – zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung durch die Herstellung, die nicht Verwendung und den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Vertrieb der [Vertragsgegenstände] [Verwendung der lizenzierten Verfahren](Alternative wählen) keine fremden Schutzrechte verletzt werden oder verletzt werden könnten. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des KäufersLizenzgeber leistet ansonsten keine Gewähr, dass die Produkte Vertragsschutzrechte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dassin fremde Schutzrechte eingreifen. Alternativklauselvorschlag Industriepartner / öffentliche Forschungseinrichtungen: a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt8.2 Der Lizenzgeber erklärt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem nach seinem [besten] Wissen – im Rahmen der Durchführung üblicher Stand der Technik Recherchen [im Rahmen der Durchführung von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werdenRecherchen in ______(Beschreibung der Datenbanken) Datenbanken und] über relevante Dokumente, können wir diesem Verlangen entsprechenveröffentlicht bis zum ______(Datum), wobei unter dargelegt in Anlage 8./2. – zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung durch die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werdenHerstellung, während Arbeitszeit die Verwendung und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.)den Vertrieb der [Vertragsgegenstände] [Verwendung der lizenzierten Verfahren](Alternative wählen) keine fremden Schutzrechte verletzt werden oder verletzt werden könnten und keine Schutzrechtsverletzungen Dritter vorliegen. 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – 8.3 Der Lizenzgeber leistet keine Gewähr für die wirtschaftliche und kaufmännische Verwertbarkeit, für die Herstellbarkeit oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung Fabrikationsreife der Vertragsgegenstände und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossenfür die Anwendbarkeit der lizenzierten Verfahren. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.Alternativklauselvorschlag Industriepartner / öffentliche Forschungseinrichtungen:

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Samples: Patent License Agreement

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; Der LIEFERANT übernimmt gegenüber NAP unter ergänzender Anwendung der gesetzlichen Gewährleistungsregeln die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dassnachfolgenden Verpflichtungen: a) das schadhafte Teil bzwHaftet einem einzelnen Vertragsprodukt ein Mangel an, wird der Mangel unverzüglich schriftlich durch einen Prüfbericht angemeldet. Gerät NAP liefert im Regelfall mangelhafte Vertragsprodukte mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur einer Belastungsanzeige an der LIEFERANT zurück. Die Höhe der Belastungsanzeige richtet sich nach dem zwischen NAP und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird,dem LIEFERANT vereinbarten Verkaufspreis zuzüglich einer Nebenkostenpauschale in Höhe von 30 Prozent bezogen auf den vereinbarten Verkaufspreis. b) der Käufer das schadhafte Teil bzwErsatzlieferungen werden ausschließlich in Form von NAP Bestellungen befriedigt. Gerät bereit hält und Anlieferungen von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wirdXxxx, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangtfür welche keine NAP Bestellung vorliegt, dass Gewährleistungsarbeiten werden kostenpflichtig an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.)den LIEFERANT retourniert. 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle c) Tritt bei bestimmten Auslieferungen von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrundedem LIEFERANT an zahlreichen Exemplaren eines Vertragsprodukts ein Mangel auf, insbesondere Wandlungerfolgt neben den bereits in vorangegangenen Unterpunkten dieses Vertrages festgelegten Maßnahmen ein Qualitätsgespräch zwischen dem LIEFERANT und NAP. Ziel dieses Gespräches ist es, Minderungdie mangelfreie Produktqualität kurzfristig, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umständewirtschaftlichen und zeitlichen Bedingungen, zu erreichen. Kosten, welche aus diesen Aktivitäten entstehen, trägt der jeweilige Vertragspartner jeweils selbst. d) Der LIEFERANT wird, soweit die Mangelhaftigkeit einzelner Produkte den objektiv begründeten Mangelverdacht hinsichtlich weiterer NAP automotive Produkte GmbH | Xxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00 | 00000 Xxxxxxxxx | Xxxxxxx | Phone +00 0000 00000-0 | Fax +00 0000 00000-000 xxxx@xxx-xxx.xx | xxx.xxx-xxx.xx | Geschäftsführung Xxxxxx Xxxxx, Dr.-Ing. Xxxxx Xxxx | Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx | XXX 000000 Xxx-XxXx. XX 164 080 348 | Sparkasse Pforzheim Calw | IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 | BIC-Swift XXXXXX00 Vertragsprodukte rechtfertigt, in angemessenem Umfang die Überprüfung und Sortierung der Vertragsprodukte durchführen. Soweit der LIEFERANT die Überprüfung und Sortierung trotz Aufforderung seitens NAP nicht in angemessener Frist oder in angemessenem Umfang durchführt, ist NAP nach Fristsetzung mit einer angemessenen Frist von mindestens 10 Kalendertagen berechtigt, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenangemessenen und erforderlichen Überprüfungs- und Sortierungsarbeiten auf Kosten von dem LIEFERANT durchführen zu lassen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung e) Die Haftung von dem LIEFERANT auf Schadensersatz für Mängel der Vertragsprodukte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. f) Der LIEFERANT übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt, insbesondere nicht für Lieferverzögerungen, auf welche der LIEFERANT keinen Einfluss hat bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtetdie der LIEFERANT nicht zu vertreten hat, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hatetwa mangels Selbstbelieferung. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbarg) Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate ab Herstelldatum bzw. ab Lieferdatum an NAP. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: Quality Assurance Agreement

