Gewährleistung und Haftung. Die GBS gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der Gewährleistungs- zeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Software nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein kann. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzei- gen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist und den Fehler unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder Erkennen des Mangels der GBS schriftlich anzeigt. Ist der Kunde kein Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware oder im Falle der Versendung ab Übergabe an das Transportunterneh- men. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen sein, so ist der Käufer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde der GBS eine angemessene Nach- frist per eingeschriebenen Brief gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die GBS sind, soweit gesetzlich zulässig, ausge- schlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Bei Personenschäden und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-)pflicht haftete die GBS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn und soweit die Haftung der GBS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GBS. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Ge- währleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Auf Verlangen der GBS hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer an die GBS zu versenden. Die insoweit entstehenden Kosten ersetzt die GBS im angemessenen Umfang. Der Kunde und die GBS stimmen darin überein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Gewährleistungsfall zu vergüten. Zusätzlich in diesem Sinne sind alle Serviceleistungen, die von der Gewährleistung nicht umfasst werden.
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Samples: gbs.com
Gewährleistung und Haftung. Die GBS Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Rahmen Wesentlichen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der Gewährleistungs- zeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern Programmbeschreibung im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Software nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein kann. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzei- gen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist und den Fehler unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder Erkennen des Mangels der GBS schriftlich anzeigtbegleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde kein Lizenznehmer ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Jahr ab Übergabe der Ware oder im Falle der Versendung ab Übergabe an das Transportunterneh- men. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen seinMangel auf, so ist sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Käufer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Voraussetzung hierfür istMangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Kunde Fehlermeldungen) machbar ist und der GBS Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Lizenznehmer der Firma eine angemessene Nach- frist per eingeschriebenen Brief gesetzt Frist zur Nacherfüllung. Der Lizenznehmer teilt dem Lizenzgeber mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist und die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Lizenznehmer mit sich brächte. Der Lizenzgeber kann zudem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen dem Lizenzgeber zwei Versuche innerhalb der vom Lizenznehmer gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Lizenznehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Lizenznehmer nicht zuzumuten ist. Wurde die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert, steht dem Lizenznehmer das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Anwender die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Anwender, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die GBS sind, soweit gesetzlich zulässig, ausge- schlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Bei Personenschäden und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-)pflicht haftete die GBS im Rahmen allen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn und soweit die Haftung der GBS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GBS. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührtFirma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Gewährleistung dafür, dass die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet, ist ausgeschlossen. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Kaufgegenstand Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitetdie Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht gegebengetroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Geltendmachung des Ge- währleistungsanspruchs Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist ausgeschlossenzulässig, wenn Betriebs- der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist. Über diese Gewährleistung hinaus haftet die Firma für den Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung der Software nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an ein Fall des Verzugs / der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werdenUnmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die nicht den Originalspezifikationen entsprechenvorhersehbar bzw. Auf Verlangen typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der GBS hat garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Fall einer Inanspruchnahme der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware unter genauer Angabe Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Letztere liegt insbesondere dann vor, wenn der Beanstandung Anwender es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und der Rechnungsnummer an die GBS zu versenden. Die insoweit entstehenden Kosten ersetzt die GBS im angemessenen Umfang. Der Kunde und die GBS stimmen darin überein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Gewährleistungsfall zu vergüten. Zusätzlich in diesem Sinne sind alle Serviceleistungensonstige Phänomene, die von der Gewährleistung nicht umfasst werdeneinzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