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleistenFür Mängel der Lieferung haften wir wie folgt: 8.1. Alle diejenigen Teile sind nach unserer Xxxx unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen, dass unsere Produkte frei die innerhalb von Fabrikations- 12 Monaten vom Tage des Versandes an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Aus- führung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung der Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Eine Verletzung dieser Rügepflicht enthebt uns von jeder Gewährleistung. Nachbesserungsversuche sind mehrmals zulässig und Materialmängel sind; dürfen nur durch uns vorgenommen werden. Der Besteller hat uns hierzu die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5)erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbausonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 7.2 8.2. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen. Werden Betriebs- vom Besteller oder Wartungsanweisungen Dritten ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen, die mit dem geltend gemachten Mangel in Verbindung stehen, entfällt unsere Gewährleistungspflicht. 8.3. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht befolgtordnungsgemäße Wartung, Änderungen an ungeeignete Betriebsmittel. 8.4. Wir sind im Falle unserer Verpflichtung, neu hergestellte Komponenten nachzubessern, nur verpflichtet, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich werdenden Aufwendungen des Bestellers, insbesondere Transport-, Wege- und eventuelle Arbeits- und Materialkosten zu erstatten, nicht aber darüber hinausgehende Schäden, soweit uns nicht grobes Verschulden trifft. 8.5. Für Mängel des vom Besteller angelieferten Materials haften wir nicht. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgemäße Ausführung. 8.6. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnetLieferer des Fremderzeugnisses zustehen. 8.7. Weitere Ansprüche des Bestellers, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendetins- besondere ein Anspruch auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies Dieser Haftungsausschluß gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden nicht bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns unserer gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssenleitenden Angestellten. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten8.1 Der Kunde verpflichtet sich, dass unsere seinerseits alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit keine Beein- trächtigungen der Leistungen von docu tools eintreten. 8.2 Wenn der Kunde einen Mangel (oder etwaige Störungen) festgestellt hat bzw. feststellen hätte müssen, so ist ein solcher im Sinne des § 377 UGB binnen angemessener Frist, aber jedenfalls binnen 14 Tagen, anzuzeigen. Andernfalls kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen. 8.3 Der Kunde hat docu tools unentgeltlich bei der Behebung von Mängeln behilflich zu sein. 8.4 docu tools übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäßer Bedienung, geänderten Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parametern, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 8.5 Keine Gewährleistung und Haftung übernimmt docu tools im Falle des gänzlichen oder teilweisen Ausfalles des Produktes oder der Verzögerung von Projekten des Kunden aufgrund von nicht oder mangelhafter Leistungen der Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sinddocu tools; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt dies unabhängig von der Ursache des Gefahrübergangs Ausfalles bzw. der Mangelhaftigkeit; selbiges gilt für Einschränkungen aufgrund von erforderlichen Wartungsarbeiten. 8.6 docu tools ist nur für selbst erbrachte Leistungen verantwortlich. Sollte der Kunde einen Dritten – aus welchen Gründen auch immer – beiziehen (Ziffer 5eine solche Beiziehung bedarf jedenfalls der vorhergehenden schriftlichen Einwilligung von docu tools), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber docu tools und wird docu tools vom Kunden schad- und klaglos gehalten. Für Produkte, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden bzw. in welche eingegriffen wird (Änderungen der Software oder Einbauder notwendigen System-Einstellungen) oder bei Anwendungsfehlern des Kunden, entfällt jegliche Gewährleistung und Haftung durch docu tools. 7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen 8.7 Die Endgeräte des Kunden und die Internetverbindung sind nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendetLeistungsgegenstand von docu tools. docu tools haftet nicht für Schäden und Mängel, die nicht den Originalspezifikationen entsprechenin der Sphäre von docu tools liegen (insbeson- dere Verbindungsfehler, entfällt jede GewährleistungStörungen der öffentlichen Kommunikationsnetze, mangelnde Systemvoraus- setzungen, etc.). docu tools kann nicht ausschließen, dass es – insbesondere aufgrund von Beeinträchtigungen im Rahmen der Internetverbindungen des Kunden – im Rahmen von Synchronisierungsvorgängen zu Datenverlusten bzw. sonstigen Beeinträchtigungen kommt. docu tools trifft in solchen Fällen keine Haftung, unabhängig von einem allfälligen Verschulden auf Seiten von docu tools oder einem seiner Subunternehmer. 7.3 8.8 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. MängelKunde ist für jede Nutzung und/oder sonstige Aktivität auf xxxxx://xxxxx.xxxx.xxxxxxxxx, die auch unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, voll verantwortlich. Dementsprechend sind die Zugangsdaten vom Kunden sicher zu verwahren. 8.9 docu tools haftet als Auftragsdatenverarbeiter nicht für die Inhalte der bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist docu tools gespeicherten Daten des Kunden; der Kunde ist als Eigentümer seiner Daten für deren Inhalte selbst voll und aus- schließlich verantwortlich. 