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Samples: truncad.de
Gewährleistung und Haftung. Der AG ist verpflichtet, die übergebene Ware des AN bei Übernahme unverzüglich und ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfälli- gen Mangel unverzüglich, spätestens inner- halb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Offensichtliche Mängel und Fehlmengen sind unmittelbar nach Übernahme zu rügen. Im Falle einer Be- anstandung ist der AG verpflichtet die Ware sachgemäß zu lagern. Die GBS gewährleistet im Rahmen Beschreibung der folgenden BestimmungenProdukte stellt keine Zusicherung einer be- stimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Lieferung- und Leistungsverzö- gerungen aufgrund höherer Gewalt und auf- grund von Ereignissen, für die dem AN die Leis- tung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Stö- rung von Kommunikationsnetzen und Ma- schinen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des AN oder deren Unterlieferanten oder Un- terauftragsnehmern eintreten und bei Ver- tragsabschluss nicht vorhersehbar waren, hat der AN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den AN, die Lieferung bzw. Leis- tung um die Dauer der Gewährleistungs- zeitBehinderung hinaus- zuschieben. Ein Schadensersatzanspruch ist bei sonstigem Ausschluss unverzüglich, dass Lieferungen längstens binnen einer Woche, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Scha- den Kenntnis erlangt haben, schriftlich beim AN geltend zu machen. Aus dem Titel der Gewährleistung hat der AG bei behebbaren Mängeln lediglich Anspruch auf Verbesse- rung und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn Nachtrag des Fehlenden, und nur wenn die Mängel bei der Leistungserbrin- gung vom AN zu vertreten sind. Der AN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit so- wie für das Vorhandensein zugesicherter Ei- genschaften. Für einen Verzug oder einer Unmöglichkeit der Leistung haftet der AN nur, soweit diese durch ihn zumindest grob fahr- lässig zu vertreten sind. Die Parteien sind sich darüber einigHaftung für leichte Fahrlässigkeit ist in allen Fällen aus- geschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, dass Software nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein kannerziel- ten Gewinnen oder Ersparnissen, Zinsverlus- ten oder von Schäden aus Ansprüchen Drit- ter gegen den AG, ist im gesetzlich zulässi- gen Ausmaß ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzei- genDie Beweis- last für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr Es ist erforderlichausge- schlossen, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- AG Ansprüche aus Ge- währleistung oder sonstige über das gesetz- lich geregelte Maß hinaus gehende Ansprü- che geltend machen kann. Die Regeln des BGB und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist und den Fehler unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder Erkennen des Mangels der GBS schriftlich anzeigt. Ist der Kunde kein Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware oder UN-Kaufrecht (im Falle der Versendung ab Übergabe an das Transportunterneh- men. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen sein, grenzüber- schreitender Geschäfte im Geltungsbereich dieses Gesetzes) sind im jeweiligen Zustän- digkeitsbereich so ist der Käufer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Voraussetzung hierfür istanzuwenden, dass der Kunde der GBS eine angemessene Nach- frist per eingeschriebenen Brief gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch immer die GBS sind, soweit gesetzlich zulässig, ausge- schlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Bei Personenschäden und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-)pflicht haftete die GBS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn und soweit die Haftung der GBS ausgeschlossen den AN jeweils günstigste Regelung gültig ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GBS. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Gewährleistung dafürfür, dass der Kaufgegenstand vom AG bereit gestellte Materialien, ist in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Ge- währleistungsanspruchs ist allen Fällen ausgeschlossen, auch wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an sich solche An- sprüche erst durch die Bearbeitung der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht Ma- terialien durch den Originalspezifikationen entsprechen. Auf Verlangen der GBS hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer an die GBS zu versenden. Die insoweit entstehenden Kosten ersetzt die GBS im angemessenen Umfang. Der Kunde und die GBS stimmen darin überein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Gewährleistungsfall zu vergüten. Zusätzlich in diesem Sinne sind alle Serviceleistungen, die von der Gewährleistung nicht umfasst werdenAN zeigen sollten.