8.10 Für Schäden und Folgeschäden, welche durch Einschränkungen der Nutzung, insbesondere Daten- verlust, Nichtabrufbarkeit der Daten, Unterlassungen, Unterbrechungen, Verlust, Löschung, Defekt, Dieb- stahl, Zerstörung, unbefugten Zugriff, Änderungen von Inhalten, Verspätungen oder Verzögerungen im Zusammenhang mit der Cloud auftreten, haftet docu tools nicht. 8.11 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Natur- katastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Produkte auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht entdeckt fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilenstellt dies keine Vertragsverletzung dar. 7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers8.12 docu tools haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, dass nur bei Personenschäden auch für leichte Fahrlässigkeit. 8.13 docu tools haftet nicht für Drittschäden oder mittelbare Schäden wie etwa Verdienstentgang oder auch nicht für entgangenen Gewinn. Keine Haftung von docu tools ist ebenso für allfällige ausgebliebene Einsparungen, verloren gegangene Daten, Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegeben. 8.14 Sollte eine Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht ausgeschlossen werden können, ist die Produkte nicht Haftung für jedes schadensverursachende Ereignis mit EUR 5.000,-, gegenüber der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 10.000,- bzw. Gerät jedenfalls mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird,der Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung von docu tools beschränkt. Wenn der Gesamtschaden höher ist, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilig. b) der Käufer das schadhafte Teil 8.15 Für die Geltendmachung von Gewährleistungs- bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche Haftungsansprüchen seitens des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- welchem Rechtsgrund auch immer gilt eine Frist von sechs Monaten ab Kenntnis des Mangels bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung Schadens; sämtliche Gewährleistungs- bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtetHaftungsansprüche seitens des Kunden sind – unabhängig von der Kenntnis – spätestens binnen zweier Jahre ab Übernahme des Produkts geltend zu machen, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hatandernfalls sie endgültig nicht mehr geltend gemacht werden können. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten14.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt für die Lieferung einer Ware jene Gewähr- leistungsfrist, die auch zwischen BITFACTORY und ihrem Lieferanten vereinbart wurde. Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen endet daher mit dieser Frist. Erwerber können diese Frist jederzeit bei BITFACTORY erfra- gen. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe der Ware an den Erwerber. Der Erwerber nimmt zur Kenntnis, dass unsere Produkte frei BITFACTORY selbst keine Waren produziert. BITFACTORY ist ausschließlich als Händler tätig. Allfällige Ge- währleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche aus der Mangelhaftigkeit einer gelieferten Ware sind daher ausschließlich gegen den Lieferanten von Fabrikations- und Materialmängel sind; BITFACTORY geltend zu machen. Zu diesem Zweck werden von BITFACTORY sämtliche Gewähr- leistungs- und/oder Schadenersatzansprüche aus einer an sie gelieferten mangel- haften Ware, die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5)BITFACTORY ihrerseits an einen Erwerber geliefert hat, falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand an den Er- werber abgetreten. Der Erwerber verzichtet auf die Geltendmachung von Gewähr- leistungs- und/oder EinbauSchadenersatzansprüche, welche aus einer mangelhaften Ware resultieren, gegen BITFACTORY, sodass der Erwerber seine Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche aus der Mangelhaftigkeit einer gelieferten Ware nur gegen den Lieferanten von BITFACTORY geltend machen kann. 7.2 Werden Betriebs- 14.2. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Erwerber aufgetretene Mängel in angemessener Frist schriftlich angezeigt hat, und zwar entweder BITFACTORY oder Wartungsanweisungen nicht befolgtdem Lieferanten von BITFACTORY. Insofern wird auf die §§ 377 UGB verwiesen. Inhalt und Umfang eines Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche be- stimmen sich an der zwischen der BITFACTORY und ihrem Lieferanten vereinbarten Regelung, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistungwelche dem Erwerber jederzeit gerne ausgehändigt wird. 7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen14.3. Von der Gewährleistung und von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen sind jedenfalls solche Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist aus einer unsachgerechten Behandlung der Ware durch den Erwerber folgen. 14.4. Sofern nicht entdeckt werden könnenanders vereinbart, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 7.4 Im Falle einer Mitteilung die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produk- tionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Da- ten oder Informationen, des Käufersentgangenen Gewinns, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechenerzielter Ersparnisse, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält von Zinsverlusten und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wirdSchäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Erwerber gene- rell ausgeschlossen, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten und zwar auch gegen den Lieferanten einer Ware an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etcBITFACTORY.). 7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat. 7.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7.8 Defekte Geräte sind unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.

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