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Samples: www.pro-fil-kunststoff.com
Gewährleistung und Haftung. Die GBS gewährleistet im Rahmen der folgenden BestimmungenGewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, für die Dauer der Gewährleistungs- zeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Software nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein kann. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzei- gen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekom- men nachgekommen ist. Beanstandungen hinsichtlich Stückzahl, Gewicht oder Güte sind uns unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens aber eine Woche nach Empfang der Sendung schriftlich zu melden. Sollte die gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahr- übergangs einen Mangel aufweisen, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Rüge nach unserer Xxxx nachbessern oder nachliefern. Es ist uns stets Gele- genheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unver- züglich an uns zurück zu senden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehler- hafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Bean- spruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds, chemischer, elekt- rochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach Vertrag nicht vorausgesetzt werden. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungs- arbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängel- ansprüche. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen not- wendig erscheinenden Ausbesserungen und den Fehler unverzüglich spätestens innerhalb Ersatzliefe- rungen hat der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von 8 Tagen ab Lieferung der Mängelhaftung frei. Nur in dringenden Fällen der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder Erkennen wenn wir mit der Beseitigung des Mangels der GBS schriftlich anzeigt. Ist in Verzug sind, hat der Kunde kein Verbraucher beträgt das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Schlägt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe Nacherfüllung fehl, kann der Ware Kunde – unbe- schadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstücks einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Ein- und Ausbaus. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbeson- dere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Sache nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinaus- gehenden Vereinbarungen getroffen hat. Garantien im Falle Rechtssinne werden von uns nicht übernommen. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwen- dungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Auch für Schäden aus der Versendung ab Übergabe Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einem sonstigen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (das sind Verpflichtungen, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten gilt Satz 1 dieses Absatzes nicht. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an das Transportunterneh- mender gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögens- schäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuld- hafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorher- sehbaren Schaden. Die Gewährleistung erfolgt Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Xxxx des Kunden durch Nachbesserung Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder ErsatzlieferungSachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sollte Sie gilt auch nicht bei der Versuch auf Nachbesserung Verletzung von Leben, Körper oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen seinGesundheit und beim Fehlen von zuge- sicherten Eigenschaften, so ist der Käufer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde der GBS eine angemessene Nach- frist per eingeschriebenen Brief gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die GBS sind, soweit gesetzlich zulässig, ausge- schlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Bei Personenschäden und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-)pflicht haftete die GBS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn wenn und soweit die Haftung Zusiche- rung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der GBS ausgeschlossen gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausge- schlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für im Hin- blick auf die persönliche Haftung der Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GBS. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Ge- währleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Auf Verlangen der GBS hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer an die GBS zu versenden. Die insoweit entstehenden Kosten ersetzt die GBS im angemessenen Umfang. Der Kunde und die GBS stimmen darin überein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Gewährleistungsfall zu vergüten. Zusätzlich in diesem Sinne sind alle Serviceleistungen, die von der Gewährleistung nicht umfasst werdenErfüllungsgehilfen.
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Samples: metallform-bamberg.de
Gewährleistung und Haftung. Die GBS gewährleistet im Rahmen der folgenden BestimmungenSTILL leistet dem Kunden auf Neufahrzeuge Gewähr für richtige Konstruktion, zweckentsprechende Qualität des verwendeten Materials und gute Ausführung, und zwar für zwölf Monate, gerechnet vom Tag des Versandes, oder 1200 Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst erreicht wird. Für Gebrauchtfahrzeuge gilt die Dauer der Gewährleistungs- zeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sindGewährleistung gemäss Auftrag oder Rechnung. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Software nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein kann. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzei- gen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist und Wechseln die gelieferten Objekte vor Ablauf dieser Frist den Fehler unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder Erkennen des Mangels der GBS schriftlich anzeigt. Ist der Kunde kein Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware oder im Falle der Versendung ab Übergabe an das Transportunterneh- men. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen seinEigentümer, so ist der Käufer zur angemessenen Minderung endet die Gewährleistung zum Zeitpunkt des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigtEigentumsüberganges. Voraussetzung hierfür der Gewährleistung ist, dass der Kunde der GBS eine angemessene Nach- frist per eingeschriebenen Brief gesetzt den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Weitergehende Ansprüche wegen STILL verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Kunden alle Teile der Lieferungen von STILL, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Lieferung Konstruktion oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach Xxxx von STILL auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von STILL und sind STILL zurückzuschicken. Der Kunde hat das erforderliche Hilfspersonal und die Hilfseinrichtungen ohne Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch STILL. Hierzu hat der Kunde STILL die GBS erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Durch einzelne Gewährleistungsarbeiten oder -Lieferungen erfährt die Gewährleistungsfrist für die Hauptlieferung keine Verlängerung. Von der Gewährleistung durch STILL ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, soweit gesetzlich zulässigz.B. infolge natürlicher Abnützung, ausge- schlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschädenmangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse sowie infolge anderer Gründe, die STILL nicht zu vertreten hat. Bei Personenschäden Insbesondere ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn an den Objekten ohne Zustimmung von STILL Reparaturen oder Änderungen, insb. zusätzliche An- Ein- oder Umbauten, vorgenommen werden oder wenn der Schaden auf normalen Verschleiss, falsche oder gewaltsame Behandlung, übermässige Inanspruchnahme, Verwendung ungeeigneter Materialien und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-)pflicht haftete Schmiermittel, Unfälle oder höhere Gewalt u.ä. zurückzuführen sind. Für Lieferungen und Weisungen von Unterlieferanten übernimmt STILL die GBS Gewährleistung lediglich im Rahmen der gesetzlichen BestimmungenGewährleistungsverpflichtungen der betreffenden Unterlieferanten. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Kunde keine Rechte und grober FahrlässigkeitAnsprüche, ausser den oben ausdrücklich genannten. Wenn Insbesondere ist das Recht auf Minderung und soweit die Haftung der GBS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter Wandelung ausgeschlossen. Vom Kunden besonders verlangte Betriebskontrollen und Erfüllungsgehilfen der GBS. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Ge- währleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werdenweitere Dienstleistungen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechenauf Gewährleistung beruhen oder über die Gewährleistungen hinausgehen, fallen nicht unter die Gewährleistungen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Auf Verlangen der GBS hat In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Diese Einschränkungen gelten nicht, sofern der Kunde ein grobes Verschulden oder eine rechtswidrige Absicht von STILL nachweist, jedoch gelten sie auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Wird STILL von einem Dritten aus einem Schadenereignis in Anspruch genommen, z.B. im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware unter genauer Angabe Falle solidarischer Haftung, kann STILL für sämtliche Aufwendungen auf den Kunden Regress nehmen, sofern der Beanstandung und der Rechnungsnummer an die GBS zu versenden. Die insoweit entstehenden Kosten ersetzt die GBS im angemessenen Umfang. Der Kunde und die GBS stimmen darin übereinnicht nachweist, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Gewährleistungsfall zu vergüten. Zusätzlich in diesem Sinne sind alle Serviceleistungen, die von der Gewährleistung nicht umfasst werdenSTILL grobes Verschulden oder rechtswidrige Absicht trifft.
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Samples: www.still.ch
Gewährleistung und Haftung. Die GBS gewährleistet im Rahmen Fa. FSSF garantiert für die Dauer 1 Jahres, daß die von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung der folgenden BestimmungenBehandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, daß die Waren unter zumindest allgemein handelsüblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die vereinbarten Eigenschaften aufweisen und behalten. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Xxxx unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge ist spätestens am 8. Tag ab Übernahme der Ware zu erheben. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es der Fa. FSSF frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung oder Austausch der mangelnden Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen, oder aber, die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Darüberhinausgehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Ausdrücklich vereinbart wird, daß die hier vereinbarte Gewährleistungsfrist durch Verbesserungen bzw. Verbesserungsversuche weder verlängert, noch unterbrochen wird und gilt diese auch für Teillieferungen. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfaßt, sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung, außergewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit bzw. außerhalb der Norm liegender Wärme- oder Kälteeinwirkung entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungsverpflichtung ist die Fa. FSSF weiters befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren, Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebungen durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind.Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von FSSF in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen, hat der Käufer die Ware, soferne die Fa. FSSF dies wünscht, an diese zurückzustellen. Insoweit für FSSF eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage kommt, haftet sie aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung für Personen- und Sachschäden, die der Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmen jedoch bloß für Personen und Sachschäden., die vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt worden sind. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen, ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Ausschluß der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu übertragen. Für Mängelfolgeschäden, für die Dauer der Gewährleistungs- zeitVerletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Software nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein kann. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzei- gen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist und den Fehler unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder Erkennen des Mangels der GBS schriftlich anzeigt. Ist der Kunde kein Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware oder im Falle der Versendung ab Übergabe an das Transportunterneh- men. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen sein, so ist der Käufer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde der GBS eine angemessene Nach- frist per eingeschriebenen Brief gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die GBS sind, soweit gesetzlich zulässig, ausge- schlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Bei Personenschäden und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-)pflicht haftete die GBS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur haftet FSSF bloß bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn und soweit die Haftung der GBS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GBS. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Ge- währleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- Für Fremdgeräte oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werdenFremdpheripheriegeräte, die nicht den Originalspezifikationen entsprechenvon FSSF geliefert wurden, wird keine Gewährleistung und Haftung übernommen. Auf Verlangen der GBS hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer an die GBS zu versenden. Die insoweit entstehenden Kosten ersetzt die GBS im angemessenen Umfang. Der Kunde und die GBS stimmen darin übereinEbenso gilt ein Haftungsauschluß als vereinbart, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Gewährleistungsfall zu vergüten. Zusätzlich in diesem Sinne sind alle Serviceleistungenfür Hardwareprodukte, die nicht Jahr-2000-fähig sind und entfällt für diese sohin jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch gegenüber der Fa. FSSF. Für Software jeglicher Art, wie z. B. Betriebs- oder Netzwerksoftware, Anwender- oder Branchenprogramme wird keine Gewährleistung und Haftung übernommen. Für Software, die nicht Jahr-2000-fähig und Euro-fähig ist, wird ebenfalls keine Gewährleistung und Haftung übernommen und erklärt der Käufer , daß er von der Gewährleistung nicht umfasst werdenFa. FSSF ausdrücklich über die Jahr-2000-Fähigkeit und Eurofähigkeit seiner eigenen bzw. der von FSSF erworbenen Hard- und Software ausführlich aufgeklärt wurde.
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Samples: www.fssf.at
Gewährleistung und Haftung. Die GBS gewährleistet im Rahmen Sind Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, fehlen ihnen garantierte Eigenschaften oder werden sie innerhalb der folgenden BestimmungenGewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, für so leisten wir bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf unsere Kosten. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Dauer Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl oder wird sie von uns nicht durchgeführt, so kann der Gewährleistungs- zeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sindKunde nach seiner Xxxx die Herabsetzung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Software nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein kann. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzei- gen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist und den Fehler unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder Erkennen des Mangels der GBS schriftlich anzeigt. Ist Bei nur geringfügigen Mängeln hat der Kunde kein Verbraucher beträgt Rücktrittsrecht. Alle weiteren Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, soweit nicht die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe Voraussetzungen des § 309 Ziff. 7 BGB, neue Fassung, vorliegen, oder wir arglistig gehandelt haben. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Gebrauchtgeräte besteht keine Gewährleistung, es sei denn, eine solche wurde ausdrücklich vereinbart. Der Kunde hatte ausreichend Gelegenheit, die Ware zu prüfen und zu untersuchen und kennt den Zustand der Ware Ware. Ist eine Lieferung nur teilweise mangelhaft oder im Falle besteht teilweiser Leistungsverzug oder teilweise von uns zu vertretende Unmöglichkeit der Versendung ab Übergabe an das Transportunterneh- men. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen seinLeistung, so ist der Käufer Kunde zur angemessenen Minderung des Kaufpreises Abnahme der Teilleistung verpflichtet, es sei denn, die teilweise Erfüllung ist für ihn objektiv ohne Interesse. Angaben über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigtVerwendbarkeit der Geräte bzw. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde der GBS eine angemessene Nach- frist per eingeschriebenen Brief gesetzt hatLieferungen und Leistungen bedeuten ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung unsererseits keine Zusicherung oder Garantie. Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die GBS sind, soweit gesetzlich zulässig, ausge- schlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Bei Personenschäden und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-)pflicht haftete die GBS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn und soweit die Haftung der GBS ausgeschlossen ist, gilt dies auch Der Besteller ist für die persönliche Haftung Auswahl der AngestelltenGeräte oder Waren, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter für deren Eignung und Erfüllungsgehilfen Verwendbarkeit zu seinen Zwecken oder denen Dritter sowie für die bei der GBSBenutzung erzielten Ergebnisse ausschließlich selbst verantwortlich. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührtdurch den Betrieb der Geräte erforderlichen Wartungsarbeiten, wie Reinigung, Justierarbeiten oder Austausch von Verschleißteilen mit begrenzter Lebensdauer, unterliegen nicht der Gewährleistung. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegebenFür solche Wartungsarbeiten oder Reparaturen berechnen wir unsere üblichen Wartungssätze. Die Geltendmachung des Ge- währleistungsanspruchs ist ausgeschlossenGewährleistung erlischt, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Auf Verlangen der GBS hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer an die GBS zu versenden. Die insoweit entstehenden Kosten ersetzt die GBS im angemessenen Umfang. Der Kunde und die GBS stimmen darin überein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Gewährleistungsfall zu vergüten. Zusätzlich in diesem Sinne sind alle Serviceleistungen, die von der Gewährleistung nicht umfasst werden.wenn
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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen Für Serviceleistungen Der Igepa Papiergroßhandel GMBH
Gewährleistung und Haftung. Die GBS gewährleistet im Rahmen Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Ansprüche aus Mängeln verjähren, wenn der folgenden BestimmungenKunde kein Verbraucher ist, für in einem Jahr, sofern sich die Dauer Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gewährleistungs- zeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Software nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein kann. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzei- gen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist und den Fehler unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder Erkennen des Mangels der GBS schriftlich anzeigtGesundheit bezieht. Ist der Kunde kein Verbraucher beträgt Verbraucher, ist er verpflichtet, die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe Ware unverzüglich zu überprüfen (§ 377 HGB). Erkennbare Mängel hat er innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware oder schriftlich anzuzeigen, verbor- gene Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit. Ist der Kunde kein Verbraucher, steht ihm im Falle Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch (Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder mangelfreie Nachlieferung) zu. Weitere gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz) ste- hen dem Kunden, der Versendung ab Übergabe an das Transportunterneh- menkein Verbraucher ist, nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Die Das Gleiche gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die Nacherfüllung für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschla- gen, wenn wir erfolglos zwei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben. Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, können wir nach freiem Ermessen auswählen. Unsere Gewährleistung erfolgt erstreckt sich nicht auf Sachmängel oder Schäden, die nach Xxxx des Gefahrübergang beim Kunden durch Nachbesserung natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, oder Ersatzlieferungdurch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen sein, so ist der Käufer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde der GBS eine angemessene Nach- frist per eingeschriebenen Brief gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche Der Rücktritt wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die GBS sind, soweit gesetzlich zulässig, ausge- schlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Bei Personenschäden und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-)pflicht haftete die GBS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn und soweit die Haftung der GBS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GBS. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Ge- währleistungsanspruchs vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- die Pflichtverletzung unerheblich ist oder Wartungsanweisungen der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat. Wir haften für entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung beanspruchen kann. Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern sich die Haftung nicht befolgtauf eine Verletzung des Lebens, Änderungen des Körpers oder der Gesundheit bezieht. Unsere Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir geben keine eigenen Garantien ab; unsere Handelsvertreter sind nicht berechtigt, in unserem Namen Garantien zu gewähren. Stellt sich bei der Überprüfung des behaupteten Mangels heraus, dass wir hierfür rechtlich nicht verpflichtet sind (unberechtigte Mangelanzeige), können wir dem Kunden die Kosten der Überprüfung berech- nen. Diese werden mit € 50,00 pauschaliert, wenn nicht wir höhere oder Kunde niedrigere tat- sächlich entstandene Kosten nachweist. Uns steht an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Auf Verlangen der GBS hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer an die GBS zu versenden. Die insoweit entstehenden Sache ein Pfandrecht bis zum Ausgleich dieser Kosten ersetzt die GBS im angemessenen Umfang. Der Kunde und die GBS stimmen darin überein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Gewährleistungsfall zu vergüten. Zusätzlich in diesem Sinne sind alle Serviceleistungen, die von der Gewährleistung nicht umfasst werdenzu.
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Samples: www.concretepenfactory.com
Gewährleistung und Haftung. Die GBS gewährleistet Im Falle von gerechtfertigten Beanstandungen oder Mängelrügen beschränkt sich die Haf- tung des Verkäufers auf kostenlosen Ersatz der beanstandeten bzw. mangelhaften Ware. Darüber hinaus hat der Käufer keine weiteren Ansprüche beispielsweise aus Wandelung, Minderung, Schadensersatz, wegen entgangenen Gewinns, indirekten, unmittelbaren, mit- telbaren Schäden oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ferner gilt diese Haftungsbeschrän- kung nicht für Schäden, die auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, sowie für Personenschäden. Der Käufer muss die Lieferung sofort prüfen und dem Verkäufer Beanstandungen, welche Menge, Ausführung und offene Mängel der Lieferung betreffen, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Lieferung schriftlich mitteilen. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss die Anzeige in der gleichen Frist nach Kenntnisnahme der Mängel erfolgen, spätes- tens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sollten keine Mängelbenachrichtigungen beim Verkäufer eintreffen, so gilt die Ware als vertragsgemäss erbracht. Bei keramischen Artikeln sind Abweichungen der Formen und der Abmessungen vielfach unvermeidbar. Abweichungen und Abmessungen bedeuten keine Mängel, soweit sie inner- halb der üblichen Toleranzwerte liegen bzw. Sondervereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer entsprechen. Aus allgemeinen Angaben in Prospekten oder sonstigen Unterlagen kann der Käufer keine Zusicherung für Eigenschaften der Lieferung sehen, die über die gesetzliche Gewährleis- tung hinausgeht und damit auch keine Haftung des Verkäufers geltend machen. Dies gilt entsprechend für allgemeine Angaben durch das Personal des Verkäufers, es sei denn, es wird schriftlich eine bestimmte Eigenschaft für die Anwendung im Rahmen Einzellfall ausdrücklich zugesichert oder eine Garantie übernommen. Der Käufer verpflichtet sich, mit Bezug auf die gemäss dieser Vereinbarung gelieferten Pro dukte gegenüber Dritten keine Zusicherungen abzugeben, die über die vom Lieferanten gemachten Zusicherungen hinausgehen, und Dritten gegenüber Zusicherungen und Haf- tung mindestens im gleichen Umfang zu beschränken, wie Zusicherungen und Haftung des Lieferanten in dieser Vereinbarung beschränkt sind. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang der folgenden Bestimmungengeliefer- ten Produkte. Macht der Käufer keine Angaben über Verwendungszweck und Gebrauchs- anforderungen, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für die Dauer Gebrauchseignung. Glei- ches gilt für Waren der Gewährleistungs- zeitUnterlieferanten des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern den Verkäufer im gewährleistungsrechtlichen Sinn Falle der Kenntniserlangung hinsichtlich ei- nes eingetretenen Personen- oder Eigentumsschadens und hinsichtlich jeglicher Untersu- chung, Beanstandung, Ermittlung oder Klage im Zusammenhang mit gemäss dieser Ver- einbarung gelieferten Produkten umgehend zu informieren. Der Käufer verpflichtet sich in diesen Fällen mit dem Verkäufer in vollem Umfang zu kooperieren und ihm jede mögliche Information diesbezüglich zur Verfügung zu stellen. Hierdurch wird in keinem Falle die Ver- mutung einer Haftung des Verkäufers begründet. Die Haftung des Käufers bleibt hiervon unberührt. Metoxit lehnt jegliche Haftpflicht für Ansprüche im Zusammenhang mit den gelieferten Pro- dukten ab, wenn diese für den Bau von oder den Einbau in Luft- und Raumfahrzeuge be- stimmt sind. Die Haftung des Verkäufers aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien übersteigt in keinem Fall den vereinbarten Kaufpreis der Produkte. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Software nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein kann. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzei- gen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, diese AVL und ein allfälliger Verkaufsvertrag das Risiko zwischen den Parteien verteilt und dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- vereinbarte Kaufpreis diese Risikoverteilung widerspiegelt. Ohne diese Risikoverteilung und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist und den Fehler unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder Erkennen des Mangels Haftungsbeschränkung wäre der GBS schriftlich anzeigt. Ist der Kunde kein Verbraucher beträgt Verkäufer die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware oder im Falle der Versendung ab Übergabe an das Transportunterneh- men. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen sein, so ist der Vertrags- beziehung mit dem Käufer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde der GBS eine angemessene Nach- frist per eingeschriebenen Brief gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die GBS sind, soweit gesetzlich zulässig, ausge- schlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Bei Personenschäden und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-)pflicht haftete die GBS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn und soweit die Haftung der GBS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GBS. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Ge- währleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Auf Verlangen der GBS hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer an die GBS zu versenden. Die insoweit entstehenden Kosten ersetzt die GBS im angemessenen Umfang. Der Kunde und die GBS stimmen darin überein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Gewährleistungsfall zu vergüten. Zusätzlich in diesem Sinne sind alle Serviceleistungen, die von der Gewährleistung nicht umfasst werdeneingegangen.
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Samples: swissceramics.com
Gewährleistung und Haftung. Der Lieferant übernimmt die Gewähr, dass seine Lieferung zur Zeit der Abnahme, die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Optische Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunken oder Oberflächenrisse stellen keine Sachmängel dar. Muster und Proben sind lediglich unverbindliche Ansichtstücke und begründen nicht die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit. Insbesondere optische Abweichungen von Mustern und Proben stellen keinen Sachmangel dar. Die GBS gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, Verjährungsfrist für die Dauer Gewährleistung beträgt ein Jahr. Unwesentliche Abweichungen von einem Muster können nicht beanstandet werden, wenn sie nicht den vereinbarten oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungszweck beeinträchtigen. Soll der Gewährleistungs- zeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Software nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein kann. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzei- gen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist und den Fehler unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung Lieferungsgegenstand auf bauseits erstellten Fundamenten oder Erkennen des Mangels der GBS schriftlich anzeigt. Ist der Kunde kein Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware oder im Falle der Versendung ab Übergabe an das Transportunterneh- men. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen seinGrundplatten aufgestellt werden, so ist der Käufer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigtAbnehmer dafür verantwortlich, dass die bauseits erstellten Anlagen bei Lieferung ordnungsgemäß aufnahmebereit sind. Voraussetzung hierfür Soweit dies nicht der Fall ist, dass ist das weitere Vorgehen zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Die hierdurch dem Lieferanten entstehenden Mehrbelastungen sind vom Abnehmer zu tragen. Offensichtliche Mängel müssen binnen zehn Tagen schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der Kunde Verjährungsfrist für die Gewährleistung unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Abnehmer möglich, zu beschreiben. Zur Beseitigung von Mängeln kann der GBS eine angemessene Nach- frist per eingeschriebenen Brief gesetzt Lieferant innerhalb einer angemessenen Zeit nach seiner Xxxx entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Für Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen haftet der Lieferant in gleicher Weise wie für die ursprüngliche Lieferung. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand oder werden sie bis zum Ablauf einer vom Abnehmer gesetzten Nachfrist nicht ausgeführt, so kann der Abnehmer Minderung oder Wandlung verlangen. Will der Käufer andere Rechte statt der Leistung verlangen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuchen gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, jedoch nur insoweit, als sie nicht auf Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Ferner sind Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruhen, nicht ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen Personenschäden gehaftet wird. Weitergehende oder andere Ansprüche des Abnehmers wegen eines Sachmangels gegen den Lieferanten und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe: Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Fall des Vorsatzes, im übrigen auch nicht, wenn der Lieferant den Mangel arglistig verschwiegen hat. Weitergehende Hat der Lieferant einen Mangel arglistig verschwiegen, so gilt anstelle der vorgenannten Frist die gesetzliche Frist. Die Verjährungsfrist gilt im übrigen dann nicht, wenn der Liefergegenstand ein Bauwerk ist. Sie gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung. Soweit in diesem Bedingungen von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die GBS sind, soweit gesetzlich zulässig, ausge- schlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschädenauf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst. Bei Personenschäden und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-)pflicht haftete die GBS Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen BestimmungenBestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Lieferant die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Im Übrigen besteht eine Haftung nur Falle von Mängeln verbleibt es bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn und soweit die Haftung der GBS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GBSden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Ge- währleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Auf Verlangen der GBS hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer an die GBS zu versenden. Die insoweit entstehenden Kosten ersetzt die GBS im angemessenen Umfangdiesem Abschnitt enthaltenen Ausführungen gelten entsprechend für Rechtsmängel. Der Kunde und Lieferumfang umfaßt keine technische Beratung. Der Lieferant haftet aus einer durchgeführten Beratung nicht, es sei denn die GBS stimmen darin überein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Gewährleistungsfall zu vergüten. Zusätzlich in diesem Sinne sind alle Serviceleistungen, die von der Gewährleistung nicht umfasst werdenBeratung ist schriftlich erfolgt.
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Samples: www.ragano.de